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ORF Transparenzbericht 2025

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O R F – Transparenzbericht 2 0 2 5

Gemäß § 7a ORF-Gesetz

März 2026

1.

Vorwort zum Bericht über die Transparenzpflichten gem. § 7a

ORF-G

Transparenz schafft Vertrauen – davon ist der ORF überzeugt. Das gilt nicht nur im Hinblick aufdenerfolgtenRücktrittdesGeneraldirektors,zudemdieinterimistischeGeneraldirektorin volle Transparenz und Aufklärung versprochen hat, sondern auch und besonders für die tägliche Arbeit. Eine transparente Kommunikation über alle relevanten Entwicklungen im Unternehmen ist für den ORF daher eine Selbstverständlichkeit, sowohl gegenüber den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern als auch gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich jeden Tag um das Vertrauen des Publikums bemühen und sich für eine funktionierende Gemeinschaft einsetzen. Als öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist der ORF im Auftrag aller Österreicherinnen und Österreicher tätig: Für sie macht er Programm, ihnen ist erüberdieUmsetzungseinergesetzlichenAufträgeunddiezweckmäßigeVerwendungseiner finanziellen Mittel Rechenschaft schuldig.

Dieser Transparenzverpflichtung kommt der ORF umfassend nach: Mit dem ORFJahresbericht,demPublicValueBericht,demEinkommensberichtandenRechnungshof,dem Jahres- und Konzernabschluss, dem Aktionsplan zur Barrierefreiheit, dem Gleichstellungsbericht oder dem Nachhaltigkeitsbericht informiert er verlässlich über sämtliche relevante Entwicklungen im ORF-Konzern. Der Transparenzbericht, der heuer bereits zum dritten Mal veröffentlicht wird, bildet ein weiteres Element in diesem umfassendenBerichtswesen.Darin erfolgtu. a.dieOffenlegungder Gehälter,der Einnahmen aus kommerzieller Kommunikation sowie der Eigenwerbung des ORF. Weiters werden die Kosten sämtlicher Eigen- und Auftragsproduktionen des ORF sowie Informationen zu Beraterverträgen, Beschaffungs-Rahmenverträgen und Werkverträgen des ORF und seiner Tochterfirmen offengelegt. Damit möchte der ORF zu einer informierten Öffentlichkeit beitragen und eine faktenbasierte Diskussion ermöglichen. Zugleich begreift der ORF den Transparenzbericht 2025 als Chance,Vertrauen zurückzugewinnen.

Der ORF weiß um das Privileg der öffentlichen Finanzierung und geht sorgsam mit den Beiträgen der Bevölkerung um. Er verfolgt seit vielen Jahren einen intensiven Sparkurs, der mithartenEinschnittenfürdieBelegschafteinhergeht.Seit2007wurdenbereitsknapp1.000 Vollzeitäquivalente(VZÄ)abgebaut.ImBerichtsjahrwurdederPersonalstandweitergesenkt, die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den höchsten Gehaltsklassen wurde deutlich verringert, ebenso die Anzahl der Nebenbeschäftigungen sowie die externen Beratungsleistungen. Dessen ungeachtet mahnt der ORF eine verantwortungsbewusste Handhabe der publizierten Daten und einen respektvollen Umgang mit all seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein – unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit und des damit verbundenen Gehalts. Auch das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Öffentliche Diffamierungen einzelner Personen, die die Publikation des Transparenzberichts in der Vergangenheit bisweilen nach sich gezogen hat, lehnt der ORF auch weiterhin entschieden ab.

Intensiven Sparkurs fortgesetzt

Mit weiteren Einsparungen im Personal- und Sachkostenbereich, der Fortführung einer äußerst restriktiven Nachbesetzungspolitik, der Einführung eines Handshake-Programms für ältereDienstnehmerinnenundDienstnehmer,produktionsseitigenEffizienzsteigerungen,der Überarbeitung aller Programmschemata und Workflows, der Redimensionierung von Investitionsprojekten und nicht zuletzt mit der Einstellung von ORF Topos mit Jahresende 2025 wurde der intensive Sparkurs im ORF fortgesetzt. Zudem wurden, wie bereits in den vergangenen Jahren, erneut äußerst maßvolle Gehaltsabschlüsse unter der Inflation vereinbart,was einen weiteren Reallohnverlust für die Belegschaftbedeutet.Für Kolleginnen und Kollegen in den zwei höchsten Verwendungsgruppen wurde eine Null-Lohnrunde für das Jahr 2026 vereinbart. Durch den Entfall einer Valorisierung des ORF-Beitrags bis inklusive 2029, die gesetzliche Reduktion der Unternehmensbeiträge und den Wegfall der Kompensation für das ORF Radio-Symphonieorchester (RSO), sind auch in Zukunft massive Einsparungsprogramme in dreistelliger Millionenhöhe umzusetzen.

Anzahl der Führungskräfte gesunken

Die Anzahl jener Personen im ORF-Konzern, deren bezogene Jahresbruttogehälter im Berichtsjahr über 170.000 Euro lagen, wurde von 75 im Jahr 2024 auf 65 (bzw. von 71 auf 62 im ORF) und damit um rund 13 Prozent reduziert – obwohl diese Grenze im Gegensatz zu den Gehälternnichtvalorisiertwurde.Ausschlaggebenddafürwareninsbesonderealtersbedingte Abgänge sowie die Inanspruchnahme von Altersteilzeiten als Übergang in die Pension. Damit liegen weiterhin weniger als zwei Prozent der Belegschaft über der genannten Bruttogehaltsschwelle, was für ein Unternehmen mit rund 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von denen 98% unter dieser Bruttogehaltsschwelle liegen, angemessen ist. Schließlich erfordert die Struktur des ORF als größter Medienkonzern des Landes mit neun Landesstudios, zahlreichen Korrespondentenbüros in aller Welt und etlichen Tochtergesellschaften eine entsprechende Anzahl an Leitungsfunktionen, um den reibungslosen Betrieb rund um die Uhr zu gewährleisten und die Erfüllung der gesetzlichen Aufträge sicherzustellen. Die Mehrzahl der Führungskräfte in diesem Gehaltsbereich übt eine Direktions- oder Geschäftsführungs-Funktion aus bzw. hat die Leitung einer Hauptabteilung oder eine Prokura inne, was mit beträchtlicher Personal- und Budgetverantwortung verbunden ist. Diese Leistungen werden entsprechend entlohnt.

Nebenbeschäftigungen stark reduziert

Der ORF verfügt über wirkungsvolle Instrumente, die das Verhalten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit regeln. Ziel dabei ist es, allfällige Interessenskonflikte und mögliche Unvereinbarkeiten zu vermeiden und damit das Vertrauen des Publikums in den ORF zu stärken. Auf Basis des 2024 in Kraft getretenen ORF-Ethikkodex wurden die Nebenbeschäftigungen im Berichtsjahr deutlich restriktiver gehandhabt als in denVorjahren, was sich im Transparenzbericht 2025 niederschlägt. Die Anzahl jener Personen im ORFKonzern, die ein zusätzliches Einkommen aus Nebenbeschäftigungen erzielt haben, sank von insgesamt 987 im Jahr 2024 auf 739, das bedeutet eine Reduktion um 25 Prozent. Die strengeren Compliance-Vorschriften zeigen somit Wirkung. Darüber hinaus wurden die externenBeratungsleistungenimORFundseinenTochterunternehmenbeträchtlichreduziert (insgesamt um rund750.000 Euro).

Entgeltansprüche kontinuierlich gesenkt

Der ORFist ein österreichischesTraditionsunternehmen, kein Medien-Startup. Er beschäftigt vielfach Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dieseitJahrzehnten über Dienstverträgeverfügen, die die Marktbedingungen ihrer Zeit widerspiegeln. Dabei handelt es sich um erfahrene Fachkräfte, die wesentlich zum anhaltenden Unternehmenserfolg beitragen. Der ORFhat die Entgeltansprüche seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen Jahrzehnten jedoch kontinuierlich gesenkt und an die neuen Realitäten am Medienmarkt angepasst. Mit dem aktuellen ORF-Kollektivvertrag (KV 2014), dem bereits mehr als 40 Prozent der Belegschaft unterliegen, befindet er sich längst auf Marktniveau. Das daraus bezogene Durchschnittseinkommenliegtca.30Prozentunterden altenVertragssystemendesORF,die inihrenGrundzügenindenspäten60erJahrendesvorigenJahrhundertsentstandensindund sich an den damals üblichen Branchenstandards orientierten. Jede Nachbesetzung, die der ORFsehr restriktiv handhabt, erfolgt damit zu für den ORFdeutlich günstigeren Konditionen.

Medienqualität hat ihren Preis

Das Publikum darfsich vom ORF zu Recht einehoheQualitäterwarten. Diese hatjedoch ihren Preis, erfordert sie doch hohe Expertise und professionellen Einsatz in sämtlichen Unternehmensbereichen, von den Redaktionen über die Technik bis hin zur Verwaltung. Moderne multimediale Medienproduktion (Fernsehen, Radio, Online) beruht vielfach auf hochspezialisierten Tätigkeiten, weshalb der ORF über einen hohen Anteil an Akademikerinnen und Akademikern (mehr als 40 Prozent) verfügt. Deren Gehalt liegt meist über dem nationalen Durchschnittseinkommen und ist aufgrund der Besonderheiten des Medienmarktes nur bedingt mit anderen Branchen vergleichbar. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk kostet, jedoch der Verzicht auf zentrale öffentlich-rechtliche Leistungen, wie er im Zusammenhang mit dem Transparenzbericht immer wieder von Kritikerinnen und Kritikern gefordert wird, kostet die Gesellschaft sehr viel mehr: Er führt zuVerlust an Öffentlichkeit, an nationaler Wertschöpfung, an gesellschaftlicher Teilhabe, an kultureller Identität und an Vielfalt.

Der ORF-Transparenzbericht 2025 folgt der Gesetzessystematik. Er entspricht in Form, Aufbau und Struktur dem Vorjahresbericht, wodurch die Vergleichbarkeit der Daten gegeben ist. Der aktuelle Bericht ist gleichzeitig mit dem ORF-Jahresbericht (§ 7 ORF-G) jeweils bis Ende März vorzulegen. Im Transparenzbericht werden folgende Daten veröffentlicht:

1. Brutto-Jahresgehälter, Bezüge über 170.000 Euro, Brutto-Monatsbezügeaus Nebenbeschäftigungen, Gehaltstabellen und Schemata der höchsten Verwendungsgruppen, Zulagen (§7a Abs. 2 bis 8 ORF-G)

2. Reichweiten und Nutzung (§7a Abs. 9 ORF-G)

3. Einnahmen aus kommerzieller Kommunikation (§7a Abs. 10 ORF-G)

4. Kommerzielle Aktivitäten: ORFEigenwerbung (§7a Abs. 11 ORF-G)

5. Kosten sämtlicher Eigen- und Auftragsproduktionen 2025 – Bericht gemäß §7a Abs. 12 – 1. Fallgruppe ORF-G

6. Beraterverträge und Beschaffungs-Rahmenverträge 2025 – Bericht gemäß §7a Abs. 12 – 2. Fallgruppe ORF-G

2. Bruttogehälter: Gehaltsschema, Bezüge, Gehaltstabellen, Verwendungsgruppen - Bericht gemäß § 7a Abs. 2 bis 8 ORF-G

2.1. Bericht gemäß § 7a Abs. 2 bis 6 ORF-G

Der ORF hat für den Generaldirektor, die Direktorinnen und Direktoren, Landesdirektorinnen und -direktoren sowie für die beim ORF als auch bei seinen Tochtergesellschaften beschäftigten Personen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 7a ORF-G die Höhe der jeweils bezogenen Bruttogehälter darzustellen.

Im Bericht für das Kalenderjahr 2025 wurde in Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben das Jahresbruttogehalt einschließlich Zulagen und Zuschlägen herangezogen. Das sind fixe und variable Entgeltbestandteile (Grundgehalt, Remunerationen, Überstunden, Zulagen etc.), die eine Person im jeweiligen Kalenderjahr insgesamt bezogen hat.

In der Darstellung wurden pro Arbeitgeberin und Arbeitgeber die bezogenen Jahresbruttogehälter der jeweiligen gesetzlich festgelegten Gehaltsgruppe zugeordnet und die jeweilige Anzahl nach Geschlecht und Altersgruppe gegliedert.

Darüber hinaus beinhaltet die Darstellung die Anzahl der Personen mit den als Kategorien vorgegebenen durchschnittlichen monatlichen Bruttobezügen einschließlich von SachbezügenausNebenbeschäftigungen.AlsNebenbeschäftigungenwurdenalleTätigkeiten außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses zur jeweiligen Arbeitgeberin bzw. zum jeweiligen Arbeitgeber, aus denen Vermögenvorteile in Geld- oder Güterform erzielt wurden (Vermögensvorteile aus Moderationen, Unternehmensbeteiligungen, Lehrtätigkeiten etc.), gewertet. Grundlage hierfür sind die Angaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst.

In einer eigenen Darstellung werden Personen, deren Brutto-Jahresgehalt einschließlich Zulagen den Betrag von 170.000,00 € übersteigt, dem konkreten der Höhe nach aufsteigend geordneten Betrag namentlich genannt. Für diese Personen sind zusätzlich die durchschnittlichen monatlichen Bruttobezüge einschließlich von Sachbezügen eines Kalenderjahres aus Nebenbeschäftigungen bekanntgegeben.

2.1.1. Österreichischer Rundfunk

Als größtes Medienunternehmen Österreichs ist der ORF größter Arbeitgeber in der Medienbranche. Seit Jahrzehnten besorgen gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den unterschiedlichsten Fachbereichen des Journalismus, der Technik, der Finanzen und der Verwaltung die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Die Belegschaft des ORFzeichnet sich durch vielseitige Kompetenzen und berufliche Laufbahnen auf allen Ebenen aus.

