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Zürcher Bote Nr. 20

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

ANGRIFFE AUF DAS PRIVATEIGENTUM MÜSSEN ABGEWEHRT WERDEN

Nein zu möglichen Enteignungen aus dem Asylrecht

Am 5. Juni 2016 wird über das revidierte Asylrecht abgestimmt. Diese Abstimmung betrifft auf den ersten Blick zwar kein zentrales Thema für die Hauseigentümer. Mir als Präsidenten des HEV Schweiz und als Schweizer Bürger bereitet insbesondere ein Artikel Sorgen. Das revidierte Asylgesetz ermächtigt in Art. 95b E-AsylG das Eidgenössische Justiz- und Polizei-Departement, «nötigenfalls Enteignungen durchzuführen» für die Errichtung von Bauten und Anlagen als Asylunterkünfte. Wir haben uns deshalb entschlossen, auf diesen neu geplanten Enteignungstatbestand aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren.

Einschränkung der Beschwerderechte gegen Asylzentren Von einem wachsenden Flüchtlingsstrom ist auszugehen. Der nationale und internationale Druck, die Flüchtlingsproblematik in den Griff zu bekommen, wächst von Woche zu Woche. Um der sich zuspitzenden Unterbringungsproblematik Herr zu werden, sieht das revidierte Asylgesetz ein Plangenehmigungsverfahren anstelle des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens vor. Kantone und Gemeinden, welche üblicherweise für das Baubewilligungsverfahren zuständig sind, werden dadurch in ihrer Zuständigkeit beschnitten. Der Bund will langwierige und herkömmliche Baubewilligungsverfahren umgehen, da Beispiele aus der Vergangenheit gezeigt haben, dass die Bevölkerung Asylheime nicht einfach sang­ und klanglos hinnehmen will. Weitere Konsequenz der Aushebelung des ordentlichen Bewilligungsverfahrens ist, dass der Einzelne, wie beispielsweise ein Nachbar, in seiner Beschwerdemöglichkeit stark beschränkt wird.

Neuer Enteignungstatbestand

Zudem sieht das Asylgesetz einen Enteignungstatbestand vor. Benötigt der Bund für die Unterbringung, Befragung, Beratung und medizinische Versorgung von Asylsuchenden Bauten und Anlagen, darf er nötigenfalls enteignen –auch private Hauseigentümer! Dass jetzt Schweizer Hauseigentümer ihren Grund und Boden zwangsweise für die Lösung der Asylproblematik hergeben müssen, darf nicht sein und kann nicht hingenommen werden. Enteignungen für Asylunterkünfte sind ein unverhältnismässiges Instrument. Für Asylheime ist stets ein anderer Standort möglich, nicht wie beim Strassen­ oder Bahngleisbau, weshalb die Unverhältnismässigkeit der Enteignung in jedem Fall bejaht werden muss. Deshalb wären solche Enteignungen nicht rechtsstaatlich und diese gilt es aufgrund dessen mit aller Macht zu verhindern.

Nicht mit Verbandszweck vereinbar

Obwohl mögliche Enteignungen von Hauseigentümern von den Befürwortern als lediglich «theoretische Möglichkeit» heruntergespielt werden, könnte die rechtliche Lage des revidierten Asylgesetzes klarer nicht sein. Die Befürworter sprechen weiter von einer «ultima ratio» der Enteignungen und füh­

Verlust an unterschiedlichen Sichtweisen

ren aus, es gebe keinen Standort, an dem eine Enteignung in Betracht gezogen werde. Wir fragen uns, weshalb braucht es dann überhaupt einen Enteignungstatbestand und ein Plangenehmigungsverfahren? Ist der Enteignungstatbestand einmal im Gesetz verankert, ist damit zu rechnen, dass von der Enteignungskompetenz auch Gebrauch gemacht wird.

Die Erfahrung zeigt, dass ein einmal beschlossenes Gesetz auch zur Anwendung gelangt. Bundesrätin Sommaruga hat anlässlich der Kommissionssitzung betont, dass Enteignungen und das Pangenehmigungsverfahren für das EJPD zentral seien. Wenn Plangenehmigungsverfahren aus der Asylgesetzrevision gestrichen würden, wäre die Revision hinfällig. Dies ist ein weiteres starkes Argument dafür, dass vom geplanten Enteignungstatbestand Gebrauch gemacht wird, anderenfalls würde die Bundesrätin diesem nicht einen derart hohen Stellenwert einräumen.

Der Hauseigentümerverband tritt seit über 100 Jahren für die Rechte der Hauseigentümer ein. Statutarischer Zweck des Verbandes ist es, für den Erhalt und den Schutz des Privateigentums einzutreten. Die kampflose Zulassung eines weiteren Enteignungstatbestandes ist nicht mit dem Verbands­

«In der Judikative arbeiten immer mehr Juristen, die ausschliesslich am Gericht tätig waren. Der Verlust an unterschiedlichen Sichtweisen könnte einer fachlich breit abgestützten Rechtsprechung abträglich sein, was auch aus liberaler oder linker Sicht nicht zu begrüssen ist.»

Stephan Bernard, Zürcher Rechtsanwalt, in einem Gastkommentar zur Anpassung des Gerichts- und Behördenorganisationsgesetzes (GOG) in der NZZ vom 18. Mai 2016.

abgeleitet von klar; <lat.> clarus – «klar,

Damit eine Kampagne erfolgreich sein kann, muss sie eine klare Aussage haben. Denn nur so lassen sich die Wählerinnen und Wähler überzeugen, motivieren und gewinnen. Und nur so winkt am Ende ein «glänzender» Abschluss.

zweck vereinbar und läuft diesem gar diametral zuwider. Wir haben mit einem offenen Brief an Bundesrätin Simonetta Sommaruga entsprechend den Statuten erfolgreich sensibilisiert und eine dringend notwendige Diskussion in Gang gebracht.

Eigentumsgarantie verteidigen

Die Antwort der Bundesrätin war nicht zufriedenstellend und trug nicht zur Klärung bei. Klar ist, dass der Fokus nicht primär auf Enteignungen von Einfamilienhäusern liegt, vielmehr ist mit Enteignungen unbebauter Grundstücke an strategisch wichtiger Lage, von Zweckgebäuden oder Liegenschaften mit hohen Leerständen (beispielsweise einem nicht mehr genutzten Hotel) zu rechnen.

In den vergangenen Wochen wurde vermehrt kritisiert, der HEV Schweiz habe sich nicht bereits in der Vernehm­

SVP-PAROLEN

lassung zur Revision geäussert. Zwar wurden 83 Organisationen zur Vernehmlassung eingeladen, nicht aber der HEV Schweiz. Der geplante Enteignungstatbestand und das Plangenehmigungsverfahren wurden nicht einmal im Schreiben zur Vernehmlassungseinladung erwähnt. Wir fragen uns, weshalb nicht auf diese zwei entscheidenden Punkte hingewiesen worden ist.

Ich als Präsident des HEV Schweiz und der Hauseigentümerverband setzten sich in der Vergangenheit und werden sich in Zukunft gegen Angriffe auf das Privateigentum einsetzen und verteidigen mit allen Mitteln die Eigentumsgarantie. Deshalb kämpfen wir gegen den neuen geplanten Enteignungstatbestand.

Hans Egloff ist Präsident des Hauseigentümerverbands Schweiz.

Volksabstimmung vom 5. Juni 2016

Eidgenössische Vorlagen

1. Volksinitiative «Pro Service public» NEIN

2. Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» NEIN

3. Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» JA

4. Änderung des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz) JA

5. Änderung des Asylgesetzes (AsylG) NEIN

Kantonale Vorlagen

1. Gesetz über die Gerichts­ und Behördenorganisation im Zivil­ und Strafprozess (Wählbarkeitsvoraussetzungen für Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter)

NEIN

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Christoph

Eidg.

Natel:

Asylvolk

ohne Raum

Die Revision des Asylgesetzes setzt auf neue Asylzentren. Und auf zusätzliche Asylunterkünfte – notfalls mit Zwangsenteignungen. Ist die Schaffung von immer mehr Wohn- und Lebensraum eine Lösung für die Asylmisere? Nein, die Lösung besteht in der Abweisung der falschen Flüchtlinge an der Grenze. Dies belegt ein Blick zurück ins thüringische Suhl, wo in einem Zentrum 1700 Asylsuchende ungefähr derselben Ethnien untergebracht waren wie hierzulande. Da auch in Suhl das Angebot immer der Nachfrage hinterherhinkte, lebten stets zu viele auf zu geringem Raum. Da die Asylbewerber bekanntlich nicht gekommen sind, um die Armut ihrer Herkunftsländer fortzusetzen, stellen sie durchaus gehobene Ansprüche.

In Suhl kamen sich die Asylanten letztes Jahr in wörtlichem Sinn gefährlich nahe. Die Folge waren schwere Schlägereien mit zehn verletzten Asylbewerbern und vier verletzten Polizisten. So nebenbei wurden auch noch sechs Polizeiautos und viele Einrichtungsgegenstände der Unterkunft demoliert. Die Ordnungskräfte versuchten mit nicht weniger als 125 Beamten über viele Stunden, die Situation unter Kontrolle zu bringen. Für solche Massenschlägereien genügt offenbar ein Funke im Pulverfass. Der Streit in Suhl mit entsprechenden Kosten für die Steuerzahler wurde ausgelöst, weil ein Asylant Seiten aus dem Koran herausgerissen hatte. Ein GrünenPolitiker sprach von einem «religiösen Streit» und von «Lynchjustiz». Verständnisvoller äusserte sich Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow von der «Linken», Nachfolgerin der sozialistischen Einheitspartei: Es brauche mehr Platz, neue Ausweichzentren und eine nach Ethnien getrennte Unterbringung der «Flüchtlinge». Eine spezielle Problemgruppe bildeten in Suhl die Eritreer. Für sie wurde mittlerweile eine eigene Unterkunft geschaffen. Ministerpräsident Ramelow sah in ihnen – obwohl sie bekanntlich allesamt aus einem befriedeten Land kommen – «hochtraumatisierte Menschen» und «Opfer», die aus «Kriegssituationen» kämen. Viel Verständnis zeigte Ramelow, dass die Emotionen beim Zusammenstoss «verschiedener Ethnien und religiöser Gruppen» hochkochten. Er toleriere überhaupt nicht, «dass man einen Koran zerreisst und in eine Toilette schmeisst». Offenbar zeigt der sozialistische Atheist wenigstens beim Thema Islam noch eine gewisse religiöse Inbrunst.

ABSTIMMUNG VOM 5. JUNI 2016

Ohne Not den bewährten Service Public zerstören?

Auch als bürgerlicher Unternehmer und Politiker darf ich erfreut feststellen, dass der heutige Service Public (die Grundversorgung) in unserer Schweiz gut funktioniert. Qualität kostet Geld! Ja, der Service Public kostet in unserem dezentral besiedelten Land viel Geld. Ein Beispiel: Viele Täler sind mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen, der Kostendeckungsgrad ist minimal. Obwohl in diesen Fällen grosse Verluste entstehen, will der schweizerische Solidaritätsgedanke auch den Mitbürgern in entlegenen Regionen keine Mobilitätseinschränkung zumuten.

