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Der Zürcher Bote Nr. 17

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HEIZ OEL HAURI

Abstimmungsvorlagen

NEIN zum Klimaschutzartikel

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ABSTIMMUNGSWOCHENENDE

Kanton Zürich Sitzverteilung in den Behörden

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND

PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

Aktuell Lex Netflix gerät in starken Gegenwind

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NEIN zum Transplantationsgesetz

Organspenden können Leben retten und wir mögen jedem Organempfänger das neue Leben gönnen. Dem Staat dürfen wir aber nicht die Macht auf die Verwendung von Organen erteilen, wenn sich Menschen zu Lebzeiten nicht ausdrücklich dagegen geäussert haben.

Jede Operation erfordert das schriftliche Einverständnis des Patienten. Warum das bei einer Organspende anders sein soll, ist nicht nachvollziehbar.

Es können nie alle Menschen genügend darüber aufgeklärt werden. Einige wollen sich auch nicht mit dem eigenen Tod beschäftigen, sind noch nicht für eine Entscheidung bereit oder wollen sich nicht dazu äussern. Nach der Zustimmung von Bundesrat und Parlament zum Transplantationsgesetz wurde das Referendum ergriffen, worüber wir nun am 15. Mai entscheiden werden. Bei dieser Abstimmung geht es nicht um eine Diskussion pro oder contra Organspende, sondern um die Regelung, bei wem ein Organ herausoperiert werden darf. Bis anhin galt die Zustimmungslösung. Spendenwillige

können sich in ein Register eintragen lassen. Neu soll die Widerspruchslösung gelten. D.h., dass jede Person, die ihre Organe nicht spenden möchte, dies ausdrücklich festhalten muss. Liegt keine Willensäusserung vor, geht der Staat von einer Zustimmung aus. Der eigene Körper ist das privateste was der Mensch hat. Deshalb gibt uns die Bundesverfassung das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Der Staat hat die Aufgabe, die Freiheitsrechte jedes Menschen zu schützen, und die körperliche Integrität gehört auch dazu. Diese Freiheitsrechte muss man nirgends anmelden, man hat sie bedingungslos.

Zustimmung selbst bei Blutentnahme unumgänglich Jeder Blutentnahme oder Impfung müssen wir mündlich zustimmen, zu Operationen sogar schriftlich. Das ist richtig. Denken wir nur an die Diskussionen um die Corona-Impfungen. Deshalb darf der Staat nicht davon ausgehen, dass eine fehlende Willensäusserung ihm das Recht auf die Organe eines sterbenden Menschen gibt. Die Aussage, dass den Menschen nach dem Tod –also einem toten, nicht mehr atmenden Menschen – die Organe entnommen werden, ist irreführend. Organspender sind lediglich hirntot. Die Organe müs-

Den Schweizer Pass verscherbeln?

Das neue Bürgerrechtsgesetz führt dazu, dass sich Ausländer einbürgern können, bevor sie integriert sind. Weil... die notwendigen minimalen Deutschkenntnisse im neuen Gesetz viel zu tief angesetzt sind. So kann jemand Schweizer werden, der kaum unsere Sprache spricht!

... die verlangte Aufenthaltsdauer in der Gemeinde viel zu kurz ist und länger als zwei Jahre dauern muss. Denn nur so kann beurteilt werden, ob jemand integriert ist.

... die Abklärungen zu Strafverfahren strenger sein müssen, damit wir keine Extremisten einbürgern. die Einbürgerung nicht gratis sein darf. Denn was nichts kostet, ist nichts wert! Deshalb müssen auch junge Ausländer etwas für die Einbürgerung zahlen!

Freitag, 29. April 2022 | Nr. 17 | 64. Jahrgang freipassfueralle-nein.ch

Stadt Zürich Wir sind die Stimme der vergessenen Bürger

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sen für die Wiederverwendung durchblutet sein. Aufgrund des Fortschritts in der Transplantationsmedizin wurde die Todesdefinition im Jahr 2007 neu geregelt. Seitdem wird jemand als hirntot erklärt, wenn die Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind. Dazu werden einige Reaktionen getestet, wie beispielsweise Pupillenreaktion oder Schmerzreize. Mit dem Hirn sind nur drei Prozent des Körpers tot. Mit einer künstlichen Beatmung und weiteren Massnahmen schlägt das Herz weiter. Schwangere Frauen können in diesem Zustand beispielsweise ihr Kind noch austragen.

Recht auf Ruhe nach dem Tod Im Text des Abstimmungsbüchleins wird aber nicht auf diese Tatsache hingewiesen. Nach einem Unfall mit schweren Kopfverletzungen kann jemand hirntot sein. Für eine Organentnahme wird der Körper unter Vollnarkose gesetzt, damit es nicht zu Abwehrbewegungen mit Armen und Beinen kommt. In Deutschland werden nur muskellähmende Medikamente verabreicht. Das Herz wird vor der Entnahme gelähmt und zum Stillstand gebracht. Bei schwerkranken Patienten mit hoffnungsloser Prognose beginnen die Vorbereitungen, noch bevor sie hirntot sind. Die lebenserhaltenden Behandlungen werden gestoppt. Nach fünf Minuten (in Deutschland muss zehn Minuten gewartet werden) wird der Patient an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen. Damit kein sauerstoffhaltiges Blut ins Hirn gelangt, werden die Blutgefässe Richtung Gehirn mit einem eingelegten Ballon verschlossen. Danach werden die Organe am noch pulsierenden Körper herausoperiert. Ob der Sterbeprozess dadurch unterbro-

Veranstaltungs-Tipp Hörifäscht 14. und 15. Mai

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chen wird und was dies für die die sterbende Person bedeutet, wenn ihre Organe in einem anderen Körper weiterleben, weiss niemand. Ausserdem haben wir ein Recht auf Ruhe nach dem Tod. Bei einer fehlenden Äusserung zu Lebzeiten werden die Angehörigen befragt. Sie können dagegen Widerspruch einlegen, wenn die sterbende Person mutmasslich die Organspende abgelehnt hätte. Aber: Der Hirntod ist immer ein plötzliches Ereignis durch einen Unfall oder eine Hirnblutung. Die Angehörigen sind in Schock und Trauer und stehen unter Druck. Für die Entscheidungsfindung der Angehörigen fehlt eine angemessene Bedenkzeit. Angehörige, welche einer Organentnahme zugestimmt haben, machen sich später oft Vorwürfe, dass sie ihre Liebsten in den schwersten Stunden ihres Lebens allein gelassen haben. Denn sie konnten sie nicht während des Sterbens begleiten. Sie verabschieden sich auf der Intensivstation von ihren schlafenden Angehörigen und sehen sie nach sieben Stunden als Leiche mit vielen Wunden und abgeklebten Augen wieder. Ohne unsere Zustimmung darf der Staat nicht das Recht bekommen, unsere Körper als sein Eigentum zu betrachten. Der Staat darf uns nie in eine Situation bringen, in der wir unsere Grundrechte schriftlich verlangen müssen. Wehren wir diesen Angriff auf unsere freiheitlichen Grundrechte ab und stimmen wir NEIN zum Transplantationsgesetz.

Therese Schläpfer Nationalrätin SVP Hagenbuch

Bild Pixabay

Die Wiederwahl des französischen

Staatspräsident Emmanuel Macron verlief harzig. Umso lauter war der Jubel seiner Anhänger. Mittendrin stand die Korrespondentin des Schweizer Fernsehens, Alexandra Gubser, die freudig erregt kommentierte: «Es war ein kollektives Aufatmen. Man hat richtiggehend gesehen, wie der Stein von ganz vielen Herzen fällt, auch von meinem. Weil die Alternative so schwer vorstellbar gewesen wäre. Das wäre ein solcher Alptraum gewesen, das mochte man sich gar nicht vorstellen. Die Erleichterung ist riesig.»

Abseits von solchem Festhüttenrummel müsste man sich fragen, ob bei einem Stimmenanteil von 58 Prozent für Macron von einem «kollektiven Aufatmen» gesprochen werden darf. Denn 42 Prozent dieses aufatmenden «Kollektivs» haben Marine Le Pen gewählt – und verfügen offensichtlich über ganz andere Atmungsorgane. Schlimmer noch, dass die SRF -Korrespondentin den Zuschauern ihre persönliche Gefühlslage zumutet. Welche Steine ihr vom Herzen fallen, ist dem Zwangsgebühren-Publikum vollkommen gleichgültig. Die ganz offensichtliche Parteinahme widerspricht den SRF -Richtlinien von «Sachgerechtigkeit» und «Meinungsvielfalt».

Ansonsten sympathisiert das Schweizer Fernsehens zuverlässig mit allen Geplagten, Geschundenen und Getretenen dieser Welt. Doch jetzt kein Wort darüber, warum in Frankreich vor allem die sozial Benachteiligten Marine Le Pen gewählt haben. Keine Analyse der sich auftürmenden Probleme. Hauptsache, Macron lässt überall die EU -Flagge flattern. Professionalität, kritische Distanz und unparteiische Einordnung sind und bleiben Fremdwörter im öffentlich-rechtlichen Schweizer Fernsehen.

Dabei kann SRF anderweitig nicht genug jammern, schimpfen und klagen über den zu geringen Frauenanteil in der Politik. In den Gemeinderäten, Parlamenten und Regierungen – überall sei das weibliche Geschlecht untervertreten. Doch die politisch rechtsstehende Marine Le Pen ist offenbar für SRF keine richtige Frau. Oder ist möglicherweise der glanzlos wiedergewählte Emmanuel Macron kein richtiger Mann?

ALARMISMUS

NEIN zum Klimaschutzartikel in der Kantonsverfassung

Dem Schutz der Umwelt und der Lebensgrundlagen kommt auch im Kanton Zürich eine herausragende Bedeutung zu. Daher finden sich in der Kantonsverfassung bereits vier Artikel, welche die ökologische Verantwortung im staatlichen Handeln fordern.

Christian

Mit dem neuen Artikel sollen nun Kanton und Gemeinden bei der Begrenzung des Klimawandels auf die Ziele des Bundes und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen ausgerichtet werden. Dass sich der Kanton Zürich an übergeordnetes Recht zu halten hat, ist selbstverständlich, eine Erwähnung in der Kantonsverfassung daher überflüssig.

Verfassung schlank halten Auf unnötige Formulierungen in der Verfassung ist dringend zu verzichten. Andere wichtige Bereiche unserer Gesellschaft, wie zum Beispiel die Bildung oder die Landwirtschaft kommen mit einem einzigen knackigen Artikel in der Verfassung aus. Die weitergehenden Bestimmungen haben sich daran auszurichten und sind auf Gesetzesund Verordnungsstufe zu regeln. Der zeitgeistige Klimaschutzartikel ist einerseits Symbolpolitik, öffnet mit seinen drei Absätzen aber auch Tür und Tor für unübersehbare Massnahmen, Verbote, Vorschriften und Zwänge.

