FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
EIDGENOSSEN, SCHAUT DER POLITIKERKASTE STETS GENAU AUF DIE FINGER!
EU-Machtgelüste
Immer noch wollen viele Parlamentarier die Schweiz in die EU führen – auch wenn sie offiziell das Gegenteil behaupten. Was führen diese Politiker im Schilde?
Die Pendlerzeitung «20 Minuten» gab kürzlich Entwarnung. Die flammenden EU -Befürworter im Parlament liessen sich heute lediglich noch an zwei Händen abzählen: «Nur gerade sieben der im Herbst gewählten National- und Ständeräte antworteten auf die Frage, ob die Schweiz ‹innerhalb der nächsten vier Jahre EU -Beitrittsverhandlungen aufnehmen› soll, entschieden mit Ja.»
Doch man sollte die chamäleonartige Anpassungsfähigkeit der Parlamentarier an die herrschenden Verhältnisse nicht unterschätzen. Diverse Umfragen der letzten Jahre haben ergeben, dass eine klare Mehrheit der Schweizer Stimmbürger nicht Mitglied der EU werden möchte. Wer sich also einen Sitz im Parlament erhofft, widerspricht der öffentlichen Meinung nicht diametral. Viele EU-Turbos spielen deshalb jetzt mit verdeckten Karten.
Hinter der Ablehnung der meisten Stimmbürger gegenüber einem Beitritt zur EU steht die berechtigte Befürchtung, die Schweiz würde damit wesentliche institutionelle Grundpfeiler preisgeben, die sie zu einem der erfolgreichsten Länder der Welt gemacht haben. Auffällig ist, dass die meisten Parlamentarier zwar öffentlich beteuern, gegen einen EU -Beitritt zu sein, gleichzeitig aber alles dafür tun, sämtliche Beitrittshürden, die einer EU -Mitgliedschaft im Wege stehen, abzubauen.
Dann wird eben kurzerhand eine Mehrwertsteuererhöhung gefordert. Deutlich mehr als sieben Parlamentarier votierten in der vergangenen Session auch für eine Erhöhung der staatlichen Entwicklungshilfe – auf Kosten der Steuerzahler versteht sich. Und sollten infolge der Unternehmenssteuerreform III für einmal die Verhältnisse für Unternehmen in der Schweiz leicht verbessert werden, unterstützen deutlich mehr als sieben Parlamentarier das Referendum dagegen.
Angriff auf die direkte Demokratie Was die Schweiz von ihren europäischen Nachbarn unterscheidet, ist auch ihre Staatsform der direkten Demokratie.
Dank Volksrechten wie etwa dem Initiativ- und dem Referendumsrecht können die Stimmbürger direkt Verfassungsbestimmungen erlassen oder vom Parlament erlassene Gesetze korrigieren. Dadurch konnte der Graben zwischen der politischen Klasse und der Bevölkerung in der Schweiz nicht so stark wachsen wie in anderen Ländern.
Durch einen Beitritt zur EU müsste die Schweiz ihre direkte Demokratie beerdigen, da sie verpflichtet wäre, bestehende Regelungen der EU zu übernehmen. Durch direktdemokratische Entscheide liesse sich anschliessend nichts mehr abändern. Das Volk wäre in wichtigen Fragen entmachtet.
Angriff auf tiefe Steuern Ein Nachteil eines EU-Beitritts wäre beispielsweise die Anpassung der Mehrwertsteuer von heute 8 Prozent auf das von der EU erzwungene Niveau von mindestens 15 Prozent. Ein entscheidender Standortvorteil der Schweiz ist die relativ niedrige Besteuerung und die geringe Regulierungsdichte, welche den Unternehmen und Privatpersonen Luft zum Atmen lässt. Damit hat es die Schweiz geschafft, die Arbeitslosigkeit auf einem tiefen Niveau zu halten und eine höhere Lebensqualität als andernorts zu erreichen. Wesentlich mehr Parlamentarier als die sieben, die angegeben haben, die Schweiz in die EU führen zu wollen, attackieren dieses bewährte Erfolgsmodell der Schweiz, wann immer sie nur können. Die Liste der Steuern, Abgaben und Gebühren wird stetig länger. Der Bürger wird immer stärker von der Staatsmacht ausgebeutet. In der AHV tut sich eine Finanzierungslücke auf?
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Dieselben parlamentarischen Kräfte, welche sich in der Öffentlichkeit als Gegner eines EU-Beitritts positionieren, tun andererseits alles dafür, dass der Abbau der direkten Demokratie unabhängig von einem EU -Beitritt vorangetrieben wird. BDP-Chef Martin Landolt etwa plädierte kürzlich für die Erhöhung der Hürden von Volksinitiativen. Die Initiativflut sei ein Problem, meinte er. Anstatt die Schuld bei sich und den zunehmend volksfernen Entscheidungen des Parlaments zu suchen, sind die Stimmbürger in seinen Augen das Problem. Deshalb will er diese entmündigen – so wie das in der undemokratischen EU bereits Gang und Gäbe ist. Dort werden Volksentscheide notorisch missachtet oder einfach so lange wiederholt, bis das «richtige» Ergebnis aus Sicht der politischen Elite herauskommt.
Nicht anders verhalten sich die vermeintlichen Gegner eines EU -Beitritts in anderen Fragen wie etwa der Souveränität der Schweiz, die mit einem EUBeitritt Geschichte wäre. So stellen sich die meisten Parlamentarier denn auch nicht entschlossen gegen ein geplantes Rahmenabkommen mit der EU, wonach die Schweiz automatisch EU -Recht zu übernehmen hätte und sich fremden Richtern unterwerfen müsste.
Wovon EU -Turbos träumen Sukessive wird eine Schweizer Erfolgssäule nach der anderen zertrümmert, die bei einem EU -Beitritt aufgegeben werden müsste. Das Spiel mit den versteckten Karten wird so lange weitergehen, bis man am Ende behaupten kann, dass es nun auch nicht mehr darauf ankomme und sich mit dem EUBeitritt auch nicht mehr viel ändern würde.
Doch weshalb tun so viele Politiker alles, um die Schweiz an die EU zu verkaufen? Warum werden Standortvorteile so leichtsinnig verscherbelt? Die Antwort ist simpel: Es geht um erhoffte Macht und erhofftes Geld – nicht für
den Schweizer Normalbürger, sondern für die Vertreter der Classe politique. Wer einmal auf der Gehaltsliste des neuen Superstaats in Brüssel steht, kann sich nicht nur eines exorbitanten Lohns auf Kosten der EU -Bürger sicher sein, sondern auch über wesentlich
mehr Menschen regieren als in der kleinräumigen Schweiz. Eidgenossen sollten deshalb ihrer Politikerkaste stets genau auf die Finger schauen, damit die hiesige Lebensqualität, die Volksrechte und die Freiheiten nicht leichtfertig verschenkt werden.
Einladung zur Sektionstagung
Zur Ergänzung und Erneuerung des Handbuchs für Sektionspräsidenten lädt die SVP des Kantons Zürich zu einer Sektionspräsidententagung ein. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die Arbeit der Sektionen vor Ort gelegt (z.B. Plakatierung oder die Vorbereitung der Traktanden der Gemeindeversammlung).
Teilnehmende sind Sektionspräsidentinnen und Sektionspräsidenten, Plakatverantwortliche sowie weitere Vorstandsmitglieder. Selbstverständlich sind weitere Parteimitglieder herzlich willkommen.
Die Tagung findet wie folgt statt: Samstag, 2. Juli 2016, 09.00 bis 12.00 Uhr, Restaurant Rössli in Illnau.
Eine kurze Anmeldung per Telefon unter 044 217 77 66 oder per Mail auf sekretariat@svp-zuerich.ch genügt.
Wildgehölze einheimische für stufige Waldränder, Hecken, Garten-, Bach- und Strassenbegleit-Bepflanzungen
Olivier Kessler Zürich
Christoph Mörgeli
Politisierte Illustrierte
Er wollte nie den Schweizer Sonderfall. Aber er wollte immer den Sonderfall Schweizer Boulevard. Während der Boulevard überall anderswo lärmige rechte Politik betrieb, machte Werner de Schepper als Blick-Chefredaktor lärmige linke Politik. Dafür entsorgte er sogar die Nackedeis auf Seite drei. Statt den Staatsmoloch zu kritisieren, rief der obrigkeitshörige bekennende Katholik unentwegt nach Vater Staat. In Ewigkeit. Amen. Werner de Schepper verrannte sich in kopflosen Kampagnen. Er schäumte über bissige Hunde genau wie über Pensionskassenverwalter. Bankmanager waren für ihn fast so gefährlich wie SVPPolitiker. Karikaturist Nico brachte im Blick die Bank Swissfirst und deren CEO Thomas Matter mit Kriminalität und Verbrechen in Verbindung. De Schepper schäumte wochenlang über den «Swissfirst-Sumpf» und organisierte eine «Wut-Welle» gegen die Pensionskassenverwalter. Chefredaktor de Schepper stellte die «Bankiers der Swissfirst» in direkten Zusammenhang mit «Mördern», «Vergewaltigern» und «Wirtschaftskriminellen».
De Scheppers Verleumdungen entbehrten jeder Grundlage. Der Blick musste sich entschuldigen. Der studierte Theologe verlor seinen Traumjob. Nach einem Abstecher bei der AZ-Mediengruppe ist er 2015 als Co-Chefredaktor der Schweizer Illustrierten zu Ringier zurückgekehrt. Ob sich Stefan Regez über seinen neuen Kollegen so richtig freuen mochte, ist nicht bekannt. Regez pflegt heute trotz SP -Vergangenheit einen unpolitischen People-Journalismus über die Schönen, Reichen und Schnellen.
Doch Werner de Schepper wütet politisch wieder wie in seinen schlechtesten Blick-Zeiten. Beim Interview mit einer EU -Kommissarin fiel er auf die Knie wie ein Messdiener vor der Jungfrau Maria. Marianne Thyssen sei «eine echte Belgierin», lobte der gebürtige Belgier. In der Schweizer Illustrierten sagt nun also Belgien der Schweiz, wo’s langgeht. Das Misserfolgsmodell belehrt das Erfolgsmodell. Thyssen schlug «harte Töne» an: «Der Gotthardtunnel nützt uns nichts.» Danke, das hätte uns Brüssel 24 Milliarden früher wissen lassen sollen. «Und die EU lässt nie zu, dass die Schweiz Inländer bevorzugt.» Abwarten. Schliesslich hat der Ringier-Verlag auch zugelassen, dass Werner de Schepper trotz unzähliger Blick-Flops bevorzugt wurde, erneut die Spalten eines Ringier-Blättlis zu füllen.
Mieter und Vermieter vor überflüssigem Papierkrieg verschont
Der Bundesrat hat vor Jahresfrist eine Teilrevision des Mietrechtes im Obligationenrecht (OR) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Gemäss seinen Vorschlägen sollte bei einem Mieterwechsel mit einem schweizweit zu verwendenden Formular der bisherige Mietzins bekannt gegeben und eine allfällige Mietzinserhöhung begründet werden. Dies hat der Nationalrat per Nichteintretensentscheid überzeugend gestoppt.
Hans Egloff Nationalrat SVP Aesch ZH
Mietzinserhöhungen nach wertvermehrenden Investitionen sollten im ersten Jahr nach Mietbeginn nur dann wirksam werden, wenn die Mietenden beim Vertragsabschluss darüber informiert wurden. Bereits die Kommission für Rechtsfragen (RK ), für die ich in der Mietrechtsdebatte als Berichterstatter auftreten durfte, sprach sich mit 13 zu 12 Stimmen gegen Eintreten auf die Vorlage aus.
Erfreulicherweise entschied der Nationalrat als erste Kammer mit 106 zu 83 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen Eintreten auf diese Mietrechtsrevision. SVP und FDP mithilfe der CVP warnten vor überflüssigem «Papierkrieg» und vor weniger Investitionen in den Wohnungsmarkt.
Gegen Verschärfung des Mietrechts
Die Ausweitung der Formularpflicht für Anfangsmieten hätte zu einer deutlichen Verschärfung des Mietrechts geführt. Die Kostenmiete würde sich flächendeckend durchsetzen. Die wichtigste Folge daraus wäre ein Rückgang der Investitionen in Mietwohnungen und damit eine Verknappung des Angebots.
