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2021-11_Touring Bern

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BERN

#11 | November 2021

TCS-Clubinfos Sektion Bern

Verselbständigung Strassenverkehrsamt

Mehr Schwung fürs SVSA?

Bern-Mittelland Nur Anwohner können sich gegen Tempo-30-Zonen wehren, Pendler haben nichts zu sagen. Seite 80

Oberaargau Grosse Pläne rund um den Bahnhof Herzogenbuchsee. Auswirkungen auf Verkehr schon jetzt. Seite 82

Bern-Seeland Wie der neue TCS-Rechtskonsulent im Seeland, Marc R. Bercovitz, seine Aufgabe sieht. Seite 84


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SEKTION BERN

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TCS SEKTION BERN touring Impressum Offizielle Clubzeitung für Mitglieder der TCS Sektion Bern.

In den Untergrund... ... oder in die Luft? Liebe Leserin, lieber Leser «Ab in den Boden» lautet zunehmend die Losung, wenn Verkehrswachstum bei knappem Platz zu bewältigen ist. Sei es bei Strassenverkehr, Bahnen oder Trams. Das spart Platz, reduziert Lärm, entflech­ tet verschiedene Mobilitätsformen oder verkürzt Fahrzeiten. Nur: geht das immer? Wenn genug Geld vorhanden ist, meist ja. Tunnel ver­ ursachen hohe Bau- und Folgekosten. Knacknüsse sind: schwierige Geologie oder Topografie, Tunnelbau unter Siedlungen, Grundwasserströme, komplizierte unterirdische Verzweigun­ gen, aufwändige Zugänge für Passagiere oder Rettungsdienste. Spezielle Metro­ netze machen für Städte schweizerischer Grösse kaum Sinn. Was nun? Gehen wir wortwörtlich in die Luft, zumindest was ÖV-Mobilität anbelangt? Die Schweiz hat die weltweit grösste Personenseilbahndichte. Neben

noch heute existierenden urbanen Stand­ seilbahnen gab’s auch schon innerstädti­ sche Luftseilbahnen. So wurden in Bern, Thun oder Zürich erfolgreich Anlagen betrieben, allerdings nur temporär für Ausstellungen. Warum nicht künftig für den Alltagsverkehr in geeigneter Lage? Das Ausland hat uns hier überholt: Der Grossraum La Paz (Bolivien) beispiels­ weise hat ein modernes, urbanes Seilbahnnetz mit 10 Linien, rund 33 km Streckenlänge und 36 Stationen; nota bene «Made in CH/A»! Dessen Bau war massiv günstiger als ein Metronetz in dieser gebirgigen Stadt. Und im Kanton Bern? Bahnhof Bern – Inselspital, tangentiale Direktver­ bindungen zwischen Umsteigeknoten oder Anbindung von Entwicklungs­ schwerpunkten? Prüfen wir’s doch mal!

Markus Brunner Geschäftsführer TCS Sektion Bern

Reflex-Schuhbändel Sichtbar und sicher für nur CHF 4.90 für Mitglieder (Nicht-Mitglieder CHF 6.90)

Auflage 105 000 Exemplare Erscheinen 10 × jährlich Redaktion Daniel Riesen (dan), Bianca Sommer (bs) Mitwirkende Redaktoren Marc Hammel (mmh), Eduard Müller (em), Markus Nobs (man) Art Director Alban Seeger (TCS) Layout Sara Bönzli (TCS) Inserate rubmedia AG, Roger Hauser Postfach, 3001 Bern Telefon 031 380 14 97, tcs-bern@rubmedia.ch Herstellung Swissprinters AG Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen Telefon 058 787 30 00 Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Zur einfacheren Verständlichkeit wird die männliche Form verwendet, was selbstverständlich alle Geschlechter einbezieht.

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SEKTION BERN

Verselbständigung Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Regierungsrat Philippe Müller:

«Den Wandel meistern» In der Wintersession berät der Grosse Rat des Kantons Bern Berichte zur Überführung des Strassenverkehr- und Schifffahrtsamtes (SVSA) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Der zuständige Regierungsrat Philippe Müller (FDP) vertritt das Vorhaben in der Überzeugung, das Amt dank dieser Unternehmensform bestmöglich für den Wandel in der Mobilität fit zu machen. Im Interview erklärt er warum. Touring: Das Projekt der Verselbständigung geniesst in der Sicherheitsdirektion und auch bei Ihnen, Herr Regierungsrat Philippe Müller, hohe Priorität. Warum ist es aus Ihrer Sicht so wichtig? Philippe Müller: Die Welt der Mobilität steht in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vor bedeutenden Umbrüchen. Konnektivität und mobility as a service sind nur zwei Stichworte unter Vielem, was auf uns zukommen wird. Eine «Digitalisierung hoch zwei», wenn man so will. Die Umbrüche und die sich daraus ergebenen Chancen und Risiken mögen darum in vielen Augen noch abstrakt und der Veränderungsdruck heute noch nicht sonderlich gross erscheinen. Dennoch wird das SVSA schnell und effektiv darauf reagieren müssen. Es ist sehr gut möglich, dass die Veränderungen eine Art Strukturbereinigung herbeiführen und es künftig nicht mehr in jedem Kanton ein Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt geben wird. Eine öffentlich-rechtliche Anstalt könnte bestmöglich auf den nötigen Wandel reagieren. Welche Vorteile bietet die Form der öffentlich-rechtlichen Anstalt für das SVSA Ihrer Ansicht nach, insbesondere

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für die Bürgerinnen und Bürger im Kanton Bern? Die Anstalt ist effizienter und anpassungsfähiger als ein Amt. Sie kann schneller auf alle sich stellenden Herausforderungen reagieren, Spezialistinnen und Spezialisten rekrutieren und neue Informatiklösungen sowie bauliche Anpassungen realisieren. Die Anstalt SVSA könnte sich als Kompetenzzentrum positionieren, was sowohl die für Kundinnen und Kunden im Kanton Bern als auch für das hiesige Gewerbe vorteilhaft wäre. Die Rechnung der Anstalt ist zudem wesentlich transparenter, was ein Vorteil für die Gebührenfestlegung für die Kundinnen und Kunden im Strassen- und Schiffverkehr ist. Wäre ein unternehmerisch agierendes SVSA nicht motiviert, für eine hohe Auslastung seiner Dienste gleich selbst zu sorgen? Direkt, über strenge Kontrollen, und indirekt, mit Einfluss auf Vorschriften und Regeln? Die öffentlich-rechtliche Anstalt SVSA wäre nicht gewinnorientiert, sondern weiterhin Teil des service public. Die wesentlichen Vorschriften und die Anforderungen an die Kontrollen ergeben sich direkt aus dem Bundesrecht und sind schweizweit einheitlich. Die