Im ORFwurden die Arbeitsbedingungen dieser unterschiedlichen Berufsgruppen im Rahmen eigener Vertragswerke (Kollektivverträge bzw. Freie Betriebsvereinbarungen) festgelegt. Deren Komplexitätsgrad und Regelungsdichte unterscheiden sich von jenen der anderen Branchen, die im Rahmen ihrer Kollektivverträge homogenere Berufsgruppen abbilden. Es gelten derzeit vier Kollektivverträge und zwei Freie Betriebsvereinbarungen, die die Verwendung sowie das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ORFregeln.

In diesem Zusammenhang ist besonders hervorzuheben, dass es sich hierbei um sogenannte Stichtagsregelungenhandelt.EinVertragswerkwurdenichtdurchdenAbschlusseinesneuen Vertragswerksabgelöst,sonderndiesegeltennebeneinandermitunterschiedlichenzeitlichen Geltungsbereichen und den dort geregelten (Gehalts-)Ansprüchen. Über die Jahre wurden sukzessive Adaptierungen an die jeweils üblichen bzw. geltenden Rahmenbedingungen vorgenommen. Die Kollektivverträge und Freien Betriebsvereinbarungen des ORF spiegeln somit die jeweiligen Marktbedingungen wider.

DieFreienBetriebsvereinbarungen(„FBV“)undinweitererFolgedieinhaltlichidentenundnur in Form eines Kollektivvertrages imJahr 1996 („KV1996“) abgeschlossenen Regelungen sind in ihren Grundzügen in den späten 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts entstanden. Die Ausgestaltung der (Gehalts-)Ansprüche entspricht dem damals üblichen Standard in vergleichbaren Unternehmen (bspw. sehr progressive Gehaltskurven durch Biennalsprünge, Zusatzabfertigungen, Sozialzulagen).

ImerstenSchrittwurdenmitdemAbschlussdesKV2003übergesetzlicheAnsprücheaufdas gesetzlichebzw.einmarktkonformesNiveaugesenkt(AbschaffungvonZusatzabfertigungen, Abflachung der Gehaltskurve, Reduktion der Zulagen etc.).

Im Jahr 2014 wurde der KV 2014 mit dem Ziel der Anpassung der Verwendungsgruppen und des Gehaltschemas an branchenübliche Standards abgeschlossen. Seit 1.3.2015 ist dieser Kollektivvertrag in Kraft und gilt seitdem für alle neu eingetretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die oben dargestellte historische Entwicklung, vor allem im Hinblick auf die sukzessive Senkung der Entgeltansprüche, ist auch im nachfolgenden Bericht zu den Bruttogehältern erkennbar. Je höher das Dienstalter, desto älter der anwendbare Kollektivvertrag bzw. die anwendbare FBVund desto höher die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Bericht zu Bruttogehältern (§ 7a Abs. 3 und 5 ORF-G)

a) Gliederung nach Geschlecht

Gehaltsgruppe

bis zu 50.000 Euro 528 367 161

mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro 939 514 425 mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro 1013 444 569

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro 751 224 527

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro 83 20 63

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro 30 9 21

mehr als 300.000 Euro 4 4

b) Gliederung nach Altersgruppe

c) Gliederung nach Kategorie der Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen Gehaltsgruppe

Tabelle nach § 7a Abs. 4 ORF-G

Das Jahresgehalt brutto im ORF beinhaltet alle im Kalenderjahr ausgezahlten fixen und variablen Entgeltbestandteile, wie Grundgehalt, Remunerationen, Mehrdienstpauschale, Zulagen, allfällige leistungsabhängige Bonifikation (gebühren aufgrund von ZielvereinbarungenfüreinodermehrerevorangegangeneKalenderjahre,wurdenaberimJahr 2025 abgerechnet).

Name Funktion

Hirschl Wolfgang 1. Medienmeister, 1. Kamera

Pistek Alexander Abteilungsleiter

Mag. Dr. Tröbinger Thomas Geschäftsführer Tochtergesellschaft, Gruppenleiter

Mag. Karabeg Eva stellvertretende Chefredakteurin, Leitende Redakteurin

Niederkorn Adam Leitender Redakteur

Wöber Stefan Herstellungsleiter

gehalt brutto ORF durchschnittliche monatliche Bruttobezüge aus Nebenbeschäftigungen

170.176,92 keine

170.209,89 keine

171.187,74 keine

171.719,82 250,00

171.962,82 183,00

174.434,68 16,67

Pfeifer Andreas Leitender Redakteur, Korrespondent 174.683,94 222,00

Settele Hanno Moderator

Matzek Thomas Hauptabteilungsleiter

Mag. Fida Alexandra, MBA Gruppenleiterin

Waleczka Robert Leitender Redakteur

Mag. Schenk Katharina Hauptabteilungsleiterin

Mag. Krenn Barbara Hauptabteilungsleiterin

174.922,28 1.694,00

175.148,79 keine

176.376,60 keine

177.021,84 keine

178.564,51 229,29

178.564,51 keine Wagner Wolfgang Leitender Redakteur

Mag. Schneeberger Walter Leitender Redakteur

Dipl. Ing. Hetfleisch Alexander Hauptabteilungsleiter

Dr. Reissnegger Kurt Hauptabteilungsleiter

Mag. Pollach Stefan Geschäftsführer Tochtergesellschaft, Hauptabteilungsleiter

Knoll Andreas Moderator

Mag. Waldner-Pammesberger Gabriele

Mag. Prokop Sebastian

Mag. Gradistanac Doroteja

Hauptabteilungsleiterin, Chefredakteurin

Hauptabteilungsleiter, Chefredakteur

Hauptabteilungsleiterin

180.010,09 keine

181.546,32 72,00

183.311,73 keine

185.459,28 keine

188.669,10 keine

190.611,87 10.350,00

191.003,26 keine

191.003,26 keine

191.648,29 keine Bruckenberger Johannes Hauptabteilungsleiter, Chefredakteur

Gastinger Martin

Mag. Pauser Michael

Andersch Michael

Hauptabteilungsleiter

Hauptabteilungsleiter

Hauptabteilungsleiter

193.227,14 keine

193.880,88 keine

193.944,02 keine

196.439,43 keine MMag. Zöchling Astrid, MSc, LL.B.

Mag. Vospernik Cornelia

Traxl Martin

Mag. Szerencsi Martin

Hauptabteilungsleiterin

Geschäftsführerin Tochtergesellschaft, Leitende Redakteurin, Korrespondentin

Hauptabteilungsleiter

Hauptabteilungsleiter, Legal Advisor ESC

Weinzettl Edgar Landesdirektor

Mag. Bürger Johann Leitender Redakteur

Dr. Bogad-Radatz Andrea

Hauptabteilungsleiterin

Mag. Kastner Markus Hauptabteilungsleiter, Prokurist

Dott.ssa. Mitterstieler Esther

Mag. Totzauer Elisabeth

Geschäftsführerin Tochtergesellschaft, Landesdirektorin

Hauptabteilungsleiterin

Klement Markus Landesdirektor

Mag. Wehrschütz Christian Leitender Redakteur, Korrespondent

Hofer Alexander

Landesdirektor

Obereder Klaus Landesdirektor

Mag. Herics Werner

Bernhard Karin

Koch Gerhard

Mag. Dr. Lusser Josef

Dipl. Ing. Grill Norbert

Ing. Nöbauer Karl

Landesdirektor

Landesdirektorin

Landesdirektor

Stabstellenleiter

Geschäftsführer Tochtergesellschaft

Hauptabteilungsleiter, Prokurist

198.634,33 keine

199.992,31 keine

200.063,56 675,00

202.066,71 keine

205.174,39 keine

208.033,04 581,00

208.163,34 keine

208.749,76 keine

210.600,00 keine

211.183,52 keine

213.038,99 2,83

215.929,60 3.256,20

220.000,00 keine

222.510,93 keine

231.571,23 keine

236.101,39 keine

240.631,53 494,00

241.275,58 keine

247.327,14 keine

249.886,86 keine

Dr. Dujmovits Werner

Mag. Langer Waltraud

Geschäftsführer Tochtergesellschaft, Hauptabteilungsleiter, Prokurist

Landesdirektorin

252.131,52 keine

265.561,69 keine Krön Michael

Hauptabteilungsleiter, Prokurist, Executive Producer ESC

Ing. Mag. Dr. Kräuter Harald Technischer Direktor, Prokurist

265.696,00 keine

270.270,00 keine Groiss-Horowitz Stefanie Programmdirektorin, Prokuristin

270.270,00 keine Thurnher Ingrid, MBA Radiodirektorin, Prokuristin

Mag. Biedermann Martin

Hajek Michael

Geschäftsführer Tochtergesellschaft, Hauptabteilungsleiter

Geschäftsführer Tochtergesellschaft, Hauptabteilungsleiter

270.270,00 keine

270.383,27 keine

271.871,13 keine Dr. Wolf Armin stellvertretender Chefredakteur, Moderator

Schindlauer Eva, BSc Kaufmännische Direktorin, Prokuristin

275.390,89 8.820,36

279.972,00 keine Mag. Wagenhofer Michael

Geschäftsführer Tochtergesellschaft

283.028,42 keine Mag. Zierhut-Kunz Kathrin

Geschäftsführerin Tochtergesellschaft

Schöber Peter Geschäftsführer Tochtergesellschaft, Hauptabteilungsleiter

Aigelsreiter Johannes Hauptabteilungsleiter, Prokurist

285.137,40 keine

311.964,24 917,00

339.824,84 keine Mag. Weißmann Roland Generaldirektor

Prof. Strobl Pius

Hauptabteilungsleiter, Projektleiter Medienstandort

427.500,04 keine

468.856,32 keine

2.1.2. ORF Online und Teletext GmbH bzw. GmbH & Co KG Bericht zu Bruttogehältern (§ 7a Abs. 3 und 5 ORF-G)

a) Gliederung nach Geschlecht

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

b) Gliederung nach Altersgruppe

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro

mehr als 300.000 Euro

c) Gliederung nach Kategorie der Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen

Gehaltsgruppe

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro 1

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro

mehr als 300.000 Euro

2.1.3. ORF Fernsehprogramm-Service GmbH & Co KG

Bericht zu Bruttogehältern (§ 7a Abs. 3 und 5 ORF-G)

a) Gliederung nach Geschlecht

Gehaltsgruppe

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

b) Gliederung nach Altersgruppe

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro

mehr als 300.000 Euro

c) Gliederung nach Kategorie der Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen

Gehaltsgruppe

monatliche Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen brutto

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

2.1.4. ORF srl

Bericht zu Bruttogehältern (§ 7a Abs. 3 und 5 ORF-G)

a) Gliederung nach Geschlecht

zu 50.000 Euro

mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

b) Gliederung nach Altersgruppe

bis zu 50.000 Euro

mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro 1 1

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

c) Gliederung nach Kategorie der Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen

Gehaltsgruppe Anzahl durchschnittliche monatliche Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen brutto von 1 bis 1.150 € von 1.151 bis 4.000 € von 4.001 bis 8.000 € von 8.001 bis 12.000 € über 12.000 € bis zu 50.000 Euro 14

Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro 1

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

2.1.5. ORF-Beitrags Service GmbH

Bericht zu Bruttogehältern (§ 7a Abs. 3 und 5 ORF-G)

a) Gliederung nach Geschlecht

b) Gliederung nach Altersgruppe

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro

mehr als 300.000 Euro

c) Gliederung nach Kategorie der Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen

Gehaltsgruppe Anzahl durchschnittliche monatliche Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen brutto von 1 bis 1.150 € von 1.151 bis 4.000 € von 4.001 bis 8.000 € von 8.001 bis 12.000 € über 12.000 € bis zu 50.000 Euro

mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro 18 mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro 13 1

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro 3 mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

Tabelle nach § 7a Abs. 4 ORF-G

Jahresgehalt brutto OBS durchschnittliche monatliche Bruttobezüge aus Nebenbeschäftigungen

Dr. Kopff Christian Bereichsleiter 183.305,62 keine

2.1.6. ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG Bericht zu Bruttogehältern (§ 7a Abs. 3 und 5 ORF-G)

a) Gliederung nach Geschlecht

Gehaltsgruppe

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro Name Funktion

bis zu 50.000 Euro

mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

b) Gliederung nach Altersgruppe

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

c) Gliederung nach Kategorie der Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen

Gehaltsgruppe Anzahl durchschnittliche monatliche Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen brutto

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro 1

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

2.1.7. ORF-Kontakt Kundenservice GmbH & Co KG

Bericht zu Bruttogehältern (§ 7a Abs. 3 und 5 ORF-G)

a) Gliederung nach Geschlecht

b) Gliederung nach Altersgruppe

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

c) Gliederung nach Kategorie der Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen

Gehaltsgruppe Anzahl durchschnittliche monatliche Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen brutto von 1 bis 1.150 € von 1.151 bis 4.000 € von 4.001 bis 8.000 € von 8.001 bis 12.000 € über 12.000 € bis zu 50.000 Euro

mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro 2

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro 1

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro 1 mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

2.1.8. Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG Bericht zu Bruttogehältern (§ 7a Abs. 3 und 5 ORF-G)

a) Gliederung nach Geschlecht

bis zu 50.000 Euro

mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

b) Gliederung nach Altersgruppe

zu 50.000 Euro

mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro

mehr als 300.000 Euro

*Alters- und Geschlechtskohorten, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen, sind von der ORS zusammengefasst dargestellt.

c) Gliederung nach Kategorie der Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen

Gehaltsgruppe Anzahl durchschnittliche monatliche Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen brutto von 1 bis 1.150 € von 1.151 bis 4.000 € von 4.001 bis 8.000 € von 8.001 bis 12.000 € über 12.000 € bis zu 50.000 Euro 30 2

mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro 50 5 1 mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro 17

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro 5 mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro 2

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

2.1.9. ORS comm GmbH & Co KG

Bericht zu Bruttogehältern (§ 7a Abs. 3 und 5 ORF-G)

a) Gliederung nach Geschlecht

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

b) Gliederung nach Altersgruppe

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

*Alters-undGeschlechtskohorten,dieRückschlüsseaufeinzelnePersonenzulassen,sindvonderORScommzusammengefasst dargestellt.

c) Gliederung nach Kategorie der Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen

Gehaltsgruppe Anzahl durchschnittliche monatliche Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen brutto von 1 bis 1.150 € von 1.151 bis 4.000 € von

