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Zürcher Bote Nr. 5

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Die Bank für Unternehmer

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Freitag, 5. Februar 2016 | Nr. 5 | 58. Jahrgang

WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND

PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

ABSTIMMUNG VOM 28. FEBRUAR 2016

Mit Durchsetzungsinitiative: Die meisten Täter von Köln müssten

ausgeschafft werden

Die Ereignisse der Silvesternacht sind erschütternd: Migranten aus fremden Kulturen belästigten und bedrängten zahlreiche Frauen. Asylbewerber beklauten feiernde Jugendliche und feuerten Raketen und andere Feuerwerkskörper unkontrolliert in die Menschenmenge ab. Die Polizei war hoffnungslos überfordert und hatte die Lage offensichtlich nicht mehr unter Kontrolle. Es ist zu hoffen, dass die Polizeikorps in der Schweiz solche Situationen besser bewältigen könnten. Auf jeden Fall ist die Politik dringend gefordert. Am 28. Februar haben wir es in der Hand: Mit einem Ja zur Durchsetzungsinitiative können konkrete Massnahmen zur Eindämmung der Ausländerkriminalität beschlossen werden.

Der deutsche Justizminister hat es unmissverständlich auf den Punkt gebracht: Straftaten sind konsequent zu ahnden. Und für ausländische Straftäter sei die Ausweisung eine dieser Konsequenzen.

Solch klare Worte kann man sich von unserem Bundesrat nur wünschen.

Trotz der bei uns seit Jahren anhaltend hohen Ausländerkriminalität, immer wieder schockierenden Sexualverbrechen und einem unverminderten Zustrom von Migranten in die Schweiz träumen unsere Behörden weiter vor sich hin und bekämpfen die Durchsetzungsinitiative – statt dass sie endlich die Ausländerkriminalität bekämpfen.

Durchsetzungsinitiative sorgt für Klarheit

Faktum ist: Deutschland will die Ausweisungspraxis verschärfen. Und Faktum ist auch: Mit der Annahme der Durchsetzungsinitiative müssten die meisten ausländischen Sexualstraftäter ausgeschafft werden, welche in Köln –aber auch in Zürich und anderen Orten – ihr Unwesen getrieben haben.

Der Polizeibericht vom 8. Januar aus Köln dokumentiert die Situation in aller Klarheit: «Seit 2011 stellen Täter aus den nordafrikanischen Staaten (…) einen erheblichen Anteil im Deliktsfeld Taschendiebstahl in Köln.

Dabei weisen die Tätergruppen eine hohe Gewaltaffinität auf und nützen häufig auch mitgeführte Waffen wie Messer oder Pfefferspray, um sich im

Falle der Entdeckung im Besitz der Beute zu halten oder sich gegen polizeiliche Massnahmen zu wehren, was die Taten häufig zu Raubdelikten qualifiziert.»

Mit der Durchsetzungsinitiative wäre hier der Fall klar: Landesverweisung und Einreisesperre wären bei einem Raub die zwingenden Folgen.

Frauen als Zielscheiben

Während die Häufigkeit dieser Delikte offenbar schon seit Jahren bekannt ist, wird das Phänomen der «massenhaften sexualisierten Gewaltstraftaten» als neu eingestuft. So dokumentiert der erwähnte Polizeibericht denn auch nicht nur Taschendiebstähle und sexuelle Belästigungen, sondern verdeutlicht, dass in etlichen Fällen Raub und sexuelle Nötigung vorliegen. Sogar von Vergewaltigungen ist die Rede. Die Opfer sind fast durchwegs Frauen.

Vergewaltigung (Art. 190 StGB) und sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB) führen gemäss Durchsetzungsinitiative zwingend zu einer Landesverweisung. Währenddessen wäre eine Ausweisung gemäss der Umsetzungsgesetzgebung von Bundesrat und Parlament wegen der Härtefallklausel nicht zwingend. Hat der Vergewaltiger noch Kinder in der Schweiz, wäre die Ausweisung bereits infrage gestellt. Und genau darum geht es am 28. Februar: Wenn wir unsere Rechtsordnung durchsetzen wollen, muss der Verstoss gegen strafrechtliche Grundregeln auch Konsequenzen haben.

Ja zur Durchsetzungsinitiative bringt Sicherheit

Wer einer Frau unter die Kleider greift, nötigt sie sexuell. Neben Vergewaltigungen sind in Köln genau solche sexuellen Handlungen erzwungen worden.

Die richtige Positionierung erarbeiten, die richtige Botschaft entwickeln, die richtige Visualisierung finden sowie die richtigen Massnahmen ergreifen – das sind die Voraussetzungen für erfolgreiche Kampagnen. Deshalb sind wir für unsere Kunden gerne Agitatoren. Agitation < lat > agitare – « betreibe n », « verhandel n », « überlege n»

Mit der Durchsetzungsinitiative müssten diese Täter als Folge ihrer Verurteilung zwingend aus der Schweiz ausgeschafft werden.

Eine Massnahme, die nach meiner Auffassung völlig richtig ist: Wer Frauen sexuell nötigt oder gar vergewaltigt, gefährdet die öffentliche Ordnung und

Sicherheit. Solche Leute haben in der Schweiz nichts verloren.

Ebenso klar ist für mich, dass man die Mindeststrafen bei Sexualdelikten erhöhen muss. Bisher haben wir dafür leider keine Mehrheit gefunden im Parlament.

Ich werde die entsprechenden Anträge bei der Beratung der Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzesbuches einbringen. Vorerst müssen wir mit einem Ja zur Durchsetzungsinitiative am 28. Februar sicherstellen, dass Täter wie jene von Köln in der Schweiz in Zukunft obligatorisch des Landes verwiesen werden. Ein wichtiger Beitrag für die öffentliche Sicherheit in unserem Land.

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Zur Lohndumping-Initiative: Eine Radikallösung, die der Wirtschaft schadet

Unsere Wirtschaft befindet sich derzeit in einer sehr delikaten Situation. Das schwache Wachstum in den Hauptmärkten und der starke Franken sind für viele Branchen und Unternehmen eine grosse Herausforderung. Was es in dieser Situation am wenigsten braucht, sind neue, radikale Vorschriften, wie sie die Lohndumping­Initiative fordert –Vorschriften, die den Charakter von Schikanen haben. Das würde den Arbeitsplätzen und dem Wirtschaftsstandort Zürich schaden.

Verstösse gegen minimale Lohn­ und Arbeitsbedingungen werden geahndet. Mit Recht, denn sie verzerren den Wettbewerb um Aufträge und Arbeitskräfte. Daran kann niemand ein Interesse haben. Deshalb gibt es schon heute mannigfache Sicherungen in Form von verschiedenen behördlichen Bewilligungen und Kontrollen. Auch im Kanton Zürich.

Entschieden zu weit geht es hingegen, wenn nur schon auf Verdacht hin, wie dies die Initiative fordert, ganze Betriebe oder Baustellen von den Behörden blockiert werden müssten. Das würde zu einem grossen wirtschaftlichen Schaden führen – namentlich

Liebe Leserinnen und Leser

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Ihr Zürcher Bote

Inserate «Der Zürcher Bote»: Marco Calzimiglia

ZBV, Lagerstrasse 14

8600 Dübendorf

Telefon 044 217 77 39 inserate@zuercher-bote.ch

auch bei nachgelagerten Lieferanten oder Projektbeteiligten, gegen die sich die Einstellung gar nicht richtet. Eine solche Radikallösung ist, man muss es klar sagen, das Gegenteil dessen, was der Zürcher Regierungsrat mit seiner Politik in allen Bereichen anstrebt: gute Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte zu schaffen. Gerade Bauprojekte sind in einem dicht besiedelten Kanton wie Zürich eine besonders komplexe Angelegenheit. Die Regelungsdichte ist hoch. Das zeigt sich allein daran, dass wir eine ganze Reihe von Infrastrukturprojekten haben, die blockiert oder stark verzögert sind, speziell im Strassenbau. Wir dürfen die Regelungsdichte deshalb nicht noch weiter erhöhen. Es soll nicht so weit kommen, dass Investoren, die für Aufträge und Arbeitsplätze sorgen, künftig einen Bogen um Zürich machen, weil hier alles zu kompliziert wäre.

Regierungspräsident Ernst Stocker, Finanzdirektor

Zu guten Rahmenbedingungen, wie wir sie brauchen, trägt die Lohndumping­Initiative daher nicht bei. Im Gegenteil, sie verschlechtert diese Bedingungen, weil sie nicht auf Lösungen, sondern auf Streit und Kollektivstrafen ausgerichtet ist. Das widerspricht meinem Rechtsempfinden zu tiefst. Eine solche Verschlechterung können wir uns nicht leisten – erst recht nicht in einer Situation, in der Gemeinden und Kanton unter grossem finanziellem Druck stehen. Was wir brauchen, um unsere guten Standards in Infrastruktur, Verkehr, Bildung und Gesundheit zu halten, sind ein gutes Wirtschaftsklima mit florierenden Unternehmen und guten Arbeitsplätzen. Aber nicht Schikanen und Strafen für Unschuldige.

Kanzlei für KMU und Privatpersonen

JEDIDJAH BOLLAG RECHTSANWALT

Palmstrasse 19

CH-8400 Winterthur

Tel. +41 52 242 24 04 Fax +41 52 212 34 73 jb@jblaw.ch www.jblaw.ch

Natalie Rickli Nationalrätin SVP Winterthur

Christoph Mörgeli

Von zwei roten Propheten

Er stammte aus einfachsten Verhältnissen und verlebte seine Jugend in der gesunden Alpenluft des Berner Oberlandes. Der bescheidene Bergler brachte es schliesslich bis zum Bundesrat. Er war kein Gschtudierter. Aber ein Gescheiter. Er genoss eine aussergewöhnliche Popularität in breiten Kreisen der Bevölkerung. Begeisterte Visionen einer besseren, friedlicheren Welt verbanden sich bei ihm mit dem Bekenntnis zur Landesverteidigung. Nach seinem Rücktritt aus der obersten Landesbehörde widmete er sich sozialen und karitativen Organisationen. Die Rede ist von Ernst Nobs, dem ersten Vertreter der Sozialdemokratie in der schweizerischen Landesregierung. Der «rote Nobs» war Redaktor des Zürcher «Volksrechts» und einer der Anpeitscher im Landesgeneralstreik, bei dem unverhohlen mit dem sowjetischrevolutionären Vorbild kokettiert wurde. Dann löste sich Nobs vom diktatorisch-kommunistischen Internationalismus. Aus dem Nationalrat wurde 1935 ein Zürcher Regierungsrat, 1942 ein Stadtpräsident und 1944 bis 1951 sogar ein Bundesrat und Finanzminister. In der «Roten Revue», der von der SP Schweiz herausgegebenen «Sozialistischen Monatsschrift», schrieb der junge Ernst Nobs im Mai 1922 über das «Werden und Vergehen politischer Parteien». Eine neue Partei könne neben andern Parteien nur dann entstehen, wachsen und zur grossen Partei werden, wenn die bereits vorhandenen Parteien die Interessen einer bestimmten Wirtschaftsgruppe nicht oder nur ungenügend wahrnähmen. Nobs widmete seinen Artikel der Zukunftsperspektive der Schweizerischen Bauernpartei – der heutigen SVP Diese «dürfte aller Voraussicht nach zu einer Parteigründung von Bestand und Dauerhaftigkeit werden». Über weit geringere prophetische Tiefenschärfe als der rote Nobs verfügt der rote Hubacher. Als SPPräsident sagte Helmut Hubacher nach den eidgenössischen Wahlen von 1975 der SVP den unaufhaltsamen Niedergang voraus und verlangte den Rauswurf der kleinsten Regierungspartei aus dem Bundesrat. Am 28. Dezember 2015 behauptete Hubacher in der Basler Zeitung: «Jede Spaltung ist ein Rückschlag.» Wieder falsch. Wer «jede» sagt, irrt immer. Die Abspaltung der BDP von der SVP bedeutete keinen Rückschlag. Die längst fällige Bereinigung führte die Volkspartei vielmehr zum besten Wahlergebnis ihrer hundertjährigen Geschichte.

