Sektion Bern
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TCS Info 1–2013 | Ausgabe Bern-Mittelland Ein Tacho-Test zeigt die Genauigkeit des Tachos | 6 Abgastest für Fahrzeuge mit OBD nicht mehr nötig | 8 Via-sicura-Massnahmen gegen Raser in Kraft | 9 So befährt man den zweispurigen Wankdorfkreisel | 10
AZB 3000 Bern 6
Fussgängerstreifen im Test
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vendelfelder haben schon zahlreiche Maler und Schriftsteller inspiriert. 4. Tag: Avignon–Viviers. Dank seiner berühmten Brücke, damals die einzige Möglichkeit zur Überquerung der Rhône im südlichen Rhônetal, ist Avignon seit dem 12. Jh. ein wichtiges Handelszentrum. Nach dem Frühstück Besichtigung des Papst-Palastes, eine wahre Zitadelle erbaut auf einem Felsvorsprung und umgeben von einem Festungswall (*). 5. Tag: Viviers–Lyon. Heute bietet sich die Möglichkeit, die Schluchten der Ardèche zu besichtigen (*). Entdecken Sie diese unvergleichlich schöne Landschaft mit den felsigen Steilhängen, den Basaltschichten und dem tiefblauen Fluss. Lassen Sie sich nachmittags an Bord von der vorüberziehenden Landschaft verzaubern. 6. Tag: Lyon. Sie entdecken während einer Stadtbesichtigung (*) die drittgrösste Stadt Frankreichs, welche am Zusammenfluss von Rhône und Saône liegt. Die ehemalige Hauptstadt Galliens besitzt beeindruckende römische Ruinen, eine Renaissance-Altstadt und ein lebhaftes Zentrum.
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TCS Info 1–2013
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Editorial
Inhalt
Eduard Müller, Rechtsanwalt und Redaktor TCS Info
Fussgängerstreifen im Test
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Tacho-Test 6
Der Fussgängerstreifen ist schuld … Fussgängerstreifen sind als Kreuzungspunkte von Autofahrern und Fussgängern ein ständiger Konfliktort. Hier treffen gegensätzliche Ansichten aufeinander. Viele Fussgänger betrachten den Zebrastreifen als ihr Hoheitsgebiet, quasi als Verlängerung des Trottoirs. Manch ein Automobilist dagegen sieht die gelben Streifen einzig als Schikane, die ihn beim Fahren behindert. Beharren beide auf ihrer Meinung, sind Unfälle absehbar. Solches Verhalten kann wohl nur durch schulische Verkehrserziehung und ständige Aufrufe zur gegenseitigen Rücksichtnahme verhindert werden. Nebst dem Faktor «menschliches Verhalten» kann der Grund für einen Unfall aber auch beim Fussgängerstreifen selbst liegen. Können sich beispielsweise Fussgänger und Autolenker nicht oder nur zu spät sehen, hilft kein noch so tolerantes Verhalten. Sichthindernisse vor Fussgängerstreifen wie Mauern, Bäume, parkierte Autos und dergleichen sind ein potenzielles Unfall risiko. Das hat der TCS schon lange erkannt. Seit Jahren testet er deshalb Fussgängerstreifen in der ganzen Schweiz und macht die Behörden so auf Mängel aufmerksam. In der aktuellen Testreihe wurden auch zehn Zebrastreifen im Kanton Bern unter die Lupe genommen. Bei fünf davon ist die Verkehrssicherheit nicht ausreichend gewährleistet. Es besteht also Handlungsbedarf, damit es nicht heisst: Der Fussgängerstreifen ist schuld.
Was kann mein Auto?
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Neuerungen beim Abgastest 8 Aus dem Landesteil
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Kurse & Anlässe
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Tests & Prüfungen
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Hier finden Sie uns
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Impressum Mitgliederzeitschrift der TCS Sektion Bern und ihrer Landesteile Bern-Mittelland, Berner Oberland, Oberaargau, Emmental, Bern-Seeland und Oberhasli-Brienz. Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen. Redaktion Urs Huber (hu), Jean-Marc Fries (jf) Thunstrasse 61, 3000 Bern 6 Tel. 031 356 34 56, Fax 031 356 34 60 sektionbe@tcs.ch, www.sektionbe.tcs.ch
Wichtige Adressen & Nummern TCS Mitgliederservice info@tcs.ch, www.tcs.ch TCS Reisen TCS Autoversicherung TCS Sektion Bern Thunstrasse 61 3000 Bern 6
Tel. 0844 888 111
Pannen- und Unfallhilfe Schweiz Patrouille TCS Tel. 0800 140 140
Tel. 0844 888 333 Tel. 0800 801 000
Tel. 031 356 34 56 Fax 031 356 34 60
Schadenfälle, TCS Rechtsschutz Brunnhofweg 37 Tel. 031 852 66 66 3001 Bern Fax 031 852 66 67
Pannen- und Unfallhilfe Ausland Einsatzzentrale ETI Tel. +41 22 417 22 20
Mitwirkende Redaktoren Markus Jutzi (mj), Marc Hammel (mmh), Eduard Müller (em), Reto Ruppen (rp), Werner von Aesch (wva) Adressänderungen Tel. 0844 888 111 Herstellung und Anzeigen Rub Media AG, Bern Seftigenstrasse 310, 3084 Wabern/Bern Tel. 031 380 14 90, Fax 031 380 14 91 tcs_info@rubmedia.ch Anzeigenleitung: Erich Kocher Druck und Vertrieb Büchler Grafino AG, Druckzentrum Bern Erscheinungsweise 6x jährlich, Auflage 145 000 Exemplare
Verkehrsinformationen Viasuisse Reiseinformationen TCS
Tel. 163 Tel. 022 417 24 24
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Thuner Fussgänger Der TCS prüfte 100 Fussgängerstreifen in Schweizer Städten, darunter zehn in Thun. Fazit: Nicht alles ist in Ordnung. Verbessert werden muss vor allem die Sichtbarkeit. Bei Unfällen auf Fussgängerstreifen in der Schweiz wurden im Jahr 2011 fast 1000 Personen verletzt und 28 Personen getötet. Für das Vermeiden von Unfällen kommt es nicht nur auf das Verhalten von Fussgängern und Fahrzeugen an, sondern auch auf die Lage, die Ausgestaltung und den Zustand der Zebrastreifen. Deshalb prüft der TCS seit Jahren Fussgängerstreifen in der ganzen Schweiz, so im vergangenen Jahr je zehn Objekte in Basel, Bellinzona, Davos, Lausanne, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Solo-
Das gilt auf Fussgängerstreifen –F ür den Fahrzeugführer: «Vor Fussgängerstreifen hat der Fahrzeugführer besonders vorsichtig zu fahren und nötigenfalls anzuhalten, um den Fussgängern den Vortritt zu lassen, die sich schon auf dem Streifen befinden oder im Begriffe sind, ihn zu betreten.» (Art. 33 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes SVG) «Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger oder Benützer eines fahrzeugähnlichen Gerätes, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will, den Vortritt gewähren. Er muss die Geschwindigkeit rechtzeitig mässigen und nötigenfalls anhalten, damit er dieser Pflicht nachkommen kann.» (Art. 6 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung VRV) – Für den Fussgänger: «Die Fussgänger haben die Fahrbahn vorsichtig und auf dem kürzesten Weg zu überschreiten, nach Möglichkeit auf einem Fussgängerstreifen. Sie haben den Vortritt auf diesem Streifen, dürfen ihn aber nicht überraschend betreten.» (Art. 49 Abs. 2 SVG) – Sanktionen: Ordnungsbusse von 140 Franken bei Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen. Wird ein Fussgänger gefährdet oder gar verletzt, wird ein Strafverfahren eröffnet. In der Regel wird solches Fehlverhalten als grobe Verkehrsregelverletzung qualifiziert, was eine Geldstrafe und eine Busse von min destens 1000 Franken sowie einen Ausweisentzug zur Folge hat. 60 Franken kostet das Halten auf einem Fussgängerstreifen bei stockendem Verkehr (Art. 12 Abs. 3 VRV). Und schliesslich kann ein Fussgänger, der einen weniger als 50 Meter entfernten Streifen nicht benützt, mit 10 Franken gebüsst werden (Art. 47 Abs. 1 und Art. 50a Abs. 1 VRV).
thurn, Winterthur und Thun. 44 Zebrastreifen wurden als potenziell gefährlich eingestuft. Testverfahren Am 2. Juli 2012 weilte eine fünfköpfige Equipe unter der Leitung von Olivier Caspar, Diplom ingenieur der ETH Lausanne, in Thun. Die zu unter suchenden Fussgängerstreifen wurden vom Vorstand des TCS-Landesteils Berner Oberland ausgesucht. Vorstandsmitglied René Wittwer begleitete die Tester und versorgte sie mit den benötigten Informationen. Jeder Streifen wurde tags und in der Nacht getestet. Auf einem Auswertungsfomular wurden die folgende Ergebnisse festgehalten. – Gestaltung: Länge und Breite des Streifens, Zustand und Unterhalt des Strassenbelags und der Markierung, Signalisation, Leuchtsignale und Ausgestaltung von Inseln. – Sichtbarkeit bei Tag: Aus welcher Distanz erkennt der Automobilist einen Fussgänger? Schränken Hindernisse die Sichtbarkeit ein? – Sichtbarkeit bei Nacht: Zusätzlich wird die Beleuchtung untersucht. – Zugang: Können Personen mit eingeschränkter Mobilität die Fussgängerstreifen problemlos überqueren? Wie hoch sind die Randsteine? Sind sie abgeflacht? Jeder Fussgängerstreifen wurde mittels eines Bewertungssystems als sehr gut, gut, ausreichend, mangelhaft oder sehr mangelhaft eingestuft. Erhielt ein Streifen in der abschliessenden Gesamtbewertung die Note «ausreichend», so ist er grundsätzlich in Ordnung. Zu wenig gut sichtbar Als grösster Schwachpunkt erwies sich die Sichtbarkeit. Beispielsweise wurde ein Fussgängerstreifen bei Tag mit «sehr gut» qualifiziert, bei Nacht war jedoch die Sichtbarkeit mangelhaft. Da der Streifen ungenügend beleuchtet war, konnte ein Fussgänger weder auf dem Streifen noch auf dem Trottoir erkannt werden. Mit ein Grund dafür war der Umstand, dass ausgerechnet die Strassenlampe über dem Streifen nicht
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streifen im Test
Das TCS-Prüfteam an der Arbeit. funktionierte. Solches war auch bei einem weiteren Streifen zu bemängeln. Weiter waren verschiedenste Sichthindernisse feststellbar. Bei einem Streifen war ein am Strassenrand wartendes Kinder wegen eines Gebüschs nicht erkennbar. Oder parkierte Taxis und Blumentöpfe auf dem Trottoir verhinderten eine genügende Sichtbarkeit. Bei einem andern Streifen war zwar eine Beleuchtung vorhanden, aber der Streifen wegen des Schattenwurfs von Bäumen nicht erkennbar. Auch mobile Sichthindernisse gab es, so zum Beispiel einen wartenden Bus an einer Haltestelle direkt vor einem Fussgängerstreifen. Bei einem Streifen von elf Metern Länge fehlte eine Schutzinsel in der Mitte der Strasse. Insgesamt wurde der Zustand der zehn in Thun unter suchten Streifen mehrheitlich als ausreichend bis gut eingestuft. Bemängelt wurden nebst den Sichthindernissen zu hohe Randsteine oder eine zu grosse Rampenneigung, wodurch Rollstuhlfahrern das Über queren der Strasse erschwert wird. Bei zwei Streifen fehlten die Leitsysteme für Sehbehinderte. Als potenziell gefährlich erwies sich kein Fussgängerstreifen.
Fünf Streifen sind grundsätzlich in Ordnung (einer gut, vier ausreichend), fünf mangelhaft. Bei diesen ist die Verkehrssicherheit nicht ausreichend gewährleistet. Erste Massnahmen Die Ergebnisse des Tests wurden Rolf Maurer vom Tiefbauamt der Stadt Thun vom Präsidenten des TCS-Landesteils Berner Oberland persönlich vorgestellt. Die Stadt zeigte sich dankbar und betrachtet die Befunde als eine wichtige Grundlage. Sofort wurden die nicht funktionierenden Strassenlampen instand gestellt. Zudem erhielt die für die Strassenbeleuchtung zuständige Energie Thun den Auftrag, die Beleuchtung bei Fussgängerstreifen intensiver zu kontrollieren. Die Ergebnisse des TCS-Fussgängerstreifentests werden nun vom Tiefbauamt im Detail mit anderen Prüfergebnissen – auch der Kanton testet regelmässig – verglichen. Der TCS bleibt am Ball und wird die überprüften Streifen weiterhin beobachten und kontrollieren, insbesondere auch auf getroffene Massnahmen. Eduard Müller
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Kaum ein Tacho misst genau Ungenaue Tachoanzeigen und engere Toleranzen bei Geschwindigkeitskontrollen können rasch eine Busse zur Folge haben. Ein Tachotest schafft Gewissheit. Nur Fahrzeuge von Berufsfah rern verfügen über geeichte Tachos. Wir andern müssen uns Der Tacho zeigt selten die mit mehr oder weniger zutrefeffektive Geschwindigkeit an. fenden Anzeigen abfinden. Da die meisten Tachos eine zu hohe Geschwindigkeit anzeigen, führt manche vermeintliche Übertretung im Falle einer Kontrolle nicht zu einer Busse. Zur Ungenauigkeit des Tachos addiert sich auch noch der gesetzliche Sicherheitsabzug, der die Ungenauigkeit eines Messgerätes kompensiert. Verlass ist allerdings weder auf das eine noch das andere: Der gesetzliche Abzug hängt vom Messverfahren ab, und über die GeAnzeige
nauigkeit des Tachos gibt nur ein Tachotest Auskunft (siehe Kasten). Bei den polizeilichen Geschwindigkeitskontrollen kommen immer häufiger die genaueren Lasermessgeräte zur Anwendung, so auch im Kanton Bern. Für sie betragen die Abzüge gemäss Verordnung des Bundesamts für Strassen (ASTRA) 3 km/h für Geschwindigkeiten bis 100 km/h, 4 km/h für Geschwindigkeiten von 101 bis 150 km/h und 5 km/h für Geschwindigkeiten ab 151 km/h. Für die älteren Radargeräte betragen die entsprechenden Sicherheitsmargen 5, 6 und 7 km/h. Die Sicherheitsabzüge sind technischer Natur und haben laut ASTRA «nicht den Zweck, dem betroffenen Lenker ein Geschenk zu machen». Sie sollen bloss sicherstellen, dass keine Verzeigung mit einer höheren Geschwindigkeitsmessung erfolgt als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Verschärfend kommt hinzu, dass die Polizei beim Ausstellen von Bussen den Begriff «Bagatellfall» enger auslegt als früher. Und Achtung: Radarwarngeräte sind verboten. Darunter gehörten auch die Apps, die sich auf Smartphones installieren lassen und oft Bestandteil von Kartendiensten sind. uh
Aktionr
fü exklusiv li g e der TCS-Mit
Aktion Tachotest Beim Tachotest wird die Tachoanzeige bei 30, 50, 80, 100 und 120 mit der effektiv gemessenen Geschwindigkeit verglichen und in einem Messprotokoll festgehalten. Datum: Mittwoch, 20. Februar 2013 Orte: Technische Zentren TCS Ittigen, Thun-Allmendingen und Biel Testdauer: je nach Fahrzeugtyp 15 bis 30 Minuten Kosten: Aktionspreis für TCS-Mitglieder Fr. 10.– (für Nichtmitglieder gilt der Normalpreis von Fr. 35.–) Anmeldung: – für Ittigen und Thun-Allmendingen Telefon 031 356 34 56 – für Biel Telefon 032 341 41 76
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Rechtsfragen bei Unfall
Bei der Übernahme eines neu erworbenen Autos gehört zwar eine Instruktion zum Pflichtprogramm. Doch bald einmal tauchen Fragen auf. Wer sich nicht durch die Bedienungsanleitung kämpfen mag, lässt sich das Fahrzeug am besten nochmals erklären. Von einem Experten des TCS. Die Dienstleistung «Was kann mein Auto?» wird in den Technischen Zentren Ittigen und Thun-Allmendingen angeboten. In fünf Viertelstunden kann man sich die Funktionen des Autos nochmals auf verständliche Weise zeigen lassen. Nach der Terminvereinbarung – mindestens eine Woche im Voraus – ruft der Experte an, um sich nach besonderen Anliegen erkundigen. Im Preis von Fr. 150.– für TCS-Mitglieder und Fr. 300.– für Nichtmitglieder sind die Vorbereitung und die Besprechung inbegriffen. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Telefon 031 356 34 56 oder mit einem E-Mail.
