STEUER
FRÜHLING 2017
NEWS Steuernachzahlungszinsen Sind 6 % Zinssatz p. a. zuviel?
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Streitsache Entschädigungen
Strafzahlungen und Schadenersatz des Arbeitgebers Entschädigungen Richtet ein Arbeitnehmer einen Schaden an, zahlt in vielen Fällen der Arbeitgeber. Auch Verwarngelder, die der Arbeitnehmer wegen Falschparkens zahlen muss, übernimmt oft der Arbeitgeber. Hat der Arbeitnehmer einen Ersatzanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber, leistet dessen Versicherung. Die Finanzämter setzen solche Zahlungen gerne generell als Arbeitslohn an. Ob und in welchem Umfang Zahlungen des Arbeitgebers steuerpflichtige Lohnleistungen darstellen, kommt aber auf den Einzelfall an. Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer hatte das betrieblich genutzte Kraftfahrzeug falsch betankt. Die Aufwendungen für die Reparatur des Motors zahlte der Arbeitgeber. Regressforderungen an den Arbeitnehmer sind unterblieben. Das Finanzamt wertete den Verzicht auf realisierbare Schadenersatzforderungen gegenüber dem Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil und unterwarf diesen der Lohnsteuer. Das Finanzgericht Köln gab hier dem Finanzamt recht (29.10.2015, 15 K 1581/11). Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren anhängig (Aktenzeichen Bundesfinanzhof VI R 34/16). Beispiel 2: Ein Arbeitnehmer erhielt Vergleichszahlungen von
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der Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers. Die Entschädigung unterwarf das Finanzamt der Lohnsteuer. Hier entschied das Finanzgericht aber, dass Voraussetzung für die Annahme von Arbeitslohn sei, dass die Zahlung „für” die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erfolgt. Letzteres ist bei Schadenersatzzahlungen von Versicherungen nicht der Fall und damit sind Versicherungsleistungen kein Arbeitslohn. Beispiel 3: Eine Paketzustellerfirma übernahm für ihre Angestellten die gesamten Verwarnungsgelder wegen Falschparkens in Halteverbots- und Fußgängerzonen. Das Finanzamt behandelte die Übernahme der Verwarnungsgelder unter Berufung auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn der Fahrer. Dem folgte das Finanzgericht Düsseldorf (4.11.2016, 1 K 2470/14 L) nicht, weil es hier nach Auffassung der Richter an einem Zufluss von Arbeitslohn aufseiten der Arbeitnehmer fehlt. Denn die Verwarnungsgelder wurden gegenüber dem Unternehmen als Halter der Fahrzeuge festgesetzt. Damit erfüllt der Arbeitgeber eine eigene Verbindlichkeit. Dass die Fahrer die Ordnungswidrigkeit begangen haben, ist nach Auffassung der Richter unerheblich. Gegen dieses Urteil wurde die Revision zugelassen.
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FRÜHLING 2017
PRIVATNUTZUNG EINES AUSLÄNDISCHEN BETRIEBS-KFZ PRIVATE KFZ-NUTZUNG Wird dem Arbeitnehmer ein BetriebsPkw zur privaten Nutzung überlassen oder nutzt der Unternehmer seinen Pkw geschäftlich und privat, ist die private Nutzung nach der sogenannten 1 %-Methode zu versteuern (etwas anderes gilt bei Führung eines Fahrtenbuches). Bei der 1 %Pauschale wird als monatlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. als monatliche private Nutzungsentnahme 1 % des inländischen Listenpreises des Pkw der Besteuerung unterworfen. Beträgt der Listenpreis z. B. € 50.000,00, sind monatlich € 500,00 als steuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. als Nutzungsentnahme anzusetzen. FEHLENDER LISTENPREIS Was tun, wenn es für das betreffende Fahrzeug keinen inländischen Listenpreis gibt? Diese Frage hatte jüngst das Finanzgericht (FG) Niedersachsen zu klären (vom 16.11.2016, 9 K 264/15). Der Steuerpflichtige hatte den amerikanischen Listenpreis in Euro umgerechnet und legte diesen als Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung zugrunde. Das Finanzamt nahm hingegen den tatsächlich vom Steuerpflichtigen gezahlten Kaufpreis des Fahrzeugs als Bemessungsgrundlage. Der Kaufpreis war um rund € 25.000,00 höher als der umgerechnete amerikanische Listenpreis. DEUTSCHER NEUWAGENMARKT Das Finanzgericht folgte tendenziell dem Finanzamt, legte aber den etwas niedrigeren Einkaufspreis des Importeurs zugrunde. Ein zu schätzender Listenpreis hat sich am deutschen Neuwagenmarkt zu orientieren. Liegt kein inländischer Listenpreis vor, ist dieser zu schätzen. Dabei müssen auch Importabgaben, TÜV-Gebühren und Umrüstungskosten des Fahrzeugs eingerechnet werden, so das Finanzgericht. Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt (Az. des BFH: III R 20/16).