Mit der Formularpflicht würden die Mieter motiviert, gegen die Anfangsmietzinse zu klagen und eine Reduktion zu erreichen. Damit würden Miet-
zinsanpassungen bei Mieterwechseln erschwert und die regulierte Miete durchgesetzt. Als Präsident des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV ) halte ich fest: Umfragen attestieren regelmässig eine sehr hohe Mieterzufriedenheit. Die zunehmende Wohnungsknappheit insbesondere in den Zentren machte aber deutlich, dass die Investitionslust der Stimulation bedürfte. Richtig wären also mehr Markt und weniger Bürokratie.
Viel Papier und Leerlauf Im Kanton Zürich bestand eine Formularpflicht zur Offenlegung der Vormieten bereits von 1995 bis 2003, und sie gilt nun wieder. Rechtsfälle um Anfangsmieten waren aber sehr selten. 1999 waren es neun, im Jahre 2000 gar nur sechs, im Jahre 2001 waren es zehn. Also 0,0075 Prozent der Mieter fochten ihre Anfangsmiete an! Gebracht hat diese Formularpflicht ausser viel Papier und Leerlauf überhaupt nichts. Jahr für Jahr werden allein im Kanton Zürich gut 100 000 Mietverträge abgeschlossen. Es hätte mit der Formularpflicht also ein gigantischer Papierkrieg gedroht. Übertriebener Formalismus im Mietrecht würde unter anderem dazu führen, dass ein an sich lapidares Rechtsverhältnis von vielen Bürgerinnen und Bürgern kaum mehr ohne rechtlichen Beistand oder die Unterstützung eines Verbandes bewältigt werden kann.
Missbrauch des Grundbuchs Der Ständerat hat keine zusätzlichen steuerlichen Entlastungen für energetische Erneuerungen einführen wollen.
SVP kritisiert Medienförderung
In der Sommersession überwies der Nationalrat eine Motion von Christine Buillard-Marbach (CVP/FR), welche die Presseförderung generell von Sparmassnahmen des Bundes ausnehmen wollte. Die SVP-Fraktion lehnte diesen Vorstoss ab, weil sie der Auffassung ist, dass Medienvielfalt nicht mit staatlichen Fördergeldern, sondern mit besseren Rahmenbedingungen erreicht wird. Für die SVP-Fraktion sprach Nationalrat Gregor Rutz (SVP/ZH). «Wir sprechen hier über Medienförderung, ein an sich sowieso sehr heikles Thema in einem liberalen demokratischen Staatswesen. Unser Ziel darf ja nicht sein, den Medien möglichst viel Geld zur Förderung zu überweisen. Unser Ziel muss es sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter welchen der demokratische Meinungsaustausch stattfinden kann und unter welchen sich private Medienunternehmen bewegen und gewinnbringend arbeiten können.
Wenn wir hier von Pressevielfalt reden, merken wir es ja schon am Begriff: Es betrifft nur einen kleinen Bereich der Medien. Die Presse geht auf den Dreissigjährigen Krieg zurück. Damals hat es zum ersten Mal Zeitungen in grosser Auflage gegeben. Heute sieht die Medienlandschaft ganz anders aus. Heute haben wir das Internet, elektronische Medien wie Radio, Fernsehen usw. Sie sehen, es greift zu kurz, hier nur mit der Pressevielfalt zu argumentieren. Wir brauchen eine Medienvielfalt insgesamt. Das muss das Ziel unserer Politik sein.
Wenn wir von Vielfalt reden, müssen wir uns bewusst sein, dass die Vielfalt, die wir anstreben müssen, nicht dadurch gefährdet ist, dass der Staat zu wenig macht, sondern dadurch, dass der Staat zu viel macht. In
Als HEV-Präsident bedaure ich diesen Entscheid, weil mit steuerlichen Abzügen für energetische Massnahmen mehr erreicht wird als mit Verboten und Vorschriften. Wenn der Gebäudepark seinen Beitrag zur Energiewende leisten soll, dann sind Anreize aus finanzieller Sicht notwendig. Es geht nicht, die Energiestrategie alleine auf dem Buckel der Eigentümer zu finanzieren. Der Nationalrat hat den Regelungsmissstand bezüglich des Datenschutzes für Grundbuchdaten erkannt und die ZGB -Revision im Bereich des Grundbuches mit 146 zu 24 Stimmen bei 9 Enthaltungen zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen.
Folgende Verbesserungen werden von ihm erwartet: Der Kreis der Zugriffsberechtigten auf Daten des elektronischen Grundbuchs (eGRIS) ist eng einzugrenzen, zur Wahrung der Datensicherheit ist die Unabhängigkeit der Aufsicht über den Betrieb des elektronischen Grundbuchs sicherzustellen, und eine neue Nummer zur Personenidentifikation im Grundbuch statt der AHV-Nummer soll die Missbrauchsgefahr vermindern und den Datenschutz gewährleisten. Als Berichterstatter der Rechtskommission auch in diesem Dossier bin ich erfreut über den Entscheid, wurde doch damit den Anliegen der Eigentümer Rechnung getragen.
Erwartungen nach «Milchkuh»-Nein
Nun seien die Gegner der Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» aufgefordert, ihre Versprechungen hinsichtlich des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) ein-
der heutigen Situation mit dem raschen technologischen Wandel und einer Vielzahl neuer Möglichkeiten, sich zu informieren und Meinungen zu verbreiten, ist das Hauptziel sicher nicht der Ausbau staatlicher Aktivitäten. Vielmehr muss es der Abbau staatlicher Interventionen sein. Es kann doch nicht sein, dass wir hier einen Strukturwandel aktiv bremsen, indem wir Gelder sprechen und dazu schauen, dass Unternehmen, welche mit ihrem Geschäftsmodell nicht mehr rentabel arbeiten könnten, weiterarbeiten können, als wenn nichts geschehen wäre. Ich sage Ihnen das als Abonnent verschiedener Zeitungen, die ich gerne lese. Ich habe mit vielen Verlegern gesprochen. Es gibt durchaus Zeitungen, die gewinnbringend arbeiten können, und es gibt andere, welche ihre gedruckten Mitteilungen nicht mehr so gut an die Kunden bringen können, weil es heute
eben andere Wege gibt, Mitteilungen, News, Nachrichten zu verbreiten. Diesem Strukturwandel dürfen wir uns nicht verschliessen.
Weiter kommt hinzu – hierzu ist noch eine Interpellation von Kollegin Natalie Rickli hängig –, dass wir es hier auch mit Problemen zu tun haben, die bei der Post zu orten sind, welche für die Gratispresse teilweise bessere Bedingungen anbietet als für zu abonnierenden Zeitungen. Das ist ein Problem, welches wir wahrscheinlich zuerst einmal im Hause selber lösen müssen, bevor wir hier sagen, dass ein Bereich generell von Sparmassnahmen ausgenommen werden soll.
Wir sind der Auffassung, dass die Motion, nachdem sie der Ständerat bearbeitet hat, nicht besser geworden ist, im Gegenteil: Das Ziel muss sein, Vielfalt zu schaffen. Die Motion sagt ja auch, man solle eine glaubwürdige Alternative entwickeln. Ich hoffe, dass wir diese glaubwürdige Alternative schon sehr bald kennen – in Form eines Berichtes des Bundesrates. Ich hoffe sehr, dass der Bundesrat in seinem Bericht zum Service public aufzeigen wird, wie wir bessere, freiheitlichere Rahmenbedingungen schaffen für private Medienunternehmen, wie wir gewährleisten, dass Private mehr Spielraum erhalten, wie wir staatliche Leistungen auf das Notwendigste reduzieren, damit wir das haben, wovon eine Demokratie lebt: einen aktiven, lebendigen Meinungsaustausch, eine Wirtschaft, in der jeder unternehmerisch tätig sein kann – aber bitte ohne von Staatsgeldern abhängig zu sein. Besten Dank für die Ablehnung dieser Motion.»
(Aus dem Ratsprotokoll der Sitzung vom 16. Juni 2016)
zuhalten. Dies verkündete das Komitee der «Milchkuh-Initiative» nach der Abstimmungsniederlage vom 5. Juni 2016 und vor der Zweitdebatte der NAF -Vorlage im Nationalrat. «Keine Erhöhung des Benzinpreises», lautete die Devise der SVP-Fraktion zum NAF. Auch die Motion des Ständerats für die Einführung einer E-Vignette lehnte die SVP-Fraktion entschieden ab. Dies sei eine Vorbereitungshandlung für das so genannte «Roadpricing» sowie die totale Überwachung der Autofahrenden. Zudem sei absehbar, dass mit der elektronischen Messbarkeit Bewegungsmuster jedes Fahrzeuges gespeichert und entsprechende Begehrlichkeiten nach neuen Strassenabgaben folgen werden.
Und die Finanzierung?
Mit den Beschlüssen des Nationalrats zur NAF -Vorlage sind wesentliche Elemente geklärt worden. Der Nationalrat hat sich wie zuvor bereits der Ständerat für einen unbefristeten Fonds zur künftigen Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs auf Verfassungsstufe ausgesprochen. Mit dem Einbezug des Netzbeschlusses 2012 sowie dem Konzept für das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP) Nationalstrasse besteht die Aussicht, dass der Planungs- und Investitionsstau bei der Engpassbeseitigung endlich behoben werden kann. Offen bleibt noch die Finanzierung. Dies betrifft insbesondere die feste Zuteilung der zweckgebundenen Erträge aus der Mineralölsteuer sowie den Verzicht darauf, bei künftigen Sparrunden die Automobilsteuer zulasten der Strassenfinanzierung zur Sanierung des Bundeshaushalts zu verwenden. Zu begrüssen ist der Entscheid, den zweckgebundenen Anteil aus den Erträgen der Mineralölsteuer zugunsten der Strassenfinanzierung in der Verfassung zu verankern und auf die Formulierung des Ständerats «maximal 10 Prozent» zu verzichten. Damit soll die NAFFinanzierung zusätzlich abgesichert und künftigen Diskussionen zur Kürzung der Zweckbindung vorgebeugt werden. Wichtig ist auch der Beschluss, die Automobilsteuer nicht in das Massnahmenpaket künftiger Sparrunden des Bundes einzubeziehen. Schliesslich ist es richtig, dass die Kompetenz zur Überwälzung der Teuerung auf die Mineralölsteuern nicht an den Bundesrat übertragen wird.
VERORDNUNG ZUM BÜRGERRECHTSGESETZ
SVP will keine Aufweichung der Einbürgerungskriterien
Letzte Woche hat der Bundesrat die Ausführungserlasse zum revidierten Bürgerrechtsgesetz verabschiedet. Die von der SVP im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens vorgebrachten Bedenken in Bezug auf die geforderte lokale Integration, keine Abhängigkeit von der Sozialhilfe und Sprachkenntnisse überging der Bundesrat. Der Bundesrat gewichtet den Faktor, dass mit der Einbürgerung das Stimmund Wahlrecht erworben wird, viel zu wenig. Diese Rechte kann eine Person jedoch nur dann ausüben, wenn sie über entsprechende sprachliche Fähigkeiten verfügt. Die SVP verlangt in diesem Sinne ein sprachliches Niveau, welches es dem Einbürgerungswilligen erlaubt, die Erläuterungen im Abstimmungsbüchlein zu verstehen, um sich eine Meinung zu bilden. Ist das zuviel verlangt?
Gregor Rutz sprach sich für eine mediale Vielfalt und mehr Spielraum für Private aus.
AUS DEM KANTONSRAT
Der Kantonsrat entscheidet sich für Sicherheit
Der Kantonsrat hat einem Postulat der SVP zugestimmt, wonach die Polizei systematisch die Neuzuzügermeldungen in den Gemeinden in ihren Datenbanken abgleichen soll. Weiter hat der Rat über den GPK-Bericht über den Kauf einer Spionagesoftware beraten.