Anstalt SVSA unterstünde der Aufsicht durch den Regierungsrat. Er hätte auch das letzte Wort bei den Gebühren, die die Anstalt für ihre Dienstleistungen erhebt. Die Abstimmung im März über die Swiss-ID hat gezeigt, dass die Bevölkerung privatwirtschaftlich organisierten Lösungen für hoheitliche Aufgaben skeptisch gegenüber steht… Das SVSA erfüllt unpolitische Aufgaben, weshalb es sich anders als Gefängnisse oder die Polizei für eine Verselbständigung eignet. Trotzdem verbliebe das SVSA auch als öffentlich-rechtliche Anstalt im Eigentum des Kantons. Es ist also keine Privatisierung. Bei der Motorfahrzeugsteuer ändert sich nichts, sie fliesst weiter zweckgebunden in die Staatskasse für Investitionen im Strassenbereich. Der TCS betreibt in der ganzen Schweiz und auch im Kanton Bern Technische Zentren, die unter anderem die periodische Motorfahrzeugkontrolle anbieten. Welche Auswirkungen hätte eine Verselbständigung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt auf den TCS und seine Technischen Zentren? Die Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und dem TCS ist bezüglich der


SEKTION BERN

Prüftätigkeit des TCS im Auftrag des Kantons langfristig angelegt. Dieser Auftrag liegt auch im Interesse einer zukünftigen Anstalt. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt, sie ist intensiv und effizient und sie dient den Mitgliedern des TCS, welche die Leistungen der technischen Zentren in Anspruch nehmen. Die Szenarien über die Umbrüche und Entwicklungen der Mobilität in Europa und der Schweiz zeigen unterschiedliche mögliche Auswirkungen. Das weitere Wachstum des Prüfgeschäfts dürfte wahrscheinlicher sein als ein Einbruch oder völlige Umstrukturierungen der technischen Fahrzeugprüfungen. Wie könnte die Zusammenarbeit zwischen TCS und einer öffentlichrechtlichen Anstalt SVSA in Zukunft aussehen? Eine aktive und flexible Anstalt SVSA wäre sicher ein attraktiver Partner für den TCS. Beide könnten noch stärker als bisher gemeinsame Angebote zugunsten der Verkehrssicherheit entwickeln. Dort wo die bernische Anstalt neue Initiativen

Aufgaben und Dienstleistungen des SVSA • Zulassung zum Strassenverkehr: Theoretische und praktische Führerprüfungen, Fahrzeugprüfungen, Händlerschilder, Selbstabnahme, Sonderbewilligungen, Fahrzeugausweise, Kontrollschilder, technische Beratung • Zulassung zum Schiffsverkehr: Theoretische und praktische Führerprüfungen, Schiffsprüfungen, Schiffsausweise, Signalisation auf Gewässern • Medizinische Kontrollen: Seniorinnen und Senioren, Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer, Gesuchstellende • Administrativmassnahmen: Verwarnungen + Entzüge • Aufsichtsmassnahmen (Fahrlehrerinnen/Fahrlehrer, Garagen, etc.) • Gebührenverwaltung + Bezug von Verkehrsabgaben • Contact Center, Personal, Weiterbildung, Informatik, Logistik • Qualitätsmanagement und Kommunikation

ergreifen und sich zum Beispiel als Kompetenzzentrum für den Bund profilieren könnte, bestehen Chancen auf Synergien mit den TCS-Sektionen im Kanton Bern und mit dem gesamtschweizerischen TCS. Wie geht es mit dem Vorhaben weiter? Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Wintersession 2021 (ab 29. November, die Red.) beraten und entscheiden, ob das Vorhaben weiterverfolgt werden soll oder nicht. Somit ist das noch nicht ein

Entscheid «Verselbständigung Ja oder Nein». Dieser käme erst später. Aber damit würde der Grosse Rat den Ball im Spiel halten und nicht ein zukunfts­ trächtiges Projekt bereits in der Vorphase ausbremsen. Falls der Grosse Rat an einer Fortsetzung des Projekts interessiert ist, wird die Regierung eine Gesetzesvorlage und ein Detailkonzept ausarbeiten. Der Grosse Rat entscheidet schliesslich über das Gesetz. Die Verselbständigung könnte gemäss aktueller Planung 2025 oder 2026 vollzogen werden.

Ein Amt der grossen Zahlen (2019/2020) • Über 800 000 Kundinnen und Kunden pro Jahr • Über 800 000 Fahrzeuge und 45 000 Mofas + E-Bikes / 11 700 Schiffe • 266 000 Fahrzeugprüfungen / 271 000 Fahrzeugausweise • 40 600 Arztzeugnisse und -berichte • 20 400 Führerprüfungen Theorie, 22 500 Praxis • Fahrzeuge und Kontrollschilder: 16 900 Entzüge • 9600 Führerausweisentzüge und Ausweis-Aberkennungen • 550 000 Telefonanrufe (470 000 abgenommen) • Gebühreneinnahmen Dienstleistungen und andere Erträge: 60.6 Mio. CHF (2020) • Motorfahrzeug- und Schiffssteuern: ca. 274 Mio. CHF • 1 300 000 Rechnungen (davon 200 000 Mahnungen) (Werte 2018) • Ca. 360 Mitarbeitende an vier Standorten und in weiteren Filialen: Bern 275, Thun 37, Orpund 31, Bützberg 18 • Fahrzeug- und Führerprüfungen in den vier Prüfzentren Thun, Bern, Orpund, Bützberg November 2021  |  touring

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SEKTION BERN | LANDESTEIL BERN-MITTELLAND

Stadt Bern

Weiterhin 50 km/h auf der Freiburgstrasse Verkehrsdirektor Christoph Neuhaus sieht, anders als «sein» Tiefbauamt, keine ausreichenden Gründe, einen Abschnitt der Freiburgstrasse auf 30 km/h zu beschränken. Der Entscheid ist über den Einzelfall hinaus von Interesse. Froh über den Entscheid: Sibylle Plüss, Präsidentin TCS Landesteil Bern-Mittelland.

Die Freiburgstrasse in Bern. Hauptstrasse, übersichtlich, mit 5,5 m weder besonders breit noch besonders schmal.

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s war einer von vielen Rechtsfällen um Tempo 30 in der Stadt Bern, der zwischen Winter 2020 und Sommer 2021 verhandelt wurde: Es ging um einen gut 400 Meter langen Abschnitt an der Freiburgstrasse in Bern. Zwischen dem Bahnhof Bümpliz und den Garagebetrieben beidseits der Freiburgs­ trasse. Diese Kantonsstrasse verläuft vom Europaplatz stadtauswärts nach Niederwangen. Hier sollte, nach dem Willen des kantonalen Tiefbauamtes und mit Unterstützung der Stadt (mit Verweis auf Fragen der Sicherheit und des Lärms), die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Fünf Firmen an der Freiburgstrasse wehrten sich mit einer Beschwerde gegen die Verfügung. «Es ist eine Hauptstrasse, der fragliche Abschnitt verläuft bolzengerade und ist

deshalb sehr übersichtlich», beschreibt Sibylle Plüss, Präsidentin des TCS Landesteils Bern-Mittelland, das Objekt des Rechtsverfahrens. Pointiert formuliert: Wenn selbst eine so zentrale Hauptverkehrsachse auf Tempo 30 abgebremst wird, bleibt von «Generell 50» innerorts nicht mehr viel übrig. Aus grundsätzlichen Überlegungen unterstützte der TCS deshalb die Beschwerdeführer. Im Sommer nun erging der erstinstanzli­ che Entscheid der Bau- und Verkehrs­ direktion. Die Beschwerde wurde gutgeheissen. Tempo 30 ist damit vom Tisch, aber nur vorläufig. Denn die zentrale Begründung der Direktion von Christoph Neuhaus bezieht sich nicht so sehr auf die Freiburgstrasse als auf die angrenzenden Quartierstrassen. Tempo

