WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
Sie sind zu diesem traditionellen, einzigartigen schweizerischen politischen Anlass gekommen, an dem es darum geht, Anfang Jahr eine politische Standortbestimmung vorzunehmen. Einerseits ist es eine Standortbestimmung aus Sicht der SVP. Diese nimmt Partei für die Schweiz – ist also notwendigerweise parteiisch. Anderseits ist es eine Standortbestimmung aus der Sicht der Schweizer Regierung, d.h. des jeweilige Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin – wenn sie den Mut haben zu kommen. Sie, Herr Bundespräsident Schneider-Ammann, haben den Mut. Und das ist ein ausgesprochen gutes Omen für Ihr Präsidialjahr 2016! Wir danken Ihnen für Ihr heutiges Kommen.
Vor Weihnachten nehme ich unter anderem den «Tages-Anzeiger» zur Hand. Da schreibt ein linker Journalist verzweifelt:
«Der Zeitgeist ist rechts.» «Die Linke ist erschütterter, als sie es zugeben möchte. Die Grünen spielen im Moment überhaupt keine Rolle mehr. Eveline Widmer-Schlumpf weg, die BDP in Auflösung, der zweite SVPBundesrat unter leisestem Murren in die Regierung gewählt, die Finanzen wieder bürgerlich, Mehrheiten in den wichtigen Kommissionen für FDP und SVP, die Wirtschaftsverbände auf Linie, die Medien zufrieden.» Doch, wie alles, was von links kommt, ist leider auch dieses Klagelied falsch. Wohl war der Wahlherbst 2015 für unsere Gegner ein unsanftes Erwachen: Die von allen Parteien so angefeindete SVP hat am 18. Oktober 2015 einen grandiosen Wahlerfolg eingefahren. SVP – auf dem Boden der Wirklichkeit
Insofern stimmt es: Noch nie seit es in der Schweiz das Proporzverfahren gibt,
hat eine Partei einen Stimmenanteil von 29,4 Prozent erreicht. Und bis zu den Wahlen 2019 darf man dies wohl historisch nennen. Das ist erfreulich:
Die Bürger merken langsam, dass die Zeiten der politischen Träumereien vorbei sind. Wir sind in der Wirklichkeit angekommen. Die Wirklichkeit verlangt ihr Recht. Man kann die Probleme nicht mehr nur schönreden oder zudecken:
Die Bürger haben sich der SVP – der Partei, die auf dem Boden der Wirklichkeit steht – zugewandt. Aber unsere Reaktion auf den Wahlsieg ist für uns nicht Triumph, sondern Nachdenklichkeit und die Angst, dass das, was die Bevölkerung will, trotz diesem Wahlergebnis wieder nicht geschieht. Haben all unsere gewählten SVP-Parlamentarier die Kraft, den Mut, den Fleiss und die notwendige Selbstlosigkeit, um dem Ruf der Freiheit endlich Nachdruck zu verschaffen?
Die Angriffe der Gegner machen mir keine Angst, die sind wir gewohnt: Auch vor den Wahlen wurde die SVP angegriffen wie eh und je. Wie vor den

Christoph Blocher warnte in seiner Albisgüetlirede eindringlich vor dem Abdriften der Schweiz in die Diktatur.

Wahlen wird sie es erst recht nach den Wahlen sein. Aber die SVP hat standgehalten, durchgehalten – wie eh und je. Obwohl nicht nur andere Parteien, sondern auch Medienhäuser, das Staatsfernsehen und das Staatsradio gegen die SVP mobilisiert haben, liessen sich die Bürgerinnen und Bürger nicht beirren. Sie haben ihre Stimmen der soliden, verlässlichen Politik der SVP gegeben.
Interessen der Schweizer vertreten Aber – tragen wir deswegen den Kopf nicht zu hoch! Das war nicht aus Dankbarkeit. Der Spruch «Wahltag ist Zahltag» stimmt nicht. Der Wähler ist viel egoistischer. Er wählt den, der ihm etwas bringt und verlangt das Einlösen der Wahlversprechen. Für Karrierepolitiker und bequeme Windfahnen bleibt in unserer Politik nicht viel Platz. Merken wir uns: Die Wählerinnen und Wähler erwarten, dass endlich wieder für die Freiheit jener Menschen politisiert wird, die für die Schweiz einstehen und die unser Land voranbringen wollen.
Die Schweizerinnen und Schweizer wollen, dass wieder ihre Interessen vertreten werden und nicht die von allen andern irgendwo auf der Welt! Sie wollen zu Recht Freiheit und Sicherheit. Sie wollen, dass sie die Zukunft selber bestimmen können. Damit dies geschieht, dazu hat die SVP am 18. Oktober 2015 ihren Auftrag bekommen.
Mit Erleichterung und Zuversicht nehmen wir zur Kenntnis, dass die SVP erstmals wieder mit zwei vollwertigen Vertretern ihrer Partei im Bundesrat vertreten ist. Neben Ueli Maurer neu mit Guy Parmelin, dem ersten SVP-Vertreter aus der Romandie. Die von allen beschworene Konkordanz ist endlich wieder hergestellt – das gibt Mut und Hoffnung für die Zukunft.
zur Delegiertenversammlung vom Donnerstag, 28. Januar 2016, 20.00 Uhr, Lake Side, Bellerivestrasse 170, 8008 Zürich
Vorprogramm (ab 19.30 Uhr, Türöffnung 19.00 Uhr)
– Musikalischer Auftakt
– Begrüssung durch Kantonsrat Roger Liebi, Präsident SVP der Stadt Zürich
Traktanden
1. Begrüssung / Standortbestimmung NR Alfred Heer (SVP, Zürich)
2. Budget 2016 / Festsetzung der Mitgliederbeiträge NR Thomas Matter (SVP, Meilen)
3. JA zur Durchsetzungsinitiative NR Gregor Rutz (SVP, Zürich)
4. Eidgenössische Vorlagen 4.1 Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel) Parolenfassung
Pro: aNR Max Binder (SVP, Illnau)
Contra: NR Min Li Marti (SP, Zürich)
4.2 Volksinitiative vom 5. November 2012 «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» Parolenfassung NR Barbara Steinemann (SVP, Regensdorf)
4.3 Volksinitiative vom 24. März 2014 «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!» Parolenfassung KR Martin Haab (SVP, Mettmenstetten)
5. Kantonale Vorlagen 5.1 Notariatsgesetz (NotG), (Änderung; Reduktion der Grundbuchgebühren) Parolenfassung KR Diego Bonato (SVP, Aesch)
5.2 Verwaltungsrechtspflegegesetz (Straffung von Rekurs- und Beschwerdeverfahren) Information: KR Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht)
5.3 Kantonale Volksinitiative «Für die öffentliche Bildung (Bildungsinitiative)» Information: KR Anita Borer (SVP, Uster)
6. Mitgliederwerbung Alfred Heer
7. Varia
Ein Land, das nicht in der Lage ist, die eigenen Grenzen zu schützen, ja nicht einmal zu kontrollieren, gibt sich selbst auf. Wie ist es zu erklären, dass die SVP noch im Dezember mit ihrer Forderung nach Personenkontrolle an der Grenze völlig alleine dastand? Vor den Wahlen – am 20. September 2015 –erklärte doch der freisinnige Parteipräsident: «Wir müssen unsere Grenzen kontrollieren.» Doch nach den letzten Wahlen stimmte die FDP im Parlament geschlossen mit den Linken gegen die Kontrolle der Grenzen. Meine Damen und Herren, Sie sehen: Vor den Wahlen ist nicht nach den Wahlen! […]
Fortsetzung auf Seite 5




Die richtige Positionierung erarbeiten, die richtige Botschaft entwickeln, die richtige Visualisierung finden sowie die richtigen Massnahmen ergreifen – das sind die Voraussetzungen für erfolgreiche Kampagnen. Deshalb sind wir für unsere Kunden gerne Agitatoren.
Christoph Mörgeli

«Diktatur der Mehrheit»
Für den grössten Brüller im Abstimmungskampf über die Durchsetzungsinitiative sorgt das Bündner Tagblatt mit folgendem Satz: «Der Bündner alt Bundesgerichtspräsident Giusep Nay äussert sich nur selten in der Öffentlichkeit.»
Genauso gut könnte man schreiben, die Tagesschau-Sprecherin Katja Stauber äussere sich nur selten in der Öffentlichkeit. Tatsächlich giftelt Nay im Stundentakt gegen die SVP. Er hat Christoph Blocher nicht verziehen, dass dieser das Bundesgericht reduziert und Nay faktisch frühpensioniert hat, wobei kein Nachfolger benötigt wurde. Die Lücke, die Nay hinterlässt, hat ihn vollständig ausgefüllt. Dementsprechend wütete der Christdemokrat gegen Blochers Immunität im Fall Hildebrand.
Genau wie gegen die MinarettInitiative, die Einbürgerungsinitiative und die Zuwanderungsinitiative. Im Rahmen des «Club Hélvétique» – einem Intellektuellengrüppchen zur Verteidigung des Richterstaates – greift Giusep Nay nun die SVP -Durchsetzungsinitiative an. Laut Nay sei «die Legitimität des Rechtes in der Demokratie begründet», aber die Demokratie sei «nur legitim, wenn sie im Recht begründet ist». Die Frage lautet aber: Wer setzt das Recht? Diese Frage hat die Schweiz schon längstens gültig beantwortet: Es sind Volk und Stände, die als Souverän über den drei Gewalten von Bundesrat, Parlament und Bundesgericht stehen.
«120 Rechtsprofessoren» wenden sich jetzt gegen die Durchsetzungsinitiative. Dagegen stehen 1 252 761 Stimmbürger, die der SVP -Ausschaffungsinitiative zugestimmt haben. Und Zehntausende von Opfern krimineller Ausländer. Im Bundesbrief steht kein Wort von 120 Rechtsprofessoren. Dort steht aber, dass die Eidgenossen keine fremden Richter akzeptieren. Doch wie stehts um die eigenen Richter? Etwa um alt Bundesrichter Heinz Aemisegger (CVP), der vor einer «Diktatur der Minderheit» warnt? Ein Widerspruch in sich selber. Genau wie der Begriff «ein ehrlicher Christdemokrat».
Diktatur ist immer die Herrschaft einer Minderheit über die Mehrheit. Beim Volk dürfte die organisierte Zusammenrottung von Professoren – immer gegen rechts, nie gegen links – wirkungslos verpuffen. Seit je haben sich die Professoren den Diktatoren als Erste an den Hals geworfen: Es waren ausnahmslos Professoren, die Benito Mussolini zum Ehrendoktor der Universität Lausanne ernannt haben.
Die Gegner der Durchsetzungs-Initiative schlagen wild um sich. Weil ihnen sachliche Argumente fehlen, biegen sie stossendes, unrechtmässiges Handeln zum Normalfall zurecht oder greifen gar zu unverfrorenen Lügen. Dass hier selbst ausgebildete Juristen wider besseres Wissen mitspielen, ist mehr als bedenklich.

