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Zürcher Bote Nr. 36

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DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

ZUR KANTONALEN VOLKSABSTIMMUNG VOM 25. SEPTEMBER 2016

Nein zur KMU-feindlichen Krippensteuer

Die Volksinitiative «Bezahlbare Kinderbetreuung für alle» der Alternativen Liste des Kantons Zürich setzt auf ein falsches Mittel. Sie ist kontraproduktiv, denn sie erhöht Steuern, statt Kosten zu senken. Die AL-Initiative will zusätzliche Umverteilungsmassnahmen, die einseitig zulasten der KMU gehen. Sie ist ein Rückschritt und der falsche Weg, um Krippenplätze für jedermann bezahlbar zu machen. Im Kantonsrat und Regierungsrat war dieses KMU -feindliche Konzept chancenlos.

Mit einer neuen Unternehmensabgabe sollen zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen und Eltern finanziell entlastet werden. Die Initianten fordern somit, dass Arbeitgeber die externe Kinderbetreuung subventionieren. Sie wollen das Angebot der familienergänzenden Betreuung in kleinen und ländlichen Gemeinden ausbauen und die Elternbeiträge spürbar reduzieren.

Einseitige Steuererhöhung für Unternehmen

Der Vorschlag, Eltern zu entlasten, tönt auf den ersten Blick sympathisch. Mit der Annahme der Initiative aber würden Firmen, KMU, Startups und Selbstständigerwerbende zu einer Zwangsabgabe genötigt, was faktisch einer einseitigen Steuererhöhung gleichkommt. Denn die Initiative verlangt zur Verbilligung der Elternbeiträge die Schaffung eines kantonalen Betreuungsfonds. Der Fonds soll über eine Lohnabgabe von 2 bis 5 Promille auf der AHV­pflichtigen Lohnsumme durch Arbeitgebende und Selbstständige finanziert werden. Die Initianten errechnen sich ein jährliches Volumen von 120 Mio. Franken.

Keine Aufgabe der Wirtschaft

Es ist nicht Aufgabe der Wirtschaft, Eltern finanziell zu entlasten. Sind es doch die KMU, die als Stütze der Wirtschaft für unseren Wohlstand sorgen. Mit der neuen Abgabe würde man den KMU eine zusätzliche Belastung aufbürden. Diese leiden bereits heute unter einer immer grösser werdenden Abga­

benlast. Die neue Zwangsabgabe würde dazu führen, dass die bereits hohen Lohnkosten im Kanton Zürich weiter steigen und die steuerliche Attraktivität des Standorts sinkt. Zudem setzt eine weitere Lohnabgabe in einem durch den starken Franken sowieso schwierigen Umfeld die Unternehmen weiter unter Druck und benachteiligt diese gegenüber ausserkantonalen Konkurrenten. Dies bewirkt den Abbau von Anstellungen und gefährdet die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Ist doch der Erhalt von Arbeitsplätzen auch für Familien von grossem Interesse. Zudem verursacht der Aufbau des neuen Förderinstrumentes wie der angedachte Betreuungsfonds erheblichen zusätzlichen administrativen und kostenintensiven Aufwand sowohl bei den Ausgleichskassen als auch der kantonalen Verwaltung, was indirekt auch wieder die Arbeitgeber belastet.

Unnötige Vorschriften

Es gibt andere Möglichkeiten, die finanzielle Belastung von Eltern zu mindern. Anstatt die hohen Kosten umzuverteilen, sollte man sich überlegen, wie man sie senken kann. Man müsste an der Kostenstruktur der Kinderkrippen an­

setzen und die zahlreichen unnötigen Vorschriften und absurd hohen baulichen Anforderungen, welche Krippen erfüllen müssen, abbauen. Man müsste Kinderbetreuungsplätze von immer strengeren Auflagen entlasten. Denn die völlig unverhältnismässigen Regulierungen schlagen sich direkt auf die Kosten nieder, welche Eltern bezahlen. Daher würden durch die Annahme der Initiative die Kosten der unüberschaubaren Überregulierung, unter welcher die Krippen im Kanton Zürich leiden, nicht reduziert, sondern über die Lohnprozente auf die Betriebe umgewälzt. Durch diese Umverteilungsmassnahme müsste z. B. die Stadt Zürich und die Gemeinden die externe Kinderbetreuung querfinanzieren. Nach welchem Verteilschlüssel dies geschehen soll, ist nirgends genannt. Der konsequente Abbau der unnötigen Bürokratie ist der richtige Ansatzpunkt für eine wettbewerbsfähige und bezahlbare Kinderbetreuung.

Freiwillige Basis Zudem ist die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung auf Gemeindeebene, wie es 2010 vom Zürcher Stimmvolk beschlossen wurde, zu

Besuchen Sie das SVP-Schiessen!

Die SVP führt jedes Jahr ein SVP-Schiessen durch. Dies zum Zeichen der Verbundenheit unter den Patrioten und als Beispiel für die Wehrbereitschaft.

Die SVP ruft alle Sektionen auf, am diesjährigen SVP-Schiessen vom 23. bis 25. September in Volketswil teilzunehmen. Bilden Sie Gruppen. Sie können aber auch als Einzelschütze teilnehmen. Dann werden Sie einer Gruppe zugeordnet. Anmeldungen über die SVP-Homepage oder per Telefon unter 044 217 77 66 sind immer noch möglich. Herzlichen Dank – und gut Schuss!

Mauro Tuena Nationalrat SVP

«Zehn Prozent höhere AHV-Renten für alle kostet uns bis 2030 jährlich 5,5 Milliarden Franken. Das ist nicht finanzierbar.»

Die Durchsetzungsinitiative: Richtige Antwort zur richtigen

Wenn ein Staat nicht mehr in der Lage ist, seine Rechtsordnung durchzusetzen, bedeutet

Kriminalität. Genau dies war in der Silvesternacht in gewissen deutschen Städten der Fall. Dass Handlungsbedarf besteht, bestreitet in Deutschland mittlerweile kaum mehr ein Politiker. Selbst sche Justizminister spricht sich für eine Verschärfung der Ausweisungspraxis aus. Einzig der vor sich hin und empfiehlt eine Nein-Parole zur Durchsetzungsinitiative. Eine fatale Fehleinschätzung.

Gregor Rutz Nationalrat Vizepräsident SVP Kanton Zürich

Mit zunehmenden Migrationsströmen stossen immer mehr Menschen aus fremden Kulturkreisen in die Schweiz.

Menschen, welche unsere Sitten und Gebräuche, unsere Traditionen, aber auch unsere Gesetze nicht kennen. Oftmals auch Menschen, welche aus Ländern stammen, wo andere, sehr autoritäre Rechtsordnungen gelten, die martialische Bestrafungen vorsehen und keine demokratische Mitbestimmung der Bevölkerung erlauben.

haben. Und wer sich nicht an unsere Regeln hält, hat sein Aufenthaltsrecht hierzulande verwirkt.

regeln. Dies hat sich bewährt. Sie haben Regelungen getroffen, wonach die Elternbeiträge einkommensabhängig sind und leisten eigene Beiträge. Im weiteren bieten sie familienergänzende Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter an, welche sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. So ist in den letzten Jahren das Angebot im Bereich der familienergänzenden Betreuung im Kanton Zürich nachweislich gewachsen. Zwischen 2005 und 2013 hat sich die Zahl der Betreuungsplätze in Krippen, Horten, Tagesfamilien und an Mittagstischen nahezu verdoppelt. Die Zahl der Betreuungsplätze stieg von 15 485 auf 30 633 (Zunahme um 97,8 Prozent!). Zudem hat die Stadt Zürich im vergangenen Jahr 72,3 Millionen Franken in die vorschulische Kinderbetreuung investiert. Insgesamt verfügen die Kindertagesstätten in der Stadt 8859 Betreuungsplätze. Die im Kanton Zürich zur Verfügung stehenden Kita­Plätze vermögen durch das bedarfsgerechte Angebot der Gemeinden die Nachfrage zu decken. Zudem bieten die Unternehmen im Kanton Zürich auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten flexible Arbeitszeiten, Home­Office, Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder firmeninterne Krippenplätze an und tragen über ihre Steuerzahlungen direkt zur Finanzierung der kommunalen Subventionierung externer Kinderbetreuungsplätze bei. Aus diesen Gründen empfehle ich, die Initiative am 25. September 2016 klar abzulehnen.

VOLKSABSTIMMUNG VOM 25. SEPTEMBER 2016

Eidgenössische Vorlagen

Deutschland verschärft Gesetze Genau darum geht es bei der Durchsetzungsinitiative. Diese Initiative konkretisiert die Ausschaffungsinitiative, welcher Volk und Stände vor gut 5 Jahren zustimmt haben. Die Initiative will sicherstellen, dass die schweizerische Rechtsordnung konsequent durchgesetzt wird.

1. Volksinitiative vom 6. September 2012 «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» NEIN

2. Volksinitiative vom 17. Dezember 2013 «AHV plus: für eine starke AHV» NEIN

Diesen Menschen muss unser Land von der ersten Minute an klar kommunizieren: In der Schweiz gelten gewisse Regeln, an welche sich alle zu halten

3. Bundesgesetz vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) JA Kantonale Vorlage

Wenn ausländische Straftäter ein Delikt von einer gewissen Schwere begehen, muss dies zwingend eine Landesverweisung zur Folge haben. Oder wie es der deutsche Justizminister Heiko Maas formuliert hat: «Kriminelle müssen in Deutschland konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Und bei kriminellen Ausländern ist die Ausweisung eine dieser Konsequenzen.»

1. Volksinitiative «Bezahlbare Kinderbetreuung für alle» NEIN Vorlagen Stadt Zürich

Die Ereignisse schreckten Schlagartig rigen laschen ständigen die öffentliche derung hat Seite, sondern ken: Wo fremde prallen, gibt tigt auch die Präsidentin rätin Yvonne solchen Männern den» müsse: Regeln» (Blick, kenswerte tigen Abstimmung. Initiative Derzeit sind nen zum zip schwer dieses Prinzip

1. Eishockey- und Sportarena, Gewährung eines Baurechts, eines rückzahlungspflichtigen und zu verzinsenden Darlehens von 120 Millionen Franken und eines jährlichen Betriebsbeitrags von höchstens 2 Millionen Franken ab Inbetriebnahme der Arena für 30 Jahre an die ZSC Lions Arena Immobilien AG sowie Objektkredite von 2,8 Millionen Franken für Altlastenbereinigung und von 1,9 Millionen Franken für allfällige Erschliessungsmassnahmen JA

2. Änderung der Vorschriften über die Parkierungs- und Parkuhrkontrollgebühren vom 25. September 1994 NEIN

3. Schütze-Areal, Industriequartier, Instandsetzung und Umbau des Schulhauses Heinrichstrasse, Erstellung eines Anbaus mit Kindergarten, Quartierhaus, Bibliothek und Sporthalle sowie eines Quartierparks, Investitionsbeitrag an die PBZ Pestalozzi-Bibliothek Zürich, Objektkredit von 61,005 Millionen Franken

4. Schulanlage Schauenberg, Quartier Affoltern, Ersatzneubau, Objektkredit von 50,2 Millionen Franken

Gewaltenteilung wird gestärkt Entgegen aller Vorwürfe berücksichtigen die Ausschaffungsinitiative wie auch die Durchsetzungsinitiative den Grundsatz der Gewaltenteilung. Dieser Grundsatz sieht nicht nur vor, dass die Staatsgewalt auf verschiedene Behörden und Organe aufgeteilt ist, sondern auch, dass diese Organe sich gegenseitig kontrollieren: Zur Gewaltenteilung gehört die gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten. Die Bundesverfassung organisiert die Schweiz als direkte Demokratie. Damit sind für die Gewaltenteilung nicht nur die Kompetenzen der Behörden massgebend, sondern auch die demokratischen Rechte der Stimmbürger sowie die Mitwirkungsrechte der Kantone.

