WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
DER NATIONALRAT VERABSCHIEDET DIE RENTENREFORM
Altersvorsorge – wie sichern?
In der vergangenen Woche widmete sich der Nationalrat in einer dreizehn Stunden dauernden Beratung als Zweitrat dem Thema Altersvorsorge 2020. Der Reformbedarf blieb unbestritten und dem Eintreten auf die Vorlage wurde oppositionslos zugestimmt. Wir haben ein funktionierendes Vorsorgesystem und trotzdem ist eine Reform dringend notwendig. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Die stetig steigende Lebenserwartung ist der Hauptgrund für die zunehmenden Defizite in der AHV und dem ungenügenden Vorsorgekapital in den Pensionskassen.

Innert dreissig Jahren ist die durchschnittliche Lebenserwartung in der Schweiz um gegen fünf Jahre angestiegen. Das heisst auf die Vorsorge bezogen: Ohne Gesetzesänderung hat die Rentenzeit um über 25 Prozent zugenommen. Mit den ins Pensionsalter kommenden grossen Nachkriegs-Jahrgängen steigt der jährlich wiederkehrende zusätzliche Finanzbedarf bis 2030 in der AHV und den Pensionskassen, ohne sonstige Korrekturen, auf über 15 Milliarden Franken.
Erhaltung der Leistungen
Zur Erhaltung der Leistungen hat sich der Bundesrat in seinem Vorschlag vor allem an Mehreinnahmen orientiert. Die Ausgaben senkenden Korrekturen blieben bescheiden. Man muss dem Bundesrat allerdings zugestehen, dass er sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, am bisherigen Leistungsniveau orientiert hat, wenn er das auch vor allem mit neuen Einnahmen erreicht. Der Ständerat ist leider den grundsätzlichen Bundesratsvorgaben nicht gefolgt. Vor allem der Beschluss die Kompensation eines tieferen Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge mit höheren AHV-Renten mindestens teilweise zu kompensieren, muss als Fehlleistung bezeichnet werden.
Keine Vermischung der beiden Säulen Die Vermischung der beiden Säulen hat letztlich nichts anderes als einen Aus-

bau der AHV zur Folge. Das ist unter dem Eindruck der vor wenigen Tagen deutlich abgelehnten AHV-Plus-Initiative politisch besonders stossend. Der Nationalrat hat diesem Konzept eine Absage erteilt und sich wieder eher am Vorschlag des Bundesrates orientiert. Beide Vorsorgeeinrichtungen wurden unabhängig voneinander mit Leistungskorrekturen und neuen Einnahmen zielgerichtet revidiert. Ich erachte den Vorschlag des Nationalrates, bei allen Vorbehalten, immer noch als gute Ausgangslage für die anstehende Differenzbereinigung der beiden Räte. Zu Unrecht sorgt auch der Vorschlag einer Schuldenbremse in der AHV, in Verbindung mit Mehrwertsteuererhöhungen und einer Rentenalter-Erhöhung auf 67 Jahre, für Empörung. Es ist der ehrliche Versuch, dem Hauptproblem in unserer Altersvorsorge, der steigenden Lebenserwartung in unserer Gesellschaft, mit einem vernünftigen Konzept zu begegnen.
Die Entscheide des Nationalrates Leider wurde zu Beginn der Debatte der Antrag der SVP-Fraktion, die Vorlage aufzuteilen, abgelehnt. Es wäre einfach gewesen, möglicherweise ohne Referendum die unbestritteneren Teile, wie gleiches Rentenalter 65, Übernahme des auslaufenden Mehrwertsteuer-Anteils von der IV von 0,3 Prozent und weitere Korrekturen, wie ein verbesserter flexibler Altersrücktritt in der AHV, vorzuziehen. Man hätte den Zeitdruck, der die komplexe Vorlage spürbar belastet, mit weniger Hektik bearbeiten können. Die Aufteilung ist nun vom Tisch. Es sind vom Nationalrat folgende Massnahmen beschlossen worden, die zu weniger Ausgaben führen. Die An-
hebung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre. Die Witwen- und Witwerrenten werden nur noch mit Kindern bis 18-jährig oder in Ausbildung ausgerichtet. Geschiedene Witwen sind nur noch bei entfallenden Unterhaltsbeiträgen bezugsberechtigt. Für Rentner werden keine Kinderrenten mehr ausbezahlt, nicht zuletzt, weil in der Zwischenzeit jedes Kind eine Kinderzulage erhält. In der beruflichen Vorsorge wird der Umwandlungssatz von heute 6,8 auf 6 Prozent gesenkt. Damit wird der längeren Lebenserwartung und den tiefen Renditen am Kapitalmarkt begegnet. Das sind im Wesentlichen die Massnahmen, die zu einem verbesserten Haushalt beitragen. Das allein genügt natürlich nicht, um das Ziel der Erhaltung der Renten zu erreichen. In der AHV soll die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um 0,6 Prozent erhöht werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die für die IV befristeten 0,3 Prozent als erster Schritt bereits 2018 der AHV zugute kommen. Der zweite Teil erfolgt dann 2021. Der Bundesrat wollte 1,5 Prozent, der Ständerat 1 Prozent zusätzliche Mehrwertsteuer. Der Bundesbeitrag an die AHV, heute 19,55 Prozent, soll laut Nationalrat auf 20 Prozent angehoben werden. Der Bundesrat beantragte 18,55 Prozent, der Ständerat 19,55 Prozent. Zudem wird das 1999 vom Volk beschlossene eine Mehrwertsteuerprozent in vollem Umfang der AHV zukommen. Bisher wurden entgegen dem damaligen Volksentscheid gut 17 Prozent in die Bundeskasse abgezweigt.
Falsches Kompensations-Konzept In der beruflichen Vorsorge gibt es verschiedene Wege, die Auswirkung eines tieferen Umwandlungssatzes zu kom-
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Die nächste kantonale Delegiertenversammlung findet am Dienstag, 1. November 2016 in Zumikon, Bezirk Meilen, statt.

pensieren. Die völlig anders organisierte AHV dazu einzusetzen, ist jedenfalls versicherungsmathematischer Unsinn und die damit verbundene Ungleichbehandlung von Neu- und Altrentnern gefährdet die AHV. Dem Entscheid des Nationalrates, den Koordinationsabzug abzuschaffen und mit nur noch zwei Altersgutschriften von 9 und 13 Prozent zu agieren, haftet der Makel des Schnellschusses an. Die noch in der Kommission mit Mehrheitsentscheid zustande gekommene Lösung mit einem früheren Sparbeginn, geänderten Altersgutschriften, sinkenden Koordinationsabzug für Teilzeitbeschäftigte, vernünftiger Eintrittsschwelle und Sonderbeiträgen für die Übergangsgeneration, hätte rechnerisch nachweislich mindestens eine Kompensation auf 15 Jahre hinaus gesichert. Bei dem nun vom Nationalrat beschlossenen Kompensation-Konzept ist vor allem Unsicherheit die Folge. Eines aber ist sicher, Betriebe mit Angestellten im Tieflohnsegment werden dadurch mit Pensionskassen-Beiträgen massiv zur Kasse gebeten. Erstaunlich daran ist eigentlich nur, dass die Sozialdemokraten hier nicht mitgemacht haben. Der Bauerverband jedenfalls
scheint gemerkt zu haben, was mit diesem Entscheid auf sie zukommt. Wie man hört, sind sie gut vernehmbar gegen diese Lösung.