Infoabend über «Neuerungen im Verkehrsrecht» Laufend ändern im Strassenverkehrsrecht die Vorschriften. Unsere Spezialisten bieten Ihnen ein Update, mit Beispielen und Verhaltensregeln. Referenten Peter Sieber, Peter Hari, Vorstandsmitglieder TCS Bern-Mittelland

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Di, 16. November, 18.30–20.30 Uhr Technisches Zentrum TCS Ittigen Kosten Normalpreis CHF 30.– TCS-Mitglieder gratis Anmeldung 031 356 34 56, sektionbe@tcs.ch, Gratis www.sektionbe.tcs.ch für TCS(AGB TCS Sektion Bern) er Mitglied

30 auf der Hauptstrasse sei nur zulässig, wenn diese Hauptachse an Tem­ po-30-Zonen grenze. So weit ist es in der teils nur durch Sackgassen erschlossenen Weidmatt (noch) nicht. Der Ball liegt nun also bei der für die Quartierstrassen zuständigen Stadt Bern. Klarheit über den Einzelfall hinaus schaffen die Erläuterungen zum Ent­ scheid im Hinblick auf die Beschwerde­ legitimation. Bürgerliche Parteien wie auch der TCS haben immer wieder kritisiert, dass die Stadt Bern im Fall von Tempo-30-Verfügungen, gestützt durch den Regierungsstatthalter, den Kreis der zur Beschwerde Berechtigten stets sehr eng zieht. Faustregel: Wer nicht am fraglichen Abschnitt wohnt (oder einen Betrieb führt), hat zur Tempo-Frage nichts zu sagen. Diese enge Auslegung bestätigt nun weitgehend auch Regierungsrat Neu­ haus. Nur im Fall einer «starken Beein­ trächtigung» durch eine Verfügung sei man zur Beschwerde legitimiert. Eine Zufahrtsbeschränkung beispielsweise würde diese Voraussetzung wohl erfüllen, doch eine Verlangsamung der Fahrt – im Fall der Freiburgstrasse geht man von maximal 22 s Verzögerung aus – genüge nicht. Deshalb wurden von den fünf Beschwer­ deführern auch nur drei zugelassen. Die zwei anderen erfüllten mit 50 (!) resp. 170 m Abstand zum betroffenen Strassenabschnitt die Legitimitätskriteri­ en gemäss Verkehrsdirektion nicht. Ergo dürften auch durch Tempo 30 gebremste Pendler weiterhin in aller Regel aussen vor bleiben. Diese enge Auslegung sei bedauerlich, sagt Sibylle Plüss. «Aber wenigstens wissen wir jetzt, woran allfällige Gegner zusätzlicher T30Verfügungen sind.» Text und Foto: dan


LANDESTEIL BERNER OBERLAND | SEKTION BERN

Vortrag «Verkehrsunfall – Rechtliche Folgen»

Verkehrsunfall: Wann ist der Ausweis weg? Der vorsichtigste Autolenker und die umsichtigste Töfffahrerin kann in einen Unfall verwickelt werden. Was ist dann zu tun, damit wenigstens rechtlich alles in der Spur bleibt? Der Vortrag unseres Rechtskonsulenten gibt Antworten.

D

er heutige Strassenverkehr verlangt von allen Verkehrs­ teilnehmenden ein hohes Mass an Aufmerksamkeit. Trotzdem kann auch ein erfahrener und vorsichti­ ger Lenker schuldig oder unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Dabei ist es von Vorteil, wenn man weiss, wie man sich unmittelbar nach dem Unfall richtig verhält und welche Folgen (Busse, Ausweisentzug, Schadenersatz usw.) auf einen zukommen.

auch eine Reihe von Verfahren auslösen, die weitere Fragen aufwerfen: • Was passiert, wenn mich die Polizei anzeigt? • Was ist ein Strafbefehl? • Mit welcher Busse muss ich rechnen? • In welchen Fällen muss ich den Ausweis abgeben? • Ist der Ausweis auch weg, wenn ich beruflich darauf angewiesen bin? • Wieso muss ich den Schaden bezahlen, obschon ich unschuldig bin?

Nebst der Unfallverhütung, die natürlich an absolut erster Stelle steht, ist das Verhalten nach einem Unfall von grösster Wichtigkeit. Schon hier stellen sich die ersten Fragen: • Wie muss/kann ich helfen? • Wann muss die Polizei beigezogen werden und wann nicht? • Muss ich etwas protokollieren? • Was ist ein Europäisches Unfall­ protokoll?

Praxisnahe Beispiele

Natürlich hat man die Antworten auf diese Fragen einmal gewusst. Aber kennen Sie sie heute noch?

Rechtliche Folgen Ein Unfall hat nicht nur moralische und gesundheitliche Folgen, sondern kann

Diese und ähnliche Fragen muss der Referent, Rechtsanwalt Eduard Müller, im Rahmen seiner Tätigkeit als TCS-Rechtskonsulent häufig beantwor­ ten. Leider meistens erst nach einem Unfall! Anhand von Beispielen erklärt Ihnen Rechtsanwalt Eduard Müller auf einfache und verständliche Weise das Wichtigste über die strafrechtlichen (Busse, Freiheitsstrafe), administrativen (Ausweisentzug) und haftpflicht­ rechtlichen Folgen (Schadenersatz) eines Unfalls. Der Vortrag soll Ihnen anhand von Beispielen praxisnah wichtige Grund­ kenntnisse und Verhaltensregeln vermitteln, damit Sie nicht unvorbereitet sind, wenn Sie trotz aller Vorsicht in

einen Unfall verwickelt werden. Rechts­ anwalt Müller beantwortet dabei gerne auch Fragen aus dem Kreis der Teilneh­ menden. Fragen können Sie bereits im Voraus per E-Mail an eduard.mueller@ advopro.ch richten.

In Ittigen und Thun Der Vortrag ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil im TCS-Programm der Sektion Bern. Nach einem corona­ bedingten Ausfall im letzten Jahr finden auch dieses Jahr wieder Vorträge an drei Standorten statt: • Technisches Zentrum TCS Ittigen: 2. November 2021, 19 Uhr • Technisches Zentrum TCS Thun Allmendingen: 3. November 2021, 19 Uhr • Ittigen: 4. November 2021, 19 Uhr

Anmeldung sektionbe@tcs.ch Tel. 031 356 34 56 www.tcsbe.ch

Für itglieder M S C T gratis

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SEKTION BERN | LANDESTEIL OBERAARGAU

Entwicklung Bahnhof-Areal Herzogenbuchsee

Urbanisierung: Folgen für den Verkehr Auf dem ehemaligen Fenaco-Gebiet westlich des Bahnhofs Herzogenbuchsee soll ein neues, urbanes Quartier entstehen. Die Aufwertung der Industriebrachen in Buchsis Westen wirkt sich auch auf das heutige Bahnhof-Viertel östlich der Bahn aus – nicht zuletzt auf den Verkehr.