(Foto: Urs Huber)
Auch wenn ein Verkehrsunfall für Fahrer und Mitfahrende glimpflich ausgeht, stellen sich sofort Rechtsfragen. Was nach einem Unfall auf einen zukommt, was man tun und was unter lassen soll, erfährt man am informativen TCSAbend «Rechtliche Folgen eines Verkehrsunfalls». Rechtsanwalt Eduard Müller erläutert anhand von Beispielen auf einfache und verständliche Weise die strafrechtlichen, adminis trativen und haftpflichtrechtlichen Folgen eines Unfalls und vermittelt praxisnahe Ratschläge. Für TCS-Mitglieder ist der Anlass kostenlos, Nichtmitglieder zahlen 30 Franken. Folgende Orte und Daten stehen zur Auswahl: – Technisches Zentrum TCS Ittigen: Dienstag, 2. April und Montag, 8. April 2013, 19.00 Uhr – Technisches Zentrum TCS Thun-Allmendingen: Mittwoch, 30. Oktober 2013, 19.00 Uhr Anmeldung unter Telefon 031 356 34 56.
Was kann mein Auto?
Mit welchen rechtlichen Folgen ist nach einem Unfall zu rechnen?
Alle Funktionen kann man sich vom TCS-Experten erklären lassen.
Kurz und bündig Verkaufsrekord. In der Schweiz wurden im Jahr 2012 mit einem Plus von 2,9 Prozent erneut mehr neue Autos verkauft als im Vorjahr. Mit mehr als 328 000 Neufahrzeugen wurde das Rekordergebnis aus dem Jahr 1989 nur knapp verpasst. Festzustellen war ein Trend zu Diesel-Fahrzeugen und zu allradgetriebenen Modellen, sowie auch zu Alternativantrieben, allerdings auf tiefem Niveau.
Blau metallic. Die Autobahnvignette 2013 ist in metallischem Blau gehalten und ab 1. Februar ein Muss für alle, die sich nicht bloss auf Haupt- und Nebenstrassen bewegen wollen. Die Vignette ist bei Tankstellen und Garagen, an den Schaltern der Post sowie bei den Strassenverkehrsämtern und Zollstellen erhältlich. Verfallene Vignetten sind von der Frontscheibe zu entfernen.
Eingeschränkt. Seit Anfang Jahr ist die Schneeräumung auf rund 300 von 2100 Kilometern Berner Kantonsstrassen eingeschränkt. Dies ist eine Folge von Budgetkürzungen, die der Grosse Rat in der Novembersession beschloss. Auf den betroffenen Strassenabschnitten bleibt der Schnee länger liegen, und es besteht die Gefahr von Eisglätte. Teilweise kann ein Kettenobligatorium erlassen werden.
Campingbörse. Gut erhaltene, nicht mehr benötigte Campingartikel können an der Börse des Camping Clubs Bern am Samstag, 16. März 2013, 9 bis 12 Uhr, auf dem Areal der Sekundarschule Worb angeboten werden. Die Standgebühr beträgt 15 Franken. Wohnwagen und Anhänger können nur auf Fotos gezeigt werden. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter Telefon 033 437 79 71.
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Neuerungen bei Abgastest Für Fahrzeuge mit einem eingebauten Diagnosesystem entfällt ab diesem Jahr die obligatorische Abgaswartungspflicht. Die obligatorische Abgaswartung wurde im Jahr 1986 als Massnahme zur Verbesserung der Luftqualität eingeführt. Seither mussten Fahrzeuge alle zwei Jahre zum obligatorischen Abgastest in die Garage. Der TCS sprach sich schon lange für die Lockerung der Abgastests aus. Denn neuere Autos und Lastwagen – fast zwei Drittel aller Fahrzeuge – sind mit einem bordeigenen Diagnosesystem (On-Board-Diagnosesystem OBD) ausgerüstet. Dieses überwacht die Abgase und zeigt Fehler an. Nun ist es so weit: Solche Fahrzeuge müssen nur noch dann in die Werkstatt, wenn die Systemwarnlampe im Armaturenbrett eine Fehlfunktion anzeigt. Leuchtet die gelbe oder orange Kontrollleuchte dauernd auf, muss das Auto innerhalb eines Monats in die Garage gebracht werden, um den Mangel beheben zu lassen. Das Mitführen des Abgaswartungsdokuments und der Abgaskleber sind für Fahrzeuge mit OBD nicht mehr nötig. Fahrzeuge ohne Testpflicht Wie ist zu erkennen, ob ein Auto von der Abgaswartungspflicht befreit ist? ∞ Im Armaturenbrett muss beim Einschalten der Zündung die gelbe oder orange OBD-Kon trollleuchte aufleuchten, nach dem Starten des Motors jedoch erlöschen. Leuchtet diese Warnlampe auf, während der Motor läuft, so muss das Fahrzeug überprüft werden. ∞ Im Fahrzeugausweis sind für leichte Motorfahrzeuge die Felder 33 und 72 zu beachten.
Der Fahrzeugausweis gibt Auskunft über das Vorhandensein eines eingebauten Diagnosesystems.
Im Feld 33 darf das Fahrzeuggewicht maximal 3500 kg betragen. Im Feld 72 muss einer der folgenden Emissionscodes eingetragen sein: B03, B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05 oder A07 bei Autos mit Benzin- oder Gasmotor; B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05 oder A07 bei Autos mit Dieselmotor. ∞ Im Fahrzeugausweis für schwere Motorfahrzeuge sind die Felder 33, 36 und 72 zu beachten. In Feld 33 muss das Fahrzeuggewicht über 3500 kg betragen. In Feld 36 muss ein Datum nach dem 30. September 2006 eingetragen sein. In Feld 72 muss einer der folgenden Emissionscodes eingetragen sein: E04, E05, E06, A13, A14, A15, A16, A17, A18, A19 oder A26.
(Fotos: Urs Huber)
Für alle Fahrzeuge ohne eingebautes Diagnosesystem und dementsprechend ohne obige Vermerke im Fahrzeugausweis ändert sich nichts: Sie müssen weiterhin regelmässig zur obligatorischen Abgaswartung in die Werkstatt gebracht werden, das Abgaswartungsdokument ist mitzuführen, und der Abgaswartungskleber muss angebracht sein. Eduard Müller
Die OBD-Warnleuchte muss nach dem Starten des Motors erlöschen.
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Bern-Mittelland Erste Massnahmen von «Via sicura» in Kraft Raser werden seit diesem Jahr härter angefasst. Auch andere Vorschriften sind verschärft worden.
der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann», wie es in der Mitteilung des Bundesamtes für Strassen heisst.
Im Juni letzten Jahres stimmten National- und Ständerat dem Verkehrssicherheitsprogramm «Via sicura» zu. Dieses bezweckt, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf Schweizer Strassen zu senken. Ein erster Teil der vom Parlament beschlossenen Massnahmen ist seit Beginn dieses Jahres in Kraft. Weitere folgen in den beiden nächsten Jahren. Eine neue Bestimmung gilt für Lernfahrten. Personen, die nur den Führerausweis auf Probe besitzen, dürfen nicht mehr begleiten. Strenger geworden sind auch die Regeln bezüglich Fahreignung und Fahrkompetenz. Wer er wischt wird beim Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, bei extremen Über tretungen von Geschwindigkeitslimiten oder bei Ausbremsmanövern – sogenannten Schikanestopps – wird sich künftig obligatorisch einer Untersuchung seiner Fahreignung unterziehen müssen.
Radarwarn-App verboten Verboten sind neu Radarwarnungen und alle «öffentlichen oder entgeltlichen Warnungen vor Verkehrskontrollen». GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktionen sind somit neu den schon bisher verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt. Das gilt auch für Handys wie das iPhone, auf welchen eine App mit Radarwarnfunktion installiert werden kann. Neue Bestimmungen gibt es überdies für Radfahrende und Fuhrleute: Wer auf einer Hauptstrasse Velo fahren will, muss mindestens sechs Jahre alt, wer ein Tiergespann lenken will, mindestens 14-jährig sein.
Massnahmen gegen Raser Nicht für Normalfahrer bei geringfügiger Tempoüberschreitung, aber für Raser wird es jetzt ernst. Als Raser gilt, wer in einer Tempo-30-Zone mit mehr als 70 km/h, wer innerorts anstatt mit 50 mit 100 km/h, wer ausserorts anstatt mit 80 mit 140 km/h und wer auf der Autobahn anstatt mit 120 mit 200 km/h erwischt wird. Der Führerausweis wird für mindestens zwei Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall ist der Ausweis für immer weg. Ausnahmsweise kann die Fahrbewilligung nach zehn Jahren wieder erteilt werden, aber nur bei Vorliegen eines positiven verkehrspsychologischen Gutachtens. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, und die Höchststrafe wird auf vier Jahre angehoben. Bei krassen Geschwindigkeitsübertretungen, aber auch bei andern groben Verletzungen von Verkehrsregeln, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, «sofern der Täter oder die Täterin dadurch von
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Wer dem Geschwindigkeitsrausch erliegt, riskiert seinen Führerausweis und eine Freiheitsstrafe.
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Landesteil
Bern-Mittelland Zweispurig unter dem Wankdorfplatz Noch kommt der neue Wankdorfplatz mit dem unterirdischen Kreisel vielen Benützern ungewohnt vor. Wie ist er zu befahren? Je nach Fahrziel ist der neue, im November eröffnete Wankdorfplatz anders zu queren. Wer – aus welcher der vier Richtungen auch immer – gerade aus fahren will, kann sich an die oberirdischen Fahrspuren halten. Velos müssen das sowieso. Das Wankdorfzentrum ist nur vom Kreisel her zugänglich. Die Lichtsignale sind bedarfsgesteuert und wechseln rasch zwischen rot und grün. Etwas störend sind die sichtbehindernden Mauern mitten auf dem Platz. Sie verunmöglichen vor dem Queren der kreuzenden Fahrbahn einen kontrollierenden Blick nach links und rechts und damit die Gewissheit, dass ja kein anderer Verkehrsteilnehmer das Rotlicht missachtet und einem in die Flanke fährt. Wer dieses ungute Gefühl vermeiden will, taucht auch für die Geradeausfahrt in den tieferliegenden Kreisel hinunter. Erst recht ist dies erforderlich bei einem beabsichtigten Richtungswechsel, denn Abbiegen oberirdisch ist verboten.
Zwei Spuren Der unterirdische Kreisel ist aus allen vier Richtungen zugänglich und kann in alle vier Richtungen wieder verlassen werden. Da er zweispurig angelegt ist, erfordert er erhöhte Aufmerksamkeit, vor allem wenn ein Spurwechsel nötig wird. Zweispurige Kreisel sind bei uns eher selten anzutreffen und werden von nicht wenigen Autofahrern wenn möglich gemieden. Dabei ist alles nur halb so schlimm. Die Wahl der Spur ist grundsätzlich frei. Idealerweise wählt man die rechte Spur, wenn man den Kreisel bei der nächsten oder übernächsten Ausfahrt wieder verlassen will, jedoch die linke für die späteren Ausfahrten. Wer von der inneren auf die äussere Spur wechseln muss, hat den dortigen Fahrzeugen den Vortritt zu lassen. Kursangebot Wer sich mit dem neuen Wankdorfkreisel näher vertraut machen möchte, findet an einem speziellen Kurs des TCS Gelegenheit dazu. Nach einer mündlichen Einführung im Technischen Zentrum des TCS in Ittigen besteht die Möglichkeit, den Kreisel als Mitfahrer praktisch zu erleben. Beachten Sie die Ausschreibung auf Seite 14. uh
So fährt man in einen Kreisverkehrsplatz
Sowohl die Zufahrt wie der Kreisel selbst sind zweispurig angelegt.
∞ Vor dem Kreisel die Fahrt verlangsamen. ∞ Den Fahrzeugen von links den Vortritt gewähren, auch wenn sie noch nicht im Kreisel sind. ∞ Wenn es im Kreisel mehrere Fahrstreifen gibt, hängt die Wahl des Fahrstreifens von der beabsichtigten Ausfahrt ab: rechter Streifen beim rechts abbiegen oder geradeaus fahren, linker Streifen beim Abbiegen nach links. ∞ Beim Einfahren in den Kreisel ist eine Richtungsanzeige nicht nötig, doch es kann nützlich sein, vor allem beim Abbiegen nach rechts. ∞ Keinen Vortritt hat, wer den Fahrstreifen wechseln will. Frühzeitiges Beobachten und entsprechende Zeichengabe sind unerlässlich. ∞ Das Verlassen des Kreisels ist frühzeitig mit dem Blinker anzuzeigen. ∞ Radfahrer müssen sich nicht rechts halten, sondern können im Fahrstreifen mittig fahren.
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Kurse & Anlässe Mobil sein & bleiben Sicher unterwegs zu Fuss und mit dem öffentlichen Verkehr Schwierigkeiten verschiedenster Art halten uns oft davon ab, den öffentlichen Verkehr zu benutzen, obwohl wir nicht immer auf das Auto angewiesen sein möchten. Im kurzweiligen Programm von 3¾ Stunden (inkl. Zugfahrt in den Bahnhof Bern und zurück) helfen wir Ihnen, diese Schwierigkeiten zu überwinden, und zeigen Ihnen: – wie Sie die verschiedenen Billettautomaten (Touch Screen und andere) richtig bedienen – wie Sie die öffentlichen Verkehrsmittel einfach und komfortabel nutzen und welche Angebote Sie im Hauptbahnhof finden – wie Sie zu Fuss auch bei starkem Verkehrsaufkommen sicher Strassen überqueren können. – Ausserdem werden Ihnen von ärztlicher Seite Informationen im Zusammenhang mit der Mobilität zu Altersveränderungen und der Einnahme von Medikamenten vermittelt. Kosten: Fr. 20.– pro Person Anmeldung: Tel. 031 356 34 56 oder sektionbe@tcs.ch. OnlineAnmeldung unter www.sektionbe.tcs.ch Kursort und Kursdaten: Technisches Zentrum TCS, Ittigen ∞ Di, 4. Juni 2013, 13.15 – 17.00 Uhr ∞ Mi, 18. September 2013, 13.15 – 17.00 Uhr (Parkplätze vorhanden, erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Gehminuten ab RBS-Station Papiermühle) Weitere Kursorte und Kursdaten Der Kurs «mobil sein & bleiben» wird auch in Langenthal, Lyss, Langnau, Köniz, Bern und Biel durchgeführt. Informationen und Anmeldung für diese Orte unter www.mobilsein-mobilbleiben.ch, E-Mail info@rundum-mobil.ch oder Telefon 033 334 00 20
Hauptversammlung 2013 Die Hauptversammlung des TCS Bern-Mittelland findet am Dienstag, 23. April 2013, um 19.00 Uhr im Restaurant Kreuz in Belp statt. Die Traktandenliste wird im «TCS Info» 2/2013 veröffentlicht. Anträge, die auf die Traktandenliste aufgenommen werden sollen, müssen dem Vorstand mindestens drei Wochen vor der Versammlung schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.
Ski- und SnowboardKurse Programm Saison 2013 der Wintersportschule TCS Ski-, Snowboard- und Telemarkkurse für Erwachsene, Jugendliche und Kinder aller Stärkeklassen im Berner Oberland Kurstage: – Samstag, 26. Januar 2013, Wiriehorn – Sonntag, 27. Januar 2013, Wiriehorn – Sonntag, 3. Februar 2013, mit Rennen Ersatztag: – Sonntag, 10. Februar 2013 Kursorte: Axalp, Jaunpass, Wiriehorn und andere, je nach Schneeverhältnissen Kurspreise: Einzelne Kurstage – Erwachsene – Kinder – Kinder Halbtage*
TCS-Mitglieder CHF 30.– CHF 20.– CHF 15.–
Nicht-Mitglieder CHF 35.– CHF 25.– CHF 20.–
* «Ski-Anfänger», nur am Nachmittag ab 13.00 Uhr Nicht inbegriffen sind die Kosten für Skilift, Verpflegung und Reise. Verbilligte Tageskarten werden ausschliesslich an Kursteilnehmer/ -innen abgegeben. Übernachtung: Wochenende 26./27. Januar 2013: falls erwünscht, selber zu organisieren. Durchführung: Interessierte erkundigen sich am Freitag vor dem Kurstag über Details wie Kursort und Einfindungszeit unter: – SMS, sende «tcswinter» an 8400 (20 Rp./SMS); Abo empfohlen, sende «start tcswinter» an 8400 – www.sektionbe.tcs.ch, Rubrik Wintersportschule – TCS-Sekretariat, Telefon 031 356 34 56 (08.30 – 12.00 / 13.00 – 16.00 Uhr) Auskunft über die Durchführung bei zweifelhafter Witterung bis Sonntagmorgen per SMS (siehe oben); die Kurse vom 26./27. Januar finden auf jeden Fall statt.
