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Zürcher Bote Nr. 6

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

SANIERUNG GOTTHARDSTRASSENTUNNEL

Ja zum Bau eines zweiten Tunnels

Eine Sanierung des Gotthards nach bald 50 Jahren bis die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, ist nötig. Die Frage heisst: Wie soll die Sanierung erfolgen? Es wurden viele Varianten geprüft. Am Schluss standen 3 Varianten mit unterschiedlicher Dauer der Sperrung des Gotthards und gleichzeitiger vorübergehender Einrichtung einer Kurz RoLa (Rollende Landstrasse), d.h. Verladen sämtlicher ca. 6 Millionen Fahrzeuge, also aller LKWs, Reisebusse und PWs auf die Bahn) der Variante Bau einer zweiten Röhre mit anschliessender Sanierung des bestehenden Tunnels gegenüber.

Am 5. September 1970 wurde mit dem Bau des Gotthard-Strassentunnels begonnen. Am 5. September 1980 wurde er in Betrieb genommen. Mit 16,9 km ist er der längste Strassentunnel der Alpen und der viertlängste Strassentunnel der Welt. Er weist beidseits der Tunnelportale starke Steigungen auf, was zu hohen Motortemperaturen führt, und er wird in einer Röhre mit Gegenverkehr betrieben. Zudem entspricht das Profil nicht mehr den Anforderungen an die heutigen Fahrzeuge, z.B. LKWs und Reisecars die breiter sind als 1980. Damit gilt der Gotthard als gefährlicher Tunnel. Gegen 200 Millionen Fahrzeuge haben den Gotthard bis heute durchfahren. Waren es 1981 noch ca. 3 Millionen Fahrzeuge, stieg die Zahl bis 2014 auf 6,3 Millionen Fahrzeuge pro Jahr.

Die vier Varianten im Überblick Bei allen drei Varianten müssen Investitionen für die Verkehrsführung/Umleitung getätigt werden, d.h. in Verladeanlagen und Rollmaterial für den Verlad aller Fahrzeuge und in die Passstrasse. Variante 1A: Sperrung ohne Sommeröffnung, 900 Tage am Stück, also 2,5 Jahre. Kosten: Sanierung + Personenverk. + Kurz-Rola + Investition Passstrasse 1,2 – 1,5 Mrd. Variante 1B; Sperrung mit kurzer Sommeröffnung, 980 Tage innert 3,5 Jahren. Kosten: 1,4–1,7 Mrd. Variante 1C: Sperrung mit langer Sommeröffnung: 1050 Tage innert 7 Jahren, Kosten 1,8 – 2,0 Mrd. Variante 4: Sanierung mit Bau einer zweiten Tunnelröhre: Sperrung: einmalig 140 Tage für die notwendige Sanierung am bestehenden Tunnel; Kosten (inklusive

Sanierung bestehender Tunnel): 2,8 Mrd. Bundesrat und Parlament haben sich vernünftigerweise entschieden für den Bau einer 2. Röhre, mit richtungsgetrenntem Verkehr auf jeweils einer Fahrspur in einer Richtung pro Tunnel.

Respektierung der Bundesverfassung

Die Bundesverfassung verlangt in Art. 84, dass der Schwerverkehr von Grenze zu Grenze auf der Schiene erfolgt und dass die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet nicht erhöht werden darf. Deshalb hat der Bundesrat und das Parlament im Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet einen neuen Artikel 3a «Gotthard Strassentunnel» beschlossen, der am 28. Februar zur Abstimmung kommt. Darin wird festgelegt, dass am Gotthard-Strassentunnel eine zweite Tunnelröhre gebaut werden kann. Dass die Kapazität des Tunnels nicht erweitert werden darf, dass pro Röhre nur eine Fahrspur betrieben werden darf und – für den Schwerverkehr ein Dosiersystem einzurichten ist.

Man kann also sagen, alles wie gehabt. Nur eine Volksabstimmung kann alle vier Spuren in Betrieb nehmen, zwingend durch eine Verfassungsänderung, allenfalls durch ein Referendum bei einer Gesetzesänderung. Wenn aber Bundesrat und Parlament die Glaubwürdigkeit nicht verlieren wollen, braucht es zwingend eine Verfassungsänderung. Die Meinung der EU interessiert mich nicht, wir bestimmen, was am Gotthard gebaut und wie der Tunnel betrieben wird.

Sicherheit

Der Gotthard gilt international als unsicher. Die Unfallstatistik belegt das mit 36 Todesfällen seit Eröffnung gegenüber dem ebenfalls 1980 eröffneten Seelisbergtunnel mit richtungsgetrenntem Verkehr und 9 Toten, wovon der grösste Teil im Gegenverkehr wegen

Damit Sie wieder hören, was in Bundesbern läuft!

Sperrung der andern Röhre zu beklagen war. Pro Jahr ereigneten sich 6–15 Brände, 250 bis 300 Pannen und seit 2001 sind 128 Unfallopfer zu beklagen. Im Übrigen wird heute kein Tunnel mehr mit Gegenverkehr bewilligt, der eine Kapazität von mehr als 10 000 Fahrzeugen erwarten lässt. Der Bau der zweiten Röhre führt zu einem massiven Sicherheitsgewinn.

Dauernde Nord-Süd-Verbindung Der Gotthard ist die wichtigste NordSüd-Verbindung. Dies vor allem zu unserem drittwichtigsten Handelspartner Norditalien. Vom Gesamthandel gehen 9 Mrd. CHF über die Tessiner Aussengrenzen. Vom gesamten Verkehr am Gotthard sind 50 Prozent Binnenverkehr und damit von der Alpeninitiative, den den Verlad des Schwerverkehrs auf die Schiene von Grenze zu Grenze verlangt, nicht betroffen. Wir können es uns nicht leisten, diese Verbindung, auch für Pendler Uri–Tessin/Tessin–Uri während Jahren zu kappen. Der Bau der zweiten Röhre verhindert dies, es braucht lediglich ca. 140 Tage Vollsperrung zur Erledigung der wichtigsten Sanierungsarbeiten im bestehenden Tunnel.

Intelligente Sanierung mit Mehrwert

Insgesamt kosten die Alternativen mehr als der Bau des zweiten Tunnels. Allerdings bleibt bei allen Varianten ohne zweiten Tunnel nachhaltig nichts, ausser Auf- und Rückbau der Verladestationen und ein volkswirtschaftlicher Verlust von gegen 300 Mio. während der Vollsperrung während 3,5–7 Jahren je nach Variante. Mit der 2. Röhre schaffen wir auch die Voraussetzung für eine ungehinderte Sanierung der Tunnels in der Zukunft. Zudem vernichten wir nicht unnötig finanzielle Mittel. Die Finanzierung erfolgt über die Spezialfinanzierung Strasse, wie jedes andere von ca. 800 Sanierungsprojekten auch,

und wird folglich vom Strassenverkehr bezahlt. Selbstverständlich kostet der Betrieb und der Unterhalt von zwei Tunnels mehr als derjenige von einer Röhre. Allerdings wird die Lüftung im Einwegverkehr günstiger sein. Der Mehrwert und die höhere Sicherheit muss das wert sein.

Staatspolitische Bedeutung Auch das Tessin gehört zur Schweiz. Wir dürfen und können das Tessin nicht einfach abkoppeln und einen ganzen Landesteil im Stich lassen. Alle Verladevarianten nehmen darauf keine Rücksicht. Zusammenhalt und Solidarität in unserem Land sind jetzt und in Zukunft sehr wichtig. Deshalb wollen wir auch keine Verdrängung des Verkehrs auf die andern Alpenübergänge. Zur Erinnerung sei vermerkt, dass bei der zweimonatigen Sperrung des Gotthards wegen Steinschlag im Jahre 2006 am San Bernardino eine Zunahme des LKWVerkehrs von +285 Prozent und von

PWs von +134 Prozent zu verzeichnen war. Am Simplon und am Gr. St. Bernhard waren ebenfalls massive Verkehrszunahmen zu verzeichnen.

Unnötiger Kulturlandverbrauch

Die Verladestationen brauchen viel Fläche. Man geht von ca. 22 Fussballfeldern aus, was einer Fläche von ca. 16 ha entspricht. Im Kanton Uri trifft es in der Reussebene, wie auch im Tessin, bestes Kulturland. Es würden die grössten Verladeanlagen Europas werden, grösser als am Ärmelkanal. Zudem wäre eine massive Mehrbelastung der Urner und Tessiner Bevölkerung zu erwarten, weil auch das Nachtfahrverbot gelockert werden müsste, damit der ganze Verlad, wenn überhaupt logistisch zu meistern wäre. Weder die Kantone Schwyz oder Aargau wollen solche Anlagen. Wo bleibt da der Schutz des Kulturlandes, der von links/grün sonst so vehement gefordert wird?

Fazit zum Bau eines zweiten Strassentunnels am Gotthard

 sicherheitspolitisch: notwendig

 finanzpolitisch: nachhaltig

 verkehrspolitisch: vernünftig

 staatspolitisch: zwingend

 umweltpolitisch: ein Gewinn

Deshalb JA zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels mit dem Bau einer zweiten Röhre!

VORLAGEN SEITE 4

SVP-PAROLEN

Volksabstimmung vom 28. Februar 2016

Eidgenössische Vorlagen

1. Volksinitiative «Für Ehe und Familie –gegen die Heiratsstrafe» JA

2. Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» JA

3. Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!» NEIN

4. Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel) JA

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Max Binder Alt Nationalrat SVP Illnau

Dumm gelaufen beim Sonntagsblick

Schlimmeres kann einem Journalisten nicht passieren. Ein mediales Desaster. Dabei war die Geschichte so stimmig. Und passte genau ins Fassungsvermögen ihres Autors. Cyrill Pinto, früher linker Schreiber für die Rote Anneliese im Oberwallis, ist heute linker Schreiber für Ringier. Seine Schlagworte entsprechen seinem Weltbild. Knüppelharter Blick-Boulevard, immer schön durch die rote Brille: «langjährige Mieter», zynische «Miethaie», «Rohstoff-Giganten», «Lohndumping auf Baustelle», Facebook-Kommentare eines «SVPVorstandsmitglieds aus Leuk». Empörend.

Dieser Cyrill Pinto schrieb im letzten Sonntagsblick den Artikel «Schweizer Pass, nein danke!» Atemlos berichtete er, dass die Zahl der Einbürgerungen sinke: 2006 hätten noch 38 000 Ausländer den Schweizer Pass erhalten, 2014 seien es nur noch 23 700 gewesen – «ein Rückgang von über 38 Prozent». Grund: Erhöhte Hürden wegen Deutschund Einbürgerungstests und für manche «unerschwingliche» Kosten. Dummerweise hat Pinto die vereinfachte Einbürgerung für Ehepartner von Schweizer Bürgern sowie die Adoption von Kindern nicht mitgerechnet. Noch viel dümmer aber ist, dass sich Cyrill Pinto bei seinem Sonntagsartikel angeblich auf «aktuelle Zahlen des Bundesamts für Statistik» berief. Leider waren seine Zahlen alles andere als aktuell. Am 28. Januar hat das Staatssekretariat für Migration nämlich die Zuwanderungsstatistik 2015 veröffentlicht. Im letzten Jahr haben sich exakt 40 588 Personen einbürgern lassen – fast ein Rekordwert wie 2008. Als Folge der Massenzuwanderung werden diese Einbürgerungszahlen in den nächsten Jahren garantiert weiter steigen.