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

2.1.10.simpli services GmbH & Co KG

Bericht zu Bruttogehältern (§ 7a Abs. 3 und 5 ORF-G)

a) Gliederung nach Geschlecht

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

b) Gliederung nach Altersgruppe

bis zu 50.000 Euro

mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro 1 1 mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

*Alters- und Geschlechtskohorten, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen, sind von der simpli services zusammengefasstdargestellt.

c) Gliederung nach Kategorie der Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen

Gehaltsgruppe Anzahl durchschnittliche monatliche Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen brutto von 1 bis 1.150 € von 1.151 bis 4.000 € von 4.001 bis 8.000 € von 8.001 bis 12.000 € über 12.000 € bis zu 50.000 Euro 10 2 mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro 8 1

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro 2 mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro 1 1 mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

2.1.11. Big Blue Marble Sp. z o.o.

Bericht

zu

Bruttogehältern (§ 7a Abs. 3 und 5 ORF-G)

a) Gliederung nach Geschlecht

Gehaltsgruppe

bis zu 50.000 Euro

mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

b) Gliederung nach Altersgruppe

Gehaltsgruppe

bis zu 50.000 Euro

mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

c) Gliederung nach Kategorie der Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen

Gehaltsgruppe Anzahl durchschnittliche monatliche Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen brutto von 1 bis 1.150 € von 1.151 bis 4.000 € von 4.001 bis 8.000 € von 8.001 bis 12.000 € über 12.000 €

bis zu 50.000 Euro 32

mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro 6

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

2.1.12. ORF-Enterprise GmbH bzw. GmbH & Co KG

Bericht zu Bruttogehältern (§ 7a Abs. 3 und 5 ORF-G)

a) Gliederung nach Geschlecht

als 50.000 bis zu 75.000 Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

b) Gliederung nach Altersgruppe

c) Gliederung nach Kategorie der Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen

Gehaltsgruppe Anzahl durchschnittliche monatliche Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen brutto

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro 2

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro

Tabelle nach § 7a Abs. 4 ORF-G

Name

Dr. Mosser Heinz Kaufmännischer Leiter, Prokurist

Böhm Oliver Geschäftsführer

durchschnittliche monatliche Bruttobezüge aus Nebenbeschäftigungen

keine

2.1.13. ORF Landesstudio Marketing GmbH & Co KG

Bericht zu Bruttogehältern (§ 7a Abs. 3 und 5 ORF-G)

a) Gliederung nach Geschlecht

Gehaltsgruppe

mehr als 50.000 bis zu 75.000

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

b) Gliederung nach Altersgruppe Gehaltsgruppe

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

c) Gliederung nach Kategorie der Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen

Gehaltsgruppe Anzahl durchschnittliche monatliche Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen brutto von 1 bis 1.150 € von 1.151 bis 4.000 € von 4.001 bis 8.000 € von

mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

2.1.14.ORF Landesstudio Service GmbH & Co KG Bericht zu Bruttogehältern (§ 7a Abs. 3 und 5 ORF-G)

a) Gliederung nach Geschlecht

als 50.000 bis zu 75.000 Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

b) Gliederung nach Altersgruppe

mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro 1

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro 1 1

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

c) Gliederung nach Kategorie der Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen

Gehaltsgruppe Anzahl durchschnittliche monatliche Einkommenshöhe aus Nebenbeschäftigungen brutto von 1 bis 1.150 € von 1.151 bis 4.000 € von 4.001 bis 8.000 € von 8.001 bis 12.000 € über 12.000 € bis zu 50.000 Euro 7 mehr als 50.000 bis zu 75.000 Euro

mehr als 75.000 bis zu 100.000 Euro 1

mehr als 100.000 bis zu 150.000 Euro 1

mehr als 150.000 bis zu 200.000 Euro

mehr als 200.000 bis zu 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

2.2. Bericht gemäß § 7a Abs. 7 ORF-G

Nachstehend werden die sich nach Maßgabe der abgeschlossenen Freien Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträge ergebenden Gehaltstabellen jeweils für die höchsten vier Verwendungsgruppen gegliedert nach den Verwendungsgruppenjahren ausgewiesen.Das jeweiligeVerwendungsgruppenschema wird kurz erläutert.Es handelt sich um Angaben zum Stand 1.1.2026.

2.2.1. Österreichischer Rundfunk

Wie bereits im Bericht zu den Bruttogehältern festgehalten, gelten derzeit vier Kollektivverträgeund zwei Freie Betriebsvereinbarungen nebeneinander,diedieVerwendung sowie das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ORFregeln.

Die FBVist seit 1993, die FBV1992 seit 1997, die KV1996 A und B seit 2004 und der KV2003 seit 2015 nicht mehr auf neue Dienstverhältnisse anwendbar. Seit 1.3.2015 ist der KV2014 in Kraft und gilt seitdem für alle in das Unternehmen neu eingetretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mehr als 40% derBelegschaft unterliegt dem KV 2014 und dieser Prozentsatz steigtmit jeder Neueinstellung. Die restlichen knapp 60% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterliegen größtenteils dem KV 2003, gefolgt von den KV 1996 A + B und im einstelligen Prozentbereich der FBV. Da eine Neueinstellung in diesen Vertragswerken nicht möglich ist, sinken diese Prozentsätze mit den Abgängen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Unternehmen stetig.

a) Höchste vierVerwendungsgruppen KV2014

Der KV 2014 gilt für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 28.2.2015 begründet wurden, sowie Arbeitsverhältnisse gemäß § 32 Abs. 5 ORF-G.

im 3. und 4.

vom 5. bis 7.

vom 8. bis 10.

vom 11. bis 13. 4.652,99

vom 14. bis 16. 4.771,14

vom 17. bis 19. 4.889,28 5.367,05 5.844,80 6.481,84 vom 20. bis 24. 5.007,46 5.496,76 5.986,07 6.638,51 vom 25. bis 29. 5.085,79 5.582,82 6.079,83 6.742,52 vom 30. bis 34. 5.165,41 5.670,14 6.174,86 6.847,82 vom 35. bis 39. 5.203,96 5.712,53 6.221,10 6.899,20 ab dem 40. 5.243,76 5.756,20 6.268,59 6.951,87

Die Verwendungsgruppen sind allgemein beschrieben und stellen verbindliche Einreihungskriterien dar. Den Verwendungsgruppen sind in demonstrativer Aufzählung folgendeTätigkeiten zugeordnet und gelten als Beispiele für gleichwertigeTätigkeiten:

• Spezialistinnen und Spezialisten-Ebene in VG 6, nach 9 Jahren VG 7 (Redakteurin/Redakteur, Medienmeisterin/Medienmeister, Systemtechnikerin/ Systemtechniker,Juristin/Jurist, Controllerin/Controller etc.)

• Expertinnen/Experten-Ebene in VG 8 mit und ohne Leitungsfunktion (Expertin/Experte in Verwaltung, Technik, Produktion und Programmwirtschaft, Leitende/r Redakteurin/Redakteur kleinerer Redaktion, Gruppenleiterin/ Gruppenleiter etc.)

• LeitungsfunktioneninVG9(Leitende/rRedakteurin/RedakteurgrößererRedaktionen, Leiterin/Leiter von Abteilungen bzw. Hauptabteilungen, Chefredakteurin/ Chefredakteur etc.)

Die Grundentlohnung ist von der Verwendungsgruppe (Tätigkeit) und dem Berufsjahr in der Gehaltstabelleabhängig.BeidererstmaligenEinreihungerfolgteineAnrechnungvonDienstund Vordienstzeiten und es wird ein fiktives Eintrittsdatum errechnet. Vorrückungen in das nächsteBerufsjahrfindeninjährlichenAbständenzuindividuellenVorrückungsstichtagenauf einen bestimmten Monatsersten statt.

b) Höchste vierVerwendungsgruppen KV2003

Der KV 2003 gilt für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31.12.2003 und vor dem 1.3.2015 begründet wurden.

Die Verwendungsgruppen sind nicht allgemein beschrieben, sondern die Tätigkeiten ("Arbeitsbilder") werden den jeweiligenVerwendungsgruppen taxativ zugeordnet:

• Expertinnen und Experten-Ebene in Verwaltung, Leitungsfunktionen in allen anderen Direktionen in VG 15 (Gruppenleiterin/-leiter, Abteilungsleiterin/-leiter, Leitende/r Redakteurin/Redakteur kleinerer Redaktionen etc.)

• Leitungsfunktionen in VG 16 bis 18 (Leitende/r Redakteurin/Redakteur größerer Redaktionen, Abteilungs-, Stabstellen- bzw. Hauptabteilungsleiterin/-leiter, Chefredakteurin/Chefredakteur, Stellvertreterin/Stellvertreter etc.)

Die Grundentlohnung ist von der Verwendungsgruppe (Tätigkeit) und der Gehaltsstufe abhängig. Bei der erstmaligen Einreihung erfolgt eine Anrechnung von Dienst- und Vordienstzeiten und es wird ein fiktives Eintrittsdatum errechnet.Vorrückungen finden unter Berücksichtigung von Verschiebungen zu individuellen Vorrückungsstichtagen auf einen bestimmten Monatsersten wie folgt statt: 6 Biennien (Gehaltsstufen 1 - 6), 5 Triennien (Gehaltsstufen7- 11), 3 Quinquennien (Gehaltsstufen 12 - 14).

c) Höchste vierVerwendungsgruppen KV1996A

Der KV1996Agilt für alleDienstnehmerinnen undDienstnehmer,dienach dem 31.12.1996 und vor dem 1.1.2004 eingestellt wurden. Des Weiteren für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer,dienach 31.12.1992 und vor dem 1.1.1997in ein Dienstverhältnis nach der Freien Betriebsvereinbarung übernommen wurden und auf die diese nach Einzelvertrag nicht anwendbar ist.

Im Rahmen des KV1996A gilt dasVerwendungsgruppenschema des KV2003. Es wird daher auf die entsprechenden Ausführungen zum KV2003 verwiesen. Die Grundentlohnung ist von der Verwendungsgruppe (Tätigkeit) und der Gehaltsstufe abhängig. Bei der erstmaligen Einreihung erfolgt eine Anrechnung von Dienst- und Vordienstzeiten und es wird ein fiktives Eintrittsdatum errechnet.Vorrückungen finden unter Berücksichtigung von Verschiebungen zu Vorrückungsstichtagen am 1.10. wie folgt statt: Biennien bis zur Gehaltsstufe 11, in der FolgeTriennien bis zur Gehaltsstufe 16.

d) Höchste vierVerwendungsgruppen KV1996B

Der KV 1996B gilt für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die vor dem 1.1.1993 in ein Dienstverhältnis nach der Freien Betriebsvereinbarung übernommen wurden und auf die diese nach Einzelvertrag nicht anwendbar ist. Stufe

Im Rahmen des KV 1996B gilt das Verwendungsgruppenschema des KV2003. Es wird daher auf die entsprechenden Ausführungen zum KV2003 verwiesen. Die Grundentlohnung ist von der Verwendungsgruppe (Tätigkeit) und der Gehaltsstufe abhängig. Bei der erstmaligen Einreihung erfolgt eine Anrechnung von Dienst- und Vordienstzeiten und es wird ein fiktives Eintrittsdatum errechnet.Vorrückungen finden unter Berücksichtigung von Verschiebungen zu Vorrückungsstichtagen am 1.10. wie folgt statt: Biennien bis zur Gehaltsstufe 21.

e) Höchste vierVerwendungsgruppen FBV1992

Die FBV1992 gilt auf einzelvertraglicher Basis für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die nach dem 31.12.1992 und vor dem 1.1.1997 in ein Dienstverhältnis nach der Freien Betriebsvereinbarung übernommen wurden.

Im Rahmen der FBV1992 ist dasVerwendungsgruppenschema analog KV2003 ausgestaltet. Es wird daher auf die entsprechenden Ausführungen zum KV2003 verwiesen.

Die Grundentlohnung ist von der Verwendungsgruppe (Tätigkeit) und der Gehaltsstufe abhängig. Bei der erstmaligen Einreihung erfolgt eine Anrechnung von Dienst- und Vordienstzeiten und es wird ein fiktives Eintrittsdatum errechnet.Vorrückungen finden unter Berücksichtigung von Verschiebungen zu Vorrückungsstichtagen am 1.10. wie folgt statt: Biennien bis zur Gehaltsstufe 11, in der FolgeTriennien bis zur Gehaltsstufe 16.

Bei Gehaltsverhandlungen wird eine laufende Einmalzahlung vereinbart, die bis VG 14: 27,8359%, inVG 15: 27,34%, inVG 16: 26,8443% und gleichbleibend inVG 17: 24,0532% sowie VG 18: 23,5661% des Auszahlungsbetrages beträgt.

f) Höchste vierVerwendungsgruppen FBV

Die FBV gilt für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die vor dem 1.1.1993 in ein Dienstverhältnis nach der Freien Betriebsvereinbarung übernommen wurden. Stufe

Im Rahmen der FBV ist das Verwendungsgruppenschema analog KV 2003 ausgestaltet. Es wird daher auf die entsprechenden Ausführungen zum KV2003 verwiesen.

Die Grundentlohnung ist von der Verwendungsgruppe (Tätigkeit) und der Gehaltsstufe abhängig. Bei der erstmaligen Einreihung erfolgt eine Anrechnung von Dienst- und Vordienstzeiten und es wird ein fiktives Eintrittsdatum errechnet.Vorrückungen finden unter Berücksichtigung vereinbarter Verschiebungen zu Vorrückungsstichtagen am 1.10. wie folgt statt: Biennien bis zur Gehaltsstufe 21.

Bei Gehaltsverhandlungen wird eine laufende Einmalzahlung vereinbart, die bis VG 14: 27,8359%, inVG 15: 27,34%, inVG 16: 26,8443% und gleichbleibend inVG 17: 24,0532% sowie VG 18: 23,5661% des Auszahlungsbetrages beträgt.

g) Höchste vierVerwendungsgruppen Orchesterordnungen Jedes der oben dargestellten Vertragswerke enthält als eigene Anlage eine Orchesterordnung, die für die Mitglieder des ORF-Orchesters Anwendung findet.