Lukas Reimann Nationalrat Wil SG
Die Gegner der Durchsetzungs-Initiative argumentieren gerne mit sogenannten «Bagatelldelikten», die zur Ausweisung führen sollen. Sie verweisen dabei insbesondere auf denjenigen Teil des Deliktkataloges, welcher für vorbestrafte ausländische Täter zur Ausweisung führen soll und tun so, als ob es heute quasi der Normalfall wäre, dass Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz mehrfach verurteilt werden und entsprechende Delikte begehen. Zu diesen «Bagatellen», welche für die Gegner der Durchsetzungs-Initiative zum üblichen Lebenslauf eines Ausländers in der Schweiz gehören sollen, zählen damit etwa Freiheitsberaubung und Entführung, Brandstiftung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Körperverletzung oder Gewalt und Drohung gegen Beamte.
Der gestohlene Apfel Besonders angetan hat es den Gegnern der Durchsetzungs-Initiative der Diebstahl, obwohl dieser in seiner einfachen Form in der Initiative gar nicht vorkommt.
Zu keinem anderen Delikt wird mehr Unsinn erzählt. So wird behauptet, der gestohlene Apfel würde den hier ansässigen Ausländern quasi zum fatalen Verhängnis.
Dass es selbst Juristen gibt, die solchen Schwachsinn verbreiten, lässt nur den Schluss zu, dass diese entweder den Initiativtext nicht gelesen haben, eine Wissenslücke aufweisen oder aber, dass sie brandschwarz lügen.
Die Fakten sind klar
1. Die Durchsetzungs-Initiative umfasst kein einziges «Bagatelldelikt». Wer allen Ernstes eines der Delikte im Deliktkatalog als «Bagatelle», also gemäss sprachlicher Definition als eine «Kleinigkeit» oder «geringfügige Angelegenheit» bezeichnet, verharmlost Straftaten, die bei den Opfern teilweise massive Schäden hinterlassen oder diese in grosse Gefahr bringen. Wer hier locker
SVP REICHT ASYLGESETZ-REFERENDUM EIN
von Bagatellen spricht, hat offensichtlich selber jedes Verständnis von Recht und Unrecht verloren.
2. Wegen eines einfachen Diebstahls (der in der Tat kein Kavaliersdelikt ist) wird niemand ausgeschafft. Dieser Tatbestand wurde denn auch bewusst nicht in den Deliktkatalog aufgenommen. Diebstahl führt nur dann zwingend zur Ausweisung, wenn gleichzeitig die Straftatbestände der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs kumulativ vorliegen.
Dann handelt es sich aber nicht mehr um einen Diebstahl, sondern um einen veritablen Einbruch, der offensichtlich keine Bagatelle mehr darstellt. Ferner wird die Ausweisung angeordnet, wenn ein Diebstahl zusammen mit einem Hausfriedensbruch begangen worden ist, womit ebenfalls kein Bagatellcharakter vorliegt. Überdies muss der betroffene Ausländer in diesem Fall in den vergangenen 10 Jahren zu einer weiteren Freiheits- oder Geldstrafe (keine Busse!) verurteilt worden sein. Wie viele Ausländer in ihrem Bekanntenkreis kennen Sie, auf die dies zutrifft?
Die SVP hat letzte Woche 65 376 Unterschriften für das Referendum gegen das revidierte Asylgesetz eingereicht. Die Schweiz darf nicht noch attraktiver werden durch Einführung eines bedingungslosen Gratisanwalts für alle Asylbewerber. Inakzeptabel ist zudem die neu eingeführte Kompetenz des Bundes, für den Bau von Asylzentren Enteignungen vorzunehmen.
SVP. Echte, an Leib und Leben bedrohte Flüchtlinge erhalten in der Schweiz Hilfe. Für illegale Wirtschafts- und Sozialmigranten ist die Schweiz nicht da! Das ist die humanitäre Tradition der Schweiz. Und diese Unterscheidung hat das Schweizer Volk mehrmals bestätigt. Dafür muss in erster Linie die Attraktivität der Schweiz für illegale Migranten gesenkt und der Vollzug der Rückschaffung dieser Personen konsequent durchgeführt werden. Dazu genügen die heute geltenden Grundlagen vollständig. Zusätzlich sind aber endlich die Grenzen wieder zu kontrollieren, um insbesondere den brutalen Schlepperbanden das Handwerk zu legen.
Folgen der verfehlten Politik
Anstelle dessen wollen das Parlament und der Bundesrat das Land mit der Änderung des Asylgesetzes noch attraktiver für illegale Asylbewerber machen. Zudem hat sich die Regierung endlich der Thematik der zunehmenden Verro-
hung der Sitten durch viele abgewiesene, aber nicht ausgeschaffte oder auch kriminelle Asylbewerber sowie der Gefahr der Einschleusung von Terroristen, welche über die Asylschiene einreisen, anzunehmen. Damit im Zusammenhang stehen auch die zwei von der Bevölkerung bereits angenommenen, aber nicht umgesetzten Initiativen gegen die Masseneinwanderung und für die Ausschaffung krimineller Ausländer. Was muss alles vorfallen in der Schweiz, bis die Konsequenzen gezogen werden? Beunruhigt ist die SVP auch über die explodierende Zahl der Asylgesuche im vergangenen Jahr und die damit einhergehenden Folgekosten. 2015 wurden in der Schweiz total 39 523 Asylgesuche gestellt. Am meisten Gesuche stammen nach wie vor von Eritreern (9966) oder Afghanen (7831). Asylbewerber aus diesen Staaten sind in den meisten Fällen nicht direkt an Leib und Leben bedroht. Erst an dritter Stelle kommen Gesuche aus dem kriegsversehrten Syrien (4745).
Die Gefährdung des Arbeitsfriedens und der Sozialpartnerschaft durch Lohnunterbietungen muss bekämpft werden. Darin sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig. In jüngster Zeit hat die Gewerkschaft UNIA aber zum Zweihänder gegriffen. Sie hat es geschafft, nur schon die Vermutungen von solchen Fällen geschickt zu inszenieren und in der Presse zu platzieren. Diese hat das Thema dankbar aufgenommen und damit der gewerkschaftlichen Volksinitiative medialen Sukkurs gegeben. Mit der Initiative verfolgt die Gewerkschaft die Absicht, dass sie die Regulierungen am Arbeitsmarkt zunehmend einseitig bestimmen kann. Schon auf blossen Verdacht von Lohnunterbietung hin, müsste nämlich ein Betrieb oder ein Baustelle geschlossen werden. Es ist deshalb naheliegend, dass damit –in geradezu erpresserischer Manier –Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt
werden soll, die Bedingungen der Gewerkschaft in den Verhandlungen zu Gesamtarbeitsverträgen zu akzeptieren. Andernfalls droht die gewerkschaftliche Keule zuzuschlagen. Damit gefährdet die Gewerkschaft nicht nur den Arbeitsfrieden und die Sozialpartnerschaft, sondern auch den freiheitlichen Arbeitsmarkt. Dieser ist aber ein tragender Pfeiler des Erfolgsmodels Schweiz und hat uns bisher vor hoher Arbeitslosigkeit bewahrt. Schlussendlich geht es den Funktionären der Gewerkschaft also nicht um die Sicherung von Arbeitsplätzen, sondern um die Sicherung ihres eigenen Jobs. Bei Mitgliederzahlen die seit längerem im Sinkflug sind ist das vielleicht nötig, aber nicht auf dem Buckel der Allgemeinheit. Darum: NEIN zur «Lohndumping-Initiative»!
Martin Arnold, Kantonsrat, Gemeindepräsident, Oberrieden
3. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass das Stehlen einer Sache mit einem Wert unter 300 Franken ohnehin nicht als Diebstahl (Art. 139 StGB) im Sinne des Strafgesetzbuches gilt, sondern als blosses geringfügiges Vermögensdelikt im Sinne von Art. 172ter des Strafgesetzbuches (Urteil des Bundesgerichts vom 6. November 1995; BGE 115 IV 191).
Dieser Straftatbestand ist nur als Übertretung (also weder als Verbrechen noch als Vergehen) konzipiert und wird ausschliesslich mit einer Busse geahndet. Das Stehlen einer Sache unter 300 Franken bildet demnach bereits begrifflich keinen Diebstahl, sodass das Beispiel des gestohlenen Apfels gleich doppelt falsch liegt.
Konstruierte Fälle
Die Gegner der Durchsetzungs-Initiative hantieren reihenweise mit solchen, theoretisch konstruierten Beispielen. Die meisten davon sind schon auf den ersten Blick bewusste Irreführungen, um die Leute zu verunsichern. Bei keinem einzigen Beispiel konnte zudem bisher in der Realität eine Verurteilung belegt werden. Solche «Bagatellfälle», die zu (mehrfachen) Verurteilungen geführt haben, gibt es schlichtweg nicht. Fazit: Alles Lug und Trug.
Folgen der verfehlten Asylgesetzrevision:
1. Alle sogenannten Asylsuchenden erhalten bedingungslos einen Gratisanwalt! Sie sind damit besser gestellt als jeder Schweizer Bürger. Dies widerspricht dem Gleichheitsgebot der Schweizer Bundesverfassung, führt zu unzähligen Rekursen und zu höheren Kosten im Asylwesen.
2. Zum Bau von neuen Asylzentren kann der Bund Land und Gebäude von Gemeinden und Privatpersonen enteignen. Damit werden die Eigentumsrechte der Bürger und die Autonomie der Kantone und Gemeinden mit Füssen getreten.
INSERAT
3. Mit der Revision können noch mehr Leute hier bleiben, ungeachtet, ob sie an Leib und Leben bedroht sind oder nicht, denn der Vollzug der Rückführung von abgewiesenen Asylbewerbern wird nicht verbessert. Damit steigen auch die Kosten. Hier muss der Bund endlich handeln. Dazu genügt aber das bestehende Gesetz!
4. Keine Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung. Die vorgeschlagene Revision bringt bei der Missbrauchsbekämpfung nichts, sondern führt zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung der Schweiz als Zielland für illegale Einwanderer, Wirtschafts- und Sozialmigranten.
Die SVP ist froh, dass nun das Volk das letzte Wort hat in Bezug auf die verfehlte Asylgesetzrevision.
Arbeitsplätze gefährden?
Weil Firmen und Baustellen bereits auf Verdacht hin geschlossen werden können, sind Arbeitsund Ausbildungsplätze bedroht!
lohndumping-nein.ch
Im Kantonsparlament haben sämtliche Parteien Zustimmung zu einer interkantonalen Vereinbarung signalisiert. Diese regelt, wie die Weiterbildungskosten unter den Kantonen ausgeglichen werden sollen.

