WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
Die Gemeinden im Kanton Zürich müssen für das Jahr 2016 die Steuern auf breiter Basis erhöhen. Die Gründe, welche dafür angeführt werden, sind Ergänzungsleistungen bei der AHV/IV und Infrastrukturbauten für Schulen. Bei den reichen Gemeinden zusätzlich die höheren Zahlungen in den kantonalen Finanzausgleich.

Heer Nationalrat Präsident SVP Kanton Zürich
Tatsächlich sind alleine die Ergänzungsleistungen für AHV-Rentner von 1,4 Mia. Franken im Jahre 2000 auf 2,71 Mia. Franken im Jahre 2014 und für IV Rentner von 847 Mio. Franken auf 1,96 Mia. Franken im Jahre 2014 gestiegen. (Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen).
Die Zürcher Gemeinden sind von dieser gesamtschweizerischen Entwicklung proportional natürlich genauso betroffen.
Ausländer überdurchschnittliche Sozialhilfebezüger
Die Sozialhilfequote der Schweizer beträgt etwas über zwei Prozent. Bei den Ausländern beträgt der Anteil über
6 Prozent. (Quelle BFS – Zahlen 2014). Dies bedeutet, dass Ausländer 3 x mehr Sozialhilfe beziehen wie die Schweizer, wobei bei den Schweizern nicht berücksichtigt ist, wie viele davon erst in den letzten Jahren eingebürgert wurden.
Selbstverständlich gibt es viele Ausländer, welche zum Wohlstand unseres Landes einen enormen Beitrag leisten. Auch viele gute Steuerzahler sind unter den Ausländern zu finden. Die Beiträge zur Sozialhilfe in den Zürcher Gemeinden sprechen jedoch eine andere Sprache. Viele Asylbewerber leben von der Sozialhilfe auch nach jahrelanger Anwesenheit.
Die Personenfreizügigkeit führt zudem dazu, dass im besten Falle ein grosser Teil dieser EU -Personen neu geschaffene Stellen besetzen, im schlechteren Falle die hiesigen Arbeitskräfte vom Arbeitsmarkt in die Arbeitslosigkeit verdrängen und im schlechtesten Falle in unsere Sozialsysteme zuwandern.
Personenfreizügigkeit führt zu höheren Kosten…
Der GPK-Bericht vom 4. Juli 2014 über den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen hat bereits aufgezeigt, dass gravierende Probleme im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen bestehen. Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle hat aufgezeigt, dass sich die Sozialleistungsbezugsquote der Zugewanderten seit Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit nach anfänglich tiefen Werten im Jahre 2010 bei der Sozialhilfe den Schweizer angenähert und bei der Arbeitslosigkeit sogar übertroffen hat. (Bericht der GPK vom 4.Juli 2014 – Punkt 2.3)
… und tieferen Pro-KopfSteuereinnahmen
Die Entwicklung hat sich seit dem Jahre 2010 weiter akzentuiert. Die Mär des Fachkräftemangels wurde zudem in einem NZZ-Interview vom 31.12.2015
von Regierungspräsident Ernst Stocker klar widerlegt. Von ca. 30 000 Stellenlosen im Kanton Zürich sind ein Viertel Akademiker.
Die Pro-Kopf-Steuereinnahmen im Kanton Zürich sind sinkend. Im Gegenzug müssen die Gemeinden in die Infrastruktur investieren. Neue Schulhäuser müssen infolge der ungehinderten Zuwanderung gebaut werden. Dazu kommt, dass mit den von der SVP bekämpften Bildungsreformen mehr Schulraum pro Schüler zur Verfügung gestellt werden muss. Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, dass nebst der Schule auch in Strassen, in den ÖV, in das Gesundheitswesen, in die Polizei und Justiz und in die allgemeine Verwaltung investiert werden muss, um das Bevölkerungswachstum bewältigen zu können.
Gemeinden müssen ausbaden, was der Bund verursacht
Die Gemeinden spüren jetzt die Folgen der ungebremsten Einwanderung durch die PFZ und auf der Asylschiene. Sie spüren die verfehlte Entwicklung in der IV. Sie bezahlen für das weder
ökonomisch noch ökologisch nachhaltige quantitative Wachstum, welches durch eine Laissez-Faire-Politik im Bund begünstigt wurde.
Bundespolitik 2007 – 2015 hat versagt Der Bund ist gefordert, endlich Massnahmen umzusetzen, damit die Schweiz wieder qualitatives Wachstum erzielt. Dazu zählt, dass wir wieder selber darüber bestimmen müssen, wer in unser Land einreisen darf, um hier zu arbeiten. Die Schweiz braucht nicht alle Ausländer aus der ganzen Welt, sondern diejenigen Ausländer, welche tatsächlich einen positiven Beitrag leisten können. Die Budgetaussichten der Zürcher Gemeinden für das Jahr 2016 sind das Spiegelbild der verfehlten Bundespolitik der Jahre 2007–2015. Sei dies bei der Einwanderung, sei dies bei der Festlegung der Rahmenbedingungen für die Finanzindustrie und den Werkplatz oder sei dies beim Ausbau des Verwaltungsapparates.
Die SVP ist gefordert
Die SVP hat die Wahlen gewonnen. Wir stellen nun zwei Bundesräte in Bern. Wir stellen mit Abstand die grösste Fraktion. Wir sind gefordert, die Unabhängigkeit der Schweiz wiederherzustellen. Wir sind gefordert, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu verbessern und das explodierende Stellenwachstum zu bekämpfen. Auch im Kanton Zürich stehen wir als grösste Partei in der Verantwortung.




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Dank der bürgerlichen Mehrheit mit zwei SVP-Regierungsräten steht der Kanton Zürich noch vergleichsweise gut da. Aber auch hier gilt es, dass die bürgerliche Mehrheit auch eine sichtbare, bürgerliche Politik betreibt. Wir können auch stolz sein, auf unsere vielen Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte überall im Kanton, welche trotz misslichen Vorgaben von der Bundespolitik ihre Arbeit gewissenhaft und im Sinne unserer Wählerinnen und Wähler und letztendlich im Interesse der Allgemeinheit ausüben.
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«Unmenschlich, undemokratisch, unverhältnismässig»
Vor über fünf Jahren haben Volk und Stände der Ausschaffung von schwerkriminellen Ausländern nach Verbüssung ihrer Strafe zugestimmt. Ein abgeschwächter Gegenvorschlag wurde vom Souverän abgelehnt. Doch was ist geschehen? Bundesrat und Parlament weigern sich bis heute, den Volksentscheid durchzusetzen. Stattdessen wollen sie ungefähr den verworfenen Gegenvorschlag durchdrücken. Darum sammelte die SVP Unterschriften für eine «Durchsetzungsinitiative» zur Respektierung des Volkswillens, die alle Unklarheiten beseitigt. Diese Festtage wurden wir Zeugen des vom Bundesrat orchestrierten Protestgeheuls nebst Fehlgriff ins Rumpelarsenal seiner dumpfen argumentativen Waffen: Die Durchsetzungsinitiative bringe Probleme mit der EU – dabei verlangt auch das deutsche und das britische Gesetz die automatische Ausschaffung. Zudem sei diese «unmenschlich». Das ist nichts anderes als eine überwunden geglaubte Täterlogik inklusive Verachtung der Opfer. Unmenschlich handeln in Wirklichkeit ausschliesslich jene Kriminellen, die morden, vergewaltigen, einbrechen usw.
Weiter hören wir, die Durchsetzungsinitiative sei «undemokratisch». Das Begehren «breche mit den Grundregeln der direkten Demokratie», meinte etwa Justizministerin Simonetta Sommaruga. Man traut den eigenen Ohren nicht. Genau jene Bundesrätin, die sich zusammen mit der Parlamentsmehrheit hartnäckig weigert, den zustimmenden direktdemokratischen Volksentscheid von 52,3 Prozent und siebzehneinhalb Kantonen durchzusetzen, appelliert jetzt an die von ihr ausgehebelten Regeln der direkten Demokratie. Gewissermassen das Sahnehäubchen der gegnerischen Argumente bildet das Wort «unverhältnismässig». Dabei hat das Volk längst entschieden. Und wenn das Volk schwerkriminelle Ausländer ausweisen will, dann ist das verhältnismässig – ob dies nun seinen Repräsentanten passt oder nicht. Unsere Bevölkerung hat diesbezüglich ein feineres Sensorium und lebt weniger abgeschirmt vor kriminellen Übergriffen als die Classe politique. Das gesunde Volksempfinden ist intakt. Unsere Bürgerinnen und Bürger wissen durchaus zwischen verhältnismässig und unverhältnismässig zu unterscheiden: Unverhältnismässig scheint ihnen, dass unsere Gefängnissplätze zu über 90 Prozent von Ausländern und NeuEingebürgerten belegt werden.
Mit der Wiederwahl unseres Zürcher Bundesrats Ueli Maurer (65) und der Neuwahl des Waadtländer Nationalrats Guy Parmelin (56) in den Bundesrat hat sich die Vereinigte Bundesversammlung entschieden, die bewährte Konkordanz («Zauberformel») mit den vier wählerstärksten Bundesratsparteien, wie sie von 1959 bis 2007 galt, wieder herzustellen. Es war Zeit dafür nach acht Jahren «Pause».

Hans
Egloff Nationalrat SVP Aesch ZH
Selbstverständlich gehört der Wettbewerb der Meinungen weiterhin zur eidgenössischen Konkordanz. Dies umso mehr, als in Anbetracht der europaweiten Migrationskrise, einer erhöhten Bedrohungslage und einer schwierigen wirtschaftlichen Situation die gemeinsame Regierungsverantwortung der vier wählerstärksten Parteien des Landes die besten Lösungen verspricht. Bemerkenswert am Wahltag der Vereinigten Bundesversammlung vom 9. Dezember 2015 war vor allem, wie sich praktisch sämtliche Fraktionen von links bis rechts der Einsicht unterzogen, die mühsame und unergiebige Phase der Schlaumeiereien auf Gegenseitigkeit und des Politisierens nach dem Prinzip des grösstmöglichen Schadens für die Gegner müsse beendet werden. Dank der Rückkehr zur Sachlichkeit auch bei Personalentscheiden wurden die zur Wiederwahl angetretenen Bundesratsmitglieder problemlos und glanzvoll gewählt.
«AHVplus» führt ins Minus Die vom Ständerat bereits zur Ablehnung empfohlene und nun auch vom Nationalrat als überrissen beurteilte gewerkschaftliche Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» fordert eine
Erhöhung aller Altersrenten um zehn Prozent. Dadurch würden die AHV-Ausgaben um jährlich rund vier Milliarden Franken, bis Ende 2030 sogar um 5,5 Milliarden Franken ansteigen. Für einen solchen Ausbau wären weitere Mittel notwendig, was die Volkswirtschaft belasten würde. Deshalb empfahlen der Bundesrat und die vorberatende Kommission des Nationalrats ein entschiedenes Nein zu einer so schwachen «starken AHV».
Mir ist an der Volksinitiative aufgefallen, dass Tausende von Altershaushalten schlechter gestellt würden als heute, dass Zehntausende mit bereits heute knappem Budget gar nichts davon hätten und dass mit der allfälligen Finanzierung über die Mehrwertsteuer die so betroffenen statt begünstigten Haushalte mit höheren Konsumausgaben zusätzlich noch am meisten belastet würden. Die Initianten wollen AHVGeld umverteilen, das gar nicht vorhanden ist. Sie wedeln mit ungedeckten Schecks.
Diese Volksinitiative ist eine Fehlkonstruktion, und sie strapaziert die Solidarität zwischen den Generationen. Irgendwann einmal, vielleicht im Jahre 2035, müsste bei Annahme von «AHVplus» der Bundesrat verkünden: Kasse leer! Diese Volksinitiative hat auch der Nationalrat nun vorbehaltlos zur Ablehnung zu empfohlen.
Bis die Stricke reissen Am 14. September hatte die SVP-Fraktion der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes,
Im Vorfeld der Abstimmung zur Durchsetzungsinitiative am 28. Februar 2016 werden allerlei Unwahrheiten verbreitet – so beispielsweise, die Initiative sei unverhältnismässig, verfassungswidrig und gefährde die bilateralen Verträge.