Die Durchsetzungsinitiative ist exakt, aber keineswegs extrem

Die Kampagne der Gegner der Durchsetzungsinitiative suggeriert, damit werde der Rechtsstaat ausgehebelt. Das zeugt von Überheblichkeit.

Thomas Matter Nationalrat SVP Meilen

Die Gegenkampagne zur Durchsetzungsinitiative für die Ausschaffung verurteilter krimineller Ausländer vermittelt den Eindruck, es handle sich beim Volksbegehren um ein veritables Attentat auf unser Staatsgefüge: «Unverhältnismässig», «undemokratisch», ja «barbarisch» und «extrem» sei das Anliegen. Weil die Gegner mit völkerrechtlichen Argumenten nicht durchdringen, sprechen sie jetzt gar von den Kosten. Wie wenn unsere Justiz je kostenbewusst gearbeitet hätte! Tatsache ist, dass uns die nicht ausgewiesenen ausländischen Kriminellen als Wiederholungstäter und Nutzniesser von unzähligen Therapie­, Betreuungs­ und Integrationsprogrammen ein Mehrfaches kosten. Auch die Aufstockung der Polizeikorps, der Strafverfolgungsbehörden oder der Alarmund Sicherheitsvorrichtungen für Einfamilienhäuser, Geschäftsräume und den öffentlichen Verkehr geht in die Milliarden.

Konstruierte Bagatelldelikte Wenn sich Rechtsprofessoren, Richter, Kirchenvertreter und Rapmusiker als ausschliessliche Vertreter der zivilisierten Welt begreifen, zeugt dies von grosser Überheblichkeit. Auch die von den Gegnern vorgebrachten, teils im Bundesamt für Justiz konstruierten Bagatelldelikte, wie zum Beispiel das Stehlen von Äpfeln auf dem Nachbargrundstück, führen nachweislich und selbst im Wiederholungsfall nicht zu einer Ausweisung und haben mit unserer Rechtswirklichkeit nichts zu tun. Was aber heisst im Zusammenhang mit der Durchsetzungsinitiative «extrem»? Noch vor wenigen Jahren kannten wir keine volle Personenfreizügigkeit mit Skrupeln bei der Ausweisung. Und niemand empfand dies als extrem. Ist nicht viel eher extrem, wenn wir das Wohl ausländischer Straftäter höher gewichten als die Opfer von Überfällen, Einbrüchen, Sexualdelikten und so weiter? Als Unternehmer und Wirtschaftsvertreter überrascht mich, dass sich einzelne Wirtschaftsverbände für ein Nein zur Durchsetzungsinitiative starkmachen. Ich bezweifle, dass diese längerfristig die Verantwortung für eine large Strafverfolgung übernehmen werden. Es ist mir kaum ein Unternehmen

Abstimmungsvorlagen für den 5. Juni 2016

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2016 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 5. Juni 2016 zur Abstimmung zu bringen:

1. Volksinitiative «Pro Service public»

2. Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»

3. Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» (Milchkuh­Initiative);

4. Änderung des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG)

5. Änderung des Asylgesetzes (Gegen Gratisanwälte für alle Asylbewerber)

SVP-PAROLEN

Volksabstimmung

vom 28. Februar 2016

Eidgenössische Vorlagen

1. Volksinitiative «Für Ehe und Familie –gegen die Heiratsstrafe»

2. Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)»

3. Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!»

4. Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard­Strassentunnel)

Kantonale Vorlagen

1. Notariatsgesetz (NotG), (Änderung; Reduktion der Grundbuchgebühren)

2. Verwaltungsrechtspflegegesetz (Straffung von Rekurs­ und Beschwerdeverfahren)

3. Kantonale Volksinitiative «Für die öffentliche Bildung (Bildungsinitiative)»

4. Kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung der minimalen Lohn­ und Arbeitsbedingungen (Lohndumping­Initiative

bekannt, das verurteilte Kriminelle anstellt. Ich frage mich, was es unserer Wirtschaft – gerade auch dem Tourismus –bringen soll, wenn verurteilte kriminelle Ausländer in grosser Zahl nicht ausgeschafft werden, sondern unter Hinweis auf einen angeblichen Härtefall hierbleiben dürfen, um weiterhin ihr Unwesen zu treiben.

Wichtig für die Wirtschaft Zu den wichtigsten Voraussetzungen eines gesunden Wirtschaftsstandortes gehört die öffentliche Sicherheit, speziell auch die Rechtssicherheit. Müssen wir uns wundern, wenn Länder mit hoher Kriminalität wie Ägypten, Südafrika, Nigeria, Kolumbien oder Mexiko

wirtschaftlich nicht vorankommen? Selbst in Europa sind ganze Stadtgebiete in Paris, Brüssel, Duisburg oder Malmö so unsicher geworden, dass sich die Polizei kaum mehr getraut, Recht und Ordnung durchzusetzen. Es sollte uns zu denken geben, dass auch die Schweiz in internationalen Kriminalrankings mittlerweile ins europäische Mittelfeld zurückgefallen ist. Dafür sind nicht nur kriminelle Ausländer verantwortlich, doch tragen sie einen grossen Teil zu dieser unschönen Statistik bei. Die Durchsetzungsinitiative mit dem detailliert ausformulierten Deliktkatalog ist die richtige Antwort auf die zunehmende Ausländerkriminalität: exakt zwar, aber keineswegs extrem.

Erstabdruck im Tages-Anzeiger vom 29. Januar 2016

Die «Vertreibung aus dem Paradies» hat Wirkung

Die Schein­Argumente der Gegner der Durchsetzungsinitiative steigern sich von «falsch» bis ins Absurde. Ruedi Keller, a. Kantonsrat SP, Hochfelden, spricht von einer «Mogelpackung», die «vor allem gegen Secondos gerichtet» sei, was schlicht nicht stimmt. Tatsache ist, dass die Initiative klare Verhältnisse schafft. Ein möglicher Täter weiss genau, bei welchen Straftaten er unser Land zwingend (oder erst bei einer erneuten Verurteilung) verlassen muss. Bagatellfälle ohne richterliche Verurteilung werden von der Initiative nicht erfasst. FDP­Parteipräsident Philipp Müller steigert die Durchsetzungsinitiative zum «Angriff auf die Schweiz» – wobei man sich fragt, was für ein Bild der Schweiz er hat –, und im Tessiner Fernsehen wurde ich gar mit dem Begriff «Barbarei» konfrontiert. Aber ich

bin überzeugt, dass derartige Aussagen und auch der «dringende Aufruf» von 200 angeblichen Persönlichkeiten sowie das Nein von 11 Alt­Bundesräten zu einem JA zur Durchsetzungsinitiative beitragen werden. Denn die Leute haben genug von ausländischen Kriminellen, die 73 Prozent der Gefängnisinsassen ausmachen und 58 Prozent aller Tötungsdelikte, 61 Prozent aller Vergewaltigungen und 73 Prozent aller Einbruchdiebstähle verüben. Und sie haben genug von den zum Teil geradezu lächerlichen Gerichtsurteilen und von der Tatsache, dass immer weniger ausländische Straftäter unser Land verlassen müssen. Auf den Punkt gebracht: Viele ausländische Straftäter scheinen unsere Gefängnisse mit 4 ­Sterne­Hotelkomfort zu geniessen. Was sie jedoch wirklich «trifft» und was sie unbedingt vermeiden möchten, ist eine Landesverweisung – quasi die «Vertreibung aus dem irdischen Paradies». Hier setzt die Durchsetzungsinitiative klare Massstäbe und hat damit auch eine stark präventive Wirkung. Sie bringt mehr Sicherheit für alle, die in unserem Land leben.

Hans Fehr Alt Nationalrat SVP Eglisau

AUS DEM KANTONSRAT

Verbot von Ölheizungen?

Der Zürcher Kantonsrat beschloss die vorläufige Unterstützung der Einzelinitiative «REDEM -Initiative für klimafreundliche Gebäude». Die Initiative fordert ein Verbot sämtlicher Öl- und Gasheizungen bis spätestens 2034. Eine Massnahme, die auf völlig unverhältnismässige Art und Weise in die Eigentumsrechte von Hauseigentümern eingreift und ausserdem keinen messbaren Einfluss auf das globale Klima hat.

Margreth Rinderknecht

Kantonsrätin SVP

Wallisellen

Eine linke Einzelinitiative will, dass ein Grenzwert für CO2 für beheizte Wohnflächen definiert wird. Die Initiative heisst darum REDEM , Reduktion der Emissionen. In bestehenden Wohnungen soll der Ausstoss von CO2 aus fossilen Energieträgern mit neu installierten Heizungen und Warmwasseraufbereitungsanlagen bis in 18 Jahren auf null reduziert werden.

Anlagen in Neubauten sollen bereits in zehn Jahren emmissionsfrei sein. Pierre Dalcher (SVP, Dietikon) argumentierte mit klaren Worten gegen das Ansinnen. «Mit der Initiative soll Erdöl und Gas verhindert werden, es ist aber weiterhin erlaubt, mit einer Elektroheizung, von Atomstrom gespeist, die Wohnung auf die gewünschte Temperatur zu heizen. In Gemeinden werden dann die Investitionen in Gasleitungen möglichst schnell abzuschreiben sein, vermutlich werden dazu die Gasgebühren angehoben.

Eigentumsrechte eingeschränkt

Das Eigentumsrecht würde mit dieser Initiative stark eingeschränkt. Der Kanton Zürich hat bereits einen ambitiösen Fahrplan mit der Energieplanung. Das bedeutet, dass der Kanton sich verpflichtet hat, bis ins Jahr 2050 der CO2 Ausstoss von 5 auf 2,2 t pro Kopf und Jahr reduziert werden soll.Die Unterstützung der Einzelinitiative ist mit 73 Stimmen zustande gekommen.

Keine Erweiterung der Leistungsgruppeneinteilung

Mit einem Postulat wollten FDP­Kantonsräte Auskunft betreffend Budgetierungs­Prozess. Der Regierungsrat kritisiert, dass der Kantonsrat in der Budgetbehandlung pauschale (über das Kon­

to 4950) oder aber auch zu detaillierte Kürzungsanträge in einzelnen Leistungsgruppen stellt. Würde der Regierungsrat ein ausgeglichenes Budget vorlegen, müsste der Kantonsrat dem Regierungsrat gar keine umfangreiche Kürzungsaufträge erteilen, meinte der Präsident der Kommission für Staat und Gemeinden, StGK. Für die SVP sprach Erika Zahler (SVP, Boppelsen): «In den letzten Jahren wurden über das Konto 4950, den sogenannte Reptilienfonds, Pauschalkürzungen beantragt, wenn das präsentierte Budget ein zu grosses Budget aufweist. Im Ablauf des Budgetprozesses wurden die Leistungsgruppen von den Sachkommissionen mit den Regierungsräten behandelt, die FIKO konsolidierte die Anträge. Die Rücksprache der FIKO mit den Kommissionen war nicht ausreichend. Nun soll das Budget zwei Wochen früher vorgelegt werden. Die SVP ist wie die entsprechende Kommission für die Abschreibung.» Ernst Stocker wies darauf hin, dass die Formulierung von Gesetzen die Finanzen steure. Überlegen sie, bevor sie abstimmen: «Kostet es etwas oder nicht.»

Er redete den Räten ins Gewissen: «Es ist zu einfach, die Verantwortung einfach dem Regierungsrat zuzuschieben. Die Verantwortung liegt beim Gesetzesgeber, bei Ihnen!»