Ulrich Giezendanner

Nationalrat SVP Rothrist AG

Die Politik hat vor Jahren erkannt, dass auch im Service Public der unternehmerische Gedanke Einzug halten muss. Denken wir an die Poststellen in kleinen Dörfern, offizielle Postämter wurden geschlossen, der Service für die betroffenen Konsumenten wurde dadurch nicht schlechter, im Gegenteil. In pri­

vaten Läden wurde von der Post Verkaufspersonal ausgebildet. Mit dem Gang in den Laden kann problemlos auch ein Postpaket aufgegeben werden. Neben dem Salat, dem Joghurt usw. wird auch der eingeschriebene Brief im sympathischen Dorflädeli abgeholt. Und die Post im Dorflädeli hat erst noch bis 18.30 Uhr – oder länger – geöffnet, was in kleinen Postbüros längst nicht mehr der Fall ist.

Falscher Ansatz

Dass die Initianten der verwirrenden

Initiative auch von Neid und Missgunst getrieben sind, zeigt ihre Forde­

EINSEITIGE AUSGABENPOLITIK DES BUNDESRATES

rung nach Senkung der Löhne der Angestellten von Post, Swisscom und SBB Qualität hat ihren Preis, das zeigt die Privatwirtschaft. Wer glaubt, dass z.B. «billige Ausländer» den Service Public besser machen würden, der irrt gewaltig. Hinter vorgehaltener Hand hört man denn auch, dass der Angriff der Initianten den Topmanagern der genannten Betriebe gilt. Sie schlagen den Sack und meinen den Esel!

Unbezahlbar machen?

Genau ins gleiche Tuch geht das geforderte Verbot, dass bundesnahe Betriebe Gewinne machen dürfen. Doch wir

alle wissen, dass jeder Betrieb Gewinne machen muss, sonst kann er nicht mehr investieren. Ohne Investitionen veraltet das Unternehmen und schon sind die Arbeitsplätze vernichtet. So wäre es auch mit den bundesnahen Betrieben, oder sonst müsste der Bund jede Investition mit Subventionen (Steuergeldern) finanzieren. Damit würde der gute, aber heute schon teure Service Public unbezahlbar!

Kein einziger National- oder Ständerat stimmte dafür Diese Beispiele zeigen, dass die Initiative weder gut gemeint noch überlegt ist. Auch im Parlament zeigte sich, dass alle (!) National­ und Ständeräte erkannten, dass mit der Service­Public­Initiative ohne Not ein grundsätzlich bewährtes System zerstört würde. Wohl deshalb sagten beide Räte einstimmig NEIN zur Service­Public­Initiative.

Einmal mehr soll einseitig bei der Landwirtschaft gespart werden

Der Bundesrat setzt seine einseitige Ausgabenpolitik fort. Gespart werden soll faktisch einmal mehr vorab bei der Landwirtschaft, während – trotz Stabilisierungsprogramm – bei der Kultur, der Bildung, dem öffentlichen Verkehr, der sozialen Wohlfahrt und insbesondere im Asylwesen Hunderte von Millionen zusätzlich ausgegeben werden sollen. Für die SVP ist diese Prioritätensetzung völlig unverständlich. Nun ist endlich bei jenen Ausgabenbereichen anzusetzen, deren Wachstum überdurchschnittlich ist.

SVP. Sieht man die verschiedenen Ausgabenposten des Bundes an, wird schnell klar, welche Aufgabengebiete für das massive Ausgabenwachstum des Bundes (1990–2015: +112 Prozent) verantwortlich sind.

Die einzigen Bereiche, in denen effektiv gespart oder nur massvoll mehr ausgegeben wurde, sind die Landesverteidigung und die Landwirtschaft. Landwirtschaft und Verteidigung können nicht für Staatswachstum verantwortlich gemacht werden.

Auch das vom Bundesrat vorgesehene Stabilisierungsprogramm schont einmal mehr Bereiche, welche in den vergangenen Jahren ein überdurchschnittliches Ausgabenwachstum verzeichneten.

Eingespart wird insgesamt im Übrigen gar nichts. Vielmehr sind zwischen 2015 und 2019 erneut Mehrausgaben von über 7,5 Milliarden Franken vorgesehen. So stimmt weder das Gejammer der Linken vom Sparen bei der Bildung (über 580 Millionen Franken Mehrausgaben für Bildung und Forschung zwischen 2015 und 2019) noch die Angst vor einschneidenden Schritten bei der sozialen Wohlfahrt.

Keine Einsparungen

Im Asylbereich hat der Bundesrat gerade diese Woche erneut über 60 zusätzliche Stellen für das kommende Jahr bewilligt. Einen einseitigen Sparbeitrag soll hingegen einmal mehr die Landwirtschaft leisten. Der neue Zah­

Asyl-Politik im Halbdunkel

In den Gemeinden herrscht Angst vor der starken Zunahme der illegalen Migration. Dies trotz all der Beruhigungspillen der zuständigen Ämter, die von den meisten Medien kritiklos weiterverbreitet werden. So ist zu lesen: «Asylgesuche seit 5 Monaten rückläufig. Im April 12 Prozent weniger» (NZZ Nr. 110 S. 15). Ziel solcher Meldungen ist, dem nichteingeweihten Leser Sand in die Augen zu streuen, denn die Zahl der Asylgesuche ist in den letzten 5 Monaten stark gestiegen, allein vom Januar bis April 2016 im Vergleich zur Vorjahresperiode 2015 um 72 Prozent! Zu­ und Abnahmen im Vergleich zu den Vormonaten sind unerheblich. Einen Tag später schreibt die NZZ Nr. 111 auf Seite 1, der Abstimmungskampf über das neue Asylgesetz «fokussiere auf Nebenschauplätze und Luftschlösser». Die Lebenserfahrung zeigt, dass die vorgeschlagenen Massnahmen mit Gratisrechtsbeiständen und Gratisanwälten für Migranten zu erheblichen Verzögerungen und massiv längeren Aufenthaltsdauern auch für abgewiesene Asylbewerber führt, die dann in der Regel in der Schweiz bleiben können.

Asylchaos wird vergrössert Auch will man nicht sehen, dass mit diesem neuen Asylgesetz ein rechtsstaatlich bedenklicher Eingriff ins Privateigentum im Gesetz verankert wird. Eine Verwaltungsabteilung – das heisst das EJPD unter Führung von Frau Sommaruga – soll das Recht bekommen, Liegenschaften zur Unterbringung von Asylsuchenden zu enteignen. Rekurse entscheidet wiederum das EJPD

Die anschliessende Baubewilligung erteilt ebenfalls das EJPD, und Einsprachen werden wiederum durch das EJPD erledigt. Solche Enteignungsverfahren gibt es sonst nur bei standortgebundenen Bauten im öffentlichen Interesse, wie für Infrastrukturen und für die Landesverteidigung. Betroffen wären neu Mieter, Hauseigentümer, Private und Gemeinden. Dass die Eigentumsfreiheit und der Rechtsstaat so leichtsinnig geopfert werden, ist mehr als bedenklich!

Mit dem neuen Asylgesetz wird das Asylchaos vergrössert, die Verfahrensdauer verlängert und die illegale Migration gefördert. Eine Kostenexplosion wird folgen und die Eigentumsfreiheit massiv eingeschränkt. Diese Reform ist daher im Interesse einer «realistischen und pragmatischen» Asylpolitik, aber auch aus rechtsstaatlichen Gründen, abzulehnen.

Erstabdruck in NZZ vom 18. Mai 2016.

lungsrahmen soll gemäss dem Beschluss des Bundesrates gegenüber der Periode 2014–2017 um 3,7 Prozent tiefer festgelegt werden.

Klare Strategie aufgezeigt

Die SVP verlangt nun endlich eine Prioritätensetzung bei den Stabilisierungsmassnahmen des Bundes, welche vorab bei jenen Bereichen anzusetzen hat, die in den vergangenen Jahren das höchste Ausgabenwachstum zu verzeichnen hatten. Die SVP hat im Rahmen ihrer Vernehmlassungsantwort zum Stabilisierungsprogramm des Bundes eine klare Strategie aufgezeigt.

Aufgabengebiet Anstieg 1990 –2015 2015 Finanzplanung 2019 Anstieg 2015 –2019 (in Mio.)

Institutionelle und finanzielle Voraussetzugen +140 3 % 2 744 2 727 –17

Christoph Blocher a. Bundesrat Herrliberg

ZUR ABSCHAFFUNG DES LAIENRICHTERTUMS

Demokratie und Gewaltentrennung

Das Komitee für die Abschaffung der Laienrichter hat folgende Aussage von Ständerat Ruedi Noser veröffentlicht: «Als Unternehmer bin ich es gewohnt, ‹alte Zöpfe› abzuschneiden. Ich frage Sie: Ist es wirklich ein alter Zopf, wenn ein Volk sich für die weite Palette an Wahlmöglichkeiten entscheidet und sich nicht freiwillig eigener Rechte beschneiden will? Ich meine klar Nein, das ist kein alter Zopf!»

Fraktionspräsident

Richterswil

Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber! Und genau um die Einschränkung der Wahlmöglichkeit durch das Volk geht es vorliegend – und nur um diese. Diese Wahlmöglichkeit ist letztlich Ausfluss der Gewaltenteilung. Die klassische Gewaltenteilung der Staatsgewalt beruht auf dem von John Locke (1632–1704) und Montesquieu (1689–1755) begründeten Gewaltentrennungsdogma.

Montesquieu schrieb über Jahre ein sensationelles Werk; sein Name: «Vom Geist der Gesetze». Wenn ich nun aber den Geist des anlässlich der Vo lksabstimmung zu ändernden Gesetzes rieche, kann ich nur sagen: Pfui, schämt Euch!

Die Gewaltentrennung in Legislative, Exekutive und Judikative – also eben die Gerichte – hat einzig die Beschränkung und Kontrolle der staatlichen Macht und damit den Schutz der Freiheit des Einzelnen vor staatlicher Willkür zum Inhalt.

Freiheit von Stimmbürgern wird beschränkt

Mit einem Ja zu dieser Gesetzesänderung wird nichts anderes gemacht, als die Freiheit des Einzelnen, die Freiheit von uns Stimmbürgern beschränkt. In beinahe jedes Staatsamt in unserem schönen Land können Nichtjuristen –ja selbst eine Klavierlehrerin wird Bundesrätin – nur auf der untersten Stufe unserer Judikative, bei den Bezirksgerichte wollen nun SP, FDP und CVP unser Wahlrecht einschränken, das ist lächerlich und beschämend. Und genau das, die Freiheit des Einzelnen beschränken, das wollte die SVP noch nie. Ich will mich doch in meiner Wahlfreiheit nicht einschränken lassen; ich kann ja Juristen wählen ans Bezirksgericht –es stehen ja weiss Gott immer genug zur Verfügung –, aber ich muss nicht.

Sagen Sie deutlich Nein zu dieser Einschränkungsvorlage, die nur in eine Richtung führt, nämlich zur Entfernung der Staatsgewalt Judikative von der Bevölkerung.

Unser Ziel in der SVP war immer die Stärkung der Freiheit des Einzelnen. Ziel dieser Vorlage ist die Schwächung der Freiheit, der Auswahlfreiheit des

ABSTIMMUNG VOM 5. JUNI 2016

Setzen wir mal nicht die Effizienz eines Bezirksgerichts als oberstes Ziel, sondern ein gutes Urteil. Dafür ist nicht primär die Kenntnis der Rechtslage durch die Richter entscheidend, denn diese Rechtslage muss in Urteilen von Laien wie von Juristen genau gleich beachtet werden: Sonst würde der Fall mit Erfolg weitergezogen. Betreffend die Rechtslage sollten Juristen den Laien Fachwissen voraushaben, schliesslich haben wir ihnen das Studium finanziert. Und ja: Laien müssen sich das Wissen holen und sich auch beraten

Einzelnen und das kann und darf nicht im Sinne der SVP sein, jener Partei also, welche sich Freiheit und Unabhängigkeit auf die Fahne geschrieben hat, sein. Wenn andere diese Wahlfreiheit als «alten Zopf» abtun wollen, hat das weder mit Unternehmertum noch mit Sachlichkeit zu tun, es offenbart einzig ein bedenkliches Demokratie­ und Gewaltentrennungsverständnis.