Die Revision ist nicht gratis Eines muss man wissen. Die Sicherung der Altersvorsorge, mit dem Ziel, die Rentenhöhe in Franken zu erhalten, ist nicht ohne zusätzliche finanzielle Mittel zu haben. Man müsste das Rentenalter auf politisch völlig unrealistische Höhe schrauben, um ohne zusätzliche Abgaben über die Runden zu kommen. Es ist aber auch nicht sinnvoll, vor dem Hauptproblem der Vorsorge die Augen zu verschliessen. Die durchschnittliche Rentenzeit der Frau in unserem Land beträgt heute über 22 Jahre, bei Männern 17 Jahre mit steigender Tendenz. Das ist bei Frauen fast genau die Hälfte der Erwerbszeit.
Eine Entwicklung, die wirtschaftlich unhaltbar, aber auch gesellschaftlich nicht sinnvoll ist. Die Verantwortung des Parlaments in dieser wohl innenpolitisch wichtigsten Vorlage der Legislatur ist gross. Ein Scheitern der Vorsorge 2020 wäre die teuerste aller Varianten.
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Hollywood Boulevard, Ringier Boulevard
Nadja Schildknecht, Direktorin des höchst erfolgreichen Zurich Film Festival, erklärte es so: «Das Unternehmen NZZ pflegt die Werte, welche wir für das ZFF als richtig empfinden: Qualität und hohe Glaubwürdigkeit.» Zu hören bekam dies ausgerechnet der Blick, nachdem die Firma Ringier über Monate verzweifelt versucht hatte, das Zürcher Filmfestival zu kaufen.
Nadja Schildknecht hätte gerade so gut sagen können: «Ein Medienunternehmen, das seine Seiten mit Anzeigen für Massagesalons füllt, entspricht nicht unserem Niveau. Sorry.»
Jetzt ist Ringiers Hofpublizist Frank A. Meyer ausser sich. In seiner Kolumne im letzten Sonntagsblick schäumte er ausnahmsweise nicht über einen neoliberalen tschihadistischen Populistenführer mit HarvardManagerExamen.
Sondern über das Zurich Film Festival. Jene Firma, die seine Firma eben noch kaufen wollte, beschimpft er jetzt als «Die Firma». Und schreit Skandal. Weil sich der NZZVerlag zu wenig daran stösst, dass das Festival ein paar Franken Subventionen bezieht. Wie wenn sich der RingierVerlag bei einem Kauf daran gestossen hätte. Es ist aber auch gar zu hart. Da heisst das aktuelle RingierGeschäftsmodell doch längst nicht mehr spannender Journalismus. Sondern schlichter Billettverkauf fürs glimmernde, glitzernde, gleissende Showbusiness. Die bunten Heftli und BoulevardZeitungen sind nur noch dazu da, um die unter Vertrag stehenden Sternchen zu promoten. Doch Weltstars wie Hugh Grant, Oliver Stone, Uma Thurman und Daniel Radcliffe reisen ans Zurich Film Festival. Und Ringier bleibt auf Xenia Tchoumitcheva, Christa Rigozzi und Othmar Hitzfeld sitzen. Die grosse Welt des Zürcher Filmfestivals ist die schlimmstmögliche Bedrohung für Frank A. Meyers kleine Welt: Diese heisst Filmfestival von Locarno. Dort hält er Hof in Ascona an seinem «Dîner républicain» und verteilt den HansRingierPreis – meistens an den Europäer Gerhard Schröder. Dort stösst er sich nicht an vielen Millionen Filmsubventionen von Bund und Fernsehen SRF. Doch welche Stars folgen Meyers Einladung zum Spitzenbankett? Höchstens noch Alain Berset, Ruth Dreifuss und Moritz Leuenberger. Wo möchten Sie lieber hin? Ans glamouröse StarGipfeltreffen auf dem Sechseläutenplatz? Oder an die hoch subventionierte sozialdemokratische Klassenzusammenkunft im Tessin?
Hohe Hürden bei AHV-Reform im «Doppelsprung» genommen
Die unter dem Titel «Altersvorsorge 2020» nun vom Nationalrat als zweiter Kammer behandelte AHV-Reform hat nach zähem Ringen und stundenlangen Debatten klarere Konturen angenommen. Im Vordergrund steht nicht mehr der von der linken Seite geforderte Leistungsausbau, sondern die Leistungssicherung. Diese Weichenstellung im Interesse der nächsten Generation ist das Ergebnis eines bürgerlichen SVP/FDP-Schulterschlusses.

Hans Egloff
Nationalrat SVP Aesch
ZH
Zum Abschluss der Herbstsession 2016 war der Nationalrat nochmals gefordert: Es ging um die Verschärfung des Bundesgesetzes gegen Schwarzarbeit. Namens der SVP-Fraktion, der Minderheit der vorberatenden Kommission, zu der auch ich gehöre, sowie der Mehrheit der FDP-Fraktion beantragte unsere Aargauer Kollegin Sylvia Flückiger-Bäni Nichteintreten auf die Vorlage: Mit dieser Vorlage würden nur die KMU -Betriebe und das Gewerbe schikaniert.
Schwarzarbeit treffe die Unternehmen als Arbeitgeber, die gegenüber solcher Konkurrenz benachteiligt seien, sie treffe Arbeitnehmer, die wegen Schwarzarbeitern keine Stellen finden, und schlussendlich fehlten Steuergelder und Zahlungen an die Sozialwerke. Wörtlich warnte Nationalrätin Flückiger: «Seitens der SVP sind wir der Meinung, dass wir keine Verbesserung erreichen werden. Vielmehr wird ein neues Bürokratiemonster geschaffen.»
Die Revision schaffe ein Klima des Misstrauens. Die SVP wolle keine Ausdehnung der Kontrollen und keine Beschränkung der Autonomie der Kantone bei den Kontrollen und keine Verschärfung der Strafbestimmungen. Der Erstrat sah es anders und hiess die
Revision in der Gesamtabstimmung mit 107 gegen 75 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut, nachdem die bürgerliche Mehrheit dem Gesetzesentwurf ein paar Zähne gezogen hatte. Nun ist der Ständerat am Zug.