Einmal mehr: Steuerbefreiung

Die Linken setzten sich mit einer Motion einmal mehr dafür ein, dass der steuerliche Freibetrag (Grundtarif: Fr. 6700) auf die Höhe der anerkannten Ausgaben für den allgemeinen Lebensbedarf (Fr. 19 290) angehoben werden soll. Die Steuerausfälle sollen durch Anhebung der Kapitalsteuer kompensiert werden. Dieses Anliegen ist natürlich genau das Gegenteil der SVP­Grundsätze. Wir sind der Meinung, dass Sozialhilfe, IV und weitere regelmässige Leistungen besteuert werden sollten. Es darf nicht sein, dass sich immer mehr Leute aus der Verantwortung des Steuerzahlens davonstehlen und daneben

KANTONALE DELEGIERTENVERSAMMLUNG IN ZÜRICH

SVP sagt Ja zur Gotthard-Sanierung

der Mentalität der Gratis­ und Billigkonsumlust frönen. Claudio Schmid (SVP Bülach) erklärte lediglich, dass die SVP das Anliegen nicht unterstützt. Der Finanzdirektor bedauerte, dass die Motion nicht zurückgezogen worden ist. Es sei ein Affront gegenüber allen, welche ihre Verantwortung als Steuerzahler nachkommen. Mit 137 : 35 Stimmen wurde die Motion klar verworfen.

Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III

Die Linken wollen mit dieser Interpellation Auskunft über die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III auf den Kanton Zürich und die Gemeinden, gemäss der bundesrätlichen Botschaft. Hans Heinrich Raths (SVP. Pfäffikon) äusserte sich als Unternehmer und aus Sicht der SVP: «Die Unternehmenssteuerreform III ist eine Herausforderung – bietet aber auch Chancen. Die hoch verschuldeten Staaten der EU und der OECD wollen ihre Steuern erhöhen – statt selber attraktiv zu werden betreffend der Steuerbelastung von Unternehmen –, so zwingt man halt erfolgreiche Länder wie die Schweiz, ihre Vorteile aufzugeben.

Die Unternehmenssteuerreform III zwingt uns, das im interkantonalen Vergleich hohe Steuerniveau des Kantons Zürich für juristische Personen zu senken. Zum Glück haben wir in der Schweiz einen Steuerwettbewerb, sonst hätten wir mit Sicherheit eine noch höhere Steuerbelastung und – verbunden damit eine höhere Staatsquote, beides ist nicht im Sinn der SVP Wenn wir den Willen haben, die Steuern für juristische Personen im Kanton Zürich zu senken, wird der Standort Zürich und damit der Wirtschaftsmotor der Schweiz, mittelfristig gestärkt und dies ist auch mit der Sicherung von Steuersubstrat und Arbeitsplätzen verbunden.»

Zu Beginn der Sitzung wurde Christian Hurter (SVP, Uetikon) als Nachfolger von Rolf Zimmermann, in die Geschäftsprüfungskommission gewählt.

Seit Langem machte die SVP-Kantonalpartei mit ihrer Delegiertenversammlung wieder einmal in der Stadt Zürich Station. 236 Delegierte sowie zahlreiche Gäste erwartete eine grosse Traktandenliste. Die SVP sagte deutlich ja zur Gotthard-Sanierung und sagte ebenso deutlich Senkung der Grundbuchgebühren. Die Versammlung stand aber ganz im Zeichen der Rücktrittsankündigung von Kantonalpräsident Fredi Heer.

ZB. Alt Nationalrat Max Binder, der die Verkehrsdebatten der eidgenössischen Räte jahrelang geprägt hat, schilderte die Bedeutung dieser Sanierung mit dem zweiten Tunnel. Aus seiner Sicht wäre zudem eine längere Totalsperrung des Tunnels eine Zumutung für die Bevölkerung des Tessins. «Die Tessiner würden desavouiert», so Binder. Eigenartig sei zudem, dass die Gegner dieses Projekts die Sicherheitsaspekte nie erwähnten, dabei gehe es genau darum.

Die Auflagen der Alpeninitiative würde mit der Gotthard­Sanierung eingehalten. Binders Gegnerin auf dem Podium, die Zürcher SP­Nationalrätin Min Li Marti, setzte sich für ein Nein ein. Nationalrätin Barbara Steinemann warb für ein Ja bei den Delegierten zur Initiative gegen die Heiratsstrafe. Das CVPBegehren sei aus der Sicht der SVPFraktion zu unterstützen.

Durch eine Annahme würde niemand schlechtergestellt, dafür würden aber die Steuern für Ehepaare sinken. Kantonsrat Martin Haab machte sich für ein Nein zur Juso­Initiative «keine Spekulation mit Nahrungsmitteln» ein. Das Nein kam einstimmig zustande. Haab sagte, dass die Initiative des Bauern­

verbandes zur Ernährungssicherheit die bessere Möglichkeit sei, auf faire Weise Nahrungsmittel zu produzieren.

Kampf für SVP -Durchsetzungsinitiative

Nationalrat Gregor Rutz rief die Delegierten auf, alles zu unternehmen, damit die Durchsetzungsinitiative an der Urne Erfolg habe. In den kommenden Wochen sei der Einsatz jedes Einzelnen gefragt, um Rechtssicherheit in dieser Frage herzustellen. Wer als Ausländer schwer kriminell wird, muss die

Schweiz verlassen. Kantonsrat Diego Bonato empfahl die Senkung der Grundbuchgebühren zur Annahme. Gebühren sollen massvoll sein. Im Bereich der Grundbuchgebühren ist dies heute nicht der Fall. Die Delegierten folgen der Argumentation und sagten nach kurzer Diskussion Ja zur Senkung der Grundbuchgebühren. Schon früher hat die SVP die NeinParole zur extremen Lohndumpinginitiative der Gewerkschaft Unia beschlossen. Der Kantonalvorstand sagte Ja zur Ergänzung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes. Das Vertrauen der Rechtssuchenden und des sogenannt «kleinen Bürgers» in eine funktionierende und effiziente Judikative wird gestärkt und auch das Zürcherische Verwaltungsrecht dem Gebot von der Rechtsgleichheit unterworfen. Kantonsrätin Anita Borer vertrat das Nein des Kantonalvorstands zur Bildungsinitiative der Juso, welche zwürchern den Besuch der kantonalen Bildungseinrichtungen kostenlos möglich machen will. Diese Initiative sein schlicht nicht umsetzbar.

Budget genehmigt

Der Quästor der Kantonalpartei, Nationalrat Thomas Matter erläuterte das

KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG

Handlungsbedarf des Kantons Zürich bei den Unternehmenssteuern

ZH

Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist eine Folge des Druckes der EU und der OECD. Reduzierte Steuersätze für Holding-, Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften sollen aufgehoben werden.

Sollten alle Gesellschaften wegziehen, die nach aktuellem Recht priveligiert besteuert werden, gäbe es grosse Steuerausfälle – rund 3,6 Milliarden beim Bund und 2 Milliarden bei den Kantonen und Gemeinden.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich schätzt aufgrund seines aktuellen Kenntnisstandes die mit der Unternehmenssteuerreform USR III verbundenen Mindereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden auf je 160 bis 200 Millionen Franken.

Die Unternehmenssteuerreform III ist eine grosse Herausforderung für den Kanton Zürich, sie ist aber auch mit Chancen verbunden.

Wenn ein Land Erfolg hat, hat es auch Neider. Leider hat die Schweiz einmal mehr dem internationalen Druck nicht standgehalten und ist eingeknickt. Der Grund ist klar. Die hoch verschuldeten Staaten der EU und der OECD wollen ihre Einnahmen erhöhen.

Anstatt selber in Bezug auf die Steuerbelastung attraktiver zu werden –sprich die Steuern für Firmen zu senken und die Staatsausgaben zu reduzieren –, zwingt man Staaten, mit denen man im Wettbewerb steht, ihre Vorteile aufzugeben.

Dies erfolgt meist unter dem Applaus der Linken, die sich anschliessend wie die SP am Montag im Kantonsrat Sorgen über die Folgen macht.

Die Antwort der Regierung zu einer SPInterpellation zeigt, dass wenn der Kanton Zürich für juristische Personen nicht attraktiv ist, Wegzüge von Firmen vorprogrammiert sind. Dabei geht es nicht nur um das Steuersubstrat der Firmen selber, sondern auch das der Mitarbeitenden geht verloren.

Damit dieser Fall nicht eintritt, muss der Kanton Zürich nebst anderen Standortfaktoren für Firmen steuerlich attraktiv bleiben.

In Bezug auf juristische Personen muss er sogar attraktiver werden, denn im interkantonalen Vergleich bewegen wir uns heute im hinteren Drittel. Die Unternehmenssteuerreform III zwingt uns, das im interkantonalen Vergleich hohe Steuerniveau des Kantons Zürich für juristische Personen zu senken. Gewinne von Firmen werden heute zum Beispiel im Kanton Zürich mit Sitz in der Stadt Zürich, mit 21,15 Prozent besteuert. In Frauenfeld bezahlt eine Firma 16,43 Prozent, in Herisau 14,16 und in Luzern 12,32 Prozent Gewinnsteuern. Das Gegenteil will die SP. Regelmässig lanciert sie Vorstösse für neue Steuern oder höhere Steuern. Das ist ganz und gar nicht im Sinne der SVP und der Wirtschaft.Nebst dem interkantonalen Steuerwettbewerb müssen wir uns auch dem internationalen Wettbewerb stellen. Bei der Gesamtbelastung für Unternehmen (Gewinnsteuer, Sozialabgaben und allen sonstigen Steuern und Abgaben) liegt die Schweiz heute auf Rang 16. Attraktive Standorte wer Irland, Luxemburg, Grossbritannien oder die Niederlande sind besser platziert als die Schweiz oder sind uns dicht auf den Fersen. Ich teile die Meinung unseres Finanzdirektors, Regierungspräsident Ernst Stocker, dass es schwierig und anspruchsvoll sein wird, heute zu sagen, mit welchem zukünftigen Steuersatz die wenigsten Wegzüge aus dem Kanton Zürich erfolgen. Eines ist aber klar, die Unternehmenssteuern im Kanton Zürich müssen im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III gesenkt werden. Dies ist schlussendlich zum Wohl der gesamten Wirtschaft und des Wirtschaftsstandortes Zürich und so auch eine Chance. Wenn wir den Willen haben, die Steuern für juristische Personen im Kanton Zürich zu senken, wird der Standort Zürich und damit der Wirtschaftsmotor der Schweiz mittelfristig gestärkt. Firmen verbleiben mehr Mittel für Investitionen. So werden Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert und geschaffen. Ich bin zuversichtlich, dass sich nach einer Durststrecke das Steuersubstrat wieder erhöht.

AN DER PARTEISPITZE

WECHSEL

Rücktritt von Alfred Heer als Parteipräsident

Anlässlich der Delegiertenversammlung von letzter Woche in Zürich hat Parteipräsident Alfred Heer seinen Rücktritt auf die nächste ordentliche Delegiertenversammlung vom 28. April 2016 erklärt. Alfred Heer hat die SVP seit sieben Jahren umsichtig und erfolgreich geführt, den Verjüngungsprozess eingeleitet und die Partei auf Zürcher und schweizweiter Ebene gestärkt.

SVP. An der Delegiertenversammlung vom 14. April 2009 wurde Nationalrat Alfred Heer als Zürcher Parteipräsident für den in den Bundesrat wechselnden Ueli Maurer gewählt. In dieser Zeit hat es die SVP geschafft, als stärkste Kraft wieder zwei Mitglieder in der Zürcher Regierung zu stellen. Mit den Wahlen 2015 konnte sowohl auf kantonaler wie auch auf eidgenössischer Ebene der Wähleranteil auf hohem Niveau gefestigt und ein entsprechender Generationswechsel eingeleitet werden. Politisch wird sich Nationalrat Alfred Heer seinem neuen Engagement als Präsident der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats sowie als Mitglied der GPDel der eidgenössischen Räte widmen. Ausserdem ist Alfred Heer Präsident der Schweizer Parlamentarierdelegation im Europarat. Die SVP wird zu einem späteren Zeitpunkt die Verdienste ihres Präsidenten würdigen. Das Büro der Parteileitung wird unter Führung von Alfred Heer eine entsprechende Nachfolge vorbereiten. Die Bezirksparteien sind aufgefordert, entsprechende Vorschläge und Kandidaturen einzureichen. Der Kantonalvorstand wird an seiner Sitzung vom 5. April eine entsprechende Kandidatur zu Handen der Delegiertenversammlung vom 28. April vorschlagen.

