FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS
ENTGEGNUNG AUF ABSURDE BEHAUPTUNGEN DER INITIATIVGEGNER
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FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS
ENTGEGNUNG AUF ABSURDE BEHAUPTUNGEN DER INITIATIVGEGNER
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat fatalerweise Versicherungsdetektive im Bereich der Unfallversicherungen als nicht zulässig erklärt. Der ungerechtfertigte Bezug von Versicherungsleistungen muss aber dringend gestoppt werden. Er bestraft die Prämienzahler und ehrlichen Leistungsbezüger. Ein Grund mehr, dass die Völkerrechtsinitiative der SVP angenommen werden muss. Ausserschweizerische Gremien hebeln das Schweizer System aus!

Im März 2007 reichte die SVP der Stadt Zürich – damals noch gegen den Willen der rot-grünen Zürcher Stadtregierung – die Volksinitiative «Stopp dem asozialen Sozialhilfemissbrauch» ein. Gemäss dieser Initiative soll die Stadt Zürich eine vom Sozialdepartement unabhängige Stelle zur Bekämpfung des Missbrauchs beim Bezug von Sozialhilfe-, Ergänzungs- und anderen Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand schaffen. Die Missbrauchsquote in der Sozialhilfe (Sozialhilfemissbrauch) lag damals bei über 7 Prozent.
Einführung von Sozialdetektiven dank SVP
Eine Mehrheit des Stadtzürcher Parlaments und des Gemeinderates beantrag-
Wenn ein Staat nicht mehr in der Lage ist, seine Rechtsordnung durchzusetzen, bedeutet dies die Kapitulation vor der Kriminalität. Genau dies war in der Silvesternacht in gewissen deutschen Städten der Fall. Dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, bestreitet in Deutschland mittlerweile kaum mehr ein Politiker. Selbst der sozialdemokratische Justizminister spricht sich für eine Verschärfung der Ausweisungspraxis aus. Einzig der Bundesrat träumt noch vor sich hin und empfiehlt eine Nein-Parole zur Durchsetzungsinitiative. Eine fatale Fehleinschätzung.
Einladung zur kantonalen Delegiertenversammlung
vom Dienstag, 1. November 2016, 19.30 Uhr, Gemeindesaal Zumikon, Dorfplatz 11, 8126 Zumikon
haben. Und wer sich nicht an unsere Regeln hält, hat sein Aufenthaltsrecht hierzulande verwirkt.
Gregor
Rutz Nationalrat Vizepräsident SVP Kanton Zürich
te unter Druck dieser Volksinitiative, die Schaffung von Sozialdetektiven in der Gemeindeordnung zu verankern. Die Stadtzürcher Stimmberechtigten unterstützten diesen Vorschlag grossmehrheitlich. Heute gelten Sozialdetektive in allen politischen Lagern als selbstverständlich und sind in der Bevölkerung akzeptiert und auch gewünscht. Sie haben zusätzlich auch präventiven Charakter.
Manch einer überlegt sich wohl zweimal, die Sozialhilfe zu betrügen. Die zumindest offizielle Missbrauchsquote reduzierte sich seither auf 2–3 Prozent.
Missbrauchskultur stoppen
Mit zunehmenden Migrationsströmen stossen immer mehr Menschen aus fremden Kulturkreisen in die Schweiz. Menschen, welche unsere Sitten und Gebräuche, unsere Traditionen, aber auch unsere Gesetze nicht kennen. Oftmals auch Menschen, welche aus Ländern stammen, wo andere, sehr autoritäre Rechtsordnungen gelten, die martialische Bestrafungen vorsehen und keine demokratische Mitbestimmung der Bevölkerung erlauben.
Diesen Menschen muss unser Land von der ersten Minute an klar kommunizieren: In der Schweiz gelten gewisse Regeln, an welche sich alle zu halten
Ich kämpfte an vorderster Front für diese SVP-Volksinitiative. Auch andere Sozialversicherer wie etwa die IV und private Versicherer stellten schon damals eine ähnliche Missbrauchskultur fest. Die Missbrauchsquote bei Unfallversicherungen lag etwa gleich hoch wie bei den Sozialversicherungen, also bei über 7 Prozent, und liegt heute ebenfalls bei 2–3 Prozent. Die Versiche-
Text der Parlamentarischen Initiative:
Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) wird wie folgt geändert:
Art. 43 Abs. 1bis ATSG (neu): Zur Bekämpfung des ungerechtfertigten Leistungsbezugs können die Versicherungsträger Spezialisten beiziehen. Diese können bei begründetem Verdacht unter anderem Personen an frei einsehbaren Orten verdeckt be-
obachten und dabei Bild- und Tonaufzeichnungen machen. Die Dauer einer Observation darf sechs Monate nicht übersteigen. Die Bild- und Tonaufzeichnungen dürfen einzig von mit der Abklärung sowie dem Entscheid befassten Personen eingesehen werden und werden nach Entscheidfällung vernichtet. Der Versicherungsträger teilt der versicherten Person vor Verfügungserlass Grund, Art und Dauer der Observation mit.
Gewaltenteilung wird gestärkt Entgegen aller Vorwürfe berücksichtigen die Ausschaffungsinitiative wie auch die Durchsetzungsinitiative den Grundsatz der Gewaltenteilung. Dieser Grundsatz sieht nicht nur vor, dass die Staatsgewalt auf verschiedene Behörden und Organe aufgeteilt ist, sondern auch, dass diese Organe sich gegenseitig kontrollieren: Zur Gewaltenteilung gehört die gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten. Die Bundesverfassung organisiert die Schweiz als direkte Demokratie. Damit sind für die Gewaltenteilung nicht nur die Kompetenzen der Behörden massgebend, sondern auch die demokratischen Rechte der Stimmbürger sowie die Mitwirkungsrechte der Kantone.


rer bekämpfen den ungerechtfertigten Bezug von Leistungen mit Detektiven, die unter speziellen Bedingungen und Situationen zum Einsatz kommen. Der missbräuchliche Bezug von Versicherungsleistungen ist asozial und bestraft die Prämienzahler sowie die ehrlichen Leistungsbezüger. Solche Missbräuche müssen gezielt bekämpft werden. Wer zurecht Leistungen bezieht, hat nichts zu befürchten.
Deutschland verschärft Gesetze Genau darum geht es bei der Durchsetzungsinitiative. Diese Initiative konkretisiert die Ausschaffungsinitiative, welcher Volk und Stände vor gut 5 Jahren zustimmt haben. Die Initiative will sicherstellen, dass die schweizerische Rechtsordnung konsequent durchgesetzt wird.
Wenn ausländische Straftäter ein Delikt von einer gewissen Schwere begehen, muss dies zwingend eine Landesverweisung zur Folge haben.
Oder wie es der deutsche Justizminister Heiko Maas formuliert hat: «Kriminelle müssen in Deutschland konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Und bei kriminellen Ausländern ist die Ausweisung eine dieser Konsequenzen.»
Massive Konsequenzen für Versicherer Vor einer Woche hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) solche Versicherungsdetektive im Bereich der Unfallversicherung als nicht zulässig erklärt. Er bemängelt, dass hierfür die gesetzliche Grundlage fehlt. Das Urteil hat massive Konsequenzen für die Versicherer.
Die Ereignisse der Silvesternacht schreckten die deutschen Behörden auf. Schlagartig wurde klar: Mit der bisherigen laschen Praxis verlieren die zuständigen Instanzen die Kontrolle über die öffentliche Sicherheit. Die Zuwanderung hat nicht nur eine humanitäre Seite, sondern birgt auch massive Risiken: Wo fremde Kulturen aufeinanderprallen, gibt es Zündstoff. Dies beschäftigt auch Schweizer Politiker. So liess die Präsidentin der SP-Frauen, Nationalrätin Yvonne Feri, jüngst verlauten, dass solchen Männern «klargemacht werden» müsse: «Jungs, hier gelten unsere Regeln» (Blick, 13.1.2015). Eine bemerkenswerte Erkenntnis vor dieser wichtigen Abstimmung.
Vorprogramm ab 19.00 Uhr (Türöffnung 18.30 Uhr)
– Musikalischer Auftakt durch die Jugendmusik unterer rechter Zürichsee
Dirigent: Christian Bachmann
– Begrüssung durch Gemeinderat Christian Dietsche (SVP, Zumikon) Traktanden
1. Begrüssung/Standortbestimmung KR Konrad Langhart, Parteipräsident (SVP, Stammertal)
2. Eidgenössische Vorlage vom 27. November 2016: Volksinitiative vom 16. November 2012 «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» Parolenfassung
Pro: KR Ruedi Lais (SP, Wallisellen) vakant
3. Kantonale Vorlage vom 27. November 2016: Kantonale Volksinitiative «Schutz der Ehe»
Parolenfassung
Contra: aNR Hans Rutschmann (SVP, Rafz)
www.Durchsetzungs-Initiative.ch
Referat: KR Hans Peter Häring (EDU, Wettswil a. A.)
4. Eidgenössische Vorlage vom 12. Februar 2017: Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) Parolenfassung
Die Volksinitiative, aber auch das Referendum sind ein Korrektiv in der schweizerischen Verfassungsmechanik: Wenn eine Gruppe von Stimmbürgern mit Behördenentscheiden nicht einverstanden ist oder eigene Ideen in die Politik einbringen möchte, stehen mit Referendum und Initiative entsprechende Instrumente zur Verfügung. Zu meinen, das Volk dürfe sich nicht in gesetzgeberische Fragen einmischen, ist falsch und entspricht in keiner Weise den Grundsätzen der schweizerischen Bundesverfassung. Im Gegenteil: Die Tatsache, dass die Schweiz das Referendumsrecht kennt und in etlichen Kantonen Gesetzesinitiativen möglich sind, zeigt, dass der Souverän durchaus Rechte und Verantwortung trägt im Bereich der gesetzgebenden
Der Kampf gegen den Versicherungsmissbrauch wird damit noch schwieriger, ja fast unmöglich. Erste Versicherungen wie etwa die SUVA haben bereits reagiert und stellen den Einsatz von Versicherungsdetektiven ein. Es ist deshalb dringend notwendig, dass man diese gesetzliche Lücke füllt, damit die gezielte Arbeit von Versicherungsdetektiven wieder ermöglicht wird. Ich werde dazu in der kommenden Wintersession einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss in Form einer ausformulierten Parlamentarischen Initiative (Pa.Iv) einreichen. Bei unberechtigtem Leistungsbezug soll es den Versicherungsträgern ermöglicht werden, entsprechende Spezialisten beizuziehen. Diese können unter anderem Personen an frei einsehbaren Orten verdeckt beobachten und dabei Bild- und Tonaufzeichnungen machen.

Gewalt. Es ist nicht problematisch, wenn Volk und Stände eine Detailregelung in die Verfassung schreiben. Für den Erlass und die Änderung von Verfassungsbestimmungen braucht es eine qualifizierte Mehrheit (Volk und Stände), und es findet eine ausführliche demokratische Auseinandersetzung statt.
Referat: RR Ernst Stocker (SVP, Wädenswil)
5. «Die Volksverächter in Bundesbern» Referat: NR Roger Köppel (SVP, Küsnacht)
6. Mitgliederwerbung Parteipräsident
7. Varia
Problematisch ist hingegen der Fall, dass direkt anwendbare Detailregelungen unter Ausschluss der demokratischen Mitwirkungsrechte der Bevölkerung beschlossen werden.
Die Dauer einer solchen Observation muss geregelt werden; ebenfalls dürfen Bild- und Tonaufzeichnungen einzig von mit der Abklärung sowie dem Entscheid befassten Personen eingesehen werden und werden nach Entscheid- Fällung wieder vernichtet.
Beispiele hierfür sind etwa direkt anwendbare Staatsverträge, allgemeinverbindlich erklärte Konkordate (Art. 48a BV, «kooperativer Föderalismus») oder Verordnungen (Kompetenz der Exekutive).
Gegen Aushebelung des Schweizer Systems Das EGMR-Urteil zeigt zudem einmal mehr, dass die souveräne Schweiz ihre
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eigenen Gesetze machen muss und nicht von internationalen Gremien zurückgepfiffen werden sollte. Es ist deshalb zwingend nötig, dass die SVP-Initiative «Landesrecht statt Völkerrecht» der SVP vom Volk angenommen wird.
Mit dieser Initiative will die SVP die Bundesverfassung zur höchsten Rechtsquelle erklären und den Einfluss des Völkerrechts auf die Schweizer Rechtsordnung zurückdrängen.
Initiative ist verhältnismässig Derzeit sind vor allem die Diskussionen zum Verhältnismässigkeitsprinzip schwer nachvollziehbar, stellt doch dieses Prinzip keine absolute Grösse dar, sondern vielmehr eine Richtschnur für die gesamte Rechtsordnung. So kann der Entscheid, ob etwas verhältnismässig ist, durch den Verfassungsgeber, den Gesetzgeber oder – falls dieser es offengelassen hat – durch den Richter getroffen werden. Es gibt keine allgemein gültige Definition der Verhältnismässigkeit. Ebenso ist es unklar, wie sich das Verhältnismässigkeitsprinzip gegenüber anderen Verfassungsnormen verhält. Betreffend Landesverweisungen konkretisieren die Bestimmungen der Durchsetzungsinitiative nun das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Bezüglich Raser-Delikten hält sogar das Bundesgericht fest: «Die neuen Tatbestände zu Raser-Delikten gelten strikt. Wer die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um das gesetzlich festgelegte Mass überschreitet, macht sich einer als Verbrechen strafbaren Verkehrsregelverletzung schuldig. Für eine einzelfallweise Risikobeurteilung zu Gunsten des Lenkers ist kein Platz. (…) Fällt eine Ge-
schwindigkeitsüberschreitung
Rasertatbestand, wegen davon hohe Risiko unfalls mit ten geschaffen lativ grobe digkeitsexzesse licherweise als auf Hauptstrassen, geberischen nehmen.»
Dies zeigt: Durchsetzungsinitiative vum im schweizerischen Es ist nicht Gesetzgeber lichen Rahmen gende Bestimmungen den Ermessensspielraum mitunter Sicherheit, möchte, zungsinitiative stimmen.
Damit Sie wieder hören, was in Bundesbern
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Persönliche und individuelle durch Akustiker mit eidg.
Christoph Mörgeli