Margreth Rinderknecht
Kantonsrätin SVP
Wallisellen
Mit dem Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung wird sich der Kanton Zürich verpflichten, an sämtliche Spitäler mit Standort im Kanton jährliche Beiträge von mindestens Fr. 15 000 pro Assistenzärztin und -arzt zu leisten. Bei rund 1600 Assistenzärztinnen und -ärzten (Stand 2015) ergibt dies einen Betrag von rund 24 Mio. Franken pro Jahr.
Gleichzeitig erhält der Kanton Zürich nach derzeitigem Kenntnisstand aus dem interkantonalen Ausgleich rund 2 Mio. Franken. Der zu leistende Kantonsbeitrag an die Spitäler ist im Budget 2015 und in den weiteren Planjahren des KEF 2015–2018 eingestellt. Claudio Schmid (SVP, Bülach) betonte in seinem Eintretensreferat als Präsident der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, KSSG, dass der Kanton Zürich als Universitätskanton von dieser Vereinbarung finanziell profitiere.
«Unser Kanton leistet mit Unispital und zahlreichen weiteren Spitälern einen überproportionalen Einsatz in der Facharztweiterbildung schweizweit. Die Kosten, die durch die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten zu Fachärztinnen und Fachärzten entstehen, sind in den Fallpauschalen nicht enthalten. Mit dem Beitritt zum Konkordat wird ein Mindeststandard gesetzt.» Der Rat stimmte der Gesetzesänderung diskussionslos zu.
Unerlässliche Arneimittel
Die Kantonsapotheke (KAZ) wurde 1809 durch einen Beschluss des Grossen Rates gegründet. Hauptaufgabe der KAZ ist die Versorgung des Universitätsspitals (USZ), des Kantonsspitals Winterthur (KSW ) und der psychiatrischen Institutionen im Kanton Zürich mit Arzneimitteln und die Unterstützung dieser Spitäler bei der Patientenbehandlung mit pharmazeutischem Know-how. Darüber hinaus ist die KAZ Partnerin wei-
terer Krankenhäuser und Institutionen im Kanton Zürich und stellt in besonderen und ausserordentlichen Lagen die Heilmittelversorgung des Kantons sicher. Um ihre Aufgabe zu erfüllen, beschafft, bewirtschaftet und lagert die KAZ nicht nur Medikamente. Sie stellt auch selber für die Patientenbehandlung unerlässliche Arzneimittel nach international gültigen Standards her, die in dieser Form nicht oder nicht mehr auf dem freien Markt erhältlich sind oder die individuell auf einzelne Patientinnen und Patienten abgestimmt werden müssen.
Die Forderung, für die Kantonsapotheke eine eigene Leistungsgruppe zu bilden, wurde bereits umgesetzt. Benjamin Fischer (SVP, Volketswil) sprach für die SVP: «Ein neues Gesetz für die Kantonsapotheke, wie es das Postulat zur Diskussion stellte, brauche es vorläufig nicht; die Kommission konnte sich davon überzeugen, dass alles genügend gesetzlich geregelt ist.» Der Rat stimmt mit 118 : 54 für die Abschreibung des Postulates.
Prüfung von akademischen Forschungsprojekten
Die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) hat vor einem Jahr mit einem Postulat den Regierungsrat aufgefordert, eine zentrale Stelle am Universitätsspital zu schaffen, welche obligatorisch alle klinischen Studien und Forschungsprojekte erfasst und vorprüft. Es soll eine Studienübersicht erstellt werden zuhanden der Direktion Forschung und Lehre des USZ. Die Daten der Human-Forschungsprojekte sollen in einer internen Datenbank erfasst werden mit Titel, Sponsor, Klassifizierung und Bewilligung. Das Unispital hat schnell reagiert und bereits eine solche Stelle geschaffen. Ueli Pfister (SVP, Egg) sprach für die SVP: «Die geforderte Stelle wurde geschaffen und ist seit 1. Mai 2015 besetzt. Sie gewährleistet, dass das USZ eine zentrale Übersicht über alle laufenden Forschungsprojekte erhält und die Gesuchstellung qualitativ verbessert wird. Es macht wenig Sinn, nach so kurzer Zeit bereits eine zweite Stelle zu schaffen.» Der Rat sprach sich einstimmig gegen die Überweisung des Postulates aus.
Gemeindeentlastung muss noch warten Mit einem Postulat wollten linke Parlamentarier die Gemeinden entlasten. Bei einer Fürsorgerischen Unterbringung müssen sie die Kosten übernehmen, wenn weder Patienten noch Krankenkassen bezahlen wollen. Ruth Frei (SVP, Wald) sprach für die SVP: «Die Kostenübernahme für eine Fürsorgerische Unterbringung, FU, durch die Gemeinden ist ein Missstand.
Leider wurde er im TARMED -Rahmenvertrag nicht explizit erwähnt, sodass sich die Krankenversicherer aus der Verantwortung ziehen können. Ein Postulat an den Kantonsrat ist aber die falsche Adresse, damit lässt sich gar nichts verbessern. Es muss eine neue Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern gefunden werden. Das Anliegen des Postulates würde das Krankenversicherungsgesetz, KGV verletzen. Die SVP ist, wie die meisten Fraktionen und der Regierungsrat, gegen die Überweisung des Postulates, in gleichem Sinn entschied auch der Rat, mit 113 : 53 Stimmen.
Eine Interpellation und Anfrage im Kantonsrat
Eine Anfrage wird von einem oder mehreren Ratsmitgliedern schriftlich eingereicht. Die Antwort des Regierungsrates kommt schriftlich – dann ist die Sache erledigt. Im Gegenzug dazu kommt die Antwort auf eine Interpellation auf die Traktandenliste und wird im Rat diskutiert – es wird aber nicht darüber abgestimmt.
Stärkung der hebammengeleiteten Geburtshilfe
Mit einem Postulat soll der Regierungsrat beauftragt werden, Möglichkeiten zu prüfen die hebammengeleitete Geburtshilfe als Betreuungsmodell für Schwangerenvorsorge, Geburt und Nachsorge zu fördern.
Ruth Frei argumentierte für die SVPFraktion. «Wir unterstützen das Anliegen, dass die Kaiserschnittrate gesenkt werden soll und sind für Kosteneinsparung durch Reduktion von nicht indizierten Kaiserschnitte durch bessere Information und Betreuung der werdenden Mütter und Väter.
DIE STARK ÜBERHÖHTEN GRUNDBUCHGEBÜHREN SIND MASSVOLL ZU SENKEN
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Mehr Eigenverantwortung in der Geburtshilfe

Geburtshilfe ist ein sehr emotionales Thema. Diesem hat sich Monika Wicki, SP Wald, zum wiederholten Mal in einer Interpellation und in einem Postulat gewidmet. Ab 1.1.2012 waren die Geburtshäuser in einem befristeten Leistungsauftrag auf der Zürcher Spitalliste. Am 1.1.2015 wurde der befristete Auftrag in eine unbefristete Vereinbarung umgewandelt. In einem Vertrag zwischen der Gesundheitsdirektion und den Geburtshäusern sind die leistungsspezifischen Qualitätsanforderungen festgelegt. Im neuen Vertrag ist die Geburt nach Kaiserschnitt nicht mehr als Leistungsauftrag an die Geburtshäuser enthalten. Der Regierungsrat stützt dieses Ausschlusskriterium auf einen Bericht der Schweizerischen Vereinigung für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG). Diese empfiehlt, Geburten nach Kaiserschnitt aus Sicherheitserwägungen zum Schutz von Mutter und Kind nur noch in Institutionen zu bewilligen, wo innerhalb von fünfzehn Minuten ein Operationsteam für Notfälle, zum Beispiel bei unerwarteten Blutungen, zur Verfügung steht. In diesem Punkt ist die SVP absolut mit dem Regierungsrat einverstanden. Denn die Sicherheit von Mutter und Kind muss über dem Interesse der Geburtshäuser stehen. Im Postulat fordert die Postulantin den Regierungsrat auf, Möglichkeiten für die hebammengeleitete Geburtshilfe als Betreuungsmodell für Schwangerenvorsorge, Geburt und Nachkontrolle zu prüfen. Diese Betreuungsform kann von erfahrenen Hebammen erbracht werden, welche eigenverantwortlich gesunde Schwangere und Mütter betreuen. Erfahrungen aus nördlichen Ländern zeigen, dass mit dieser Betreuungsform weniger Interventionen erfolgt sind und die Gesundheit von Mutter und Kind gestärkt wird.
Wir befürworten eine verbesserte Wahlfreiheit der werdenden Mütter und Väter.»
Zum Schluss meinte sie: «Die SVP unterstützt dieses Postulat; die verzerr-
Ja zur Reduktion der überhöhten Grundbuchgebühren ist richtig
Das Grundbuch ist ein kantonaler Bereich und dessen Einnahmen fliessen in die Staatskasse. Die Gebühren im Bereich Grundbuch sind nun im Kanton Zürich so hoch angesetzt, dass sie weit über deren Kosten liegen. Der Kanton erzielte damit im Jahre 2014 einen Ertrag von 48,9 Mio. Franken bei Kosten von lediglich 22.8 Mio. Franken. Dies entspricht einem Deckungsgrad von 215 Prozent, korrekt wären 100 Prozent. Diese Überhöhung ist staatspolitisch wie wirtschaftspolitisch bedenklich. Eine grosse Mehrheit des Kantonsrates hat den Handlungsbedarf erkannt und hat der Reduktion der Grundbuchgebühren mit 104 gegen 58 zugestimmt. Das Kantonsratsreferendum ist reine rotgrüne Zwängerei.

Mit der vorliegenden Änderung des Notariatsgesetzes sind konkret die Gebühren für Handänderungseinträge sowie für die Errichtung oder Erhöhung von Grundpfandrechten betroffen. Die Gebühren für die Einträge werden unabhängig von ihrem tatsächlichen Aufwand erhoben. Sie werden auf dem zugrunde liegenden Verkehrswert der Immobilie oder auf dem Pfandwert berechnet.
Diese Gebühren sollen nun je von 1,5 Promille auf 1 Promille des Verkehrswertes bzw. des Pfandwertes gesenkt werden.
Überhöhte Grundbuchgebühren staatspolitisch bedenklich Bei Gebühren sind die staatspolitischen Grundsätze des Kostendeckungs- und des Äquivalenzprinzips einzuhalten. Einerseits darf die Verwaltung keine Gewinne mit Gebühren erzielen, da Verwaltungsgewinne ohne Gegenleistung bleiben und so Steuern entsprechen. Das heisst eine Kostendeckung von maximal 100 Prozent darf bei Gebühren erzielt werden. Anderseits muss die Gebühr in einem vernünftigen Verhältnis zur Leistung stehen. Einseitig und übermässig eine einzelne, obligatorische Leistung des Staates auszunutzen, um mit der Gebühr Steuereinnahmen zu generieren, ist bedenklich und verstösst gegen diese staatspolitischen Grundsätze. Genau das ist bei den Grundbuchgebühren der Fall und zu beseitigen. Die Gebühren benutzen, um damit Steuerpolitik zu betreiben, das geht zu weit. Finanz-
politisch richtig wird Steuer poli tik mit dem Steuerfuss gemacht und nicht mit Gebühren.
Gemengsteuer bei Notariaten mit Mass handhaben Gebühren, die bewusst über 100 Prozent Deckung angesetzt werden, sind sogenannte Gemengsteuern, also eine Mischung zwischen Gebühren und Steuern. Gesagt wird, dass Gemengsteuern bei den Notariaten gewollt seien. Zutreffen tut, dass die Tätigkeiten der Notariate komplex sind, denn sie erbringen diverse Leistungen in insgesamt drei Bereichen: Beurkundungen, Grundbuch und Konkurs.
Eine Gemengsteuer ist bei den Notariaten insofern angezeigt, soweit sie quersubventioniert. Über alle drei Notariatsbereiche gerechnet, sinkt mit der Reduktion der Gesamt-Deckungsgrad von 136 Prozent auf 113 Prozent, also
Die Postulanten weisen in ihrem Vorstoss auf die Problematik der rückläufigen natürlichen Geburten in der Schweiz und im Kanton Zürich hin. In der Schweiz kommt jedes dritte Kind per Kaiserschnitt auf die Welt. Dies lässt die Vermutung aufkommen, dass nicht nur medizinische Gründe für einen solchen Eingriff vorliegen.
Früher war ein Kaiserschnitt eine Notfallintervention, häufig wenn der Geburtsverlauf Probleme aufwies oder das ungeborene Kind akut gefährdet war. Heute bietet ein Kaiserschnitt verlockende Vorteile für Mütter, aber auch für die Klinik. Kaiserschnitte können geplant werden, sind zeitlich begrenzt und die finanzielle Abgeltung ist rentabel. Natürliche Geburten hingegen sind zeitlich nicht planbar sowie finanziell für den Arzt wie auch für die Klinik weniger attraktiv. Ein operativer Eingriff bedeutet aber immer ein Risiko, bei einem Kaiserschnitt betrifft dieses Mutter und Kind.
Der Antwort des Regierungsrates kann entnommen werden, dass er sich in der Vergangenheit stets für das Wohl von Schwangeren, Mütter und Kinder eingesetzt hat.
Bei der Vergabe von Leistungsaufträgen achtete er insbesondere auf die Qualität der Arbeit, sowie auf die vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgegebenen Richtlinien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit des Betriebes. Mittlerweile ist unter den Anbietern ein Wettbewerb entstanden, welcher der Regierungsrat beobachtet und gewähren lässt.
Trotz dieser positiven Entwicklung unterstützte die SVP das Postulat und bittet den Regierungsrat, konkrete Vorschläge aufzuzeigen, wie die hebammengeleitete Geburtshilfe als Betreuungsmodell im Kanton Zürich vermehrt gefördert werden kann. Die SVP ist überzeugt, dass die bestens ausgebildeten Hebammen das Anforderungsprofil erfüllen und über die notwenigen Kompetenzen verfügen, um gesunde schwangere Frauen in der Geburtshilfe eigenverantwortlich betreuen zu können.
ten und polemischen Feststellungen und Vorwürfe der Postulantin sind aber nicht in unserem Sinn.» Der Rat überwies das Postulat mit 117 : 44 Stimmen.
insgesamt immer noch mehr als 100 Prozent. Das heisst, dass die Grundbuchgebühren Gemengsteuern bleiben und die Leistungserbringung selbst ist nicht weiter betroffen.
Immobilienerwerber und Mieter profitieren von Gebührensenkung
Der Zusammenhang von Grundbuchgebühren und Mieten ist recht einfach, aber real. Die zu hohen Gebühren bei Handänderungen und Pfanderrichtungen verteuern die Investition in Immobilien. Die überhöhten Gebühren werden als Zusatzkosten auf die Mieten übertragen. Das ist unnötig. Immobilienerwerber und Mieter, beide werden von der Gebührensenkung profitieren, da die Investitionskosten und deren Übertragung auf die Mieten gemindert werden.
Angespannte Kantonsfinanzen wegen Aufwandproblem
Mit aller Deutlichkeit ist festzuhalten:
Der Kanton Zürich hat ein Aufwandproblem, das endlich in den Griff zu bekommen ist. Die jährlichen Aufwandsteigerungen übertreffen den Anstieg der Steuereinnahmen bei Weitem. Die mittelfristige Finanzplanung der Jahre
2017 bis 2019 zeigt Aufwandüberschüsse von jährlich über 300 Mio. Franken wegen überproportionalen Aufwandanstiegs. Das Aufwandproblem bewirkt die Anspannung der Kantonsfinanzen. Die vom Regierungsrat angekündigte Leistungsüberprüfung ist daher dringend nötig.
Die Leistungsüberprüfung hat das Ziel, den Aufwand auf dem Niveau des Jahres 2015 zu halten und 694 Mio. Franken jährlichen Aufwandanstieg zukünftig zu verhindern. Mehr nicht, es geht also nicht um einen Abbau der jetzigen Leistungen, wie immer wieder behauptet.
Entsprechend müssen Einnahmen genau nicht gesteigert werden, um alles ins Lot zu bringen. Im Gegenteil, die erfolgreiche Zürcher Wirtschaft muss gestärkt werden. Die 16 Mio. Franken weniger Grundbuchgebühren, soviel macht die Reduktion aus, sind genau ein richtiges Mittel. Nicht der Staat sondern die Wirtschaft soll wenn immer möglich Gewinne machen.
Dann fliessen die Steuereinahmen automatisch und es geht uns allen besser. Es ist mehr als richtig, am 28. Februar 2016 Ja zu stimmen zur Reduktion der Grundbuchgebühren.
28. ALBISGÜETLI-TAGUNG
Johann Schneider-Ammann
Den Grosserfolg der SVP des Kantons Zürich sowohl in den Kantonsrats- als auch den Nationalratswahlen 2015 feierten die Mitglieder an der diesjährigen Albisgüetli-Tagung. Um dem Riesenandrang gerecht zu werden, mussten alle verfügbaren Räume bereitgestellt werden. Bereits nach wenigen Tagen waren die Plätze restlos ausverkauft.