AHV-Reform ohne «Zückerchen»
Die nun beschlossene Stabilisierungsmechanik für die AHV-Reform folgt laut Nationalratsentscheid folgender Regel: Sobald der AHV-Ausgleichsfonds unter hundert Prozent einer Jahresausgabe sinkt, muss der Bundesrat dem Parlament Korrekturmassnahmen vorschlagen. Fällt der Stand unter 80 Prozent, wird das Rentenalter in drei Schritten auf 67 Jahre erhöht und die Mehrwertsteuer wird um 0,4 Prozent angehoben. Die Mehrheit der Grossen Kammer hat bewusst auf jegliche «Köderpolitik» im Hinblick auf die unumgängliche Volksabstimmung verzichtet. So entfiel die vom Ständerat beschlossene Erhöhung der künftigen AHV-Einzelrenten um monatlich 70 Franken. Auch der Plafond für Ehepaar-Renten soll nicht von 150 auf 155 Prozent steigen. Die AHV müsse auch für künftige Generationen gesichert werden, unterstrichen namens der SVP deren Baselbieter Sprecher Thomas de Courten und dessen Basler Rats- und Fraktionskollege Sebastian Frehner (SVP BS).
Wie weiter mit Masseneinwanderung?
Nach dem Entscheid des Nationalrats zur Umsetzung des Verfassungsauftrags
VERFEHLTE POLITIK MUSS GESTOPPT WERDEN
gegen die Masseneinwanderung – mit einem nicht nur für die SVP-Initianten enttäuschend minimalistischen «Inländer-light-Vorrang» – sieht der Fahrplan nun so aus: –
Am 10. und 11. Oktober wird sich die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats mit den Beschlüssen befassen.
– Bis Ende Oktober muss der Bundesrat Stellung nehmen zur Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse» (Rasa-Initiative). Diese will den Verfassungsartikel gegen die Masseneinwanderung wieder streichen. Im Vordergrund steht die Frage, ob der Bundesrat einen Gegenvorschlag dazu vorlegen wird oder nicht, mit der Absicht, den geltenden Verfassungsauftrag nachträglich abzuschwächen.
–
Am 7. November behandelt die SPK des Ständerats erneut die Umsetzung des Verfassungsauftrags.
– In der Dezembersession debattiert der Ständerat die Vorlage aufgrund der SPK-Anträge zum zweiten Mal.
– Bis 9. Februar 2017 muss der Verfassungsauftrag gegen die Masseneinwanderung gemäss geltendem Auftrag von Volk und Ständen umgesetzt sein.
Keine Niederlassung ohne Integration Künftig soll nur noch eine Niederlassungsbewilligung erhalten, wer die Integrationskriterien erfüllt. Das hat der Nationalrat im Ausländer- und Inte-
Energiestrategie 2050: «Teile und herrsche»
Mit aller Gewalt und auf undemokratische Weise will der Bundesrat jetzt die für die Schweiz desaströse Energiestrategie 2050 durchpeitschen.
Das Vorgehen greift zurück auf die diktatorischen Methoden eines Julius Cäsars und seiner feudalistischen Nachfolger: direkte Bestechungsgelder, wie die als Fördermittel deklarierte KEV, Steuererlasse für Grossverbraucher von Strom, Ablasshandel über CO 2Kompensationen und Kooperation mit dem wirtschaftlichen Gegner über das EU-Stromabkommen sind Ziele, die im ersten Massnahmenpaket zur Anwendung kommen sollen.
Während fünf Jahren wurde hier ein unüberblickbares Monster geschaffen, dessen Ziele weder erreichbar (Beispiel 2000-Watt-Gesellschaft) noch sinnvoll sind (Ruinierung der Wasserkraft). Immer wenn diese Strategie Gefahr läuft, an die Wand zu fahren, werden Notmassnahmen eingebracht und weitere Gruppierungen über Versprechungen ins Boot geholt. Da nun auch die Wasserkraft subventioniert werden soll, wird die gesamte Stromproduktion einbezogen, was wirtschaftlich wohl kaum sinnvoll sein kann.
Das Verteilen von Staatsgeldern an einzelne Gruppierungen stellt diese ruhig und korrumpiert letztlich das ganze Land. Damit wird auch verschleiert, dass dieses Monster ausschliesslich durch Private und KMU finanziert werden soll, was bei allen vorgesehenen Zielen eine massive Verteuerung zunächst des Stromes und anschliessend der fossilen Energien bedeutet. Das Volk hatte bisher noch nie die Gelegenheit, sich zu dieser sog. «Energiewende» zu äussern, was den Charakter der Vorgehensweise des Bundesrats aufzeigt.
Man mag denken, dass Stimmenkauf zum normalen Vorgehen der Politik gehört, übersieht jedoch die gesamthaften Auswirkungen dieser Vor-
lage. Es lohnt sich, genauer hinzuschauen:
– Massive Verteuerung des Stroms mit Ausbau des Stromnetzes, unrentable Speicherstauseen und Erhöhung der Subventionen für neue Erneuerbare Energien
– Verlust der kantonalen Hoheit bei der Energie über das Vehikel der zentral vorgegebenen MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich)
– Gefährdung der Stromversorgung im Winter und Gefahr von Blackouts – Zunehmende Abhängigkeit vom Ausland über das Stromabkommen mit der EU, sowie Importen
– Automatische Übernahme von EUGesetzen über dieses Abkommen
– Technologieverbot für die Kernkraft entgegen dem weltweiten Trend
Überwachungsstaat à la «Big Brother» mit Smart Meters, Smart Grid, etc., die mit zentralen Computern dem Nutzer Zeit und Energiemenge vorgeben wollen
– Unterhöhlung der Demokratie durch Kauf von Stimmen und Organisationen
– Aufbau eines zentralen Zwang- und Strafsystems
– Übergang zu einer zentralistischen Planwirtschaft
Aufbruch ins Unbekannte
Diverse Ziele sind unrealistisch, wie z.B. die 2000-Watt-Gesellschaft, Reduktion des Stromverbrauchs entgegen allen Tendenzen der Innovation, Nutzung der Geothermie etc. Es werden viele neue Staatsstellen geschaffen, die gemäss Botschaft die Zahl von 300 weit übersteigen.
grationsgesetz mit 125 zu 65 Stimmen festgeschrieben. Der Bundesrat wollte einen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) für Personen, die integriert sind und zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Der Nationalrat möchte auch, dass die Behörden C-Ausweise widerrufen beziehungsweise zu B-Ausweisen zurückstufen können, wenn eine Person nicht bereit ist, sich in der Schweiz zu integrieren.