Namentlich genannt sind die Bereiche Siedlungsentwicklung, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie Industrie und Gewerbe, also so ziemlich alles, worauf unsere Volkswirtschaft gründet. Dass dabei auch die Wirtschaftlichkeit und die Sozialverträglichkeit eine Rolle spielen sollen,

BÜRGERRECHTSGESETZ

Fakt ist: Im Vergleich zu 1990 konnte der Verbrauch von fossilen Brennstoffen im Gebäudebereich um 30 % gesenkt werden, dies bei einer Zunahme an Wohngebäuden um 33 % in derselben Zeitspanne. Bild Pixabay

wird im Verfassungsartikel ausgeklammert. Denn die links-grüne Einschränkungspolitik führt zunehmend zu einer Verteuerung der Produktions- und Lebenskosten und gefährdet lokale Arbeitsplätze und Wohlstand.

Innovation statt Beschränkung und Zwang Gerade der Kanton Zürich ist ein Vorreiter in der Innovation. Längst sind Nachhaltigkeit und umweltschonende Produktionsprozesse zu einem Wettbewerbsvorteil geworden. Industrie, Landwirtschaft, Verkehr und der Immobiliensektor richten sich an dieser Nachfrage aus, so entstehen ohne staatliche Zwänge neue ökologische Produkte, welche auf dem Markt bestehen können.

Die Befürworter des Klimaschutzartikels beschwören hingegen in ideologischer Verblendung den Weltuntergang, in dramatischen Worten wird auf die Dringlichkeit von drastischen Massnahmen hingewiesen.

Wie unangebracht der Alarmismus in der Klimafrage im Kanton Zürich ist, zeigen die politischen Errungenschaften der Klimaallianz gerade selber. So wird der Kanton Zürich in den nächsten Monaten das mit Abstand strengste Energiegesetz der Schweiz in Kraft setzen. Gas- und Ölheizungen sind faktisch verboten, Hauseigentümer werden zu teuren Sanierungsmassnahmen gezwungen. Dies obwohl gesamtschweizerisch jährlich rund 10,5 Milliarden Franken in den Gebäudeunterhalt, ins-

Zurück an den Absender!

Die linke Mehrheit des Kantonsrates hat ein zu lasches Bürgerrechtsgesetz verabschiedet, gegen welches die SVP erfolgreich das Referendum ergriffen hat. Das unsäglich lasche Gesetz kommt nun an die Urne. Es ist wichtig, dass der Souverän das Gesetz versenkt. Der Kantonsrat muss es in wichtigen Punkten nachbessern. Ansonsten werden die falschen Personen eingebürgert. Personen, welche der Allgemeinheit zur Last fallen und unsere Sicherheit aushöhlen.

Stefan Schmid

Kantonsrat SVP Niederglatt

Die SVP forderte im Zuge des neuen Gesetzes, dass die Gemeinden bei erhärtetem Verdacht einen Erhebungsbericht bei der Polizei über die Bürgerrechtsbewerber einholen dürfen. Leider gewährt das neue Bürgerrechtsgesetz den Gemeindebehörden ausschliesslich Einsicht in das Strafregister «VOSTRA» des Bundes. Dies genügt jedoch nicht, denn das VOSTRA-Register zeigt nur schwere Straftaten und gibt keine Auskunft über in Polizeiakten vorhandene Einträge wie häusliche Gewalt, Rotlichtmilieu, Anschaffen, Mehrfachehe, Verdacht auf Scheinehe, Zwangsheirat, Verstösse gegen die Polizeiverordnung, Widerhandlung gegen das Volksschulgesetz, Missbrauch von Sozialhilfe sowie extrempolitische oder -religiöse Tätigkeiten.

Hingegen würde der Bericht der kommunalen Polizeidienststelle wichtige Indikatoren offenlegen, welche es erlauben, die Integrationswilligkeit und Integrationsfähigkeit einer einbürgerungswilligen Person zu beurteilen. Beispielsweise wird aus einem polizeilichen Bericht sichtbar, ob Polizeieinsätze aufgrund von Unterdrückung und häuslicher Gewalt stattgefunden haben. Ein Polizeibericht kann also wichtige Hinweise offenlegen, ob eine einbürgerungswillige Person die Voraussetzun-

gen gemäss Bürgerrechtsverordnung nicht erfüllt und unsere Bundesverfassung nicht respektiert. Dies wäre aber wichtig, weil die Verfassung folgende Grundrechte einfordert und gleichzeitig uns allen garantiert: die Gleichberechtigung von Mann und Frau; das Recht auf Leben und persönliche Freiheit; die Glaubens- und Gewissensfreiheit; die Meinungsfreiheit; die Schulpflicht.

Verfehlungen gegen diese Grundprinzipien, stehen in aller Regel nicht im VOSTRA , sondern in Polizeiakten. Das neue Bürgerrechtsgesetz aber verwehrt und verunmöglicht den Einbürgerungsbehörden die Einsicht in die Polizeiakten. Offenbar sollen diese auch Kriminelle und problematische Fälle einfach durchwinken.

Das neue Bürgerrechtsgesetz ist nicht nur bezüglich der Sicherheit hoch bedenklich, sondern auch in Bezug auf die sprachliche Integration. Es ist unbestritten, dass die sprachliche Verständigung der Schlüssel zur erfolgreichen Integration ist und man nur über die Sprache vollständig integriert werden kann. Mit dem Erwerb des Schweizer Bürgerrechts wird auch das Stimm- und Wahlrecht verliehen. Das Stimm- und Wahlrecht gibt jedem Bürger Möglichkeiten in der Mitgestaltung der Gesellschaft, wie es in keinem anderen Land dieser Erde so umfassend möglich ist.

Minimale Sprachkompetenz deutlich unterschritten

Gemäss anerkanntem Referenzrahmen

kann sich eine Person mit mündlicher Kompetenzstufe B2 spontan und flies-

besondere energetische Sanierungen investiert werden. Im Vergleich zu 1990 konnte der Verbrauch von fossilen Brennstoffen im Gebäudebereich um 30% gesenkt werden, dies bei einer Zunahme an Wohngebäuden um 33% in derselben Zeitspanne.

Statt, dass diese auf Innovation und Wirtschaftlichkeit fussende freiwillige Entwicklung fortgesetzt wird, schafft man nun mit Zwang Technologieverbote und Härtefälle. Denn nicht jeder Hauseigentümer hat einen dreissigjährigen Amortisationshorizont und kann locker Hunderttausende von Franken in die Sanierung der Liegenschaft investieren. Gerade Senioren werden im Namen des Klimaschutzes aus ihren Eigenheimen vertrieben und Mieter in Altliegenschaften werden Leerkündigungen und Mietzinserhöhungen erleben. Klimastrategie macht Klimaschutzartikel überflüssig Ein weiterer Vorbote des Klimaschutzartikels ist die vom Regierungsrat vor wenigen Wochen präsentierte langfristige Klimastrategie. Sie umfasst einen Strauss von Handlungsschwerpunkten, um das Klimaziel Netto-Null bis 2040 anzustreben. Die Kosten der Massnahmen werden auf zwanzig Milliarden Franken in den nächsten zwanzig Jahren veranschlagt. Also tausend Millionen Franken pro Jahr, welche durch Kanton und Private aufzuwenden sind. Angesichts solcher Perspektiven kann man wirklich nicht behaupten, der Klimaschutz sei nicht auf dem Radar der Zürcher Politik, in Tat und Wahrheit leisten wir längst unseren Anteil zur Rettung des Planeten, ein neuer Verfassungsartikel ist dazu unnötig. Sagen wir JA zur Vernunft, JA zu einer schlanken Verfassung und NEIN zur Symbolpolitik, NEIN zum überflüssigen Klimaschutzartikel.

send verständigen, sodass ein normales Gespräch mit der Landessprache Kundigen ohne grössere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Eine Person mit schriftlicher Kompetenzstufe B1 kann die Hauptinformationen verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Die SVP erachtet diese Sprachkompetenz als minimalen Qualitätslevel, welcher erfüllt sein muss und gleichzeitig auch Beweis ist für eine erfolgreiche Integration sowie die Grundlage, sich in unserem Land am Gesellschaftsleben zu beteiligen und den wirtschaftlichen Erhalt auch in Zukunft sicherzustellen.

Die linke Ratsmehrheit hat jedoch diese sprachlichen Anforderungen auf die Stufe B1 schriftlich und A2 mündlich reduziert. Dies bedeutet so viel, als dass eine Person in Standardsituationen sich lediglich in einem einfachen Satz ausdrücken kann: Beispielsweise beim McDonalds im Drive-in einen Cheeseburger mit Pommes zu bestellen vermag. Mit Niveau B1 kann eine Person einen Text nur dann verstehen, wenn einfache Zusammenhänge beschrieben und einfache Wörter verwendet werden. Wie eine solche Person ohne Dolmetscher einen Behördengang tätigen, eine Abstimmungsvorlage verstehen, oder sich im Arbeitsmarkt über kurz oder lang behaupten will, ist höchst schleierhaft.

Das neue Bürgerrechtsgesetz ist lasch. Es ist für die Gesellschaft und unsere Sicherheit eine Zumutung. Stimmen Sie also klar NEIN!

Christoph Mörgeli
Sprache ist und bleibt der Schlüssel schlechthin zur Teilhabe an unserer Gesellschaft und Politik. Um mitreden zu können, braucht es ein hinreichendes Niveau.

AUS DEM KANTONSRAT

«Jedem Kantönli sis Lehrmitteli» war gestern

Zu Beginn der letzten Sitzung im ablaufenden Amtsjahr stand zuerst die Wahl eines neuen Ratsmitgliedes der Mitte an. Anschliessend wurden je ein Ratsmitglied in die KSSG und KJS gewählt. Nach diesen Nominierungen bzw. Wahlen ging es beim linken Postulat – Wohnbauförderungsverordnung zur Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Kanton Zürich – abermals um den Ausbau sozialistischer Wohnbauförderung. Die SVP beantragte Ablehnung dieses unnötigen Postulates. Die Überweisung wurde damit erfolgreich verhindert.