Tatsache ist: Die Initiative ist sogar in doppelter Hinsicht verhältnismässig. Erstens legt der Richter nach wie vor je nach der Schwere der Tat das Strafmass fest (bei schweren Verbrechen folgt nachher zusätzlich die Landesverweisung). Zweitens unterscheidet die Durchsetzungsinitiative zwischen schweren Verbrechen, welche die Landesverweisung zwingend zur Folge haben, und weniger schweren Straftaten, bei denen die Ausschaffung erst im Wiederholungsfall erfolgt, wenn der Täter schon einmal rechtskräftig verurteilt wurde.
Ebenso unsinnig ist der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit, denn bekannt-
lich dient eine Volksinitiative ja gerade dazu, eine neue und bessere Verfassungsgrundlage zu schaffen. Und was die angebliche Gefährdung der bilateralen Verträge betrifft, so ist mir kein Vertrag bekannt, der ausländische Kriminelle schützt.
Im Gegenteil: Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU besagt ausdrücklich, dass einem Ausländer das Aufenthaltsrecht entzogen werden kann, wenn er die öffentliche Sicherheit gefährdet.
Und selbstverständlich gilt die Initiative auch für Secondos, also Ausländer, die hier geboren sind. Alles andere wäre willkürlich und stünde im Widerspruch zum Verfassungstext. Secondos, welche die nötigen Anforderungen erfüllen, können sich rasch und problemlos einbürgern lassen.
Fazit: Die Durchsetzungsinitiative ist rechtstaatlich einwandfrei, sie bringt mehr Sicherheit für alle und verdient unsere volle Unterstützung.
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, geschrieben und dazu eine Motion eingereicht: «Das Schengen/Dublin-System ist zusammengebrochen. Massive Migrationsströme befinden sich auf dem Weg durch Europa. Die Leute werden teilweise nicht mehr registriert. Die Lage ist ausser Kontrolle geraten. Wir fordern den Bundesrat auf, umgehend die Interessen der Schweiz zu schützen. Dazu gehört vorab die Sicherung der eigenen Grenzen über systematische Kontrollen und die Verhinderung von illegalen Grenzübertritten.
Das Grenzwachtkorps könnte bei der Sicherung der Grenze durch die Armee in Form eines Assistenzdienstes unterstützt werden. Der Bundesrat hat nun rasch zu handeln und in dieser heiklen Situation Verantwortung für das Land zu übernehmen.»
In der Wintersession wurde das immer mehr Schweizer beschäftigende Thema im National- und Ständerat debattiert. Das «Ergebnis» in einem Satz: Eine systematische Kontrolle der Landesgrenzen ist für den Bundesrat und die Mehrheit der Bundesversammlung keine Option, weil keine Probleme vorhanden seien...
Kopf in den Sand?
Nationalrat Thomas Hurter (SH) begründete den SVP-Vorstoss namens der Fraktion: «Ursprünglich war ja die Idee mit Schengen/Dublin, dass man die Ersterfassung an der Aussengrenze macht. Das findet leider nicht mehr statt. Die Bevölkerung ist beunruhigt. Es ist an-
gezeigt ist, dass die Schweiz ihre Landesgrenzen wieder verstärkt selber kontrolliert.»
Nationalrat Adrian Amstutz (BE) als SVP-Fraktionschef sagte: «Das System Schengen/Dublin löst sich in Schall und Rauch auf. Es ist ein Schönwetterkonstrukt. Dem Volk hat man weniger Kriminalität, mehr Sicherheit und weniger Asylgesuche versprochen, weil wir von sicheren Drittstaaten umgeben seien. Nirgends sieht man Probleme, alles ist bestens. Warum? Weil man die Probleme totschweigt.»
Der Schwyzer SVP-Ständerat Alex Kuprecht, Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK), legte in der Kleinen Kammer dar: «Sowohl die Aussen- wie die Innengrenzen (der EU-Staaten) sind offen und löchrig. Weder der freie Personenverkehr gemäss Schengen noch das Abkommen von Dublin waren für Migrationsströme im Sinne von Völkerwanderungen vorgesehen.» Justizministerin Simonetta Sommaruga konterte, die Schweiz mache, was man tun könne. Die Grenzkontrollen habe man längst verstärkt. Eine Unterstützung des Grenzwachtkorps durch die Armee sei im Moment nicht nötig. Die Schweiz sei nur «in einer besonderen, angespannten Lage». Der Nationalrat lehnte die SVP-Motion mit 111 zu 73 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab und nahm stattdessen zwei Anträge der Grünen an. Demnach soll die Schweiz Italien und Griechenland direkt unterstützen und die Hilfe vor Ort für Flüchtlinge des syrischen Bürgerkriegs verstärken.
MEIN NEUJAHRSWUNSCH: ENDLICH SICHERHEIT SCHAFFEN!

Liebe SVP-Sympathisanten
Ich wünsche Ihnen alles Gute zum neuen Jahr. Mein Wunsch fürs 2016 ist eine sichere Schweiz in Freiheit. Mein Vorsatz ist der volle Einsatz für mehr Sicherheit und damit für ein JA zur Volksinitiative zur Durchsetzung der Ausschaffung von kriminellen Ausländern (Durchsetzungs-Initiative) am 28. Februar 2016. Es ist nun mal Tatsache: Die meisten Gewaltverbrechen in unserem Land werden von Ausländern verübt. 73 Prozent aller Gefängnisinsassen sind ausländischer Herkunft. Damit solche Kriminelle und Gewalttäter endlich rasch und ohne Wenn und Aber ausgeschafft werden können, hat die SVP die Durchsetzungs-Initiative lanciert. Diese setzt den Volkswillen endlich um und sorgt für mehr Sicherheit in der Schweiz. Denn die Durchsetzungs-Initiative ist nach ihrer Annahme sofort und direkt anwendbar und ist damit eine konsequente Lösung mit Augenmass:
1. Bei schweren Delikten (wie z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung usw.) sind die Täter sofort auszuschaffen, unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder nicht.
2. Bei Delikten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (wie z.B. Körperverletzung, Bedrohung von Behörden, usw.) werden die Täter erst im Wiederholungsfall ausgeschafft.
Wie können Sie die Durchsetzungs-Initiative unterstützen?
– Bestellen Sie ab sofort Flyer zum Verteilen und Plakate in verschiedenen Grössen auf www.svp.ch
– Über die Website www.flyer-ueberall.ch können Sie mit ein paar wenigen Klicks und einer entsprechenden Online-Spende den Flyer auf einen Wunschtermin hin direkt in einer Gemeinde nach Ihrem Wunsch verschicken lassen
– Schreiben Sie Leserbriefe – Überzeugen Sie Ihre Nachbarn, Verwandten, Freunde und Kollegen für ein JA am 28. Februar 2016.
Setzen wir uns gemeinsam für eine sichere Schweiz in Freiheit ein. Ich danke Ihnen.
Ihr Toni Brunner
Die Gemeinden im Kanton Zürich müssen für das Jahr 2016 die Steuern auf breiter Basis erhöhen. Sie spüren jetzt die Folgen der ungebremsten Einwanderung durch die Personenfreizügigkeit und auf der masslosen Asylschiene. Sie bezahlen für das weder ökonomisch noch ökologisch nachhaltige quantitative Wachstum, welches durch eine LaissezFaire-Politik im Bund begünstigt wurde. Nach Meinung der SVP haben Bund und Kanton Zürich in der Asyl- und Ausländerpolitik schon länger das Mass verloren. Die Leidtragenden sind die Gemeinden als unterste und direktbetroffene Ebene sowie deren Steuerzahler. Ihnen wird keine Zeit gegeben, Asyl-Unterkünfte zu finden, sie künden selber oftmals günstigen Wohnraum und vertreiben damit Ortseinwohner, um Asylbewerber unterbringen zu können. Die SVP fordert anlässlich einer Medienkonferenz daher eine grössere Mitsprache in den Gemeinden.
Nationalrat Alfred Heer, Parteipräsident, zeigt die Explosion bei der Sozialhilfe auf. Tatsächlich sind alleine die Ergänzungsleistungen für AHV-Rentner von Fr. 1,4 Mia. im Jahre 2000 auf Fr. 2,71 Mia. im Jahre 2014 und für IV-Rentner von Fr. 847 Mio. auf Fr. 1,96 Mia im Jahre 2014 gestiegen. (Quelle Bundesamt für Sozialversicherungen). Die Zürcher Gemeinden sind von dieser gesamtschweizerischen Entwicklung proportional natürlich genauso betroffen.
Die Beiträge zur Sozialhilfe in den Zürcher Gemeinden sprechen eine klare Sprache. Viele Asylbewerber leben von der Sozialhilfe auch nach jahrelanger Anwesenheit. Die Personenfreizügigkeit führt zudem dazu, dass im besten Falle ein grosser Teil dieser EU-Personen neu geschaffene Stellen besetzen, im schlechteren Falle die hiesigen Arbeitskräfte vom Arbeitsmarkt in die Arbeitslosigkeit verdrängen und im schlechtesten Falle in unsere Sozialsysteme zuwandern.
SVP-Regierungsrat und Regierungspräsident Ernst Stocker hat die Mär des Fachkräftemangels in einem NZZ-
Interview vom 31.Dezember 2015 klar widerlegt. Von ca. 30 000 Stellenlosen im Kanton Zürich sind ein Viertel Akademiker.
Die Pro-Kopf-Steuereinnahmen im Kanton Zürich sind sinkend. Im Gegenzug müssen die Gemeinden in die Infrastruktur investieren. Neue Schulhäuser müssen infolge der ungehinderten Zuwanderung gebaut werden. Dazu kommt, dass mit den von der SVP bekämpften Bildungsreformen mehr Schulraum pro Schüler zur Verfügung gestellt werden muss. Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, dass nebst in die Schule auch in Strassen, in den Öffentlichen Verkehr, in das Gesundheitswesen, in die Polizei und Justiz und in die allgemeine Verwaltung investiert werden muss, um das Bevölkerungswachstum bewältigen zu können.
Laut Kantonsrat Jürg Trachsel, Fraktionspräsident, werden die Gemeinden des Kantons Zürich ihren gewaltigen Anteil dieses Sozialkuchens nicht verdauen können. Deshalb wird die SVP auch in der laufenden Legislaturperiode auf ihren Forderungen beharren: –
Abgewiesene Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe, sondern lediglich auf Nothilfe. – Die Sanktionsmöglichkeiten bei nicht kooperativen Sozialhilfebezügern müssen massiv ausgebaut werden.
Der Bund und der Kanton Zürich haben in der Asyl- und Ausländerpolitik schon länger das Mass verloren. Die Leidtragenden sind die Gemeinden als unterste und direktbetroffene Ebene. Ihnen wird keine Zeit gegeben, Unterkünfte zu finden, sie künden selber oftmals günstigen Wohnraum und vertreiben damit Ortseinwohner, um Asylbewerber unterbringen zu können. Rechtsstreitigkeiten und sozialer Unfrieden sind die Folge mit gravierenden Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Nationalrat Gregor Rutz, Vizepräsident der SVP Kanton Zürich, zeigt auf, dass die SVP mit dem Referendum gegen das Asylgesetz und mit der Abstimmung zur Durchsetzungsinitiative die entsprechenden Themen gesetzt hat. Im