Die Volksinitiative, aber auch das Referendum sind ein Korrektiv in der schweizerischen Verfassungsmechanik: Wenn eine Gruppe von Stimmbürgern mit Behördenentscheiden nicht einverstanden ist oder eigene Ideen in die Politik einbringen möchte, stehen mit Referendum und Initiative entsprechende Instrumente zur Verfügung. Zu meinen, das Volk dürfe sich nicht in gesetzgeberische Fragen einmischen, ist falsch und entspricht in keiner Weise den Grundsätzen der schweizerischen Bundesverfassung. Im Gegenteil: Die Tatsache, dass die Schweiz das Referendumsrecht kennt und in etlichen Kantonen Gesetzesinitiativen möglich sind, zeigt, dass der Souverän durchaus Rechte und Verantwortung trägt im Bereich der gesetzgebenden

Gewalt. Es wenn Volk gelung in die den Erlass fassungsbestimmungen eine qualifizierte Stände), und che demokratische zung statt. Problematisch dass direkt gen unter schen Mitwirkungsrechte rung beschlossen Beispiele anwendbare meinverbindlich date (Art. ralismus») petenz der

Vier Jahre Party-Bern

RGM ist nicht das Kürzel für Revolutionär­Genossenschaftliche Marxisten. Sondern für Rot­GrünMitte. RGM hält das Regierungsruder in der Stadt Bern fest in der Hand. Das wird auch nach den Wahlen vom November so bleiben. Selbstzufrieden bis aufgeblasen präsentierte der abtretende Stadtpräsident Alexander Tschäppät (SP) zusammen mit seinen Mitregentinnen Ursula Wyss (SP) und Franziska Teuscher (Grünes Bündnis) die Leistungen der letzten vier Jahre. Die drei deponierten ihre Erfolgsbilanz. Dabei müssten sie – bei nötigen Investitionen allein in Bauprojekte von 1,2 Milliarden Franken – eigentlich Berns Bilanz deponieren. Zur Überraschung selbst seiner linken Kolleginnen schwafelte Tschäppät, noch immer prallvoll mit neuen Ideen, die Stadt könne aus der Disco am Bahnhofparking «einen weiteren Jugendraum machen» – «ergänzend» zum bereits geplanten Jugendlokal an der Nägelistrasse. Noch etwas mehr Party­Bern. Noch etwas mehr Spass, Freizeit und Judihui. Noch etwas mehr Reithalle­Groof, Schwarzer Block, Linksautonome. Inklusive basisdemokratisches Steinewerfen auf Polizisten, lustiges Scheibeneinschlagen und heiteres Zerstören und Beschmieren des verbliebenen heimischen Gewerberaumes. «Mehr Einwohner», freute sich das selbstzufriedene rotgrüne Berner Trio. Welche Art von Einwohnern in die zunehmend verwahrloste Bundesstadt zieht, verschwieg man wohlweislich. «Mehr Steuereinnahmen», lautete die nächste Erfolgsmeldung. Aus der Sicht von Tschäppät, Wyss und Teuscher ist selbstverständlich auch der Raubzug aufs Portemonnaie der Bürger eine politische Gewaltleistung. «15 Prozent mehr Schüler», ertönte das Triumphgeheul von Franziska Teuscher in Sachen Wertschöpfung dank internationalem Familiennachzug. Ursula Wyss erinnerte an die von ihr initiierte unschlagbare «VeloOffensive». Inklusive projektierte Velobrücke: «Das Velo gehört einfach zu einer modernen Stadt wie Bern.» «Wir haben Bern weitergebracht», so das allgemeine Fazit. Während die öffentlichen Gebäude verfallen, bedient Rot­Grün­Mitte die eigene Wählerschaft mit Velowegen und Alternativkultur. So ziemlich jeder Einwohner Berns kandidiert jetzt als Stadtpräsident. Zugegeben, auch in Zürich herrscht Rot­GrünMitte. Aber immerhin etwas weniger vollmundig und selbstgefällig. Zürich hat Escher Wyss. Bern hat nur Teuscher Wyss.

Bundesversammlung vor gewaltiger Herausforderung

Für Freizeit, Musse und Jassrunden in Bern bietet die Herbstsession (12. bis 30. September 2016) der eidgenössischen Räte keinen Raum. Die Bundesversammlung steht vor Herausforderungen, die als «historisch» bezeichnet werden können. Beide Kammern werden mit voller Konzentration ihre Traktandenlisten abarbeiten müssen.

Der innen­ und aussenpolitisch gewichtigste «Brocken» von europäischen Dimensionen steckt hinter dem Traktandum «Ausländergesetz: Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen». Es geht um die Ausführungsgesetzgebung zu dem von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommenen Verfassungsartikel 121a (Masseneinwanderungsinitiative).

Der Auftrag des Souveräns lautet: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für

die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage. Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten.» Die Frist zur Umsetzung läuft: Noch ein knappes halbes Jahr haben die Räte Zeit dafür.

In schwierigem Gelände

Die Parlamentsmitglieder müssen sich auf eine riskante Gratwanderung in sehr schwierigem Gelände begeben. Die vom Bundesrat versprochene «einvernehmliche Lösung mit der EU» zur Rettung der bilateralen Abkommen ist bisher nicht einmal in Umrissen erkennbar geworden. Gleichzeitig wirken via Brüssel widersprüchliche aussenpolitische Kräfte auf das Dossier «Personenfreizügigkeit» ein, weil seit dem Ja der Briten zum EU ­Austritt (Brexit) auch die verbleibenden Unionsmitglieder eine Lösung finden müssen. Von deren Ausgestaltung hängt die «Sonderlösung Schweiz» ab.

Bei dieser komplizierten Ausgangslage mit fast täglich neuen Überraschungen ist eine trittsichere Gesetzgebungsarbeit nach eidgenössischem Qualitätsverständnis schlichtweg nicht zu erwarten. Die «Lösung» unter Termindruck dürfte wohl in einer Schutzklausel mit Inländervorrang zur Steuerung der Arbeitseinwanderung in die Schweiz gefunden werden. Dies, um Wartezeit zu gewinnen mit der Hoffnung, Brüssel werde den «Berner Sündenfall» im Brexit­Trubel übersehen

NACH TISCHE WIRD MAN’S ANDERS LESEN

Reform der Altersvorsorge Gleich nach der Volksabstimmung vom 25. September 2016 für zehn Prozent höhere Renten (Volksinitiative «AHVplus») beginnt im Nationalrat die mehrtägige Monsterdebatte über die Reform der Altersvorsorge 2020. Der Bundesrat möchte «mit einem umfassenden und ausgewogenen Ansatz das Leistungsniveau der Altersvorsorge sichern» und einen flexibleren Übergang in den Ruhestand ermöglichen:

– Gleiches Referenzalter für Frauen und Männer von 65 Jahren in der AHV und in der beruflichen Vorsorge für den Bezug der Rente ohne Kürzung oder Zuschlag.

– Der Zeitpunkt der Pensionierung kann zwischen 62 und 70 Jahren frei gewählt werden.

– Der Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 6,8 Prozent wird jedes Jahr um 0,2 Prozentpunkte gesenkt, bis er 6,0 Prozent erreicht.

– Die Altersgutschriften der beruflichen Vorsorge werden so angepasst, dass die Renten trotz tieferem Mindestumwandlungssatz nicht sinken.

– AHV­Witwenrenten werden nur ausgerichtet, wenn Mütter beim Tod des Mannes waisenrentenberechtigte oder pflegebedürftige Kinder haben.

– Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um höchstens 1,5 Prozent dient der AHV­Finanzierung.

Energieversorgung ohne Kernkraft? Bei der Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» durch Verzicht auf die heutigen fünf Kernkraftwerke steht die grosse Kammer vor dem Entscheid, anstelle des Volksbegehrens eine vom Bundesrat vorgelegte Energiestrategie 2050 als Gegenvorschlag zu unterstützen oder abzulehnen.

Für unseren Berner SVP­Parteipräsidenten Albert Rösti ist klar: «Schon nur aus ordnungspolitischen Gründen muss gegen die Energiestrategie 2050 gekämpft werden. Ganze Wirtschaftszweige würden neu durch massive Regulierungen und Subventionen zur Staatswirtschaft umerzogen. Konsumenten, Gewerbe­ und Landwirtschaftsbetriebe würden massiv zur Kasse gebeten.» Die Energiestrategie ist in der Tat eine reine Stromimportstrategie, mit der die wichtigste Lebensader der Schweizer Wirtschaft in die Hände des Auslands geraten würde. Der SVP­Parteivorstand hat auf Antrag der Zürcher SVP einstimmig beschlossen, das Referendum dagegen zu ergreifen «unter dem Vorbehalt, dass die Wirtschaftsverbände und Unternehmen den Abstimmungskampf massgeblich mitfinanzieren». Der Parteileitungsausschuss wird Anfangs Oktober den definitiven Entscheid treffen.

Nach 55 Stunden Beratungszeit verfestigte sich bei der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats der Wille, im Gegensatz zum Ständerat keine Rentenerhöhungen zu befürworten, weil es nicht angehe, der nächsten Generation Zahlungsverpflichtungen ohne Finanzierungslösungen aufzubürden. Auch in andern wesentlichen Fragen dürfte der Nationalrat vom Entwurf des Bundesrats und den Beschlüssen des Ständerats stark abweichen.

Ein Blick in die Folterkammer der Grünen

«Gebt mir einen festen Punkt», sagte der griechische Mathematiker, Physiker und Ingenieur Archimedes vor rund 2200 Jahren, «und ich werde die Erde aus den Angeln heben.» Der feste Punkt, nach dem die Grünen und ihre linken Komplizen verlangen, ist eine Generalvollmacht in der Bundesverfassung. Das ist, als würde man Pyromanen Streichhölzer in die Hand drücken.

zac. Der politische Wahnsinn der Grünen hat Methode. Gegenwärtig zelebrieren diese Eiferer die Unsitte, so allgemein und unverbindlich aufzutreten, dass sie kaum Angriffsfläche bieten. Aus gutem Grund versuchen sie, der Diskussion über die Details, in denen bekanntlich der Teufel steckt, auszuweichen. Ihre Initiativen haben die Funktion von Brückenköpfen, von denen aus der nächste Angriff erfolgen soll. Im Kanton Zürich beispielsweise ist es mit der Kulturland­Initiative gelungen, mit verhältnismässig geringem Aufwand ein Maximum von politischer Wirkung zu erzielen. Der lausig formulierte Initiativtext ist nicht Ausdruck von Dilettantismus. Im Gegenteil, die Wahl einer allgemeinen Anregung macht es möglich, sich über Jahre hinweg im Gespräch zu halten, ohne dafür etwas leisten zu müssen. Es reicht, den anderen Parteien vorzuwerfen, das Volksbegehren sei nicht umgesetzt. Beweise müssen nicht vorgelegt werden.

Bekannte Ziele Auch bei der Initiative «Grüne Wirtschaft» (siehe Kasten) kämpfen die Grünen nicht mit offenem Visier, wie es der verfassungsmässige Grundsatz von «Treu und Glauben» verlangt. Alleine schon die Verwendung des in höchstem Masse fragwürdigen Begriffs des «ökologischen Fussabdrucks» zeigt, dass Unschärfe gewollt ist. Die Initianten wollen vernebeln, nicht Klarheit schaffen.

Sollten Volk und Stände das Volksbegehren wider Erwarten annehmen, werden die Grünen und ihr Verbündeten schon am Tag nach der Abstimmung

die Folterwerkzeuge aus der Kammer holen. Dann werden sie ihre Anstrengungen, uns zu gängeln, noch verstärken. Immerhin wissen wir bereits recht genau, wie die Katze aussieht, die sie uns im Sack «Grüne Wirtschaft» andrehen wollen. Seit ihrer Gründung 1983 haben die grünen Zeloten haufenweise Vorstösse und Initiativen lanciert, um zu regeln, was sie nichts angeht: Das Leben der anderen.

Stricken statt heizen Es geht auf die kalte Jahreszeit zu. Doch noch immer haben vermeintlich freie Schweizerinnen und Schweizer das Bedürfnis, nach harter Arbeit abends auf ihrer Terrasse zu verweilen. Im Kanton Zürich ist es ihnen dabei auf Antrag der Grünen verboten, eine Heizung zu verwenden.

Es sei denn, diese werde mit erneuerbarer Energie betrieben. Im Hochsommer bei vollem Sonnenschein, wenn es ohnehin warm ist, erlaubt Ihnen die grüne Obrigkeit also, in Ihrem Garten eine mit Sonnenenergie betriebene Heizung anzustellen. Auch was Ihr Auto angeht, haben die grünen Fundamentalisten klare Vorstellungen: Mit ihrer inzwischen beerdigten Volksinitiative «Für menschenfreundlichere Fahrzeuge» forderten sie nicht nur ein Verbot von so genannten «Offroadern»: Von 273 Automodellen hätten 65 von den Schweizer Strassen verschwinden müssen. So zum Beispiel alle Land Rover, alle BMW X5, alle Audi Q7 sowie sämtliche Ferraris, Lamborghinis und Aston Martins.

Wenn es um Autos geht, sehen die Grünen rot. So etwa die Fraktionspräsi­

dentin im Kantonsrat, die allen Ernstes ein generelles Halteverbot vor Schulhäusern forderte. Damit sollten Eltern davon abgehalten werden, ihre Kinder mit dem Auto in die Schule zu fahren. In der Welt der Grünen ist auch Kindererziehung eine Angelegenheit des Staates. Nicht einmal die Temperatur Ihres Badewassers dürfen Sie in der Welt der Grünen noch selber bestimmen. Bereits laufen Kampagnen gegen warmes Wasser zum Händewaschen auf öffentlichen Toiletten. Und nach dem Willen der selbsternannten Weltverbesserer wird es nicht mehr der Markt sein, der Angebote schafft, wie Sie Ihr Haus heizen. Diesen Entscheid fällt für Sie künftig die Verwaltung. Vorerst für Quartiere und Planungszonen. Danach flächendeckend.