Sowohl im Haupt- als auch Nebensaal fanden sich zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik, Militär und Wirtschaft, die den Kontakt zur Parteibasis pflegten. Pünktlich auf die Sekunde um 19.00 h eröffnete die Kavalleriemusik Zürich und Umgebung unter Leitung von Albert Irminger den festlichen Anlass mit dem traditionellen Marsch der Zürcher SVP
Alfred Heer begrüsst Willkommenskultur…
Nationalrat Alfred Heer begrüsste als Präsident der ältesten SVP-Kantonalpartei der Schweiz auch viele Gäste anderer Kantonalparteien. Die Willkommenskultur im Albisgüetli stand am Beginn seiner Rede, in welcher er auch Bundesrat Ueli Maurer und besonders herzlich den Bundespräsidenten begrüsste. Diesem sprach er Verständnis aus für die Schwierigkeiten, die sich ihm ergeben, wenn man der EU den Volksentscheid zur Masseneinwanderung erklären muss. Denn die EU weiss ja gar nicht, was direkte Demokratie bedeutet. Die explodierenden Kosten spüren die Kantone und Gemeinden im Bereich der Sozialausgaben und Infrastruktur täglich. Er belegte in aller Deutlichkeit, dass die Zuwanderung für die Schweizer Volkswirtschaft ein Verlustgeschäft ist.
Stürmischer Applaus für Christoph Blocher
Alt Bundesrat Christoph Blocher, Vizepräsident SVP Schweiz, begeisterte die Zuhörerinnen und Zuhörer mit seinen Ausführungen. Sein Augenmerk richtete der Urvater der Albisgüetli-Tagung auf die Gefahr, die den Bürgern von den Richtern droht… Im Mittelpunkt seiner Standortbestimmung stand die Frage, wer denn in unserem Gemeinwesen, Gemeinde, Kanton und Staat entscheide. Sollen es Politiker, Professoren, Richter in Lausanne und Strassburg oder internatio-
nale Kongresse sein? Nein, es war, ist und bleibt der Stimmbürger, der unser Recht setzt.
In aller Deutlichkeit hat Christoph Blocher klar gemacht, dass die SVP der Garant für den Stimmbürger ist, um eine Entmachtung des Volkes zu verhindern. Das Versprechen «Wir werden eine Preisgabe unserer Unabhängigkeit nie zulassen», wurde mit stürmischem Applaus verdankt.
Bundespräsident beschwört die bürgerlichen Werte Bundespräsident Bundesrat Johann Schneider-Ammann wurde mit dem Versprechen empfangen, dass er entspannter und fröhlicher nach Hause gehen werde, als er gekommen sei.
Tatsächlich liess es sich der Bundespräsident 2016 nicht nehmen, sowohl in der Taverne als auch in der Uertenstube das Wort persönlich an die Anwesenden zu richten.
In seiner Gegenrede gestand er offen ein, dass Christoph Blocher viele Gefahren für unser Land frühzeitig erkannt und davor gewarnt habe und sich auch nicht davor gescheut habe, den Finger auf den wunden Punkt zu legen. «Im Namen des Gesamtbundesrates» sprach er unserer Ausschaffungsinitiative ab, dass sie der Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismässigkeit genüge. Die pointierte Äusserung stiess auf offensichtliches Missfallen. An dieser Stelle muss deutlich betont werden, dass es der politischen Tradition der Albisgüetli-Tagung nicht entspricht, seinen Unmut mit Pfiffen zu äussern. Rede und Gegenrede müssen weiterhin im gegenseitigen Respekt ausgeführt und akzeptiert werden. Dies entspricht dem demokratischen Gepflogenheiten der SVP
Tombola
Der überaus reich gefüllte Gabentisch wurde vom inspizierenden Beamten der Gewerbepolizei als «der schönste Tom-
bola-Tisch Zürichs» gelobt. Die Lose fanden auch dieses Jahr reissenden Absatz und es konnten im Rahmen der Auslosung attraktive Preise vergeben werden. Musikalisch begleitet wurde der zweite Teil des Abends durch die Ländlerformation Raphael Fuchs.
Freiwillige Helfer
Die Albisgüeti Tagung wurde auch dieses Jahr neben den Eintritten wieder vollumfänglich durch Spenden finanziert. Über 30 Gönner und Sponsoren leisteten einen Naturalbeitrag oder spendeten Geld. Wo sonst Event-Agenturen Geld verdienen leisten bei der SVP seit über einem Vierteljahrhundert viele Freiwillige wertvolle Milizarbeit. Über 40 Helferinnen und Helfer haben in freiwilliger Arbeit unseren Anlass perfekt vorbereitet und durchgeführt. Geni Zollinger (Wollerau) sorgte für die Technik, Monika Vontobel (Dielsdorf) schmückte die Tische und half überall. Kurt und Ueli Tobler (Buchs) waren für die Bühne verantwortlich und Stephan Camenzind (Buchs) stellte den Apéro sicher. Unter Leitung von Benny Zeltner (Regensdorf) wurden durch die Losverkäufer in allen Sälen die begehrten Tombola-Lose verkauft. Einen herzlichen Dank einmal mehr an Benno Müller (Zumikon) und sein bewährtes Helferteam, das die Riesenaufgabe der gesamten Tombola inklusive dem schönen Tombola-Buffet perfekt bewältigte und zum ersten Mal von Martin Götzl (Zürich) unterstützt wurde. Konrad Flückiger (Oberembrach) wurde in der Erstellung der Spender-Videos durch Werner Rüegg (Urdorf) begleitet.
Dank Kantonsrat Christian Mettler war auch dieses Jahr die Sicherheit hundertprozentig garantiert. Jürg Bosch (Urdorf) koordinierte die mannigfaltigen Aufgaben und stellte die Zusammenarbeit sicher. Die Herkules-Arbeit der Tischzuteilung haben Christoph Bähler und Reinhard Wegelin – wenn auch nicht immer zur Zufriedenheit von allen – nach bestem Wissen und Gewissen bewältigt, Vielen Dank!
Ausblick Albisgüetli-Tagung
Am Freitag, 20. Januar 2017, wird die 29. Albisgüetli-Tagung stattfinden. Im 2017 wird die SVP Kanton Zürich zudem ihr hundertjähriges Jubiläum feiern. Dies ist für das OK Anlass genug, das mit einem besonderen Anlass zu zelebrieren.
Unter dem Motto «Tradition ist nicht das Bewahren der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers» werden wir uns 2017 speziell der Jugend zuwenden. Zu gegebener Zeit gelangen wir mit der Bitte um Mithilfe für diesen Anlass an die Leser des Zürcher Boten.
Markus Binder, OK-Präsident