Berufsjahr KV 2014

im 1. und 2. 3.287,52 im 3. und 4. 3.484,74 vom 5. bis 7. 3.649,14 vom 8. bis 10. 3.780,62 vom 11. bis 13. 3.879,26 vom 14. bis 16. 3.977,86 vom 17. bis 19. 4.076,50 vom 20. bis 24. 4.175,14 vom 25. bis 29. 4.240,88 vom 30. bis 34. 4.306,64 vom 35. bis 39. 4.339,50 ab dem 40. 4.372,37

Die Verwendungsgruppen der Kollektivverträge und der FBV enthalten in ihren Orchesterordnungen taxativ aufgezählt folgendeTätigkeiten:

• d: 1. Stimmführerin/Stimmführer 2. Violine, Solobratsche, Stellvertreterin/ Stellvertreter Solocello (Stimmführerin/Stimmführer), Solobass, 1. Bläserin/Bläser, Tuba, Harfe, 1. Paukerin/Pauker, 1. Schlagwerkerin/Schlagwerker, Stellvertretende/r Paukerin/Pauker

• e: Solocello

• f: Konzertmeisterin/-meister

• g: 1. Konzertmeisterin/-meister

Das Gehalt richtet sich nach der jeweiligen Verwendungsgruppe (Tätigkeit) und dem Berufsjahr bzw. der Gehaltsstufe. Zusätzlich zum Grundgehalt laut Berufsjahr/Gehaltstufe gebührt eine Funktionszulage für die jeweilige Funktion.

Die Regelungen zu den Vorrückungen im KV 2014 und KV 2003 gelten auch im Rahmen der Orchesterordnungen.

In den Orchesterordnungen der KV 1996A, KV 1996B und FBV finden Vorrückungen unter Berücksichtigung vonVerschiebungen zuVorrückungsstichtagenam 1.10. wie folgt statt:

Biennien bis zur Gehaltsstufe 12

Bei Gehaltsverhandlungen wird in der FBV eine laufende Einmalzahlung vereinbart, die 27,8359% des Auszahlungsbetrages beträgt.

2.2.2. ORF Online und Teletext GmbH & Co KG

Es findet der zwischen der Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien, und der Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 26 ORF und Töchter, abgeschlossene Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der ORFOnline undTeletext GmbH & Co KG Anwendung.

Berufsjahr

1. bis 2. 3.109,00 3.737,00 4.005,00 4.612,00

3. bis 4. 3.170,00 3.811,00 4.082,00 4.701,00

5. bis 6. 3.234,00 3.887,00 4.165,00 4.796,00

7. bis 8. 3.296,00 3.963,00 4.247,00 4.891,00

9. bis 10. 3.361,00 4.043,00 4.332,00 4.988,00

11. bis 12. 3.462,00 4.163,00 4.461,00 5.137,00

13. bis 14. 3.566,00 4.287,00 4.595,00 5.289,00

15. bis 16. 3.671,00 4.414,00 4.730,00 5.449,00

17. bis 18. 3.782,00 4.546,00 4.872,00 5.611,00

19. bis 20. 3.893,00 4.682,00 5.019,00 5.777,00

21. bis 22. 4.008,00 4.819,00 5.167,00 5.950,00

23. bis 24. 4.089,00 4.917,00 5.271,00 6.070,00

25. bis 26. 4.169,00 5.013,00 5.374,00 6.189,00

27. bis 31. 4.252,00 5.114,00 5.481,00 6.313,00

32. bis 36. 4.336,00 5.216,00 5.592,00 6.440,00

37. bis 41. 4.422,00 5.318,00 5.700,00 6.568,00 ab 42. 4.488,00 5.400,00 5.787,00 6.665,00

Die Verwendungsgruppen sind allgemein beschrieben und stellen verbindliche Einreihungskriterien dar. Den Verwendungsgruppen sind in demonstrativer Aufzählung folgendeTätigkeiten zugeordnet und gelten als Beispiele für gleichwertigeTätigkeiten:

• Sachbearbeiterinnen/-bearbeiter-Ebene in VG 3 (Systembetreuerin/-betreuer, Bildredakteurin/-redakteur, Redakteurin/Redakteur TVthek, Redakteurin/Redakteur Untertitelung, Mitarbeiterin/Mitarbeiter Büroorganisation etc.)

• Expertinnen/Experten-Ebene in VG 4 (Systementwicklerin/-entwickler, Redakteurin/Redakteur Online, Redakteurin/Redakteur Live Untertitelung, Produktentwicklerin/-entwickler, Designerin/Designer, Projektleiterin/-leiter etc.)

• Leiterinnen/Leiter-Ebene in VG 5 (Leiterinnen/Leiter der Abteilungen Community, Teletext Service, Redaktion etc.)

• Leiterinnen/Leiter-Ebene mit entscheidendem Einfluss auf das Unternehmen in VG 6 (Leiterinnen/LeiterderAbteilungenProjekte&Produktentwicklung,Technik,Finanzen & Controlling etc.)

Die Grundentlohnung ist von der Verwendungsgruppe (Tätigkeit) und dem Berufsjahr in der Gehaltstabelleabhängig.BeidererstmaligenEinreihungerfolgteineAnrechnungvonDienstund Vordienstzeiten und es wird ein fiktives Eintrittsdatum errechnet. Vorrückungen in das nächste Berufsjahr erfolgen jeweils am 1.1. einesJahres.

2.2.3. ORF Fernsehprogramm-Service GmbH & Co KG

Zur Anwendung gelangt der zwischen der ORF Fernsehprogramm-Service GmbH & Co KG, aufgrund der fehlenden Zuordnung zu einer Unterorganisation der Wirtschaftskammer und gemäß § 2 Abs. 3 iVm § 48 Abs. 5 ORF-G, und der Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 26 ORF und Töchter, abgeschlossene Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Fernsehprogramm-Service GmbH & Co KG.

Berufsjahr

1. bis 2. 3.109,00

3. bis 4. 3.170,00

5. bis 6. 3.234,00

7. bis 8. 3.296,00 3.963,00 4.247,00

9. bis 10. 3.361,00

11. bis 12. 3.462,00 4.163,00 4.461,00

13. bis 14. 3.566,00 4.287,00 4.595,00 5.289,00

15. bis 16. 3.671,00 4.414,00 4.730,00 5.449,00

17. bis 18. 3.782,00 4.546,00 4.872,00 5.611,00

19. bis 20. 3.893,00 4.682,00 5.019,00 5.777,00 21. bis 22. 4.008,00 4.819,00 5.167,00 5.950,00

23. bis 24. 4.089,00 4.917,00 5.271,00 6.070,00

25. bis 26. 4.169,00 5.013,00 5.374,00 6.189,00

27. bis 31. 4.252,00 5.114,00 5.481,00 6.313,00

32. bis 36. 4.336,00 5.216,00 5.592,00 6.440,00

37. bis 41. 4.422,00 5.318,00 5.700,00 6.568,00 ab 42. 4.488,00 5.400,00 5.787,00 6.665,00

Die Verwendungsgruppen sind allgemein beschrieben und stellen verbindliche Einreihungskriterien dar. Den Verwendungsgruppen sind in demonstrativer Aufzählung folgendeTätigkeiten zugeordnet und gelten als Beispiele für gleichwertigeTätigkeiten:

• VG 3: Redakteurin/Redakteur für die Dauer von maximal4Jahren (wobei einschlägige abgeschlossene Hochschulstudien die Dauer auf maximal 2 Jahre verkürzen), Projektmanagerin/-manager, Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in kaufmännischen und administrativen Bereichen, Mitarbeiterin/Mitarbeiter Grafik, Produktions-/ Supporttechniker/-technikerin

• VG 4: Redakteurin/Redakteur (mit Letzt-/Sendungsverantwortung), Spezialistin/Spezialist in kaufmännischen und administrativen Bereichen, Spezialistin/Spezialist Produktions-/Supporttechnik, Ständige/r Stellvertreterin/ Stellvertreter eines Leiters/einer Leiterin, die inVG 5 eingereiht ist

• VG5:Redaktionsleiterin/-leiter,Leiterin/Leiterinkaufmännischenundadministrativen Bereichen, Ständige/r Stellvertreterin/Stellvertreter einer Leitungsfunktion, die in VG 6 eingereiht ist

• VG 6: Chefredakteurin/Chefredakteur, Bereichsleiterin/-leiter mit kaufmännischer oder technischer Gesamtverantwortung

Die Grundentlohnung ist von der Verwendungsgruppe (Tätigkeit) und dem Verwendungsgruppenjahr in der Gehaltstabelle abhängig. Bei der erstmaligen Einreihung erfolgt eine Anrechnung von Dienst- und Vordienstzeiten und es wird ein fiktives Eintrittsdatum errechnet. Vorrückungen in das nächste Verwendungsgruppenjahr finden jeweils am 1.1. statt.

2.2.4.

ORF srl

Für diese italienische Tochtergesellschaft gilt der Nationale Kollektivvertrag Journalisten CNEL G031 in Italien. Dieser findet seit 1.4.2013 Anwendung.

Hinzu kommt eine Dienstalterszulage mit maximal 15 Dienstalterszuschlägen in Höhe von 6% auf das Grundgehalt und die Kontingenzzulage. Die ersten 3 Zuschläge reifen im Zweijahreszeitraum, die folgenden 12 Zuschläge im Dreijahreszeitraum an.

2.2.5.

ORF-Beitrags Service GmbH

Auf die ORF-Beitrags Service GmbH finden die Dienstordnungen der Österreichischen Post AG Anwendung.

Das PTSchema der Post gilt für alle Beamtinnen und Beamten, die von der Post im Zuge des Poststrukturgesetzes andieORF-Beitrags ServiceGmbH zum Dienst zugeteilt wurden,sowie für alleAngestellten.

a) Beamtinnen und Beamten nach Dienstordnung

b) Angestellte nach Dienstordnung

DieVerwendungsgruppen sind in der PTZuordnungsverordnung beschrieben. Die Grundentlohnung istvon derVerwendungsgruppe (Tätigkeit) und der Gehaltsstufe in der Gehaltstabelle abhängig. Bei der erstmaligen Einreihung erfolgt keine Anrechnung von Dienst- undVordienstzeiten. Vorrückungen in die nächste Gehaltsstufe finden alle zweiJahre je nachVorrückungsstichtag per 1.1. oder 1.7. statt.

2.2.6. ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG, ORF-Enterprise GmbH & Co KG, ORF Landesstudio Marketing GmbH & Co KG und ORF Landesstudio Service GmbH & Co KG

Diese Tochtergesellschaften unterliegen dem Branchen-Kollektivvertrag Werbung und Marktkommunikation Wien. Berufsjahr

nach 16

Die Verwendungsgruppen sind allgemein beschrieben und stellen verbindliche Einreihungskriterien dar:

• VG 3: Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen technische oder kaufmännische Arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrages selbstständig erledigen.

• VG 4: Angestellte, die schwierige Arbeiten selbstständig verantwortlich ausführen, wozu besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen erforderlich sind. Ferner Angestellte, die regelmäßig und dauernd mit der Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von Angestelltengruppen (zwei bis fünf Angestellte, worunter sich Angestellte derVG 3 befinden müssen) beauftragt sind.

• VG 5: Angestellte, die Arbeiten erledigen, die besonders verantwortungsvoll sind, selbstständig ausgeführt werden müssen, wozu umfangreiche überdurchschnittliche Berufskenntnisse und mehrjährige praktische Erfahrungen erforderlich sind. Ferner Angestellte, die regelmäßig und dauernd mit der verantwortlichen Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von größeren Angestelltengruppen (über fünf Angestellte, von denen entweder einer bzw. eine der VG 4 oder mehrere der VG 3 angehören müssen) beauftragt sind.

• VG 6: Angestellte mit umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen in leitenden, das Unternehmen in ihrem Wirkungsbereich entscheidend beeinflussenden Stellungen. Ferner Angestellte mit verantwortungsreicher und schöpferischer Arbeit im Sinne obigerTätigkeitsmerkmale.

Die Grundentlohnung ist von der Verwendungsgruppe (Tätigkeit) und dem Berufsjahr in der Gehaltstabelleabhängig.BeidererstmaligenEinreihungerfolgteineAnrechnungvonDienstund Vordienstzeiten und es wird ein fiktives Eintrittsdatum errechnet. Vorrückungen in das nächste Berufsgruppenjahr finden in den VG 3 bis 5 in Abständen von zwei Jahren, in VG 6

dreimal in Abständen von 5Jahren zu individuellenVorrückungsstichtagen basierend auf den jeweiligen Eintrittszeitpunkt (zB Monatsersten) statt.

2.2.7. Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG, ORS comm GmbH & Co KG und simpli services GmbH & Co KG

Der Geltungsbereich des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeiter in Telekom-Unternehmen erstreckt sich auf Rechtsträger, die über eine Zulassung einer terrestrischen Multiplex Plattform gemäß Audiovisuelle Mediendienstegesetz (AMD-G) verfügen, sowie für ausgegliederte Tochterunternehmen von Unternehmen laut 1. bis 4., die überwiegendfürdasMutterunternehmenDienstleistungenerbringen.Damitistdieseraufdie oben genannten Tochtergesellschaften anwendbar, wobei die simpli services GmbH & Co KG in Anlage 3 des Kollektivvertrags explizit angeführt ist.

Qualifikationsstufen

Entsprechend derVorerfahrung erfolgt die Einreihung in Qualifikationsstufen:

• Grundstufe: Berufseinsteigerinnen/-einsteiger und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ohne tätigkeitsspezifischeVorkenntnisse

• Fachstufe:Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmernach3JahreninderGrundstufebzw.mit 3Jahren tätigkeitsspezifischenVordienstzeiten

• Expertenstufe: Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die die im Kollektivvertrag definierten Kriterien erfüllen

Die Verwendungsgruppen sind anhand von Tätigkeitsmerkmalen beschrieben und stellen verbindliche Einreihungskriterien dar:

• VG 4: Fachlaufbahn: Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer fachlichen Expertise schwierige Tätigkeiten selbständig ausführen. Führungslaufbahn: Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die regelmäßig und dauerndmit der Einteilung von Tätigkeiten von mindestens zwei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern beauftragt sind, sowie Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in erheblichem Ausmaß, jedoch nicht überwiegend mit Aufgaben aus der Personalverantwortung beauftragt sind. Unter erheblichem Ausmaß ist ein Drittel der Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin anzusehen.

