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Zürcher Bote Nr. 27

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Freitag, 8. Juli 2016 | Nr. 27 | 58. Jahrgang

Die Bank für Unternehmer

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND

PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

EIN AUSGEWOGENES PAKET FÜR DEN WERKPLATZ ZÜRICH

Warum die USR III für den Kanton Zürich wichtig ist

Der Kanton Zürich ist ein sehr guter Wirtschaftsstandort. Dabei geht aber oft vergessen, dass wir in diesen Standort immer wieder investieren müssen, wenn er gut bleiben soll – auch steuerlich. Tun wir das nicht, würde das uns allen langfristig schaden. Deshalb ist die Unernehmenssteuerreform III so wichtig.

Der Regierungsrat hat kürzlich dargelegt, wie er die USR III auf kantonaler Ebene vollziehen will: mit sämtlichen Instrumenten, die der Bund den Kantonen zur Verfügung stellt, und mit einer moderaten Gewinnsteuersenkung von 21,1 auf 18,2 Prozent. Der Auslöser für diese Reform ist, dass die Kan­

AUS DER SICHT DER GEMEINDEN

tone die international verpönte Spezialbesteuerung von Holding­, Domizil­ und gemischten Gesellschaften abschaffen müssen.

Ein guter Standort ist kein Selbstläufer

Die Strategie des Regierungsrates geht nun den einen zu wenig weit, den anderen scheint sie zu teuer und unnötig.

Begründung: Der Standort Zürich sei derart gut, dass keine Firmen abwandern würden. Dieser letzte Schluss ist aus mehreren Gründen falsch und gefährlich. Zum einen, weil ein guter Standort kein Selbstläufer ist. Wir müs­

sen immer wieder in unseren Standort investieren, in die Bildung, den Verkehr usw. Wer sagt, Stadt und Kanton Zürich hätten alle Unternehmen auf sicher, spielt mit dem Feuer: Unsere Nachbarkantone schlafen nicht und haben – dank unseren Stärken – ähnliche Vorteile. So macht es keinen Unterschied, ob man ab Schaffhausen, Zug oder Zürich den Flughafen Kloten für eine Geschäftsreise nutzt. Wichtig ist die Nähe zum Flughafen, und die haben andere auch.

Nun sagen Kritiker, es käme den Kanton und seine Gemeinden günstiger, die betroffenen Gesellschafen einfach zie­

Gratwanderung zwischen Ertragssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit

Letzte Woche hat der Regierungsrat des Kantons Zürich die Katze also aus dem Sack gelassen und erläutert, wie die USR III im Kanton Zürich umgesetzt werden soll. Wenig überraschend wird diese kurzfristig zu Ertragseinbussen führen. Deswegen allerdings vorschnell in Gejammer zu verfallen, ist fehl am Platz.

Lange musste man sich gedulden, bis die Finanzdirektion erklärte, wie sie die UST III im Kanton Zürich umsetzen will. Das ist angesichts der komplexen Verhältnisse im Kanton Zürich aber auch nicht weiter erstaunlich. Die Betroffenheit der Gemeinden ist sehr unterschiedlich und der Kanton steht im Wettbewerb mit anderen Kantonen, die schon früh teilweise massive Steuersenkungen beschlossen oder in Aussicht gestellt haben. Die Regierung musste also die Gratwanderung zwischen der Sicherung der Erträge und der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons machen. Und das ist eigentlich recht gut gelungen.

Unberechtigte Kritik des GPV Dass der Verband der Gemeindepräsidenten (GPV) den Beschluss der Regierung derart scharf kritisiert hat, ist wohl dem Umstand geschuldet, dass die grossen Städte hier massiv und offenbar erfolgreich Druck gemacht haben. Die Verhandlungsposition der Gemeinden um die Verteilung des Kantonsanteils an den direkten Bundessteuern stärkt dies jedenfalls nicht. Und das der Wirtschaftskanton Zürich handeln musste, bleibt weitgehend unbestritten. Aber alternative Handlungsoptionen werden durch den GPV ebenfalls nicht aufgezeigt – eben gerade deshalb, weil die Betroffenheit in den

Gemeinden derart unterschiedlich ist. Der Bär lässt sich eben doch nicht waschen, ohne dass das Fell nass wird. Erstaunlich ist, dass sich bisher kaum jemand dazu geäussert hat, was gegen den massiven Abfluss von Steuersubstrat aus dem Kanton Zürich durch den NFA getan werden kann und soll. Das sind just jene Mittel, die unsere Nachbarkantone dazu verwenden, die Gewinnsteuersätze für Unternehmen sehr kompetitiv zu senken. Statt sich in innerkantonalen Scharmützeln zu verheddern, sollte die vom Bund – und letztlich von der OECD gestellte und unabwendbare Aufgabe mit ruhiger Hand angegangen und die übergeordnete Ebene dabei nicht aus den Augen verloren werden.

Martin Arnold, Gemeindepräsident Oberrieden, Kantonsrat SVP

hen zu lassen. Das sind zwar nur 3 Prozent aller Zürcher Unternehmen, aber sie liefern doch 11 Prozent der Steuererträge. Zudem gingen etwa 6000 wertvolle Arbeitsplätze verloren – und damit auch Einkommenssteuern. Vor allem müssen wir auch bedenken: Wir sind trotz unseren guten Qualitäten keineswegs der Spitzenreiter: Der Kanton Zürich gehört für Unternehmen heute zu den steuerlich teureren Standorten der Schweiz. Er ist in der Rangliste der Kantone deutlich nach hinten gerutscht –weil andere Kantone in den letzten Jahren aktiver waren.

Das Steuersubstrat sichern

Der Kanton und die Gemeinden können auch nicht davon ausgehen, dass sie jene Steuern auf sicher haben, die sie heute einziehen können. Das haben sie nie. Die Finanzkrise sollte uns deutlich genug gezeigt haben, dass Steuern plötzlich wegbrechen können. Das hängt oft von Ereignissen und Entscheiden in der Weltpolitik ab, die wir nicht beeinflussen können. Eine gute Finanzpolitik kalkuliert Einbussen deshalb ein und muss solche verkraften können.

Darauf muss sich der Kanton einstellen, aber auch die Gemeinden. Denn

wenn eines sehr klar ist bei der USR III dann dies: Die Gewinnsteuern werden landesweit ins Rutschen geraten. Die Waadt hat begonnen – Genf, Schaffhausen, St. Gallen und die Innerschweiz werden folgen. Zürich geht hier einen moderaten Weg, weil unser Standort, wie gesagt, einiges kostet. Aber abseits zu stehen und von allen überholt zu werden, das wäre fatal.

Die USR III wird vorerst zu Einbussen führen – es hat aber auch nie jemand gesagt, sie sei gratis. Niemand kann also überrascht sein. Diese Einbussen dürften sich jedoch im Bereich von Schwankungen bewegen, die ein Haushalt ohne Steuererhöhungen vorübergehend aushalten können muss. Bei Steuersenkungen haben wir zudem immer wieder festgestellt, dass sich anfänglich prognostizierte Einbussen rasch wieder ausgeglichen, zu Mehrerträgen geführt und den Standort Zürich gestärkt haben.

Aus all diesen Gründen ist die USR III eine gute und nötige Investition in den Kanton Zürich und seine Wirtschaft. Wenn wir damit das Steuersubstrat der Unternehmen und Arbeitsplätze sichern können, dann profitieren letztlich alle davon.

Bundesfinanzen – es sieht nicht rosig aus «Es sieht nicht rosig aus. Die Alterung der Bevölkerung führt langfristig zu einer Stagnation und wird damit zum Problem. Erstens führt das zu höheren Kosten in der Altersvorsorge, zweitens zu höheren Kosten bei der Gesundheit und drittens sinken die Steuereinnahmen, weil Pensionierte weniger Einkommen haben und darum tendenziell auch weniger Steuern zahlen. Diese drei Faktoren werden unter anderem die Bundesfinanzen belasten. Die Gefahr ist, dass man in guten Jahren vor sich herschiebt, was unangenehm ist. Jetzt müssen wir die Diskussion anfangen, denn erfahrungsgemäss dauert es fünf bis acht Jahre, bis wir zu handeln beginnen. Der Zeitraum, etwas zu bewirken, wird immer kleiner. Mir fällt auf, dass sich vor allem die Jungen bis jetzt in der Diskussion über die langfristigen Perspektiven zurückgehalten haben. Man muss ihnen bewusst machen, dass sie von den Problemen am meisten betroffen sein werden.»

SVP-Bundesrat Ueli Maurer in einem Interview mit der «Basler Zeitung».

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Christoph Mörgeli

Unser Mann in London

Fürchtet euch nicht. Denn Hoffnung ist nahe. Was andere auf der internationalen Bühne verkacheln, renkt FDP -Nationalrat Hans-Peter Portmann wieder ein. Als die Briten nach der BrexitAbstimmung nicht mehr ein und aus wussten, rief eine «hochrangige Gruppe konservativer Abgeordneter» den hochrangigen Hans-Peter Portmann an. Sie luden ihn in den Westminster Palace nach London. Zu einem «privaten Besuch, wie er unter Aussenpolitikern üblich sei». Sagt Aussenpolitiker Portmann. Aussenpolitiker Portmann liess sich nicht zweimal bitten. Und schon war Aussenpolitiker Portmann «plötzlich mittendrin».

Die FDP schenkt unserem Land jetzt also zum zweiten Mal in der Geschichte einen Schattenaussenminister. Jahrelang versah diese eminente Funktion der Thurgauer Nationalrat Ernst Mühlemann seligen Gedenkens. Jetzt ist es Hans-Peter Portmann, dessen Schatten unsere Aussenpolitik erhellt. In London konferierte er laut Tages-Anzeiger «über Vorzüge und Nachteile des bilateralen Wegs». Auch der Blick wurde von Portmann über das Spitzentreffen vorinformiert: «Ich wurde am Dienstag mit der Bitte kontaktiert, raschmöglichst ins Westminster-Palais für einen weiteren Informationsaustausch zu kommen.» Welch Glück für die Welt, dass Portmann genau in jenem Moment in London weilte, als Boris Johnson seinen Verzicht auf das Amt des Premierministers bekanntgab. Tages-Anzeiger: «Sofort kam Bewegung in die Gruppe, mögliche Kandidatinnen und Kandidaten wurden besprochen, geprüft, für zu leicht oder für genau richtig befunden. Immer dabei: Hans-Peter Portmann.» Für nichts zu leicht befindet sich Nationalrat Hans-Peter Portmann. Er weiss darum, dass «eine Frau die Schwelle zur Downing Street 10 überschreiten» werde. Damit stellte Portmann über Twitter klar, dass er selber kein Interesse am Amt des britischen Premierministers hat. Dafür hat er vor der Rückkehr von seinem privaten Staatsbesuch für die Interessierten ein interessantes «Statement» vorbereitet: Seine britischen Kollegen hätten sich «sehr für den bilateralen Weg interessiert». Gar nicht lustig fand diesen medienwirksamen London-Trip die CVP -Nationalrätin Kathy Riklin. Ausgerechnet die Schattenaussenministerin bei der EU in Brüssel verspottete Portmann als «Schattenaussenminister». Riklin hat Sinn für Ironie. Wenn auch nicht für Selbstironie.

JETZT DIE RICHTIGEN ENTSCHEIDE TREFFEN

Was bedeutet der Brexit für die Schweiz?

Nach dem Votum für Selbstbestimmung der Briten und dem damit verbundenen Austritt aus der Europäischen Union muss sich die Schweiz auf ihre Stärken besinnen. Direkte Demokratie und das Recht, im eigenen Land zu bestimmen, sind die tragenden Säulen unseres Landes. Jetzt gilt es auch in der Schweiz, die richtigen Entscheide zu treffen – ganz speziell in den Bereichen Forschung, Finanzplatz, Exportwirtschaft und Personenfreizügigkeit.

Es war nicht anders zu erwarten: Unsere Journalisten inklusive der Kommentatoren der staatlichen SRG beurteilten den EU ­Austrittsentscheid der Briten wahlweise als «Schock», als «Abgrund», ja sogar als «Untergang». Dies ist nicht weiter erstaunlich, denn es sind dieselben Medien, die den Schweizerinnen und Schweizern seit 25 Jahren einhämmern, es gebe zur EU ­Mitgliedschaft oder zumindest zur EU­Anbindung keine Alternative. Das EDA wiederum richtete seinerseits eine «Helpline» für in Grossbritannien lebende Schweizer ein –wie wenn sich eine Naturkatastrophe ereignet hätte.

Doch zu den weit realitätsnäheren Indikatoren für die Qualität politischer Entscheide gehören für mich die Reaktionen der Finanzmärkte. Nach dem Schweizer EWR­Nein vom 6. Dezember 1992 verlor unsere Börse am Folgetag zu Beginn etwas, um noch am Abend des 7. Dezember höher zu schliessen als vor dem Abstimmungswochenende. Ähnliches lässt sich vom Brexit sagen: Die internationalen Finanzmärkte standen nach dem britischen Volksentscheid besser da als davor. Der Dow Jones Index eröffnete eine Woche vor dem BrexitEntscheid bei 17.602,23 und schloss eine Woche danach bei 17.949,37.

Britische und Schweizer Forscher sind Spitze In Tat und Wahrheit ist der Entscheid der Bevölkerung Grossbritanniens eine grosse Chance für die Schweiz. Zuvor hat der Bundesrat bei der Übertragung der bilateralen Verträge auf das EU­Neumitglied Kroatien inklusive Personen­

freizügigkeit enormen Druck auf das Parlament aufgebaut. Im klaren Wissen, dass das Ja des Souveräns zur SVPMasseneinwanderungsinitiative verbietet, vor deren Umsetzung neue Staatsverträge abzuschliessen, wollte er das Abkommen unter Hinweis auf das gefährdete EU­Forschungsprogramm «Horizon 2020» dennoch unterzeichnen. Von drei Bundesratsparteien und von den Wirtschaftsverbänden wurde «Horizon 2020» als so überlebenswichtig beurteilt, dass die anderen Verträge des bilateralen Pakets I offenbar geradezu als unbedeutend erschienen. Dabei stellt der Brexit unser Land gerade im Forschungsbereich vor eine völlig neue Situation: Grossbritannien bildet mit seinen Elite­Institutionen den bei Weitem wichtigsten Forschungsplatz Europas. Als Nummer zwei rangiert die Schweiz, wobei die ETH Zürich punkto Forschungsleistung hinter den Universitäten von Oxford und Cambridge sowie dem Imperial College in London an vierter Stelle der europäischen Hochschulen steht. Da wäre es naheliegend, dass die Schweizer Forschungslandschaft zur Erhaltung ihrer exzellenten Qualität den Wissensaustausch vor allem durch einen Verbund mit den vorzüglichen englischen Universitäten statt mit dem EUMittelmass sucht.