Elektrovelo, Fr. 3800.–
Jakob Grimm, J. Grimm AG, Muldenservice, Kehricht-Transporte, Oetwil am See, www.grimm.ch
Ferienaufenthalt für 2 Personen in Zermatt, inkl. einem Heli-Rundflug, Fr. 2000.–Kantonsrat Jürg Sulser, Otelfingen, Sulser Group, www.juerg-sulser.ch
4 Tage Riederalp, Halbpension, Wellness, 2 Personen, Wanderpass all. incl., Golfhotel Riederhof, Fr. 1420.–
Elisabeth und Karl Mühlebach, Zug
Schweizerkreuz Tischuhr, Fr. 1291.–
Andreas Mossner, Advision, Partime Uhren, Zürich, www.partime.ch
Komplett-Set für Handwerker, inkl. Bohrhammer, Bohrschrauber und Stichsäge, Fr. 1233.–
Sven Saladin, Gemeinderat, Geschäftsführer Airproduct AG, Oberwil-Lieli AG, www.airproduct.ch
Geschenkmünzen für das Einkaufszentrum Glatt, Fr. 1200.–
Oskar Meier, Architekturbüro Oskar Meier AG, Bülach, www.omag.ch
Reisegutscheine, Fr. 1200.–
Kantonsrat Hans-Peter Amrein, Küsnacht, www.hpamrein.ch
Gutschein für Schmuck oder eine Uhr, Fr. 1000.–alt Kantonsrat Stefan Krebs, Krebs AG, Elektro-, Uhren- und Schmuck-Fachgeschäft, Pfäffikon ZH www.krebsag.ch
Jelmoli-Einkaufsgutschein, Fr. 1000.–
Nationalrat Andreas Glarner, Careproduct AG, Oberwil-Lieli AG, www.careproduct.ch
Heli-Rundflug für 2 Personen, Fr. 1000.–
Dr. Ueli Schlüer, Schweizerzeit, Flaach, und Markus Baumann, BB HELI AG, Zürich
Reisegutscheine, Fr. 1000.–
Mario Gratwohl, Geschäftsführer der Gratwohl Automobile AG, Nesselnbach AG, www.gratwohlautomobile.ch
Möbeltresor mit Feuer- und Einbruchschutz, Fr. 940.–
Carmen Züblin und Giuseppe Caruso, Züblin-Firesafe, Spreitenbach, www.zueblin-firesafe.ch
XXL-Früchtekorb, Fr. 800.–
Pino Sette, Coiffeur da Pino, Wartauweg 18, Zürich-Höngg, www.dapino-zuerich.ch
Globus-Einkaufsgutscheine, Fr. 800.–
Jakob Grob, Uster-Nänikon, Grob Metallbau AG, Metallbearbeitung, Schlosserei, Zürich, www.grob-metallbau.ch
Wellness-Wochenende im Belvédère Scoul, Fr. 800.–
Nationalrat Bruno Walliser, Kaminfegermeister, Gemeindepräsident, Volketswil, www.brunowalliser.ch
Reisegutscheine, Fr. 800.–Urs Brunner, Bassersdorf
XXL-Früchtekorb, Fr. 800.–
Bildungsrat Samuel Ramseyer, Niederglatt
Gutschein für ein Wochenende für 2 Personen im Hotel Bad Horn am Bodensee, Fr. 800.–alt Nationalrat Walter Frey, Küsnacht, Emil Frey AG Automobile, www.emil-frey.ch
Armbanduhr Partime, Fr. 740.–Andreas Mossner, Advision, Partime Uhren, Zürich, www.partime.ch
Weitere Unterstützung
Kavalleriemusik, Jakob Grimm, J. Grimm AG, Muldenservice, Kehricht-Transporte, Oetwil am See, www.grimm.ch; Anteil an Grossprojekten, Kantonsrat Peter Uhlmann, Dinhard; Tischnummerierung und Servietten, Alexander Segert GOAL AG, politische und andere Werbung, Andelfingen, www.goal.ch; Weinkarte Menu, alt Kantonsrat Willy Haderer, Unterengstringen, Druckerei Haderer, www.hadererdruck.ch; Apérowein, alt Kantonsrat Ueli Welti, Weine, Küsnacht; Apérosnacks, alt Kantonsrat Paul Zweifel, Zweifel Weine, Zürich-Höngg, www.zweifel.ch; Dekoration mit Blumen Bühne, Frau Fabiani, Teilsponsoring, MARSANO AG; Samariterposten, Kantonsrat Hans-Peter Amrein, Forch, www.hpamrein.ch; Baumerfladen, René Schweizer, Konditorei Voland, Bauma, www.baumerfladen.ch; SVP -Pralinen, Hans Keller, Beck Keller, Regensdorf, www.beckkeller.ch; Frischgemüse, Claudia und Beat Huber, Buchs; Fleisch und Wurstwaren, Bruno Reichmuth, Schwyz; Weine & Spirituosen, Philip und Nicole Ohlin, Fine Spirits, Kilchberg, www.finespirits.ch; Weltwoche Jahresabonnemente, Nationalrat Roger Köppel, Küsnacht; Videoproduktion, Paul Egli, CCG, Bachenbülach, www.ccg.ch; Anteil an Grossprojekten, Nationalrat Thomas Matter, Meilen, www.thomasmatter.ch; Weine und Gutscheine, Roland Müller, Benken, www.weingut-wylandblick.ch; Anteil an Grossprojekten, alt Kantonsrat Arnold Suter, Kilchberg
Wir danken ganz herzlich für die wertvolle Unterstützung.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren nächsten Besorgungen wohlwollend diese Gönner der Albisgüetli-Tagung.
Das OK Albisgüetli und die Zürcher SVP
Wie im Vorfeld angekündigt, sind sämtliche Reden der diesjährigen Albisgüetli-Tagung aufgezeichnet worden und auf der Homepage der SVP des Kantons Zürich www.svp-zuerich.ch abrufbar.
Dort finden Sie die kompletten Videos der Auftritte von alt Bundesrat Christoph Blocher, von Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann sowie von Parteipräsident und Nationalrat Alfred Heer. Die Reden können auch in gedruckter Form beim SVP-Sekretariat kostenlos angefordert werden Telefon 044 217 77 66 sekretariat@svp-zuerich.ch.
Weitere Berichte und Bilder zur Albisgüetli-Tagung finden Sie auf den Seiten 4 und 5 sowie im Internet unter www.svp-zuerich.ch

Eine einzigartige Staatsform
In fast allen Rankings steht die Schweiz besser da, als die anderen Länder. Nicht etwa weil wir Schweizer tüchtiger, weiser oder kreativere Menschen wären. Auch Politiker haben wir nicht die besseren. Der Hauptgrund, warum die Schweiz so viel besser dasteht, ist ihre besondere Staatsform, die unsere Vorfahren geschaffen haben. Diese ruht auf soliden Staatssäulen, die sich in der Lebenswirklichkeit bewährt und uns dauerhaften Frieden und einen einzigartigen Wohlstand gebracht haben. Es geht um die Unabhängigkeit, die direkte Demokratie, die dauernd bewaffnete Neutralität, den Föderalismus, die Freiheitsund Menschenrechte und die liberale Marktwirtschaft.
Aber jede einzelne dieser Staatssäulen ist heute trotz ihrer eindrücklichen Erfolgsgeschichte bedroht – im Innern bedroht noch mehr als von aussen. Der Bundesrat und die Volksvertreter haben vor wenigen Wochen feierlich ihren Eid auf die Verfassung abgelegt, wo in Artikel 2 steht: «Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.» Doch was passiert heute? Bundesbern ist bereit, der EU entgegenzukommen, welche die Schweiz jetzt institutionell in die EU integrieren will. Verharmlosend wird das «Rahmenvertrag» oder «Vertrag zur Erneuerung des bilateralen Weges» genannt. Aber es ist nichts anderes als ein Kolonialvertrag, der die über 700 Jahre alte schweizerische Unabhängigkeit beenden und in die EU münden würde. Gleichzeitig wird die weltweit einzigartige Volkssouveränität der Schweiz zunehmend eingeschränkt und ausgehebelt. Man stellt internationales Recht über das vom Volk gutgeheissene Landesrecht und missachtet damit den Volkswillen. Man will die kriminellen Ausländer nicht ausschaffen und missachtet auch den Volkswillen. Man will die Masseneinwanderung nicht stoppen und missachtet den Volkswillen. Der Volkswille soll nur noch gelten, wenn er der Obrigkeit passt.
Hier geht es um die grundlegendste Frage des Staates: Wer entscheidet in unserem Gemeinwesen? Sind es Poli-
tiker, Professoren, Richter in Lausanne oder Strassburg, sind es irgendwelche internationale Kongresse? In der Schweiz ist die Antwort seit Jahrhunderten klar: Es ist das Volk, die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen – der Souverän – als oberste Instanz. Er setzt das Recht.
Die Staatssäulen verteidigen
Die Behörden – Parlament, Regierung, Verwaltung und Gerichte – sind alle an das von der Mehrheit des Volkes erlassene Recht gebunden. Das Recht und gerade auch die Menschenrechte – das hat die Geschichte eindrücklich bewiesen – sind in der Demokratie besser aufgehoben als in einem Gremium mit einigen Richtern und internationaler völkerrechtlicher Betriebsamkeit. Diese Staatsäulen zu verteidigen, ist gerade heute der Bürger erste Pflicht. Und diese müssen auf die SVP zählen können. Daran gibt es nicht zu rütteln!
Eine Entmachtung des Volkes und die Preisgabe der Unabhängigkeit werden wir nie zulassen. Da könnte uns das Parlament auch sieben Bundesräte zugestehen, die SVP müsste und würde gegen die Preisgabe von Volkrechten und der Volkssouveränität antreten.
Der Weg in die Diktatur Wir treffen uns hier zur Albisgüetli-Tagung mitten in der «Arglist der Zeit», wie es schon im Bundesbrief von 1291 hiess. Schon damals ging es wie später in der Schweizer Geschichte immer wieder um die Frage: Wer soll im Lande das Sagen haben? Wer sieht, wie heute die Schweizer Gesetze, die schweizerische Ordnung, der schweizerische Gesetzgeber, also der Schweizer Bürger, ausgehebelt und umgekrempelt wird, wer sieht, dass Behörden, Gerichte und vor allem internationale, ausländische Gesetzgeber immer mehr das Sagen haben, der muss zum Schluss kommen: Bundesbern hat den Weg in die Diktatur angetreten. Sie mögen erschrecken, meine Damen und Herren, die Lage ist ernst: Wer Ohren hat, der höre, wer Augen hat, der sehe: Wir stehen vor einem stillen Staatsstreich. Nun meine Damen und Herren, für Verwaltung, Regierung und Parlamentsmehrheit ist die Missachtung des Volkswillens zur Gewohnheit, wenn nicht zum Programm geworden ist.
Wir wollen keinen Richterstaat
Der erbitterte Kampf gegen die Durchsetzungsinitiative von Politikern, Behörden, Verwaltung und Richtern ist ein deutliches Zeichen. Die anderen Parteien wollen die kriminellen Ausländer nicht ausschaffen, obwohl dies Volk und Kantone vor über fünf Jahren unmissverständlich beschlossen haben. Die Situation hat sich deutlich verschärft, nachdem sich nun auch die höchsten Richter des Landes, die Recht sprechen sollten, auch nicht mehr an das von Volk und Ständen gesetzte Recht halten. Sie beginnen, sich mit Verweis auf internationales Recht über den schweizerischen Gesetzgeber zu erheben. Dabei sieht unsere Verfassung ausdrücklich vor, dass die demokratischen Entscheide Vorrang vor der rechtlichen Auslegung haben. Die Schweizerinnen und Schweizer wollen keinen Richter-

staat. Denn sie wissen aus der historischen Erfahrungen, dass sich in Diktaturen gerade die Richter den jeweiligen Diktatoren schnell und bereitwillig an den Hals geworfen haben.
Alarmierende Beispiele für diese Entwicklung sind neuere Entscheide unseres Bundesgerichts, speziell das verhängnisvolle Urteil vom 12. Oktober 2012 über die Ausschaffung eines mazedonischen Drogenhändlers. Hier nahm das Bundesgericht erstmals unmittelbar Einfluss auf einen Gesetzgebungsprozess im Parlament und machte sich gewissermassen selbst zum Gesetzgeber, indem es generell fremdes Recht über das Landesrecht stellt und das Schweizer Volk entrechtet.
Ein stiller zwar, aber dennoch ein Staatsstreich. Die neueste Begründung für die Missachtung des Volkswillens ist die Aussage von zwei ehemaligen und eines amtierenden Bundesrichters, man wende sich gegen die Diktatur der (Volks-)Mehrheit. Offenbar wollen die Bundesrichter eine Diktatur der Minderheit! Weiter hat am 26. November 2015 das Bundesgericht entschieden, im Sinne einer «möglichst parallelen Rechtssprechung» die Praxis des Europäischen Gerichtshofs prinzipiell zu übernehmen; im Zweifel gilt also in Lausanne die Gesetzesauslegung der EURichter.
Trotz dem Ja des Volkes zur Massenzuwanderungsinitiative, die seit zwei Jahren Verfassungsrecht darstellt, stellt das Urteil fest: «Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen bereits entschieden, dass diesem gegenüber dem nationalen Recht Vorrang zukommt, selbst wenn das Gesetz vom Freizügigkeitsabkommen bewusst abweichen würde.»
Das Volk, der Gesetzgeber, ist also nicht mehr frei, sondern muss sich gemäss den Bundesrichtern nicht dem Verfassungsgesetzgeber sondern dem EU-Willen unterziehen. Der Volkswillen und die Verfassung sollen bei der Personenfreizügigkeit mit der EU nicht mehr berücksichtigt werden. Wir müssen uns also nicht nur vor fremden Richtern hüten, sondern zunehmend auch vor den eigenen Richtern! Darum ist die Volksinitiative der SVP wonach das Schweizer Recht verfassungsmässig Vorrang vor dem internationalen Recht haben muss, so wichtig. Die richterliche Unabhängigkeit ist hochzuhalten, damit die Richter das tun können, was sie müssen, aber nicht, damit sie tun können, was sie wollen. Sie haben recht zu sprechen, sich aber nicht über das legitimierte schweizerische Recht hinwegzusetzen. Der Auftrag der Bundesrichter besteht nicht darin, zu politisieren, sich zusammen mit andern Staatsbehörden gegen die Verfassung und gegen die Bürger zu verbünden und damit einen stillen Staatsstreich auszuführen.
Die Aufgabe des Bundesgerichts ist in erster Linie der Schutz der Freiheit und der Rechte der Bürger. Und jetzt stellt es ausländisches Recht und fremde Richter eigenmächtig über das schweizerische Recht.
Dass dies die Bundesverwaltung, der Bundesrat, die Parlamentsmehrheit und alle Kantonsregierungen auch tun, macht die Sache nicht besser, sondern schlimmer.