Persönliche Freiheit im Schredder Auch bei der kulinarischen Umerziehung setzen sie vorerst auf kleine Schritte: Im Bestreben, die Menschheit vom Verzehr von Fleisch abzuhalten, sollen wir nach und nach zu Vegetariern und Veganern gemacht werden. Einmal mehr sollen die Städte dabei die Führungsrolle übernehmen. Bereits wird von grüner Seite die Forderung erhoben, in Restaurants, analog zu den früheren Raucherzonen, «abgetrennte Bereiche für Fleischesser» zu schaffen.

Durch Sicht­ und Geruchsschutz, sollen «Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren, sowie Vegetarier und Veganer vor dem Anblick von Tierleichen und Blut geschützt werden».

Mit Werten wie Eigenverantwortung oder gar mit Eigentumsrechten kön­

nen Grüne nichts anfangen. Wer dermassen von Sendungsbewusstsein beseelt ist, lässt keine Einwände gelten. Wenn diese Menschen allen den Zugang zum Seeufer ermöglichen wollen, dann kümmert sie die Verletzung von Eigentum ebenso wenig wie die Zerstörung von Werten.

Reise zurück mit Begeisterung Die meisten Grünen nennen sich «urban» und leben in den Städten. Doch sie suchen nicht das, was eine Stadt ausmacht. Im Gegenteil, sie wollen mitten in der Stadt leben, wie man vor 200 Jahren auf dem Dorf lebte. Und von ihrer Umwelt erwarten sie Rücksichtnahme und Toleranz, während sie dieser umgekehrt nur Arroganz und Verachtung entgegenbringen. Wenn sie sich am Verkehr stören, spannen sie schon einmal Ketten über Strassen, was sie «positiven Militantismus» nennen. Sie nehmen für sich das Recht heraus, anderen Menschen vorzuschreiben, wann und wie diese ihren Arbeitsweg zu bewältigen haben. Hier lautet der Kampfbegriff «Mobility Pricing». Der Einwand, dass die Freiheit der anderen nicht weniger Wert ist, als die eigene, wird mit Moralin weggespült. Niemand hat etwas dagegen, wenn jemand seine Zeit damit verbringt, bei Kerzenlicht Körnchen zu picken. Ja ich finde es sogar in Ordnung, wenn die Grünen in die Steinzeit zurück wollen. Ich wehre mich allerdings mit Händen und Füssen dagegen, wenn sie mich dabeihaben wollen.

KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG

Explizite Ausdehnung des Volksrechtes in Flughafenfragen

Über Pistenverlängerungen am Flughafen soll abgestimmt werden können, auch wenn der Kantonsrat einen entsprechenden Antrag des Regierungsrates ablehnt. Die kantonale Volksinitiative «Pistenverlängerungen vors Volk» hat der Kantonsrat mit bürgerlicher Mehrheit angenommen.

Margreth Rinderknecht

Kantonsrätin SVP Wallisellen

Im ersten Traktandum der Ratssitzung vom Montag ging es um die kantonale Volksinitiative «Pistenverlängerungen vors Volk». Neu soll bei einem Entscheid zum Flughafengesetz auch ein negativer Entscheid dem fakultativen Referendum unterstehen. Das negative Referendum sei dann problematisch, wenn die Stimmberechtigten nicht genau wissen, worüber sie eigentlich abstimmen, führte die Kommissionspräsidentin (KEVU, Kommission Energie Verkehr Umwelt) aus. Für verschiedene Ratsmitglieder war die Frage eine staatspolitische, nämlich ob ein Referendum bei einem negativen Entscheid zulässig ist – und dies lediglich und explizit im Flughafengesetz. So meinte einer: «Nach einem negativen Entscheid, also nach der Ablehnung einer Vorlage, ändert sich ja nichts. Man kann doch nicht ‹zu nichts› das Referendum ergreifen.» Die komplexe Fragestellung wurde aus verschiedenen Blickwinkeln und mit unterschiedlichen Argumenten diskutiert. Den einen ging es um den CO2­Verbrauch von Flugreisen, anderen um die geplante Pistenverlängerung, wieder andere kritisierten die Entscheide von Bundesrätin Leuthard in Bern. Auch der «falsche Entscheid» des Kantonsrates, als er die Pistenverlängerung aus dem Richtplan kippte, kam zur Sprache. Christian Lucek (SVP, Dällikon), teilte vor seinem Votum mit, dass er Vorstandsmitglied des Vereins Pro Flughafen ist. Er betonte den grossen Nutzen des Flugverkehrs als starken Standortfaktor für den Kanton Zürich, wies aber auch auf den Lärm hin, welcher daraus resultiere. «Ein langfristiger, erfolgreicher Betrieb der Flughafeninfrastruktur ist nur mit der Unterstützung der gesamten Bevölkerung möglich, daher ist deren Mitsprache bei betriebsverändernden Pistenveränderungen zwingend erforderlich, damit die damit verbundenen Auswirkungen demokratisch abgewogen werden können.» Er ist überzeugt: «Die einseitige Referendumsfähigkeit des Flughafengesetztes macht die Flughafenpolitik von

der regionalen Zusammensetzung des Kantonsrates und persönlichen Wahlkampfstrategien abhängig und ist daher eine Fehlkonstruktion.» Auch Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh sprach sich namens des Regierungsrates klar aus für die explizite Ausdehnung des Volksrechtes in Flughafenfragen. Mit 123:48 Stimmen lehnte der Kantonsrat den Minderheitsantrag der Grünen ab. Ein grosser Teil der Unterländer SVP­Kantonsräte sprach sich für den Minderheitsantrag und damit gegen die Volksinitiative aus.

Weitere Nachtflugbegrenzungen sind nicht praktikabel Mit zwei Postulaten wollten linke und grüne Politikerinnen, dass der Regierungsrat im Sinne einer Entlastung der Lärmbetroffenen den Flugbetrieb auf dem Flughafen Zürich Kloten auf 23.00 Uhr begrenze. Dazu sei das Betriebsreglement entsprechend anzupassen. Christian Lucek sprach für die SVP­Fraktion und stellte gleich zu Beginn seines Votums klar, dass es bei den beiden Postulaten um Bundeskompetenzen gehe. Weiter räumte er als Aviatik­Fachmann ein: «Tatsächlich sind die rund fünf täglichen späten Abflüge der Swiss, die knapp vor 23.00 Uhr oder bei verspätetem Eintreffen der Zubringerflüge bis spätestens 23.30 erfolgen, ein Ärgernis für viele Personen in der Flughafenregion. Es sind Langstreckenflüge mit der eher steigschwachen A340 und die Abflugrouten führen über Gebiete, die am Abend sonst vom Flugbetrieb verschont sind, daher werden sie als besonders störend empfunden und belasten natürlich auch die Bilanz des ZFI. Es liegt im Interesse der Swiss und des Flughafens, dass diese Verbindungen pünktlich erfolgen können, Verspätungen bei den Zubringerflügen oder betriebliche Verzögerungen wirken sich auf die Abflugzeiten aus. Dies ist für alle Beteiligten unerwünscht, jedoch auch nie ganz zu vermeiden. Die Betreiber Swiss und FZAG sind denn auch bestrebt die Situation zu verbessern.» Der Regierungsrat empfiehlt, die beiden Postulate nicht zu überweisen und hält in seiner Antwort fest, dass eine strikte zeitliche Begrenzung des Flugbetriebs auf 23.00 Uhr einer weiteren Ausdehnung der Nachtflugsperre gleichkomme und sich nachteilig auf die Standortattraktivität des Kantons Zürich auswirke. Dem Re­

Kantonsrat Franco Albanese wechselt zur SVP

Kantonsrat Franco Albanese tritt der SVP Winterthur bei und verlässt die CVP. Grund für den Parteiwechsel ist die politische Entwicklung der Zürcher und Winterthurer CVP: Der Finanz- und Gewerbepolitiker Albanese konnte sich mit den Positionen der CVP nicht mehr identifizieren. Die SVP-Fraktion hat Franco Albanese an ihrer Sitzung vom 5. September in ihre Reihen aufgenommen.

svp. Per 5. September 2016 tritt Kantonsrat Franco Albanese der SVP Stadt Winterthur bei. Seit 2011 vertritt Albanese die Stadt Winterthur im Zürcher Kantonsrat. Der 39 ­jährige Unternehmer und Finanzleiter ist auch Gemeinderat in der Stadt Winterthur. Sein konsequentes Engagement für eine unabhängige Schweiz, für die direkte Demokratie und einen starken Föderalismus, für eine tiefe Steuerbelastung und Steuerwettbewerb sowie gegen überbordende Regulierungen entspricht dem SVP­Parteiprogramm. Der Parteiwechsel hat sich für Franco Albanese deshalb aufgedrängt. Mit dem Parteiwechsel wird Albanese im Kantonsrat Mitglied der SVPFraktion. Die SVP heisst ihr neues Mit­

glied herzlich willkommen und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit Franco Albanese.

gierungsrat steht weder die Kompetenz zu, das Betriebsreglement anzupassen, noch entsprechende Gesuche um Änderung des Betriebsreglements dem BAZL einzureichen, noch die Gebühren am Flughafen festzulegen. Beide Postulate wurden mit grossem Mehr abgelehnt, und werden also nicht an den Regierungsrat überwiesen.

Den Kredit zu fast 4 Prozent ausgenutzt

Der Kantonsrat hatte eine Abrechnung zu genehmigen über den Rahmenkredit 2010–2013 für Weiterbildungs­ und Beschäftigungsprogramme für Ausgesteuerte. Stefan Schmid (SVP, Niederglatt) erläuterte die Vorlage aus Sicht der SVP­Fraktion. «Wenn ein Verpflichtungskredit nur zu 4 Prozent ausgenutzt wird, ist dies Anzeichen dafür, dass offenbar kein Handlungsbedarf seitens Gemeinden vorhanden war. Es ist Anzeichen dafür, dass der Kanton, respektive dieser Rat vorpreschte, indem er ein Angebot schuf, wo gar keine Nachfrage vorhanden war. Ich kann Sie alle jedoch trösten, die nächste Abrechnung wird gesalzen sein, nicht etwa, weil die Nachfrage gestiegen ist, sondern weil mit Steuergeldern kräftig die Werbetrommel gerührt wurde. Es wird wohl ein Paradebeispiel, wie sich die Sozialindustrie selber zu Wachstum verhilft.»

Die Linken brachen in Wehklagen aus, die Gemeinden hätten ihre Aufgaben nicht gemacht, sie hätten mehr Programme anbieten sollen, Weiterbildungen und Beschäftigungen. Die Abrechnung über längst Vergangenes wurde mit grossem Mehr, mit 169 Stimmen, genehmigt.

Mehr Geld für Veloabstellplätze gefordert

Linke Ratsmitglieder wollen, dass der Regierungsrat die im Rahmen des Sanierungsprogramms 04 aufgehobene Subventionierung für Veloabstellplätze wieder einführt und auch die entsprechenden Beiträge wieder im Budget und Finanzplan einstellt. Rene Isler (SVP, Winterthur) äusserte sich gegen diesen Winterthurer Vorstoss: «Stossend an diesem linken Vorstoss ist, dass ein Verkehrsträger, das Fahrrad, bevorteilt werden soll, welcher gar nichts an die hohen Kosten seiner Verkehrsflächen (Velowege/Velostreifen) und Verkehrsinfrastrukturen (Lichtsignale für