Doppelter VorsilbenLiberalismus
NZZ-Chefredaktor Eric Gujer plädiert für einen «neuen Neoliberalismus». Vorsilben-Liberale sind unliberal. Doppelte VorsilbenLiberale sind doppelt unliberal. In einem Leitartikel tadelte Gujer «Protektionismus und Abschottung». Dabei verdankt er seinen NZZ-Chefposten einzig dem redaktionellen Protektionismus und der internen Abschottung gegen den «Eindringling» Markus Somm. Und mehr Abschottung als beim NZZ-Gesinnungsaktionariat ist kaum möglich. Der neu-neoliberale Gujer definiert den Liberalismus an der EU -Fehlkonstruktion des Sozialisten Jacques Delors, nämlich den «vier Freiheiten als zusammengehöriges Ganzes». «Daher darf die Personenfreizügigkeit nicht infrage gestellt werden», meint Chefredaktor Gujer im schnarrenden Befehlston eines helvetischen Diktators. Frecherweise haben Volk und Stände entgegen dieser strikten NZZ-Order die Personenfreizügigkeit dennoch infrage gestellt. Der Nationalrat habe «klug und mutig» gehandelt, indem er sich der Verfassung und dem Volkswillen verweigerte – so der NZZ-Vordenker im geistigen Windschatten des Etatisten Fluri und des Sozialisten Levrat. Und dies, nachdem das Blatt zuvor keine einzige Idee zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative entwickelt hat. «Wenn die SVP den Volkswillen verletzt sieht, sollte sie eine Durchsetzungsinitiative lancieren, statt zu stänkern», stänkert Gujer. Was fällt der SVP überhaupt ein, bei der Abstimmung gesiegt zu haben. Sie soll sich gefälligst rechtfertigen und noch einmal von vorne anfangen! Ausgerechnet der NZZChef fordert jetzt eine zweite SVPDurchsetzungsinitiative, nachdem sich sein Blatt gegen die erste beinahe totgeschrieben hat. Gujer selber meinte zur Durchsetzungsinitiative: «Sie ist schlimmer als ein Fehler, sie ist eine Torheit.» Nun verkauft er seine Torheiten von gestern als politische Ratschläge von heute.
Sehr bedingt kompatibel mit Liberalismus und Privatsphäre ist auch die notorische Nähe von NZZChef Eric Gujer zu den Schlapphüten der Geheimdienste im Inund Ausland. Der Vertrauensmann im Dunstkreis der Staatsspitzel empfahl im Wahlherbst 2015 seinen Lesern den freisinnigen Stimmzettel: ein parteipolitisch-unjournalistischer Rückfall in die frühen Neunzigerjahre. Heute führt die FDP die NZZ. Das kommt ungefähr gleich schlecht, wie wenn es umgekehrt wäre.
Zur richtigen Einordnung der Vorgänge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist ein kritischer Blick auf europa- und weltpolitische Entwicklungen unabdingbar. Das Weltgeschehen steht derzeit im Spannungsfeld sich dramatisch verändernder Kräfteverhältnisse.
us. Die Spannungen zwischen den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und der Nato einerseits, Russland, China und Iran anderseits nehmen zu.
Die Türkei distanziert sich sichtlich von den USA , der EU und der Nato. Sie nähert sich Russland, China und dem Iran an.
Die Haltung der Türkei ist von Sprunghaftigkeit geprägt und entsprechend schwierig berechenbar.
Klar ist immerhin: Die Türkei ist zu einem nicht zu unterschätzenden Faktor der Weltpolitik geworden. Ihr Handeln ist genau zu verfolgen. Die USA erweisen sich zumindest bis zum Antritt der neuen Administration Anfang 2017 als nur beschränkt handlungsfähige Grossmacht.
Europäische Union ist in schwerer Krise
Die Europäische Union befindet sich offensichtlich in einer schweren Krise, deren Ende nicht absehbar ist. Frankreich und Deutschland erweisen sich als destabilisiert als Folge der wesentlich islamisch geprägten Masseneinwanderung einerseits, der islamistischen Attentatswellen andererseits.
Niemand weiss, welche Kräfte in diesen beiden EU -Leaderländern nur schon in zwei Jahren das politische Geschehen bestimmen.
Die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel («Wir schaffen das!») ist gescheitert. Die EU erfährt durch den beschlossenen Brexit eine offensichtliche Destabilisierung, auch wenn Versuche, diese schönzureden, noch dominieren – gerade auch in den Medien.
Die Eurokrise und die Bankenkrise bleiben völlig ungelöst. Die Schuldenberge wachsen unvermindert weiter. Insbesondere in Italien, Spanien und Portugal sind mehrere Grossbanken offensichtlich existenzbedrohend angeschlagen. Deren Zusammenbruch hätte unabsehbare Folgen für die Stabilität ihrer Länder. Die Spaltung zwischen den westlichen und den östlichen EUMitgliedstaaten verschärft sich.
Die Schweiz und die EU
Die Lage der Schweiz in Europa verschlechtert sich, weil die Nicht-Umsetzung der von Volk und Ständen zum Verfassungsauftrag erhobenen Initiative gegen die Masseneinwanderung einen sich laufend vertiefenden Graben aufgerissen hat zwischen dem Souverän –also den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern – einerseits, der Bundesberner Verwaltung, dem Bundesrat, der Parlamentsmehrheit und den tonangebenden Funktionären in den Wirtschaftsverbänden andererseits.
KRASSER EINGRIFF UND BEVORMUNDUNG DURCH DEN STAAT
Die «Energiestrategie 2050»: Der Steuerzahler
Wieder einmal möchte der bevormundende Staat zuschlagen. Dieses Mal trifft es mit der «Energiestrategie 2050» den Steuerzahler besonders hart. Geschätzte 150 bis 200 Milliarden Franken wird die Umsetzung dieser Strategie bis ins Jahr 2050 kosten.

Einen Grossteil davon wird der Bürger als Konsument, Steuerzahler, Hausbesitzer und Autofahrer zu tragen haben. Die Steuern auf Treibstoffe sollen massiv erhöht werden, ebenso die Stromkosten und die CO2-Abgaben. Pro Kopf und Konsument führen diese Steuerund Abgabenerhöhungen zu zusätzlichen Ausgaben von jährlich über 700 Franken. Für Familien bedeutet das Mehrkosten in Höhe von mehreren Tausend Franken pro Jahr.
Staat schreibt vor
Der Gedanke hinter der Strategie ist relativ simpel: Durch die Erhebung zusätzlicher Steuern und Abgaben soll jeder und jede dazu gezwungen werden, einen massvolleren Umgang mit den Energieressourcen zu pflegen. Was «massvoll» ist, möchte der Staat dabei gleich selber vorschreiben und auch, welche Art Energie gut und welche des Teufels ist.
Energieverbrauch sinkt
Dabei erweist sich diese patriarchalische staatliche Bevormundung als völlig überflüssig. Der grösste Teil der Konsumenten sieht selber ein, dass es öko-
nomisch sinnvoll ist, den Uraltkühlschrank durch ein neues, sparsameres Modell zu ersetzen.
Jedes Jahr tauschen unzählige Hausbesitzer ihr altes Heizsystem gegen ein effizienteres und umweltschonenderes aus. Die Zahlen zum Gesamtenergiever brauch in der Schweiz sprechen deshalb eine deutliche Sprache: Während im Jahr 2000 noch 855 290 Terajoule (TJ) verbraucht wurden, waren es 2015 nur noch 838 360 TJ
Dabei ist im gleichen Zeitraum die Bevölkerung von 7,2 Millionen auf 8,3 Millionen Einwohner angestiegen. Der Energieverbrauch geht also auch pro Kopf erheblich zurück.
Energie aus dem Ausland Mit der «Energiestrategie 2050» soll nun versucht werden, diese bereits seit vie len Jahren anhaltende rückläufige Ent wicklung beim Energieverbrauch wei ter zu beschleunigen. Dafür werden un verhältnismässig starke Eingriffe und Zwangsmassnahmen vorgesehen, die aber zumindest fragwürdig, wenn nicht sogar kontraproduktiv sind. Denn wenn wir zum Beispiel mittelfristig auf Kern energie verzichten ohne eine gleich ef fiziente Energiequelle erschlossen zu haben, machen wir uns vom Ausland noch mehr abhängig und müssen den Strom von dort importieren. Strom, der mit Kernenergie oder sogar Kohle er zeugt worden ist. Unterschreiben Sie bitte deshalb jetzt das Referendum ge gen das ruinöse Energiegesetz.
Jetzt unterschreiben und Unterschriften sammeln! Unterschriftenbogen können unter 044 217 77 66 oder sekretariat@svp-zuerich.ch bestellt werden.
Weitere Informationen zum Referendum: www.energiegesetz-nein.ch
Der Bundesrat behauptet, seine Sondierungen hätten ergeben, dass sich Brüssel Verhandlungen über Anpassungen der Personenfreizügigkeit verschliesse. Deshalb unterblieb seitens Bern die formelle Aufforderung an Brüssel, auf der Grundlage der im Personenfreizügigkeitsvertrag ausdrücklich enthaltenen Revisionsklausel Nachverhandlungen aufzunehmen. Solche Forderung ist beiden Vertragsparteien ausdrücklich gestattet, wenn sich die Einwanderung anders entwickelt als bei Vertragsabschluss erwartet. Die Tatsache gewordene Verzehnfachung der Einwanderung in die Schweiz kann zweifellos als drastische Verän-
derung der Immigrationsentwicklung bezeichnet werden. Brüssel ist offensichtlich davon überzeugt, dass Bundesbern Brüssels Interessen gegen den von der Schweizer Stimmbevölkerung zur Einwanderung ausgedrückten Willen konsequent wahrnimmt, die vom Souverän geforderte Reduktion der Einwanderung also hintertreibt.
Kalkül Bundesbern Die Medien spielen grossmehrheitlich das Kalkül Bundesberns mit. Sie nutzen jede Gelegenheit – Brexit, Erdogans Positionsbezüge, Putins Initiativen, Drohungen über die Streichung von Forschungsunterstützung im Rahmen des EU -Programms Horizon 2020 –, die SVP als Partei sowie Christoph Blocher und Roger Köppel persönlich auf die Anklagebank zu setzen.
Die Bundesratsmehrheit hat diese Woche beschlossen, statt die sogenannte RASA -Initiative klar abzulehnen, einen Gegenentwurf zu dieser Initiative vorzulegen.
SVP. Die RASA-Initiative will den Volksentscheid vom 9. Februar 2014 gegen die Masseneinwanderung rückgängig machen. Mit einem Gegenentwurf will der Bundesrat nun den RASA-Initianten entgegenkommen und damit den Verfassungsauftrag zur Steuerung und Begrenzung der unvermindert masslosen Zuwanderung nicht umsetzen. Das ist eine klare Missachtung des Volkswillens. Die Selbstbestimmung und die Souveränität von Volk und Ständen werden damit für einen wichtigen Bereich ausgeschaltet.
Verfassungsauftrag endlich umsetzen Wer den Volkswillen respektiert, muss die RASA-Initiative ohne Gegenentwurf ablehnen. Vielmehr ist endlich der Verfassungsauftrag zur Steuerung und Begrenzung der masslosen Zuwanderung umzusetzen. Ist die EU nicht bereit,
über die Personenfreizügigkeit zu verhandeln, hat die Schweiz die Vorgaben der Verfassung eigenständig umzusetzen. Dafür werden sich auch die SVPVertreter im Ständerat einsetzen. Bundesrat unterläuft Souveränität der Schweiz Gemäss Medienberichten plant der Bundesrat im Rahmen des RASA-Gegenentwurfes, in der Verfassung neu internationales Recht über das Schweizer Recht zu stellen. Dies in Abänderung der heutigen Verfassung und entgegen einer langjährigen Praxis. Damit unterläuft eine Mehrheit des Bundesrates die Souveränität und Selbstbestimmung der Schweiz.
Die SVP warnt den Bundesrat vor einem so verhängnisvollen Entscheid von grosser staatspolitischer Bedeutung, der dem Land immensen Schaden zufügen würde.

