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Zürcher Bote Nr. 7

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND

PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

ABSTIMMUNG VOM 28. FEBRUAR

Ja zur Durchsetzungsinitiative – was denn sonst?

Wer will, dass die Ausländerkriminalität künftig wirksam bekämpft und gesenkt wird, muss die Durchsetzungsinitiative annehmen. Die SVP-Gegner wollen ein nutzloses Gesetz mit Täterschutzklausel, das der richterlichen Willkür Tür und Tor öffnet.

Eigentlich könnte die Sache nicht klarer liegen. Am 26. November 2010 haben 52,9 Prozent der Stimmbürger und 17,5 Kantone die Ausschaffungsinitiative der SVP angenommen. Das Volksbegehren verlangte die zwingende Ausweisung straffälliger Ausländer nach bestimmten schweren Delikten sowie Sozialmissbrauch.

Ausschaffungsinitiative endlich durchsetzen!

Besonders zu reden gegeben hatte im Vorfeld der von der Initiative geforderte Ausweisungsautomatismus. Er verlangte, dass der Landesverweis künftig ans Delikt und nicht an das vom Richter entschiedene Strafmass gebunden sein sollte. Die Mehrheit der anständigen Ausländer hat nichts zu befürchten, aber ausländische Verbrecher, die unser Gastrecht missbrauchen, sollen automatisch ausgewiesen werden, wenn sie wegen bestimmter schwerer Delikte verurteilt werden.

Gegen diese Einschränkung des richterlichen Ermessens liefen die SVP-Gegner Sturm. Sogar ausländische Empörte wurden mobilisiert, um die Schäfchenplakat-Initiative abzuschiessen. Der Bundesrat hatte zudem einen Gegenvorschlag ins Rennen geschickt, der keinen Automatismus enthielt und das richterliche Ermessen wie bisher mit einer Art Verhältnismässigkeitsklausel absichern wollte.

Der schrille Aufschrei der Elite kam umsonst. Volk und alle Stände lehnten den Gegenvorschlag wuchtig ab. Die Mehrheit votierte deutlich für die Ausschaffungsinitiative mit ihrem vernünftigen Automatismus. Vernünftig deshalb, weil der Automatismus Rechtssicherheit und Klarheit schafft.

Am 28. Februar:

Am 28. Februar:

zur Durchsetzungsinitiative

zur Durchsetzungsinitiative

Am 28. Februar:

Wink mit dem Matterhorn Es war ein Wink mit dem Matterhorn Richtung Bundesbern. Die Botschaft lautete: Wir wollen, dass die kriminellen Ausländer endlich konsequent ausgewiesen werden. Wir schränken den Ermessensspielraum unserer Gerichte gezielt ein, weil wir die bisherige Rechtspraxis unverhältnismässig täterfreundlich finden. Deutlicher und differenzierter kann man den Volkswillen nicht mehr zum Ausdruck bringen.

Scheinheilig beteuerte Justizministerin Sommaruga denn auch nach der Annahme, dass sie die Ausschaffungsinitiative buchstabengetreu umzusetzen gedenke. Heute wissen wir, was Bundesrätin Sommaruga unter buchstabengetreu versteht: Getreu den Buchstaben, die sie nach ihren eigenen Vorstellungen umdeutet.

Nichts anderes ist das AusschaffungsGesetz, das im letzten Jahr gegen den Willen der SVP von einer Mehrheit des Parlaments verabschiedet wurde. Das Problem dieses Gesetzes ist nicht der detaillierte Deliktekatalog, der angeblich zu einer «obligatorischen» Ausweisung führen solle.

Die Sache mit der Täterschutzklausel

Das grosse Problem des parlamentarischen Ausschaffungsparagraphen ist die sogenannte «Härtefallklausel», die ich anlässlich eines Streitgesprächs mit SP-Ständerat Daniel Jositsch auf Telezüri als «Täterschutzklausel» bezeichnete. Das war keine journalistische Überspitzung, sondern eine treffliche Beschreibung des Sachverhalts.

Die «Täterschutzklausel» kann auf alle Straftaten angewendet werden, auf Mord, Totschlag, Raubmord und Vergewaltigung. Es ist blanke Augenwischerei, wenn die Befürworter dieser Täterschutzklausel behaupten, sie werde nur «ausnahmsweise» angewendet, wobei alle wissen, dass niemand weiss, wie die Behörden das Gummiwörtchen «ausnahmsweise» auslegen werden. Tatsache ist: Die Täterschutzklausel öffnet

der richterlichen Willkür bei der Ausländerkriminalität wie bisher Tür und Tor. Genau dies wollten Volk und Stände mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative ausdrücklich verhindern. Die Stimmbürger haben genug von der laschen Behandlung ausländischer Krimineller durch unsere Gerichte. Sie wissen: Eine konsequente Ausweisungspraxis schreckt ab, senkt die Kriminalität, vermindert die Kosten des Strafvollzugs und macht die Schweiz sicherer.

Hochnäsige Eliten Vielleicht muss man tatsächlich Bundesrat oder Rechtsgelehrter sein, um solche Zusammenhänge nicht zu sehen. Der aktuelle Protest, den die Elite gegen die Durchsetzungsinitiative veranstaltet, hat allerdings tiefere Gründe als blosse Unkenntnis. Es geht um die Macht. Es geht um die entscheidende Frage in unserer direkten Demokratie: Wer ist oberster Verfassungsgeber? Wer macht die Gesetze?

Unsere Verfassung sagt es eindeutig: Volk und Stände haben das letzte Wort. Nicht die Richter und die Rechtsgelehrten, nicht die Politiker und die Bundesräte sind die obersten Hüter von Rechtsstaat und Verfassung. Es sind die Stimmbürger und die Kantone. Sie haben damals ein Ausschaffungsgesetz mit Automatismus gefordert. Parlament und Bundesrat weigern sich, diese Forderung umzusetzen.

Deshalb ist es ausgemachter Unsinn, wenn die Berner Saboteure des Volkswillens heute behaupten, die Durchsetzungsinitiative sei ein Anschlag aufs Parlament und auf die Gewaltenteilung. Wenn das Parlament mit einem Gesetzesentwurf die Verfassung unterläuft, dann darf, ja muss das Volk das Parlament korrigierend daran erinnern, was der Volkswille ist, den es durchzusetzen gilt.

Schlechte Kriminalromane

Es stimmt auch nicht, dass die Durchsetzungsinitiative bei Bagatelldelikten greift. Die Beispiele, die herumgereicht

werden, gehen wie schlechte Kriminalromane an der Rechtswirklichkeit vorbei. Man soll mir nur einen Richter bringen, der einen Ausländer dafür verurteilt, dass er im Nachbarsgarten einen Apfel stiehlt oder ein paar Bierflaschen aus dem Badi-Kiosk. Das sind verzweifelte Unterstellungen, die einen Notstand an besseren Argumenten aufzeigen. Die SVP-Gegner klammern sich an ihr Prestige. Lassen wir uns nicht an der Nase herumführen. Die Sache ist einfach: Die Durchsetzungsinitiative setzt durch, was mit der Ausschaffungsinitiative von Volk und Ständen längst in der Verfassung verankert wurde. Wer will, dass wir die Ausländerkriminalität in der Schweiz senken und die Sicherheit erhöhen, muss der Durchsetzungsinitiative zustimmen.

SVP-PAROLEN

Volksabstimmung

vom 28. Februar 2016

Eidgenössische Vorlagen

1. Volksinitiative «Für Ehe und Familie –gegen die Heiratsstrafe» JA

2. Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» JA

3. Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!» NEIN

4. Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel) JA

Kantonale Vorlagen

1. Notariatsgesetz (NotG), (Änderung; Reduktion der Grundbuchgebühren) JA

2. Verwaltungsrechtspflegegesetz (Straffung von Rekurs- und Beschwerdeverfahren) JA

3. Kantonale Volksinitiative «Für die öffentliche Bildung (Bildungsinitiative)» NEIN

4. Kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen (Lohndumping-Initiative NEIN

« ...weil jeder, der sich anständig benimmt, bleiben darf! »

« ...weil jeder, der sich anständig benimmt, bleiben darf! »

zur Durchsetzungsinitiative

« ...weil jeder, der sich anständig benimmt, bleiben darf! »

Ohne klare und verständliche Botschaft kein Wahloder Abstimmungserfolg. Denn die Botschaft überbringt die Kernaussage Ihres Anliegens. Wir verleihen Ihrer Botschaft Flügel, damit Sie schnell Ihr Ziel erreichen. Botschaft abgel. v. «Bote»; <lat.> nuntius (Bote, Botschaft)

zur Senkung der überhöhten Notariats-Gebühren

Roger

Uni-Experte im Twitter-Test

Die Universität Zürich hat ein Leistungsproblem. Lieber hackt sie öffentlich auf einem SVP -Exponenten mit 55 Doktoranden herum, statt aufzudecken, warum sie linke Lehrstuhlinhaber beruft, die keinen einzigen Doktoranden ins Ziel gebracht haben. Letzte Woche wurde der dreiseitige Bericht über die medizinhistorischen Promotionen von «internationalen Experten» bekannt. «International» hiess einmal mehr: «aus Deutschland stammend».

Entscheidend wäre die Frage, worauf die Gutachter gut achteten –nämlich auf die politische Gesinnung. Experte Andreas Thier lästert in seinen Vorlesungen regelmässig über die SVP, statt das Kirchenrecht zu verkünden. Noch schlimmer treibt’s der Autor des Berichts, Wolfgang U. Eckart. Jede Wissenschaftsethik müsste den Heidelberger als Experten ausschliessen, hat er doch mit einer von ihm untersuchten Professorin ein Buch publiziert. Für ein unparteiisches Gutachten unmöglich macht Eckart auch seine politische Überzeugung, die er infolge Twitter-Inkontinenz nicht zurückhält. Grenzübergreifend schimpft Wolfgang U. Eckart über den «SVP -Dunstkreis» und die «Rechts-Schweiz». Auch zu Hause wittert er eine «elende Leitkultur-Ideologie von Mitte-Rechts». Dafür verbreitet Professor Eckart Aufrufe der Kommunistenpartei «Die Linke». «Wir werden den rechten Pöbel schon in die Schranken weisen», lässt er uns wissen. Sein Kommentar zu Bayern: «Seehofer loswerden. Für immer.» Als ein Twitter-Kollege voraussagte, der CSU -Chef werde demnächst wie einst der FührerStellvertreter Rudolf Hess nach England fliegen, fragte Eckart: «Und was machen wir danach mit ihm dreissig Jahre in Spandau?» Überhaupt träumt Wolfgang U. Eckart von totalitären Massnahmen gegen Andersdenkende: «Religion ist die Triebkraft der Destruktion. Man sollte sie global verbieten!» Bei Mörderbanden einer gewissen Religion zeigt Eckart aber Nachsicht: «Seltsam. IS hat keine eigenen Flugzeuge. Wofür denn die Awacs?» Er findet also den Einsatz von Nato-Luftaufklärern gegen Terroristen unfair. Die haben keine Luftwaffe. Lasst bitte auch dem IS eine Chance. Jene Staaten, die den Einsatz von Bodentruppen gegen die IS erwägen, nennt Eckart «Weltkriegs-Brandstifter». Soviel zur Urteilskraft eines deutschen Wissenschaftlers, dem die Universität Zürich als «internationalem Experten» hofierte.

ABSTIMMUNG VOM 28. FEBRUAR

Ja zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»

Die SVP setzt sich generell und konsequent für Steuererleichterungen für unsere Bürger und für Unternehmen ein.

Gleichzeitig ist die SVP die eigentliche Familienpartei – diejenige Partei, welche die traditionelle Familie in ihrer wichtigen Funktion erfasst und wertschätzt und sich auch politisch immer wieder entsprechend für sie einsetzt.Dass ausgerechnet verheiratete Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren mit höheren Steuern und mit einer tieferen AHV benachteiligt werden, ist damit im Sinne der SVP-Grundsätze ganz besonders inakzeptabel.