Margreth Rinderknecht
Kantonsrätin SVP
Wallisellen
Ein gutes Dutzend Redner wollte sich äussern zum Bericht der GPK zur Beschaffung und zum Einsatz von Government Software im Kanton Zürich und zu einer entsprechenden Interpellation. Anlass zur Diskussion war die Anschaffung an sich, die suboptimale Kommunikation über diesen Kauf und schliesslich, dass die vom Kanton Zürich ausgewählte Lieferfirma selber gehackt worden war. Benedikt Hoffmann (SVP Zürich) sagte: «Die GPK stellt zu Recht fest, dass die Verbrechensbekämpfung technisch mit den Möglichkeiten der Kriminellen mithalten muss, insbesondere, wenn es sich um die Bekämpfung von schwerster Kriminalität handelt. Die Behörden des Kantons Zürich haben bei der Beschaffung und dem Einsatz der GovWare unter Berücksichtigung der von ihnen getroffenen Rechtsauslegung ordnungsgemäss und verhältnismässig gehandelt. Aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission wäre eine Verweigerung der Beschaffung durch den Sicherheitsdirektor keine sinnvolle Option gewesen. Die GovWare wird restriktiv und unter klaren Rahmenbedingungen angewendet. Um erfolgreich Strafermittlungen und Kommunikationsüberwachung durchführen zu können, ist der Einsatz von GovWare unerlässlich.»
Viel Aufregung um die Staatstrojaner Weiter hielt Benedikt Hoffmann aber fest: «Dennoch wäre eine zeitnahere und sensiblere Information der Bevölkerung nötig gewesen. Bei GovWare handelt es sich nicht nur um ein Mittel, mit dem theoretisch schwere Verletzungen der Privatsphäre möglich sind. Gravierend daran ist, dass der Betroffene eine entsprechende Verletzung nicht mitbekommt und sich dagegen nicht wehren kann. Gerade deshalb ist es essenziell, dass der freie Bürger um diese Möglichkeiten des Staates weiss. Und wenn der Bürger, immerhin Wahlorgan der Regierung, über solche Handlungen nur zögerlich in Kenntnis gesetzt wird, stärkt das nicht das Vertrauen in den Staat.» Die Bürgerlichen sagten in der Debatte, dass der Staat
die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten müsse, die Strafverfolgungsbehörde müsse aber Möglichkeiten haben, auch im digitalen Zeitalter gegen Schwerkriminelle vorgehen zu können. Die SVP steht ein für eine effiziente Verbrechensbekämpfung, für eine gemäss dem technisch aktuellen Stand ausgerüstete Polizei, aber auch dafür, dass die Privatsphäre des freien Bürgers respektiert wird. Dazu gehört, dass staatliche Möglichkeiten, in die Privatsphäre einzudringen, bekannt gemacht werden. Sie müssen zu diesem Zweck mit klaren Worten und nicht netten, neudeutschen Pseudo-Begriffen benannt werden, wie Kantonsrat Benedikt Hofmann betonte.
Änderung des Polizeigesetzes
Die Änderung geht auf eine Parlamentarische Initiative von Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) zurück und betrifft §21, Abs.4. Neu soll es dort heissen: Die Polizei darf die zur Identifikation von Personen erforderlichen Angaben in den Meldescheinen der Gästekontrolle von Beherbergungsbetrieben sowie in den Neuzuzugsmeldungen von Gemeinden zur Gefahrenabwehr, zur Strafverfolgung und zur Vollstreckung von Strafurteilen elektronisch abrufen sowie systematisch und automatisiert in den für die Fahndung bestimmten polizeilichen Systemen überprüfen. Der Regierungsrat regelt das Nähere. Hanspeter Amrein erläutert dazu: «Es besteht heute keine oder nur eine lückenhafte Überprüfung von Neuzuzügern in den Gemeinden. Insbesondere fehlt es bei Neuzuzügern aus dem Ausland bei der Einreise an einer polizeilichen Überprüfung an der Grenze. Die EU -Einreisenden werden nicht auf ihr Vorleben (begangene, abgeklärte und auch verurteilte Straftaten in einem EU-Land) überprüft.»
Es ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um der Polizei ein wichtiges Mittel zur Personenfahndung zurückzugeben. Es kann nicht angehen, dass der vorgeschobene Datenschutz und damit letztlich der Täterschutz höher gewichtet wird als der Schutz der Bevölkerung. Erwartungsgemäss machte die linke Ratsseite geltend, dass nicht alle Leute flächendeckend überprüft werden dürften, und die Polizei wolle diese Kompetenz gar nicht, weil sie heute bereits über die nötigen Mittel zur Überprüfung von Neuzuzügern verfüge. Regierungspräsident Mario Fehr
FRAKTIONSAUSFLUG IN DER STADT ZÜRICH
Die SVP kümmert sich um eine rot-grüne Stadt
Der diesjährige Ausflug der Kantonsratsfraktion ging in den Bezirk Zürich. Dabei wurden die Betriebe der Hotelfachschule Belvoirpark, der Swissmill Getreidemühlen sowie das Zweifel Vinarium in Zürich-Höngg besichtigt. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Menschen in der Stadt Zürich in Ordnung sind – es hapert nur an der Linksaussen-Regierung.
ZB. Die SVP-Kantonsratsfraktion hat dieses Jahr für ihren Fraktionsausflug mit Besichtigungen von erfolgreichen Gewerbebetrieben die Stadt Zürich ausgewählt. Eine Vielzahl von KMU arbeiten in der Stadt Zürich gut – stellt Hunderte von Arbeitsplätze bereit und liefert erst noch Steuern ab, damit die rot-grüne Stadt Zürich ihren ausufernden Personalapparat stemmen kann, wie Kantonsrat Roger Liebi während des Tages feststellte.
Vielschichtiges Zürich Das Abendessen fand im gediegenen Rahmen im Belvoirpark statt. Parteipräsident Konrad Langhart konnte die zahlreichen Gäste der politischen Behörden und der SVP-Gerichtsvertretun-
gen begrüssen. Er ging dabei auf den Standort Zürich ein, der für die SVP von grosser Bedeutung ist. Der frischgebackenen Stadtparteipräsident, Nationalrat Mauro Tuena, doppelte gleich nach und erzählte zahlreiche Müsterchen der rot-grünen Behinderungen in der Stadt Zürich.
SVP-Fraktionspräsident Jürg Trachsel erinnerte schliesslich daran, dass der Fraktionsausflug in der schönsten Schweizer Stadt ausgeführt wurde, auch wenn sie leider links regiert sei, und man seit nunmehr 26 Jahren nicht mehr in der Exekutive präsent ist. Zürich sei der 4. oder 5. grösste Agrarkanton, ein bedeutender Weinbaukanton, ein Innovationskanton (ETH, Uni, Fachhochschulen u.v.m.), ein Finanzkanton
erläuterte die ablehnende Haltung der Regierung. Er zog die bundesrechtliche Gesetzgebung heran, welche keine flächendeckende Überprüfung vorsieht. Der Regierungsrat werde aber einen allfälligen Antrag zielführend umsetzen. Der Rat sagte mit 94 gegen 68 Stimmen ja zur Gesetzesänderung.
Die GVZ geniesst Vertrauen
Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich versicherte im Jahr 2015 insgesamt über 291 600 Gebäude im Kanton Zürich, ungefähr 1100 mehr als 2014. Das entspricht einem Versicherungsbestand von 483 Mrd. Franken. Die Summe der Bauzeitversicherung 2015 beläuft sich auf 19,1 Mrd. Franken. Der Prämiensatz beträgt wie bisher 32 Rappen je 1000 Franken Versicherungssumme unabhängig von der Nutzungsart der Gebäude. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich hat nach wie vor die tiefsten Prämien der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2015 sind der Kanton Zürich und damit die Gebäudeversicherung Zürich im Schadensbereich zum dritten Mal in Folge vor Grossereignissen verschont geblieben. Der Schadenaufwand war zwar mit 60,7 Mio. Franken höher als im Vorjahr, kann aber immer noch als moderat bezeichnet werden. Reinhard Fürst (SVP, Illnau-Effretikon) wies auf die gute Arbeit im vergangenen Jahr hin. «Positiv herauszustreichen sind die Weiterbildungen, welche intern in der Mitarbeiterführung sowie extern bei den Feuerwehren durchgeführt worden sind. Verbesserungspotenzial gibt es immer noch bei der Vermögensverwaltung. Finanziell hat die GVZ im Berichtsjahr 25,5 Mio. Franken erwirtschaftet, gegenüber 58,8 Mio. Franken im Vorjahr. Das Gesamtergebnis 2015 wurde von den Schwierigkeiten beim Erzielen von Renditen bei den Anlagen überschattet. Das Betriebsergebnis wurde um mehr als die Hälfte reduziert, weil mit einem Anlagekapital von 1,8 Mrd. Franken lediglich ein Gewinn von 2,9 Mio. Franken erwirtschaftet werden konnte.» Regierungsrat Mario Fehr meinte: «Die Umsetzung der Brandschutzvorschriften ist eine grosse Herausforderung. Die GVZ setzt sich mit diesen neuen Vorschriften auseinander. Wir wollen kostensparende Lösungen suchen und finden. Wir wollen das Bauen ermöglichen – aber sicheres Bauen.» Der Rat stimmte dem Geschäftsbericht und der Jahresrechnung der GVZ einstimmig zu.
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Datenschutz vor Täterschutz
Hans-Peter Amrein
Kantonsrat SVP Küsnacht
Am vergangenen Montag befasste sich der Kantonsrat mit einer parlamentarischen Initiative zur Ergänzung des Polizeigesetzes und der Schliessung einer Gesetzeslücke: Die Polizei soll die zur Identifikation von Personen erforderlichen Angaben in den Neuzuzugsmeldungen von Gemeinden zur Gefahrenabwehr, zur Strafverfolgung und zur Vollstreckung von Strafurteilen elektronisch abrufen sowie systematisch und automatisiert in den für die Fahndung bestimmten polizeilichen Systemen überprüfen dürfen. Der Regierungsrat soll das Nähere regeln. Derzeit erfolgt im Kanton Zürich keine oder eine nur sehr lückenhafte Überprüfung von Neuzuzügern in den Gemeinden. Bei Neuzuzügen aus dem Ausland fehlt es bei der Einreise sowohl an einer systematischen Überprüfung an der Grenze, als auch einer rudimentären Registrierung. Und eine polizeiliche Überprüfung bei Wohnsitznahme oder vor Aufnahme einer Arbeitsstelle, findet auch nicht statt. Lediglich bei Hinweisen auf schwere Gewaltverbrechen werden über das SIS-Büro in Bern Abklärungen getätigt. Einreisende aus der EU werden nicht auf ihr Vorleben – begangene, abgeklärte und auch verurteilte Straftaten in einem EU-Land –überprüft. Vor diesem Hintergrund haben einzelne Gemeindebehörden die Polizei bis ins Jahr 2013 bei Neuzuzügen beauftragt, gestützt auf die Meldung durch die Gemeinde, jeweils eine Abfrage im Fahndungssystem des Bundes, RIPOL, zu tätigen, um zu prüfen, ob diese Person gesucht beziehungsweise ausgeschrieben ist. Diese Methode führte, insbesondere aufgrund der fehlenden Überprüfung bei der Einreise, immer wieder zu Erfolgen. Es konnten dadurch Straftäter eruiert und gefasst oder Straftaten aufgeklärt oder sogar verhindert werden.
Im Zuge der Kontrolle über die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Jahr 2013 hat der Kantonale Datenschutzbeauftragte festgestellt, dass systematische und verdachtsunabhängige Abfragen unzulässig seien. Es fehle eine gesetzliche Grundlage für solche Abfragen. Am letzten Montag ging es also um die
Schliessung einer Gesetzeslücke und darum, die erforderliche gesetzliche Grundlage zu schaffen, um der Polizei ein wichtiges Mittel zur Personenfahndung zurückzugeben.
Es kann und darf nicht angehen, dass der vorgeschobene Datenschutz – und damit der Täterschutz – wie derzeit der Fall, höher gewichtet wird als der Schutz der Bevölkerung.
