Odenwald Marketing - Wi-Bank streicht Teil der Zuschüsse

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ERBACH

22. Juni 2015 | Von mg |

Marketingaffäre: Wi­Bank streicht Teil der Zuschüsse Wegen Vergabefehlern werden der Odenwald­Regionalgesellschaft fast 70.000 Euro vorenthalten

Mehrere Aktenordner füllt die Vergabe des Standortmarketings für den Odenwaldkreis, die nach Auffassung der WI­Bank fehlerhaft erfolgt ist. Dies hat nun einen sogenannte Teilwideruf von Zuschüssen zur Folge.  Foto: Manfred Giebenhain

Die Befürchtungen, dass dem Odenwaldkreis aufgrund rechtswidriger Eingriffe in das Vergabeverfahren zum Standortmarketingauftrag viel Geld verloren gehen könnte, haben sich bewahrheitet. Das neue Schreiben der landeseigenen WI­Bank (wie berichtet) stellt einen „Teilwiderruf“ von 68.780,60 Euro dar; Zweidrittel des erwarteten Zuschusses. ERBACH. Das auf den 9. Juni datierte Schreiben der Wirtschafts­ und Infrastrukturbank Hessen (Frankfurt/Offenbach) bestätigt in allen Punkten die bereits im Februar dargelegten Vergabeverstöße, die zur Kürzung der Zuwendung an die Odenwald­Regionalgesellschaft (Oreg) geführt haben. Dies geht aus dem 18 Seiten starken Schreiben hervor, das der Redaktion nun vorliegt. Es handelt sich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid zum Verwendungsnachweis der Oreg vom 17. Juni 2014. Gescheitert sind alle Versuche, diesen „Teilwiderruf“ der gewährten Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Efre) doch noch abzuwenden. Bekanntlich war die Oreg vom Kreistag mit der operativen Umsetzung des Marketingauftrags beauftragt worden. Bereits früh zeichnete sich ab, dass auch die WI­Bank, wie zuvor der Odenwälder Kreistag und die Darmstädter Staatsanwaltschaft, Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens hegte. So wurde die Oreg als Geldempfängerin mit einem umfassenden Fragenkatalog konfrontiert. Dieser Verpflichtung kam die Oreg in ihren Stellungnahmen vom 22. Oktober und 20. November 2014 nach und legte Einzelheiten und Nachweise zur Beantwortung der Fragen vor. Am 4. Februar verkündete die WI­Bank, dass sie „wegen der festgestellten schweren Verstöße bei der Vergabe des Auftrages für die Konzeption und Durchführung“ den mit Zuwendungsbescheid vom 18. April 2011 gewährten Zuschuss zum großen Teil widerrufen wird. Das hessische Verwaltungsverfahrensgesetz sieht für diesen Fall ein Anhörungsverfahren zum beabsichtigten Widerruf vor. Die hat von ihrem Recht auf eine letzte Stellungnahme mit Schreiben vom 11. März gebrauch gemacht. BERECHNUNG:

Die WI­Bank setzt die zuschussfähigen Ausgaben auf 84.405,32 Euro fest, von denen die Hälfte gefördert wird. Im Verwendungsnachweis hat die Oreg Kosten in Höhe von 222.634,98 Euro geltend gemacht; den eingereichten Belegen nach waren es sogar 225.452,14 Euro. Der Löwenanteil (137.561,20 Euro) wurde für die Konzeption und Erstellung des Standortmarketings ausgegeben. In der Prüfung fiel dieser Betrag der

Die WI­Bank stellt klar, dass das primäre EU­Vergaberecht anzuwenden ist; folglich hat es Verstößen gegen den Transparenzgrundsatz, das Diskriminierungsverbot und den Gleichbehandlungs­Grundsatz gegeben. Vergeblich hatte die Oreg damit argumentiert, dass als Maßstab die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) anzuwenden sei. Zu den Verstößen addiert die WI­Bank hinzu, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot nicht zum Zuge kam. Mit dem Bescheid hat die WI­Bank ihre bereits im Februar geäußerte Feststellung untermauert, dass mehrfach gegen primäres EU­ Vergaberecht sowie gegen Vorschriften in der Vergabe­ und Vertragsordnung von Leistungen (VOL/A) und des Vergaberunderlasses des Landes Hessen verstoßen wurde. Hierzu zählt die willkürlich erfolgte Bevorzugung der letztendlich mit dem Auftrag betrauten Agentur


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