Wir haben in der Schweiz ein progressives Steuersystem, in welchem wir einen zunehmend grösseren prozentualen Anteil des Einkommens dem Staat abgeben müssen, je höher unser Einkommen ist. Das bedeutet, dass verheiratete Paare viel höhere Steuern bezahlen, wenn ihre beiden Einkommen zusammengezählt werden und in der Progressionskurve steigen als wenn zwei Einkommen einzeln besteuert würden. Bereits 1984 erklärte das Bundesgericht, dass die steuerliche Heiratsstrafe die Verfassung verletzt. Die meisten Kantone haben diesem Urteil mittlerweile mit verschiedenen Systemen Rechnung getragen, um die Heiratsstrafe abzuschwächen. Die Belastungsunterschiede sind allerdings nicht überall gleich gerecht. Bei der Bundessteuer wurde die Verfassungsverletzung nach über dreissig Jahren noch nicht beseitigt. Damit ist diese Initiative der CVP nichts anderes als eine Durchsetzungsinitiative. Und wir sehen, wie lange es dauern kann, bis der Bund handelt, wenn der politische Druck nicht hoch gehalten wird. Unsere SVPDurchsetzungsinitiative tangiert aller-

dings die Sicherheit unserer Schweizer Bevölkerung, diese ist meines Erachtens noch wesentlich wichtiger als die vorliegende Steuerungerechtigkeit.

Klare Regelung ohne viel Bürokratie

Die SVP hat die Initiative der CVP im Parlament unterstützt, zusammen mit der BDP und der EVP. Dagegen waren die SP, die Grünen und die GLP, wegen der Steuerausfälle und weil die Initiative den Begriff der Ehe als eine «auf die Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» definiert und damit andere Lebensformen per Verfassung vom Begriff Ehe ausgeschlossen würden.

Ebenfalls dagegen war die FDP, weil mit der CVP-Initiative ein späterer Wechsel zur Individualbesteuerung wohl verunmöglicht wäre. Bei dieser Individualbesteuerung würden Ehepaare ihr Einkommen nicht mehr gemeinsam, sondern individuell, also einzeln, versteuern.

Die Individualbesteuerung wird auch als «Bürokratiemonster» bezeichnet. Die Ehepaare müssten in Zukunft zwei separate Steuererklärungen ausfüllen. Die SVP, die CVP, die Kantone und der Bundesrat bekämpfen den entsprechenden administrativen Mehraufwand.

Wird die Initiative angenommen, ist die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren in der Verfassung festgehalten.

ERFAHRUNGSBERICHT AUS DER WESTSCHWEIZ

Grenzkontrollen haben die Kriminalität reduziert

In der Folge der Anschläge von Paris hat Frankreich wieder Grenzkontrollen eingeführt. Das Ergebnis ist sofort sichtbar: Seit Dezember 2015 nimmt die Anzahl Diebstähle und Raubüberfälle sowie der Drogenhandel in den französischen Gemeinden Annemasse, Saint-Julien und Annecy explosionsartig zu. Gleichzeitig sind die entsprechenden Zahlen in Genf rückläufig, weil die Täter offensichtlich Angst vor einer Grenzüberquerung zwischen Frankreich und der Schweiz haben.

Nach Angaben der französischen Präfektur Haute-Savoie ist die Verbrechensrate seit der Wiedereinführung der Grenzkontrollen nach den Anschlägen von Paris dramatisch angestiegen. Da die Kontrollen ihre Aktivitäten in der Schweiz erschweren, schlagen die Banden aus Osteuropa, dem Balkan und Georgien vermehrt auf der französischen Seite zu, wo sie ihre Basis haben. Der Pressedienst der Genfer Polizei bestätigte einen starken Rückgang der Einbrüche im Dezember 2015 (–14 Prozent gegenüber 2014). Das Gleiche gilt für den französischen Drogenhandel, der zu einem beträchtlichen Teil in der Hand von Albanern ist, welche ihre Geschäfte nur noch ungern in Genf tätigen, seit die Grenze überwacht wird.

Kontrollen bringen Sicherheit

Die französischen Dealer und Drogenkonsumenten, die die Gewohnheit hatten, in die Schweiz zu kommen, wo die Sanktionen viel weniger streng sind als in Frankreich, nehmen das Risiko einer Grenzüberquerung nicht mehr in Kauf. Stattdessen konzentrieren sie sich nun in Annecy, wo sich der Drogenumschlag intensiviert hat.

Drei Lehren lassen sich aus diesen Feststellungen ziehen:

Bei Vorlagen über Steuererleichterungen, die dem Staat nicht passen, argumentieren Bundesratsmitglieder und Finanzdirektoren oft damit, dass der Staat nicht weiter «sparen» könne und sie drohen, dass dann einfach andere Steuern für die entsprechenden Einnahmen sorgen sollen. Es ist zu beachten, dass das Bundesbudget in nur 25 Jahren von 31,6 Milliarden auf mehr als das Doppelte (!), auf 67 Milliarden Franken erhöht wurde. Es braucht nicht noch mehr Steuersubstrat, sondern eine Streichung von Aufgaben, die weit davon entfernt sind, Staatsaufgaben zu sein.

Steuererleichterungen sind verkraftbar Beispielsweise werden vom Bund zahlreiche sogenannte Fach- und Beratungsstellen unterhalten. Nehmen wir das «Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau». Weder ich, noch meine Tochter, noch meine promovierte und ebenfalls berufstätige Mutter noch andere Frauen in meinem Umfeld wollen ein «Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau». Wir wollen durch unsere Leistung wertgeschätzt werden und dafür brauchten wir keine Aktivitäten einer Bundesfachstelle. (Abgesehen davon hat ohnehin auch noch jeder Kanton eine solche Fachstelle für Gleichstellung.) Aber wir wollen als verheiratete Frauen und

Was bedeutet Rechtsstaat?

Männer nicht steuerlich benachteiligt werden und bei der AHV schon gar nicht! Andere sogenannte Fach- und Beratungsstellen des Bundes konkurrenzieren die Privatwirtschaft, was ich auch nicht befürworte.

Hier besteht beispielsweise Handlungsspielraum, und ich gehe davon aus, dass in Zukunft auch CVP- und FDPParlamentarier kaum mehr so leicht JA sagen zu neuen Steuerbelastungen. Wir müssten das sonst der Wählerschaft deutlich aufzeigen.

Zum Schluss ein kleines Beispiel, das eine Leserbriefschreiberin aufgezeigt hat: Gemäss Berechnungen der SVA hätte der Ehemann, wohnhaft im Kanton St. Gallen, die maximale Einzelrente von 2350 Franken und die Ehefrau eine Rente von 1950 Franken erhalten. Als Ehepaar erhalten die beiden zusammen aber nur 3525 Franken anstatt 4300 Franken.

Demzufolge habe das Ehepaar gegenüber einem Konkubinatspaar eine Einbusse von 775 Franken pro Monat, beziehungsweise von 9300 Franken im Jahr, beziehungsweise von stattlichen 186 000 Franken in zwanzig Jahren. Ich empfehle also die Annahme der Initiative gegen die Heiratsstrafe, und wir zwingen vermehrt den Bund, sich von Aufgaben zu trennen, die schlicht nicht seine Aufgaben sind, wir ermöglichen dabei der Privatwirtschaft, gewisse Aufgaben zu übernehmen, und wir schützen wohl auch diverse Bürgerinnen und Bürger und insbesondere auch KMU und grosse Unternehmungen davor, von Verwaltungsschreibtischen aus, durch immer noch mehr neue Regulierungen drangsaliert zu werden.

Wer ist der oberste Verfassungsgeber? Das von Richtern, Bundesräten und Politikern von oben gestreute Misstrauen gegen die rechtsstaatliche Reife des Volks ist gefährlich. Dahinter steckt ein undemokratischer Wille zur Macht, ein Plan zur Ausschaltung der Bürger als oberste Instanz des Rechtsstaats. Es ist in Europa ganz allgemein wieder Mode geworden, Rechtsordnungen und Gesetze diktatorisch an den Bürgern vorbei von oben wie selbstverständlich ausser Kraft zu setzen. Die Stichworte heissen: Asylgesetze, Schengen, Dublin, Euro. Dieser Hang zur Aufweichung rechtsstaatlicher Strukturen schlägt auch auf brüsselsensible Gemüter um die Schweizer Regierung durch. Wieder einmal müssen sich Volk und Stände als Hüter von Demokratie und Rechtsstaat bewähren.

Erstens ist die Aussetzung des Schengen-Abkommens vorteilhaft für Grenzkantone wie Waadt und Genf, die gut mit Autobahnen erschlossen und gemäss den Statistiken des Bundes stärker der Kriminalität ausgesetzt sind als die Kantone der Zentralschweiz oder sogar die grossen urbanen Zentren wie Zürich. Der eindeutige Zusammenhang zwischen hohen Verbrechensraten und fehlenden Grenzkontrollen sollte jetzt selbst für diejenigen offensichtlich werden, die bis anhin noch bezweifelten, dass Schengen ein Problem ist und eben nicht die Lösung.

Zweitens geht der Rückgang der Kriminalität in der Romandie mit einem Rückgang der importierten Kriminalität einher. Dieser Effekt ist nicht auf eine bestimmte Politik der zuständigen kantonalen Behörden zurückzuführen, noch weniger auf das spontane Verschwinden eines Problems, sondern auf den Einsatz der französischen Grenzwächter. Daher müssen wir am Ende des Ausnahmezustandes in Frankreich eine erneute Explosion der ausländischen Verbrechen in unserem Land erwarten, wenn die Schweiz weiterhin mit der Wiedereinführung von eigenen Grenzkontrollen zögert.

Drittens verbessert sich die Sicherheit, wenn ausländische Verbrecher im Ausland bleiben. Die systematische Ausweisung verurteilter Personen und das Einreiseverbot für einen Zeitraum von 5 bis 20 Jahren stellen somit eine angemessene Antwort auf die Sicherheitsprobleme der viel zu attraktiven Schweiz dar.

Roger Köppel im Editorial der Weltwoche vom 18. Februar 2016

Immer weniger Kriminelle werden ausgeschafft

Barbara Steinemann Nationalrätin SVP Watt-Regensdorf

Volk und Stände haben Ende November 2010 bekanntlich die sogenannte Ausschaffungsinitiative angenommen. Irritierend ist, dass schweizweit keine genauen Zahlen zu diesem Thema vorliegen, weil bisher die Kantone nicht verpflichtet waren, diese dem Bund zu melden. Man hat aber aus Zürich Zahlen: Im Jahr 2005 wurden aus unserem Kanton noch 1662 kriminelle Ausländer ausgeschafft, 2007 waren es 1297, 2009 1515. Sodann scheint nach Annahme der Ausschaffungsinitiative die Anzahl der Ausweisungen krimineller Ausländer rapide abgenommen zu haben: Im Jahre 2012 waren es im Kanton Zürich noch 116, im Jahre 2013 noch 70 und im Jahr 2014 noch 103. Offenbar haben die Richter nach dem Ja zur Ausschaffungsinitiative immer mehr Härtefälle erfunden, um die Räuber,

Vergewaltiger und anderen Schwerverbrecher nicht auszuweisen. Und das, obwohl eine Härtefallklausel in besagter Volksabstimmung deutlich abgelehnt wurde. Die Frage ist, ob nun wirklich der Rechtsstaat in Gefahr ist, wie uns hochdekorierte Juristen weismachen wollen, wenn wir Kriminelle konsequenter ausschaffen, oder ob nicht der Rechtsstaat hintertrieben wird, wenn eine 2010 angenommene Verfassungsgrundlage von den Juristen und Politikern derart torpediert wird, dass fast niemand mehr ausgewiesen wird.

Die Delinquenz allgemein, auch die von Ausländern, hat leider in all diesen Jahren nicht abgenommen. Wir haben in der Schweiz Hunderttausende hochwillkommene Ausländer, aber Mitleid und Nachsicht mit den Kriminellen unter ihnen ist fehl am Platz. In der Schweiz hat man die allerbesten Chancen, wer sie nicht nutzt, ist selbst dafür verantwortlich. Wem die Integrität der Menschen in der Schweiz wichtiger als die Interessen und Befindlichkeiten der Täter, muss am 28. Februar 2016 Ja zur Durchsetzungsinitiative stimmen.

AUS DEM KANTONSRAT

Kantonsrat debattierte zum öffentlichen Verkehr

Der Kantonsrat debattierte eingehend über die Grundsätze und über die mittel- und langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr.