INTERVIEW MIT BAUDIREKTOR MARKUS KÄGI
«Im Siedlungsgebiet müssen wir uns weiterentwickeln können»
Baudirektor Markus Kägi ( SVP) macht in einem Interview klar, dass das Planungs- und Baugesetz abgelehnt werden muss. Der Kanton Zürich hat die Hausaugaben gemacht – und das als einer der ersten Kantone in der Schweiz! Mit der konsequenten Begrenzung des Siedlungsgebiets im Richtplan wurde ein klares Zeichen gegen die Zersiedlung gesetzt. Damit werden auch die neuen, noch strengeren Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes erfüllt.
Ausgangslage: Zuerst die Abstimmung im Jahr 2012, danach die Vorlage der Regierung, das Nichteintreten des Kantonsrats, ein Bundesgerichtsurteil und jetzt am 26. November 2016 eine erneute Abstimmung: Wer soll da noch durchblicken?
Markus Kägi: Im Juni 2012 nahmen die Stimmberechtigten die Kulturlandinitiative in der Form einer allgemeinen Anregung mit einem Ja-Anteil von 54,5 Prozent an. Im Juni 2013 legte der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes vor, die das Anliegen der Initiative umsetzen würde. Er empfahl jedoch, die vorgeschlagene Gesetzesänderung abzulehnen, da seiner Meinung nach der kantonale Richtplan die Anliegen der Kulturlandinitiative bereits genügend umsetzt. Der Kantonsrat beschloss im Mai 2014, auf die Gesetzesänderung nicht einzutreten. Nach einer Beschwerde der Initianten hob das Bundesgericht im Mai 2015 diesen Nichteintretensentscheid auf. Es verpflichtete den Kantonsrat, eine referendumsfähige Umsetzungsvorlage zu verabschieden, die inhaltlich der angenommenen Kulturlandinitiative entspricht. Daraufhin verabschiedete der Kantonsrat im Februar 2016 die Umsetzung der Initiative mit einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes. Zur Abstimmung kommt es, weil aus dem Kantonsrat ein Behördenreferendum gegen die Vorlage ergriffen wurde.
Vor vier Jahren empfahlen Regierungsrat und Kantonsrat, die Kulturlandinitiative abzulehnen, trotzdem gab es ein «Ja». Haben Sie Angst, wieder zu verlieren?
Ich bin der Meinung, dass das ackerfähige Kulturland grundsätzlich zu schützen ist. Der Bund verlangt vom Kanton Zürich auch, 44 400 Hektaren Fruchtfolgefläche zu sichern. Das erreichen wir. Der Umfang der Bauzonen im Kanton Zürich ist heute gleich gross wie 1985. Obwohl wir seither eine stürmische Entwicklung erlebt haben. Das Siedlungsgebiet wurde nicht ausgedehnt. Es bleibt bei rund 300 Quadratkilometern, 17 Prozent der Gesamtfläche des Kantons. Aber was zu beachten ist: Die Folgen sind für den Kanton Zürich gravierend. Einzonungen würden erschwert, bei Kompensation bleiben sie möglich. Diese eingeschränkte Handlungsfreiheit schadet unserem Kanton als internationalem Wirtschaftsstandort.
Was sagen Sie zum Vorwurf, dass bei diesem ganzen Hin und Her der Volkswille nicht umgesetzt wird? Im Richtplan ist weniger Siedlungsgebiet ausgeschieden. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Und zwar besser als alle anderen Kantone. Das bestätigt nicht nur eine Studie von Avenir Suisse aus dem Jahr 2010. Auch der Bundesrat ist bei der Genehmigung unseres Richtplans im Frühjahr 2015 zum selben Schluss gekommen. Der Kanton Zürich ist der erste Flächenkanton in der Schweiz überhaupt, welcher die neuen, noch strengeren Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes erfüllt. Die Vorgabe ist die Siedlungsentwicklung nach innen. Wir setzen dabei auf drei verschiedene Säulen (Verdichten, Nutzen bestehender Bauzonen und Ausscheiden neuer Bauzonen). Wenn Neueinzonungen nicht mehr möglich sind, kann die geforderte Innenentwicklung nur durch radikale Verdichtung bewältigt werden. Die Initiative schränkt also unsere Politik einer geordneten Siedlungsentwicklung ein.
Die Initiative verlangt den Schutz von lediglich 900 Hektaren wertvollem Ackerland – 3 Prozent des Siedlungs
gebiets. Wie können Sie da dagegen sein?
Wenn man diese Zahlen heranzieht, klingt dies harmlos. Tatsache ist aber, dass von 1350 ha Landwirtschafts- und Reservezonen im Siedlungsgebiet, die langfristig für die bauliche Entwicklung im Kanton Zürich vorgesehen sind, rund 50 Prozent auf ackerfähiges Kulturland entfallen und damit zum angestrebten erweiterten Schutzbereich der Initiative gehören. Die potenziellen Entwicklungsflächen würden also halbiert.

Die Nutzungsreserven in den bestehenden Bauzonen reichen im Kanton auch mit dem prognostizierten Wachstum. Die Umsetzung der Kulturlandinitiative gefährdet die künftige Entwicklung unseres Kantons also keineswegs. Sie garantiert im Gegenteil genügend hochwertigen Erholungsraum für alle. Die Initiative ist eine grosse Gefahr für den Kanton Zürich. Wir haben bewusst entschieden, wo das Siedlungsgebiet liegen soll. Wir sind eine Wirtschaftsmetropole, wir wollen uns innerhalb des Siedlungsgebietes weiterentwickeln und damit unseren hohen Lebensstandard erhalten, wenn nicht ausbauen. Das wird mit der Initiative blockiert. Die unbestrittenermassen grössten Potenziale liegen in der Siedlungsentwicklung nach innen. Nur: Innenentwicklung geschieht nicht über Nacht. Hier braucht es einen langen Atem, Fachkompetenz und Erfahrung und viel Überzeugungsarbeit. Die Reserven im noch unüberbauten Siedlungsgebiet erlauben uns, überlegt und sorgfältig an die Sache heranzugehen. Wir dürfen uns diesen Spielraum nicht ohne Not nehmen. Für den Kanton Zürich ist wichtig, dass die richtige Entwicklung am richtigen Ort stattfinden kann. Der Kanton soll sein Gesicht bewahren, sonst gibt es einen Einheitsbrei. Die Vorzüge des Oberlands, Tösstals oder Weinlands mit seinen schönen Dörfern wollen wir erhalten. In diesen Gebieten schützen wir bewusst wertvolle Naturflächen. Um dort kein weiteres Bauland auszuscheiden, haben wir im Richtplan genau definiert, wo Entwicklung möglich und wo sie nicht mehr erwünscht ist.
Wo ist die Entwicklung erwünscht?
Im Glatttal, im Limmattal, in den Zürichseeregionen und in den grossen Städten (Zürich, Winterthur, Uster). Diese Ballungszentren lassen sich optimal entwickeln, weil sie vom sind öffentlichen Verkehr besser erschlossen sind als etwa das Töss- oder Stammertal. Aber die Kulturlandinitiative erschwert die Ausscheidung von Bauzonen gerade hier unverhältnismässig wie Beispiele in Uster oder Adliswil zeigen. Sie lenkt die Entwicklung an weniger geeignete Orte. Damit wird der Raumplanung ein Bärendienst erwiesen! Ausserdem: Wenn das Bauen im Kanton Zürich schwierig wird, ist die Zersiedelung in die Nachbarkantone hinaus vorprogrammiert.
Ein Richtplan ist aber kein verbindliches Gesetz, sondern ein behörden
verbindliches Planungsinstrument. Er stellt keinen sicheren Schutz für das Kulturland dar, weil er laufend geändert werden kann. Bestes Ackerland im Siedlungsraum bleibt also völlig ungeschützt. Der Richtplan wird vom Kantonsrat festgesetzt. Die hier gewählten 180 Volkvertreter übernehmen also die Verantwortung dafür, dass der Zersiedlung Einhalt geboten wird. Und wenn man die Richtplansession 2014 anschaut, wurde dieser Anspruch auch tatsächlich eingelöst. Das Siedlungsgebiet ist ja sogar verkleinert worden. Zudem ist die Bezeichnung von Siedlungsgebiet im Richtplan noch lange kein Freipass für Einzonungen in den Gemeinden. Im Rahmen der Genehmigung von Ortsplanungen stellen wir sehr hohe Ansprüche an Neueinzonungen. Sie kommen erst in Betracht, wenn alle anderen Potenziale ausgeschöpft sind, die entsprechenden Nachweise vorliegen und einer solchen Einzonung auch aus kantonaler Sicht Priorität zukommt.
Die Prognosen sagen eine Zunahme der Bevölkerung von 360 000 bis ins Jahr 2040 voraus. Der Druck, das Siedlungsgebiet auszudehnen, wird automatisch zunehmen.
Solange ich Baudirektor bin, bleibt das Siedlungsgebiet so gross, wie es heute ist. Der Richtplan setzt die raumplanerischen Leitplanken über das Jahr 2030 hinaus. Es zeichnet sich ab, dass das Siedlungsgebiet bei rund 30 000 Hektaren seine obere Grenze erreicht hat. Die Frage, ob, in welchem Umfang und ob unter Kompensation das Siedlungsgebiet künftig noch ausgedehnt werden soll, wird in jedem Fall immer im Rahmen eines kantonalen Richtplanverfahrens zu beantworten sein. Hier ist der Einbezug von Behörden, Bevölkerung und Wirtschaft garantiert und der Kan-
tonsrat hat immer das letzte Wort. Sollte das Siedlungsgebiet künftig nicht mehr vergrössert werden, so ist das ein Grund mehr, die Reserven im bestehenden Siedlungsgebiet konsequent zu nutzen. Dazu gehören auch die noch nicht bebauten Flächen im Siedlungsgebiet.
Die nötige Flexibilität bleibt auch mit der Umsetzungsvorlage gewährt. Landwirtschaftlich wertvolle Flächen können auch künftig einer Bauzone zugeteilt werden, wenn sie kompensiert werden. Das ist im Prinzip richtig. Die Vorlage sieht eine Kompensation durch flächengleiche Auszonung von unüberbautem Bauland oder durch Aufwertung von Flächen vor, die bisher nicht für den Ackerbau geeignet waren. Die damit verbundenen Verfahren führen vor allem zu mehr Bürokratie, zu langwierigen Verfahren und erschweren damit ein zeitgerechtes Handeln im Interesse der räumlichen Entwicklung entscheidend.
Den Begriff «Humustourismus» hört man sowohl auf Befürworter als auch auf Gegnerseite. Was hat es damit auf sich?
Grundsätzlich geht es hier um die Aufwertung von Böden. Beim Bauen fällt Aushubmaterial mit Humus an. Dieser muss wiederverwertet werden, beispielsweise zur Aufwertung von Böden, die durch menschlichen Einfluss – auch durch landwirtschaftliche Nutzung –ihre Qualität eingebüsst haben. Heute wird ein beträchtlicher Teil des Aushubs inklusive fruchtbarem Humus in Deponien entsorgt. Das ist eine Verschwendung, die wir uns nicht leisten können. Aufwertung ist eine Lösung des Problems. Eine starre Regelung, die für jede Einzonung eine Auszonung an einem anderen Ort fordert, braucht es hingegen nicht. Unabhängig davon, wie am 27. November abgestimmt wird: Die Verschwendung von Humus verträgt sich nicht mit dem Bundesrecht. Auch darum sind «Humustourismus» und Aufwertung keine zentralen Probleme im Zusammenhang mit der PBG -Vorlage.
Parlament sagt Nein: Der Kantonsrat hat am 29. Februar 2016 mit 96 zu 62 Stimmen beschlossen, den Stimmberechtigten die Ablehnung der Vorlage zu empfehlen. Regierungsrat sagt Nein: Der Regierungsrat empfiehlt die Ablehnung der Vorlage.
Zusammenfassend: Was sind Ihre Hauptgründe für die Ablehnung der Umsetzungsvorlage der Kulturlandinitiative?
Ich sehe vier Gründe. Erstens: Wir haben unsere Hausaufgaben als einer der ersten Kantone in der Schweiz gemacht. Wir haben mit der konsequenten Begrenzung des Siedlungsgebiets im Richtplan ein klares Zeichen gegen die Zersiedlung gesetzt und erfüllen damit auch die neuen, noch strengeren Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes.
Zweitens: Wir wollen weiterhin überlegt und sorgfältig an die Sache gehen und setzen deshalb bei der Siedlungsentwicklung auf drei Säulen (Verdichten, Nutzen bestehender Bauzonen und Neueinzonungen). Wenn die Säule «Neueinzonungen» wegbricht, wird der Druck zur Verdichtung der bestehenden Quartiere markant zunehmen.
Drittens: Wir wollen, dass die richtige Entwicklung am richtigen Ort stattfinden kann. Wenn die Umsetzungsvorlage angenommen wird, wird aber genau das erschwert. Beispiele sind grosse blockierte Entwicklungsareal in den Städten Uster und Adliswil. Stattdessen findet dann die Entwicklung an weniger geeigneten Orten statt. Ein klassischer Bumerang!
Viertens: Der Kanton Zürich ist der bedeutendste Wirtschaftsraum der Schweiz. Im Siedlungsgebiet wollen wir uns weiterentwickeln und damit unseren hohen Lebensstandard erhalten, wenn nicht sogar ausbauen. Die Initiative blockiert die Hälfte unserer potenziellen Entwicklungsflächen. Und dies zum Schutze von lediglich 1 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Kanton. Dieser Preis ist zu hoch!
STELLUNGNAHME DES KOMITEES «RADIKALER KULTURLANDSCHUTZ NEIN»
Kulturlandinitiative: Fragwürdige Argumente des Zürcher Bauernverbandes
Der Bund schützt unbelasteten Boden – und damit auch Humus – bereits heute durch diverse gesetzliche Bestimmungen. Nur kontaminierte Böden dürfen deponiert werden. Die Frage nach dem Umgang mit Boden ist grundsätzlich losgelöst von der Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative zu betrachten. Das ist eine Frage der Umweltgesetzgebung und nicht der Raumplanung.
Die obersten zwei Schichten des Aushubs machen gesetzlich betrachtet den «Boden» aus. Humus kommt vor allem in der obersten Bodenschicht (dem Oberboden) und teilweise im darunterliegenden Unterboden vor. Wird Erdreich in grösserem Umfang bewegt, werden Bodenproben genommen.
Basierend auf diesen Proben wird festgestellt, ob der Boden und der darin vorkommende Humus unbelastet oder belastet sind.
Unbelasteter Boden darf nicht deponiert werden «Humus zu entsorgen ist eine Sünde», sagt Landwirt Martin Hübscher (SVP) an der Pressekonferenz des Zürcher Bauernverbandes – und hat recht. Nur ist er nicht der Erste mit dieser Erkenntnis:
Denn unbelasteter Humus darf bereits heute nicht deponiert werden: Das Umweltschutzgesetz (USG), die Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) und die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen VVEA verbieten die Deponierung von fruchtbarem Humus. Eine konsequente Umsetzung der bestehenden Umweltschutzgesetze garantiert den vollständigen Schutz von unbelastetem Humus.
Kontaminierter Humus gehört auf Deponien Werden bei den Bodenproben hohe Fremdstoffbelastungen (z.B. Blei, Kupfer, Nickel etc.) festgestellt, gilt der Boden als belastet respektive kontaminiert. Er kann folglich nicht für die landwirtschaftliche Produktion wiederverwendet werden und muss auf Deponien fachgerecht entsorgt werden. Humus macht einen Teil des Bodens aus und muss – obwohl er grundsätzlich noch fruchtbar wäre – aufgrund der Fremdstoffbelastung ebenfalls deponiert werden.
Raumplanungsgesetze lösen das Altlastenproblem nicht Kontaminierte Böden sind meistens entlang von Strassen, Bahntrassen, rund um Industriegebiete, auf Rebbergen und in Gebieten mit Hofdüngeraustrag aus intensiver Tierproduktion zu finden. Davon gibt es im dicht besiedelten, gut erschlossenen und landwirtschaftlich intensiv genutzten Kanton Zürich viele. Entsprechend hoch ist der Anteil des belasteten Bodens. Durch Verschärfungen in der Raumplanung werden diese Altlasten weder beseitigt noch wird die Bodenqualität verbessert. Genau diesem Irrglauben erliegen die Befürworter der Kulturlandinitiative.
Die Veränderung der Bodenqualität hängt hauptsächlich von der Nutzung, Lage und den Fremdeinwirkungen ab. Starre Kompensations- und Aufwertungspflichten leisten keinen Beitrag zur Verbesserung der Bodenqualität. Um die Bodenqualität nachhaltig zu verbessern, müssen bestehende Altlasten fachgerecht beseitigt und zukünftige Verschmutzungen über die Umweltgesetzgebung verhindert werden. Die Umsetzungsvorlage der Kulturlandinitiative leistet keinen Beitrag dazu.
Ein neues Geschäftsmodell? Interessant ist auch das Angebot des Zürcher Bauernverbandes, die Koordination der Kompensationsmassnahmen zu übernehmen. Der Verband scheint festgestellt zu haben, dass die Ausführung und Koordination der Kompensationsmassnahmen ein lukratives Geschäftsmodell ist. Die Zeche bezahlen alle, die im Kanton Zürich wohnen möchten.
Komitee «Radikaler Kulturlandschutz NEIN» (vertreten durch SVP BDP CVP EVP, FDP, Jungfreisinnige, Junge SVP, Junge CVP, Hauseigentümerverband Kanton Zürich, Kantonaler Gewerbeverband (KGV ), Zürcher Handelskammer und andere).
Eine Parlamentarische Initiative der SVP, welche eine Standesinitiative zur Rettung der einheimischen Wasserwirtschaft fordert, hat der Zürcher Kantonsrat am Montag klar überwiesen.