Als integriert gilt, wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt und die erforderlichen Sprachkompetenzen hat. Der Ständerat hat den Gesetzesänderungen 2013 zugestimmt.
Nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative im Frühjahr 2014 beauftragte das Parlament den Bundesrat, strengere Regeln für den Familiennachzug zu erlassen.
Der Bund soll auch länger für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene zahlen. Das will der Ständerat. Er hat eine Motion von Philipp Müller (FDP/ AG) mit 31 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Heute zahlt der Bund während fünf beziehungsweise sieben Jahren Pauschalen für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Nach dem Willen des Ständerates soll er künftig während zehn Jahren die vollen Kosten tragen. Die Kantone sollen nur zahlen, wenn sie die Integration vernachlässigen oder Ausschaffungen zu wenig konsequent vollziehen. Es brauche finanzielle Anreize, damit der Bund die Möglichkeiten für eine restriktive Anerkennungs- und Aufnahmepraxis ausschöpfe.
Die wahren Kosten werden verschleiert und treffen Private und KMU Zudem besteht kein Entsorgungskonzept für Solarpanels, die hochgiftige Substanzen enthalten und deren Produktion einen massiven Ressourcenund Energieverschleiss fördern. Bereits sind weitere Massnahmenpakete in der Pipeline, die neue Steuern vorbereiten und weitere Zwänge für den Bürger schaffen.
Fazit
Um diese gefährlichen Tendenzen auf einen geordneten und demokratischen Weg zurückzuführen, ist die SVP, zusammen mit weiteren Organisationen
gefordert, das Referendum zu ergreifen, um eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energie als eine der wichtigsten Rahmenbedingungen für unser Land zu gewährleisten, wie es Verfassung und geltendes Energiegesetz vorschreibt.
Es ist höchste Zeit, dass die Politik ihre Verantwortung wieder wahrnimmt, diese verfehlte Energiepolitik stoppt und bessere und realistischere Lösungen für unsere Zukunft vorschlägt.
Stephan Amacker Präsident für Energie, Umwelt und Raumplanung
DER AKTUELLE VORSTOSS
«Kinderehen» in der Schweiz
Im Zuge der Einwanderung aus fremden Kulturkreisen gibt es leider auch bei uns zunehmend Fälle von sogenannten «Kinderehen». Dabei handelt es sich um Eheschliessungen, bei denen der eine Ehegatte – zumeist die Frau – minderjährig ist, was nach Schweizer Recht verboten ist.
In vielen Fällen wird auch das sexuelle Schutzalter unterschritten, welches in der Schweiz bei 16 Jahren liegt. Derartige Fälle beschäftigen die Schweizer Behörden immer wieder. Offenbar wird in der Schweiz von Fall zu Fall entschieden, wie mit solchen Ehen umgegangen wird. Das SEM hat bislang keine klaren Zahlen und Fakten veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund bittet Nationalrätin Natalie Rickli (SVP, Winterthur) mit einer Anfrage den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele Fälle von Ehen, bei denen mindestens ein Ehepartner minder-
jährig ist, sind bekannt? (Bitte nach Kanton, Geschlecht, Alter und Herkunft aufschlüsseln.)
2. Ist bekannt, wie viele solcher Kinderehen vor der Einreise in die Schweiz geschlossen wurden und wie viele während der eine Ehepartner bereits in der Schweiz lebte?
3. Gibt es Ehen mit einem minderjährigen Ehepartner, die von den Schweizer Behörden rechtskräftig anerkannt wurden?
4. Welche Behörde entscheidet, wie mit solchen Ehen umgegangen wird (Zivilstandesämter, Gerichte, KESB…)?
5. Welche Rolle kommt dem SEM zu?
6. Wie viele Asylgesuche wurden in den letzten zwei Jahren von erwachsenen Männern mit minderjährigen Ehefrauen gestellt?
7. Auf Basis welcher Grundlagen entscheidet das SEM in diesen Fällen?
8. Was unternimmt der Bundesrat, um «Kinderehen» in der Schweiz zu verhindern?
AUS DEM KANTONSRAT
Härter gegenüber straffälligen Ausländern
Der Kantonsrat hat Gesetzesanpassungen beschlossen, die für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative nötig wurden. Landesverweise bis zu zehn Jahren kann ein Einzelrichter verhängen. Der Vollzug des Landesverweises erfolgt über das Amt für Migration.

Margreth Rinderknecht
Kantonsrätin SVP
Wallisellen
Nach einer Ersatzwahl ans Steuerrekursgericht und zwei Neubesetzungen für Kommissionen wurde über eine Änderung im Gesetz über die Gerichtsund Behördenorganisation debattiert. Neu wird das Gericht wieder Landesverweisungen aussprechen können. Der Regierungsrat beantragt dabei, eine solche von zehn Jahren. Somit sollten schon bei kleineren Delikten höhere Landesverweisungen ausgesprochen werden können. Als zweites wird die Kompetenz zum Vollzug der Landesverweisung geregelt. Hier wird als zuständige Stelle das Migrationsamt vorgeschlagen. Damit ist mit einem konsequenteren Vollzug zu rechnen. Das Migrationsamt ist bereits für alle anderen ausländerrechtlichen Belange zuständig, weshalb kein aufwendiger Informationsaustausch geführt werden muss. Die hohe Einzelrichterkompetenz ist zu begrüssen, da sie diesem erlaubt, auch bei kleineren Delikten längere Landesverweise auszusprechen. Zudem werden die teuren Kollegialgerichte von kleineren Delikten entlastet, was auch zu einer Kostenersparnis führt. Die linke Ratshälfte wollte mit einem Minderheitsantrag, dass gegenüber von Ausländern mit Niederlassungsbewilligungen keine Landesverweise ausgesprochen würden; solche Straftäter seien doch im Land und oft auch in der Familie verankert und da dürfe man sie nicht brutal herausreissen. Der Minderheitsantrag wurde klar abgelehnt mit 121:50 Stimmen; die Gesetzesänderung geht in die Redaktionskommission.
Diskussionen zur Kantonsspital Winterthur AG
Danach fuhr der Rat fort mit der Beratung, es ging um die Umwandlung des
Kantonsspitals Winterthur KWS in eine AG. Die Linken wollten mit Minderheitsanträgen im Gesetz verankern, dass der Kantonsrat als Teil der Eigentümerstrategie Vorgaben für die Ausund Weiterbildung, Personalentwicklung und Anstellungsbedingungen macht und ebenso für eine zweckgebundene Investitions- und Immobilienplanung. Ruth Frei (SVP, Wald) machte klar, dass die SVP diese Minderheitsanträge nicht unterstützen werde: «Das Personalmanagement soll bei der Spitalleitung bleiben. Im Jahresbericht des KWS wird eine hohe Zufriedenheit bei Personal und Patienten aufgezeigt.