Margreth Rinderknecht

Kantonsrätin SVP

Wallisellen

Der Kantonsrat entscheidet gemäss § 28 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG, LS 740.1) über die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebotes des Zürcher Verkehrsverbundes, ZVV, sowie mit dem Rahmenkredit über die Tarifordnung. Der Rahmenkredit wird jeweils für eine Fahrplanperiode von zwei Jahren festgelegt (§ 26 PVG) und stellt ein kurzfristiges Steuerungsinstrument für diese Fahrplanperiode dar. Mit den Grundsätzen steuert der Kantonsrat die Entwicklung des öffentlichen Personenverkehrs im Kanton Zürich mittel- und langfristig und steckt den Rahmen für die Tätigkeit des ZVV ab.

Linke wollen mehr Geld

In ihren Minderheitsantrag verlangten die Linken, dass bei den Zielen explizit keine Verbesserung des Kostendeckungsgrads angestrebt werden soll. Dazu wollen sie in den flauen Zeiten mehr Leute in den ÖV bringen, also die Menschen dazu bringen, mehr herumzufahren. Weiter soll der Bahnhof Wipkingen wieder von mehr Zügen frequentiert werden, hübsch versteckt in der Formulierung «… alle Bahnhöfe auf Zürcher Stadtgebiet liegen in der Regel im Angebotsbereich». Beide Anträge wurden abgelehnt.

Dann war wieder einmal das Tram Affoltern Thema der Debatte: Für die SVP und ihr Sprecher Christian Lucek (Dänikon) gilt: «Es besteht kein Grund zur Hektik: Zuerst sollen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen, dann soll die Politik die Weichen stellen, und

dann kann Geld für die Projektierung gesprochen werden.» Die Linken wollen Gas geben und das Tram bauen, bevor Resultate der Studie und politische Entscheide vorliegen. Ihr Ziel ist es, den Individualverkehr auf der doppelspurigen Wehntalerstrasse möglichst schnell durch Tramschienen zu vermindern.

Der Minderheitsantrag der SVP wurde abgelehnt. Ebenso der linke Antrag, welcher die Projektierungsarbeiten für das Tram 1 und das Rosengartentram einplanen wollte.

Den letzten Antrag stellte Christian Lucek im Namen der SVP: Er will, dass eine Senkung der Kostenunterdeckung nicht nur durch eine periodischen Preisanpassung, sondern auch durch die Optimierung von Leistungen und Angebot finanziert wird. Leider wurde dieser Antrag abgelehnt; mit einem knurrenden Magen sahen die anderen Bürgerlichen die Notwendigkeit dieser Formulierung nicht mehr.

Bewilligung des Rahmenkredites des ZVV

Die Ratspräsidentin blieb hart, obwohl von den Kirchen schon Mittag schlug. Die Bewilligung des Rahmenkredits steht im engen Zusammenhang mit dem vorhergehenden Traktandum und deshalb wurde es noch behandelt. Für die Kalenderjahre 2016 und 2017 wird – beruhend auf der Fahrplanperiode vom 13. Dezember 2015 bis 9. Dezember 2017 – ein Rahmenkredit von 711,6 Mio. Franken beantragt.

Dies sind 26,2 Mio. Franken oder 3,6 Prozent weniger als in der zweijährigen Vorperiode (Details zum Rahmenkredit auf www.zh.ch/geschaefte Geschäft Nr. 5214/2015). Christian Lucek wies nochmals auf die KEF - Anträge an den Regierungsrat zur Leistungsüberprüfung im Januar hin: «Dort haben wir entschieden, ab 2019 massive Einsparungen im öffentlichen Verkehr zu re-

FRAKTIONSERKLÄRUNG

Gefängnisausbruch in Dietikon

«Es hat mir letzte Woche ob unserer Justizdirektion 2 Mal wirklich fast den Hut ‹gelupft›»: Das erste Mal, als eine Gefängsniswärterin mit ihrem neuen syrischen Liebhaber so mir nichts dir nichts aus dem Gefängnis Dietikon rausmarschiert – von einem eigentlichen Ausbruch kann ja nun wirklich fast nicht gesprochen werden –, in der Schweiz noch mit Kreditkarte zahlt, seelenruhig die nicht informierten Grenzbeamten mitsamt ihren Hightechkameras passiert, um ins Ferienland Italien weiterzureisen.

Jürg Trachsel

Kantonsrat SVP

Fraktionspräsident

Richterswil

Das zweite Mal dann aber, als ich am Sonntagabend am Radio die hilflosen Erklärungs- bzw. Beschwichtigungsversuche von Dr. Thomas Manhart zu hören bekam: Über weite Strecken war da vom «absolut singulären Fall, seit Menschengedenken sei so etwas nicht passiert», von der sogenannten «nötigen Distanz», mit welcher man aus Gründen wie IS oder Suizid den Leuten den Puls fühlen müsse und zu guter Letzt auch noch vom «sehr hohen Standard» die Rede.

Ja, die SVP ist hier dezidiert anderer Auffassung: Wir haben eigentlich alles im Kanton Zürich; wenn die Verantwortlichen – und das sind die zuständige Regierungsrätin und der Chef des Amtes für Justizvollzug – dafür schauen würden, dass es funktioniert. Genau das haben sie aber vorliegend – einmal mehr – nicht getan. 2 Personen zur Überwachung wären ausreichend, wenn nicht eine durch bezahltes Schlafen faktisch ausser Dienst ist. Anwälte passieren oftmals x Schleusen, bevor sie mit

alisieren. Darum genehmigen wir den Rahmenkredit heute lustlos.» Regie rungsräte Carmen Walker bestätigte: «Die Kosten steigen zwar an, aber nur im Rahmen der Angebotssteigerung». In der Schlussabstimmung sprach sich der Rat einstimmig für den Rahmenkredit aus.

Vorläufig kein Tram nach Uster Mit einem Postulat wollten zwei Parlamentarier aus dem oberen Glattal einen Bericht zu einer allfälligen Weiterführung der Glattalbahn nach Volketswil und Uster. Die Abklärung hat jedoch ergeben, dass das Potenzial für eine parallel zur ausgebauten S-Bahnstrecke und funktionierenden Busverbindungen nach und um Uster zu gering ist. Orlando Wyss (Dübendorf) sprach für die SVP: «Wir brauchen kein Luxusprojekt für Hunderte von Millionen. Der bereits geplante verdichtete Ausbau des S-Bahn-Taktes, die geplante Bus-Priorisierung sowie der Ausbau des Busterminals beim Bahnhof Schwerzenbach sind für die Erschliessung der Region durch den öffentlichen Verkehr völlig ausreichend. Vielmehr wäre es sinnvoll, darüber nachzudenken, wie bei künftigen Projekten wieder einmal ein solches für den motorisierten Individualverkehr realisiert werden kann. Es wäre begrüssenswert, wenn unsere Regierung wieder einmal eine neue Strasse einweihen könnte.» Der Postulatsbericht wurde abgeschrieben. Wahlfreiheit beim Sonntagsverkauf Die Postulanten wollten, dass die Festlegung der Daten der vier jährlichen Sonntagsverkäufe den Vereinigungen des Detailhandels zu übertragen sei. Dies ist aber aus Gründen der Zuständigkeit nicht möglich, eine allfällige Änderung wäre klar Bundessache. Hans Heinrich Raths (SVP, Pfäffikon) äusserte sich aus Sicht der SVP und des Kan-

KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG

ZVV-Strategie: Wünschbares vom Finanzierbaren trennen

Mit dem sperrigen Titel «Grundsätze über die Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Verkehr» legte der Regierungsrat dem Kantonsrat die Strategie des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV ) für die Jahre 2018–2021 vor. Der ZVV leistet unbestritten eine sehr gute Arbeit und gilt zurecht landesweit als Vorbild, ohne das gut ausgebaute Netz würde der Kanton im Verkehr versinken. Bisher gab das Geschäft daher im Kantonsrat kaum Anlass zu grösseren Debatten. Anders in diesem Jahr. Ein Auslöser ist die von der Regierung angekündigte Leistungsüberprüfung, in deren Rahmen beim öffentlichen Verkehr das Ausgabenwachstum um 134 Millionen jährlich gesenkt werden soll. Richtigerweise wurde zudem im Rat bemerkt, dass mit der Strategie der langfristige Umfang der Leistungen, sprich Kosten, vorgegeben wird, welche wiederum einen direkten Einfluss auf die zweijährigen Rahmenkredite für den ZVV haben.

Man muss also bei der Strategie anfangen, wenn man keine bösen Überraschungen bei der zwei Jahre später präsentierten Rechnung erleben will. So viel Vorausdenken in die Zukunft ist nicht die Stärke vieler Politiker die sich die Lorbeeren lieber heute holen wollen. So entbrannte im Kantonsrat eine intensive Debatte über oberflächlich betrachtet kleine textliche Nuancen, die jedoch künftig handfeste Auswirkungen in dreistelliger Millionenhöhe haben können. Links­Grün sieht

tonalen Gewerbeverbandes: «Der KGV beurteilt die heutige Regelung als befriedigend. Wichtig aus unserer Sicht ist, dass die Mitsprache der örtlichen Gewerbe-

UNIADiktatur?

das alleinige Heil im steten Ausbau des öffentlichen Verkehrsangebots, am liebsten verbunden mit Trambauten und Busbevorzugungen, welche zwingend zur Beoder Verhinderung des verpönten motorisierten Individualverkehrs, also zulasten des Gewerbes und den privaten Automobilisten gehen, koste es was es wolle. Die bürgerliche Seite hat dies durchschaut und es ist gelungen, gewisse mässigende Formulierungen in die Strategie einzubauen, auch wenn wir uns dies gerne deutlicher gewünscht haben. Die von der Mehrheit des Kantonsrats angestrebte Senkung der Kostenunterdeckung des ZVV soll nicht nur auf der Einnahmenseite, mit Tariferhöhungen, sondern auch durch eine Optimierung des Angebots und wohlüberlegten Leistungsausbaus erfolgen und damit die Ausgabenseite entlasten. Entgegen der Behauptung, die Sparbemühungen kämen einem Kahlschlag gleich und es müssten reihenweise schwach frequentierte Linien auf dem Land eingestellt werden, geht es überhaupt nicht um eine Verschlechterung des heutigen Angebots. Vielmehr muss gewissenhaft überprüft werden welche künftigen Projekte tatsächlich notwendig und finanzierbar sind und die lediglich wünschbaren Tra(u)mlinien aussortiert werden. Auch ist beispielsweise zu überprüfen ob hochgetaktete S­BahnLinien, welche in den Stosszeiten gut gefüllt sind, tatsächlich auch in den verkehrsschwachen Zeiten mit einer Handvoll Passagieren im selben Takt unterwegs sein müssen. Angesichts der absehbaren Finanzlage des Kantons muss auch der öffentliche Verkehr seinen Beitrag zur Entlastung leisten, wir sind überzeugt, dass dies auch, oder gerade mit diesen Vorgaben sehr gut möglich ist und der ZVV seine Erfolgsgeschichte weiterschreiben kann.

und Detaillistenvereine bei der Festlegung der Daten sichergestellt ist, wie dies in den meisten Gemeinden bereits heute er Fall ist; eine Lockerung, müsste auf Stufe Bund erfolgen.»

ihrem Klienten zusammen sind; verliebte Wärterinnen können offenbar mit ihrem Lover das nämliche Gebäude wie ein Hotel verlassen. Schliesslich ist auch völlig unhaltbar, dass, wenn schon solche Peinlichkeiten passieren, die öffentliche Fahndung erst ausgelöst wird, wenn die verliebten Flüchtlinge schon längst über alle Berge sind; da nützen weder Kreditkartenzahlungsnachverfolgungen, noch Kameras, noch Zollbeamte etwas. Ganz zum Schluss sei noch angemerkt: Der Hotelgast kam als syrischer Asylbewerber in die Schweiz, war zwar schon bald einschlägig vorbestraft, wurde natürlich nie ausgewiesen – das wäre ja menschenverachtend – und verlässt jetzt aus eigenem Antrieb und mit Begleitung die Schweiz. Fazit: Der Syrer Hassan Kiko hat der Durchsetzungsinitiative vorgegriffen, ganz ohne Zutun des Amtes für Justizvollzug!»

lohndumping-nein.ch

LohndumpingInitiative NEIN

LOHNDUMPING-INITIATIVE DER UNIA

Wie die Unia ein ganzes Hotel lahmlegt

Am 28. Februar stimmt der Kanton Zürich über die Lohndumping-Initiative der Unia ab. Die Initiative verlangt, dass Unternehmen auf blossen Verdacht hin durch den Kanton geschlossen werden. Die Folgen sind auch für das Zürcher Gast- und Hotelgewerbe verheerend und schaden der gesamten Branche. GastroZürich. Die Gewerkschaft Unia will mit ihrer Lohndumping-Initiative das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) zur Anordnung einer Betriebseinstellung oder eines Arbeitsunterbruchs verpflichten, wenn ein Verdacht auf Verstösse gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer oder gegen Mindestlöhne aus allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV ) besteht.