SVP will mehr Mitsprache: Fraktionschef Jürg Trachsel, Parteipräsident Alfred Heer und Nationalrat Gregor Rutz.
November 2010 beschlossen Volk und Stände mit der Ausschaffungsinitiative, dass ausländische Straftäter, die wegen bestimmter Delikte verurteilt worden sind, des Landes verwiesen und mit einer Einreisesperre belegt werden sollen. Der klar formulierte Verfassungsauftrag wurde vom Parlament unterlaufen, indem es eine Härtefallklausel in die Ausführungsbestimmungen aufnahm. Diese ermöglicht den Richtern in jedem Fall, von einer Ausweisung abzusehen.
Die Durchsetzungsinitiative korrigiert diesen Fehler. Die Durchsetzungsinitiative schafft Sicherheit, indem sie die Rechtsordnung durchsetzt, Ausländerkriminalität bekämpft und Wiederholungstaten verhindert. Davon profitiert die Bevölkerung, aber auch der Wirtschaftsstandort, welcher ebenfalls auf Rechtssicherheit und die Gewähr-
leistung der öffentlichen Sicherheit angewiesen ist.
Voraussichtlich im Juni 2016 kommt zudem die Revision des Asylgesetzes an die Urne. Auch hier sind die Gemeinden direkt betroffen. Zum Bau von neuen Asylzentren kann der Bund Land und Gebäude von Gemeinden und Privatpersonen enteignen. Damit werden die Eigentumsrechte der Bürger und die Autonomie der Kantone und Gemeinden mit Füssen getreten. Die SVP hat gegen diese verfehlte Revision das Referendum ergriffen. Das revidierte Asylgesetz würde die Attraktivität der Schweiz als Zielland für Asylbewerber weiter steigern und stellt überdies verfassungsmässige Grundsätze infrage. Dazu gehört auch die vorgesehene Einführung eines Anspruchs auf unentgeltliche Rechtsberatung für alle Asylbewerber.
Noch im vergangenen Herbst hielt Sicherheitsdirektor Mario Fehr auf diversen Podien angesichts der von der SVP aufgestellten Asylchaos-Theorie eisern fest: Der Kanton Zürich hat kein Problem, er hat alles im Griff. Heute wissen wir: Die SVP-Theorie ist bittere Tatsache, wir haben es nicht im Griff und die Leidtragenden sind einmal mehr die Gemeinden – getreu dem Motto: Den Letzten beissen die Hunde.

Jürg Trachsel
Kantonsrat SVP
Fraktionspräsident
Richterswil
Vor rund drei Wochen hat der Zürcher Kantonsrat den KEF 2016–2019 zur Kenntnis genommen und das Budget 2016 mit einer schwarzen Null verabschiedet. Ein Blick in die prognostizierten Saldoveränderungen bis 2019 zeigt klar auf, dass der bürgerliche Regierungsrat zu Recht u.a. beim Sozialamt den Rotstift ansetzen will. Die SVP-Fraktion unterstützt ihn dabei und will noch weiter gehen. Doch der Blick zurück in die abgelaufene Budgetdebatte zeigt leider klar auf: Die SVP kämpft allein auf weiter Flur. Ein Antrag, welcher bei einem
Aufwand von rund CHF 650 Mio. ganze CHF 5 Mio. einsparen wollte – also weniger als 1 Prozent – scheiterte leider im Rat kläglich. Doch die SVP lässt sich nicht unterkriegen und kämpft an dieser Front eisern weiter. Ich bin überzeugt, in wenigen Jahren werden wir wissen: Es war richtig und nötig.
Asylzuweisungen des Kantons –Widerstand ist nötig «Mass halten»: Das war und ist seit jeher eine der Grundthesen der SVP, nicht erst seit der vom Volk gutgeheissenen Masseneinwanderungsinitiative. Doch leider wissen wir seit Längerem: Der Bund und der Kanton Zürich haben in der Asyl- und Ausländerpolitik schon länger das Mass verloren. Die Leidtragenden sind die Gemeinden als unterste und direktbetroffene Ebene. Ihnen wird keine Zeit gegeben, Unterkünfte zu finden, sie künden selber oftmals
günstigen Wohnraum und vertreiben damit Ortseinwohner, um Asylbewerber unterbringen zu können. Rechtsstreitigkeiten und sozialer Unfrieden sind die Folge mit gravierenden Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Das steht in krassem Widerspruch zu zentralen Säulen der SVP-Politik, nämlich
– Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Bekämpfung der Kriminalität, des Asyl- und Sozialmissbrauchs
– Einsatz für die Gemeindeautonomie und einen föderalistischen Kanton Zürich.
Asyl- und Sozialmissbrauch führen in den Gemeinden zu Kostenexplosionen
Parteipräsident Alfred Heer hat bereits Ausführungen diesbezüglich gemacht. Stellt man sich aber nun einmal zu-
sätzlich vor, dass in der Realität rund die Hälfte der Asylbewerber in der Sozialhilfe landet, so nehmen die Dimensionen erschreckende Ausmasse an. Landen von vorsichtig gerechnet also rund 30 000 Asylsuchenden des Jahres 2015 ca. 15 000 in der Sozialhilfe, belaufen sich die Kosten ausgehend von CHF 50 000/Jahr auf rund CHF 750 Mio. Es lässt sich einfach ausmalen, dass der Kanton Zürich und vor allem die Gemeinden des Kantons Zürich ihren gewaltigen Anteil dieses Sozialkuchens nicht werden verdauen können. Darum wird die SVP auch in der neu angelaufenen Legislaturperiode fordern,
– Abgewiesene Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe, sondern lediglich auf Nothilfe.
– Die Sanktionsmöglichkeiten bei nicht kooperativen Sozialhilfebezügern müssen massiv ausgebaut werden.
Damit einher geht die Forderung der SVP nach einer Stärkung der Gemeindeautonomie. Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse sind möglichst nahe bei der Bevölkerung bzw. beim Bürger zu belassen: Wer zahlt, befiehlt – wer befiehlt, zahlt.
Wollen wir den sozialen Arbeitsfrieden aufs Spiel setzen? Wollen wir in der Schweiz mafiöse Strukturen schaffen? Wollen wir, dass die UNIA entscheidet, wer eine Arbeit bekommt? Wollen wir eine Korruption wie im Ausland?
Die Volksinitiative ist ein Verstoss gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit, gegen die Wirtschaftsfreiheit, gegen die Eigentumsgarantie sowie gegen den Anspruch des rechtlichen Gehörs. Mit der Volksinitiative wird verlangt, dass bereits beim Vorliegen eines Verdachts eine Betriebseinstellung anzuordnen ist, was praktisch einer Baustellenschliessung gleichkommt, da die verschiedenen Arbeitsgattungen ineinanderfliessen. Davon wären regelmässig und in hohem Masse auch unbeteiligte Dritte betroffen. Es darf nicht sein, dass wegen eines Verdachts auch unbeteiligte Arbeitsgattungen an einer Weiterarbeit gehindert werden. Damit verbunden wären berechtigte Schadenersatzansprüche, die gegenüber dem Kanton erhoben würden.
Mit der Volksinitiative wird bereits
bei einem Verdacht eine Bestrafung verlangt. Dies ist für unseren Rechtsstaat und unser Rechtsempfinden inakzeptabel.
Hinzu kommt, dass die Personenfreizügigkeit zu keinem generellen Lohndruck geführt hat. Die geltenden Gesetze sowie die Massnahmen und Sanktionen sind meines Erachtens ausreichend. sie müssen lediglich vollzogen werden. Zudem hat sich die konstruktive Zusammenarbeit der Sozialpartner in der Vergangenheit bewährt und muss nicht mit einer solchen Volksinitiative leichtsinnig aufs Spiel gesetzt werden.
Der Schweizer Arbeitsmarkt ist enorm flexibel und noch nicht überreguliert, auch wenn Tendenzen in diese Richtung unverkennbar sind. Das Erfolgsmodell Schweiz weist einen hohen Beschäftigungsgrad und ein hohes Lohnniveau auf, das andernorts nirgends zu finden ist. Daran wollen wir klar festhalten.
Darum sage ich klar NEIN zu dieser gefährlichen Lohndumping-Initiative!
Arnold Suter, a. Kantonsrat Kilchberg
Am traditionellen Jahrestreffen der SVP Bezirk Andelfingen in Rudolfingen begeisterte der alpine Erfolgstrainer Karl Frehsner mit einem sehr spannenden Referat, wo er die Geheimnisse des Erfolges aufzeigte. RoMü. «Wir durften ein spannendes und anspruchsvolles Parteijahr 2015 verzeichnen», hielt Paul Mayer (Marthalen) in seiner Funktion als Bezirkspräsident der SVP Andelfingen bei der Eröffnung des diesjährigen Jahrestreffens der Weinländer SVP im Rudolfinger Winzerkeller fest. Mit Konrad Langhart (Oberstammheim) und Martin Zuber (Ossingen) konnten die beiden bisherigen wieder in den Kantonsrat gewählt werden. «Einen gewaltigen Sprung vom 23. auf den 18. Listenplatz nach vorne durfte auch unser Nationalratskandidat Konrad Langhart auf der SVP-Liste machen. Mit seinen 123 379 Stimmen ver-
passte er die Wahl nur um bescheidene 1669 Stimmen», so Mayer weiter. Nachdem die Küche von Peter Greub und seinem Team die Gäste im Winzerkeller verwöhnt hatte, kamen alle in den Genuss eines sehr spannenden Referates. In diesem Jahr war es Karl Frehsner oder auch während seiner grossen Erfolge als Skitrainer der Schweizer und Österreicher im alpinen Skirennsport als eiserner Karl bekannt.
«Ich bin im Skisport mit Adolf Ogi gross geworden», hielt Frehsner einleitend fest. Bereits zu Beginn seines Referates gab Frehsner eines seiner Erfolgs-