Ebenso soll die KWS AG selber entscheiden, wie und wo in Immobilien investiert werden soll.» Später meldete sie sich nochmals zu Wort: «Mir scheint die linke Ratshälfte hat noch nicht mitbekommen, dass wir über eine AG sprechen. Wir sind überzeugt, dass der Verwaltungsrat der neuen AG die Verantwortung wahrnehmen wird, sowohl im personellen Bereich wie auch im Immobilienbereich.» Von bürgerlicher Seite wurde mehrmals beteuert, dass die geforderten Details bereits in der Eigentümerstrategie geregelt werden. Die Minderheitsanträge wurden mit 119:50 und mit 98:67 abgelehnt.
Eigenmittel zur Investitionsfinanzierung
In der darauffolgenden Diskussion ging es um ein weiteres Kernelement der Vorlage. Der Präsident der vorberatenden Kommission (KSSG, Kommission Sicherheit, Soziales und Gesundheit)
Claudio Schmid (SVP, Bülach): «Mit den vollkostendeckenden Fallpauschalen, welche auch die Anlagenutzungskosten umfassen, erwirtschaftet das KSW die notwendigen Mittel zur Investitionsfinanzierung selbst. Die KSW AG muss deshalb ihre Immobilienprozesse eigenverantwortlich und konsequent an den betrieblichen Anforderungen und Bedürfnissen orientiert gestalten können. Für ein Spital hat die Verfü-
DER
AKTUELLE VORSTOSS
auf der REMO -Buchhaltung (analog Stadt Zürich), vorzulegen.
gungsgewalt über die eigene Infrastruktur eine besondere Bedeutung, weil ein grosser Teil der Infrastruktur einen unmittelbaren Einfluss auf die Betriebsabläufe und Patienten-Behandlungsprozesse hat. Aus diesem Grund ist es für stark infrastrukturabhängige Betriebe wie Spitäler notwendig, dass die Entscheidungsgewalt über die Infrastruktur, im Besonderen über die Liegenschaften, und die gesamtbetriebliche Ergebnisverantwortung in einer Hand liegen. Dazu stellt nach Auffassung der Kommissionsmehrheit das Baurechtsmodell für die bisher genutzten Spitalbauten und die Liegenschaften auf dem angrenzenden Areal der ehemaligen Brauerei Haldengut die beste Lösung dar. Das Landeigentum bleibt dagegen unverändert beim Kanton.»
Ruth Frei ergänzte: «Aus Sicht der SVP muss das KSW, resp. die KWS AG entscheiden können, was wo wann gebaut werden soll.» Die Linken wollten, dass die Verantwortung für die Immobilien beim Kanton bleibt, mit dem Ziel, die Folgen der Privatisierung abzuschwächen, und sprachen sich für ein «Delegationsmodell» aus. Benjamin Fischer (SVP, Volketswil), ist überzeugt, dass die KSW AG die Mittel bekommen wird, die es braucht, um den Versorgungsauftrag auszuführen. Die Grundlage für das Baurechtsmodell sei die Einführung der Fallpauschale. Handlungs- und Entscheidungsspielraum sei wichtig für die neue Spitallandschaft, ergänzte Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger. Der Rat sprach sich mit 119 zu 51 Stimmen für das Baurechtsmodell aus.
Referendum angekündigt
Bei weiteren Details folgte der Rat den Mehrheitsanträgen der Kommission: Genehmigung der Gründungsstatuten durch den Kantonsrat; der regierungsrätliche Vorschlag zur Wahl des Verwaltungsrates ist vom Kantonsrat zu genehmigen; die Möglichkeit soll vorhanden sein, Tochtergesellschaften, beispielsweise für eine allfällige Auslagerung des Rettungsdienstes, gründen
Transparenz des Budgetprozesses im Kanton Zürich wiederherstellen Mit einem Postulat, eingereicht durch Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht), Jürg Sulser (SVP, Otelfingen) und einen Vertreter der EDU, wird der Regierungsrat gebeten, den budgetberatenden Kantonsratskommissionen auf das Budgetjahr 2018 (KEF 2018–2021) neben den Angaben im öffentlich publizierten KEF - und Budget-Buch jeweils einen Budgetentwurf für jede der ihnen zugeteilten Leistungsgruppen, basierend
Begründung: Jahr für Jahr wurde in den vergangenen drei Jahren das öffentlich publizierte KEF - und Budget-Buch (Titel: Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan und Budget-Entwurf) ausgedünnt. Die darin enthaltenen Angaben sind vielmals nicht mehr nachvollzieh-
DER AKTUELLE VORSTOSS
Ausschaffungs-Initiative konsequent umsetzen
In der Sonntags-Presse wurde bekannt, dass drei Dominikaner im Jahre 2014 einen Mann auf brutalste Art und Weise niedergestochen und beraubt haben. Nur dank sofortiger Hilfe und viel Glück hat das Opfer überlebt. Es leidet aber heute noch Höllenqualen als Folge der Messerattacke. Trotzdem wurden die ausländischen Gewalttäter von unseren Gerichten vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen und sitzen nun lediglich Haftstrafen wegen Raubes und weiterer Delikte ab. Vor allem der Chef der Bande weist ein – gelinde gesagt – eindrückliches strafrechtliches Palmares auf (v.a. Delikte gegen Leib und Leben und schwerste Betäubungsmitteldelikte), hat keine Aufenthaltsbewilligung und wurde trotzdem noch nie ausgeschafft. Dies-
bezügliche Anfragen werden in unserem Kanton einmal mehr mit dem Hinweis «Datenschutz»nicht beantwortet. In diesem Zusammenhang bitten Jürg Trachsel (svp, Richterswil) und Jürg Sulser (svp, Otelfingen) den Regierungsrat mit einer Interpellation um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Werden die drei Dominikaner nach Verbüssung ihrer Strafen ausgeschafft?
2. Warum wurde der Rädelsführer Felix G, der sich seit Jahren ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhält und immer wieder schwer delinquiert hat, nicht schon früher ausgeschafft (damit hätte u.a. wohl der nun publik gewordene brutale Mordversuch vom 1. Juni 2014 verhindert werden können)?
bar. So ist es seriös arbeitenden Kommissionen und Parlamentariern derzeit nicht mehr möglich, mit dem öffentlich publizierten Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2017–2020 und Budget 2017 (Entwurf) auch ein Globalbudget seriös nur schon auf seine Plausibilität zu überprüfen, geschweige denn gezielt fundierte und nachvollziehbare Fragen und daraus folgernd Budgetanträge zu stellen.