Mit dieser Gesetzesänderung wird die Polizei ermächtigt, Abfragen durchzuführen. Sie wird aber nicht zu einer systematischen Überprüfung verpflichtet. Und der Zugriff auf die Fahndungssysteme ist und bleibt weiterhin auf einen bestimmten Personenkreis bei der Polizei beschränkt. Der Kanton Zürich geht mit dieser Gesetzesänderung bei Weitem nicht so weit wie etwa der Kanton Tessin, welcher seit letztem Jahr von jedem Ausländer, welcher eine Aufenthaltsbewilligung B oder eine Grenzgängerbewilligung G beantragen will, einen Strafregisterauszug sowie eine Erklärung über laufende Verfahren zwingend voraussetzt. Doch hätte möglicherweise der Fall eines Italieners (Tagesanzeiger, 20.8.14), welcher in unserem Land Wohnsitz nahm, verhindert werden können. In Deutschland wegen Entführung und Missbrauch von mehreren Kindern zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt und nach deren Verbüssung mit einer Einreisesperre nach Deutschland belegt worden, reiste der Mann ungehindert in die Schweiz ein, nahm Wohnsitz und verging sich in unserem Kanton an drei Mädchen. Wenn nur ein solcher Fall wie dieses Verbrechen an mehreren Mädchen und der Albtraum für ihre Eltern verhindert werden kann, dann hat dieser neu ergänzte Paragraph 21 Absatz 5 des Polizeigesetzes sehr wohl gegriffen. Und wer nichts zu verstecken hat, hat auch überhaupt keine Konsequenzen zu gewärtigen, ist das Individuum doch dann ganz einfach nicht in den polizeilichen Fahndungssystemen vermerkt. Die Verhütung und Ahndung ist eine der Hauptaufgaben der Polizei. Auch bei Neuzuzügern hat die Polizei diese sicherheits- und kriminalpolizeiliche Aufgaben, zu erfüllen. Hierzu sind ihr die notwendigen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Es ist für die Polizei ein verhältnismässiger Aufwand, aber für die Bevölkerung und die Gemeinde sicherheitsrelevant, dass zur Fahndung ausgeschriebene Straftäter und potenzielle Triebtäter sich nicht ohne eine Überprüfung in einer Gemeinde niederlassen können.
Aktiv sein – Gegensteuer geben
und auch ein Kanton, der es sich leisten könne, dass einer seiner Stadtclubs trotz Nati-A-Salären in der Nati B spielt! Vielschichtiger geht es beim besten Willen nicht mehr.
Der Aufgaben harren viele Jürg Trachsel weiter: «Wir schauen gespannt dem Lü16-Antrag des Regierungsrates vor den Sommerferien sowie dem Budgetantrag 2017 entgegen. Wir haben viele Baustellen im Kanton: Das Gesundheitswesen plant Umwälzungen gigantischen Ausmasses, das PJZ harrt noch immer eines Generalunternehmers, die Infrastrukturaufgaben werden auch nicht weniger und irgendwann möchten wir dann auch noch wissen, ob beim Innovationspark in Dübendorf die Kosten immer das einzige innovative Element sind oder ob sich auch ein Privater dafür interessiert.» Die Tradition der Fraktionsausflüge wird nächstes Jahr im Bezirk Winterthur fortgeführt.
«In den Medien findet die SVP mehrheitlich negativ statt. Inserate kosten viel Geld – die neuen Medien sind schnelllebig –, und man kann schliesslich nicht jeden Sonntag einen PuureZmorge veranstalten. Im heutigen städtischen Umfeld ist es für die SVP nicht leicht, genügend gute Leute zu gewinnen. Um das Personalproblem anzugehen, bleibt den Parteien nur eines: aktiv sein, Gegensteuer geben, potenzielle Mitglieder direkt angehen und mit offenem Visier für eine sichere Zukunft in Freiheit kämpfen.»
Walter Frey, alt Nationalrat, Mitglied der Parteileitung der SVP Schweiz, in einem Interview der NZZ vom 22. Juni 2016
SVP-Schiessen 2016
Vom 23. bis 25. September 2016 in Volketswil
Informationen und Anmeldung unter www.svp-zuerich.ch
Die Problematik der Kostendeckenden Einspeisevergütung KEV
Im vergangenen Jahr sind aus der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV ) für 963 Anlagen im Kanton Zürich 29,629 Mio. Franken geflossen, indem jede kWh Strom mit 21 Rappen gefördert wurde. Die damit produzierte Strommenge entspricht rund 59 Prozent, von der des Rheinkraftwerkes in Rheinau.
RoMü. In der Stromwirtschaft geht es aktuell sehr turbulent zu. Stromproduzenten mit von der KEV geförderten
Anlagen sind stolz und verweisen auf ihre auf Jahre hinaus garantierten Renditen dank den sprudelnden Subventionen. Gleichzeitig bekunden traditionelle Stromerzeuger mit ihren grossen Kraftwerken viel Mühe, diese kostendeckend zu betreiben, weil die Strompreise auf dem Markt im Keller sind. Diese angespannte Marktsituation wird wesentlich der deutschen Förderung für erneuerbare Energien zugeschrieben. Es waren 2015 über 25 Milliarden Euro, welche in diese Förderungen flossen. Der damit produzierte deutsche Strom drückt auf die internationalen Marktpreise, indem die Kilowattstunde im Mittel für weniger als 3 Cents gehandelt wird. Denn dank dieser Förderung wird der Markt – insbesondere bei der grossen Nachfrage über den Mittag –durch den billig anfallenden Solarstrom überflutet und die Wasserkraft und besonders die Wasserspeicherkraft hat das Nachsehen.
29 ,6 Mio. für den Kanton Zürich Im Kanton Zürich sind im vergangenen Jahr 963 Anlagen mit einer montierten Gesamtleistung von 96 012 kW in den Genuss von KEV-Geldern gekommen, indem man rund 21 Rappen je kWh vergütete. Konkret heisst dies, dass für die 140 533 007 kWh Strom 29,629 Mio. Franken geflossen sind. Am meisten Geld gab es für die 912 Fotovoltaikanlagen. Mit einem Anteil von 36 Prozent der montierten Leistung produzierten sie 23,5 Prozent des geförderten Stroms und beanspruchten zugleich über 42 Prozent der Fördergelder (38 Rappen je kWh). Deutlich effizienter sehen die Zahlen für die 15 sehr kleinen Wasserkraftwerke aus. Mit etwas mehr als 3 Prozent der montierten Leistung lieferten diese 5,2 Prozent des geförderten Stroms und beanspruchten 4,4 Prozent der Fördergelder (18 Rappen je kWh).
ist nicht bereit, den politisch geforderten Schritt selber über das eigene Portemonnaie zu finanzieren. So lassen sie sich die Stromproduktion im Hagenholz mit 12 und jene im HHKW Aubrugg gar mit 21 Rappen oder gesamthaft etwas mehr als 4 Mio. Franken finanzieren.
Effizientes Rheinkraftwerk
Rheinau
Vergleicht man die geförderte Strommenge mit der Produktion von bewährten und soliden Flusskraftwerken, so wirft die Förderungspolitik gewisse Fragen auf. Das Flusskraftwerk Rheinau produziert rund um die Uhr und fast unabhängig vom Wetter mit einer installierten Leistung von 36 800 kW beachtliche 237 Mio. kWh Strom, was 180 Prozent der KEF -geförderten Stromproduktion entspricht. Dieses muss ihren Strom auf dem aktuellen Schweizer Markt zu Preisen von 3 bis 3,5 Rappen je kWh verkaufen, was bei 3,25 Rappen ein Bruttoerlös von 7,7 Mio. Franken ergibt. Davon fliesst noch eine beachtliche Summe an Wasserzinsen für die öffentliche Hand ab.
PARTEIVERSAMMLUNG DER SVP KÜSNACHT
Entwicklung der Sozialausgaben aus der Sicht der Gemeinden
An der Parteiversammlung der SVP Küsnacht hielt Therese Schläpfer, Gemeinepräsidentin und Vorsteherin Ressort Finanzen von Hagenbuch, ein Referat und wies auf die besorgniserregende Entwicklung im Sozialbereich hin.
In ihrer Behördentätigkeit als Ressortvorsteherin Finanzen und ehemalige Vorsteherin des Ressorts Gesundheit und Soziales der Gemeinde Hagenbuch hat Therese Schläpfer ganz direkt erfahren, was es für eine (kleine) Gemeinde bedeutet, wenn sich die Sozialausgaben zu einer bedrohlichen Belastung für den kommunalen Finanzhaushalt entwickeln, ohne dass die Gemeindebehörde darauf Einfluss nehmen kann. Gemeint ist nicht nur der schweizweit bekannt gewordene Extremfall einer eritreischen Familie, welche die Sozialkosten von Hagenbuch monatlich mit über 60 000 Franken belastete. Kostentreibend wirken insbesondere Anordnungen ohne Mitspracherecht der Gemeinden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Mit ihrer öffentlichen Kritik löste Frau Schläpfer eine heftige Debatte im ganzen Land aus.
In ihren Ausführungen ging die Referentin konkret auf die besorgniserregende Entwicklung des gesamten Sozialaufwandes ein, der sich in den vergangenen 9 Jahren in ihrer Gemeinde verdoppelt habe.
Finanzielle Herausforderung für die Gemeinden So werde der soziale Bereich im engeren Sinn, der von der erwerbstätigen Bevölkerung finanziert wird und eigentlich zur Überbrückung einer unverschuldeten temporären Notlage gedacht ist, grossmehrheitlich nach Eigenverschulden oder von zugewanderten Personen ohne Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen. Die Gleichmacherei linker Parteien, welche für Chancen-
gleichheit durch materielle Absicherung und Grundausstattung zwecks Realisierung des eigenen Lebensplanes postulieren, habe zu Anspruchsnormen geführt. Diese liessen bei vielen Bezügern den Anreiz erlahmen, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Der anspruchsberechtigte Grundbedarf (im Wesentlichen für Essen, Putzmittel und Kleider) nach SKOS -Richtlinien für eine Einzelperson beträgt derzeit Fr. 986.00. Eine Vollkostenrechnung für eine 7-köpfige Familie ergibt somit eine Grundbedarfszahlung zwischen 7500 und 8000 Franken pro Monat zuzüglich je nach Umständen 300 Franken Integrationszulage.
Bei Schule und Bildung werde das Ausgabenwachstum, insbesondere bei sonderpädagogischen Massnahmen, für manche Gemeinden zu einer Herausforderung, die an die Grenze des Zumutbaren kommt. Die Inanspruchnahme des durch die KESB verschriebenen, umfangreichen Angebots von Sonderleistungen wie Logopädie, Stützunterricht, schulpsychologischen Diensten, Schulsozialarbeitern schon im Kindergarten etc. kann durch die Gemeinden nicht beeinflusst werden.
Es fehlt an Kontrollen
Weiter kam die Referentin auf das Asylwesen zu sprechen, das wie eine Lawine auf die Gemeinden zukomme. Die SKOS-Richtlinien gelten auch für Sozialhilfe an Asylanten. Weil diese Bezüger kaum lösbare Alltagsprobleme haben, welche jahrelange Betreuung erfordern, sei es eine Illusion, zu glauben, sie würden dank der Sozialhilfegelder unsere Mentalität übernehmen. Eine Vielzahl
Am besten schliesst aber die Stromproduktion bei der Biomasse ab. Mit einem Anteil von 60 Prozent an der Leistung produzierte sie 71 Prozent des Stroms und beanspruchte dafür 53 Prozent der Fördergelder (16 Rappen je kWh). Im Kanton Zürich sind es zahlreiche Grossanlagen der öffentlichen Hand, welche am meisten KEV-Gelder erhalten. Bei der Biomasse ist es die KVA Winterthur, welche 6,447 Mio. Franken aus dem Topf der KEV erhalten hat. Bei den Solaranlagen ist es die Post, welche den grössten Beitrag erhält. Es mag dabei erstaunen, dass die Stadt Zürich hier eine etwas zwiespältige Rolle spielt. Einerseits wollen die Stadt und ihre Bevölkerung aus der Atomenergie aussteigen und das Erdöl als Heizmittel in den nächsten Jahren aus der Stadt vertreiben. Doch geht es um die Finanzierung, macht man dann gerne die hohle Hand. Denn zu den grossen Bezügern gehört das HHKW Aubrugg. Hier wird unter anderem aus Holzenergie Wärme und Strom produziert, was eigentlich ganz im Sinn und Geist der mehrheitlich grün stimmenden Stadtzürcher Bevölkerung ist. Doch wenn es ums Zahlen der beanspruchten Energie von Wärme und Strom geht, nimmt man das Geld der anderen und
dieser Menschen sei nicht in der Lage, mit Bargeldbezügen haushälterisch umzugehen, was die Ausrichtung von Sozialhilfegeldern an diese Personen im Asylbereich wirkungslos mache. Generell fehle es an Kontrolle über die Verwendung der ausgerichteten Barmittel und falsche Verwendung bleibe ohne Konsequenzen. Dazu gebe es fallweise fragwürdige Sonderleistungen, etwa wenn einer übergewichtigen Asylbewerberin ein Jahresabonnement in einem Fitnesscenter bezahlt werde, anstatt in der Betreuung auf ausreichende Bewegung der Person hinzuwirken. Als weiteres Beispiel erwähnte Therese Schläpfer eine kinderreiche Asylbewerberfamilie. Hier zahle der Kanton in den ersten 10 Jahren die wirtschaftliche Hilfe sowie Heimplatzierungskosten begrenzt auf 10 000 Franken pro Monat. Daneben gehen etwa die wöchentlichen Fahrdienstkosten für das Wochenende bei der Familie zulasten der Gemeinde. Nach Ablauf von 10 Jahren muss die Gemeinde für alles aufkommen.