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erzogenbuchsee wird urbaner. Auf dem ehemaligen Fenaco-Gebiet westlich der Bahn beim Bahnhof Herzogenbuchsee soll gemäss einem vorliegenden städtebaulichen Richtprojekt in den nächsten Jahren auf einem Areal von rund fünf Hektaren ein neues, urbanes Quartier entstehen, wobei der Industrie­ charakter u.a. durch die Umnutzung der Silo-Bauten erhalten werden soll. Angestrebt wird ein Nutzungsmix mit bis zu 1000 Beschäftigten und Wohnungen für rund 1200 Personen. Nirgendwo in der Schweiz gibt es ein grösseres neu zu überbauendes Areal direkt an den Gleisen. Eines der übergeordneten Ziele ist die Verbindung des neuen Quartiers mit dem jetzigen Bahnhof-Areal östlich der Bahnlinie, welche die beiden Ortsteile heute trennt. Erfolgen wird die Vernetzung von Ost und West durch den bereits bewilligten Ausbau der bestehenden Personenunterführung SBB. Diese wird künftig durchgehend und schafft ausgehend vom neuen Bahnhofplatz West und dem angrenzenden Niederönz einen attraktiven Zugang zu den Perrons

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und zur Ostseite des Bahnhofs. Zudem stehen zur Querung der Bahnlinie auch die bisherigen Unterführungen Lorrainestrasse und Vogelsangweg zur Verfügung. Der neue, als Begegnungszone geplante Bahnhofplatz West wird auch vom öffentlichen Verkehr genutzt, zumal der Platz beim heutigen Bus-Bahnhof auf dem heutigen Bahnhofplatz Ost zu begrenzt für den Bau behinderten­ gerechter Buskanten ist. Künftig sind also beidseits der Gleise Bushaltestellen vorgesehen.

Quartiersammelstrasse Für den motorisierten Verkehr wird das neue Quartier durch eine Quartiersammelstrasse entlang der Bahn, die Jacques Häfliger-Strasse, erschlossen. Auf ihr wird zudem ein Teil des Durchgangs­ verkehrs gebündelt und in die Bern- und Wangenstrasse geführt, wodurch in den Quartieren östlich der Bahn die heute oft zur «Umfahrung» benutzte Unter-/ Oberstrasse sowie der Sonnenplatz entlastet werden (vgl. Kastentext). Das Strassennetz wird hierarchisch gegliedert. Während auf der Jacques

Häfliger-Strasse Tempo 50 gelten soll, wird das Innere des einstigen IndustrieQuartiers als Begegnungszone gestaltet. Die Parkierung erfolgt unterirdisch; ebenfalls ist ein Park+Ride für Bahnkunden vorgesehen. Bisher war geplant, die Quartiersammelstrasse über eine Brücke über die Lorrainestrasse zu führen. Wie ein Variantenvergleich ergeben hat, könnte aber auch darauf verzichtet und statt­ dessen die Strasse auf das Niveau der Lorraine-Unterführung abgesenkt werden; nicht nur aus Kostengründen, sondern auch aus städtebaulicher Sicht. Mit oder ohne Brücke? Diese Frage wurde im Rahmen der im Spätsommer durchgeführten Mitwirkung kontrovers diskutiert. Argumentiert wird vor allem mit der Verkehrssicherheit. Ein Thema, dass die Planungsbehörden ernst nehmen – entsprechend sollen nochmals beide Varianten im Sinne der Eingaben genau geprüft werden. mmh

Tempo 30 und Begegnungszone im Bahnhof-Quartier Die Aufwertung von Herzogenbuchsees Westen wirkt sich auch auf das heutige Bahnhof-Quartier östlich der Bahn aus. Vorgesehen ist u.a. eine Neugestaltung der gegenwärtigen Verkehrssituation, indem die bestehenden Strassen in ein Niedriggeschwindigkeits-Regime überführt werden. Der jetzige Bahnhofplatz Ost sowie der untere Teil der Bahnhofstrasse werden zu einer Begegnungszone; auf den übrigen Strassen soll Tempo 30 gelten. Dabei handelt es sich um Massnahmen, wie sie auch der aktuelle Verkehrsrichtplan als Folge mehrerer Unfälle vorschlägt und wie sie zuletzt ebenfalls im Rahmen einer Petition gefordert wurden. Die Verkehrsberuhigungsmassnahmen sollen denn auch möglichst rasch umgesetzt werden – die entsprechende Publikation im Anzeiger ist kürzlich erfolgt. Tempo 30 soll bald auch in den bereits bestehenden, nicht von der Neu­ erschliessung betroffenen Quartieren westlich der Bahn gelten, namentlich für die Bahnfeld- und die Feldstrasse. Die dortigen Anwohner forderten in einer weiteren Petition die rasche Umsetzung der Massnahmen, ohne den Bau der Quartiersammelstrasse abzuwarten.


LANDESTEIL EMMENTAL | SEKTION BERN

Mittwoch, 13. bis Sonntag, 17. April 2022

Nationalpark Eifel – Hohes Venn

Foto: Monschau Touristik

Osterreise mit Wandermöglichkeit in prächtiger Natur.

Das wildromantische Hochmoor Hohes Venn, leuchtend blaue Seen, bewaldete Berghöhen mit herrlichen Weitblicken, tiefe Täler mit historischen Fachwerkstädtchen, viel hübsch gepflegte Tradition, dazu eine farbenprächtige Arten-

vielfalt von Flora und Fauna – diese wunderbare Palette bietet der Nationalpark Eifel – Hohes Venn. Der kulturelle Mittelpunkt der Region nahe der Grenze zu Belgien ist das Städtchen Monschau (Bild) mit seinen

historischen Fachwerkhäusern und verwinkelten Gassen mit Kopfsteinpflaster. Das Flüsschen Rur fliesst idyllisch mitten durch den Ort, darüber thront imposant die Burg mit ihren Türmen. Unser Hotel Michel & Friends liegt im Zentrum. Alle Sehenswürdigkeiten und Aussichtspunkte sind mit einem kurzen Spaziergang einfach zu erreichen. Während der täglichen Ausflüge mit dem Bus sind kürzere wie längere Wande­ rungen möglich. Ebenso kann man eine beschauliche Fahrt mit dem Schiff unternehmen und Ortsbesuche geniessen. Gemeinsam werden wir eine historische Senfmühle besuchen. Auch eine besondere Salzgrotte gibt es zu entdecken.

Preise pro Person Einzelzimmerzuschlag

CHF 790.– CHF 120.–

Vorfreude auf 2022 n es-Reise Mehrtag nden Jahr e im komm e

Foto: Visit Wales

dreis gige Run tä n h e Z : 22 • Wales . Juni 20 ernhard 1 . bis 10 ser St. B s ro G n am e n regio d geruhs x/Ferien n e u p n m e a g h tur. derun • L ac C tiger Na nen Wan in präch Mit schö n e g n ä 022 Spazierg A u g us t 2 1 . bis 4. st im Herb aggiore Seele M o ie g d a r L • fach nu in e r e d o Wandern aumeln lassen. b er 2022 2. Oktob 2 is b . 9 1

15 . – 19. Dezember 2021

Advent im Erzgebirge Adventsreise in die Bergbaustadt Annaberg-Buchholz, vom 15. –19. Dezember 2021. Besuch diverser

Adventsmärkte. Begleitete Ausflüge in charmante Orte wie das Spielzeugdorf Seiffen, aber auch Besichtigung der Metropole Dresden. Abwechslungs­ reiches Programm, bei dem die Besinnlichkeit nicht zu kurz kommt.