Gesetzlicher Zinssatz auf dem Prüfstand
Verzinsung von Steuernachforderungen Steuerforderungen Steuerforderungen gegenüber dem Finanzamt unterliegen der Verzinsung. Das Finanzamt rechnet Zinsen vom Beginn des 15. Monats nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 233a Abgabenordnung). Für die Einkommensteuer aus dem vergangenen Jahr 2016 beginnt demnach die Verzinsung ab dem 1.4.2018. Maßgeblich für die Verzinsung ist die festgesetzte Steuer. Zinssatz Der maßgebliche Zinssatz beträgt derzeit 0,5 % pro Monat (§ 238 Abgabenordnung) bzw. 6 % auf ein Jahr bezogen. Obwohl der Zinssatz seit 50 Jahren unverändert ist, erscheint er derzeit angesichts der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank als zu hoch. Ein Guthabenzins von 6 % ist nicht mehr erzielbar. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 1.7.2014 (IX R 31/13) den Zinssatz von 6 % jedenfalls bis März 2011 für verfassungsgemäß erachtet.
ist derzeit unter dem Aktenzeichen III R 16/16 ein Verfahren anhängig, in dem es um die Frage geht, ob die Höhe des Zinssatzes das Rechtsstaatsprinzip oder die Eigentumsgarantie für Zeiträume ab Januar 2012 verletzt. Fazit Steuerpflichtige mit Zinsforderungen ab 2012 können sich auf das anhängige Verfahren berufen. Bei übermäßig langen Verzinsungszeiträumen (z. B. wegen langer Bearbeitungszeit der Steuererklärung) kann auch ein Antrag auf Billigkeitserlass unter Berufung auf Bundesfinanzhof (BFH) vom 21.1.2015 (VIII B 112/13) empfehlenswert sein. © Andrey Popov - Fotolia.com
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Zinssatz für Zeiträume ab 2012 Anders könnte es aussehen für Steuerschulden, die ab dem 1.1.2012 zu verzinsen sind. Vor dem Bundesfinanzhof
Neue Ermittlung des CO2-Ausstoßes
Entwurf eines neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes Neue Messmethoden
Maßgebliche CO2-Werte
Anlass für die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist eine von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) entwickelte Testprozedur zur Ermittlung von Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (sogenannte WLTP-Methode). Mit dieser neuen Methode sollen zukünftig realitätsnähere CO2-Emissionswerte ermittelt werden können.
Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit 2009 neben dem Hubraum nach dem von den Zulassungsbehörden festgestellten CO2Werten gemäß sogenanntem NEFZ-Verfahren bestimmt. Für ab dem 1.9.2018 erstmals zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge soll der nach der WLTP-Methode ermittelte CO2-Wert für die Steuerfestsetzung zwingend vorgeschrieben werden.