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Verselbstständigung ist unter Dach und Fach

Interessant ist ein kurzer Rückblick zur Geschichte des Spitals. Das Kantonsspital Winterthur (KSW ) wurde 1876 durch die Stadt Winterthur als städtisches Einwohnerspital mit 90 Betten erbaut. Wegen eines missglückten Eisenbahnprojektes verschuldete sich die Stadt kurz darauf so stark, dass sie ihr Spital verkaufen musste. Der Kanton bot sich als Käufer an und kam 1886 in den Besitz des KSW Es ist das einzige Regionalspital, das als Folge der geschichtlichen Entwicklung immer noch vom Kanton betrieben wird –seit 2007 als Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts. Im Zentrum der Vorlage steht die Umwandlung der heutigen kantonalen Anstalt in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft. Dadurch erhält das KSW den notwendigen Handlungsspielraum, sich im veränderten Spitalumfeld weiterhin erfolgreich zu behaupten. Gleichzeitig werden die Konflikte des Kantons, die sich aus dessen unterschiedlichen Aufgaben und Rollen als Regulator, Finanzierer und Spitalbetreiber ergeben, bereinigt. Die bisher genutzten Spitalbauten und die
Liegenschaften auf dem angrenzenden Areal der ehemaligen Brauerei Haldengut werden dem Spital im Baurecht übertragen, damit sich das KSW eigenverantwortlich und zugeschnitten auf seine betrieblichen Bedürfnisse entwickeln kann. Die Kommission unterbreitete dem Kantonsrat zahlreiche Änderungen, mit denen insbesondere die Oberaufsichtsfunktion des Parlaments gestärkt wird. Es sind dies etwa die Genehmigung der Eigentümerstrategie, der Gründungsstatuten oder des regierungsrätlichen Vorschlags zur Wahl des Verwaltungsrates, solange der Kanton im Besitz der Aktienmehrheit ist.
Die SVP spricht sich dafür aus, dass der Kanton nicht schon nach zwei, sondern erst nach fünf Jahren Aktien an Dritte verkaufen darf. Zudem will die SVPFraktion, dass dem Kantonsrat auch weiterhin die jährlichen Geschäftsberichte zur Kenntnis zu bringen sind, solange der Kanton eine bedeutende Beteiligung an der Aktiengesellschaft hält. RotGrün, insbesondere Gewerkschaftskreise, kündigten ein Referendum an und hoffen, das neue Gesetz an der Urne zu bodigen. Wir sind davon überzeugt, dass diese Kompromisslösung, in der SVP und FDP in vielen Punkten der Ratslinken entgegengekommen sind, auch beim Volk eine Zustimmung finden wird und damit das KSW mit dem nötigen Rüstzeug in die Zukunft starten kann.
zu können. Schliesslich wollten die Linken im Gesetz auch noch verankern, dass das KWS verpflichtet werden soll, für das gesamte Personal mit den anerkannten tariffähigen Personalverbänden einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen. Auch dieser Minderheitsantrag fand im Rat keine Mehrheit. Benjamin Fischer konterte die Argumente der Linken: «Ein GAV ist ein Vertrag in der Verantwortung des Arbeitgebers, er liegt in der Kompetenz der KWS AG, eine solche Forderung gehört nicht ins Gesetz.» Die Linken kündigten die Ablehnung des Gesetzes an und ebenso das Ergreifen des Referendums. Das Geschäft kommt in die Redaktionskommission.
FRAKTIONSERKLÄRUNG
Im Zweifel gegen das Opfer – oder –«Kapitulation unseres Rechtstaates!»
6x verurteilt – u.a. wegen Gefährdung des Lebens, Körperverletzung und wegen Besitzes von 6 Kilogramm Kokain –, Gefängnisausbruch, seit 2010 ohne Aufenthaltsbewilligung und bis 2018 mit Einreisesperre belegt.

Jürg Trachsel
Kantonsrat
Fraktionspräsident SVP Richterswil
3. Warum erhalten Personen vom Schlage des Felix G im Kanton Zürich Sozialhilfe und wohnen in Hotels?
4. Das zürcherische Migrationsamt hüllt sich gegenüber Fragen der Presse i.S. Ausschaffung von Felix G. und seinen Komplizen nach Verbüssung ihrer Strafen aus «datenschutzrechtlichen» Gründen in Schweigen. Falls dies zutrifft, welche Bestimmung des Datenschutzgesetzes findet vorliegend Anwendung?
5. Erachtet es der Zürcher Regierungsrat als wirklich verhältnismässig und im öffentlichen Interesse liegend, dass kantonale und somit mit öffentlichen Geldern finanzierte Ämter aus «datenschutzrechtlichen» Gründen Antworten auf Fragen von öffentlichem Interesse verweigern?
Trotz dieser doch recht eindrücklichen kriminellen Energie lebt gemäss gestrigem Medienbericht ein 38-jähriger Dominikaner auf Kosten der Sozialhilfe recht bequem und logiert in einem Hotel im Kanton Zürich. Besonders tragisch: Wäre er ausgeschafft worden, hätte mit grosser Wahrscheinlichkeit das wohl brutalste Delikt seiner «Rohgewalt»-Karriere vermieden werden können: Er begeht im Juni 2014 mit 2 dominikanischen Komplizen eine Messerattacke im Kanton Aargau. 13 Mal wurde brutal und erbarmungslos auf das Opfer eingestochen, welches nur dank Glück und schneller Hilfe überlebt hat. Und was passiert vor Gericht: Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes. Was ist das, geschätzte Ratskolleginnen und Ratskollegen, wenn kriminelle Ausländer nie arbeiten, aber Sozialhilfe beziehen und in Hotels logieren, wenn sich diese Leute trotz Einreisesperre immer wieder in der Schweiz aufhalten und wacker Aufenthaltsbewilligungen anfordern, schwerste Gewaltdelikte begehen und nie ausgeschafft werden. Wissen Sie, was das ist? Wir von der SVP sagen dem «Kuscheljustiz vom Feinsten!»
Dass jetzt schliesslich das Migrationsamt aus «datenschutzrechtlichen Gründen» nicht offenlegen will, ob die drei Dominikaner nach Verbüssung ihrer Strafe ausgeschafft werden, ist noch das berühmte Tüpfelchen auf dem i! Herr Sicherheitsdirektor und oberster Chef des Migrationsamtes, die Öffentlichkeit will wissen, ob die 3 gehen müssen oder nicht. Wir sehen gespannt Ihrer Antwort entgegen und reichen in dieser Angelegenheit auch gleich einen entsprechenden Vorstoss ein.