Im Jahr 2014 seien im Kanton Zürich 5600 vorläufig aufgenommene Personen (mit Status F) gezählt worden, wovon 50 Prozent länger als 7 Jahre hier, wie die Referentin ausführte. Ferner sei zu bedenken, dass ausländische Personen bei der Berechnung der AsylQuote pro Gemeinde nicht mehr mitgezählt werden, sobald sie den Status anerkannte Flüchtlinge (Status B) erlangen. Somit ist die Quote in Wirklichkeit nur eine scheinbare Begrenzung.
Hans Mathys, SVP Küsnacht
SVP GREIFENSEE
Rechnet man den durch die KEV geförderten Strom zum erzielten Marktpreis des Rheinauer Kraftwerkes um, so entspricht dies gerade einmal einem Gegenmarktwert von 4,567 Mio. Franken oder noch knapp 16 Prozent der Fördergelder. Das eher kleine Rheinkraftwerk zeichnet sich aber durch eine sehr grosse Effizienz aus. Pro vorhandene installierte kW-Leistung produzierte es 6440 kWh Strom, was beim erwähnten Marktpreis pro kW 209 Franken Gegenwert hat.
Wird dieser zentrale Wert in der Stromproduktion mit den von der KEV geförderten Anlagen verglichen, so liegt die Produktion pro kW Leistung bei der Biomasse bei 1730 kWh, bei der Wasserkraft bei 2284 und bei der Fotovoltaik bei 946 kWh. Dank der KEV resultiert dabei ein Ertrag von 237 Franken pro installierte kW für Biomasse, 395 Franken für die Fotovoltaik und 407 Franken je kW. Setzt man aber im direkten Vergleich den Marktpreis analog dem Rheinkraftwerk ein, so sind es noch 56 für Biomasse, 31 für Fotovoltaik und 74 Franken für die Wasserkraft, welches jedes montierte kW bringt.
Daniel von Brüning neuer Präsident
Die Generalversammlung der SVP Greifensee hat Daniel von Brüning zu ihrem neuen Präsidenten gewählt.
SVP Greifensee. Daniel von Brüning folgt auf Orlando Wyss, welcher die SVP Greifensee die letzten sieben Jahre präsidiert hat. Orlando Wyss möchte sich wieder ganz dem Präsidium der Bezirkspartei SVP Uster widmen und hat deshalb der Generalversammlung der SVP Greifensee Daniel von Brüning zur Wahl als neuen Präsidenten empfohlen.
Für die Anliegen der Einwohner einsetzen Orlando Wyss betonte: «Wir sind glücklich, dass wir in der Person von Daniel von Brüning einen so engagierten und kompetenten Präsidenten der SVP Greifensee wählen konnten.
Daniel wird die SVP Greifensee weiter aufbauen und die Partei so positionieren, wie ihr das aufgrund ihres hohen SVP-Wähleranteils in Greifensee zukommt.»
Daniel von Brüning ist 48 jährig, Bürger von Greifensee, ledig und arbeitet als Liegenschaften-Betreuer. Daniel von Brüning erklärte: «Als neuer Präsident der SVP Greifensee werde ich mich für
Daniel von Brüning übernimmt das Präsidium der SVP Greifensee.
die Anliegen der Einwohner von Greifensee und die Ideale der SVP, Sicherheit in Freiheit und Unabhängigkeit, einsetzen. Ich freue mich auf die Tätigkeit und danke Orlando Wyss, dass er mir eine so gut organisierte und motivierte Partei übergibt.»
Das Flusskraftwerk Rheinau produzierte 2015 das 1 8 -mal mehr Strom als alle 963 von der KEV geförderten Anlagen im ganzen Kanton Zürich
PRO UND CONTRA VORLAGE «WEITERENTWICKLUNG DER ARMEE (WEA)»
Wie soll unsere Armee in Zukunft aussehen?
Die vom Parlament verabschiedete Vorlage «Weiterentwicklung der Armee (WEA)» erhitzt die Gemüter. Momentan werden für das Referendum Unterschriften gesammelt. Egal, ob das Referendum zustande kommt oder nicht. Es gilt, Sorge zur Armee zu tragen und eine kampffähige Truppe zu erhalten, die die in der Verfassung vorgesehen Aufgaben auch wahrnehmen kann. Die Redaktion des «Zürcher Boten» hat sich entschlossen, die unterschiedlichen Meinungen zur WEA aus kontradiktorischer Sicht darzustellen.
Weiterentwicklung der Armee – die Vorteile überwiegen
Grosse Beschaffungsvorhaben oder wichtige politische Entscheidungen zur Armee stossen in unserem Land immer auf grosses öffentliches Interesse und werden leidenschaftlich diskutiert. Das ist gut so. Es zeugt davon, dass die Zukunft der Armee weite Teile der Bevölkerung beschäftigt.
Christian Lucek Kantonsrat SVP
Dänikon
Durch das bewährte und unbestrittene Milizsystem ist in der Öffentlichkeit auch viel Armeewissen und oft eine starke emotionale Verbindung zu Truppenverbänden vorhanden, in welchen man ehrenvoll gedient und Freunde fürs Leben gefunden hat.
Anpassung merzt Fehler aus Armeereformen werden vor diesem Hintergrund immer kritisch hinterfragt, die Vergangenheit bestätigt zumindest teilweise die Berechtigung des Misstrauens. Es ist daher gut nachzuvollziehen, weshalb armeenahe Kreise das Referendum zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) lanciert haben.
Die schlechten Erfahrungen aus früheren Reformen allein genügen jedoch noch nicht, eine erneute Anpassung abzulehnen, welche in wesentlichen Teilen dazu geeignet ist, die Fehler der letzten Reformen auszumerzen. Bei Fragen, welche die Zukunft betreffen, ist es daher zwingend, losgelöst von sentimentalen Empfindungen das reale Umfeld zu berücksichtigen und die Armee auf die modernen Bedrohungen auszurichten. Diese sind vielschichtiger und diffuser als noch zu Zeiten der Armee 61 und spannen sich vom Terrorismus zu unkontrollierten Migrationsströmen oder Angriffen auf heikle Daten und Infrastrukturen, namentlich im Informationsraum (Cyber Space) oder der Bewältigung von grossen Naturereignissen. Zudem gilt es, als souveräner Staat jederzeit selbstständig den Luftraum kontrollieren und schützen zu können.
Knapper Sollbestand
Garant dafür ist ein Sollbestand von Truppen, welcher gut ausgebildet über einen hohen Eigenschutz und moderne Waffen verfügt. Eine solche Mannschaft ist entsprechend motiviert und verfügt über ein Vielfaches an Kampfkraft als gelangweilte WK-Soldaten, welche wie heute leider oft während der Dienstleistung nur mit einem Bruchteil des notwendigen Materials versorgt werden.
Im Rahmen der WEA wird mit einem Sollbestand von 100 000 vollausgerüsteten Angehörigen der Armee gerechnet, darin sind die Rekrutenjahrgänge nicht eingerechnet. Dies ist tatsächlich nur knapp ausreichend und stellt einen politischen Kompromiss dar. Es ist jedoch unredlich, von einer Halbierung der Armee zu sprechen, da heute zwar der Sollbestand bei 200 000
liegt, sich allerdings der tatsächliche Effektivbestand auf bloss 129 000 Angehörige der Armee beläuft. Diese können zudem, wie erwähnt, nicht vollständig, geschweige denn kampfgenügend, ausgerüstet werden.
Wichtige Budgetgrundlage
Auch beim Material ist nicht die schiere Anzahl entscheidend. Verfügten wir im kalten Krieg noch über weit über 400 Flugzeuge, werden für die heutige Luftverteidigung ca. 70 moderne Mehrzweckflugzeuge benötigt um den erforderlichen Schutz rund um die Uhr zu gewährleisten. Bei aller Nostalgie, ein Hawker Hunter oder auch F5 Tiger ist nun einfach nicht mit Flugzeugen der heutigen Generation und deren modernsten Sensoren und Waffen gleichzusetzen. Um diese anspruchsvollen und entsprechend teuren Beschaffungen zur bestmöglichen Ausrüstung der Truppe sicherzustellen, stehen nun endlich auch die nötigen finanziellen Mittel von 5 Milliarden jährlich in einem vierjährigen Zahlungsrahmen zur Verfügung. Bei einem erfolgreichen Referendum würde diese Budgetgrundlage zweifellos sofort wieder infrage gestellt.
Eine wesentliche Verbesserung stellt zudem die Wiedereinführung eines Mobilmachungssystems dar, mit welchem innert kurzer Zeit eine grosse Anzahl Angehörige der Armee aufgeboten und komplett mit dem für den Einsatz notwendigen Material ausgerüstet zur Verfügung stehen. Dies ist insbesondere eine gute Nachricht für die Kantone, welche im Ereignisfall wieder schnell auf Unterstützung zählen können.
Auch wenn die WEA nicht in allen Punkten zu überzeugen vermag, gerade die Luftwaffe hat mit der neuen Armeeorganisation eine fette Kröte zu schlucken, ist sie sowohl militärisch wie finanziell und gesellschaftlich eine tragfähige Grundlage zur Sicherstellung einer glaubwürdigen Schweizer Milizarmee. Sie entspricht einem hart errungenen Kompromiss, bei welchem die Vorteile überwiegen; das Beharren auf Maximalforderungen ist politisch chancenlos und führt zu einem lähmenden Stillstand. Daher steht auch der Bundesrat und das Parlament in grosser Mehrheit, inklusive der SVP Fraktion, hinter der Reform.
Armeeabschaffer als Profiteure Gegen einen politischen Diskurs, welcher mit dem Referendum ausgelöst würde, ist im Grundsatz nichts einzuwenden, es gilt jedoch zu bedenken, dass sich in der Debatte zwangsläufig Armeebefürworter gegenüberstehen würden. Hier liegt die eigentliche Gefahr, denn lachende Dritte sind dabei lediglich die notorischen Armeeabschaffer.
Christian Lucek ist Oberstleutnant und Berufsbordoperateur bei der Schweizer Luftwaffe.
BEITRÄGE ZUR EUROPAPOLITISCHEN DEBATTE IN DER SCHWEIZ
Wie hoch ist der Preis?
Grob fahrlässigen Armeeabbau endlich stoppen
Mit dem Ja zur Halbierung der Armee – in Armeekreisen unter dem schönfärberischen Namen «Weiterentwicklung der Armee (WEA)» bekannt – haben sich die bürgerlichen Parteien in die Nesseln gesetzt. Damit wird der Weg in ein europäisches Verteidigungsbündnis geebnet. Das Referendum gegen die WEA muss zustande kommen. Nur so kann ein weiterer Armeeabbau verhindert werden.
Markus M. Müller Oberstleutnant im Generalstab Spreitenbach
Man traute seinen eigenen Augen nicht: Am 18. März 2016 stimmte die SVP zusammen mit FDP und CVP sowohl im Stände- wie auch Nationalrat für die Halbierung der Armee! Mit dieser «Stallorder» wollte die Fraktionsführung der SVP das Armeebudget über 5 Mia. Franken sichern. Wenige Tage zuvor hatte Finanzministers Ueli Maurer in der Fragestunde versichert, dass der Bundesrat die Vorgabe des Parlaments umsetzen will. Also schluckte man die Kröten.
Doch mit dieser einseitigen Fokussierung auf die Finanzen, welche die Armee sowieso nicht ausgeben kann, weil Projekte und Know-how fehlen, gerät die SVP-Fraktion in Erklärungsnot.
Widerspruch zum Parteiprogramm
Die SVP schreibt in ihrem aktuellen Parteiprogramm:
«Mit den vom Parlament beschlossenen Mitteln von 5 Milliarden Franken pro Jahr bei einem Bestand von 100 000 Armeeangehörigen kann der Auftrag nicht erfüllt werden, der neben der Verteidigung auch die Unterstützung der zivilen Behörden (z.B. bei der Katastrophenhilfe) umfasst. […] Aus Sicht der SVP sind Mittel von mindestens 5,4 Milliarden Franken pro Jahr und ein Sollbestand von mindestens 140 000 Armeeangehörigen unabdingbar.»