Fahrt mit Reisecar, 4 Übernachtungen mit Halbpension, heimischer Reiseführer Preis pro Person CHF 760.— Einzelzimmerzuschlag CHF 50.— Anmeldeschluss: 14. November 2021

Auskünfte und Anmeldungen an: TCS-Emmental, Therese Gerber, Schlatt, 3543 Emmenmatt Telefon 034 402 52 73, theresegerber@bluewin.ch – alle Infos online: tcsbe.ch

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SEKTION BERN | LANDESTEIL BERN-SEELAND

Dienstleistung für TCS-Mitglieder

Neuer Rechtskonsulent im TCS Landesteil Bern-Seeland TCS-Mitglieder haben Anrecht auf rechtliche Beratung im Strassenverkehrsrecht. Fragen dazu an Marc R. Bercovitz, seit diesem Jahr neuer Rechtskonsulent und Vorstandsmitglied des TCS Landesteils Bern-Seeland. Marc R. Bercovitz, wie gehen Mitglieder vor, die eine Rechtsberatung bei Ihnen in Anspruch nehmen wollen? Die Mitglieder können mich telefonisch kontaktieren (oder vorgängig einen Telefontermin vereinbaren) und haben dann Anspruch auf eine Rechtsberatung im Zusammenhang mit ihrem Fahrzeug und/ oder dem Strassenverkehrsrecht von maximal 30 Minuten Dauer. Streitigkeiten im Strassenverkehr, beispielsweise nach einem Unfall, kommen häufig vor. Was und wie rasch sollte man nach einem Unfall in rechtlicher Hinsicht vorkehren, um seine Interessen zu schützen? Im Zweifelsfall sollte zur Beweissicherung die Polizei beigezogen werden. Es sei denn, die Situation und auch die Verantwortlichkeiten seien klar und unbestritten. In diesem Falle muss unbedingt das Europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von den Unfallteilnehmern unterzeichnet werden. Bei grösseren Unfallfolgen, insbesondere bei Personenverletzungen, empfehle ich die Konsultation bei einem Rechtsanwalt.

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Dieser kann in der Folge zusammen mit der Klientschaft das weitere Vorgehen bestimmen, so dass auch keine Fristen verpasst werden. Zu vermeiden sind zu rasche Schadenserledigungen mit der Haftpflichtversicherung mit einer Saldoklausel, da ansonsten später auftretende Schäden nicht mehr geltend gemacht werden können. Wird eine rasche Erledigung des Sachschadens mit der Haftpflichtversicherung vorgenommen, muss ausdrücklich erwähnt werden, dass diese nur die Erledigung des Sachschadens umfasst. Kann ein Unfall auch mit dem «Europäischen Unfallprotokoll» erledigt werden, wenn es verletzte Personen gegeben hat? Wenn es verletzte Personen gegeben hat, rate ich davon ab, den Unfall mit dem «Europäischen Unfallprotokoll» zu erledigen. In einem solchen Fall sollte unbedingt die Polizei beigezogen werden. Welches sind aus Ihrer Erfahrung häufige Streitpunkte im Strassenverkehr?

In den letzten Jahren haben Verurteilungen wegen Nichteinhaltens eines genügenden Abstandes stark zugenommen. Ebenso nehmen Verurteilungen wegen Anzeigen anderer Verkehrsteilnehmer zu. Diese erscheinen mir in rechtlicher Hinsicht sehr heikel, da in solchen Fällen die Staatsanwaltschaft oder später auch die Gerichte letztlich einzig auf eine Sachverhaltsdarstellung eines anderen Verkehrsteilnehmers abstellen, was zur strittigen «Aussage gegen Aussage-Konstellation» führt und damit zu einer allfälligen heiklen Verletzung des Grundsatzes «Im Zweifel zugunsten des Angeklagten» (in dubio pro reo). Fragen: M. Nobs

Kontakt Marc R. Bercovitz Rechtsanwalt/Avocat/Attorney-at-law lexcentral Advokatur, Notariat, Beratung Bahnhofstrasse / Rue de la Gare 54 Postfach / Case postale 554 2501 Biel/Bienne Tel. 032 328 11 50, Fax 032 328 11 59 www.lexcentral.ch


NACHRUF| SEKTION BERN

Nachruf

In Erinnerung an Fritz Baumgartner Mit grosser Trauer und Betroffenheit haben der TCS Landesteil Berner Oberland, die TCS Sektion Bern und der TCS Zentralclub vom Hinschied unseres ehemaligen Landesteilpräsidenten und verdienten Ehrenmitgliedes

Fritz Baumgartner

15. März 1931 bis 13. September 2021

im Wohn- und Pflegeheim Riedacker in Heimberg Kenntnis nehmen müssen. Fritz war auf allen drei Organisationsebenen des Touring Club Schweiz tätig gewesen. Dem Landesteil Berner Oberland hat er von 1982 bis 2001 als Vorstandsmitglied, Vizepräsident und ab 1996 als Präsident gedient. Zudem hat er von 1993 bis 2001 dem Vorstand der Sektion Bern angehört und war für den Zentralclub von 1993 bis 2002 als Mitglied des damaligen Verwaltungsrats und in der Kommission «Schulung, Sicherheit und Strasse» tätig. Sein grosses und nachhaltiges Engagement galt insbesondere der Verkehrssicherheit, die ihm bereits in seiner beruflichen Eigenschaft als Polizeiinspektor der Gemeinde Steffisburg ein zentrales Anliegen gewesen war. Gerade die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler war ihm stets wichtig. Deshalb er sich im Rahmen der Fahrradprüfungen mit grosser Überzeugung für den von verschiedenen Gemeinden und Institutionen getragenen Oberländischen Schülerverkehrs­ wettbewerb eingesetzt. Im Rahmen seiner Tätigkeit für den TCS Landesteil Berner Oberland war er Mitbegründer und langjähriger Chef des zusammen mit dem Bernischen Autofahrlehrerverbandes durchgeführten Kurses «Kristall – Fahren auf Schnee, Eis und winterlicher Fahrbahn», welcher den Autofahrenden praxisnah mehr Sicherheit auf winterlichen Strassen vermittelt. Als Verwaltungsratspräsident des früheren Verkehrserziehungs-Zentrum (VEZ) Stockental AG hat Fritz Baumgartner die Erweiterung und den Ausbau der bestehenden Anlage und den Einbezug des TCS Zentralclubs als Hauptaktionär mit der ihm eigenen Tatkraft und viel Herzblut initiiert und gegen verschiedenste Widerstände vorangetrieben und zu einem erfolgreichen Abschluss geführt. Die Eröffnung des damals ersten Verkehrssicherheitszentrums des TCS Zentralclubs am 14./15. Juni 2000, welches dank neuester Technik die modernste derartige Anlage in Europa war, hat ihn mit grosser Freude und Stolz erfüllt! Fritz war stets ein Mann mit klaren Prinzipien und Haltungen gewesen, weshalb er im Alter von 70 Jahren konsequent aus allen TCS-Funktionen zurückgetreten ist. Für seine grossen Verdienste waren ihm sowohl vom Landesteil wie auch von der Sektion und vom Zentralclub die Ehrenmitgliedschaft verliehen worden. Fritz hat für den TCS ganz Ausserordentliches geleistet. Wir behalten ihn in dankbarer Erinnerung und in ehrendem Gedenken. Wir verlieren mit ihm aber nicht nur eine initiative Persönlichkeit, einen wirklichen «Macher», sondern vor allem auch einen lieben Freund und Kameraden. Hans-Peter Zürcher Präsident TCS Landesteil Berner Oberland