Mit einem klaren Nein zu dieser Gesetzesvorlage können Sie weiterhin auswählen, ob Sie Juristen oder Nichtjuristen als Richter bestimmen; bei einem Ja können Sie das nicht mehr. Ja zur Wahlfreiheit des Stimmbürgers und darum klar Nein zu dieser Einschränkungsvorlage.

Verhältnismässigkeit

Im Kanton Zürich werden ja nur noch Bezirksrichter durch das Volk gewählt, alle anderen Richterwahlen sind bereits an das Parlament delegiert. Und von diesen Richterinnen und Richter, rund 160 an der Zahl dazu ein Mehrfaches von Ersatzrichterinnen und Ersatzrichtern, gesamthaft also sicher weit mehr als 200 Richter, sind heute ganze 18 Richter keine Juristen. Merken Sie etwas?

Die geplante Gesetzesänderung ist völlig unverhältnismässig und hat nichts, aber rein gar nichts mit der behaupteten Qualität zu tun. Ein Blick in die Gerichtsorganisation zeigt klar: Es hat wohl eher zu viel als zu wenig Juristen auf den kantonalzürcherischen Gerichten. Halten wir am Laienrichtertum fest, vielleicht werden wir in Zukunft wieder einmal froh sein darum. Zum Schluss dieses Punktes: Hunderte von Juristen, 18 Laien und die Linken wollen deshalb, brav sekundiert von Freisinn und CVP eine Gesetzesänderung.

Ich sage Ihnen: Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu ändern, ist es nötig, es eben nicht zu ändern. Sagen Sie Nein zu dieser völlig unverhältnismässigen Vorlage.

Qualität der Rechtssprechung

Ich denke, wir haben im Verhältnis zu unseren Nachbarstaaten eine relativ gute Rechtsprechung, auch auf Bezirksgerichtsstufe, auch mit Laienrichtern. Im Ausland ist es wohl undenkbar, dass das Volk seine Richter bestimmt, im Kanton Zürich ist das noch möglich, zumindest auf Bezirkrichterstufe, auch mit Laienrichtern. Der Trend aber geht leider in eine andere Richtung, geschickt getarnt unter dem Mäntelchen

der Sachlich­ und Fachlichkeit. Zuerst wurden vor einigen Jahren die Kompetenzen der Einzelrichter erhöht, nun sagt man, die wenigen noch verbliebenen Laien müssen via Gesetzesänderung aus Gerichten verbannt werden und in einigen Jahren kommen dann wohl die gleichen Leute und meinen, wir – die Bevölkerung – kann doch nicht zwischen guten und weniger guten Juristen unterscheiden, weshalb wir – die Bevölkerung – auch nicht mehr die Bezirksrichter wählen sollen. Mit anderen Worten: Heute die Wahlfreiheit einschränken, damit man sie morgen dann ganz wegnehmen kann; dann sind dann die Juristen ganz unter sich und ganz allein im Glashaus der Rechtsprechung. Das wollen wir von der SVP doch nicht.

KESB und die Folgen Wir wollen noch frei bestimmen können, wer für und über uns Recht sprechen soll; deshalb auch aus dieser Warte ein klares Nein zur Gesetzesän­

derung. Ich habe es ja eingangs erwähnt: Wir haben ja eine relativ gute Rechtsprechung, auch mit Laienrichtern. Ich frage aber weiter: Sind denn die Juristen bzw. ganz allgemein Experten immer so viel besser? Nein! Beispiel gefällig.

Im Kindes­ und Erwachsenenschutzrecht heisst es in § 4 Abs. 2: «Der KESB gehören zwingend Mitglieder mit Fachwissen in den Bereichen Recht und soziale Arbeit an. Zusätzlich gehören der KESB Mitglieder an in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Gesundheit und Treuhandwesen.»

In § 6 Abs. 2 kommt es dann noch besser: «Die Mitglieder der KESB müssen einen Universitätsabschluss oder einen eidg. anerkannten Ausbildungsabschluss auf Tertiärstufe in einem der Fachbereiche gemäss § 4 Abs. 2 sowie eine mehrjährige berufliche Tätigkeit in diesem Fachbereich aufweisen.»

Im Kindes­ und Erwachsenschutz ist die Einschränkung in beruflicher Hinsicht bereits vollzogen; die SVP will nach den hinlänglich bekannten tragischen Ereignissen das Fachkorsett lockern, doch das wird schwierig. Hier vorliegend beim GOG (Gerichts­ und

Die betroffene Bevölkerung

Behördenorganisationsgesetz) können wir dem blinden Glauben an vermeintliche Experten noch Paroli bieten: Tun wir es und sagen wir Nein zur Gesetzesänderung.

Ein weiteres Beispiel aus der Justiz Die weitherum als «Prügelpolizisten» bekannten Schlieremer Stadtpolizisten wurden vom Bezirksgericht Dietikon und alsdann vom Obergericht verurteilt; durchs Band von Berufsjuristen, gnadenlos verurteilt.

Das Bundesgericht hob diesen Frühling in wohl seltener Deutlichkeit das Urteil vollumfänglich auf und sprach die beiden Beamten vollumfänglich frei; wahrlich kein Ruhmesblatt für unsere an den Zürcher Gerichten urteilenden Berufsjuristen.

Fazit: Auch unter dem Gesichtspunkt der Qualität gibt keinen Grund für eine Gesetzesänderung. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die vorliegende Gesetzesänderung schränkt unsere Wahlfreiheit drastisch ein, ist angesichts der Anzahl an den Gerichten tätiger Laienrichter völlig unverhältnismässig und bringt auch hinsichtlich Qualität keine Verbesserung. Sagen Sie Nein zu dieser Vorlage.

soll entscheiden, ob sie Laienrichter will oder nicht

Vor 27 Jahren wurde die Konferenz für nicht vollamtliche Bezirksrichterinnen und -richter im Kanton Zürich gegründet. Die Vereinigung hat sich stets für den Erhalt des Laienrichtertums eingesetzt.

Wir organisieren jährlich zusammen mit dem Obergericht die Aus­ und Weiterbildung von nicht vollamtlichen Bezirksrichtern in Form unseres bewährten zweitägigen «Brunnenseminars» unter fachkundiger Leitung von Juristen zu Themen unseres Arbeitsalltages sowie Einführungstage für neue Richterinnen und Richter.

Unsere Bezirksgerichte funktionieren gut Wenn also Herr Noser in seinem Statement auf der Homepage der Befürworter erklärt, dass es gilt, alte Zöpfe abzuschneiden, die nicht funktionieren, dann weiss ich nicht, worüber er spricht. Nicht vollamtliche Richterinnen und Richter arbeiten gut mit Juristen zusammen; die Landgerichte, an denen wir tätig sind (Hinwil, Pfäffikon, Bülach, Andelfingen, Dielsdorf und Affoltern) funktionieren gut. Laienrichter sind dort ein bewährter und beim Volk beliebter Teil der Gerichte. (Eine kürzlich erfolgte Wahl in Dielsdorf ergab einen Stimmenanteil von 70 Prozent für den Laienrichter.) Wir werden faktisch seit 1996 als Einzelrichter vorwiegend in Familiensachen (Eheschutz, Scheidungen, Ab­

änderungen von Eheschutz und Scheidungen, Vaterschaftsprozesse) eingesetzt. Ansonsten arbeiten wir im Dreiergremium unter dem Vorsitz eines Juristen in Straffällen bei Erwachsenen und Jugendlichen sowie Forderungsprozessen mit. Wenn Herr Peter Marti (Oberrichter in der ersten Strafkammer) in seinem Statement behauptet, Laienrichter seien in allen Zivil­ und Strafprozessen als Einzelrichter tätig, so ist dies schlicht falsch. Die Aussage legt allerdings die Vermutung nahe, dass Herr Marti sich für die Abgabe seines Statements nicht sehr eingehend bei den betroffenen Gerichten informiert hat.

Wahlfreiheit nicht einschränken

In unserem einzelrichterlichen Arbeitsbereich im Familienrecht hat sich zwar die Zivilprozessordnung 2011 geändert, die Probleme in den Familien sind allerdings die gleichen geblieben. Bei diesen Verhandlungen mit Menschen in schwierigen Situationen ist das wichtigste Ziel, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Dabei steht das juristische Wissen häufig im Hintergrund, es sind vor allem mensch­

liche Qualitäten gefragt. Die Parteien sind selber die Experten für die echte Lösung ihres Problems, Gesetze und die Zivilprozessordnung geben lediglich den Rahmen vor. Ein Urteil zu fällen, wenn sich die Parteien nicht einigen können, bedeutet anspruchsvolles, situationsgerechtes Nachdenken und Überprüfen der Fakten.

Da genügt es nicht, einfach die Zivilprozessordnung einzuhalten. Das müssen Laien wie Juristen können, und sie können es selbstverständlich beide lernen.

Die Anwendung der Gesetze ist dabei das eine; die Qualitäten eines Richters müssen aber über eine korrekte Anwendung des Gesetzes hinausgehen. Es gilt, die fähigste Gesamtpersönlichkeit zu wählen.

Mit der geplanten Gesetzesänderung wird die Wahlfreiheit der Stimmenden massiv eingeschränkt. Die Bevölkerung auf dem Lande, die diese Wahlfreiheit zwischen Juristen und Laien regelmässig nutzt, wird durch diese Gesetzesrevision bevormundet.

Katharina Schafroth, Präsidentin Konferenz der nicht vollamtlichen Bezirksrichter im Kanton Zürich (KNVB)

lassen. Das ist wohl weniger effizient, aber ist das schlimm?

Entscheidend für ein gutes Urteil ist nämlich derjenige Teil, in welchem Ermessenspielraum effektiv besteht. Hier kommt es auf die Sorgfalt, die Persönlichkeit, die Haltung, die Unvorhereingenommenheit, die Vernunft, die Fähigkeit, auf Parteien einzugehen, etc. an, vor allem auf die Verankerung mehr im Leben als im Gesetzestext. Und ja: Ein Jurist kann dies alles mitbringen, oftmals aber jemand, der nicht sein Leben lang in Gerichten zugebracht hat, ebenso, wenn nicht gerade sogar mehr wegen der Erfahrung abseits vom Gerichtsbetrieb.

Deshalb müssen Laien wählbar bleiben! Deshalb Nein zum Juristen­Monopol, Nein zur Einschränkung der Wählbarkeit von Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern im Kanton Zürich.

Matthias Hauser Kantonsrat SVP Hüntwangen

NATIONALRAT ANDREAS GLARNER ZU GAST IN BENKEN

Nicht alles schlucken und aufnehmen wie ein Schwamm

Nationalrat Andreas Glarner ist ein scharfer Kritiker an der aktuellen Asylpolitik. An einem Politlunch in Benken zeigte der SVP Nationalrat seine Gründe auf, warum das revidierte Asylgesetz abzulehnen ist.