Warum werden eigentlich die Bundesrichter nicht vor dem Wahlgremium, d.h. vor der Bundesversammlung vereidigt? Die SVP muss jetzt in einem Vorstoss verlangen, dass sämtliche Bundesrichter als Vertreter der dritten Gewalt vor der Vereinigten Bundesversammlung vereidigt werden – genau wie die Bundesräte, der Bundeskanzler, die Parlamentarier und im Kriegsfall der General. Sämtliche Bundesrichter sollen vor den versammelten 246 Vertretern von Volk und Ständen «vor Gott, dem Allmächtigen» schwören oder geloben, die schweizerische Verfassung und die schweizerischen Gesetze zu beachten und die Pflichten ihres Amtes gewissenhaft zu erfüllen.
Wichtige Eidesformel
Zur Verfassung gehört insbesondere auch der Zweckartikel 2: «Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.» Dieser vor der Bundesversammlung abgelegte Eid würde den Bundesrichtern verbieten, statt schweizerische Interessen die EU -Interessen zu vertreten und sich statt rein richterliche auch sehr grosszügige gesetzgeberische Kompetenzen anzumassen. Auch ist bei den stets etwas leichtfertig vorgenommenen Richterwahlen bei jedem Richter zu prüfen, ob er dem demokratisch gesetzten Recht oder internationalem Recht oder schwammigen Rechtsgrundsätzen, die gerade in Mode sind, den Vorrang gibt. Dringend ist diese Prüfung bei den Bundesverwaltungsrichtern, insbesondere bei den Richtern in der Kammer, welche die Asylfälle beurteilt. Sie setzen sich leichtfertig über das Asylgesetz, welches das Volk ausdrücklich beschlossen hat, hinweg, das es verbietet, Kriegsflüchtlinge als anerkannte Flüchtlinge aufzunehmen, […]
Unser Recht ist nur legitimiert durch die politische Gemeinschaft der Staatsbürger beziehungsweise deren Mehrheit.
Wenn die Minderheit beginnt, Recht über die Mehrheit zu setzten, haben wir die Diktatur.
Die Schweiz hat mit dem Volk als oberstes souveränes Organ gute Erfahrungen gemacht. Der Schutz der Freiheit und der Rechte des Volkes ist bei uns ein verfassungsmässiger Staatszweck. Dessen ungeachtet schränken Politiker aus Eigennutz die Volksrechte immer mehr ein. Dabei ist die Demokratie die beste Hüterin der Menschenrechte. Das zeigt die Geschichte eindrücklich. So sagte der grosse Staatsrechtler Zaccaria Giacometti: «Fehlentscheide der freiheitlichen Demokratie wiegen um der Freiheit willen nicht schwer. Die Bürgerinnen und Bürger können als Träger der Freiheitsund Menschenrechte nicht zugleich deren Feind sein.»
Die SVP hat die grosse Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich die Politiker keine ungebührliche Macht anmassen und sich nicht zu Diktatoren aufschwingen. Diese Diktatoren tragen keine Uniformen, Stiefel und prunkvolle Orden mehr. Sie kommen in ganz normalen Anzügen und Kravatten daher. Oder auch mit Handtäschchen und Lippenstift. Denn es gibt bekanntlich neben den Diktatoren auch Diktatorinnen.
Hohe Erwartungen an die SVP Ja, die SVP steht in den nächsten Jahren vor grossen Aufgaben. Sie braucht Politiker, die nicht an sich selber denken, sondern an die Interessen der Bevölkerung. Wenn die SVP die hohen Erwartungen erfüllt, wird sie mitsamt ihren Anliegen mit noch mehr Einfluss belohnt. Wenn sie versagt, wird sie bei den nächsten Wahlen bestraft und kann ihren Auftrag weniger gut erfüllen.Am besten wäre es, unsere Politiker gingen von Zeit zu Zeit in die Berge, um Übersicht zu gewinnen und die Ansichten der einfachen Bürger zu vernehmen. Ich selber lerne am meisten von den Betrufen unserer Älpler. So von einem Schafhirt auf dem Uri-Rotstock, der rief «Wett lieber, Herr, es Schaf, wo bocket, als Bundsröt, wo z’Brüssel hocked.» In diesem Sinne wünsche ich uns allen viel Erfolg und ein gutes 2016. Es lebe die Schweiz! Vive la Suisse! Viva la Svizzera!

von Stefan Urech
Über Freisinn, Gemeinsinn und Irrsinn
Ich staunte nicht schlecht, als ich kürzlich in der NZZ las, dass Andri Silberschmidt, der neue Shooting Star des Zürcher Jungfreisinns, sich eine zukünftige Zusammenarbeit mit der SVP schlecht vorstellen könne. Diese sei nämlich zu staatstreu und zu wenig liberal. Früher hätte ich dem FDPler diese erzliberale Haltung vielleicht noch abgekauft. Nachdem ich die Freisinnigen nun aber während etwas mehr als zwei Jahren im Zürcher Gemeinderat live erlebt habe, hat sich mein Bild von den angeblichen Liberalen verändert.
Nicht zuletzt in der Budgetdebatte zeigte sich nämlich, dass der staatliche Aufgabenkatalog der FDP weit grösser ist als derjenige der SVP. Dazu gehört gemäss «liberalem» Gedankengut à la FDP beispielsweise ein Sekten-Informations-Büro, ein Informationszentrum für «Dritte-Welt-Frauen», eine telefonische Helpline für Homosexuelle, «Fanarbeiter» zur Begleitung von GC- und FCZFans an die Spiele, ein Verein namens «Pinocchio» zwecks Erziehungsberatung für Stadtzürcher Eltern und ein Theater an der Winkelwiese, das pro Monat etwa so gut besucht ist wie die Besuchertribüne im Rathaus an einem Mittwochnachmittag. Der FDP, die im Wahlkampf unter dem Leitwort «Gemeinsinn» die Freiwilligen- und Vereinsarbeit beschwört, fehlt im politischen Alltag leider immer wieder der Mumm, überflüssigen staatlichen Institutionen die Gelder zu streichen. Bei obiger Aufzählung handelt es sich zwar um «kleine» Beträge zwischen 10 000 und 250 000 Franken. Die Budgetdebatte dieses Jahr war aber bloss eine Ouvertüre zur Symphonie, die vor zwei Wochen im Rathaus gespielt wurde. Unter dem Dirigenten Daniel Leupi (grüner Finanzvorsteher) spielte die FDP die erste Geige bei der Verstaatlichung der Tonhalle und dem Schuldenerlass für die finanziell ruinierte Trägerschaft. Ganz im griechischen Stil erliess die ach so staatskritische und liberale FDP der Tonhalle rund 80 Millionen Franken Schulden und stimmte der Umwandlung von einer privatrechtlichen in eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft zu. Diese staatliche Komposition kommt dem Steuerzahler teuer zu stehen: sie kostet nämlich eine Viertelmilliarde. SVP -Stadtparteipräsident Roger Liebi wies zudem darauf hin, dass der jährlich wiederkehrende Beitrag an das Orchester mit 19,5 Millionen rund 7 Millionen höher ausfällt als die jährlichen Subventionen des Wiener Stadtparlaments für sein weltberühmtes Ensemble. In den Medien profiliert sich die FDP gern als Heldin gegen überflüssige Bürokratie, um dann im politischen Alltag das pure Gegenteil zu vertreten. Ich bin stolz auf die SVP, die als momentan einzige bürgerliche Partei nicht Wasser predigt und dann, wenn es darauf ankommt, doch lieber den feinen Wein einschenkt, sondern ihren liberalen Werten treu bleibt, auch wenn es mal ans Eingemachte geht.
An der Gemeinderatssitzung von dieser Woche ist über zwei Postulate debattiert worden, die wieder einmal deutlich machen, wie die Sozialwissenschaften Ideologie statt Wissenschaft betreiben.

Roberto Bertozzi
Gemeinderat SVP Zürich 11
Bei den Postulaten geht es um die «Städtische Mütter- und Väterberatung» und um «Ausserfamiliäre Betreuungseinrichtungen».
In beiden Postulaten verlangen die Initianten, dass der Stadtrat prüfen soll, wie mit geeigneten Massnahmen der Anteil von männlichem Personal erhöht werden kann. Zielvorgabe ist, dass Männer und Frauen in den genannten Institutionen mit je mindestens 35 Prozent vertreten sein müssen, was heute nicht der Fall ist, da die Gruppe der Männer untervertreten ist.
Als Begründung für ihre Forderung geben die Initianten an, dass es aus Sicht der Gleichstellung der Geschlechter wünschens- und erstrebenswert ist, den Männeranteil in den vorgenannten städtischen Institutionen zu erhöhen. Damit möchte man unter anderem die bestehende Zementierung der Rollenmuster in der Gesellschaft entgegenwirken und erreichen, dass Männer mehr Mitverantwortung in typischen Frauenberufen übernehmen.
Zudem sind Frauenberufe «prima Männerberufe» – nur wissen es die Männer noch nicht! Wenn das wirklich so ist, fragen wir uns, wieso es heute nicht mehr Männer in diesen «Frauenberufen» gibt?
Im Grundsatz ist es begrüssenswert, wenn beide Geschlechter in etwa gleicher Anzahl in den verschiedenen Berufen vertreten sind. Dies schafft einen gesunden Ausgleich der Kräfte, indem sich Frauen und Männer nicht nur privat, sondern auch beruflich ergänzen. Beachten muss man aber, dass jeder Beruf spezielle Anforderungen an die persönliche Eignung stellt, damit dieser gut ausgeführt werden kann. Dabei spielen die biologischen Anlagen eine zentrale Rolle.
Die biologische Anlage determiniert, inwieweit jemand für einen Beruf geeignet ist oder nicht. Primär ist es nicht ausschlaggebend, ob eine Frau oder ein Mann einen bestimmten Beruf ausübt, sondern, dass der Bewerber oder die Bewerberin die erforderlichen Talente und Begabungen, die für die zu besetzende Stelle relevant sind, mitbringt. Dennoch gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede, die durch die Evolution entstanden und zu berücksichtigen sind. Dies erklärt dann auch, wieso die Frauen in den vorgenannten Institutionen übervertreten sind. Im Einzelfall kann es aber durchaus sein, dass ein Mann für einen typischen Frauenberuf besser geeignet ist als eine Frau. Trotzdem wird es auch in Zukunft so sein, dass Frauen wie Männer in gewissen Berufen einseitig übervertreten sein werden.
Forschungs- und Bildungskredite für die Sozialwissenschaften kürzen Im Gegensatz zu den «roten» Wissenschaften, den Sozialwissenschaften, auf die sich die Initianten mit ihren Postulaten zur Gleichmachung der Geschlechter stützten, stützt sich das Menschbild der SVP auf die Naturwissenschaften. Geschlechtsunterschiede sind biologisch bedingt. Menschen kommen nicht als «Tabula rasa» bzw. als unbeschriebenes Blatt auf die Welt, so wie es die Linken gerne hätten, weil die Menschen dann beliebig formbar wären, sondern mit einer bestimmen Persönlichkeit, die im Laufe des Lebens nur bedingt veränderbar ist.
Eine fixe Männerquote einzuführen bedeutet demzufolge, in Kauf zu nehmen, einem Mann den Vorrang zu geben, nur weil er Mann ist, auch wenn eine Frau besser für den Beruf qualifiziert ist. Das ist falsch und widerspricht dem gesunden Menschenverstand! Wer das Gegenteil behauptet, handelt nicht wissenschaftlich, sondern ideologisch! Denn Wissenschaft beruht auf Wahrheit – Ideologie auf Ideen, die sich allzu oft als Luftschlösser entpuppen und Wunschdenken bleiben, weil sie nicht die Realität abbilden.

traditioneller Anlass unter freiem Himmel der SVP Zürich-Schwamendingen
o erierte Heissgetränke, Pot-au-feu und Servelas zum Selberbräteln
Vortrag Frauenchor Schwamendingen
Referate alt Nationalrat Hans Fehr und Präsident Junge SVP Zürich Pascal Theiler