Doch der Basler Kulturwissenschaftler Professor Walter Leimgruber erwies sich als ebenso ahnungslos wie sein Interviewer. Der Präsident der Eidgenössischen Migrationskommission liess sich vom Sonntagsblick widerspruchslos die Aussage «Aktuelle Zahlen zeigen, dass sich weniger Ausländer einbürgern lassen» servieren. Auch andere Medien plapperten den Unsinn nach. Erst 20minuten online bemerkte etwas. Und nachher alle andern auch. Gemeinsam zog man das Fazit: An einer tiefen Einbürgerungsziffer ist die SVP schuld. Wegen allzu rigiden Hürden und Kosten. Bei einer hohen Einbürgerungsziffer ist auch die SVP schuld. Wegen der Massenzuwanderungsund der Durchsetzungsinitiative.

ABSTIMMUNG VOM 28. FEBRUAR

Widersprüchliche Gegner der Durchsetzungs-Initiative

Die Gegner der Durchsetzungs-Initiative argumentieren besonders gerne mit sogenannten «Bagatellfällen». Sie vergessen dabei, dass die entsprechenden Delikte im Katalog der Umsetzungsgesetzgebung von Bundesrat und Parlament ebenfalls zur obligatorischen Ausschaffung führen, teilweise gar ohne Vorstrafe.

Die konstruierten Beispiele der Initiativgegner zielen nicht selten auf Delikte wie Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch oder unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung (Sozialmissbrauch). Abgesehen davon, dass die absurden Beispiele (z.B. der gestohlene Apfel aus Nachbars Garten oder der Whiskey im Kellerabteil) in der Realität kaum je zu Verurteilungen führen, weil die Tatbestände meist nicht erfüllt sind, muss festgestellt werden, dass sich diese Delikte auch im Katalog der Umsetzungsgesetzgebung von Bundesrat und Parlament befinden. Das Parlament hat nämlich den Deliktskatalog der Durchsetzungsinitiative in weiten Teilen in gleicher

ABSTIMMUNG VOM 28. FEBRUAR

oder ähnlicher Form übernommen. Die gleichen Delikte führen dort «unabhängig von der Höhe der Strafe» zu einer obligatorischen Ausweisung. Während die Durchsetzungs-Initiative beispielsweise bei Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch erst zu einer Ausweisung führt, wenn jemand in den zurückliegenden zehn Jahren bereits einmal für ein Delikt mit Gefängnis oder Geldstrafe verurteilt wurde, sehen Bundesrat und Parlament eine sofortige Ausweisung vor, behandeln diese Delikte also gleich wie etwa Mord oder Vergewaltigung. Daran ändert auch nichts, dass die zuständige Bundesrätin wider besseres Wissen gerne das Gegenteil behauptet. Die Durchsetzungs-Initiative ist mit ihrem zweistufigen Katalog also differenzierter als die Gesetzgebung von Bundesrat und Parlament.

Härtefallklausel ändert alles Nun kommt aber der Knackpunkt: Die Initiativgegner dürften sich in diesen und weiteren Fällen auf die sogenann-

te Härtefallklausel berufen, mit welcher Gerichte in einem «schweren persönlichen Härtefall» und nur «ausnahmsweise» von einer Ausweisung absehen können. Hier wird es nun interessant: Niemand konnte bisher erklären, wann in den oben genannten Fällen nun «ausnahmsweise» von der Ausschaffung abgesehen werden kann und wie der Regelfall aussieht, mit dem also die meisten Täter zwingend ausgeschafft werden müssen.

Hört man den Gegnern zu, meinen sie mit «ausnahmsweise», z.B. im Bereich von Diebstahl und Hausfriedensbruch oder unrechtmässigem Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung usw., eigentlich «immer». Weshalb haben sie diese Delikte dann aber überhaupt in den Deliktskatalog aufgenommen und mit einer obligatorischen Ausweisung belegt?

Und wie soll diese erhoffte grosszügige Auslegung des persönlichen Härtefalls sich von der Auslegung bei Drogenhandel, Vergewaltigung oder Raub

Nein zur JuSo Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln»

Mit der Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln», welche am 28. Februar 2016 zur Abstimmung kommt, beabsichtigt die JuSo ein Investitionsverbot in sämtliche Finanzinstrumente, die sich auf Agrarrohstoffe oder Nahrungsmittel beziehen. Damit sollen für die Produzenten faire und für Konsumenten niedrige Preise für Nahrungsmittel erreicht werden. Von der Initiative betroffen wären nicht nur Banken, Effektenhändler, Versicherungen sowie kollektive und institutionelle Anleger wie beispielsweise Pensionskassen, sondern alle, die in einem marktwirtschaftlichen Umfeld Lebensmittel produzieren und handeln. Eine Annahme der Initiative würde den Wirtschaftsstandort Schweiz drastisch schwächen. Die Initiative ist deshalb klar abzulehnen.

ZB. Mit einer Änderung der Bundesverfassung will die JuSo sämtliche Investitionen in Finanzinstrumente, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen, verbieten.

Auch der Verkauf von entsprechenden strukturierten Produkten wäre damit verboten. Obschon der Initiativtext vor allem auf Banken und Fonds mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz abzielt, hätte ein solches Verbot gravierende Auswirkungen auf den Schweizer Finanzplatz, aber auch auf alle von der Schweiz ausgehenden Aktivitäten im Bereich des Nahrungsmittelgrosshandels und der Nahrungsmittelproduktion.

Der Bundesrat hat sich am 21. Februar 2015 klar gegen die Initiative ausgesprochen und diese ohne Gegenvorschlag ans Parlament überwiesen. Auch vom Nationalrat wie vom Ständerat wurde die Initiative deutlich abgelehnt. Am 28. Februar 2016 werden Volk und Stände abschliessend über die Initiative entscheiden.

Nahrungsmittel sind Welthandelsgüter

Die Hauptmärkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse befinden sich ausserhalb der Schweiz.

Ein Investitionsverbot in der Schweiz hätte somit keine oder höchstens eine symbolische Wirkung – der Handel in den ausländischen Terminbörsen würde durch ein solches Verbot nicht tangiert.

Bestehende Möglichkeiten

Basierend auf Artikel 118 Abs. 2 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) ist der Bundesrat bereits heute befugt, Positionslimiten für Nahrungsmittelderivate festzulegen, um damit den Einfluss einzelner Marktteilnehmer zu begrenzen – wie auf den grossen Handelsplätzen weltweit üblich.

Diese Regulierung ist sicher das wirksamere Mittel zur Kontrolle von Preisschwankungen bei Grundnahrungsmitteln als das von der JuSo vorgeschlagene Verbot.

Missachtung der Funktionsweise von Märkten

Die Jungsozialisten behaupten, dass eine Einschränkung des Derivatehandels die Preise für Nahrungsmittel tief hält und die Nahrungsmittelsicherheit garantieren. Jedoch sind diese Finanzinstrumente nicht für die Preisschwankungen verantwortlich, sondern stellen die Liquidität der Märkte sicher. Sie sind daher für eine gut funktionierende Volkswirtschaft elementar.

Aktuelle Studien zeigen sogar, dass die Spekulation mit NahrungsmittelDerivaten sogar starke Preisschwankungen verhindert. Gemäss der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (DEZA) gibt es keinen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von bestimmten Finanzinstrumenten und den Nahrungsmittelpreisen.

Die Preisschwankungen bei Nahrungsmitteln sind hauptsächlich auf Angebotsschocks zurückzuführen, ausgelöst durch Wettereinflüsse, Änderungen der politischen Lage und durch Konflikte.

Falscher Ansatz

Die Nahrungsmittelsicherheit ist eine der grössten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Dafür braucht es Innovation in der Landwirtschaft, gute Rahmenbedingungen und funktionierende Märkte.

Mit einem Investitionsverbot in Finanzinstrumente, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen, wird weder der Hunger bekämpft noch ein grösseres Nahrungsmittelangebot auf den Märkten geschaffen. Die Initiative richtet sich gegen Termingeschäfte und Preismanipulationen im physischen Markt.

Über Lagerkapazitäten wird hingegen nicht gesprochen. Mit der Kontrolle der Produktions- und Lagerkapazitäten haben Produzenten und Händler aber de facto weit mehr Möglichkeiten, das Angebot künstlich zu verknappten oder zu erhöhen und somit das Preisniveau zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

unterscheiden, die im Umsetzungsgesetz auf gleicher Stufe stehen? Die Antwort dürfte in der Realität ernüchternd ausfallen: Auch hier wird diese Klausel grosszügig angewendet, weil eine Mehrheit von Politikern, Beamten und Richtern das so will. Die Ausnahme wird zur Regel. Die Praxis wird sich also gegenüber heute kaum verändern, weil es das Ziel von Bundesrat und Parlament war, die neue Gesetzgebung der heutigen Praxis anzupassen. Heute wird gerade einmal einer von 50 ausländischen Straftätern ausgewiesen mit riesigen Unterschieden in der Praxis.  Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wollten mit der Zustimmung zur Ausschaffungsinitiative im Jahr 2010 aber genau das Gegenteil: eine Praxisänderung gegenüber der laschen und willkürlichen Handhabung von heute. Wer also will, dass sich etwas ändert und dass kriminelle Ausländer in Zukunft konsequenter ausgewiesen werden, der muss der Durchsetzungs-Initiative am 28. Februar zustimmen.

Widersprüche und Unklarheiten

Der Vorschlag der JuSo ist widersprüchlich und unklar. Die Umsetzung der Initiative würde aufgrund der Widersprüche und Unklarheiten im Verfassungstext viel Zeit in Anspruch nehmen und Rechtsunsicherheit schaffen.

Dies schadet der Wirtschaft und dem Standort Schweiz.

Eigene Tradition erhalten

Die Schweiz ist Sitz zahlreicher Handelshäuser und verfügt über eine lange Tradition in der Produktion und im Handel von Nahrungsmitteln. Eine Annahme der Initiative würde die Branche erheblich gefährden – eine Branche, die mit mehr als 12 500 Arbeitsplätzen und 3,9 Prozent des BIP mit einer Wertschöpfung von über 20 Mia. Franken viel zum Wohlstand der Schweiz beiträgt.

AUS DEM KANTONSRAT

Sozialhilfe nur gezielt auszahlen

In der Sitzung vom 8. Februar behandelte der Kantonsrat verschiedene Vorstösse der Direktion für Soziales und Sicherheit. Einmal mehr wollte nur die SVP die Sozialhilfe für Grossfamilien und die Integrationszulage in der Sozialhilfe begrenzen.

Margreth Rinderknecht

Kantonsrätin SVP

Wallisellen

Mit einer Parlamentarischen Initiative will die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit die Anforderungen für private Sicherheitsdienstleister neu definieren. Daneben kommt aber auch eine Vorlage in den Rat, welche vorsieht, dass der Kanton Zürich dem schweizerischen Konkordat beitritt. Allerdings haben sich bis heute neun Kantone dagegen ausgesprochen.