Hätten die SVP-Vertreter getreu ihrem Parteiprogramm gestimmt – und dafür haben wir sie gewählt! – wäre die Vorlage abgelehnt worden. Da sich die SP mehrheitlich der Stimme enthielt und die Grünen sowieso immer gegen die Armee stimmen, hätte eine Mehrheit von 81 Nein über 75 Ja resultiert. Die Vorlage wäre definitiv gescheitert.
Anschluss an die EU -Verteidigungspolitik geplant
Die Sicherheitslage in Europa hat sich dramatisch verschlechtert. Bundesrat und Parlament müssten schon lange der Armee eine höhere (finanzpolitisch) Priorität beimessen. Eine Halbierung des Sollbestandes kommt daher zur Unzeit und geht genau in die falsche Richtung. Noch schlimmer ist jedoch, dass mit der WEA im grossen Stil Waffen- und operativ entscheidende Flugplätze (Sion) geschlossen werden. Durch die Verkleinerung der Verbände und einem reduzierten Materialbedarf pro Verband soll die «vollständige Ausrüstung» erreicht werden. Überzählige Waf-
Wie hoch ist der politisch-institutionelle Preis, den die Schweiz für die Beibehaltung der Verträge mit der EU zu zahlen bereit ist? Zwei Tage vor dem Brexit-Referendum hat der Zürcher Rechtsanwalt Marco Lorez ein neues Buch vorgestellt, in dem verschiedene Autoren sich Gedanken über das künftige Verhältnis der Schweiz zur EU machen – in allen wichtigen Themengebieten. Das Buch bietet eine wichtige zusammenfassende Darstellung, die über die Tagesaktualität hinausreicht. Dies in einer Zeit, in der die Schweiz eine Entscheidung über das künftige Verhältnis zur EU fällen muss.
ZB. Alle Zeichen deuten in der Schweiz hin auf ein unmittelbar bevorstehendes Plebiszit. Zu dieser sachlichen Debatte liefern erfahrene Autoren einen wichtigen Beitrag. Es sind dies: Carlo Jagmetti, Beat Gygi, Pirmin Meier, Marco Lorez, Christoph Blocher, Simon Küchler, Hans Fehr und Lukas Weber.
Keine Kampfschrift
Diese Autoren sind um eine objektive, parteiübergreifende Darstellung der aktuellen Fragen des europäischen Diskurses in der Schweiz bemüht. Das vorliegende Sachbuch behandelt verständlicherweise nicht alle, sondern die nach Auffassung der Autoren wichtigsten
Bereiche. Das Buch ist keine Kampfschrift. Mit den Eintagsfliegen der beinahe täglich erscheinenden Anregungen, Forderungen und Verlautbarungen von Politikern, Parteien und Behörden befasst sich das Buch nicht. Die Autoren begegnen den bundesrätlichen Plänen, insbesondere einer all-
fensysteme werde verkauft oder verschrottet –wenn dies nicht schon im vorauseilenden Gehorsam des VBS geschehen ist. Eine Vergrösserung der Milizarmee wird damit verunmöglicht. «Was weg ist, ist weg!» sagte schon der CdA. Die Verwaltung manövriert sich so (absichtlich?) in die «alternativlose» Ecke. Die neutralitätsrechtliche Verpflichtung zur eigenständigen Bewaffnung wird zur Makulatur.
Es reicht offenbar nicht, dass die Schweiz bereits mit der «Partnerschaft für den Frieden (PfP)» mit der (kriegerischen) NATO zusammenspannt, das EDA will offenbar noch weiter gehen (siehe Ziele des Bundesrats 2016). Deshalb stutzt man unsere einst stolze Milizarmee zurecht. Am Ende dieser «Weiterentwicklung» sind wir zu schwach für eine eigenständige Verteidigungspolitik. Der Bundesrat wird dem Parlament dann «alternativlos» empfehlen, die Neutralität aufzugeben und uns der EU-Armee anzuschliessen. Dies ist die eigentliche (Weiter-)Entwicklung, welche unsere Militärverwaltung seit über 20 Jahren vollzieht.
Kein Fundament für die Zukunft Es besteht auch weder Konzept noch Eventualplanung, wie ein personeller, materieller und logistischer Aufwuchs eines Tages funktionieren soll. Die Machbarkeit wurde nie belegt. Mittels «Antizipation» will das VBS den Moment für eine Aufrüstung rechtzeitig treffen. Doch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat die Krise in der Ukraine nicht einmal ein Jahr im Voraus erkennen können. Das ganze Konzept ist eine Illusion, ein Luftschloss. Die WEA ist keine zukunftsfähige Plattform für eine stärkere Milizarmee. Für eine vage Zusage über 5 Mia. Franken hat die SVP-Fraktion alle diese giftigen Kröten geschluckt. Auf diesen schlechten Handel dürfen wir uns nicht einlassen.
Die Alternative Als Alternative bietet sich die aktuelle, um Fehler korrigierte Armee an. Die identifizierten Schwächen (Mobilmachung, Ausrüstung, Ausbildung) liessen sich schon lange ohne Änderung des Militärgesetzes (MG) korrigieren. Sie wurden einzig verzögert, um heute als unbestrittene Argumente für die WEA missbraucht zu werden. Das Ziel des Referendums lautet deshalb «Halten!». Es geht also weder um ein «Massenheer» noch um eine Rückkehr zur Armee 61. Es geht einzig darum, grosse Fehler zu verhindern. Deshalb empfehle ich, das Referendum gegen die Halbierung der Armee zu unterstützen.
Markus M. Müller, lic. oec. HSG, ist Unternehmer und Oberstleutnant im Generalstab, Stab Cyberdefense. Er ist Mitglied des «Bürgerkomitees für unsere Sicherheit – Nein zur Halbierung der Armee».
fälligen Einbindung der Schweiz in die Strukturen der EU, mit angemessener Skepsis und stellen Fragen, ohne einer endgültigen Antwort vorgreifen zu wollen.
Das Buch liefert nützliche Informationen und ist eine Hilfe für die bevorstehenden politischen Entscheidungen. Das Buch «Vor der Entscheidung» kann online unter: www.swiboo.ch, per Telefon 062 865 40 90 oder per E-Mail an mail@zumsteg-druck.ch bestellt werden. Der Preis beträgt Fr.14.90.
Fadegrad
von Nina Fehr Düsel
KMU müssen leiden
Ein leidiges Dauerthema: Die städtischen Unternehmen – insbesondere die KMU – werden zunehmend Opfer von Regulierungen und Auflagen. Ein stetiger Parkplatzabbau vor Geschäften, aufwendige Bewilligungsverfahren und teure Auflagen sind nach wie vor an der Tagesordnung. Die gewerbefeindliche Politik wird in zahlreichen Beispielen ersichtlich: Kürzlich an der Schaffhauserstrasse in Seebach: Die Schaffhauserstrasse soll saniert und umgebaut werden. Das angesprochene Kleinunternehmen zeigte auf, wie sich die Umbauarbeiten auf seine Kundschaft und somit seine Existenz auswirken werden. So müsste es zukünftig aufgrund des Umbaus mit durchschnittlich 50% Umsatzeinbussen klarkommen. Doch die Stadtregierung hat – trotz Einsprachen –nicht reagiert. Heute haben sich sämtliche Szenarien, die das Unternehmen damals aufzeigte und bekämpfte, als bittere Wahrheit erwiesen. Nach einigen Monaten Durchhaltewillen und dem Einsatz des Privatvermögens folgte der Konkurs.
Woche für Woche fordern die Rotgrünen ihre ideologischen Anliegen wie den Parkplatzabbau und die Verhinderung des MIV. Damit vertreiben sie leider viele Gewerbetreibende aus der Stadt.
Die SVP fordert den Stadtrat umgehend auf, den seit Jahren gewerbeunfreundlichen Kurs zu ändern; mit folgenden Anliegen:
– Die staatliche Gesamtbelastung für KMU muss sinken.
– Jede Abgabenerhöhung und jede neue Abgabe muss vors Volk.
– Die Belastung mit Formularen und Vorschriften muss sinken. Die zeitliche Dauer von Bewilligungsverfahren ist zu straffen und Einsprachen dürfen nicht zur Verhinderung missbraucht werden. Baubewilligungen sind innert 3 Monaten zu erledigen. Es muss verhindert werden, dass weitere Arbeitsstellen verloren gehen und dass substanzielle Steuerzahler und innovative Gewerbetreibende von der Stadt wegziehen. In den letzten 10 Jahren sank das Pro-Kopf-Steuereinkommen von bescheidenen 3800.–Franken auf besorgniserregende 3400.– Franken. Diesen Verlust hat der gebeutelte Mittelstand zu tragen.
Auch der Tourismus spürt dies. Bürokratische und regulierende Auflagen schwächen die Konkurrenzfähigkeit der Betriebe und verteuern das Angebot. Die unternehmerische Freiheit und Eigenverantwortung muss gemäss SVP wieder stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, und der Staat hat sich auf seine Kernaufgaben zu beschränken.
Diese städtische Politik gilt es zu ändern. Wir bleiben dran mit unseren Forderungen!
Alle Jahre wieder, schlägt der Presslufthammer nieder
Wie Stadt- und Gemeinderat nach Auswegen aus dem Einwanderungsschlamassel suchen.
Stefan Urech Gemeinderat SVP
Zürich 4&5
«Zürich ist eine nie endende Baustelle», hört man die Leute sagen. Eine pulsierende Stadt wie Zürich entwickelt sich fortlaufend: Hier entsteht eine neue Arealüberbauung, dort ein neues Schuhgeschäft… Man wertet dies als ein gutes Zeichen, denn dieser ständige Wandel gehört zum Wesen einer Stadt und ist Ausdruck einer intakten Wirtschaft und einer lebendigen Gesellschaft. Damit aber keine Geisterquartiere entstehen und die Stadt nicht durch überdimensionale oder unpassende Gebäude verwildert, wie man das in gewissen europäischen Städten beobachten kann, wird die Bau- und Nutzweise der Grundstücke, die nicht kantonalem oder eidgenössischem Recht unterstellt sind, in der Bau- und Zonenordnung (BZO) staatlich geregelt.
Experten-Trio
Ungefähr alle 25 Jahre wird die BZO der Stadt Zürich an die veränderten Bedingungen angepasst. Der Stadtrat revidierte Teile der BZO und legte diese Teilre-
vision der «Spezialkommission BZO», bestehend aus Gemeinderäten/-innen aller Fraktionen, zur Prüfung vor. Die SVP wurde von den folgenden drei Gemeinderäten vertreten: Roger Liebi, Experte für die Anliegen der Privatwirtschaft, Thomas Schwendener, Präsident der Kommission des Hochbaudepartements und Peter Schick, unser Vizefraktionschef, der bei einem der grössten Bauunternehmer der Schweiz arbeitet. Unsere SVP-Fraktion war für die anspruchsvolle Kommissionsarbeit also bestens gerüstet. Während der letzten eineinhalb Jahre (an zahlreichen Sitzungen am Freitagabend und Samstagmorgen) prüften unsere Kommissionsmitglieder die Änderungsvorschläge des Stadtrats, formulierten Änderungsanträge und bewerteten die Vorschläge der anderen Parteien. Dabei orientierten sie sich am Parteiprogramm der SVP Stadt Zürich, das der neue Stadtparteipräsident Mauro Tuena anlässlich der GV allen Mitgliedern wieder in Erinnerung gerufen hat. Dieses gibt in Zweifelsfällen fast immer eine Antwort.
Spannungsfeld zwischen Verdichtung und Lebensqualität Warum nur fast immer? In der parteiinternen Debatte um die BZO ging es des Öfteren um zwei unserer Kernthemen: Der Forderung nach einer kont-
rollierten und massvollen Einwanderung einerseits und dem Wunsch nach möglichst grosser Wirtschaftsfreiheit andererseits. Soll man es beispielsweise den Bauherren ermöglichen, in die Höhe zu bauen und zu verdichten, um dadurch einen höheren Wohnanteil zu schaffen? Damit würden wir zwar einen Teil unseres liberalen Parteiprogramms umsetzen, aber wollen wir wirklich unsere Stadt weiter zubetonieren, nur weil sich der Bundesrat weiterhin weigert, den massiven Bevölkerungszuwachs zu drosseln?
