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14.2.2019

Erbach verteilt Strafzettel auf dem Marktplatz

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Von Gerhard Grünewald Die Stadt Erbach verschafft der neuen Parkplatz-Regelung für ihren Marktplatz ab sofort mit Sanktionen Geltung.

ERBACH - Fünfzehn Monate nach Baustellen-Schluss beginnen auf dem Erbacher Marktplatz die Aufräumarbeiten. Gefragt ist die ordnende Hand dabei allerdings nicht mehr für die repräsentative Fläche, die - bei aller Interpretationsfähigkeit der Qualität des Sanierungs-Ergebnisses - sauber übergeben wurde. Zur Sortierung steht vielmehr der ruhende Verkehr, der sich des Gevierts gleichsam wild bemächtigt hat. Bürgermeister Dr. Peter Traub wird vom Freitag, 15. Februar, an sein Konzept für eine Anpassung der Parkmöglichkeiten an die Bedürfnisse von Sicherheit, Stadtbild und unmotorisiertem Publikum um- und durchsetzen. Konkret bedeutet dies, dass die Schonzeit für wilde Abstellmanöver vorbei ist und ab sofort Strafzettel geschrieben werden. Der Verwaltungschef macht damit seine Ankündigung von November vorigen Jahres wahr, als er das Feststehen einer Entscheidung für die Verkehrsregelung auf dem Marktplatz verkündete und den Zeitpunkt ihrer Einführung mit dem Ende der Sondernutzung für den Weihnachtsmarkt und der Verwirklichung der baulichen Voraussetzungen angab. Diese sind in dieser Woche mit der Anbringung der eigens für dieses sensible Viertel gefertigten und mit dem Stadtwappen versehenen Poller geschaffen worden, die ein Grundraster für die Freihaltung von Fußgänger- und Ruhezonen schaffen sollen.

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Die Berücksichtigung der verschiedenen öffentlichen Belange lässt tagsüber elf und an den Abenden 16 Parkplätze auf dem Marktplatz zu, wobei hier von mittelbreiten Fahrzeugen ausgegangen wird. Durchgängig abgestellt werden dürfen Fahrzeuge zur Baum- und Bankreihe an der Mümling hin, wobei ein Mindestabstand zum GrafFranz-Denkmal einzuhalten und die Erweiterung in Richtung Schlossmühle tabu ist. Nicht geduldet wird auch die zuletzt zunehmend praktizierte Beparkung des Südrands in der Verlängerung des Schlossgrabens.

Kein Pardon für jedes Verstellen der Schlossfront Als schlimmste Sünde indes gilt das Verstellen der Schlossfront, weil deren Freihaltung eben nicht nur allgemeinen ordnungspolitischen Erwägungen, sondern den Anforderungen an den Brandschutz geschuldet ist. "Falschparker an dieser für unser Schloss so sensiblen Stelle werden nicht einfach ein Knöllchen erhalten, sondern umgehend auf den Haken genommen", verdeutlicht Traub die Konsequenzen von Verstößen. Weil die für Angriffe im Feuerfall erforderliche Fläche an der Nordwestecke dieser Platzseite endet, räumt die Stadt hier zusätzliche Parkmöglichkeiten für die Abende ab 18 Uhr ein. Ab dann ist auch für das gesamte Geviert die Begrenzung der Abstellzeit aufgehoben, die sich tagsüber auf zwei Stunden beläuft. Im Sinne der Transparenz macht die Stadt auf all diese Details aufmerksam, obwohl sich viel davon aus der seit langem gültigen grundsätzlichen Verkehrs-Einordnung für den Marktplatz ergibt: Er rechnet zu den verkehrsberuhigten Zonen Erbachs, die mit dem blauen Spielstraßen-Schild kenntlich gemacht sind und ein Beparken nur für entsprechend kenntlich gemachte Flächen zulassen. Dem fließenden Verkehr verordnet die entsprechende Kategorisierung Schritttempo.

PARKEN IN DER INNENSTADT https://www.echo-online.de/lokales/odenwaldkreis/erbach/erbach-verteilt-strafzettel-auf-dem-marktplatz_19960961

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Die Parkplatz-Regelung für den Marktplatz richtet sich ausdrücklich nicht gegen Inhaber und Kunden der Geschäfte und Lokale im Umfeld. Vielmehr gilt einem starkem Publikumszuspruch in diesem Viertel das besondere Interesse der Stadt. Sie verweist deshalb darauf, dass Ein- und Aussteigen in Autos auf dem Marktplatz praktisch unbeschränkt möglich ist und damit ausschließlich der Fahrer einen Fußweg auf sich nehmen muss, wenn alle legalen Stellflächen vor Ort besetzt sind. Der wiederum beschränkt sich allemal auf wenige Minuten, weil mit den Parkflächen am Lustgarten, am Bahnhof und an der Werner-von-SiemensStraße/Bleichstraße nahe Abstellmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Behinderten sind schließlich ohnehin zwei eigens ausgewiesene Parkplätze an den Ecken der Erbacher Schlossfront zugewiesen. (gg) Seinen Hinweis auf die Scharfschaltung der Verkehrsregelung verbindet der Bürgermeister mit der Bitte um Anerkennung des tieferen Sinns einer Begrenzung der Parkmöglichkeiten auf dem Marktplatz: "Es handelt sich hier um unsere gute Stube, zu der sich Passanten hingezogen fühlen sollen. Zugleich hängt von ihr die Wirkung von Schloss, Rathaus und Fachwerkreihe als Glanzstücken Erbachs ab. Als Nur-Parkplatz wäre diese tolle Fläche verschenkt", fasst Traub zusammen. Ergänzend weist er darauf hin, dass er seiner Entscheidung und deren Durchsetzung einen umfassenden Beratungs- und Abstimmungsprozess vorausgeschickt habe, die Zustimmung des Magistrats eingeschlossen. "Aus meiner Sicht ist hier ein guter Kompromiss gelungen", schließt der Bürgermeister und kündigt an, analog zur Ahndung von Verstößen auch die Werbung um Akzeptanz fortzusetzen: Zu Zeiten besonders starker Parkbelastung wie etwa bei Veranstaltungen werde ein Sicherheitsdienst eingesetzt, dessen Arbeit nicht auf die Vergabe von Knöllchen, sondern auf die Vorab-Aufklärung potenzieller Parksünder ausgerichtet sei.

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