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SEKTION BERN | KURSE

UNFALL RECHTLICHE FOLGEN

KURS KINDERSITZ

SENIOREN-FAHRKURS

Trotz Aufmerksamkeit kann auch ein erfahrener und vorsichtiger Lenker in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Am Kurs erfahren Sie mehr zu korrektem Verhalten und möglichen Folgen.

Sicherheit geht vor. Doch oft sind Kinder im Auto schlecht gesichert, meist aus Unwissenheit. Der Kurs beantwortet Fragen rund ums Thema Kindersitz – gerne auch am Beispiel Ihres eigenen. Nächste Kurse Mo, 1. November 2021

Kursort TZ TCS Ittigen

Nächste Kurse • Di, 2. November 2021, TZ TCS Ittigen • Mi, 3. November 2021, TZ TCS Thun-Allmendingen • Do, 4. November 2021, Ittigen r jeweils 19–21 Uhr Gratis fü

Der TCS Senioren-Fahrkurs besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil. Er bringt Sie auf den aktuellen Stand zum Thema Strassenverkehr. Kernstück des Kurses ist eine 45-minütige begleitete Fahrt im eigenen Auto. Nach der Fahrt besprechen die Instruktoren individuell mit jedem Kursteilnehmenden ihre Eindrücke und füllen eine Beur­teilung aus. Diese ist vertraulich und hat keine Konsequenzen für die Fahr­berechtigung.

Kosten Normalpreis CHF 60.– TCS-Mitglieder CHF 30.–

Kosten TCS-Mitglieder gratis Normalpreis CHF 30.–

AUTO-TECHNIK

E-BIKE-KURS

AUTO-CHECK

Der Kurs für alle Autolenkerinnen und -lenker, die ihr Auto selbst pflegen und in Schuss halten wollen. An diesem Abendkurs lernen Sie ihr Auto besser kennen und unsere Experten zeigen Ihnen, wie sie Pannen verhindern können. Nächste Kurse Mo, 8. November 2021 19–22 Uhr

TC S eder Mitgli

Kursort TZ TCS Ittigen jeweils 18–19 Uhr

für Gratis TC S eder Mitgli

Kosten TCS-Mitglieder gratis Normalpreis CHF 30.–

Nächste Kurse Ittigen: Do, 10. März 2022

FAHRFITNESS-CHECK

Thun-Allmendingen: Mi, 23. März 2022 Interlaken: Di, 24. Mai 2022

An zwei Kursabenden er­läutern Ihnen unsere Experten die Details eines Autos. Thematisiert werden u.a. die Baugruppen: Motor, Getriebe, Fahrwerk, Bremsen. Ausserdem erhalten Sie Tipps zu Unterhalt und Pflege Ihres Fahrzeugs. Nächste Kurse Mo, 15. und 29. November 2021, 19–22 Uhr Kursort TZ TCS Ittigen Kosten Normalpreis CHF 100.– TCS-Mitglieder CHF 50.–

Sicher unterwegs auf zwei Rädern: Am halbtägigen Kurs werden Vorschriften, gesetzliche Rahmenbedingungen und Be­triebssicherheit thematisiert. Anschliessend absolvieren Sie einen Geschicklichkeitsparcours, bevor Sie unter der Anleitung eines Instruktors dem E-Bike die Sporen geben. Nächster Kurs Sa, 21. Mai 2022 8.15–12 oder 13.15–17 Uhr Kursort TZ TCS Ittigen Kosten Normalpreis CHF 120.– TCS-Mitglieder CHF 70.–

Nach einer Standortbestimmung des theoretischen und praktischen Wissens folgt die Feedback-Fahrt mit Route nach Teilnehmer-Bedürfnis. Die individuelle Rückmeldung enthält Tipps für das künftige Verhalten im Strassenverkehr. Kursort und -dauer Di, 12. April 2022 (NM) Fr. 20. Mai 2022 (VM)r TZ TCS Ittigen Kosten TCS-Mitglieder CHF 90.– Normalpreis CHF 170.–

Kirchberg: Do, 21. April 2022 Langenthal: Do, 7. April 2022 Langnau: Di, 26. April 2022 (NM) Lyss: Do, 28. April 2022 (NM) Kurszeiten Vormittag: 8.15–12 Uhr Nachmittag: 13.15–17 Uhr Kosten TCS-Mitglieder CHF 90.– Normalpreis CHF 170.–

Anmeldung, weitere Kurse: sektionbe@tcs.ch | Telefon 031 356 34 56 | www.tcsbe.ch Alle Kurse können auch für Gruppe gebucht werden. Eco-Drive, Nothilfe und E-Cargo-Bike werden ausschliesslich für Gruppen angeboten. Es gelten die AGB für Kurse der TCS Sektion Bern.

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KURSE & CAMPING | SEKTION BERN

Neue Nothilfe-Kurse mit Zertifikat 15% ungsfü Ein hr Rabatt ung bis b e i B u ch en vor 8 Woch inn Kursbeg

Ab sofort bietet der TCS Bern zwei neue Nothilfe-Kurse mit Zertifikat an. Wer sein Wissen in lebensrettenden Sofortmassnahmen auffrischen möchte, kann dies in vier Stunden umfassend oder in zwei Stunden kompakt tun.

TCS CAMPING CLUB BERN

Klausenabend in Bowil Samstag, 4.12.2021, ab 17 Uhr Klausenabend in der Freizeitanlage Schächli, Bowil. Wir freuen uns, Euch um 17.00 Uhr in der vorgewärmten Blockhütte begrüssen zu dürfen. Nach dem gemeinsamen Abendessen können wir den Abend gemütlich ausklingen lassen. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Anmeldung bis 21.11.2021 an: Fränzi + Kusi Schneider, 031 922 12 62 / 079 244 244 1 oder franziska.schneider@tcs-ccb.ch Alle Teilnehmenden müssen ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen.

BLS AED Komplett Nothilfe-Kurs

BLS AED Kompakt Nothilfe-Kurs

Für alle Interessierten. Ideal als Vorbereitung für eine längere Reise oder zum Auffrischen des bestehenden Nothilfe-Wissens. Ebenso für Helfer mit Versorgungsauftrag, wie Erste-HilfeVerantwortliche in Unternehmen, Gesundheitspersonal, Firstresponder (Betriebs­sanitäter, Polizisten, Feuerwehrangehörige, Bademeister, Samariter etc.). Auch als geschlossener Kurs für Unternehmen.