Mit dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag über das Gastgewerbe (L-GAV) verfügt die Branche über einen zwingenden Mindestlohn und ist deshalb ebenfalls von der Initiative betroffen. Lohndumping ist im Gast- und Hotelgewerbe kein Thema. Weil motivier-

te Mitarbeitende der Schlüssel zum Erfolg sind, haben Unternehmer ein grosses Interesse, gute Arbeit fair zu entlöhnen. Dies gilt besonders für Gastwirte und Hoteliers.

Konsequent Bekämpfung Deshalb verurteilen Gastro Zürich und die Zürcher Hoteliers Lohndumping in aller Deutlichkeit und unterstützen seine konsequente Bekämpfung im Dreieck zwischen Kanton, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Lohndumping-Initiative bietet entgegen den Behauptungen der Initianten dafür aber eine untaugliche Lösung, weil sie verfassungsmässige Rechte verletzt und die Unschuldsvermutung sowie das Verhältnismässig-

keitsprinzip ausser Kraft setzt. Geht es nach dem Willen der Unia, muss ein ausgebuchtes Hotel für unbestimmte Zeit geschlossen werden, wenn auch nur bei einem einzigen Arbeitsverhältnis – beispielsweise beim Reinigungspersonal – eine unbedeutende Unregelmässigkeit vermutet wird. Beweise braucht es dafür keine. Die zuständige Paritätische Berufskommission überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des LGAV heute schon mit Erfolg. Schwarze Schafe werden konsequent mit Konventionalstrafen und Bussen sanktioniert. Die Initiative führt zu gefährlichen staatlichen Interventionen auf dem Arbeitsmarkt. Das bedroht Arbeits- und Ausbildungsplätze.

Christian Lucek Kantonsrat SVP Dänikon

Millionen für die Bekämpfung von Neobiota

Eine Anfrage betreffend «Einschleppen von Krankheiten und Schädlingen mit Onlinebestellungen» schreckte den Regierungsrat auf.

Im Oktober 2015 traten wir (Konrad Langhart, Oberstammheim und ich) an den Regierungsrat mit einer Anfrage betr. Neobiota und der Problematik von Onlinebestellungen. Wir wollten vom Regierungsrat hören, wie er die Situation eingeschätzt und ob der Kanton über konkrete Zahlen betreffend Vorkommnisse, Bekämpfungsstrategie und Kosten der Bekämpfung verfüge.

In der heutigen globalisierten Welt kann jeder ohne Probleme alles bestellen. So auch gebietsfremde Pflanzen inkl. Schädlinge (Neobiota). Mit einigen bekannten Spezies haben wir den Kampf bereits aufgenommen, so mit

den Pflanzen Ambrosia, Riesenbärenklau oder den Kleintieren: Asiatischer Laufholzbockkäfer (ALB) oder der Tigermücke.

Die Gemeinden, der Kanton und der Bund bekämpfen mit Steuergeldern diese «Invasion» bereits seit Jahren. Ein prominentes Beispiel ist Winterthur. Dort hatte man für die Bekämpfung des ALB bereits einige Millionen aufgewendet.

Im Zeitraum von 2012–2016 werden es bereits rund 4 Mio. (Bekämpfung- und Überwachungskosten) sein.

Handlungsbedarf besteht

Dass Handlungsbedarf besteht, bestätigte der Regierungsrat in seiner Antwort vom 3. Febr. 2016. Zur Bekämpfung setzt der Regierungsrat auf den Fachhandel, die Landwirtschaft/Forst/ Jägerschaft und Fischerei, aber auch auf die Eigenverantwortung der Bürger. Er erwähnt aber auch, dass schon einiges

gemacht wurde. Da ist der Kanton Zürich gut positioniert und hat sich mustergültig verhalten. Aber den Onlinehandel in den Griff zu bekommen, scheint auch dem Regierungsrat eine Herkulesaufgabe zu sein.

So toll es ist, die Möglichkeiten der Vernetzung in der ganzen Welt zu nutzen, zeigt es uns aber auch auf, wo die Schattenseiten liegen. Dass auf uns eine grosse finanzielle Lawine zukommt, wenn die Mitplayer wie Fachhandel, aber auch Private etc. nicht wachsam sind.

Der Kanton Zürich kann diese Problematik nicht alleine im Griff halten. Es ist eine Angelegenheit, die ernst genommen werden und der bundesweit Rechnung getragen werden muss. Unser Vorstoss hat aufgezeigt, dass auch auf dieser Linie Handlungsbedarf besteht. Nun sind der Bund und seine Parlamentarier am Zuge! Wir zählen auf unsere Vertreter in Bern.

34. Kantonales

Schiesszeiten: Freitag, 23. September Samstag, 24. September Sonntag, 25. September

Distanz: 300 m, Scheibe A10

Gruppenwettkampf: Bestehend aus 4 Schützen (3 Zählresultate) einer

Programm: 2 Probeschüsse, einzeln gezeigt 5 Schüsse Einzelfeuer 3 Schüsse Serie ohne Zeitbeschränkung

DER AKTUELLE VORSTOSS

Weitergabe von Informationen in der Sozialhilfe

bei Wohnortwechseln

Der Regierungsrat wird von Stefan Schmid (SVP, Niederglatt) und Mitunterzeichnern von BDP und FDP mit einer Motion beauftragt, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten betreffend Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, welche bei einem Wegzug aus einer Gemeinde die aktive, vollständige und unmittelbare Weitergabe von Sozialhilfe-Dossiers an die neue Wohngemeinde ermöglicht. Zudem sollen die neuen Wohngemeinden Weisungen, Auflagen und Sanktionen der alten Wohngemeinde übernehmen können.

Begründung

Die heutige Gesellschaft ist in Bezug auf den Wohnort mobiler geworden. Alleine im Kanton Zürich wechseln jährlich über 100 000 Personen den Wohnort. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt von einer Gemeinde an die neue Wohngemeinde im Falle eines Wohnortwechsels weitergegeben werden dürfen.

§ 48 d Abs. 2 SHG räumt den Sozialhilfeorganen der neuen Wohngemeinde die Möglichkeit ein, bei anderen Stellen im Einzelfall und unter Begründung

Auskünfte einzuholen.

Die bestehende gesetzliche Grundlage lässt jedoch einiges an Interpretationsspielraum aus Sicht der anfragenden sowie der auskunftsgebenden Behörden offen und birgt dadurch eine Rechtsunsicherheit. Zum einen fehlen per Falleröffnung der neuen Wohnge-

meinde die Hintergrundinformationen zum Fall, mit welchen sich ein Amtshilfegesuch begründen lässt. Zum anderen ist unklar, welche Informationen auch tatsächlich weitergegeben werden dürfen.

Daraus resultieren folgende zwei Missstände: Erstens führt es dazu, dass die Gemeinden bei einer Neuanmeldung Abklärungen vornehmen müssen, die durch die frühere Gemeinde bereits getroffen wurden.

Dies ist ineffizient und läuft auch dem Bestreben entgegen, die Menschen durch eine optimale Förderung und rasches Handeln möglichst bald wieder aus der Sozialhilfe zu entlassen. Zweitens lädt das heutige System insbesondere renitente und uneinsichtige Sozialhilfebezüger dazu ein, Auflagen und Weisungen durch den Umzug in eine neue Gemeinde zu umgehen, anstatt ihr Verhalten anzupassen.

Profiteure dieses Missstandes sind somit jene Sozialhilfebezüger, welche das System ausnutzen und damit die Akzeptanz der Sozialhilfe in der breiten Bevölkerung untergraben. Es soll deshalb eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, welche es den Gemeinden erlaubt, das Dossier eines Sozialhilfebezügers bei dessen Umzug an die neue Gemeinde weiterzugeben.

Gleichzeitig soll die neue Gemeinde auch die Möglichkeit haben, die bisherigen Auflagen, Weisungen und Sanktionen zu bestätigen und damit zu übernehmen.

Dadurch sollen einerseits die bisherigen Fehlanreize für Sozialhilfebezüger unterbunden und andererseits auch der neuen Gemeinde die Möglichkeit gegeben werden, in der Fallführung dort anzuknüpfen, wo die Behörden am alten Wohnort aufhören mussten.

LESERBRIEF

Ein Argument zur Durchsetzungsinitiative Wird ein Einbrecher sogenannt bedingt bestraft, bedeutet dies, dass er die Strafe nicht im Gefängnis absitzen muss, er wird jedoch vorbestraft. Ich weiss von einem Fall, da wurde selbst ein vorbestrafter Ausländer nur bedingt bestraft, die sogenannte Vorstrafe, die bei einer Wiederholung hätte durchgesetzt werden sollen, wurde nicht vollzogen und wie so oft, es folgten weitere Einbrüche. Die Richter gaben ihm trotz Wiederholung nochmals eine sogenannte Chance mit einer erneuten bedingten Vorstrafe.

Hätten die Richter den Vielfach-Einbrecher ausgeschafft, hätten wir weniger Opfer und die Polizei weniger Arbeit. Es gibt Opfer, die können, als Folge eines Einbruchs verängstigt, nie mehr in einem Parterre wohnen.

Was ist mit den Richtern los? Haben sie vielleicht noch nie einen Tatort eines Einbrechers gesehen oder die Tragik darnach miterlebt? Wenn nein, dann bitte bewegen Sie sich.

Sollte die Durchsetzungsinitiative angenommen werden, gehe ich davon aus, dass die Gerichte erneut Mittel und Wege finden, das dringende Anliegen der Bevölkerung nicht durchzusetzen, ähnlich wie bei der Verwahrungsinitiative. Weit weg vom Geschehen, werden die Richter wiederum oft eine Ausschaffung als unverhältnismässig beurteilen und dadurch weitere Opfer in Kauf nehmen.

Nach 40 Jahren Dienst als Polizist weiss ich, dass es sich in sehr vielen Fällen um Wiederholungstäter handelt, die Verbrecher sind eben immer noch da und erhalten nochmals und nochmals und nochmals von den Richtern eine Chance.

Damit muss endlich Schluss sein, ich stimme JA . Noch ein Wort an die Secondos: Lasst euch erleichtert einbürgern, dann gehört ihr zu uns, mit allen Rechten und Pflichten.

Ruedi Eigenheer, Henggart

LESERBRIEF

Was will die Durchsetzungsinitiative?