Bei der Einzelinitiative – Bewilligung eines Planungs- und Projektierungskredites für eine kantonsübergreifende, normalspurige Bahnverbindungslinie zwischen Rüti und dem Raum Schmerikon/Uznach – ging es um ein Projektierungsgeschäft, das schlicht nicht auf der Flughöhe des Kantons Zürich liegt. Christian Lucek (SVP) erklärte sachlich, dass sich durch die Bevölkerungsentwicklung in der St. Galler Region SeeGaster eine gesteigerte Nachfrage der Verbindung ins Zürcher Oberland respektive direkt ins Glattal und zum Flughafen vermuten lasse. Die mit der Einzelinitiative vorgeschlagene direkte Linienführung wäre für diesen Zweck grundsätzlich logisch und nachvollziehbar. Doch einmal mehr wird vom Kanton ein Projektierungskredit gefordert, nachdem die Finanzierung der Bahninfrastruktur mit dem FABI (Bundebeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur) in die Hände des Bundes übergegangen

ist. Die SVP lehnt daher die Einzelinitiative ab.

Öffentlicher Verkehr

Bei der Parlamentarischen Initiative der SVP FDP und Mitte – für einen attraktiven und leistungsfähigen, öffentlichen Verkehr – ging es darum, dass die negativen Tempoexzesse der grün-linken Städte auch Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr haben. Anders als andere Gemeinden haben sie freie Hand für Verkehrsanordnungen auch auf Hauptverkehrsachsen. So bestehen in den Städten Zürich und Winterthur Bestrebungen, Tempobeschränkungen auch auf Achsen des öffentlichen Verkehrs umzusetzen. Die Utopie der verkehrsberuhigten Städte wirkt sich aber auch direkt auf die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Verkehrs aus.

Die Reisezeit verlängert sich, die Takt-Anbindung und die Umsteigefrequenzen sind gefährdet, die Attraktivität des ÖV sinkt. Die Parlamentarische Initiative wurde zu unserer Freude überwiesen.

Lehrmittelfreiheit im Kanton

Zürich

Bei der Parlamentarischen Initiative der SVP FDP und Mitte – Qualitätswettbe-

ZÜRCHER RATSHERRENSCHIESSEN 2022

werb statt Monopol bei den Lehrmitteln – für eine geleitete Lehrmittelfreiheit im Kanton Zürich – ging es darum, die Qualität vor staatlichen Zwang zu stellen. Rochus Burtscher war klar der Ansicht, dass die in der Deutschschweiz eingesetzten Lehrmittel für wichtige Fächer wie Deutsch, Mathematik, Technik etc. bereits heute dank der Lehrmittel verschiedener Verlage die Anforderungen an den Zürcher Lehrplan 21 erfüllen.

Dies nachdem mit HarmoS und dem Lehrplan 21 die Lernziele in fast der gesamten Deutschschweiz harmonisiert wurden. Die Zeiten, als bei der Volksschule ein kantonales Gärtchendenken vorherrschte, sind vorbei. Auch Wirtschaftsräume in der Grösse eines Kantons sind passé, «Jedem Kantönli sis Lehrmitteli» war gestern.

Im Mittelschulbereich mit seinem weit kleineren Mengengerüst herrscht seit jeher vollständige Lehrmittelfreiheit, ohne dass dies zu Problemen geführt hätte. Mit einer geleiteten Lehrmittelfreiheit gewinnen alle: Die Kinder, die Lehrpersonen, die Gemeinden, die Steuerzahlenden, aber auch der LMVZ selber, wenn er seine neuen Freiheiten geschickt ummünzt. Die Parlamentarische Initiative wurde schliesslich deutlich überwiesen.

KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG

Sitzverteilung in den Behörden

Romaine Rogenmoser

Kantonsrätin SVP Bülach

Hand aufs Herz – haben Sie sich schon einmal Gedanken dazu gemacht, wie denn die Anzahl Sitze berechnet wird, die jeder Bezirk im Kantonsrat zugeteilt erhält?

Vermutlich nicht. Da sind Sie natürlich nicht alleine, denn vermutlich wissen auch die wenigsten der 180 Ratsmitglieder darüber Bescheid, welchem Mechanismus sie denn ihren Sitz zu verdanken haben.

Die Sache ist so einfach, wie – aus SVP Sicht – störend.

Aktuell werden die Sitze pro Bezirk bzw. Wahlkreis anhand der Anzahl Einwohner aufgeteilt.

So bestimmen also auch die Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz über die Aufteilung der Sitze pro Bezirk. Mit einer Parlamentarischen Initiative forderte die SVP deshalb die Aufhebung dieses Missstandes.

Eine minimale Korrektur im Gesetzesartikel hätte dies ermöglicht: Es werden einfach «Einwohner» durch «Personen mit Schweizer Bürgerrecht» ersetzt.

Das Gesetz hält fest: Die Sitzverteilung ist so zu regeln, dass der Wille jeder Wählerin und jedes Wählers im ganzen Kanton möglichst gleiches Gewicht hat.

Ein Wettbewerb im Zeichen der Gemeinschaft und Tradition

In diesen Tagen erhalten die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Zürcher Exekutiven und Legislativen aller Stufen die Einladung zum 23. Zürcher Ratsherrenschiessen.

Am Montag, dem 18. Juli, findet im Albisgütli, nach zweijähriger Corona-bedingter Zwangspause, wieder der Wettbewerb und die Begegnung von Behördenmitgliedern und Parlamentsmitgliedern aus dem ganzen Kanton Zürich statt. Nur Ratsherren betrifft der Anlass längst nicht mehr, wie der Name erahnen lässt, sondern seit der Wiederbelebung des Festes im Jahr 1982 auch die Ratsfrauen. Das Schützenfest steht zwar auf dem Fundament einer langen Tradition, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht und im 19. Jahrhundert wesentlich zur Bildung des modernen Bundesstaates beitrug, ist aber auf die Gegenwart ausgerichtet und soll den ungezwungenen Austausch zwischen Menschen ermöglichen, welche sich sonst in einem anderen Rahmen treffen oder gar nicht viel miteinander zu tun haben. Was sie verbindet, ist der Dienst an der Öffentlichkeit und die Verantwortung ihres Amtes. So sind auch ehemalige Mandatsträger/-innen zugelassen und, um den Kreis etwas zu öffnen, kann pro Behördengruppe

auch ein Nicht-Behördenmitglied mitmachen.

Nach zwei Jahren mit starken Einschränkungen bei Anlässen und der erstmaligen Verschiebung des Anlasses im Tösstal im Jahr 2020 auf das Folgejahr und der endgültigen Absage der Durchführung im Frühjahr 2021 kommt die Schützengesellschaft der Stadt Zürich nun zur ersehnten Durchführung. Die Vergabe des Ratsherrenschiessens erfolgt jeweils durch das Kuratorium, dem Regierungsrat Ernst Stocker vorsteht.

Grundlage sind die Bewerbungen von Städten und Gemeinden, welche zusammen mit ihren Schützenvereinen ein OK bilden. Das letzte ausgetragene Ratsherrenschiessen fand 2018 in Wädenswil statt und 2020 wäre es im Tösstal unter der Federführung von Wila gewesen.

Mit der jetzigen Durchführung im Kantonshauptort kommt die Tradition hoffentlich wieder voll in Fahrt. 2024 sind dann mit Stäfa die Seebuben mit der Ausrichtung an der Reihe.

Das Organisationskomitee hat eine grosse Anstrengung unternommen, um ein würdiges Ratsherrenschiessen 2022 durchzuführen. Es liegt jetzt an den politischen Mandatsträgern aller Stufen, der Einladung zu folgen und durch rege Teilnahme ein lebhaftes Fest auf dem Albsigütli zu ermöglichen.

Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtiger denn je, die gewohnte Perspektive mal zu wechseln und sich auszutauschen, aber auch der freiheitsliebenden Schützentradition unseres Kantons und Landes nachzukommen. Das Organisationskomitee und das Kuratorium freuen sich auf viele Anmeldungen und einen belebten 18. Juli auf dem Schiessstand und in der Festhalle. In den letzten Tagen sind alle Gemein-

Wählen können aber ganz offensichtlich nur Schweizer Bürger ab 18 Jahren. Die Anzahl Sitze soll also ebenfalls nach dem Willen der Wahlberechtigten und nicht nach der Anzahl der Einwohner berechnet werden.

Wir haben hier also praktisch einen verfassungswidrigen Zustand, da es ganz offensichtlich ist, dass hier nicht der Wille jedes Wählers gleiches Gewicht hat, sondern eben durch unterschiedliche Anteile nicht Stimmberechtigter verfälscht wird.

Es ist ein Unding, dass als Grundlage für die Sitzberechnung die Gesamteinwohnerzahl statt die Zahl der Schweizer Bürger eines Wahlkreises dient. Und das Ganze ist eben keine «Tüpflischeisserei», sondern relevant, denn die Ausländeranteile sind in den jeweiligen Bezirken sehr unterschiedlich, sodass in den einzelnen Bezirken eine unterschiedliche Anzahl nicht Stimmberechtigte mitbestimmen können über die Stärke der Bezirkszuteilung.

Es bestimmen also Leute, die gar nicht wählen können über die Gewählten bzw. deren Anzahl. Hier profitieren insbesondere wieder die Stadtbezirke, da hier der Ausländeranteil bedeutend höher ist als in den übrigen Bezirken. Es war abzusehen, dass dieses Anliegen bei den anderen Parteien wenig Zuspruch erhält. Trotzdem werden wir auch in Zukunft mit Vorstössen versuchen, den Landbezirken und der Land­ und Agglomerationsbevölkerung zu mehr Gewicht zu verhelfen.

den und Städte mit den Einladungen und den Anmeldeunterlagen bedient worden.

Für weitere Informationen steht Fritz Kilchenmann (Tel. 044 854 13 54) als Mitglied des Kuratoriums gerne zur Verfügung.

Für das Kuratorium: Kantonsrat Daniel Wäfler, Schreiber WORTE DES 2. VIZEPRÄSIDENTEN DER SVP KANTON ZÜRICH

Erinnern Sie sich an die berühmte Geschichte vom Trojanischen Pferd?

Weil die alten Griechen die antike Stadt Troja nicht einnehmen konnten, griffen sie zu einer Kriegslist: Sie schenkten den Trojanern ein riesiges Holzpferd, in dessen Bauch sie viele Soldaten versteckten. Nachdem die Trojaner das Pferd unter grossem Jubel in die Stadt geschleppt hatten, stiegen nachts die griechischen Krieger aus dem Holzbauch und zerstörten durch die listige Verbergung ihrer wahren Absicht die Stadt Troja.