Auch die USA und Japan liegen übrigens qualitativ weit vor den Hochschulen der EU. Davon abgesehen gehen die EU ­Gelder, die in die Schweiz fliessen, zu einem schönen Teil an ausländische Forscher aus dem EU ­Raum. Brüssel dürfte sich darum sehr genau überlegen, ob es künftig Schweizer Projekte diskriminieren will.

EU ohne globalen Finanzplatz Mit dem Brexit gehört der Finanzplatz London künftig nicht mehr zur Europäischen Union. Unter den bedeutendsten Finanzplätzen findet sich laut Global Financial Centres Index unter den

DER RAHMENVERTRAG UND DER SCHLEICHENDE EU-BEITRITT

Der Bundesrat, Rudenz und die Lorelei

ersten dreizehn kein einziger der EU London bildet den global wichtigsten Finanzplatz überhaupt. Es folgen New York, Hongkong, Singapur und Tokio. Bereits auf Rang sechs folgt Zürich. Luxemburg steht erst an vierzehnter und Frankfurt sogar erst an achtzehnter Stelle. Angesichts der Tatsache, dass künftig auch Grossbritannien nicht mehr EU ­Mitglied ist, sollten die Finanzplätze von London einerseits und Zürich/Genf andererseits weit enger zusammenarbeiten. Eine erfolgreiche Finanzmarktstrategie könnte auf den Vorteilen der politischen Stabilität, dem starken Schweizer Franken und dem ausgezeichneten Know­how aufgebaut werden. Die erfolgreich eingereichte Initiative zum Schutz der finanziellen Privatsphäre erhält eine noch grössere Bedeutung. Die Stempelsteuer auf Wertschriften und die Überregulierungen im Fondgeschäft wären abzuschaffen.

Wachstumsmärkte liegen ausserhalb der EU Interessant sind die Folgen des Brexit auch hinsichtlich der Schweizer Exportindustrie. Im Jahr bevor die als so überlebenswichtig gelobten bilateralen Verträge I in Kraft traten, betrug unser Exportanteil in die EU noch stolze 64 Prozent. Nach dem Brexit liegt der Anteil der EU ­Exporte noch bei 47 Prozent. Dieser rückläufige prozentuale Anteil belegt, dass die Bedeutung der Bilateralen I massiv überschätzt wird. Der Exportanteil der übrigen Welt hat so deutlich zugenommen, dass eine einseitige Ausrichtung auf die EU wenig Sinn macht. Auch gilt es, zu beachten, dass die Wirtschaft des Vereinigten Königreichs weltweit zu den liberalsten, am wenigsten regulierten gehört. Das dortige Wirtschaftswachstum lag 2015 immerhin bei 2,2 Prozent und die Beschäftigungsquote auf einem historischen Höchststand. Grossbritannien

verfügt über grosse Energieressourcen wie Kohle, Erdgas und Erdöl. Vor allem aber bleibt das Inselreich ähnlich wie die Schweiz mit einem erheblichen Handelsbilanzdefizit ein äusserst wichtiger Partner der EU

Selbstbestimmung stärken –Zuwanderung beschränken

Die Personenfreizügigkeit und die Fremdbestimmung durch bürokratische EURegulierungen überfordert die Briten ebenso wie die Schweizer. Die Briten haben eine lange Tradition der Selbstbestimmung, der Eigenverantwortung und der parlamentarischen Demokratie. Es muss und darf nicht alles staatlich reguliert sein und schon gar nicht durch das demokratisch kaum legitimierte Brüssel. Diese Souveränität mussten sie immer mehr aufgeben Insbesondere gab für den Brexit aber auch die unkontrollierte Zuwanderung den Ausschlag, genau wie bei der hiesigen Masseneinwanderungsinitiative; ja, sie wird zum Prüfstein für das EU ­Gesamtprojekt. Genauso wenig wie Grossbritannien kann die Schweiz den unkontrollierten Zustrom an Menschen verkraften. Sollte unser Parlament kein Zuwanderungssystem mit Kontingenten und Inländervorrang oder geeignete Massnahmen mit derselben Wirkung beschliessen, muss der Personenfreizügigkeitsvertrag gekündigt werden. Es handelt sich hier um einen einzigen von über 180 bilateralen Verträgen mit der EU. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass die EU die sechs übrigen Verträge der Bilateralen I künden würde, hätte das 1973 in Kraft getretene Freizügigkeitsabkommen noch immer Gültigkeit. Vergessen wir nicht, dass die Briten mit ihrem mutigen Brexit­Entscheid nun ohne bilaterale Verträge mit der EU und mit keinem einzigen Freihandelsabkommen dastehen. Aber sie haben ihre Freiheit zurückerhalten, die Freiheit der Selbstbestimmung des nationalen Rechts und nationaler Regulierungen. Es gilt, diese in der Schweiz auch wieder zu erlangen, deshalb ist die Selbstbestimmungs­Initiative der SVP von so grosser Wichtigkeit.

Brexit hin oder her: Eine Mehrheit des Bundesrates, angeführt von Aussenminister Didier Burkhalter, will in die EU. Nicht direkt und offen, denn das wäre aussichtlos, weil auch nach der neuesten Umfrage der ETH nur noch eine bescheidene Minderheit der Schweizerinnen und Schweizer dieses Ziel mehr oder weniger unterstützt. Man will den Beitritt «schleichend» erreichen über einen sogenannten Rahmenvertrag, der uns institutionell in die EU -Strukturen einbindet.

Was treibt Bundesräte, Politiker, hohe Bundesbeamte, Kulturschaffende und gleichgesinnte Kreise zu dieser Richtung an? Sie bewundern das Grossräumige, sie möchten dabei sein bei supranationalen Gebilden, auf internationalen Konferenzen, wo Taten geschehen, wo «Geschichte geschrieben» wird. Einige lechzen nach hohen Ämtern und allerlei Privilegien. Und vor allem: Sie empfinden die direkte Demokratie, die Volksrechte und die Tatsache, dass das Schweizer Volk in allen wesentlichen Belangen das letzte Wort hat, – und ebenso die schweizerische Neutralität, die sich klug zurückhält, statt überall «dabei zu sein» und Partei zu nehmen, –als mühsam, als hinderlich, als Korsett.

Schiller ist hochaktuell Burkhalter und Co erinnern mich an Rudenz in Schillers Wilhelm Tell. Rudenz ist darauf versessen, am Glanz des Habsburgischen Hofes teilzuhaben, und er wirft seinem alten Onkel, dem Freiherrn von Attinghausen, an den Kopf: «Habt Ihr nicht höhern Stolz, als hier Landamman oder Bannerherr zu sein und neben diesen Hirten zu regieren? Wie? Ist’s nicht eine rühmlichere Wahl, zu huldigen dem königlichen Herrn, sich an sein glänzend Lager anzuschliessen? (…) Anderswo geschehen Taten, eine Welt des Ruhms bewegt sich glän-

zend jenseits dieser Berge. Mir rosten in der Halle Helm und Schild. (….) Wollen wir allein uns eigensinnig steifen und verstocken, die Länderkette ihm (dem König) zu unterbrechen, die er gewaltig rings um uns gezogen?» Der geniale Friederich Schiller (1759 –1805) hat die menschlichen Stärken und Schwächen zurück­ und vorausblickend messerscharf erkannt.

Der Bundesrat gehorcht Statt endlich den Volksentscheid gegen die Massenzuwanderung umzusetzen, will die Mehrheit des Bundesrates auf Druck der EU offensichtlich zuerst den erwähnten Rahmenvertrag mit Brüssel vorantreiben. Dieser Rahmenvertrag, als Vorvertrag zwischen Diplomaten bereits ausgehandelt, beinhaltet im Wesentlichen dreierlei: Wir haben alles bisherige und künftige EURecht in den bilateral geregelten Bereichen automatisch zu übernehmen. Zudem muss die Schweiz bei Meinungsverschiedenheiten das Urteil des EUGerichtshofes anerkennen. Und wenn wir dies nicht tun, haben wir Sanktionen, also Strafmassnahmen, in Kauf zu nehmen.

Würde dieser Rahmenvertrag gutgeheissen, über den wir möglicherweise schon im ersten Halbjahr 2017 abzustimmen haben, so wäre (weil dann eben

Brüsseler Recht, also auch die volle Personenfreizügigkeit gelten würde) gleichzeitig die Verfassungsbestimmung gegen die Masseneinwanderung ausser Kraft gesetzt. Oder Brüssel könnte die Umsetzung zumindest diktieren.

Der Text der «Lorelei» ist weltbekannt:

Ich weiss nicht, was soll es bedeuten, dass ich so traurig bin; ein Märchen aus alten Zeiten, das kommt mir nicht aus dem Sinn.

Die Luft ist kühl und es dunkelt, und ruhig fliesst der Rhein; Der Gipfel des Berges funkelt im Abendsonnenschein.

Die schönste Jungfrau sitzet dort oben wunderbar, ihr goldnes Geschmeide blitzet, sie kämmt ihr goldenes Haar. Sie kämmt es mit goldenem Kamme und singt ein Lied dabei; Das hat eine wundersame, gewaltige Melodei.

Den Schiffer im kleinen Schiffe ergreift es mit wildem Weh; Er schaut nicht die Felsenriffe, er schaut nur hinauf in die Höh.

Ich glaube, die Wellen verschlingen am Ende Schiffer und Kahn; und das hat mit ihrem Singen die Lorelei getan.

Täuschungsmanöver Besonders perfid und verwerflich ist dabei, dass der Bundesrat das Schweizer Volk täuschen will: Statt von der automatischen Übernahme von EU ­Recht spricht man von der «Erneuerung des bilateralen Weges», man macht glauben, der EU ­Gerichtshof gebe lediglich «Empfehlungen» ab, und die Sanktionen werden als «Ausgleichsmassnahmen» verharmlost. Das üble Täuschungsmanöver erinnert an Heinrich Heines (1797–1856) «Lorelei». Diese «schönste Jungfrau» sass bekanntlich auf einem Felsen hoch über dem Rhein. Gebannt von ihrer Schönheit und dem verführerischen Gesang achteten die Schiffer nicht auf die Felsenriffe und wurden schliesslich von den Wellen verschlungen. Auch wenn die Bundesrätinnen und Bundesräte möglicherweise nicht die gleiche verführerische Kraft und Schönheit wie die Lorelei ausstrahlen und ihr Gesang nicht derart gewaltig tönt, kann es doch zu gegebener Zeit nur eine Antwort geben: Nein zur institutionellen Einbindung, Nein zum Rahmenvertrag, Nein zur «Erneuerung des bilateralen Weges» oder wie das Konstrukt auch immer heissen mag.

Erstabdruck in der Basler Zeitung vom 1. Juli 2016.

Von Fördermodellen, Alt-Kasernen und Objektkrediten

Der Kantonsrat hat einen Tag nach dem Züri-Fäscht Traktanden aus der Baudirektion behandelt. Wichtiges Diskussionen gab es aber vor allem um die von der SP geführte Justizdirektion, die schon wieder von Falscheinschätzungen für einen Hafturlaub sprechen musste.

Margreth Rinderknecht

Kantonsrätin SVP

Wallisellen

Orlando Wyss, Dübendorf, machte klar, dass die SVP die Dringlichkeit unterstütze, das Postulat aber ablehne. «Wir sagen Ja zur Dringlichkeit aus Gründen der Effizienz. Inhaltlich unterstützen wir das Anliegen nicht. Der Kantonsrat bewilligte einen Rahmenkredit für die Energieförderung für die Periode 2014 bis 2017. Mit dem LÜ16 (Leistungsüberprüfung 2016 des Regierungsrates), sollen für das Jahr 2017 die Zusage für Fördergesuche gestoppt werden. Dagegen wehren sich die sogenannten Umweltparteien und machen geltend, dass der Bund ein neues Fördermodell (… und wer bezahlt’s? Die Steuerzahler!) in Kraft setzt und dadurch der Kanton sein Programm entsprechend ändern werde. Doch vorerst müsse der Kanton auf Verlässlichkeit und Kontinuität setzen und dürfe die Beiträge nicht kürzen. Die grosse Mehrheit stimmt für die Dringlichkeit. Die Bürgerlichen wollen in der inhaltlichen Diskussion gegen den Vorstoss votieren, unter anderem mit dem Argument, dass die Fördergelder gar nicht ausgeschöpft werden, das ganze Programm also ausser administrativem Aufwand nicht so viel bringe.

Beata Wasser­Keller, Otelfingen, wurde mit 144 Stimmen zum Mitglied des Obergerichtes mit einem 100%­Pensum gewählt, bisher hatte sie ein Pensum von 50 Prozent.