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Kurse & Anlässe Nothilferefresher
Nothilfe Bei Notfällen Erste Hilfe leisten können Der Besuch dieses Kurses ist obligatorisch für die Anmeldung zur theoretischen Führerprüfung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie helfen können bei: – Verkehrs- und anderen Unfällen – drohendem Atemstillstand – drohender Verblutung – Lagerung von Verletzten – Schock und vielem mehr! Kosten: TCS-Mitglieder Fr. 120.–, Nichtmitglieder Fr. 150.–
Gerüstet für den Notfall Wenn Sekunden über Leben, Tod oder bleibende Schäden eines Verunfallten entscheiden, gilt es, richtig zu handeln. Erfahrene Instruktorinnen und Instruktoren zeigen Ihnen in 3 Stunden die wichtigsten Verhaltensregeln. Kennen Sie sie noch alle? Wenn nicht, bieten wir Ihnen die persönliche Weiterbildung zum Auf frischen Ihrer Nothilfekenntnisse mit folgenden Themen: – Rettungskette – Alarmierung und Notrufnummern – Repetition und Anwendung der lebensrettenden Sofortmass nahmen
Anmeldung: Tel. 031 356 34 56 oder sektionbe@tcs.ch. OnlineAnmeldung unter www.sektionbe.tcs.ch.
Kosten: TCS-Mitglieder Fr. 50.–, Nichtmitglieder Fr. 80.–
Kursort und Kursdaten:
Anmeldung: Tel. 031 356 34 56 oder sektionbe@tcs.ch. OnlineAnmeldung unter www.sektionbe.tcs.ch.
Technisches Zentrum TCS, Ittigen ∞ Fr, 1. Februar 2013, 18.00 – 21.00 Uhr und Sa, 2. Februar 2013, 9.00 – 17.00 Uhr ∞ Fr, 1. März 2013, 18.00 – 21.00 Uhr und Sa, 2. März 2013, 9.00 – 17.00 Uhr
Kursort und Kursdaten: Technisches Zentrum TCS, Ittigen ∞ Do, 21. Februar 2013, 18.00 – 21.00 Uhr ∞ Mo, 15. April 2013, 18.00 – 21.00 Uhr
In Zusammenarbeit mit der SanArena Rettungsschule.
Am Thunplatz wird man bedient Am Thunplatz, an den Adressen Thunstrasse 61 und 63, befinden sich das Sekretariat und die Kontaktstelle der Sektion Bern. Vieles, aber nicht alles, ist hier erhältlich. Die Autoversicherung kann nur über Telefon 0800 801 00 und Reisen können nur über Telefon 0844 888 333 sowie über www.tcs.ch bezogen werden. Die Kurse, Tests und Prüfungen sind sowohl per Telefon, via www.sektionbe.tcs.ch und am Schalter am Thunplatz buchbar. ∞ Im Sekretariat im ersten Stock (ohne Lift) an der Thunstrasse 61 können die Termine für alle Kurse, Fahrzeugtests und die amtlich anerkannte Motorfahrzeugkontrolle (für Mitglieder gratis) persönlich vereinbart werden. Hier bekommt man auch kurze Auskünfte zu rechtlichen, verkehrs- und fahrzeugtechnischen Fragen.
∞ Im Hochparterre der Thunstrasse 63 befindet die sogenannte Kontaktstelle. Zahlreiche der beliebten TCS-Dienstleistungen sind hier beziehbar: Mitgliedschaft, ETI-Schutzbrief, TCS Rechtsschutz, Velo-Assistance, Autobahn vignette für Österreich, Viacard für die ita lienische Autobahn, Schadstoffplakette für Deutschland (Fahrzeugausweis mitbringen), internationaler Führerschein (Führerschein und Passfoto mitbringen) sowie diverse Shop-Artikel. Die Kontaktstelle ist von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Auskünfte zu allen Angeboten des TCS sind im Übrigen rund um die Uhr unter der Telefon nummer 0844 888 111 erhältlich.
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Kurse & Anlässe Zweiphasenausbildung
Autofahren heute Der TCS-Kurs, der Autofahrenden Sicherheit bringt Auch Automobilistinnen und Automobilisten mit langjähriger Fahrpraxis stehen hin und wieder vor brenzligen Situationen im Strassenverkehr – unser Kurs hilft Ihnen, solchen vorzubeugen! Erfahrene Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer mit TCS-Ausbildung und Diplom des Verkehrssicherheitsrates bringen Sie in 3¾ Stunden (inkl. Pause) in Theorie und Praxis (begleitete Fahrt mit Ihrem eigenen Auto) auf den neusten Stand: – Welche Regeln gelten in der Begegnungszone? – Wie verhalte ich mich am Fussgängerstreifen? – Darf ich mit dem Auto auf dem Radstreifen fahren? – Wie soll ich mich im Kreisverkehr verhalten? – Und viele weitere Fragen, die Sie selbst stellen können. Kosten: TCS-Mitglieder Fr. 140.–, Nichtmitglieder Fr. 220.– (Der Fonds für Verkehrssicherheit belohnt 65-jährige und ältere Teilnehmer/innen mit einer Beteiligung am Kursgeld von Fr. 50.–, bitte bei der Anmeldung Führerschein-Nummer angeben.) Anmeldung: Tel. 031 356 34 56 oder sektionbe@tcs.ch. OnlineAnmeldung unter www.sektionbe.tcs.ch Für Firmen, Clubs, Vereine usw. organisieren wir geschlossene Kurse. Kursorte und Kursdaten:
Mit Sicherheit und Spass zum definitiven Führerschein Während einer dreijährigen Probefrist müssen Neulenkerinnen und Neulenker zwei ganztägige Weiterausbildungskurse (Dauer jeweils ca. 8½ Stunden) besuchen. Am 1. Tag sind Unfallanalyse, Suchtmittel und Fahrerlebnisse die Hauptbestandteile des Kurses. Am 2. Tag beurteilen die Teilneh menden gegenseitig eine Fahrt auf öffentlichen Strassen. Umwelt schonendes und rücksichtsvolles Fahren ist ebenfalls ein Thema. Bemerkung: Nur am 1. Tag ist ein eigenes Fahrzeug erforderlich. Mietfahrzeuge auf Anfrage. Kosten: Mo–Fr TCS-Mitglieder Fr. 290.–, Nichtmitglieder Fr. 340.– pro Kurstag; Sa/So TCS-Mitglieder Fr. 310.–, Nichtmitglieder Fr. 360.– pro Kurstag. Für 2. Tag Zuschlag Fr. 30.– Kursdaten, Anmeldung und Information: Verkehrssicherheitszentrum Stockental Telefon 033 341 83 83, Fax 033 341 83 87, stockental@tcs.ch www.2phasen.tcs.ch Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Test & Training TCS. Kursorte:
Ittigen ∞ Di, 9. April 2013, 08.15 – 12.00 oder 13.15 – 17.00 Uhr Kirchberg ∞ Do, 4. April 2013, 08.15 – 12.00 oder 13.15 – 17.00 Uhr Thun-Allmendingen ∞ Sa, 6. April 2013, 08.15 – 12.00 oder 13.15 – 17.00 Uhr Langenthal ∞ Fr, 26. April 2013, 08.15 – 12.00 oder 13.15 – 17.00 Uhr Langnau ∞ Do, 18. April 2013, 08.15 – 12.00 oder 13.15 – 17.00 Uhr In Langnau keine Autobahnfahrt im Kursprogramm Lyss ∞ Di, 30. April 2013, 08.15 – 12.00 oder 13.15 – 17.00 Uhr Interlaken ∞ Mi, 1. Mai 2013, 08.15 – 12.00 oder 13.15 – 17.00 Uhr
Vom Verkehrssicherheitsrat empfohlen und durch den Fonds für Verkehrssicherheit mitfinanziert.
1. Tag ∞ Verkehrssicherheitszentrum Stockental in Niederstocken ∞ Verkehrssicherheitszentrum Derendingen ∞ Fahrtrainingszentrum Lignières am Bielersee 2. Tag ∞ Technisches Zentrum TCS in Ittigen (Parkplätze vorhanden, gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar) ∞ Verkehrssicherheitszentrum Stockental in Niederstocken ∞ Technisches Zentrum TCS in Biel ∞ Technisches Zentrum TCS in Thun-Allmendingen ∞ Technisches Zentrum TCS in Oensingen
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Kurse & Anlässe Kreisverkehr Wankdorfplatz
Eco-Drive® Mit dem Auto sparsam, leise und sicher unterwegs sein Am Steuer des Kursfahrzeuges (ein eigenes Fahrzeug wird am Kurs nicht benötigt) zeigen wir Ihnen, was es heisst, moderne Motorentechnik für Treibstoff sparendes Fahren auszunutzen. Beim Vergleich der Messdaten vorher/nachher stellen Sie fest: gleiche Strecke, gleiche Durchschnittsgeschwindigkeit – aber ca. 10% Minderverbrauch! Damit schonen Sie die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Dass Sie dabei erst noch entspannter und sicherer fahren, ist kein leeres Versprechen.
Sicherheit durch Kennen und Verstehen des Kreisverkehrs In drei kurzweiligen Stunden wird Ihnen das richtige Verhalten im und um den Kreisverkehrsplatz aufgezeigt. Besonders im Fokus ist der neu eröffnete Wankdorfplatz in Bern. Nach einer theoretischen Einführung im Kursraum des Technischen Zentrums Ittigen geht es auf die Strasse. Sie werden als Beifahrende erleben, wie der Wankdorfplatz aus allen Richtungen befahren wird. Ein TCS-Instruktor vermittelt Ihnen Tipps und Tricks und zeigt das richtige Verhalten im Kreisel auf.
– Auf der ersten Fahrt werden mit Hilfe von Messgeräten verschiedene Daten erfasst. – In der anschliessenden kurzen Theorie erfahren Sie, wie Sie vorausschauend, niedertourig, stressfrei und sicher unterwegs sein können. – Auf der zweiten Messfahrt praktizieren Sie unter Anleitung des Instruktors den angepassten Fahrstil. Anschliessend werden die Ergebnisse verglichen.
Bemerkung: Für diesen Kurs ist kein eigenes Fahrzeug nötig.
Bemerkung: Falls Sie ausschliesslich mit Automat fahren, teilen Sie uns dies bei der Anmeldung bitte mit! Kosten: TCS-Mitglieder Fr. 160.–, Nichtmitglieder Fr. 240.– Anmeldung: Tel. 031 356 34 56 oder sektionbe@tcs.ch. OnlineAnmeldung unter www.sektionbe.tcs.ch
Kosten: TCS-Mitglieder Fr. 90.–, Nichtmitglieder Fr. 140.– Anmeldung: Tel. 031 356 34 56 oder sektionbe@tcs.ch. OnlineAnmeldung unter www.sektionbe.tcs.ch. Kursort und Kursdaten: Technisches Zentrum TCS, Ittigen ∞ Di, 12. Februar 2013, 13.00–16.00 Uhr ∞ Fr, 1. März 2013, 13.00–16.00 Uhr ∞ Mi, 20. März 2013, 13.00–16.00 Uhr (Parkplätze vorhanden, erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Gehminuten ab RBS-Station Papiermühle)
Kursort und Kursdaten: Technisches Zentrum TCS, Ittigen ∞ Sa, 27. April 2013, 08.30 – 13.00 Uhr ∞ Sa, 15. Juni 2013, 08.30 – 13.00 Uhr (Parkplätze vorhanden, erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Gehminuten ab RBS-Station Papiermühle) Für Firmen, Clubs, Vereine usw. organisieren wir geschlossene Kurse. Dieser Kurs ist durch die Quality Alliance Eco-Drive zertifiziert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse der TCS Sektion Bern (Auszug) «Die Zahl der Teilnehmenden ist bei allen Kursen beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berück sichtigt. Die TCS Sektion Bern behält sich vor, Kurse zu verschieben oder abzusagen. Erfolgt eine Umbuchung oder Annullierung 10 oder mehr Tage vor der Veranstaltung, wird keine Gebühr fällig. Bei späterer Abmeldung werden Annullierungsgebühren in der Höhe des halben Kursgeldes in Rechnung gestellt. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs wird das Kursgeld nicht zurückbezahlt. Die Mitgliederpreise gelten für TCS-Mitglieder und im gleichen Haushalt lebende Partner oder Partnerinnen und Kinder.» Die vollständigen AGB sind unter www.sektionbe.tcs.ch einzusehen oder beim Sekretariat TCS Sektion Bern erhältlich.
Anmeldung unter www.sektionbe.tcs.ch, sektionbe@tcs.ch oder Telefon 031 356 34 56 Bei Nichterscheinen oder zu später Abmeldung werden Ihnen Annullierungsgebühren in der Höhe des halben Kursgeldes in Rechnung gestellt.
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Auto-Check
Motorrad-Check
Der Kurs für alle Autofahrer, die ihr Fahrzeug selbst pflegen und in Schuss halten wollen Sie lernen Ihr Auto kennen und Pannen verhindern. In kleinen Gruppen und mit einem Fachmann werden unter anderem folgende Punkte am eigenen Fahrzeug beleuchtet: – Radwechsel – Batterie überbrücken – Niveaukontrolle – Elektrische Anlage und Kontrollleuchten
Der Kurs für alle Roller- und Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug selbst pflegen und in Schuss halten wollen Wir bringen Licht ins Dunkel. In kleinen Gruppen und mit einem Fachmann werden unter anderem folgende Punkte am eigenen Fahrzeug beleuchtet: – Niveaukontrolle – Kettenpflege – Reifen und Reifendruck – Elektrische Anlage inkl. Batterie
Kosten: TCS-Mitglieder Fr. 30.–, Nichtmitglieder Fr. 60.–
Kosten: TCS-Mitglieder Fr. 30.–, Nichtmitglieder Fr. 60.–
Kursort und Kursdaten:
Kursort und Kursdaten:
Technisches Zentrum TCS, Ittigen
Technisches Zentrum TCS, Ittigen
∞ Di, 16. April 2013, 19.00 – ca. 22.00 Uhr
∞ Do, 18. April 2013, 19.00 – ca. 22.00 Uhr
Auto-Technik Der Kurs für alle Autofahrer, die genau wissen möchten, wie ihr Fahrzeug funktioniert An zwei kurzweiligen Kursabenden werden Ihnen die technischen Details eines Autos erklärt. Unter anderem werden folgende Bau gruppen beleuchtet und am eigenen Fahrzeug näher betrachtet: Motor – Getriebe – Fahrwerk – Bremsen – Sicherheitseinrichtungen Dazu werden Tipps über Unterhalt und Pflege vermittelt. Kosten: TCS-Mitglieder Fr. 50.–, Nichtmitglieder Fr. 100.– Kursort und Kursdaten: Technisches Zentrum TCS, Ittigen ∞ Mi/Fr, 3./5. April 2013, jeweils 19.00 – ca. 22.00 Uhr
Motorrad-Technik Der Kurs für alle Motorradfahrer, die genau wissen möchten, wie ihr Fahrzeug funktioniert An zwei kurzweiligen Kursabenden werden Ihnen die technischen Details eines Motorrades erklärt. Unter anderem werden folgende Baugruppen beleuchtet und am eigenen Fahrzeug näher betrachtet: Motor – Getriebe – Fahrwerk – Bremsen Dieser Kurs hilft Ihnen, Mängel frühzeitig zu erkennen oder durch richtigen Unterhalt zu vermeiden. Kosten: TCS-Mitglieder Fr. 50.–, Nichtmitglieder Fr. 100.– Kursort und Kursdaten: Technisches Zentrum TCS, Ittigen ∞ Di/Di, 30. April/7. Mai 2013, jeweils 19.00 – ca. 22.00 Uhr
Anmeldung unter www.sektionbe.tcs.ch, sektionbe@tcs.ch oder Telefon 031 356 34 56 Bei Nichterscheinen oder zu später Abmeldung werden Ihnen Annullierungsgebühren in der Höhe des halben Kursgeldes in Rechnung gestellt.