Etwa so funktionieren die Vertreter der Grünliberalen Partei (GLP). Sehr viele unserer Bürgerinnen und Bürger meinen beim Wählen der Grünliberalen, sie wählten Bürgerlich-Liberale, die sich gewissermassen nebenbei auch noch um die Erhaltung der Natur und für den Umweltschutz einsetzen. Genau wie wir das eigentlich alle tun und niemand etwas dagegen haben kann. Doch die Wähler der Grünliberalen glauben überdies, die von ihnen unterstützte Partei sei auch in der Finanz- und Wirtschaftspolitik auf der richtigen, nämlich der bürgerlichen Seite. Doch das ist leider grundfalsch: Die Grünliberalen stimmen in den Parlamenten fast immer mit den Linken. Woher kommen die weit verbreiteten naiven Vorstellungen über

die politische Agenda der Grünliberalen? Diese gehen zurück auf die Abspaltung einiger tatsächlich liberalerer, weniger linker Persönlichkeiten von der Grünen Partei im Jahr 2004. Damals unterlag Martin Bäumle bei der Wahl zum Zürcher Kantonalpräsidenten der Grünen seinem Rivalen Balthasar Glättli. Tatsächlich wich die GLP unter dem Präsidium von Nationalrat Martin Bäumle in der Finanzund Wirtschaftspolitik noch öfter von den Linken ab. Heute hingegen steht das Wort «liberal» bei den Grünliberalen nur noch im Namen. Sie stimmen bei den Abstimmungen im nationalen Parlament grossmehrheitlich mit der SP und den Grünen – also mit den Linken. So verhilft die GLP der linken Seite immer wieder zu wichtigen Siegen, was ihre Wähler meist gar nicht mitbekommen. Die Grünliberalen sind also zu einem Trojanischen Pferd geworden. Ihre bürgerlichen, meist gut gestellten und gut ausgebildeten Wähler schleppen das Pferd jubelnd hinter die Stadtmauern – wo aber tiefrote Krieger dem hellgrünen GLP-Holzbauch entsteigen. Die Grünliberalen sind heute in den allermeisten Fällen ein «Copy paste» der linken Parteien. Die GLP-Vertreter

stimmen mit den Linken bei staatlichen Mehrausgaben, bei der Staatsaufblähung, bei der ganzen Gender-Politik, bei der Gesundheitspolitik, beim Abbau der Armee usw. Bei der Angleichung des Rentenalters im Rahmen der AHV-Revision wollen sich die angeblich liberalen Grünliberalen nicht festlegen.

Dafür setzt sich keine andere Partei so fanatisch für den EU -Beitritt der Schweiz ein. Die Präsidentin der freiheitsfeindlichen Operation Libero ist vor Kurzem GLP-Gemeinderätin in der Stadt Zürich geworden.

Kurz: Die meisten Wähler der Grünliberalen würden wohl erschrecken, wenn ihnen wirklich bewusst würde, dass sie die Linken in der Schweiz immer noch mächtiger machen. Die Abkürzung GLP steht für mich nicht für Grünliberale Partei, sondern für Grünlinke Partei.

von Thomas Matter

René Isler Kantonsrat SVP Winterthur

GLOBALER KAMPF UM INFORMATIONEN

EU will nur noch «überprüfbare Inhalte» zulassen

Der Unternehmer Elon Musk kauft Twitter und plant damit angeblich eine globale Plattform für Redefreiheit. Praktisch gleichzeitig versucht die Europäische Union mit einem umstrittenen «Digitalen Grundgesetz» weiterhin, EU -Kritik zu unterbinden.

rw. Die EU hat kürzlich ihren EU -Aktionsplan gegen Desinformation vorgestellt. Das Papier trage Züge, meinen Kritiker, die auf eine gezielte Meinungslenkung hinausliefen. Der Europäischen Union geht es bei der von ihr im Aktionsplan enthaltenen Bekämpfung von Desinformation ausdrücklich um solche Informationsinhalte, die nach EU- oder nationalem Recht an sich nicht strafbar oder in sonstiger Weise gesetzlich unzulässig seien. Die Massnahmen würden sich nur auf die Desinformationsinhalte richten, die nach dem nationalen oder EU-Recht aber rechtmässig sind. Was als «Desinformationsinhalt» zu gelten hat, entscheidet selbstverständlich die EU selbst. Totalitär-digitale Kontrolle Mit ihrem Aktionsplan und dem neuen Digitalgesetz will die EU den Bürgern aber nur noch den Zugang zu einer Vielzahl «überprüfbarer Informationen» gewähren, also solchen, die zuvor staatlicherseits oder durch «Selbstverpflichtungen» der Onlineanbieter überprüft wurden. Lediglich diese «überprüfba-

ren Informationen» hält die EU für eine offene demokratische Gesellschaft für entscheidend.

Doch gemäss ihrer Verfassung hätten die Bürger der 28 EU -Länder mit Ausnahme der Straf-, Jugendschutz- oder

Persönlichkeitsrechtseinschränkungen, Anspruch auf ungehinderten Zugang zu sämtlichen Informationen, unabhängig von deren Bewertung durch die EU und deren Mitgliedstaaten oder der von ihnen über Onlineanbieter beauf-

Dauerbrenner städtische Wohnungsnot

«Warum erreichen wir in den Städten keinen Wohnungsüberfluss?», fragt SVP-Nationalrat Ernst Gugerli. Nicht gestern, sondern 1972 in einem Artikel der Vorläuferpublikation des Zürcher Boten (Ausgabe 3/72).

ta. Die Ursachen für das (zu) knappe Angebot kommen uns heute wie alte Bekannte vor.

Gugerli (1911–1993) schreibt: «Ein Hauptgrund ist die ständig abnehmende Belegungsdichte pro Wohnung. In den Städten reduzierte sich die durchschnittliche Zahl Personen je Wohnung von 1960 bis 1969 von 3.4 auf 2.8 … Die Entwicklung ist die Folge der kleineren Familien und des Umstandes, dass junge Ledige, … sich heute in zunehmender Zahl eine eigene Wohnung leisten können.»

… laufend durch Zuzüge von aussen belegt

Auch als Prophet behielt Gugerli recht, da er die aus- und inländische Zuwanderung voraussah: «In realer Sicht muss

tragten Institutionen. Die beabsichtigte totalitär-digitale Kontrolle müsste die Schweiz bei einem EU-Beitritt ebenfalls übernehmen.

Sind nur linke Meinungen frei?

Tesla-Chef Elon Musk steht vor der Twitterübernahme. Das hat unter Linken eine Krise ausgelöst. Musk hatte angekündigt, die Meinungsäusserungsfreiheit zu akzeptieren. Grüne und Linke sind in Aufruhr, denn sie können nicht mehr die ihnen nicht genehmen Tweets löschen lassen. Sie scheuen die Meinungsfreiheit wie der Teufel das Weihwasser. Sind Meinungen nur frei, wenn sie links sind?

Dieser hysterische Aufschrei des links-grünen Milieus gegen diese zaghaften freiheitlichen Bestrebungen zeigt, wie Meinungsführer die Meinungsfreiheit fürchten. Allerdings wird erst die Zukunft zeigen, wie frei die neue Plattform wirklich werden wird. Der reichste Mann der Erde war bisher ein lupenreiner Globalist, der immer sehr eng mit Geheimdiensten zusammengearbeitet hat. Zweifel sind deshalb angebracht. Sicher ist nur, dass ein globaler Kampf um Informationen und deren Bewertung voll im Gange ist.

Politische Tätigkeit: Alt Gemeinderat SVP

Ortspartei: Bachenbülach

Geboren am: 20 Mai 1953

Sternzeichen: Stier

Beruf: Rentner

Hobbys: Reisen, Tennis, Kanufahren, Klavierspielen

Grösse: 182 cm

Augenfarbe: Blau

Lieblingsgetränk: morgens schwarzer Kaffee, abends ein Glas Rotwein

Lieblingsessen: Läberli mit Röschti

Lieblingslektüre: Charles Dickens und Thilo Sarrazin

Was niemand von mir weiss: Oberflächlichkeit und Gleichgültigkeit bringen mich innerlich zur Weissglut.

Damit kann man mir eine Freude machen: interessante und kritische Gespräche, mit der Familie und mit Freunden bei einem Glas Wein

Mein Wunsch für die Zukunft: Wir sollten endlich schätzen, was wir in der Schweiz am direktdemokratischen Milizsystem haben. Wir sollten uns mehr darum kümmern, wie wir demokratische Werte weitergeben, sie pflegen und Wege finden, wie wir unsere demokrati­

Unbeschwertes Reisen mit unserem «Pössl».

sche Diskussions­ und Werterhaltungskultur erhalten können. Wir sollten uns vermehrt um die politische Bildung der Kinder kümmern. Politische Bildung zielt darauf ab, systematische Kenntnisse über das eigene politische System zu vermitteln und die Fähigkeit zum politischen Handeln zu stärken. Sie umfasst hauptsächlich das Erkennen von Strukturen, Prozessen und politischen Sachverhalten. Es geht dabei darum, Kompetenzen und Sachverhalte zu erklären, Aussagen kritisch zu beurteilen, sich eine eigene Meinung zu bilden und

diese auch zu vertreten. Die politische Bildung umfasst Handlungskompetenzen, die es erlauben, sich politisch durchzusetzen und gegebenenfalls Kompromisse zu schliessen. Diese demokratischen Kompetenzen müssen parteipolitisch neutral vermittelt werden. Sie müssen darauf abzielen, Interesse zu wecken und Staatsbürgerinnen und Staatsbürger über ihre Rechte und Pflichten zu unterrichten und unsere mehrheitlich linke Medienlandschaft und unsere linke gebührenfinanzierte SRG kritisch zu hinterfragen.

auch erkannt werden, dass der konstante Trend, in die Städte zu ziehen –wenigstens in den heutigen Konjunkturverhältnissen – nie eine volle Befriedigung der Wohnungsnachfrage erreichen lässt. Jede Zahl neuer Wohnungen in den Wirtschafts-, Schulungsund Kulturzentren wird laufend durch Zuzüge von aussen belegt.»

FREIPASS FÜR ALLE?

BürgerrechtsGesetz

Alessandro Pecorelli, eingebürgert

Auch Secondos und Eingebürgerte stimmen am 15. Mai NEIN zum zahnlosen Bürgerrechts-Gesetz

Schau das Video von Alessandro an:
Ein globaler Kampf um Informationen und deren Bewertung ist voll im Gang.
VOR 50 JAHREN
Mehr Flächenbedarf pro Person und junge Singles, die ihre eigene Wohnung wollen: Daran hat sich über ein halbes Jahrhundert wenig geändert. Bild Pixabay

WORTE EINES MIR ZUNÄCHST UNBEKANNTEN REDNERS …

Gsaat isch gsaat!