Ideale Repetition der lebensrettenden Sofortmassnahmen in zwei Stunden, inkl. Zertifikat mit SRC-Gütesiegel (Gültigkeit 2 Jahre) nach neustem internationalem Konsensus für Reanimation (CoSTR).

Dieser Kurs vermittelt grundlegende Fertigkeiten in erster Hilfe wie • Alarmierung • Herzdruckmassage • Beatmung • Anwendung AED • Bewusstlosen-Lagerung

Dieser Kurs vermittelt grundlegende Fertigkeiten in erster Hilfe wie • Alarmierung • Herzdruckmassage • Beatmung • Anwendung AED • Bewusstlosen-Lagerung

Theaterabend 2022

Darüber hinaus werden Ursachen und Prävention von Herzinfarkt, Stroke oder Atemwegsverlegung behandelt. Fertigkeiten und Anwendung werden im Szenarientraining am Erwachsenen und Kind (Schwerpunkte ans Zielpublikum adaptiert) trainiert.

Dauer: 2 Stunden

Das gemeinsame Abendessen wird um 19.00 Uhr serviert. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt und sind verbindlich.

Zertifikat mit SRC-Gütesiegel (Gültigkeit 2 Jahre) nach neustem internationalem Konsensus für Reanimation (CoSTR). Dauer: 4 Stunden

BLS AED KOMPLETT NOTHILFE Kursort und -dauer Do, 25. November 2021 Do, 16. Dezember 2021 17.30–21.30 Uhr Technisches Zentrum TCS Ittigen Kosten TCS-Mitglieder CHF 170.– Normalpreis CHF 220.–

Ideal als regelmässige Repetition der lebensrettenden Sofortmassnahmen für alle Interessierten. Auch als geschlossener Kurs für Unternehmen.

Ihre Vorteile • Zertifizierter Kurs • Wichtiges Nothilfe-Wissen kompakt vermittelt • Instruktoren mit hoher Praxiserfahrung • Kurslokalitäten an gut erreichbarer Lage, kostenloser Parkplatz, nahe gelegene RBS-Haltestelle • inkl. Pausen-Getränk

Samstag, 15.01.2022 um 19 Uhr Theaterabend im Gemeindesaal, Schlossgut Münsingen. Sa, 15. Januar 2022, Türöffnung ab 17.30 Uhr. Achtung: Neuer Ort und neue Zeit !!!

Alle Teilnehmenden müssen ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen. Anmeldungen bis am 23.12.2021 an Fränzi Schneider, Tel. 031 922 12 62, 079 244 24 41 oder franziska.schneider@tcs-ccb.ch

BLS AED KOMPAKT NOTHILFE Kursort und -dauer Fr, 12. November 2021, 17–19 Uhr Mo, 29. November 2021, 17.30–19.30 Uhr Mi, 8. Dezember 2021, 18.30–20.30 Uhr Mo, 20. Dezember 2021, 18–20 Uhr Technisches Zentrum TCS Ittigen Kosten TCS-Mitglieder CHF 90.– Normalpreis CHF 130.–

Mehr Infos: www.tcs-ccb.ch November 2021  |  touring

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SEKTION BERN | FAHRZEUGKONTROLLEN

Mehr Informationen Telefon 031 356 34 56 sektionbe@tcs.ch www.tcsbe.ch

TCS Fahrwerkdiagnose Der ausführliche Check Ihres Fahrwerks durch unsere fachkundigen Experten. Dauer: 1,5 Stunden Normalpreis TCS-Mitglieder

CHF 240.– CHF 120.–

Technische Zentren TCS Ittigen und Thun-Allmendingen

Fahrzeugkontrollen Tests für Autos (keine Reparaturen oder Einstellarbeiten) TCS Garantieablauf-Test (Dauer  1½ Std.) Beleuchtung, Batterie, Bereifung, Bremsen, Radlauf, Kraftübertragung, Lenkung, Stossdämpfer, Abgas etc. Normalpreis CHF 240.– TCS-Mitglieder CHF 120.– TCS Occasions-Test (Dauer  1½ Std.) Abgas, Auspuffanlage, Tacho, Beleuchtung, Batterie, Bereifung, Bremsen, Radlauf, Kraftübertragung, Lenkung, Stossdämpfer Normalpreis CHF 240.– TCS-Mitglieder CHF 120.– TCS Caravan Gas Control (Dauer  1 Std.) Normalpreis CHF 130.– TCS-Mitglieder CHF 110.– TCS MFK-Vortest (Dauer  1 Std.) Normalpreis CHF 160.– TCS-Mitglieder CHF 80.– Fahrzeugbewertung (Dauer  ½ Std.) Normalpreis CHF 35.– TCS-Mitglieder CHF 20 – Abgaswartung (Dauer  1 Std.) Normalpreis CHF 160.– TCS-Mitglieder CHF 80.–

Motordiagnose (Dauer  1¾ Std.) Abgas, Drehzahl, Motorleistung*, Ladeeinrichtung, Batterie, Anlasser, Tacho, Tourenzähler, Fehlerspeicher Normalpreis CHF 280.– TCS-Mitglieder CHF 140.– Motorleistungstest auf Rolle* (Dauer  ¾ Std.) Normalpreis CHF 180.– TCS-Mitglieder CHF 90.– Fahrwerkdiagnose (Dauer  1½ Std.) Aufhängungen, Stossdämpfer, Lenkgeomet­rie vorne und hinten, Chassis, Unterboden, Lenkorganspiel, Reifen Normalpreis CHF 240.– TCS-Mitglieder CHF 120.– Volldiagnose (Dauer  3½ Std.) TCS Occasions-Test, Motordiagnose*, Fahrwerkdiagnose Normalpreis  CHF 490.– TCS-Mitglieder CHF 245.– TCS Ferien-Test (Dauer  ¾ Std.) Normalpreis CHF 90.– TCS-Mitglieder CHF 60.–

TCS Winter-Test (Dauer  ½ Std.) Normalpreis CHF 60.– TCS-Mitglieder CHF 40.– Tachotest (Dauer  ¼ Std.) Normalpreis TCS-Mitglieder

CHF 40.– CHF 20.–

Bremstest (Dauer  ½ Std.) Messung auf Rolle, Flüssigkeit, Beläge, Scheiben Normalpreis CHF 80.– TCS-Mitglieder CHF 40.– Stossdämpfertest (Dauer  ¼ Std.) Normalpreis CHF 40.– TCS-Mitglieder CHF 20.– Tempo-100-Plakette (Dauer  1 Std.) für Anhänger und Wohnwagen Normalpreis CHF 245.– TCS-Mitglieder CHF 170.– TCS-Camping-Mitglieder CHF 135.– Kontrollen nach Absprache pro Stunde Zeitaufwand inkl. Benützung der Kontrollgeräte Normalpreis CHF 160.– TCS-Mitglieder  CHF 80.– * Motorleistungstest nur im TZ Ittigen

Tests für Motorräder & Roller (keine Reparaturen oder Einstellarbeiten) TCS MFK-Vortest (Dauer  1 Std.) Normalpreis CHF 160.– TCS-Mitglieder CHF 80.–

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touring | November 2021

Moto-Occasions-Test* (Dauer  1½ Std.) Abgas, Auspuffanlage, Bereifung, Bremsen, Tacho, Beleuchtung, Batterie, Kraftübertragung, Lenkung, Rahmen, Rost, Probefahrt Normalpreis CHF 240.– Mitglieder CHF 120.–

Motorleistungstest auf Rolle* (Dauer  1 Std.) Normalpreis CHF 180.– Mitglieder CHF 90.– * Moto-Occasions-Test und Motorleistungstest können nur im TZ Ittigen durchgeführt werden.