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Kurse & Anlässe MotorradFrühlingskurs
WohnwagenFahrkurs
Gut vorbereitet in die Saison Der vierstündige Kurs beinhaltet eine Auffrischung des Nothilfe wissens, eine Kontrolle des Fahrzeugs und der Ausrüstung sowie Bremsübungen. Was ist zu beachten, wenn man einem verletzten Motorradfahrer helfen will? Antworten erteilt ein zertifizierter Nothilfeinstruktor. Auch das Zweirad und die Bekleidung wollen geprüft sein. Ein Experte des Technischen Zentrums TCS hilft bei der Beurteilung von Fahrzeug und Ausrüstung und gibt wertvolle Anregungen. Schliesslich gilt es, sich unter Anleitung eines Motorrad-Fahrlehrers mit Bremsübungen mit dem eigenen Töff wieder praktisch vertraut zu machen. Am Ende des Kurses zeigt sich, ob man fit ist für einen tollen und unfallfreien Saisonstart! Kosten TCS-Mitglieder Fr. 80.–, Nichtmitglieder Fr. 120.– Anmeldung Telefon 031 356 34 56 oder sektionbe@tcs.ch. Online-Anmeldung unter www.sektionbe.tcs.ch. Kursort und Kursdaten: Technisches Zentrum TCS, Ittigen ∞ Sa, 13. April 2013, 13.00 – 17.00 Uhr
Sicheres Fahren und Manövrieren mit dem Wohnwagen Das Fahren und Manövrieren mit dem Wohnwagen kann selbst geübten Lenkern Schwierigkeiten bereiten. Der vom TCS Camping Club Bern und der Sektion organisierte Kurs hilft Ihnen, diese Probleme zu erkennen und zu lösen. Im Kurs üben Sie verschiedene Manöver mit Ihrem eigenen Fahrzeug, das mit einer Anhängevorrichtung und den notwendigen Aussenspiegeln ausgestattet sein muss. Die Anhänger für den praktischen Kursteil werden zur Verfügung gestellt. Begleitpersonen sind am Kurs nicht zugelassen. Theorie Verhalten von Zugwagen und Wohnwagen, Bremsung und Beschleunigung, wichtige Regeln und Vorschriften, Ausrüstung, Ausweise und Haftpflichtversicherung Praxis – Anhängen des Wohnwagens, Sichern des Fahrzeuges – Fahren mit Wohnanhänger unter kundiger Leitung – Kurvenfahren sowie Parkieren vor- und rückwärts Kosten: Mitglieder TCS Camping Club Bern Fr. 80.–, TCS-Mitglieder Fr. 130.–, Nichtmitglieder Fr. 160.– Anmeldung Telefon 031 356 34 56 oder sektionbe@tcs.ch. Online-Anmeldung unter www.sektionbe.tcs.ch. Kursort und Kursdaten: Verkehrssicherheitszentrum Derendingen ∞ Kurs A: Sa, 6. April 2013, 08.00 – 10.30 Uhr ∞ Kurs B: Sa, 6. April 2013, 10.30 – 13.00 Uhr ∞ Kurs C: Sa, 6. April 2013, 14.30 – 17.00 Uhr
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Den Töff fit machen für die Saison.
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Tests & Prüfungen Auto
Motorrad
Technische Zentren Ittigen und Thun-Allmendingen Unsere Technischen Zentren sind ISO 9001 zertifiziert. Es werden keine Reparatur- oder Einstellarbeiten ausgeführt.
Nur im Technischen Zentrum Ittigen
Volldiagnose Die Volldiagnose empfehlen wir beim Kauf eines Occasionsfahrzeuges, vor grösseren Reparaturen oder wenn die Garantie auf Ihrem Fahrzeug nächstens abläuft. So können Sie Mängel rechtzeitig erkennen, kaufen nicht die Katze im Sack oder können unnötige oder zu teure Reparaturen vermeiden. Beim TCS erhalten Sie objektiv und neutral Aufschluss über den Zustand eines Fahrzeuges. ∞ Occasions-Test ∞ Motordiagnose* ∞ Fahrwerkdiagnose Zeitaufwand: 3 ½ Std. Mitglieder: 245.– Nichtmitglieder: 490.– TCS Occasions-Test ∞ Abgas ∞ Auspuffanlage ∞ Tacho ∞ Beleuchtung ∞ Batterie ∞ Bereifung ∞ Bremsen ∞ Radlauf ∞ Kraftübertragung ∞ Lenkung ∞ Stossdämpfer ∞ Rost ∞ Probefahrt Zeitaufwand: 1 ½ Std. Mitglieder: 120.– Nichtmitglieder: 240.– Motordiagnose (nur im TZ Ittigen) ∞ Abgas ∞ Drehzahl ∞ Motorleistung* ∞ Ladeeinrichtung ∞ Batterie ∞ Anlasser ∞ Tacho ∞ Tourenzähler ∞ Fehlerspeicher Zeitaufwand: 1¾ Std. Mitglieder: 122.– Nichtmitglieder: 245.– Fahrwerkdiagnose ∞ Aufhängungen ∞ Stossdämpfer ∞ Lenkgeometrie vorne und hinten ∞ Chassis ∞ Unterboden ∞ Lenkorganspiel ∞ Reifen Zeitaufwand: 1 ½ Std. Mitglieder: 105.– Nichtmitglieder: 210.– Einzeltests ∞ TCS MFK-Vortest ∞ TCS Ferien-Test ∞ TCS Winter-Test ∞ TCS Caravan Gas Control ∞ Motorleistungstest* (auf Rolle) ∞ Bremstest (Messung auf Rolle, Flüssigkeit, Beläge, Scheiben, Sichtkontrolle) ∞ Stossdämpfertest ∞ Tachotest ∞ Eurotax (Beratung und Bewertung) ∞ Was kann mein Auto?
Einzeltests ∞ Motorleistungstest (auf Rolle) ∞ Tachotest ∞ Bremstest
Mitgl. Nichtmitgl. 70.– 140.– 35.– 70.– 18.– 35.–
TZ Ittigen
Ey 15, 3063 Ittigen; Anmeldung über das Sekretariat Sektion Bern: Thunstrasse 61, Postfach, 3000 Bern 6, Tel. 031 356 34 56, Fax 031 356 34 60, sektionbe@tcs.ch, www.sektionbe.tcs.ch TZ Thun-Allmendingen
Mitgl. Nichtmitgl. 80.– 160.– 60.– 90.– 40.– 60.– 80.– 100.– 70.– 140.– 35.– 18.– 18.– 20.– 150.–
70.– 35.– 35.– 35.– 300.–
Weitere Kontrollen nach Absprache pro Stunde Zeitaufwand inkl. Benützung der Kontrollgeräte
Motorradtest ∞ Abgas ∞ Auspuffanlage ∞ Bereifung ∞ Bremsen ∞ Tacho ∞ Beleuchtung ∞ Batterie ∞ Kraftübertragung ∞ Lenkung ∞ Rahmen ∞ Rost ∞ Probefahrt Zeitaufwand: 1½ Std. Mitglieder: 105.– Nichtmitglieder: 210.–
70.–
* Der Motorleistungstest kann nur im TZ Ittigen durchgeführt werden.
140.–
Zelglistrasse 8, 3608 Allmendingen b. Thun; Anmeldung über das Sekretariat Sektion Bern: Thunstrasse 61, Postfach, 3000 Bern 6, Tel. 031 356 34 56, Fax 031 356 34 60, sektionbe@tcs.ch, www.sektionbe.tcs.ch TZ Biel und Oensingen Mitglieder der Sektion Bern können ihre Fahrzeuge auch in den Technischen Zentren Biel und Oensingen gemäss deren Angebot und Preisen prüfen lassen. Adressen siehe hintere Umschlagseite.
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Amtliche Fahrzeugprüfung Motorfahrzeugkontrollen für Personenwagen Personenwagen müssen wie folgt amtlich nachgeprüft werden: Neuwagen erstmals nach vier Jahren, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre. Die Kontrollen des TCS werden vom Kanton anerkannt. Wir dürfen nur Personenwagen von TCS-Mitgliedern mit BE-Nummern prüfen, für die Sie noch kein Aufgebot des Kantons erhalten haben. Der TCS prüft nur Personenwagen, keine leichten Motorwagen (Camper), Wohnwagen, Kleinbusse, Lieferwagen, Motorräder usw. Ausgeschlossen von einer Kontrolle durch den TCS sind Personenwagen: – mit Tages- oder Zollschildern – mit Händlerschildern, wenn der Fahrzeugausweis annulliert ist – mit Spikesreifen – die jedes Jahr geprüft werden müssen – die infolge eines Polizeirapportes geprüft werden müssen Prüfpflichtige Abänderungen (z.B. Felgen, Tieferlegung, Veteraneneintrag) müssen erstmalig beim kantonalen Verkehrsprüfzentrum geprüft und eingetragen werden. Das bei einer TCS-Mitgliedschaft mit der Kontrollschildnummer eingetragene Fahrzeug (höchstens einmal pro Jahr) wird für Mitglieder der Sektion Bern kostenlos geprüft. Zusätzliche Fahrzeuge werden nur dann kostenlos geprüft, wenn sie mit einer Partner- oder Jugendkarte gedeckt sind. Für weitere amtliche Kontrollen von Mitgliederfahrzeugen wird eine Gebühr von Fr. 35.– erhoben. Bitte melden Sie sich schriftlich mit dem Talon oder per Internet unter www.sektionbe.tcs.ch an! Halten Sie dazu den Fahrzeugausweis bereit. Bitte die genauen Daten des Fahrzeuges angeben.
Fahrzeugvorbereitung Bitte das Fahrzeug vor der Prüfung in der Garage prüfbereit stellen lassen und reinigen. An einem regelmässig gewarteten Fahrzeug sind in der Regel folgende Bereitstellungsarbeiten nötig: Chassis reinigen, Abgaswerte, Lichter, Scheinwerfereinstellung, Bremswirkung sowie Lenkung und Aufhängung kontrollieren. Bei älteren Fahrzeugen ist es ratsam, vor der Instandstellung den Fahrzeugwert und die Kosten für die Bereitstellung gegeneinander abzuwägen. Prüfungsdurchführung Gültige TCS-Mitgliederkarte, Fahrzeugausweis und Abgaswartungsdokument an die Prüfung mitbringen. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise auf der Einladung. Die Nachkontrollen von beanstandeten Fahrzeugen werden direkt mit unseren Kontrolleuren vereinbart. Festgestellte Mängel müssen behoben werden. Andernfalls erhalten Sie ein Aufgebot zu einer gebührenpflichtigen Nachkontrolle durch das kantonale Verkehrsprüfzentrum. Prüfungsorte ∞ Ittigen (Landesteil Bern-Mittelland) ∞ Thun-Allmendingen (Landesteile Berner Oberland/Oberhasli-Brienz) ∞ Langenthal (Landesteil Oberaargau) Nächste Prüftage: 15. Februar 2013, 12./15. März 2013, 2./12. April 2013, 23./26. April 2013 ∞ Langnau (Landesteil Emmental) Nächste Prüftage: 13. Februar 2013, 6./8./27. März 2013, 5./17./19. April 2013 ∞ Biel (Landesteil Bern-Seeland)
Anmeldetalon für die amtliche Fahrzeugprüfung Fahrzeughalter Mitgliedernummer: . . Name: Vorname: Strasse/Nr.: PLZ/Ort: Telefon: E-Mail (falls Antwort per E-Mail gewünscht):
Prüfungsdatum Bevorzugte Prüfdaten: Nicht mögliche Daten: Bemerkungen:
Geburtsdatum:
Prüfungsort (bitte ankreuzen) Ittigen Thun-Allmendingen Langenthal* Langnau* Biel
Fahrzeug BE-Nummer: Wagenmarke: Genaues Datum der 1. Inverkehrsetzung: _ _ . _ _ . _ _ _ _ Genaues Datum der letzten Prüfung: __.__.____ Prüfungen sind nur für Personenwagen möglich (keine Lieferwagen, Motorräder usw.)! Die Kontrollschildnummer im Fahrzeugausweis muss mit der Mitgliedschaft (oder einer Partner- oder Jugendkarte) übereinstimmen.
Einsenden an TCS Sekretariat, Thunstrasse 61, Postfach, 3000 Bern 6, Fax 031 356 34 60, Telefon 031 356 34 56 Technisches Zentrum TCS, Lengnaustrasse 7, 2504 Biel, Fax 032 341 70 05, Telefon 032 341 41 76
* Prüfungen in Langenthal und Langnau sind nur an den oben aufgeführten Prüftagen möglich.
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Hier finden Sie uns Der TCS bietet seine umfassenden Dienstleistungen für Mitglieder an mehreren Orten im Kanton Bern an. Mit dieser Übersicht gelangen Sie direkt an die richtige Stelle in Ihrer Nähe! TCS Mitgliederservice
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Chemin de Blandonnet 4, Postfach 820, 1214 Vernier info@tcs.ch, www.tcs.ch – Mitgliedschaft, ETI-Schutzbrief, TCS Rechtsschutz, Kreditkarte, 0844 888 111 Mitgliedervorteile usw. – TCS Autoversicherung 0800 801 000 – TCS Reisen 0844 888 333
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Kontaktstelle Bern
Mitgliedschaft, ETI, Rechtsschutz, Vignetten, Internat. Führerschein
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Thunstrasse 63, 3000 Bern 6 Mo – Fr 8.30 – 12 / 13 – 17 Uhr, Sa geschlossen
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Sekretariat Sektion Bern
Administration Motorfahrzeugkontrollen, Fahrzeugtests und Kurse, Beratung Recht und Verkehr
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Thunstrasse 61, 3000 Bern 6 Tel. 031 356 34 56, Fax 031 356 34 60 sektionbe@tcs.ch, www.sektionbe.tcs.ch Mo – Fr 8.30 – 12 / 13 – 17 Uhr, Sa geschlossen
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Kontaktstelle Langenthal
Mitgliedschaft, ETI, Rechtsschutz, Vignetten Marktgasse 13, 4901 Langenthal Tel. 062 923 12 30, Fax 062 923 99 45 stadtladen@asmobil.ch Mo 13.30 – 18 Uhr, Di – Fr 9 – 12.30 / 13.30 – 18 Uhr, Sa 9 – 13 Uhr
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Techn. Zentrum Ittigen
Motorfahrzeugkontrollen, Fahrzeugtests, Kurse und Zweiphasenausbildung, Technische Beratung
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Techn. Zentrum Allmendingen
Motorfahrzeugkontrollen, Fahrzeugtests, Kurse, Technische Beratung
Ey 15, 3063 Ittigen Tel. 031 356 34 56, Fax 031 356 34 60 sektionbe@tcs.ch
Zelglistrasse 8, 3608 Thun-Allmendingen Tel. 031 356 34 56, Fax 031 356 34 60 sektionbe@tcs.ch
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Techn. Zentrum Biel
Motorfahrzeugkontrollen, Fahrzeugtests, Zweiphasenausbildung, Autowaschanlage Lengnaustrasse 7, 2504 Biel Tel. 032 341 41 76, Fax 032 341 70 05 tz.biel@tcs.ch
Techn. Zentrum Oensingen
Motorfahrzeugkontrollen Fahrzeugtests, Zweiphasenausbildung Nordringstrasse 30, 4702 Oensingen Tel. 062 396 46 80, Fax 062 396 46 81 sektion.solothurn@tcs.ch
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Prüfbahn Langnau
Motorfahrzeugkontrollen Anmeldung an: Sekretariat Sektion Bern Thunstrasse 61, 3000 Bern 6 Tel. 031 356 34 56, Fax 031 356 34 60 sektionbe@tcs.ch
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Prüfbahn Langenthal
Motorfahrzeugkontrollen Anmeldung an: Sekretariat Sektion Bern Thunstrasse 61, 3000 Bern 6 Tel. 031 356 34 56, Fax 031 356 34 60 sektionbe@tcs.ch
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Verkehrssicherheitszentrum
Fahrsicherheitskurse Zweiphasenausbildung Test & Training TCS, VSZ Stockental, 3632 Niederstocken bei Thun Tel. 058 872 15 75, Fax 058 827 51 16 stockental@tcs.ch
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Verkehrssicherheitszentrum
Fahrsicherheitskurse Zweiphasenausbildung Test & Training TCS, VSZ Derendingen, 4552 Derendingen Tel. 058 827 15 00, Fax 058 827 50 27 derendingen@tcs.ch
: spunkte Ihre Plu alin der Orig Besuch lätze der Schaup ne & Filme Roma h Pilc ergung Besichti r Gärten e n ö h c rs wunde euung TCS Betr sion Halbpen
Auf den Spuren von Rosamunde Pilcher Mit TCS Reisen wandeln Sie im verträumten Südengland auf den Spuren von Rosamunde Pilcher. Sie lernen die Original-Schauplätze ihrer Romane und Filme kennen und besuchen Orte, die in ihrem Leben eine wichtige Rolle gespielt haben. Die malerische Region hat jedoch noch viel mehr zu bieten: wilde Landschaften, grüne Weiden, raue Moore, bizarre Felsküsten, prächtige Gärten, idyllische Fischerdörfer und imposante Herrenhäuser. Nicht nur Rosamunde Pilcher-Fans werden von dieser Reise begeistert sein! Reiseprogramm 8 Tage/7 Nächte 8. – 15. Juni 2013, 22. – 29. Juni 2013, 21. – 28. September 2013 1. Tag: Zürich – London – Brighton – Worthing Flug Zürich–London. Kurze Stadtrundfahrt. Weiterfahrt in die attraktive Küstenstadt Brighton. Übernachtung in Worthing, West Sussex. 2. Tag: Salisburg – Stonehenge – Exeter Sie lernen die ersten Film-Schauplätze kennen: das mittelalterliche Salisbury («Sturm der Liebe») sowie die Steinkreis-Anlage von Stonehenge («Die Liebe ihres Lebens»). Übernachtung in Exeter. 3. Tag: Dartmoor – Cornwall Fahrt durch die fantastische Moorlandschaft von Exeter, wo u.a. «Ende eines Sommers» gedreht wurde. Besichtigung der Buckfast Abbey, eines der noch wenigen aktiven Klöster in Grossbritannien. Der prächtige Landsitz Mount Edgecumbe mit der eindrucksvollen Parkanlage diente oft als Filmkulisse. Übernachtung in Cornwall. 4. Tag: Cornwall Die idyllischen Fischerdörfer Looe und Polperro boten herrliche Schauplätze für einige Filmen. Besuch des Konservatoriums «Eden Project» mit über 1 Mio. verschiedener Pflanzen. Üppige Vegetation finden Sie auch im märchenhaften botanischen Garten Lost Garden of Heligan. Zum Abschluss lernen Sie in einer Brauerei die Cider-Herstellung kennen (Degustation). Übernachtung in Cornwall. 5. Tag: Cornwall Fahrt nach Marazion. In diesem traditionellen Hafendorf schrieb R.¢ Pilcher die Romane «Die Muschelsucher» und «Nach Hause kommen». Auf der gegenüberliegenden Seite der malerischen Bucht befindet sich der berühmte Ausblickspunkt St.¢ Michaels Mount. Nachmittags Spaziergang durch den weitläufigen Glendurgan Garden mit seiner farbenfrohen Vegetation. Übernachtung in Cornwall.