Dadurch verliert das Konkordat seine Wirkung. Walter Langhard (SVP, Winterthur) sprach zu beiden Vorstössen. «Die PI deckt die Bedürfnisse aus unserer Sicht ab, darum lehnen wir den Beitritt zum Konkordat ab. Grund für beide Vorstösse war Personal von Sicherheitsdiensten, welches unprofessionell handelte.

Das Konkordat ginge aber gerade bei der Anstellung von ausländischen Sicherheitsdienstleistenden aus unserer Sicht zu weit. Schweizer Bürger würden benachteiligt. Es würden Leute aus Drittstaaten zugelassen, aus welchen kaum ein Strafregisterauszug zu bekommen wäre.

Wir verlangen hier eine Niederlassungsbewilligung und einen sauberen Leumund.» Weiter erwähnte er, dass die Polizei im Kanton in den vergangenen Jahren viel Vorarbeit zur PI geleistet habe, indem sie Kurse für Sicherheitsdienstleistende angeboten habe. Unterdessen werden bei den Clubs fast nur noch Leute eingestellt, welche diese Kurse besucht haben.

Der Rat entschied, mit 131:39 Stimmen nicht auf die Gesetzesvorlage für den Beitritt zum Konkordat einzutreten. Die PI zur Gesetzesänderung für die pri-

vaten Sicherheitsdienstleister kommt in die Redaktionskommission.

Begrenzung der Sozialhilfe

Hansruedi Bär und Roland Scheck (SVP Zürich) haben zwei Postulate eingereicht, damit der Regierungsrat die Sozialhilfe für Grossfamilien begrenze und die Integrationszulage in der Sozialhilfe abschaffe. Beide Postulate hat der Rat überwiesen. Nun liegen die Berichte des Regierungsrates vor. Seit dem 1. Januar 2016 sind aber auch neue SKOS -Richtlinien in Kraft, welche – unter dem Druck der SVP – genau in die Richtung der beiden Postulate zielen. Damit sei das Postulat erfüllt und müsse nicht mehr weiter behandelt werden. Roland Scheck wirft dem Regierungsrat vor, er ziehe sich mit der Postulatsantwort aus der Verantwortung und aus der Diskussion. Er schiebt einfach die SKOS -Richtlinien vor, die sollen es richten. Aber die SKOS ist nicht demokratisch aufgebaut. In den Gremien sitzen private Fachleute und nicht demokratisch gewählte Vertreter der Kantone. René Isler (SVP, Winterthur) wies darauf hin, dass die Kosten in den Gemeinden im Sozialbereich stetig ansteigen, da mute es arrogant an, wenn linke Ratsmitglieder die Differenz zwischen 30 und 35 Prozent als kaum ins Gewicht fallenden Betrag herunterspielen. Das seien immerhin Gelder, welche Steuerzahler bezahlen. Erwartungsgemäss unterstützte einzig die SVP die Überweisung der beiden Postulate.

Die Überwachung überwachen Mit einer Motion wollten drei GLP-Räte dass das Polizeigesetz dahingehend geändert wird, dass ein Register erstellt wird, in welchem alle Videoüberwachungskameras im öffentlichen Raum aufgeführt werden sollen. Das Register soll aktuell geführt werden und soll bei begründetem Interesse und unter Angabe der Identität eingesehen wer-

ABSTIMMUNG VOM 28 FEBRUAR 2016

Nein zur UNIA-Lohndumping-Initiative

den. Die Motionäre möchte gerne wissen, wie viele Kameras installiert sind, die Linken möchten das Register, um Studien darüber zu machen. Die Mehrheit des Rates und der Regierungsrat sind von der Idee eines neuen Registers nicht überzeugt. Der Antrag ist ein bürokratischer Papiertiger, denn es wäre ein Riesenaufwand, alle Kameras in ein Verzeichnis einzutragen. Der Rat lehnte das Begehren mit 115:53 Stimmen ab.

Gegen Saubannerzüge

Eine Meute von ca. 200 Chaoten hat in einem Saubannerzug Ende 2014 in Zürich gewütet. Gewaltexzesse in diesem Ausmass dürfen nicht wieder vorkommen. Ein grosser Sachschaden an Gebäuden und an Autos und viele verletzte Polizisten – leider aber nur vier Verhaftete war das traurige Fazit dieser Aktion.

Daniel Wäfler (SVP, Gossau) appellierte an das Eigentumsrecht und an die Rechtstaatlichkeit. Die Linken spielten einmal mehr die Gewalttaten herunter, übten sich im Täterschutz –auch einige sogenannte Mitteparteien zogen die Anliegen der Bürgerlichen ins Lächerliche.

Dagegen wehrte sich einer der Mitunterzeichner. «Wenn Chaoten wissen, dass sie hart angefasst und zur Rechenschaft gezogen werden, dann hat dies präventiv abschreckende Wirkung auf diese Leute.» Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) machte sich stark für eine strenge Umsetzung der Strafgesetze, um eine konsequente Strafverfolgung und wetterte über die rotgrüne Stadtregierung, welche dem Stil des Laisserfaire huldigten.

Roger Liebi (SVP, Zürich) sprach als Stadtzürcher, er wohnt im damals betroffenen Quartier. Er findet, dass man die Instrumente, welche zur Verfügung stehen, auch einsetzt. Handlungspotenzial sei aber noch vorhanden, man könne

Am 28. Februar stimmt die Bevölkerung des Kantons Zürich über die Kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen (Lohndumping-Initiative) ab. Die Lohndumping-Frage und die ganze Diskussion um die flankierenden Massnahmen ist erst im Zuge der Personenfreizügigkeit mit der EU auf unsere Tagesordnung gerückt.

Nationalrat SVP

Gossau

Sie alle kennen die Haltung der SVP zu dieser Frage. Mit Genugtuung darf ich feststellen, dass uns die Realität recht gibt: Die Schweiz ist, weil sie eine Armlänge Distanz zur EU hält, dermassen attraktiv für Arbeitssuchende, dass mittlerweile niemand mehr ernsthaft bestreitet, dass Massnahmen ergriffen werden müssen. Ebenfalls bestätigt sieht sich die SVP hinsichtlich des Kollateralschadens der Personenfreizügigkeit. Was euphemistisch als «flankierende Massnahmen» bezeichnet wird, ist in Tat und Wahrheit ein frontaler Angriff auf die Vertragsfreiheit und das freiheitliche Arbeitsrecht, das unser Land bisher vom umliegenden Ausland abhob und ihm zum Vorteil gereichte. Nun ist klar: Reicht man den Linken und den Gewerkschaftern den kleinen Finger, greifen sie nach der ganzen Hand. Ohne klare Lagebeurteilung und aufgrund von Behauptungen, die einer Überprüfung, ja sogar einer unkritischen, nicht standhalten, werden Forderungen erhoben, die zu bekämpfen, wir angetreten sind.

Als Präsident der kantonsrätlichen Geschäftsprüfungskommission hatte ich mehrfach Gelegenheit, mich über die Arbeit der in diesem Bereich tätigen Behörden zu informieren. Insbesondere die Angelegenheit um die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen bei den Bauarbeiten für den Bahnhof Zürich wurde von uns vertieft unter die Lupe genommen.

In keinem Punkt konnten wir dem AWA einen Fehler nachweisen. Nicht einmal die Vertreterin der Grün-Alternativen hatte etwas Konkretes vorzuwerfen.

Aus Pflichtgefühl oder aus Sympathie zu den Gewerkschaften tat sie es dann allerdings trotzdem – aus einem Bauchgefühl heraus.

Haltloser Vorwurf der Gewerkschaften Der Vorwurf, unsere Behörden seien zu zurückhaltend und die Gesetzgebung sei zahnlos, ist nicht haltbar. Obwohl das Schweizer Volk die flächendeckende Einführung von Mindestlöhnen klar ablehnte, kennt unsere Rechtsordnung strenge Bestimmungen zur Bekämpfung von Lohndumping. Zu nennen sind: – Verwaltungsbussen bis zu 5000 Franken wegen Lohnunterbietungen durch ausländische Unternehmen (Art. 9 Abs. 2 lit. a Entsendegesetz;

EntsG; SR 823.20). Solche Bussen werden bei geringfügigen Verstössen ausgesprochen. Die Maximalbusse wird vom Bundesrat sogar auf 30 000 Franken angehoben. – Dienstleistungsverbote bis zu 5 Jahren wegen schwerwiegenden Lohnunterbietungen durch ausländische Unternehmen (Art. 9 Abs. 2 lit. b EntsG). Ein Dienstleistungsverbot kann auch ausgesprochen werden, wenn rechtskräftige Bussen nicht bezahlt wurden.

Das AWA wendet diese Sanktionsmöglichkeiten auch tatsächlich an. Vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2015 hat das AWA beispielsweise 125 Dienstleistungsverbote wegen nicht bezahlter Bussen oder schwerwiegenden Lohnunterbietungen und 80 Sanktionen wegen geringfügigen Lohnunterbietungen ausgesprochen.

Einer der wichtigsten Grundsätze, auf dem die schweizerische Rechtsordnung aufbaut, ist jener von Treu und Glauben.

Die Bürger untereinander, aber auch der Staat soll sich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verhalten, wie man das von anständigen Menschen erwarten kann und darf. Und Vertragsparteien dürfen davon ausgehen, dass sich das Gegenüber ebenso korrekt verhält, wie man selber.

KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG

Bürgerliche Mehrheit für konsequente Strafverfolgung von Chaoten

Daniel Wäfler

Kantonsrat SVP

Gossau ZH

Rechtsicherheit und Gleichheit vor dem Gesetz sind hohe Güter in unserem Land. Die Spielregeln sind definiert oder werden nur von den dafür vorgesehenen Gewalten angepasst. Für Saubannerzüge oder andere Ausschreitungen sind kein Platz und auch kein Anlass in unserem Rechtstaat vorhanden. An der vergangenen Kantonsratssitzung überwies eine bürgerliche Mehrheit mit 87 zu 83 Stimmen ein Postulat der EDU, welches ein konsequentes Durchgreifen gegenüber Chaoten und Saubannerzügen fordert. Mit der Überweisung brachte der Kantonsrat seinen Willen zum Ausdruck, dass Gewaltmonopol des Staates in jedem Fall durchzusetzen und kein Delikt ungesühnt zu lassen. Wer Menschen verletzt oder willkürlich Sachen beschädigt, hat auf jeden Fall die juristischen Konsequenzen zu tragen. Wer in der Schule den Film Die Welle gesehen hat, weiss um die Wichtigkeit einer konsequenten Rechtsstaatlichkeit. Eindrücklich wird im Film aufgezeigt, welche gefährliche Rolle Mitläufer spielen. Verpasst es eine Gesellschaft, Gewalttätern frühzeitig die rote Karte zu zeigen, dann erhalten solche Elemente immer stärkeren Zulauf. Bei Hooliganismus und Saubannerzügen sind es ebenfalls feige Mitläufer, die dem in der Regel kleinen harten Kern erst seine gefährliche Massen-Dynamik verleihen. Die Frage ist also, durch welche Zeichen und Massnahmen werden solche Mitläufer davon abgehalten, am Wochenende oder am Feierabend das Hirn auszuschalten und gegen die geltende Ordnung zu verstossen. Diese Leute müssen die Gewissheit haben, dass der Chef oder die Angehörigen schon informiert sind, wenn am Montag wieder der Alltag beginnt, und dass ihr Leben nicht in der gewohnten Bahn weitergeht, bis auch der letzte Schaden gesühnt ist. Die Schäden haben nicht andere zu tragen, sondern alleine die Verursacher. Wir sind in der glücklichen Lage, dass in unserem Land Perspektiven für junge Menschen vorhanden sind. Durch klare Regeln und eine lückenlose Strafverfolgung können sicherlich viele von einem «Seich» wie man auf Zürichdeutsch sagt, abgehalten werden. Die Ratslinke bekämpfte das Postulat mit der faulen Ausrede, dass es nicht genug Polizisten und Budget für eine lückenlose Strafverfolgung gebe. Der EVP-Sprecher meinte gar, dass er gegen einen Polizeistaat sei und daher das Postulat ablehne. An die Opfer der Gewaltexzesse dachten die sonst so auf Gerechtigkeit bedachten Moralisten nicht, sondern bekundeten einmal mehr ihren Unwillen konsequent gegen Missstände vorzugehen. Hoffentlich kann mit diesem klaren kantonsrätlichen Verdikt von vergangenem Montag künftig Schlimmes vermieden oder zumindest strikt geahndet werden. Jeder durch falsche Toleranz zugelassene Verletzungs- oder gar Todesfall ist einer zu viel. Gewalt gegen Menschen oder gegen Sachwerte ist unter keinen Umständen tolerierbar. Nutzen wir diesen ordnungspolitischen Schwung, um am 28. Februar auch die Durchsetzungsinitiative zu gewinnen.

noch mehr machen, beispielsweise im Bereich der Überwachung. Das Postulat wurde knapp mit 87:83 überwiesen.

Mehr Kürzungsspielraum

Das Postulat für strengere Richtlinien bei renitenten Sozialhilfebezügern zog Beat Huber (SVP, Buchs) zurück. Gefordert war, bei nicht kooperierenden Sozialhilfebezüger die Beiträge um 35 Prozent kürzen zu können. Der Regierungsrat hat den Druck aus dem Kantonsrat immerhin soweit in die Änderung der SKOS -Richtlinien einfliessen lassen, dass die Gelder nun um bis 30 Prozent gekürzt werden können.

Gefährliches Fahrwasser Leider mehren sich die Anzeichen, dass dieses Konzept, das Kants kategorischem Imperativ entspricht, immer mehr unter die Räder gerät. Alleine schon der Umgang mit der Beweislast in den Fällen, über die wir heute sprechen, zeugt von einer Verluderung des Rechts. Nicht mehr, wer aus einer Tatsache heraus ein Recht für sich ableitet, hat die Tatsache zu behaupten, sondern wer ins Visier der Unia gerät, wird plötzlich beweispflichtig. Man gilt als schuldig bis zum Beweis der Unschuld. Wir geraten in ein gefährliches Fahrwasser. Hier wird es totalitär. Mag eine solche Beweislastumkehr in bestimmten seltenen Fällen noch hingenommen werden, ist das willkürliche Verhalten der Unia, die nur noch die ihr genehmen Regeln beachtet, nicht mehr länger akzeptabel. Nehmen wir nur den Fall der bereits erwähnten der SBB -Durchmesserlinie auf der Baustelle des Bahnhofs Löwenstrasse. Offenbar erhielt Unia Hinweise, dass Lohndumping vorliegen könnte. Anstatt, wie vorgeschrieben, eine Meldung an die zuständige PK zu machen, hat die Unia eine eigene Baustellenkontrolle angeordnet und dabei eine angebliche Lohnunterbietung festgestellt.

Offenbar muss die Unia einen Lohnvergleich im Schnellverfahren durchgeführt haben, denn ein souveräner Lohnvergleich dauert länger als die wenigen Tage, die die Unia brauchte, um eine konkrete Summe zu nennen.

Es muss hier in aller Deutlichkeit gesagt werden: Die Unia ist nicht für die

Überwachung der ave GAV-Bestimmungen zuständig. Das ist Sache der Paritätischen Kommissionen (PK). Es sind auch die PK, die die vertraglichen Konventionalstrafen bei Verletzungen von GAV-Bestimmungen aussprechen. Und diese Sanktionen sind happig: In der Regel sehen ave GAV bei Lohnunterbietungen Konventionalstrafen in der Höhe von mehreren 10 000 Franken vor. Im GAV für das Gipsergewerbe der Stadt Zürich sind beispielsweise 50 000 Franken vorgesehen, zahlbar innert Monatsfrist.

Die Unia hat weder die Kompetenz noch den Auftrag, Baustellenkontrollen, Lohnbuchkontrollen oder Lohnvergleiche durchzuführen. Dieses Vorgehen ist illegal und für einen wichtigen Sozialpartner verwerflich. Schliesslich ist zu bemerken und zu kritisieren, wie leichtfertig sich Unia über das Prinzip der Verhältnismässigkeit hinwegsetzt, das sie in anderem Kontext geradezu für das wichtigste aller wichtigen Rechtsprinzipien hält. Keine Spur von Treu und Glauben! Stattdessen werden Feindbilder aufgebaut und Fronten abgesteckt.

Man bereitet sich auf den Klassenkampf vor. Statt gegen fehlbare Personen wird mit brutaler Härte gegen Unternehmen gekämpft. Ob von einem Arbeitsunterbruch inoder ausländische Stellen betroffen sind, kümmert nicht. Offensichtlich folgt Unia dem Beispiel ausländischer Gewerkschaften, die diese entdeckt haben, dass sich hier ganz neue Formen des Fundraising eröffnen.

Claudio Zanetti

UNGLEICHBEHANDLUNG AUFHEBEN

Eigenständige KESB auch im Bezirk Andelfingen

Eine Parlamentarische Initiative der SVP zur Stärkung der Andelfinger Bezirksstruktur in Sachen KESB ist nun seit über einem Jahr auf der Traktandenliste des Kantonsrates. Zur Debatte über die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen reichte es wegen der Redefreudigkeit bei vorangehenden Geschäften bis jetzt nie. Nun, das ist kein Unglück, im Gegenteil. Durch die Kündigung des unwürdigen KESB -Vertrages durch die Stadt Winterthur hat unser Vorstoss ungewollte Aktualität erreicht. Es besteht jetzt die Gelegenheit, die Gleichbehandlung des Bezirks wieder herzustellen.

Der Bezirk Andelfingen ist ein regulärer Zürcher Bezirk mit eigenen Strukturen und Behörden und keine Verwaltungseinheit von Winterthur. Seine Bürger und Einwohner haben Anspruch auf die gleichen Rechte wie im übrigen Kantonsgebiet.

Betreffend KESB ist das heute klar nicht der Fall, was rechtsstaatlich höchst bedenklich ist. Ausser Andelfingen bilden alle anderen Bezirke ei-

gene Schutzkreise. Bei der Ernennung der KESB haben die Weinländer Gemeinden kein Mitspracherecht. Zuständig ist die Sitzgemeinde Winterthur. Besonders stossend ist, dass bei Rekursen gegen KESB -Erlasse nicht der Bezirksrat Andelfingen erstinstanzlich entscheidet, sondern der Bezirksrat Winterthur. Das sind sicher auch ehrbare Leute. Letztere Behörde hat aber schlicht keine demokratische Legitimation im Weinland. Wir wollen keine fremden Richter.

Näher bei den Betroffenen

Das Argument der zu hohen Kosten ist wenig überzeugend. Die Verwaltungskosten können auch im Bezirk Andelfingen im üblichen Rahmen gehalten

werden. Sie sind ohnehin nur ein Bruchteil im Vergleich zu den Kosten der angeordneten Massnahmen.

Es gibt keinen Grund, den Bezirk Andelfingen als Sonderfall zu behandeln und herabzustufen. Die Ungleichbehandlung muss aufgehoben werden. Damit ist die KESB auch wieder näher bei den Betroffenen und die Arbeit besser. Der Rechtsweg muss durch die eigenen und selbstgewählten Bezirksbehörden sichergestellt werden.

Leider sieht es so aus, dass von den grösseren Parteien einmal mehr nur die SVP die Interessen des Bezirks Andelfingen ernst nimmt. Das ist in diesem Fall so und wird sich schon bald bei der Abstimmung über die Laienrichter ein weiteres Mal bestätigen.

SVP-PAROLEN Volksabstimmung vom 28. Februar 2016

Kantonale Vorlagen

1. Notariatsgesetz (NotG), (Änderung; Reduktion der Grundbuchgebühren) JA

2. Verwaltungsrechtspflegegesetz (Straffung von Rekurs- und Beschwerdeverfahren) JA

3. Kantonale Volksinitiative «Für die öffentliche Bildung (Bildungsinitiative)» NEIN

4. Kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen (Lohndumping-Initiative NEIN

VOLKSBEGEHREN DER SVP

Regierungsrat möchte Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative

Die SVP des Kantons Zürich hat am 15. Oktober 2015 die Volksinitiative «Stopp der Verkehrsbehinderung (Anti-Stauinitiative)» beim Kanton eingereicht. Mit dem Volksbegehren kämpft die SVP gegen immer mehr Staus und Schikanen auf den Zürcher Strassen. Der Regierungsrat hat mit seiner Absicht eines Gegenvorschlages zumindest erkannt, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Die SVP will den Gegenvorschlag genau prüfen.

UNIA

Lohndumping-

Initiative

LESERBRIEF

Den Volkswillen umsetzen!