Gentech-Raps im Auge behalten Roger Liebi äusserte sich als Präsident der WAK zum Postulat betreffend Gentech­Raps­Kontrollen entlang von Transitwegen. Der Regierungsrat schreibt in seinem Bericht, dass die Möglichkeit besteht, dass in der Umgebung von grossen Getreidemühlen und bei den Zubringerwegen von Weizen auf Schiene und Strasse GV­Raps auftreten kann. Nach wie vor wird ein grosser Teil des Hartweizens aus Nordamerika importiert. Weil sich der Schwarzbesatz, worin sich immer kleine Mengen an Rapssamen finden, nicht mit verhältnismässigen Mitteln verhindern lässt und diese Rapssamen meist gentechnisch verändert sind, bleibt die Wahrscheinlichkeit bestehen, dass gentechnisch veränderte Samen in die Umwelt gelangen. Darum soll auch künftig an neuralgischen Umschlagpunkten die Situation beobachtet werden. Martin Haab (SVP, Mettmenstetten) dankte im Namen der SVP für den ausführlichen und interessanten Bericht. Er wies auf einen weiteren Aspekt des Berichtes hin: «Entlang von Verkehrswegen wird Raps mit dem Herbizid Glyphosat bekämpft, insbesondere auch der häufig nicht bewachsene Schotter der Eisenbahntrassen wird einmal jährlich mit diesem Herbizid behandelt. Im Moment ist das Herbizid Glyphosat in aller Munde. In einer gross angelegten Schmierenkampagne hat Pro Natura die Bauern als die grossen Grundwasser­ und Gewässerverschmutzer diffamiert. Jedoch ist nach meinen Kenntnissen ein Bahnschotterbett für Pestizide weit besser durchlässig als eine bewachsene Ackerkrume.» Das Postulat wurde abgeschrieben.

Kasernenareal

Zwei EVP Kantonsräte wollten, dass der Regierungsrat Möglichkeiten prüfe, wie auf dem Kasernenareal nach dem Abbruch des Kasernengebäudes ein grosser Stadtpark realisiert werden könnte. Erich Bollinger (SVP, Rafz), erläuterte die Vorlage als Präsident der KPB. «Ein Abbruch der Militärkaserne steht aus

denkmalpflegerischen Gründen – es ist ein Denkmal von nationaler Bedeutung – nicht zur Diskussion. In den Zeughäusern soll künftig eine Schule für Erwachsenenbildung untergebracht werden. Christian Mettler (SVP, Zürich, vertrat in seinem Votum die Meinung der SVP: «Wir beantragen, das Postulat betreffend Stadtpark auf dem Kasernenareal abzuschreiben. Die Leitidee des Masterplans hat eine Erhaltung des wertvollen städtebaulichen Ensembles als Grundlage. Dem Anliegen des Postulates wird im Rahmen des Masterplanes Rechnung getragen, indem die Kasernenwiese nach Bezug des PJZ vollständig öffentlich zugänglich gemacht und so zu einer städtischen Parkanlage umgestaltet werden kann. Die SVPStadtpartei würde eine Nutzung der Wiese für einen Wohnungsbau, der der Wohnungsnot entgegenwirkt, vorziehen. Sie ist generell gegen die Schaffung neuer Stadtparks!» Regierungsrat Markus Kägi (SVP) ging auf Fragen und Falschaussagen von verschiedenen Ratsmitgliedern ein: «Wir sind auf Kurs! Die Schule für Erwachsenbildung soll in den oberen Geschossen der alten Gebäude untergebracht werden, die Erdgeschosse sollen einer öffentlichen Nutzung offenstehen. Der Chef der Polizei, Herr Thomas Würgler, wird in den alten Gebäuden seine Arbeit machen. Alle, welche mit Untersuchungen zu tun haben, werden ihre Arbeit im neuen PJZ aufnehmen. Das Areal wird heute als Parkplatz für Mitarbeitende der Polizei genutzt, gut 200 Parkplätze sind vor Jahren noch von der damaligen Bauvorsteherin Ursula Koch, SP, bewilligt worden.»

Limmattal – Streichung Gateway

Die KEVU hat an 17 Sitzungen mit den betroffenen Gemeinden und der Regionalplanung die Änderung des Richtplans diskutiert und empfiehlt diese nun einstimmig zur Annahme. Neu soll die bestehende Güterumschlaganlage Dietikon ausgebaut und für den kombinierten Verkehr umgenutzt werden. Die neue Anlage kann auf dem Areal der bestehenden Güterumschlaganlage Dietikon sowie dem Randbereich des Rangierbahnhofs Limmattal realisiert werden. Der Begriff «Gateway» bezog sich auf den Umschlag einer grossen Zahl von Containern im überregionalen Verkehr; diese Funktion wird nun gemäss Ergebnis des Mediationsprozesses vom Grossterminal «Basel Nord» übernommen. Die Vorlage wurde mit 164 JaStimmen genehmigt.

Hochwasserschutz am Aabach in Uster Für den Ausbau des Aabachs im 580 Meter langen Abschnitt Zellweger­Wehr bis zur Brücke Weiherallee in der Stadt Uster wird ein Nettokredit von 3,016 Mio. beantragt. Weitere 1,6 Mio. Franken übernimmt der Bund. Tumasch Mischol, Hombrechtikon, erläuterte das Projekt und den Antrag aus der Kevu (Kommission Energie Verkehr und Umwelt): «Der Aabach, der dem Pfäffikersee entspringt und im Greifensee mündet, hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Da er auf seinem kurzen Lauf von knapp 11 Kilometern rund 100 Höhenmeter verliert, wurde er seit dem Mittelalter für gewerbliche und industrielle Zwecke genutzt. Im 19. Jahrhundert entstand in diesem Gebiet das dichteste Textilindustriegebiet der Schweiz. 15 Spinnerei­Betriebe an seinem Lauf machten den Aabach zum sogenannten «Millionen­Bach». Nach dem Niedergang dieses Industriezweigs wurde das Gebiet als wertvolles Wohngebiet neu entdeckt und genutzt. Der projektierte Ausbau des Aabachs im Abschnitt Zellweger­Wehr bis zur Brücke Weiherallee in der Stadt Uster ist auch als Folge dieser Entwicklung zu sehen. 80 % des

Kredites betreffen den Hochwasser schutz, 20 Prozent können dem Städ tebau und der ökologischen Aufwer tung zugeschrieben werden. Das Potenzial als Erholungsraum kommt nicht zu kurz, der Uferweg wird verbreitert und das abgeflachte Bachufer wird stellenweise für die Bevölkerung zugänglich gemacht. Allfällige Einsparmöglichkeiten wurden diskutiert und flossen ins Projekt ein.»

Für die Natur­ und Vogelschützer ist der Verlust einiger grosser, alter Bäume schmerzlich. Weil aber mit der Neugestaltung der Uferhecken einheimische Bäume und Stauden gesetzt werden sollen, ist dieser Schmerz verkraftbar! Die Umweltschützer attestieren dem Projekt viel Positives: Der betonierte, trapezförmige Kanal wird ersetzt durch eine verbreiterte, natürliche Bachsohle mit einem Gefälle von 1%! Das biete Potenzial für die Ansiedlung von Eisvogel und anderem seltenen Getier. Fachleute machen geltend, dass sich Natur und Erholungssuchende halt manchmal in die Quere kommen. Auch RR Kägi hieb in diese Kerbe: «Wenn man Bäume fällt für Hochwasserschutz, regen sich die Naturschützer auf, wenn aber der Biber ebendiesen Baum fällt, rufen alle: Jöhh. Selbstverständlich und mit Freude werde ich den Nistkasten für die Wasseramsel, welchen mir die Vogelschützer überreicht haben, aufhängen!» Mit 166 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen wurde der Kredit klar genehmigt.

Nutzung des Untergrundes Der Rat beauftragte den Regierungsrat vor vier Jahren mit einem Konzept aufzuzeigen, wie er den Raum in der dritten Dimension sichern wolle. Dabei sollen auch die wichtigsten Infrastrukturen erfasst werden. Christian Lucek (SVP, Dänikon) ging nicht auf die verschiedenen bereits geäusserten Argumente ein. «Die SVP stimmt der Abschreibung zu. Die übergeordneten Fragen werden mit dem in der Vernehmlassung stehenden Gesetz für die

FRAKTIONSERKLÄRUNG DER SVP

KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG

Limmattal: Gateway ist vom Tisch

Christian Lucek Kantonsrat SVP Dänikon

Kaum eine Region im Kanton Zürich wird derart vielfältig genutzt wie das Limmattal. Es bildet eine wichtige Verkehrslebensader mit nationalen Bahnstrecken, der Autobahn und Kantonsstrassen, welche für den ganzen Lebens­ und Wirtschaftsraum Zürich von grosser Bedeutung ist. Es ist aber auch eine immer attraktivere, stadtnahe Wohnregion mit einem bedeutenden Arbeitsplatzangebot und vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten. Es erstaunt daher nicht, dass das Limmattal ein Dauerthema bei raumplanerischen und verkehrspolitischen Debatten ist, gilt es doch als Herausforderung, die vielseitigen Funktionen und Bedürfnisse aufeinander abzustimmen. Auf grossen Widerstand stiessen in der Region die Pläne der SBB den bereits riesigen Rangierbahnhof um den sogenannten Gateway zu erweitern, in welchem Frachtcontainer für einen grossen Teil der Schweiz umgeschlagen werden sollten. Seit 2007 geistert dieses Schreckgespenst der Limmattaler im Richtplan herum. Wie bei allen Infrastrukturen, die eine blühende Volkswirtschaft zwar benötigt, aber keiner vor der eigenen Haustüre haben will, hat das Limmattal mit Bangen und Ablehnung auf die damaligen Pläne von SBB Cargo und deren Auswirkungen auf die Region reagiert. Allerdings braucht der Wirtschaftsraum Zürich den Güterumschlag, ist es

Nutzung des Untergrundes aufgenommen.» Der Rat schrieb den Bericht ab.

Abschaffung der Bewilligungspflicht für Kleinstbauten Kleinstbauten, welche ohne Bewilligung erstellt werden können, dürfen «grösser» werden: 2,5 m Höhe und 6 m2 Grundfläche statt wie bisher 1,5 m und 2 m2 Grenzabstände und Baubestimmungen müssen natürlich weiterhin eingehalten werden. Betroffen davon sind Veloständer, Spielhäuser oder Geräteschöpfe.

Baustelle Justizdirektion

doch nicht zuletzt ein Bestreben der Politik, die Güter auf die Bahn zu bringen, dazu braucht es auch entsprechende Anlagen. In der Tat macht es aber wenig Sinn, dass Güter von den Rheinhäfen in Basel nach Zürich gefahren werden, um dann umgeladen und zu einem grossen Teil wieder durch die halbe Schweiz verteilt werden. Mit den neuen Güterverteilkonzepten der Bahn, den tatsächlichen Bedürfnisse der Spediteure und nicht zuletzt dem Druck der betroffenen Gemeinden hat nun sich nun diese Erkenntnis durchgesetzt, der Gateway ist vom Tisch. Die Richtplanvorlage, über welche der Kantonsrat am Montag zu befinden hatte, umfasst nunmehr eine deutliche reduzierte regionale Güterumschlaganlage innerhalb der bereits bestehenden Areale. Mit dieser Begrenzung der Anlage und der Verkehrsführung des damit verbundenen Schwerverkehrs auf der Strasse unter Berücksichtigung der Erschliessung des geplanten Zentrumsgebiets Niderfeld wurden zentrale Anliegen der Region aufgenommen. Schliesslich lässt die Beschränkung des Versorgungsradius auf 40 Strassenkilometer, die Funktion als regionale Güterumschlaganlage im Grossraum Zürich zu, verhindert jedoch übermässigen Lastwagen­Mehrverkehr auf längeren Strecken durchs Limmattal und auf den ohnehin schon stark belasteten Verkehrsachsen. Der nun vorliegende RichtplanEintrag wird dem volkswirtschaftlichen Bedarf gerecht und berücksichtigt dabei weitgehend die Forderungen der Region. der Kantonsrat stimmte denn auch dem Antrag der Regierung und der zuständigen Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU ) deutlich mit 164 Stimmen zu.

Der Vorstoss geht auf eine Behördeninitiative der Stadt Winterthur zurück, welche die Bewilligungspflicht für Kleinstbauten abschaffen wollte, wobei sie bei den Ausmassen weniger weit gegangen wäre. Der Regierungsrat, unter Federführung von Baudirektor Markus Kägi, hat, auch um unnötige Bürokratie abzubauen, das PBG und das Baubewilligungsverfahren geändert. Die oben erwähnten Masse sind bereits seit 1. Juli in Kraft. Somit konnte die Behördeninitiative abgelehnt werden.

In einer Fraktionserklärung hat SVP-Fraktionspräsident Jürg Trachsel an der heutigen Kantonsratssitzung

Justizdirektorin Jacqueline Fehr kritisiert und ein konsequentes Handeln im Amt für Justizvollzug gefordert. Es geht nicht an, dass Schwerkriminelle ausbrechen bzw. von unbegleiteten Hafturlauben nicht mehr zurückkehren und die Bevölkerung über eine Woche nicht informiert wird. Es geht nicht an, dass Schwerkriminelle unbegleiteten Hafturlaub kriegen.

Justizdirektorin Jacqueline Fehr setzt sich medienwirksam für die Jungen und gegen die Alten ein und propagiert ein Stimmrecht light für Senioren. Abgesehen davon, dass solche demokratiefeindlichen Absichten lediglich die fehrsche «Helikopterpolitik» bestätigen –schnell viel Staub aufwirbeln, keine praktische Wirkung – werden die wahren Probleme in der Justizdirektion schlicht vertuscht.

Vertuschungspolitik

Das wahre Problem in der Justizdirektion heisst Amt für Justizvollzug, administrativ Thomas Manhart und politisch Jacqueline Fehr. Erst vor ein paar Monaten spazierte ein Häftling so mir nichts dir nichts mit seiner geliebten Wärterin aus dem Gefängnis in Dietikon und jetzt kehren sogar extreme Gewalttäter nicht mehr aus dem unbegleiteten Hafturlaub zurück, ohne dass die zuständige Justizdirektion informiert. Es scheint offensichtlich, dass man etwas zu vertuschen versucht hat. Dumm nur, dass der geflüchtete, schwerkriminelle Straftäter Tobias Kuster nun verdächtigt wird, letzte Woche einen Mann auf offener Strasse im Zürcher Seefeld niedergestochen zu haben.