Margreth Rinderknecht
Kantonsrätin SVP
Wallisellen
Mit zwei Postulaten wollen linke und bürgerliche Ratsmitglieder, dass sich der Regierungsrat dafür einsetzen soll, dass sich der Kanton bei zum Verkauf stehenden Wasserkraftwerken direkte Mehrheitsbeteiligungen sichert oder sich Kraft seiner Vertretung in den Verwaltungsräten der AXPO und der EKZ und als Aktionär der AXPO dafür einsetzt. So soll sichergestellt werden, dass die Wasserkraftwerke der AXPO langfristig in Schweizer Hand bleiben.
Weiter verlangt Beat Huber (SVP, Buchs) mit einer Parlamentarische Initiative, dass der Kanton Zürich eine Standesinitiative einreiche, mit welcher der Bund beauftragt wird, sicherzustellen, dass Wasserkraftwerke in Schweizer Hand bleiben.
Baudirektor Markus Kägi (SVP) äusserte sich zu den Vorstössen. «Energiewirtschaft ist Aufgabe der Stromwirtschaft, die Regierung hat die Aufsicht darüber. Ich bedanke mich für die engagierten Voten für die einheimische Wasserwirtschaft. Der Regierungsrat ist sich der aktuellen Problematik mit den fallenden Preisen und der fehlenden Rendite bewusst, lehnt aber alle drei Vorstösse ab.» Der Rat überwies die beiden Postulate mit grossem Mehr; FDP, EVP, Grüne und zum Teil CVP lehnten die Vorstösse ab. Die Parlamentarische Initiative wurde mit 107 Stimmen überwiesen.
Seezuschlag oder Seezone
Im ersten zu beratenden Vorstoss ging es um den Seezuschlag, eine LÜ16 Massnahme. Mit diesem soll der Deckungsgrad der Zürichsee-Schifffahrt erhöht werden. Die Linken wollen anstelle des geplanten Seezuschlages eine Seezone und haben deshalb ein Postulat eingereicht.
Die SVP hat die Dringlichkeit des Postulates unterstützt, aber lediglich damit der Vorstoss schnell behandelt wird. Jürg Trachsel (SVP, Richterswil) erklärte als Fraktionspräsident, dass die SVP das Postulat nicht überweisen werde: «Wir sind immer für ein bisschen mehr Kostenwahrheit im Öffentlichen Verkehr und befürworten den Seezuschlag. Der Öffentliche Verkehr wird bereits grosszügig subventioniert, ein Zuschlag auf Schifffahrt von Fr. 5.–ist verkraftbar. Auf anderen Seen sind die Preise zum Teil massiv höher. Ausserdem hat der ZVV ausgeführt, dass die Kostenbelastung für Pendler und Schüler bei den Abos reduziert werden kann. Eine Seezone wäre kompliziert
und ineffizient.» Auch Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh vertrat die Meinung, dass eine separate Seezone in der Umsetzung viel komplizierter sei, als es auf den ersten Blick aussehe, und weniger Mehrerträge generieren würde als der vom Regierungsrat vorgeschlagene Zuschlag. Aus diesen Gründen beantragte sie, das Postulat nicht zu unterstützen. Der Rat war gleicher Meinung und stimmte mit 127 Stimmen gegen die Überweisung.
Datenschutz vor Täterschutz
Die Parlamentarische Initiative von Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht), bringt eine Änderung des Polizeigesetzes. §21, soll mit einem 4. Absatz ergänzt werden: Die Polizei darf die zur Identifikation von Personen erforderlichen Angaben in den Meldescheinen der Gästekontrolle von Beherbergungsbetrieben sowie in den Neuzuzugsmeldungen von Gemeinden zur Gefahrenabwehr, zur Strafverfolgung und zur Vollstreckung von Strafurteilen elektronisch abrufen sowie systematisch und automatisiert in den für die Fahndung bestimmten polizeilichen Systemen überprüfen.
Der Regierungsrat regelt das Nähere. Ergänzend dazu meinte Hans-Peter Amrein: «Schon früher haben gewisse Gemeinden bzw. Polizeistellen systematisch alle Neuzuzüger kontrolliert. Dies wurde gerügt mit der Begründung, es bestehe dafür keine gesetzliche Grundlage. Diese Vorlage will nun die entsprechende gesetzliche Grundlage schaffen. Die Gründe dafür sind klar, es soll einer Gemeinde bzw. der jeweils zuständigen Polizeistelle überlassen sein, ob sie alle Neuzuzüger systematisch kontrolliert. Mit der Personenfreizügigkeit gibt es ja auch keine Kontrolle mehr an der Grenze und Neuzuzüger bleiben somit unkontrolliert.
Eine Gemeinde kann sehr wohl ein Interesse daran haben, zu wissen, wer alles neu zuzieht.» Juristen bezweifeln, ob der neue Absatz mit dem Datenschutz vereinbar ist, und Sicherheitsdirektor Mario Fehr verspricht, alles daranzusetzen, dass die PI wie gewünscht umgesetzt werden kann, denn sie wurde vom Rat mit 95:67 Stimmen überwiesen.
Entschädigung gemeindepolizeilicher Aufgaben
Im Rahmen der Lü16 (Leistungsüberprüfung) sollen die Beiträge der Gemeinden an die Kantonspolizei für polizeiliche Aufgaben erhöht werden. Konkret sollen die Beiträge der Gemeinden pro Einwohner an die Kantonspolizei verdoppelt werden, abgestuft nach Anzahl Gemeindebewohner.
Insgesamt werden durch diese Massnahme die Mehreinnahmen für den Kanton um 2 Mio. Fr. erhöht. Gemein-
PÖSCHWIES-INHAFTIERTE SORTIEREN KESB-AKTEN
den beitreiben entweder eine eigene Gemeindepolizei, schliessen sich einem regionalen Polizeiverbund an oder beziehen die Leistungen von der KAPO In letzterem Fall hat die Gemeinde der Kantonspolizei eine pauschale, nach der Einwohnerzahl abgestufte Entschädigung zu entrichten. Diese Pauschale wurde letztmals 2005 festgelegt und ist heute zu tief. Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) bedankte sich für die wohlwollende Aufnahme der LÜ16-Vorlage und strich die Mehrleistungen der Kantonspolizei bezüglich Prävention, Administration und Weiterbildung für die Gemeinden, heraus. Die Vorlage wurde ohne Gegenstimme genehmigt.
Subsidiaritätsprinzip in der Sozialhilfe Mit einem Postulat möchte die Linke wissen, wie Bezügerinnen und Bezüger von Sozialleistungen, die aufgrund eines psychischen oder physischen Leidens im Sinne der Subsidiarität eventuell Anspruch auf eine lV-Rente haben, von den Gemeinden administrativ unterstützt werden. Ziel des Postulates ist es, die mit dieser Aufgabe beauftragten Gemeinden und Städte bei der Antragstellung an die lV bzw. Durchsetzung gegenüber der lV besser zu unterstützen. Es ginge aber nicht darum, mehr Stellen zu schaffen, wurde von links nicht sehr überzeugend argumentiert. Für bürgerliche Politiker wird in diesem Bereich bereits genug gemacht: Klienten werden unterstützt, es gibt Anlaufstellen und unentgeltliche Rechtsbeistände. Mit der nun – zwar indirekt –geforderten kostenintensiven Fachstelle würden Sozialhilfebezüger bessergestellt als der Rest der Gesellschaft. Das Postulat suggeriert auf der Basis von Einzelfällen einen systemischen Handlungsbedarf. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die IV-Stelle korrekte Abklärungen macht und korrekte Entscheide fällt. Jede betroffene Person hat zudem die Möglichkeit, diese Entscheide anzufechten, unabhängig ob es sich um einen Sozialhilfebezüger handelt oder nicht. Stefan Schmid (SVP Niederglatt) meinte: «Die Postulanten jammern uns ein Problem vor aufgrund von Einzelfällen.
Die Sozialbehörde kann schon heute Abklärungen machen oder Personen darin unterstützen, einen Antrag für eine IV-Rente zu stellen. Die linke Ratshälfte macht Sozialhilfebeziehende unfähiger und unselbstständiger, als diese sind.» Auch Sicherheitsvorstand Mario Fehr ist der Meinung, dass die angesprochene Problematik eindeutig eine Aufgabe der Gemeinde ist: «Wir unterstützen die Sozialkonferenz mit einem Kursangebot und beraten die Gemeinden auch sonst.» Das Postulat wurde gegen die Stimmen von SP, Grünen und EDU mit 110:52 klar abgelehnt.
Wie viele Pannen können sich der Zürcher Justizvollzug und Jacqueline Fehr noch leisten?
Die Führung der Strafanstalt Pöschwies ist in einen neuen Pannenfall des Zürcher Justizvollzugs verwickelt. Inhaftierte haben Akten der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB sortiert. Das ist ein weiteres Versagen von weltfremden Bürokraten. Die peinlichen Pannenfälle im Zürcher Justizvollzug setzten sich damit fort. Die zuständige und damit sichtliche überforderte SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr hat in der Führung der Pöschwies jetzt endlich Remedur zu schaffen.
SVP. Die früheren Milizbehörden wären nie auf die Idee gekommen, eine Sortieraktion von sensiblen KESB -Unterlagen durch Pöschwies-Häftlinge anzuordnen. Die angeblichen Profis der KESB haben es zusammen mit weltfremden Bürokraten des Justizvollzugs geschafft, einen weiteren Skandal zu produzieren. KESB -Behörden tätigen Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger, die dem
strengsten Amtsgeheimnis unterstehen. Mit diesem Vorgehen haben sie diese Daten der Bürger in verwerflicher Weise missbraucht. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten dabei manipuliert wurden. Es ist nicht das erste Mal, dass die Strafanstalt Pöschwies im Licht der Öffentlichkeit steht: Der Fall Zollikerberg, der Fall des Serienvergewaltigers Albert G., der Fall Magdici/Kiko und andere
lassen klare Mängel im Justizvollzug und in der Führung Pöschwies erkennen. Wie viele peinliche Pöschwieser Pannen will sich die Justizdirektorin in ihrem Amt noch leisten? Es wird Zeit, dass das Parlament seine Aufsichtsfunktion wahrnimmt. Die Verantwortlichen sollen diesmal ihre Inkompetenz nicht aussitzen dürfen. Hier drängen sich personelle Konsequenzen auf.
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Die Grünen, die Grünliberalen und die FDP zeigten ihr wahres Gesicht