Mitsprache des Volkes gesichert

Christian Lucek Kantonsrat SVP Dänikon

Der Kantonsrat hat am Montag die Volksinitiative «Pistenveränderungen vors Volk!» deutlich mit 123:48 Stimmen angenommen. Dass Initiativen vom Regierungsrat und vom Parlament angenommen werden, ist selten, umso berechtigter muss daher das Anliegen sein. Die Initiative sichert die Mitsprache des Volkes bei Veränderungen am Pistensystem des Flughafen Zürich, und zwar auch dann, wenn sich der Kantonsrat vorgängig dagegen ausgesprochen hat. Damit wird sichergestellt, dass die Interessen des Kantons ausgewogen beurteilt werden und nicht von der regionalen Zusammensetzung des Kantonsrates oder wahltaktischen Überlegungen der Politiker verfälscht werden. Denn kaum ein Thema wird im Rat immer wieder so heftig diskutiert wie die Auswirkungen des Flughafens und spaltet dabei die Meinungen teils quer durch die Fraktionen. Dies ist verständlich, denn es ist unbestritten, dass der Flughafen störende Auswirkungen insbesondere in den umliegenden Gemeinden und Bezirken, aber auch in weiten übrigen Teilen des Kantons verursacht. Ebenso eine Tatsache ist jedoch, dass der Flughafen enorme volkswirtschaftliche Effekte in der ganzen Schweiz, insbesondere im Kanton Zürich und ganz speziell eben auch in den umliegenden Gemeinden und Bezirken, erzeugt. Während jedoch die negativen Seiten immer wieder hervorgehoben werden und sich diverse Schutzverbände medienwirksam regionale Grabenkämpfe liefern, geht der Nutzen der Luftfahrt als Teil des öffentlichen Verkehrs gerne vergessen. Die Luftfahrt mit dem Flughafen Zürich stellt die Anbindung der Schweiz an die euro­

päischen und weltweiten Zentren sicher. Sie ist damit ein Element der Aussenwirtschaftspolitik, aber auch zentraler Standortfaktor. Rund 100 000 Menschen leben direkt oder indirekt vom Flughafen Zürich, die Wertschöpfung im Aussenhandel, Dienstleistung, Tourismus und Gewerbe beträgt 15 Milliarden, die Bedeutung gerade für den Wirtschaftsraum Zürich ist offensichtlich. Dies ist sich die Bevölkerung durchaus bewusst. Die Unterschriften zu dieser Volksinitiative sind mühelos zustande gekommen, ein bedeutender Anteil davon aus den Flughafenbezirken Dielsdorf und Bülach. Doch ein langfristiger, erfolgreicher Betrieb der Flughafeninfrastruktur ist nur mit der Unterstützung der gesamten Bevölkerung möglich, daher ist dessen Mitsprache bei Pistenveränderungen zwingend erforderlich, damit die sich die daraus ergebenden Auswirkungen demokratisch abgewogen werden können. Dies gilt besonders auch dann, wenn sich die Stimmbürger gegen einen entsprechenden Ausbau entscheiden. Denn ein Nein des Volkes hat beim Bund, als Entscheidungsinstanz in der Luftfahrtspolitik, ein wesentlich höheres Gewicht als eine ablehnende Haltung des Kantonsrates. Es wird kaum möglich sein, sich einfach darüber hinwegzusetzen, wie dies bei Parlamentsbeschlüssen locker geschehen kann. Mit der Umsetzung der Initiative werden also die Volksrechte gestärkt. Dieser Ansicht war der Kantonsrat von links bis rechts, welcher mit Ausnahme der Grünen, der GLP EVP und AL und einzelner bürgerlichen Vertreter aus der Flughafenregion der Initiative zum Durchbruch verhalf. Wird gegen diesen Entscheid das Referendum ergriffen, was angesichts des deutlichen Resultates unwahrscheinlich ist, wird an der Urne über die Gesetzesänderung entschieden. Andernfalls tritt sie automatisch in Kraft. Damit wird in Zukunft das Volk in Flughafenfragen abwägen und hat dabei das letzte Wort.

Velo, Veloparkplätze, Velounterstände) zahlt. Fahrradlenker sind neben den Fussgängern, die einzigen Verkehrsteilnehmer, welche nichts an die für sie zur Verfügung gestellten Infrastrukturkosten beitragen müssen». Darum sei dieses Postulat vehement abzulehnen, entrüstete er sich. Weiter Argumente waren: Die Ausgangslage hat sich geändert. Mit dem Agglomerationsprogramm des Bundes besteht die Möglichkeit, dass ebendieses Veloabstellplätze an Bahnhöfen fördert und unterstützt. Es braucht darum keine kantonalen Gelder mehr. Ausserdem wird heute sehr viel für die Velofahrer und ihr abgestellten Fahrzeuge gemacht. Eigentlich finden alle, welche suchen, einen Abstellplatz, meinte einer – «allerdings sind viele Velofahrer nicht wettertauglich: Bei Regenwetter ist nur noch ein Bruchteil der Veloabstellplätze besetzt und dann jammern alle über fehlenden Platz im Bus und Tram.» Mit 95:73 Stimmen wurde das Postulat abgelehnt und ist damit erledigt.

Zum Schluss der Sitzung bedankte sich der Ratspräsident beim Parlamentsdienst und bei der Staatskanzlei für die Organisation der Nacht der Museen, 2200 Gäste und Interessierte haben das «Museum Rathaus» besucht.

MEDIENMITTEILUNG DER SVP ZUM BUDGET 2017 UND ZUM KEF 2017–2020

Silberstreifen und Donnerwolken am Budgethorizont

An einer Medienkonferenz konnte Regierungspräsident Ernst Stocker ein ausgeglichenes Budget präsentieren und eine Finanzplanung, welche über die Planperiode ausgeglichen ist. Das ist erfreulich. Möglich wird dies jedoch nur sein, wenn Regierung und Parlament die gesetzten Sparziele konsequent umsetzen. Die SVP fordert deshalb die Regierung auf, vom Sparkurs nicht abzuweichen und endlich auch den Aufwand zu plafonieren. Von den konstruktiven Kräften im Parlament erwartet die SVP ebenfalls, am Umfang der Sparziele unter allen Umständen festzuhalten.

Regierungsrat Ernst Stocker hat heute das Budget 2017 und die Finanzplanung (KEF) für die Jahre 2017 bis 2020 präsentiert. Die Zahlen vermögen noch nicht in allen Belangen zu überzeugen, aber die Handschrift eines starken Finanzdirektors ist klar ersichtlich. So weit, so erfreulich. Beurteilt man die Zahlen im Budget 2017 im Detail, resultiert bei einem Aufwand und Ertrag von je rund 15,2 Mia. Franken eine «schwarze Null» von 17 Mio. Franken. Dies liegt im Streubereich der Budgetgenauigkeit. Erfreulich ist, dass das Eigenkapital in der Planperiode auf 9,5 Mia. Franken ansteigen soll und die Verschuldung bis 2020 auf 6,5 Mia. Franken nur mässig ansteigt. Der Ertrag steigt auf 16,2

Mia. Franken während der Aufwand auf «nur» 5,6 Mia. ansteigt. Die Investitionen bleiben bei konstant rund 1 Mia. Franken und steigen erst im Planjahr 2020 auf 1,5 Mia. Franken – bedingt durch den Dotationskapitalbezug der ZKB Endlich Aufwand senken Allerdings müssen sich alle Beteiligten ins Buch schreiben lassen, dass diese Zahlen nur erreicht werden können, wenn einerseits die Sparanstrengungen konsequent umgesetzt werden und andererseits die Wirtschaft weiterhin genügend Arbeitsplätze und Steuersubstrat liefern kann. Und es gilt weiterhin, Mass zu halten bei den Ausgaben und beim Ausbau von Stellen und Institutionen, auch wenn dieses Wachstum als «saldoneutral» bezeichnet wird. Vor allem im Bereich Bildung (Fachhochschulen, Universität) und Gesundheit sieht die SVP die grösste Gefahr, dass die Entwicklung weiter aus dem Ruder läuft. Hier sind die verantwortlichen Regierungsmitglieder, welche auch ein bürgerliches Parteietikett tragen, in die Pflicht zu nehmen. Nimmt die Zahl der Studierenden ab oder sinkt die Auslastung im Gesundheitswesen, bleiben Bauten und Personal und damit Kosten zulasten des Steuerzahlers. Für die SVP ist deshalb klar: Auch wenn es für den Moment etwas besser aussieht, gilt es, weiter Mass zu halten und die Aufwandentwicklung endlich einzufrieren!

Franco Albanese

EIN RIESIGER FEST- UND RUMMELPLATZ

Voller Erfolg im Wyystübli an der Seemer Dorfet

Der Auftakt am Freitag an der Seemer Dorfet machte Hoffnung: unser Wyystübli war durchgehend rege und viel besucht. Im Zelt mit der auf Stoff gemalten Kulisse einer getäferten Bauernstube inkl. Kachelofen und Stubechästli (für die wir schon prämiert wurden) liess es sich wohl sein.

Das schöne und warme Wochenendwetter lockte viele zu Bier und kühlem Wein. Dazu gab es Kässchnitte (Original­Militärrezept), chüstigen Burespeck oder geräuchten Bureschüblig. Und je später der Abend, desto mehr wurden Schümli­Pflümlis bestellt. Wer noch nie die Seemer Dorfet besucht hat, hat etwas verpasst. Besonders nach dem Eindunkeln haben die Gassen zwischen den hell erleuchteten Ständen mit ihren Hunderten von Lichtern, eingefasst von den alten Bauernhäusern, einen einzigartigen Charakter. Wenn unser alter Dorfkern in einen riesigen Fest­ und Rummelplatz verwandelt ist, mit idyllischen Beizen, lautstarker Musik, hypen Bars, und neonfrohem Chilbibetrieb, ist Hochstimmung angesagt. Ich würde sagen, es ist die schönste Dorfet weit und breit.

Der Standort an der Werdstrasse 10 in einem Bauernhaus könnte idealer nicht sein: mit offener Remise für die Küche und abschliessbarem Stall als

Lager für Getränke und Utensilien. So lässt sich das «Wyystübli» optimal betreiben. Auch dank eines gut organisierten OK s mit KR René Isler und des unermüdlichen Einsatzes von Rosma­

rie Peterli. Fürs gute Gelingen trugen ebenso die über dreissig Helferinnen und Helfer bei – ihnen herzlichen Dank.

SVP Sektion Seen

DER AKTUELLE VORSTOSS

Neutralitätsgebot in städtischer Personalverordnung

Gemeinderat Renè Truninger (SVP) hat im Gemeinderat Illnau-Effretikon eine Motion zur Personalverordnung eingebracht.

René Truninger Gemeinderat Illnau-Effretikon

Der Stadtrat wird beauftragt, die Personalverordnung der Stadt Illnau­Effretikon dahingehend anzupassen, so dass folgende Artikel künftig verankert sind:

Artikel (neu) Grundrechte, Gleichbehandlung und Neutralität

1. Mitarbeitende und Behörden beachten in ihrer Tätigkeit die verfassungsmässigen Grundrechte aller Menschen, insbesondere darf niemand wegen der Herkunft, Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung diskriminiert werden.

2. Mitarbeitende und Hilfskräfte verhalten sich in ihrer Tätigkeit neutral. Der Stadtrat kann zum Schutz der Grundrechte der Kundinnen und Kunden der Stadt Vorschriften zum neutralen Verhalten der Mitarbeitenden erlassen, namentlich den Verzicht auf politische, religiöse oder weltanschauliche Aussagen und Symbole bei Einrichtungen und der Kleidung vorschreiben.

3. Der Stadtrat berichtet im Jahresbericht über Vorschriften, die er gesetzt auf Absatz 2 erlassen hat.

Begründung:

Die Schweizerische Bundesverfassung regelt, dass das Staatswesen jede Person diskriminierungs­ und willkürfrei behandelt (Art. 8 & 9 BV ). Um diesem Grundsatz Rechnung zu tragen, erachte ich ein neutrales Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung als zwingend. Es soll deshalb ein Neutralitätsgebot in der städtischen Personalverordnung festgeschrieben werden. Für die Mitarbeitenden der öffentlichen Schule gilt der in der Kan­

tonsverfassung verankerte Grundsatz, dass sich Lehrpersonen konfessionell und politisch neutral verhalten. (Art. 116 KV). Der neue Artikel in der städtischen Personalverordnung würde demnach für die städtischen Angestellten in Illnau­Effretikon die gleichen Vorgaben schaffen, wie sie für Lehrerinnen und Lehrer bereits gelten. Mit dem neuen Artikel in der Personalverordnung soll sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger ein neutrales Verhalten sowie eine neutrale Erscheinung der städtischen Angestellten erwarten können. Er garantiert ausserdem, dass konkrete Vorschriften zum neutralen Erscheinen und Verhalten der städtischen Angestellten allgemeingültig und mit Augenmass formuliert werden, da der Stadtrat von Gesetzes wegen an das Prinzip der Verhältnismässigkeit gebunden ist. Dass Handlungsbedarf besteht, sieht man in Adliswil, wo der Stadtrat die Änderung der Personalverordnung unterstützte und bei der anschliessenden Volksabstimmung auch die Stimmbevölkerung mit grosser Mehrheit zugestimmt hat.

Gemeindepräsident Bruno Walliser tritt zurück

Der verdiente Gemeindepräsident von Volketswil, SVP-Nationalrat Bruno Walliser, tritt nach 18 Amtsjahren aus dem Gemeinderat zurück. Der 2015 zum Nationalrat gewählte ehemalige Zürcher Kantonsratspräsident (2013/14) wird sich nach erfolgter Einarbeitung in die Bundespolitik ab 2017 fokussierter seinem nationalen Mandat widmen. Zudem will der selbständige Unternehmer als Vollblutmilizpolitiker auch seiner jungen Familie den gebührenden Zeitrahmen einräumen.

e. Nach der Genesung von einer schweren Krankheit, die diesen Sommer eine Operation und eine mehrwöchige Auszeit nötig machte, hat Bruno Walliser entschieden, von seinem Amt als Gemeindepräsident zurückzutreten, und hat den Bezirksrat und seine Gemeinderatskollegen entsprechend informiert. Der Gemeinderat wird am 22. September über das Vorgehen zur Ersatzwahl entscheiden. Gemeindepräsident

Bruno Walliser bleibt bis zur ordentlichen Amtsübergabe an seinen künftigen Nachfolger voraussichtlich bis im Frühjahr 2017 im Amt. Bruno Walliser ist unternehmerisch fest in seiner Wohngemeinde verankert und beschäftigt in seinem Volketswiler Kaminfeger­Betrieb zehn Mitarbeitende. 1998 wurde er als Vertreter der SVP erstmals in den Gemeinderat gewählt und übernahm das Ressort Sicherheit der Gemeinde. 2002 wurde Bruno Walliser von den Volketswilern zum Gemeindepräsidenten gewählt. Er verantwortet seither zusätzlich das Ressort Finanzen mit Freude und Erfolg. Das den Schwerpunktzielen der Gemeinde Volketswil vorangestellte chinesische Sprichwort «Nicht der Wind,

SVP-Tagung zur Altersvorsorge 2020

Am 25. September stimmt die Bevölkerung über die brandgefährliche «AHVplus»-Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ab. Am Montag, 26. September, wird der Nationalrat die Diskussion über den Vorschlag der SGK-NR aufnehmen. Am 24. September führt die SVP deshalb in Dietikon eine Arbeitstagung durch.