FEHLTRITTE DES ÖFFENTLICH FINANZIERTEN SRF
SVP-Nationalräte reichen Beschwerde gegen
konzepte bekannt. «Wer Erfolg haben will, muss etwas mehr machen als die anderen. Grundlegend für den Erfolg sind Führung, Vertrauen, Disziplin und Strategie. Dies gilt auch im Wirtschaftsleben und teilweise in der Politik», so Frehnser. Während seiner Karriere durfte Frehsner als Betreuer und Coach über 600 Athletinnen und Athleten aus-und weiterbilden. Diese auch von ihm nachgelebten Grundsätze bescherten den alpinen Skirennfahrern aus der Schweiz und Österreich während seinen Trainerjahre 53 Medaillen an Weltmeisterschaften und olympischen Spielen. Dabei bleibt auch für ihn die Ski-WM 1987 in Crans Montana unvergessen, wo die Schweiz praktisch alles gewann, was zu gewinnen war. Peter Müller, Pirmin Zurbriggen, Maria Walliser, Erika Hess, Franz Heinzer und weitere Medaillengewinner waren dazumal die Erfolgsathleten.
Gas geben
«Coaching im Sport ist, Athleten und Teams zu beraten und betreuen, damit diese ihre Fähigkeiten zu Höchstleistungen ausbauen und umsetzen können», so eines von Frehsners Erfolgsrezepten. Er stellte auch die Motivation in den Mittelpunkt des Erfolges. Wenn ein Mensch Erfolg haben will, muss er motiviert seine Leistung erbringen. Gerade mit Blick auf den Trainer warnte er aber davor, dass diese versuchen, mit falschem Lob zu motivieren, aber damit nur die falschen Motive wecken. «Im alpinen Skirennsport verbringen die
Gegen den DOK-Film «Die Macht des Volkes» haben die Nationalräte Natalie Rickli und Gregor Rutz Beschwerde erhoben. Der Film unterstellt der SVP, mit ihren Initiativen die Menschenrechte zu verletzen und an die Grenzen der direkten Demokratie zu gehen.
ZB. Am 17. Dezember 2015 strahlte das Schweizer Fernsehen einen DOKFilm mit dem Titel «Die Macht des Volkes» aus.
Dieser Film wollte gemäss Ankündigung «Antworten auf eine der brisantesten Fragen unserer Zeit» suchen: «In welche Richtung geht die direkte Demokratie, wenn sie immer mehr ihre Grenzen testet?». Filmautorin Karin Bauer wollte den «Folgen von heiklen Volksentscheiden» nachgehen. Nach Auffassung der in das Projekt involvierten SRG -Mitarbeiter steht «die direkte Demokratie auf dem Prüfstand». Denn das «Minarettverbot und die Ausschaffung krimineller Ausländer ritzen die Menschenrechte, und mit ihrer neusten Initiative will die SVP das Völkerrecht eindämmen».
Einseitig und unausgewogen Wie der geneigte Leser bereits ahnt, beschäftigte sich dieser Film fast ausschliesslich nur mit der SVP; andere Gruppierungen oder Parteien wurden
nicht kritisch beleuchtet. Die Filmautoren unterstellten der SVP eine eigentliche Strategie und warfen der Partei vor, das Justizsystem und bewährte Grundwerte der schweizerischen Rechtsordnung infrage stellen zu wollen: «Der Film zeigt, wie sich in der neusten Initiativ-Debatte Ängste vor dem Fremden, Parteistrategien und Fakten vermischen.»
Man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Autoren des DOK-Films den Zuschauern vermitteln wollten, die politischen Aktivitäten der grössten schweizerischen Regierungspartei würden subversive Absichten beinhalten.
Gegen diesen tendenziösen DOK-Beitrag haben die Nationalräte Natalie Rickli und Gregor Rutz eine Beschwerde bei Ombudsmann Achille Casanova eingereicht. Einziges Ziel des Films war offensichtlich, die SVP zu diffamieren und die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» als problematisch darzustellen. Solche Fehltritte darf sich
das öffentlich finanzierte SRF nicht leisten.
Während den SVP-Exponenten konsequent kritische Fragen gestellt und unlautere Motive unterstellt wurden, zog die Redaktion andere Votanten (z.B. Professorin Helen Keller, Politologe Adrian Vatter) als «Experten» bei, um die kritische Haltung gegenüber der SVP zu untermauern und die Aussagen der befragten SVP-Exponenten zu diskreditieren. Kritische Fragen wurden diesen Personen keine gestellt.
Mit diesen und anderen Punkten verletzte die SRF -Redaktion das Gebot der Sachlichkeit, aber auch den Grundsatz der Ausgewogenheit. Die Antwort des Ombudsmanns auf die genannte Beschwerde wird in den kommenden Wochen folgen.
Eine zweite Beschwerde, welche Rickli und Rutz bereits im September eingereicht haben, ist mittlerweile vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) hängig. Mit einem UBI-Entscheid ist im ersten Quartal 2016 zu rechnen.

Mitglieder einer Nationalmannschaft beim Training und bei Renneinsätzen bis zu 250 Tage im Jahr zusammen. Jeder ist ein Einzelkämpfer und wird nach seiner persönlichen Leistung beurteilt, gefördert und entschädigt», so Frehsner weiter. Doch der Erfolg ist auch im Sport vergänglich, insbesondere dann, wenn diese nicht mehr stimmt. Gerade für Sportler ist dies unangenehm und es wird dann oft viel zu spät bemerkt. Denn Medien, Trainer, Sponsoren, Clubs und Fans sind in der Regel nur an Leistungen, aber weniger an der Person interessiert.
Frehsner, welcher als Sohn eines Holzhackers in ganz einfachen ländlichen Verhältnissen im österreichischen Laussabatal aufgewachsen war und als Kindheit die letzten Kriegsjahre und anschliessende Besatzungszeit hautnah miterlebte, war während 17 Jahren Herren-Cheftrainer bei der Schweizer Skinationalmannschaft. Danach betreute er die Rennfahrer im Automobilrennstall bei Sauber und übernahm 1997 das österreichische Damenteam, wo er mit diesen 17 Medaille gewann.
Man lernt, mit Sieg und Niederlage umzugehen und seine physischen und psychischen Leistungsgrenzen zu erkennen. Er lernt aber auch, sich unterund einzuordnen, überdurchschnittliche Leistungen zu relativieren, und vor allem auch, Kritik zu ertragen», so das Fazit von Frehsner.
In der abschliessenden längeren Fragerunde kam er auch auf China zu sprechen. «Auf stundenlangen Märschen haben wir im Vorfeld der olympischen Winterspiele 2022 in China die Pisten für die Skirennen erkundet. Jetzt bauen dort die Chinesen das Skigebiet», so Frehsner.
Er kam auch noch auf die medizinische Meisterleistung im Vorfeld der WM 1985 zu sprechen. Nachdem sich Pirmin Zurbriggen am Kniegelenk verletzt hatte, wurde ein Arzt eingeflogen, welcher als erster in der Schweiz eine Arthroskopie vornahm, um ihn am Meniskus zu behandeln.
Auch mit Blick auf die Ausrüstung machte er deutlich, dass das Material der Anzüge immer noch eine wichtige Rolle spielt. «Viele dieser Führungsgrundsätze und notwendigen Lebenseinstellungen lassen sich auch in unseren Gewerbebetrieben umsetzen», zeigte sich Mayer bei der Verdankung des Referates überzeugt.
Der Schulweg als Konditionstraining Da und dort nahm er in seinem Referat auch Bezug auf die Politik. «Lange Schulwege prägen die Kinder für das spätere Leben. Er habe Mitschüler gehabt, welche täglich zweimal eineinhalb Stunden auf dem Schulweg unterwegs waren. «Diese Naturburschen – und Mädchen haben es später einfacher mit Blick auf die Fitness, eine Top-Kondition zu erreichen. Deshalb sollten für den Schulweg nicht immer gleich der Schulbus zum Einsatz kommen.» Für Frehsner ist Sport aber auch die beste Lebensschule. «Sie gibt einem zu verstehen, wozu man zu leisten fähig ist, und vor allem wann und wo. Er lernt sich zu generieren, Geist und Kräfte zu sammeln und diese einzuteilen und diese in geballter Ladung im entscheidenden Moment loszulassen.
«Köppels Peitsche»
Wenn es darum geht, gegen die SVP zu schreiben oder einen vermuteten SVPStreit zu schüren, wird die Medienachse: SonntagsZeitung, TeleZürich, TagesAnzeiger (in dieser Reihenfolge) aktiv. Markus Gilli kann die Stories geschickt dramatisieren, indem er jene Personen zum «SonnTalk» einlädt, die «bombensicher» einschlagen. So geschehen am Sonntag, 27. Dezember 2015, als NR Ulrich Giezendanner – rüpelhaft und zeitweise die Contenance verlierend –gegen NR Roger Köppel wetterte. Ich bin auch eine eifrige WeltwochenLeserin und kann als Wählerin des Parlaments besser erfahren, was da so alles (ab)läuft. Die Weltwoche und somit Köppel bieten dem Wähler Transparenz. Im engeren Sinne betreibt er «Checks and Balances» mit dem Ziel, die Erfolgslinie der Partei zu halten und gar zu fördern. Damit nimmt er als National-
rat einen kalkulierbaren Interessenkonflikt gegenüber seinen Kollegen in Kauf. Das Trinkverhalten – oder Botellon der gehobenen Kreise – einzelner Parlamentarier im Bundeshaus hat mich tatsächlich erstaunt, ja erschüttert. Wie viel Vorbild bleibt bei solchen Politikern gegenüber den Bürgern und insbesondere gegenüber der Jugend noch übrig? Spannungen bestehen offenbar auch zwischen Thomas Hurter, Berufspilot aus Schaffhausen, und Köppel. Hier liegt der Grund darin, dass sich Hurter bei den Bundesratswahlen in die Position eines Sprengkandidaten hieven liess. Dieses perfide Verhalten von Hurter löste in der SVP und deren Wählern viel Unmut aus. Zu Recht fragte sich Roger Köppel in einem Weltwochenbericht unter anderem: «Sind Hurters Navigationsinstrumente noch intakt?» Johanna Meier-Zoller, Effretikon
Gemäss einem am 15.12.15 veröffentlichten Urteil hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich entschieden, dass die Universität Zürich (UZH) Christoph Mörgeli eine Entschädigung von fünf Monatslöhnen sowie eine Abfindung in der Höhe von zwölf Monatslöhnen zahlen muss. Wie hoch dieser Betrag auch ist, ich hätte dem ehemaligen Nationalrat auch die von ihm geforderten 20 Monatslöhne zugestanden. Offensichtlich wurden von der Unileitung bei der Kündigung ihres politischen Gegners massive Fehler begangen, ansonsten wäre das Urteil nicht auf diese Art und Weise zustande gekommen.
Leider wurde das Verdikt – wahrscheinlich bewusst – erst jetzt und nicht vor den Nationalratswahlen am 18.10.2015 bekannt gegeben. Ich denke, der Gerichtsentscheid liegt schon lange vor, da die Kündigung doch bereits vor drei Jahren ausgesprochen worden war
und Christoph Mörgeli diese kurz danach angefochten hat. Wäre das Urteil vor den Wahlen verkündet worden, hätte der profilierte SVP-Politiker, meines Erachtens, die Wiederwahl in den Nationalrat problemlos wieder geschafft! Ein Wermutstropfen am erfreulichen Urteil bleibt. Für die Kosten der erwähnten Entschädigung und Abfindung müssen nicht etwa die Fehlbaren, d.h. der damalige Rektor, Andreas Fischer, oder die ehemalige SP-Bildungsdirektorin, Regine Aeppli, aufkommen, nein, es sind die Steuerzahler des Kantons Zürich! Aus diesem Grund würde es mich auch nicht erstaunen, wenn die Universitätsleitung das Urteil an die nächsthöhere Instanz, das Bundesgericht, weiterziehen würde. Bei einer weiteren Niederlage hätten ja wiederum die Steuerzahler den finanziellen Schaden.
Rolf Sturzenegger, Präsident SVP Hagenbuch-Schneit
FLATTERHAFTE POLITIKER LINKS LIEGEN LASSEN
Würde eine Privatperson machen, was unsere Landesregierung derzeit in dem sogenannten Rahmenabkommen mit der EU für die Schweiz vorhat, würde das unter Berufung auf Artikel 27 unseres Zivilgesetzbuches völlig zu Recht die KESB auf den Plan rufen. Ein Staat, der gleich seine Souveränität aufgibt, nur weil er einen Vertrag abgeschlossen hat, hört auf, ein Staat zu sein. So einfach ist das. Wie sieht es aus, wenn ein Staat bewusst und im Wissen um allfällige Konsequenzen gegen Völkerrecht verstösst?