MFK | SEKTION BERN

Amtliche Fahrzeugprüfung (MFK) alle 5 Jahre 3 Jahre 2 Jahre

Melden Sie Ihr Fahrzeug beim TCS an, sobald die Prüfung fällig ist oder Sie das kantonale Aufgebot erhalten.

1. Inverkehrssetzung

1. MFK

2. MFK

weitere MFK

CHF 30.– nur für TCS-Mitglieder

TCS-Fahrzeugprüfungen im Kanton Bern

Vom Strassenverkehrsamt des Kantons Bern anerkannte Kontrollen für: – Personenwagen & Motorräder – mit BE-Nummern – eingelöst auf ein TCS-Mitglied

Technisches Zentrum TCS Ittigen Montag bis Freitagmittag Technisches Zentrum TCS Thun-Allmendingen Dienstag bis Freitagmittag

Ausgeschlossen sind Fahrzeuge – mit Tages- oder Zollschildern – mit Händlerschildern, wenn der Fahrzeugausweis annulliert ist oder die Kontrollschilder hinterlegt sind – mit Spikesreifen – die jährlich oder infolge eines Polizeirapportes geprüft werden müssen – Kleinbusse, leichte Motorwagen (Camper), Wohnwagen, Anhänger, Liefer­wagen usw.

Prüfbahn Langenthal (nur PW) Nächste Prüftage: 12. November 2021 3. Dezember 2021 Prüfbahn Langnau i.E. Nächste Prüftage: 26. November 2021 8. Dezember 2021 Technisches Zentrum TCS Biel Montag bis Freitag (Anmeldung TZ Biel, 032 341 41 76)

Prüfpflichtige Abänderungen (z.B. Fel­gen, Tieferlegung, Veteranen­ eintrag) müssen erstmalig beim kantonalen Verkehrsprüfzentrum geprüft und eingetragen werden.

Standorte in anderen Kantonen finden Sie unter www.zentren.tcs.ch.

NEU: Termin für MFK-Anmeldung direkt online buchen unter www.tcsbe.ch –> Fahrzeugkontrollen

Talon für Terminanfrage amtliche Fahrzeugprüfung (MFK) Fahrzeughalter

TCS-Mitgliedsnummer

Name

Vorname

Adresse

PLZ/Ort

E-Mail Telefon

Jahrgang

Fahrzeug

Fahrzeugmarke

Personenwagen

Motorrad

Nummer: BE

Prüfungsdatum

Bevorzugte Prüfungsdaten

nicht mögliche Daten

Bemerkungen

Prüfungsort (bitte ankreuzen) Ittigen Thun-Allmendingen Langenthal Langnau i.E.

Einsenden an: TCS Sektion Bern, Thunstrasse 61, Postfach, 3000 Bern 6 Telefon 031 356 34 56, Fax 031 356 34 60, sektionbe@tcs.ch

Biel/Bienne

TCS Technisches Zentrum, Lengnaustrasse 7, 2504 Biel Telefon 032 341 41 76, Fax 032 341 70 05 November 2021  |  touring

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SEKTION BERN

Nikolina Basic und Séverine Trefzer vom Mitgliederservice der TCS Sektion Bern

Mitgliedschaft wechseln: 031 356 34 56, Mitgliederservice, TCS Sektion Bern

Rat, Schutz und Hilfe für Paare oder ganze Familien Der TCS bietet nicht nur Mitgliedschaften für Einzelpersonen, sondern auch Familienmitgliedschaften an. Doch für wen lohnt es sich, eine solche abzuschliessen? Nikolina Basic, Leiterin Mitgliederservice TCS Sektion Bern, gibt Auskunft. Welcher Unterschied besteht zwischen der TCS Einzel- und der Familienmitgliedschaft? Die Familienmitgliedschaft deckt neben der Person, auf die sie lautet, auch folgende mit ihr im gleichen Haushalt lebende Personen ab, vorausgesetzt, dass diese beim TCS namentlich erfasst sind: • den Ehepartner bzw. Lebenspartner • deren Kinder unter 26 Jahren (einschliesslich Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder). Für wen lohnt sich eine Fami­lienmitgliedschaft? Die TCS Familienmitgliedschaft lohnt sich für Zwei- und Mehrpersonenhaushalte, in denen mehrere Fahrzeuge genutzt werden. Denn sie deckt nebst der versicherten Person auch Ehe- resp. Lebenspartner und deren Kinder unter 26 Jahren gleichwertig ab.

Welche Leistungen sind versichert? Wir kümmern uns um alles – vor allem um unsere Mitglieder und ihre Familie: Wenn sie mit dem Auto liegen bleiben, sind wir rund um die Uhr da, um schnell zu helfen. Da wir mit 220 eigenen Patrouilleuren unterwegs sind und nicht nur mit Vertragspartnern. In acht von zehn Fällen können unsere Mitglieder nach einer Panne weiterfahren. Wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist, überführen wir das Fahrzeug in die Wunschgarage und übernehmen die Kosten für die alternative Beförderung aller Insassen. Auch bei selbstverschuldeten Pannen. Genauso leisten wir Velo-Pannenhilfe. Ebenso übernehmen wir Hotel- und Transportkosten, wenn Mitglieder in Folge eines Unwetters nicht am gleichen Tag ans Ziel kommen – auch bei ÖV-Verspätungen oder Zugsausfall.

Die Pannenhilfe ist ja nicht neu. Gibt es weitere Vorteile der Familienmitgliedschaft? Nebst der Pannenhilfe haben Familienmitglieder Anrecht auf eine kostenlose Rechtsberatung und mit lexCall eine individuelle, telefonische Erstauskunft bei allen Rechtsfragen des Alltags. Und wenn unsere Mitglieder ein Problem mit der Kaskoversicherung bei Sachschäden am Auto haben, verhilft ihnen der Club mit seinen Experten zu ihrem Recht. Bei Rechtsstreitigkeiten als Folge eines Verkehrsunfalls als Fussgänger, Radfahrer oder ÖV-Nutzer übernehmen wir die Rechtskosten. Zudem bieten wir für jedes beim TCS registrierte Kind ein Identifikationsarmband. Damit kann das Kind im Notfall schnell wieder aufgefunden werden, sollte es z.B. in den Ferien die Eltern verlieren. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Benefits und Mitgliederrabatte. Wie wird man Familienmitglied? Indem man neu eine Familienmitgliedschaft abschliesst. Bei bestehenden Mitgliedschaften wandeln wir diese auf Wunsch gerne um. Interview: Bianca Sommer


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