Die AHV und die Pensionskassen sollen ihre Leistungen auch über das Jahr 2030 hinaus sicher erbringen können.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGKNR) hat die Reform Altersvorsorge 2020 in diesem Sinne überarbeitet. Die Revision der Altersvorsorge im Rahmen des bewährten Drei­SäulenModells ist das wichtigste innenpolitische Thema der laufenden Legislatur. Daher führt die Arbeitsgruppe Altersvorsorge 2020 der SVP Zürich zum dritten Mal eine Arbeitstagung dazu durch. Nicht nur den Zürcher SVP­Nationalräten, sondern allen interessierten Parteimitgliedern wird aus erster Hand der aktuelle Stand der politischen Dis­

Moratorium

sondern das Segel bestimmt die Richtung» ist für Bruno Walliser Programm. Unter seiner aktiven Leitung entwickelte der Gemeinderat Volketswil zu einer starken und attraktiven Gemeinde im Zürcher Oberland. Kurz nach seiner Wahl in den Volketswiler Gemeinderat wurde Bruno Walliser 1999 in den Zürcher Kantonsrat gewählt, den er 2013/14 präsidieren durfte. Für den Kanton Zürich zog er 2015 in den Nationalrat ein und trat konsequenterweise aus dem Kantonsrat zurück. Nach seiner Einarbeitung in die Dossiers der nationalen Politik will Bruno Walliser sich konsequent auf dieses Mandat fokussieren. Die Geschicke und Interessen Volketswils und des Zürcher Oberlands wird er auch auf dieser Ebene genau verfolgen und mit Herzblut in Bern vertreten.

kussion erläutert. Nach einer Einführung in die Problematik wird auf die Gefahren der Reform hingewiesen. Zudem werden Gesamtzusammenhänge aufgezeigt. Folgenden Aspekten wird besondere Beachtung geschenkt werden: Anpassung des Referenzalters, Senkung des Umwandlungssatzes, Schuldenbremse bei der AHV, kein Leistungsausbau und der Stopp der Zwangsumverteilung in der Zweiten Säule. Das Publikum kann sich auch im Rahmen der Podiumsdiskussion einbringen. Benutzen Sie einmal mehr die Gelegenheit, sich eine fundierte Meinung zu diesem zukunftsweisenden Thema zu bilden. Bitte beachten Sie das Anmeldeformular im hinteren Teil dieser Ausgabe (Seite 8).

LESERBRIEF

beim Lehrplan 21

Im Zürcher Kantonsrat ist es letzte Woche gelungen, dank der aktiven Mitarbeit der Komitee­Mitglieder «Lehrplan vors Volk» und ihrer Verbündeten ein Drittel der Stimmen für ein Moratorium des Lehrplans 21 zu erreichen –ein grosser Erfolg! Zugestimmt haben

SVP EDU, Teile der SP und eine Grüne. Damit ist die inhaltliche Diskussion des Lehrplans im Kantonsrat angekommen. Die Einzelinitiative wird nun in der kantonsrätlichen Kommission für Bildung und Kultur besprochen. Diese muss dann zuhanden des Parlaments eine Vorlage ausarbeiten. Der erste Platz gebührt nach diesem erfreulichen Resultat der überzeugenden Stellungnahme der Präsidentin unseres Initiativkomitees, Anita Borer.

Im Kanton St. Gallen wird am 25. September über die Volksinitiative Ja zum HarmoS­Ausstieg abgestimmt. Der Ausgang dieser Abstimmung ist auch für uns im Kanton Zürich und den anderen Kantonen, in denen Initiativen zur Bildungspolitik laufen, wichtig. Neben

den grundsätzlichen Argumenten des Komitees wird einer der beiden wichtigsten in HarmoS festgeschriebenen Punkte aufgegriffen: die Abschaffung des Kindergartens. Auf den zweiten Punkt, die Fremdsprachenfrage, werden wir später wieder zurückkommen. Weil die Harmos­Ausstiegs­Initiative gute Chancen auf einen Erfolg an der Urne hat, sind ihre Gegner offenbar nervös geworden. Anders kann man es nicht interpretieren, dass sie begonnen haben, in alle Briefkästen des Kantons St. Gallen einen Flyer zu legen, der eine ganze Reihe von Unwahrheiten enthält. Zum Beispiel «Die Beibehaltung der kantonalen Schulhoheit ist nur mit HarmoS möglich» oder «HarmoS ist schweizweit breit akzeptiert und erfolgreich umgesetzt» – wo ja 11 Kantone gar nicht beigetreten sind! Gegen solcherlei «Information» gilt es Gegensteuer zu geben.

Marianne Wüthrich, Mitglied Unterstützungskomitee

LESERBRIEF

Politiker treten den Volkswillen mit Füssen

Unter Anführung der Mehrheit der Politiker der FDP, CVP, SP, GLP, GP soll die Masseneinwanderungsinitiative, entgegen dem Willen des Volkes, als «light Version» umgesetzt werden. Eine Umsetzung, die in keiner Art und Weise den Volkswillen widerspiegelt, sondern mehrheitlich der bereits bestehenden Regelung mit der EU entspricht. Der Mehrheitswille des Schweizer Volks wird nicht umgesetzt.

In diesem Zusammenhang sei auf den Think Tank Bruegel verwiesen, der vor wenigen Tagen die Idee der «kontinentalen Partnerschaft – CP» veröffentlichte. Darin wird die Teilnahme am EUBinnenmarkt diskutiert und die Personenfreizügigkeit innerhalb der CP zur Disposition gestellt.

Nach dem Brexit erklärten Regierungs­ und Staatschefs der EU ihre Hoffnung, Grossbritannien weiterhin als engen Partner zu haben. Gemäss dem Bruegel­Papier ist die Arbeitsmobilität zwar ökonomisch und sozial wünschbar, aber nicht zwingend für das Funktionieren eines gemeinsamen Marktes für Güter, Dienstleistungen und Kapital.

Die Arbeitsmigration wird in diesem Modell durch Zuwanderungsquoten gesteuert. Viele Möglichkeiten und Details lässt das CP­Modell offen, das explizit nicht nur auf Brexit angewendet werden könnte, sondern auch helfen könnte, die Beziehungen zu anderen EU ­Staaten zu definieren.

Für unsere Volksvertreter heisst das im Klartext: Die Masseneinwanderungsinitiative ist ohne Wenn und Aber umzusetzen! Doch ignorieren die Schweizer Politiker den Volkswillen schon seit geraumer Zeit. Daher wird immer wieder die Frage zum Selbstbestimmungsrecht der vom Volk gelebten Demokratie in der Schweiz von Politikern gestellt. Am liebsten würden gewisse Damen und Herren Politiker der FDP SP GP usw. dieses Recht umfassend beschneiden. Das würde ihnen bestens in ihr Spiel passen. Das Volk ist nur noch Mittel zum Zweck; wir dürfen Politiker wählen und Steuern bezahlen, damit diese Damen und Herren sich am gemachten Topf laben können, kassieren und regieren. Das ist nicht unser Volkswille – wir wollen keine Politiker, die uns veräppeln und an fremde Vögte – sprich EU –ausliefern. Unsere Ahnen, denen wir alle so viel zu verdanken haben, würden diese Herrschaften der classe politique als Lumpenpack, Lügner und Verräter bezeichnen. Daher wählt sie ab, diese Herrschaften im National­ und Ständerat! Der Bundesrat und dessen Vertreter, die sich der EU und NGOs so anbiedern und den Volkswillen nicht umzusetzen bereit sind, sind unverzüglich abzuwählen, bevor sie noch grösseren Schaden anrichten!

Ferdinand Schwestermann, Wädenswil

SVP an der Dorfet: Festwirt Kantonsrat René Isler, Kantonsrat Claudio Schmid, Corinne Merk (JSVP), Chantal Leupi, Gemeinderatspräsidentin Winterthur, Pascal Rütsche, Gemeinderat, und Josef Lisibach, Stadtrat Winterthur.
Bruno Walliser

«INSTITUTIONELLE EINBINDUNG UND DIE FOLGEN»

Die Tatsachen zum Rahmenvertrag

Die von Differenzen zwischen Bundesräten belastete Diskussion um den sog. «Rahmenvertrag» zwischen der Schweiz und der EU spitzt sich seit einigen Wochen sichtlich zu. Auf dass die teilweise verwirrenden Vorgänge zwischen Brüssel, Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit durchschaubar werden, seien die Tatsachen zu diesem zwischen Brüssel und Bern geplanten Rahmenvertrag kurz in Erinnerung gerufen.

Brüssel verlangt von Bern seit Ende 2012 die «institutionelle Einbindung» in die Strukturen der EU. Der Bundesrat zeigte sich willig, diese Forderung zu erfüllen. Die «institutionelle Einbindung» soll nach Meinung der Landesregierung mit einem Rahmenvertrag besiegelt werden mit Bestimmungen zum Verhältnis Schweiz–EU, die für alle bilateralen Verträge und Vereinbarungen übergeordnet verbindlich sein sollen. In Vorverhandlungen, die in ein von den Spitzendiplomaten beider Seiten unterzeichnetes sog. «Non-Paper» mündeten, wurden am 13. Mai 2013 die Eckpfeiler des Rahmenvertrags festgeschrieben:

Erstens habe die Schweiz alle früheren und künftigen Beschlüsse und Gesetze der EU zu Sachbereichen, die in bilateralen Vereinbarungen geregelt werden, automatisch zu übernehmen. Weil derart vorgesehener Automatismus die Öffentlichkeit eher beunruhigt hat, spricht der Bundesrat heute nur noch von «dynamischer Anwendung» von EU ­Recht –was in der Sache aber gleichbedeutend ist wie die automatische Übernahme.

Zweitens will der Bundesrat den EUGerichtshof (EuGH) als höchste, von der Schweiz nicht mehr anfechtbare Instanz anerkennen, so dass dieser EuGH endgültig über Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung bilateraler Vereinbarungen oder Verträge entscheiden kann.

Und drittens akzeptiert der Bundesrat ein allein der EU zustehendes Recht, gegen die Schweiz Sanktionen – heute verwendet Bundesbern dazu freilich lieber den beschönigenden Ausdruck «an­

gemessene Ausgleichsmassnahmen» –zu ergreifen, wenn unser Land eine Entscheidung des EU ­Gerichtshofs einmal – z. B. wegen eines anderslautenden Volksentscheids in der Schweiz –nicht übernehmen kann.

Verhandlungsmandate

Der Bundesrat hat diese drei Elemente des Non­Papers Ende 2013 zu seinem Verhandlungsmandat erhoben, also zu seiner Richtschnur in den geplanten formellen Verhandlungen mit Brüssel über den Rahmenvertrag. Die EU hat ihr Verhandlungsmandat ein halbes Jahr später bekanntgegeben. Es reichert die drei im Non­Paper aufgeführten Eckpfeiler um zwei weitere Forderungen an: Brüssel verlangt zusätzlich die Umwandlung von bisher von Fall zu Fall von der Schweiz geleisteten Kohäsionszahlungen, welche anlässlich von EUOsterweiterungen von Brüssel jeweilen anbegehrt worden sind. Statt einzeln beschlossener Kohäsionsbeiträge soll die Schweiz künftig Jahresbeiträge an die EU leisten – gleich wie die EUMitglieder. Damit will die EU nicht zuletzt das für Einzelverträge mögliche Staatsvertragsreferendum ausschalten. Ausserdem verlangt die EU die Errichtung eines Überwachungsorgans, das –personell zusammengesetzt durch Brüssel – darüber zu wachen habe, ob die Schweiz alle von ihr gegenüber Brüssel eingegangenen Verpflichtungen auch buchstabengetreu erfülle.

