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Zürcher Bote Nr. 46

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AZA CH -8600 Dübendorf P. P. / Journal Post CH AG

Freitag, 15. November 2024 | Nr. 46 | 66. Jahrgang

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Prävention statt Gratisdrogen von Therese Schläpfer

Ereignisreicher Montag im Zürcher Kantonsrat von Christoph Marty

Harter Aufschlag in der Realität von Bernhard im Oberdorf

Gemeinderatssitzung im Zeichen der SVP von Patrick Walder

Adventsabend in Uetikon mit NR Matter

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GRENZSCHUTZ-INITIATIVE: JETZT UNTERSCHREIBEN!

Eine wirksame Lösung zur Beendigung des Asyl-Chaos Die Schweiz hat die Kontrolle über ihre Grenzen verloren, die verheerenden Zustände im Asylwesen breiten sich ungehindert aus. Alleine im letzten Jahr kamen über 30 000 Asylsuchende aus aller Welt, ein Plus von fast 25% im Vergleich zum Vorjahr. Das Staatssekretariat für Migration behauptet, die Lage habe sich 2024 entspannt – die Bevölkerung spürt davon jedoch nichts. Die Schweiz muss nun endlich handeln. Vor der Abstimmung über die Genehmigung und Umsetzung des sogenannten Schengen/Dublin-Abkommens mit der Europäischen Union 2005 hatte der Bundesrat zahlreiche Versprechen gemacht: ein wirksamer Schutz der Aussengrenzen, erhöhte Sicherheit, weniger Kriminalität und eine geringere Asylzuwanderung. In Tat und Wahrheit davon eingetreten ist: nichts. Oftmals wissen wir gar nicht mehr, wer unsere Grenzen passiert und in unser Land kommt. Mittlerweile sind nicht länger wir diejenigen, die bestimmen, wer in die Schweiz einreist, sondern kriminelle Schlepperbanden, welche den Asylanten die Durchquerung unzähliger sicherer Drittstaaten ermöglichen, bis sie hier eintreffen und ein Asylgesuch stellen. Die Folgen: ungebremst steigende Kosten von 3,5 Milliarden Franken pro Jahr, explodierende Kriminalität, die Gefährdung des sozialen Friedens. Während SP-Asylminister Beat Jans sich damit brüstet, zwei schwer kriminelle Afghanen zurückgeschafft zu haben, unternimmt die SVP konkrete Bestrebungen, um diesen grassierenden Missständen ein Ende zu setzen.

Grenzkontrollen zum Schutz des Schweizer Volkes Diesen Mai haben die Delegierten der SVP Schweiz die Lancierung der Volksinitiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutz-Initiative)» beschlossen. Die Initiative zielt darauf ab, das Chaos im Asylwesen zu beenden und den Missbrauch des Asylrechts zu stoppen. Die illegale Migration soll eingedämmt, asylbedingte Kriminalität verhindert und die rasant steigenden Asylkosten reduziert werden. Erreicht werden sollen diese Ziele primär durch die Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen an unseren Landesgrenzen. Migranten, die über sichere Drittstaaten wie beispielsweise Österreich, Frankreich oder Italien in die Schweiz gelangen, sollen nicht einreisen dürfen und kein Asyl mehr erhalten. Wessen Asylgesuch abgelehnt wird, soll kein Bleiberecht mehr in der Schweiz haben. In der Bundesverfassung soll zudem neu ein verbindliches jährliches Asylgewährungskontingent von höchstens 5000 Personen, welche tatsächlich an Leib und Leben bedroht sind, festgelegt werden.

Gemeinsam für mehr Sicherheit

Sean Burgess Kommunikation & Redaktor Der Zürcher Bote SVP Kanton Zürich

Nach rund einem Drittel der laufenden Frist ist die SVP des Kantons Zürich auf gutem Wege, ihr Soll-Kontigent an Unterschriften zu erfüllen; bereits etwa 60 Prozent wurden gesammelt. Auch wenn das Sammeln äusserst erfolgreich angelaufen ist, dürfen wir nun keines-

QR-Code scannen und den Unterschriftenbogen herunterzu­laden oder auf dem Sekretariat bestellen.