Am Montag, 24. Oktober 2016, standen drei richtungsweisende StromproduktionsGeschäfte auf der Traktandenliste des Kantonsrats. Zwei dringliche Postulate «Keine Verkauf von AXPO-Wasserkraftwerken ins Ausland» und «Wasserkraftwerke für den Kanton Zürich» und zum Dritten eine Parlamentarische Initiative für eine Standesinitiative «Wasserkraftwerke müssen in Schweizer Hand bleiben». Ziel der zwei dringlichen Postulate ist, dass die vom Kantonsrat Zürich beeinflussbaren Wasserkraftwerke – durch Regierung und EKZ –nicht verkauft respektive bei Verkaufsabsichten des Eigentümers durch den Kanton oder die EKZ erworben werden. Die Parlamentarische Initiative beauftragt über eine Standesinitiative den Bund, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, dass die Wasserkraftwerke in Schweizer Hand bleiben müssen. Diese drei Vorstösse sollen verhindern, dass die momentan nicht rentablen, zum Teil sogar defizitären Wasserkraftwerke, an internationale Investoren verscherbelt werden und wir dadurch
den Einfluss auf die zukunftsweisenden Entscheide über deren Strategie und sogar über deren Weiterführung verlieren. Es darf nicht sein, dass wir durch eine subventionierte Marktverzerrung bei der Stromproduktion wegen einer Momentaufnahme auf unseren Haupt-Stromerzeuger verzichten. Zudem sind die Stauseen und die Pumpspeicherkraftwerke nach wie vor die einzige sinnvolle Speichermöglichkeit. Die Wichtigkeit der Wasserkraft, welche 60 Prozent unseres Strombedarfs deckt, darf man nicht aus den Augen verlieren. Wasser als Stromerzeuger ist ökologisch, nachhaltig, risikoarm und ohne den marktverzehrenden Subventionismus wäre sie sogar noch wirtschaftlich. Die Grünen und die Grünliberalen sind im Rat über die Vorlagen hergezogen und haben diese mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Trotz der Mithilfe der FDP ist es der grünen Seite nicht gelungen, auf verantwortungslose Weise die Vorlagen zu kippen. Wieder einmal haben diese drei Parteien ihr wahres Gesicht gezeigt und sich von der Sachpolitik verabschiedet und machen nur noch Parteipolitik. Ohne Wasserkraft gibt es keine Energiestrategie 2050 des Bundes und auch keinen Atomausstieg 2029 und ohne dass wir die Wasserkraftwerke in Schweizer Hand behalten, gibt es vielleicht auch bald keine relevante Wasserkraftproduktion mehr!
Der Kantonale Gewerbeverband unterstützt das Referendum gegen die Energiestrategie 2050. Die Stimmbevölkerung und das Zürcher Gewerbe sollen damit die Möglichkeit erhalten, sich zur künftigen Energiepolitik der Schweiz zu äussern.
KGV. Die Energiestrategie 2050 des Bundesrats ist ein grundlegender Umbau des Schweizer Energiesystems. Der Kantonale Gewerbeverband Zürich (KGV) zählt sie deshalb zu den wichtigsten politischen Geschäften der nächsten Jahre. Wegen der volkswirtschaftlichen Bedeutung der neuen
Energiestrategie soll sich das Stimmvolk – und damit auch das Zürcher Gewerbe – deshalb nach einer eingehenden öffentlichen Diskussion in einer Volksabstimmung dazu äussern können. Sollten die nötigen Unterschriften zusammenkommen, wird der Verband die Parole zur Vorlage fassen.
DER AKTUELLE VORSTOSS
Im «Tages-Anzeiger» vom 9. Oktober 2016 war ein Bericht mit dem Titel «Jeder dritte Vergewaltiger entkommt der Gefängnisstrafe. Bei schweren Sexualdelikten sprechen die Schweizer Richter oft nur bedingte Strafen aus.» «Das zeigt eine Auswertung der Urteile.»
Am Anfang des Artikels wird der Fall in Genf erneut erwähnt, bei dem die 34-jährige Sozialtherapeutin den Häftling auf seinem Freigang zu einer Reittherapie begleitete. Wie wir wissen, kamen die beiden dort nie an. Die Sozialtherapeutin wurde, wie ebenfalls alle wissen, zwölf Stunden später im Wald von Avault am Genfersee, an einen Baum gebunden, mit durchgeschnittener Kehle gefunden. Weitere Beispiele können im Artikel nachgelesen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Schweiz jährlich gegen 500 Anzeigen wegen vollendeter Vergewaltigung gemacht werden. Als besonders besorgniserregend erachten wir, dass nach den Recherchen des Tages-Anzeigers seit 2006 aus den BFS-Zahlen hervorgeht, dass im Schweizer Strafregister 1155 Vergewaltigungen eingetragen worden sind. Davon haben aber 327 Täter lediglich bedingte Strafen erhalten und konnten nach dem Schuldspruch aus dem Gerichtssaal einfach hinausspazieren. Ebenfalls wird erwähnt, dass 2015 bei 82 rechtskräftig verurteilten Vergewaltigern, 26 Täter mit bedingten Strafen davonkamen.Es wird im Artikel weiter darauf eingegangen, dass die schweizerische Gesetzgebung eine solche, für die Opfer demütigende Rechtssprechung zulasse. Sogar in Rumänien gelten
strengere Gesetze, die eine Mindeststrafe bei Vergewaltigungen von mindestens drei Jahren vorsehen. In der Schweiz ist es nur ein Jahr, das erst noch auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Darum bitten Beat Huber ( SVP Buchs), Rochus Burtscher (SVP, Dietikon) und Margreth Rinderknecht (SVP Wallisellen) den Regierungsrat mit einer Anfrage um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sieht die Statistik (BFS -Zahlen) für den Kanton Zürich seit 2006 aus?
2. Wie viele Anzeigen wegen Vergewaltigung sind eingegangen und wie viele Verurteilungen wurden ausgesprochen (bedingt/unbedingt)?
3. Wie rechtfertigt der Regierungsrat, dass so viele Täter wegen der täterfreundlichen Gesetzgebung mit einer bedingten Strafe davonkommen?
4. Wie steht der Kanton Zürich zu diesem krassen Missverhältnis der verschiedenen Rechtsgüter? Insbesondere wenn man bedenkt, dass für Betrug sofort eine unbedingte Gefängnisstrafe ausgesprochen werden muss und für Vergewaltigung nicht.
5. Welche Möglichkeiten stehen dem Kanton Zürich offen, dieses offensichtliche Missverhältnis zu korrigieren, und wie wird der Kanton diese wahrnehmen?
Die Klimadebatte benennt durchs Band negative Aspekte einer Erderwärmung. Vergessen geht, dass die Erwärmung auch positive Folgen hat. Wägt man beide Effekte ab, zeigt sich: Die Kälte schafft mehr Probleme als die Wärme.

Martin Bürlimann Gemeinderat SVP Zürich
Inseln versinken in den Fluten, den Schlünden entsteigen giftige Dünste und gleissende Sonne versengt die Länder. Die Nachrichten zur Klimakatastrophe gleichen der Offenbarung des Johannes: Biblische Plagen suchen die Menschen heim.
Es gilt als gegeben, dass der Mensch mit seinem unvernünftigen Verhalten die Erde erwärmt und dabei den Planeten zugrunde richtet. Dabei stellt niemand die Frage, ob eigentlich die Wärme das Problem ist, oder nicht eher die Kälte. Die Geschichte zeigt aber, dass Kälteeinbrüche und Klimaphasen mit viel Niederschlag und kurzen Sommern regelmässig grosse Not über die Menschen brachten.
Eine Untersuchung der Wirtschaftshistorikerin Chantal Camenisch zeigt deutlich, wie sehr kühle Witterung und verregnete Sommer die Menschen plagten. In ihrem Buch «Endlose Kälte» beschreibt sie eindrücklich die Witterungseinflüsse im Mittelalter.
Camenisch erarbeitete eine detaillierte Klimarekonstruktion für die Burgundischen Niederlande im 15. Jahrhundert. Dazu verwendete sie zeitgenössische Quellen und Temperatur- sowie Niederschlagsdaten aus mehreren historischen Quellen. Es gab Phasen mit sehr hohen Getreidepreisen, insbesondere eine Hungerkrise in der zweiten Hälfte der 1430er-Jahre und eine zu Beginn der 1480er-Jahre. In den beeindruckend umfangreichen Studien legt die Autorin dar, wie klimatische Kaltphasen einen exzessiven Getreidepreisanstieg und veritable Hungerkrisen auslösten.
Die mittelalterliche Hungersnot, welche Camenisch beschreibt, ging auf das sogenannte «Spörer-Minimum» zurück. Der deutsche Astronom Gustav Spörer wies für die Jahre ab 1430 eine Phase