6. Tag: Cornwall Heute besichtigen Sie wichtige Orte aus Rosamunde Pilchers Leben, so das Hafenstädtchen Lelant und die idyllische Küstenlandschaft ihrer Kindheit. Die fantastische Region diente u.a. als Kulisse für den Film «Klippe der Liebe». Eine nostalgische Dampf- oder Dieselzugsfahrt bringt Sie nach Bodmin. Erkennen Sie den Bahnhof aus den verschiedenen Filmen wieder? 7. Tag: Cornwall – Bristol Prideaux Place, ein atemberaubend schönes Anwesen aus dem 16. Jahrhundert, zählt zu den bekanntesten Schauplätzen (u.¢ a. «Das Geheimnis der weissen Taube»). Geniessen Sie die romantische Atmosphäre und die ländliche Idylle. In den historischen Räumen wird Ihnen ein typisch britischer Nachmittagstee serviert. Übernachtung in Bristol. 8. Tag: Bath – London – Zürich Auf der Rückfahrt nach London machen Sie Halt in Bath, berühmt für seine historischen Bauten und seine Bäder. Abends Rückflug nach Zürich.
Ihre Hotels: Übernachtungen in landestypischen, gemütlichen 3*-Hotels, inkl. Halbpension. Die Nacht in Exeter verbringen Sie in einem historischen Schlosshotel.
Preise für TCS-Mitglieder
• Flug Zürich–London Heathrow und zurück mit Swiss International Air Lines, Economy Class • Flughafentaxen/Treibstoffzuschlag (CHF 189.–) • 7 Übernachtungen in 3*-Hotels, inkl. Halbpension • TCS-Reiseleitung ab/bis Zürich • Lokale Deutsch sprechende Reiseleitung vor Ort • Transport im komfortablen Reisebus • Transfers, Besichtigungen und Eintritte gem. Programm
Nicht inbegriffen • alle persönlichen Auslagen • nicht erwähnte Mahlzeiten und Getränke • Trinkgelder • Annullations- und Rückreiseversicherung. Wir empfehlen den TCS ETI-Schutzbrief Europa • Dossiergebühr und Gebühren für Bezahlung mit Kreditkarte
Annullationsbedingungen Es gelten die Reise- und Vertragsbedingungen von Kuoni Reisen AG. Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen
Organisation: Kuoni Reisen AG Programm- und Preisänderungen infolge Treibstoffzuschlägen oder lokalen Steueranpassungen bleiben vorbehalten. Buchungscode: L7D RTPPIL
pro Person in CHF Doppelzimmer
Inbegriffen
CHF 2340.–
Zuschläge Einzelzimmer
CHF 245.–
Für TCS-Nichtmitglieder
CHF 200.–
TCS-Frühbucherrabatt
CHF
50.–
Reduktion für TCS-Mitglieder bei Buchung bis 3 Monate vor Abreise.
Buchung & detaillierte Informationen Kuoni Reisen AG:
Tel. 044 277 42 77 www.reisen-tcs.ch/pilcher
Sektion Bern
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TCS Info 1–2013 | Ausgabe Berner Oberland Ein Tacho-Test zeigt die Genauigkeit des Tachos | 6 Abgastest für Fahrzeuge mit OBD nicht mehr nötig | 8 Zufriedenheit am Arbeitsplatz im Technischen Zentrum | 9 Das Navigationsgerät verstehen lernen im TCS-Kurs | 10
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Fussgängerstreifen im Test
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Berner Oberland Zufriedenheit am Arbeitsplatz im Technischen Zentrum Im Rahmen der Vorgaben unserer ISO-Zertifizierung sind jeweils gegen Jahresende mit unseren Technischen Kontrolleuren offizielle Mitarbeitergespräche zu führen. Die Gespräche werden von beiden Seiten sehr gut vorbereitet. Denn für die Betriebsverantwortlichen ist es wichtig zu vernehmen, wie die Angestellten über ihre Arbeit denken. Für sie andererseits ist es interessant zu wissen, wie der Landesteil-Vorstand ihre Tätigkeit bewertet und wo allfälliges Optimierungspotenzial vorhanden sein könnte. Zufriedene Kunden Auch bei den diesjährigen Gesprächen konnte festgestellt werden, dass unsere Kontrolleure gerne im Technischen Zentrum arbeiten. Sie schätzen vor allem auch den einvernehmlichen Umgang mit den Mitgliedern. Die rund 7000 Kundenkontakte pro Jahr – davon 3000 Technische Überprüfungen und Tests sowie 4000 Auskünfte jeglicher Art – bewerten die Kontrolleure als mehrheitlich sehr positiv. Der Grossteil der zu kontrollierenden Autos ist in einem sehr guten Zustand. Daher schaffen die meisten die Amtliche Kontrolle auf Anhieb. Zudem sind die Besitzer von Autos, bei denen ein
technischer Mangel festgestellt wird, grossmehrheitlich dankbar dafür, dass die Kontrolleure solche entdecken. So wird gewährleistet, dass die volle Betriebssicherheit des Autos nach erfolgter Behebung der Beanstandungen wiederum gegeben ist. Dafür, dass für die Kontrolleure nicht täglich «die Sonne scheint», sorgen jedoch jene wenigen Kunden, welche eine Beanstandung nicht akzeptieren wollen. Hie und da wird den Kontrolleuren unterstellt, sie würden suchen, bis sie einen Fehler gefunden hätten, um für das Garagengewerbe Umsatz zu generieren. Es ist dann jeweils die Aufgabe des Chefs, solchen Differenzen nachzugehen und nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Dabei muss aber die Beurteilungs-Freiheit der Kontrolleure unangetastet bleiben, denn diese verfügen über die entsprechende Ausbildung und über die Expertenkompetenz des Kantonalen Strassenverkehrsamtes. Mehrheitlich gelingt es, verunsicherten Kunden zu erklären, dass sich die Kontrolleure ausschliesslich der Verkehrssicherheit verpflichtet fühlen. Es ist wohl gerade das Interessante an der Arbeit unserer Fachleute, dass die Betriebssicherheit eines Autos einerseits nach den Anzeigewerten der eingesetzten Messinstrumente beurteilt wird, andererseits aber das fachmännische Urteilsvermögen bei den nicht direkt messbaren Kontrollpunkten einen grossen Stellenwert haben muss. Hans Peter Ziegler
Landesteil Berner Oberland www.tcs-beo.ch Martin Bigler (rechts) und Stefan Mösching: 7000 Kunden kontakte pro Jahr.
Präsident Hans-Peter Zürcher TZ Allmendingen Zelglistr. 8 3608 Allmendingen praesident@tcs-beo.ch
Redaktion und Inseratenannahme Eduard Müller Postfach 2527 3601 Thun redaktion@tcs-beo.ch
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Landesteil
Berner Oberland Zweiphasenausbildung Mit Sicherheit und Spass zum definitiven Führerschein Seit dem 1. Januar 2005 gibt es den Führerausweis nach bestandener Prüfung vorerst für drei Jahre auf Probe. Während dieser Zeit müssen die Neulenkerinnen und Neulenker zwei ganztägige Weiterbildungskurse besuchen. Am ersten Tag sind Unfallanalyse, die straf- und massnahmenrecht lichen Folgen (Ausweisentzug) und Fahrerlebnisse die Hauptbestandteile. Am zweiten Tag beurteilen sich die Teilnehmenden auf einer Fahrt auf öffentlichen Strassen gegenseitig. Auch umweltschonendes und energiesparendes Fahren wird thematisiert.
Kosten: Fr. 330.– pro Kurstag (inkl. Kursunter lagen sowie Kaffee/Gipfeli, Mittagessen und Pausengetränk am ersten Kurstag) Samstagskurse Fr. 350.– Kursorte: 1. Tag Ehemaliger Militärflugplatz in St. Stephan 2. Tag Technisches Zentrum TCS in Thun-Allmen dingen Kursdaten: www.beowab.ch oder über Fahr lehrer Anmeldung und Information: www.beowab.ch
Easy zum Führerausweis mit Beowab.
Profitieren Sie: Gratis Rechtsauskunft Bei juristischen Problemen im Zusammenhang mit dem Autofahren (Bussen, Unfälle, Garagen usw.) kann jedes Mitglied einmal pro Jahr eine unentgeltliche Rechtsauskunft einholen. Weitergehende Abklärungen oder gar das Führen von Prozessen sind aber kostenpflichtig (sofern nicht durch eine Rechtsschutzversicherung, zum Beispiel «Assista», gedeckt). Rechtsauskünfte erteilen die Fürsprecher (Rechtsanwälte): Eduard Müller, Panoramastrasse 1, 3601 Thun, Tel. 033 225 25 00 Jungfraustrasse 45, 3800 Interlaken, Tel. 033 225 25 00
Michaela C. Hamberger, Jungfraustrasse 45, 3800 Interlaken, Tel. 033 826 50 50 Panoramastrasse 1, 3601 Thun, Tel. 033 225 25 00 Hans Peter Schüpbach, Bel-Air-Weg 1, 3601 Thun, Tel. 033 221 66 41 Friedrich Affolter, Seestrasse 2, 3700 Spiez, Tel. 033 654 18 36 Günter Galli, Marktgasse 1, 3800 Interlaken, Tel. 033 826 78 31 Peter Graf, Marktgasse 1, 3800 Interlaken, Tel. 033 826 78 31 Michel Müller, Chalet Oxalis, 3780 Gstaad, Tel. 033 744 61 61
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Landesteil Berner Oberland
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Kurse & Anlässe Lebensretter der Allgemeinheit Kurs «Defibrillator bedienen» Ob zu Hause, im Geschäft oder im Strassenverkehr: Ein Kreislaufzusammenbruch kann alle treffen. Wichtig ist die richtige Hilfe in den ersten Minuten, bevor professionelle Hilfe eintrifft. Heute können auch Laien durch öffentlich zugängliche Defibrillatoren die sachgerechte und effiziente Ersthilfe bei Kreislaufstillstand sicherstellen. Doch kennen Sie sich aus in Reanima tion? Wissen Sie, wie ein Defibrillator anzuwenden ist? Haben Sie eventuell Angst, ein solches Gerät zu bedienen? Dann besuchen Sie den hier angebotenen Kurs! Eine qualitativ hochwertige, weitestgehend ununterbrochene Wiederbelebung ist durch den AED sichergestellt. Die Einhaltung der Rettungskette und vor allen Dingen ein sicheres und schnelles Umsetzen der einzelnen Schritte ist lebensrettend und verbessert die Resultate einer Reanimation um ein Vielfaches. In unserem Kurs informieren Sie ausgebildete Rettungssanitäter, wie Sie bei einem Kreislaufstillstand richtig helfen. Hauptbestandteil ist dabei die praktische Arbeit mit dem Defibrillator. Folgende Themen werden behandelt: – Bedeutung und Grundlagen der Reanimation – Anwendung des Defibrillators
Mobil sein & bleiben Sicher unterwegs zu Fuss und mit dem öffentlichen Verkehr Schwierigkeiten verschiedenster Art halten uns oft davon ab, den öffentlichen Verkehr zu benutzen, obwohl wir nicht immer auf das Auto angewiesen sein möchten. Im kurzweiligen Programm von 3¾ Stunden (inkl. Zugfahrt in den Bahnhof Bern und zurück) helfen wir Ihnen, diese Schwierigkeiten zu überwinden, und zeigen Ihnen: – wie Sie die verschiedenen Billettautomaten (Touch Screen und andere) richtig bedienen – wie Sie die öffentlichen Verkehrsmittel einfach und komfortabel nutzen und welche Angebote Sie im Hauptbahnhof finden – wie Sie zu Fuss auch bei starkem Verkehrsaufkommen sicher Strassen überqueren können. – Ausserdem werden Ihnen von ärztlicher Seite Informationen im Zusammenhang mit der Mobilität zu Altersveränderungen und der Einnahme von Medikamenten vermittelt. Kosten: Fr. 20.– pro Person Anmeldung: Tel. 031 356 34 56 oder sektionbe@tcs.ch. OnlineAnmeldung unter www.sektionbe.tcs.ch Kursort und Kursdaten: Technisches Zentrum TCS, Ittigen ∞ Di, 4. Juni 2013, 13.15 – 17.00 Uhr ∞ Mi, 18. September 2013, 13.15 – 17.00 Uhr (Parkplätze vorhanden, erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Gehminuten ab RBS-Station Papiermühle) Weitere Kursorte und Kursdaten Der Kurs «mobil sein & bleiben» wird auch in Langenthal, Lyss, Langnau, Köniz, Bern und Biel durchgeführt. Informationen und Anmeldung für diese Orte unter www.mobilsein-mobilbleiben.ch, E-Mail info@rundum-mobil.ch oder Telefon 033 334 00 20
Dieses Gerät kann Leben retten.
Kurs «Defibrillator bedienen» Datum/Zeit: 4. und 25. April 2013, 18.30–21.30 Uhr Ort: Technisches Zentrum Thun-Allmendingen Kosten: TCS-Mitglieder gratis, Nichtmitglieder Fr. 30.– Anmeldung: Tel. 031 356 34 56 oder sektionbe@tcs.ch. Online-Anmeldung unter www.sektionbe.tcs.ch
Hauptversammlung 2013 Die Hauptversammlung des TCS-Landesteils Berner Oberland findet am Dienstag, 30. April 2013, um 19 Uhr in Thun statt. Die Traktandenliste wird im «TCS Info» 2/2013 veröffentlicht.
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Landesteil
Kurse & Anlässe
Kurse Die Navi- t. eb sind beli
Jetzt en! anmeld
Das Navigerät verstehen
Navigation im Auto
Kurs «Navigation GPS 1» (Grundkurs)
Kurs «Navigation GPS 2» (Anwendung Fahrzeugnavigation)
Ein Navigationsgerät ist praktisch. Es gibt Geräte in den unterschiedlichsten Preisklassen. Welches ist das richtige? Und wie funktioniert es? Die Antworten erhalten Sie in unserem Kurs «Navigation GPS 1». Der Kurs richtet sich an Personen, die sich über die Möglichkeiten von GPS-Geräten orientieren möchten. Mit einem Navigationsgerät geht vieles einfacher. Ob auf einer Wanderung oder im Navigationsgeräte sind nützlich. Auto: Einfach den gewünschten Ort eingeben und schon wird man auf dem schnellsten Weg zum Ziel gelotst. Das Suchen auf der Karte entfällt. Kursleiter Jürg Hari hat den Kurs speziell für den TCS entwickelt. Er erklärt anschaulich die Funktionsweise der Geräte und gibt einen Überblick über die verschiedenen Gerätetypen. So erhalten Sie die nötigen Grundlagen, um das richtige Navigationsgerät zu kaufen.
Sie haben den Grundkurs «Navigationsgerät GPS 1» absolviert und wollen mehr über die Anwendung von Fahrzeug-Navigationsgeräten erfahren? Dann melden Sie sich für den Kurs «Navigation GPS 2» (Anwendung Fahrzeugnavigation) an. Wer sich zum Kauf eines Navigationsgerätes entschlossen hat, erfährt, welches Gerät seinen Bedürfnissen am besten entspricht. Besitzer von Na vigationsgeräten können Mit der richtigen Einstellung ans Ziel. ihre Erfahrungen und Probleme mit anderen teilen und erhalten zudem von Kursleiter Jürg Hari nützliche Tipps zur Anwendung. Weiter wird gezeigt, wo und wie das Navigationsgerät im Auto richtig befestigt wird und welche gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden müssen. Schliesslich erfahren Sie, wie eine längere Reise geplant, am Navigationsgerät richtig eingestellt und wie die Blue toothVerbindung zum Handy erstellt wird. Im Kurs können Sie verschiedene Geräte testen.