Wir fragen uns, Frau Fehr, nein, wir fragen uns nicht mal mehr, sondern stellen die Behauptung in den Raum, dass im Amt für Justizvollzug und somit in Ihrer Direktion mehr oder weniger alles drunter und drüber läuft. Es geht nicht an, dass Schwerkriminelle ausbrechen bzw. von unbegleiteten Hafturlauben nicht mehr zurückkehren und die Bevölkerung über eine Woche nicht informiert wird. Der Tote im Seefeld ist die Quittung für die schon xfach gerügte linke Verhätschelungspolitik in Ihrem Amt. Wenn angesichts einer solchen Tragik der Chef des Amtes für Justizvollzug in der Sonntagspresse mit der Aussage zitiert wird, «das heisst aber nicht automatisch, dass der Prozess falsch abgelaufen ist», ist das den Hinterbliebenen des Niedergestochenen und der gesamten Bevölkerung gegenüber nicht nur sarkastisch, sondern geradezu degoutant.

SP -Verhätschelungspolitik Es geht nicht an, Frau Justizdirektorin, dass Schwerkriminelle unbegleitet Urlaub erhalten. Und es geht schon gar nicht an, dass die Öffentlichkeit über eine Woche nicht darüber informiert wird, dass ein Schwerkrimineller aus

eben diesem Urlaub nicht zurückkehrt und sich mitten unter uns befindet. Hier ist nicht nur vieles falsch gelaufen, Frau Justizdirektorin, hier ist alles falsch gelaufen. Handeln Sie endlich und setzen Sie dieser katastrophalen Verhätschelungspolitik ein Ende. Jetzt ist definitiv nicht die Zeit für Diskussion über Stimmrecht light für Senioren und Ihr Demokratieverständnis, jetzt ist Zeit für konsequentes Handeln im Amt für Justizvollzug. SP­aRR Leuenberger hat nicht gehandelt (Zollikerberg), SP­RR Notter hat nicht gehandelt (Wetzikon), SP­RR Fehr muss nun handeln! Jürg Trachsel, Fraktionspräsident SVP

Nach dem Hochwasser die Steckmückenplage

In Ellikon am Rhein häufen sich jetzt nach dem Hochwasser bereits wiederum die Klagen über eine starke Population an Steckmücken. Diese Plage ist auch als Folge der Thurauen zu einem grossen und für die Anwohner vor allem sehr lästigen Problem geworden.

RoMü. Wer jetzt mit dem Hochwasser führenden Fluss ein Bild von Ellikon am Rhein machen kann, der glaubt, in einer Idylle zu leben. Fast lautlos fliessen am kleinen Ort am Rhein und oberhalb der Thurmündung über 800 m3 Wasser pro Sekunde vorbei. Doch hinter dieser beschaulichen Ruhe, welche einem aus der Fernsicht auf dem Rhein gar den Glauben gibt, dass Ellikon an einem See liegt, steckt auch viel Unheil. Nebst Thur, welche gleichzeitig mehrmals Hochwasser führte, und Rhein sind als Folge des Hochwassers insbesondere entlang der Thur viele Nebenläufe ganz nach dem Willen der Thurauenmacher mit Wasser vollgelaufen, welche nun als Stillgewässer zu eigentlichen Brutstätten für Steckmücken werden. «Wir haben im Vorfeld immer wieder von dieser Problematik gewarnt, wurden aber von den zahlreichen Fachleuten nur belächelt», meinte kürzlich eine alteingesessene Ellikerin. Denn Hochwasser und Stechmückenplage stehen seit Jahrzehnten im engen Zusammenhang. Die alten Flussläufe und niedrigen Gebiete, welche nun wieder vermehrt überflutet werden, sind die Brutstätten für die kleinen Plaggeister. Dafür braucht es somit keine wissenschaftlichen Abklärungen, denn das Grundproblem ist bekannt. Denn bereits vor der Thurkorrektion zwischen 1855 –1861 kannte man diese Plage, welche zu Sumpffieber und gar Malaria führte, mit den gravierenden Folgen für die Bevölkerung. Grundsätzlich kann eine chemische Bekämpfung dieser Schädlinge vorgenommen werden. Am deutschen Oberrhein ist die Bevölkerung schön länger diesem Phänomen ausgesetzt. Hier kommen gar

SVP BEZIRK MEILEN

Hubschrauber zum Einsatz, um dieser Plage Herr zu werden. «Seit dem 20. April sind wir Nonstop im Einsatz. Eine Hochwasserspitze jagt die andere. Seit Mitte Mai führt der Oberrhein Hochwasser. Das erschwert die Bekämpfung am Boden, weshalb auch Hubschrauber eingesetzt werden», schreibt die kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (KABS) in einem Medienbulletin.

«Im Rahmen des Thurauenprojektes hat der Kanton Zürich der Bevölkerung zugesichert, dass ein infolge des Thurauenprojekts beziehungsweise des darin integrierten Dammverzichts eintretendes höheres Stechmückenvorkommen bekämpft werde», heisst es in der Verfügung vom 16. April 2013 des Amt für Landschaft und Natur (ALN). Diese wurde aufgrund eines 34 ­seitigen Grundlagenberichts erlassen und zählt selber 5 Seiten. Doch an der Thur und dem Rhein bei Ellikon scheinen die Ämter bis anhin noch keinen Handlungsbedarf festzustellen, obwohl die direkt betroffene Bevölkerung bereits seit Längerem einmal mehr davor gewarnt wird. Denn bis der Einsatz eines speziellen biologischen «Bacillus thuringiensis var. Isralensis» (BTI) bei Ellikon zugelassen wird, müssen zuerst für eine Bekämpfung im Bereich des Altarms zahlreiche Bedingungen und Schwellenwerte erfüllt sein, damit der Einsatz möglich wird.

Erlebnis bieten, um Problem aufzuzeigen «Eigentlich sollte man einmal alle Verantwortlichen aus den verschiedenen Ämtern zu einem tollen und für alle obligatorischen Sommerabendfest nach

Mit Natalie Rickli auf dem Zürichsee

Ellikon einladen, wobei der Einsatz jeglicher Sprays zur Abwehr von Steckmücken und anderer Plagegeister grundsätzlich verboten ist. Vielleicht merken sie dann, wie man unter dieser Plage leidet», meint eine Frau, welche am Abend infolge der lästigen Stechmücken bereits vom Sitzplatz in die verschlossene Stube verbannt worden ist. Ihr und vielen anderen Ellikern geht es ähnlich und sie fühlen sich in den Zürcher Amtsstellen nicht ernst­ oder gar wahrgenommen. Da mag auch die Aussage im Grundlagenbericht: «Neben den baulichen Massnahmen kann auch die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung eine wichtige Funktion übernehmen.

Vergangenen Dienstagabend fanden sich auf Einladung der SVP des Bezirks Meilen zahlreiche Gäste zur traditionellen Zürichsee-Schifffahrt beim Schiffsteg Uetikon am See ein. Der Kapitän des ehemaligen Brauerei Schiff «WADIN» hatte schon angelegt, er und seine Crew waren zur Abfahrt bereit. Doch wie alle Jahre kamen die Gäste vor dem Einsteigen noch in den Genuss eines Willkommens-Apéros am Hafen.

Ehrengast war dieses Jahr Nationalrätin Natalie Rickli, die kurzfristig, und trotz Fernsehtermin für den erkrankten Nationalrat Bruno Walliser einsprang. Nachdem die ganze Gesellschaft eingestiegen war, legte die «WADIN» mit Kurs Richtung Zürich ab. Vor dem Servieren des Nachtessen begrüsste SVP­Bezirkspräsident Christian Hurter (Kantonsrat, Uetikon am See) die vielen Gäste. Ganz speziell erwähnte er neben Natalie Rickli auch Kantonsrat Tumasch Mischol (Hombrechtikon), Dorothe Scherrer (Oberrichterin Feldmeilen) sowie einen Natalie­Rickli­Fanclub aus Bern. Leider musste Hurter mit Jakob Grimm (Oetwil am See) den Schiffsponsor entschuldigen, dieser musste aus gesundheitlichen Gründen passen. Ebenfalls kurzfristig absagen, musste Kantonsrat HansPeter Amrein, dafür waren auf seine Einladung hin sechs Mitglieder der Jungen SVP Zürichsee mit an Bord.

Mehr Freiheit

Nach der Begrüssung wurden die Gäste von der Crew mit feinem Wein und Essen verwöhnt. Danach kündigte

Christian Hurter Nationalrätin Natalie Rickli an, die ein Referat zum Thema «Wir brauchen mehr Freiheit und weniger Staat» vorbereitet hatte. Aus aktuellem Anlass kam sie jedoch zuerst auf den neusten Fall eines geflüchteten Straftäters im unbegleiteten Hafturlaub zu sprechen. Dieser wird dringend verdächtigt, ein Tötungsdelikt getätigt zu haben. Warum wurde die Bevölkerung erste eine Woche später informiert? In solchen Fällen, gerade bei Wiederholungstätern, sagte Rickli,

Ein Höhepunkt im Parteijahr, die Schifffahrt der Bezirkspartei:

Domenik Ledergerber (Herrliberg), Peter Frey (Stäfa), Nationalrätin Natalie Rickli (Winterthur), Kezirkspräsident und Kantonsrat Christian Hurter (Uetikon am See), Kantonsrat Tumasch Mischol (Hombrechtikon) und Benno Müller (Zumikon).

brauche es mehr Staat, denn die Bevölkerung muss sich auf die Vollzugsbehörden verlassen können. Wie Justizdirektorin Jacqueline Fehr danach vor den Medien argumentiert habe, könne sie absolut nicht nachvollziehen. Wo es aber weniger Staat und Vorschriften bräuchte, sei in vielen anderen Bereichen. Als Beispiel nanntet sie Fall aus ihrer Heimatstadt Winterthur. Dort wurde es den Gaststätten aus unerfindlichen Gründen verboten, in ihren Gartenwirtschaften Stühle aus Plastik oder Sonnenschirme mit einer Werbung darauf aufzustellen.

weniger Staat Natalie Rickli brachte noch ganz viele Beispiele. Sie kam aber auch auf das

leidige Thema BILAG und zum enttäuschenden «Service Public»­Bericht des Bundesrats zu sprechen. Die sympathische und volksnahe Nationalrätin hoffte aber abschliessend, dass in Bern bei den kommenden Sessionen die bisher schon verbesserte Zusammenarbeit mit der FDP in vielen Bereichen noch verstärkt werden könne. Bevor das Schiff wieder in Uetikon am See anlegte, bedankte sich Christian Hurter bei der Referentin, bei der Service Crew, dem Kapitän und dem Organisator Domenik Ledergerber (Herrliberg) und verabschiedete die zufriedenen Gäste.

Peter Frey, Stäfa

Das Aufklären über die Entwicklung und Lebensweise der Mückenarten sowie über die Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren (Nebenwirkungen) eines BTI­Einsatz soll als wichtiger Bestandteil in die Kommunikation einfliessen», kaum zur Beruhigung beitragen. Dies im Wissen, dass im Gebiet des KABS bereits seit April bekämpft wird und 2007 beachtliche 260 000 kg Bekämpfungsmittel eingesetzt worden sind. Am 29. April dieses Jahres bereits 950 ha mit dem Hubschrauber aus der Luft behandelt worden sind.

Lebenszyklus der Stechmücken Alle Steckmückenarten entwickeln sich über ein Ei, vier Larvenstadien und ein Puppenstation zum Vollinsekt. Dabei ist festzuhalten, dass nur das Weibchen Blut saugt. Für ihre Entwicklung benötigen alle Arten stehendes Wasser, da die Larven stets im Wasser leben.

Dafür können sie wenige Hundert Meter bis über mehrere Kilometer weit fliegen. In diesem Stadium treten sie nun als Plage in Erscheinung. Nach der Blutaufnahme suchen sie sich an der Wasseroberfläche oder in wieder abgetrockneten Feuchtgebieten ihre Brutstätten. Im letzteren Fall können dann die Eier über lange Zeit der Trockenheit widerstehen, bis eine Überflutung ein Schlüpfen möglich macht. Wie die Geschichte beispielsweise in der Linthebene oder auch in alten Aufzeichnungen in Flaach zeigt, können Stechmücken malariaähnlichen Krankheiten übertragen. Die im Speichel der Plagegeister enthaltenen Krankheitserreger werden beim Einstich übertragen. Entsprechend haben sie zu grossem Elend und Not geführt, was schlussendlich zur grossen Linth­, aber auch Thurkorrektion geführt hat. Damit konnten die Sümpfe respektive Flutungsgebiete trockengelegt und somit die Brutstätten ausgemerzt werden.

Die im Wasser geschlüpften Larven nutzen das Wasser zur Nahrungsaufnahme. Abhängig von der Wassertemperatur verläuft die Entwicklung vom Ei zum geflügelten Insekt unterschiedlich schnell, wobei diese von wenigen Tagen bis zu mehrere Wochen dauern kann. Die Männchen bilden die typischen Tanzschwärme und locken damit die Weibchen an, welche sich in diesen Schwärmen begatten lassen. Nachdem dies erfolgt ist, macht sich das Weibchen auf die Suche nach einem Blutwirt, denn ihre Eier können sich erst nach einer Blutmahlzeit entwickeln.

DER AKTUELLE VORSTOSS

Herausforderungen von Sonderschulheimen

Aufgrund der gesellschaftliche Entwicklungen sowie der Migration steht die Volksschule im Bereich der sonderschulischen Massnahmen vor enormen Herausforderungen. Die SVP­Kantonsräte Stefan Schmid (Niederglatt), Antita Borer (Uster) und Benjamin Fischer (Volketswil) haben dazu die folgende Anfrage eingereicht: Es kann allgemein festgestellt werden, dass die finanziellen Aufwände für Gemeinden und Kanton stark steigen. Die Vielfalt an sozialen, psychischen oder kognitiven Defiziten scheint sich ebenfalls zu verändern. So listet beispielsweise die Heilpädagogische Schule Elgg eine Vielzahl von Störungen und Defiziten auf, welche eine Zuweisung ins Heim begründen können. Im Sinne einer thematischen Auslegeordnung bitten wir daher um Beantwortung der folgenden Fragen am Beispiel des Schulheimes Elgg. 1. Listen Sie bitte tabellarisch die Anzahl Schülerinnen und Schüler, getrennt nach Geschlecht und Nationalität, auf, welche jeweils in den Schuljahren 06/07, 09/10, 12/13 und 15/16 das Schulheim Elgg besucht haben oder besuchen.