Die alte Mühle Anlässlich der Ratspräsidiumsfeier für Roger Bartholdi (SVP) kam ich kürzlich wieder an der alten Mühle in Zürich-Albisrieden vorbei. Bis vor nicht allzulanger Zeit spielten die Pfadfinder der Abteilung «Rudolf Brun», der ich als Kind viele Jahre angehörte, auf den Wiesen rund um diese Mühle. Heute steht die Mühle derart eingekesselt zwischen riesigen Arealüberbauungen, dass ich sie kaum wiedererkannte, was mich traurig und nachdenklich stimmt. Diese Grünräume jedoch quasi staatlich einzuhagen, wie das die Ratslinke fordert, entspricht nicht unserem Verständnis von liberaler Politik. Es ist ja gerade die offene Einwanderungspolitik der Linken, die diesen Druck auf die letz-
FRAKTIONSERKLÄRUNG
ten städtischen Grünflächen herbeigeführt hat, die sie jetzt heuchlerisch schützen wollen! So kamen wir in der parteiinternen Beratung mit unseren BZO -Experten zum Schluss, dass wir in einigen Punkten einer Deregulierung von unsinnigen Vorschriften und einigen Verdichtungsanträgen zustimmen werden, aber eben doch nicht in dem Ausmass, wie es die Einwanderungspartei FDP fordert.
Unrealistische Träume
Die Gemeinderatssitzung zur BZO dauerte über 8 Stunden. So richtig zufrieden war mit der vom Stadtrat präsentierten Teilrevision niemand. Die SP nannte sie «bestenfalls ein halbvolles Glas» und die Grünen betitelten sie als «planloses Flickwerk». Wie alle anderen Pro-Masseneinwanderungsparteien forderte Gemeinderätin Karin Weyermann (CVP) einen «visionären Wurf», um die 80 000 Menschen, die in den nächsten 15 Jahren in die Stadt Zürich ziehen sollen, so unterzubringen, dass keine Grünflächen draufgehen und die Lebensqualität erhalten bleibt oder gar steigt. Eine zweckmässigere Forderung bestände darin, dass man in Bern endlich die Einwanderung eindämmt, und zwar mit der Umsetzung der vom Volk beschlossenen Masseneinwanderungsinitiative.
Entwicklung ermöglichen – Investitionen nicht verhindern
Nach eineinhalb Jahren debattenreicher Kommissionsarbeit steht eine revidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) bereit. Die vorliegende BZO mit 79 Anträgen soll das Ziel anvisieren, dem unnatürlichen Bevölkerungswachstum Rechnung zu tragen. In den nächsten 15 Jahren wird die Stadt um masslose 80 000 Personen ansteigen. Die zentrale Frage dabei ist, wie dies nachhaltig geschehen kann. Die städtische Fläche ist begrenzt und die Infrastrukturen sind bereits jetzt derart aufgedunsen, dass sie dereinst zu platzen drohen.
Martin Götzl Gemeinderat Fraktionschef SVP Zürich
Die Ratslinke fordert weitere Grünflächen, Velostrassen, Wohnungsbau und weitere Ideologien. Diese Forderungen hat der gebeutelte Steuerzahler zu tragen. Subventioniert soll, ja muss es sein. Die Stadt Zürich soll zum Zuwanderungs-Epizentrum der Schweiz werden, so das Bestreben der rot-grünen Stadtregierung. Alle, insbesondere auch jene, die auf Kosten anderer leben möchten, werden herbeigerufen. Dies wird zu einem finanziellen Fiasko führen. Eine unhaltbare Bürde, die man der nächsten Generationen überlassen möchte.
SVP DER STADT ZÜRICH
Neuer Termin
Die SVP möchte Nachhaltigkeit. Mit Rahmenbedingungen, welche der Stadt Zürich und ihrer Bevölkerung eine gedeihliche Entwicklung ermöglichen. Die Möglichkeiten und Grenzen, welche Bauvorschriften bilden, sind eine zentrale Rahmenbedingung. Die politischen Rahmenbedingungen sollen auf eine finanziell gesunde und prosperierende Wirtschaftsmetropole ausgerichtet und der Sicherung von genügend und vielfältigen Arbeitsplätzen in Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie verpflichtet sein. Das Wirtschaftssystem der Stadt Zürich ist die freie Marktwirtschaft. Unternehmen aller Branchen und in allen Grössen sollen hier einen attraktiven Standort finden. Die Stadt Zürich soll in ihrem Handeln sowohl die Bedürfnisse von Konzernen und Grossfirmen als auch von KMU und Gewerbe berücksichtigen sowie den Anliegen der Bewohner/-innen Rechnung
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung für die städtischen Abstimmungsvorlagen vom 25. September 2016 findet
Neu am Donnerstag, 14. Juli 2016, 20.00 Uhr
statt (nicht wie bereits publiziert am Donnerstag, 25. August 2016).
Die persönlichen Einladungen werden rechtzeitig verschickt.
SVP der Stadt Zürich, Sekretariat
tragen. Die Menschen, die hier leben, und jene, die hierher ziehen, sollen eine lebhafte, lebenswerte und schöne Stadt erleben können. Die Stadt muss sich entwickeln können. Den Unternehmen und den Menschen muss die Möglichkeit gegeben sein, sich von Altem zu lösen und Neues zu schaffen. Es braucht gewisse Vorschriften und Regeln, die für alle gelten. Diese Vorschriften sollen auf das nötige Minimum beschränkt sein. Daher wird die SVP alle Detailanträge ablehnen, welche punktuell eingreifen und Nebensächlichkeiten fixieren. Das Zukunftsweisende soll in der neuen BZO nicht vergessen gehen. Nur mit Investitionen ist eine Entwicklung möglich. Nur wenn Privatpersonen und Firmen investieren, wird überhaupt gebaut. Der Staat soll seine Bautätigkeit minimieren. Die vorliegende BZO ist kein grosser Wurf. Zu viele Detailfragen sind gere-
gelt. Insbesondere ist unersichtlich, wie die neue BZO Investitionen auslösen soll. Die städtische Politik zielt weiterhin darauf ab, ihrer Klientel vom Marktpreis verschonte Wohnungen zu zuschan zen. Wer die Differenz zum Marktpreis trägt, interessiert den Stadtrat nicht. Eine zukunftsorientierte BZO sollte dieser Politik einen Riegel schieben. Die vorliegende Version tut dies nicht. Sie zementiert den Status Quo und wird die notwendigen Investitionen nicht auslösen. Man möchte städtisches Prestige sowie kulturelle und internationale Ausstrahlung. Man möchte massloses Bevölkerungswachstum und dazu diametral mehr Grün- und Baumflächen. Man möchte subventionierte Wohnungen und Bevormundung statt Freiheiten. Dies schreckt potenzielle und erforderliche Investoren ab, in Zürich zu investieren, und wird eines Tages zu einem schmerzhaften Bumerang führen.
Die SVP behält sich ausdrücklich vor, diese BZO abzulehnen. Auch wenn einige der Anträge der SVP von einer Ratsmehrheit unterstützt werden sollten.
DER AKTUELLE VORSTOSS
Manifesta 11, Entfernung des Kunstwerks von Mike Bouchet im Löwenbräu-Areal aus dem Programm
Der Stadtrat wird mit einem Postulat von Daniel Regli (SVP) und Martin Götzl (SVP) aufgefordert, zu prüfen, wie die Fäkal-Installation von Mike Bouchet, die aktuell im Rahmen der Manifesta 11 im Zürcher Löwenbräu-Komplex ausgestellt wird, umgehend aus dem Programm der Manifesta gekippt und entsorgt werden kann. Die betroffene Bevölkerung ist schnellstens von exkrementalen Immissionen zu befreien.
Begründung
Es ist primär die Stadtregierung, welche für die nationale und internationale Ausstrahlung Zürichs verantwortlich zeichnet. Der Zürcher Stadtrat scheint Mühe damit zu haben, die Grenzen der Kunstfreiheit zum Wohl der Bevölkerung zu definieren und anzuwenden. Kulturprojekte, welche von den Zürcher
Steuerzahlenden Hunderttausende, ja Millionen von Franken beziehen, konfrontieren Zürich immer öfter mit despektierlicher Fäkalkunst. Gehemmt durch einen falschen Toleranzbegriff wagt der Stadtrat nicht, korrigierend auf Fehlentwicklungen Einfluss zu nehmen.
So geschehen beim «Dada 100-JahrJubiläum», als der Festivaldirektor ein Duplikat eines Pissoirs «als grösstes Kunstwerk des 20. Jahrhunderts» im Landesmuseum ausstellen liess. Aktuell macht eine Manifesta-lnstallation aus 80 Tonnen Fäkalien in Form von getrocknetem Klärschlamm negative Propaganda. Zürichs Ruf als Kulturstadt wird beschmutzt und die Museumsbesucher sowie die Nachbarschaft werden durch den Gestank der getrockneten Exkremente belästigt.
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LESERBRIEF
Die Kunstflugstaffel Patrouille Suisse der Luftwaffe ist unverzichtbar
Die Kunstflugstaffel Patrouille Suisse der Luftwaffe ist unverzichtbar. 52 Jahre lang haben die Piloten ausnahmslos exzellente Arbeit geleistet. Sie flogen bisher unfallfrei und leisten täglich seriöse Arbeit für die Sicherheit. Der grosse Publikumserfolg an der Air14 in Payerne bestätigt, dass Flugdemonstrationen ein Bedürfnis sind. Rund 400 000 zahlende Gäste kamen, um die Fähigkeiten und Leistungen der Luftwaffe hautnah mitzuerleben. Als Kompetenzträger für Formationsflüge in Bodennähe bietet die Patrouille Suisse der Bevölkerung die einmalige Gelegenheit, Trainingsflüge auf dem Kampfflugzeug F-5 Tiger, welche regelmässig auf unsichtbarer Höhe durchgeführt werden, aus nächster Nähe zu sehen. Es wird das trainiert, was in einem Verteidigungsfall die ganze Luftwaffe können muss. Erfahrene Berufspiloten fliegen in perfekter Zusammenarbeit und Sorgfalt taktische Manöver, die man im Luftkampf braucht. Die Patrouille Suisse ist also nicht einfach eine «Show-Staffel», sondern auch ein Kompetenzzen-
trum für den taktischen Formationsflug in Bodennähe. Da die Flugstunden der Staffel Bestandteil der minimal notwendigen Trainingsstunden für die Kampfjetpiloten sind, entstehen der Schweizer Armee keine Mehrkosten. Im Gegenteil: Diese Flugstunden müssten sonst auf dem viel teureren F/A-18 geflogen werden. Die hohe Qualität der Vorführungen, die Präzision, Leistungsfähigkeit, Bescheidenheit der Piloten und die Sicherheit haben die Patrouille Suisse längst zu einer gefragten Botschafterin für Schweizer Werte im Inund im Ausland gemacht. Sie ist zudem ein wichtiges Marketinginstrument, um junge Schweizer Aviatiktalente zu finden und diesen durch SPHAIR eine solide Ausbildung zum militärischen oder zivilen Berufspiloten zu ermöglichen. Diese Faktoren sind für die Luftwaffe, die Armee und unser Land von unschätzbarem Wert – auch in Zukunft.
Jacqueline Hofer, Kantons- und Gemeinderätin, Dübendorf
ENTTÄUSCHENDER BERICHT ZUM SERVICE PUBLIC
Uetikon am See
Sc hifffahr t 5. Juli 2016
Programmänderung:
In Vertretung von NR Bruno Walliser wird NR Natalie Rickli zum Thema „Wir brauchen mehr Freiheit und weniger Staat“ zu uns sprechen
Der traditionelle Anlass der SVP Bezirk Meilen: Gute Gesellschaft – spannede Gäste – feines Essen
Ab Schiffsteg Uetikon am See Ab 19.20 Uhr Apéro auf dem Schiff steg 19.40 Abfahrt ca. 22.15 Rückkehr
A n m el dung dur ch Ein zahl ung bis spätestens 30. Juni 2016 auf Postcheck-Konto 80-52149-0 oder IBAN CH25 0900 0000 8005 2149 0. Die Platzzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang berücksichtigt.
P a r kplä tze : Beim Schiffsteg Uetikon oder am Bahnhof Uetikon am See.
