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Freitag, 7. Oktober 2016 | Nr. 40 | 58. Jahrgang
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DER NATIONALR AT VER ABSCHIEDET DIE RENTENREFORM
Vorankündigung
Altersvorsorge – wie sichern?
Die nächste kantonale Delegiertenversammlung findet am Dienstag, 1. November 2016 in Zumikon, Bezirk Meilen, statt.
In der vergangenen Woche widmete sich der Nationalrat in einer dreizehn Stunden dauernden Beratung als Zweitrat dem Thema Altersvorsorge 2020. Der Reformbedarf blieb unbestritten und dem Eintreten auf die Vorlage wurde oppositionslos zugestimmt. Wir haben ein funktionierendes Vorsorgesystem und trotzdem ist eine Reform dringend notwendig. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Die stetig steigende Lebenserwartung ist der Hauptgrund für die zunehmenden Defizite in der AHV und dem ungenügenden Vorsorgekapital in den Pensionskassen.
Toni Bortoluzzi alt Nationalrat SVP Affoltern a. A.
Innert dreissig Jahren ist die durchschnittliche Lebenserwartung in der Schweiz um gegen fünf Jahre angestiegen. Das heisst auf die Vorsorge bezogen: Ohne Gesetzesänderung hat die Rentenzeit um über 25 Prozent zugenommen. Mit den ins Pensionsalter kommenden grossen Nachkriegs-Jahrgängen steigt der jährlich wiederkeh rende zusätzliche Finanzbedarf bis 2030 in der AHV und den Pensionskassen, ohne sonstige Korrekturen, auf über 15 Milliarden Franken.
Erhaltung der Leistungen Zur Erhaltung der Leistungen hat sich der Bundesrat in seinem Vorschlag vor allem an Mehreinnahmen orientiert. Die Ausgaben senkenden Korrekturen blieben bescheiden. Man muss dem Bundesrat allerdings zugestehen, dass er sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, am bisherigen Leistungsniveau orientiert hat, wenn er das auch vor allem mit neuen Einnahmen erreicht. Der Ständerat ist leider den grundsätzlichen Bundesratsvorgaben nicht gefolgt. Vor allem der Beschluss die Kompensation eines tieferen Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge mit höheren AHV-Renten mindestens teilweise zu kompensieren, muss als Fehlleistung bezeichnet werden.
Keine Vermischung der beiden Säulen Die Vermischung der beiden Säulen hat letztlich nichts anderes als einen Aus-
bau der AHV zur Folge. Das ist unter dem Eindruck der vor wenigen Tagen deutlich abgelehnten AHV-Plus-Initiative politisch besonders stossend. Der Nationalrat hat diesem Konzept eine Absage erteilt und sich wieder eher am Vorschlag des Bundesrates orientiert. Beide Vorsorgeeinrichtungen wurden unabhängig voneinander mit Leistungs korrekturen und neuen Einnahmen zielgerichtet revidiert. Ich erachte den Vorschlag des Nationalrates, bei allen Vorbehalten, immer noch als gute Ausgangslage für die anstehende Differenz bereinigung der beiden Räte. Zu Unrecht sorgt auch der Vorschlag einer Schuldenbremse in der AHV, in Verbindung mit Mehrwertsteuererhöhungen und einer Renten alter-Erhöhung auf 67 Jahre, für Empörung. Es ist der ehrliche Versuch, dem Hauptproblem in unserer Altersvorsorge, der steigenden Lebenserwartung in unserer Gesellschaft, mit einem vernünftigen Konzept zu begegnen.