Endlose Kälte – Witterungsverlauf und Getreidepreise in den Burgundischen Niederlanden im 15. Jahrhundert Menschliche Gesellschaften sind in hohem Mass dem Klima und dem Witterungsverlauf ausgesetzt. Die Autorin stellt eine detaillierte Klimarekonstruktion für die Burgundischen Niederlande im 15. Jahrhundert vor. Die Klimarekonstruktion zeigt den Einfluss der Witterung auf die mittelalterliche Wirtschaft. Kalte Klimaphasen brachten sehr hohe Getreidepreise und diese führten zu Hungerkrisen.
Schwabe Verlag 2015, 523 Seiten, gebunden Wirtschafts-, Sozial- und Umweltgeschichte (WSU ) Bd.5, ISBN 978-3-7965-3468-3 Erhältlich in jeder Buchhandlung
verminderter Sonnentätigkeit nach. Diese klimatische Abkühlung war der Grund für die Kleine Eiszeit und die Ursache für Hunger und Elend.
Gegenläufige Effekte
Heute wird als Bedrohung für Mensch und Natur stets eine Klimaerwärmung genannt. Tatsächlich befindet sich die Erde in einer Warm-Zeit. Wärme hat grossen Einfluss auf die Umwelt. Was aber regelmässig fehlt, sind die gegenläufigen Effekte, welche eine Klimaerwärmung mit sich bringt.
So ist klar, dass die Wassertemperatur der Ozeane steigt, wenn die Atmosphäre sich – durch welche Umstände auch immer – erwärmt. Es wird beklagt, dass die Inseln im Pazifik angeblich untergehen müssen. Die Experten benennen jedoch nie einen anderen Folgeeffekt der ozeanischen Erwärmung: Es gibt mehr Wolken.
Das Wasser in den Meeren verdunstet. Die Wolken, welche entstehen, haben einen doppelt positiven Effekt auf die Umwelt. Sie werfen Schatten und sie regnen aus.
Der Schatten der Wolken kühlt den Boden ab. Dies mindert die Bodenverdunstung. Vor allem regnet es irgendwann irgendwo. Die Wolken regnen später und weiter weg vom Meeresufer im Landesinnern aus.
Dadurch verschiebt sich die Vegetationszone weiter ins Landesinnere hinein und die für Lebewesen bewohnbare Fläche nimmt zu. Kurz: Die steigende Verdunstung der Ozeane sorgt dafür, dass die Wüstengebiete kleiner werden. Zudem steigt der Grundwasserspiegel, was positiv für die Landwirtschaft ist. Grössere Flächen lassen sich bewirtschaften, auch mit einfachsten bäuerlichen Mitteln.
Böden tauen auf In einem Kubikmeter Erde leben 100 Millionen Lebewesen. Die meisten davon sind winzige Einzeller. Insekten, Käfer, Würmer und allerlei Getier krabbelt im Boden – sofern dieser nicht das ganze Jahr gefroren ist. Unter einer Eisdecke kann man die Lebensformen im Boden an einer Hand abzählen. Nur wenige Einzeller und Bakterien können sich ohne Licht und flüssiges Wasser behaupten. Die Mikroorganismen sorgen für Stoffwechsel in der Natur. Im Herbst fallen die Blätter – und im Frühling ist unter den Bäumen aus dem Laub Humus entstanden. Dies haben KleinstLebewesen besorgt, welche die Blätter zersetzen und verdauen. «Verfaulen» ist kein chemischer Prozess, sondern ein Stoffwechsel der Natur. Dafür braucht es Licht und Wärme. Weiter lässt die angebliche Klimakatastrophe das Arktiseis am Polarkreis schmelzen. Allerdings überwiegen auch hier die Vorteile: Der tauende Permafrost schafft neue Fläche für Lebewesen. Die Kleinstlebewesen bilden Biomasse; die organischen Abfälle sind ihrerseits Dünger für die Pflanzen. Die Nahrungskette nimmt ihren Lauf: Würmer und Insekten sind Nahrung für Käfer und Spinnen, diese sind Nahrung für Vögel.
CO2 ist Dünger Kohlendioxid (CO2) gilt als der grösste Schrecken der Klimakatastrophe. Es gilt als Hauptursache der Erderwärmung. Richtig ist, dass CO2 eine Art Glocke in der Atmosphäre bildet, wo die Sonnenstrahlen wie in einem Treibhaus hinein, aber nicht mehr hinaus geraten. Dieser Effekt ist natürlich, ohne Atmosphäre gäbe es kein Leben und die Erde sähe aus wie der Mond.
Auch hier gibt es einen gegenläufigen Effekt: Kohlendioxid ist ein wichtiger Baustein für das organische Leben. Das Gas besteht aus Kohlenstoff und
Sauerstoff. Alle Lebensformen auf der Erde basieren chemisch auf Kohlenstoff. Für Pflanzen ist der Kohlenstoff aus der Luft eine der Haupt-Nahrungsquellen. Sie wandeln in der Photosynthese CO2 aus der Luft und H2O (Wasser) aus dem Boden in organische Stoffe um. Kohlendioxid ist für die Pflanzen ein Dünger, der das Wachstum der Biomasse beschleunigt.
Debatte abkühlen
Durch die steigende Wärme verschieben sich die Klimazonen. Zusammen mit dem Düngeeffekt des Kohlendioxides ändert sich die Biodiversität in den Regionen; das heisst, es wachsen mehr und andere Pflanzen in einer bestimmten Region. In Polarregionen, wo Böden auftauen und sich der Permafrost Richtung Norden verschiebt, verändert sich der Wald.
In der Tundra wachsen anstelle von Birken vermehrt Buchen, oder wo bisher nur Tannen überwintern konnten, gedeihen nun Eichen. Diese Bäume binden mehr CO2 durch die Photosynthese.
Der menschgemachte CO2-Ausstoss ist nicht nur negativ, er bewirkt auch verstärktes Wachstum der Natur. Es täte der Klimadebatte gut, debattierten die Akteure mit kühlerem Kopf. Die Erwärmung der Atmosphäre hat viele Ursachen und Folgen – die meisten sind erfreulich für Mensch und Umwelt.
Die Autorin Chantal Camenisch studierte Geschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit an der Universität Freiburg i. Ü. Sie promovierte am Lehrstuhl für Wirtschafts-, Sozial- und Umweltgeschichte der Universität Bern. Ihre wissenschaftlichen Interessen liegen im Bereich der Historischen Klimatologie und der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltgeschichte des europäischen Mittelalters.
SVP VOLKETSWIL
Vergangenen Samstag besuchte die SVP Illnau-Effretikon im Rahmen eines Herbstausflugs alt-Parteipräsident Toni Brunner im Landgasthof Sonne in Ebnat-Kappel.

Zum Apéro führte der amtierende Nationalrat durch das «Haus der Freiheit» und schwärmte von seiner Heimatregion: So sei etwa der markante Speer mit seinen 1950 m ü. M. Europas höchster Nagelfluh-Berg. Die gutbürgerliche Küche durften die Besucher im hauseigenen Bühnensaal geniessen und liess keine Wünsche offen. Die Lokalität dient sonst als Drehund Angelpunkt der zahlreichen orts-
ansässigen Vereine, wie auch als Seminarraum der Volkspartei. Auch Politgrössen wie Blocher, Parmelin und Co. hätten schon bei manch einer langwierigen Sitzung seine Gästezimmer bezogen, so Brunner. Für Unterhaltung sorgte der landesweit bekannte «TrompetenSigi». Für Kamerad Toni und seine Parteifreunde gebe er gerne ein Ständchen zum Besten.
Auf der einen Seite die Stadt Zürich mit fast 400 000 Einwohnern, auf der anderen Seite das beschauliche 300-Seelen-Dorf Volken: Es ist klar, dass nicht alle Zürcher Gemeinden dieselben raumplanerischen Herausforderungen haben. Also dürfen auch nicht alle gleich behandelt werden.
Trotzdem: Auf ein Minimum an Handlungsspielraum sind alle angewiesen. Mit der Umsetzungsvorlage der
Kulturlandinitiative würde die Gemeindeautonomie im Kanton Zürich nicht nur weiter beschränkt, es gäbe gar einen absoluten Entwicklungsstopp. Dies kann nicht in unserem Sinn sein, weswegen ich mich für ein NEIN zum Planungs- und Baugesetz einsetze.
Jacqueline Hofer Kantonsrätin SVP/Vorstand KGV Dübendorf
Die Mitglieder der SVP Volketswil trafen sich am Donnerstag letzter Woche zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung und Christian Knechtle als Kandidaten für die Nachfolge von Bruno Walliser als Gemeinderat und Gemeindepräsident nominierten.
Benjamin Fischer informierte die Anwesenden ausführlich über den Nominierungsprozess und die Überlegungen der Findungskommission und des Parteivorstands.
Benjamin Fischer, Präsident der SVP Volketswil: «Mit Christian Knechtle können wir einen erfahrenen Kandidaten präsentieren, der über die wichtigen Eigenschaften und Fähigkeiten wie Finanzwissen, Sozialkompetenz und Führungserfahrung verfügt, die es für die Ausübung dieses Amtes braucht. Dies hat er in seiner Karriere bereits in Wirtschaft, Politik und Militär bewiesen.»
Im Anschluss stellte sich Christian Knechtle vor, erläuterte seine Motivation zur Kandidatur und beantwortete die zahlreichen Fragen der Mitglieder. Christian Knechtle: «Ich mag Herausforderungen und bin bereit, diese Verantwortung zu übernehmen».
Zur Ressortverteilung sagt Knechtle: «Ich würde das Finanzressort bevorzugen, dies würde aufgrund meiner Kompetenz und in der aktuellen Situation auch am meisten Sinn machen, natürlich bin ich aber bereit, jedes Ressort zu übernehmen.»
Bezüglich des Wahlkampfes sind sich Parteipräsident Fischer und Knechtle einig: «Es spielt für uns keine Rolle, ob und wie viele Gegenkandidaturen es gibt, bisher ist noch nichts Konkre-
tes bekannt, wir sind jedoch auf jedes Szenario vorbereitet.» Nach ausführlicher Diskussion wurde Christian Knechtle einstimmig als SVP-Kandidat für den Gemeinderat und das Gemeindepräsidium von Volketswil nominiert.
Christian Knechtle, Jahrgang 1955, lebt mit seiner Familie in Kindhausen.
Er ist unabhängiger Unternehmensbe-
rater und hatte zuvor mehrere Management-Positionen in der Schweizer Informatik-Landschaft im Umfeld der Finanzwirtschaft inne. So leitete er beispielsweise ab 2008 den Banking-Bereich des Softwarehauses SAP. Knechtle konnte bereits Exekutiverfahrung sammeln, er war Gemeinderat einer kleineren Thurgauer Gemeinde.


von Daniel Oswald
Gibt es Gesetzeslücken?
Jedem, dem Freiheit und Eigenverantwortung wichtig sind, müssten eigentlich sofort alle Alarmglocken läuten, wenn jemand ein neues Gesetz haben will, weil es eine Gesetzeslücke gäbe. Bei diesem Wort könnte man leicht zum Schluss kommen, dass alles gesetzlich geregelt sein müsse. Ganz so schlimm ist es nicht. Die juristische Definition dieses Begriffes ist in Wikipedia sinngemäss wie folgt beschrieben. «Die Gesetzeslücke beschreibt eine Konstellation, in welcher der Gesetzgeber einen Fall nicht geregelt hat, den er erkennbar geregelt haben würde, wenn er die Regelungsbedürftigkeit erkannt hätte.» Das tönt für mich so wie die Redewendung: «Wenn der Hund nicht ges … hätte, hätte er den Hasen erwischt.» Eventuell liege ich da ja falsch. Darum wenden wir uns einem konkreten Beispiel zu, welches mich auf das Thema gebracht hat. Unlängst berichtete eine Schweizer Tageszeitung, dass der Bund den Verkauf von Snus am Kiosk verboten hat. Snus sind «Tabakpäckchen», welche in den Mund genommen, aber nicht gekaut werden. Das BAG erliess eine Weisung und begründet diese damit, dass Tabakprodukte zum oralen Gebrauch abhängig machen. Das Verbot solle verhindern, dass die Produkte in der Schweiz Fuss fassen und zusätzliche Gesundheitsschäden bewirkten. Erlaubt bleibe dagegen der echte Kau- sowie Lutschtabak. Das ist doch Wordklauberei. Wenn Kau- und Lutschtabak erlaubt sind, muss doch auch Snus erlaubt sein. Schlussendlich nimmt der Mensch bei allen drei Varianten Nikotin auf. Wenn die Verwaltung nun alles genau haben will, so sind wir nun beim nächsten Problem angekommen. Die eifrigen Beamten, welche das Verbot erlassen haben, haben doch nicht eine Weisungslücke entdeckt, sondern eben eine Gesetzeslücke. Diese müsste doch mit einem Gesetz geschlossen werden und nicht mit einer Weisung, oder habe ich jetzt da wieder was falsch verstanden? Ausserdem wenn es Gesetzeslücken gibt, gibt es dann auch so etwas wie gesetzliche Überdefinition? Ich habe mich auf die Suche gemacht. Was ich da alles gefunden habe. So sei es gemäss Google in einem US -Staat bei Todesstrafe verboten, sich das Leben zu nehmen. In die Realität umgesetzt bedeutet dies ja folgendes: Wenn ein Mensch sich das eigene Leben nehmen will und es misslingt, wird er anschliessend zum Tode verurteilt und hingerichtet. Wie geht es dann weiter, wenn der Selbstmordversuch gelingt? Wird dann ..., nein lassen wir das jetzt. Bei der Frage nach der Gesetzeslücke gibt es nur eine Schlussfolgerung. Je länger man dieser Frage nachgeht, desto verworrener wird das Ganze. Deshalb gibt es für mich keine Gesetzeslücken. Zumindest darf es kein Argument sein für ein neues Gesetz. Und Weisungslücken gibt es übrigens definitiv nicht.
Wie sich die Grünliberalen im Rat vor unangenehmen Entscheidungen drücken und mit einem Ablenkungsmanöver von ihrer Planlosigkeit ablenken.

Stefan Urech
Gemeinderat SVP Zürich 4/5
Die grünliberale Partei (GLP) musste in den letzten Jahren herbe Niederlagen einstecken. Ihr Motto: «Ich bin zwar grün, aber kein Fanatiker und die Wirtschaft liegt mir schon auch am Herzen» zieht nicht mehr gleich wie früher. Mir ist während meiner zwei Jahre im Gemeinderat Zürich nicht klar geworden, für welche Kernanliegen sich diese Partei stark macht. Trotz ihrer undurchschaubaren politischen Haltung ist die GLP für die bürgerliche Seite im Gemeinderat der Stadt Zürich von einiger Bedeutung, denn sie ist oft das sogenannte «Zünglein an der Waage». Auf welche Seite sie sich jeweils schlägt, ist selten voraussehbar.
Die GLP-Vertreter im Rat scheinen diese Rolle zu geniessen.
Private sollen zahlen
Auch am Vorstoss, den sie in der letzten Gemeinderatssitzung einreichten, zeigte sich wieder einmal ihre verschwommene Stossrichtung. Markus Baumann und Maleica Landolt (beide GLP) fordern den Stadtrat in ihrem Postulat auf, zu prüfen, wie er auf die FC Zürich AG und die Grasshopper Club Zürich AG einwirken könne, damit sich diese finanziell stärker an der Fansozialarbeit beteiligen.
Ein voller Erfolg?
Die Fansozialarbeit ist eine zu 100 Prozent von der Stadt finanzierte Institution des Sozialdepartements und hat zum Ziel, Gewaltprävention in der Zürcher Fussballszene zu betreiben. So sollen potenzielle Hooligans durch gutes Zureden in der Fankurve während desSpiels auf die rechte Bahn gelenkt werden. Die dafür eingesetzten Sozialarbeiter besuchen Schulen, wo sie eine Verhaltensänderung bewirken sollen. Eine weitere zentrale Aufgabe dieser Institution ist die Mitwirkung bei der Vorbereitung von Fan-Choreografien.
Die 2008 ins Leben gerufene Fansozialarbeit wurde bereits 2011 durch eine Selbstevaluation (!) auf ihre Wirksamkeit überprüft. Diese kam nicht ganz überraschend zum Schluss, das Fussballgewaltpräventionsprojekt sei ein voller Erfolg. Zur Erinnerung: 2011 war das Jahr der «Schande von Zürich», als vermummte FCZ-Hooligans während eines Stadtderbys im Stadion Letzigrund mit brennenden Knallkörpern in eine Menge von Grasshopper-Fans schossen. Diese wiederum verbrannten darauf Fahnen des FCZ: Szenen, die ich damals live miterlebt habe. Auch in den letzten Jahren hat die Gewaltbereitschaft im und rund ums Stadion in Zürich nicht abgenommen. Der Erfolg von Präventionsarbeit sei halt nicht messbar, antwortete die rotgrüne Stadtregierung auf die Frage, wie denn deren Wirksamkeit nachgewiesen werden könne. Man kann durchaus behaupten, dass es bei dieser Institution nicht zuletzt auch darum geht, Jobs für Sozialarbeiter zu schaffen. Für eine bürgerliche Partei sollte es eigentlich keine Zweifel geben, dass es
FRAKTIONSERKLÄRUNG
Mit der teilweisen Marktliberalisierung ist der Strommarkt wesentlich härter geworden. Einstige MonopolVersorgungsunternehmen wie das ewz werden von Konkurrenten auf dem eigenen Versorgungsgebiet bedrängt.