RoMü. Die Aargauer Gemeinde Oberwil­Lieli hatte kürzlich für Schlagzeilen gesorgt, weil sich die Stimmbürger an der Urne statt für die Aufnahme von Asylbewerbern für eine Strafzahlung entschieden hatten. Hinter dieser Massnahme steht der neu gewählte Na­

tionalrat Andreas Glarner, welcher als Gemeindeammann tätig ist. An einem gut besuchten SVP­Politlunch in Benken legte er seine Gründe dar, warum er und auch der Gemeinderat seiner Gemeinde diesen harten Kurs gewählt haben. «Ich habe mich noch nicht richtig in Bern eingelebt», hielt Glarner einleitend fest und kam dann direkt zur Sache. «Bei der bevorstehenden Abstimmung über das revidierte Asylgesetz geht es auch um Enteignungen. Im Gesetz ist alles von A wie Anwalt bis Z wie Zahnarzt enthalten», so Glarner. Mit dem geplanten Bundesverfahren für die Errichtung von Bundeszentren wird jede Mitbestimmung von Anwohnern, Gemeinde und Kanton ausgeschaltet. Entsprechende Bauten müssen nicht ausgesteckt werden und somit gibt es auch keine Einsprachemöglichkeiten.

Die harte Haltung in seiner Gemeinde Oberwil­Lieli begründet Glarner auch damit, dass man nicht einfach alles wie ein Schwamm aufnehmen darf. «Erst wenn sich die Gemeinden weigern und Widerspruch zeigen, immer mehr Asylbewerber aufzunehmen, werden sich Bund und Kanton der Probleme bewusst», so Glarner.

Nur so wird es langfristig gelingen, dass die Schweiz ihre alte humanitäre Tradition erhalten kann. Aktuell funktionieren die vereinbarten Instrumente mit dem Dubliner Abkommen nicht und viele EU ­Staaten haben das Schengen­Abkommen ausser Kraft gesetzt.

Andreas Glarner rief dazu auf, nicht immer alles wie ein Schwamm aufzunehmen, damit die anderen die Probleme erkennen.

«Eigentlich reisen weniger als 1000 Personen oder gerade einmal 6 Prozent aller Asylsuchenden über den Flugverkehr ein und fallen nicht in das Dublin­Abkommen. Doch auch bei allen anderen ist es schwierig oder gar unmöglich, dieses Abkommen umzusetzen», so das Fazit von Glarner. Bezüglich der Zahlen des Testzentrums in Zürich machte Glarner gewisse Fragezeigen. «Der Betrieb wurde wie eine geschützte Werkstatt geführt», so Glarner. Entsprechend können die Auswertungen und vermeintlich verzeichneten Erfolge nicht einfach akzeptiert werden.

Grenzen aufzeigen

«Uns SVP wird immer wieder vorgeworfen, in der Asylfrage oberflächlich zu sein. In der Debatte um das Asylgesetz haben wir über 70 Anträge eingereicht, welche alle abgeschmettert worden sind», rief Glarner in Erinnerung. So wollte beispielsweise die SVP den Asylstatus streichen, wenn jemand trotz

ABSTIMMUNG ÜBER DIE REVISION DES ASYLGESETZES

Verfolgung und Flucht in seinem Heimatland Ferien macht. Während aktuell die Balkanroute durch zahlreiche restriktive Grenzmassnahmen praktisch ausgeschaltet ist und Österreich wie Frankreich ihre Grenzen zu Italien streng überwachen, öffnet sich nun ein Loch Richtung Schweiz. Glarner verwies dabei auf die Hunderttausende von Menschen, welche in Libyen nun darauf warten, über das Mittelmeer nach Italien zu gelangen und dann Richtung Norden aufzubrechen. Sorgen bereitet Glarner auch der Umstand, dass viele junge Eritreer Analphabeten sind. Bezüglich der Gratisanwälte befürchtet Glarner, dass damit im Land ungleiche Spiesse geschaffen werden. Für Glarner sind diese auch kein Garant, dass die Verfahren dann rascher erfolgen werden. Aktuell sind in der Schweiz bei steigender Tendenz 112 000 Personen, welche den Status von Asylbewerbern haben. Ein grundlegendes Problem sieht er auch darin, dass, wer als Flüchtling anerkannt ist, das Recht erhält, seine Familie nachzuziehen. Dies wird die Sozialhilfe direkt und auch die Sozialwerke belasten. In der abschliessenden Diskussion bezog sich Glarner bezüglich der Asylpolitik auf das chinesische Sprichwort «Man muss den Brunnen graben, bevor man Durst hat.» Bezüglich seiner Aussage betreffend dem Einsatz von Stacheldraht an der Grenze machte er deutlich, dass er auch im Militär nie Bindfäden, sondern Stacheldraht zum Schutz einsetzen musste. Dies müsste gerade mit Blick auf die Südgrenze wohl nicht direkt mit Stacheldraht, aber durch strengere Überwachung erfolgen. «Denn nicht alle Asylbewerber werden mit dem Zug eine Einreise in die Schweiz versuchen», so sein abschliessendes Fazit.

Kultureller Hintergrund der Migrationsströme birgt unterschätzte Gefahren

Das Asylrecht wurde zum Schutz von einzelnen Verfolgten entwickelt. Mittlerweile ist jedoch eine neue Völkerwanderung im Gang und das Asylwesen wird gänzlich ad absurdum geführt.

Barbara Keller-Inhelder

Nationalrätin SVP

Rapperswil-Jona SG

LESERBRIEF

Zürcher Weine – oder keine!

Alle Medien berichteten freudig über die Wahl und die Feier des neuen Kantonsratspräsidenten Rolf Steiner. Als stiller und seriöser Schaffer wird er sein neues Amt sicher erfolgreich ausüben. Er ist als höchster Zürcher auch erster Repräsentant unseres Kantons. In diesem Zusammenhang wählte er auch den Kantonsratswein aus, der während seinem Präsidialjahr an offiziellen Anlässen ausgeschenkt wird. Wie kommt der neue Kantonsratspräsident nun dazu, je einen Rotwein und einen Weisswein aus dem Tessin auszuwählen? Ein Skandal, wenn man bedenkt, dass der Kanton Zürich bekanntlich mit gegen 650 ha Rebfläche der bedeutendste Rebbaukanton der Deutschschweiz ist. Welch ein Affront gegenüber unseren über 700 Zürcher Winzern, wenn die höchsten Kantonsvertreter ihren Gästen aus dem In­ und Ausland mit Tessiner Wein zuprosten! Ist es ein Zufall, dass ausgerechnet ein SP­Mann das eigene traditionsreiche Zürcher Weinbauerngewerbe vernach­

lässigt? An gutem Wein mangelt es jedenfalls im Kanton Zürich sicher nicht. Die Tradition des Kantonsratsweines wurde von Markus Kägi in seinem Präsidialjahr 1995/1996 eingeführt. Danach haben, einem ungeschriebenen Gesetz folgend, Jahr für Jahr andere Weine aus den Zürcher Regionen für Gaumenfreuden gesorgt.

SVP­Fraktionschef Jürg Trachsel sagte bereits, dass die beiden Tessiner Weine wohl munden, aber politisch sauer aufstossen. Mit den heutigen, unbestritten guten Tropfen aus der Sonnenstube der Schweiz lässt sich der Ärger über den Fauxpas des neuen Kantonsratspräsidenten gut hinunterspülen. Aber auch nur, weil man sicher sein kann, dass der Kanton spätestens ab Mai 2017 wieder einheimische Weine kredenzt. Dann nämlich soll mit Karin Egli­Zimmermann wieder eine SVP­Frau zur höchsten Zürcherin gewählt werden.

Tumasch Mischol, Kantonsrat, Hombrechtikon

Nationalrat Thomas Aeschi als 1.-Mai-Redner bei der SVP Regensdorf

Der 1. Mai ist längst nicht mehr ein Monopol der Linken und ihrer Anliegen. Auch die SVP Regensdorf feiert seit einigen Jahren den Tag der Arbeit, aber aus einer marktwirtschaftsfreundlichen und sozialistenkritischen Perspektive. So lud die Sektion der 18 000 Einwohner grossen Agglomerationsgemeinde bereits zum 10. Mal die bürgerliche Bevölkerung zum gemütlichen Beisammensein ein.

72 Prozent der Asylbewerber sind Männer. Darüber dürfen die sorgfältig ausgesuchten Bilder von Frauen und weinenden Kindern in unseren Medien nicht hinwegtäuschen. Hat ein Asylsuchender einmal in der Schweiz Fuss gefasst, folgt der Familiennachzug. Zahlreiche Familienmitglieder verschiedenster Verwandtschaftsgrade folgen, ob echte oder unechte, ist für unsere Migrationsämter kaum zu klären. Zusätzlich werden regelmässig Braut und Bräutigam des Herkunftslandes in die Schweiz geholt. Und anschliessend folgen wiederum Familienmitglieder eben dieser Brautleute.

halte ich für grob fahrlässig, naiv und verantwortungslos unserer eigenen Bevölkerung gegenüber. Die unfassbaren Übergriffe in Köln waren wohl erst der Anfang.

Frauenbild kaum kompatibel Der kulturelle Hintergrund der aktuellen Migrationsströme birgt masslos unterschätzte Gefahren. In den Herkunftsländern herrscht vorwiegend ein Frauenbild, das mit unserer Gesellschaft unmöglich kompatibel ist. Es wird Generationen dauern, bis das ändert, wenn überhaupt. Denn je grösser die Gruppen dieser Kulturen, desto weniger halten sie es für notwendig, sich anzupassen. Die gravierenden Folgen auszublenden,

LESERBRIEF

Neues Asylgesetz setzt falsche Anreize

Leider steigert das neue Asylgesetz die Attraktivität der Schweiz, gerade für junge Männer auf der Suche nach einem besseren Leben. Die RundumVersorgung mit Aussicht auf eine vorläufige Aufnahme und den baldigen Familiennachzug setzt absolut falsche Anreize.

Aus diesem Grund ist die Revision des Asylgesetzes am 5. Juni dringend abzulehnen.