Folgende Themen werden behandelt: – Grundlagen der Satellitennavigation – Bedeutung und Funktion von GPS – Navigeräte fürs Auto (Eigenschaften, Einsatz) – Tragbare Geräte für Wanderer, Velo- und Töfffahrer – Aktuelle Marktübersicht und Kaufempfehlung Allen, die bereits ein Navigerät besitzen oder mehr erfahren möchten, empfehlen wir die Anwenderkurse. Kurs «Navigation GPS 1» (Grundkurs) Datum/Zeit: 7. und 12. März 2013, 19–22 Uhr Ort: Technisches Zentrum Allmendingen, Thun Kosten: TCS-Mitglieder Fr. 30.–, Nichtmitglieder Fr. 60.–
Folgende Themen werden behandelt: – Einfache und komplexe Geräte – Praktische Übungen mit verschiedenen Geräten – Richtiger Ort im Fahrzeug und Vorschriften – Tipps und Tricks zur Anwendung – Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern Dringende Fragen bitte vorgängig per E-Mail an jhari@tcs-beo.ch senden. Kurs «Navigation GPS 2» (Anwendung Fahrzeugnavigation) Datum/Zeit: 21. März 2013, 19–22 Uhr Ort: Technisches Zentrum Allmendingen, Thun Voraussetzung: Absolvierter Kurs «Navigation GPS 1» (Grundkurs) oder praktische Erfahrung Kosten: TCS-Mitglieder Fr. 50.–, Nichtmitglieder Fr. 100.–
Anmeldung unter www.tcs-beo.ch oder Telefon 031 356 34 56 Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Bei Nichterscheinen werden Gebühren in der Höhe des halben Kursgeldes in Rechnung gestellt.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und eingeteilt.
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TCS Info 1–2013 | Ausgabe Oberaargau Ein Tacho-Test zeigt die Genauigkeit des Tachos | 6 Abgastest für Fahrzeuge mit OBD nicht mehr nötig | 8 Hard-Kreisel Langenthal: Verwirrung statt Sicherheit | 11 Fahrzeugkontrolle: Im Jahr 2013 sind 24 Prüftage vorgesehen | 12
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Oberaargau Liebe TCS-Mitglieder
Auch im abgelaufenen Jahr 2012 wurden die Dienstleistungen des TCS auf vielfältige Weise in Anspruch genommen. Unsere Mitglieder können sich darauf verlassen, dass sie beim TCS im Fall einer Panne oder eines Unfalls in guten Händen sind. Darüber hinaus profitieren die Mitglieder von zahlreichen Kursangeboten, Vergünstigungen, weiteren Dienstleistungen und nicht zuletzt auch von den gratis angebotenen Motorfahrzeugkontrollen in Langenthal und der persönlichen Beratung in unserer Kontaktstelle ebenfalls in Langenthal.
Seit weit über einem Jahrhundert steht die Marke TCS für Zuverlässigkeit, und der Club mit seinen über 1,6 Millionen Mitgliedern trägt deshalb in seinem Logo mit Stolz das Schweizer Wappen. Aber auch als Mobilitäts-Leader steht der TCS vor grossen Herausforderungen. Wir müssen uns auf einem Markt behaupten, welcher umkämpft ist und sich rasend schnell entwickelt. In diesem Umfeld reichen Tradition, Veran kerung in der Bevölkerung und eine bekannte Marke allein nicht mehr aus. Es braucht Innovations- und Anpassungsfähigkeit. Produkte und Dienstleistungen müssen dem Zeitgeist angepasst und zu einem konkurrenzfähigen Preis angeboten werden. Der Zentralsitz, die Sektionen und auch der Landesteil Oberaargau mit seinen rund 12 000 Mitgliedern sind bereit, sich diesen Herausforderungen zu stellen. Gerne benütze ich die Gelegenheit, um allen Mitgliedern für ihre Treue zum Club und den Inserenten für die Unterstützung recht herzlich zu danken. Zum bereits begonnenen Jahr 2013 wünsche ich Ihnen im Namen des Vorstandes des Landesteils Oberaargau viel Erfreuliches, vor allem eine gute Gesundheit und auf der Strasse immer eine pannenfreie Fahrt. Ulrich Iseli, Madiswil, Präsident TCS-Landesteil Oberaargau
Landesteil Oberaargau Kontaktstelle AareSeeland mobil AG Marktgasse 13, 4900 Langenthal Telefon 062 919 19 00 E-Mail: stadtladen@asmobil.ch
Kassierin Therese Hasler Melchnaustrasse 48, 4900 Langenthal Telefon 062 922 74 13 E-Mail: th.h.hasler@bluewin.ch
Rechtskonsulenten
Präsident Ulrich Iseli Zielackerstrasse 11, 4934 Madiswil Telefon 062 965 10 45 E-Mail: u.iseli@besonet.ch
Inserate Marianne Guggenbühler Melchnaustrasse 55a, 4900 Langenthal Telefon 062 922 21 61 E-Mail: guggmala@hotmail.com
Fürsprecher Samuel Gruner Melchnaustrasse 1, 4900 Langenthal Vorstadt 30A, 3380 Wangen a/A Telefon 062 923 11 20
Redaktion Marc Hammel Langenthalstrasse 49, 4932 Lotzwil Mobil 079 410 72 29 E-Mail: hammel@schelbli.ch
Fürsprecher Pasquino Bevilacqua Melchnaustrasse 1, 4900 Langenthal Telefon 062 922 71 31
Technische Beratungen Franz Jost Auto-Experten-Büro VFFS Baselstrasse 30, 6252 Dagmersellen Telefon 062 748 31 31 (6.00–8.00 Uhr)
www.aare-seeland-mobil.ch
PENDLER
Bahn, Bus, Schiff en Ausflüge und Reis
- Verbundabos - General- und Halbtaxabos
ZEIT FÜR FREIZEIT
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Blechschaden? Kommen Sie direkt zu uns – wir erledigen alles für Sie!
REISEN UND FERIEN
- Badeferien, Städtereisen - Flugtickets
Gerne beraten wir Sie persönlich.
Reisebüro 4901 Langenthal Marktgasse 13 Tel. 062 919 19 00 stadtladen@asmobil.ch
Inserate fürfür TCS-Sektionszeitschrift - Publikation 2013 Inserate TCS-Sektionszeitschrift - Publikation 2013
Calag Carrosserie Langenthal AG | 062 919 42 42 | calag.ch
S. S. Flückiger AGAG Flückiger www.sfag.ch www.sfag.ch
Wir vernetzen unterirdisch. Grabenloser Leitungsbau bedingt eine umfassende Infrastruktur mit leistungsfähigen Geräten, viel Fachwissen und Erfahrung. Die Bernhard Bau GmbH und die Witschi AG gelten als ausgewiesene Spezialisten in diesem Fachbereich des Tiefbaus. Die beiden Partner haben ihre Kapazitäten gebündelt und ein neues Unternehmen für den grabenlosen Leitungsbau gegründet: die Microtunnel AG.
Dank einem hochmodernen Maschinenpark und der langjährigen Erfahrung unserer Mitarbeiter können wir anspruchsvollen Bauherren im grabenlosen Leitungsbau ein lückenloses Leistungsspektrum anbieten: — — — — — —
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Ganz egal, ob es sich um einen privaten Hausanschluss, um die Unterquerung eines grossen Hindernisses, um die Sanierung von Werksleitungen oder um die Erschliessung eines öffentlichen Bauwerks handelt: Grabenloser Leitungsbau ist in vielen Fällen eine kostengünstige und zeitsparende Alternative. www.microtunnel.ch
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Oberaargau Hard-Kreisel in Langenthal sorgt für Verwirrung Seit seiner Sanierung Ende 2011 sorgt der Kreisel im Langenthaler Hard für Unsicherheit. Fahrlehrer Paul Germann sagt, auf was man achten muss. 2011 wurde der Kreisel Hard in Langenthal umgestaltet und ausgebaut. Für über 2 Millionen Franken wurden unter anderem der Durchmesser von 32 auf 36 Meter vergrössert, die Zufahrten von Aarwangen und Bützberg her auf zwei Spuren erweitert und die Situation für den Langsamverkehr optimiert, wie es damals von Kantonsseite hiess. Sicherer geworden ist der Kreisel aber deswegen nicht. Vielmehr sorgt er für Verunsicherung. Der Grund: Optisch wirkt der Hard-Kreisel wie ein Doppelspurkreisel. In Tat und Wahrheit handelt es sich aber um einen einfachen Kreisel, bei dem die beiden Spuren wegen der zu schmalen Fahrbahnbreite lediglich mit einer gestrichelten Linie angedeutet sind. Brenzlige Situationen Zur Verwirrung tragen auch die beiden Einspurstrecken aus Richtung Aarwangen und Bützberg bei. Autofahrer, die bei der ersten Ausfahrt rechts abbiegen wollen, spuren rechts ein, jene die eine spätere Ausfahrt nehmen, fahren auf dem linken Fahrstreifen – so zumindest die Idee. Ein Augen-
Richtiges Verhalten im Kreisel – Vor dem Einfahren das Tempo verringern – die im Kreisel von links kommenden Fahrzeuge haben Vortritt – richtig blinken: Blinken bei der Einfahrt ist nicht notwendig (geduldet wird das Rechtsblinken bei der Einfahrt, falls man den Kreisel gleich bei der ersten Ausfahrt wieder verlässt oder wie im Falle des Hard-Kreisels für Rechtsabbieger ein separates Einspurfeld besteht); zur Ausfahrt immer rechts blinken; links wird nie geblinkt – mehrspurige Kreisel: wer die erste oder zweite Ausfahrt nimmt, bleibt auf der äusseren Spur; wer den Kreisel später verlässt, wählt den linken Fahrstreifen. Achtung: Fahrstreifenwechsel immer mit Blinken anzeigen und den Vortritt der rechten Spur beachten – Achtung: Immer auf Velofahrer im Kreisel und querende Fussgänger nach der Kreiselausfahrt achten.
Sorgt für Verwirrung statt Sicherheit: Einspurfeld für Rechts abbieger beim Hard-Kreisel in Langenthal. schein zeigt aber ein anderes Bild: Vor allem Ortsunkundige – aber nicht nur sie – sind überfordert und fahren auf der äusseren statt auf der inneren Spur geradeaus, was regelmässig zu gefährlichen Situationen führt, wenn zwei Fahrzeuge den Kreisel gleichzeitig verlassen wollen. Für Fahrlehrer Paul Germann (Obersteckholz) ist der Fall an sich klar. Beim Hard-Kreisel handelt es sich um einen einspurigen Kreisel mit den entsprechenden Regeln (siehe Kasten). Klar sei die Sachlage auch bei den beiden Einspurstrecken für die Rechtsabbieger. Die Situation sei zwar in der Tat etwas unglücklich – aber es gelte das gemalte Einspurfeld. «Wer rechts abbiegen will, muss rechts einspuren, alle anderen nehmen den linken Fahrstreifen», stellt der für den TCS tätige Fahrlehrer klar. Zwingend sei es daher, die Fahrstreifenaufteilung auch auf den beiden Vorwegweisern zu vermerken, was bis heute nicht der Fall ist. Rücksicht nehmen Handlungsbedarf sieht Paul Germann auch bei den Automobilisten. Würde mehr Rücksicht aufeinander und vor allem auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer genommen, wäre vieles kein Problem. Viele Fahrzeuglenker seien abgelenkt – zum Beispiel durch Telefonieren – oder drängten mit zu grossem Tempo in die Kreisel. Der Fahrlehrer appelliert an eine gewisse Toleranz und Gelassenheit beim Befahren von Kreiseln – «erst dann entfalten Kreisel ihre gewünschte Wirkung zur Verflüssigung des Ver kehrs» – siehe auch Kursangebot S. 14. mmh
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Oberaargau Freilichttheater «D’Schattmattbuure» Auch im kommenden Sommer plant der TCS Oberaargau den Besuch einer kulturellen Veranstaltung. Nachdem im vergangenen Jahr mit der Gartenoper in Langenthal die Opern-Freunde auf ihre Rechnung kamen, sind nun wieder die Theaterliebhaber an der Reihe. Besucht wird das Freilichttheater «D’Schattmattbuure», welches ab 12. Juli 2013 beim Restaurant «zum Wilden Mann» in Schmidigen-Mühleweg aufgeführt wird. Für die Aufführungen des Stücks nach dem Roman von Carl Albert Loosli beabsichtigt der TCS, je 100 Plätze für insgesamt drei Vorstellungen zu reservieren, sodass TCS-Mitglieder wiederum von Spezialkonditionen profitieren können. Die genauen Daten sowie Details zur Aufführung und zur Ticket-Bestellung werden in einem der nächsten «TCS Info» mitgeteilt.
Motorfahrzeugkontrollen in Langenthal Jahr für Jahr nutzen viele Fahrzeughalter die Möglichkeit, ihr Auto vor Ort von den kompetenten TCS-Experten gratis prüfen zu lassen. Die amtlich anerkannten Motorfahrzeugkontrollen in der Prüfstrasse in Langenthal gehören zu den beliebtesten Dienstleistungen des TCS Oberaargau. 2013: Total 24 Prüftage Für 2013 sind insgesamt 24 Prüftage vorgesehen. Die Termine sind so festgelegt, dass all fällige Nachkontrollen fristgerecht durchgeführt werden können. Die Anmeldungen laufen über das TCS-Sekretariat in Bern (Anmeldetalon Seite 18); die Anmeldung ist auch per Internet möglich: www.sektionbe.tcs.ch.
Prüftage 2013
Hauptversammlung 2013 Die diesjährige Hauptversammlung des TCSLandesteils Oberaargau findet am Mittwoch, 17. April 2013, in der Linksmähderhalle in Madiswil statt. Die Versammlung beginnt um 19.30 Uhr. Die Unterlagen samt Anmeldeschein werden auf den Landesteil-Seiten im nächsten «TCS Info» von Mitte März publiziert.
Diese Werbefläche ist noch frei – kontaktieren Sie uns! Inserate-Tarif 2013 (für 6 Ausgaben) 1⁄2 Seite 205 x 140 mm 1⁄4 Seite 100 x 140 mm 1⁄8 Seite 100 x 68 mm
Fr. 1100.– Fr. 600.– Fr. 400.–
Kontakt: Marianne Guggenbühler, Melchnaustr. 55a, 4900 Langenthal, Tel. 062 922 21 61, E-Mail: guggmala@hotmail.ch Den Inserenten sei herzlich für die Unterstützung gedankt!
Freitag, 15. Februar Dienstag, 12. März, Freitag, 15. März Dienstag, 2. April, Freitag, 12. April Dienstag, 23. April, Freitag, 26. April Dienstag, 7. Mai, Dienstag, 14. Mai, Freitag, 17. Mai Dienstag, 4. Juni, Freitag, 7. Juni Mittwoch, 26. Juni, Freitag, 28. Juni Freitag, 19. Juli Freitag, 16. August Dienstag, 10. September, Freitag, 13. September Dienstag, 24. September Dienstag, 15. Oktober, Freitag, 18. Oktober Dienstag, 5. November, Freitag, 8. November Freitag, 29. November Besondere Aktionen – Dienstag, 9. April: Aktion Caravan Gas Control TCS-Prüfbahn Langenthal Die Prüfbahn in Langenthal befindet sich bei der Autocenter Langenthal AG, Bleienbachstrasse 54, 4900 Langenthal (Zufahrt via Dennliweg). Anmeldungen TCS-Sekretariat, Thunstrasse 61, Postfach, 3000 Bern 6 Tel. 031 356 34 56, Fax 031 356 34 60, E-Mail: sektionbe@tcs.ch Für die Anmeldung bitte den Fahrzeugausweis bereithalten!
Sektion Bern
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TCS Info 1–2013 | Ausgabe Emmental Ein Tacho-Test zeigt die Genauigkeit des Tachos | 6 Abgastest für Fahrzeuge mit OBD nicht mehr nötig | 8 Den neuen Wankdorfplatz in Bern wie befahren? | 9 Viele Jubilare am Info-Abend in Lützelflüh | 12
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Fussgängerstreifen im Test
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Emmental Den neuen Wankdorfplatz wie befahren? Noch kommen der neue Wankdorfplatz mit dem unterirdischen Kreisel und der neue Autobahnanschluss am Schermenweg vielen Benützern ungewohnt vor.
den Kreisel als Mitfahrer praktisch zu erleben. Beachten Sie die Ausschreibung auf Seite 14. uh
Anfang November sind zahlreiche neue oder erneuerte Bauwerke rund um den Wankdorfplatz dem Verkehr übergeben worden. So gibt es am Schermenweg einen zusätzlichen Autobahnanschluss. Die Ausfahrtsrampe führt von der A1 aus Richtung Zürich direkt an den Schermenweg, die Einfahrtsrampe vom Verkehrsknoten Schermenweg/Bolligenstrasse direkt auf die A1 Richtung Zürich. Dadurch verkürzt sich für Autobahnbenützer mit Start oder Ziel Ostermundigen/ Bolligen/Worblental die Fahrstrecke. Die bisherigen Ein- und Ausfahrtsrampen an der Papiermühlestrasse sind weiterhin benutzbar. Unten oder oben Besonders ins Auge fällt der neue, zweistöckige Wankdorfplatz. Der unterirdische Kreisel ist aus vier Richtungen zugänglich und kann in alle vier Richtungen verlassen werden. Der zweispurige Kreisel erfordert erhöhte Aufmerksamkeit, da viele Fahrzeuge im Kreisel die Spur wechseln. Ähnliches kennt man seit Jahren vom Kreisel beim Autobahnanschluss Kirchberg. Die Wahl der Spur ist grundsätzlich frei. Idealerweise wählt man die rechte Spur, wenn man den Kreisel bei der nächsten oder übernächsten Ausfahrt wieder verlassen will, jedoch die linke für die späteren Ausfahrten. Wer von der inneren auf die äussere Spur wechseln muss, hat den dortigen Fahrzeugen den Vortritt zu lassen. Wer geradeaus fahren will, braucht nicht in den Kreisel zu tauchen, sondern quert den Platz oberirdisch. Die Lichtsignalanlagen schalten rasch. Fussgänger und Velofahrende dürfen den Kreisel nicht benutzen. Für sie gibt es sichere Verbindungen über den Platz. Aufgehoben ist die seit Sommer 2009 bestehende Umleitung Wölflistrasse. Kursangebot Wer sich mit dem neuen Wankdorfkreisel näher vertraut machen möchte, findet an einem speziellen Kurs des TCS Gelegenheit dazu. Nach einer mündlichen Einführung im Technischen Zentrum des TCS Ittigen besteht die Möglichkeit,
Spurführung am neuen Wankdorfplatz (oben) und im unterirdischen Kreisel.