Jubiläumsfeier 100 Jahre SVP Kanton Zürich
Sonntag, 19. März 2017, 15.00 Uhr 14.00 Uhr Türöffnung Im Kongresssaal des Kongresshauses Zürich, Gotthardstrasse 5, 8002 Zürich
Bitte reservieren Sie sich dieses Datum! Es erwartet Sie ein interessantes Festprogramm mit diversen Kurzansprachen, musikalischer Unterhaltung und feinem Apéro riche. Jedermann ist herzlich eingeladen. Weitere Informationen unter www.100-jahre-svp-zuerich.ch


Gut gerechnet und falsch kommuniziert in Bundesbern
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag beschlossen, die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) anzuheben. Dabei wird gut gerechnet und falsch kommuniziert. Nicht der Transitgüterverkehr, sondern der Binnenverkehr bringt diese Mehreinnahmen von 190 Mio. Franken auf.
RoMü. «Der Bundesrat erhöht die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Neu kostet die Transitfahrt durch die Schweiz 298 Franken, 27 Franken mehr als bisher. Der Bundesrat rechnet dabei mit beachtlichen 190 Mio. Franken Mehreinnahmen. Damit werden die Beschlüsse zur Förderung der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs umgesetzt.» Die Schlagzeile machte am Freitagnachmittag
die Runde und manch ein Insider reibt sich verwundert die Augen. Um beachtliche satte 10 Prozent steigen die Abgaben. Kostet aber wirklich nur die Transitfahrt mehr, ist hier bezüglich der Kommunikation die Frage. Doch bereits beim Nachrechnen merkt man, dass hier etwas nicht stimmt. Erst vor wenigen Tagen wurden die neusten Transitzahlen im alpenquerenden Güter- und Schwerverkehr durch die

Der Binnenschwerverkehr trägt die Hauptkosten der angehobenen LSVA
JUGENDBAROMETER 2016
Wirtschaftsliberal, wertkonservativ, Junge SVP!
Der Jugendbarometer 2016 zeigt: Die Jugend von heute löst sich immer mehr von der halsbrecherischen und unrealistischen Traumwelt der Jungsozialisten und steht wieder ein für die Grundwerte der Schweiz. Das ist nicht nur ein Zeichen dafür, dass die Junge SVP am Puls der heutigen Jugend politisiert, sondern gerade bei den 18- bis 25-Jährigen auch wertvolle Basisarbeit leistet.

Marc Wachter Zumikon
Wie denkt die heutige Jugend? Was beschäftigt uns? Was sind unsere Ziele, Träume und Befürchtungen? Es sind Fragen, welche sich gerade ältere Generationen immer wieder stellen. Um dieser Thematik auf den Grund zu gehen, führt die Grossbank Credit Suisse alljährlich eine Studie durch, welche genau diese Fragen beantworten soll. Das Resultat der diesjährigen Umfrage zeigt: Die Jugend von heute ist wirtschaftsliberal und wertkonservativ und sympathisiert mit der rechtsbürgerlichen Politik. Auf die Frage, was die drei wichtigsten Ziele für ihre Zukunft seien, antworteten über zwei Drittel von 1000 Befragten mit: «Eigene Träume verfolgen», «Gute Work-LifeBalance» und Wohneigentum. Hochgesteckte Karriereziele und der Drang nach einem guten Job, einem stabilen familiären Umfeld und einer sicheren, wirtschaftlichen Existenz haben stark zugenommen. Vorbei ist die Zeit, als sich eine Mehrheit von Jugendlichen als Weltverbesserer aufspielen wollten und glaubten, von «Luft und Liebe» leben zu können. Die Mehrheit der Jugendlichen steht mit beiden Beinen am Boden der Realität und ist sich bewusst, dass «von nichts, nichts kommt».
Diese Entwicklung ist hoch erfreulich.
Auch bei der Frage nach den 3 grössten Sorgen zeigt sich ein ähnliches Bild.
Auf die Frage: «Was für Themen bereiten dir Sorgen?» antworteten 46 Prozent der Befragten mit: Asylfragen, Personenfreizügigkeit, Altersvorsorge.
Dass genau bei diesen Themen enormes Verbesserungspotenzial vorhanden ist, hat die Junge SVP bereits seit längerer Zeit erkannt. Mit diversen Aktionen, Podiumsdiskussionen und persönlichen Gesprächen versuchen wir, die Jugendlichen abzuholen und ihnen Lösungen anzubieten. Gerade im Bereich der Altersvorsorge konnten wir zusammen mit dem Jungfreisinn viele Jugendliche für ein Nein zur sozialistischen AHVplus-Initiative gewinnen und trugen so unseren Teil zum Abstimmungserfolg bei. Auch wenn aus der Studie hervorgeht, dass sich Jugendliche lieber nicht in politischen Parteien oder sozialen Gemeinschaften engagieren, besteht bei der 1990er-Generation riesiges Potenzial. Unser Ziel als Junge SVP muss es sein, dieses Potenzial auszuschöpfen, indem wir die Wünsche und Sorgen von Gleichaltrigen ernst nehmen und entsprechend vertreten. Ein kleiner Wehrmutstropfen bleibt trotz einer sonst sehr positiven Studie erhalten. Auf die Frage, welches Medium am vertrauenswürdigsten und neutralsten über die Schweizer Politlandschaft berichtete, antworteten über 86 Prozent mit SRF. Nun gut, alles kann man als 20-Jähriger auch nicht auf Anhieb wissen.
LESERBRIEF
Burka-Pflicht für den lieben Gott
Nun sind wir so weit. Unser christlicher Glaube und unsere abendländische Kultur werden eingeschränkt. In der Stadt Luzern müssen Kruzifixe abgedeckt werden, wenn Nichtgläubige, oder Andersgläubige dies verlangen.
Weit haben wir es gebracht mit unserer christlichen Toleranz.
Sehr weit!
Emil Grabherr, Weggis
Schweiz präsentiert. Diese werden voraussichtlich erstmals seit Jahren beachtlich sinken. Es werden für 2016 noch rund eine Million Transitfahrten durch die Schweiz prognostiziert. Rechnet man diese Anzahl Lastwagen mit der maximalen angekündigten Erhöhung hoch, so sind es gerade einmal 27 Millionen Franken, welcher der Transitverkehr im Maximum mehr abzuliefern hat. Den Rest von immerhin 163 Mio. Franken oder 86 Prozent trägt der Schweizer Binnenverkehr.
Die Abgaben variieren zwischen 3,10 Rappen je Kilometer für die Emissionsklasse Euro 1–3, die Euroklasse 6 zahlt
2,28, Euro 4 und 5 2,69 und solcher mit Partikelfilter der Euroklassen 2 und 3 noch 2,79 Rappen. Rechnet man diese Abgaben auf einen Camion mit 40 Tonnen Gesamtgewicht aus, so kostet der Transportkilometer 0,912 Franken bis 1,24 Franken.