• VG 5: Fachlaufbahn: Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer umfangreichen fachlichen Expertise schwierige Tätigkeiten selbständig und fachlich verantwortlich ausführen. Führungslaufbahn: Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die regelmäßig und dauernd mit der Führung von mindestens vier Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern beauftragt sind.

• VG 6: Fachlaufbahn: Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer umfangreichen und überdurchschnittlichen fachlichen Expertise strategisch wichtige Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich ausführen. Diese Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind im Rahmen dieser Tätigkeiten letztverantwortlich im Unternehmen, und tragen dafür Budgetverantwortung.

Führungslaufbahn: Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die regelmäßig und dauernd mit Personalverantwortung (Führung, Förderung und Entwicklung von Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmergruppen) für zwei Führungskräfte oder drei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer derVerwendungsgruppe 5 beauftragt sind.

• VG 7: Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen in leitenden, das Unternehmen in ihrem Wirkungsbereich entscheidend beeinflussenden Stellungen.

2.2.8. Big Blue Marble Sp. z o.o. Es findet kein Kollektivvertrag Anwendung.

2.2.9. ORF-Kontakt Kundenservice GmbH & Co KG

Die ORF-Kontakt Kundenservice GmbH & Co KG unterliegt dem Branchen-Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung für Angestellte.

nach 5 6.853,01 nach 6 3.058,96 3.806,97 4.742,77 nach 8 3.232,73 4.027,20 5.017,15 nach 10 3.409,53 4.247,47 5.291,57 nach 12 3.561,04 4.436,22 5.526,70 nach 15 3.838,85 4.782,32 5.957,86

Die Verwendungsgruppen sind allgemein beschrieben und stellen verbindliche Einreihungskriterien dar. Die bei den Verwendungsgruppen angeführten Tätigkeitsbezeichnungen gelten nur als Beispiel für gleichwertige Tätigkeiten und können durch in einzelnen Bundesinnungsgruppen übliche Tätigkeitsbezeichnungen für die gleiche oder ähnlicheVerwendungsart ersetzt werden.

Die Berufserfahrung und höhere Qualifikation finden in den Biennal- und Triennalsprüngen ihren Niederschlag.

2.3. Bericht gemäß § 7a Abs. 8 ORF-G

Die nachstehenden Darstellungen beinhalten nach Maßgabe der abgeschlossenen Freien Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträge im Fall der jeweils höchsten vier Verwendungsgruppen zur Anwendung gelangenden Zulagen mit Stand 1.1.2025.

2.3.1. Österreichischer Rundfunk

Mit Inkrafttreten des KV 2003 im Jahr 2004 kam es auch im Bereich der Zulagen zu einer Reduktion. Vor allem die bis dahin in Geltung stehenden Sozialzulagen (Kinderzulage, Familienzulage, Wohnungszulage) sind entfallen. Im Übrigen sieht das neue ORF-G vor, dass diese Zulagen auch in den anderen Vertragswerken (FBVund KV 1996) ab 1.1.2026 zur Gänze entfallen.

Die in den KV 2003 und 2014 geregelten Zulagen entsprechen jenen, die auch in branchenüblichen Kollektivverträgen enthalten sind (z.B. Zulage für Nachtdienst, Rufbereitschaften). Des Weiteren sind Zulagen vorgesehen, die die Bedürfnisse eines durchgehenden Produktionsbetriebs im unregelmäßigen Dienst (Montag bis Sonntag, 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr) abbilden. Damit wird dem ORF größtmögliche Flexibilität bei der Dienstplanung eingeräumt. So sind beispielsweise einseitige Dienstplanänderungen noch bis 16.30 Uhr desVortages möglich.

KV 2003, 2014

Zulage für unregelmäßigen Dienst monatlich 168,30

Zulage für unregelmäßigen Dienst pro Tag 12,06

Zulage für unregelmäßigen Dienst pro Stunde 4,80

Nachtdienstzulage pro Stunde 5,65

Wochenenddienstzulage pro Stunde 7,97

Dienstteilungsvergütung pro Tag 15,00

Gefahrenzulage pro Tag 60,38

Außendienstzulage 12,50

Rufbereitschaft Werktag 39,85

Rufbereitschaft Feiertag 79,70

Rufbereitschaft Wochenende 119,55

Verwendungszulage (Vertretung, höherwertige Tätigkeiten) gehaltsabhängig

/ KV 1996

Zulage für unregelmäßigen Dienst monatlich 154,66

Zulage für unregelmäßigen Dienst pro Tag 12,22 / 11,88

Zulage für unregelmäßigen Dienst pro Stunde 4,73

Nachtdienstzulage pro Stunde 5,56

Wochenenddienstzulage pro Stunde 7,85

Zulage für Feiertage pro Stunde (FBV, KV 1996B) 6,91

Dienstteilungsvergütung pro Tag 26,93

Gefahrenzulage pro Tag 59,48

Außendienstzulage 12,50

Lenkerzulage I pro km 0,11

Rufbereitschaft Werktag 39,25

FBV

Rufbereitschaft Feiertag 78,50

Rufbereitschaft Wochenende 117,75

Verwendungszulage (Vertretung, höherwertige Tätigkeiten) gehaltsabhängig

Orchester

Zulage für unregelmäßigen Dienst monatlich

Rohrgeld monatlich

Instrumentengeld je Instrument monatlich

Blattgeld monatlich

Nebeninstrumentengeld (st. Verwendung) monatlich

Nebeninstrumentengeld (nicht st. Verwendung) pro Dienst 47,67 48,39

Nebeninstrumentengeld (D-Trompete) pro Dienst

Pauschalabgeltung der SFN-Zuschläge 17,5% des Gehalts/Funktionszulage

2.3.2. ORF Online und Teletext GmbH & Co KG

KV ORF Online

Normalarbeitszeit am Sonntag 40,45 brutto pro Dienst

Normalarbeitszeit am Feiertag 40,45 brutto pro Dienst

Nachtdienst 20,23 brutto pro Dienst

Unregelmäßiger Dienst 76,74 brutto pro Monat

Zulage Koordinationsdienst 28,79 brutto pro Dienst

CvD-Zulage 38,39 brutto pro Dienst

Rufbereitschaft Werktag 17,79 brutto

Rufbereitschaft Sonn- und Feiertag 35,60 brutto

Rufbereitschaft (Ersatz-)Wochenende 53,38 brutto

2.3.3. ORF Fernsehprogramm-Service GmbH & Co KG

KV

OFS

Normalarbeitszeit am Sonntag 40,45 brutto pro Dienst

Normalarbeitszeit am Feiertag 40,45 brutto pro Dienst

Nachtdienst 20,23 brutto pro Dienst

Unregelmäßiger Dienst 76,74 brutto pro Monat

Rufbereitschaft Werktag 17,79 brutto

Rufbereitschaft Sonn- und Feiertag 35,60 brutto

Rufbereitschaft (Ersatz-)Wochenende 53,38 brutto

2.3.4. ORF srl

KV CNEL G031

Zulage für Chef/in vom Dienst pro Tag 31,26

Außendienstzulage Inland pro Tag 12,91

Außendienstzulage Ausland pro Tag 25,82

2.3.5. ORF-Beitrags Service GmbH

a) Dienstzulage gem. § 105 Abs. 1 GehG 1956 – Beamtinnen und Beamte Gehaltsgruppe Funktionsgruppe Zulagenstufe 1 2 3 davor nach 13 Jahren und 6 Monaten nach 21 Jahren und 6 Monaten PT 1 S 2.009,81 3.837,33 6.139,71 1 1.770,07 2.212,47 3.982,64 1B 1.327,54 2.212,47 3.982,64 2 1.327,54

3 1.216,80 1.659,44

3B 1.105,94 1.548,86 2.212,47 davor nach 18 Jahren und 6 Monaten nach 26 Jahren und 6 Monaten PT 2 S 1.821,56 2.585,99 3.214,19

1 1.105,94 1.548,86 1.880,81

1B 221,47 995,44 1.880,81 2 442,66 995,44 1.327,54

2B 154,84 442,66 1.327,54

3 221,47 442,66 885,02

3B 154,84 442,66 885,02

PT 3 1 221,47 442,66 663,94

1B 154,84 442,66 663,94

2 154,84 309,58 464,56 3 110,45 177,06 243,11

PT 4 1 98,95 143,77 209,93

b) Dienstzulage gem. § 105 Abs. 1 GehG 1956 – Angestellte Gehaltsgruppe Funktionsgruppe Gehaltsstufen

1 bis 10 11 bis 14 ab 15 PT 1 S 2.009,81 3.837,33 6.139,71 1 1.770,07 2.212,47 3.982,64

1B 1.327,54 2.212,47 3.982,64 2 1.327,54 1.770,07 3.539,83 3 1.216,80 1.659,44 2.212,47 3B 1.105,94 1.548,86 2.212,47 PT 2 S 1.821,56 2.585,99 3.214,19 1 1.105,94 1.548,86 1.880,81 1B 221,47 995,44 1.880,81 2 442,66 995,44 1.327,54 2B 154,84 442,66 1.327,54

3 221,47 442,66 885,02

3B 154,84 442,66 885,02 PT 3 1 221,47 442,66 663,94 1B 154,84 442,66 663,94 2 154,84 309,58 464,56 3 110,45 177,06 243,11 PT 4 1 98,95 143,77 209,93

2.3.6. ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG, ORF-Enterprise GmbH & Co KG, ORF Landesstudio Marketing GmbH & Co KG und ORF Landesstudio Service GmbH & Co KG

KV Werbung

Zuschlag Nachtarbeit lt. § 6 Abs. 1 KV

2.3.7. Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG, ORS comm GmbH & Co KG und simpli services GmbH & Co KG

KV Telekom

Nachtdienstzulage pro Stunde 4,43

Wochenenddienstzulage pro Stunde 4,43 Feiertagsdienstzulage pro Stunde 4,43

Rufbereitschaft Werktag 38,53

Rufbereitschaft Feiertag 48,96

Rufbereitschaft Wochenende pro Tag 48,96

2.3.8. Big Blue Marble Sp. z o.o. Es findet kein Kollektivvertrag Anwendung.

2.3.9. ORF-Kontakt Kundenservice GmbH & Co KG

KV Gewerbe

Nacharbeit pro Stunde 2,62 + 15% des Normalstundensatzes

3.

Reichweiten

und Nutzung

– Bericht gemäß § 7a Abs. 9 ORF-G

Der Bericht hat nach § 7a Abs. 9 ORF-G auch Darstellungen zu den mit den einzelnen Programmen und dem Online-Angebot erzielten Reichweiten und zur Nutzung, die nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden getrennt nach marktüblichen Altersgruppen auf Halbjahresbasis zu erheben sind, zu enthalten.

Laut TELETEST[1] erzielte der ORF 2025 mit der gesamten Sendergruppe (ORF 1, ORF 2, ORF III und ORF SPORT +) eine durchschnittliche Tagesreichweite von 3,645 Mio.

Zuseherinnen und Zusehern ab einem Alter von drei Jahren, das sind 43,9 % aller Personen in TV-Haushalten 3+pro Tag. ORF 1 und ORF 2 kamen 2025 gemeinsam auf insgesamt 3,513 Mio. Zuseherinnen und Zuseher 3+, das entspricht einer Tagesreichweite von 42,3 % (2024: 3,510 Mio. Zuseherinnen undZuseher 3+bzw.42,3 %). Durchschnittlich waren täglich 3,426

Mio. Personen des Publikums von ORF 1 und ORF 2 älter als zwölf Jahre (45,4 % Tagesreichweite) und 87.000 Kinder im Alter von 3–11 Jahren (11,6 %).

TV-Daten 2025

Alle Daten sind endgültig gewichtet.

Tagesreichweiten TV[2]:

ORF Tagesreichweiten 2025

Quelle: AGTT / GfK TELETEST

[1] Quelle: AGTT/GfK TELETEST

[2] Quelle: Ab 1.9.24: AGTT TELETEST 2.0, bis 31.8.24: AGTT / GfK TELETEST; Evogenius M³; 1.1.202531.12.2025; personengewichtet; inclusive VOSDAL/Timeshift

Marktanteil TV1:

Laut Reichweitenstudie der ÖWA2 verzeichnete das ORF.at-Network im vierten Quartal 20253 pro Monatim Schnitt 5,356 Mio. UniqueUser, damit haben rund 5,4 Mio. Nutzerinnen und Nutzer ab 14 Jahren im Laufe eines Monats zumindest einmal eine der ORF.atWebsites oder -Apps aufgerufen. Umgelegt auf die österreichische Online-Bevölkerung ab 14 Jahren entspricht dies einer Monatsreichweite von 74,2 %, prozentuiert auf die österreichische Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren liegt die Monatsreichweite bei 67,5 %. Pro Woche haben im Schnitt 3,181 Mio. (44,1 % / 40,1 %) das ORF.at-Network genutzt, pro Tag waren es 1,388 Mio. (19,2 % / 17,5 %). Damit liegt das ORF.at-Network bei Monats-, Wochen- und Tagesreichweite an der Spitze aller in der ÖWA ausgewiesenen Dachangebote.

Bei den technischen Kennwerten kam das ORF.at-Network laut ÖWA im Jahr 2025 pro Monat im Schnitt auf 132,15 Mio. Visits (zusammenhängende Nutzungsvorgänge) und 684,51 Mio. Page Impressions (Seitenaufrufe)4. Bei der Kennzahl Visits, die die Nutzungsintensität auf einem Angebot am besten wiedergibt, ist das ORF.at-Network damit das stärkste unter allen in der ÖWA ausgewiesenen Dachangeboten.

1 Quelle: Ab 1.9.24: AGTT TELETEST 2.0, bis 31.8.24: AGTT / GfK TELETEST; Evogenius M³; 01.01.2024-31.12.2024; personengewichtet; inclusive VOSDAL/Timeshift

2 Quelle: Österreichische Webanalyse (ÖWA)

3 Die Daten der ÖWA-Reichweitenstudie liegen quartalsweise und nicht als Jahresdatenbestand vor.

4 Die ÖWA weist darauf hin, dass die Daten ab 2025 aufgrund einer Methodenumstellung nicht mehr mit früheren Werten verglichen werden dürfen. Dies gilt nicht nur für die technischen Kennwerte, sondern auch für die Daten der Reichweitenstudie.

