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Eingriff in Grundrechte
Foto: Paul Zinken/dpaBildfunk
Gelten Grundrechte in Deutschland gleichermaßen für alle? Nein, meinte der Thüringer Sozialrichter Jens Petermann am Freitag abend bei einem Vortrag im Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte. Bei der Veranstaltung mit dem Titel »Die Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen bei Hartz IV« beleuchtete Petermann, von 2009 bis 2013 Bundestagsabgeordneter der Partei Die Linke, vertrat die juristische Seite des Problems und diskutierte mit der Altenburger Landrätin Michaele Sojka (Die Linke), die das Jobcenter in ihrem Kreis aufgefordert hat, die Sanktionspraxis sofort zu beenden. Das 2005 mit der Agenda 2010 eingeführte Sozialgesetz zwinge HartzIVBezieher dazu, sich das menschenwürdige Existenzminimum zu »verdienen«, sagte Petermann. Jobcenter könnten fast jede Arbeit für »zumutbar« erklären und Erwerbslose wie »Aufstocker« auch mit unsinnigen Pflichten belegen. Parieren sie nicht, werde ihnen »ganz legal« die Grundsicherung stufenweise weggekürzt. Dies sei »eine Art Strafrecht im Sozialgesetz«, das »Bedürftige rechtloser macht als Straftäter«. Letztere könnten nur durch Gerichte verurteilt werden. Nahrung, Obdach und Hilfe bei Krankheit dürfe selbst Schwerverbrechern nicht versagt werden. »Bei Hartz IV entscheidet dagegen eine Behörde über Gedeih und Verderb«, brachte es Petermann auf den Punkt. »Eine derartige Behandlung von Menschen ist für einen demokratischen Sozialstaat unverantwortlich«. Petermann gehört jener Kammer des Sozialgerichts Gotha an, die im Mai das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe angerufen hat. Das soll nun erstmals die Sanktionspraxis prüfen. Entschieden hatte das BVerfG bisher nur zur Höhe der ungekürzten Regelleistung: 2010 befand es die Sätze für intransparent