Budget 2016 der Kantonalpartei. Es schliesst mit einem Gewinn von gut 127 000 Franken ab. Dies im Hinblick auf kommende Wahlen. Die Versammlung stimmt dem

Budget einstimmig zu und lässt die Mitgliederbeiträge auf der bisherigen Höhe, also Einzelmitglieder bei 50 Franken und Ehepaarmitglieder bei 70 Franken.

Hans Heinrich Raths Kantonsrat SVP Pfäffikon
Alfred Heer tritt nicht mehr zur Wiederwahl als Parteipräsident an. Bild: Katia Weber

Ja zur Senkung der überhöhten Grundbuchgebühren –Ja zu Änderung des Notariatsgesetzes

Die Notariatsgebühren für Grundbuch-Änderungen sind heute im Kanton Zürich mehr als doppelt so hoch wie die dadurch verursachten Kosten. Mit der Zustimmung zur Änderung des Notariatsgesetzes am 28. Februar 2016 kann dieser unhaltbare und stossende Zustand endlich korrigiert werden.

Grundbuchgebühren sind seit Jahren viel zu hoch

Der Grundbuchbereich der Zürcher

Notariate weist in den letzten Jahren einen viel zu hohen Deckungsgrad auf (2012: 244 %, 2013: 226 %, 2014: 215 %). Für das Jahr 2015 ist ein Deckungsgrad von 200 Prozent budgetiert.

Das heisst, die Einnahmen aus diesem Bereich betragen das Doppelte der effektiv verursachten Kosten. In absoluten Zahlen beträgt der Überschuss 25,1 Millionen Franken bei Einnahmen von rund 50 Millionen Franken. Das muss dringend korrigiert werden!

Steuern, Gebühren und Abgaben ohne Ende KMU, Wohn­ und Grundeigentümer sind eigentliche Milchkühe für den Staat. Beim Kauf von Grundstücken und Liegenschaften fallen verschiedenste Gebühren und Abgaben an. Unter anderem Notariats­ und Grundbuchgebühren, Anschlussgebühren, Kosten für Vermessung etc. Als Besitzer bezahlen sie Einkommensund Vermögenssteuern. Stossend ist der Eigenmietwert, der als fiktives Einkommen besteuert wird. Beim Verkauf fällt nebst weiteren Gebühren und Abgaben die Grundstückgewinnsteuer ins

Auszug aus der Kolumne im Blick am Abend des Preisüberwachers vom 30. März 2015 zum Thema Reduktion der Grundbuchgebühren im Kanton Zürich: «Freude herrscht: Der Zürcher Kantonsrat hat die Notwendigkeit bescheidener Gebühren ebenfalls gesehen. Ein richtiger Schritt in Richtung Angemessenheit, die alle Käufer von Zürcher Immobilien entlastet. Ein lautes Bravo von mir, verbunden mit der Aufforderung an alle anderen Kantone, sich (mindestens hier) ein Beispiel an Zürich zu nehmen.»

Gewicht. Der Grundsatz, dass eine Gebühr die Kosten der damit verbundenen Leistung, teilweise oder ganz decken soll (Kostendeckungsprinzip), ist ein anerkannter Grundsatz, wird aber im Bereich der Grundbuchgebühren seit Jahren nicht beachtet.

Kantonsrat hat den Handlungsbedarf erkannt Erfreulicherweise hat eine grosse Mehrheit des Kantonsrates erkannt, dass in Bezug auf die Grundbuchgebühren Handlungsbedarf besteht und am 6. Juli 2015 einer Reduktion der Grundbuchgebühren mit 104 gegen 58 Stimmen zugestimmt.

Das Argument, dass eine Gebührenreduktion schlussendlich zu tieferen Kosten und Mieten führt, wurde von der linksgrünen Ratsseite ignoriert. Lieber fordert man staatlich subventionierte Wohnungen und laufend neue Vorschriften und Eingriffe im Wohnungsmarkt.

Verteuerung durch hohe Gebühren – Meinung des Preisüberwachers Überhöhte Gebühren verteuern den Wohnungsbau und damit auch die Mieten. Während Planer, Architekten und

Deckungsgrade des Notariats-, Grundbuch- und Konkursbereichs

Handwerker in einem harten Wettbewerb stehen, haben die Notariate im Kanton Zürich ein Monopol. In einer lesenswerten Kolumne thematisiert der Preisüberwacher Stefan Meierhans den Beschluss des Kantonsrats.

Kein Leistungsabbau –Qualität der Notariate ist weiterhin gewährleistet

Die Einnahmen der Notariate sind auch in Zukunft höher als deren Kosten. Somit verfügen sie nach wie vor über die Mittel, um ihre Aufgaben wie bisher in der anerkannt guten Qualität zu erbringen. Reduziert wird lediglich die Abgabe in die allgemeine Staatskasse.

Käufer, Mieter, Rentner und KMU profitieren

Bei einer Reduktion der Grundbuchgebühren profitieren Käufer und Mieter. Dazu gehören KMU, Private, Pensionskassen und Genossenschaften.

Ja zur Senkung der überhöhten Gebühren

Gebühren sollen massvoll sein. Im Bereich der Grundbuchgebühren ist dies heute nicht der Fall. Mit einem Ja am 28. Februar 2016 können Sie das korrigieren.

LUKAS REIMANN ZU GAST BEI DER SVP STAMMERTAL

Viele Falschinformationen zur Durchsetzungsinitiative

Der jüngste SVP-Nationalrat Lukas Reimann war am Samstagabend am traditionellen Fondueabend bei der SVP Stammertal zu Gast. Nebst aktuellen Fragen stand in seinem Referat die aktuelle Diskussion um die Ausschaffungsinitiative im Vordergrund.

RoMü. «Lukas Reimann wurde im vergangenen Herbst zum dritten Mal als Vertreter der SVP St. Gallen in den Nationalrat gewählt», hielt Sektionspräsident Konrad Langhart bei der Begrüssung des diesjährigen Gastreferenten fest. Mit Blick auf die Zürcher und auch nationalen Wahlen machte Langhart deutlich, dass es jetzt gilt, die den Wählern versprochene Politik mit der starken Fraktion in Bundesbern auch umzusetzen. Bezüglich der aktuellen Politik im Tal verwies er auf das anstehende politische Geschäft über die mögliche Fusion, welche wahrscheinlich auch viele emotionell geführte Diskussionen ergeben wird. «Ich freue mich, dass ich nach einem Politlunch wieder einmal hier im Stammertal sein darf», hielt der jüngste aller SVP­Nationalräte fest. Im Fricktal aufgewachsen, wohnt er jetzt in Wil im Kanton St. Gallen. Nebst seinem Nationalratsmandat und Präsidium der AUNS ist er in Teilzeit in einer Anwaltskanzlei in St. Gallen tätig. Reimann zeigte sich mit Blick auf den laufenden Abstimmungskampf um die Durchsetzungsinitiative etwas besorgt, weil jetzt vieles falsch erzählt wird. «Es gibt bei Abstimmungen immer ein Ja oder Nein. Jetzt ist aber die direkte Demokratie in­

frage gestellt, weil politische Aufträge vom Volk und Ständen nicht mehr oder nur teilweise durch die Verwaltung und die Parlamente umgesetzt werden», betonte Reimann mit Blick auf die Durchsetzungsinitiative.

Nachdem das Schweizer Volk 2010 klar beschlossen hatte, kriminelle Ausländer auszuweisen, wird dies nun laufend mit der Härtefallregelung umgangen», bemängelte Reimann. Dazu reichen auch bei Schwerstkriminellen oftmals einfach das Vorschieben von Familien und Kinder oder ein ärztliches Zeugnis. «Damit wird der Volkswillen deutlich missachtet», so Reimann.

Erfolgsmodell Schweiz in Gefahr «Zum Erfolgsmodell Schweiz gehört die direkte Demokratie. Wenn aber das Volk nicht mehr ernst genommen wird, verweigert es sich», mahnte Reimann. «Wir müssen leider feststellen, dass vieles jetzt Erzähltes nicht stimmt. Es braucht schwere Delikte, wie Tötung, Vergewaltigung oder schwere Betäubungsmitteldelikte, damit eine Ausschaffung möglich wird. Wer beim Kiffen oder Ladendiebstahl erwischt wird oder eine Ordnungsbusse erhalten hat, kann bleiben», so Reimann.

(alle Bereiche)

Quelle: Notariatsinspektorat

KANTONALE VOLKSINITIATIVE: «MEHR QUALITÄT – EINE FREMDSPRACHE AN DER PRIMARSCHULE»

Jetzt Unterschriften einschicken!

Die Spracheninitiative will das Lernen von Fremdsprachen nicht verbieten, sondern anders organisieren. Heute versuchen 2.-Klässler in zwei Wochenlektionen Englisch zu lernen. Für viele Kinder ist das ziemlich schwierig und wenig Erfolg versprechend! Leider haben vor einigen Jahren ein paar Bildungstechnokraten und theoretische Schreibtischdidaktiker die Abstimmenden dazu gebracht, den Irrwitz zu glauben, dass achtjährige Kinder neben Lesen und Schreiben und Rechnen locker auch noch Englisch lernen können. Tatsache ist leider, dass Kinder in diesem Alter in Deutsch kaum einen verständlichen Satz zusammenbringen. Heute kommt in der 5. Primarklasse noch Französisch dazu. Für viele ist damit der Salat angerichtet. Die Mehrheit der Lehrpersonen hat in den letzten paar Jahren Erfahrungen gesammelt mit diesem frühen Sprachenlernen. Sie sind sich einig: Es ist toll, wenn Kinder früh mit dem Fremdsprachenlernen anfangen – aber

nur, wenn ein Teil des Umfeldes – also ein Teil der engsten Betreuenden –diese Fremdsprache spricht. Alles andere bringt nichts. Die frei werdenden Lektionen in der Primarschule können mit Deutsch und Mathe gefüllt werden, die Berufsbildner und auch die weiterführenden Schulen sind dankbar dafür. Die Initiative will, dass eine der Fremdsprache in der Primarschule gelehrt wird, die andere in der Oberstufe. Und darauf freuen sich die Oberstufenlehrpersonen, weil sie dann auf ihrer Stufe mit einem neuen Fach starten können, mit Lektionen an mehreren Tagen in der Woche. Abgesehen davon: Eine Fremdsprache lernt man am nachhaltigsten während eines Austauschjahres oder eines Arbeitsaufent­

haltes im entsprechenden Sprachraum. Vor ein paar Monaten haben die Leser/ Abonnenten mit dem Züri Bote einen Unterschriftenbogen für die Spracheninitiative erhalten. Vielleicht haben Sie ihn unterschrieben, aber der Bogen liegt noch auf Ihrem Schreibtisch, weil Sie noch Bekannte um eine Unterschrift fragen wollten? Jetzt ist es höchste Zeit, die Bogen einzuschicken, denn die Sammelfrist läuft Mitte Februar ab. Unterschriftenbogen können übrigens auf www.fremdspracheninitiative-zuerich.ch heruntergeladen werden, bitte beidseitig ausdrucken. Vielen Dank für Ihre Unterstützung Margreth Rinderknecht, Mitglied Initiativkomitee, Wallisellen

KANDIDATEN UND KANDIDATINNEN GESUCHT

Ausschreibung SVP-PräsidiumsNachfolge

Alfred Heer hat am vergangenen Donnerstag seinen Rücktritt als Partei präsident auf die nächste ordentliche Delegiertenversammlung vom 28. April 2016 in Pfungen bekannt gegeben. Das Büro der Parteileitung wird unter dem Vorsitz von Parteipräsident Alfred Heer die Nachfolge vorbereiten.

rw. Grundsätzlich gilt: Für das Parteipräsidium kann sich jedes Mitglied der SVP des Kantons Zürich bewerben. Gefragt sind in diesem Falle aber:

Zustimmung und Erfahrung in der Umsetzung des SVP­Parteiprogramms

Politische Erfahrung, das heisst wenn möglich ein Amt in einer Exekutive und/oder Legislative.