Unterwerfungsvertrag

Brüssel will die Schweiz auf diese Weise zu einem tributpflichtigen und bevogteten

Untertanengebiet erklären. Der Rahmenvertrag erhält damit den Charakter eines Unterwerfungsvertrags

Wie die Vorlage, mit welcher der Bundesrat dem Parlament sowie Volk und Ständen den Rahmenvertrag einmal zur Abstimmung präsentieren will, schlussendlich betitelt sein wird, ist noch nicht bekannt. Zu erwarten ist eine Vorlage, die von «Erneuerung», von «Renaissance» oder von «Bestärkung» des bilateralen Weges sprechen wird.

Tatsache ist immerhin, dass der Bundesrat den Schweizer Standpunkt – etwa in der Einwanderungsfrage – in Brüssel bestenfalls halbherzig vertritt. Nicht selten hat man den Eindruck, der Bundesrat schäme sich seines Souveräns: keine Spur von selbstbewusster Vertretung schweizerischer, in Volksabstimmungen erhärteter Standpunkte.

Derweil mehren sich in der EU Zerfallserscheinungen: Überschuldungskrise und Euro­Krise bleiben ungelöst.

Die Gegensätze in der Einwanderungspolitik rissen tiefe Gräben auf zwischen verschiedenen EU­Mitgliedstaaten. Schengen/Dublin ist zusammengebrochen. Mit Ausnahme von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga unterstützt niemand mehr in Europa die «Willkommenskultur» der deutschen Bundeskanzlerin. Und in England wurde der «Brexit» Tatsache.

Trotz dieser offenkundigen, Europa insgesamt massiv gefährdenden Schwächen der EU kann sich der Bundesrat nicht zu kraftvoller Vertretung schweizerischer Interessen durchringen.

Quelle: EU-NO Newsletter vom 01.09.2016

ZUM ENTSCHEID, DIE MASSENEINWANDERUNGSINITIATIVE OHNE JEGLICHE STEUERUNG DER ZUWANDERUNG UMZUSETZEN

Unterwürfigkeit gegenüber der EU und selbstgefälliges Kuschen

Die Schweiz steuert die Zuwanderung eigenständig und zu diesem Zweck werden jährliche Höchstzahlen und Kontingente definiert: So hat es die Bevölkerung am 9. Februar 2014 in die Verfassung geschrieben. Und so war es im Übrigen auch vor dem Inkrafttreten der Bilateralen. Damit steht die Bestimmung in Konfrontation mit dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit, seit dessen vollen Gültigkeit nicht mehr 20 000 bis 40 000, sondern jedes Jahr rund 80 000 Personen neu in die Schweiz einwandern.

Barbara Steinemann

Nationalrätin SVP

Watt-Regensdorf

Als Ergebnis zur Umsetzung beschloss die Mehrheit der vorberatenden Staatspolitischen Kommission (SPK) die schlechteste und wirkungsloseste aller Varianten, nämlich einen Inländervorrang mit drei Möglichkeiten:

Erstens durch Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotentials seitens der Arbeitgeber, also quasi einem freundlichen Aufruf, sich bei einer Stellenbesetzung doch erst nach einem Inländer umzuschauen, statt im EURaum zu rekrutieren. Zweitens kann (!) bei Überschreiten gewisser, noch zu definierender Einwanderungszahlen eine freiwillige Stellenmeldepflicht für alle Unternehmer eingeführt werden, was notabene niemanden hindert, dennoch einen Arbeitnehmer aus dem Ausland anzustellen.

Abhängig von EU -Gremien

Als drittes Instrument ist vorgesehen, dass bei «schwerwiegenden sozialen Problemen» dem sog. «Gemischten Ausschuss» in Brüssel Abhilfemassnahmen vorgelegt werden können. Eine wirkliche Steuerung der Einwanderung ist damit von der Zustimmung der EU­Gremien abhängig gemacht worden.

Herausgekommen ist nicht mehr als eine effizientere Organisation der RAVs, ein Versäumnis, das die Behörden ohnehin und auch ohne Masseneinwanderungsinitiative längst hätten beheben sollen. Die Arbeit der Verwaltung verbessern ist etwas anderes als die masslose Zuwanderung zu drosseln.

Der Lösungsvorschlag des Bundesrates ging wesentlich weiter: Dieser sah noch zu definierende Höchstzahlen und Kontingente vor, die sich an der Konjunktur, an einem ausgewiesenen Fachkräftemangel in bestimmten Berufen und am gesamtwirtschaftlichen Interesse orientiert hätten. Die aussergewöhnlich hohe Zahl Interessierter und Befragten – es haben sich 177 Verbände als Vernehmlassungsteilnehmer geäussert – hätten sich grossmehrheitlich mit einschneidenden Massnahmen abgefunden.

Mit dem Entscheid der SPK sind zudem auch jegliche Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen beim Zugang in die Sozialwerke oder beim Familiennachzug übergangen worden. Komplett ignoriert wird auch die ausdrückliche Vorschrift im Initiativtext, Personen aus dem Asylbereich und Grenzgänger in das Arbeitnehmerpotenzial einzubeziehen.

Kein Interesse an Verhandlungen?

Selbstverständlich ist der jederzeitige Zugriff auf alle EU ­Arbeitnehmer für die Wirtschaft bequem und ein Gewinn. Die Kosten der Zuwanderer und ihrer

22. Gipfeltreffen 2016 in Tuttwil bei Wängi

Sonntag, 11. Sept. 2016 11.00 Uhr

Regierungsratspräsidentin Monika Knill (TG)

Bildungspolitik im Thurgau

Geht der Thurgau einen eigenen Weg?

Regierungsrat Markus Kägi (ZH)

Raumplanung im Kanton Zürich

Spannungsfeld zwischen Bevölkerung und Baubedürfnisse

Regierungsrat Stefan Kölliker (SG)

Bildungspolitik im Kanton St. Gallen

Schule Wirtschaft?

Festwirtschaft ab 10.30 Uhr

Angehörigen fallen dann aber bei der Allgemeinheit an – von den Schulen, der Infrastruktur, Gesundheitskosten, Integrationskosten über AHV­Rentenansprüche und vielem mehr. Statt selbstbewusst die eigenen Regeln zu setzen, signalisiert Bundesbern so Brüssel, dass die Schweiz gar nicht mehr an Verhandlungen zur Steuerung der Zuwanderung interessiert sei.

Die Verfassung verlangt aber ganz klar jährliche Höchstzahlen und Kontingente, wie es bei der Zuwanderung von Personen aus sog. Drittstaaten auch gilt und im Übrigen bis zur vollen Freizügigkeit 2007 generell Gültigkeit beanspruchte.

Störende Auswüchse der Personenfreizügigkeit

Die Rekrutierung von günstigen Arbeitnehmern aus der EU, die damit Inländer ersetzen und oftmals auch in Branchen und Berufen, in denen ohnehin ein Überschuss an inländischen Fachkräften besteht, die überdurchschnittliche hohe Arbeitslosigkeit von Ausländern und von neu Zugewanderten, das Lohndumping (Quellenbesteuerte, also neu Zugewanderte und Grenzgänger, versteuern im Schnitt 27 Prozent weniger Arbeitseinkommen als ordentlich Besteuerte); das sind nur einige der störenden Auswüchse der Personenfreizügigkeit.

Während die Öffentlichkeit aufrichtig über diese unerwünschten Begleiterscheinungen diskutiert, herrschte in

Ihre SVP Wängi– Lommis und SVP Bezirk Münchwilen  lüpfige Musik durch d‘Buchchribälär

Würste und Spiesse vom Grill, Dessertbuffet

Feiern Sie mit uns an der Hüslistrasse 10 in Tuttwil bei Wängi ab Dorfeingang signalisiert

OFFENER BRIEF VON THOMAS MATTER AN KOMMISSIONSPRÄSIDENTEN FLURI

Totengräber der direkten Demokratie

Nationalrat Thomas Matter (SVP) hat in einem offenen Brief an Nationalrat Kurt Fluri (FDP) dessen Rücktritt gefordert. Die von Fluri präsidierte Staatspolitische Kommission des Nationalrats foutiert sich um die Volksrechte und will den Verfassungsartikel zur Masseneinwanderung nicht umsetzen.

Matter verlangt, dass Nationalräte, die den Volkswillen dermassen dreist mit Füssen treten und ihren Amtseid so krass verletzen, abgesetzt werden können. Das Verhalten von Kurt Fluri und der Kommissionsmehrheit zeigt, wie nötig die SVP­Selbstbestimmungsinitiative ist, welche unsere Bundesverfassung wieder über das undemokratische Völkerrecht stellt.

Der Brief hat den folgenden Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Kollege Sie und ich, wir beide haben als Nationalräte einen Eid auf die Schweizerische Bundesverfassung abgelegt Unser Eid verpflichtet uns, gemäss Artikel 2 die Unabhängigkeit des Landes zu wahren und die Rechte des Volkes zu schützen. Unser Eid verpflichtet uns ebenfalls, gemäss Artikel 121a die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig zu steuern, und zwar mit jährlichen Höchstzahlen, Kontingenten und unter der Wahrung des Inländervorrangs.

Eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats hat sich unter Ihrer Leitung geweigert, auch nur einen einzigen dieser Verfassungsgrundsätze einzuhalten, obwohl

der Kommission staubtrockener, strikt formalistische Abhandlungen über die massgebenden Gesetzespassagen. Die uneingeschränkte Personenfreizügigkeit gilt als sakrosankt. Bemerkungen über Verdrängungseffekte, Lohndruck und verzweifelte Menschen auf Arbeitssuche, wurden beschwiegen oder trotzig zurückgewiesen. Mit dieser sturen Haltung gefährdet die Kommissionsmehrheit das Positive der Bilateralen, den Binnenmarkt und den damit einhergehenden Freihandel in Europa. Das Ziel der Initiative, die Zuwanderung aus ein volkswirtschaftlich sinnvolles Mass zu reduzieren, ist so nicht annähernd erreicht, ja nicht einmal angestrebt worden. «Die Mehrheit der Kommission will nicht die Migration

diese vom Souverän aus Volk und Ständen am 9. Februar 2014 demokratisch beschlossen worden sind. Da Sie Ihre Weigerung mit der Aussage begründeten, das Parlament habe eben «die bisherige Verfassung und das Völkerrecht» zu beachten, ist dies juristisch wie staatspolitisch gleichermassen absurd. Volksinitiativen sind ja gerade das Instrument, mit dem die «bestehende Verfassung» geändert werden kann.

Ich stelle fest, dass Sie gegen Ihren öffentlich geleisteten Amtseid verstossen haben. Da die Schweiz kein Absetzungsverfahren gegen rechtsbrüchige Parlamentarier kennt, fordere ich Sie auf, Ihr Nationalratsmandat niederzulegen. Materiell können Sie sich das mit Ihrem gutbezahlten Posten als Solothurner Stadtpräsidenten und Ihren zahlreichen Verwaltungsratsmandaten ohne weiteres leisten. Wenn die 15 anderen Nationalräte, die mit ihrer Stimmabgabe ihren Amtseid ebenfalls gebrochen haben, zusammen mit Ihnen zurücktreten, würde möglicherweise das Vertrauen der Schweizer Bevölkerung in die Politik wieder zurückkehren.

Freundliche Grüsse Thomas Matter

beschränken, sondern die Arbeitnehmer», sagte der Sprecher der Kommissionsmehrheit an der Pressekonferenz nach der Sitzung. Eine höchst eigenwillige Interpretation des Verfassungsauftrages.

Keine guten Vorzeichen für eine direkte Demokratie, deren Existenz der Grund sein dürfte, dass unser Land zu den friedlichsten und wohlhabendsten weltweit gehört. Die Version der Kommissionsmehrheit desavouiert nicht nur die Mehrheit der Stimmbevölkerung, sondern auch die Bemühungen von Bundesrat und Arbeitgeber­ und Unternehmerseite, die sich in der Auseinandersetzung der Lösungsfindung stets an einem Kompromiss interessiert gezeigt hatten.

Fadegrad

Schläfriger Riese

Viele Zeitungen stellen sich hinter die undemokratische MEI ­Umsetzung. «Weich», «sanft», «zahm» … Nein, es geht nicht um Hauskatzen, sondern um den Gesetzesentwurf zur Masseneinwanderungsinitiative. In verständnisvollstem Sozialpädagogendeutsch kommentierten die meisten Schweizer Medien die Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats. Die Ostschweiz am Sonntag spricht von einem «weichen Inländervorrang». In Wahrheit müssten die Unternehmen offene Stellen bloss melden und könnten weiterhin nach Lust und Laune ausländische Arbeitskräfte rekrutieren. Weil man den Bruch mit Brüssel vermeiden wollte, habe die Kommission eine «äusserst sanfte» Umsetzung vorgeschlagen, schreibt die Berner Zeitung; die Neue Luzerner Zeitung säuselt von einem «äusserst zahmen» Vorschlag. Als ob man den schläfrigen Riesen namens Volk nicht wecken möchte, kommentiert man auf Samtpfoten, der Drahtzieher des antidemokratischen Schmierenstücks, FDP ­Nationalrat Kurt Fluri, wird als «Architekt» bezeichnet, unter seiner «Federführung» sei der «Kompromiss» vorangetrieben worden.