2. Listen Sie bitte die Stellenprozente des ganzen Schulheimes Elgg für die Jahre 06/07, 09/10, 12/13 und 15/16 auf.

3. Bitte machen Sie tabellarisch konkrete Angaben zu den Veränderungen der Fallzahlen innerhalb des Schulhauses Elgg über den unter Punkt 1 und 2 angefragten Berichtszeitraum zu den vom Schulheim aufgelisteten Störungen und Defiziten

– stark belastete familiäre Biografien

– stark belastete Lernbiografien

– komplexe Lernstörungen

– Entwicklungsbeeinträchtigungen wie ADHS /ADS

– Bindungsstörungen

– Angststörungen

– Essstörungen

– depressive Episoden

– Asperger Syndrom

– Beziehungs­ und Kontaktstörungen

– Reifestörungen

– deliquentes Verhalten

– selbst­ und fremdschädigendes Verhalten

– Rückzug/Isolation/Resignation

Die Idylle am Wasser in Ellikon trügt. Die örtliche Bevölkerung ist jetzt wieder einer enormen Steckmückenplage ausgesetzt.

Lancierung der Petition «Eigenmietwert abschaffen»

Der Eigenmietwert ist eine häufig thematisierte Problematik, die in der Vergangenheit in diversen politischen Vorstössen und Initiativen behandelt wurde. Eine adäquate Lösung ist bis heute nicht gefunden worden. Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV ) hat deshalb eine Petition «Eigenmietwert abschaffen» lanciert.

Hans Egloff Nationalrat SVP

Präsident HEV Schweiz

Aesch ZH

Vermögen unterliegt in der Schweiz der Vermögenssteuer. Darunter fallen Immobilien, aber auch Autos, Kunst, Schmuck und andere physische Werte. Einzig bei selbstgenutzten Wohnimmobilien muss zusätzlich ein weiterer Wert versteuert werden, der sogenannte Eigenmietwert. Dieser Eigenmietwert stellt ein fiktives Einkommen dar, das aufgrund verschiedener Faktoren berechnet wird und einen fiktiven Mietertrag darstellt. Es bleibt unklar, warum der Nutzen einer Immobilie als fiktives Einkommen zu versteuern ist, während andere Vermögenswerte nicht mit einer solchen Steuer belegt werden. Es ist nicht falsch, in dieser Regelung eine Strapazierung des Verbots der Doppelbesteuerung zu sehen.

Petition unterschreiben

Der HEV Schweiz hat die Petition «Eigenmietwert abschaffen» lanciert, die ab sofort online unter www.eigenmietwert­abschaffen.ch unterzeichnet werden kann. Dort können auch Flyer und Unterschriftsbögen heruntergeladen werden. Zudem sind Flyer mit Unterschriftenbögen über den HEV Schweiz zu beziehen und in den nächsten Wochen in verschiedenen Medien beigelegt.

Genereller Systemwechsel

Um das Thema Eigenmietwert mit einer sachgerechten Lösung zu bedienen, habe ich am 14. März 2013 die Motion 13.3083 «Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert» lanciert, welche von Vertretern der CVP, der FDP, der BDP, der SVP und der GLP unterstützt wird. Diese Motion fordert keinen generellen Systemwechsel, sondern sieht für alle Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum das einmalige Wahlrecht vor, dass der Eigengebrauch der Liegenschaft am Wohnsitz nicht der Einkommenssteuer untersteht. Wird das Wahlrecht dann ausgeübt, können die privaten Schuldzinsen nur noch bis zur Höhe der steuerbaren Vermögenserträge abgezogen werden. Versicherungsprämien und die Verwaltungskosten können ab diesem Moment nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Ein Abzug der effektiven Unterhaltskosten sowie die Kosten für die Instandstellung von neuerworbenen Liegenschaften können auf Bundesebene bis zu einem Maximalbetrag von CHF 4000 bzw. bis zu einem durch die Kantone zu bestimmenden Maximalbetrag jährlich abgezogen werden. Dies insbesondere in Hinblick auf die Förderung der kleineren und mittleren Unternehmen und die Konjunkturförderung. Kosten für Massnahmen, die das Energiesparen, den Umweltschutz oder die Denkmalpflege betreffen, können wie bisher im heutigen Umfang vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

DER BUNDESRAT MACHT SICH SELBER ÜBERFLÜSSIG

Spitzenqualität oder Bürokratie-Mief?

Der Nationalrat hat die Motion im September 2014 beraten und angenommen. Mittlerweile ist die Motion für den 18. August 2016 zur Beratung in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates traktandiert. Auch wenn es durchaus Wohneigentümer gibt, die durch das aktuelle System profitieren, so ist es dennoch wichtig, die Risiken der Eigenmietwertbesteuerung und die ungerechte Behandlung der Wohneigentümer zu bekämpfen. Dies wird insbesondere durch eine Umsetzung der Motion «Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert» erreicht. Durch das Wahlrecht kann auf die jeweilige Situation eingegangen werden und eine optimale Lösung gewählt werden.

Keine grossen Steuerausfälle In der Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» vom 23. Juni 2010 wurden basierend auf den Daten des Jahres 2008 mögliche finanzielle Auswirkungen der Abschaffung des Eigenmietwerts berechnet. Der Bundesrat kam zu dem Ergebnis, dass alleine bei der direkten Bundessteuer ein Mehrertrag von ca. 750 Mio. CHF resultieren würde, wobei dieser Wert heute eher gegen 1 Mrd. CHF tendieren dürfte. Selbst nach einer Verhaltensanpassung und dem Hypothekenabbau mit Umstrukturierungen des Kapitals dürfte sich dieser Mehrertrag gemäss dem Bericht auf ca. 450 Mio. CHF belaufen. Selbst wenn man die Abzüge für Energiespar­ und Umweltschutzmassnahmen sowie die Ab­

züge für Ersterwerber, welche Mindereinnahmen von ca. 365 Mio. CHF generieren, entgegenhält, resultiert ein Mehrertrag von 85 Mio. CHF. Auch dieser Wert dürfte heute um einiges höher sein. Es kann also keinesfalls davon gesprochen werden, dass eine Systemänderung zu grossen Steuerausfällen führen wird. Ziel muss es sein, dass Wohneigentümer im Vergleich zu heute nicht schlechter gestellt werden und das Wohneigentum wieder an Attraktivität gewinnt. Um unserem Anliegen Nachdruck zu verleihen und der Vereinigten Bun­

desversammlung aufzuzeigen, welche Unterstützung dieses Thema in der Bevölkerung erfährt, haben wir uns zu der Lancierung der Petition «Eigenmietwert abschaffen» entschlossen. Mit der Petition wird die Bundesversammlung aufgefordert, die finanzielle Benachteiligung der Wohneigentümer zu beseitigen und dazu entweder den Eigenmietwert als Steuerkonstrukt gänzlich abzuschaffen oder analog der bereits erläuterten Motion Egloff «Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert» eine Wahlmöglichkeit auf Gesetzesebene zu verankern.

WIE WEITER MIT DER EINHEIMISCHEN WASSERKRAFT?

Tropfen auf den heissen Stein

Nach der Schlussabstimmung zur Energiestrategie 2050 droht die Problematik der einheimischen Wasserkraft, auf die lange Bank geschoben zu werden. Dabei ist das Rückgrat unserer Stromversorgung akut gefährdet.

Daran ändert auch die im Rahmen der Energiestrategie 2050 gefasste Unterstützung der Wasserkraftwerke nichts. Denn angesichts des jährlichen Verlusts von rund 700 Millionen Franken, welche derzeit die Wasserkraftwerke schreiben, sind die 120 Millionen Franken Marktprämie ein Tropfen auf den heissen Stein. Vielmehr müssen nun Nägel mit Köpfen gemacht und ein zeitlich befristetes Massnahmenpaket für die Wasserkraft geschnürt werden. Eine Massnahme könnten beispielsweise zinslose oder zinsvergünstigte Darlehen darstellen, so würden die Kapitalkosten auf den Anlagen gemildert.

Ebenso überlegenswert ist die Einführung neuer Marktmechanismen wie

das Quotenmodell, das letztes Jahr bereits von den Kantonen ins Spiel gebracht wurde.

Deshalb habe ich mit 25 Mitunterzeichnenden die Parlamentarische Initiative «Sicherung der Selbstversorgung mit Strom aus Wasserkraft zur Überbrückung der aktuellen Preisbaisse» eingereicht. Sie soll Initialzündung für die politischen Entscheidungsträger sein, sich in der Energiepolitik auf die drängendsten Probleme zu konzentrieren und eine rasche und für alle Seiten tragbare Lösung für die einheimische Wasserkraft zu finden.

Albert Rösti, Nationalrat SVP, Uetendorf BE Erstabdruck in: AVES-Bulletin, Sommer 2016

Kann jemand eine hinreichend glaubwürdige Erklärung dafür liefern, dass der Bundesrat seine Medienkonferenz zum Brexit-Ergebnis zweimal verschieben musste? An dieser Medienkonferenz hatte er kaum mehr mitzuteilen, als dass er eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen gedenke, welche die Auswirkungen des Brexit auf die Schweiz zu analysieren habe.

Wollte der Bundesrat mit seinen Verschiebungen verbergen, dass er sich auf das mögliche Ja der Engländer zum EU ­Austritt überhaupt nicht vorbereitet hatte? Musste – oder wollte – er seine dürre Stellungnahme dazu zuerst mit Brüssel absprechen, wo aufgrund des Brexit­Aufruhrs niemand kurzfristig erreichbar oder auskunftsbereit war?

Und da wagten Berns devote BrüsselTrabanten nicht, ihr ArbeitsgruppenVorhaben der Öffentlichkeit ganz aus eigenen Stücken vorzutragen

Angst vor Klartext Dass der Bundesrat zumindest im Blick auf das Verhältnis der Schweiz zur EU eigenständiges Regieren ziemlich vollumfänglich aufgegeben hat, das beweist eine andere, wahrhaft unglaubliche Tatsache. Bereits dutzendfach hat Bern die folgende, Brüssel zugeschriebene Position bis heute verbreitet: Wenn Bern den Entscheid des Schweizer Souveräns vom 9. Februar 2014 gegen die Masseneinwanderung einerseits, für eigenständige Kontrolle der Einwanderung in die Schweiz andererseits selbstständig umsetze, dann werde die Schweiz umgehend vom EU ­Forschungsprogramm «Horizon 2020» und damit von Forschungs­Millionen in dreistelliger Millionenhöhe ausgeschlossen. Bern behauptet dies – und «10 vor 10» bietet regelmässig all seine erreichbaren Heul­

susen auf, auf dass sie mit belegter Stimme und demonstrativen Sorgenfalten diese Hiobsmeldung immer wieder in alle Schweizer Stuben hineintragen. Höchste Zeit, diese – angebliche oder tatsächliche – Drohung aus Brüssel einmal etwas zu hinterfragen: Woher bezieht Brüssel eigentlich all die Hunderte Millionen, welche die EU der Schweiz zu sperren androht? Unser Land überweist an die Gesamtsumme des EU­Forschungsprogramms nämlich mindestens den gleichen Betrag, den Schweizer Hochschulen von dort für Forschungsprogramme erhalten. Hält es der Bundesrat für unziemlich, Brüssel einmal zu erkennen zu geben, dass der von der EU­Zentrale angedrohte erpresserische Subventions­Stopp auch die Schweizer Beiträge an Brüssels Forschungsprogramme zum Erliegen bringen könnte?

Willkür

Und hat sich Bundesbern je in Brüssel formell danach erkundigt, auf welcher Rechtsgrundlage die EU ­Finanzbürokratie der Schweiz Beiträge aus EUForschungsgeldern versagen will? Zwischen Bern und Brüssel ist schliesslich ein bilaterales Forschungs­Abkommen in Kraft. Es regelt die Forschungs­Zusammenarbeit und deren Finanzierung zwischen der Schweiz und der EU. Ist in diesem Vertrag etwa eine Klausel enthalten, die Brüssel das Recht einräumt, mit seinen Forschungsmillionen die Schweiz in ganz anderen Politbereichen willkürlich erpressen zu dürfen? Oder hat die Schweiz bestimmte, im Forschungsabkommen enthaltene Bestimmungen nicht eingehalten oder bewusst verletzt?

Solches behauptet nicht einmal die Europäische Union. Und das heisst doch:

Wenn Brüssel diesen von der Schweiz immer eingehaltenen Vertrag mit erpresserischen Motiven zu Lasten unserer Schweizer Hochschulen zu missbrauchen versucht, dann begeht die EU offensichtlichen, eklatanten Vertragsbruch.

Devote Unterwerfung

Wieso findet sich zu Bern kein einziger Bundesrat, der solchen Vertragsbruch –man darf solche Feststellung ja auch in diplomatisch geschliffenen Floskeln anbringen – der EU endlich in unmissverständlicher Form zur Kenntnis bringt? Warum wird nicht der sog. «Gemischte Ausschuss» zum Forschungsvertrag angerufen, damit dieser höflich aber bestimmt die geltenden Vertragsbestimmungen aus dem Forschungs­Abkommen der Brüsseler Zentrale wieder einmal in Erinnerung ruft? Und die EU darauf hinweist, dass es keine rechtsstaatliche Handhabe gibt, das Forschungs­Abkommen gegen die Schweiz als Erpressungsinstrument zu verwenden bzw. zu missbrauchen?