Verschwiegene Zusatzbelastung
Es mag erstaunen, dass vor allem auch die Medien den erwähnten Bundesratsbeschluss ohne grosses Hinterfragen und Nachrechnen übernommen haben. Denn immerhin etwas mehr als 160 Mio. Franken oder rund 20 Franken pro Einwohner hat der Schweizer Konsument davon zu tragen. Doch was dem Güterverkehr zugemutet wird, scheint im Personen- und Güterverkehr auf der Schiene kaum
André Bücheler als Bezirksrat nominiert
An der Delegiertenversammlung der SVP des Bezirks Pfäffikon vom 27. September 2016 wurde in Wildberg André Bücheler für den per Ende Amtsdauer zurücktretenden Bezirksrat Beat Brüngger (SVP) nominiert.
km. Die Delegierten nominierten einstimmig André Büecheler (SVP) aus Illnau. Mit André Büecheler konnte für das anspruchsvolle Amt ein bestens geeigneter Kandidat mit Lebensund Führungserfahrung gewonnen werden.
zumutbar zu sein. Würde die Bahn dermassen aufschlagen, so wäre ein Sturm der Entrüstung zu erwarten und der Preisüberwacher Stefan Meierhans würde wie im jüngsten Fall eingreifen. Er zwang bezüglich der vorgeschlagenen Tariferhöhungen die SBB in die Knie, sodass diese statt dringend benötigter 100 Mio. nur 50 Mio. Franken an Mehreinnahmen generieren können.
Konkret handelt es sich jetzt aber bei der Anhebung der LSVA um eine versteckte, aber sehr beachtliche Zusatzabgabe, welche zusätzlich in die Bahninfrastruktur fliesst, ohne dass sich Bürger und Konsumenten dazu äussern können. Denn diese tragen ebenso wie eigentlich auch bei den Bahnbilletten die Mehrkosten.

Der 53-jährige Büecheler ist verheiratet und als Produktionsleiter bei der SBB für die Instandhaltung des SBahn-Rollmaterials tätig. Er besitzt als ehemaliger Finanzvorstand der Primarschulpflege Schwerzenbach Exekutiverfahrung. Seit 14 Jahren vertritt er die SVP im Gemeinderat von Illnau-Effretikon, davon zehn Jahre in der RPK. Als ehemaliger Ratspräsident und Mitglied der Geschäftsprüfungskommission besitzt er umfassende Parlamentserfahrung. André Bücheler.
Zwei kantonale und eine eidgenössische Abstimmungsvorlage am 27. November 2016
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass am 27. November 2016 über zwei kantonale Abstimmungsvorlagen abgestimmt wird. Auf eidgenössischer Ebene kommt eine Vorlage vors Volk.
Die zwei kantonalen Vorlagen:
1. Planungs- und Baugesetz (Änderung vom 29. Februar 2016; Umsetzung der Kulturlandinitiative)
2. Kantonale Volksinitiative «Schutz der Ehe»
Die eidgenössische Vorlage:
1. Volksinitiative vom 16. November 2012 «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)»
LESERBRIEF
Die freisinnigen «Bilateralen-Retter»
Die FDP scheint verzweifelt auf der Suche nach Argumenten und Schlagworten zu sein, um ihr unverkennbares Bemühen zu rechtfertigen, bei der massiv angeschlagenen Brüsseler Funktionärsbürokratie doch noch irgendwie unterzukommen. Ihr Mantra «Die Bilateralen retten» ist so ausgeleiert, dass es bald niemand mehr hören mag. Zudem ist es falsch. Kommissionspräsident Juncker persönlich erklärte in Zürich, die EU würde die GuillotineKlausel nicht anrufen, wenn die Schweiz die Personenfreizügigkeit so umsetzen würde, wie es in ihrer Verfassung steht. Die sechs Abkommen seien auch im Interesse der EU. Tim Guldimann, damals noch Botschafter in Berlin, bestätigte in einem Interview, dass die EU die bilateralen Verträge I wegen der Masseneinwanderungs-Initiative keinesfalls kündigen werde. Ins gleiche Horn stiess der ehemalige Schweizer Chef-Unterhändler Yves Rossier. Seine Ehrlichkeit kostete ihn den Job.
Es wird auch immer wieder behauptet, eine Gefährdung der Bilateralen I sei bei der Abstimmung vom 9. Februar 2014 nicht genügend zum Ausdruck
gekommen. Dies ist falsch. Der Bundesrat selbst konnte nicht genug herausstreichen, eine Annahme dieser Initiative gefährde unsere Beziehungen zur EU. Die Schweiz wurde vollgepflastert mit Plakaten mit dem Apfelbäumchen mit und ohne Äpfel und dem «SVP-Holzhacker», der dieses Apfelbäumchen fällt. Es ist eine Beleidigung für die Intelligenz der Stimmbürger, zu behaupten, diese hätten die drastische Darstellung einer Gefährdung der Bilateralen vielleicht gehört, aber vermutlich aus Unverständnis trotzdem für die Initiative gestimmt. Hinter diesem Sturm im Wasserglas vermute ich aber etwas viel Schwerwiegenderes. Es ist der Druck des internationalen Grosskapitals und der Hochfinanz – man könnte auch sagen der sogenannten «Bilderberger» –, denen das selbstbestimmte Dasein des kleinen «geostrategischen Undings» Schweiz, wie übrigens auch der kürzliche Brexit, ein Dorn im Auge ist. Sie möchten die Welt beherrschen, wobei ihnen natürlich der fortschreitende Zerfall der EU höchst ungelegen kommt. Ihr Ziel ist ein globaler Einheitsbrei, am liebsten eine zentral gesteuerte «Weltunion».
Zur Umsetzung dieser Ziele bauen sie auf eine abgehobene «EliteklubMentalität» einer herrschenden Oberschicht, z. B. in Deutschland auf Merkels CDU oder in der Schweiz auf die FDP, die dabei gleichzeitig ihre eigenen Pfründe äufnen können. Symptomatisch dafür ist z. B. der vorauseilende Gehorsam der Bankier-Vereinigung, die den ominösen Rahmenvertrag unisono gutgeheissen hat, oder neuestens der von der FDP initiierte, skandalöse erste Verfassungsbruch seit 1848. Es ist, wie gesagt, die globale Hochfinanz, der Unabhängigkeit, Demokratie und Selbstbestimmung eines kleinen Volkes höchstens ein mildes Lächeln entlocken. Eine intakte EU wäre für sie ein ideales Mittel zum Zweck. Die Linken sind für sie von untergeordneter Bedeutung und werden als «nützliche Idioten» missbraucht.
Daher: Wehret den Anfängen! Die SVP hat letzte Woche unter der Federführung von Roger Köppel eine parlamentarische Initiative zur Verhinderung dieses unwürdigen Unterwerfungsvertrages eingereicht.
Robert Nieth, Walchwil

