Hauptversammlung 2013 Die Hauptversammlung des TCS-Landesteils Emmental findet am Freitag, 19. April 2013 in Langnau statt. Die Traktandenliste folgt im nächsten «TCS Info».
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Emmental Eindrückliche Schottland-Reise des Landesteils Emmental Eine interessante und abwechslungsreiche Carund Schiffsreise des TCS-Landesteils Emmental führte im August 2012 nach Schottland. Zu früher Morgenstunde am 10. August 2012 starteten wir mit dem komfortablen Reisebus der Sommer AG in Grünen. Unser Chauffeur und Reiseleiter René Reber fuhr uns via Basel, Frankreich, Luxemburg und Belgien in die Niederlande. Stets gut betreut durch unsere Hostess Therese Gerber trafen wir nach langer Fahrt in Rotterdam ein, wo uns die Fähre nach Hull in England erwartete. Von dort an ging es unserem Reiseziel Schottland entgegen. Auf der Fahrt Richtung Glasgow bewunderten wir die weiten Landwirtschaftsgebiete, aber auch die Gegensätze im LakeDistrict-Nationalpark. Bereits zur Mittagszeit schnupperten wir in Barnard Castle Englandluft. Kurz nach der Grenze zu Schottland liessen wir uns in Gretna Green die berühmte Hochzeitsschmiede erklären, wobei sich ein Paar aus der Reisegruppe für die Zeremonie zur Verfügung
Das Kilchurn Castle.
stellte. Gegen Abend erreichten wir die Gegend von Glasgow. Am nächsten Morgen ging die Reise Richtung Norden weiter. Täglich erlebten wir nun Schottland pur, wunderschöne Landschaften, Meeresbuchten, Seen, Hügel, Berge – und nicht zu vergessen die vielen Schlösser und die mystischen Schloss- und Burgruinen. Imposant war das Schloss Inveraray. Und es wäre eine Unterlassungssünde gewesen, nicht einen Fotostopp für die Schlossruine Kilchurn gemacht zu haben. Durch das Tal der Tränen, das Glen Coe, ging es weiter zum Fährhafen Mallaig, für die Überfahrt auf die Insel Skye. Gut ausgeruht, trotz Fehlalarm der Feuersirene, nahmen wir die Insel Skye in Angriff. In nüchternem Zustand besichtigten wir die TaliskerWhisky-Destillerie, wo eine Degustation nicht fehlen darf. Gut gelaunt fuhren wir dann weiter. Die einheimische Reiseleiterin machte uns auf Sehenswürdigkeiten wie den Felsen «the old man» und die Klippen «Kilt Rock» aufmerksam. Ein Aufenthalt galt dem Kiltmuir-Museum, das
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Emmental Ballenberg-Museum der Insel Skye. Nach dem Abendessen im Hotel durfte ein Besuch der Hotelbar mit ihren 350 verschiedenen Whiskys nicht fehlen – wir konnten nur etwa die Hälfte probieren… Landschaften Über die Skye-Bridge verliessen wir die Hebrideninsel und fuhren weiter Richtung Norden, durch die wunderschöne Landschaft von Wester Ross. Entlang den unvergleichlich schönen Seen wie Loch Maree erreichten wir das Tropenparadies von Inverewe, wo dank dem Golfstrom südliche Pflanzen zu bestaunen sind. Weniger angenehm dann in Dundonnell der Überfall der kleinen Mücken, sodass wir sofort in die Hotelhalle flüchteten. Die Fahrt ging weiter in nördlicher Richtung nach Durness. Immer rauer wurde die Landschaft. An der spektakulären Nordküste erlebten wir reinste Natur. Wir durchquerten eine der grossartigsten und urwüchsigsten Landschaften Europas. Wer fotografierte, wusste kaum noch, was im Bild festhalten. Gegen Abend erreichten wir mit Castletown den nördlichsten Ort unserer Reise. Unentwegte Spaziergänger erlebten bei einem kleinen Rundgang den rauen Wind, die meisten aber flüchteten direkt in die Bar zu einem Whisky. Edinburgh Zurück in den Süden fuhren wir entlang der Küs te und gelangten zum Dornoch Firth, anschliessend durchquerten wir die Black Isle und gelangten nach Inverness, die Hauptstadt des Highlands. Selbstverständlich macht man von hier aus einen Abstecher zu einem der weltweit berühmtesten Seen, dem Loch-Ness. Auch mit Lockrufen und grösster Fantasie konnten wir das Monster nicht zu Gesicht bekommen. Der nächste Stopp war Fort Augustus. Wir besichtigten die Schleusen zum 97 Kilometer langen Kale donischen Kanal. Dieser verbindet Fort Augustus mit Fort Williams, also die Nordsee mit dem Atlantischen Ozean. Weiter ging die Reise über die «Traumstrasse der Highlands» und die Grampian Mountains nach Edinburgh. Einen Tag widmeten wir Edinburgh. Auf der Stadtrundfahrt bei leichtem Regen lernten wir viele Besonderheiten dieser Stadt kennen. Wir wissen nun, wo Königin Elisabeth II. und die Ro-
Eindrückliches Military Tattoo in Edinburgh. yals leben, wenn sie in Edinburgh sind. Am Nachmittag traf das vorausgesagte schöne Wetter ein, genau richtig für den Besuch des Military Tattoos. Der gewaltige Eindruck, den dieses hinterlässt, lässt sich kaum beschreiben. Vom Spiel der verschiedenen Formationen über die farbenfrohen Uniformen, nicht zu vergessen die Dudelsackpfeifer und die Kulisse des Schlosses Edinburgh bleiben in bester Erinnerung. Auf der Fortsetzung unsere Reise Richtung Süden bewunderten wir bei einem kurzen Zwischenhalt die eindrückliche Ruine der Jedburg Abbey. In York gab es den letzten Aufenthalt auf englischem Boden und noch Gelegenheit für einen Einkauf mit dem letzten englischen Geld. Gegen Abend in Hull stand die Fähre schon bereit. Hans Ruedi Liechti Anzeige
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Emmental Viele Jubilare am Info-Abend in Lützelflüh Am traditionellen Info-Abend im Landgasthof Ochsen in Lützelflüh für die Jubilarinnen und Jubilare mit 25 oder 50 Jahren TCS-Mitgliedschaft stand zuerst das Verkehrsrecht mit all seinen Tücken im Vordergrund, später das Kulinarische. Die Sekretärin des Landesteils Emmental, Ursula Ruch, konnte im Namen des Vorstandes und des entschuldigten Präsidenten Max Gerber die erfreulich hohe Zahl von 52 Jubilarinnen und Jubilaren mit ihren Partnern oder Partnerinnen begrüssen. Der verkehrsrechtliche Teil diente dazu, Neuerungen vorzustellen, Tipps zu vermitteln und zahlreiche Fragen zu beantworten. Drei Sachverhalte wurden genauer unter die Lupe genommen: Anzeige
Rege Teilnahme am Info-Abend für Jubilare. ∞ Wie löst man einen sogenannt ungeregelten Fall bezüglich Vortritt? ∞ Haben die Fussgänger in der Tempo-30-Zone beim Überqueren der Fahrbahn die gleichen Rechte wie in der Begegnungszone? ∞ Haben fahrzeugähnliche Geräte (FäG) wie Rollbrett oder Trottinett auf dem Fussgängerstreifen Vortritt wie die Fussgänger? Und immer wieder beschäftigt die Frage «Wie fahre ich richtig im Kreisel oder im Doppelkreisel?» Insbesondere die Fragen zur angepassten Geschwindigkeit, zur richtigen Zeichengabe oder zum Fahrstreifenwechsel im Doppelkreisel gaben Anlass zu Diskussionen. Deshalb erstaunt es nicht, dass viele Jubilare in der ihnen geschenkten und rege genutzten Gratis-Fahrstunde den Kirchberg-Kreisel befahren wollten. Nicht fehlen durfte ein Hinweis zum alljährlichen Schwerpunkt «Schulanfang: Achtung Kinder», bei dem der TCS zusammen mit der Polizei auf die Gefahren hinweist. Das korrekte Verhalten gegenüber den jüngsten Verkehrsteilnehmern ist besonders wichtig, und zwar nicht nur beim Schulanfang, sondern während des ganzen Jahres! Die rege Teilnahme an der freiwilligen Weiter bildung ist erfreulich und verdient ein grosses Bravo. Sie bestärkt den Vorstand, damit weiterzufahren. So werden die Kurse «Autofahren heute» im Frühjahr und im Herbst in Langnau, zu verschiedenen Terminen auch andernorts in der Sektion Bern durchgeführt (Seite 13). Bei diesen und andern Kursen bietet sich Gelegenheit, auf viele der immer wieder auftauchenden Fragen Antworten zu erhalten. Roland Schmutz, Fahrlehrer
Sektion Bern
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TCS Info 1–2013 | Ausgabe Bern-Seeland Ein Tacho-Test zeigt die Genauigkeit des Tachos | 6 Abgastest für Fahrzeuge mit OBD nicht mehr nötig | 8 Schutz und Sicherheit und mehr bietet der TCS | 9 Den neuen Wankdorfplatz in Bern wie befahren? | 12
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Bern-Seeland Schutz und Sicherheit und mehr Seit 115 Jahren bekunden Generationen von Mitgliedern im Alter von 16 bis 99 Jahren der weitaus grössten Verkehrsorganisation der Schweiz ihre Treue. Das beweist, wie stark der TCS in der Bevölkerung verankert ist. Mit den Leistungen zu Gunsten seiner Mitglieder liegt er offenbar richtig. Jedes Mitglied findet beim TCS ein passendes Angebot, seien es Jugendliche mit dem Cooldown-Club oder Senioren mit einem Fahrkurs. Auf Ferienwohnungen, Hotels, Bergbahnen, Freizeitparks, Velos, verschiedenen Produkten, Mietwagen und Museen geniessen TCS-Mitglieder namhafte Rabatte. Dazu kommt ein grosses Angebot an Kursen und technischen Dienstleistungen, mit Sonderkonditionen für Mitglieder. TCS-Mitglieder im Landesteil BernSeeland können zudem an interessanten Besichtigungen, mehrtägigen Reisen oder Wanderungen teilnehmen. Mit einer Erneuerungsquote von mehr als 95 Prozent ist der TCS der schweizerische Club mit der grössten Mitgliedertreue. Im Landesteil Bern-Seeland ist der Mitgliederbestand im vergangenen Jahr um 176 auf 11 482 gewachsen. Es lohnt sich, dabei zu sein und zu bleiben. Das rechtzeitige Entrichten des Clubbeitrags 2013 sichert das umfassende Angebot und Hilfe in ausserordentlichen Situationen für weitere 365 Tage.
Der Draht zum TCS Über die Telefonnummer 0844 888 111 sind sämtliche Auskünfte und Informationen rund um die Uhr und an allen 365 Tagen erhältlich. Die Strassenhilfe oder Patrouille TCS ist unter der neuen Telefonnummer 0800 140 140 erreichbar. Der Anruf vom Festnetz ist gratis. Bei einem Anruf vom Handy aus verrechnet der Mobilfunknetz-Betreiber eine geringe Gebühr. Für Fragen zu landesteilbezogenen Anlässen ist Telefon 032 384 16 86 oder 079 776 59 22 zu wählen oder eine E-Mail zu senden an w.vonaesch@ besonet.ch. wva
Hauptversammlung 2013 Die 72. ordentliche Hauptversammlung des TCSLandesteils Bern-Seeland findet am Mittwoch, 24. April 2013, im Hotel «Krone» in Aarberg statt. Die Traktandenliste und die Anmeldemodalitäten erscheinen im nächsten «TCS Info».
Werner von Aesch
Landesteil-Delegierte/r gesucht
Der TCS ist da, wenn es drauf ankommt.
Der TCS-Landesteil Bern-Seeland sucht auf die kommende Hauptversammlung hin eine Kollegin oder einen Kollegen als Landesteil-Delegierte/n, welche/r unseren Landesteil einmal pro Jahr an der Delegiertenversammlung der Sek tion Bern vertritt. Sind Sie interessiert an Fragen des Verkehrs, der Verkehrssicherheit, der Besteuerung und andern Themen der Mobilität? Dann melden Sie sich raschmöglichst beim Landesteilsekretär, Werner von Aesch, Telefon 079 776 59 22, E-Mail: w.vonaesch@besonet.ch wva
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Bern-Seeland Von drauss’ vom Walde komm’ ich her… Es weihnachtet sehr, wenn Peter Schmidhalter und Ruth Pemsel im Namen des TCS-Vorstandes Bern-Seeland zur Chlousfiir im märchenhaften Weihnachtswald einladen. Der Anlass vor dem Lysser Waldhaus gehört zur festen Tradition des Landesteils. Herrlich duftende und mit Schnee dekorierte Tannen, brennende Finnenkerzen, das kulinarische Angebot aus der Küche von Bernhard und Cora Blaser, die Klänge der Frienisberger Blasmusikanten und die Weihnachtsgeschichte von Nelly Berger machten diesen ersten Samstagabend im Dezember für die 55 Kinder und 90 Erwachsenen zu einem feierlichen Erlebnis. Die Tische und Bänke stellte Hans Kämpf zur Verfügung.
der Schilderung des Sachverhaltes mehr oder weniger abschätzen, ob eine Busse gerechtfertigt und angemessen ist. Anlass für Fragen bilden auch Occasions-Fahrzeuge. Der Rechtskonsulent kann aufzeigen, welche Rechte dem Käufer zustehen und wie er sie durchsetzen kann. Die Gratis-Rechtsberatung ist eine erste Auskunft. Sie beinhaltet weder Abklärungen noch das Führen eines Prozesses. Gut dran ist, wer beim TCS rechtsschutzversichert ist. Der Rechtskonsulent kann die hilfesuchende Person direkt anmelden. Die Kosten für eine Prüfung des Falles und gegebenenfalls einen Prozess übernimmt die Versicherung. TCS-Mitglieder im Landesteil Bern-Seeland melden sich für eine Gratis-Rechtsauskunft bei Pascal Zbinden, Fürsprecher, Bahnhofstrasse 15, 3250 Lyss, Telefon 032 384 88 78. wva
wva
Licht und klare Sicht
Der TCS-Samichlous verteilt Päckli.
Anrecht auf GratisRechtsberatung Bei rechtlichen Fragen aus dem Bereich des Autofahrens hat jedes Mitglied einmal pro Jahr Anrecht auf eine kostenlose Beratung bei einem TCS-Rechtskonsulenten. Meistens geht es um einen Unfall, eine Busse oder einen Ausweis entzug. Der Rechtskonsulent kann schon nach
Die Tage sind kurz. Dunkelheit macht einen grossen Teil des Tages aus. Für die Sicherheit im Verkehr ist es unabdingbar, dass alle Fahrzeuge mit einer guten und intakten Beleuchtung ausgerüstet sind. «Einäuger» sind ein Risiko, ebenso Velofahrer ohne Licht. Es gilt: «Sehen und gesehen werden». Bei Winterreifen ist eine Profiltiefe von mindes tens 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Der TCS empfiehlt 4 Millimeter. In der Schweiz gibt es zwar keine Winterreifenpflicht. Das Strassenverkehrsgesetz schreibt aber vor, dass ein Fahrzeug betriebssicher sein muss. Wenn es bei Schnee oder Eis auf der Strasse mit Sommerpneus zu einem Unfall kommt, müssen Autohalter mit einer Regressforderung des Versicherers rechnen. Es können auch Geldstrafen und Massnahmen des Strassenverkehrsamtes wie Verwarnung oder zeitweiser Entzug des Führerscheins hinzukommen. Bei einer verschneiten oder vereisten Frontscheibe bloss ein Guckloch zu kratzen und loszufahren, ist gefährlich und gesetzeswidrig. Frostschutzplanen, Enteiserspray oder als Luxuslösung eine Standheizung helfen das Problem lösen. wva
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Bern-Seeland Erste Massnahmen von «Via sicura» in Kraft Raser werden seit diesem Jahr härter angefasst. Auch andere Vorschriften sind verschärft worden.
der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann», wie es in der Mitteilung des Bundesamtes für Strassen heisst.