Samstag, 30. Januar 2016 ab 14:00 Uhr Aussichtspunkt Waldrand „Ziegelhöhi“ Hüttenkopfstrasse (oberhalb Restaurant Ziegelhütte), Zürich
Unabhängig bleiben www.svp-schwamendingen.ch
Die schädliche Wirkung der Sozialwissenschaften auf Wissenschaft und Gesellschaft ist heute allgegenwärtig spürbar. Beispiele dafür sind die Abwertung der Sinnesorgane unter dem Vorwand der Unzuverlässigkeit, was letztlich nicht anderes bedeutet, als das Individuum abzuwerten. Gleichzeitig haben sich die Sozialwissenschaften der «Werturteilsfreiheit» verschrieben, obwohl sie selbst werten – nur falsch –, weil es eine ideologische und nicht eine wissenschaftliche Wertung ist! Werten ist sinnes- und neurophysiologisch verankert und deshalb unvermeidbar. Das Gegenteil zu behaupten, ist unwissenschaftlich! Die Bemühungen müssen darauf beruhen, wie man richtig wertet! Und dafür sind die Sinnesorgane
und die darauf beruhende Menschenkenntnis unverzichtbar.
Seit dem «Sturm der Hochschulen» in den 1970er-Jahren durch die Linken, verbreiten die «roten» Sozialwissenschaften in sektiererischer Art und Weise ihre gleichmachende Ideologie unter dem Deckmantel der Wissenschaft wie ein Virus in der Gesellschaft aus. Die bürgerlichen Parteien kapitulierten vor der roten Übermacht. Seitdem finanzieren Bund und Kantone die linke Propagandamaschinerie an den Hochschulen jährlich mit Hunderten von Millionen Franken. Erst seit Kurzem regt sich dagegen Widerstand an. Diesem Gebaren ist endlich entschieden entgegenzutreten, indem die Sozialwissenschaften an den Hochschulen eingeschränkt werden! Mit Kürzungen der Forschungs- und Bildungskredite auf Bundeseben oder mit der Einführung eines Numerus clausus.
zur Ausschaffung krimineller Ausländer
www.Durchsetzungs-Initiative.ch
Wöchentlich, ja täglich, erreichen uns Meldungen zu Straf- und Gewalttaten aus verschiedenen europäischen Ländern. Zunehmend auch aus der Schweiz und häufig von Straftätern ausländischer Herkunft verübt.

Martin Götzl Gemeinderat Fraktionschef SVP Zürich 11
Dies belegen zahlreiche Statistiken zu Gewaltverbrechen sowie die kantonalen Vollzugsbelegungszahlen deutlich. Die SVP weist seit Jahren auf diese Entwicklung hin. Entsetzt nehmen wir von Vorfällen wie in Paris, in Köln, in Weil am Rhein, in Salzburg und anderen Ortschaften Kenntnis. Auch Zürich wurde von Gewalttaten «neuer Dimension» eingeholt, mit zuspitzenden Tatbeständen in den letzten Wochen. Der Stadtrat – schweigend! Am 28.02.2016 stimmt das Volk über eine eidgenössische Vorlage ab: die Durchsetzungsinitiative.
Diese Abstimmung steht in Bundeskompetenz. Gleichwohl schaltet sich der Gesamtstadtrat von Zürich in den Abstimmungskampf ein. Der Stadtrat von Zürich positioniert sich gegen die Durchsetzungsinitiative. Befremdend und unverständlich ist, dass der Stadtrat zahlreiche sicherheitsrelevante Fragen zu beantworten hat und dies nicht tut. Antworten – keine. Statements – keine. Strategie – keine. Dies ist aufgrund des Schweigens anzunehmen. Opfer und Geschädigte werden mit Hohn übersät.
Stattdessen engagiert sich der Gesamtstadtrat im Abstimmungskampf zur «Ausschaffung krimineller Ausländer». Dies mit einer Medienmitteilung und auch auf der offiziellen Webseite
der Stadt Zürich. Der Stadtrat argumentiert unter anderem mit «Zürich begegnet allen Menschen mit Respekt und pflegt ein gutes Verhältnis mit seinen Nachbarn». Mit Verlaub, wo bleibt der Respekt gegenüber den Opfern? Und, geschätzte Damen und Herren, ist es wirklich die Aufgabe des Stadtrates, sich aktiv in einen eidgenössischen Abstimmungskampf einzuschalten. Oder ist es vielmehr die Aufgabe einer Stadtregierung, Antworten und Strategien vorzugeben, wie die aktuellen Herausforderungen der Stadt gelöst werden können?
In mehreren politischen Vorstössen hat die SVP Ihre Bedenken und Ihre Forderungen positioniert. Es ist offensichtlich, dass sich der Stadtrat hüten wird, die offenen Fragen vor dem 28.02. 2016 zu liefern. Stattdessen heizt der Stadtrat die Sicherheitsbedenken weiterhin an. Asylunterkünfte in dicht besiedelten Gebieten werden realisiert und die Bevölkerung wird kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt. Kürzlich wurden einige «Schlüsselpersonen aus dem Quartier» zur jeweiligen Veranstaltung eingeladen. Im Kreis 1 und 9 finden diese infolge weiterer geplanter Asylunterkünften statt. Fehlende Sicherheitsstrategie. Intransparenz. Hohn mit aktivem Eingriff in den Wahlkampf. Das Volk hat nun die Möglichkeit, eine Antwort zu geben. Mit einem JA zur Durchsetzungsinitiative und dem konsequenten Ausschaffen krimineller Ausländer. Opferschutz vor Täterschutz.
So wie es der Volkswille schon einmal gefordert hat. Und im Sinne der inneren Sicherheit.
Sind Übergriffe vor allem auf Frauen, wie wir sie über Neujahr erfahren mussten, wirklich so neu? Waren die diesbezüglichen Vorkommnisse auf dem Tahir-Platz vor einigen Jahren so überraschend? Da waren doch auch Übergriffe in Indien? 1968 war ja ohnehin ein besonderes Jahr. In diesem Jahr sind meine Frau und ich in den Ferien nach Istanbul gelangt. Es war auch der Besuch des Grossen Bazar unter den Sehenswürdigkeiten. Aber schon nach kurzer Zeit kam von meiner Frau die massive Forderung: Ich will raus hier. Ich staunte –, wir waren ca. fünf Minuten drin, es war ja spannend all das Neue zu betrachten – aber Befehl ist Befehl. Draussen habe ich dann meine Frau gefragt, was los sei: Glaubst du, ich lasse mich dauernd begrabschen? Ich hatte nichts gemerkt. Meine Frau war für unsere Verhältnisse normal und gesittet gekleidet. Musste man ja auch, wenn man eine Moschee am gleichen Tag anschaut.
Dieses Erlebnis hatten wir eigentlich vergessen, kam uns aber jetzt wieder in den Sinn, zusammen mit anderen ähnlichen Gegebenheiten in Ägypten, Tunesien – sobald man sich etwas ausserhalb der Touristengrenzen bewegte. Als liberal denkende Menschen war uns das gar nicht so aufgefallen. Aber im heutigen Umfeld bekommen diese Vorfälle eine andere Bedeutung. Sind es nur Einzelfälle, oder muss man dies in einem grösseren Zusammenhang betrachten?
Zumindest werden Tendenzen aufgezeigt, die meines Erachtens für unsere Kultur bedrohlich sind. Es zeigt auch, dass wir mit unserer liberalen und behäbigen Haltung und der politischer Korrektheit gar nicht realisieren wollen, was vor allem unseren Frauen gegenüber abgeht – heute und in den nächsten Jahrzehnten.
Werner Huber, Winterthur
«Die 62 Reichsten besitzen so viel wie die halbe Weltbevölkerung»
Als wäre die Vermögensungleichheit eine neue Erkenntnis, bedienen sich abermals mehrheitlich links-grüne Aktivisten dieser Schlagzeile, um für eine wirtschaftsfeindliche Umverteilungspolitik zu weibeln. Ihr fundamentaler Irrglaube besteht in der von Neid geprägten Annahme, dass die halbe Welt arm sei, nur weil andere reicher sind.
Doch ganz im Gegenteil: Der dritten Welt ging es gemäss aktuellem UNBericht noch nie so gut wie heute. Und dies nicht zuletzt wegen einem genesenden Welthandel und Reformen von Dutzenden ehemals sozialistischen Staaten.
Ja, vielleicht sind selbst einige dieser 62 Reichsten nicht ganz unschuldig an
den Entwicklungserfolgen, so wollen unter anderem die Philanthropen Warren Buffett, Bill Gates und Marc Zuckerberg den Grossteil ihres Vermögens für wohltätige Zwecke hinterlassen.
Zu guter Letzt: Man nehme das Geld den 62 Reichsten nach sozialistischer Manier weg und verteile es auf die halbe Weltbevölkerung, jeder würde mit $477 beschenkt. Die Zahlen beziehen sich dabei auf die aktuelle Forbes-Liste. Klar ist, das einmalige Taschengeld würde nachhaltig wohl wenig nützen, der Aufschrei nach Gleichverteilung ist somit lediglich nackter Populismus einiger kurzsichtiger Träumer.
Simon Binder, Illnau-Effretikon
Es ist unerhört und beispiellos, dass Rechtsprofessoren in der Diskussion um die Durchsetzungsinitiative offen Richter zum Rechtsbruch und zur Arbeitsverweigerung aufrufen. Wie würde man wohl einen entsprechenden Aufruf gegen Entscheide des legitimen Verfassungsgebers in einem anderen Land nennen?
Und ausgerechnet Rechtsprofessoren sollten zudem wissen, dass es normal ist, dass die rechtssetzende Staatsgewalt definiert, wo ein Richter Ermessen hat und wo nicht. Es gibt denn in allen Gesetzen zahlreiche Beispiele von Automatismen, wo man durchaus auch die mittlerweile inflationär aufgeworfene Frage nach der Verhältnismässigkeit stellen könnte (z.B. der jüngste Rasertatbestand ge-
mäss Art. 90 Abs. 4 SVG oder die Ausweisung aus einer Wohnung bei Zahlungsverzug ohne Rücksicht auf einen Härtefall gemäss Art. 272a Abs. 1 lit. a OR).
Wenn Richter ausgewählte Normen der Verfassung ignorieren sollen, so stellt sich die Frage, welche Normen sie sonst noch ignorieren sollen, wer das bestimmt und wie sich dieses Gremium als Ersatz-Gesetzgeber legitimiert. Oder soll jeder Richter selber nach Gutdünken das Recht ausser Kraft setzen, wenn er es gerade nicht «verhältnismässig» findet? Wofür da argumentativ das Fundament gelegt wird, mag sich jeder selber überlegen.
Benedikt Hoffmann, Kantonsrat und Bezirksrichter, Zürich
LESERBRIEF
Bildungsausgaben genauer hinterfragen
Mehr Geld für die Bildung entspricht meinem Credo, aber es gilt auch der Umkehrsatz: Mehr Bildung fürs Geld. Für die Führung eher kleiner Klassen und Halbklassenunterricht in einzelnen Fächern sind Investitionen sinnvoll. Auch die Lehrerlöhne müssen konkurrenzfähig bleiben.
Anderseits darf man ruhig hinterfragen, ob der riesige Aufwand für gewisse fragwürdige gesellschaftliche Ansprüche gerechtfertigt ist. Dazu gehören der ineffiziente frühe Unterricht in zwei Fremdsprachen oder die Integration verhaltensschwieriger Schüler in die Regelklassen.
Was da an Geld für Stützkurse und für Stabilisierungsprogramme benötigt wird, fehlt andernorts.