Keine automatische Übernahme von Gesetzen Während die Sieben aus Bern sich bezüglich Brüssels vertragsbrechendem Erpressungsversuch in eisernes Schweigen hüllen, benützt der für unsere Aussenbeziehungen verantwortliche Bundesrat Didier Burkhalter jede sich ihm bietende Gelegenheit, zu beteuern, es bestünde nirgends auch nur der Anflug einer Brüsseler Forderung, gemäss welcher die Schweiz Brüsseler Beschlüsse und Brüsseler Gesetze automatisch –also ohne eigene Beschlussfassung –übernehmen müsse. Diese Worte hören wir wohl. Den Tatbeweis dazu bleibt

Bundesrat Burkhalter der Öffentlichkeit indessen schuldig. Den Tatbeweis würde der Bundesrat leisten, wenn er den Entscheid gegen die Masseneinwanderung und für eigenständige Kontrolle der Einwanderung so umsetzen würde, wie die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger – der Souverän unseres Landes – ihn am 9. Februar 2014 dem Bundesrat zur Umsetzung aufgetragen haben. Das bundesrätliche Schwärmen vom Erhalt schweizerischer Eigenständigkeit würde an Glaubwürdigkeit zweifellos gewinnen, wenn der Bundesrat Arbeitsgruppen zu europapolitischen Sachfragen nicht erst einsetzen würde, wenn er von Brüssel dazu Grünes Licht erhalten hätte

Die «Champions League» der Hochschulen

Fazit

Ein Bundesrat, der solche Zusammenhänge und Tatsachen seiner eigenen Bevölkerung mit Rücksicht auf Brüsseler Empfindlichkeiten glaubt vorenthalten zu müssen, gibt zu verstehen, dass ihm das Regieren verleidet ist, dass er nur noch Aussenstation der Brüsseler Befehlszentrale sein möchte. Jede Regierung, die sich so verhält, macht sich selbst überflüssig.

Energiestrategie

2050 – eine Dummheit! ZB. Die Energiestrategie 2050 wird als Monster mit widersprüchlichen und unklaren Zielen, überbordenden Vorschriften und Abgaben wahrgenommen, was vor allem die Bürokratie stärkt und die rasante energietechnische Entwicklung behindert. Allein die auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde Strom ansteigende «Kostendeckende Einspeisevergütung» (KEV) käme die Konsumenten pro Jahr auf durchschnittlich rund ein Milliarde Franken zu stehen. Daneben entstehen noch weitere Kosten und die Versorgungssicherheit beim Strom würde reduziert. Ein Referendum gegen diese Dummheit ist dringend angebracht!

Ein weiterer Bundesrat, Johann Schneider­Ammann, gibt gleichzeitig seiner grossen Sorge im Blick auf die aus Brüssel laut gewordenen Erpressungsdrohungen zu den Forschungs­Millionen Ausdruck: Erhielten die Schweizer Hochschulen diese Millionen nicht mehr, würden sie den Anschluss verlieren an die «Champions League» der weltweit führenden Hochschulen mit den besten Forschungsprojekten, klagt Schneider­Ammann. Eine Rangliste der weltweit besten und erfolgreichsten Forschungsstätten existiert tatsächlich. Unter den zehn weltbesten, den Top­ten­Hochschulen, figurieren genau drei aus Europa. Zwei davon befinden sich in der Schweiz: Die ETH Zürich und die ETH Lausanne. Einen dritten Spitzenplatz nimmt eine renommierte Hochschule des Nichtmehr­EU­Mitglieds England ein. Sofern es in Brüssel nebst vorschnell mit Erpressung operierenden Bürokraten doch noch ein paar echte ForschungsAutoritäten geben sollte, so wissen diese bestimmt, dass Brüssel auf Gedeih und Verderb auf gute Zusammenarbeit mit den drei Spitzen­Hochschulen in der Schweiz und in England angewiesen ist, wenn es bezüglich Forschung weltweit einigermassen mithalten will. Würde der Kontakt zu diesen Spitzen­Hochschulen mutwillig abgebrochen, dann würden diese ihre Zusammenarbeit mit Sicherheit – und mit Gewinn – mit den weltweit ebenbürtigen Hochschulen in den USA und in Fernost verstärken – die EU ­Forschung auf dem Abstellgleis zurücklassend: Bürokraten­Mief statt Spitzenqualität wäre das, was Brüssel bliebe.

Ulrich Schlüer alt Nationalrat SVP Flaach

Fadegrad

Der Club der smarten Städte

Die Grünliberalen (GLP) sind eine Partei, deren politische Linie bis heute unklar geblieben ist, und auch ihr widersprüchlicher Name hilft da nicht viel weiter. Um im Zürcher Gemeinderat nicht in die Bedeutungslosigkeit zu verschwinden, muss sie deshalb immer mal wieder mit einem mehr oder weniger ausgefallenen Vorstoss für Aufmerksamkeit sorgen. Darunter ist hin und wieder ein Postulat, das durchaus zum Denken anregt, wie dasjenige, das die GLP letzte Woche eingereicht hat. Sie fordert darin eine «departementsübergreifende Smart-City-Strategie», womit die städtischen Ressourcen besser respektive «smarter» genutzt werden sollen. Eine zentrale Koordination soll das «abteilungsorientierte Denken der Verwaltung» ersetzen. Diverse Städte wie Wien, Berlin und Barcelona hätten bereits vor Jahren eine solche «Smart-City-Strategie» eingeführt und könnten seither Synergien besser nutzen sowie Doppelspurigkeiten in der Verwaltung vermindern, heisst es in der Begründung. Was auf den ersten Blick interessant, innovativ und modern klingt, läuft bei genauerer Betrachtung aber auf nichts anderes hinaus als auf eine weitere Aufblähung der Verwaltung. Zur Umsetzung der smarten GLP -Vorstellungen soll nämlich neu die Stelle eines «Smart-City-Verantwortlichen» geschaffen werden. Statt die aufgeblasene Verwaltung zu bekämpfen, wird sie damit einfach durch einen zusätzlichen Verwaltungsposten erweitert, den es nicht wirklich braucht, denn bei Projekten, die mehrere Ämter betreffen, wären die Stadträte mit ihren unzähligen Departementssekretären durchaus in der Lage, sich untereinander abzusprechen. Gehört es denn nicht zur Führungsaufgabe unserer Exekutive, die städtischen Ressourcen durch eine gute Koordination und Absprache optimal zu nutzen? Die Forderung der smarten Grünliberalen nach «mehr Effizienz in der Verwaltung» ist auch insofern wenig glaubwürdig, als die gleiche Partei in der letzten Budgetdebatte praktisch jeden SVP -Antrag zur Abschaffung überflüssiger Verwaltungsstellen ablehnte. Ein Blick in den Club der allesamt rotgrün regierten Smart-CityStädte, auf die in der Begründung der Grünliberalen verwiesen wird, gibt weiteren Aufschluss über deren «Effizienz». Barcelona: 1 Mrd. Schulden, 10% Arbeitslosigkeit. Wien: 17 Mrd. Schulden, 13% Arbeitslosigkeit. Berlin 60 Mrd. Schulden, 10% Arbeitslosigkeit. Wollen wir uns diese rotgrünen Stadtmodelle tatsächlich zum Vorbild nehmen? Der Wiener FPÖ -Politiker Bernhard Rösch bezeichnet die «Smart-City-Strategie» denn auch als «SchönredeStrategie» für das rotgrüne Versagen. Wenn es den Grünliberalen wirklich ernst ist mit der Forderung nach einem effizienteren städtischen Staatsapparat, empfehle ich ihnen, bei den nächsten Stadtratswahlen einen smarten SVPler in den City-Rat zu wählen.

Mahnmal des schlechten Gewissens im boomenden Stadtquartier

In der letzten Ratssitzung vor den Sommerferien behandelte das Zürcher Stadtparlament die Zusatzkredite (GR Nr. 2016/153). Wie jedes Jahr präsentierte der Stadtrat eine lange Liste von zusätzlichen Ausgabenwünschen in Millionenhöhe. 16 der insgesamt 22 Ablehnungsanträge kamen von der SVP. Leider hatten die Anträge keine Chance gegen die ausgabenfreudige Ratsmehrheit.

Daniel

Einer der Zusatzkredite betraf das «Bundesasylzentrum Zürich» (BAZZ). Statt der im letzten Dezember mit dem Budget 2016 beantragten 150 000 Franken wollte der Stadtrat nun plötzlich 1,15 Mio. Franken, um die Planung des BAZZ voranzutreiben.

Hochhaus mit Aussicht

Aus Sicht der SVP ist das BAZZ ein städtebauliches und ein wirtschaftspolitisches Fiasko.

Der Stadtrat selber hat den Bundesbehörden vorgeschlagen, im boomenden Stadtkreis 5 ein neues Asylzentrum zu bauen. Nur einige Schritte vom Primetower und vom Mobimo­Tower mit dem Erstklasshotel Renaissance entfernt. Gerade neben architektonischen Meisterleistungen, die das Image Zü­

richs als Wirtschaftsmetropole in die Welt tragen. Gerade dort will der Stadtrat eine unansehnliche, abweisende Betonkiste für 360 Asylsuchende errichten. Ein Mahnmal des schlechten Gewissens.

Benachbarte Mitarbeitende in teuren Büros sowie Bewohner von Eigentumswohnungen der obersten Preisklasse sollen jederzeit freie Sicht haben auf das Los der Migranten, die in Zürich gestrandet sind. Innovative und progressive Persönlichkeiten im nahen Technopark und der ZHdK gleich nebenan sollen täglich daran erinnert werden, dass Millionen Menschen auf der Flucht sind.

Hass auf die Kapitalisten Was veranlasst den Stadtrat nur, einen solchen städtebaulichen Murks mit moralischem Beigeschmack in die Welt zu setzen? Vielleicht war es die Meldung, dass vor ein paar Jahren auf der obersten Etage des «Mobimo Tower» die grösste und teuerste Eigentumswohnung Zürichs zum Verkauf angeboten wurde. Das war für den alt Sozial­

vorsteher und jetzigen Präsidenten der Asylorganisation AOZ Martin Waser (SP) wohl zu viel. Die Linke gibt zwar gerne das Geld aus, das sie den Reichen durch Abgaben und Gebühren entzieht. Doch nach wie vor hassen die Nachfolger von Marx und Marcuse die «Kapitalisten». Wer sich teure Büro­ und Wohnflächen leisten kann, ist in ihren Augen ein Plünderer des kollektiven Besitzes. Das BAZZ erscheint somit als linkes Gutmenschen­Projekt des Stadtrats. Das BAZZ soll ein Stachel im Fleisch der Reichen und Erfolgreichen vor Ort sein. Ein steter Vorwurf. Eine lebendige Anklage der besitzenden Klasse.

Stimmvolk hat das letzte Wort Zum Glück kann das Volk darüber abstimmen, ob es ein solches Zentrum an diesem Ort will. Die SVP wird alles daran setzen, das Stimmvolk für ein «NEIN zum BAZZ» zu gewinnen. Asylsuchende und Wirtschaftsmigranten gehören nicht mitten in ein luxuriöses, boomendes Quartier! Es gibt an dezentralen Standorten Zürichs genügend

Möglichkeiten, Asylsuchende unterzubringen.

Noch ein Wort zum Projekt, das der Öffentlichkeit im April 2016 vorgestellt wurde. So ganz überzeugt von seiner «guten Tat» scheint der Stadtrat dann doch nicht zu sein. «Wir wollen ein Zentrum mit Dorfcharakter», betonte der jetzige Sozialvorsteher Raphael Golta (SP). Wer den Betonklotz BAZZ anschaut, durchschaut Goltas Worte als Werbung. Da gibt’s überhaupt nichts Dörfliches. Das Gebäude ist so abgeschirmt, wie es nur geht. Es gewährt wenig Einblick und Ausblick. Offenbar sollen die Nachbarn dann doch nicht so genau sehen, was da läuft. Und den asylsuchenden Gebeutelten soll wohl der forcierte Anblick auf die umgebenden Luxusbauten erspart werden. Das könnte ja die kriminelle Energie anstacheln … und das würde der Polizei wieder mehr zu tun geben … und das würde die Akzeptanz der linken Stadträte in der Bevölkerung schwächen. Und das wollen sie eben auch nicht … schliesslich wollen sie 2018 wieder gewählt werden.

FEHLER BEI DER GEWÄHRUNG VON HAFTURLAUB, BEI DER BEURTEILUNG EINES HÄFTLINGS UND BEI DER TÄTERFAHNDUNG

Mord im Seefeld: Versäumnisse und Fehleinschätzungen

Am 23. Juni 2016 ist ein wegen schwerer Delikte mehrfach (vor-)bestrafter Häftling nach einem eintägigen, unbegleiteten Hafturlaub nicht in die Justizvollzugsanstalt Pöschwies zurückgekehrt. Der ehemalige Chef einer kriminellen Bande ist u.a. wegen Delikten wie der versuchten Sprengung eines Bancomaten in Deutschland, versuchter Nötigung, Erpressung und Raub, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Körperverletzung, Diebstahl, Pornografie etc. verurteilt. Eine Stunde nach Nichtrückkehr in die Haftanstalt sei die Kantonspolizei durch die zuständigen Strafvollzugsbehörden von der Absenz des Häftlings informiert worden. Wann und wie dann die Fahndung aufgenommen wurde, ist nicht bekannt.

Hans-Peter

Gesichert ist, dass die zuständigen Behörden die Einleitung einer öffentlichen Fahndung mehr als neun Tage unterlassen haben.

Beim Flüchtigen handelt es sich um einen Schwerkriminellen. Er ist unter anderem auch für die Entführung eines Drogenhändlers in mafiamässiger Manier verurteilt. Das Opfer wurde – nachdem es sein eigenes Grab hatte schaufeln müssen – verletzt und gefesselt, nach Schüssen aus einer Schreckschusspistole, allein in einem Wald ob Winterthur im Schnee zurückgelassen. Anlässlich eines Berufungsprozesses vor dem Zürcher Obergericht erklärte der zuständige Richter, der geflohene Häftling habe sich nicht nur für eine Freiheitsberaubung, sondern «für das halbe Strafgesetzbuch», zu verantworten. Der zu gesamthaft fünfeinhalb Jahren verurteilte Häftling befand sich seit August 2014 im vorzeitigen Strafvollzug. Im November 2014 ist er in die Justizvollzugsangstalt Pöschwies eingetreten. Der Endtermin seiner Strafe fällt auf den 3. Dezember 2019. Damit wären zwei Drittel der Strafe Ende 2017 verbüsst gewesen. Auf diesen Zeitpunkt wäre bei guter Führung, wie in der Schweiz Usus, mit der vorzeitigen Entlassung aus dem Strafvollzug zu rechnen gewesen.