FRÜHLING 2017
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Neue Baupreisindizes für das Sachwertverfahren
Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer Sachwertverfahren Das Sachwertverfahren ist für alle selbst genutzten Immobilien das maßgebliche Bewertungsverfahren für die Erbschaftund Schenkungsteuer. Der Grundbesitzwert bestimmt sich beim Sachwertverfahren aus dem Gebäudesachwert und dem Bodenwert. Der Gebäudesachwert berechnet sich auf Basis der Herstellungskosten. Bemessungsgrundlage bilden dabei nicht die tatsächlichen Herstellungskosten (also das, was der Erblasser/Schenker als Käufer oder Bauherr tatsächlich aufgewendet hat), sondern die gewöhnlichen Herstellungskosten, die sogenannten Regelherstellungskosten. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde bestimmt, dass diese Regelherstellungskosten in regelmäßigen Abständen auf Basis der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes anzupassen sind.
Hotels usw. gilt ein Index von 113,7 (vgl. BMF-Schreiben vom 11.1.2017, IV C 7-S 3225/16/10001). Die neuen Indizes gelten für alle Erwerbe ab dem Kalenderjahr 2017. Öffnungsklausel Der aus dem Bodenwert und dem Gebäudewert ermittelte Sachwert ist keinesfalls für den Steuerpflichtigen verbindlich. Weist der Steuerpflichtige nach, dass der tatsächliche Verkehrswert des Objekts am Bewertungsstichtag niedriger ist, als jener Wert nach der steuerlichen Wert-
ermittlung, ist der niedrigere Verkehrswert anzusetzen (sogenannte Öffnungsklausel § 198 Bewertungsgesetz). Dieser Vorschrift kommt seit 2009 zentrale Bedeutung zu. Denn seit 2009 gelten jene eng an die anerkannten Verfahren zur Verkehrswertermittlung angelehnten steuerlichen Bewertungsvorschriften. Für den Erben/Erwerber von Grundvermögen ergeben sich überall dort effiziente Steuersparpotenziale, wo steuerliche Wertermittlungsvorschriften von den Grundsätzen für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken zuungunsten abweichen.
Zur Anpassung der Regelherstellungskosten veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen in regelmäßigen Abständen sogenannte Baupreisindizes. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern und Wohnhäuser mit Mischnutzung gilt ein Index von 113,4. Für Banken und ähnliche Geschäftshäuser, für Kliniken,
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Baupreisindizes 2017
IMMOBILIENVERMÖGEN CLEVER VERSCHENKEN OPTIMALE NUTZUNG DER FREIBETRÄGE Der Steuergesetzgeber gewährt bestimmten Personen auf Schenkungen bzw. Erwerbe von Todes wegen Freibeträge in unterschiedlicher Höhe. Ehegatten und Lebenspartner erhalten einen Freibetrag von € 500.000,00, Kinder von € 400.000,00, Enkelkinder € 200.000,00. Personen der Steuerklassen II (entferntere Verwandte) oder III (nicht verwandte Personen) erhalten einen Freibetrag von € 20.000,00. Die Freibeträge werden jeweils vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen. Die Freibeträge gelten dabei jeweils für einen Zehnjahreszeitraum bzw. leben alle 10 Jahre neu auf.
EXAKTE BERECHNUNG DER ZEHNJAHRESFRIST Die Zehnjahresfrist ist nach einschlägiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH vom 28.3.2012, II R 43/11) rückwärts zu berechnen und der Tag des letzten Erwerbs mitzuzählen. Im Streitfall übertrugen die Eltern an ihren Sohn am 31.12.1998 ein bebautes Grundstück unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Nach 10 Jahren, am 31.12.2008 (Datum des notariell beurkundeten Vertrags), übertrugen dieselben ein weiteres bebautes Grundstück. Das Finanzamt war der Meinung, dass die beiden Schenkungen innerhalb des Zehnjahreszeitraumes stattgefunden hätten. Folglich rechnete das Finanzamt
die beiden Schenkungen zusammen und berücksichtigte den Freibetrag nur einmal. Der Bundesfinanzhof war aber der Auffassung, dass der Ersterwerb vom 31.12.1998 nicht als Vorerwerb bei der Berechnung der Schenkungsteuer für die Zuwendung am 31.12.2008 zu berücksichtigen ist. Denn die Frist begann am 31.12.2008 um 24:00 Uhr zu laufen und endete damit vor dem Ersterwerb am 1.1.1999 um 00:00 Uhr. SONSTIGE VERMÖGENSWERTE Selbstverständlich gilt die Zehnjahresfrist für das Wiederaufleben der Freibeträge für Vermögenswerte aller Art und ist nicht auf Immobilienvermögen beschränkt.