725 Jahre Eidgenossenschaft – ist unsere Moral am Ende?

Dieses Jahr feiert unser Schweizervolk 725 Jahre Eidgenossenschaft. Es ist bitter nötig, dass unsere Regierung – aber auch das Volk – daran erinnert wird, was unsere Vorfahren damals auf der Rütliwiese unter Eid versprochen haben. Der Bundesbrief beginnt mit «Im Namen Gottes, Amen!» Herr unser Gott, an diesem heiligen Ort haben unsere Väter einst zu Dir geschworen. Du bist unser erster und bester Bundesgenosse. Durch diesen Bund mit Gott dem Allmächtigen konnte die Schweiz durch schwere Zeiten (Bürgerkriege und zwei Weltkriege) 725 Jahre lang als eigenständi­

ger und freier Staat erhalten bleiben. Wenn Gott aus dem Staat vertrieben wird, dann ist dieser dem Untergang geweiht (Niklaus von der Flüe)! Als sich in der Schweiz eine immer grössere Unmoral, Glaubens­ und Sittenzerfall entwickelte, haben vor 26 Jahren einige mutige Frauen und Männer einen neuen Rütlibund (Schweizerische Vereinigung für christliche Moral, Menschenwürde und Familienschutz) gegründet. Diese Vereinigung fühlt sich vor unserem Gott, dem Schöpfer aller Dinge, verpflichtet, sich gegen die Unmoral am menschlichen Leben einzu­

setzen, so zum Beispiel gegen Kinderpornographie, Sexualunterricht schon im Kindergarten, Gender­Ideologie und jetzt die schrankenlose FortpflanzungsMedizin PID, über die am 5. Juni abgestimmt wird. Als verantwortungsvolle Christen, und in Ehrfurcht vor dem von Gott erschaffenen Menschen legen wir ein überzeugtes NEIN in die Urne. Der Mensch ist keine Handelsware und kein Forschungsprodukt. Gott erhalte in uns einen gesunden Menschenverstand; seien wir ihm dankbar für die Schönheit seiner wunderbaren Schöpfung! Anton Schreiber, Wegenstetten

Nein am 5 . Juni zu Asylgesetz und Pro-Service-Public-Initiative Die Asylgesetzrevision ist laut Thomas Aeschi aus zwei hauptsächlichen Gründen abzulehnen: zum einen, weil sie zusätzlich zu den ohnehin üppigen sozialen Leistungen nun noch eine kostenlose Rechtsberatung für jeden angeblichen Flüchtling zur Verfügung stellen will und zum anderen, weil in Zukunft die hiesige Bevölkerung enteignet werden kann, wenn die logistischen Kapazitäten nicht ausreichen würden. Während sich das übrige Europa gegen den in den kommenden warmen Monaten zu erwartenden Ansturm von Migranten vorbereite, habe die Schweiz keine derartigen Massnahmen beschlossen. Für ihn aber seien verstärkte, risikobasierte Kontrollen auf den betroffenen Grenzabschnitten unabdinglich, um der illegalen Einwanderung und dem Schlepperwesen beizukommen.

In diesen Bereichen sind verstärkte Kontrollen angezeigt, falls das Grenzwachtkorps dabei personell an seine Grenzen stösst, auch unter Beizug der Armee. Damit würden klare Signale an die Schlepper und Wirtschaftsmigranten ausgesendet, so wie dies insbesondere unsere Nachbarländer Österreich und Frankreich, aber auch viele andere Länder in Europa, tun.

SVP Regensdorf. Dieses Jahr hielt Nationalrat und Fast­Bundesrat Thomas Aeschi die 1.­Mai­Rede. Seiner Ansicht nach sind die zunehmenden Regulierungen die grösste Bedrohung für die Schweizer Arbeitnehmer: Der Arbeitsmarkt werde immer stärker durch die Politik eingeengt. Bei jedem zweiten Arbeitsvertrag hätten mittlerweile die Gewerkschaften die Finger im Spiel. Sie basieren entweder auf einem Gesamtarbeitsvertrag oder auf einem Normalarbeitsvertrag. Auf keinen Fall dürfen die flankierenden Massnahmen weiter ausgebaut werden, denn der Vergleich mit dem überregulierten Arbeitsmarkt im Ausland zeige deutlich auf, wie der angebliche Schutz des Angestellten zu höherer Arbeitslosigkeit führe – und damit zu dessen Nachteil. Die Schweiz hat sich ihren heutigen Wohlstand durch eine freiheitliche Wirtschaftsordnung erschaffen, nicht durch die 69 000 Seiten Gesetze und Verordnungen allein auf Bundesebene, an die sich die Bürger in diesem Land momentan zu halten haben, so der neue Vizepräsident der SVP Schweiz zu den rund 150 interessierten Besuchern in der voll besetzten Scheune im Regensdorfer Ortsteil Watt. Als Beispiel einer völlig überflüssigen, den Arbeitsmarkt belastenden Bürokratie nannte der Zuger Nationalrat die Lebensmittel­Verordnung: 1864 Seiten, fünf Kilogramm schwer, elf Zentimeter dick – und darin sollen sich Metzger, Lebensmittelhändler oder Bäckereien zurechtfinden. Anstatt sich um die Arbeitsplätze zu kümmern, müssten sich die Unternehmen dieser teils sehr überflüssigen und abstrusen Vorschriften annehmen. Die Einhaltung der Normen aus dem Lebensmittelgesetz, so schätzen Untersuchungen, würde die Privatwirtschaft 1,3 Mia. Fr. kosten –Geld, das besser für Wertschöpfung, Innovation und damit für die Schaffung neuer Arbeitsplätze eingesetzt werden sollte.

Ja zur Milchkuh-Initiative – aus Überzeugung!

Die Zürcher SVP-Nationalräte Natalie Rickli und Gregor Rutz sind beide Mitglied der nationalrätlichen Fachkommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF ). Seit Dezember 2015 präsidiert Natalie Rickli die Kommission. Neben der Medienpolitik beschäftigt sich die KVF vor allem mit verkehrspolitischen Vorlagen – so auch mit der «Milchkuh-Initiative» und dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF ). Eine gute Gelegenheit für die Redaktion des «Zürcher Boten», im Hinblick auf die kommende Abstimmung bei den beiden Fachspezialisten nachzufragen.

Natalie Rickli, wie stimmen Sie am 5. Juni zur Initiative für eine faire Verkehrsfinanzierung?

Rickli: Selbstverständlich lege ich ein Ja ein – aus Überzeugung. Die sog. «Milchkuh­Initiative» will ja, dass der Ertrag aus der Mineralölsteuer künftig zu 100 Prozent für Strassenprojekte zur Verfügung steht und nicht mehr zur Hälfte in der allgemeinen Bundeskasse versickert. Dieses Anliegen ist gerade aus bürgerlicher Sicht eine Selbstverständlichkeit: Wir kämpfen ja generell in der Politik für Transparenz, Kostenwahrheit und die Einhaltung des Verursacherprinzips.

Aber gemäss Bundesrat würde diese Initiative ja ein grosses Loch in die Bundeskasse reissen?

Rutz: Das ist die übliche Angstmacherei. Tatsache ist: Die Steuereinnahmen des Bundes steigen in den kommenden Jahren um rund 5 Milliarden Franken an. Der Bundeshaushalt wächst also weiter – und damit wohl auch die Bundesausgaben. Seit Jahren wird die Verwaltung immer mehr aufgebläht, die Ausgaben steigen an und die Menge an Gesetzen und Verordnungen wird auch immer grösser. Wer hier von «Löchern in der Kasse» spricht, hat den Bezug zur Realität verloren.

Sie nehmen es also in Kauf, dass der Bund sparen muss?

Rutz: Wenn der Bund wegen dieser Initiative sparen müsste, wäre das hervorragend – wir kämpfen ja seit Jahren

RAHMENVERTRAG UNTER DACH?

dafür, dass die Ausgaben endlich einmal gesenkt werden. Leider aber sind das Wunschträume. Die Einnahmen wie die Ausgaben der öffentlichen Hand werden weiter ansteigen. Dies hat Bundesrat Ueli Maurer als Vorsteher des EFD im Rahmen der Debatte zur Unternehmenssteuerreform im Nationalrat auch so bestätigt.

Mit der Milchkuh-Initiative würde der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds ja hinfällig?

Rickli: Nein, das ist falsch. Die Kommission hat diese Vorlage behandelt und verabschiedet. Der Nationalrat berät das Geschäft in der Sommersession. Der NAF besteht aus vier Teilvorlagen. Die Schaffung eines Strassenfonds oder auch die Integration des Netzbeschlusses waren unbestritten. Einzig die Finanzierungsvorlage wurde am Schluss von einer Mehrheit der Kommission verworfen, aus unterschiedlichen Gründen. Und genau bei der Finanzierung ist die Milchkuh­Initiative ja die richtige Antwort.

Warum, Herr Rutz, hat die Kommission denn die Finanzierungsvorlage abgelehnt?

Rutz: Es ist ein offenes Geheimnis, dass die SVP dagegen gestimmt hat. Der Grund ist einfach: Wir wollen keine Steuererhöhungen. Das ist mir heilig –und das ziehe ich die nächsten vier Jahre konsequent durch. Die Finanzierungsvorlage sieht eine Benzinpreiserhöhung um 4 Rappen vor. Das hiesse:

Bundesrat Burkhalter behauptet …

Zusätzlich zu den 83 Rappen, welche wir bereits auf jeden Liter Benzin zahlen, kämen weitere 4 Rappen Mineralölsteuerzuschlag hinzu. Das ist ein völlig falscher Ansatz: Erstens zahlen Autofahrer bereits heute genug, und zweitens belastet eine solche Steuererhöhung wieder die ganze Volkswirtschaft.

Angenommen, die Initiative wird am 5. Juni angenommen: Was passiert dann?

Rickli: Der Nationalrat wird die NAFVorlage nach der Abstimmung in der Sommersession beraten. Bei einem Ja könnte der Rat das Geschäft an die Kommission zur Überarbeitung zurückweisen. Dann könnten wir die Finanzierungsvorlage überarbeiten. Ab diesem Tag stünden den Strassenprojekten nämlich 1,5 Mia. Franken jährlich mehr zur Verfügung für Strassenunterhaltsund ­ausbauprojekte.

Würde bei einem Ja nicht viel Zeit verloren gehen und wir hätten wiederum keine Lösung?

Rickli: Nein. Natürlich bräuchten wir einen Arbeitsschritt mehr, aber dafür ist nachher die Strassenfinanzierung klar geregelt, und es kann auf eine Benzinpreiserhöhung verzichtet werden. Gerade für den Kanton Zürich sind Investitionen in die Strasse von grosser Bedeutung, zum Beispiel im Raum Winterthur, Zürich oder im Zürcher Oberland – ich denke an den Bau der Oberlandautobahn. Wichtig ist, dass die Pro­

Die Verhandlungen über den sogenannten «Rahmenvertrag» zwischen der Schweiz und der EU seien «praktisch abgeschlossen», behauptet Bundesrat Burkhalter. Andere Bundesräte widersprechen. Vonseiten Wirtschaft, FDP und CVP erfährt er scharfe Kritik.

Im Dezember 2012 liess Brüssel die Schweiz mit offizieller Note wissen, die EU sei zu weiteren bilateralen Verträgen nicht mehr bereit, solange sich unser Land der sog. «institutionellen Einbindung» in die Strukturen der EU widersetze. Der Bundesrat zeigte sich ohne Verzug willfährig: Man wolle –teilte er Brüssel mit – der geforderten «institutionellen Einbindung» nachkommen mittels eines sämtliche bisherigen und künftigen bilateralen Vereinbarungen überdachenden «Rahmenvertrags».

Was ist «institutionelle Einbindung»?

Sofort begannen Vorverhandlungen. Diese wurden bereits im Mai 2013 abgeschlossen. In einem als «Non Paper» etikettierten Dokument unterzeichneten die Spitzendiplomaten Berns und Brüssels im Auftrag ihrer Regierungen eine genaue Definition, was unter «institutioneller Einbindung» zu verstehen sei: Bundesbern erklärte sich bereit, sämtliche EU ­Beschlüsse und EU ­Gesetze zu Sachverhalten, die in bestehenden und künftigen bilateralen Vereinbarungen geregelt sind bzw. werden, fortan automatisch – ohne eigene Beratung, ohne Beschlussfassung in der Schweiz – von Brüssel zu übernehmen.

Ergäben sich – dies der zweite Grundsatz im «Non Paper» – zur Auslegung bilateraler Vereinbarungen Meinungsverschiedenheiten zwischen Brüssel und Bern, würde der Sachverhalt dem EU ­Gerichtshof – also dem höchsten Gericht der Gegenseite – vorgelegt, dessen Entscheid endgültig und für die Schweiz unanfechtbar sei.