Laut Radiotest5 lag der durchschnittliche Radiokonsum im Jahr 2025 bei 195 Minuten pro Tag, 117 Minuten davon entfielen auf die ORF-Radios. Der ORF-Marktanteil lag damit bei 60 %. Ö3 erzielte im Jahr 2025 bei Personen ab 10 Jahren einen Marktanteil von 27 %, in der Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen 29 %. Der Marktanteil der ORF-Regionalradios lag bei 25 %, in der eigentlichen Zielgruppe, Personen ab 35 Jahren, bei 31 %. Das Kultur- und Informationsradio Österreich 1 erzielte 2025 einen Marktanteil von 6 %, bei Personen über 35 Jahren erreichte der Sender 8 %. Der Marktanteil von FM4 in der Gesamtbevölkerung lag bei 2 %, in der Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen bei 3 %.

5 Radiotest RT 2025_4 (Jänner bis Dezember 2025), n=24.000 Personen 10 Jahre und älter

Quelle:RADIOTEST

4. Einnahmen aus kommerzieller Kommunikation – Bericht gemäß § 7a Abs. 10 ORF-G

Werbung leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Finanzierung der ORF-Programme und ist für Eigenständigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich von großer Bedeutung.

Neben den Erträgen aus dem ORF-Beitrag fußt die duale Finanzierungsstruktur des ORF auf Werbeerträgen, die der ORF in sehr engem gesetzlichem Rahmen durch kommerzielle Kommunikation in seinen Programmen einnehmen darf. Diese Möglichkeit wurde dem ORF vom Gesetzgeber seit jeher eingeräumt, um seinen umfangreichen gesetzlichen Auftrag auf dem kleinen österreichischen Medienmarkt umsetzen zu können. Die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sind genau definiert und wurden im ORF-Gesetz 2023 noch enger gefasst als schon bisher. Die duale Finanzierungsstruktur des ORFwurde auch von der Europäischen Kommission im Beihilfeverfahren gegen die Republik Österreich 2009 außer Streit gestellt.

Werbung in den ORF-Programmen ist darüber hinaus auch für die österreichische Wirtschaft und die heimischen Unternehmen im Wettbewerb mit den internationalen Digitalkonzernen von großer Bedeutung. Es wurde wissenschaftlich belegt, dass der ORF mit seinen Reichweiten ein unersetzbarer starker Werbeträger für Werbekunden ist und EinschränkungenfürdieORF-WerbungzumAbfließen österreichischerWerbemittelzuden internationalen Digitalkonzernen führen. Damit würde der Medienstandort Österreich weiter geschwächt (Quelle: Prof. Dr. Christian Zabel/Köln & Prof. Dr. Frank Lobigs/Dortmund: Eine Analyse am Beispiel des österreichischen Werbemarktes und Medienstandortes - Crowding-in-Effekte der öffentlich-rechtlichen Werbevermarktung, in Media Perspektiven 05/2022 S. 206ff.).

In § 7a Abs. 10 ORF-G wird die Darstellung der Einnahmen aus kommerzieller Kommunikation geregelt.

Die Einnahmen aus kommerzieller Kommunikation § 7a Abs. 10 ORF-G sind für jedes veranstaltete Programm gemäß § 3 Abs. 1 und 8 auszuweisen: Das sind ORF 1, ORF 2, ORF SPORT+, ORF III Kultur und Information, Hitradio Ö3, radio FM4, Radio Ö1, sowie für neun Landesradios und Landesfernseh(teil-)programme.

Ebenso sind die Einnahmen gemäß § 4e und § 4f für jedes Online-Angebot, getrennt nach allen im ORF-Netzwerk gebuchten Channels. auszuweisen.

Die Aufteilung der Einnahmen erfolgt nach den gebuchten Angeboten, die in den Buchungssystemen erfasst und abgewickelt wurden. Eine besondere Angebotsform im Onlinebereich stellt das sogenannte RoN (Run of Network) dar. Bei der Buchung dieses Angebots wird eine Werbeanzeige rotierend auf dem ganzen Netzwerk eines OnlineVermarkters nach algorithmischen Methoden (zufällig und in Echtzeit) verteilt.

Zusätzlich erfolgt eine Aufschlüsselung der Einnahmen aus Werbung, Sponsoring, Produktplatzierung und sonstiger kommerzieller Kommunikation.

5. Kommerzielle Aktivitäten: ORF Eigenwerbung – Bericht gemäß §

7a Abs. 11 ORF-G

Nach §7a Abs. 11 ORF-G sind nach Art, Umfang und Aufwand jene kommerziellen Aktivitäten darzustellen, die der ORF und seine Tochtergesellschaften mit dem Ziel unternehmen, den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild, die Tätigkeit oder die Leistungen des ORFoder seiner Tochtergesellschaften zu fördern oder zu bewerben.

Aus dem zentralen auf Tauschgeschäften basierenden Inseratenvolumen werden alle nationalen sowie die regionalen TV- und HF-Kanäle sowie Online beworben.

Als Grundlage für die Darstellung der Werbemaßnahmen dient die Definition der Meldepflicht nach dem Medientransparenzgesetz, wonach jede Werbemaßnahme, auch wenn es sich nur um eine kostenfrei erfolgte Logoplatzierung handelt, zu bewerten und auszuweisen ist.

Werbeausgaben des Österreichischen Rundfunk (ORF)

Der Österreichische Rundfunk ist gemeinsam mit seinen Töchtern und den ORF-Landesstudios für das Marketing seiner Produkte verantwortlich. Unterschiedliche Marketingabteilungen werben je nach Kommunikationszielen und Zielgruppen der einzelnenORF-Bereicheunterschiedlichundinvestiereninfür ihreZieleaffineWerbeträger. Gesamt gesehen hat der ORF über all seine Bereiche im Jahr 2025 Werbeentgelte in der Höhe von rund EUR 9.000.000 aufgewendet und der RTR im Rahmen von halbjährlich, erforderlichen Berichten zum MedienTransparenzGesetz über die RTR-Webschnittstelle gemeldet, wobei diemeisten dieser Werbeentgelte aufTauschgeschäften mitden diversen Medienhäusern Österreichs basieren.

2025 standen die einzelnen ORF-Kanäle ORF 1, ORF 2, ORF III sowie ORF ON, im Fokus der laufenden Bewerbung. Diese wurden in Form von Programmkampagnen je nach Schwerpunkt unterschiedlich stark beworben.

Hervorzuheben sind dabei Kampagnen zu den ORF-eigenproduzierten Serien „BiesterStaffel 2“, „School of Champions - Staffel 2“ und „Tage, die es nicht gab - Staffel 2“ sowie zur ORF-Eventserie unter der Regie von Robert Dornhelm „Hunyadi – Aufstieg zur Macht“ sowie Kampagnen zu den „ORF-Sommergesprächen“, zur zweiteiligen Literaturverfilmung „Sturm kommt auf“ nach dem Roman von Oskar Maria Graf sowie zur Live-TV-Sendung rund um den Nationalfeiertag „9 Plätze – 9 Schätze“, in welcher es um die Suche nach dem schönsten Ort Österreichs, unter Einbeziehung des Publikums zu Hause, geht. Weiters wurden beispielsweise die finale Staffel der ORF-Historien-Dokureihe „Österreich die ganze Geschichte“ und „Das große Staatsopern-AIR live“ einer breiteren Öffentlichkeit kommuniziert. Die ORF-Streamingplattform ORF ON, welche im Herbst 2024 österreichweit lanciert und einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt worden war, wurde in der Kommunikation und Promotion 2025 über das gesamte Kalenderjahr weitergeführt und inden Medien jeweils gezielt,der jeweiligenZielgruppeunddem Umfeld des jeweiligen Mediums entsprechend, eingesetzt.

Als Teil der Dialogoffensive hat der ORF im September 2025 zum zweiten Mal die große Online-Umfrage „ORF fragt“ gestartet und durch breite Kommunikationsmaßnahmen auf diese Umfrage aufmerksam gemacht und die Österreicherinnen zur Teilnahme aufgefordert: Rund 9 Mio. Menschen wurden erneut eingeladen, ihre Meinung auf ORFfragt.at einzubringen. Der Fragebogen umfasste alltagsrelevanteThemenbereiche, die zu dieser Zeit viele Menschen in Österreich beschäftigten und bewegten – von steigenden Preisen und Sicherheit über Gesundheit, Klimaschutz und Extremwetter bis zur Bedeutung von Smartphone und Künstlicher Intelligenz im Alltag.

Weiters hervorzuheben sind ORF-Kampagnen, die in der Kommunikation ein Sendeportfolio „in allen Medien des ORF“ vorstellen, also ein Angebot aus Sendungen im TV, Hörfunk, auf ORFON und im ORF.at-Netzwerk zu bestimmten Themenschwerpunkten. 2025 sind vor allem die große Kampagne zum „ORF Kultursommer“ und der multimedialen Programmschwerpunkt „80 Jahre Zweite Republik“ anzuführen.

ORF-Werbekampagne zu „80 Jahre Zweite Republik“ - Umfassender channelübergreifender Schwerpunkt in allen Medien des ORF

Der ORF widmete dem Zeitgeschichtejahr 2025 mit den historischen Jubiläen 80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg, 80 Jahre Zweite Republik und 70 Jahre Staatsvertrag von Mitte April bis Mitte Mai 2025einen umfassenden multimedialen Programmschwerpunkt in allen Medien des ORF.

Im TV auf ORF1, ORF2 und ORF III brachte der ORF u.a. Live-Übertragungen von Gedenkund Festakten, zahlreiche eigenproduzierte Dokumentationen und mehrteilige DokuReihen, darunter viele Zeitgeschichte-Neuproduktionen, ZIB-Spezial-Sendungen, Premieren von Fernsehfilmen, Filmklassiker, Talk-Formate, Diskussionen sowie entsprechende Berichterstattungen in vielen seiner TV-Magazine.

Die ORF-Radios, darunter vor allem Ö1, beschäftigten sich in vielen Sendungen, Sendereihen, die oft über mehrere Folgen reichten, Radiokollegs Spezial, Features und Talks mit diesem Thema. Darüber hinaus gab es einen Channel-übergreifenden Schwerpunkt im ORF.at-Netzwerk und auf ORFON.

Zusammengefasst wurde in allen ORF-Medien sowohl auf jene Ereignisse und Entwicklungen zurückgeblickt, die zur Entstehung Österreichs in der heutigen politischen und gesellschaftlichen Form geführt und Land und Menschen bis heute geprägt haben, als auch über aktuelle Veranstaltungen informiert oder die derzeitige politische Diskussion über die Neutralität beleuchtet. Zudem kamen prominente Zeitzeugen und HolocaustÜberlebende zu Wort und erzählten über ihre persönlichen Erinnerungen an dieJahre 1945 bis 1955.

Die Werbekampagne

Um das Fernseh-, Radio- und Streaming-Publikum auf dieses umfassende zeitgeschichtliche Angebot aufmerksam zu machen, wurde eine groß angelegte Werbekampagne lanciert. Der Kampagnenzeitraum war von Mitte April bis Mitte Mai 2025. NebenTV- undVideospots sowie Online-Bannern in den hauseigenen ORF-Medienkanälen, wurde eine umfassende Print- und Digital-Kampagne in externen Medien geplant und umgesetzt. Für die Kampagne wurden rund EUR 124.500 an Netto-Werbeentgelten investiert.

Die grafische Umsetzung

Kreativseitig wurde ein Inseratensujet erstellt, das ein Grundlayout mit einer klaren HeadundSubheadlinehatte,welchesalsHeadlinedas zeitgeschichtlicheSchwerpunkthema„80 Jahre Zweite Republik“ und als Subheadline „in allen Medien des ORF“ kommunizierte, und auf welchen darunter unterschiedliche Sendeinformationen als Textbausteine, also jeweilige Sendetitel, Sendetermine, Sendezeiten und ORF-Kanäle, eingesetzt werden konnten. Alle ORF-Inserate, die Sendungen „in allen Medien des ORF“ kommunizieren, weisen ganz unten in der Fußzeile die einzelnen ORF-Medienkanäle grafisch in Form von Markenlogos aus, über welche Sendungen zu den jeweiligen Schwerpunkten empfangen werden können bzw. abrufbar sind. Beim angesprochenen Schwerpunktthema waren dies ORF ON, ORF1, ORF2, ORF III und Ö1. Weiters wurde in den Printsujets ein QR-Code integriert, der direkt auf die zusammenfassende Überblicksseite auf ORF ON führte.

Die digitalen Werbebanner kommunizierten klar und deutlich ausschließlich das zeitgeschichtliche Schwerpunktthema und die zentrale Information „in allen ORF-Medien des ORF“.

Verlinkt wurde auf eine Sammlung von Videos auf ORF ON zum Thema „80 Jahre Zweite Republik“, in welcher alles rund um den Schwerpunkt, z.B. Dokumentationen, Berichterstattung und Filmhöhepunkte, zu finden ist. Die Sammlung umfasst rund 30 Videos und ist weiterhin auf ORF ON abrufbar.

Details zur Mediaplanung

Diese Art der grafischen Umsetzung erlaubte es der Mediaplanung, im Kampagnenzeitraum viele unterschiedliche Printtitel auszuwählen. Die Sendeinformationen auf den Inseratensujets konnten dem jeweiligen Erscheinungstermin und dem jeweiligen Umfeld des Printtitels angepasst werden, es gab somit mehrere sog. „Sujet-Mutationen“. Für die Kommunikation wurden affine Monats- und Wochentitel sowie alle großen nationalen Kauf- und Gratis-Tageszeitungen inkl. Supplements sowie einige regionale Tageszeitungen gewählt welche einerseits eine breite Leserschaft und andererseits eine Leserschaft mit hohem Qualitätsbewusstsein und hohem Anspruch an gewisse Themenstellungen, wie diese, haben. Im digitalen Bereich wurde dieselbe Vorgangsweise gewählt: Auch Newsletter wurden in Bezug auf die Kommunikation an eine für dieses Thema besonders affine Zielgruppe gebucht. Abgerundet wurde die Promotion durch B2B-Medienkanäle, um einem Fachpublikum die Relevanz des ORF in Bezug auf die journalistische Aufbereitung von zeitgeschichtlichen und demokratiebildenden Themen, wie diesem, vor Augen zu führen.