Zanetti Nationalrat SVP Gossau ZH
Angenommen, Ehescheidungen würden verboten. Die unmittelbarste Folge wäre mit Sicherheit, dass auf einen Schlag kaum mehr Ehen abgeschlossen würden. Auch wenn es paradox erscheinen mag: Die Möglichkeit, dass eine auf Dauer, ja auf Lebzeiten, angelegte Bindung im Fall der Fälle aufgelöst werden kann, erleichtert den Entscheid, sie einzugehen. Auch wenn es Linke und andere Etatisten vermutlich nie begreifen werden: Das gilt auch für Mietund Arbeitsverträge.
Eigentlich selbstverständlich Wer den Kündigungsschutz übertreibt oder Kündigungen gar weitgehend verunmöglicht, zerstört auf lange Sicht Arbeitsplätze und verknappt das Angebot an günstigem Wohnraum. Ganz einfach, weil es zu riskant, also unattraktiv wird, solche Verträge abzuschliessen. Gewiss: Verträge sind einzuhalten. Wer einen Vertrag eingeht, schränkt sich –freiwillig und in vollem Bewusstsein der Konsequenzen – in seinen eigenen Rechten ein. Das ist das Normalste auf der Welt und geschieht täglich tausendfach.
Ebenso selbstverständlich ist, dass die Verletzung vertraglicher Vereinbarungen oder sogar deren Kündigung
KLIMAWANDEL ALS KÄLTEPROBLEM
zwar Folgen hat, aber durchaus möglich ist. Was für Privatpersonen selbstverständlich ist, gilt auch für Staaten.
Ehrensache
Vertragstreue ist eine Sache der Ehre. Doch kann seiner Ehre auch verlustig gehen, wer sich einem Vertrag blind unterwirft oder der Gegenseite das Recht einräumt, diesen jederzeit einseitig nach Gutdünken zu ändern. Würde eine Privatperson machen, was unsere Landesregierung derzeit in dem sogenannten Rahmenabkommen mit der EU für die Schweiz vorhat, würde das unter Berufung auf Artikel 27 unseres Zivilgesetzbuches völlig zu Recht die KESB auf den Plan rufen.
Ein Staat, der gleich seine Souveränität aufgibt, nur weil er einen Vertrag abgeschlossen hat, hört auf, ein Staat zu sein. So einfach ist das. Wie sieht es aus, wenn ein Staat bewusst und im Wissen um allfällige Konsequenzen gegen Völkerrecht verstösst? Was heute von den Protagonisten des schleichenden EU-Beitritts gerne als Rosinenpickerei gescholten wird, war bis vor wenigen Jahren allseits anerkannte Schweizer Rechtspraxis.
Vom Bundesgericht begründet, trägt diese sogar einen Namen: «SchubertPraxis». Zu beurteilen war der Fall eines österreichischen Staatsbürgers, eines gewissen Herrn Schubert, der im Tessin ein Grundstück kaufen wollte, was ihm von den Tessiner Behörden unter Berufung auf einen allgemein verbindlichen Bundesbeschluss aus dem Jahr 1970 untersagt wurde.
Schubert wiederum berief sich auf einen Vertrag aus dem Jahr 1875 zwischen der Schweiz und der Österreichisch-ungarischen Monarchie, wonach er wie Schweizer Bürger zu behandeln sei.
Eine perfekte Lösung
Mit Urteil vom 2. März 1973 stellte das Bundesgericht dazu folgenden Grundsatz auf: Wenn ein (neueres) Bundesgesetz einem (älteren) Staatsvertrag widerspricht und der Gesetzgeber ausdrücklich den Widerspruch zwischen Staatsvertrag und innerstaatlicher Norm in Kauf genommen hat, so sei das Bundesgericht an das – demokratisch legitimierte – Bundesgesetz gebunden. Das muss natürlich erst Recht für Volksinitiativen, die von Volk und Ständen gutgeheissen wurden, gelten.
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass das Bundesgericht diese Praxis ausgerechnet in einem Fall begründete, in dem es um den Erwerb von Grundeigentum durch einen ausländischen Staatsangehörigen ging. Kaum jemand wehrt sich derzeit stärker gegen die Lockerung der sogenannten «Lex Koller» als die Sozialdemokraten unter Federführung von Nationalrätin Jacqueline Badran. Es sind dies die gleichen Kreise, die heute so tun, als sei alles, was die Aufschrift «Völkerrecht» trägt, automatisch besser und jede Kritik daran von vornherein nationalistisch motiviert und daher verwerflich. Wir sind alle gut beraten, wenn wir solch flatterhafte Politiker links liegen lassen.
SVP-PAROLEN
Eidgenössische Vorlagen
1. Volksinitiative «Für Ehe und Familie –gegen die Heiratsstrafe»
Parole wird an der kantonalen Delegiertenversammlung vom 28. Januar 2016 gefasst
2. Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» JA
3. Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!»
4. Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel)
Kantonale Vorlagen
1. Notariatsgesetz (NotG), (Änderung; Reduktion der Grundbuchgebühren)
Parole wird an der kantonalen Delegiertenversammlung vom 28. Januar 2016 gefasst
Parole wird an der kantonalen Delegiertenversammlung vom 28. Januar 2016 gefasst
Parole wird an der kantonalen Delegiertenversammlung vom 28. Januar 2016 gefasst
2. Verwaltungsrechtspflegegesetz (Straffung von Rekurs- und Beschwerdeverfahren) JA
3. Kantonale Volksinitiative «Für die öffentliche Bildung (Bildungsinitiative)» NEIN
4. Kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen (Lohndumping-Initiative NEIN
Vor zweihundert Jahren explodierte der Vulkan Tambora auf Indonesien. In einem kürzlich erschienenen Buch beschreibt Autor Daniel Krämer, wie es zu einem «Jahr ohne Sommer» kam und wie die Menschen unter der Kälte litten.