In einem Landgasthof kam vom Nebentisch her ein mir nicht bekannter Mitbürger auf mich zu und überreichte mir einen von ihm aufgehobenen Zeitungsausschnitt. Die Überschrift lautete: «Wider die Missachtung der Neutralität».

Ich las. Es war ein Auszug aus irgendeiner Rede eines mir zunächst unbekannten Redners, der dem Bundesrat riet, er solle einmal die von ihm selber herausgegebene Zeitschrift zur 150Jahrfeier des Bundesstaates von 1998 lesen, statt den EU-Beitritt anzustreben.

In dieser Zeitschrift schrieb nämlich der in Basel wohnhafte Liedermacher Georg Kreisler (1922–2011), ein einst durch die Nazis aus Wien vertriebener Jude, der später dank unserer Sicherheit und Neutralität in der Schweiz lebte: «Neutralität ist eine wertvolle Sache, die gibt man nur auf, wenn man ein Trottel ist oder ein Österreicher.» Erst jetzt erkannte ich den Redner dieser Zeitungsmeldung: Es handelte sich um eine Passage aus meiner Albisgüetli-Rede von 1999.

SO STIMMEN SIE RICHTIG !

Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Eidgenössische Vorlagen

1. Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) NEIN

2. Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) NEIN

3. Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Kantonale Vorlagen

1. Klimaschutzartikel (Änderung der Verfassung des Kantons Zürich vom 25. Oktober 2021) NEIN

Weiter soll ich in jener Rede gesagt haben: «Nun, ich behaupte nicht, unsere Neutralitätsabschaffer in Bern seien alles Österreicher!» Nach fröhlichem Gelächter wandte ich mich an den Überbringer dieser schönen Erinnerung: «Ich habe gar nicht gewusst, dass ich vor 23 Jahren so viel Kluges gesprochen habe.»

WIR WITTERN MORGENLUFT!

Beim Hinterher-Denken realisierte ich: Im Jahre 1999 gesprochen – 2022 wieder hochaktuell. «Es gibt nichts

Neues unter der Sonne. Längst schon ist es dagewesen.» Und: «Wahre Worte verhallen nicht.» Oder wie die Schaffhauser sagen: «Gsaat isch gsaat.» – Ja: «Gseit isch gseit.»

Und noch immer – das lässt sich beweisen – besteht unsere Regierung aus keinem einzigen Österreicher.

Lex Netflix gerät in starken Gegenwind

Die jüngsten Trendumfragen sind für alle ermutigend, die gegen die Lex Netflix sind. Der ursprüngliche, leichte Vorsprung der Befürworter ist dahingeschmolzen wie Schnee im April. Nun heisst es mit Blick auf Mobilisierung und Überzeugungsarbeit nochmals richtig Gas geben, damit eine satte Mehrheit am 15. Mai ein NEIN einlegt.

ta. Die Argumente des Referendumskomitees verfangen. Faktisch – wenn man den sogenannten Fehlerbereich herausrechnet – liegen die Befürworter und Gegner der Lex Netflix mittlerweile gleichauf. 9673 Personen aus der ganzen Schweiz haben am 19. und 20. April an der zweiten Welle der Umfrage von 20 Minuten und Tamedia teilgenommen.

Aufschlussreiche Leserkommentare Abgesehen vom Umfrageresultat an sich sind vor allem die Leserkommentare aufschlussreich, die auf die Publikation des Trends in den Online-Medien folgten. Auf 20 Minuten schwangen zum Beispiel ganz klar jene Leserstate-

ments oben aus, welche die Vorbehalte gegen Lex Netflix klipp und klar auf den Punkt bringen. User «Res70» meint etwa: «Wir bezahlen schon Gebühren an den Staat, jetzt auch noch eine neue Abgabe. Definitiv NEIN – ich entscheide selber, welche Filme ich sehen will; da gehören nur wenige CH-Produktionen hin; da genügen die Serafe-Abgaben. Also – NEIN danke!» Noch lakonischer fasst sich «Jroh», der ebenfalls sehr viele Likes erntete: «Gute Filme werden freiwillig geschaut und dafür auch bezahlt. Schlechte nicht. Ganz einfach. Nennt sich Marktwirtschaft.» Treffend äussert sich auch «HarryKant»: «Wenn CH-Filme so toll wären, warum füllen sie die Kinos nicht?»

Vogel Strauss lässt grüssen

In ihrer ungemütlichen Lage fällt den Befürwortern nun nichts Besseres mehr ein, als den Gegnern das Verbreiten falscher Tatsachen vorzuwerfen. Oder sie machen Augen und Ohren zu, schotten sich von den Diskussionsbeiträgen anderer ganz ab.

User «Cholesche» zeigt, wie das geht bzw. wie man sich immer mehr aufs Glatteis begibt: «Bisher habe ich noch kein Argument gegen die Lex Netflix gehört. Die halten ja nichts von Kultur.»

Die Community tat diese Äusserung grossmehrheitlich als Quatsch ab. Wir schliessen uns diesem Verdikt gerne an.

2. Stimm- und Wahlrechtsalter 16 (ohne Herabsetzung des Wählbarkeitsalters 18) (Änderung der Verfassung des Kantons Zürich vom 15. November 2021) NEIN

3. Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) NEIN

4. Kantonale Volksinitiative «für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative)» NEIN

Vorlagen Stadt Zürich

1. Klimaschutzziel Netto-Null 2040 NEIN

2. Vorbereitungsarbeiten zur Einführung der Züri City Card, Rahmenkredit von 3,2 Millionen Franken (Volksreferendum) NEIN

3. Koch-Park, Objektkredit von 22,883 Millionen Franken NEIN

4. Sekundarschule Radiostudio Brunnenhof, Objektkredit von 82,4 Millionen Franken JA

5. Schulanlage Borrweg, Objektkredit von 83,3 Millionen Franken NEIN

6. Schulanlage Lavater, Objektkredit von 34,3 Millionen Franken JA

zum Grill Plausch

bei Kurt + Elsbeth Bräm im Basi, Dietikon

1. Mai 2022 ab 12.00 Uhr

Kommen Sie mit Ihrer Familie, Ihren Freunden und Bekannten!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch SVP Dietikon

• Cervelat, Bratwürste, Steaks

• Getränke nach Wahl

• Hofeigene Produkte

• Friedliche Preise und gute Stimmung

Christoph Blocher Alt Bundesrat SVP Herrliberg
Treffender als der österreichische Liedermacher Georg Kreisler kann man es nicht sagen: «Neutralität ist eine wertvolle Sache, die gibt man nur auf, wenn man ein Trottel ist.»
Bild Wikipedia
Bei vielen Schweizer Filmen wird selbst das Popcorn zum Ladenhüter.

Wir stehen uns selber im Weg von Daniel Oswald

Ein weiteres Mal entsprachen die Wahlergebnisse nicht unseren Vorstellungen. Um die erforderlichen Lehren aus der Situation zu ziehen, muss man die Ursachen kennen. Aber leider suchen wir nach Schuldigen. Und teilweise glauben die einen schon zu wissen, wer schuld ist. Nämlich der andere. Wie schon immer in den letzten 30 Jahren wird auch wieder der Stil ins Feld geführt. Wer den Schuldigen sucht, der orientiert sich an der Vergangenheit, und das hilft uns für die nächsten Wahlen nicht weiter. Auch bei der Stilfrage dürfen wir uns nicht auseinanderdividieren lassen. Wir erinnern uns. Die BDP war überzeugt, als «anständige SVP » erfolgreich zu sein. Und wo ist die BDP jetzt? Sie existiert nicht mehr. Wenn einzelne Personen aus der ehemaligen BDP gewählt werden, dürfte dies andere Gründe haben. Im Geschäftsleben kommen und gehen Produkte. Wer sich als Unternehmen dessen nicht bewusst ist, verschwindet früher oder später von der Bildfläche. In der Politik ist das anders. Unser Produkt ist Freiheit, Eigenverantwortung und Sicherheit. Nur weil dieses Produkt aktuell nicht gerade Hochkonjunktur hat, wäre es ein fataler Fehler, das Produkt zu wechseln. Wenn ein Produkt im Gegenwind steht, braucht es, um erfolgreich zu sein, andere Strategien und Massnahmen, als wenn es sich von selber verkauft. Ich meine, hier müssen wir ansetzen. Blenden wir kurz zurück. Ich trat in den Achtzigerjahren in Bilten in die SVP ein. Ich wurde belächelt, da es diese Partei ja bald nicht mehr gäbe. Es kam anders. Die EWR­ und EU ­Frage liess uns zur grössten Partei werden. Wir dürfen daraus jetzt aber nicht den Schluss ziehen, dass wir weiterhin Erfolg haben werden, wenn wir gegen alles sind, was von den anderen kommt. Die Ablehnung von EWR­ und EU ­Betritt ist die logische Folge von Freiheit, Sicherheit und Eigenverantwortung. Wir müssen uns ferner bewusst sein, dass, wenn wir primär nur gegen die Forderungen der anderen kämpfen, wir auch immer von den anderen sprechen und so – in einem nicht unerheblichen Umfang – Werbung für unsere Gegner machen. Wir müssen mit eigenen Forderungen zu Freiheit, Sicherheit und Eigenverantwortung aktiv werden und ins Gespräch kommen. Dazu ist viel parteiinterne Arbeit erforderlich, welche grossen Einsatz erfordert.

Als Finanzpolitiker habe ich einen Vorschlag. Durch die Einführung des Globalbudgets wurde dem unkontrollierten Ausbau der Staatsquote und somit dem Abbau der Eigenverantwortung Tür und Tor geöffnet. Wer ist bereit, mit mir zusammen dieses Thema anzugehen?

SVP-IDEEN VERMEHRT UND KONSTRUKTIV EINBRINGEN

Wir sind die Stimme der vergessenen Bürger

Geistige Wüste. Die Vernunft ist längst verdurstet. Inhaltlich die grosse Leere. So sieht es aus, wenn man sich den rot-rot-grünen Irrsinn im Gemeinderat anschaut. Doch die Stadtzürcher SVP-Fraktion hat eine klare Strategie. Wir bieten den Menschen in dieser Stadt einen Mehrwert.

Samuel Balsiger Gemeinderat und Fraktionspräsident SVP Zürich

Im Gegensatz dazu verlangt die radikal linke Ratsseite zum Beispiel ein «Genderwatch­Protokoll zum Verhältnis der Geschlechter bei den Wortmeldungen und der Redezeit der Ratsmitglieder».