Kontaktadressen für Fragen: Für die Einzahlung: Benno Müller, unser Kassier, info@sunnmatt-lodge.ch Für den Ablauf: Domenik Ledergerber, Verantwortlicher Anlässe , 079 295 90 22
Wir freuen uns sehr auf einen schönen Sommerabend auf dem See mit Ihnen
Christian Hurter Präsident SVP Bezirk Meilen Kantonsrat
Bundesrat hat Zeichen der Zeit nicht erkannt
Nach der RTVG -Abstimmung vom Juni 2015 versprachen Bundesrat und SRG , zum Thema «Service public» werde nun eine offene Debatte ohne Tabus geführt. Wer auf eine breite Auslegeordnung hoffte, sieht sich heute bitter enttäuscht: Der gross angekündigte «Service public»-Bericht des Bundesrats ist unvollständig. Er fokussiert einseitig auf die Erhaltung des Status quo und das weitere Vordringen der SRG in private Märkte. Die Tatsache, dass die Digitalisierung zu mehr Medienvielfalt führt, muss zu einem Abbau der staatlichen Leistungen führen – und nicht etwa zu einem Ausbau, wie von der Landesregierung gefordert.
Bundesrätin Leuthard versprach, bei der Diskussion über den «Service public» werde es «kein Tabu geben» (Basler Zeitung vom 15.6.2015). Entgegen diesem Versprechen sieht sich die Schweiz nun mit einem Bericht konfrontiert, der den Status quo zementieren und die staatlichen Leistungen gar noch ausbauen möchte. Kurzum: Das bundesrätliche Papier gibt kaum Neues her.
Forderungen umsetzen
Im vergangenen Jahr bekämpfte der Bundesrat die (vom Nationalrat überwiesene) Motion «Vollständiger Bericht zum Service public / Parlamentarische Vorstösse berücksichtigen» von Natalie Rickli mit dem Argument, der Bericht werde nicht lückenhaft ausfallen (Nationalratsdebatte vom 16.12.2015). Nun zeigt sich: Etliche hängige Vorstösse und offene Fragen wurden nicht geprüft: – Christian Wasserfallen will das Subsidiaritätsprinzip stärken. Im Bericht aber bleiben Leistungen privater Medienunternehmen weitgehend unerwähnt. Es wurde nicht analysiert, welche Leistungen Private erbringen könnten, wenn es die SRG nicht mehr tun würde (vgl. hierzu die Studie «Service privé» der Universität St. Gallen, November 2015). Der Bundesrat erkennt zwar, dass die SRG sich künftig besser von kommerziellen Anbietern unterscheiden muss (Art. 3 SRG -Konzession). Gerade im Unterhaltungsbereich ist die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips entscheidend für Medienvielfalt und den Erfolg privater Medien. Auch im Sportbereich wäre mehr Wettbewerb möglich, wie aktuelle Beispiele zeigen. – Marco Romano fordert eine Beschränkung des Online-Angebots. Der Bundesrat aber lehnt die Beschränkung auf eine Audio- bzw. Videothek ab
und will das Online-Angebot der SRG sogar noch ausbauen. Darüber hinaus sollen private Online-Anbieter staatlich gefördert werden, obwohl der Markt in diesem Bereich floriert und die Angebotsvielfalt beachtlich ist. Dass der Bundesrat das OnlineWerbeverbot der SRG nur vorerst beibehalten und schon 2018 wieder prüfen will, ist ein Affront für die Verleger und weitere private Anbieter.
– Statt einer Plafonierung der Gebührenerträge auf dem Stand von 2011 (Botschaft RTVG), wie dies Thomas Maier (Martin Bäumle) fordert, strebt der Bundesrat eine Plafonierung auf dem klar höheren Stand von 2018 an. – Eine Reduktion der Gebühren und die Prüfung von Budgetvarianten für die Erbringung des «Service public», wie dies Natalie Rickli fordert, wurde nicht einmal geprüft.
In der «Service public»-Debatte geht es darum, welche Leistungen der Staat zwingend erbringen muss und welche Private nicht anbieten können oder anbieten wollen. Vor diesem Hintergrund ist zwischen dem Bereich des «Service public» (mit gebührenfinanzierten Sendern) und dem wettbewerblichen Bereich (mit privaten Anbietern) zu unterscheiden. Die Leistungen der SRG auszubauen, damit sich diese «im Fernsehbereich und im Internet» gegenüber «ausländischen Angeboten behaupten und konkurrenzfähig» sein kann, wie dies der Bundesrat in seinem Bericht schreibt, ist absurd – und widerspricht dem «Service public»-Gedanken.
Auch private Medien stehen in Verantwortung Um Medienvielfalt zu ermöglichen und den «Service public» in seinem Kernbereich zu stärken, sind obige Forderungen umzusetzen. Ebenso sind bereits formulierte Anliegen wie die Einstellung der Spartensender (Radio) sowie der dritten Senderketten an die Hand zu nehmen. In diesem Zusammenhang können auch Privatisierungen geprüft werden (z.B. SRF 3). Ebenso sind die Gebühren an die Komplementärradios zu streichen.
Die Aktion Medienfreiheit wird entsprechende Anträge im Parlament einbringen. Um die Entscheidungen des Parlaments bezüglich «Service public»-Auftrags berücksichtigen zu können, ist es zwingend, die SRG -Konzession nur für ein Jahr zu verlängern, wie dies der Bundesrat treffend vorschlägt. Zwei weitere Parlamentarische Initiativen aus dem Kreise der Aktion Medienfreiheit sind derzeit in der KVF -N hängig: – Thomas Müller fordert, dass künftig das Parlament für die Erteilung der SRG -Konzession zuständig ist. – Gregor Rutz fordert eine Einschränkung der nicht konzessionierten Tätigkeiten, um weitere Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und zu gewährleisten, dass sich die SRG auf ihren Kernauftrag konzentriert. Nun stehen auch die privaten Medien in der Verantwortung: Sie müssen der Politik darlegen, dass sie keine staatliche Onlineförderung und eine Deregulierung wünschen. Nur dann lassen sich im Parlament Mehrheiten für eine liberale Medienpolitik finden. Aktion Medienfreiheit.
D i ensta g 5 J uli 2016 K o s ten: Fr. 60 - (inkl. Nachtessen) / Person
SVP-KANTONSRATSFRAKTION
Kantonsrat/Fraktion
Montag, 27. Juni 2016 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
SVP-STAMM
Bezirk Affoltern/Aeugst
Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.
Bezirk Bülach/Embrach
Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.
Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant Löwen, Dielsdorf.
Bezirk Dietikon
Samstag, 2. Juli 2016, 10 00 Uhr, Bistro Alterszentrum am Bach, Birmensdorf.
Bezirk Horgen/Oberrieden
Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.
Bezirk Meilen/Küsnacht
Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.
Bezirk Meilen/Meilen
Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.
Bezirk Uster/Uster
Immer am ersten Samstag im Monat, 11 00 Uhr, Restaurant Puurehuus, Fehraltorferstrasse 8, Wermatswil.
Junge SVP Kanton Zürich
Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp zh.ch aufgeschaltet.
Junge SVP Stadt und Bezirk
Winterthur
Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20 00 Uhr, in der First Choice Bar, Winterthur.
Stadt Zürich/Kreis 1 und 2
Jeden zweiten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, ZürichWollishofen.
Stadt Zürich/Kreis 3
Jeden ersten Samstag im Monat, ab 9 00 Uhr, Restaurant Schützenruh, Uetlibergstrasse 300, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 4 und 5
Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 6
Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 12
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.
SVP-VERANSTALTUNGEN
Bezirk Dietikon/Aesch
Sonntag, 10. Juli 2016, 11 00 –17 00 Uhr, Waldhütte Aesch, Risotto Plausch mit Gastredner Kantonsrat Diego Bonato.
Bezirk Hinwil/Grüningen
Sonntag, 3. Juli 2016, 09 30 Uhr, bei Familie Walder, Schoren, Grüningen, SVP Puurezmorge.
Donnerstag, 25. August 2016, 20 00 Uhr, im Restaurant Adler, Grüningen, ausserordentliche Mitgliederversammlung.
Sonntag, 18. September 2016, Treffpunkt 11 00 Uhr, beim Werkhof, Grüningen, SVPDorfumgang mit dem Thema «vom Gras zum Chäs».
Bezirk Meilen
Dienstag, 5. Juli 2016 , Apéro 19 20 Uhr, Schiffsteg Uetikon am See, Schifffahrt mit SVP Nationalrätin Natalie Rickli, Abfahrt 19 40 Uhr. Thema: «Wir brauchen mehr Freiheit und weniger Staat». Anmeldung durch Einzahlung von CHF 60 bis 30. Juni 2016 auf PostcheckKonto 80 52149 0 oder IBAN CH25 0900 0000 8005 2149 0, (inkl. Nachtessen)/Person.
Bezirk Meilen/Küsnacht
Dienstag, 6. September 2016, 20 30 Uhr (Türöffnung 20 25 Uhr), Restaurant Schützenstube, Hesligenstrasse 115, Küsnacht, öffentlicher Vortrag von a. Kantonsrat Hans Frei (SVP), Präsident Zürcher Bauernverband, zum Thema «Bauern und Politik».
Bezirk Winterthur
Freitag, 24. Juni 2016, Apéro um 18 45 Uhr, Würmli Catering, Püntstrasse 35, Gundetswil, Bezirksbehördenkonferenz. Begrüssung durch SVPKantonsrat Peter Uhlmann, Vorstellung und Betriebsrundgang durch Inhaber Andreas Würmli. 20 15 Uhr: Nachtessen. Anschliessend Informationen und Referat von SVPNationalrat Claudio Zanetti. Dessert und Ausklang.
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svpzuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcherbote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svpzuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercherbote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.
Stadt Zürich/Kreis 11
Samstag, 9. Juli 2016 , 14 00 Uhr, Treffpunkt 2, Service Center, Flughafenbesichtigung mit anschliessendem Apéro.
Freitag, 26. August 2016, 18 00 Uhr, Hotel/ Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP PolitApéro. Referat von SVPNationalrat Mauro Tuena zum Thema: Erste Erfahrungen und Erkenntnisse meiner Arbeit als Nationalrat. Anschliessend Fragen, Diskussion und geselliges Beisammensein. Der Anlass ist öffentlich.
Sonntag, 25. September 2016, 10 00 –14 00 Uhr, Bauernbetrieb Albert Schumacher, Zürich Affoltern, Herbstbrunch.
Freitag, 28. Oktober 2016 18 00 Uhr, Hotel/ Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP PolitApéro. Referat von SVPKantonsrat Roland Scheck zum Thema: Verkehrspolitik der Stadt Zürich. Anschlies
Sektionspräsidententagung vom Samstag, 2. Juli 2016 im Rössli Illnau, Kempttalstrasse 52, 8308 Illnau
An die Sektionspräsidentinnen und Sektionspräsidenten sowie an die Plakatverantwortlichen und Vorstandsmitglieder
Programm
0830-0900 Eintreffen, Kaffee und Gipfeli
0900 Begrüssung durch den Parteisekretär Reinhard Wegelin
0905-0920 Regierungsrat Ernst Stocker, Finanzdirektor: „Regierungsarbeit und Parteiarbeit: Die Rolle der SVP zur Erreichung der bürgerlichen Ziele“
0920-0935 Kantonsrat Konrad Langhart, Parteipräsident: „Sektionen müssen den Erfolg der Partei sicherstellen“
0935-0950 Nationalrat Gregor Rutz: „Aufgaben, Pflichten und Rechte der Sektionen“
0950-1000 Diskussion und Anregungen
1000-1020 Pause
1020-1145 Praktischer Teil: Leitung durch den Parteisekretär
- Plakatierung: Sicherstellung des Erfolges an der Wahlurne: Praktische Beispiele und zukünftige Anforderungen
- Kantonsrat Tumasch Mischol: „Wie führe ich eine Partei? Grundzüge des Vereinsrechts“
- Reinhard Wegelin, Parteisekretär: „Die Präsenz der SVP an den Gemeindeversammlungen. Ideen für Vorstösse“
1145-1200 Anliegen der Sektionen
Anmeldetalon für die Sektionspräsidententagung vom Samstag, 2. Juli 2016
Name …………………………...............
Anzahl Personen ………………………
Sektion ………………………………….
Bitte bis spätestens Freitag, 24. Juni 2016 zurücksenden an