Martin Bürlimann Gemeinderat SVP Zürich
An einem sonnigen Nachmittag im April 1815 zerrissen gewaltige Explosionen die Südseehitze in der Strasse von Makassar in Indonesien. Kapitän Eatwell von der Britisch-Ostindischen Kompanie meinte, es sei Kanonendonner von Piraten und setzte sein Schiff in Gefechtsbereitschaft.
Auch andere Schiffe suchten nach Freibeutern und kehrten nach Tagen erfolglos zurück. Niemand konnte sich den Donner erklären. Erst nach einigen Tagen, als es tagsüber nicht mehr richtig hell wurde, Staubschleier den Himmel bedeckten und Ascheregen niedergingen, erkannten die Menschen, dass es sich um einen ungeheuren Vulkanausbruch handeln musste.
Der Radscha von Sanggar war einer der wenigen Augenzeugen, die den Ausbruch überlebten: «Um sieben Uhr morgens barsten drei Flammensäulen in den Himmel beim Berg Tambora. Steine und Asche fielen vom Himmel und ein Wirbelwind begann, der erst eine Stunde später abflaute. Eine Woche lang spie der Berg Feuer in den Himmel.» Es war der gewaltigste Vulkanausbruch seit 26 000 Jahren. 150 Kubikkilometer Lava und Stein flogen bis zu 43 Kilometer hoch in die Stratosphäre. Wieviele Menschen damals starben, weiss man nicht.
Das durch die Eruption ausgeworfene Material und die Asche brachten weltweite Klimaveränderungen mit sich.
In der Schweiz, wie in vielen Regionen der Welt, brachte das Folgejahr Nässe und Kälte. Es schneite beinahe jede Woche bis in die Täler, das Getreide reifte nicht auf den Äckern, Trauben verfaulten am Stock, Kartoffeln vermoderten in der Erde und die Bäume wollten nicht blühen. Im Jahr nach dem Ausbruch, 1816, schnellten die Preise für Getreide und Brot in die Höhe. Die Lebensmittel wurden für viele Menschen unerschwinglich teuer.
Neue Untersuchungsmethoden Das kürzlich erschienene Buch von Daniel Krämer trägt den Titel «Menschen grasten nun mit dem Vieh». Der Autor studierte Geschichte, Medien- und Politikwissenschaften an der Universität Bern und hat für seine Dissertation zum Vulkanausbruch und den Folgeproblemen eine Auszeichnung erhalten. Das Buch ist verständlich geschrieben und richtet sich an ein Publikum, das sich für Klimafragen interessiert. Es gibt viele Publikationen zum Vulkanausbruch von Tambora, aber Krämer hat als erster die Folgen erforscht und umfassend beschrieben. Das Buch beginnt mit einem Überblick zur Hungerkrise 1816 und 1817, vorwiegend in der Schweiz. Krämer fasst den vagen Begriff «Hunger» in einen Forschungsgegenstand und kann so die Folgen des Klimawandels erstmals wissenschaftlich beschreiben. Der Klimawandel bezieht sich hier auf die Kälte und nicht wie in der Politik üblich auf eine angebliche Klimaerwärmung. Nach theoretischen Grundlagen und der methodischen Erklärung (die man überspringen kann, ohne den Faden zu verlieren) beschreibt Krämer die Schweiz Anfang des 19. Jahrhunderts, insbeson-
dere die Agrarwirtschaft und die politische Situation.
Der Kern des Buches bildet das vom Autor entwickelte Modell zu den konzeptionellen Strukturen des Hungers. Mit seinem Modell untersucht er die langfristigen Ursachen, den kurzfristigen Auslöser, die unmittelbaren Auswirkungen und die angewandten Adaptionsstrategien auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen. Neu an seinem Ansatz ist die Messbarkeit des Hungers, den er mit verschiedenen Ansätzen untersucht und quantifiziert. Besonders originell sind Ansätze, die nebst klassischen Indikatoren wie Preise und Bevölkerungsentwicklung Daten zur steigenden Kleinkriminalität im Alltag oder zur Entwicklung der mittleren Körperhöhe als Merkmal für den Lebensstandard verwenden.
Kälte als Klimaproblem
Beeindruckend am Buch ist die Beschreibung der Spätfolgen des Vulkanausbruchs. Die Menschen wussten zur damaligen Zeit nicht, dass der Sommer wegen des Vulkanausbruches ausgeblie-
Der Autor
Der Buchautor Daniel Krämer studierte Geschichte, Medien- und Politikwissenschaften an der Universität Bern. Für seine Dissertation erhielt er vom Direktorium des Historischen Instituts der Universität Bern die Auszeichnung als beste abgeschlossene Promotion im Jahr 2013. Krämers Spezialgebiete liegen in den Bereichen Hungerforschung, Naturkatastrophen und Regionalgeschichte.
ben war. Es war auch ein regional unterschiedliches Phänomen. In Europa waren insbesondere Skandinavien, Mittel- und Westeuropa betroffen.
Am grössten war die Not in Appenzell Ausserrhoden. Schlimm waren die Folgen der Kornsperren, die in vielen Ländern und Regionen verhängt wurden. Dadurch kamen die Märkte vollkommen zum Erliegen. Die Preise stiegen und die Bauern mussten ihr Vieh schlachten oder unter Preis verkaufen. Die Weber und Sticker konnten ihre Produkte nicht mehr absetzen und hatten somit keine Einnahmen mehr. Staatliche Hilfsmassnahmen gab es noch keine.
Im Zürcher Oberland gab es 1816 eine veritable Hungerkrise wegen der Kälte. In Zürich lagen 1816 die Ernteerträge bei der Gerste um 21 Prozent unter dem Durchschnitt. Die Getreidepreise verdreifachten sich. Aus Süddeutschland wurde praktisch nichts mehr importiert. Es gab Kettenreaktionen in den Märkten: Weil die Menschen alles Geld für Lebensmittel brauchten, kauften sie sonst nichts mehr und die Handwerker gingen konkurs. Händler gingen bankrott und viele Arbeiter verloren ihre Stelle. Sie konnten die Mieten nicht mehr bezahlen und waren oft über Nacht obdachlos. Auch vermögende Zeitgenossen gerieten in Schwierigkeiten, da Handel und Gewerbe still standen.
Das Buch von Daniel Krämer zeigt eindrücklich die Folgen des Kälteeinbruchs vor 200 Jahren. Was zu denken geben muss, ist der Umstand, dass wir heute als Bedrohung des angeblichen Klimawandels die Hitze nennen. Die Lektüre des Buches zeigt aber, dass die Kälte ein Problem ist, nicht die Wärme.

«Menschen grasten nun mit dem Vieh» Schwabe Verlag 2015, 527 Seiten, gebunden, Wirtschafts-, Sozial- und Umweltgeschichte (WSU) Bd.4, Deutsch.
ISBN-13: 9783796533754
ISBN-10: 3796533752
Erhältlich in jeder Buchhandlung

von Nina Fehr Düsel
Nein zu GratisAnwälten für Asylbewerber
Zwar ist das Recht auf unentgeltliche Rechtspflege in der Schweizerischen Bundesverfassung (Art. 29 Abs. 3 BV ) ausdrücklich garantiert. Im Vordergrund steht dabei jedoch das Recht auf Zugang zu Gerichten und Behörden für Bedürftige. Dies war bisher immer an konkrete Bedingungen geknüpft. So war neben der finanziellen Bedürftigkeit der rechtssuchenden Person auch immer notwendig, dass die Angelegenheit eine gewisse Komplexität aufweist und das Verfahren nicht aussichtslos ist.
Dies dürfte nun bei einem grossen Teil der Asylverfahren nicht gegeben sein. Im Asylbereich waren Gratisanwälte bisher lediglich in Beschwerdeverfahren ein Thema, nicht aber im eigentlichen Asylverfahren. Damit war sämtlichen rechtsstaatlichen Prinzipien Genüge getan. Diese neu vorgesehene Bedingungslosigkeit der unentgeltlichen Rechtsvertretung für die Gesamtheit des Asylverfahrens wird Asylsuchende gegenüber anderen (einheimischen) Rechtssuchenden ungerechterweise bevorzugen, was klarerweise nicht im Sinne der EMRK und der Schweizerischen Bundesverfassung sein kann.
Bedingungslose Gratisanwälte für alle Asylbewerber für das gesamte Asylverfahren sind nicht nur ungerecht und überflüssig, sie verursachen auch unnötige Mehrkosten zulasten der steuerzahlenden Bevölkerung. Gleichzeitig wird es damit attraktiver, in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen. Profitieren würde einzig die Asylindustrie. Zu befürchten ist eine Vielzahl unnötiger Beschwerden, womit das Ziel der Effizienzsteigerung in den Asylverfahren gänzlich verfehlt würde.
Auch gilt im Schweizerischen Rechtssystem bezüglich der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung heute das Prinzip der Entschädigung nach Aufwand, wobei Kürzungen von Anwaltshonoraren seitens der Behörde nachvollziehbar zu begründen sind. Die im neuen Asylgesetz vorgesehenen Pauschalentschädigungen dürften in diesem Zusammenhang verfassungs und standesrechtlich äusserst heikel sein.
Fazit: Die bedingungslose unentgeltliche Rechtsvertretung für alle Asylsuchende stellt ein absolutes Novum im Schweizerischen Rechtssystem dar. Sie ist nicht nur unnötig und ungerecht, sondern auch verfassungsmässig und standesrechtlich problematisch.
Ausserdem verursacht die unentgeltliche Rechtsvertretung erheblichen Mehraufwand, längere Verfahren und dadurch hohe Zusatzkosten. Die Schweiz würde für Asylsuchende noch attraktiver. Dies sind Gründe genug, das von der SVP ergriffene Referendum gegen die Asylgesetzrevision zu unterstützen.
GEMEINDERATSBERICHT
Der Gemeinderat beschäftigte sich mit einem schwergewichtigen Finanzgeschäft. Der Stadtrat möchte das Kongresshaus und die Tonhalle, welche seit einem Finanzskandal 1984 betriebswirtschaftlich nie richtig auf die Füsse gekommen ist, in eine Stiftung überführen.

Derek Richter
Gemeinderat SVP Zürich 3
Die 1. Ratssitzung im neuen Jahr wurde von Fraktionspräsident Martin Götzl mit einer Fraktionserklärung zu den inakzeptablen Vorkommnissen am Rande des Silvesterzaubers eröffnet. Rund 50 Linksradikale führten einen Saubannerzug durch das Niederdorf, indem sie Feuerwerkskörper gegen Passanten abfeuerten und diverse Sachbeschädigungen begingen. In keiner Weise akzeptabel sind Beschimpfungen und körperliche Gewalt gegen die Polizeikräfte. Dies wiegt nicht weniger schwer als die heillos inkompetente oberster Führung in Form von Stadtrat Richard Wolff. Es dürfte auch weniger eine Frage des
ob, als eher eine Frage der Zeit sein, bis sich unter einer solchen Führung in der Limmatstadt ähnliche Szenen abspielen wie zum Beispiel in Köln oder anderen deutschen Städten in der Silvesternacht. Auf ihrer Webseite bezeichnet die SP ja Flüchtlinge aus alle Herren Länder als «bereichernd». Die SVP ist nicht unsolidarisch, kann jedoch auf eine solche Bereicherung gerne verzichten.
Filz bleibt Filz
Viel zu reden gab ein schwergewichtiges Finanzgeschäft; der Stadtrat möchte das Kongresshaus und die Tonhalle, welche seit einem Finanzskandal 1984 betriebswirtschaftlich nie richtig auf die Füsse gekommen ist, in eine Stiftung überführen. Dieser Skandal führte sogar zu einer Abwahl des freisinnigen Stadtrates Hugo Fahrner und um ein Haar auch zu jener des ehemaligen Stadtpräsidenten Thomas Wagner. Diese Stif-
ASYLZENTREN GEHÖREN IN RANDREGIONEN
tung soll als öffentlich-rechtlich unter städtischer Leitung fungieren. Leider ist die denkmalgeschützte Liegenschaft in einem schlechten Zustand und die Trägerschaft über beide Ohren hauptsächlich bei der Stadt Zürich verschuldet. Auch ist die heutige geforderte behindertengerechte Bauweise bei solch einer geschützten Substanz kaum zu realisieren. Ganz zu schweigen von den energetischen Anforderungen bzw. dem vom Souverän verabschiedeten Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft. Bei einer Übernahme durch die Stadt kämen also Umbaukosten in der Höhe von rund 165 Millionen sowie eine Entschuldung der Trägerschaft in der Höhe von rund 73 Millionen zusammen. Im Gegenzug soll die Stadt das mit einem Baurecht belastete, rund 10 000 m2 grosse Grundstück erhalten. Des Weiteren käme ein jährlicher Betrag in der Höhe von rund 3 Millionen hinzu, was in etwa der jährlichen Miete entsprechen würde. Wel-
Unter dem Asylchaos, welches Bundesbern anrichtet, leidet nicht etwa der Bund, nein, ausbaden müssen das die Kantone, dort natürlich insbesondere die Gemeinden und die Städte.