FRÜHLING 2017
MAHLZEITEN AN ARBEITNEHMER KANTINENESSEN, ESSENSMARKEN
Höhere Pauschbeträge zum 1.2.2017
Umzugspauschalen Umzugskosten
Sachbezugs richtet sich dabei nach
Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden (R 9.9. Lohnsteuerrichtlinien - LStR - 2015). Die Finanzverwaltung lässt dabei die tatsächlichen Umzugskosten bis zur Höhe der Beträge zum Werbungskostenabzug zu, die nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) gezahlt werden können.
der Höhe der amtlichen Sachbezugs-
Pauschbeträge
Arbeitgeber, die an ihre Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten abgeben, müssen diese Leistungen als Sachbezug der Lohnsteuer unterwerfen. Die Höhe des
werte. SACHBEZUGSWERTE 2017 Für 2017 gelten folgende Sachbezugswerte (BMF vom 8.12.2016, IV C 5 - S 2334/16/10004): Für ein Mittag- oder Abendessen ist ein arbeitstäglicher Betrag von € 3,17 bei der Lohnsteuer anzusetzen. Für ein Frühstück gilt der Betrag von € 1,70.
Ab dem 1.2.2017 gelten nach dem BUKG folgende Beträge: Für Verheiratete, Lebenspartner usw. können für sonstige Umzugsauslagen bis zu € 1.528,00 pauschal als Werbungskosten geltend gemacht werden. Für Ledige beträgt der Pauschbetrag € 764,00. Die Pauschbeträge erhöhen sich für jede Person (mit Ausnahme von Ehegatten/Lebenspartner) um € 337,00. Diese Pauschbeträge können vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden (R 9.9. Abs. 3 LStR 2015).
kostenrechtlich festgelegten Grenzen eingehalten werden – nicht im Einzelnen, ob die Kosten Werbungskosten darstellen. Alternativ zu den Pauschalen lässt die Finanzverwaltung nachgewiesene höhere Kosten zum Werbungskostenabzug zu, prüft dann aber, ob die Aufwendungen nicht teilweise Kosten der Lebensführung darstellen. Neuanschaffungen werden regelmäßig als Kosten der Lebensführung von den Umzugskosten ausgesondert. © biker3 - Fotolia.com
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Tatsächliche (höhere) Aufwendungen Das Finanzamt prüft – sofern die umzugs-
KANTINENESSEN UND ZUZAHLUNGEN Die genannten Werte gelten auch für kostenlose Kantinenmahlzeiten, die vom Arbeitgeber arbeitstäglich an die Arbeitnehmer im Betrieb abgegeben werden. Zahlt der Arbeitnehmer einen Essenszuschuss, ist eben-
Steuerfreie Pflegegelder nach Pflegegrad
Pflegegelder 2017 Pflegereform
steuerpflichtiger geldwerter Vorteil
Mit dem zweiten und dritten Pflegestärkungsgesetz wurden u. a. der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert sowie die bisherigen Pflegestufen I bis III in fünf Pflegegrade unterteilt. Die bisherige Pflegestufe I entspricht dabei dem Pflegegrad zwei, die Pflegestufe III den Pflegegraden vier bzw. fünf.
bei einer verbilligten Mahlzeit dann
Steuerfreie Pflegegelder
falls der amtliche Sachbezugswert, aber vermindert um den vom Arbeitnehmer gezahlten Essenspreis, anzusetzen. Demnach entsteht ein lohn-
nicht, wenn vom Arbeitnehmer mindestens ein Essenszuschuss in Höhe der genannten Bezugswerte bezahlt wird.
Nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Einnahmen für Leistungen zur Grundpflege oder zur hauswirtschaftlichen Versorgung bis zur jeweiligen Höhe der Pflegegelder nach § 37 Sozialgesetzbuch XI (Grundpflege)
steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Leistungen von Angehörigen der Pflegebedürftigen oder von anderen Personen in Erfüllung sittlicher Pflichten durchgeführt werden. Pflegepauschalen Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 sind steuerfrei Pflegegelder für Personen mit Pflegegrad zwei in Höhe von € 316,00, für Personen mit Pflegegrad drei bis zu € 545,00, bei Pflegegrad vier bis zu € 728,00 und € 901,00 bei Pflegegrad fünf. Die Beträge gelten monatlich. Analog unterliegen Pflegegelder, die Bedürftige aus privaten Versicherungsverträgen bis zu den genannten Betragsgrenzen erhalten, nicht der Einkommensteuer.
FRÜHLING 2017 Automatisierung der Steuerveranlagung startet 2017
Aktuelle Änderungen im Verfahrensrecht Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ (vom 18.7.2016, BGBl I 2016 S 1679 ff.) wurden im vergangenen Jahr zahlreiche Änderungen in den einzelnen Steuergesetzen sowie im Verfahrensrecht (der Abgabenordnung) beschlossen. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen zum 1.1.2017. Elektronische Verwaltungsakte Gemäß des neuen § 122a Abgabenordnung (AO) ist die Bekanntgabe von Steuerbescheiden seit 2017 auch elektronisch möglich. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige seinem Finanzamt die Zustimmung hierzu erteilt hat. Bei entsprechender Zustimmung gilt der elektronische Bescheid am dritten Tag nach Absendung einer elektronischen Benachrichtigung über die Bereitstellung der Daten als bekannt gegeben. Eine elektronische Bekanntgabe ist seit dem 1.1.2017 für Steuerbescheide, für Einspruchsentscheidungen, für Prüfungsanordnungen sowie für Aufteilungsbescheide möglich. Freigabe der elektronischen Steuererklärung Nach der neuen Vorschrift des § 87d Abs.
3 AO muss der Steuerberater (Auftragnehmer) dem Mandanten (Auftraggeber) die elektronischen Daten der Steuererklärung „in leicht nachprüfbarer Form zur Zustimmung zur Verfügung stellen“. Neue Korrekturvorschriften Für Steuerbescheide, die ab dem 1.1.2017 erlassen werden, gilt die neue Vorschrift des § 173a AO (Abgabenordnung). Demnach sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, wenn dem Steuerpflichtigen Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und den Finanzbehörden durch diese Fehler rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt worden sind. Das bloße Vergessen der Eintragung einer selbst ermittelten Besteuerungsgrundlage in die Steuererklärung gilt allerdings nicht als Schreib- oder Rechenfehler. Es liegt hierbei vielmehr eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache vor. Automatische Steuerfestsetzung Der Jahreswechsel 2017 war gleichzeitig der Startschuss für die vollautomatische Bearbeitung einer Steuererklärung und dem automatischen Erlass von Steuerbescheiden, Steuerfestsetzungen oder der Festsetzung von Vorauszahlungen (§ 155 Abs. 4 AO). Gleiches gilt für die Festsetzung von Annexsteuern oder Zinsen.
Steuerfreies Existenzminimum 2017 Grundfreibetrag und „sächliches“ Existenzminimum Das sogenannte „sächliche Existenzminimum“ wird nach den sozialhilferechtlichen Grundsätzen definiert. Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für alle Steuerpflichtigen in voller Höhe von der Einkommensteuer freizustellen. Im Steuerrecht wird das Existenzminimum durch den Grundfreibetrag berücksichtigt. Existenzminimum 2017/2018 Die Höhe des Existenzminimums wird jährlich der allgemeinen Preissituation angepasst. Grundlage für die Anpassung ist der alle zwei Jahre erscheinende Existenzmini-
mumbericht. Nach dem 11. Existenzminimumbericht für das Jahr 2018 beträgt das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum für die Jahre 2017 und 2018 für einen Erwachsenen € 8.820,00 bzw. € 9.000,00. Für Ehepaare beträgt das Existenzminimum für 2018 € 14.856,00. Die Beträge umfassen neben dem Regelsatz die Aufwendungen für Unterkunft sowie Heizkosten. Existenzminimum für Kinder Für Kinder wird das sächliche Existenzminimum für 2017 auf € 4.716,00 und für 2018 auf € 4.788,00 festgelegt. Der Satz beinhaltet neben dem Regelsatz Aufwendungen für Bildung und Teilhabe, Kosten der Unterkunft sowie Heizkosten.