Kommunikatorische Fähigkeiten: Umgang mit den Medien; Erfahrung beim Setzen von Themen

Die Bezirksparteipräsidenten wurden offiziell eingeladen, entsprechende Kandidaten zu nominieren. Selbstverständlich nimmt der Parteisekretär auch wei­

tere Kandidaturen direkt an. Dürfen wir Sie bitten, Ihre Kandidatur entsprechend dem Parteisekretär mit den üblichen Unterlagen zuhanden des Büros der Parteileitung zu senden bis Montag, 15. Februar 2016. Ihre entsprechenden Nominationsvorschläge werden vertraulich behandelt und durch den Parteisekretär umgehend bestätigt.

Kandidaturen oder Vorschläge sind zu richten an: reinhard.wegelin@svp­zuerich.ch oder per Post: SVP Kanton Zürich, Reinhard Wegelin, Parteisekretär, Lagerstrasse 14, 9600 Dübendorf.

Hans Heinrich Raths Kantonsrat SVP Pfäffikon ZH
Gastreferent Lukas Reimann zusammen mit Sektionspräsident Konrad Langhart (rechts).

KANTONALE VOLKSABSTIMMUNG 28. FEBRUAR 2016

JA zur Straffung von Rekurs- und Beschwerdeverfahren

Damit für Verfahrensführerin und -führer sowie Verfahrensgegnerin und -gegner gleiche Voraussetzungen gelten, soll das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) entsprechend geändert werden. Neu soll eine feste 30-tägige Frist eingeführt werden, um zu einem Rekurs oder zu einer Beschwerde Stellung zu nehmen. Nach geltendem Recht kann nur der Staat mehr Zeit für die Antwort beanspruchen. Diese Ungleichheit ist sachlich nicht begründet und soll mit der Änderung des VRG beseitigt werden.

Der Kantonsrat hat mit 98 zu 73 Stimmen der dieser Gesetzesänderung zugrunde liegenden Parlamentarischen Initiative Amrein/Clerici von SVP und FDP zugestimmt. Dagegen wurde von Seiten der Ratslinken das Behördenreferendum ergriffen und es kommt am 28. Februar zur Volksabstimmung.

Gleiche Fristen für Verfahrensführer und Verfahrensgegner im öffentlichen Recht

Die Gesetzesänderung verlangt, dass die der Vorinstanz und den am vorinstanzlichen Verfahren Beteiligten eingeräumte Vernehmlassungsfrist neu einheitlich 30 Tage betragen soll. In Stimmrechtssachen beträgt sie – wie auch nach geltendem Recht – weitere fünf Tage. Wurde eine Rekursfrist abgekürzt, ist die

Vernehmlassungsfrist entsprechend abzukürzen. Die Vorinstanz und die am Verfahren Beteiligten erhalten, gleich dem geltenden Recht, Gelegenheit zur schriftlichen Vernehmlassung und das Verwaltungsgericht kann einen weiteren Schriftwechsel anordnen.

Vermeidung volkswirtschaftlich unerwünschter Schäden Im öffentlichen Recht verpflichten verschiedene kantonale Gesetze Rekurrenten respektive Beschwerdeführer, ihren Rekurs respektive ihre Beschwerde innert einer gesetzlichen Frist einzureichen. Möchte zum Beispiel eine Rekurrentin Rekurs nach VRG einreichen, so hat sie gemäss Artikel 22 VRG 30 Tage Zeit dafür.

Diese gesetzliche Frist kann grundsätzlich nicht erstreckt werden. Gleiche Fristen gelten im Zivilrecht. In einem nächsten Verfahrensschritt unterscheiden sich die Fristen leider bisher im öffentlichen Recht im Kanton Zürich vom eidgenössischen Zivilrecht, und dies meist zum Nachteil des Beschwerde­ oder des Rekurs führenden

ABSTIMMUNG VOM 28. FEBRUAR 2016

Gotthard: Mehr Tote?

Bürgers. Nach Kenntnisnahme vom Rekurs respektive der Beschwerde erteilt die zuständige Rekurs­ oder Beschwerdeinstanz dem Rekurs­ beziehungsweise Beschwerdegegner eine Frist zur Stellungnahme. Für diese nach Eingang des Rechtsmittels erfolgte Rekurs­ beziehungsweise Beschwerdeantwort fehlt es im Kanton Zürich an gesetzlichen Fristen.

Fristerstreckungen sind nach heute geltendem Recht im Kanton Zürich konkret im Einzelfall zu beurteilen. Von der Möglichkeit zur Fristerstreckung wird in der Praxis rege Gebrauch gemacht und die entsprechenden behördlichen bzw. gerichtlichen Fristen werden regelmässig verlängert.

Meist reicht es schon, wenn beim Bezirksrat oder beim zuständigen Gericht für eine Fristerstreckung Ferienabwesenheit eines Beamten geltend gemacht wird und nur allzu oft ist es leider so, dass Fristerstreckungsgesuche, wenn diese von Behörden oder staatlichen Stellen stammen, im Kanton Zürich ohne nähere Prüfung der Gründe bewilligt werden!

Rotgrün prophezeit mit Bezug auf den Brennerpass, wo 2013 rund 2 Mio Lastwagen (Lw) durchgefahren seien, die gleiche Lastwagenflut auch für die A2 und den Gotthard nach dem Bau einer zweiten Tunnelröhre. Die EU werde Druck ausüben. Seltsam! Genau diejenigen Kreise, welche die Schweiz unbedingt in das Bürokratiemonster EU pressen wollen, beklagen sich über möglichen Druck der EU. Aber – wie immer faktenwidrig.

Tatsache: 107 000 Lastwagen weniger in vier Jahren

Nils Planzer, Chef der Planzer Transporte (über 4200 Arbeitsplätze), teilt mir dazu mit:

Die Strecke Frankfurt–Gotthard–Mailand beträgt 653 km, die gleiche Strecke über den Brenner 980 km. Die Profis rechnen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 70+ kmh pro Stunde. Ein 40 ­Tönner via Gotthard ist also –ohne Ruhezeit – gut 9 Stunden unterwegs, via Brenner jedoch 14 Stunden, zuzüglich Treibstoff­ und Übernachtungskosten.

Selbst wenn an einem Werktag ein 40 ­Tönner noch 1 bis 2 Stunden im Stau stehen müsste, rechnet sich die Fahrt via Gotthard für jeden Unternehmer. Mit andern Worten: Schon heute liesse sich angesichts dieser Zahlen trotz Staugefahr niemand vom Gotthardtransit abschrecken.

Abschreckende Wirkung hat hingegen die Schwerverkehrssteuer LSVA Jeder Strassenkilometer in der Schweiz wird mit CHF –.90 besteuert, deshalb sind die knapp kalkulierten Gütertransittransporte durch die Schweiz und damit den Gotthard schon heute rückläufig: 2010: 943 230 Lastwagen, 2014: 836 655 Lastwagen. Dazu kommt das Schweizer Nachtfahrverbot von 22.00–05.00 Uhr sowie das Fahrverbot an Sonn­ und Feiertagen, was die Transitattraktivität weiter einschränkt. Nun wird im kommenden Sommer die NEAT eröffnet, welche für rund CHF 23 Mrd. zum Zweck der Güterverlagerung auf die Schiene erstellt wurde. Sie werde, wie mir Bundesrat A. Ogi im Nationalrat einst versicherte, «ein glänzendes Geschäft für die Schweiz». Da wird wohl Freude herrschen, vor allem dann, wenn die NEAT nicht zum Milliardengrab wird.

Zweite Röhre gegen Staus und für mehr Sicherheit

Die Staus von bis zu 18 km in der Reisesaison betreffen in erster Linie den Privatverkehr, Geschäftsleute und Familien mit Kindern, die im Sommer bei

oft brütender Hitze 2 und mehr Stunden im Stau stehen und ihnen dadurch das Wochenende, der Ferienanfang und das Ferienende vergällt werden. Am Wochenende sind nämlich kaum LKW unterwegs. Die volkswirtschaftlichen Kosten der Staus für den Geschäftsverkehr erwähne ich nur pro memoria.

Noch mehr Tote im Tunnel?

Nach dem schweren Unglück am 24.10. 2001 mit 10 Toten hatte der sozialistische Alt­Hoffnungsträger Leuenberger nur zynische Sprüche übrig: In der Sendung QUER am 02.11.2001 des Staatsfernsehens SRF erklärte er «Man musste immer damit rechnen, dass sich ein schwerer Unfall ereignet. In zweispurigen Tunnels muss man damit rechnen...» Abhilfe hat er nicht geschaffen. Gotthardtunnel (16 942 m) und Seeelisbergtunnel (9242 m) wurden 1980 eröffnet, der Seelisberg von Anfang an mit 2 Tunnelröhren.

Die tödliche Bilanz: Gotthard 36 Tote, Seelisberg 9 Tote Von den 9 Toten im Seelisbergtunnel entfallen 3 auf Kollisionen im Gegenverkehr, als eine Röhre gesperrt war. Damit ist das Thema Sicherheit wohl schlüssig abgehandelt.

«Qualensee»

Die Walenseestrasse mit den berüchtigten Staus war jahrelang der reinste Horror. Das Trio Eugster besang sogar den ewigen Stau. Dann erfolgte der vierspurige Ausbau. Seither läuft der Verkehr problemlos. Umweltnotstand deswegen am Walensee, auf den Churfirsten, in den Flumserbergen?

Sind Staus gut für die «Umwelt»? Ständig behauptet Rotgrün, Menschen und Tiere im Alpenraum würden als Folge einer zweiten Tunnelröhre mit Lärm und Abgasen zugemüllt. Tatsachenwidrig und frei erfunden!

Die A2 ist längst gebaut, und eine zweite Tunnelröhre führt nach meiner bisherigen Wahrnehmung nicht durch den Lebensraum eines Murmelis, son­

Vermeidung ungleich langer

Spiesse Im öffentlichen Recht ist der Rekursrespektive der Beschwerdegegner meist der Staat oder eine öffentlich­rechtliche Institution und diese steht im Gegensatz zu den Rekurrenten oder der die Beschwerde einreichenden Partei unter einem vergleichsweise geringen oder gar keinem Kostendruck. Anstatt die Rekurs­ und Beschwerdeverfahren mit der nötigen Priorität zu behandeln, können Rekurs­ und Beschwerdegegner das Abfassen einer Stellungnahme mit einer Fristerstreckung unnötig und ohne sachliche Rechtfertigung prozesstaktisch verzögern. Dass dies den berechtigten Interessen der Beschwerdeführer an einer raschen Erledigung der Streitsache entgegenläuft, ist offensichtlich. Es ist auch allgemein bekannt, dass die Verzögerung von Bauvorhaben durch administrative oder gerichtliche Verfahren zu volkswirtschaftlich nicht unbedeutenden Schäden führt. Die teilweise enormen Verzögerungen verbessern die Qualität der Rechtsmittelverfahren nicht. Die nach geltendem Verwaltungsrecht in unserem Kanton sachlich nicht begründete Ungleichbehandlung der Parteien stellt einen Verstoss gegen das Rechtsgleichheitsgebot dar. Zudem haben Beschwerdeführer bzw. Rekurrenten sich innert der ge­

setzlichen Frist zu einem abschlägigen Entscheid und aufgrund der Rechtsanwendung von Amtes wegen (VRG Artikel 7) zu allenfalls neuen rechtlichen Überlegungen zu äussern, ohne dass hier eine Möglichkeit zur Fristerstreckung bestünde. Um besonders aufwendigen Verfahren Rechnung zu tragen, ist es auch zukünftig, nach Annahme dieser Gesetzesänderung, der instruierenden Behörde unbenommen, einen weiteren Schriftwechsel anzuwenden.