Die Gegner der Durchsetzungs-Initiative haben in den letzten Wochen cliquenhaft apokalyptische Rede- und Schreibkonstrukte aus dem Hut gezaubert. Es gibt kaum noch einen Richter, Ex-Bundesrat, Kirchenvertreter, Rapper, VRPräsidenten oder Nicht-SVP-Politiker, der sich nicht in den Medien gegen die Initiative geoutet oder zumindest ein Manifest gegen die «unwürdige» SVPInitiative unterzeichnet hat. Unter den Politikern fällt insbesondere die Kaste der Ständeräte auf. Unüberhörbar versucht Co-Präsident des bürgerlichen Neinkomitees – ein FDP-Ständerat und Jurist – die Initiativ-Anliegen in Interviews ins Lächerliche zu ziehen. Meist bleiben die konstruierten Fälle – noch vor dem Satzende – in der Theorie stecken. Die bislang höchste Eskalationsstufe zündeten kürzlich eine grosse Zeitung und auch der BDP-Präsident, die die Durchsetzungsinitiative in die Nähe des Nationalsozialismus stellen. Halten wir es doch lieber mit der Wahrheit. Was will die Initiative? Sie will – wie schon bei der Ausschaffungsinitiative im Jahre 2010 – endlich die Sicherheit der Bevölkerung in der Schweiz erhöhen, heisst auch, dass kriminelle und unbelehrbare Ausländer

INSERAT

unser Land verlassen müssen. Die Parlamentsmehrheit sieht das anders und möchte die Härtefallklausel in der Gesetzgebung verankern, was den Richtern weiterhin Tür und Tor öffnet, die Kriminellen im Land zu halten. Beispielhaft ist das Urteil gegen den Raser von Schönenwerd, der nach mehreren Straftaten einen tödlichen Unfall verursacht. Er hat den Tod einer jungen Frau in Kauf genommen. Anstatt ihn nach der Gefängnisstrafe auszuweisen, kurvt der Täter wieder im Land herum. «Im Zweifel für den Angeklagten». Den Täter freuts. Wer setzt sich für die Opfer ein? Die Initiativgegner bis hinauf zur Bundesrätin Sommaruga reden und schreiben ausschliesslich und atemlos über Täter und sorgen sich um sie. Krampfhaft wird dabei versucht, die Opfer – Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger –auszuklammern. Wenn ich Initiativgegner auf die Opfer durch kriminelle Ausländer anspreche, kommt im besten Fall ein dürres: «Die tun mir leid, ich kann auch nichts dafür». «Dafür nicht» fällt es mir ein. «Aber dagegen, wenn ich zur Durchsetzungsinitiative Ja stimme». Karl Meier-Zoller, Effretikon

Höhere Steuern riskieren?

Es drohen Schadenersatzforderungen für die Kosten während Betriebseinstellungen in Milliardenhöhe, die der Steuerzahler begleichen muss.

UNIA LohndumpingInitiative

lohndumping-nein.ch

Erika Zahler Kantonsrätin
VORANZEIGE

Flüchtlinge – Probleme und Lösungen einer aktuellen Krise

Wie geht die Schweiz mit den Flüchtlingen um? Was ist gut? Was muss sich ändern? Kürzlich lud die reformierte Kirche Herrliberg zu einer Podiumsdiskussion ein, an der Natiolarat Claudio Zanetti zusammen mit Marianne Hochuli (Caritas Schweiz) über diese und weitere Fragen diskutierte.

Ja, ich würde Flüchtlinge in meinem Haus aufnehmen. Ich erachte dies als Akt christlicher Nächstenliebe. Nicht mehr und nicht weniger.

Sie kennen vielleicht das Wandbild neben der Kirche in Baar, das mich als Kind immer sehr beeindruckte, wenn wir daran vorbeifuhren. Es handelt sich um die Darstellung des Heiligen Martin von Tours, der seinen Mantel mit seinem Schwert durchtrennt, um ihn mit einem Armen zu teilen. Das Sujet findet sich auch auf den alten Hunderternoten der Schweiz, die sich nicht ohne Grund als Eid-Genossenschaft begreift. Man hilft sich gegenseitig. Und man hilft auch Fremden.

Kürzlich zeigte ich meiner Frau und meinem Göttibub in Luzern das Bourbaki-Panorama. Eindrücklich werden dort die Flüchtlingskolonnen dargestellt, die 1871 durch die jurassische Schneelandschaft stapften. Scharen von Menschen suchten und fanden nach dem deutsch-französischen Krieg Zuflucht in unserem Land. Sie wurden entwaffnet und versorgt.

Auch Bürgerliche haben ein Herz Auf dem riesigen Rundgemälde ist auch das Rote Kreuz bei seinem ersten Einsatz zu sehen. Der Unternehmer Henri Dunant hatte die Organisation wenige Jahre zuvor gegründet, nachdem er als Zeuge der Schlacht bei Solferino in Italien die Notwendigkeit einer ständigen Hilfsorganisation, die sich der Betreuung von Kriegsopfern widmet, erkannt hatte. Er begründete damit auch eine Tradition, auf die wir Schweizer stolz sein dürfen.

Ich will damit sagen, dass Grosszügigkeit und Nächstenliebe keine linken Prärogative sind. Auch wir Bürgerlichen haben ein Herz.

In einer Petition an die Adresse des britischen Parlaments haben sich in den vergangenen Wochen mehr als 500 000 Personen für ein Einreiseverbot für den US-Immobilien-Tycoon und bislang aussichtsreichsten Bewerber um die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner, Donald Trump, ausgesprochen. Herr Trump verlangt kein Asyl. Er hat auch nicht die Absicht, in England zu bleiben. Alles, was er will, ist, im Rahmen der «special relationship» zur ehemaligen Kolonialmacht ein paar Reden zu halten und Fernsehbilder für seinen Wahlkampf generieren. Auch das Sozialsystem würde Trump nicht belasten. Im Gegenteil: Mit seinem Tross von ein paar Dutzend Leuten würde er sogar einen ordentlichen Batzen ins Land bringen.

Doch das kümmert die Zeloten gegen das freie Wort nicht. Sie, denen ausschliesslich die Freiheit der Gleichdenkenden bzw. der Gleichgeschalteten ein Anliegen ist, laufen Sturm. Schliesslich hatten sie 2009 bereits einmal Erfolg mit einer solchen Kampagne, die man heute auf neudeutsch auch als «ShitStorm» bezeichnet: Der niederländischen Parlamentsabgeordneten Geert Wilders, der auf Einladung des britischen Oberhauses ebenfalls nach England reiste, wurde von der Einreisebehörde prompt auf dem Flughafen gestoppt und zurückgeschickt. Wilders war ein demokratisch gewählter Parlamentarier eines befreundeten Staates, eines EU -Mitglieds, nota bene. Obwohl ich ein News-Junky bin und mich über alle möglichen Medien auf dem Laufenden zu halten versuche, habe ich weder gelesen noch gehört, dass sich irgendwelche Organisationen

oder Medien für Trump oder Wilders stark gemacht hätten. Niemand zog mit dem Schlachtruf «Solidarität!» auf die Strasse. Das Parlament beschloss allerdings mittlerweile, von einer Einreisesperre abzusehen.

Gerede über Willkommenskultur

Auch Steuerflüchtlinge bleiben übrigens völlig auf sich alleine gestellt. Ja, obwohl sie von staatlichen Behörden verfolgt werden, werden sie denunziert und verraten. Dabei tragen sie den Begriff «Flüchtling» sogar im Namen. –Wir werden uns also auch darüber unterhalten müssen, welches genau die Menschen sind, denen wir unseren Schutz angedeihen lassen wollen. Denn offensichtlich gibt es Unterschiede. Bei allem Gerede über «Willkommenskultur» ist offenbar längst nicht jeder willkommen.

Es ist an dieser Stelle unerheblich, was ich von den Herren Trump und Wilders halte. Hingegen glaube ich, dass uns die Antwort der britischen Regierung auf die Petition interessieren sollte: Innenministerin Theresa May hält darin fest, dass die Einreise ins Vereinigte Königreich ein Privileg sei, das sie denjenigen entziehen werde, «die unserer Gesellschaft schaden wollen und unsere Grundwerte nicht teilen».

Ein Staat, der auf sein Recht verzichtet, souverän zu bestimmen, wer einreisen und dazugehören darf, der also seine Grenzen aufgibt, hört auf, ein Staat zu sein. Mit der Annahme der Zuwanderungsinitiative haben Volk und Stände genau diesen Grundsatz, der einer Selbstverständlichkeit entspricht, wieder in die Bundesverfassung geschrieben. – Aufgrund meiner freiheitlichen Haltung glaube ich allerdings nicht, dass ein Staat das Recht hat, in die Köpfe der Menschen zu schauen. Staatliches Handeln darf ebenso wenig von der «richtigen» Gesinnung abhängig gemacht werden wie von der Religion oder der Hautfarbe. Es ist mir vollkommen egal, ob jemand meine Grundwerte teilt. Wenn er allerdings anfängt, aus seinen eigenen Grundwerten Gebote, und vor allem Verbote, für mich abzuleiten, ist Schluss mit lustig. Denn damit wurde eine Grenze übertreten, über die ich nicht verhandle. Meine Freiheit ist nicht weniger wichtig oder weniger wert, als jene der anderen. – Diese Grenze verteidige ich notfalls mit der Waffe in der Hand.

Gewiss: Es ist absolut legitim, sich eine Welt zu wünschen, in der Artikel 24 unserer Bundesverfassung, wonach Schweizerinnen und Schweizer das Recht haben, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen sowie die Schweiz jederzeit zu verlassen und wieder einzureisen, für alle Menschen, die unseren Planeten bevölkern, gilt. Das darf man wollen. Das darf man hoffen. Davon darf man träumen. Das hat aber mit der realen Welt – und auf diese sollten wir uns heute beschränken –nichts zu tun. Wir beschäftigen uns mit der Realität, mit den Problemen der Gegenwart und überlassen das andere den Philosophen in ihren Elfenbeintürmen und in der Redaktion des TagesAnzeigers.

Grenzen sind wichtig

In der ersten Lektion «Staatsrecht» wird den Studenten beigebracht, dass es ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine verfasste Staatsmacht braucht, damit von einem Staat gesprochen werden kann. Grenzen sind wichtig. Nicht, weil ich die Kontrollen am Zoll so sehr mag, sondern weil Grenzen Verantwortung zuweisen. Gerade in der gegenwärtigen Flüchtlingskrise wären klare Verantwortlichkeiten von grösster Wichtigkeit: Wer macht was, bis wann, mit welchen Mitteln? – Leider wurde praktisch alles,

was in Europa an Regeln und Verträgen vorhanden war, von verantwortungslosen Politikern, die sich lieber als «weltoffen» bezeichnen, über den Haufen geworfen.

Die Behauptung, gewisse Probleme liessen sich halt nur «international» lösen, ist weitgehend Geschwätz von Politikern, die zu feige sind, Verantwortung zu übernehmen. Sie erwecken den Eindruck, als sei ständig Olympia, und nur das Mitmachen bzw. Mitreden zähle. Doch niemand wird mich davon überzeugen können, dass es besser sein soll, wenn zwanzig Personen über ein Problem reden, als wenn eine beginnt, es zu lösen.

Das ist keine Absage an eine Zusammenarbeit mit Dritten. Wohl aber eine an politische Heuchelei. Nehmen wir nur das Beispiel «Klimawandel»: Vor wenigen Wochen feierten «die Grossen» der Welt in Paris den «Weltklimavertrag». Tief gerührt und unter Tränen präsentierte der französische Aussenminister Fabius – bekannt aus einem der ersten HIV-Skandale – das Abkommen. Es sei ein «Wendepunkt der Geschichte», sagte er. Präsident Hollande verglich die Vereinbarung gar mit der französischen Revolution und liess den Planeten hochleben. Darunter machen sie es nicht mehr.

Ein weiteres Beispiel für die Verlogenheit der politischen Kaste, die gegenwärtig Europa beherrscht, liefert das Flüchtlingswesen: Am 22. September des vergangenen Jahres einigten sich die EU -Innenminister darauf, 120 000 Flüchtlinge auf die Mitgliedsstaaten zu verteilen. Vor ein paar Wochen (13. Januar 2016) teilte die EU-Kommission mit, dass erst deren 272 verteilt seien.

Merkels Staatsstreich

Es ist allerdings auch unverfroren, wenn die deutsche Bundeskanzlerin Merkel jetzt von anderen Staaten Solidarität fordert, nachdem sie selbst mit ihren Alleingängen jegliche Solidarität vermissen liess und dabei auch klares Völkerrecht verletzte und zu Makulatur werden liess.

Ja, wenn sich eine Regierungschefin ohne Mandat durch das ihr vorgesetzte Verfassungsorgan, also das Parlament, und ohne Beschluss eines zuständigen Gerichts über klares geltendes Recht hinwegsetzt und selbst Staatsverträge mit läppischen Slogans ausser Kraft setzt, dann haben wir es mit einem Staatsstreich zu tun. Gegenüber der Schweiz wiegt das spätabsolutistische Gehabe von Frau Merkel besonders schwer, denn «Schengen/Dublin» und die damit verbundene Aufhebung der Personenkontrollen an unserer Staatsgrenze wurde dem Schweizer Volk mit dem Versprechen angepriesen, die EUAussengrenze würde dafür umso besser gesichert.