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PAUSCHBETRÄGE FÜR AUSLANDSDIENSTREISEN 2017 NEUES BMF-SCHREIBEN Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten können – neben den Reisekosten – für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die maßgeblichen Pauschbeträge für Auslandsreisen werden alljährlich von der Finanzverwaltung veröffentlicht, für 2017 in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 14.12.2016, IV C 5 - S 2353/08/10006: 007. Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind dabei unterteilt in solche für eine Abwesenheitsdauer von 24 Stunden und solche für den An- und Abreisetag. Die Übernachtungspauschalen sind den Preisniveaus der Länder entsprechend festgesetzt. Für 2017 neu festgesetzt und nach oben angepasst wurden alle Pauschalen für die USA. EINZELNACHWEISE, TATSÄCHLICHE KOSTEN Die Verpflegungsmehraufwendungen sind in allen Fällen anzusetzen. Auch der Einzelnachweis höherer Aufwendungen berechtigt nicht zu einem höheren Werbungskostenabzug (R 9.6 Abs. 1 Satz 2 der Lohnsteuerrichtlinien - LStR). Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind hingegen ausschließlich für Zwecke der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Letzteres gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug (R 4.12 Absatz 2 und 3 der Einkommensteuerrichtlinien - EStR).
FRÜHLING 2017
ZUKUNFT DER ABGELTUNGSTEUER ABGELTUNGSTEUER Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen werden seit dem 1.1.2009 mit der sogenannten Abgeltungsteuer besteuert. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Höhe des Steuersatzes ist unabhängig von der Höhe der übrigen Einkünfte und des tariflichen Einkommensteuersatzes. BUNDESRATSINITIATIVE Der Abgeltungsteuersatz führt zu einer Privilegierung von Kapitaleinkünften gegenüber anderen Einkommensarten, deren Besteuerung progressiv ansteigt. Mit diesem Argument will Brandenburg die Abgeltungsteuer abschaffen und hat dazu im November 2016 eine Initiative im Bundesrat gestartet. Der Entschließungsantrag wird derzeit im Finanz- und Wirtschaftsausschuss beraten. Feste Fristvorgaben für den Antrag gibt es nicht. Im Allgemeinen dürfte die Initiative nicht vor der Bundestagswahl 2017 entschieden werden. WERBUNGSKOSTENABZUG Die mögliche Abschaffung der Abgeltungsteuer wirkt sich für Kapitalanleger allerdings nicht in allen Fällen steuererhöhend aus. Denn nach dem allgemein geltenden Nettoprinzip, nach diesem nur Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben Gegenstand der Einkommensbesteuerung sein dürfen, wäre der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften wieder zuzulassen. Darauf weist auch Brandenburg in der Bundesratsinitiative hin. Außerdem sei zu prüfen, ob Veräußerungsgewinne im Bereich von Finanzanlagen weiterhin ohne Spekulationsfrist steuerpflichtig bleiben sollten, heißt es aus der Bundesratsinitiative.