Mit Befremden muss ich zur Kenntnis nehmen, dass sich eine geistige Elite –bestehend aus Rechtsprofessoren, aktiven und ehemaligen Bundesrichtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und 11 alt BundesrätInnen – für eine Härtefallklausel bei der Ausschaffung von straffälligen Ausländern einsetzt und ihnen somit das Wohl der Delinquenten wichtiger ist als dasjenige der Opfer. Zudem stelle ich fest, dass die Stimmbürger für blöd gehalten werden. Diese haben nämlich im November 2010 mit einer Mehrheit von 52,3 Prozent JA zur Ausschaffungsinitiative gesagt und der Gegenvorschlag des Bundesrates (dieser hätte den Richtern wieder einen grossen Ermessensspielraum bei der Strafzumessung bzw. des Landesverweises gegeben) wurde in allen Kanton abgelehnt! Aufgrund dessen ist klar, was eine Mehrheit der Stimmberechtigten will, nämlich die Ausschaffung derjenigen

AusländerInnen, die (zum wiederholten Mal) straffällig wurden oder werden, und vor allem will der Souverän keine Härtefallklausel bzw. «Täterschutzklausel» (Bonmot von Toni Brunner). Weil die Durchsetzungsinitiative Präventivwirkung hat, wird mit deren Annahme die Sicherheit für die Bevölkerung wieder steigen. Zudem müssen die Täter nach der Haftverbüssung die Schweiz verlassen, wovon wiederum die Steuerzahler profitieren, denn die Ausgewiesenen werden somit auch keine Sozialhilfe beziehen. Geradezu abenteuerlich sind die Fallbeispiele, welche die Gegner der Durchsetzungsinitiative den Zuschauern des gebührenfinanzierten Schweizer Staatsfernsehens in div. Sendungen erzählen. Frau Sommaruga konstruiert den Fall eines Schweizers und eines Secondos, welche nach dem Ausgang, in angetrunkenem Zustand, auf dem Nachhausweg mit Gewalt in

LESERBRIEF

ein Püntenhäuschen einsteigen und dort schlussendlich ein Fahrrad entwenden. Gemäss der Justizministerin müsste der Secondo, als Ersttäter mit dem in der Durchsetzungsinitiative enthaltenen Deliktkatalog, des Landes verwiesen werden. Die Bundesrätin weiss offensichtlich nicht, dass jeder Richter einem angetrunkenen Täter für seine begangene Tat (ausser im Strassenverkehr) mildernde Zustände gewähren und möglicherweise von einer Strafe absehen wird. Ich wünschte mir, dass die Classe politique – gemeint sind alle Bundesparlamentarier ausser denjenigen der SVP, der Lega und Thomas Minder – die Sorgen und Ängste der Schweizer Bevölkerung im direkten Kontakt wahrnehmen und sich nicht nur an den mehrheitlich linken Medien orientieren.

Rolf Sturzenegger, Hagenbuch

ZB. Der Regierungsrat des Kantons Zürich lehnt die Volksinitiative hauptsächlich aus formalen Gründen ab. Das Komitee der Anti-Stauinitiative nimmt jedoch mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Regierungsrat materiell auf das Anliegen der Volksinitiative eingetreten ist und einen Gegenvorschlag unterbreitet, der dem Sinn und Geist der Initiative entspricht. Der Regierungsrat anerkennt den Handlungsbedarf im Bereich des Strassenverkehrs und unterstreicht dessen grosse volkswirtschaftliche Be-

deutung für den Kanton Zürich. Die Vertreter der SVP-Kantonsratsfraktion werden anlässlich der Kommissionsberatung den Gegenvorschlag des Regierungsrats vertieft prüfen.

Anschliessend entscheidet das Initiativkomitee, ob das Volksbegehren aufrecht erhalten bleibt und zusammen mit dem Gegenvorschlag zur Abstimmung gebracht wird. Bei einem allfälligen Rückzug der Initiative untersteht der Gegenvorschlag dem obligatorischen Referendum.

LESERBREIF

Durchsetzungsinitiative: Um was geht es?

Recht setzen – Frei bleiben

Vor über 5 Jahren wurde die Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer von Volk und Ständen angenommen. Und dies wie bei der heutigen Durchsetzungs-Initiative gegen alle anderen Parteien, Verbände und Organisationen.

So ist es leider auch nicht verwunderlich, dass der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments die Initiative bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt haben. Kurzerhand verpackte die damalige Verlierer-Koalition aus SP CVP und FDP die Vorlage mit der sogenannten «Härtefallklausel». So soll es auch in Zukunft möglich sein, mehrfach strafffällig gewordene Ausländer im Einzelfall zu beurteilen bzw. dafür zu sorgen, dass sie nicht automatisch des Landes verwiesen werden.

Dies hat zur Folge, dass pro Jahr nur 500 kriminelle Ausländer die Schweiz verlassen müssen. Bei einer wortge-

treuen und vom Volk so beschlossenen Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative wären es gegen 10 000 Wegweisungen – 20 x mehr! Unsere Gerichte finden leider immer wieder neue Ausnahmen, damit ausländische Gewalttäter hierbleiben können. Nur mit einem JA von Volk und Ständen am 28. Februar 2016 zur Durchsetzungs-Initiative können kriminelle Ausländer endlich, ohne Wenn und Aber, ausgeschafft werden. In diesen Bereich fallen Mord, Raub, Vergewaltigung etc., also alles schwere Delikte. Aber auch Wiederholungstäter, die z.B. Körperverletzung, Einbruch oder sich an einer kriminellen Organisation beteiligen, müssen die Heimreise antreten. Dadurch gibt es weniger Verbrechen von Ausländern, weniger Kosten für Polizei, Gerichte und Gefängnisse – dafür mehr Sicherheit für alle! Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

Genug ist genug! Wenn 57,7 Prozent der Tötungsdelikte, 61,3 Prozent der Vergewaltigungen und 73 Prozent der Einbruchsdiebstähle von Ausländern begangen und so pro Jahr über 730 Millionen Franken an Kosten in den Gefängnissen von uns Steuerzahlern aufgewendet werden müssen, stimmt in diesem Staate schon lange nichts mehr. Linksgefärbte Sozialgelehrte, schöngeistige Mittepolitiker und liberale Schwätzer missachten in noch nie dagewesener Art und Weise den Volkswillen. So nicht! Setzen Sie am 28. Februar 2016 ihr Stimmrecht ein – der Freiheit und unserer Heimat zuliebe. Sagen Sie mit mir JA zur Durchsetzungs-Initiative der Schweizerischen Volkspartei und schaffen Sie damit klare Verhältnisse, wenn es darum geht, wer bei uns bleiben darf und wer eben nicht – herzlichen Dank!

Bernhard Diethelm, Vorderthal SZ

Im Jahre 2010 wurde mit deutlicher Mehrheit von Volk und Ständen die Ausschaffungsinitative angenommen. Dabei wurde das Parlament verpflichtet ein Gesetz zu verabschieden, das dem neuen Verfassungsartikel zu entsprechen hat. Hintergrund war, dass kriminelle Ausländer bei gewissen Strafdelikten automatisch ausgeschafft werden (ohne richterliches Ermessen). Gleichzeitig wurde auch ein vom Parlament bearbeiteter Gegenvorschlag vom Volk und allen Ständen abgelehnt. Dieser hätte vorgesehen, dass kriminelle Ausländer erst ab einer bestimmten Strafdauer abgeschoben werden. Auch könnten Richter eine Einzelfallprüfung durchführen, um Ausländer bei «schwierigen Umständen» etc. von der Ausschaffung zu verschonen. Mit dieser Schlaumeierei hätte theoretisch jede Ausschaffung verhindert werden können, ganz nach dem Willen des entsprechenden Richters. Von dieser Praxis wollte Volk und Stände nichts wissen und lehnten den Gegenvorschlag ab. Und dies mit gutem Grund: Jahrelange Erfahrungen haben gezeigt, dass unsere Richter mit den Tätern sehr gerne Milde walten lassen und statt einer Gefängnisstrafe. Selbst wenn ein Freiheitsentzug ausgeprochen wurde, wurde so gut wie nie der gesetzliche Rahmen ausgeschöpft. Meistens wurde bloss die Mindeststrafe verhängt, sodass die Kriminellen schon bald wieder auf freiem Fuss waren. Dass dabei viele Wiederholungstäter wurden, verwundert kaum. Unsere Justiz, geprägt durch einen Kuschelkurs, schreckt keinen Kriminellen ab. Selbst in den luxuriös gebauten Gefängnissen, wird ihnen kaum «eine Lektion erteilt». Dass

dabei viele Opfer das restliche Leben von der Tat gezeichnet sind, wird kaum in Betracht gezogen. Wie kommt es dazu? Unsere Richter sind überdurchschnittlich rot-grün angehaucht sind. Ein sehr grosser Anteil von ihnen gehören der SP oder den Grünen an. Die linke Ideologie ist fest eingebrannt. Wenn man immer in den gleichen Kreisen unterwegs und nie mit der harten Seite konfrontiert war, wird einem auch nie bewusst, wie schlimme Auswüchse die Ausländerkriminalität angenommen hat. Oftmals gehen die Gutmenschen so weit, dass sie sogar die Opfer für die Tat verantwortlich machen (Frau war zu knapp bekleidet, der junge Mann machte einen rassistischen Spruch, dieser hat provoziert). Immer sprechen sie von Menschen- und Grundrechte. Aber die Opfer dürfen nicht mehr ihre Meinungen äussern oder sich kleiden wie sie wollen? Die linke Heuchlerei und Doppelmoral ist mehr als nur entlarvend. Da die Richter somit nicht im Stande waren und sind, für Gerechtigkeit zu sorgen, war die Ausschaffungsinitiative von Nöten. Jedoch war schon bald klar, dass die Initiative nicht so umgesetzt wird, wie sie vom Verfassungsartikel verlangt wird. Den Herren Stände- und Nationalräten war eben die unbeliebte Initiative nicht recht. Die SVP wurde misstrauisch und reichte die Durchsetzungsinitiative ein. Diesen Monat, am 28. Februar 2016 nimmt das Volk dazu Stellung. Im Gegensatz zur Ausschaffungsinitiative muss kein Gesetz mehr ausgearbeitet werden. Wer den gesunden Menschenverstand gebraucht, kann dieser Initiative nur zustimmen.

Raffael Fretz, Küsnacht

DURCHSICHTIGER ABRECHNUNGS-VERSUCH MIT KESB-KRITIKERN

Fall Flaach: Weisswäscher am Werk

«Wer die Ressourcen der Kesb knapp hält, ist mitverantwortlich», so lautet die Quintessenz von Zürichs Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) zur vor Jahresfrist traurige Tatsache gewordenen Kindstötung in Flaach im Zürcher Weinland.

Wahrhaftig, eine Erstaunen auslösende Argumentation der verantwortlichen Regierungsrätin. Sie ist nicht unbedingt geeignet, das Vertrauen in die in den «Fall Flaach» verwickelten «Fachleute» der Kinderschutzbehörde Kesb zu stärken. Sie erscheint eher als halbbatziger Versuch, festgestellte Verantwortung, festgestellte Schuld auf andere abzuwälzen: auf angeblich knausrige Gemeindebehörden und auf an sparsamem Umgang mit Steuergeldern bedachte Bürger.

Machtdemonstration

Vielsagend ist auch das Bild von Frau Regierungsrätin Jacqueline Fehr zu ihrem grossen, die erwähnten Anklagen in die Welt setzenden Interview in der SonntagsZeitung (31. Januar 2016). Sie präsentiert sich dort in der herrischen Haltung einer zu allem entschlossenen Generalin, die ihre Truppen eben gerade ins blutige Geschehen kommandiert hat. Sie wird wohl einwenden, keinen Einfluss auf die Bildauswahl gehabt zu

haben. Dennoch illustriert die möglicherweise von der Redaktion getroffene Bildwahl trefflich, welche Wirkung ausgegangen ist von Art und Inhalt der von ihr so demonstrativ selbstherrlich vorgetragenen Rechtfertigung ihrer Kesb-Untergebenen. Es sei, erfährt die Öffentlichkeit, seitens der am tragischen Geschehen beteiligten «Fachleute» alles korrekt, regel- und gesetzeskonform abgelaufen. Dass die inzwischen selbst aus dem Leben geschiedene Mutter – wie nachträglich gestützt auf psychiatrischer Gutachten beteuert wird – an einer sehr selten auftretenden, äusserst schwierig erkennbaren Krankheit gelitten haben soll, soll die Öffentlichkeit vom seinerzeitigen Vorgehen der für den «Fall Flaach» zuständigen «Fachleute» offensichtlich ablenken. Wohl wissend, dass solche Verbreitung beschönigender Rechtfertigungen, nahezu alle Journalisten von jeglicher «Lust zum Hinterfragen» Abstand nehmen lässt, wenn sie von einer profilierten Linken ausgehen.