Fazit

Um dem Gebot der Rechtsgleichheit im Kanton Zürich im öffentlichen Recht zu genügen, werden die Verfahrensvorschriften für die rechtsmittelführende Partei und die Verfahrensgegnerschaft angeglichen und es werden auch für die Rekurs­ oder Beschwerdeantwort gesetzliche Fristen eingeführt. Die Rechtssicherheit für alle Verfahrensbeteiligten wird erhöht und trägt den jüngsten gesetzgeberischen Bestrebungen sowie der heute geltenden Praxis auf Bundesebene Rechnung. Es kommt zu einer Beschleunigung der Verfahren, die Streitsache erlangt schneller Entscheidungsreife.

Das Vertrauen der Rechtssuchenden und des sogenannt «kleinen Bürgers» in eine funktionierende und effiziente Judikative wird gestärkt.

Das Wursteln ist des Müllers Lust

Kein ein anderer Politiker kümmert sich so wenig um sein Geschwätz von gestern wie Philipp Müller. Einst spottete er über «Professoren, Soziologen und sonstige Experten», die behaupteten, die Ausländerkriminalität sei «nicht so schlimm». Heute spielt er ihren Lautsprecher.

dern durch den Granit des Berges im Bereich des aktuellen Tunnels. Die vie len Tessiner Täler werden von einer zweiten Tunnelröhre in keiner Weise tangiert. Im Gegenteil! Man ist einfach rascher und entspannter dort, da der Staustress wegfällt.

Auch ein Nachteil für den linken Fetisch «Klima» ist nicht eigentlich erkennbar, wenn die Menschen auf der A2 zügig durch den Kanton Uri bzw. die Leventina fahren, statt mit ihren Autos im Stau stehen zu müssen, die Abgase für nichts produzieren. Kein Land der Welt baut eine nationale Haupttransversale Nord­Süd, eröffnet eine erste Tunnelröhre und behauptet dann plötzlich, eine zweite schade der «Umwelt».

Schweden und Dänemark haben die Brücke über den Öresund vierspurig plus Pannenstreifen gebaut. Ein Verbrechen an der Umwelt?

Einfältiger, kindischer Trotz Der Widerstand der Sozialisten und Grünen, der linksextremen Verkehrs­Chaoten Schweiz sowie von WWF & Co. ist nichts anderes, als einfältiger kindischer Trotz – gegen besseres Wissen.

Hütet euch also nicht am Gotthard, sondern «vor den falschen Propheten»! (Matthäus 7, 15)

Michael E. Dreher, Alt Nationalrat SVP, Küsnacht

«Rücksichtslos und ohne Augenmass»; «Ein Anschlag auf die Schweiz und ihre Rechtsordnung»; «Nur Hohn und Spott für den Rechtsstaat»; «Nicht mit den Bilateralen vereinbar.» So schmettert gegenwärtig alarmistisches Gedröhn aus Reinach durch unser Land.

FDP­Präsident Philipp Müller wittert bei der Durchsetzungsinitiative nur das Gefährlichste. Und zetert am schrillsten im Protestgeheul der Elite, die gegenwärtig ihr Prestige mit Zähnen und Klauen gegen das Stimmvolk verteidigt.

Abenteuerliche Piroutte Dabei hat Philipp Müller seine Empörung über die Durchsetzungsinitiative ein ganzes Wahljahr lang problemlos im Zaum gehalten. Er wusste genau, dass jede Distanzierung seiner FDP und ihm persönlich schaden würde. Nach dem Ja zur Ausschaffung krimineller Ausländer versprach er sogar, seine Partei wolle «die Initiative nach den Vorstellungen der SVP umsetzen» und zwar «ohne Vorbehalte» – auch wenn diese «die automatische Ausweisung straffälliger Ausländer verlangt und obwohl damit Verletzungen des Völkerrechts in Kauf genommen werden». Die jetzt angeblich so brandgefährliche Durchsetzungsinitiative stellte Müller als «moderat» in die Kuschelecke: «Wir stellen mit Erstaunen fest, dass die Durchsetzungsinitiative der SVP weicher formuliert ist als die eigentliche Ausschaffungsinitiative.»

Tatsächlich hielt der Nationalrat vorerst an der buchstabengetreuen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative fest. Auch Philipp Müller stimmte am 20. März 2014 dem Automatismus ohne Prüfung des Einzelfalls zu – also genau jenem Anliegen, das er jetzt als Anschlag auf den Rechtsstaat ver­

schreit. Als der Ständerat aber eine Härtefallklausel verlangte und die Initiative demnach nicht nach den Vorstellungen der SVP umsetzen wollte, leistete Philipp Müller trotz vorher lauter Töne keinerlei Widerstand. Er enthielt sich der Stimme, wollte also auch nicht jener Härtefallklausel zustimmen, die er jetzt als «sehr eng gefasst» rühmt. Dies ist eine besonders abenteuerliche Pirouette eines freisinnigen Politikers, der die Anfänge seiner Karriere im Wesentlichen der SVP und seiner Volksinitiative zur Begrenzung des Ausländeranteils auf 18 Prozent verdankt. Mittlerweile in den Nationalrat gewählt, befand es der Quoten­ und Prozent­Kämpfer beim Ausländergesetz für «richtig», dass «das Gesetz nicht auf eine durch Quoten oder Prozentanteile gesteuerte Einwanderung setze».

Politischer Wendehals

Es gab Zeiten, da empörte sich Müller in der Aargauer Zeitung über «das Märchen, wonach die meisten Straftaten von ausländischen Kriminaltouristen verübt würden». Tatsächlich betreffe die Ausländerkriminalität «Niedergelassene, Saisonniers, Kurzaufenthalter, Asylbewerber».

Er spottete, dass es «Professoren, Soziologen und sonstige Experten gibt, die uns ganz genau erklären können, dass das Ganze gar nicht so schlimm ist (…). W ie lange glauben wir eigentlich noch jeden Unsinn, auch wenn er wissenschaftlich daherkommt?»

Neuerdings allerdings glaubt Philipp Müller den wissenschaftlich daherkommenden Unsinn, dass bei konsequenter Ausschaffung krimineller Ausländer der Untergang des Rechtsstaates bevorstehe.

Dabei sagte er doch eben noch zu 20minuten: «Ich gehe doch nicht auf ein Podium und mache mich zum Clown, indem ich sage, es gäbe kein Problem mit kriminellen Ausländern.» Jetzt macht sich der Aargauer doch noch zum Clown – durch Winden, Wenden und Wursteln bei der Durchsetzungsinitiative.

Christoph Mörgeli Alt Nationalrat SVP Stäfa
Hans-Peter Amrein Kantonsrat SVP Küsnacht

Fadegrad

Professionell ist vor allem die Kommunikationsstrategie

Am 30. Januar berichtete der Landbote über miserable Wohnverhältnisse in zwei Wohnblöcken in Oberwinterthur. Darin sind auch Sozialhilfeempfänger untergebracht. Die Umstände seien zwar nicht so katastrophal wie im ähnlich gelagerten Fall in Zürich. Für die Verhältnisse werden die Eigentümer verantwortlich gemacht. Leider habe das Sozialdepartement nicht die nötigen Mittel, um sich dagegen zu wehren. Wir halten hier fest, dass es sich bei dem Sozialdepartement um eine professionelle Behörde handelt. Das tägliche Lüften dürfte wohl kaum Aufgabe des Vermieters sein und somit hat der Mieter seine Verantwortung nicht wahrgenommen, wenn es in der Wohnung Schimmel hat. Wenn Abfallsäcke neben dem Briefkasten liegen ist es ebenfalls eine durch den Mieter verursachte Sauerei. Dem Vermieter ist im höchsten Fall vorzuwerfen, dass er die für diese Verwahrlosung verantwortlichen Mieter nicht in die Verantwortung nimmt und schon längst auf die Strasse gestellt hat. Auch eine Behörde, welche sich das Prädikat Professionell verleiht, müsste so handeln. Es stellt sich die Frage, wieso gerade zum jetzigen Zeitpunkt darüber berichtet wird. Und dabei kommen wir zum Thema, welches der Vorsteher des Sozialdepartementes wirklich professionell beherrscht. Nämlich eine taktisch hervorragende Kommunikation. Mit der Lancierung dieses Themas wird von Unzulänglichkeiten im eigenen Verantwortungsbereich abgelenkt. Wie unlängst in der Presse zu lesen war, finanziert die Stadt Winterthur Ferien für eine Familie, welche von der Sozialhilfe lebt. Allerdings kommt der Steuerzahler nicht vollumfänglich für den Ferienaufenthalt auf einem anderen Kontinent auf. Das Sozialdepartment hat in diesem Fall gemeinnützige Organisationen um Unterstützung gebeten. In einer anderen Situation hat ein Winterthurer eine frisch renovierte Wohnung im Sommer 2013 an eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern vermietet, welche von der Sozialhilfe lebte. Die Wohnung war innert Monaten ruiniert. Als der Vermieter der Mieterin kündigte, intervenierte das Sozialamt und drang den Vermieter mit verschieden Versprechen zu einer Firsterstreckung. Als der neue Auszugstermin nahte und die Mieterin die Wohnung noch immer nicht verlassen wollte, wollte das Sozialdepartement von dem Versprechen nichts mehr wissen. Erst als die Weltwoche den Vorsteher mit dem Fall konfrontierte, änderte sich die Situation. Es wäre auch die Aufgabe des Sozialamtes, die Mieter im eingangs erwähnten Fall zur Ordnung und Einhaltung der Hausordnung anzuhalten und wenn die Anweisungen nicht befolgt werden, muss es Konsequenzen haben. Aber dazu ist die ach so professionelle Behörde weder Willens noch in der Lage.

KOSTENWAHRHEIT BLEIBT IM DUNKELN

Wie viele Steuergelder vernichtet das Asylchaos wirklich?

Im Asylwesen fliessen über den Bund, die Kantone und die Gemeinden jährlich riesige Summen. Der Bund kann aber wegen den föderalistisch strukturierten Geldströmen keine Aussagen über die schweizweiten Gesamtkosten machen, wie er auf einen Vorstoss der nationalen SVP mitteilte.

Somit müssen die Kosten von unten (von den Gemeinden) nach oben (zum Bund) errechnet werden. Anschliessend kann eine statistische Zusammenfassung über das ganze Ausmass erfolgen. Es ist zu befürchten, dass das Asylwesen jährlich die gigantische Summe von 6 Milliarden Steuerfranken vernichtet.

Der Betrag könnte jedoch auch weit höher ausfallen, da die Behörden in vielen Bereichen, politisch gewollt, ahnungslos sind.

Die Wahrheit wird vertuscht

So deckte die Schriftliche Anfrage GR Nummer 2015/320 von Stefan Urech und mir unter anderem auf, dass der Stadtrat keine Ahnung über nachgefragte Kosten bezüglich ehemaligen Asylbewerbern und sogenannten «Sans­

INAKZEPTABLER VORGANG

Papiers» hat. Diese Gruppen werden von der linken Stadtregierung noch nicht mal statistisch erfasst. Aber staatliche Leistungen beziehen auch Illegale ganz offiziell – und zwar ohne die Weitergabe der Daten an die Polizei.

Um also die Kostenwahrheit in Bezug auf die Einwanderung über das Asylwesen zu erlangen, müssen auch alle öffentliche Lasten ans Licht gezerrt werden, die die sogenannten «Sans­Papiers» und ehemalige Asylbewerber zu verschulden haben. Die Steuerzahlenden haben ein Recht zu erfahren, welchen finanziellen Schaden das Asylwesen direkt und indirekt anrichtet.

Asylchaos – Kosten, Kosten, Kosten… Auf Gemeindeebene müssen bei der entsprechenden Berechnung mindestens die folgenden Faktoren berücksichtigt werden: Gesundheitskosten, Verwaltungskosten, Schulkosten und Sozialkosten, die Asylbewerber, ehemalige Asylbewerber und sogenannte «SansPapiers» jährlich verursachen. Zudem müssen auch die horrenden Millionen­

SVP verlangt Budget 2016 von der AOZ

Die Asylorganisation der Stadt Zürich ( AOZ ) hat das Budget für das Geschäftsjahr 2016 noch nicht vorgelegt. Die SVP verlangt umgehend, dass die AOZ das Budget vorlegt und als Weisung in den Gemeinderat bringt.