Oder die Fehlgeleiteten fordern: Die städtische Sozialindustrie soll teure psychologische Beratungen zur eingeredeten «Klima­Angst» anbieten. Oder mit Essensvorschriften in Kantinen soll «der Klimawandel bekämpft werden».

Linke hassen Fakten Dabei bleibt ignoriert, dass die gesamte Schweiz nur gerade ein Tausendstel des weltweiten menschengemachten CO 2 ­Ausstosses verursacht. Hunderte Millionen Steuerfranken opfert die ra­

dikale Linke während der diversen Ratsgeschäfte ihrer Ideologie. Das hanebüchene «Netto­Null»­Ziel soll in verhältnismässig wenigen Jahren sogar 12 Milliarden Steuerfranken verschlingen. Stundenlang redet Rot­Rot­Grün über irgendwelchen bescheuerten Irrsinn. Es hat kaum je etwas mit der Realität zu tun.

Und es hat nichts mit den berechtigten Alltagsbedürfnissen der Stadtbevölkerung zu tun. Rot­Rot­Grün hat die normalen Bürger schon seit langem vergessen.

Selbstkritisch sein Doch es gibt sie noch: die Vernunft. Sie spricht im Rat laut und deutlich. Wir sagen unüberhörbar NEIN zum rot­rotgrünen Irrsinn. Wir setzen uns für die normalen Bürger ein.

Für das Gewerbe. Für Menschen, die eine sichere Zukunft in Freiheit und Wohlstand wollen. Als neuer Fraktionspräsident bin ich aber auch selbstkritisch mit meiner Leistung als Gemein­

derat in der vergangenen Legislatur. Nur laut sein und Nein sagen, reicht nicht aus. Wir als SVP müssen unsere eigenen Ideen vermehrt und konstruktiv einbringen. Wir müssen den Menschen in unserer Stadt einen spürbaren Mehrwert bieten. Was bekommt die Stadtbevölkerung, wenn sie die städtische SVP wählt?

Ein städtisches Profil entwickeln Als städtische SVP­Fraktion reichen wir in der neuen Legislatur 2– 4 Vorstösse pro Monat ein. Gute Vorstösse, die einen Mehrwert bieten. So füllen wir die Traktandenliste des Gemeinderats mit städtischen SVP­Themen. Mit sinnvollen Inhalten wie zum Beispiel eine wirtschaftsliberale Gastro­Aussenbestuhlung: Die SVP­Fraktion fordert vom Stadtrat, die grosszügige Gastro­Aussenbestuhlung auf öffentlichem Grund beizubehalten. Denn das Gastgewerbe sollte uns allen wichtig sein. Speis und Trank bedeuten Lebensfreude. Es zeichnet sich eine Mehrheit im Rat ab.

Als Stadtzürcher SVP -Fraktion den Menschen einen spürbaren Mehrwert bieten. Damit das SVP -Sünneli in der Stadt Zürich aufgeht. Bild iStock / Gestaltung GOAL AG

AUFWAND ZWISCHEN 145 000 UND 165 000 FRANKEN PRO JAHR FÜR ALLE VIER TAGE

Mehrheiten finden Ein weiteres Beispiel sind Parkplätze mit Elektro­Ladestationen: Die SVP­Fraktion wird vom Stadtrat fordern, er soll jetzt endlich dem Bedürfnis der Bevölkerung nachkommen und in Zusammenarbeit mit privaten Anbietern genügend Parkplätze mit Elektro­Ladestationen ermöglichen. Eine gute Verkehrsinfrastruktur ist für unseren Wohlstand lebensnotwendig. Ein solcher Parkplatz­Vorstoss kann auch im Rat eine Mehrheit finden.

Genügend Munition vorhanden Nebst Forderungen aus Sicht einer städtischen SVP werden wir auch die lausige linke Regierungsführung ins Visier nehmen. In einer Interpellation werden wir vom Stadtrat eine Erklärung für seine diversen Skandale einfordern. Zum Beispiel bei der FinanzTrickserei mit dem Stadtspital­Abschreiber in Höhe von 170 Millionen Franken urteilte das Verwaltungsgericht: Die Entscheidung des Stadtrates war widerrechtlich. Bereits jetzt haben wir genügend Munition für Vorstösse für die nächsten Monate.

Mehrwert schaffen

Wir sind eine kleine, gut gerüstete Truppe. Für das Wohl der Stadtzürcher Bevölkerung setzen sich im Gemeinderat in alphabetischer Reihenfolge ein: Walter Anken (Kreis 6), Samuel Balsiger (Keis 9), Roger Bartholdi (Kreis 9), Reto Brüesch (Kreis 11), Susanne Brunner (Kreis 7/8), Martin Götzl (Kreis 11), Bernhard im Oberdorf (Kreis 12), Stephan Iten (Kreis 11), Jean­Marc Jung (Kreis 7/8), Derek Richter (Kreis 3), Stefan Urech (Kreis 4/5), Johann Widmer (Kreis 10), Bruno Wohler (Kreis 12) und Sebastian Zopfi (Kreis 1/2). Gemeinsam werden wir der Stadtbevölkerung zeigen, dass es sich lohnt, die städtische SVP zu wählen! PACKEN WIR ES AN!

Vier autofreie Sonntage für Winterthur – fragwürdig und kostspielig

Im Mai 2020 reichten EVP, SP, GLP und die Grünen zusammen mit 31 Mitunterzeichnenden die Motion «4 autofreie Sonntage im Jahr» ein. Darin wurde der Stadtrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, um in der Stadt Winterthur alle kommunalen und soweit möglich die kantonalen Strassen (insbesondere im Stadtzentrum und in den Wohngebieten) an vier Sonntagen pro Jahr vom motorisierten Individualverkehr befreien zu können.

Maria Wegelin Stadtparlamentarierin SVP Winterthur

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung räumlich begrenzter autofreier Sonntage sind nicht speziell geregelt. Die Kantone verfügen aber nicht über die dazu erforderliche Rechtsetzungskompetenz und ein das ganze Kantonsgebiet betreffendes grundsätzliches Sonntagsfahrverbot kann nur durch den Bund erlassen werden. Die Kantone – oder die Gemeinden, soweit ihnen die Kantone entsprechende Befugnisse übertragen, – dürfen einzig für bestimmte Strassen Fahrverbote, Verkehrsbeschränkungen und Anordnungen zur Regelung des Verkehrs erlassen. Die Kantone bzw. die vom Kanton ermächtigten Gemeinden können unter anderem den Motorfahrzeug­ und Fahrradverkehr auf Strassen, die nicht dem allgemeinen Durchgangsverkehr geöffnet sind, vollständig untersagen oder zeitlich beschränken. Ausserdem können sie für bestimmte Strassen aus bestimmten Gründen sogenannte funktionelle Verkehrsanordnungen erlassen. Der Kanton Zürich hat die Kompetenz zur Anordnung von Massnahmen grundsätzlich an die Städte Zürich und Winterthur delegiert. Die Schaffung einer «gesetzlichen Grundlage» in Form einer funktionellen Verkehrsanordnung, gemäss welcher in der Stadt Winterthur alle kommunalen und soweit

möglich die kantonalen Strassen (insbesondere im Stadtzentrum und in den Wohngebieten) an vier Sonntagen pro Jahr frei sind von motorisiertem Individualverkehr, wäre demnach grundsätzlich möglich. Soweit die gesetzlichen Grundlagen.

Umfassendes Verkehrskonzept wäre nötig

Die Umsetzung erfordert zudem ein umfassendes Verkehrskonzept, ohne welches eine funktionelle Verkehrsanordnung nicht erstellt werden kann. Auch die Verhältnismässigkeit der Anordnung sowie deren Einschränkungen und Ausnahmeregelungen müssen geprüft werden. Hier ist in erster Linie auf den Aspekt des Durchgangsverkehrs hinzuweisen. Kantonale oder kommunale Fahrverbote auf Strassen, welche vom Bund als Durchgangsstrassen bezeichnet worden sind, wären von Bundesrechts wegen unzulässig. Es muss demnach eine angemessene Umfahrungsmöglichkeit bestehen, gegebenenfalls müssten einzelne Strassen mit Verbindungsfunktion (Hauptstrassen oder auch Nebenstrassen) offenbleiben. Besteht eine solche Umfahrungsmöglichkeit, so ist die Sperrung zumindest von Innenstädten oder grösseren Quartieren zulässig. Für die Umsetzung der vier Tage hat der Stadtrat ein Baukastensystem entwickelt mit den vier Umsetzungselementen «Autofreie Hauptachse» (Kosten: rund 115 000 Franken), «Autofreies Quartier» (Kosten: rund 10 000 Franken), «Autofreie Route» (Kosten: rund 115 000 Franken) und «Auto­frei­willig»

(Kosten: rund 30 000 Franken). Während einer Pilotphase bis 2025 sollen daraus die vier autofreien Tage zusammengestellt werden. Den Auftakt machen im zweiten Halbjahr 2022 eine «Autofreie Hauptachse» und ein «Autofreies Quartier». Im Jahr 2023 sollen verteilt über das ganze Jahr drei «Autofreie Quartiere» und eine «Autofreie Hauptachse» folgen.

Die «Autofreie Hauptachse» und die «Autofreie Route» sind die beiden aufwendigeren Varianten, da sich der Anlass an die Gesamtbevölkerung richtet. Darum sollen diese Anlässe nicht im gleichen Jahr stattfinden. Bei der «Autofreien Hauptachse» ist zudem zu erwähnen, dass ein Perimeter einer stark befahrenen, zentralen Strasse (zum Beispiel die Technikumstrasse) an einem Sonntag für den motorisierten Verkehr

gesperrt werden soll. Die Technikumstrasse im Abschnitt zwischen Meisenund Zeughaustrasse ist eine der am stärksten frequentierten Strassen in Winterthur. Sie wird jeden Tag von rund 20 000 Fahrzeugen befahren und ist gleichzeitig eine der Hauptzufahrtsachsen von Stadtbus an den Hauptbahnhof.

Die Frage drängt sich hier auf – aufgrund der oben erwähnten rechtlichen Grundlagen – ob die Sperrung der Technikumstrasse rechtens ist bzw. ob eine Umfahrungsmöglichkeit besteht, handelt es sich doch klar um eine Durchgangsstrasse. Und dass durch diese Massnahmen keine (schnelle und deutliche) Reduktion der Treibhausgasemissionen zum Schutz des Klimas erreicht wird, sollte wohl jedem klar sein, denn eine Umfahrung bedeutet immer auch eine Streckenzunahme und somit wohl eher eine Erhöhung der Treibhausgasemissionen.

Eine typisch links­grüne Ideologie, die mehr schadet als nützt.