DIE BEVÖLKERUNG MUSS ENDLICH ERNST GENOMMEN WERDEN

Was geschah – und wie geschah es?

Rufen wir den Ablauf der dramatischen, schliesslich traurig ausgehenden Ereignisse kurz in Erinnerung:

Anfang November 2014 wurden die Eltern der in der darauffolgenden Neujahrsnacht getöteten Kinder beide verhaftet. Der Mann stand unter dringendem Betrugsverdacht. Die Frau wurde der Mittäterschaft verdächtigt. Dass dann, wenn Eltern verhaftet werden, sofort Lösungen für die Kinder dieser Eltern getroffen werden müssen, ist nachvollziehbar und nicht zu kritisieren. Zu kritisieren ist indessen, dass die damals handelnden «Fachleute» bis heute nie begründet haben, warum das Angebot der Grosseltern, beide Kinder des verhafteten Ehepaars bei sich aufzunehmen, von der Kesb kommentarlos ausgeschlagen worden ist. Obwohl der Grossvater – seinerzeit Careteam-Leiter für die Angehörigen der Opfer der bei Halifax abgestürzten Swissair-Maschine – seine Fähigkeiten angesichts der Bewältigung sehr schwie-

Unwürdige Flüchtlingszuteilung an Gemeinden

Im Oktober letzten Jahres hat der Regierungsrat aufgrund der hohen Anzahl von Asylbewerbern die Verteilquote von 0,5 auf 0,7 Prozent der Einwohner, erhöht. In die Einwohnerzahl gehören anerkannte Flüchtlinge, jedoch nicht die vorläufig Aufgenommenen. Das heisst aber, je mehr anerkannte Flüchtlinge wir haben, desto höher wird die Zahl der aufzunehmenden Asylbewerber.

Therese Schläpfer Gemeindepräsidenten Hagenbuch

Medienberichten und eigenen Erfahrungen zufolge wird der Platz für die Unterbringung der Flüchtlinge langsam aber sicher knapp. Günstiger Wohnraum ist, nicht zuletzt auch wegen der Personenfreizügigkeit, rar. Privatpersonen sind praktisch keine bereit, Flüchtlinge aufzunehmen. Zivilschutzanlagen und Jugendherbergen werden belegt und Kirchen umgebaut. Trotzdem der Grossteil der Flüchtlinge islamischen Glaubens ist, habe ich noch nie gehört, dass in einer Moschee Flüchtlinge untergebracht werden. Wo bleibt da die Solidarität unter den Muslimen? Die fehlt ebenfalls bei den muslimischen Ländern im arabischen Erdteil.

Unwürdiges Vorgehen des Sozialamtes Vom Sozialamt des Kantons Zürich wurde unsere Gemeinde am 14. Januar informiert, dass wir aufgrund der Berechnung per 28. Januar eine Person mehr zugeteilt bekommen werden. Die Berechnung ergibt einen Anteil von 0,784 Personen. Die Rechtsmittelbelehrung welche eine Aufrundung auf 1 rechtfertigt, ist nicht auffindbar. Zwei Wochen sind recht kurz, um eine kleine Wohnung oder ein Zimmer zu finden. Deshalb bat die Gemeinde das kantonale Sozialamt, den Flüchtling erst zu bringen, wenn wir die Bestätigung einer Bleibe hätten. Das interessierte niemanden.

Im Gegenteil: in rüdem Ton wird uns in einer Mail angekündigt, dass der Flüchtling so oder so – wie eine Ware – einfach vor das Gemeindehaus gestellt wird:

Bitte nennen Sie uns die Zuweisungsadresse und die Uhrzeit, damit die Verfügung gemacht werden kann.

Ohne Ihre Rückmeldung werden wir auf dem Zuweisungsfax als Treffpunkt das Gemeindehaus nennen und die Zuweisungszeit auf 10.00 h fixieren.

Solcher Befehlston von Beamtenseite ist nach meiner Meinung einer Demokratie nicht würdig.

Dass unsere Gemeinde die letzten fünf Jahre eine Person mehr als die Vorschrift besagt, aufgenommen hat, interessierte auch niemanden. Es gäbe viele Gemeinden, welche mehr Personen aufnahmen, als vorgeschrieben war. Also wird die Gutmütigkeit bestraft.

Was bringt die Zukunft?

Der Flüchtlingsstrom reisst nicht ab. Sobald es wärmer wird, werden sich noch mehr auf die Reise machen. Wenn die Zuteilungsquote erschöpft ist, braucht es von unserer Schweizer Regierung die Änderung einer Quotenzahl und das Problem ist für sie gelöst. Ausbaden können es die Gemeinden und die Bevölkerung.

Der Steuerzahler kann die ganzen Kosten tragen. Die wenigsten Flüchtlinge können sich selber finanzieren. Sie sind ausbildungsmässig nie auf unserem Stand. Einfache Jobs gibt es immer weniger. Die Aussage, dass eine Arbeitsstelle für die Integration der Flüchtlinge am besten sei, stimmt an und für sich. Ich kann mir aber leibhaft vorstellen, dass es auch arbeitslose Schweizer oder sesshafte Ausländer gibt, welche auch gerne wieder eine Stelle hätten. Unsere Gesetze richten sich nach der linken Ideologie der Gleichheit. Folglich müssen alle hier lebenden Menschen in den Genuss unseres erarbeiteten Wohlstandes gebracht werden, ohne je eine Leistung dafür erbracht zu haben. Die meisten haben ein Trauma und müssen psychisch betreut werden, was oft auch ein Grund ist, dass sie nicht arbeiten können. Sie haben ganz andere Werte als wir und sind (ausser den Handys natürlich!) unseren hochtechnisierten Alltag nicht gewohnt. Die Kinder werden in den Herkunftsländern ebenfalls ganz anders erzogen als hier. Das ist mit unserer Schule oft nicht vereinbar. Sie finden sich nur schwer zurecht. Ein unerschöpfliches Potenzial für die teure Betreuungsindustrie und die schulischen Spezialprogramme!

Für den Steuerzahler eine enorme finanzielle Belastung.

riger Lebensumstände bereits unter Beweis gestellt hatte.

Keine Gesetze verletzt Zugegeben: Es gibt kein Gesetz, das überlegte Zusammenarbeit mit den Grosseltern gefordert hätte. Ob die schnöde Kontaktverweigerung aber menschlich richtig, dem eingetretenen Geschehen angemessen war, ist zu bezweifeln.

Zusagen, aber kein Gesetz. Die Aufhebung dieser Zweigstelle bewirkte indessen, dass selbst die Behörden nicht aufmerksam wurden auf die sich dramatisch zuspitzende Lage.

Was kann getan werden?

Wenn der Bundesrat dafür einstehen würde, das Asylgesetz wie es schwarz auf weiss dasteht, anzuwenden, würde die Zahl der Asylbewerber massiv verringert.

Der Bundesrat weiss dass:

eritreische Wehrdienstverweigerer

Wohlstandsimmigranten und

Asylanten aus sicheren Drittstaaten nicht aufgenommen werden müssen.

In der Praxis erhalten aber viele Menschen Asyl, welche einfach ein besseres Leben wollen. Das ist ihnen nicht zu verdenken, nimmt aber den echt schutzbedürftigen Menschen den Platz weg. Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration, hat in den letzten Tagen immer wieder verkündet, dass die Situation der Asylbewerber mit Status F (vorläufig aufgenommen), welche schon lange in der Schweiz sind, unbefriedigend sei.

Arbeitgeber scheuen sich, sie einzustellen, weil ihr Status eine Unsicherheit darstelle. Diese Aussage ist besorgniserregend! In der Schweiz leben momentan 25 000 Asylbewerber mit diesem Status. Im Kanton Zürich sind es 5599. Rund die Hälfte davon sind 7 Jahre oder länger hier.

Wird nämlich ihr Status in eine Niederlassung B umgewandelt, zählen diese nicht mehr in die Quote der 0,7 Prozent. Das bedeutet, dass mit einer Änderung schlagartig ein paar tausend Asylbewerber mehr aufgenommen werden können.

Ausserdem werden sie dann künftig zur Einwohnerzahl gerechnet, welche ausschlaggebend auf die Aufnahmequote ist.

Mit diesem Trick müssen die Gemein den – ohne Erhöhung der Aufnahmequote – mehr Flüchtlinge aufnehmen, weil die neu geschaffenen «B»-Flüchtlinge dann nicht mehr für das Kontingent zählen, aber sicher nicht sofort einen Job haben werden und deshalb weiterhin der Fürsorge zur Last fallen.

Lieber Bundesrat – bitte unterbinde solche «Buebetrickli» und stehe endlich für das Volk ein!

Die Mutter wurde wenige Tage nach ihrer Verhaftung – vom Verdacht entlastet – wieder nach Hause entlassen. Mit dieser Entlassung trat die verhängnisvolle Entwicklung in ihre Endphase. Der Mutter (und der von dieser beigezogenen Anwältin) wurde beschieden, die in einem Heim untergebrachten Kinder würden nicht einfach wieder entlassen. Dafür sei ein Gesuch zu stellen. Dies geschah auch. Und es existiert kein Gesetz, das den «Fachleuten» die «beförderliche Behandlung» des eingegangenen Gesuchs befohlen hätte. Ebensowenig existieren gesetzliche Verpflichtungen, unter was für zeitlichen Umständen die Mutter über den abschlägigen Entscheid zu dem Gesuch hätte informiert werden müssen. Es wurde formell also kein Gesetz verletzt, als die «Fachleute» die in immer stärkere Erregung geratende Mutter wochenlang auf Antwort warten liessen. Und dass der Entscheid schliesslich erst am 20. Dezember, kurz vor Kesb-Schalterschluss, unmittelbar bevor die Kesb«Fachleute» ihren Jahresend-Urlaub antraten, der Mutter übermittelt wurde, hat formell auch kein Gesetz verletzt. Selbst die Tatsache, dass die zehntägige Einsprachefrist für die Mutter auslief, bevor die Kesb-Funktionäre ab dem 5. Januar wieder in ihren Büros auftauchten, war streng rechtlich kein Gesetzes-Verstoss – sie hat aber ziemlich direkt in die Katastrophe geführt. Dass die Mutter, als niemand mehr ihre Telefon-Hilferufe überhaupt abnahm, in höchste Panik getrieben wurde, hat – auch wenn dabei kein Gesetz verletzt wurde – wohl entscheidend zur dann eingetretenen Katastrophe beigetragen. Die nur wenigen Eingeweihten bekannte Tatsache, dass die Kesb ihre dem Hauptbüro in Winterthur unterstellte Zweigstelle in Wohnortsbezirk der laufend gefährlicher ihre Fassung verlierenden Mutter aufgehoben worden war, verletzte zwar einmal abgegebene Kesb-

Von der eingereichten Beschwerde erfuhr man zu Flaach erst, als sich zum Erstaunen aller der Winterthurer Bezirksrat – gegenüber den Umständen des Falles nicht im entferntesten im Bild – als zuständige Rekursinstanz erklärte, nicht der Bezirksrat im eigenen Bezirk. Nicht informiert und keinen der sich im Weihnachtsurlaub befindenden Kesb-Verantwortlichen erreichend, konnten die Winterthurer nichts anderes tun, als den materiellen Entscheid zur Beschwerde in den Januar zu verschieben. Dann allerdings war es zu spät…

Paragraphen-orientiert oder menschlich?