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Juristische Grosszügigkeit gegenüber kriminellen Ausländern
Es bestehen keine glaubwürdigen Argumente gegen die Ausschaffung krimineller Ausländer. Dass die Linke gegen die Durchsetzungs-Initiative ist, ist genetisch bedingt. Sie will nicht einmal die Nationalität der Delinquenten in Polizeimeldungen bekannt geben, geschweige denn verurteilte ausländische Kriminelle ausweisen, was übrigens auch in mehreren EU -Staaten gängige Praxis ist.
Ist Ihnen übrigens auch aufgefallen, mit was für einer Verbissenheit FDP, CVP, die Zwergparteien, bürgerlich dominierte Wirtschaftsverbände und der gesamte linksorientierte, europhile Medienverbund gegen diese Initiative mobilmachen? Anderseits macht sich bei FDP und CVP kaum jemand einen Finger krumm für die zweite Gotthardröhre oder die eigene CVP-Initiative zur «Abschaffung der Heiratsstrafe». Eine solche Haltung offenbart, worum es diesen «Lösungsorientierten» in Wirklichkeit geht. Nicht einmal um «politische Korrektheit». Es geht primär gegen die SVP. Sie wollen den Abstimmungserfolg der Ausschaffungs-Initiative vom 28. November 2010 rückgängig machen, getrieben von Neid und Missgunst. Die Durchsetzungs-Initiative legt klar fest, in welchen Fällen kriminelle Ausländer automatisch ausgeschafft werden müssen. Einzelfallprüfungen, jahrelanges Lavieren, willkürliche Richterurteile, die Beschäftigung teurer Anwäl-
te sowie das «Zudrücken unzähliger Augen» werden überflüssig. Im Vordergrund stehen wiederum die Opfer und nicht die Täter.
Dass Juristen, Staatsanwälte und Richter lange Verfahren, Einspruchsmöglichkeiten und Schlupflöcher bevorzugen, ist verständlich. Schliesslich leben sie ja davon. Gleich mehrere kürzlich behandelte Fälle zeigen auf, dass das geltende Recht die Täter regelrecht schützt und verhätschelt, wogegen die Opfer oft lebenslang leiden und um ihr Recht jahrelang kämpfen müssen. Mit einer Nettozuwanderung von 80 000 Ausländern pro Jahr ist juristische Grosszügigkeit gegenüber ausländischen Kriminellen nun wirklich fehl am Platz. Wer die Schweiz gegenüber EU -Zuwanderern unbeschränkt offen halten will, der muss logischerweise auch bereit sein, sich krimineller Elemente so rasch wie möglich zu entledigen. Ob man die SVP nun mag oder nicht, ist hier nicht die Frage. Es geht um die Glaubwürdigkeit unseres Staatsgebildes, unseres Rechtssystems und unserer Volksrechte. Letztendlich ist es für unsere Demokratie überlebenswichtig, dass die Classe politique wieder lernt, Volksentscheide nicht zu unterlaufen, sondern unabhängig von internationalen Einmischungen in unsere Souveränität wortgetreu umzusetzen.
Robert Nieth, Walchwil
Wenn Kinder innerlich nicht bereit oder überfordert sind, in der Primarschule drei Sprachen nebeneinander zu lernen, sind Förderkurse eine Fehlinvestition. Kaum viel besser läuft es beim stundenweisen Einsatz von Heilpädagogen in Regelklassen bei der Betreuung von extrem verhaltensauffälligen Schülern. Am Prinzip der Integrierbarkeit aller Schüler in die Regelklassen wird oft stur festgehalten, bis die Situation in einer Klasse eskaliert und nur noch eine kostspielige Lösung mit einer Sonderschulung übrig bleibt. Doch wir machen fröhlich weiter: Der neue Lehrplan braucht umfangreiche Weiterbildungen der Lehrpersonen und einen ganzen Stab fürs aufwendige Controlling. Dabei wird wohlweislich
verschwiegen, dass mit der umstrittenen Akzentverschiebung vom eigentlichen Lehrer zum Lerncoach und dem Modell des altersdurchmischten Lernens weitere hohe Kosten anfallen dürften. Begründet werden die Ausgaben stets mit der Behauptung, die Schule mache mit der Neuerung einen entscheidenden Fortschritt. Damit kommt man meist durch, auch wenn sich meist rasch herausstellt, dass die bewilligten Mittel nicht ausreichen, um die grossen Versprechungen einlösen zu können. Mit dieser Art von Bildungspolitik geben wir den Obersparern wunderbare Steilpässe, um bei der Bildung wirklich den Geldhahn zudrehen zu können.
Hanspeter Amstutz, Fehraltorf

Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher

Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.
SVP-KANTONSRATSFRAKTION
Kantonsrat / Fraktion
Montag, 25. Januar 2016, 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
SVP-STAMM
Bezirk Affoltern / Aeugst
Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.
Bezirk Bülach / Embrach
Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.
Bezirk Dielsdorf / Dielsdorf
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant Löwen, Dielsdorf.
Bezirk Horgen / Oberrieden
Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.
Bezirk Meilen / Küsnacht
Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.
Bezirk Meilen / Meilen
Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.
Bezirk Uster / Uster
Immer am ersten Samstag im Monat, 11 00 Uhr, Restaurant Puurehuus, Fehraltorferstrasse 8, Wermatswil.
Junge SVP Kanton Zürich
Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und
Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet.
Junge SVP Stadt und Bezirk Winterthur
Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20 00 Uhr, in der First Choice Bar, Winterthur.
Stadt Zürich / Kreis 1 und 2
Jeden zweiten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, Zürich-Wollishofen.
Stadt Zürich / Kreis 3
Jeden ersten Samstag im Monat, ab 9 00 Uhr, Restaurant Schützenruh, Uetlibergstrasse 300 , Zürich.
Stadt Zürich / Kreis 4 und 5
Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Holzschopf, Heinrichstrasse 112, Zürich.
Stadt Zürich / Kreis 6
Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.
Stadt Zürich / Kreis 12
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.
Bezirk Dietikon
Samstag, 30. Januar 2016 11 00 Uhr, Reformierte Kirche (Foyer/Clubraum), Goldschmiedstrasse 7, Oberengstringen, Sessionsapéro. Rückblick auf die Wintersession 2015 und Ausblick auf das Jahr 2016 mit Nationalrat Hans Egloff. Anschliessend Apéro.
Bezirk Hinwil / Bubikon Sonntag, 24. Januar 2016, ab 10 00 Uhr, im Geissbergsaal, Wolfhausen, Traditioneller Brunch mit den Nationalräten Alfred Heer und Mauro Tuena. Reichhaltiges Frühstücksbuffet.
Bezirk Meilen / Männedorf
Dienstag, 2. Februar 2016 19 30 Uhr, reformiertes Kirchgemeindehaus, Männedorf, öffentliche Podiumsdiskussion zum hochaktuellen Thema «Flüchtlinge» mit a. Nationalrat Hans Fehr (SVP), Nationalrätin Doris Fiala (FDP) und Regierungsrat Mario Fehr (SP). Die Veranstaltung findet im Rahmen der ökumenischen Erwachsenenbildungsreihe der Gemeinde Männedorf statt.
Bezirk Meilen / Uetikon am See Montag, 25. Januar 2016, 20 00 Uhr (Türöffnung 19 30 Uhr), Restaurant Krone (Saal 1 OG), Seestrasse 117, Uetikon am See, Podium zur kantonalen Initiative gegen Lohndumping der Gewerkschaft Unia.
Teilnehmer: Kantonsräte Hans-Peter Amrein (SVP), Beatrix Frey-Eigenmann (FDP) und Hanspeter Göldi (SP) sowie Roman Burger (Unia). Moderation: Andreas Schürer, Redaktor NZZ
Bezirk Winterthur / Hettlingen
Freitag, 29. Januar 2016, 19 30 Uhr (Standblattausgabe ab 19 00 Uhr bis spätestens 19 15 Uhr), Mehrzweckhalle Hettlingen, SVPJassturnier, Schieber-Jass mit zugelostem Partner.
Einsatz: Fr. 20.–. Es sind schöne Preise zu gewinnen. Für das leibliche Wohl sorgen die Mitglieder der SVP Hettlingen. Anmeldung bis spätestens 22. Januar 2016 an Eliane Curiger, Im Handschüssel 52 8472 Seuzach, eliane.curiger@gmx.ch
Junge SVP / Oberland-See Freitag, 11. März 2016, 20 00 Uhr (Apéro ab 19 00 Uhr), Holländerstrasse 73, Schüür, Uetikon am See, Mitgliederanlass/Racletteessen. Kosten: Fr. 25.– pro Person, direkt vor Ort bezahlbar. Anmeldung: jsvp@simoneakermann.ch
Stadt Winterthur / Oberwinterthur
Dienstag, 2. Februar 2016, 19 30 Uhr, Restaurant Römertor, Oberwinterthur, Podium
IMPRESSUM
ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480
Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.
Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp-zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.
zu den Themen Zweiter Gotthardtunnel und Durchsetzungsinitiative. Mit den Nationalräten Natalie Rickli (SVP), Gregor Rutz (SVP), Mattea Meyer (SP) und Balthasar Glättli (Grüne).
Stadt Zürich
Freitag, 22. Januar 2016 18 00 –22 00 Uhr, Giesserei Oerlikon, Birchstrasse 108, Zürich, Hans-Ueli Vogt bi de Lüüt! Bericht über die Session und Rückblick auf das Wahljahr 2015. Anmeldung erforderlich: sekretariat@hansuelivogt.ch
Stadt Zürich / Kreis 1 und 2
Dienstag, 26. April 2016 20 00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, Zürich, Generalversammlung.
Stadt Zürich / Kreis 9
Freitag, 8. April 2016, 18 15 Uhr, Hotel Mercure Stoller, am Albisriederplatz, Zürich, Bericht aus Bern mit den SVP-Nationalräten Natalie Rickli und Gregor Rutz. 19 45 Uhr: Generalversammlung.
Stadt Zürich / Kreis 12 Samstag, 30. Januar 2016, ab 14 00 Uhr, Aussichtspunkt Waldrand «Ziegelhöhi», ZürichSchwamendingen, Lichtmess mit offerierten Heissgetränken, Pot-au-feu aus der Gulaschkanone und Servelas zum Selberbräteln über dem offenen Feuer. Gastredner Hans Fehr und Pascal Theiler, musikalische Umrahmung Frauenchor Schwamendingen.
SVP-FRAUEN
SVP -Frauen Stadt Zürich
Montag, 25. Januar 2016, 19 00 Uhr, im Hotel Mercure Stoller, Zürich, Generalversammlung.
WEITERE VERANSTALTUNGEN
Samstag, 20. Februar 2016 10 00 –16 00 Uhr (Türöffnung 9 00 Uhr), Kreisschule, Seedorf UR , 16. Nationaler SVP-Jasscup mit Parteipräsident Toni Brunner und SVP-National- und Ständeräten. Weitere Informationen und Anmeldung bis spätestens 12. Februar 2016 auf www.svp.chAktuell/Termine.
Donnerstag, 3. März 2016, 14 00 Uhr, Casino Kursaal Interlaken AG, Strandbadstrasse 44, Interlaken, Referat von a. Nationalrat Hans Fehr zum Thema «Beurteilung der Ausländerpolitik» anlässlich der Tagung 2016 der Schweizerischen Arbeitsgruppe für Kriminologie (SAK ) im Rahmen des Tagungsthemas «Evaluationen, Kriminalpolitik und Strafrechtsreform».
Wann:
Wo:
Zeit:
Samstag, 30. Januar 2016
Reformierte Kirche (Foyer/Clubraum), Goldschmiedstrasse 7, 8102 Oberengstringen 11.00 Uhr
Begrüssung durch den Bezirkspräsidenten
Pierre Dalcher
Rückblick auf die Wintersession 2015 und Ausblick auf das Jahr 2016 mit Nationalrat Hans Egloff Anschliessend Apéro


Was: Schieber-Jass mit zugelostem Partner
Wann: Freitag, 29. Januar 2016, 19.30 Uhr Standblattausgabe ab 19.00 Uhr bis spätestens 19.15 Uhr
Organisation: SVP Hettlingen
Wo: Mehrzweckhalle Hettlingen
Einsatz Fr. 20.00
Es sind schöne Preise zu gewinnen. Alle JasserInnen erhalten einen Preis!
Die Organisatoren sind gerüstet und freuen sich auf viele Teilnehmer. Für das leibliche Wohl sorgen die Mitglieder der SVP Hettlingen.
Anmeldungen bitte so schnell wie möglich aber spätestens bis 22.01.16 an: Eliane Curiger, Im Handschüssel 52, 8472 Seuzach e-mail: eliane.curiger@gmx.ch
SVP Jass-Turnier 29. Januar 2016 in Hettlingen
Name und Vorname...................................
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Name und Vorname...................................
Adresse............................................
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