Falsche Einschätzung

Gemäss Aussagen des Leiters des Amtes für Justizvollzug, Herr Thomas Manhart, wurde dem Häftling im Jahre 2016 bis dato zwei Mal begleiteter Hafturlaub und an besagtem 23. Juni 2016 das erste Mal unbegleiteter Hafturlaub (09.00–21.00) gewährt. Der Flüchtige sei im Strafvollzug einmal positiv auf Cannabis getestet worden und in einem an­

deren Fall in ein Handgemenge verwickelt gewesen. Gemäss Aussagen von Herrn Manhart lagen die Justizvollzugsbehörden «mit der Einschätzung des Flüchtigen falsch». Am 29. Juni 2016 – fast eine Woche später – wurde ein 43­jähriger Mann im Zürcher Seefeld­Quartier bestialisch ermordet. In der Nähe des Tatorts wurde ein 25 ­Jähriger verhaftet. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Gemäss Aussage des für den Fall zuständigen Staatsanwaltes meldete die Forensik am Abend des 2. Juli 2016, es seien am Tatort Spuren einer weiteren Person, des Flüchtigen aus der Pöschwies, gefunden worden. Daraufhin wurde der flüchtige Häftling im Laufe des folgenden Tages, des 3. Juli 2016 – ergo 10 Tage nach seiner Flucht – öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben.

Dringliche Anpassung von Bundesrecht

Dieser Fall belegt ein weiteres Mal, dass eine Verschärfung der Gesetzesgrundlagen für den Straf­ und Massnahmenvollzug (Bundesrecht, Revision des Strafgesetzbuches), insbesondere was therapeutische Massnahmen, Hafturlaube und vorzeitige Entlassungen betrifft, überfällig ist. Die Revision soll endlich – ohne Wenn und Aber – von den bürgerlichen Kräften in Bern zügig und zielgerichtet an die Hand genommen werden!

Versäumnisse seitens des Amtes für Justizvollzug Der Amtsleiter gibt zu, dass sein Amt mit der Einschätzung des Flüchtigen falsch lag. Es ist nicht nachvollziehbar, dass einem verurteilten Straftäter, insbesondere einer Person mit dem kriminellen Palmares des Flüchtigen und vor dem Hintergrund von dessen Cannabis­Konsum im Strafvollzug, schon nach einem Drittel verbüsster Haftstrafe unbegleiteter Hafturlaub gewährt wird! Es ist auch überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb im Kanton Zürich nach bewilligten Hafturlauben aus dem

geschlossenen Vollzug und keiner Rückkehr innerhalb einer Woche (2015: 2 Fälle, siehe Statistik Tagesanzeiger vom 6.7.2016) sowie aufgrund schon fast regelmässiger, längerer Absenzen nach bewilligten Hafturlauben aus dem offenen Vollzug (2015: 43 Fälle, gleiche Statistik), die verantwortliche Justizdirektorin es scheinbar unterlassen hat, die höchst fragwürdigen, geltenden Urlaubsregelungen einer grundsätzlichen Überprüfung zu unterziehen. Die sich stellenden Fragen zu den Verantwortlichkeiten im Amt für Justizvollzug und daraus folgend die sich aufdrängende Forderung nach personellen Konsequenzen müssen dringlich durch die zuständige kantonsrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) erörtert werden. Aufgrund der offensichtlichen Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit in unserem Kanton ist die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zum Zürcher Straf­ und Massnahmenvollzug in Erwägung zu ziehen. Und es muss der Auftrag ergehen, die geltenden Richtlinien und Empfehlungen zum Straf­ und Massnahmenvollzug des Ostschweizerischen Strafvollzugskonkordates einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. Was die (schwierige) Einschätzung des Flüchtigen durch die psychiatrische Forensik betrifft, so scheint diese – insbesondere vor dem Wissenshintergrund um die Grausamkeit der Tat in einem Winterthurer Wald – versagt zu haben. Und somit stellen sich auch zur Arbeit der psychiatrischen Forensik in der Zürcher Justizvollzugsanstalt Pöschwies und den Gefängnissen im Kanton Zürich ganz grundsätzliche Fragen.

Gravierende Versäumnisse bei der Fahndung Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb eine öffentliche Fahndung nach einem Schwerkriminellen erst neun Tage nach dessen Flucht und einem Mord eingeleitet wurde. Wurde auf eine öffentliche Fahndung aus politischer Räson

verzichtet? Es ist nicht davon auszugehen. Die Justizdirektorin, Frau Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP), war ab dem Morgen des 24. Juni von der Flucht im Bilde. Und was tat die Magistratin? Trotz Wissen um die Flucht eines Schwerkriminellen aus der in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Zürcher Justizvollzugsanstalt plädierte die Regierungsrätin höchst öffentlichkeitswirksam und mithilfe des grössten Schweizerischen Boulevardblattes für die teilweise Abschaffung und Änderung des geltenden Stimmund Wahlrechts. Gemäss Aussagen von Frau Justizdirektorin Fehr ist die Kantonspolizei (diese ist ihrem SP­Parteikollegen, Regierungsrat Mario Fehr unterstellt) für die Fahndung nach Kriminellen zuständig. Die Justizdirektion verfüge über keine Weisungsbefugnis. Das schliesst aber nicht eine reibungslose Kommunikation zwischen den beiden Direktionsvorstehern respektive zwischen dem Amt für Justizvollzug und der Kantonspolizei aus – und dazu stellen sich ganz elementare Fragen!

Fazit

Zum vierten Mal innerhalb Jahresfrist (nach Suizid Fall Flaach, Gefängnisausbruch Dietikon, Ermessensüberschreitung und Falschplatzierung eines jungen Täters) ist es im Zusammenhang mit dem Justizvollzug im Kanton Zürich zu Fehleinschätzungen und Versäumnissen gekommen. Die Bildung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) ist zu erwägen. Personelle und organisatorische Konsequenzen im Amt für Justizvollzug (Direktion Justiz und Inneres) erscheinen unumgänglich. Die Justizdirektorin und der Polizeidirektor (beide SP) haben der zuständigen parlamentarischen Kommission Justiz und Sicherheit (KJS) des Kantonsrates betreffend Kommunikation und Koordination zwischen dem Amt für Justizvollzug und der Kantonspolizei und zur Frage der Einleitung von Öffentlichkeitsfahndungen Rede und Antwort zu stehen. Das Ostschweizerische Strafvollzugskonkordat und dessen Richtlinien und Empfehlungen zum Straf­ und Massnahmenvollzug sind einer grundsätzlichen Überprüfung – insbesondere auch aus Sicht der Öffentlichen Sicherheit – zu unterziehen.

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Telefon

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Freitag, 8. Juli 2016, ab 19 Uhr

Gasthof zum weissen Rössli

Albisriederstr. 379, 8047 Zürich

5. Sommernachts-Apéro mit alt Kantonsrat Lorenz Habicher, Zürich

SP-REGIERUNGSRÄTIN FEHR AUF DEM HOLZWEG

Verheerendes Demokratieverständnis

Die grösste Errungenschaft der direkten Demokratie ist, dass für alle die gleichen Rechte und Pflichten gelten. Egal ob Mann oder Frau, arm oder reich, alt oder jung, jeder darf zu gleichen Teilen mitbestimmen. Spannend, dass gerade eine SP-Frau diese Gleichstellungserrungenschaft über den Haufen werfen möchte.

Wachter Vorstandsmitglied JSVP Zumikon

Ginge es nach Regierungsrätin Jacqueline Fehr, dann müssten Stimmberechtigte zwischen 18 und 40 zwei Stimmen, 40– 65 ­Jährige 1,5 Stimmen und alle über dem Rentenalter eine Stimme zur Verfügung haben. Damit will sie sicherstellen, dass die «bösen Alten» den Jugendlichen die Zukunft nicht verbauen können. Der im Zusammenhang mit der Brexit­Abstimmung entstandene Vorschlag ist meines Erachten eine absolute Schnapsidee. Auch wenn ich aufgrund meines noch jungen Alters plötzlich zwei Stimmen zur Verfügung hätte, kann ich mich mit

STELLUNGNAHME DER SVP

dieser Idee überhaupt nicht anfreunden. Wieso?

Willkürliche Einteilung Erstens ist die Einteilung in verschiedene Altersklassen absolut willkürlich. Wieso sollte man Menschen nach Alter einstufen, um beurteilen zu können, wie viel Mitspracherecht sie im politischen Alltag haben sollen? Wieso teilt man die Leute nicht nach der Höhe der Steuerrechnung oder nach Ausbildungsgrad ein?

Genau, weil es rein gar nichts mit unserer jahrhundertalten DemokratieTradition zu tun hat. Zweitens ist es ein Affront gegenüber jenen Bürgern, die unsere Schweiz zu dem gemacht haben, was sie heute ist. Waren es nicht unsere Grosseltern und Ur­Grosseltern, welche die Schweiz nach den schicksalshaften Kriegsjahren zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts wieder erstarken

liessen? In Bescheidenheit lebend, mussten sie jeden Tag etliche Entscheidungen treffen, welche teilweise überlebenswichtig waren. Die Meinung dieser Leute schwächer zu gewichten, wäre fatal. Denn genau mit dieser enormen Lebenserfahrung leisten sie einen wichtigen Beitrag im politischen Alltag. Der dritte Punkt, der mich an diesem fehrschen Demokratieverständnis stört, ist das populistische Auftreten unserer Regierungsrätin. Kaum fallen die ersten Medien in ein Sommerloch, versucht Jacqueline Fehr daraus Kapital zu schlagen. Offensichtlich wollte sie mit dem Vorschlag Junge von ihrer Politik überzeugen. Doch leider ging dieser Schuss nach hinten los. Von der Jungen SVP, bis hin zur JUSO hat sich keine einzige Jugendpartei für das abstruse Anliegen ausgesprochen. Zum Glück!

Kritik an nationaler Impfstrategie

Aus Sicht der SVP reicht das bestehende Informationsangebot aus. Auch Personen, die nicht regelmässig einen Arzt besuchen, den sie zu dieser Frage konsultieren können, haben im Internet eine äusserst niederschwellige Möglichkeit, sich über Empfehlungen in Kenntnis zu setzen. Mit InfoVac gibt es sogar eine Informationsstelle, die sich ausschliesslich Impffragen widmet. Auch ein kostenloser telefonischer Beratungsdienst existiert bereits. Der Bevölkerung muss so viel Eigenverantwortung zugestanden werden, dass sie sich selbstständig informiert und diese Angebote nutzt.

Ebenfalls lehnt die SVP eine Befreiung der Impfung von der Franchise ab. Dies würde unweigerlich in einem weiteren Prämienschub münden, der vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren erfolgten und in den nächsten Jahren absehbaren Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nicht wünschenswert ist. Bei einer Franchisebefreiung kann nicht ausgeschlossen werden, dass gerade diejenigen, die oft den Arzt aufsuchen, sich alle nur möglichen Imp­

fungen verabreichen lassen, weil es ja sowieso annähernd umsonst ist. Impfungen sind eine relativ günstige Massnahme, weshalb die Kosten dafür von jedem Einzelnen selber getragen werden können.

Eine vom BAG durchgeführte Umfrage, die die Bedürfnisse der Kantone bezüglich Impfstrategien ermitteln soll, erscheint wenig zielführend. Hier ist es an den Kantonen selber, Erfahrungen auszutauschen und gegebenenfalls

LESERBRIEF

Phantasien zum neuen Europa

Das tönt doch vielversprechend. Man wird einfach den «Verdacht» nicht los, dass die EU nicht «in eigener Sache» unterwegs ist, sondern «im Auftrag» handelt. Der Auftraggeber – den ich jenseits des Atlantiks suchen würde –hat das Ziel (Stichwort Weltregierung) vorgegeben. Die Sozialisten, Merkel und Co. machen mit. Siehe Obama in Hannover. Er wünscht sich ein starkes Europa. Betonung auf «sich». Und er kam extra vorbei für «sein» Europa. Vielleicht hat seine explizite Warnung an die Briten dem Brexit zum Durchbruch verholfen. Die souveränen Ter­

ritorialstaaten und ihre Demokratien verfolgen natürlich nicht diese Ziele. Also muss man sie austricksen, anstatt auf ihre absolut verständlichen und sinnvollen Wünsche einzugehen. Dafür hat die EU das perfekte Personal. Das sehe ich als einzigen Grund für die geradezu «krankhafte Verbissenheit», mit der die EU ­Spitze unflexibel ist. Als überzeugte Friedensapostel, die sich selbstlos mit edlem missionarischem Eifer für den Weltfrieden einsetzen, würde ich diese «Falschspieler» eher nicht sehen. Wir sind Territorialstaaten. Alle Staaten der Welt sind das. Das

SIE sind herzlich eingeladen

Ihr Hans Egloff

Arbeitsgruppen einzusetzen. Mit der GDK und anderen Institutionen gibt es auch schon Plattformen, auf denen das geschehen kann. Ein Eingriff des BAG ist daher unnötig. Was die Wirkungsanalysen betrifft, so sind diese zwar ein wichtiger Bestandteil der Strategie. Es ist bei der Durchführung dieser Evaluationen aber darauf zu achten, dass die Studien schlank gestaltet sind und im Rahmen des Budgets des BAG finanziert werden.

heisst: Ein Volk und sein Territorium, plus eigene Gesetze, ergeben den Staat. Hier kann man seine Zukunft planen und umsetzen. Was tut die von der UNO inspirierte EU ? Das Volk (den Landeseigentümer) zerstört man mit «Multikulti», das Territorium durchlöchert und erobert man mit der Personenfreizügigkeit und mit dem «Völkerrecht» untergräbt man die Demokratie. Und alles ist «unverhandelbar». Eine gezielte geballte Ladung. Tolle Freunde.

Marcel Odermatt, Zug

Liebe Limmattalerinnen und Limmattaler Als Dank für meine Wiederwahl in den Nationalrat im Jahr 2015 lade ich Sie herzlich ein zu einem kleinen aber feinen Volksfest nach traditioneller Schweizerart.