Es ist fraglich, ob die Sperrung der Technikumstrasse rechtens ist bzw. ob eine Umfahrungsmöglichkeit besteht, handelt es sich doch klar um eine Durchgangsstrasse.

SVP ZÜRICH

LESERBRIEF

LESERBRIEF

Spannender Polit-Apéro

Spannender Polit-Apéro

Am Freitag vor Ostern konnten wir an unserem Polit-Apéro im Restaurant Landhaus in ZH -Seebach den Gemeinderat und Fraktionspräsident Roger Bartholdi SVP Stadt Zürich begrüssen.

An unserem Polit-Apéro im Restaurant Landhaus in Zürich Seebach konnten wir den Gemeinderat und Fraktionspräsidenten Roger Bartholdi, SVP Stadt Zürich, begrüssen.

Pünktlich konnte der Kreispräsident und Gemeinderat Attila Kipfer, SVP Zürich 11, zum ersten Polit-Apéro seit zwei Jahren ohne die aufwendigen CoronaMassnahmen begrüssen. Der Saal war wieder einmal gut gefüllt. Gemeinderat und Fraktionspräsident Roger Bart-

Pünktlich konnte der Kreispräsident und Gemeinderat Attila Kipfer, SVP Zürich 11, zum ersten Polit-Apéro seit zwei Jahren ohne die aufwendigen CoronaMassnahmen begrüssen. Der Saal war wieder einmal gut gefüllt. Gemeinderat und Fraktionspräsident Roger Bart-

holdi SVP referierte zu den Herausforderungen und Chancen der Städtischen Gemeinderatsfraktion im ultra linksgrünen Gemeinderat. Was die SVP Zürich auch macht, seien es Fraktionserklärungen, Medienmitteilungen oder sogar die Voten der Fraktionsmitglieder im Gemeinderat, all dies wird in den Medien fast nicht erwähnt. Dazu gehören unter anderem auch die bekannten Medien wie NZZ und TagesAnzeiger.

holdi SVP referierte zu den Herausforderungen und Chancen der Städtischen Gemeinderatsfraktion im ultra linksgrünen Gemeinderat. Was die SVP Zürich auch macht, seien es Fraktionserklärungen, Medienmitteilungen oder sogar die Voten der Fraktionsmitglieder im Gemeinderat, all dies wird in den Medien fast nicht er wähnt. Dazu gehören unter anderem auch die bekannten Medien wie NZZ und TagesAnzeiger.

In der neuen Legislatur, die im Mai 2022 beginnt, gibt Roger Bartholdi sein Amt als Fraktionspräsident nach über vier Jahren an seinen Nachfolger Samuel Balsiger ab.

NEIN zum Transplantationsgesetz

NEIN zum Transplantationsgesetz

Die Verfechter der Widerspruchslösung geben sich menschenfreundlich und wollen Leben retten. Ebenso könnte man die Meinung vertreten, dass ein Mehr von Ärzten gesundheitsfördernd und lebensverlängernd sei. Wir wissen jedoch, dass ein Zuviel von Ärzten wegen einer Mengenausweitung medizinischer Leistungen gesundheitspolitisch schädlich ist und zur Gefahr von Überbehandlungen und überflüssiger Eingriffe führt.

Einen guten Tropfen zum Dank:

Attila Kipfer (links) überreicht Gastredner Roger Bartholdi sein wohl verdientes Ehrengeschenk.

Einen guten Tropfen zum Dank: Attila Kipfer (links) überreicht Gastredner Roger Bartholdi sein wohl verdientes Ehrengeschenk.

NOCHMALS WERTVOLLE UNTERSCHRIFTEN GESAMMELT

NOCHMALS WERTVOLLE UNTERSCHRIFTEN GESAMMELT

Standaktion der SVP Zürich 11

Standaktion der SVP Zürich 11

Am Samstag, 23. April, war die SVP Zürich 11 wieder bei den Leuten auf dem Markplatz in Zürich Oerlikon. Die erste Standaktion nach dem Coronazeitalter und die Leute fanden es super, dass wir wieder vor Ort waren. Wir waren auch die einzige Partei an diesem Samstag weit und breit.

Am Samstag, 23. April, war die SVP Zürich 11 wieder bei den Leuten auf dem Markplatz in Zürich Oerlikon. Die erste Standaktion nach dem Coronazeitalter und die Leute fanden es super, dass wir wieder vor Ort waren. Wir waren auch die einzige Partei an diesem Samstag weit und breit.

Für die beiden städtischen Initiativen «Kein Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen» und «Keine goldenen Fallschirme für abtretende Behördenmitglieder» konnten wir 76 Unterschriften sammeln.

Für die beiden städtischen Initiativen «Kein Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen» und «Keine goldenen Fallschirme für abtretende Behördenmitglieder» konnten wir 76 Unterschriften sammeln.

Allen Anwesenden ein Dankeschön für ihren tollen Einsatz.

Allen Anwesenden ein Dankeschön für ihren tollen Einsatz.

In der neuen Legislatur, die im Mai 2022 beginnt, gibt Roger Bartholdi sein Amt als Fraktionspräsident nach über vier Jahren an seinen Nachfolger Samuel Balsiger ab. Ein herzliches Dankeschön an Roger Bartholdi für seine nicht immer leichte Arbeit im links-grünen Gemeinderat der Stadt Zürich.

Ein herzliches Dankeschön an Roger Bartholdi für seine nicht immer leichte Arbeit im links-grünen Gemeinderat der Stadt Zürich.

Einladung zum Politlunch

Einladung zum Politlunch

Wir machen Politik fürs Weinland.

Wir machen Politik fürs Weinland.

Wann:

Wann: Wo: Mittwoch, 4. Mai 2022

Schwert 11.30 – 14.00 Uhr Hauptstrasse 7 8477 Oberstammheim

Greifensee

Die ausufernden Kosten sind uns wohlbekannt. Bei einer Änderung des Transplantationsgesetzes ist mit ähnlichen Nebenwirkungen zu rechnen, denn auch hier wird eine Angebotsaus-

Die Verfechter der Widerspruchslösung geben sich menschenfreundlich und wollen Leben retten. Ebenso könnte man die Meinung vertreten, dass ein Mehr von Ärzten gesundheitsfördernd und lebensverlängernd sei. Wir wissen jedoch, dass ein Zuviel von Ärzten wegen einer Mengenausweitung medizinischer Leistungen gesundheitspolitisch schädlich ist und zur Gefahr von Überbehandlungen und überflüssiger Eingriffe führt. Die ausufernden Kosten sind uns wohlbekannt. Bei einer Änderung des Transplantationsgesetzes ist mit ähnlichen Nebenwirkungen zu rechnen, denn auch hier wird eine Angebotsaus-

ZÜRICH KREIS 10

ZÜRICH KREIS 10

weitung an Organen zu ähnlichen Nebenwirkungen führen.

Wünschbares wird zur Notwendigkeit werden und die Transplantationsmedizin wird sich bei einem «grosszügigen Angebot von Ersatzteilen» keine Gelegenheit für einen lukrativen Eingriff entgehen lassen.

weitung an Organen zu ähnlichen Nebenwirkungen führen. Wünschbares wird zur Notwendigkeit werden und die Transplantationsmedizin wird sich bei einem «grosszügigen Angebot von Ersatzteilen» keine Gelegenheit für einen lukrativen Eingriff entgehen lassen.

Zudem werden sich die medizinischen Möglichkeiten, Organe oder andere Gewebe zu transplantieren, weiterentwickeln, und im Gleichschritt wird die Nachfrage wachsen. Selbstverständlich alles auf Kosten unserer gebeutelten Krankenkassen.

Zudem werden sich die medizinischen Möglichkeiten, Organe oder andere Gewebe zu transplantieren, weiterentwickeln, und im Gleichschritt wird die Nachfrage wachsen. Selbstverständlich alles auf Kosten unserer gebeutelten Krankenkassen.

Andrés Meier, Zürich

Willi Korrodi (links) und Johann Widmer, Gemeinderat Kreis 10 , standen Red und Antwort.

Offener Stammtisch im Restaurant Krone Greifensee, im grünen Säli

Liebe Mitglieder, liebe Greifenseer/Innen

Der jüngste Notar im Kanton Zürich z zum Thema: VORSORGE BEI TOD UND HANDLUNGSUNFÄHIGKEIT

Der jüngste Notar im Kanton Zürich z zum Thema: VORSORGE BEI TOD UND HANDLUNGSUNFÄHIGKEIT

Stefan Stutz

Stefan Stutz

Vorstandsmitglied SVP Bezirk Andelfingen

Vorstandsmitglied SVP Bezirk Andelfingen

- 12.00 Uhr Apéro

12.00 - 13.00 Uhr

Am Freitag dem 27.Mai 2022 findet der SVP-Stamm um 20.00 Uhr im Restaurant Krone in Greifensee statt. Mit unserem bekannten und engagierten Gast Herrn Alt-Nationalrat Professor Christoph Mörgeli werden wir einen interessanten Abend mit anregenden Gesprächen führen dürfen.

Wir hoffen auf ein zahlreiches Erscheinen und freuen uns auch sehr darauf. Ihr Vorstand SVP Greifensee Bei Fragen oder für detaillierte Informationen bitte einfach anrufen. Hansruedi Frey, Präsident, 079 277 55 55, haese.frey@bluewin.ch

Andrés Meier, Zürich
V.l.n.r Martin Götzl, Alican Özubir, Mark Dennler, Reto Brüesch, Peter Schick und Christian Zaugg. Nicht auf dem Foto Stephan Iten.
Beim Kappenbühl in Zürich Höngg machten sich viele Passanten ein Bild, was die City Card in Tat und Wahrheit ist.
Alt-Nationalrat Zürich Alt- Kantonsrat Zürich Kolumnist, Medizinhistoriker
V.l.n.r. Martin Götzl, Alican Özubir, Mark Dennler, Reto Brüesch, Peter Schick und Christian Zaugg. Nicht auf dem Foto Stephan Iten.
Beim Kappenbühl in Zürich Höngg machten sich viele Passanten ein Bild, was die City Card in Tat und Wahrheit ist. Willi Korrodi (links) und Johann Widmer, Gemeinderat Kreis 10 , standen Red und Antwort.

SVP-STAMM

Bezirk Andelfingen / Andelfingen

Jeden letzten Dienstag im Monat, ab 18 00 Uhr, Grilltreff, Im Bilg 2, Andelfingen.

Bezirk Bülach / Bachenbülach

Jeden zweiten Mittwoch im Monat, ab 19 00 Uhr, im UG Restaurant «Vis-à-Vis», Zürichstrasse 47, Bachenbülach.