Im Juni letzten Jahres stimmten National- und Ständerat dem Verkehrssicherheitsprogramm «Via sicura» zu. Dieses bezweckt, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf Schweizer Strassen zu senken. Ein erster Teil der vom Parlament beschlossenen Massnahmen ist seit Beginn dieses Jahres in Kraft. Weitere folgen in den beiden nächsten Jahren. Eine neue Bestimmung gilt für Lernfahrten. Personen, die nur den Führerausweis auf Probe besitzen, dürfen nicht mehr begleiten. Strenger geworden sind auch die Regeln bezüglich Fahreignung und Fahrkompetenz. Wer er wischt wird beim Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, bei extremen Über tretungen von Geschwindigkeitslimiten oder bei Ausbremsmanövern – sogenannten Schikanestopps – wird sich künftig obligatorisch einer Untersuchung seiner Fahreignung unterziehen müssen.
Radarwarn-App verboten Verboten sind neu Radarwarnungen und alle «öffentlichen oder entgeltlichen Warnungen vor Verkehrskontrollen». GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktionen sind somit neu den schon bisher verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt. Das gilt auch für Handys wie das iPhone, auf welchen eine App mit Radarwarnfunktion installiert werden kann. Neue Bestimmungen gibt es überdies für Radfahrende und Fuhrleute: Wer auf einer Hauptstrasse Velo fahren will, muss mindestens sechs Jahre alt, wer ein Tiergespann lenken will, mindestens 14-jährig sein.
Massnahmen gegen Raser Nicht für Normalfahrer bei geringfügiger Tempoüberschreitung, aber für Raser wird es jetzt ernst. Als Raser gilt, wer in einer Tempo-30-Zone mit mehr als 70 km/h, wer innerorts anstatt mit 50 mit 100 km/h, wer ausserorts anstatt mit 80 mit 140 km/h und wer auf der Autobahn anstatt mit 120 mit 200 km/h erwischt wird. Der Führerausweis wird für mindestens zwei Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall ist der Ausweis für immer weg. Ausnahmsweise kann die Fahrbewilligung nach zehn Jahren wieder erteilt werden, aber nur bei Vorliegen eines positiven verkehrspsychologischen Gutachtens. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, und die Höchststrafe wird auf vier Jahre angehoben. Bei krassen Geschwindigkeitsübertretungen, aber auch bei andern groben Verletzungen von Verkehrsregeln, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, «sofern der Täter oder die Täterin dadurch von
wva/uh
Wer dem Geschwindigkeitsrausch erliegt, riskiert seinen Führerausweis und eine Freiheitsstrafe.
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Bern-Seeland Den neuen Wankdorfplatz wie befahren? Noch kommen der neue Wankdorfplatz mit dem unterirdischen Kreisel und der neue Autobahnanschluss am Schermenweg vielen Benützern ungewohnt vor.
warten zu müssen. Auch die Fussgänger müssen sich umgewöhnen: anders als Autos hält für sie das Tram vor dem Fussgängerstreifen nicht – es hat immer Vortritt.
Anfang November sind zahlreiche neue oder erneuerte Bauwerke rund um den Wankdorfplatz dem Verkehr übergeben worden. So gibt es am Schermenweg einen zusätzlichen Autobahnanschluss. Die Ausfahrtsrampe führt von der A1 aus Richtung Zürich direkt an den Schermenweg, die Einfahrtsrampe vom Verkehrsknoten Schermenweg/Bolligenstrasse direkt auf die A1 Richtung Zürich. Dadurch verkürzt sich für Autobahnbenützer mit Start oder Ziel Ostermundigen/ Bolligen/Worblental die Fahrstrecke. Die bisherigen Ein- und Ausfahrtsrampen an der Papiermühlestrasse sind weiterhin benutzbar.
Kursangebot Wer sich mit dem neuen Wankdorfkreisel näher vertraut machen möchte, findet an einem speziellen Kurs des TCS Gelegenheit dazu. Nach einer mündlichen Einführung im Technischen Zentrum des TCS in Ittigen besteht die Möglichkeit, den Kreisel als Mitfahrer praktisch zu erleben. Beachten Sie die Ausschreibung auf Seite 14. uh
Unten oder oben Besonders ins Auge fällt der neue, zweistöckige Wankdorfplatz. Der unterirdische Kreisel ist aus vier Richtungen zugänglich und kann in alle vier Richtungen verlassen werden. Der zweispurige Kreisel erfordert erhöhte Aufmerksamkeit, da viele Fahrzeuge im Kreisel die Spur wechseln. Ähnliches kennt man seit Jahren vom Kreisel beim Autobahnanschluss Kirchberg. Die Wahl der Spur ist grundsätzlich frei. Idealerweise wählt man die rechte Spur, wenn man den Kreisel bei der nächsten oder übernächsten Ausfahrt wieder verlassen will, jedoch die linke für die späteren Ausfahrten. Wer von der inneren auf die äussere Spur wechseln muss, hat den dortigen Fahrzeugen den Vortritt zu lassen. Wer geradeaus fahren will, braucht nicht in den Kreisel zu tauchen, sondern quert den Platz oberirdisch. Die Lichtsignalanlagen schalten rasch. Fussgänger und Velofahrende dürfen den Kreisel nicht benutzen. Für sie gibt es sichere Verbindungen über den Platz. Aufgehoben ist die seit Sommer 2009 bestehende Umleitung Wölflistrasse. Vorsicht Tram Neu fährt seit Anfang Dezember auch das Tram über den Wankdorfplatz. Für Autofahrer heisst dies unter Umständen, auf der Papiermühlestrasse hinter dem Tram herfahren und bei der neuen Haltestelle Stade de Suisse hinter ihm
Spurführung am neuen Wankdorfplatz (oben) und im unterirdischen Kreisel.
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TCS Info 1–2013 | Ausgabe Oberhasli-Brienz Ein Tacho-Test zeigt die Genauigkeit des Tachos | 6 Abgastest für Fahrzeuge mit OBD nicht mehr nötig | 8 Tipps und Tricks für das Fahren im Winter | 9 Das Navigationsgerät verstehen lernen im TCS-Kurs | 10
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Oberhasli-Brienz Tipps und Tricks für den Winter Obwohl der Winter seit einiger Zeit Einzug gehalten hat, ist es nicht zu spät, mit richtigem Verhalten die winterbedingten Einschränkungen beim Autofahren so niedrig wie möglich zu halten. Ein unentbehrliches Hilfsmittel ist ein guter Scheibenwischer. Je älter ein Wischer ist, desto grösser sind die Abnutzungserscheinungen beim Gummi. Beim Wischen bilden sich dann Schlieren auf den Scheiben, welche die Sicht beeinträchtigen können. Die Autoscheiben sollten auch regelmässig von innen her gereinigt werden. Bei Feuchtigkeit besteht sonst die Gefahr, dass sich schmierige Scheiben beschlagen. Feuchte Fussmatten und Polster sollte man beim Verlassen des Fahrzeuges trocknen. Die Scheiben lassen sich am besten mit einer Schutzfolie oder einer Decke abdecken. Beim Losfahren sollen zudem die Heck- und Frontscheibenheizung eingeschaltet werden. Wer ein Fahrzeug mit einer Klimaanlage hat, sollte diese unbedingt laufen lassen. Sie entzieht der Luft die Feuchtigkeit. Die Anlage ist so einzustellen, dass möglichst viel Luft zu den Scheiben geleitet wird. Die Lüftung sollte auf «Aussenluft» gestellt sein. Dadurch gelangt trockene Aussenluft ins Wa geninnere. Ebenfalls können die Lüftungsdüsen für die seitlichen Scheiben geöffnet werden.
Front-, Seiten- und Heckscheibe müssen vor Abfahrt von Eis befreit werden.
Nach einem Kaltstart ist das Heizungsgebläse vorerst auf niedriger Stufe laufen zu lassen. Aber schon nach kurzer Zeit gibt der Motor Wärme ab und das Gebläse kann aufgedreht werden. Klare Sicht ein Muss Das Fahren mit beschlagenen, vereisten oder mit Schnee bedeckten Scheiben kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei nicht vollständig eisfreien Scheiben können Bussen in der Höhe bis zu tausend Franken ausgesprochen werden. Dazu kommt ein mindestens einmonatiger Entzug des Führerausweises. Nicht nur die Front-, sondern auch die Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen eisfrei sein. Bei einem Unfall kann das Unterlassen dieser Regeln zur Folge haben, dass die Versicherung bei der Übernahme von Schäden nicht die vollen Leistungen ausrichtet. rr
Kanton Bern kürzt den Winterdienst Weil der Kanton Bern in finanziellen Schwierigkeiten steckt – unter anderem wegen der vom Volk beschlossenen Senkung der Motorfahrzeugsteuern – muss er seine Ausgaben kürzen. Auch beim Winterdienst wird gespart. Am Grimsel- und am Sustenpass erfolgt seit dem 15. Oktober kein Winterdienst mehr. Die Pässe werden auch später geöffnet, nämlich erst Ende Juni. Auf den folgenden Kantonsstrassen in unserem Landesteil wird in diesem Winter weniger gepflügt und gesalzen: Guttannen – Grimselpass, Obermaad – Sustenpass, Innertkirchen – Gadmen, Innertkirchen – Guttannen, Brienzwiler sowie Brienz – Schwanden. Auf Strecken in höheren Lagen kann teilweise ein Kettenobligatorium signalisiert werden, und es muss zeitweise mit schwierigen Strassenverhältnissen gerechnet werden. hu
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Oberhasli-Brienz Das Navigerät verstehen
Navigation im Auto
Kurs «Navigation GPS 1» (Grundkurs)
Kurs «Navigation GPS 2» (Anwendung Fahrzeugnavigation)
Ein Navigationsgerät ist praktisch. Es gibt Geräte in den unterschiedlichsten Preisklassen. Welches ist das richtige? Und wie funktioniert es? Die Antworten erhalten Sie in unserem Kurs «Navigation GPS 1». Der Kurs richtet sich an Personen, die sich über die Möglichkeiten von GPS-Geräten orientieren möchten. Mit einem Navigationsgerät geht vieles einfacher. Ob auf einer Wanderung oder im Navigationsgeräte sind nützlich. Auto: Einfach den gewünschten Ort eingeben und schon wird man auf dem schnellsten Weg zum Ziel gelotst. Das Suchen auf der Karte entfällt. Kursleiter Jürg Hari hat den Kurs speziell für den TCS entwickelt. Er erklärt anschaulich die Funktionsweise der Geräte und gibt einen Überblick über die verschiedenen Gerätetypen. So erhalten Sie die nötigen Grundlagen, um das richtige Navigationsgerät zu kaufen.
Sie haben den Grundkurs «Navigationsgerät GPS 1» absolviert und wollen mehr über die Anwendung von Fahrzeug-Navigationsgeräten erfahren? Dann melden Sie sich für den Kurs «Navigation GPS 2» (Anwendung Fahrzeugnavigation) an. Wer sich zum Kauf eines Navigationsgerätes entschlossen hat, erfährt, welches Gerät seinen Bedürfnissen am besten entspricht. Besitzer von Na vigationsgeräten können Mit der richtigen Einstellung ans Ziel. ihre Erfahrungen und Probleme mit anderen teilen und erhalten zudem von Kursleiter Jürg Hari nützliche Tipps zur Anwendung. Weiter wird gezeigt, wo und wie das Navigationsgerät im Auto richtig befestigt wird und welche gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden müssen. Schliesslich erfahren Sie, wie eine längere Reise geplant, am Navigationsgerät richtig eingestellt und wie die Blue toothVerbindung zum Handy erstellt wird. Im Kurs können Sie verschiedene Geräte testen.
Folgende Themen werden behandelt: – Grundlagen der Satellitennavigation – Bedeutung und Funktion von GPS – Navigeräte fürs Auto (Eigenschaften, Einsatz) – Tragbare Geräte für Wanderer, Velo- und Töfffahrer – Aktuelle Marktübersicht und Kaufempfehlung Allen, die bereits ein Navigerät besitzen oder mehr erfahren möchten, empfehlen wir die Anwenderkurse. Kurs «Navigation GPS 1» (Grundkurs) Datum/Zeit: 7. und 12. März 2013, 19–22 Uhr Ort: Technisches Zentrum Allmendingen, Thun Kosten: TCS-Mitglieder Fr. 30.–, Nichtmitglieder Fr. 60.–
Folgende Themen werden behandelt: – Einfache und komplexe Geräte – Praktische Übungen mit verschiedenen Geräten – Richtiger Ort im Fahrzeug und Vorschriften – Tipps und Tricks zur Anwendung – Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern Dringende Fragen bitte vorgängig per E-Mail an jhari@tcs-beo.ch senden. Kurs «Navigation GPS 2» (Anwendung Fahrzeugnavigation) Datum/Zeit: 21. März 2013, 19–22 Uhr Ort: Technisches Zentrum Allmendingen, Thun Voraussetzung: Absolvierter Kurs «Navigation GPS 1» (Grundkurs) oder praktische Erfahrung Kosten: TCS-Mitglieder Fr. 50.–, Nichtmitglieder Fr. 100.–
Anmeldung unter www.tcs-beo.ch oder Telefon 031 356 34 56 Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Bei Nichterscheinen werden Gebühren in der Höhe des halben Kursgeldes in Rechnung gestellt.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und eingeteilt.
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Oberhasli-Brienz Im Einsatz für die Mitglieder
Gute Fahrt im 2013!
Der TCS-Landesteil Oberhasli-Brienz setzt sich für seine Mitglieder und deren Interessen in der Region ein. Als direkter Ansprechpartner in Verkehrsfragen steht der Vorstand jederzeit zur Verfügung. Im vergangenen Jahr sah er sich mit verschiedenen Problemen konfrontiert. Er machte beim Mitwirkungsverfahren betreffend Fussgängerstreifen und Verkehrsberuhigungen in Brienz eine Eingabe. Das grundsätzliche Problem aus Sicht des TCS liegt an den Einschränkungen, welche den Automobilisten immer zahlreicher auferlegt werden. Im vergangenen Jahr konnten auch verschiedene Tätigkeiten zu Gunsten der Mitglieder und potenzieller Mitglieder durchgeführt werden. So beteiligte sich der TCS-Landesteil an der Autoausstellung in der Tennishalle Meiringen, wo er mit einem Wettbewerb und verschiedenen Informationen auf sich aufmerksam machte. Der Jahresausflug für die Mitglieder führte in die Heimat des ehemaligen Skirennfahrers Pirmin Zurbriggen, nach Saas Allmagell. Für die kleinste Landesteilorganisation des TCS im Kanton Bern ist es eine Daueraufgabe, den Bestand an Mitgliedern aufrechtzuerhalten und die Zahl junger Mitglieder zu steigern. Das ist gar nicht so einfach in einer Region, die von einer Abwanderung betroffen ist. Auch im neuen Jahr will der Vorstand offene Fragen angehen und dazu beitragen, Lösungen im Sinne der Automobilisten zu finden. rr
Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern des TCS-Landesteils Oberhasli-Brienz alles Gute für 2013 und unfall- und pannenfreie Fahrt. Über die verschiedenen Anlässe und Aktivitäten im Jahr 2013 werden wir in den kommenden Ausgaben des «TCS Info» informieren.
Autofahren im Alter Es ist überhaupt nicht so, dass ältere Fahrzeuglenker mehr Unfälle verursachen als jüngere. Die langjährige Erfahrung zählt zu den Vorteilen, welche ältere Fahrzeuglenker ihr Eigen nennen können. Es ist jedoch statistisch erwiesen, dass die Zahl der Unfälle ab Alter 75 zunimmt. Im Alter wird die Fahrfähigkeit durch die Einbusse an Leis tungsfähigkeit in verschiedenen Bereichen beeinträchtigt, erst recht jedoch bei Herz- und Kreislaufproblemen, vermindertem Sehvermögen, Einschränkungen im Bereich des Bewegungsapparates sowie einer Abnahme der Gehirnleistung. Es gibt deshalb gute Gründe für eine regelmässige Überprüfung der Fahrfähigkeit. Insbesondere wer an gesundheitlichen Problemen leidet, sollte sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung muss gleich heissen, dass das Lenken eines Autos eingestellt werden muss – selbst bei einer leichten Demenz nicht. Das Auto bedeutet Unabhängigkeit, was auch im Alter von hohem Wert ist. Nützlich kann auch der Besuch des TCS-Kurses «Autofahren heute» (Seite 13) sein. rr
Landesteil Oberhasli-Brienz
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Redaktion Reto Ruppen Kirchgasse 22a 3860 Meiringen E-Mail: reto.ruppen5@bluewin.ch
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