Denkste! Der Einzige, der macht, wozu er völkerrechtlich verpflichtet ist, ist der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán. Und der wird dafür geprügelt. Die Schweiz ist zu Recht stolz auf ihre humanitäre Tradition. Wer in die Schweiz kommt, ist sicher vor den Gefahren, die ihm allenfalls in seinem Herkunftsland drohen.

Flüchtlinge werden hierzulande korrekt behandelt. Als Präsident der kantonsrätlichen Geschäftsprüfungskommission in der vergangenen Legislaturperiode konnte ich mir wiederholt ein Bild machen von den Zuständen in verschiedenen Asylunterkünften im Kanton Zürich.

Die Menschen werden nicht verhätschelt, aber anständig, warm und sauber untergebracht, medizinisch versorgt und betreut. Die kantonalen und die Gemeindebehörden aber auch die Asylorganisation und die ORS leisten gute Arbeit. Auch die jüngste Anpassung des Verteilschlüssels, d.h. die Erhöhung der

Zuweisungszahlen ging problemlos vonstatten. Die Schweiz ist ein ausserordentlich attraktives Land für Menschen, die ihre Situation, in welcher Hinsicht auch immer, verbessern möchten. Dabei möchte ich anfügen, dass mir auch sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge überaus sympathisch sind. Sie handeln eigenverantwortlich und wollen etwas leisten. Viele von ihnen würden sogar bestens in die SVP passen. Nun hat die Zuwanderung aber ein Ausmass und eine Dynamik angenommen, dass sie als bedrohlich bezeichnet werden muss. Wie sogar Schweden schmerzhaft erfahren musste, stösst auch die grosszügigste Zuwanderungspolitik an ihre Grenzen. Mit beeindruckender Entschlossenheit versucht das skandinavische Land derzeit, das Ruder herumzureissen. Ich fürchte allerdings, dass es bereits zu spät ist.

Alarmierende Zahlen

Die Schweiz ist gut beraten, es nicht so weit kommen zu lassen. Doch auch hierzulande sind die Zahlen alarmierend: Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz ist in den letzten Jahren um durchschnittlich 80 000 Personen angestiegen. Meine Damen und Herren, das ist mehr als die Stadt Luzern Einwohner hat.

Wie soll das gehen? Wo bringen wir die Menschen unter, wenn wir gleichzeitig Kulturland um jeden Preis schützen wollen? Wollen wir wirklich eine Schweiz aus Wolkenkratzern?

Kein Land von der Grösse der Schweiz kann auf Dauer jedes Jahr so viele neue Menschen absorbieren. Es nur schon zu versuchen, wäre Wahnsinn! Und verantwortungsvolle Politiker experimentieren nicht mit dem Schicksal der ihnen anvertrauten Länder.

Ebenfalls Irrsinn ist das Bestreben, die Armut in der Welt, der es übrigens noch nie so gut ging, wie heute, zu lindern. Leider fehlt mir hier die Zeit, das empirisch zu belegen. Ich verweise darum auf meine Website www.zanetti. ch. Dort ist ein Youtube-Film abrufbar, in dem der Zahlenspezialist Roy Beck sehr anschaulich aufzeigt, warum das so ist.

Wer an Leib und Leben bedroht ist, darf in die Schweiz kommen. Er wird hier geschützt und versorgt. Daran will niemand etwas ändern. Es kann aber nicht angehen, dass beispielsweise aus Eritrea junge Männer in Scharen hierher kommen, weil sie sich ihrer verfassungsmässigen Militärdienstpflicht entzogen und nur deshalb von den heimischen Behörden verfolgt werden.

Das Phänomen betrifft übrigens nur die Schweiz. Und zwar nur deshalb, weil sich das Verwaltungsgericht über eine klare Bestimmung des Asylgesetzes und damit über den klaren Willen des Schweizer Volks hinwegsetzt. Kommen wir zu den Flüchtlingen aus dem kriegsversehrten Syrien. Da stellt sich zunächst die Frage, warum sich die arabischen Staaten, in denen teilweise die nötigen Infrastrukturen sogar schon bereitstehen, der Aufnahme ihrer Glaubensbrüder und -schwestern verschliessen. Wären nicht in erster Linie sie gefordert? Wäre es nicht vernünftiger, hart erwirtschaftete Schweizer Franken mit wesentlich grösserer Kaufkraft vor Ort in der Region einzusetzen?

Wie dem auch sei, es steht ausser Frage, dass die nach Europa gelangten Menschen schutzbedürftig im Sinne von Artikel 4 unseres Asylgesetzes sind. Danach kann die Schweiz Schutzbedürftigen für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkrieges sowie in Situationen allgemeiner Gewalt, vorübergehenden Schutz gewähren.

Das Bleiberecht für diese Menschen kann nur ein vorübergehendes sein. Wenn dieser fürchterliche Krieg endlich vorbei ist, werden sie in ihrer Heimat gebraucht.

Und mit Genugtuung und Freude stelle ich fest, dass Christoph Blochers Idee von der sogenannten «Flüchtlingslehre» mittlerweile auch in linken Kreisen massiv an Zustimmung gewinnt. Die Schweiz hat die Möglichkeit, diese Menschen mit dem Wissen und den Fähigkeiten auszustatten, die sie für den Wiederaufbau Syriens so dringend benötigen.

Claudio Zanetti Nationalrat SVP Gossau ZH

Fadegrad

Wir bestimmen selbst

Ich kann mich gut an die Zeit erinnern, als viele Parteien – mit Ausnahme der SVP – noch einen EU -Beitritt befürworteten. Heute tut dies eigentlich niemand mehr. Dennoch gibt es nach wie vor Bestrebungen, uns immer mehr der EU anzupassen. Doch unsere Freiheit ist ein kostbares Gut. Die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung bilden auch die Grundlage für die Erfolgsgeschichte unseres Landes. Die Stimmbürger haben in der Schweiz das letzte Wort. Volk und Kantone (Stände) bestimmen, was in der Schweiz als höchstes Recht gilt. Sie sind der Souverän, und damit sind wir immer sehr gut gefahren. Diese bewährte Ordnung garantiert Rechtssicherheit und Stabilität und ist damit auch eine wichtige Rahmenbedingung für einen attraktiven Wirtschaftsstandort.

Leider gibt es aber zunehmende Einflüsse, welche unsere Unabhängigkeit einschränken wollen. So stellt sich der Bundesrat, die anderen politischen Parteien und das Bundesgericht auf den Standpunkt, dass die Bestimmungen des internationalen Rechts (Völkerrecht) höher als jene in unserer Verfassung stehen.

Durch solche Bestrebungen werden unsere Rechtssicherheit und Stabilität infrage gestellt und Volksentscheide werden nicht mehr respektiert. Die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz wird unterlaufen.

Volk und Stände haben beispielsweise der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung und auch der Ausweisung krimineller Ausländer zugestimmt. Die Politiker verweigern die Umsetzung unter Berufung auf nicht zwingendes internationales Recht/Völkerrecht. Die Selbstbestimmungsinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» der SVP gilt es deshalb zu unterstützen. Sie garantiert Rechtssicherheit und Stabilität, indem das Verhältnis zwischen Landesrecht und internationalem Recht geklärt wird. Die Bundesverfassung soll unsere oberste Rechtsquelle sein, die direkte Demokratie soll bewahrt werden und Volksentscheide sollen umgesetzt werden. Die Wahrung der Menschen- und Grundrechte werden eigenständig gewahrt. Es gilt den schleichenden EU -Beitritt oder die Anpassung an fremdes Recht zu verhindern. Dadurch können wir auch unseren Wohlstand und unsere Arbeitsplätze sichern. Nicht zuletzt haben wir im Ausland nach wie vor eine hohe Beachtung und müssen uns nicht in allen Belangen anpassen, wie dies Rot-Grün gerne behauptet. Auch bei meinen Auslanderfahrungen wird mir immer mehr bewusst, wie gerne viele Nachbarstaaten mit uns tauschen würden. Diese Werte und unser Erfolgsrezept gilt es zu schützen. Unsere Stabilität hilft auch den anderen.

VERANTWORTUNGSLOSER UMGANG MIT STEUERGELDERN

Bühnenreife Theaterstücke im spar­unwilligen Schauspielhaus

Die Stadt Zürich, der kulturhörige Gemeinderat, die international ausstrahlende und kulturverantwortliche Stadtpräsidentin, ein offensichtlich überforderter Verwaltungsrat, sie alle machen es möglich: Die kulturelle Selbstverwirklichung in Zürichs Schauspielhaus!

Das Schauspielhaus. Internationale Ausstrahlung. Fünf Bühnen. Jährlich 160 000 Zuschauer. Jedes Jahr 600 Veranstaltungen. Jahresbudget 48,6 Mio. Franken. 288 Theater-Schaffende. Pfauen und Schiffsbau. Ein sogenanntes «Filetstück» in der Theaterszene. Diese und weitere Attribute werden den Zuhörern in den Ratssitzungen jeweils genussvoll in die Gehörgänge vermittelt. Wahrlich bühnenreif.

Die Kernaufgabe, nämlich eine genügende Auslastung seiner Programme zu gewähren, nimmt das Schauspielhaus offensichtlich nicht wahr. Dafür werden unverständliche Handlungen ausgeführt, die keineswegs in den Aufgabenbereich der mit 38 Mio. Franken subventionierten Institution gehören. Namentlich die Unterbindung des lokalen Gewerbes und das aktive Mitwirken in einem Abstimmungskampf.

ABSTIMMUNG VOM 28. FEBRUAR

Freipass­Subventionen

Am 25. November 2015 haben wir im Rathaus über das Kulturleitbild debattiert. Und den Kulturinstitutionen in der Stadt Zürich über 100 Mio. Franken für jedes der folgenden vier Jahre zugesprochen. In keinem wiederkehrenden Betriebsbeitrag ist es dem Gemeinderat gelungen, in diesen wirtschaftlich angespannten Zeiten auch nur einen Franken des vom Stadtrat geforderten Budgets zu reduzieren. Dies, während andere Bereiche wie Gesundheit, Bildung, Sicherheit usw. Federn lassen mussten.

Kultur ist Chefsache. Kultur repräsentiert die Stadt. Kultur ist das Prunkstück der Stadtpräsidentin. Die SP, hörig. Die Grünen im Schlepptau. Die FDP im Interessenkonflikt infolge ihrer Mandate in den Verwaltungsräten der Kulturorganisationen.

Andere Parteien mit geringfügigen Ansätzen, die bedingungslose Subvention zu hinterfragen. Die «Classe Politique» der Stadt Zürich mit einer «Selbstbeweihräucherung». Die SVP ist nicht einverstanden mit diesen Freipass-Subventionen, jedoch alleine auf weiter Flur.

Linke und «liberale» Polit­Hooligans

Zugedeckt und schöngeredet Das Schauspielhaus hat in der Spielzeit 2014/15 deutlich weniger Karten verkauft als im Vorjahr. Vor allem die Pfauenbühne schwächelte. Dennoch taxiert der Verwaltungsrat das Ergebnis als erfreulich. Mit 55 Prozent Auslastung kann kein Spitzenhotel zufrieden sein – und auch kein Theater vom Renommée des Schauspielhauses Zürich. Obwohl die Billett-Einnahmen klar unter den Erwartungen lagen, wie im Geschäftsbericht festgehalten ist, weist das mit 38 Millionen Franken subventionierte Haus einen kleinen Gewinn von 30 000 Franken aus. So werden unerwünschte Auslastungen und Zustände zugedeckt und schöngeredet.

Daneben wirkt das Schauspielhaus auch noch aktiv in einem Wahlkampf mit. Auf der offiziellen Internetseite vom Schauspielhaus wird für ein NEIN zur Durchsetzungsinitiative geworben, was alles andere als die Aufgabe des Schauspielhauses ist.

Die SVP fordert den Stadtrat auf, seine Aufsichtspflicht beim Schauspielhaus wahrzunehmen. Dies ist mit drei Verwaltungsratssitzen formell zwar garantiert, jedoch geschieht dies nicht zielorientiert. Zudem erfolgen Interventionen lediglich auf ideologischer und nicht auf ökonomisch sinnvoller Ebene. Das Schauspielhaus hat die Aufgabe, Theaterstücke zu produzieren und nicht auf politischer Ebene ins lokale Gewerbe einzugreifen.