So eifrig die Justizdirektorin betont, es sei im «Fall Flaach» gegen keinen Paragraphen irgendwie verstossen worden, so bewusster wird es jenen, die nahe am Geschehen waren, in welch geradezu fürchterlichem Ausmass die Funktionärs-Arroganz die um einen rechtzeitigen Entscheid geprellte Mutter zur Weissglut getrieben hat. Das wird von keinem Paragraphen verurteilt – ruft aber der Frage: Besteht die Welt eigentlich bloss aus Paragraphen?

Neuerdings lassen einige Kesb-Verantwortliche gewisse Bereitschaft erkennen, den Gemeinden, die mit schwierigen Sozialfällen zu kämpfen haben, künftig etwas mehr Informationen zukommen zu lassen. Gleichzeitig betonen sie aber dezidiert, dass Entscheide – auch solche mit dramatischen finanziellen Konsequenzen – auch in Zukunft allein von ihnen, von ihnen als «Fachleuten» kompetent getroffen werden könnten und dürften. Wenn es ums Entscheiden geht, haben die «Deppen vom Dorf» zu schweigen!

Solange solche Funktionärs-Arroganz das alleinige Sagen in der Sozialfürsorge hat, solange den Gemeinden bloss die Rolle der stumm – oder allenfalls auch zähneknirschend – zum Bezahlen aller Kosten Verurteilten bleibt, werden weitere tragische Fälle, wie in Flaach einer Tatsache geworden ist, kaum lange auf sich warten lassen. Der Freitags-Kommentar vom 5. Februar 2016, von alt Nationalrat Ulrich Schlüer, Verlagsleiter «Schweizerzeit»

Fadegrad

Der Besuch der alten Dame

Am letzten Sonntag wollte ich im Schauspielhaus Zürich Dürrenmatts bekanntes Theaterstück «Der Besuch der alten Dame» besuchen. Um herauszufinden, bis wann das Stück dauert, suchte ich die Internetseite des Schauspielhauses auf. Ich staunte nicht schlecht, als ich dort an prominenter Stelle einen dringenden Aufruf zur Ablehnung der Durchsetzungsinitiative mit einem Hinweis auf eine entsprechende Homepage vorfand. Darunter folgt die ganze Leier von den Menschenrechten bis zur Zweiklassengesellschaft. Das Schauspielhaus ist eine Institution mit ständig sinkenden Zuschauerzahlen, die Auslastung liegt inzwischen bei nahezu 50 Prozent. Nur dank zig Millionen Steuergeldern, nicht zuletzt auch mit Steuerfranken von SVP -Wählern, die der angeprangerten Vorlage ganz anders gegenüberstehen, kann sich das Theater überhaupt über Wasser halten. Mit entsprechender Laune begab ich mich in den Pfauen am Zürcher Heimplatz, in der Hoffnung, dass ich wenigstens auf der Bühne von linker Propaganda verschont würde. Doch weit gefehlt: Vor Beginn des Stücks, noch bei geschlossenem Vorhang, trat ein junger Deutscher in trendig verwaschenen Jeans und einem in der linken Szene so beliebten Künstlerbart auf die Bühne. Er verlas eine Botschaft des Schauspielhauses, dass man vor jeder Vorstellung eine Geschichte eines Flüchtlings vorlese. Das Schauspielhaus betrachte es nämlich als seine Aufgabe, die Willkommenskultur gegenüber den Millionen von Flüchtlingen zu stärken. Darauf folgte eine makabre Schilderung über einen ertrinkenden Eritreer. In der Stadt Zürich kann man der linken Indoktrinierung kaum mehr entkommen. Sie dringt in sämtliche öffentlichen Institutionen ein: in die Schulzimmer der Primarund Sekundarschulen, in die Uni, in die pädagogische Hochschule, ins Opernhaus, in die städtischen Museen und jetzt auch noch auf die Bühne des Schauspielhauses. An den Veranstaltungen, wo die Stadt ihre Gelder fliessen lässt, wird jeder Zuschauer ungefragt auf die richtige Linie eingepeitscht. Neuerdings geht man sogar so weit, dass man den Besuchern konkrete Abstimmungsempfehlungen mit auf den Weg gibt. Ich sehe übrigens in der von Friederike Wagner gespielten «alten Dame» Parallelen zu Corinne Mauch, Stadtpräsidentin von Zürich, und zwar sowohl optische wie auch handlungsbezogene. Dürrenmatts Theaterstück handelt von den Einwohnern des hochverschuldeten Städtchens Güllen, die ihre Seele an eine alte Dame verkaufen, um durch sie wieder zu Geld zu kommen. Auch Zürichs «alte Dame» und ihre Gefolgschaft erkaufen sich mit direkten Subventionen an ihre Interessenvertreter deren Unterstützung und fordern danach ihren politischen Tribut dafür.

Zentrifugaler Leerlauf: Gedanken schweifen in die Ferne

Zwischen Stau und Leerlauf – so könnte man gelegentlich die Arbeit im Zürcher Gemeinderat charakterisieren: Ausgeufert sind die Sitzungen auch schon, derzeit herrscht aber Leerlauf: Da gibt es Sitzungen mit wenig Gehalt, manchmal fallen sie ganz aus. Der Stau liegt dann bei den Weisungen, die nicht durch den Engpass der Kommissionen kommen. Da werden, um die Leere zu überbrücken, die Gedanken sinnvoll von der Sitzung in die Ferne schweifen.

Bernhard im Oberdorf

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«Warum denn in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah», so heisst es. Doch: «Wenn die Leere ist so nah, dann müssen die Gedanken in die Ferne schweifen.» So herrschte an diesem Abend wieder einmal die Leere –obschon es ökologisch hätte sein sollen – mit zentrifugaler Wirkung für die Gedanken.

Leerlaufende Traktanden… Die einzige Weisung war jene zum Umwelt- und Gesundheitsschutz: Für den Ersatz von fossilen Heizungen durch erneuerbare Systeme sollen in einem Pilotprojekt Desinvestitionsprämien geleistet, also Wegwerfprämien gewährt werden.

Dieser Ansatz zur Substanzvernichtung fand eine knappe Mehrheit. Im nächsten Atemzug wurde von Links der Feldzug gegen Palmöl und Palmfett eingeleitet – von wegen Belastung durch Brandrodungen in vielen Ländern des Südens: Als ob die Stadt hier Entschei-

SVP WINTERTHUR

dendes bewirken und dies ihre Aufgabe sein sollte. Auch ein Vorstoss zur früheren morgendlichen Öffnung des Flussbades an der Limmat war – ironisch gesagt – spielentscheidend. Für eine Stunde mehr Flussbadi – die eine Mehrheit fand – wird ausladend debattiert.

Ein Postulat aus den SVP-Reihen zur «Schaffung eines transparenten Schlüssels zur Klärung des Eigenfinanzierungsgrades von Kulturinstituten» zielte, im Zusammenhang mit der Fraktionserklärung der SVP zur Mittelverschwendung im Schauspielhaus, in die rechte Richtung.

Der Postulant Daniel Regli löste mit seinem Votum – unter präziser Ausschöpfung seiner Redezeit – einen Rattenschwanz an Wortmeldungen aus, und das war’s dann auch; je weniger Substanz auf der Traktandenliste steht, desto länger wird geleiert, auch wenn die SVP wieder alleine für ihren Vorstoss stimmte.

…und weiterführende Gedanken Vorausgegangen war der Ratsitzung eine persönliche Erklärung, die den Horizont etwas weiter fasste: Im Rückblick auf eine Kurdendemonstration vor dem türkischen Konsulat wurde thematisiert, dass die Türkei im eigenen Land gegen

Scharfe Kritik des «Bericht zur Steuerung der Sozialkosten»

Der Bericht zur Steuerung der Sozialkosten des Büro BASS konstruiert einen Zusammenhang zwischen der hohen Sozialhilfequote und der hohen Fallbelastung der Mitarbeiter. Das resultiert in der grotesken Forderung, dass dem massiven Personalzuwachs der letzten Jahre ein noch stärkerer Personalausbau folgen solle. Die Kosten würden so weiter steigen und nicht sinken, denn die Verwaltung schafft sich ihre Arbeit selber.

SVP Winterthur. Lediglich in der Forderung nach mehr Kontrolle ist die SVP einverstanden. Schon seit Jahren würde die SVP gerne Sozialdetektive einsetzen, um Missstände systematisch zu beseitigen. Weiter stellt der Bericht die Forderung auf, die Sozialkosten sollen «fair» im Kanton verteilt werden. Im Klartext heisst das, dass die Steuerzahler in anderen Gemeinden die Sozialfälle der Stadt Winterthur finanzieren sollen. Damit wird kein einziges Problem gelöst, sondern lediglich auf andere Schultern verteilt. Nichts ist einfacher als zu fordern, ein anderer solle die Rechnung für die eigenen Auslagen übernehmen. Der Bericht schlägt generische Massnahmen vor, die für eine beliebige andere Stadt

auch so formuliert werden könnten. Derweil berichtet die Presse, dass Mitarbeiter des Sozialdepartements während der Arbeitszeit für eine eritreische Familie Ferien in derer Heimat organisieren und mit Steuergeld Flugtickets finanzieren (Weltwoche Nr. 3/16). Dies ist ein Einzelfall, der für die verschwenderische Usanz im Sozialdepartement steht. Doch zu solcherlei Vorkommnissen schweigt der Bericht.

Die SVP wirft dem Stadtrat vor, den Auftrag für den Bericht so formuliert zu haben, dass die echten Missstände nicht fokussiert werden. Und das Büro BASS hat daraus ein Gefälligkeitsgutachten für das Sozialdepartement gemacht.

LESERBRIEF

Geschichtslügen

Gemäss Tages-Anzeiger vom 5. Februar 2016 verbreiten die Historiker Philipp Sarasin und Svenja Goltermann am Historischen Seminar der Universität Zürich auf einer neu gegründeten Onlineplattform «Geschichten der Gegenwart». Der präzise Begriff für solche Darstellungen lautet allerdings: «Geschichtslügen». Aus dem Artikel geht auch hervor, dass die Deutsche Goltermann die Plattform benutzt, um Anschuldigungen gegen die «Weltwoche» in Umlauf zu bringen. Bekanntlich hat das Magazin im Oktober 2014 veröffentlicht, dass Sarasin seiner ehemaligen Geliebten und jetzigen Partnerin Goltermann zu ihrem Lehrstuhl am eigenen Seminar verholfen hat.