ORF III Kultur- & Information

ORF III hat mit rund EUR 205.810 seine Programmangebote vorwiegend im kulturaffinen Umfeldbeworben. EinenFokusderBewerbung bildetedabei diepreisgekrönteErfolgsserie „Österreich - die ganze Geschichte“, die im Jahr 2025 ihren Abschluss fand. Die finale Staffel wurde mit Inseraten, Online-Werbemitteln im ORF-Netzwerk, einer Social Media Kampagne sowie Infoscreen Spots beworben. Um die zwei Programmsäulen „Information“ und „Kultur“ zu bewerben, hat ORF III im August 2025 eine Imagekampagne auf Citylights realisiert. Auf zwei unterschiedlichen Sujets wurde mit Chefredakteurin Information Lou Lorenz-Dittlbacher und Programmchef Kultur Peter Fässlacher auf rund 70 Citylights in Wien geworben.

In Print- und Digital-Medien, in den Medien von Kooperationspartnern, in Social Media und Out-Of-Home/ Außenwerbung wurde im Jahr 2025 ein Gesamt-Media-Volumen von rund EUR 567.500 geschalten, wobei diese – wie alle Ö1-Eigenwerbemaßnahmen –ausschließlich durch externe Sponsoringerlöse sowie durch Gegengeschäfte mit den jeweiligen Medien und Kooperationspartnern finanziert wurden.

„Nachhaltig Leben“, „Festspielsender Ö1“, „200. Geburtstag Johann Strauß “, „Ö1 Sportwoche“, „Ö1 Spaceday“, die Ö1 Sendereihen „Ö1 Quiz“, „Ambiente“, „Science Arena“ und „Ö1 Europagespräche“ sowie Projekte wie das „Ö1 Kulturpicknick“, die „Ö1 Talentebörse“ und der „Ö1 Club“ beworben.

Eine der größten Ö1 Veranstaltungen ist die Konzert-Reihe „Ö1 Musiksalon“, die in Kooperation mit der Österreichischen Nationalbank durchgeführt wird. Der Ö1 Musiksalon ermöglicht einen niederschwelligen Zugang zu Kammermusik auf höchstem Niveau. Mit besonders günstigen Eintrittspreisen (max. € 25,-) sowie Erläuterungen zu den dargebotenen Werken durch eine kompetente Moderatorin wird auch ein Musikvermittlungsanspruch erfüllt. Zusätzlich wird in eigenen Kinderkonzerten Volksschulkindern ein besonderer Zugang zu klassischer Musik ermöglicht.

Folgendes Werbesujet wurde für den Ö1 Musiksalon in diversen Print-Medien geschalten:

Radiokulturhaus

Zur Bewerbung der Veranstaltungen im Radiokulturhaus wurden im Jahr 2025 finanzielle Mittel in der Höhe von rund EUR 118.600 eingesetzt. Den Schwerpunkt bildet dabei die Bekanntmachung des aktuellen Programmes.

Der Fokus der Eigenwerbung des RSO lag auf der Bekanntmachung des neuen Saisonprogrammes sowie die Bewerbung saisonaler Highlights. Dafür wurden rund EUR 29.600 aufgewendet.

Ö3

Mit Gesamtkosten vom rund EUR 529.200 wurden diverse Programmhighlights wie das „Ö3 Weihnachtswunder“ zu Gunsten Licht ins Dunkel bekannt gemacht.

Eines der Major-Projekte ist das Ö3 Mental Health Festival – im Radio, in allen Ö3-Kanälen und als Event in Wien. Ö3 setzte mit dem Mental Health Festival rund um den Welttag der psychischen Gesundheit in allen Ö3-Kanälen einen lösungsorientierten Schwerpunkt zu einem der großen Themen unserer Zeit: Täglich im Ö3-Wecker, an einem Ö3-Spezialtag am 10. Oktober von 9 bis 16 Uhr und in einem „Frühstück bei mir“ mit dem Psychologen, Autor und Podcaster Lukas Klaschinski am 12. Oktober. Ein Schwerpunkt mit vielen neuen Blickwinkeln auf mentale Gesundheit und auch konkretenTipps, erste Schritte hin zu einer Veränderung und Entlastung einzuleiten

FM 4

Bei FM4 entfallen rund EUR 257.800 auf programmbewerbende Maßnahmen. Davon ist ein großer Teil durch Kooperationen und Gegengeschäfte gedeckt. Es besteht hier ein starker Fokus auf Events mit popkultureller Relevanz und für die Hörerschaft relevanten Kulturformen: Musik, Games, Film und Literatur.

So führt FM4 z.B. jährlich den Literaturwettbewerb „FM4 Wortlaut“ durch. Dieser zählt zu den relevantesten Nachwuchsliteraturpreisen Österreichs. Eine jährlich von FM4 ausgewählte hochkarätige Jury aus den Bereichen Literatur, Musik und Kleinkunst wählte 2025 aus ca. 1.000 Einsendung 10 Kurzgeschichten aus, die FM4 in Zusammenarbeit mit dem Wiener Independent Verlag „Luftschacht“ in einem Buch veröffentlichten. Kooperationspartner hier ist DER STANDARD. Ein 100% Mediengegenschäft bringt FM4 hier Inseratenvolumen in DER STANDARD und DER STANDARD ONLINE und des Weiteren dem Siegertext eine Veröffentlichung in der Wochenendausgabe der Tageszeitung.

ORF Burgenland

Rund EUR 16.700 wurden im ORFBurgenland für die Bewerbung und Bekanntmachung von Programmaktionen und Programmhighlights aufgewendet. Wie im gesamten ORF entfällt auch hier ein Großteil davon auf Kooperationen und Gegengeschäfte.

Der Schwerpunkt der Eigenwerbung des ORF Burgenland lag auf der Kommunikation der Reichweiten in Radio, Fernsehen und Online. In einem Sujet wurde im Rahmen der Imagekampagne in mehreren burgenländischen Printmedien auf die Performance des ORF Burgenland hingewiesen.

ORF Kärnten

Die Eigenwerbemaßnahmen des ORF Kärnten beschränken sich auf rund EUR 13.000 und dienten der Stärkung der Markenpräsenz sowie der regionalen Sichtbarkeit. Der überwiegende Teil der Mittel wurde für das Sport-Branding des regionalen Vereins RZ Pellets WAC eingesetzt und unterstrich damit auch das Engagement des ORF Kärnten für den lokalen Sport. Ergänzend erfolgte die Darstellung des Logos auf digitalen Screens, um eine zeitgemäße und zielgerichtete Sichtbarkeit im öffentlichen Raum sicherzustellen.

ORF NÖ

Rund EUR 237.000 wurden im ORF NÖ für die Bewerbung und Bekanntmachung von Programmaktionen, Programmhighlights und Events aufgewendet. Wie im gesamten ORF ist auch hier der Großteil davon durch Kooperationen und Gegengeschäfte ein Barterdeal. Eine dieser Programmaktionen, das „Radio Niederösterreich Musik Bingo“, soll das Radio NÖ-Kernprogramm inkl. österreichischer Musik stärken und auch im Zuge der Off-/On-AirFinal-Veranstaltung den direkten Kontakt mit dem Publikum forcieren.

ORF OÖ

Rund EUR 284.000 wurden im ORF OÖ für die Bewerbung und Bekanntmachung von Programmaktionen, Programmhighlights und Events aufgewendet. Eine der Maßnahmen war „So lacht, lebt und liebt OÖ“ in deren Rahmen das erste Mal mittels einer großen repräsentativen Umfrage das Land „vermessen“ wurde. Ab 5. Mai gab es in einem großen Radioschwerpunkt täglich ab 6.00 Uhr die erstaunlichen und überraschenden Antworten auf die 25 Fragen. Eine spannende Reise durch das oberösterreichische Lebensgefühl.

ORF Salzburg

Rund EUR 49.000 wurden im ORF Salzburg für die Bewerbung und Bekanntmachung von Programmaktionen, Programmhighlights und Events aufgewendet. Zur Stärkung der Markenpräsenz und der Hörer-, Seher- und Leserbindung im urbanen Markt hat das ORF Landesstudio Salzburg seit 2022 eine mehrjährige Vereinbarung für ein Komplettbranding eines Stadt-O-Busses.

ORF Steiermark

Rund EUR 33.900 wurden im ORF Steiermark für Eigenwerbung aufgewendet. Der Sportbranding-Bereich wird von ORF Steiermark gezielt bespielt. Mit der Bandenwerbung bei SK Sturm Graz und bei den Graz 99ers wird die Logopräsenz im nationalen und regionalen Fernsehen und auch in der Merkur Arena und im Eisstadion Graz-Liebenau sichergestellt. Beide Grazer Klubs erfreuen sich großer Beliebtheit und ihre Spiele werden zusammen von durchschnittlich knapp 20.000 Personen gesehen.

ORFTirol

Rund EUR 155.200 wurden im ORFTirol für Eigenwerbung aufgewendet. Zur Stärkung der Markenpräsenz von ORF Tirol und der Hörer-Bindung wurde eine regionale Werbekampagne geschaltet. Über drei verschiedene Sujets wurde einerseits auf die neue „Weis“ hingewiesen, ein Aufruf für die „Weihnachtsweis“ gestartet und darüber hinaus mit dem Inserat „Wir sind die Stimme Tirols“ die Kompetenz des ORFTirol hervorgehoben.

ORFVorarlberg

Rund EUR 275.600 wurden imORFVorarlbergfürdieBewerbungundBekanntmachungvon Programmaktionen, Programmhighlights und Events aufgewendet. Wie im gesamten ORF ist auch hier der Großteil davon durch Kooperationen und Gegengeschäfte ein Barterdeal. Im Jahr 2025 hat der ORFVorarlberg eine Werbekampagne für „Vorarlberg heute“ mit der Firma P.O.S. Marketing in Vorarlberg umgesetzt. An 27 Standorten von Spar-, Intersparund Eurospar- sowie Sutterlüty-Filialen im ganzen Land wurden Kassasteher/Warentrenner platziert.

ORF Wien

Rund EUR 330.700 wurden im ORF Wien für die Bewerbung und Bekanntmachung von Programmaktionen, Programmhighlights und Events aufgewendet. Wie im gesamten ORF entfällt auch hier ein Großteil davon auf Kooperationen und Gegengeschäfte. Der ORF Wien fokussiert seine Eigenwerbungsaktivitäten auf die Präsenz im öffentlichen Raum mit dem Ziel, die Beziehung zum Publikum zu verstärken. Exemplarisch dafür ist die Kampagne „Wo hören Sie Radio Wien?“ Ab Mitte November wurden Hörerinnen On Air gefragt, wo sie Radio Wien hören. Parallel zur On Air Promotion gab es eine Out of Home Kampagne. Das ist das entsprechende Sujet, das in unterschiedlichen Versionen in der Stadt präsent war:

6. Kosten sämtlicher Eigen- und Auftragsproduktionen 2025 –Bericht gemäß § 7a Abs. 12 (1. Fallgruppe, Kosten sämtlicher Eigenund Auftragsproduktionen)

Zur Erfüllung der in §7a Abs. 12 ORF-G (1. Fallgruppe) festgelegten Transparenzpflicht werden in folgendem Kapitel die „Kosten sämtlicher Eigen- und Auftragsproduktionen verbunden mit der Darstellung des jeweils vom Österreichischen Rundfunk getragenen Eigenanteils“ ausgewiesen. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 und stellt die im ORF als Programmkosten erfassten Gesamtaufwendungen sämtlicher Eigen- und Auftragsproduktionen in den Bereichen Fernsehen, Hörfunk und Online dar. Hierbei ist zu beachten, dass es sich dabei um die Kosten für das im Kalenderjahr 2025 ausgestrahlte Programm handelt.

Dabei werden im Rahmen der ORF internen Kostenrechnung sämtliche direkt oder über die interne Leistungsverrechnung indirekt den jeweiligen Programmen zurechenbaren Kosten berücksichtigt. Nicht unmittelbar einzelnen Produktionen zugeordnete, jedoch programmrelevante, Kostenblöcke wie z.B. die Kosten für Verwertungsgesellschaften, für Ausstrahlung oder für Agenturverträge, sind in diesen ausgewiesenen Kosten nicht enthalten. Darüber hinaus wurden keine Aufwendungen für Kaufproduktionen und den diesbezüglichen redaktionellen Aufwand berücksichtigt.

Zusätzlich werden auch die ORF Anteile für die Koproduktionen ausgewiesen.

Programmkosten nach Produktionsart

Unter Eigenproduktion verstehen sich die überwiegend vom ORF selbst erstellten Programme, darunter fallen auch vom ORF produzierte oder substanziell bearbeitete Sportproduktionen. Auftragsproduktionen sind Programme, deren Herstellung vom ORF beauftragt und zur Gänze oder zum größten Teil vom ORF finanziert wird.

Wie in untenstehender Tabelle ersichtlich, wurden im Betrachtungszeitraum 2025 für alle drei Mediengattungen (Fernsehen, Hörfunk, Online) Budgetmittel im Ausmaß von rund 503,5 Mio. Euro für Eigen- und Auftragsproduktionen aufgewendet.

Unter Berücksichtigung beziehungsweise nach Abzug von direkt den jeweiligen Produktionen zuordenbaren Lizenzerträgen (z.B. Beteiligungen Dritter) verbleibt ein Kostenanteil von insgesamt rund 495,2 Mio. Euro, der als ORF-Eigenanteil ausgewiesen wird.