Neues Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium
Steuerabzug für private Aufwendungen im Haushalt Steuerermäßigungen Steuerpflichtige können Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt anteilig von der Einkommensteuer abziehen. Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse können in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens bis zu € 510,00, berücksichtigt werden. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu € 4.000,00 im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Und für Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 pro Kalenderjahr. Abziehbar sind Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Es sind ausschließlich die Lohnleistungen (Arbeitskosten) abziehbar, nicht auch Materialkosten. Die Aufwendungen dürfen nicht zugleich auch als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Neues BMF-Schreiben Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Anwendungsschreiben zu den Steuerermäßigungen angepasst (BMFSchreiben vom 9.11.2016, IV C 8 - S
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2296-b/07/10003:008). Erstmalig lässt die Finanzverwaltung auch Aufwendungen zum Abzug zu, die auf einem angrenzenden Grundstück angefallen sind. Voraussetzung ist, dass die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Haushalt dienen. Damit lassen sich künftig Lohnkosten für den Winterdienst auf dem angrenzenden öffentlichen Gehweg als haushaltsnahe Dienstleistungen anteilig bei der Einkommensteuer abziehen. Hausanschlusskosten, Prüfungsmaßnahmen Das BMF lässt auch Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze zur Steuerermäßigung zu. Aufwendungen für die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage werden künftig als Handwerkerleistung anerkannt. Beispiele hierfür sind Kontrollmaßnahmen für die Heizung, Abwasserleitungen oder Blitzschutzanlagen usw. Hausnotruf Aufwendungen für ein Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, kann laut dem neuen Anwendungsschreiben in die Steuerermäßigung eingerechnet werden (vgl. beispielhafte Aufzählung begünstigter Aufwendungen im Anhang des BMF-Schreibens).
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Referentenentwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz
Stärkung der Betriebsrenten Betriebsrente
weiterzugeben.
Das derzeit geltende „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ sieht – neben der Direktzusage – im Wesentlichen folgende Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge vor: Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen. Das praktische Umsetzungsprozedere für jeden Durchführungsweg stellt sich derzeit als sehr komplex dar. Besonders kleinere Unternehmen sind überfordert. Die Bundesregierung will hier Erleichterungen schaffen. Mit dem neuen Referentenentwurf sollen vor allem kleinere Unternehmen und Beschäftigte mit niedrigem Einkommen an die betriebliche Altersversorgung herangeführt werden.
„Optingout“ bzw. „Optionsmodelle“: Die neuen Begriffe stehen für eine automatische Entgeltumwandlung. Im Betriebsrentengesetz sollen die Rechtsgrundlagen für solche Modelle geschaffen werden, sodass die Sozialpartner künftig rechtssicher solche Modelle regeln können.
Neue Form der Betriebsrente: Im Betriebsrentengesetz soll Sozialpartnern die Möglichkeit eröffnet werden, auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen einzuführen. Mindest- bzw. Garantieleistungen der durchführenden Einrichtungen sollen hierfür wegfallen. Außerdem sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, im Fall einer Entgeltumwandlung die ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten
Inkrafttreten Das neue Gesetz soll bis auf wenige Ausnahmen ab dem 1.1.2018 gelten.
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Wesentliche Neuerungen im Überblick
BAV-Förderbetrag: Im Einkommensteuergesetz soll ein neues steuerliches Fördermodell spezifisch für Geringverdiener eingeführt werden.
Flexible Höchstbeträge: Die steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge für Zahlungen an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen von derzeit 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West der Rentenversicherung (2017 = 4 % aus € 76.200,00 = € 3.048,00) sollen zu einer einheitlichen prozentualen Grenze zusammengefasst und angehoben werden.
STEUERFREIE SACHBEZÜGE AN ARBEITNEHMER SACHBEZÜGE Als Sachbezüge werden Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet, die nicht in Geld bestehen, sondern in Form eines sonstigen geldwerten Vorteils gewährt werden. Beispiele für Sachbezüge sind u. a. kostenlose oder verbilligte Überlassung von Wohnung und/ oder Verpflegung oder die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Waren, insbesondere die Gestellung eines Fahrzeugs zum privaten Gebrauch. 44-EURO-FREIGRENZE Sachbezüge unterliegen im Regelfall der Lohnsteuer und auch der Sozialversicherungspflicht. Sie bleiben aber außer Ansatz, wenn sie insgesamt € 44,00 im
Kalendermonat nicht übersteigen. Übersteigt der Sachwert der Leistung diesen Betrag, unterliegt der gesamte Sachbezug der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht. VERSAND- UND VERPACKUNGSKOSTEN Bei der Berechnung des Sachbezugswertes und der Freigrenze sind Versand- und Verpackungskosten mit einzubeziehen, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg festgestellt hat (vom 8.4.2016, 10 K 2128/14). Im Streitfall hatte ein Speditionsunternehmen seinen Mitarbeitern als Anerkennung für unfallfreies Fahren und den pfleglichen Umgang mit den Fahrzeugen die Möglichkeit eingeräumt,
bei einer Fremdfirma Waren zu bestellen. Die Fremdfirma stellte zum Warenbetrag von € 43,99 (brutto) auch Versand- und Handlingskosten von € 7,14 (brutto) in Rechnung. Weil damit in Summe die Freigrenze von € 44,00 im Monat überschritten war, nahm das Finanzamt die Speditionsfirma für die nicht von ihr einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer in Haftung. Das Finanzgericht bestätigte in erster Instanz die Auffassung der Finanzverwaltung. Gegen das Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az. VI R 32/16). Bis zu dieser Entscheidung empfiehlt es sich, diverse Nebenkosten wie Versand und Verpackung in den Gesamtbezugswert einzubeziehen.