falls nachlassen und müssen uns weiter stark engagieren. Viele Sektionen haben bereits eine gute Zahl an Unterschriften beisammen, bei einigen besteht noch etwas Ausbaupotenzial. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei unseren Mandatsträgern, wo gewisse deutlich mehr als die geforderte Anzahl an Unterschriften gesammelt haben, andere hingegen ihr persönliches Sammelziel noch nicht ganz erreicht haben. Anfang / Mitte Februar werden wir die Ergebnisse der Unterschriftensammlung der Sektionen und Mandatsträger hier im Zürcher Bote publizieren. Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir die Initiative so bald wie möglich einreichen und damit den Druck auf die untätigen Akteure in Parlament und Regierung hochhalten können. Denn obgleich Bundesrat Jans weiterhin die Meinung vertritt, Grenzkontrollen seien zwecklos, zeigen die eingeführten Kontrollen unserer Nachbarländer das Gegenteil. Die Politik darf eine der wichtigsten Sorgen der Schweizer Bevölkerung nicht länger ignorieren und muss diese Herausforderung ohne weitere Verzögerungen angehen. Über die Weihnachts- und Neujahrszeit braucht es deshalb nochmals einen

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der Sicherungtrassen Nationals

Asylmissbrauch stoppen! Grenzschutz-Initiative jetzt unterschreiben! Eidgenössische Volksinitiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutzinitiative)» Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert: Art. 57a

Schutz der Landesgrenzen

Die Schweizer Grenzübergänge werden bewacht und die Schweizer Landesgrenzen überwacht. Einreisende Personen werden systematisch kontrolliert. Die Personenkontrolle beim Grenzübertritt kann physisch oder elektronisch erfolgen. Für Schweizerinnen und Schweizer, für ausländische Staatsangehörige mit einem gültigen Schweizer Aufenthaltstitel für die Dauer von mindestens einem Jahr sowie für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die die Landesgrenzen regelmässig überqueren, sind vereinfachte Verfahren vorzusehen.

1

Der Gesetzgeber kann für gewisse Personengruppen, insbesondere für Staatsangehörige aus Herkunftsstaaten mit einer erhöhten Anzahl Staatsangehöriger, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, eine Anmeldepflicht für die Einreise vorsehen. Bund und Kantone erheben zu diesem Zweck Anzahl und Herkunft der illegal eingereisten oder sich illegal in der Schweiz aufhaltenden Personen.

2

3

Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel oder anderweitige Einreiseberechtigung wird die Einreise verweigert.

Personen, die über einen sicheren Drittstaat einreisen, um in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen, wird keine Einreise und kein Asyl gewährt. Eine vorläufige Aufnahme ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bürgerinnen und Bürger von angrenzenden Staaten.

4

Für Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Staat, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten, wegen ihrer Ethnie, Religionszugehörigkeit, Staatsbürgerschaft, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden, kann der Bundesrat ein jährliches Asylgewährungskontingent gemäss Artikel 121a Absatz 2 von höchstens 5000 Personen festlegen.

5

6 Sobald Behörden oder öffentlich-rechtliche Körperschaften im Bund, in den Kantonen oder in den Gemeinden Kenntnis haben von Personen, die sich ohne gültigen Aufenthaltstitel oder anderweitige Einreiseberechtigung in der Schweiz aufhalten, melden sie diese Personen umgehend dem Bund. Der Bund stellt in Zusammenarbeit mit den Kantonen sicher, dass illegal eingereiste oder sich illegal in der Schweiz aufhaltende Personen die Schweiz innerhalb von längstens 90 Tagen verlassen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anschluss an eine Schweizer Sozialversicherung, insbesondere die Alters- und Hinterlassenenversicherung oder die Invalidenversicherung, und an eine Krankenversicherung ausgeschlossen; vorbehalten bleiben zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen. 7 Nach Ablauf der Frist nach Absatz 6 sind Arbeitsverträge zwischen Arbeitgebern und den Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel nichtig und vermitteln insbesondere keinen Anspruch auf Lohn oder sonstige Entschädigungen; Zuwiderhandlungen werden vom Gesetz unter Strafe gestellt.