Die AOZ ist die Asylorganisation der Stadt Zürich. Sie führt als öffentlichrechtliche Anstalt Unterkünfte für Personen des Asylbereichs und leistet Sozialhilfe für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge. Die AOZ sorgt weiter für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden.

Die AOZ ist verpflichtet, ein Budget zu erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Dies tun sämtliche städtische Organisationen genauso wie private Organisationen und Vereine. Ohne Budget ist ein betriebswirtschaftliches Wirtschaften nicht möglich. Die Steuerzahler haben ein Anrecht, die Planzahlen der AOZ zu sehen.

Die SVP ist deshalb befremdet, dass die AOZ immer noch kein Budget für das Jahr 2016 vorgelegt hat, obwohl bereits Februar ist. Dies ist Ausdruck des Asylchaos, das auch in der Stadt Zürich herrscht.

TRADITIONSREICHER ANLASS

Durch das fehlende Budget ist es nicht möglich, die laufenden Tätigkeiten und die entstehenden Kosten der AOZ zu beurteilen. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass die AOZ rückwirkend ihr Budget den Fakten anpasst. Durch die ungebremste Masseneinwanderung von illegal einreisenden Personen nach Europa sind auch die erwarteten Asylzahlen in der Schweiz nicht mehr voraussagbar. In einem Budget müssten allerdings die erwarteten Asylzahlen zum Ausdruck kommen. Die SVP empfindet es als inakzeptabel, dass mit dem Herausschieben des Budgets die politisch brisanten Erwartungen im Asylbereich unterschlagen werden. Es ist zudem ein Ausdruck der Arroganz der Asylindustrie, die das Geld anderer Leute mit beiden Händen ausgibt und meint, sie müsse keine Rechenschaft darüber ablegen.

Die SVP protestiert gegen dieses unhaltbare Verhalten der AOZ. Die SVP verlangt umgehend das Budget der AOZ Dies ist als Weisung in den Gemeinderat zu bringen und soll dort behandelt werden.

Gefordert sind nun Präsident Martin Waser und Vizepräsident Raphael Golta, Stadtrat, Vorsteher des Sozialdepartements der Stadt Zürich.

beträge eingerechnet werden, die jedes Jahr aus der Staatskasse direkt an die Asylorganisation AOZ fliessen. Die lukrativen Verwaltungsratsposten dieser öffentlich­rechtlichen Anstalt werden übrigens von prominenten SP­Politikern besetzt. Aber auch die anderen vom Staat äusserst gut bezahlten Jobs im «sozialen» Bereich werden meistens an Linke vergeben. Dieser Umstand wird wohl auch erklären, warum Rot­Grün sich so für die Beibehaltung der Missstände im Asylwesen starkmacht. Stefan Urech (SVP­Gemeinderat, Kreis 4/5) und ich haben nun einen parlamentarischen Vorstoss vorbereitet, der das ganze finanzielle Fiasko aufzeigen soll. Sofern unsere Fraktion zustimmt, werden wir das Postulat in der nächsten Gemeinderatssitzung einreichen.

Lügenkampagne gegen die Durchsetzungs-Initiative Im Zusammenhang mit der Kostenwahrheit gilt es auch Folgendes zu beachten: Die ausländischen Verbrecher, die in der Schweiz ihr Unwesen treiben, richten nebst dem unermesslichen

menschlichen Leid ebenfalls einen riesigen finanziellen Schaden an. Dieser katastrophale Missstand kann nur unterbunden werden, wenn der Rechtsstaat die verurteilten Kriminellen endlich konsequent ausschafft – bevor sie wieder zuschlagen!

Da aber alle anderen Parteien, vor allem die FDP, eine nie dagewesene Lügenkampagne gegen die SVP fahren, wird es für das so wichtige Sicherheitsanliegen an der Urne eng. Wir müssen also unbedingt alle Familienmitglieder, Freunde, Arbeitskollegen und Bekannte für ein JA mobilisieren, damit endlich Sicherheit geschaffen wird! Gewinnen unter Führung der FDP aber die anderen Parteien, so werden auch zukünftig kriminelle Ausländer nicht konsequent ausgeschafft. Wodurch unzählige weitere Opfer in der Schweiz zu beklagen sein werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es unerträglich zynisch, dass die FDP unter dem Motto «Gemeinsinn» (also eigentlich dem Gemeinwohl verpflichtet) millionenschweres Polit­Marketing betreibt. Stellen wir am 28. Februar mit einem JA zur Durchsetzungs­Initiative Gerechtigkeit her, indem in der Schweiz zukünftig die Unschuldigen und nicht mehr die Kriminellen geschützt werden.

LESERBRIEF

Die Initiativgegner lenken von der tatsächlichen Absicht der Initiative massiv ab Am vergangenen Samstag, 30./31. Januar 2016 hat die NZZ einen Leitartikel zur Durchsetzungsinitiative unter dem Titel «Das Märchen vom unwilligen Parlament» veröffentlicht. So soll gemäss erwähntem Artikel unter anderem «ein ehemaliger Schulkamerad ohne roten Pass wegen einer Rauferei mit Schürfwunden in ein fernes Land ausgewiesen werden, das er nicht kennt». Dieses Beispiel übertrifft gar jene Journalisten und Anwälte, die über Velos und Äpfel klauende Secondos schwadronieren, die nach der Tat sofort ausgewiesen werden. Auch wenn es für einen Journalisten einfacher ist, den Weg des «Mainstreams» zu wählen, hat er umso mehr auf tatsächliche Ereignisse zu achten. Frühere, entsprechende Gerichtsurteile über erwähnte Kavaliersdelikte sind zu belegen (sofern man sie findet).

Ziel der Initiativgegner ist es offenbar, mit solch sinnwidrigen Behauptungen «aus berufenem Munde» von der eigentlichen Absicht der Initiative – die Sicherheit in unserem Land zu stärken –abzulenken. Im Volk ist ein grosses Unbehagen über das lasche, ja schlampige Anpacken der zunehmend massiven Kriminalität. Richter richten milde und täterfreundlich, alles dreht sich um kostentreibende Resozialisierung und Therapierung. Es ist legitim, wenn die Stimmbürger am 28. Februar die Sicherheit der Schweizer höher gewichten als die Interessen der ausländischen Kriminellen und der Clique in unserem Land, die den Initiativ­Befürwortern verwerfliche rechtsstaatliche Gesinnung und undemokratisches Verhalten vorwerfen. Karl Meier-Zoller, Effretikon

LESERBRIEF

Schrille Töne zur Durchsetzungs-Initiative

Schrill sind die Töne der notorischen Angstmacher: die Durchsetzungsinitiative schade der Schweiz, entspreche nicht dem Geist der Schweiz, sei unverhältnismässig, verfassungswidrig usw. Wer so denkt, soll sich bitte einmal vorstellen, Gäste im eigenen Haus zu haben, die ihn bestehlen. Setzt er sich dann mit dem Übeltäter an einen Tisch hin zu einem gruppen­dynamischen Findungsprozess oder so ähnlich? Nein, wohl eher nicht. Wer die Spielregeln des Gastgebers nicht beachtet oder sogar missbraucht, hat dort nichts zu suchen und wird aus dem Haus verwiesen.

Lichtmess der SVP Zürich-Schwamendingen

Michael Schollenberger, Küsnacht

Traditionell am letzten Samstagnachmittag im Januar feierte die SVP Zürich-Schwamendingen ihre Lichtmess. Zahlreich fanden Freunde der SVP und Politikinteressierte den Weg auf die «Ziegelhöhi». Bei Speis und Trank wurde sich rege ausgetauscht und aufmerksam den interessanten Referaten und Voten gelauscht.

Alt Nationalrat Hans Fehr blickte in seinem Gastreferat humorvoll auf die erfolgreiche Politikgeschichte der SVP, die er massgeblich mitprägte, zurück und brachte die Unverzichtbarkeit einer starken SVP für den Erhalt einer unabhängigen und selbstbestimmten Schweiz klar zum Ausdruck. Der Präsident der Jungen SVP des Kantons Zürich Pascal Theiler zeigte in seinem Gastreferat eindrücklich das unermüdliche Engagement der SVPJungpolitiker/innen für eine nachhalti­

ge, bürgerliche Schweiz sowie die negativen Auswirkungen einer verfehlten Sparpolitik bei der Armee auf. Auch dieses Jahr wurde das «offenen Mikrofon» für persönlichen Voten rege genutzt.

Dabei kam eindeutig und wiederholt zum Ausdruck, dass berechtigte Bedenken der Bevölkerung nichts mit Angst­ oder Wutbürgertum zu tun haben, sondern mit aufrichtiger Besorgnis, wo die Schweiz zukünftig hingesteuert wird

Auf dem «Schietstock» hielt alt Nationalrat Hans Fehr eine sehr humorvolle Rede.

LESERBRIEF

«Verhältnismässigkeit» wichtiger als Sicherheit?

Es ist erstaunlich in welchem Ausmass Richter, Rechts­Professoren und Politiker sich gegen ein Ja für die Durchsetzungsinitiative einsetzen. Mit dem Begriff «Verhältnismässigkeit» wollen die Gegner die Durchsetzungsinitiative kippen. Die Verhältnismässigkeit thront über der Sicherheit, der Täterschutz über den Opferschutz und die Richter über den Souverän. Sicherheit ist ein hohes Gut. Es ermöglicht ein friedvolles Zusammenleben, wirtschaftliches Vorwärtskommen und sorgt für Stabilität. Eigenschaften für die die Schweiz auf der ganzen

Welt beneidet wird. Leider gerät dieses hohe Gut durch immer steigende Ausländer­Kriminalität in Schieflage. Mit der Durchsetzungsinitiative kann diesem Trend entgegengewirkt werden. Die Erfahrung zeigt, dass der Souverän sehr wohl in der Lage ist mit Gespür und Augenmass zum Wohl der Schweizer Bevölkerung zu entscheiden. Deshalb sind moralische Bedenken bei dieser Initiative «Ja» zu stimmen, nicht angebracht.

SVP Metzgete im Armbrustschützenhaus

Traditionelle SVP Metzgete im Armbrustschützenhaus

mit Regierungspräsident Ernst Stocker und Alfred Heer (SVP Kantonalpräsident)

Freitag, 12. Februar 2016, ab 17.30 Uhr im Armbrustschützenhaus Turbenthal

mit den Regierungsräten Markus Kägi und Ernst Stocker

Freitag, 13. Februar 2015, ab 17.30 Uhr im Armbrustschützenhaus Turbenthal

Heidi Jucker, Gemeinderätin, Adliswil

Sie werden von unseren Kantonsräten bedient.

Reservation möglich unter Telefon 052 385 37 19

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LESERBRIEF

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LESERBRIEF

Zur Lohndumping-Initiative

Mit dieser Initiative bekunden die Gewerkschaften die Absicht, sozusagen in amtlicher Funktion Bereiche der Arbeitswelt in ihrem Sinn zu beeinflussen.

Selbstverständlich möchten sie bei dieser Gelegenheit ihr Tätigkeitsfeld ausweiten, wachsen und mehr Geld verdienen.

Anstatt mit Forderungen, Streiks, Trillerpfeifen und Fahnen um Aufmerksamkeit zu buhlen, könnten die Gewerkschaften aber auf andere Weise auf den Gang der Wirtschaft mitgestalten: Sie gründen zusammen mit der SP eine eigene Firma oder besser gleich einen

Konzern. Das wäre ein erster Schritt, um den Kapitalismus zu besiegen, wie dies SP­Präsident Levrat seinerzeit forderte. Im gewerkschaftseigenen Konzern könnten sie nämlich alle ihre Forderungen in Eigenregie erfüllen. Und erst noch selber soziale Verantwortung übernehmen, anstatt nur davon zu reden. Zum

Beispiel: Totaler Kündigungsschutz, höhere Löhne, mehr Ferien, längere Mutterschaftsurlaube, mindestens 50 Prozent Frauen im Verwaltungsrat etc. Otto Weiersmüller Uetikon

LESERBRIEF

Klare Regeln wirken erzieherisch

Wörter wie «Kriminell», «schwer kriminell» und «Wiederholungstäter» kamen in der TV­Ansprache von BR Sommaruga am letzten Samstag nicht vor. Auch der Name der Initiative wurde nicht genannt.