Werden die Kosten für Eigen- und Auftragsproduktionen nach Medien unterteilt, ergibt sich für 2025 folgendes Bild:

Neben den bereits angeführten Eigen- und Auftragsproduktionen investiert der ORF darüber hinaus für sein Publikum jährlich einen nicht unwesentlichen Anteil seiner Budgetmitteln in Koproduktionen. Unter Koproduktionen sind Produktionen zu verstehen, die nicht ausschließlich oder zum größten Teil vom ORF finanziert werden, sondern die der ORF mit (größtenteils österreichischen) Filmproduktionsunternehmen und/oder anderen Medienanstalten gemeinschaftlich finanziert bzw. produziert.

Um das Engagement des ORF im Bereich der Produktion umfassend darzustellen,6 werden auch die Koproduktionen angeführt.

Für das im Zeitrahmen 01.01.2025 bis 31.12.2025 ausgestrahlte Programm beläuft sich der Programmkostenanteil des ORF (ORF-Eigenanteil) für den Bereich der Koproduktionen auf rund 52,8 Mio. Euro, womit sich die Programmkosten aus den drei angeführten Bereichen auf insgesamt 548,0 Mio. Euro belaufen.

6 2082 der Beilagen XXVII. GP - Regierungsvorlage – Erläuterungen: „Diese Bestimmung verfolgt in ihrem ersten Satz zunächst das Ziel, der Öffentlichkeit auch näherzubringen, wie stark sich der ORF in Verfolgung des in § 10 Abs. 8 normierten Anforderungsprofils, als Kultursender auch eigenständiger Produzent sein und vor allem Auftraggeber, Arbeitgeber und Forum österreichischer Kreativität und Gegenwartskunst zu sein, im Bereich der Produktion engagiert.“

7. Beraterverträge, Beschaffungs-Rahmen- und Werkverträge 2025 –

Bericht gemäß 7a Abs. 12 – 2. Fallgruppe

Gemäß § 7a Abs 12 (2. Fallgruppe) sind Gegenstand, Höhe des Entgelts und Laufzeit von Beraterverträgen, Beschaffungs-Rahmenverträgen sowie Werkverträgen – sofern diese Euro 50.000, übersteigen – des ORF und seiner Tochtergesellschaften in einer Anlage zum Transparenzbericht auszuweisen.

Die drei Vertragsarten sind dabei nach Bereichen zu trennen, bzw. getrennt darzustellen. Diese Bereiche sind: Produktion, Unternehmensberatung, Studien, Umfragen sowie sonstige Beratung

Eine getrennte Darstellung von einzelnen Verträgen erfolgt (ohne Angabe personenbezogener Daten) dort, wo Gegenstand, Bereich oder Laufzeit der jeweiligen Verträge voneinander abweichen. Sind Gegenstand Bereich und Laufzeit ident, sind die Verträge daher zusammengefasst und Gesamtbeträge ausgewiesen.

Die Verträge der ORF-Töchter werden in getrennten Listen ausgewiesen.

Da der Bericht jährlich zu erstellen ist, stellt der gegenständliche Bericht das im Wirtschaftsjahr 2025 gebuchte Entgelt dar.

Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich jeweils um Netto–Summen (exkl. USt), sofern nicht im Einzelfall eine abweichende steuerliche Regelung anzuwenden ist.

BERATERVERTRÄGE

Beraterverträge werden im Gesetz sowohl als Vertragsart („Beraterverträge“) als auch Bereich („Unternehmensberatung, (…) sonstige Beratung“) genannt. Die entsprechenden Verträge sind daher für eine bessere Übersicht in einer Position „Beraterverträge“ zusammengefasst und nach den Bereichen „Unternehmensberatung“ und „sonstige Beratung“ untergliedert.

In den Beraterverträgen des ORF werden idR nur die Konditionen für eine Leistungserbringung vereinbart. Diese Konditionenverträge sind oftmals unbefristet und der Leistungsabruf aufgrund dieser Konditionen erfolgt bei Bedarf, weswegen bei der Laufzeit in diesen Fällen „n. a.“ (für „nicht anwendbar“) angegeben ist.

BERATERVERTRÄGE ORF

Gegenstand

Bereich (Unternehmensberatung, sonstige Beratung, Produktion) Laufzeit Betrag 2025

Airplay Monitoring sonstige Beratung

3.144,83

Behördliche Gutachten sonstige Beratung n.a. € 37.423,74

Beratung IT-Systeme/Service Level Agreement sonstige Beratung

Beratung allgemein/Workshops Produktion

Beratung allgemein/Workshops sonstige Beratung

Beratung und Analyse Politik Produktion

Beratung und Zertifizierung

Nachhaltigkeit/Ökologie sonstige Beratung

Energieberatung sonstige Beratung

01.08.202401.05.2025 € 2.800,00

18.317,00

Gutachten Bau sonstige Beratung 1.1.202531.12.2025 € 49.498,72

Gutachten Bau sonstige Beratung

Immobiliengutachten sonstige Beratung

4.200,00

Kommunikationsberatung sonstige Beratung n.a. € 5.650,00

Konsulententätigkeit Produktion sonstige Beratung n.a. € 95.454,52

Personaldienstleistung/Recruiting sonstige Beratung n.a. € 58.156,68 Public Relations Unternehmensberatung

Rechtsberatung -vertretung, Notariat sonstige Beratung 01.01.202531.12.2025 € 33.818,79

Rechtsberatung -vertretung, Notariat sonstige Beratung n.a. € 750.891,92

Unternehmensberatung Produktion Produktion n.a. € 418.012,48

Unternehmensberatung allgemein Unternehmensberatung n.a.

653.984,72

Versicherungsberatung/ Finanzmathematik/Rating sonstige Beratung n.a. € 107.869,86

Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung sonstige Beratung n.a. € 853.954,57

Ziviltechnik Bau sonstige Beratung n.a. € 63.845,23

Ziviltechnik Produktion Produktion n.a. € 2.057,14

Ziviltechnik Produktion sonstige Beratung n.a.

13.291,20

sonstige Beratung IT-Systeme Produktion n.a. € 6.946,00

sonstige Beratung IT-Systeme sonstige Beratung

sonstige Gutachten Produktion n.a. € 325,80

sonstige Gutachten sonstige Beratung n.a.

BERATERVERTRÄGE ORF-TÖCHTER

Gegenstand Bereich (Unternehmensberatung, sonstige Beratung, Produktion)

Beratung n.a.

Behördliche Gutachten sonstige Beratung 26.05.202525.05.2030

Behördliche Gutachten sonstige Beratung n.a.

Beratung allgemein/Workshops sonstige Beratung 27.12.202426.12.2025

Beratung allgemein/Workshops sonstige Beratung

Bonitätsprüfung Sonstige Beratung 23.05.202222.05.2025

202.761,16

568,75

6.750,00

6.750,00

54.700,00

4.698,63

Bonitätsprüfung sonstige Beratung n.a. € 106,50

Gutachten Bau sonstige Beratung 01.04.202131.03.2024 € 430,50

Gutachten Bau sonstige Beratung

01.05.202430.04.2027 € 13.285,84

Gutachten Bau sonstige Beratung 01.10.202231.12.2025 € 7.706,13

Gutachten Bau sonstige Beratung n.a. € 166.005,17

ISO Zertifizierung sonstige Beratung n.a. € 15.866,00

Kommunikationsberatung sonstige Beratung 01.08.202301.07.2026 € 132.164,38

Kommunikationsberatung sonstige Beratung n.a. € 7.375,00

Konsulententätigkeit Produktion Produktion

01.07.202531.12.2025 € 3.306,00

Konsulententätigkeit Produktion Produktion 01.09.202430.06.2025 € 7.800,00

Konsulententätigkeit Produktion Produktion n.a. € 36.000,00

Maketingberatung sonstige Beratung n.a. € 911,25

Personaldienstleistung/Recruiting sonstige Beratung n.a. € 491.565,63

Public Relations sonstige Beratung n.a. € 23.800,00

Rechtsberatung -vertretung, Notariat sonstige Beratung n.a. € 543.771,84

Strategische Energiebeschaffung sonstige Beratung 26.05.202525.05.2030 € 1.920,00

Strategische Energiebeschaffung sonstige Beratung 27.12.202426.12.2025 € 160.525,63

Strategische Energiebeschaffung sonstige Beratung n.a. € 63.494,12

Unternehmensberatung Produktion

Unternehmensberatung Produktion

Unternehmensberatung allgemein

Unternehmensberatung allgemein

Unternehmensberatung allgemein

Unternehmensberatung allgemein

Unternehmensberatung allgemein

Unternehmensberatung allgemein

Wirtschaftsprüfung/ Steuerberatung

Wirtschaftsprüfung/ Steuerberatung

26.12.2025

Unternehmensberatung 15.09.202531.12.2026 € 32.282,28

Unternehmensberatung 26.05.202525.05.2030

Unternehmensberatung 27.12.202426.12.2025

Unternehmensberatung 30.12.20228.02.2025

22.312,50

9.022,80

1.197,09

Unternehmensberatung 30.12.202428.02.2025 € 42.860,27

Unternehmensberatung n.a.

Unternehmensberatung 01.09.202430.04.2025

Unternehmensberatung n.a.

532.369,08

58.915,00

25.400,00 Wirtschaftsprüfung/ Steuerberatung sonstige Beratung n.a.

364.187,76 sonstige Beratung IT-Systeme sonstige Beratung n.a.

WERKVERTRÄGE UND BESCHAFFUNGS-RAHMENVERTRÄGE

Werkverträge und Beschaffungs-Rahmenverträge werden gemäß dem Gesetzeswortlaut nach den Bereichen der „Produktion“, „Studien“ und „Umfragen“ dargestellt.

WERKVERTRÄGE ORF ÜBER EURO 50.000,--

Gegenstand

Auslandskorrespondenz

Bereich (Produktion, Studie, Umfrage)

Laufzeit (nur bei Rahmenver trägen)

01.01.202531.12.2025

155.155,00

177.612,64

56.160,00 Elektronische Reichweitenmessung Fernsehen Studie/Umfrage

Analyse, Interviews Politikberichterstattung

82.222,80

4.563.857,43

WERKVERTRÄGE ORF-TÖCHTER ÜBER EURO 50.000,--

Gegenstand

BESCHAFFUNGS-RAHMENVERTRÄGE ORF

Gegenstand

Bereich (Produktion, Studien, Umfragen)

Forschung im Rahmen der Qualitätssicherung Studie

01.01.2019 unbefristet € 1.022.323,01

Gabelhubstapler Miete Produktion 01.07.2024 30.06.2027 € 4.483,95

Grafik-Design Produktion 01.07.2020 31.12.2026 € 156.970,00

Kameramiete mit Übertragungstechnik Produktion 01.01.2022 31.12.2026 € 205.385,00

Produktion 01.01.2024 31.12.2025 € 12.420,00

Produktion 01.01.2025 31.12.2025 € 26.253,00 Produktion 01.08.2025 31.12.2026 € 49.365,00

Kameramiete

Schnittplatzbeistellung inkl. Cutter Produktion 01.01.2025 31.12.2025 € 190.000,00

Kameramiete u. Schnittplatzbeistellung inkl. Cutter Produktion 01.01.2025 31.12.2025 € 20.000,00

Kamerateams Produktion 01.01.2024 31.12.2024 € 962.680,62

Kostümbild

mobile

Produktionsinfrastruktur Sport Produktion

mobile Produktionsinfrastruktur Übertragungstechnik Produktion

Moderation BK Buchklub inkl. Vorbereitung Produktion

Monitoring ORF Berichterstattung Online (u.a. Social Media usw.) Studie

Musikforschung (Call-Outs, Perceptual Study, Strategische Musikberatung usw.) Studie/Umfrage

Musikjingles Produktion 01.01.2025 31.12.2025 € 29.500,00

Produktionsabwicklung

Produktionsdienstleistung

Produktion 06.12.2025 20.12.2025 € 19.000,00

Produktionspersonal Produktion 01.01.2025 31.12.2025 € 115.000,00

Programmstrukturanalyse des Radio-Programms im Rahmen der Qualitätssicherung Studie 01.11.2023 31.10.2026 € 59.000,00

Studie

01.01.2024 30.04.2025 € 3.480,00

Studie/Umfrage 01.01.2023 30.06.2024 € 3.480,00

Programmstrukturanalyse des TV-Programms im Rahmen der Qualitätssicherung Studie

Qualitätsprofil im Rahmen der Qualitätssicherung Studie 01.07.2016 unbefristet € 159.915,00

Seherbefragung Produktion 01.01.2025 31.12.2025 € 3.500,00

Strukturierte

Publikumsgespräche im Rahmen der Qualitätssicherung Studie/Umfrage 01.01.2023 unbefristet € 39.776,06

techn. Leistungen Produktion 12.02.2025 07.09.2025 € 43.500,00 Produktion 08.12.2025 29.12.2025 € 26.000,00

techn. Leistungen

Landesstudio Wien Produktion

techn. Leistungen

Korrespondentenbüro

techn. Leistungen

Korrespondentenbüro

Madrid Produktion

techn. Leistungen

Korrespondentenbüro Rom Produktion 01.01.2025

techn. Leistungen

Korrespondentenbüro Tel Aviv Produktion 01.01.2025 31.12.2025 € 193.385,00

technische Serviceleistungen

Sportproduktionen Produktion 01.01.2025 31.12.2025 € 627.000,00

Ü-Wagen Beistellung diverse Produktionen Produktion

Verkehrsdaten Produktion

Wetterdaten Produktion

Wetterinterviews u. Direkteinstiege Hörfunk Produktion

Gesamtergebnis

BESCHAFFUNGS-RAHMENVERTRÄGE ORF-TÖCHTER

Gegenstand

Bereich (Produktion, Studien, Umfragen) Laufzeitbeginn Laufzeitende Betrag 2025

Kameramiete mit Übertragungstechnik Produktion

01.01.2025 31.12.2025 € 19.815,00

Kamerateams Produktion 01.01.2025 31.12.2025 € 482.097,83

Maske Produktion 01.01.2025 31.12.2025 € 10.135,98

Produktionsabwicklung Produktion 02.01.2025 31.12.2025 € 1.108.800,00 Produktion 03.01.2025 30.06.2025 € 379.198,25

Studie/Umfrage Studie/Umfrage 01.01.2025 31.12.2025 € 51.225,00

Studiomiete Produktion 01.01.2025 31.12.2025 € 183.509,32

Gesamtergebnis € 2.234.781,38

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