Wäre ein solcher Entscheid – weil zum Beispiel eine Volksabstimmung in der

Schweiz anderes festlegen würde – hierzulande nicht umsetzbar, hätte Brüssel das Recht, «angemessene Sanktionen» gegen die Schweiz zu erlassen. So lautet der dritte Grundsatz im «Non Paper». Der Bundesrat erklärte sich, indem er auf diese drei Konzessionen gegenüber Brüssel einging, also damit einverstanden, dass fortan fremde Richter fremdes Recht für die Schweiz verbindlich erlassen können.

Verschleppte Verhandlungen

Die formellen Verhandlungen zur «institutionellen Einbindung» der Schweiz in die EU­Beschlussfassungs­Abläufe begannen Mitte 2014. Ereignisse auf beiden Seiten verursachten immer wieder Unterbrüche. Jetzt, zwei Jahre nach Verhandlungsbeginn, lässt Bundesrat Burkhalter verlauten: Der Vertrag sei unterschriftsreif. Andere Departemente äussern zwar Zweifel, aber gemäss Burkhalter könne der Rahmenvertrag mit der EU vom Bundesrat unmittelbar nach der Brexit­Abstimmung in England unterzeichnet werden.

Renaissance der Bilateralen? Verkaufen will der Bundesrat der Öffentlichkeit diesen Rahmenvertrag offensichtlich unter dem Label «Erneuerung des Bilateralen Wegs». Er klammert sich dabei allerdings ausschliesslich ans Schlagwort «Bilaterale». Die unverzichtbaren Elemente bilateralen Verhandelns lässt er wohlweislich unerwähnt – weil er in Wahrheit etwas ganz anderes anstrebt. Bilaterale Verhandlungen finden statt zwischen gleichberechtigten, souveränen Staaten bzw. staatlichen Gebilden –der EU gehören ja 28 Staaten an. Die beiden Verhandlungspartner begegnen

jekte in den Kantonen realisierungsbereit gemacht werden, damit die Gelder auch rasch zielgerichtet eingesetzt werden können. Rutz: Im Hinblick auf den 5. Juni sind die anderen bürgerlichen Parteien ein Rätsel für mich. Dass Bundesrätin Leuthard bei der CVP Einfluss nimmt, kann ich noch nachvollziehen – auch wenn es überhaupt nicht den bürgerlichen Ideen und den Interessen der Automobilisten entspricht. Die FDP aber widerspricht sich auf der ganzen Linie, wenn sie die Milchkuh­Initiative ablehnt und gleichzeitig eine Erhöhung des Benzinpreises im Rahmen des NAF befürwortet. So spricht sie sich offen und direkt für Steuererhöhungen und die Mehrbelastung der Autofahrer aus. Die Partei bricht damit auch mit den Versprechen, welche sie vor den Wahlen gemacht hat.

Welches sind die nächsten Traktanden in der Verkehrskommission?

Rickli: Wenn die Milchkuh­Initiative angenommen wird, wird die Umsetzung – zusammen mit der Engpassbeseitigung aus dem NAF – natürlich eines unserer Hauptthemen.

Ende Juni werden wir die Kommissionssitzung am Flughafen Zürich durchführen, welcher eine wichtige Schlüsselverkehrsinfrastruktur der Schweiz und von hoher gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Bedeutung ist.

Im zweiten Halbjahr diskutieren wir über die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur für die Jahre 2017–2020 und über die künftige Ausrichtung der Medienpolitik. Das Parlament hat dann die Chance, den viel zitierten «Service public» endlich genau zu definieren.

sich auf gleicher Augenhöhe. Sie sind –völlig ungeachtet der Grösse ihrer Länder – ebenbürtige Partner.

Unterwerfungsvertrag

Der Rahmenvertrag nimmt allerdings deutlich Abstand von der Gleichberechtigung und Ebenbürtigkeit zwischen der Schweiz und der EU: Allein die Schweiz muss die «institutionelle Einbindung» vollziehen. Allein die Schweiz muss sich fortan gefallen lassen, dass fremde Richter fremdes Recht über sie verbindlich erlassen. Das hat nichts mehr mit «bilateraler Gleichberechtigung» zu tun. Die EU befiehlt – die Schweiz hat sich zu unterwerfen. Die Schweiz ist nicht mehr bilaterale, gleichberechtigte Verhandlungspartnerin. Die Schweiz wird zur Befehlsempfängerin. Und wenn sie Wünsche hat, kann sie ihre Anliegen nicht mehr als gleichberechtigte Verhandlungspartnerin präsentieren. Sie ist nur noch Bittstellerin. So, als wäre unser Land eine Kolonie Brüssels.

Lässt sich die Schweiz mittels Rahmenvertrag von einer bilateralen Verhandlungspartnerin zu einer blossen Bittstellerin degradieren, dann wird «Problemlösung» selbstverständlich einfach. Zum Beispiel in Zusammenhang mit der Einwanderung: Da ein bilateraler Vertrag über die Personenfreizügigkeit existiert, würde fortan sämtliche Gesetzgebung zur Einwanderung nach Brüssel transferiert. Brüssel allein würde bestimmen – die Schweiz hätte Brüsseler Entscheide automatisch zu übernehmen.

So schreibt es der Rahmenvertrag fest. Auf der Strecke bliebe die direkte Demokratie. Der Schweizer Souverän würde – auch schon zur Umsetzung der

von Volk und Ständen im Februar 2014 gutgeheissenen Initiative gegen die Masseneinwanderung – ausgeschaltet, zum Verstummen gebracht. Der Rahmenvertrag bedeutet das Ende des bilateralen Wegs. Die Schweiz wäre nicht mehr Verhandlungspartnerin, sie wäre den Brüsseler Entscheiden Unterworfene. An der nach dem Zusammenbruch von Schengen/Dublin sich über Europa ergiessenden Völkerwanderung würde sie zu spüren bekommen, dass der bilaterale Weg zu Ende wäre, indem bisherige Schweizer Selbstbestimmung per Rahmenvertrag der «institutionellen Einbindung» in die EU geopfert wäre.

Der Bundesrat strebt mit dem Rahmenvertrag für unser Land ein derart schlechtes Verhandlungsergebnis an, dass hierzulande resigniert zur Kenntnis genommen würde, dass Vollmitgliedschaft in die EU immer noch besser wäre als blosses Ausgeliefert­Sein an Brüssel. Der Rahmenvertrag würde solche Auslieferung an Brüssel bewirken. Nichts mehr von bilateralem Weg! Der Bundesrat hätte die Schweiz vielmehr in den Schnellzug «ohne Halt bis Brüssel» gestossen.

Ulrich Schlüer, Alt Nationalrat SVP, Flaach Aus dem EU-NO Newsletter vom 12.05.2016

Nationalrätin Natalie Rickli und Nationalrat Gregor Rutz vertreten die SVP Zürich in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF ). Rickli präsidiert die KVF des Nationalrats.

Fadegrad

Professionelle

Beamte gegen

Eigeninitiative

Im Winterthurer Schulhaus Steinacker hat eine Lehrerin mit ihrer Klasse zum Abschluss ihrer beruflichen Laufbahn dem ganzen Schulhaus ein Geschenk gemacht. Im Rahmen einer Projektarbeit hat die Klasse den Schulhausplatz verschönert. Sie haben Sitzbänke aufgestellt, Wände bemalt und dekoriert. Das absolute Highlight ist aber der Bau einer Balancierbrücke mit einem Schwebebalken.

Diese Installation wurde auf einer Höhe von etwa 30 cm über dem Rasen angebracht. Beim Bau am 4. und 5. April haben auch Eltern mitgeholfen. Das Holz wurde von einem Schreinerbetrieb zur Verfügung gestellt und der Bau wurde auch von einem Architekten begleitet.

Nun wird von der Stadtverwaltung der Abbruch der Balancierbrücke und des Schwebebalkens gefordert.

Mitarbeiter der Stadtgärtnerei haben bei Unterhaltsarbeiten das Bauwerk entdeckt und eine Meldung beim Schuldepartement gemacht. Aus welchen Gründen ist mir nicht bekannt. Vielleicht gibt es ihnen zu viel Arbeit, wenn Sie mit dem Rasenmäher nicht einfach frei ohne Hindernisse durchfahren können. Wie auch immer, die professionellen Beamten der Abteilung Schulbauten wurden aktiv. Wahrscheinlich wurden sie aus ihren Schlaf gerüttelt, weil sie feststellen mussten, dass ganz ohne ihr Zutun – einfach durch Eigeninitiative – etwas Sinnvolles realisiert wurde.

Das Amt für Schulbauten fordert nun den Abbruch. Begründet wird diese Forderung mit rechtlichen Schwierigkeiten. Die Verletzungsgefahr sei zu gross. Wer so etwas behauptet, dem fehlt es an gesundem Menschenverstand. Ich hoffe, unsere Kinder im Primarschulalter klettern höher als nur 30 cm. Sollte dem nicht so sein, so hätten wir ein grösseres Problem. Wenn ein Kind von einem 30 cm hohen Balken auf den Rasen fällt, sind auch keine lebensbedrohlichen Verletzungen zu erwarten.

Statt den Abriss zu fordern, müsste die Klasse mit einem Preis ausgezeichnet werden. Das letzte Wort ist zum Glück noch nicht gesprochen und ich bin überzeugt, dass das Schuldepartement diesen Fall mit gesundem Menschenverstand lösen wird.

«Helpline» gegen städtische Willkür

Am 27. September 2012 reichten der Gewerbeverband der Stadt Zürich und der Hauseigentümerverband Zürich die ausformulierte Volksinitiative «Ombudsstelle gegen Willkür in Bausachen» ein. Der Stadtrat hatte mit der Weisung GR Nr. 2014/38 vom 30. Januar 2014 dem Gemeinderat die Initiative zur Ablehnung empfohlen.

Stephan Iten

Gemeinderat SVP Zürich 11

Was wollten die Initianten ursprünglich mit ihrem Volksbegehren? Die Stadtverwaltung nimmt sich je länger, je mehr die Freiheit, nach eigenem Dünken zu entscheiden, was in die Stadt passt und was nicht.

Sie entscheidet, mit welchem Farbton ein Haus gestrichen werden darf, und mit welchem nicht. Sie entscheidet, wo genau eine Solaranlage auf dem Dach platziert werden darf und wo nicht. Sie entscheidet, ab wann ein getrenntes WC im KMU Pflicht ist und wie viele Pissoirs darin vorhanden sein müssen. Und das sind nur wenige absurde Beispiele, an welchen sich die Bauherren teilweise die Zähne ausbeissen. Willkür eben.

Aber für die Stadt Zürich stellt das kaum ein Problem dar. Sie ist natürlich zufrieden mit ihrer Regierungswut. Wer soll sie denn daran hindern? Wer hat schon das Geld, die Kraft und die Macht, sich gegen die Stadt aufzulehnen? Wie gesagt, der Stadtrat lehnt die Initiative ab. Er setzt sich einfach über

SVP WIPKINGEN/HÖNGG

das Anliegen von 4386 Stimmberechtigten hinweg und arbeitet nicht einmal einen Gegenvorschlag aus.

Aber da selbst linke Architekten schlechte Erfahrung mit der städtischen Willkür machten und zugeben mussten, dass es Verbesserungspotenzial gibt, bestand man dann doch darauf, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Reglement über die Anlaufstelle in Bausachen

Das Reglement über die Anlaufstelle in Bausachen (Helpline) sieht nun vor, dass eine neue Anlaufstelle in Bausachen für Bauherrschaften (Helpline) im Amt für Baubewilligungen errichtet wird, die Beanstandungen von Bauherrschaften bearbeitet, die die Umsetzung von Auflagen städtischer Verwaltungseinheiten in rechtskräftigen Bauentscheiden betreffen.