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NEWS
WICHTIGE ZAHLUNGSTERMINE APRIL
10.4.2017 Umsatzsteuer mtl. für März bzw. Februar mit DauerFristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag) Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer für März
13.4.2017 Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck. 24.4.2017 Sozialversicherungsbeiträge April (Abgabe der Beitragsnachweise) 25.4.2017 Zusammenfassende Meldung (Umsatzsteuer) 26.4.2017 Sozialversicherungsbeiträge April (Fälligkeit der Beiträge)
BFH stärkt Rechte der Finanzverwaltung
10.5.2017 Umsatzsteuer mtl. für April bzw. März mit DauerFristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag) Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer für April
MAI
Betriebsprüfungen 2017
15.5.2017 Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck. Gewerbesteuer-Vorauszahlung, Grundsteuer
Außenprüfung und Anschlussprüfung
18.5.2017 Ablauf der Zahlungsschonfrist für Gewerbesteuer, Grundsteuer
Kündigt sich der Betriebsprüfer an, prüft er im Regelfall die letzten drei zurückliegenden Geschäftsjahre. Nach Abschluss der Prüfungen sollten sich Steuerpflichtige jedoch nicht darauf einstellen, für mehrere Jahre ungeprüft zu bleiben. Denn einen Anspruch auf einen prüfungsfreien Zeitraum hat ein Unternehmer nicht, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat (15.6.2016, Az. III R 8/15).
24.5.2017 Sozialversicherungsbeiträge Mai (Abgabe der Beitragsnachweise)
Der Fall Bei einem Unternehmer, der zunächst ein Kleinbetrieb war, dann aber zum Großbetrieb wurde und letztlich wieder ein Mittelbetrieb war, ordnete das Finanzamt zwei Außenprüfungen an und zwar für die Zeiträume 2002 bis 2004 sowie 2005 bis 2007. Anschließend wurde der Betriebsprüfer für eine Anschlussprüfung für den Zeitraum 2008 bis 2010 erneut vorstellig. Der BFH hatte die Anschlussprüfungen für rechtmäßig gehalten. Fazit Unternehmer sollten sich auf häufigere Betriebsprüfungen einstellen. Die BFH-Entscheidung hat den Finanzämtern einen großen Ermessenspielraum gegeben. Betriebsprüfungen sind danach jederzeit zulässig, auch im Anschluss. Begründungen dafür müssen dem Unternehmer nicht gegeben werden. Folgeprüfungen, egal wie kurz die Abstände sind, unterliegen dem Ermessen des Finanzamtes. Permanente Prüfungen verstoßen nicht gegen das Übermaßverbot. Stand: 10.2.2017
26.5.2017 Zusammenfassende Meldung (Umsatzsteuer) 29.5.2017 Sozialversicherungsbeiträge Mai (Fälligkeit der Beiträge) 31.5.2017 Steuererklärungen für 2016, Ende der generellen Abgabefrist JUNI
12.6.2017 Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April mit DauerFristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag) Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer für Mai, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
15.6.2017 Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck. 26.6.2017 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Abgabe der Beitragsnachweise) Zusammenfassende Meldung (Umsatzsteuer) 28.6.2017 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Fälligkeit der Beiträge) Anmerkung für Scheckzahler: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet.
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