Art. 197 Ziff. 17 2 17. Übergangsbestimmungen zu Art. 57a (Schutz der Landesgrenzen) 1 Nach Annahme von Artikel 57a durch Volk und Stände werden keine vorläufigen Aufnahmen mehr gewährt und keine neuen Ausweise für vorläufig Aufgenommene mehr ausgestellt. 2 Erachtet der Bundesrat Artikel 57a als unvereinbar mit einem internationalen Abkommen, so verhandelt er die entsprechenden Bestimmungen dieses Abkommens neu. Gelingt dies innerhalb von achtzehn Monaten seit der Annahme von Artikel 57a durch Volk und Stände nicht, so kündigt die Schweiz dieses Abkommen auf den nächstmöglichen Termin. 3 Bis zum Inkrafttreten der erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat innerhalb von zwei Jahren nach Annahme von Artikel 57a durch Volk und Stände entsprechende Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Im Übrigen ist Artikel 57a mit seiner Annahme durch Volk und Stände unmittelbar anwendbar. 1 SR 101 – 2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

 NICHT ABTRENNEN 

Eidgenössische Volksinitiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutzinitiative)»

Initiativkomitee

Das Initiativkomitee, bestehend aus nachstehenden Urheberinnen und Urhebern, ist berechtigt, diese Volksinitiative mit absoluter Mehrheit seiner noch stimmberechtigten Mitglieder zurückzuziehen:

Co-Präsidium

Dettling Marcel, Jessenenstrasse 110, 8843 Oberiberg; Aeschi Thomas, Mühlebachstrasse 5b, 6340 Baar; Amaudruz Céline, Chemin de la Gravière 4, 1227 Les Acacias; Graber Michael, Sonnenstrasse 9, 3900 Brig; Grüter Franz, Sonnhangstrasse 35, 6205 Eich; Matter Thomas, Toggwilerstrasse 96, 8706 Meilen; Sollberger Sandra, Leisenbergstrasse 4, 4410 Liestal; Strupler Manuel, Untere Weinbergstrasse 14, 8570 Weinfelden.

Mitglieder

Bircher Martina, Brodheiteristrasse 11a, 4663 Aarburg; Borer Anita, Sulzbacherstrasse 18, 8610 Uster; Chiesa Marco, Via delle Vigne 3, 6977 Ruvigliana; Friedli Esther, Hundsrücken 2537, 9642 Ebnat-Kappel; Gartenmann Stephanie, Kupfergasse 15, 3800 Matten; Gutjahr Diana, Rütistrasse 29c, 8580 Amriswil; Hablützel-Bürki Gianna, St. Alban-Ring 280, 4052 Basel; Hug Roman, Valtanna 26, 7202 Says; Martullo-Blocher Magdalena, Fuederholzstrasse 34, 8704 Herrliberg; Maurer Ueli, Rebacher 12, 8342 Wernetshausen; Pahud Yvan, Chemin de la Prise 40, 1454 L’Auberson; Pugin Jade, Rte de la Grande Charrière 21, 1666 Grandvillard; Quadri Lorenzo, Via San Gottardo 20A, 6900 Lugano; Riem Katja, Unterdorf 8, 3116 Noflen; Rutz Gregor, Postfach 470, 8702 Zollikon; Salzmann Werner, Breite 7, 3317 Mülchi; Schmid Pascal, Sangenstrasse 3, 8570 Weinfelden; Steinemann Barbara, Brünigstrasse 80, 8105 Watt-Regensdorf; Ziehli Emmylou, Grand-Rue 9, 1607 Palézieux-Village.

Zwingend alle Felder ausfüllen!

Kanton Nr.

PLZ

Name, Vorname (in Blockschrift)

Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen.

Pol. Gemeinde

Zwingend von jeder Person eigenständig/handschriftlich auszufüllen!

Geburtsdatum

Tag

Monat

Jahr

Wohnadresse

Eigenhändige Unterschrift

Strasse, Hausnummer

Kontrolle Leer lassen

1 2 3 Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches. Bitte sofort vollständig oder teilweise ausgefüllt bis am 24. Oktober 2025 einsenden an: Grenzschutz-Initiative, Postfach, 8245 Feuerthalen Für mehr Informationen oder die Bestellung bzw. das Herunterladen des Unterschriftenbogens: grenzschutzinitiative.ch Ablauf der Sammelfrist: 28. November 2025

Im Bundesblatt veröffentlicht am: 28. Mai 2024

Die unten stehende Stimmrechtsbescheinigung wird durch das Initiativkomitee eingeholt. Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass oben stehende _________ (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Volksinitiative in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben. Ort: Datum:

Amtsstempel

Die zur Bescheinigung zuständige Amtsperson: Amtliche Eigenschaft:

Eigenhändige Unterschrift:

Im Kampf um die Sicherung unserer Grenzen zählt jede Stimme.

persönlichen Effort von uns allen. Überzeugen wir unser Umfeld davon, dass es nun endlich griffige Lösungen

Bild: SVP Schweiz

braucht – dafür ist die Grenzschutz-Initiative das richtige Instrument. Nur gemeinsam können wir etwas ändern!


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