Mit dieser Helpline soll der Dialog zwischen den Bauherrschaften und der örtlichen Baubehörde sowie allen zuständigen Verwaltungseinheiten bei der Umsetzung von städtischen Auflagen in Baubewilligungen gefördert werden.

Mit der jährlichen Berichterstattung der Helpline über ihre Tätigkeit an diverse Stellen (Direktion des Amts für Baubewilligungen, Bausektion, Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderats, Gemeinderat, Ombudsperson, sowie SK

HBD/SE) wird auch ein wesentlicher Beitrag in Bezug auf die Offenlegung des Auflagenbereinigungsverfahrens geleistet. Insgesamt wird mit der dargelegten Anlaufstelle in Bausachen, zur Erhöhung der Transparenz bei der Auslegung von Auflagen beigetragen, die eine bessere Identifikation von Schwachstellen im Baubewilligungsprozess ermöglicht. Der damit entstehende zusätzliche Aufwand wird sich auf wesentliche Verfahrensabläufe beschränken.

Kretitantrag für «rotes Telefon» Für die Einführung der Anlaufstelle in Bausachen (Helpline) muss eine neue Planstelle im Amt für Baubewilligungen geschaffen werden. Die prognostizierten jährlichen Vollkosten hierfür belaufen sich auf Fr. 202 100.–. Es ist vorgesehen, dass die Helpline zunächst befristet auf die Dauer von fünf Jahren errichtet wird.

Sollte der Bedarf für die Helpline vorher schon nicht mehr in genügendem Masse nachgewiesen werden können, soll der Stadtrat das Reglement auf einen früheren Zeitpunkt hin ausser Kraft setzen können.

Ebenso soll er umgekehrt bei ausgewiesenem Bedarf – unter Vorbehalt der Bewilligung der entsprechenden Ausgaben durch den Gemeinderat – auch

SVP Wipkingen/Höngg lehnt Rosengarten-Projekt ab

eine Verlängerung beschliessen können. Der Kreditantrag für das «rote Telefon» beträgt Fr. 168 400.– pro Jahr. Selbstverständlich waren diese hohen Kosten und die zusätzliche Arbeitsbeschaffung in der schon so stark aufgeblasenen Verwaltung bei uns in der Fraktion umstritten. Was soll der neue Beamtenposten und der jährliche Bericht schon bringen? Auf der anderen Seite überwiegt dann doch das Mitleid mit den verzweifelten Bauherren, für die ein Sorgentelefon geschaffen wird und ein Bericht, der Missstände, die bis anhin totgeschwiegen wurden, endlich aufgedeckt.

Wenn es nach den Grünen oder der AL geht, kann es nicht genug städtische Angestellte, Posten und Anlaufstellen geben. Wird aber ein Interessenvertreter von der politisch bürgerlichen Seite ins System geschleust, dann sind solche Dienstleistungen völlig überflüssig. Da schon in der Kommission der zeitaufwendig ausgearbeitete Gegenvorschlag eine Mehrheit fand, wurde diese im Gemeinderat noch bestätigt. Mit 98 zu 23 Stimmen wurde dem neuen Reglement zugestimmt. Also sämtliche Parteien, ausser den Grünen und den Alternativen, sind sich in dem Punkt einig, dass die Willkür der Stadt Zürich nicht geduldet werden kann.

Nach Ablauf der Rekursfristen werden der Gewerbeverband der Stadt Zürich und der Hauseigentümerverband Zürich ihre ursprüngliche Initiative zurückziehen.

Stadt und Kanton haben ein Projekt für die Rosengartenstrasse im Quartier Wipkingen vorgestellt. Ein Tunnel soll den Verkehr auffangen und gleichzeitig soll das Rosengartentram zum Bucheggplatz fahren. Das Projekt kostet mehr als eine Milliarde Franken. Das Problem würde lediglich verschoben und nicht gelöst.

Martin Bürlimann

Gemeinderat

Kreisparteipräsident SVP Zürich 10

Die SVP Zürich 10 steht dem präsentierten Bauprojekt Rosengartentram mit Rosengartentunnel klar ablehnend gegenüber. Das Tram ist nicht notwendig und der Tunnel löst die Probleme nicht. Die erreichten Verbesserungen an der Rosengartenstrasse in Wipkingen in den letzten zehn Jahren sind enorm und lassen keine derartig teure Investition zu.

Verkehrsaufkommen massiv reduziert

Das Verkehrsaufkommen hat sich um mehr als ein Viertel reduziert gegenüber dem Höhepunkt Ende der 1990erJahre, als bis zu 75 000 Autos pro Tag die Rosengartenstrasse befuhren. Heute sind es noch 56 000 pro Tag. Der Transitverkehr mit den schweren, lauten Lastwagen fliesst nun auf der Westumfahrung.

INSERAT

Eine Reihe Massnahmen und der technische Fortschritt haben den Lärm an der Rosengartenstrasse massiv reduziert. Nach Messungen der SVP 10 hat sich der Lärmpegel seit 2000 von 80 dB auf 70 dB reduziert.

Lärmpegel tiefer, Luftbelastung verringert

In den Wohnungen wurden durchgehend Schallschutzfenster eingebaut. Beim Schulhaus Nordstrasse wurde eine Lärmschutzwand vorgebaut. Die technische Entwicklung hat die Autos leiser gemacht. Ein lärmreduzierender Belag wurde eingebaut und drei Radarkästen kontrollieren die Tempolimite.

Die SVP 10 befürwortet ein Tunnelprojekt nur dann, wenn es durchgehend ist, also vom Nordring her kommend unter der Limmat durch den bestehenden Tunnel unter dem Hauptbahnhof zur Westumfahrung führt. Das vorliegende Projekt verschiebt das Problem ins Nachbarquartier. Der Lärm und Verkehr, der Wipkingen entlastet, wälzt sich nachher durch den Kreis 5. Die SVP 10 akzeptiert dies nicht und ver­

langt eine Lösung, die auch die Nachbarquartiere mit einbezieht.

Die SVP empfiehlt in ihrem Parteiprogramm Schnellbusse, welche die Aussenquartiere direkt mit dem Hauptbahnhof verbinden. Weiter regt die SVP Pendelbusse an, welche die Plätze in der Innenstadt direkt verbinden. Dies

würde einen weiteren Teil des innerstädtischen Verkehrs auffangen. Die Rosengartenstrasse ist Teil des Quartiers Wipkingen und seiner Geschichte. Eine Investition von über einer Milliarde Franken, die das Problem lediglich ins Nachbarquartier verschiebt, ist inakzeptabel.

SVP-PAROLEN

Städtische Abstimmungs-Vorlagen

Die SVP der Stadt Zürich hat an der Delegiertenversammlung vom 26. April 2016 folgende Parolen beschlossen:

1. Instandsetzung und Umbau von Kongresshaus und Tonhalle (165 Millionen Franken), Beitrag an Tonhalle­Provisorium (höchstens 1,65 Millionen Franken) und Entschuldung der bestehenden Trägerschaft des Kongresshauses (72,8 Millionen Franken) mit Ausgaben von insgesamt 239,45 Millionen Franken; Genehmigung einer Grundstücksübertragung; jährlicher Beitrag an die Kongresshaus­Stiftung von höchstens 2,9 Millionen Franken und Erhöhung des jährlichen Beitrags an die Tonhalle­Gesellschaft um 2,5 Millionen Franken

NEIN

2. Errichtung einer öffentlich­rechtlichen Kongresshaus­Stiftung Zürich, Änderung der Gemeindeordnung NEIN

3. Pflegezentrum Bombach in Zürich­Höngg, Neubau Haus B, Objektkredit von 23,575 Millionen Franken JA

4. Ausstieg der Stadt Zürich aus der Kernenergie, Änderung der Gemeindeordnung NEIN

5. Gemeindebeschluss «Rationelle Verwendung von Elektrizität» vom 5. März 1989 Teilaufhebung JA

6. Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) im Rahmen der 2000 ­Watt­Ziele, Neuerlass NEIN

Meilemer Politpodium

EINLADUNG

zur ordentlichen Generalversammlung von Dienstag, 24. Mai 2016, 20.00 Uhr

Swissôtel Zürich, am Marktplatz, 8050 Zürich-Oerlikon

Begrüssung

Kantonsrat Roger Liebi, Parteipräsident

Gast-Referent:

Dr. Christoph Blocher, alt Nationalrat / alt Bundesrat

Die Bedeutung der SVP für die Stadt Zürich

Traktanden der ordentlichen Generalversammlung

1. Wahl der Stimmenzähler

2. Abnahme des Protokolls der Generalversammlung 2015

3. Jahresbericht 2015 des Präsidenten

4. Jahresrechnung 2015 / Revisorenbericht

5. Festsetzung des Mitgliederbeitrags

6. Budget 2016

7. Ersatzwahl Präsidium

8. Bericht aus dem Kantonsrat, Kantonsrat/Vizefraktionschef Roland Scheck

9. Bericht aus dem Gemeinderat, Gemeinderat/Fraktionschef Martin Götzl

10. Anträge

11. Verschiedenes

Die Versammlung ist öffentlich, stimmberechtigt sind die Mitglieder der SVP der Stadt Zürich

Einladung

„Unsere Asylpolitik/Änd erung des Asylgesetzes (AsylG) “

Freitag, 20. Mai 2016, 19:30 Uhr, Gasthof Löwen, Jürg Wille-Saal, Meilen

Gesprächsleitung: Reto Brennwald, Fernsehjournalist von Wirtschafts - und Politveranstaltungen, Filmemacher und Medientrainer

Thomas Matter

SVP-Nationalrat Meilen

Roger Köppel

SVP-Nationalrat, Küsnacht

Martin Naef

SP-Nationalrat Zürich-Aussersihl

Hanspeter Göldi

SP-Kantonsrat, Bezirkspräsident, Me ilen

Anschliessend Apéro, offeriert von der SVP/BGB Sektion Meilen Wir laden Sie, Ihre Familie und Freunde zu di eser öffentlichen Veranstaltung herzlich ein und freuen uns auf Ihren Besuch

zur ordentlichen Mitgliederversammlung der SVP Stadt Zürich Kreis 7 + 8

Donnerstag, 23. Juni um 19.00 Uhr

Restaurant Elefant, Witikonerstr. 279, 8053 Zürich

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

STÄDTISCHE VOLKSABSTIMMUNG VOM 5. JUNI 2016

Mit Gastredner Konrad Langhart

Kantonsrat und SVP‐Parteipräsident des Kantons Zürich

NEIN zur Vorlage «Ausstieg aus der Kernenergie»

Die SVP und die CVP haben an ihren Delegiertenversammlungen die Nein-Parole zur städtischen Abstimmungsvorlage «Ausstieg der Stadt Zürich aus der Kernenergie, Änderung der Gemeindeordnung» beschlossen.

SVP Stadt Zürich. Die beiden Parteien werben ab dieser Woche mit einer gemeinsamen Kampagne für das Nein. Zum Einsatz kommen ein Flyer und Inserate in der städtischen Presse.

Die aktuelle Vorlage ist eine Mogelpackung, weil genannte Ziele nicht erreicht werden können und vorgesehe ne Massnahmen zu einem finanziellen Desaster führen werden.