Mauro Tuena Nationalrat Vizepräsident SVP Stadt Zürich
Gemäss der Asylstatistik des Staatssekretariats für Migration (SEM) sind in der Schweiz per 30. November 2015 rund 63 300 Personen im Asylprozess.
Auf den Kanton Zürich entfallen hiervon rund 10 500 Personen.
Gemäss der seit 2006 geltenden Aufnahmequote für Asylsuchende müssen die Zürcher Gemeinden je 5 Personen pro 1000 Einwohner aufnehmen. Für die Stadt Zürich mit Rund 405 000 Einwohnern sind das 2000 Asylsuchende.
Unterbringung im Stadtzentrum ist fatal
Da die Asylzahlen in den letzten Monaten in die Höhe schnellten, änderte der Bund diesen Verteilschlüssel. Ab dem 1. Januar 2016 muss jede Gemeinde in unserem Land neu 7 Asylsuchende pro 1000 Einwohner aufnehmen. Für die Stadt Zürich bedeutet das also zusätzliche 800 Personen. Neu werden in unserer Stadt also 2800 Asylsuchende untergebracht.
Logistisch stellt das eine grosse Herausforderung dar. So nebenbei vermerkt: Die per 1. Januar 2016 festgelegte Erhöhung von Personen für jede Gemeinde wurde den Gemeinden erst am 2. November 2015 kommuniziert.
Das Platzieren von Asylsuchenden inmitten einer Grossstadt, also in der unmittelbaren Umgebung von Schulen, Restaurants, Bars, Discos, ja inmitten von Wohnquartieren, wie das die Verantwortlichen der Stadt Zürich machen, ist falsch und fatal.
Man darf nicht vergessen – und dieses Faktum wird natürlich in den Diskussionen sehr gerne ausgeblendet –, dass nach wie vor viele Personen aus wirtschaftlichen Gründen in unser Land kommen. So werden falsche Anreize geschaffen.
Sehr viele Asylsuchende machen an diesen schönen Orten in unserer Stadt Selfies und schicken diese Fotos an Personen in ihren jeweiligen Herkunftsländern. Dort spricht sich das dann schnell herum.
Die Folgen sind klar: Noch mehr Personen – auch solche, welche nicht an Leib und Leben bedroht sind – reisen Richtung Schweiz. Einfach, weil es ihnen hier besser gefällt als in ihrem jeweiligen eigenen Land.
Humanitäre Tradition wird gefährdet
Asylzentren gehören in Randregionen, in welchen niemand lebt, abgelegen von Städten und Gemeindezentren. Sie dürfen unter keinen Umständen attrak-
tiv wirken. Personen, welche temporär wirklich an Leib und Leben bedroht sind, sind dankbar, wenn sie für die Dauer des Konflikts in ihrem Herkunftsland an einem sicheren Ort Schutz finden, schlafen können und zu essen haben. Dafür hat der Bundesrat zu sorgen. Jetzt ist dringend ein Umdenken nötig. Unser Land hat eine grosse, langjährige und in der Bevölkerung tief verankerte humanitäre Tradition. Wir sind bereit, in Not geratenen Menschen zu helfen.
cher private Unternehmer käme auf die Idee, auf solch einen Kuhhandel einzutreten? Sicher keiner mit Verstand und daher wies Urs Fehr mit Nachdruck auf die horrenden Kosten hin, weshalb die SVP solch einem Luxusprojekt niemals zustimmen kann. Auch Roger Liebi brachte sein Erstaunen ob dieser finanzpolitischen Verantwortungslosigkeit ins Plenum und seine Kritik am grünen Finanzstadtrat Daniel Leupi, der sich auf den Standpunkt stellte, dass abgeschriebene Schulden niemanden weh tun, war doch sehr süffisant. Offensichtlich hat der Finanzvorstand nichts aus der Vergangenheit gelernt, als der Souverän das Kongresshaus Projekt vom spanischen Architekten Maneo den Bach ab schickte. Auch das Konstrukt einer öffentlich-rechtlichen Stiftung kaschiert die Versäumnisse, anstatt für eine nachhaltige Struktur zu sorgen. Eine Verstaatlichung ist nichts anderes als eine Kapitulationserklärung. Da helfen auch keine Lobhudeleien vonseiten des Freisinns auf die internationale Ausstrahlung. Filz bleibt Filz.
Gefährliches Spiel Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments setzt diese humanitäre Tradition gefährlich aufs Spiel. Sobald unsere Bevölkerung merkt, dass auch Personen aufgenommen werden, welche gar nicht an Leib und Leben bedroht sind, oder Menschen, sobald in ihren Herkunftsländern wieder Frieden herrscht, trotzdem nicht dorthin zurückkehren, bricht die humanitäre Tradition und unsere Bevölkerung macht nicht mehr mit. Die Leidtragenden sind dann die Menschen, welche die Hilfe tatsächlich nötig haben.
Während Zehntausende Bürgerinnen und Bürger den stimmungsvollen Jahreswechsel in der Stadt Zürich feierten, standen Polizeikräfte einsatzbereit, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Martin Götzl Gemeinderat Fraktionschef SVP Zürich 11
Die Silvesterbilanz der Stadtpolizei Zürich fiel ausserordentlich durchzogen aus: Am Neujahrsmorgen gegen 1 Uhr 15 rückten zwei Streifenwagenbesatzungen ins Niederdorf aus. Gemäss Polizeiangaben trafen die Beamten an Ort und Stelle auf eine Gruppe von rund 50 Personen. Einige davon haben sofort begonnen, die Polizisten verbal zu attackieren, wobei 10 bis 20 Personen die Polizisten tätlich angriffen. Als sich diese zur Wehr setzte, wurde sie mit Flaschen, Steinen, Fahrrädern und Feuerwerk attackiert. Die Beamten setzten Reizstoff ein, mussten sich aber «aufgrund der massiven Gewaltbereitschaft und der grossen Anzahl Angreifer» in Sicherheit bringen und Verstärkung anfordern. Daraufhin begann der renitente Mob die beiden parkierten Streifenwagen zu beschädigen. Die Situation konnte erst mit dem Eintreffen von Verstärkung und mit einem Gummischroteinsatz besänftigt werden. Den Angreifern gelang es, in der Menschenmenge unterzutauchen.
Nur mit viel Glück sei niemand verletzt worden, teilte die Polizei mit. An den Fahrzeugen entstand jedoch beträchtlicher Sachschaden. Auch ein Passant, der das Geschehen beobachtete und telefonisch Verstärkung anfordern wollte, wurde bedroht und tätlich angegangen. Die Polizei konnte keine Verhaftungen vorweisen. Somit können die gewaltbereiten Chaoten auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Die SVP verurteilt diese Übergriffe auf fremdes Eigentum, Personen und insbesondere auf die Polizeikräfte aufs Schärfste.
Zudem erweckt diese hohe Gewaltbereitschaft gegenüber dem Ordnungsdienst grosse Besorgnis, lässt sie doch erahnen, dass zuerst etwas Schlimmes passieren muss, bevor konsequent durchgegriffen werden kann. Die Polizeikräfte stehen in ihrem Auftrag, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, vor immer grösseren Herausforderungen. Die heutige Realität ist unter anderem folgende:
– Bedeutend höhere Respektlosigkeit gegenüber dem Ordnungsdienst – Gewaltbereitschaft jeder Art und von neuer Dimension – Unberechenbarkeit von Gewalttaten infolge der Menschenbewegungen in Europa.
Nulltoleranz bei Krawallmachern und Chaoten
Unter der aktuellen politischen Führung von Polizeivorsteher Richard Wolff wird die Ausübung des Berufes Polizist unattraktiv. Der absehbare und resultierende Kollateralschaden ist folglich, dass die Polizeiführung grosse Schwierigkeiten in der Personalrekrutierung hat.
Die SVP fordert den Stadtrat unmissverständlich auf, der gestiegenen Gewaltbereitschaft im Sinne der öffentlichen Sicherheit konsequent entgegenzutreten. Die Einsatzkräfte müssen bedingungslosen Rückhalt und Sicherheit spüren, wenn sie gegen Gesetzeswidrigkeiten vorgehen.
Wer nicht in diesem Sinne handelt und führt, hat seine Glaubwürdigkeit gegenüber der arbeitenden, rechtsschaffenden und steuerzahlenden Bevölkerung verspielt. Die «Wolffsche Laissez-faire-Politik» mit Chaoten und Krawallmachern hat ausgedient. Das damit ausgesandte Signal und die entsprechenden Folgen sind fatal, ja gar gefährlich.
Nachahmer reiben sich bereits jetzt die Hände. Die Zeiten des Nichtstuns, des Zusehens und des Duldens sind vorbei. Gegenüber Krawallmachern und Chaoten muss eine NulltoleranzPolitik gelten. Tun sie das nicht, verlieren sie jegliche politische Glaubwürdigkeit.
Die SVP-Frauen Stadt Zürich suchen eine Nachfolgerin
Per Generalversammlung vom 25. Januar 2016 wird Margrit Haller, Präsidentin der SVP-Frauen Stadt Zürich nach 11 Jahren ihr Amt abgeben. Mir ihr wird auch der ganze Vorstand zurücktreten. Es sind verschiedene Mandatsträgerinnen aus dem Kantons-, Gemeinderat und der Schulpflege bei den SVP-Frauen Stadt Zürich vertreten. Die meisten davon sind zusätzlich in ihren Kreisen aktiv. Dementsprechend gibt es jeweils sehr lebendige und interessante Diskussionen bei den Mitgliederversammlungen oder an den Standaktionen. Die 11 Jahren bei den SVP-Frauen Stadt Zürich war eine lehrreiche und interessante Zeit. Die Zusammenarbeit mit den Frauen war stets konstruktiv und beruhte auf einer sehr freundschaftlichen Basis. Die Präsidentin konnte in der Kreispräsidenten-, Vorstands- und
Geschäftsleitungssitzungen der SVP
Stadt Zürich sowie im Vorstand der SVP
Kanton Zürich Einsitz nehmen und die Frauen mit einer Stimme vertreten.
Margrit Haller möchte ihre Zeit vermehrt ihrem Studium und Beruf widmen und sucht darum eine innovative und politisch interessierte Frau, die die SVP-Frauen der Stadt Zürich gerne weiter führen möchte.
Bitte melden Sie sich unter margrit.haller@gmail.com.
Vielen Dank.
Margrit Haller-Traber, Präsidentin

Die SVP des Kantons Zürich auf Facebook www.facebook.com/ svpzuerich

Modus
Schieber mit zugelostem Partner.
Abstimmung vom 28. Februar 2016
Brauchen wir eine zweite Gotthardröhre?
Montag, 18. Januar 2016
Beginn ist 19.00Uhr, Türöffnung 18.30.
Kino KIWI, Neumarkt 11, Winterthur Öffentlicher Anlass mit Apéro (Eintritt frei)



Kontra:

Natalie Rickli
Nationalrätin SVP, ZH. Präsidentin der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen
Präsentiert von:



Hans-Ulrich Bigler Nationalrat FDP, ZH. Direktor Schweizerischer Gewerbeverband

Regula Rytz Nationalrätin Grüne, BE. Co-Präsidentin Grüne Schweiz. Vorstand Alpen-Initiative
Medienpartner:
Moderator: Peter Hartmeier Publizist. Partner Lemongrass Communications Begrüssung: Hans Rutschmann Präsident Kantonaler Gewerbeverband