Die Entscheide des Nationalrates Leider wurde zu Beginn der Debatte der Antrag der SVP-Fraktion, die Vorlage aufzuteilen, abgelehnt. Es wäre einfach gewesen, möglicherweise ohne Referendum die unbestritteneren Teile, wie gleiches Rentenalter 65, Übernahme des auslaufenden Mehrwertsteuer-Anteils von der IV von 0,3 Prozent und weitere Korrekturen, wie ein verbesserter flexibler Altersrücktritt in der AHV, vorzuziehen. Man hätte den Zeitdruck, der die komplexe Vorlage spürbar belastet, mit weniger Hektik bearbeiten können. Die Aufteilung ist nun vom Tisch. Es sind vom Nationalrat folgende Massnahmen beschlossen worden, die zu weniger Ausgaben führen. Die An-
hebung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre. Die Witwen- und Witwerrenten werden nur noch mit Kindern bis 18-jährig oder in Ausbildung ausgerichtet. Geschiedene Witwen sind nur noch bei entfallenden Unterhaltsbeiträgen bezugsberechtigt. Für Rentner werden keine Kinderrenten mehr ausbezahlt, nicht zuletzt, weil in der Zwischenzeit jedes Kind eine Kinderzulage erhält. In der beruflichen Vorsorge wird der Umwandlungssatz von heute 6,8 auf 6 Prozent gesenkt. Damit wird der längeren Lebenserwartung und den tiefen Renditen am Kapitalmarkt begegnet. Das sind im Wesentlichen die Massnahmen, die zu einem verbesserten Haushalt beitragen. Das allein genügt natürlich nicht, um das Ziel der Erhaltung der Renten zu erreichen. In der AHV soll die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um 0,6 Prozent erhöht werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die für die IV befristeten 0,3 Prozent als erster Schritt bereits 2018 der AHV zugute kommen. Der zweite Teil erfolgt dann 2021. Der Bundesrat wollte 1,5 Prozent, der Ständerat 1 Prozent zusätzliche Mehrwertsteuer. Der Bundesbeitrag an die AHV, heute 19,55 Prozent, soll laut Nationalrat auf 20 Prozent angeho ben werden. Der Bundesrat beantragte 18,55 Prozent, der Ständerat 19,55 Prozent. Zudem wird das 1999 vom Volk beschlossene eine Mehrwertsteuerprozent in vollem Umfang der AHV zukommen. Bisher wurden entgegen dem damaligen Volksentscheid gut 17 Prozent in die Bundeskasse abgezweigt.
Falsches Kompensations-Konzept In der beruflichen Vorsorge gibt es verschiedene Wege, die Auswirkung eines tieferen Umwandlungssatzes zu kom-
pensieren. Die völlig anders organisier te AHV dazu einzusetzen, ist jedenfalls versicherungsmathematischer Unsinn und die damit verbundene Ungleichbehandlung von Neu- und Altrentnern gefährdet die AHV. Dem Entscheid des Nationalrates, den Koordinationsabzug abzuschaffen und mit nur noch zwei Altersgutschriften von 9 und 13 Prozent zu agieren, haftet der Makel des Schnellschusses an. Die noch in der Kommission mit Mehrheitsentscheid zustande gekommene Lösung mit ei nem früheren Sparbeginn, geänderten Altersgutschriften, sinkenden Koordinationsabzug für Teilzeitbeschäf tigte, vernünftiger Eintrittsschwelle und Sonderbeiträgen für die Übergangsgeneration, hätte rechnerisch nachweislich mindestens eine Kompensation auf 15 Jahre hinaus gesichert. Bei dem nun vom Nationalrat beschlossenen Kompensation-Konzept ist vor allem Unsicherheit die Folge. Eines aber ist sicher, Betriebe mit Angestellten im Tieflohnsegment werden dadurch mit Pensionskassen-Beiträgen massiv zur Kasse gebeten. Erstaunlich daran ist eigentlich nur, dass die So zialdemokraten hier nicht mitgemacht haben. Der Bauerverband jedenfalls
scheint gemerkt zu haben, was mit diesem Entscheid auf sie zukommt. Wie man hört, sind sie gut vernehmbar gegen diese Lösung.
Die Revision ist nicht gratis Eines muss man wissen. Die Sicherung der Altersvorsorge, mit dem Ziel, die Rentenhöhe in Franken zu erhalten, ist nicht ohne zusätzliche finanzielle Mittel zu haben. Man müsste das Rentenalter auf politisch völlig unrealistische Höhe schrauben, um ohne zusätzliche Abgaben über die Runden zu kommen. Es ist aber auch nicht sinnvoll, vor dem Hauptproblem der Vorsorge die Augen zu verschliessen. Die durchschnittliche Rentenzeit der Frau in unserem Land beträgt heute über 22 Jahre, bei Männern 17 Jahre mit steigender Tendenz. Das ist bei Frauen fast genau die Hälfte der Erwerbszeit. Eine Entwicklung, die wirtschaftlich unhaltbar, aber auch gesellschaftlich nicht sinnvoll ist. Die Verantwortung des Parlaments in dieser wohl innenpolitisch wichtigsten Vorlage der Legislatur ist gross. Ein Scheitern der Vorsorge 2020 wäre die teuerste aller Varianten.
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