Die Stimmberechtigten haben gar nicht über den Ausstieg aus der Kern energie zu entscheiden, es geht um den Verkauf der städtischen Minderheitsbe teiligungen an schweizerischen Atom kraftwerken.

Steuerzahler SVP der Stadt Zürich

Einen Gewinn an Sicherheit gibt es nicht, denn die Kernkraftwerke lau fen weiter wie bisher. Zudem sind wir weiterhin auf Atomstrom angewiesen, weil es zu wenig anderen Strom gibt. Die Wahl besteht nur zwischen inlän dischem oder ausländischem Atom strom.

Der Verkauf von Minderheitsbeteili gungen ist wohl unmöglich, weil es dafür keinen Markt gibt. Für den Kauf kämen nur andere Minderheitsaktio näre infrage, die kaum Lust auf ein stärkeres finanzielles Engagement haben. Bei einem Verkauf von Minder

heitsbeteiligungen kämen weitere Kosten dazu. Anteilmässig würden Kosten für den Rückbau der Kernkraftwerke anfallen, die von der Verkäuferin ewz an den Käufer bezahlt werden müssten.

Dies würde zu einem finanziellen Desaster führen, das der Steuerzahler zu berappen hätte. In dieser Situation könnten Anteile von Kraftwerken in die Hände von ausländischen Firmen oder

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Staaten geraten, was für die Sicherheit unserer Stromversorgung zum Nachteil werden könnte.

Diese und weitere Argumente haben die Delegierten von SVP und CVP über­

zeugt, sich für die Nein­Parole zu entscheiden.

Wir empfehlen den Stimmberechtigten, an der Urne ebenfalls ein Nein einzulegen.

Die Stadt will ihre Anteile an den Schweizer Kernkraftwerken verkaufen. Das sind die Folgen:

Mogelpackung: Ohne Schweizer Kraftwerke müssen wir Atomstrom aus ausländischen Kernkraftwerken einkaufen. Ist das sicher?

Kein Unternehmen kauft heute noch Beteiligungen an Kernkraftwerken. Will das ewz seine Anteile verkaufen, müssen wir Steuerzahler noch draufzahlen. Wollen wir das?

Die einzigen, die heute noch wertlose Anteile an Kernkraftwerken kaufen würden, sind die Chinesen. Soll unsere Energieversorgung von Chinesen diktiert werden?

Darum:

Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher

Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.

SVP-KANTONSRATSFRAKTION

Kantonsrat/Fraktion

Montag, 23. Mai 2016, 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.

SVP-STAMM

Bezirk Affoltern/Aeugst

Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.

Bezirk Bülach/Embrach

Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.

Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant Löwen, Dielsdorf.

Bezirk Dietikon

Samstag, 4. Juni 2016 10 00 Uhr, Restaurant Steinerhof, Urdorf.

Bezirk Horgen/Oberrieden

Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.

Bezirk Meilen/Küsnacht

Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.

Bezirk Meilen/Meilen

Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.

Bezirk Uster/Uster

Immer am ersten Samstag im Monat, 11 00 Uhr, Restaurant Puurehuus, Fehraltorferstrasse 8 , Wermatswil.

Junge SVP Kanton Zürich

Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet.

Junge SVP Stadt und Bezirk Winterthur

Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20 00 Uhr, in der First Choice Bar, Winterthur.

Stadt Zürich/Kreis 1 und 2

Jeden zweiten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, Zürich-Wollishofen.

Stadt Zürich/Kreis 3

Jeden ersten Samstag im Monat, ab 9 00 Uhr, Restaurant Schützenruh, Uetlibergstrasse 300, Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 4 und 5

Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 6

Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 12

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.

SVP-VERANSTALTUNGEN

Bezirk Bülach

Samstag, 21. Mai 2016 , 09 00 –12 00 Uhr (Kaffee, Gipfeli ab 8 30 Uhr), Goldbachschür, Hüntwangen, Behördentreffen der SVP Bezirk Bülach. Anschliessend Apéro riche und Ausklang. Anmeldung bis 8. Mai an info@matthias-hauser.ch

Bezirk Bülach/Bülach

Dienstag, 24. Mai 2016, 19 30 Uhr, Restaurant zum goldenen Kopf, Marktgasse 9, Bülach. Öffentliche Podiumsdiskussion zu den Abstimmungen vom 5. Juni 2016: Asylgesetz-Revision/Faire Verkehrsfinanzierung. Mit den Nationalräten Natalie Rickli (SVP),

Gregor Rutz (SVP), Thomas Hardegger (SP) und Balthasar Glättli (Grüne). Gesprächsleitung: Benjamin Geiger, Chefredaktor Zürcher Unterländer.

Bezirk Bülach/Hüntwangen

Samstag, 11. Juni 2016 , Treffpunkt 10 30 Uhr, Rössli-Tanne, Bushaltestelle, Mitfahrgelegenheiten in Kleinbus (je nach Anzahl Anmeldungen), Ausflug zu Nationalrat Toni Brunner ins Toggenburg.

12 Uhr: Mittagessen im Landgasthof Sonne «Haus der Freiheit», Ebnat Kappel. 14 30 Uhr: Erlebniswelt Toggenburg in Lichtensteig.

17 30 Uhr: Ankunft in Hüntwangen. Informationen und Anmeldung bis 5. Juni: 044 869 18 00 oder 076 372 87 51

Bezirk Dietikon/Urdorf

Samstag, 21. Mai 2016, 09 00 –12 00 Uhr, beim Spar/Muulaffeplatz, Urdorf, Standaktion.

Bezirk Hinwil/Grüningen

Dienstag, 31. Mai 2016, 19 00 Uhr, im Rebhüsli, Schlüssberg, Grüningen, Mitgliederversammlung.

Sonntag, 3. Juli 2016, 09 30 Uhr, bei Familie Walder, Schoren, Grüningen, SVP-Puurezmorge.

Bezirk Meilen/Küsnacht

Dienstag, 7. Juni 2016, 20 30 Uhr (Türöffnung 20 25 Uhr), Restaurant Schützenstube, Hesligenstrasse 115, Küsnacht, öffentlicher Vortrag von Theres Schläpfer, Gemeindepräsidentin (SVP), Hagenbuch, zum Thema «Entwicklung der Sozialausgaben aus Sicht der Gemeinden».

Bezirk Meilen/Meilen

Freitag, 20. Mai 2016, 19 30 Uhr, Gasthof Löwen, Jürg Wille-Saal, Meilen, Meilemer Politpodium zum Thema «Unsere Asylpolitik/Änderung des Asylgesetzes», mit den SVP -Nationalräten Thomas Matter und Roger Köppel sowie SP-Nationalrat Martin Naef und SVP-Kantonsrat Hanspeter Göldi, Gesprächsleitung durch Reto Brennwald, im Anschluss offeriert die SVP/ BGB Sektion Meilen einen Apéro, die Veranstaltung ist öffentlich.

Bezirk Pfäffikon/Russikon

Samstag, 21. Mai 2016, 09 00 –11 30 Uhr, vor dem Restaurant «La Riva»/Maxi in Russikon, Ehriker Beck/Waffenschmidt, Standaktion zur Abstimmung vom 5. Juni 2016

ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480

Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.

Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp-zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.

Bezirk Winterthur

Freitag, 24. Juni 2016, Apéro um 18 45 Uhr, Würmli Catering, Püntstrasse 35, Gundetswil, Bezirksbehördenkonferenz. Begrüssung durch SVP-Kantonsrat Peter Uhlmann, Vorstellung und Betriebsrundgang durch Inhaber Andreas Würmli. 20 15 Uhr: Nachtessen. Anschliessend Informationen und Referat von SVP -Nationalrat Claudio Zanetti, Dessert und Ausklang.

Stadt Zürich

Dienstag, 24. Mai 2016 20 00 Uhr, Swissôtel Zürich, Am Marktplatz, 8050 ZürichOerlikon, ordentliche Generalversammlung der SVP Stadt Zürich, mit Gast-Referent alt Bundesrat Dr. Christoph Blocher zum Thema «Die Bedeutung der SVP für die Stadt Zürich», die Versammlung ist öffentlich, stimmberechtigt sind die Mitglieder der SVP der Stadt Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 3

Samstag, 28. Mai 2016, 09 00 –11 00 Uhr, Schmiede Wiedikon, Zürich, Standaktion.

Stadt Zürich/Kreis 7 und 8 Donnerstag, 23. Juni 2016, 19 00 Uhr, Restaurant Elefant, Witikonerstrasse 279, Zürich, ordentliche Mitgliederversammlung mit Gastredner Kantonsrat Konrad Langhart, Präsident SVP des Kantons Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 11 Freitag, 27. Mai 2016, 18 00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP-Polit-Apéro. Referat von SVPNationalrat Walter Wobmann zum Thema: Warum braucht es die Verhüllungsverbotsinitiative (Burkaverbot). Anschliessend Fra -

Öffentliche Podiumsdiskussion zu den Abstimmungen vom 5. Juni 2016 Asylgesetz-Revision / Faire Verkehrsfinanzierung

Balthasar Glättli Thomas Hardegger Natalie Rickli Gregor Rutz Nationalrat Grüne Nationalrat SP Nationalrätin SVP Nationalrat SVP

Gesprächsleitung: Benjamin Geiger, Chefredaktor Zürcher Unterländer

Dienstag, 24. Mai 2016 – 19.30 Uhr Restaurant zum goldenen Kopf | Marktgasse 9 | 8180 Bülach

gen, Diskussion und geselliges Beisammensein. Der Anlass ist öffentlich.

Sonntag, 25. September 2016, 10 00 –14 00 Uhr, Bauernbetrieb Albert Schumacher, Zürich-Affoltern, Herbstbrunch.

Stadt Zürich/Kreis 12

Samstag, 28. Mai 2016, 09 00 –12 00 Uhr, Vorplatz «Migros Schwamendingen», Winterthurerstrasse 524, Zürich, Standaktion.

Samstag, 3. September 2016, 10 00 – 03 00 Uhr, und Sonntag, 4. September 2016 10 00 –22 00 Uhr, Höhe Stettbachstrasse 40, Zürich, Festzelt «Schwamedinger-Chilbi».

MOTORRAD-CLUB SVP

Ausfahrten

Sonntag, 22. Mai 2016, 2. Ausfahrt, Juratour. Abfahrt 9 30 Uhr Autobahnraststätte Gunzgen Nord.

Schlussfest

Freitag, 7. Oktober 2016, Restaurant Muggenbühl, Zürich.

Sommerreise

Donnerstag, 11. August 2016, bis Sonntag, 14. August 2016, Pfälzer Wald. Abfahrt 11. August 2016, 9 30 Uhr, Strassenverkehrsamt Winterthur.

Stämme

Donnerstag, 9. Juni 2016 19 00 Uhr, Restaurant Alp Scheidegg, Wald, 3. Stamm. Trucker und Country-Festival Freitag, 24. Juni 2016, bis Sonntag, 26. Juni 2016, Interlaken.

Turnai Mittelalterspektakel Freitag, 20. Mai 2016, Hinwil.

VEREIN FÜR AKTIVE SENIOREN

Donnerstag, 9. Juni 2016 15 00 Uhr, Restaurant Elefant, Witikonerstrasse 279, Zürich-Witikon. Veranstaltung zum Thema «Politik für die Senioren – Politik für die Schweiz!» mit a. Nationalrat Hans Fehr. Alle Interessierten sind freundlich eingeladen.

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