Jon Pult Grossrat SP, GR. Präsident SP Graubünden. Präsident Alpen-Initiative
Zahle Höchstpreise für alle Autos.
Komme bei Ihnen vorbei. Telefon 044 822 26 11

mit Parteipräsident Toni Brunner und SVP-National- und Ständeräten
Samstag, 20. Februar 2016
10:00 – 16:00 Uhr, Türöffnung um 9 Uhr Kreisschule, Seedorf UR
4 Passen à 12 Spiele, gewertet 48 Spiele.
Kartenart
Französische und Deutschschweizer Karten.
Preise
Es gibt viele attraktive Preise. Jeder Teilnehmer erhält ein kleines Präsent. Wanderpreis für die Siegerin oder den Sieger.
Schätzwettbewerb:
1. Preis Fr. 300.-
2. Preis Fr. 200.-
3. Preis Fr. 100.-
Teilnahmegebühr
Jassgebühr: Fr. 30.ist an der Eingangskasse zu bezahlen
Mittagessen: Fr. 25Essensbons sind an der Eingangskasse erhältlich
Teilnehmer
Zu diesem gemütlichen Anlass sind alle SVPPolitiker, SVP-Mitglieder, SVP-Sympathisanten sowie alle Jassfreunde herzlich eingeladen.
Anmeldung
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich mit dem untenstehenden Talon per Email, Post oder Fax baldmöglichst anzumelden (Platzbeschränkung). Nach Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per Post inkl. Details und Wegbeschrieb.
Anmeldeschluss ist der 12. Februar 2016
Organisation SVP Uri unter der Leitung von OK- und Fraktionspräsidentin Petra Simmen sowie Nationalrat Felix Müri Turnierleiter: Fabian Cadonau

Ich melde mich für den 1 6 . Nation alen SVP - Jasscup vom Samstag, 2 0 . Februar 20 16 an:
Name: Vorname:
Adresse: PLZ Ort:
Tel.: E-Mail:
Anmeldung bis spätestens
Da stehen sie in Reih und Glied, als gäb es keinen Unterschied. Frau Sommaruga gut eskortiert von Parmelin und Maurer kontrolliert, denn diese Frau muss man bewachen, sonst macht sie wieder dumme Sachen.
Für einen richtig schönen Lacher, sorgen die zwei SVP-Bewacher, denn als das schöne Bild geschossen, trugen sie rote Krawatten wie Genossen.
Berset kann da nur noch staunen, was sind denn das für neue Launen. Er fragt sich schon, soll ich es wagen, im neuen Jahr ein Bauernhemd zu tragen.
Burkhalter lächelt still und leise, denkt wohl schon an seine nächste Reise. Der Mann bereist die ganze Welt und das mit unserm Steuergeld.
Schneider, der lacht ganz verschmitzt, weil er jetzt ganz oben sitzt. Jetzt hat die Schweiz den Salat, denn er ist Chef im Bundesrat.
Frau Leuthard strahlt auf dem Bild, was führt sie neu wohl im Schild. Sie hat bestimmt noch Gebühren, um irgendwann sie einzuführen.
Das Foto zeigt für kurze Zeit, in Bern da herrscht Gemeinsamkeit.
Ruedi Gysi, Uster
Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher

Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das BlocherPrinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.
SVP-KANTONSRATSFRAKTION
Kantonsrat / Fraktion
Montag, 11. Januar 2016, 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
Bezirk Dietikon / Birmensdorf, Aesch, Uitikon, Urdorf
Samstag, 9. Januar 2016 10 00 –11 30 Uhr, Café des Alterszentrum am Bach, Birmensdorf.
Bezirk Horgen / Oberrieden
Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.
SVP-STAMM
Bezirk Affoltern / Aeugst
Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.
Bezirk Bülach / Embrach
Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.
Bezirk Dielsdorf / Dielsdorf
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant Löwen, Dielsdorf.
Bezirk Meilen / Küsnacht
Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.
Bezirk Meilen / Meilen
Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.
Bezirk Uster / Uster
Immer am ersten Samstag im Monat, 11 00 Uhr, Restaurant Puurehuus, Fehraltorferstrasse 8, Wermatswil.
Dienstag 5. Januar
Dienstag 5. Januar
Freitag 15. Januar
Samstag 23. Januar
Donnerstag 28. Januar
15. Februar bis 28. Februar
Dienstag 16. Februar
Samstag 20. Februar
Sonntag 28. Februar
Junge SVP Kanton Zürich
Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details: www.jsvp zh.ch.
Junge SVP Stadt und Bezirk
Winterthur
Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20 00 Uhr, in der First Choice Bar, Winterthur.
Stadt Zürich / Kreis 1 und 2
Jeden zweiten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, Zürich Wollishofen.
Stadt Zürich / Kreis 3
Jeden ersten Samstag im Monat, ab 9 00 Uhr, Restaurant Schützenruh, Uetlibergstrasse 300, Zürich.
Stadt Zürich / Kreis 4 und 5
Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Holzschopf, Heinrichstrasse 112, Zürich.
Stadt Zürich / Kreis 6
Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.
Stadt Zürich / Kreis 12
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.
IMPRESSUM ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480
Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.
Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svpzuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcherbote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svpzuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercherbote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.
SVP-VERANSTALTUNGEN
Bezirk Hinwil / Bubikon
Sonntag, 24. Januar 2016, ab 10 00 Uhr, im Geissbergsaal, Wolfhausen, Brunch mit den Nationalräten Alfred Heer und Mauro Tuena. Reichhaltiges Frühstücksbuffet.
Bezirk Meilen / Männedorf
Dienstag, 2. Februar 2016, 19 30 Uhr, reformiertes Kirchgemeindehaus, Männedorf, öffentliche Podiumsdiskussion zum hochaktuellen Thema «Flüchtlinge» mit a. Nationalrat Hans Fehr (SVP), Nationalrätin Doris
Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Parteileitung / Kantonalvorstand
Albisgüetli-Tagung
Eidg. Delegiertenversammlung
Kant. Delegiertenversammlung
Sportferien
Büro der Parteileitung
Jass-Cup SVP Schweiz
Eidg. und kantonale Volksabstimmung 29. Februar bis 18. März
Mittwoch 23. März
Dienstag 5. April
Dienstag 5. April
Samstag 23. April
Frühlingssession
Büro der Parteileitung
Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Parteileitung / Kantonalvorstand
Eidg. Delegiertenversammlung 25. April bis 8. Mai
25. April bis 29. April
Donnerstag 28. April
Donnerstag 19. Mai
Frühjahrsferien
Evtl. Sondersession
Kant. Delegiertenversammlung
Büro der Parteileitung 30. Mai bis 17. Juni
Sonntag 5. Juni
Freitag 24. Juni
Montag Juni (Datum noch nicht fixiert)
Sommersession
Eidg. und kantonale Volksabstimmung
Büro der Parteileitung
Fraktionsausflug 18. Juli bis 21. August
Mittwoch 10. August
Dienstag 16. August
Dienstag 16. August
Samstag 20. August
Mittwoch 24. August
Sommerferien
Büro der Parteileitung
Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Parteileitung / Kantonalvorstand
Eidg. Delegiertenversammlung
Kant. Delegiertenversammlung 12. bis 30. September
Donnerstag 8. September
Fr/Sa/So 23. bis 25. September
Sonntag 25. September
Dienstag 4. Oktober
Dienstag 4. Oktober
Fiala (FDP) und Regierungsrat Mario Fehr (SP). Die Veranstaltung findet im Rahmen der ökumenischen Erwachsenenbildungsreihe der Gemeinde Männedorf statt.
Stadt Winterthur / Oberwinterthur
Dienstag, 2. Februar 2016, 19 30 Uhr, Restaurant Römertor, Oberwinterthur, Podium zu den Themen Zweiter Gotthardtunnel und Durchsetzungsinitiative. Mit den Nationalräten Natalie Rickli (SVP), Gregor Rutz (SVP), Mattea Meyer (SP) und Balthasar Glättli (Grüne).
Stadt Zürich / Kreis 1 und 2
Dienstag, 26. April 2016 20 00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, Zürich, Generalversammlung.
Stadt Zürich / Kreis 9
Freitag, 8. Januar 2016, ab 19 00 Uhr, Restaurant Roter Stein, Herrligstrasse 39, ZürichAltstetten, Neujahrshöck mit den SVPGemeinderäten Rolf Müller und Roger Bartholdi.
Freitag, 8. April 2016 18 15 Uhr, Hotel Mercure Stoller, am Albisriederplatz, Zürich, Bericht aus Bern mit den SVP Nationalräten Natalie Rickli und Gregor Rutz. 19 45 Uhr: Generalversammlung.
Stadt Zürich / Kreis 12
Samstag, 30. Januar 2016, ab 14 00 Uhr, Aussichtspunkt Waldrand «Ziegelhöhi», Zürich Schwamendingen, Lichtmess mit offerierten Heissgetränken, Potaufeu aus der Gulaschkanone und Servelas zum Selberbräteln über dem offenen Feuer. Gastredner Hans Fehr und Pascal Theiler, musikalische Umrahmung Frauenchor Schwamendingen.
SVP -Frauen Stadt Zürich
Montag, 25. Januar 2016, 19 00 Uhr, im Hotel Mercure Stoller, Zürich, Generalversammlung.
WEITERE VERANSTALTUNGEN
Montag, 18. Januar 2016, ab ca. 19 00 Uhr, Kino KIWI, Saal 1, Neumarkt 11, Winterthur, Podium zum Thema «Sanierung des Gotthard Strassentunnels». Einleitungsreferat von Bundesrätin Doris Leuthard.
Herbstsession
Büro der Parteileitung
SVP-Schiessen (Volketswil)
Eidg. und kantonale Volksabstimmung
Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Parteileitung / Kantonalvorstand 10. bis 23. Oktober
Samstag 29. Oktober
Dienstag 1. November
Donnerstag 10. November
Sonntag 27. November
Herbstferien
Eidg. Delegiertenversammlung
Kant. Delegiertenversammlung
Büro der Parteileitung
Eidg. und kantonale Volksabstimmung 28. November bis 16. Dezember Wintersession
Montag Dezember (Datum noch nicht fixiert) Fraktionsessen Kantonsrat
Dienstag 20. Dezember
Büro der Parteileitung
Teilnehmer: Natonalrätin Natalie Rickli (SVP), Nationalrätin Regula Rytz (Grüne), Nationalrat HansUlrich Bigler (FDP) und Grossrat Jon Pult (SP). Moderation: Peter Hartmeier. Gesamtmoderation: A. Nationalrat Hans Rutschmann.
Samstag, 20. Februar 2016 10 00 –16 00 Uhr (Türöffnung 9 00 Uhr), Kreisschule, Seedorf UR , 16. Nationaler SVP Jasscup mit Parteipräsident Toni Brunner und SVP National und Ständeräten. Weitere Informationen und Anmeldung bis spätestens 12. Februar 2016 auf www.svp.ch/Aktuell/ Termine.
Donnerstag, 3. März 2016, 14 00 Uhr, Casino Kursaal Interlaken AG, Strandbadstrasse 44, Interlaken, Referat von a. Nationalrat Hans Fehr zum Thema «Beurteilung der Ausländerpolitik» anlässlich der Tagung 2016 der Schweizerischen Arbeitsgruppe für Kriminologie (SAK ) im Rahmen des Tagungsthemas «Evaluationen, Kriminalpolitik und Strafrechtsreform».