In der Sonntagszeitung versucht man mit akrobatischen Zahlenübungen den Verfassungsbruch herunterzurechnen. Die Zuwanderung sei in den letzten Monaten deutlich zurückgegangen, im Juli regelrecht eingebrochen. Damit –so suggerieren die beiden Autoren – habe sich auch die Problematik entschärft. Und wenn es nur zehn Personen sein sollten, die reinkommen wollen: Die Mehrheit der Bevölkerung will, dass die Schweiz ihre Zuwanderung wieder selber steuert, mit Kontingenten und über den Inländervorrang. Davon ist im Gesetzesentwurf keine Spur. Das Ganze umzudrehen, gelingt nur der NZZ am Sonntag: Alle Parteien hätten dem Gesetzesentwurf zugestimmt, schreibt Chefredaktor Felix E. Müller, «nur die SVP gibt erneut ihr Lieblingsstück ‹Wir sind empört!› im politischen Volkstheater». Die SVP habe ihre angekündigte Kompromissbereitschaft nicht unter Beweis stellen müssen. Damit wird immerhin indirekt klar, dass die Vorlage der Kommissionsmehrheit einem Kompromiss nicht einmal ähnelt. Einzig der Blick, sicher kein Freund der SVP, findet klare Worte: Der Kern der Initiative werde ignoriert, das Gesetz verletze die Verfassung in krasser Weise. «Weniger Volkswille der geht fast nicht.»

Erstabdruck in der Weltwoche vom 9. September 2016

Völkerwanderung auch im Gemeinderat ein Thema

Die Völkerwanderung nach Europa bewegt die Bürgerinnen und Bürger und wird mit Sorge beobachtet. Dies haben auch eindrücklich die Wahlen in Deutschland, namentlich die Wahlen zum Landtag des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, aufgezeigt. Die kritische AfD hat auf Anhieb unglaubliche 20,8% der Stimmen erhalten.

Roger Bartholdi Gemeinderatspräsident SVP 9

Die Medien haben dies hauptsächlich auf die «Wahlschlappe» von der Bundeskanzlerin Angela Merkel zugerechnet. Dies mag auf den ersten Blick so sein und wurde mit ihrer «Willkommenskultur» für sämtliche Flüchtlinge verursacht. Die CDU hat 4% verloren, dabei wird oft vergessen oder nur nebensächlich erwähnt, dass die «Wahlsiegerin» SPD sogar 5% verloren hat, die Linke 5,2% und die Grüne 3,9%. RotGrün hat bei dieser Wahl über 14% eingebüsst. Die Wählerinnen und Wähler haben offenbar bemerkt, dass RotGrün in Deutschland keine Alternative zur CDU ist und haben dies zumindest

in diesem Bundesland so an der Urne gezeigt. Nach dem Brexit im britischen Königsreich zeigt auch diese Wahl die Unzufriedenheit der Menschen in Europa.

Bundeszentrum für Asylsuchende und «sip züri» Zwei Vorstösse von den Grünen zum Bundeszentrum für Asylsuchende, welches auf dem Duttweiler­Areal errichtet werden soll, wurden am Mittwoch im Zürcher Gemeinderat behandelt. Diese hatten das Ziel, einerseits eine «menschenwürdige Unterbringung von Asylsuchenden» und eine «quartierverträgliche Unterbringung» zu fordern. Die SVP der Stadt Zürich hat sich seit Anfang an gegen dieses Bundeszentrum gewehrt. Gemeinderat Samuel Balsiger hat ein ausführliches Votum über die verfehlte Flüchtlingspolitik gehalten, welches auf der Gegenseite Emotionen auslöste. Gemeinderat Stefan Urech wies

JA ZUM NACHRICHTENDIENSTGESETZ

auf die Auswirkungen hin, dass immer mehr Unterkünfte benötigt werden, mehr Schulhäuser, der ÖV ausgebaut werden muss etc. Neben der Flüchtlingsdebatte war eine längere Debatte im Zürcher Gemeinderat das Traktandum «Konfliktvermittlung und Hilfe im öffentlich zugänglich Raum».

Volle Zuschauertribüne

Hier geht es um die «sip züri». Gemeinde­ und Kantonsrat Roger Liebi kritisierte den Ausbau der Leistungen der «sip züri». Früher waren sie primär bei Drogenabhängigen im Einsatz und heute

wird alles Mögliche kontrolliert, z.B. ob ein Hund an der Leine geführt wird. Aufgrund der Erweiterung des Aufgabenbereichs wird immer mehr Personal gefordert und eingestellt. Die Kosten explodieren. Die Gemeinderatsdebatte wurde von einer vollen Zuschauertribüne verfolgt. Erasmus­Studenten der Uni und eine Gruppe aus dem Rämibühl sowie der Startparteipräsident und Nationalrat Mauro Tuena konnten vor Ort mitverfolgen, wie sich die SVP­Gemeinderäte für die Sache eingesetzt und gekämpft haben. Die Zuschauertribüne ist übrigens für alle offen und Besucher immer willkommen, wenn der Gemeinderat tagt, in der Regel jeden Mittwoch ab 17 Uhr. Schauen Sie doch auch einmal vorbei.

«Im Zweifelsfall steht die FDP nicht mehr zur Schweiz. Sie kuscht vor der EU, sie stellt die Interessen der EU über die präzis formulierten Willensbekundungen der Stimmbürger.»

Roger Köppel im Editorial der «Weltwoche» vom 8. September 2016

Sicherheit , ein wesentliches Element unseres Landes!

Das Nachrichtendienstgesetz verbessert die Sicherheit der Schweiz. Die Kernaufgabe des Gesetzes ist Prävention. Leider haben die letzten Tage, Wochen und Monate gezeigt, dass Bedrohungen heute vielfältig sind. Sind die Schweiz, deren Bevölkerung oder deren kritische Infrastruktur durch eine Person oder eine Organisation bedroht, müssen die Behörden diese Person oder Organisation überwachen können, um Übergriffe zu verhindern. Dabei geht es um die Bekämpfung von Terrorismus, Spionage, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägertechnologie sowie Cyberangriffe auf kritische Informationsinfrastrukturen. Bisher war das leider nicht möglich, weil dem Schweizerischen Nachrichtendienst die meisten Überwachungsmassnahmen gar nicht erlaubt waren; die Schweiz war oft darauf angewiesen, dass sie Informationen aus dem Ausland bekommt.

Thomas Hurter Nationalrat SVP Schaffhausen

Keine normale Bürgerin oder kein normaler Bürger muss sich vor diesem Gesetz sorgen. Mit dem neuen Gesetz möchte man unseren Behörden die Möglichkeit geben, in wenigen Fällen eine Überwachung vorzunehmen.

Grundrechte bleiben gewahrt

Eine Überwachung darf nur angeordnet werden, wenn der Bundesrat, das Bundesverwaltungsgericht und der Sicherheitsausschuss des Bundesrates dies bewilligen. Somit bleiben die Grundrechte und die Freiheit der Schweizer Bürger gewahrt. Die Datenerfassung, ­haltung und ­vernichtung wurden ebenfalls klar geregelt. Zusätzlich wird der Nachrichtendienst vierfach überwacht: Bundesrat mit Sicherheitsausschuss des Bundesrates sowie mit dem Departementsvorsteher, Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel), Finanzdelegation mit Geschäftsprüfungskommission (GPK) sowie eine unabhängige Aufsichtsbehörde; für die Funk­ und Kabelaufklärung wurde zusätzlich eine eigene Kontrollinstanz, die UKI, installiert.

Funk- und Kabelaufklärung Wir sind weit davon entfernt, zum Fichenzeitalter zurückzukehren. Da die Tätigkeiten möglicher Täter oft über das Internet, soziale Netzwerke oder das Telefon laufen, muss auch die Funkund Kabelaufklärung zugelassen werden. Leider ist es eine Tatsache, dass im 21. Jahrhundert kriminelle Aktionen vor allem im Netz via Telefon, Handy und Internet organisiert werden. Die internationalen Fernmeldeverbindungen gehen heute zunehmend wieder auf dem Landweg und weg von Satellitenübertragungen. Deshalb ist die Kabelaufklärung eines der Kernelemente des Nachrichtendienstgesetzes. Es geht dabei darum, dass mit Suchbegriffen potenziell nachrichtendienstlich relevante Informationen im internationalen Fernmeldeverkehr gefunden werden können. Kabelaufklärung ist nur dann möglich, wenn sich einer der Kommunikationspartner im Ausland befindet. Befinden sich Sender und Empfänger in der Schweiz, ist eine Verwendung der Signale nicht zulässig. Es geht dabei klar um die Interessen der Schweiz. Die Informationen werden danach von Analysten des Zentrums Elektronische Operationen ausgewertet. Informationen über sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge werden anschliessend an den Nachrichtendienst des Bundes weitergeleitet.

LESERBRIEF

Unser Bundeshaus steht schief in der Welt

Bei TV­Übertragungen sitzt der Bundeshausredaktor, ja sogar unser Bundespräsident vor einem schiefen, verzerrten Bundeshaus. Wäre es Fasnacht, könnte man darüber lachen. Es ist aber nicht Fasnacht. Der Dauerzustand der miserablen Bildqualität hält an. Was sich keine ausländische Fernsehanstalt leisten könnte, leistet sich das Schweizer Fernsehen. Der Kundendienst der Schweizer Radio­ und Fernsehgesellschaft (SRF) weist auf die Weitwinkelkamera hin, die das Bundeshaus schief, verzerrt darstellen lässt, und meint, es gibt ja keine Reklamationen. Kann man wirklich als

Radio­ und Fernsehgesellschaft so handlungsunfähig sein und der Welt nur ein schiefes Bundeshaus präsentieren? Alle sehen das schiefe Bundeshaus und niemand reklamiert. Wird es nicht endlich Zeit, die Weitwinkelkamera gegen eine ganz normale Kamera auszuwechseln? Denn schon viel zu lange wird unser Bundeshaus schief und verzerrt der ganzen Welt gezeigt. Ich hoffe, die schiefe Kurzgeschichte wird ein paar gewichtige Geister wecken, danke.

Max Matt, Altstätten SG

Jeder Kabelaufklärungsauftrag muss ebenfalls zuerst durch Bundesrat, Sicherheitsausschuss und Bundesverwaltungsgericht bewilligt werden. Dann ist er befristet und muss im Zusammenhang mit einer klar umrissenen Thematik (z.B. Dschihadreisen) stehen.

Nachrichtendienstgesetz ist nötig Mit dem Nachrichtendienstgesetz ist es gelungen, auf mögliche neue Bedrohungen zu reagieren und trotzdem die Freiheit des einzelnen Bürgers hoch zu gewichten. Dank der aktiven Mitarbeit der SVP wurde es möglich, die Sicher­

HÖNGG: CHARAKTER ERHALTEN

heit weiter zu verbessern, ohne die Freiheit massiv einzuschränken. So wurden zum Beispiel im Vergleich zum damals abgelehnten Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) das Bewilligungsverfahren verbessert, die Informationsbeschaffung im Ausland und Kabelaufklärung neu geregelt, die Datenhaltung abgestuft sowie die Bekämpfung des Terrorismus mit der Aufnahme eines allgemeinen Organisationsverbotes neu gelöst. Unverständlich ist, dass viele Menschen, die sich vorbehaltlos in den sozialen Netzwerken tummeln, dieses Gesetz verhindern wollen. Das neue Nachrichtendienstgesetz ist kein Allerheilmittel, aber es richtet seinen Fokus auf die Früherkennung und die Verhinderung von Bedrohungen. Deshalb braucht es dieses Gesetz. Stimmen Sie Ja zum Nachrichtendienstgesetz.

Ringling: Das Monstrum wird nicht gebaut

Das Bundesgericht hebt die Baubewilligung für das Grossprojekt «Ringling» im Rütihof im Kreis 10 auf. Die Wohnsiedlung falle zu sehr aus dem Rahmen, heisst es zur Begründung. Das Urteil ist eine Ohrfeige für Stadtrat und Verwaltung.

Martin Bürlimann Gemeinderat SVP Zürich 10

«Die geplante Siedlung Ringling fällt klar aus dem Rahmen dessen, was in der Umgebung üblich ist», heisst es vom Bundesgericht zur Begründung der Ablehnung. Die Siedlung trete in keiner Weise in eine Beziehung zum Ortsbild und ignoriere die kleinteilige und offene Bauweise der Umgebung.