Martin Götzl Gemeinderat Fraktionschef SVP Zürich
Bereits heute setzt das ewz nur noch 1/3 seiner Stromerzeugung an sogenannt gefangene Kunden ab, der Rest fliesst in den liberalisierten Markt, wo die Marktpreise zurzeit unter den Entstehungskosten liegen. Eine Verbesserung der Situation ist mittelfristig nicht absehbar. Es muss im Gegenteil mit weiteren Absatzproblemen gerechnet werden, sobald die immer wieder verschobene Strommarktliberalisierung für alle Strombezüger eingeführt wird. Die Gewinne des ewz brechen ein und die budgetierte Umsatzabgabe an die Stadtkasse muss bereits heute teilweise aus den Reserven des ewz finanziert werden.
In dieser Situation soll das ewz auf die bestehenden und zukünftigen Strommarktverhältnisse vorbereitet werden. Verschiedene Richtungsentscheide sind absehbar und werden grossen Einfluss auf das ewz und seine Eigentümerin (Stadt Zürich) haben. Die Stadt Zürich ist als Wirtschaftsstandort und als Wohnstadt auf sichere und kostengünstige elektrische Energie angewiesen. Die Energieerzeugung und Verteilung soll sicher, günstig, wirtschaftlich und umweltschonend erfolgen.
Bei allen Teilleistungen wie Produktion, Transport und Verteilung braucht es Kostenwahrheit, was in mehr Effizienz in Produktion und Konsum resultiert. Die Förderung von neuen Technologien wie Fotovoltaik, Windkraft oder Biomasse darf nicht dazu führen, dass konventionelle Energieträger, insbesondere die Wasserkraft, unwirtschaftlich werden.
Die SVP lehnt Rahmenkredite und Objektkredite für Stromerzeugungsanlagen im In- und Ausland ab, sofern der erzeugte Strom nicht physisch und direkt in das ewz-Stromnetz eingespeist wird. In Zukunft dezentral erzeugte er-
neuerbare Energie soll auch dezentral verbraucht werden. Das heisst, die Einspeisung von dezentral erzeugter Energie in das Netz des ewz soll nur in Ausnahmefällen bewilligt werden. Die Steuerung des Verbrauchs und der Produktion mit einem Lastmanagement auf der untersten Verbraucherstufe sehen wir wegen der Komplexität als Bedrohung für die Versorgungssicherheit und lehnen diese ab. Smart Grids sind zudem ein Eingriff in die Privatsphäre. Die Positionierung des ewz im Strommarkt sehen wir in seinem Heimmarkt der Stadt Zürich und den bisher versorgten Teilen Grau-
sich bei diesem Fussballgewaltpräventionsprojekt nicht um eine zentrale staat liche Aufgabe handelt. Die SVP hat deshalb, nicht als einzige, einen Ablehnungsantrag gestellt.
Nebelpetarde der GLP
Demnächst sollen die jährlichen Beiträge von 100 000 Franken vom Gemeinderat erneuert werden. Eine Ablehnung dieses Kredits wäre möglich, wenn alle bürgerlichen Gemeinderäte dagegen stimmen würden. Doch die GLP kann sich nicht entscheiden und fordert stattdessen die beiden privat finanzierten Fussballclubs auf, einen Teil der Kosten für dieses unnütze Angebot freiwillig zu übernehmen. Die GLP kennt die Antwort der beiden Fussballclubs bereits im Voraus. Den beiden Vereinen ist die Fansozialarbeit nämlich nicht wichtig genug, um sie selber zu finanzieren und der Stadtrat kann die Grasshoppers und den FCZ nicht dazu zwingen, einen finanziellen Beitrag für die «Fanarbeit» zu leisten. Der Vorstoss dient also ausschliesslich dazu, davon abzulenken, dass die GLP einmal mehr nicht Position beziehen möchte. Eine bürgerliche Zusammenarbeit im Gemeinderat stelle ich mir anders vor.
bündens. Eine Ausweitung des Operationsgebietes im Zuge der Marktliberalisierung und eine damit verbundene Expansion des Geschäftsvolumens lehnt die SVP ab.
Das ewz ist für eine schweizweite oder gar europaweite Stromversorgung ein zu kleiner Anbieter. Die SVP sieht solche Bestrebungen als grössenwahnsinnige Strategie, die mit der Hunterstrategie der Swissair verglichen werden kann. Die Folgen davon sind entsprechend bekannt.
Solange die vollständige Haftung bei der Stadt Zürich und damit bei den Steuerzahlern der Stadt liegt, muss die Steuerung des ewz und die Festlegung der Strategie bei der Politik liegen, also bei Gemeinde- und Stadtrat.
AUF DEM KOCH-AREAL WIRD ALLES GEDULDET – AUF DEM LAND NICHT
Hanfpflanzen auf dem Balkon, unerlaubte Konzerte und vieles mehr sind auf dem besetzten Koch-Areal in Zürich alltäglich. Während der Rechtsstaat infrage gestellt wird, wird an anderen Orten strikte durchgegriffen.
RoMü. Es ist Montagabend in einer Weinländer Gemeinde. In einem Gasthof im Ort tagen gleich mehrere Gruppen und auch das Restaurant ist gut besetzt. Die Parkplätze sind entsprechend rar. In einer Nebenstrasse wird deshalb in einem Abschnitt mit Parkverbot parkiert, wobei die Durchfahrt der kaum befahrenen Strasse gewährleistet bleibt. Es ist kurz vor 21 Uhr als eine Anwohner(in) bei der Zürcher Kantonspolizei bezüglich der Missachtung des Parkverbotes telefonisch vorstellig wird. Eine ausgerückte Patrouille des Verkehrszuges Winterthur-Ohringen nimmt sich diese Falschparkierer vor und belegt alle mit den entsprechenden Bussen.
In einer anderen Weinländer Gemeinde nehmen Anwohner spezielle Geschmacksdüfte wahr, welche möglicherweise auf Hanf hindeuten und melden diese Beobachtungen der Polizei.
Diese ist rasch zur Stelle und es kommt zur entsprechenden Räumung mit allen ihren rechtlichen Folgen. In beiden Fällen zeigte sich, dass bereits ein Anruf genügt, damit der Rechts-
staat auf dem Land konsequent durchgesetzt wird.
Kulturstätte als rechtsloser Raum Manch ein Landei reibt sich deshalb immer wieder die Augen, wenn er in den Medien erfahren muss, wie der Rechtsstaat auf dem besetzten KochAreal mitten im pulsierenden Zürich umgesetzt wird, welches der Stadt Zürich gehört. Im Strassenverkehr werden an allen möglichen und unmöglichen Orten Blitzkästen aufgestellt und dafür sorgt, dass damit beachtliche Gelder in die Stadtkasse fliessen. Wer nicht zahlt oder gar etwas gar zu schnell unterwegs ist, wird im Rahmen des Rechtsstaates verfolgt und entsprechend zur Rechenschaft gezogen. Geht es aber um das Zürcher KochAreal, so scheint dieser Rechtsstaat auf beiden Augen blind und inkonsequent zu sein. Mag es noch so eine wichtige Kulturstätte mit viel Freiraum sein. Auch diese hat sich an die Vorschriften und Gesetze zu halten. Doch hier gibt es die berechtigten Zweifel, dass ein rechtsfreies Kulturzentrum
analog zur Berner Reithalle aus irgendwelchen Gründen bewusst geduldet wird. Allein schon die amtliche Duldung der Besetzung des Areals wirft Fragen zur Rechtsgleichheit auf. So wird von Drittpersonen auf dem Gelände Hanf gesichtet und auch dessen Vorhandensein bildlich festgehalten. Während auf dem Land ein Telefonanruf an die Zürcher Kantonspolizei zur Räumung genügt, passiert mitten im pulsierenden Zürich nichts, obwohl die Bilder gar in den öffentlichen Medien zu sehen sind. Unzählige Klagen sind zudem bezüglich des Lärms eingegangen. Es steht jetzt gar der offizielle Vorwurf im Raum, dass die Polizei bei Gesetzesverstössen untätig bleibt.
Es mag speziell oder gar pikant sein, dass ausgerechnet der grüne Zürcher Statthalter Mathis Kläntschi eine aufsichtsrechtliche Untersuchung bezüglich des Verhaltens der Stadtpolizei bei angezeigten oder begangenen Verstössen eingeleitet hat. Der Vorwurf steht im Raum, dass diesen die Polizeiorgane nicht nachgegangen sind.
Ehrlich. Engagiert. Für Uster
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Wann Samstag, 29. Oktober 2016, ab 12 Uhr
Wo Forsthaus Mühleholz, Haldenstrasse, Uster/Wermatswil
Gastreferat von Nationalrat Marcel Dettling

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Auch Nicht-Mitglieder sind herzlich willkommen.
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Öffentlicher Vortrag von Roger Köppel Verleger und Chefredaktor der Weltwoche
Montag, 7. November 2016 «Marriott»-Hotel, Neumühlequai 42, 8006 Zürich
Türöffnung: 18.30 Uhr, Beginn: 19.30 Uhr
Eintritt frei
Um Voranmeldung wird gebeten.
E-Mail: vortrag@weltwoche.ch
Telefon 043 444 50 93 (Anrufe sind von 9.00 bis 17.00 Uhr möglich)
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Nach einem Vortrag von Dr. Carlo Jagmetti, ehemaliger Botschafter in den USA , im vollbesetzten Zunftsaal im Restaurant Elefant in Zürich-Witikon lud der Präsident der aktiven Senioren einige Wochen später zu einer interessanten Besichtigung der PHONAK /SONOVA (Hörtechnik) in Stäfa ZH ein.
Der Präsident Kurt Zollinger hat nicht nur einen vollen Terminkalender, sondern verwirklicht spezielle Pläne im Interesse der aktiven Senioren. Jedenfalls präsentieren der Präsident und seine Vorstandsmitglieder den Senioren ein Programm voller Aktivität und diese sind dankbare und zufriedene Geniesser der vielfältigen Veranstaltungen. Nach dem Genuss von Kaffee und Gipfel im prächtigen Mutterhaus der PHONAK hiess der Vorsitzende die angemeldeten Gäste im vollbesetzten Vortragssaal willkommen. Auf eine namentliche Begrüssung verzichtete er, gab aber den Todesfall von Elisabeth Vogt, Mutter des Vizepräsidenten und Nationalrates Hans-Ueli Vogt bekannt. Nach einer Schweigeminute übernahmen drei bestausgewiesene Kadermitglieder die Präsentation der Firma und ihrer Produkte. Wir erfuhren, dass PHONAK /SONOVA seit über 6o Jahren weltweit der grösste Hersteller von Hörsystemen ist. In drei Gruppen wurden uns rund um das Thema innovative Lösungen präsentiert. Kurz erklärt: PHONAK /SONOVA verdient das Gütesiegel AAA . Um die Mittagszeit wurde uns eine Auswahl von zwei Menüs serviert. Standesgemäss in prächtiger Umgebung. Bei Kaffee und Dessert verging die Diskussionsrunde nur allzu schnell und man war sich einig, wer nicht dabei war, hat eine Chance verpasst, Informationen über den professionellen Schutz des Gehörs in Erfahrung zu bringen. Das Motto der aktiven Senioren bleibt: Wer rastet, der rostet. Das kann verhindert werden, wenn auch sie den aktiven Senioren beitreten und somit in Zukunft die attraktiven und interessanten Angebote geniessen können.

Die Seniorinnen und Senioren liessen sich von einem PhonakMitarbeiter die zahlrechen technischen Möglichkeiten erklären.