Bezirk Bülach / Embrach

Jeweils am letzten Sonntag im Monat, von 11 00 –12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.

Bezirk Dielsdorf / Dielsdorf

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant «La Torre», Dielsdorf.

Bezirk Dietikon / Birmensdorf und Urdorf

Jeden ersten Samstag im Monat, ab 10 00 Uhr, im Bistro Alterszentrum am Bach, Birmensdorf.

Bezirk Horgen / Thalwil

Jeden ersten Montag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Höfli, Farbsteig 17, Thalwil.

Bezirk Pfäffikon / Pfäffikon

Jeden ersten Samstag im Monat, von 11 00 –12 00 Uhr, Restaurant Hecht, Usterstrasse 8, Pfäffikon.

Bezirk Uster / Uster

Jeden letzten Donnerstag im Monat, ab 17 30 Uhr, Bar Enoteca, Tannenzaunstrasse 23, Uster.

Stadt Winterthur / Oberwinterthur

Jeden ersten Donnerstag im Monat, 18 30 Uhr, Restaurant Stadtrain, Römerstrasse 71, Winterthur.

Stadt Winterthur / Wülflingen

Jeden Samstag, 11 00 –12 30 Uhr, Taverne zum Hirschen, Lindenplatz 2, Winterthur.

Stadt Zürich / Kreis 6

Jeden ersten Dienstag im Monat, 19 00 Uhr, Wild West Steakhouse Texas, Winterthurerstrasse 175, Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 12

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.

Junge SVP Kanton Zürich

Alle Events der Jungen SVP Kanton Zürich findest du auf unseren Social Media Channels oder auf unserer Website www.jsvp-zh.ch.

SVP-VERANSTALTUNGEN

Bezirk Andelfingen

Mittwoch, 4 Mai 2022 11 30 –14 00 Uhr, Politlunch, Restaurant Schwert, Hauptstrasse 7, Oberstammheim, mit Stefan Stutz, Notar: Vorsorge bei Tod und Handlungsunfähigkeit.

Bezirk Bülach

Montag, 2 Mai 2022, 19 00 –19 45 Uhr, Streitgespräch zum Bürgerrecht, Restaurant Breiti, Seebnerstrasse 21, Winkel, mit den Kantonsrätinnen Romaine Rogenmoser (SVP) und Cristina Cortellini (GLP). Anschliessend Delegiertenversammlung.

Bezirk Bülach / Höri

Samstag, 14 Mai 2022, 14 00 –22 00 Uhr, SVP -Stand am Höri-Fäscht, auf dem Gelände der Kunstschlosserei Hiltebrand, Altmannsteinstrasse 20, Höri. Nationalräte und Kantonsräte sind anwesend.

Sonntag, 15 Mai 2022, 12 00 –17 00 Uhr, SVP -Stand am Höri-Fäscht, auf dem Gelände der Kunstschlosserei Hiltebrand, Altmannsteinstrasse 20, Höri. Nationalräte und Kantonsräte sind anwesend.

Bezirk Dietikon / Dietikon

Sonntag, 1 Mai 2022 12 00 Uhr, Grillplausch, bei Kurt und Elsbeth Bräm, Im Basi, Dietikon.

Bezirk Hinwil/Gossau

Donnerstag, 2. Juni 2022 19 00 –22 15 Uhr, Sicherheitspolitische Veranstaltung, Festhütte Altrüti, Berghofstrasse 4 , Gossau, «Krieg in Europa: Wie gut sind wir darauf vorbereitet?», u.a. mit Nationalrat Mauro Tuena.

Bezirk Meilen / Küsnacht

Sonntag, 22 Mai 2022 09 30 –13 00 Uhr, Puurezmorge, bei Familie Müller, Bunzenhalden, Forch, mit Nationalrat Benjamin Giezendanner, SVP AG, und Gemeinderat André Hartmann, SVP Zumikon. Musikalische Unterhaltung mit Monique.

Bezirk Uster / Egg

Freitag, 29 April 2022, 17 00 –22 00 Uhr, SVP-Stand an der Egger Gewerbeausstellung, Turnhalle, Kirchwiesweg, Egg, Nationalräte sind anwesend.

Samstag, 30 April 2022, 11 00 –21 00 Uhr, SVP-Stand an der Egger Gewerbeausstellung, Turnhalle, Kirchwiesweg, Egg, Nationalräte sind anwesend.

Sonntag, 1 Mai 2022, 11 00 –17 00 Uhr, SVPStand an der Egger Gewerbeausstellung, Turnhalle, Kirchwiesweg, Egg, Nationalräte sind anwesend.

Stadt Zürich

Dienstag, 3 Mai 2022, 19 00 Uhr, Podium zur «Züri City Card», Café Bar Black, Färberstrasse 6, Zürich, u.a. mit Nationalrat Gregor Rutz. Ein Apéro wird offeriert.

Stadt Zürich / Kreis 1 und 2

Samstag, 30 April 2022 09 30 –12 00 Uhr, Standaktion, Morgental, Zürich-Wollishofen.

Samstag, 7 Mai 2022, 09 30 –12 00 Uhr, Stand aktion, Morgental, Zürich-Wollishofen.

Stadt Zürich / Kreis 3

Samstag, 7 Mai 2022, 09 30 –12 00 Uhr, Standaktion, Goldbrunnenplatz, Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 6

Samstag, 30 April 2022, 10 00 –12 00 Uhr, Standaktion, Rigiplatz, Zürich.

Samstag, 7 Mai 2022, 10 00 –12 00 Uhr, Standaktion, Schaffhauserplatz, Zürich.

Samstag, 14 Mai 2022, 10 00 –12 00 Uhr, Standaktion, Rigiplatz, Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 7 und 8

Samstag, 30 April 2022 10 00 –12 00 Uhr, Standaktion, Zentrum Witikon, Zürich.

Samstag, 7 Mai 2022 10 00 –12 00 Uhr, Standaktion, Coop Witikon, Zürich.

Samstag, 14 Mai 2022, 10 00 –12 00 Uhr, Standaktion, Kreuzplatz, Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 9

Samstag, 30 April 2022, 09 00 –11 00 Uhr, Standaktion, A-Park, Zürich-Albisrieden, mit Kantonsrat Lorenz Habicher.

Samstag, 7 Mai 2022, 09 00 –11 00 Uhr, Standaktion, Lindenplatz, Zürich-Altstetten.

Stadt Zürich / Kreis 10

Samstag, 30 April 2022, 10 00 –12 00 Uhr, Standaktion, Kappenbühlweg, ZürichHöngg.

Samstag, 7 Mai 2022 10 00 –12 00 Uhr, Standaktion, Röschibachplatz, Zürich-Wipkingen.

Samstag, 14 Mai 2022, 10 00 –12 00 Uhr, Standaktion, Kappenbühlweg, ZürichHöngg.

Stadt Zürich / Kreis 11

Samstag, 7 Mai 2022, 09 30 –12 00 Uhr, Standaktion, Marktplatz, Zürich-Oerlikon.

IMPRESSUM

ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480

Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 73.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonne mentsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.

Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 55.–, für Nichtmitglieder Fr. 75.–. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Thomas Ammann, Telefon 044 217 77 66. Insertionspreise: www.svp-zuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, sekretariat@svp-zuerich.ch.

Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: SVP des Kantons Zürich, Elisabeth Liebi, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, inserate@svp-zuerich.ch. Inseratenschluss: Mittwoch, 12.00 Uhr. Layout: cube media AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG (AZ Print), Neumattstrasse 1, CH -5001 Aarau.

Stadt Zürich / Kreis 12

Samstag, 30 April 2022, 09 00 –12 00 Uhr, Standaktion, Schwamendingerplatz, Zürich.

Samstag, 7 Mai 2022, 09 00 –12 00 Uhr, Standaktion, Schwamendingerplatz, Zürich.

WEITERE VERANSTALTUNGEN

Freitag, 29 April 2022 19 00 Uhr, Churfirstentagung, Thurpark, Volkshausstrasse 23, Wattwil SG, Referat von Bundesrat Ueli Maurer. Musikalische Umrahmung.

Freitag, 23 September 2022, bis Sonntag, 25 September 2022, 09 30 –13 00 Uhr, SVPSchiessen 2022, Vorschiessen am Freitag, 16 September 2022 , Luckhausen, IllnauEffretikon. Weitere Informationen folgen.

Hörifäscht 2022

Besuchen Sie uns am Stand der SVP Höri und treffen Sie aus dem Nationalrat:

Barbara Steinemann, Therese Schläpfer

Mauro Tuena, Benjamin Fischer, Alfred Heer, Thomas Matter und Bruno Walliser aus dem Kantonsrat:

Barbara Grüter, Daniela Rinderknecht, Matthias Hauser und Claudio Schmid

Samstag 14. und Sonntag 15. Mai

auf dem Gelände der Kunstschlosserei Hiltebrand, Altmannsteinstrasse 20 8181 Höri

Darf der Staat auf den Körper seiner Bürger zugreifen?

Mit dem Transplantationsgesetz passiert genau das! Dies macht alle, die nicht klar Nein sagen, automatisch zu Organspendern. Schweigen bedeutet aber nicht Zustimmung! Deshalb Nein zum Transplantationsgesetz. Es darf nicht sein, dass das Recht auf Unversehrtheit des Körpers eingefordert werden muss!

Art. 10 Abs. 2 der Bundesverfassung garantiert das

www.svp.ch

Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung. Dieses Recht wird mit dem neuen Gesetz gebrochen! Der Staat hat aber die Bürger zu schützen und ihre Rechte zu garantieren. Die Nationale Ethikkommission lehnt das Transplantationsgesetz ab, weil es das Recht auf Unversehrtheit verletzt. Zudem verlangt die medizinische Ethik, dass für jede medizinische Handlung, selbst für eine Blutentnahme, eine ausdrückliche Zustimmung des Patienten nötig ist. Und nun soll dies beim grössten aller Eingri e, nämlich bei der Organentnahme, aufgehoben werden?

FREIPASS FÜR ALLE?

BürgerrechtsGesetz NEIN

Daniel Dragisic, eingebürgert

Auch Secondos und Eingebürgerte stimmen am 15. Mai NEIN zum zahnlosen Bürgerrechts-Gesetz

Schau das Video von Daniel an:

Zwangs-Organspende?

Keine Ausbeutung der sozial Schwächsten! Vielen Menschen aus einfachen Verhältnissen wird es schwerfallen, ihren Widerspruch eintragen zu lassen. Sollen sie gegen ihren Willen zu ZwangsOrganspendern werden?

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