Mehrmals wird gesagt, dass bei Annahme der Initiative «alle Ausländer und Secondos automatisch ausgeschafft werden», ohne den Zusammenhang zu den dazu nötigen schweren kriminellen Handlungen zu machen. Lediglich das schwächste in der Vorlage genannte Verbrechen wurde genannt, immerhin ein qualifizierter Einbruch mit Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl. Ein Bezug zur bestehenden hohen Kriminalitätsrate der Ausländer wurde nicht erwähnt. Das ist eine äusserst verwerfliche Rhetorik, die eines Bundesrates unwürdig ist.

Wieder einmal scheint es, dass die SVP nicht gewinnen darf, ein Zustand, den wir bestens kennen. Klare Regeln haben aber immer schon erzieherisch

gewirkt, sodass wir mit einer deutlichen Reduktion krimineller Aktionen durch Ausländer rechnen können. Man stelle sich einmal vor, diese Initiative würde abgelehnt: dann könnte man sich zukünftige Volksinitiativen sparen. Bundesrat, Parlament und Gerichte werden sich nicht mehr an neue Verfassungstexte halten und die Gesetze und Verordnungen nach ihrem Gutdünken ausformulieren und umsetzen.

Diese Initiative ist somit eine eigentliche Erziehungsinitiative für die Zukunft der Schweizer Demokratie. Bundesrat und Parlament werden sich bei Annahme ernsthaft überlegen, ob sie eine Verfassungsänderung nicht mehr im Sinne des Volkes umsetzen werden. Schön wäre es allerdings, wenn man nicht mehr mit dem Zweihänder der Durchsetzungsinitiative unsere Regierung zur Raison bringen müsste. Das Beispiel würde bereits Wunder wirken.

Stephan Amacker, Neftenbach

Braucht es die Durchsetzungsinitiative?

Auf diese Frage muss mit einem klaren JA geantwortet werden! Die Schweiz hat schon genug Probleme mit der steigenden Arbeitslosigkeit, dem sinkenden Pro­Kopf­Wachstum und mit der Integration der ungebremst hohen Anzahl von Migranten. Fast täglich hören wir von schweren Verbrechen krimineller Ausländer.

Die Quintessenz ist, dass knapp 75 Prozent aller Gefängnisinsassen keinen Schweizer Pass haben! Das verursacht extrem hohe Kosten und auch das Sicherheitsgefühl in der Schweiz sinkt rapide. Wir sind uns alle einig, dass ein ausländischer Straftäter sein Aufent­

haltsrecht verwirkt hat, wenn er für eine schwere Straftat wie Vergewaltigung, Raub oder Mord verurteilt wurde. Deshalb braucht es die Durchsetzungsinitiative, denn nur mit ihr werden ausländische Straftäter konsequent ausgeschafft.

Die Durchsetzungsinitiative wird dank ihrer präventiven Wirkung zur Senkung der Kriminalität führen und damit schützt sie auch die grosse Mehrheit der anständigen und integrierten Ausländer in der Schweiz. Zum Schluss noch ein paar aktuelle Zahlen zu den Ausschaffungen im Kanton Zürich: Im Jahr 2009 wurden noch 1515

kriminelle Ausländer ausgeschafft und nachdem im Jahr 2010 die Ausschaffungsinitiative angenommen wurde, sank die Zahl im Jahr 2014 auf nur noch 103 Kriminelle, die des Landes verwiesen wurden!

Daran sieht man, dass es die Durchsetzungsinitiative dringend braucht, um den Volkswillen endlich umzusetzen und damit den Standort Schweiz zu stärken. Deshalb empfehle ich Ihnen, ein JA zur Durchsetzungsinitiative in die Urne zu legen.

René Truninger, Kantonsrat/Gemeinderat, Effretikon

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Telefon 044 822 26 11

Nationalrat Roger Köppel zu brisanten aktuellen Themen (Durchsetzungsinitiative, Asylgesetzrevision)

Mittwoch, 10. Februar 2016, 20 Uhr (Türöffnung 19.30 Uhr) Singsaal, Schulhaus «Breiti», Bachtelweg 8a, Oetwil am See Anschliessend offerierter Apéro Alle sind herzlich eingeladen!

SVP Oetwil am See

SVP-KANTONSRATSFRAKTION

Kantonsrat / Fraktion

Montag, 8. Februar 2016 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.

SVP-STAMM

Bezirk Affoltern / Aeugst

Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.

Bezirk Bülach / Embrach

Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.

Bezirk Dielsdorf / Dielsdorf

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant Löwen, Dielsdorf.

Bezirk Horgen / Oberrieden

Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.

Bezirk Meilen / Küsnacht

Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.

Bezirk Meilen / Meilen

Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.

Bezirk Uster / Uster

Immer am ersten Samstag im Monat, 11 00 Uhr, Restaurant Puurehuus, Fehraltorferstrasse 8 , Wermatswil.

Junge SVP Kanton Zürich

Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details: www.jsvp ­zh.ch

Junge SVP Stadt und Bezirk

Winterthur

Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20 00 Uhr, in der First Choice Bar, Winterthur.

Stadt Zürich / Kreis 1 und 2

Jeden zweiten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, Zürich ­Wollishofen.

Stadt Zürich / Kreis 3

Jeden ersten Samstag im Monat, ab 9 00 Uhr, Restaurant Schützenruh, Uetlibergstrasse 300, Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 4 und 5

Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Holzschopf, Heinrichstrasse 112, Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 6

Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 12

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.

SVP-VERANSTALTUNGEN

Bezirk Hinwil

Montag, 8. Februar 2016, 20 00 Uhr (Türöffnung 19 30 Uhr), Landgasthof Adler (Bankettsaal), Binzikerstrasse 80, Grüningen.

Podiumsdiskussion zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 28. Februar 2016

Teilnehmer: Nationalräte Bruno Walliser (SVP), Claudio Zanetti (SVP), Priska Seiler Graf (SP) und Min Li Marti (SP). Moderation: Marco Huber, freier Journalist. Anschliessend Apéro.

Bezirk Meilen / Zumikon

Samstag, 13. Februar 2016 10 00 –13 00 Uhr, vor dem Volg, Dorfstrasse 63, Zumikon, Standaktion zur Unterstützung der Durchsetzungsinitiative.

Bezirk Pfäffikon / Russikon

Samstag, 6. Februar 2016 09 00 –11 30 Uhr, vor dem Restaurant «La Riva»/Maxi, Russikon, Standaktion zur Abstimmung vom 28. Februar 2016

1660-6701

2296-3480

Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.

Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp­zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher­bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp­zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher­bote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.

Bezirk Uster / Uster

Dienstag, 9. Februar 2016, 19 30 Uhr (Türöffnung 19 00 Uhr), Stadthaus Uster, Gemeinderatssaal, Bahnhofstrasse 17, Uster, Podium zur Durchsetzungsinitiative mit Nationalrat Gregor Rutz (SVP), Kantonsrätin Anita Borer (SVP), Natonalrätin Mattea Meyer (SP) und Ständerat Daniel Jositsch (SP). Moderation: Raphael Brunner, Redaktor Zürcher Oberländer. Anschliessend Apéro.

Bezirk Winterthur / Turbenthal

Freitag, 12. Februar 2016, ab 17 30 Uhr, im Armbrustschützenhaus Turbenthal, traditionelle SVP Metzgete mit Nationalrat

Kriminelle Ausländer endlich ausschaffen!

Das sind die Fakten:

aller Tötungsdelikte werden von Ausländern verübt

aller Einbruchdiebstähle werden von Ausländern verübt

aller Vergewaltigungen werden von Ausländern verübt

aller Gefängnisinsassen sind Ausländer

werden ausländische Mörder, Vergewaltiger, Einbrecher und andere Kriminelle zwingend ausgeschafft, Wiederholungstaten verhindert und die Kosten deutlich gesenkt.

können nicht wie heute Ausschaffungen von Schwerverbrechern mit allerlei Ausreden verhindert werden. Die Sicherheit steigt massiv.

müssen jene Ausländer das Land verlassen, die sich nicht an unsere Regeln halten und kriminell sind. Anständige Ausländer haben bei uns nichts zu befürchten.

Alfred Heer und Regierungspräsident Ernst Stocker. Sie werden von unseren Kantonsräten bedient. Reservation möglich unter Telefon 052 385 37 19

Junge SVP / Oberland-See Freitag, 11. März 2016, 20 00 Uhr (Apéro ab 19 00 Uhr), Holländerstrasse 73, Schüür, Uetikon am See, Mitgliederanlass/Raclet teessen. Kosten: Fr. 25.– pro Person, direkt vor Ort bezahlbar. Anmeldung: jsvp@simoneakermann.ch

Stadt Zürich / Kreis 1 und 2 Samstag, 6. Februar 2016 09 00 –11 00 Uhr, vor dem Café Mandarin im Morgental, Zürich ­Wollishofen, Standaktion.

Stadt Zürich / Kreis 6

Samstag, 6. Februar 2016 10 00 –12 00 Uhr, Rigiplatz vor Migros, Zürich, Standaktion.

Samstag, 20. Februar 2016 10 00 –12 00 Uhr, Schaffhauserplatz, Zürich, Standaktion.

Stadt Zürich / Kreis 9

Freitag, 8. April 2016, 18 15 Uhr, Hotel Mercure Stoller, am Albisriederplatz, Zürich, Bericht aus Bern mit den SVP­ Nationalräten Natalie Rickli und Gregor Rutz. 19 45 Uhr: Generalversammlung.

Stadt Zürich / Kreis 10 Donnerstag, 7. April 2016 19 30 Uhr (Apéro ab 19 00 Uhr), Restaurant Limmatberg, Zürich­Höngg, Generalversammlung. Gast: Nationalrat Mauro Tuena.

Stadt Zürich / Kreis 11

Freitag, 5. Februar 2016, 19 00 Uhr, in der Vereinshütte der SKG, Zürich­Affoltern, Fondueplausch. Anmeldung bis 1. Februar 2016 an: st.iten@gmx.net

Freitag, 27. Mai 2016, 18 00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP Polit­Apéro. Referat von SVPNationalrat Walter Wobmann zum Thema: Warum braucht es die Verhüllungsverbotsinitiative (Burkaverbot).

Anschliessend Fragen, Diskussion und geselliges Beisammensein. Der Anlass ist öffentlich.

Sonntag, 25. September 2016 10 00 –14 00 Uhr, Bauernbetrieb Albert Schumacher, Zürich ­Affoltern, Herbstbrunch.

Stadt Zürich / Kreis 12

Samstag, 6. Februar 2016, 09 00 ­12 00 Uhr, Vorplatz Migros­Schwamendingen, vis­àvis Schwamendingerplatz, Standaktion zu den Abstimmungen vom 28. Februar 2016

Samstag, 13. Februar 2016, 09 00 ­12 00 Uhr, Vorplatz Migros­Schwamendingen, vis­à­vis Schwamendingerplatz, Standaktion zu den Abstimmungen vom 28. Februar 2016

Samstag, 20. Februar 2016, 09 00 ­12 00 Uhr, Vorplatz Migros­Schwamendingen, vis­à­vis Schwamendingerplatz, Standaktion zu den Abstimmungen vom 28. Februar 2016

WEITERE VERANSTALTUNGEN

Samstag, 20. Februar 2016 , 10 00 –16 00 Uhr (Türöffnung 9 00 Uhr), Kreisschule, Seedorf UR , 16. Nationaler SVP ­Jasscup mit Parteipräsident Toni Brunner und SVPNational­ und Ständeräten. Weitere Informationen und Anmeldung bis spätestens 12. Februar 2016 auf www.svp.ch/Aktuell/ Termine.

Darum am 28. Februar:

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