Zudem stellt sich die Herausforderung, mit den jährlichen subventionierten 38 Mio. Franken vernunftvolle Auslastungen zu erzielen. Aktuell erscheint die jährliche wiederkehrende Subvention wie ein Freipass, ohne Erwartungen und Ziele. Dies ist ein verantwortungsloser Umgang mit den Steuergeldern.

Verantwortungslos und anmassend Gleichzeitig und im Interesse des lokalen Gewerbes sind namhafte Anbieter wie McDonald’s und Spar bereit, Geschäftsmodelle zu entwickeln. Das Schauspielhaus bremst jedoch die geplanten Projekte aus, mit eingereichten Rekursen. Die namhaften Investoren erachten es als Bedürfnis, den Studierenden des angrenzenden Hochschulgebiets, Lebensmittelprodukte anzubieten. Es geht nicht an, dass sich das Schauspielhaus in die Bedürfnisse und die Entwicklung des lokalen Gewerbes einmischt und so Arbeitsplätze verhindert.

Dass sich nur die SVP einsetzt, schwerkriminelle Ausländer und ausländische Wiederholungstäter konsequent auszuschaffen, zeigt wieder einmal eindrücklich: Es gibt in der Schweiz nur eine Volkspartei. Alle anderen Parteien und sonstige elitäre Gruppierungen kämpfen auf der anderen Seite mit einer absurden Lügenkampagne dafür, dass ausländische Mörder und Vergewaltiger unter uns bleiben.

Samuel Balsiger Gemeinderat SVP Zürich 9

Es geht aber der Gegenseite wohl insgeheim nicht um die Sache. Sondern wie Hooligans, die in ihrem blinden Hass mit den Fäusten wild um sich

schlagen, wütet die politische und gesellschaftliche Elite gegen die SVP. Nach dem historischen Sieg bei den Nationalratswahlen muss scheinbar mit allen Mittel und ohne Rücksicht auf Verluste ein weiterer Erfolg der Volkspartei verhindert werden.

Die Wahrheit und somit die Glaubwürdigkeit sind dabei die ersten Opfer. Vor allem die FDP und die mittlerweilen fast gleichgeschalteten Medien geben ein erbärmliches Bild ab.

LESERBRIEF

Durchsetzungsinitiative ist menschlich!

Im Zusammenhang mit der Abstimmung vom 28.2. erscheinen stets Schlagworte. Dieser Begriff ist mittlerweile arg strapaziert, im Alltag ist die Anwendung schon lange immer liberaler und weicher geworden – Rechtsverfahren bis zum «geht nicht mehr». Grundsätzlich steht in einer direkten Demokratie das Volk zuoberst, es befindet über das Zusammenleben. Daraus erfolgt dann die entsprechende Gesetzgebung. Bei der Kriminalität gibt es das Strafrecht, welches durch Richter angewendet wird. Allfällige weitere Massnahmen in diesem Zusammenhang wie auch in anderen Bereichen (z.B. Strassenverkehrsgesetz) kann das Volk festlegen. Ob dabei die Verhältnismässigkeit gewahrt ist, muss als sehr subjektiv und willkürlich eingeordnet werden, da habe ich persönliche Erfahrungen – darum: das Volk bestimmt die Kriterien. Es ist also naheliegenderweise wichtiger, dem Opferschutz als dem Täterschutz (Härtefallklausel) das nötige Gewicht beizumessen. Volk und Stände haben dies im Rahmen der Ausschaffungsinitiative bereits so beschlossen. In der Umsetzung hat dann die Politik die Aufweichung dieser Absicht wieder hineinmanövriert. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass ein seit längerem oder gar seit Geburt in der Schweiz lebender Ausländer, der voll integriert sein soll und seinen Lebensmittelpunkt bei uns ge-

staltet, sich nicht einbürgern sollte. Verfahren und Kosten sind heute kein unzumutbares Hindernis mehr. Andernfalls sind Secondos eben Ausländer und verwirken im Straffall das Gastrecht, wie es immer und überall ebenfalls Brauch ist. Dass ein Verein Secondo-Plus findet, die Schweizerfahnen sei überholt und müsse der heutigen Multi-Kulti-Gesellschaft angepasst werden, das ist leider Tatsache und hat rein gar nichts mit integriert zu tun, sondern ist geradezu unanständig und respektlos ! Diese Initiative, die letztlich Klarheit und Gerechtigkeit schaffen will, dient schlussendlich allen Bürgern, insbesondere auch den anständigen, integrierten und unbescholtenen Ausländern. Sie schützt und dient allen Menschen, gewichtet vor allem die Opfer mehr als die Täter und ist daher in höchstem Masse menschlich – erfordert also in JA! Und überdies: Pfarrpersonen in Ehren, die Stellung beziehen, eine Meinung haben und sich speziell für das Christentum stark machen (hier hapert es bedenklich), aber dass sie politisch agieren und parteipolitische Zurückhaltung vermissen lassen, das geht jetzt gar nie. Da braucht es niemand zu wundern, wenn die Glaubwürdigkeit abbröckelt und eine Abkehr von einer für alle Menschen vertrauensvoll wirkende Kirche stattfindet …

Eugen Hunziker, Oetwil am See

Dass sich die Polit-Hooligans in einem stillen und einsamen Moment, wenn sie wieder zur Vernunft kommen, für ihren Einsatz im Namen der Kriminellen schämen, ist aus menschlicher Sicht wünschenswert. Dies mag auch der Grund sein, warum die SVP in Zürich-Altstetten am letzten Wochenende, wie in den vergangenen Wochen, die einzige Partei war, die eine Standaktion durchführte. Die linken und «liberalen» Polit-Hooligans bleiben wohl aus Scham den Strassen fern …

SVP ­Standaktion in Zürich Altstetten für die Ausschaffung von kriminellen Ausländern.

Biedermänner

Simon Büchi Gemeinderat Präsident SVP Winterthur

Immer wieder gab es Brände in der Stadt. Biedermann ahnte, dass die beiden Fremden, die sich in seinem Dachboden eingenistet haben, nichts Gutes im Schilde führten. Doch selbst als die beiden Eindringlinge Benzinfässer stapelten, wollte Biedermann die Gefahr nicht wahrhaben. Er wollte ein Menschenfreund sein und überreichte den beiden als Zeichen den Vertrauens gar Streichhölzer, mit welchen diese bald darauf das Haus in Brand steckten. Als die Benzinfässer explodierten, starb Biedermann. Zum Schluss versetzte Max Frisch seinen Protagonisten im Drama «Biedermann und die Brandstifter» in die Hölle, welche dieser irrtümlich für den Himmel hielt. Es gibt in Winterthur eine Mo-

schee, in welcher fundamentalistische Parolen gepredigt werden. Die Regierung steckte zuerst den Kopf in den Sand und schwieg sich aus – was nicht sein darf, kann nicht sein. Als sich die Hinweise verdichteten, dass in der Annur-Moschee IS -Kämpfer rekrutiert wurden, musste die Stadt öffentlich Stellung beziehen. Seither führt sie Gespräch um Gespräch. Ohne den vielen Worten Taten folgen zu lassen. Derweil gehört es in den umliegenden Schulen zum Unterricht, die Moschee zu besichtigen. Auf jenem Boden, wo junge Männer zum Terror verführt wurden, lernen unsere Kinder den Wert der multikulturellen Bereicherung kennen. Die Biedermänner tadeln in ihren Reden die Brandstifter und die Extremisten, den Terror und den Fundamentalismus. Und leisten mit ihrer Trägheit genau diesen Kräften Vorschub. «Lehrstück ohne Lehre», nannte Max Frisch sein Drama im Untertitel. Ich hatte das Stück in der Schule ungern gelesen – heute finde ich es äusserst lehrreich.

BEVÖLKERUNGSERHEBUNG

Zürcher Bevölkerung erneut kräftig gewachsen

Der Kanton Zürich zählte Ende 2015 rund 1 463 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Damit ist die Bevölkerung im Lauf des vergangenen Jahres um rund 20 000 Personen gewachsen. Dies zeigt die jüngste Erhebung des Statistischen Amts. pd. Ende 2015 lebten 1 463 459 Personen im Kanton Zürich. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme um 1,4 Prozent oder 20 023 Personen, was etwa der Einwohnerzahl der Stadt Horgen entspricht. Die Bevölkerung ist 2015 ähnlich stark gewachsen wie im Mittel der fünf vorangegangenen Jahre. Hauptursache für das Wachstum ist die Zuwanderung, besonders jene aus dem Ausland. Die Wanderungsgewinne, das heisst die Bilanz aus Zu- und Wegzügen, machten gut zwei Drittel des Zuwachses aus. Den Rest trug der Geburtenüberschuss bei, denn die Zahl der Geburten überstieg jene der Sterbefälle.

Ein Viertel mit ausländischen Wurzeln

Die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen belief sich Ende 2015 auf rund 380 000. Dies entspricht einem Ausländeranteil von 26,0 Prozent; 0,3 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Die Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung hat sich im letzten Jahr leicht verändert: Der Anteil der Personen aus einem EU - oder EFTA-Staat ist auf 67 Prozent gestiegen, jener aus dem übrigen Europa auf unter 18 Prozent gesunken.

Gut 15 Prozent stammen aus den übrigen Teilen der Welt. Deutschland und Italien stellen mit 87 000 respektive 52 000 Personen die grössten ausländischen Bevölkerungsgruppen. Portugal ist mit 28 000 an dritter Position, vor Kosovo, Serbien, Spanien, Mazedonien, der Türkei und Österreich.

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Ab 60 stellen Frauen die Mehrheit

Ende 2015 zählte der Kanton Zürich rund 736 000 Frauen und 727 000 Männer. In den Altersgruppen bis 59 sind die Männer in der Überzahl. Ab 60 stellen hingegen die Frauen die Mehrheit, ab 85 sind sie gar doppelt so stark vertreten wie die Männer. Jede fünfte Person ist jünger als 20 Jahre, jede sechste 65 Jahre oder älter. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung ist weiter angestiegen und liegt derzeit bei 41,5 Jahren.

Stärkste Zunahme im Furttal, im Glattal und im Knonaueramt

Die Bevölkerung ist in sämtlichen Zürcher Regionen gewachsen. Prozentual am meisten zugelegt hat das Furttal mit 2,6 Prozent, vor dem Glattal und dem Knonaueramt mit 2,1 respektive 2,0 Prozent. Die niedrigste Zuwachsrate weist mit 0,7 Prozent das Weinland auf. In absoluten Zahlen liegt die Stadt Zürich klar vorn, vor dem Glattal und dem Raum Winterthur. Diese drei Regionen vereinen zusammen mehr als die Hälfte des letztjährigen Bevölkerungswachstums auf sich.

Drei Viertel des Zuwachses in den Städten 128 der 169 Zürcher Gemeinden hatten Ende 2015 mehr Einwohnerinnen und Einwohner als vor Jahresfrist, bei zweien blieb die Einwohnerzahl unverändert. Prozentual am meisten zugelegt haben die beiden ländlichen Gemeinden Hüttikon und Weiach mit 25 respektive 20 Prozent. In absoluten Zahlen zeigt

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sich natürlich ein anderes Bild: Vorn liegt die Kantonshauptstadt mit einem Zuwachs um rund 5600 Personen, vor Winterthur mit 1500 und Opfikon mit 1400. Die 29 Städte des Kantons (mehr als 10 000 Einwohner/innen) sind stärker gewachsen als die übrigen 140 Gemeinden; sie vereinten drei Viertel des Zuwachses auf sich.

Reformierte verlieren Mitglieder, Katholiken gewinnen dazu Die kantonale Bevölkerungserhebung erfasst die Einwohnerinnen und Einwohner auch nach der Konfessionszugehörigkeit. Ende 2015 war die Bevölkerung zu 30 Prozent evangelisch-reformiert und zu 27 Prozent römisch-katholisch.

Etwa 0,3 Prozent gehörten zu den übrigen anerkannten Religionsgemeinschaften, nämlich zur christkatholischen Kirche oder zu einer der beiden anerkannten jüdischen Gemeinden. Der Rest, gut zwei Fünftel der Bevölkerung, gehört keiner oder einer anderen Religionsgemeinschaft an.

Die evangelisch-reformierte Landeskirche hat innert Jahresfrist rund 5400 Mitglieder verloren, besonders durch Sterbefälle und Austritte. Die römischkatholische Kirche hingegen hat per Saldo knapp 900 Mitglieder gewonnen: Die Gewinne durch Zuwanderung haben die Verluste durch Austritte und Sterbefälle leicht übertroffen.