Städtische Arroganz gegen das Quartier

Auch die Zürcher Behörden anerkannten, dass der «Ringling» speziell ist, und erteilten dennoch die Genehmigung. Die Verwaltung legte auch nicht dar, wieso die Siedlung besonders gut gestaltet sein sollte. Nun kritisiert das Bundesgericht diese Auffassung deutlich und bezeichnet sie als nicht halt­

bar. Ausserdem verlangte das Gericht, dass eine solche Überbauung Rücksicht nehmen muss auf die bauliche Umgebung. Die SVP Wipkingen/Höngg hat das monströse Projekt vom ersten Tag an bekämpft. Es ist zu gross, zu klotzig, zu monströs; der Ringling würde autistisch am Waldrand stehen. Die Leute nannten das Unding stets «Gettoburg» oder «Pöschwies II». Mehrere Anwohner, Interessengruppen und Quartiervertreter hatten den Ringling mit grossem zeitlichen und finanziellen Aufwand bekämpft. Sie haben sich die Mühe genommen, den Instanzenweg zu beschreiten. Dies war nötig, weil die Stadtverwaltung unverständlicherweise kein Gehör hatte für die Anliegen eines ganzen Quartiers. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Rütihofs sind den Einsprechern grossmehrheitlich dankbar. Höngg ist wie ein Dorf. Es hat eigene Feste, eine starke Identität, blühendes Gewerbe, tolle Fachgeschäfte, schöne Bauten und viel Natur. Das Monstrum im Rütihof hätte niemals funktioniert.

Kontradiktorische Diskussion

Schweiz – EU: Wie weiter?

Pfungemer Dorfet

10. / 11. September 2016

Samstag, 10. September 2016 ab 14.00 Uhr Sonntag, 11. September 2016 ab 10.00 Uhr

Es referieren

Mit anschliessender Diskussion. Moderation: Reto Brennwald

Samstag,

17. September 2016, 10.30 bis 13.00 Uhr

( Türö nung 9.30 Uhr )

Hotel Zürich Marriott, Neumühlequai 42 in Zürich

Zu Fuss in 10 Minuten ab Hauptbahnhof Zürich gut erreichbar; Parkplätze vorhanden www.unternehmer-vereinigung.ch

Mit herzlichem Dank!

EINLADUNG

zum Referat von Regierungsrat Ernst Stocker Vorsteher Finanzdirektion Kanton Zürich

Zur Leistungsüberprüfung 2016: Drohen Defizite und Steuerfusserhöhungen?

Do., 22. September 2016 20.15 Uhr (Türöffnung 19.30 Uhr) Gemeindesaal Nassenmatt in 8904 Aesch ZH, Lielistrasse 16, anschliessend Umtrunk

Informationen aus erster Hand. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Begrüssung und Moderation: Diego Bonato

SVP-Kantonsrat und Gemeinderat Aesch ZH

Eine Veranstaltung der SVP-Aesch

Wir heissen Sie herzlich willkommen in der gemütlich eingerichteten

SVP Buurestube

im alten Spritzenhaus an der Hinterdorfstrasse.

Besuchen Sie unsere Dorfet und verbringen Sie einige gemütliche Stunden bei uns in Pfungen.

Wir freuen uns auf Sie!

SVP Pfungen

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SVP-KANTONSRATSFRAKTION

Kantonsrat/Fraktion

Montag, 19. September 2016 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.

SVP-STAMM

Bezirk Affoltern/Aeugst

Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.

Bezirk Bülach/Embrach

Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.

Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.

Bezirk Horgen/Oberrieden

Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.

Bezirk Meilen/Küsnacht

Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.

Bezirk Meilen/Meilen

Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.

Bezirk Uster/Uster

Immer am ersten Samstag im Monat, 11 00 Uhr, Flor Kafi Bar Restaurant, Loren-Allee 20, Uster.

Junge SVP Kanton Zürich

Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet.

Junge SVP Stadt und Bezirk

Winterthur

Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20 00 Uhr, in der First Choice Bar, Winterthur.

Stadt Zürich/Kreis 1 und 2

Jeden zweiten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, Zürich-Wollishofen.

Stadt Zürich/Kreis 3

Jeden ersten Samstag im Monat, ab 9 00 Uhr, Restaurant Schützenruh, Uetlibergstrasse 300, Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 4 und 5

Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 6

Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 12

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.

SVP-VERANSTALTUNGEN

Bezirk Affoltern/Aeugst am Albis

Freitag, 9. September 2016, Abfahrt mit Kleinbus um 17 15 Uhr, Ausflug zum Ziegeleimuseum, Hagendorn ZG . Anmeldung und weitere Infos bei Ruedi Bieri, 044 761 66 26

Bezirk Affoltern/Wettswil am Albis

Montag, 31. Oktober 2016 20 00 Uhr, Schulhaus Mettlen, Wettswil am Albis, Sessionsveranstaltung mit den SVP-Nationalräten Barbara Steinemann und Claudio Zanetti.

Bezirk Dielsdorf/Furttal

Samstag, 17. September 2016, 10 00 –11 15 Uhr, im Gasthof «Höfli», Otelfingen, 10. Öffentlicher Politstamm. Referat von Kantonsrat Konrad Langhart, Präsident SVP des Kantons Zürich, zum Thema: «Aktuelle Aufgaben der Zürcher SVP». Anschliessend Apéro.

Bezirk Dielsdorf/Rümlang

Samstag, 10. September 2016, 10 00 Uhr, Restaurant Sorriso, Glattalstrasse 182, Rümlang, 30. Politstamm. Referent: Kantonsrat Stefan Schmid, Präsident SVP Bezirk Dielsdorf, zum Thema: «Gemeindefinanzen unter Druck».

Bezirk Dietikon

Mittwoch, 14. September 2016, 20 15 Uhr (im Anschluss an die Vorstandssitzung der Bezirkspartei), Spital Limmattal, Bühnensaal, Urdorferstrasse 100, Schlieren, Besichtigung Spitalneubau LimmiViva. Anmeldung an markusbinder1962@gmail.com

Bezirk Dietikon/Aesch

Donnerstag, 22. September 2016 , 20 15 Uhr (Türöffnung 19 30 Uhr), Gemeindesaal Nassenmatt, Lielistrasse 16, Aesch, Referat von Regierungsrat Ernst Stocker, Vorsteher Finanzdirektion, zum Thema: «Zur Leistungsüberprüfung 2016: Drohen Defizite und Steuerfusserhöhungen?», mit anschliessender Fragerunde. Begrüssung und Moderation durch SVP-Kantonsrat Diego Bonato.

Bezirk Hinwil/Grüningen

Sonntag, 18. September 2016, Treffpunkt 11 00 Uhr, beim Werkhof, Grüningen, SVPDorfumgang mit dem Thema «vom Gras zum Chäs».

Bezirk Meilen/Küsnacht

Donnerstag, 6. Oktober 2016, 18 30 Uhr, Restaurant Schützenstube, Hesligenstrasse

IMPRESSUM

ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480

Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.

Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp-zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.

115, Küsnacht, Sessionsrapport und Bericht aus dem Kantonsrat, von Nationalrat Roger Köppel und Kantonsrat Hans-Peter Amrein.

Bezirk Meilen/Uetikon am See Samstag, 1. Oktober 2016, 10 00 –17 00 Uhr, Herbstmarkt Uetikon, SVP-Stand. Nationalräte und Kantonsräte werden anwesend sein.

Bezirk Pfäffikon/Russikon

Freitag, 9. September 2016, 19 30 Uhr (Apéro ab 18 30 Uhr), Landgasthof Krone, Russikon, Herbst-Party mit SVP-Nationalrat Roger Köppel zum Thema «Die Schweiz und Europa».

Bezirk Winterthur/Pfungen

Samstag, 10. September 2016, ab 13 00 Uhr, und Sonntag, 11. September 2016, ab 12 00 Uhr, Dorfet Pfungen. Besuchen Sie die «Buurestube» der SVP

Stadt Zürich/Kreis 1 und 2

Samstag, 10. September 2016, 10 00 –12 00 Uhr, Morgental Wollishofen, Zürich, Standaktion.

Stadt Zürich/Kreis 3

Samstag, 10. September 2016 09 00 –11 30 Uhr, Schmiede Wiedikon, Zürich, Standaktion.

Samstag, 17. September 2016 09 00 –11 30 Uhr, Albisriederplatz, Zürich, Standaktion.

Stadt Zürich/Kreis 4 und 5

Samstag, 10. September 2016, 09 00 –13 00 Uhr, Limmatplatz, Zürich, Standaktion.

Samstag, 17. September 2016, 09 00 –13 00 Uhr, Limmatplatz, Zürich, Standaktion.

Samstag, 24. September 2016, 09 00 –13 00 Uhr, Limmatplatz, Zürich, Standaktion.

Stadt Zürich/Kreis 6

Samstag, 10. September 2016, 10 00 –12 00 Uhr, Rigiplatz, Zürich, Standaktion.

Samstag, 17. September 2016, 10 00 –12 00 Uhr, Schaffhauserplatz, Zürich, Standaktion.

Stadt Zürich/Kreis 7 und 8

Samstag, 10. September 2016 10 00 –12 00 Uhr, Zentrum Witikon, Zürich, Standaktion.

Stadt Zürich/Kreis 9

Samstag, 10. September 2016, 09 00 –11 00 Uhr, Albisriederstrasse 330, Zürich, Standaktion.

Samstag, 17. September 2016, 09 00 –11 00 Uhr, Lindenplatz, Zürich, Standaktion.

Samstag, 24. September 2016 10 00 –12 00 Uhr, beim Albisriederhaus, Zürich, Standaktion.

Stadt Zürich/Kreis 10

Samstag, 10. September 2016, 10 00 –11 30 Uhr, Kappenbühlweg, Höngg, Zürich, Standaktion.

Stadt Zürich/Kreis 11

Samstag, 10. September 2016, 09 00 –12 00 Uhr, Marktplatz Oerlikon, Zürich, Standaktion.

Samstag, 24. September 2016 09 00 –12 00 Uhr, Marktplatz Oerlikon, Zürich, Standaktion.

Sonntag, 25. September 2016, 10 00 –14 00 Uhr, Bauernbetrieb Albert Schumacher, Zürich-Affoltern, Herbstbrunch.

Freitag, 28. Oktober 2016, 18 00 Uhr, Hotel/ Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP-Polit-Apéro. Referat von SVPKantonsrat Roland Scheck zum Thema: Verkehrspolitik der Stadt Zürich. Anschliessend Fragen, Diskussion und geselliges Beisammensein. Der Anlass ist öffentlich.

Stadt Zürich/Kreis 12

Samstag, 10. September 2016, 09 00 –12 00 Uhr, bei Migros Schwamendingen, Zürich, Standaktion.

Samstag, 17. September 2016 09 00 –12 00 Uhr, bei Migros Schwamendingen, Zürich, Standaktion.

Mittwoch, 5. Oktober 2016, 19 00 Uhr, Gasthaus «Hirschen», Zunftsaal 1. Stock, Winterthurerstrasse 519, Zürich, «SVP bi de Lüt». Referenten: SVP-Nationalräte Natalie Rickli und Mauro Tuena.

Freitag, 18. November 2016, 19 00 Uhr, Gasthaus «Hirschen», Zunftsaal 1. Stock, Winterthurerstrasse 519, Zürich, Generalversammlung.

WEITERE VERANSTALTUNGEN

Sonntag, 11. September 2016, 11 00 Uhr, Hüslistrasse 10, Tuttwil bei Wängi TG, ab Dorfeingang signalisiert, 22. Gipfeltreffen 2016 mit Regierungsrat Markus Kägi (SVP ZH), Regierungsratspräsidentin Monika Knill (SVP, TG) und Regierungsrat Stefan Kölliker (SVP SG). Festwirtschaft ab 10 30 Uhr, Musik, Grilladen, Dessertbuffet.

Samstag, 17. September 2016 10 30 –13 00 Uhr (Türöffnung 9 30 Uhr), Hotel Zürich Marriott, Neumühlequai 42, Zürich, kontradiktorische Diskussion: Schweiz– EU: Wie weiter? Es referieren alt Bundesrat Christoph Blocher (SVP) und Nationalrat Corrado Pardini (SP). Mit anschliessender Diskussion. Moderation: Reto Brennwald.

Montag, 19. September 2016, 14 00 Uhr, Schützenhaus Breite, Schaffhausen, Referat mit Diskussion von alt Nationalrat Hans Fehr, Eglisau, zum Thema «Asylpolitik und andere Aktualitäten – eine schonungslose Standortbestimmung». Öffentliche Veranstaltung der aktiven Senioren der SVP Kanton Schaffhausen.

MOTORRAD-CLUB SVP

Ausfahrten

Sonntag, 25. September 2016, 6. Ausfahrt, Bregenzerwald. Abfahrt 9 30 Uhr Gasthof zum Schweizerhaus, Ricken.

Schlussfest

Freitag, 7. Oktober 2016, Restaurant Muggenbühl, Zürich.

Stämme

Dienstag, 13. September 2016 19 00 Uhr, Restaurant Rössli, Illnau, 6. Stamm.

VEREIN FÜR AKTIVE SENIOREN

Freitag, 30. September 2016 15 00 Uhr (Türöffnung 14 00 Uhr), Restaurant Elefant, Witikonerstrasse 279, Zürich, Vortrag von Dr. Carlo Jagmetti, ehemaliger Botschafter in den USA , zum Thema: Schweiz allein –zu klein zum Überleben? Eintritt frei, Kaffee und Wähen werden offeriert.

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