Bruno Kistler, Verein aktive Senioren Aufmerksamkeit

an der Büli-Mäss
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
28.10. 16-22 Uhr / 29.10. 10-22 Uhr / 30.10. 10-18 Uhr
• Glücksrad mit Knabber-Preisen
• Unterschriftensammlungen
• Politikerinnen und Politiker treffen
Freitag, 17 Uhr: Bilanz der ersten Legislatur-Halbzeit Öffentliche Pressekonferenz über das Engagement der Kantonsräte für das Unterland / mit Regierungsrat Ernst Stocker und Nationalrätin Barbara Steinemann
Unser Standort: Halle 1


Feierabend-Bier - Alle sind herzlich willkommen!

Natalie Rickli Gregor Rutz Medienpolitik: Mehr Markt - weniger Gebühren! Masseneinwanderung: Volksentscheide respektieren!

Montag, 7. November 2016 - 19.00 bis 20.00 Uhr Hotel Sommerau, Zürcherstrasse 72, 8953 Dietikon
VERANSTALTUNGEN
Kantonsrat/Fraktion
Montag, 31. Oktober 2016 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
Stadt Zürich/Kreis 3
Jeden ersten Samstag im Monat, ab 9 00 Uhr, Restaurant Schützenruh, Uetlibergstrasse 300, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 4 und 5
Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.
meinderat Stefan Basler. 14 bis 18 Uhr: Mit den Gemeinderäten Andrea Spycher und Cornel Broder sowie Kantonsrat Matthias Hauser. 18 bis 22 Uhr: Mit den Gemeinderäten Romaine Rogenmoser und René Anthon sowie Nationalrätin Barbara Steinemann.
SVP-STAMM
Bezirk Affoltern/Aeugst
Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.
Bezirk Bülach/Embrach
Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.
Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.
Bezirk Horgen/Oberrieden
Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.
Bezirk Meilen/Küsnacht
Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.
Bezirk Meilen/Meilen
Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.
Bezirk Uster/Uster
Immer am ersten Samstag im Monat, 11 00 Uhr, Landgasthof Puurehuus, Fehraltorferstrasse 9, Wermatswil.
Junge SVP Kanton Zürich
Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet.
Junge SVP Stadt und Bezirk
Winterthur
Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20 00 Uhr, in der First Choice Bar, Winterthur.
Stadt Zürich/Kreis 6
Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 12
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.
Bezirk Affoltern/Wettswil am Albis
Montag, 31. Oktober 2016, 20 00 Uhr, Schulhaus Mettlen, Wettswil am Albis, Sessionsveranstaltung mit den SVP-Nationalräten Barbara Steinemann und Claudio Zanetti.
Bezirk Bülach
Freitag, 4. November 2016 18 30 Uhr, Breitisaal, Winkel, SVP -Herbstfest mit Örgeligruppe «am Mülibach». Gastreferent: Nationalrat Roger Köppel. Kosten: Fr. 70.– für Apéro, Buffet à Diskretion inkl. Dessert Buffet und Unterhaltung. Anmeldung an info@matthias-hauser.ch.
Bezirk Bülach/Bülach
Freitag, 28. Oktober 2016, 16 00 –22 00 Uhr, Büüli-Mäss, Stadthalle Bülach, SVP-Stand. 16 bis 19 Uhr: Mit Gemeinderat Cornel Broder und Stadtrat Ruedi Menzi. 19 bis 22 Uhr: Mit den Gemeinderäten Romaine Rogenmoser und Benjamin Blatter sowie Kantonsrat Matthias Hauser.
Samstag, 29. Oktober 2016, 10 00 –22 00 Uhr, Büüli-Mäss, Stadthalle Bülach, SVPStand. 10 bis 14 Uhr: Mit Stadtrat Walter Baur, Kantonsrat Claudio Schmid und Ge -
Sonntag, 30. Oktober 2016 10 00 –18 00 Uhr, Büüli-Mäss, Stadthalle Bülach, SVPStand. 10 bis 14 Uhr: Mit den Gemeinderäten Romaine Rogenmoser und Saskia Meyer sowie Kantonsrat Matthias Hauser. 14 bis 18 Uhr: Mit Gemeinderat Stefan Basler, Kantonsrat Claudio Schmid und Nationalrätin Barbara Steinemann.
Bezirk Dielsdorf/ Niederhasli
Samstag, 12. November 2016, ab 19 30 Uhr, im Gemeindesaal des Werkgebäudes, Oberhasli, Martinimahl, Buure-Metzgete mit Nationalrat Mauro Tuena. Kosten: Fr. 30.– exkl. Getränke. Anmeldung an Philippe Chappuis, Tel. 044 850 31 41, philippe.chappuis@bluewin.ch. Willkommen sind auch Mitglieder anderer Sektionen.
Bezirk Dietikon/Dietikon
Montag, 7. November 2016 19 00 –20 00 Uhr, Hotel Sommerau, Zürcherstrasse 72, Dietikon, Feierabend-Bier mit den Nationalräten Natalie Rickli und Gregor Rutz. Themen: Medienpolitik und Masseneinwanderung.
Bezirk Hinwil
Samstag, 12. November 2016 09 00 –15 00 Uhr, im Kirchgemeindehaus, Schulhausstrasse 12, Bäretswil, Bezirksparteitag 2016 u. a. mit den Nationalräten Bruno Walliser und Claudio Zanetti, Kantonalpräsident Kantonsrat Konrad Langhart und Regierungsrat Ernst Stocker. Anmeldung bis 4. November 2016 an waefler@uudial.ch
Bezirk Meilen
Samstag, 26. November 2016 , 18 30 Uhr, Sunnmatt 4, Zumikon, (vis-à-vis ZumiPark, Wegweiser «Sunnmatt Lodge», SVP-Advents-
IMPRESSUM
ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480
Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.
Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp-zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.
abend. 18 30 Uhr: Musikalischer Apéro mit Nationalrat Gregor A. Rutz 19 30 Uhr: Begrüssung durch Kantonsrat Konrad Langhart, Präsident SVP Kt. Zürich, anschliessend gemütliches Abendessen. Fondue Chinoise, Salatbuffet, Dessertbuffet. Ehrengast: Oberrichter Martin Burger, Präsident des Obergerichts des Kt. Zürich, spricht zu «Szenen aus dem Gerichtsalltag».
Preis: Fr. 70.– pro Person, Fr. 40.– für Mitglieder JSVP bis 25 Jahre. Anmeldung an Benno Müller, Sunnmatt 4, 8126 Zumikon, Tel. 044 918 14 25, Fax 044 918 14 79, info@ sunnmatt-lodge.ch
Bezirk Pfäffikon/Russikon
Samstag, 5. November 2016, 08 30 –11 30 Uhr, beim Restaurant La Riva und Maxi, Russikon, Standaktion zu den Abstimmungen vom 27. November 2016 und Unterschriftensammlung.
Dienstag, 15. November 2016, 19 30 Uhr, Landgasthof zur Krone, kleiner Saal, Russikon, Parteiversammlung mit SVP-Kantonsrat Hans Heinrich Raths.
Bezirk Uster/Uster
Samstag, 29. Oktober 2016, ab 12 00 Uhr, Forsthaus Mühleholz, Haldenstrasse, Uster/ Wermatswil, Traditioneller Fondueplausch
der SVP Uster mit Referat des SVP-Nationalrats Marcel Dettling.
Junge SVP Kanton Zürich
Freitag, 28. Oktober 2016, ab 20 00 Uhr, DVino-Bar, Schützengasse 12, Zürich, Parteihöck. Anmeldung an gorlero@jsvp-zh.ch
Stadt Zürich/Kreis 4 und 5
Samstag, 5. November 2016, 09 00 –12 00 Uhr, Limmatplatz, Zürich, Standaktion.
Samstag, 12. November 2016, 09 00 –12 00 Uhr, Limmatplatz, Zürich, Standaktion.
Samstag, 19. November 2016 09 00 –12 00 Uhr, Limmatplatz, Zürich, Standaktion.
Samstag, 26. November 2016 19 00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243, Zürich (am Limmatplatz), Fondue-Abend. Philipp Gut, stv. Chefredaktor der Weltwoche, stellt sein neues Buch vor: Champagner mit Churchill. Preis: Fr. 30.– für Fondue und ein Cüpli. Anmeldung an churchill@svp5.ch
Stadt Zürich/Kreis 11
Freitag, 28. Oktober 2016, 18 00 Uhr, Hotel/ Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP-Polit-Apéro. Referat von SVPKantonsrat Roland Scheck zum Thema: Verkehrspolitik der Stadt Zürich. Anschliessend Fragen, Diskussion und geselliges Beisammensein. Der Anlass ist öffentlich.
Stadt Zürich/Kreis 12
Dienstag 3. Januar
Dienstag 3. Januar
Dienstag 10. Januar
Samstag 14. Januar
Freitag 20. Januar
Albisgüetli-Tagung
Mittwoch 1. Februar
Sonntag 12. Februar
Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Parteileitung/Kantonalvorstand
Kant. Delegiertenversammlung
Eidg. Delegiertenversammlung
Büro der Parteileitung
Eidg. und kantonale Volksabstimmung 13. bis 24. Februar Sportferien
Samstag 18. Februar
Jass-Cup SVP Schweiz 27. Februar bis 17. März
Sonntag 19. März
Mittwoch 22. März
Samstag 25. März
Dienstag 4. April
Dienstag 4. April
Mittwoch 12. April
Frühlingssession
100 Jahre SVP des Kantons Zürich
Büro der Parteileitung
Eidg. Delegiertenversammlung
Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Parteileitung/Kantonalvorstand
Kant. Delegiertenversammlung 17. bis 28. April
Frühjahrsferien 2. Mai bis 5. Mai
Donnerstag 11. Mai
Sonntag 21. Mai
EvH. Sondersession
Büro der Parteileitung
Eidg. und kantonale Volksabstimmung 29. Mai bis 16. Juni
Montag Juni (Datum noch nicht fixiert)
Freitag 23. Juni
Büro der Parteileitung
Samstag 24. Juni
17. Juli bis 18. August
Donnerstag 10. August
Dienstag 15. August
Dienstag 15. August
Donnerstag 24. August
Samstag 26. August
Freitag 1. September
SVP-Schiessen (Vorschiessen) in Küsnacht ZH
Mittwoch 6. September
Sa/So 9. und 10. September
SVP-Schiessen in Küsnacht ZH 11. bis 29. September
Sonntag 24. September
Dienstag 3. Oktober
Dienstag 3. Oktober
Sommersession
Fraktionsausflug
Eidg. Delegiertenversammlung
Sommerferien
Büro der Parteileitung
Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Parteileitung/Kantonalvorstand
Kant. Delegiertenversammlung
Eidg. Delegiertenversammlung
Büro der Parteileitung
Herbstsession
Eidg. und kantonale Volksabstimmung
Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Parteileitung/Kantonalvorstand 9. bis 20. Oktober
Dienstag 24. Oktober
Samstag 28. Oktober
Mittwoch 15. November
Sonntag 26. November
27. November bis 15. Dezember
Montag Dezember (Datum noch nicht fixiert)
Dienstag 19. Dezember
Herbstferien
Kant. Delegiertenversammlung
Eidg. Delegiertenversammlung
Büro der Parteileitung
Eidg. und kantonale Volksabstimmung
Wintersession
Fraktionsessen Kantonsrat
Büro der Parteileitung
Freitag, 18. November 2016, 19 00 Uhr, Gasthaus «Hirschen», Zunftsaal 1. Stock, Winterthurerstr. 519, Zürich, Generalversammlung.
WEITERE POLITISCHE VERANSTALTUNGEN
SVP Literaturclub
Freitag, 11. November 2016 18 30 Uhr, Wir diskutieren über das kürzlich erschienene Buch «Champagner mit Churchill. Der Zürcher Farbenfabrikant Willy Sax und der malende Premierminister.» von Philipp Gut (stellvertretender Chefredaktor der Weltwoche) Stämpfli-Verlag. 176 S. (illustriert). Anmeldung unter www. svp-literaturclub.ch
WEITERE VERANSTALTUNGEN
Mittwoch, 2. November 2016 , 19 30 Uhr, Serata, Tischenloostrasse 55, Thalwil, Podiumsdiskussion zum Thema: Die Schweizer Migrationspolitik zwischen Kriegselend und Wirtschaftsbedürfnissen u. a. mit SVPNationalrätin Barbara Steinemann. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Eine Veranstaltung der FDP Thalwil.
Samstag, 5. November 2016 9 15 Uhr (Kaffee ab 8 30 Uhr), im Hotel Hilton, Hohenbühlstrasse 10, Zürich-Flughafen, Schweizerzeit-Herbsttagung 2016 Referat von Nationalrätin Barbara Steinemann, Podiumsgespräch unter Leitung von a. Nationalrat Ulrich Schlüer. Ab 12 30 Uhr: Apéro riche. Kosten: Fr. 50.– pro Person. Anmeldung bis 31. Oktober 2016 an info@ schweizerzeit.ch
Dienstag, 15. November 2016 19 30 Uhr (Türöffnung 19 00 Uhr), Restaurant Weisser Wind, Oberdorfstrasse 20, Zürich, Veranstaltung zu Souveränität, Menschenrechten und Demokratie u. a. mit SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt. Weitere Informationen auf www.zurichsalon.org