Stark zugelegt hat erneut die Gruppe der Personen mit anderer oder ohne Konfession, sie ist um rund 24 400 Personen gewachsen.

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LESERBRIEF

Durchsetzungsinitiative: Wer setzt sich für die Opfer und die Angehörigen ein?

Die Gegner der Durchsetzungs-Initiative haben in den letzten Wochen cliquenhaft apokalyptische Rede- und Schreibkonstrukte aus dem Hut gezaubert. Es gibt kaum noch einen Strafrechtler, ExBundesrat, VR-Präsident, Kirchenvertreter, Rapper oder Nicht-SVP-Politiker der sich nicht in den Medien gegen die Initiative geoutet oder zumindest ein Manifest gegen die «unwürdige» SVPInitiative unterzeichnet hat. Unter den Politikern fällt insbesondere die Kaste der Ständeräte auf. Unüberhörbar versucht Co-Präsident des bürgerlichen Neinkomitees – ein FDP-Ständerat und Jurist – die InitiativAnliegen in Interviews ins Lächerliche zu ziehen. Meist bleiben die konstruierten Fälle – noch vor dem Satzende –in der Theorie oder eben im Hals des Juristen stecken. Die bislang höchste Eskalationsstufe zündeten kürzlich eine grosse Zeitung und auch der BDPPräsident, die die Durchsetzungsinitiative in die Nähe des Nationalsozialismus portieren. Halten wir es doch lieber mit der Wahrheit. Was will die Initiative? Sie will – wie schon bei der Ausschaffungsinitiative im Jahre 2010 – endlich die Sicherheit der Bevölkerung in der Schweiz erhöhen, heisst auch, dass kriminelle und unbelehrbare Ausländer unser Land verlassen müssen. Die Parlamentsmehrheit sieht das anders und möchte die Härtefallklausel in der Gesetzgebung

verankern, was den Richtern weiterhin Tür und Tor offenhält, die Kriminellen im Land zu halten. Offenbar ist es – gemäss NR Adrian Amstutz – «den Richtern angenehmer, kriminelle Ausländer nicht ausschaffen zu müssen». Beispielhaft ist das Urteil gegen den Raser von Schönenwerd, der nach mehreren Straftaten einen tödlichen Unfall verursacht. Er hat den Tod einer jungen Frau in Kauf genommen. Anstatt ihn nach der Gefängnisstrafe auszuweisen, kurvt der Täter wieder im Land herum. «Im Zweifel für den Angeklagten». Den Täter freuts. Wer setzt sich für die Opfer ein? Die Initiativgegner beziehungsweise selbsternannte politische Clique – bis hinauf zur Bundesrätin Sommaruga – reden und schreiben ausschliesslich und atemlos über Täter, die angeblich nach Annahme der Initiative benachteiligt sind. Sie sind in grosser Sorge um die Kriminellen. Krampfhaft wird dabei versucht, die Opfer – Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger – auszuklammern. Wenn wir Initiativgegner auf die Opfer durch kriminelle Ausländer ansprechen, kommt im besten Fall ein dürres «die tun mir leid, ich kann auch nichts dafür» über die Lippen. «Dafür nicht» fällt es uns ein. «Aber dagegen schon, wenn wir bei der Durchsetzungsinitiative Ja stimmen».

Johanna und Karl Meier-Zoller, Effretikon

Podium zur Durchsetzungsinitiative

Montag, 22. Februar 2016, 20 Uhr Kongresshaus Liebestrasse, Liebestrasse 3 8400 Winterthur

kontra: Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) pro: Nationalrat Roger Köppel (SVP/ZH)

Alle sind herzlich eingeladen

SVP Winterthur

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Nur mit der Durchsetzungsinitiative

Das sind die Fakten: werden ausländische Mörder, Vergewaltiger, Einbrecher und andere Kriminelle zwingend ausgeschafft, Wiederholungstaten verhindert und die Kosten deutlich gesenkt.

aller Tötungsdelikte werden von Ausländern verübt aller

Einbruchdiebstähle werden von Ausländern verübt aller

Vergewaltigungen werden von Ausländern verübt aller

Gefängnisinsassen sind Ausländer

können nicht wie heute Ausschaffungen von Schwerverbrechern mit allerlei Ausreden verhindert werden. Die Sicherheit steigt massiv. müssen jene Ausländer das Land verlassen, die sich nicht an unsere Regeln halten und kriminell sind. Anständige Ausländer haben bei uns nichts zu befürchten.

Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher

Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.

Bezirk Meilen / Küsnacht

SVP-KANTONSRATSFRAKTION

Kantonsrat / Fraktion

Montag, 29. Februar 2016, 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.

SVP-STAMM

Bezirk Affoltern / Aeugst

Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.

Bezirk Bülach / Embrach

Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.

Bezirk Dielsdorf / Dielsdorf

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant Löwen, Dielsdorf.

Bezirk Horgen / Oberrieden

Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.

Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.

Bezirk Meilen / Meilen

Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.

Bezirk Uster / Uster

Immer am ersten Samstag im Monat, 11 00 Uhr, Restaurant Puurehuus, Fehraltorferstrasse 8 , Wermatswil.

Junge SVP Kanton Zürich

Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich. Standort und Details werden auf unserer Homepage aufgeschaltet: www.jsvp-zh.ch.

Junge SVP Stadt und Bezirk

Winterthur

Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20 00 Uhr, in der First Choice Bar, Winterthur.

Termine 2016

Samstag 20. Februar

Sonntag 28. Februar

29. Februar bis 18. März

Mittwoch 23. März

Dienstag 5. April

Dienstag 5. April

Samstag 23. April

25. April bis 8. Mai

25. April bis 29. April

Donnerstag 28. April

Donnerstag 19. Mai

30. Mai bis 17. Juni

Sonntag 5. Juni

Freitag 24. Juni

Montag Juni (Datum noch nicht fixiert)

Stadt Zürich / Kreis 1 und 2

Jeden zweiten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, Zürich-Wollishofen.

Stadt Zürich / Kreis 3

Jeden ersten Samstag im Monat, ab 9 00 Uhr, Restaurant Schützenruh, Uetlibergstrasse 300, Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 4 und 5

Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Holzschopf, Heinrichstrasse 112, Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 6

Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 12

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.

IMPRESSUM

ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480

Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel (FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.

Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp-zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.

Stadt Zürich / Kreis 1 und 2

SVP-VERANSTALTUNGEN

Junge SVP / Oberland­See Freitag, 11. März 2016, 20 00 Uhr (Apéro ab 19 00 Uhr), Holländerstrasse 73, Schüür, Uetikon am See, Mitgliederanlass/Racletteessen. Kosten: Fr. 25.– pro Person, direkt vor Ort bezahlbar. Anmeldung: jsvp@simoneakermann.ch

Stadt Winterthur Montag, 22. Februar 2016, 20 00 Uhr, Kongresshaus Liebestrasse, Liebestrasse 3, Winterthur, Öffentliches Podium zur Durchsetzungsinitiative mit den Nationalräten Roger Köppel (SVP, pro) und Kurt Fluri (FDP kontra).

Jass-Cup SVP Schweiz

Eidg. und kantonale Volksabstimmung

Frühlingssession

Büro der Parteileitung

Sitzung der Bezirksparteipräsidenten

Parteileitung / Kantonalvorstand

Eidg. Delegiertenversammlung

Frühjahrsferien

Evtl. Sondersession

Kant. Delegiertenversammlung (Pfungen)

Büro der Parteileitung

Sommersession

Eidg. und kantonale Volksabstimmung

Büro der Parteileitung

Fraktionsausflug 18. Juli bis 21. August

Mittwoch 10. August

Dienstag 16. August

Dienstag 16. August

Samstag 20. August

Mittwoch 24. August

Sommerferien

Büro der Parteileitung

Sitzung der Bezirksparteipräsidenten

Parteileitung / Kantonalvorstand

Eidg. Delegiertenversammlung

Kant. Delegiertenversammlung (Wädenswil) 12. bis 30. September

Donnerstag 8. September

Fr/Sa/So 23. bis 25. September

Sonntag 25. September

Dienstag 4. Oktober

Dienstag 4. Oktober

Herbstsession

Büro der Parteileitung

SVP-Schiessen (Volketswil)

Eidg. und kantonale Volksabstimmung

Sitzung der Bezirksparteipräsidenten

Parteileitung / Kantonalvorstand 10. bis 23. Oktober

Samstag 29. Oktober

Dienstag 1. November

Donnerstag 10. November

Sonntag 27. November

Herbstferien

Eidg. Delegiertenversammlung

Kant. Delegiertenversammlung

Büro der Parteileitung

Eidg. und kantonale Volksabstimmung 28. November bis 16. Dezember

Wintersession

Montag Dezember (Datum noch nicht fixiert) Fraktionsessen Kantonsrat

Dienstag 20. Dezember Büro der Parteileitung

Dienstag, 26. April 2016, 20 00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, im Pavillon, Muggenbühlstrasse 15, Zürich, Generalversammlung.

Stadt Zürich / Kreis 6 Samstag, 20. Februar 2016 , 10 00 –12 00 Uhr, Schaffhauserplatz, Zürich, Standaktion.

Stadt Zürich / Kreis 9 Freitag, 8. April 2016 18 15 Uhr, Hotel Mercure Stoller, am Albisriederplatz, Zürich, Bericht aus Bern mit den SVP-Nationalräten Natalie Rickli und Gregor Rutz. 19 45 Uhr: Generalversammlung.

Stadt Zürich / Kreis 10 Donnerstag, 7. April 2016, 19 30 Uhr (Apéro ab 19 00 Uhr), Restaurant Limmatberg, Zürich-Höngg, Generalversammlung. Gast: Nationalrat Mauro Tuena.

Stadt Zürich / Kreis 11

Freitag, 26. Februar 2016, 18 00 Uhr, Hotel/ Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP Polit-Apéro. Referat von SVP-Gemeinderat Daniel Regli zum Thema: Tagesschulen 2016 ZürichNord: Folgen für Kinder und Eltern; Abmelderecht.

Anschliessend Fragen, Diskussion und geselliges Beisammensein. Der Anlass ist öffentlich.

Sonntag, 25. September 2016, 10 00 –14 00 Uhr, Bauernbetrieb Albert Schumacher, Zürich-Affoltern, Herbstbrunch.

Stadt Zürich / Kreis 12

Samstag, 20. Februar 2016 09 00 –12 00 Uhr, Vorplatz Migros-Schwamendingen, visà-vis Schwamendingerplatz, Standaktion zu den Abstimmungen vom 28. Februar 2016

WEITERE VERANSTALTUNGEN

Samstag, 20. Februar 2016, 10 00 –16 00 Uhr (Türöffnung 9 00 Uhr), Kreisschule, Seedorf UR 16 . Nationaler SVP -Jasscup mit Parteipräsident Toni Brunner und SVP- National- und Ständeräten. Weitere Informationen und Anmeldung bis spätestens 12. Februar 2016 auf www.svp.ch/Aktuell/ Termine.

Donnerstag, 3. März 2016, 14 00 Uhr, Casino Kursaal Interlaken AG, Strandbadstrasse 44, Interlaken. Referat von a. Nationalrat Hans Fehr zum Thema «Beurteilung der Ausländerpolitik» anlässlich der Tagung 2016 der Schweizerischen Arbeitsgruppe für Kriminologie (SAK ) im Rahmen des Tagungsthemas «Evaluationen, Kriminalpolitik und Strafrechtsreform».

Freitag, 4. März 2016, 19 00 Uhr, Mehrzweckhalle Bachenbülach, Kurzreferate, Podium zum Thema: Die Welt aus den Fugen «Lässt sich Europa überrennen?» Teilnehmer: Dr. Thilo Sarrazin, Fachökonom, Publizist und Buchautor, Divisionär a.D. Peter Regli und a Botschafter Erwin Hofer. Leitung: Reto Brennwald, SRF Moderation: Franz Bieger, Gemeindepräsident Bachenbülach. Anschliessend Apéro. Eintritt frei, Platzzahl beschränkt. Anmeldung an irene.nater@bachenbuelach.ch. Veranstalter: Bachenbülacher Parteien SVP FDP und EVP

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