Samstag, 16. Juli 2016 ab 14 Uhr

Kirchplatz Dietikon

Auf ein Wort, eine Wurst und ein Bier. Mit bester Schweizer Unterhaltung. Seien Sie mein Gast. Ich freu mich auf Sie.

LESERBRIEF

Die Endzeit einer Magistratin

Man weiss, bald ist die Zeit der Einflussnahme auf die Politik des Landes vorbei. Um Langzeitwirkung zu erlangen, versucht man in dieser Endphase möglichst viele Leute aus seinem Umkreis, sprich Partei, in Ämter zu platzieren, von denen man annehmen kann, dass sie die Ziele der eigenen Partei im eigenen Sinn weiterführen. Dabei ist es wichtig, in die staatsgeschützten Medien, Radio und Fernsehen, gleichgesinnte Leute einzupflanzen. Wenn man dabei einem andern

abtretenden Politiker noch ein Ämtchen zuschieben kann, das auch diesem noch einen dauerhaften Einfluss auf die künftige Politik der eigenen Partei ermöglicht, um so besser. Das nennt man reinste Vetterli­Wirtschaft und ich muss hier die bei diesem gegenwärtigen Kasperli­Theater wirkenden Statisten gar nicht mit Namen nennen. Jeder weiss wen und welche ich meine.

Karl Heinen, Wädenswil

LESERBRIEF

Zum 125. Geburtstag der Volksinitiative

Unser Land feierte am 5. Juli den 125. Geburtstag der Volksinitiative. Sie ist eine Erfolgsgeschichte. Entsprechend müsste doch der historische Geburtstag gefeiert werden. Aber gefeiert wird nicht, viel eher wird über die Volksinitiative genörgelt und kritisiert. Auf der ganzen Welt gehen Menschen auf die Strasse und verlangen Demokratie. Und in der Schweiz? Auf leisen und lauten Sohlen wird in unserem Land systematisch und auf breiter Front der Einfluss dieser einzigartigen Institution bekämpft. Bundesräte und Parlamentarier der Linken und grosse Teile der Mitteparteien sägen am Ast, auf dem sie sitzen. Staatsgläubigkeit wird in Bundesbern propagiert und da sind wir doch schon im Herzen der Zentralisten und damit aber zunehmend auf Distanz zum Volk. «Die Volksinitiative bindet die Parlamentarier an das Volk … und erinnert daran, dass sie als Volksvertreter zu amtieren haben», liest und hört man gelegentlich. Ja, so müsste es sein. Vielmehr wird der Souverän zusehends missachtet, insbesondere wenn Volksabstimmungen mangelhaft oder gar

nicht mehr umgesetzt werden (u.a. Ausschaffungsinitiative, Verwahrungsinitiative, Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen). Politiker, Professoren und Richter schämen sich für ihr Volk. Mit dem Hinweis auf das Völkerrecht drücken sie sich darum, die Aufträge des Volkes zu erfüllen, und suchen nach Wegen, den Willen des Volkes zu missachten. Ich denke da an die nach wie vor masslose Zuwanderung, –die ohne Rücksicht auf das Abstimmungsresultat – zusätzlich mit Wirtschafts­ und Armutsimmigranten befeuert wird und mit der Genfer Flüchtlingskonvention nichts zu tun haben. Ideologie von BR Sommaruga vor Volkswillen! Ich denke aber auch an die linke SP­Regierungsrätin Fehr, die kürzlich die Abstimmungsstärke der älteren Generation irrlichtig attackierte. Nicht selten werfen diese Leute dem Volk vor, Spielregeln zu missachten und denken sich selber neue aus, um die eigene Macht zu vergrössern.

Karl Meier-Zoller, Effretikon

Marc

Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher

Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher­Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.

Bezirk Meilen/Küsnacht

SVP-KANTONSRATSFRAKTION

Kantonsrat/Fraktion

Montag, 11. Juli 2016, 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.

SVP-STAMM

Bezirk Affoltern/Aeugst

Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.

Bezirk Bülach/Embrach

Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.

Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant Löwen, Dielsdorf.

Bezirk Horgen/Oberrieden

Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.

Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.

Bezirk Meilen/Meilen

Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.

Bezirk Uster/Uster

Immer am ersten Samstag im Monat, 11 00 Uhr, Flor Kafi Bar Restaurant, Loren­Allee 20, Uster.

Junge SVP Kanton Zürich

Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp ­zh.ch aufgeschaltet.

Junge SVP Stadt und Bezirk Winterthur

Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20 00 Uhr, in der First Choice Bar, Winterthur.

Stadt Zürich/Kreis 1 und 2

Jeden zweiten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, Zürich­Wollishofen.

Stadt Zürich/Kreis 3

Jeden ersten Samstag im Monat, ab 9 00 Uhr, Restaurant Schützenruh, Uetlibergstrasse 300, Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 4 und 5

Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 6

Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 12

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.

1.-AUGUST-FEIER

Bezirk Dielsdorf/Bachs

Montag, 1. August 2016, ab 19 00 Uhr, im Forstgebäude Bachs, Festwirtschaft, 20 30 Uhr Festansprache von SVP­ Nationalrätin Barbara Steinemann

Bezirk Dielsdorf/Boppelsen

Montag, 1. August 2016, ab 17 00 Uhr, im Schützenhaus Boppelsen, Festwirtschaft,

Schützenverein Volketswil

Kantonales SVP-Schiessen 2016

34. Kantonales SVP-Schiessen 2016

Schiessanlage: Volketswil – Hegnau (Autobahnausfahrt Hegnau)

Schiessanlage: Volketswil – Hegnau (Autobahnausfahrt Hegnau)

IMPRESSUM

ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480

Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel (FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.

Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp­zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher­bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp­zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher­bote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG, Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG, Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.

18 30 Uhr Festansprache von SVP­Nationalrätin Barbara Steinemann

Bezirk Dielsdorf/Niederhasli

Montag, 1. August 2016, 10 00 –14 00 Uhr, auf dem Dorfplatz, Dorfstrasse 17, Niederhasli, Festwirtschaft, 11 00 Uhr Festansprache von SVP­ Nationalrätin Barbara Steinemann

Bezirk Dietikon/ Oetwil an der Limmat

Montag, 1. August 2016, ab 17 30 Uhr, Übersetzstelle an der Limmat beim Kindergarten Limmatwiese, Bohnächer, Oetwil an der Limmat, Festwirtschaft, ab 21 00 Uhr Gedanken zum Nationalfeiertag von SVP­ Kantonsrat Rochus Burtscher

Bezirk Hinwil/Hinwil

Montag, 1. August 2016, 18 30 Uhr (17 30 Uhr ökumenischer Gottesdienst), Festplatz Schulhaus Meiliwiese, Hinwil, 1 ­AugustFeier, 20 00 Uhr Festansprache von SVPNationalrat Claudio Zanetti

Bezirk Uster/Dübendorf

Montag, 1. August 2016, 11 30 –14 30 Uhr, Alters­ und Spitexzentrum, Fällandenstrasse 22–24, Dübendorf, 1 ­August­ Feier, 12 00 Uhr Festansprache von SVP­ Kantonsrätin Jacqueline Hofer. Anschliessend Mittagessen. Schwyzerörgeli­Trio Storchennäscht aus Greifensee.

Bezirk Winterthur/Zell

zenstube, Hesligenstrasse 115, Küsnacht, öffentlicher Vortrag von a. Kantonsrat Hans Frei (SVP), Präsident Zürcher Bauernverband, zum Thema «Bauern und Politik».

Stadt Zürich/Kreis 11

Samstag, 9. Juli 2016, 14 00 Uhr, Treffpunkt 2, Service Center, Flughafenbesichtigung mit anschliessendem Apéro.

Freitag, 26. August 2016 18 00 Uhr, Hotel/ Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP­ Polit­Apéro. Referat von SVP­ Nationalrat Mauro Tuena zum Thema: Erste Erfahrungen und Erkenntnisse meiner Arbeit als Nationalrat. Anschliessend Fragen, Diskussion und geselliges Beisammensein. Der Anlass ist öffentlich.

Sonntag, 25. September 2016, 10 00 –14 00 Uhr, Bauernbetrieb Albert Schumacher, Zürich­Affoltern, Herbstbrunch.

Freitag, 28. Oktober 2016, 18 00 Uhr, Hotel/ Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP­ Polit­Apéro. Referat von SVP­ Kantonsrat Roland Scheck zum Thema: Verkehrspolitik der Stadt Zürich. Anschliessend Fragen, Diskussion und geselliges Beisammensein. Der Anlass ist öffentlich.

Stadt Zürich/Kreis 12

Montag, 1. August 2016, ab 18 00 Uhr, auf dem Wissen, Langenhard, Zell, Festwirtschaft, 20 00 Uhr Festansprache durch SVPKantonsrätin Karin Egli-Zimmermann 1291­ Bar offen am 31. Juli 2016 ab 20 00 Uhr.

Kanton Bern

Samstag, 3. September 2016 10 00 – 03 00 Uhr und Sonntag, 4. September 2016, 10 00 –22 00 Uhr, Höhe Stettbachstrasse 40, Zürich, Festzelt «Schwamedinger­ Chilbi». Mittwoch, 5. Oktober 2016, 19 00 Uhr, Gasthaus «Hirschen», Zunftsaal 1. Stock, Winterthurerstrasse 519, Zürich, «SVP bi de Lüt».

Schiesszeiten: Freitag, 23. September 17.00 – 20.00 Uhr

Schiesszeiten: Freitag, 23. September 17.00 – 20.00 Uhr Samstag, 24. September 08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr

Samstag, 24. September 08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr

Sonntag, 25. September 08.00 – 12.00 Uhr

Distanz: 300 m, Scheibe A10

Sonntag, 25. September 08.00 – 12.00 Uhr

Distanz: 300 m, Scheibe A10

Gruppenwettkampf: Bestehend aus 4 Schützen (3 Zählresultate)

Gruppenwettkampf: Bestehend aus 4 Schützen (3 Zählresultate)

Montag, 1. August 2016, 21 30 Uhr, Bärplatz, Grindelwald, Bundesfeier, 21 45 Uhr Festansprache von a. Bundesrat Christoph Blocher

SVP-VERANSTALTUNGEN

Bezirk Bülach/Bülach

Freitag, 18. November 2016, 19 00 Uhr, Gasthaus «Hirschen», Zunftsaal 1. Stock, Winterthurerstrasse 519, Zürich, Generalversammlung.

SVP

MOTORRAD-CLUB

Ausfahrten

Programm: 2 Probeschüsse, einzeln gezeigt

Programm: 2 Probeschüsse, einzeln gezeigt 5 Schüsse Einzelfeuer 3 Schüsse Serie ohne Zeitbeschränkung

5 Schüsse Einzelfeuer

3 Schüsse Serie ohne Zeitbeschränkung

Rangeure: Jedem Schützen stehen (inkl. Probeschüsse) 10 Minuten zur Verfügung. Es erfolgt keine vorgängige Scheibenreservation!

Anmeldung: www.svp-zuerich.ch/schiessen

Rangeure: Jedem Schützen stehen (inkl. Probeschüsse) 10 Minuten zur Verfügung. Es erfolgt keine vorgängige Scheibenreservation!

Anmeldeschluss: 31. August 2016

Anmeldung: www.svp-zuerich.ch/schiessen

Sonntag, 10. Juli 2016 12 00 –17 00 Uhr, Restaurant Sternen, Nussbaumen bei Bülach, Sommerfest 2016 12 20 Uhr: Grusswort von Kantonsrat Konrad Langhart, Präsident SVP des Kantons Zürich. Thema: Ziele der Zürcher SVP. Speis und Trank, Geselligkeit und gute Gespräche.

Bezirk Dietikon

Samstag, 16. Juli 2016, ab 14 00 Uhr, Kirchplatz Dietikon, auf ein Wort, eine Wurst und ein Bier mit SVP­ Nationalrat Hans Egloff.

Samstag, 9. Juli 2016, bis Sonntag, 10. Juli 2016 4. Ausfahrt, Livigno, Italien, (Zollfreigebiet). Abfahrt 9. Juli 2016, 9 30 Uhr, Autobahnraststätte Walensee ­ Bergsboden.

Sonntag, 28. August 2016, 5. Ausfahrt, Susten/Grimsel. Abfahrt 9 30 Uhr Hotel Eden, Brunnen.

Sonntag, 25. September 2016, 6. Ausfahrt, Bregenzerwald. Abfahrt 9 30 Uhr Gasthof zum Schweizerhaus, Ricken.

Schlussfest

Bezirk Dietikon/Aesch

Anmeldeschluss: 31. August 2016

Sonntag 10.00 Uhr: Frühschoppenkonzert der Harmonie Volketswil

Sonntag 10.00 Uhr: Frühschoppenkonzert der Harmonie Volketswil

Sonntag, 10. Juli 2016, 11 00 –17 00 Uhr, Waldhütte Aesch, Risotto ­ Plausch mit Gastredner SVP­ Kantonsrat Diego Bonato.

Bezirk Hinwil/Grüningen

Donnerstag, 25. August 2016, 20 00 Uhr, im Restaurant Adler, Grüningen, ausserordentliche Mitgliederversammlung.

Sonntag, 18. September 2016, Treffpunkt 11 00 Uhr, beim Werkhof, Grüningen, SVPDorfumgang mit dem Thema «vom Gras zum Chäs».

Bezirk Meilen/Küsnacht

Dienstag, 6. September 2016 20 30 Uhr (Türöffnung 20 25 Uhr), Restaurant Schüt­

Freitag, 7. Oktober 2016, Restaurant Muggenbühl, Zürich.

Sommerreise

Donnerstag, 11. August 2016, bis Sonntag, 14. August 2016, Pfälzer Wald. Abfahrt 11 August 2016 9 30 Uhr, Strassenverkehrsamt Winterthur.

Stämme

Dienstag, 12. Juli 2016, 19 00 Uhr, Museum d’Schüür, Zum Frohsinnweg 4 , Oberhasli, 4. Stamm.

Donnerstag, 25. August 2016, 19 00 Uhr, Restaurant Blüemlisalp, Herrliberg, 5. Stamm.

Dienstag, 13. September 2016 19 00 Uhr, Restaurant Rössli, Illnau, 6. Stamm.

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