08.03.23, 21:42
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MICHELSTADT / ERBACH / BROMBACHTAL. - 90 Tagessätze à 30 Euro forderte der Staatsanwalt für einen 61 Jahre alten Mann aus Brombachtal, der sich vor dem Amtsgericht Michelstadt verantworten musste. Der frühere AfD-Kreispolitiker hatte während der Corona-Beschränkungen im November 2021 im Messengerdienst Telegram zu Straftaten gegen den Erbacher Bürgermeister Dr. Peter Traub aufgerufen, nachdem sich der Rathauschef gegen einen in Erbach ansässigen Bäcker positioniert hatte. Diesem waren vom Gesundheitsamt des Odenwaldkreises zwei Bäckereifilialen in Erbach wegen nicht eingehaltener Corona-Regeln geschlossen worden, was zu massiven Protesten und weit über die Region hinaus beachteten Demonstrationen geführt hatte. „Der darf keine ruhige Minute mehr haben” Der Angeklagte hatte daraufhin im Chat aufgefordert, den Bürgermeister und seine Familie unter Druck zu setzen und zu bedrängen. Er rief weiter dazu auf, Demonstrationen vor dem Wohnhaus des Bürgermeisters abzuhalten „und das Haus tagtäglich zu belagern, damit sich die Familie nicht mehr sicher fühlt. Der darf keine ruhige Minute mehr haben”, hieß es im Wortlaut des Mannes damals. Vor Gericht galt es nunmehr zu klären, ob diese Äußerungen noch dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entsprechen oder als Straftatbestand zu werten sind. Juristische Scharmützel zu Prozessbeginn Doch zunächst kam es zu juristischen Scharmützeln vor Einstieg in den eigentlichen Strafprozess. Der Anwalt des angeklagten 61-Jährigen stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Helmut Schmied, weil dieser im Vorfeld Dr. Traub als Nebenkläger zugelassen hatte. Nach diversen Unterbrechungen und der Hinzuziehung eines weiteren Richters wies dieser nach Prüfung der Rechtslage den Vorwurf zurück und der Strafprozess konnte beginnen. Dabei räumte der Angeklagte den Tatbestand selbst vollumfänglich ein, verwies jedoch auf sein Recht der freien Meinungsäußerung und unterstrich, er sei „kein Vertreter von Gewalt“. Gleichwohl sei ihm sehr schnell klar geworden, dass seine Äußerungen „blöd ausgelegt werden könnten“.
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