Auch wenn vermerkt wird, dass die Plattform privat finanziert wird, stellt

die Kurden vorgeht. In der Tat ist das Verhalten anderer Machthaber für die Schweiz und Zürich von Bedeutung: wegen den Flüchtlingsströmen, die sich auch noch auf uns zubewegen, und der Gefahr, die vom «IS» ausgehend auch in unseren Gefilden zur grossen Bedrohung werden könnte.. Klar ist aus strategischer Sicht, dass es mit dem «IS» zu Ende wäre, wenn dessen Gravitationszentrum in Syrien und im Irak ausradiert würde. Dazu braucht es aber auch Bodentruppen –und die einzigen, die es derzeit gibt, sind die Peschmerga der Kurden. Und just die Kurden werden von der Türkei – aus machtpolitischem Kalkül – angegriffen: damit wird der Sicherheit in der Welt schwer geschadet.

Ohrenbetäubendes Schweigen Auch die Bombardierungen von Russland, welche nicht den «IS», sondern andere Kräfte, die gegen Assad ins Feld ziehen, im Visier haben, werden zwar von den USA und Deutschland kritisiert, sonst schweigt aber die pazifistische Öffentlichkeit dazu; dies obschon es gerade die jüngsten russischen Bombardierungen sind, welche neue, gewaltige Flüchtlingsströme auslösen. Und um die EU unter Druck zu setzen, droht Präsident Erdogan soeben gar in inoffi-

ziellen, aber gut dokumentierten Verlautbarungen, die Schleusen der Flüchtlings zu öffnen – zulasten von Europa und der Schweiz.

Das Problem des «IS» und das Flüchtlingsdrama wäre wohl kaum so dominant, wenn es schon vor fünf Jahren eine humanitäre Intervention in Syrien gegeben hätte, mit der ein Kriegsverbrecher und sein Clan von der Macht gejagt worden wäre. Doch dies hatte die russische Vetodrohung im Sicherheitsrat verhindert.

Und niemand wollte sich, wie bei der Intervention im Balkankrieg, wieder der Kritik einer militanten Pazifisten Szene aussetzen.

Bemerkenswert ist, dass nun, da Russland sehr einseitig für den Machterhalt eines Kriegsverbrechen begehenden Regimes auf den Plan tritt, diese Intervention – die das Gegenteil von humanitär ist – von den Pazifisten weitgehend schweigend zur Kenntnis genommen wird.

Dieses Schweigen ist desto ohrenbetäubender, als die russischen Angriffe –im Gegensatz zu den präzisen, auf Vermeidung unnötiger Verluste ausgelegten im Balkan-Krieg – zentral die Zivilbevölkerung im Visier haben.

Unfassbar ist, dass dieses Drama eine Folge von Männerbünden ist, die auf Kosten der Bevölkerung ihre eigene Macht erhalten wollen. Wer kann sie da noch verstehen, die Putin-, Assadund Erdogan-Versteher in helvetischen Reihen?

LESERBRIEF

Das Tessin nicht «links» liegen lassen!

Aus freundeidgenössischer Rücksicht auf den Kanton Tessin befürworte ich als Aargauer entschieden den Bau einer zweiten Röhre für den privaten Verkehr durch den Gotthard.

Ein Nein, wie es die politische Linke propagiert, würde nämlich für drei Jahre die totale Schliessung des Strassentunnels durch den Gotthard bedeuten. Der Autoverkehr müsste umständlich auf die Bahn verladen werden oder hätte zeitaufwendige Umwege in Kauf zu nehmen.

Nein, werte Miteidgenossen, so darf das Tessiner Volk im 21. Jahrhundert nicht «links» liegen gelassen werden. Föderalismus heisst Rücksicht auf Minderheiten im Land nehmen.

Und die Tessiner pochen nun einmal mit überwiegender Mehrheit und völlig zu Recht auf eine direkte, ganzjährige Strassenverbindung mit der deutschen Schweiz.

SVP der Stadt Zürich

sich für die Steuerzahler schon die Frage, ob die erwähnten Professoren mit den fetten Honoraren ausgelastet sind oder eben einen Teil ihrer Zeit für zweckfremde Tätigkeiten einsetzen. «Wer», so frage ich mich, «überwacht eigentlich diese Leute bezüglich Arbeitsintensität, wissenschaftlicher Qualität und Kostenverlauf?» Im Kanton Zürich muss der Regierungsrat ab nächstem Jahr 600 bis 700 Millionen Franken im Bildungsbereich einsparen. Ihm schlage ich vor, den Rotstift zuallererst am Historischen Seminar der Universität Zürich anzusetzen. Auch habe ich meine grössten Bedenken, ob die «Geschichtslügen» zweckdienlich sind, das internationale Ranking der Universität Zürich endlich wieder zu verbessern. Karl Meier-Zoller, Effretikon

Die zweite Röhre kommt uns auf 2,8 Milliarden Franken zu stehen. Sie schafft solide, klare und sichere Verhältnisse. Eine Sanierung ohne 2. Röhre kostet uns samt Investitionen für den Bahnverlad auch gegen 2 Milliarden. Einige 100 Millionen wären aber für Provisorien und damit letztlich für die Katz! Abschliessend noch ein anderer Zahlenvergleich: Für die Entwicklungshilfe gibt die Schweiz jährlich 3 Milliarden aus, weitere anderthalb Milliarden kommen für die Bewältigung des Migrationschaos hinzu. Dagegen jammert kaum jemand im rot-grünen Lager. Aber die freundeidgenössische Sanierung am Gotthard, finanziell verteilbar auf viele Jahre, das ist ihnen zu teuer. Ein kurioses Schweizerbild bei unseren Linken!

Maximilian Reimann, Nationalrat, Gipf-Oberfrick

Wichtige Termine 2016

Dienstag 16. Februar 2016, 18.00 Uhr Sitzung Kreisparteipräsidenten

Dienstag 16. Februar 2016, 19.30 Uhr Geschäftsleitung

Dienstag 15. März 2016, 18.00 Uhr Geschäftsleitung

Dienstag 15. März 2016, 19.30 Uhr Sitzung Kreisparteipräsidenten

Dienstag 19. April 2016, 18.00 Uhr Sitzung Kreisparteipräsidenten

Dienstag 19. April 2016, 19.30 Uhr Geschäftsleitung

Montag 25. April 2016, 20.00 Uhr Parteivorstand

Dienstag 26. April 2016, 20,00 Uhr Delegiertenversammlung

Dienstag 17. Mai 2016, 18.00 Uhr Geschäftsleitung

Dienstag 17. Mai 2016, 19.30 Uhr Sitzung Kreisparteipräsidenten

Dienstag 24. Mai 2016, 20.00 Uhr Generalversammlung

Dienstag 21. Juni 2016, 18.00 Uhr Sitzung Kreisparteipräsidenten

Dienstag 21. Juni 2016, 19.30 Uhr Geschäftsleitung

Dienstag 12. Juli 2016, 18.00 Uhr Geschäftsleitung

Dienstag 12. Juli 2016, 19.30 Uhr Sitzung Kreisparteipräsidenten

Montag 22. August 2016, 20.00 Uhr Parteivorstand

Donnerstag 25. August 2016, 20,00 Uhr Delegiertenversammlung

Dienstag 27. September 2016, 18.00 Uhr Sitzung Kreisparteipräsidenten

Dienstag 27. September 2016, 19.30 Uhr Geschäftsleitung

Montag 24. Oktober 2016, 20.00 Uhr Parteivorstand

Dienstag 25. Oktober 2016, 18.00 Uhr Geschäftsleitung

Dienstag 25. Oktober 2016, 19.30 Uhr Sitzung Kreisparteipräsidenten

Donnerstag 27. Oktober 2016, 20,00 Uhr Delegiertenversammlung

Dienstag 22. November 2016, 18.00 Uhr Sitzung Kreisparteipräsidenten

Dienstag 22. November 2016, 19.30 Uhr Geschäftsleitung

LESERBRIEF

Sinnvolle Abschreckung

Mit grossem Aufwand bekämpfen die Medien zusammen mit Parteien, Kirchen und Hilfsorganisationen die SVPDurchsetzungsinitiative. Mit unglaublichen Beispielen wird versucht, die Initiative als menschenverachtend zu erklären. Doch was fordert die Initiative?

Wer sich nicht an unsere Regeln hält, muss die Schweiz verlassen. Eine konsequente Ausschaffungspraxis wirkt präventiv und sorgt dafür, dass die Ausländerkriminalität sinken wird. Dies führt zu mehr Sicherheit für alle Einwohner in der Schweiz.

Die Durchsetzungsinitiative führt zu einer konsequenten Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, welche am 28. November 2010 von Volk und Ständen

angenommen wurde. Die Bevölkerung sowie sämtliche Kantone haben am gleichen Tag Nein gesagt zum Gegenentwurf, der den Richtern bei Ausweisungen einen grossen Ermessensspielraum geben wollte. Die Durchsetzungsinitiative schafft Rechtssicherheit. Sie führt in der Praxis zu einer konsequenten und zwingenden Ausschaffung krimineller Ausländer. Heute werden pro Jahr ca. 500 Personen ausgeschafft. Mit der Durchsetzungsinitiative wären es gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Statistik im Jahr 2014 ca. 10 000 Ausschaffungen gewesen. Die Gegner der Durchsetzungsinitiative hantieren reihenweise mit falschen, theoretisch konstruierten Bei-

LESERBRIEF

Sicherheit stärkt unser Land

Die SVP ist die einzige Partei in unserem Land, die uns echten Schweizer Bürger noch hilft. Alle übrigen Parteien schauen bloss zu und sagen zu den Missständen nichts, haben keine Vorschlage zur Verbesserung, nein sie kritisieren jedoch nur noch die SVP. Sie drohen den Bürgern mit den Bilateralen und schüren Angst und polemisieren. Sie haben Angst vor der EU. Das ist Erpressung am Volk und die mündet in der Diktatur. Wir sind «noch» ein eigenständisches Land und das Volk bestimmt die Richtung.Wir haben auch unsere Trümpfe, wo die EU von uns profitieren kann. Man muss es eben auch laut sagen.

Es ist doch auffallend, wie sich der Bundesrat, die Staatsanwälte, Richter usw. ins Zeug legen, als hätten sie etwas zu verbergen. Da muss doch etwas faul sein. Hat unser viel gelobte Rechtsstaat seine Aufgabe einmal mehr nicht gemacht? Woher haben die Neinsager bloss das viele Geld für so eine kapitale Kampagne auf allen Medien? Wird sich die Linke wohl diesmal lieber nicht fragen. Wir haben Gesetze, an die sich alle halten müssen, auch Ausländer. Leider können die Gesetze von den Richtern mit dem Wort «Verhältnismässig» jeweils umbiegen und abschwächen. Deshalb gilt unser Rechtsstaat nur für die einen, die anderen lässt man laufen. Das soll nicht mehr vorkommen oder massiv eingeschränkt werden. Dagegen wehren sich nun die Richter und Staatsanwälte verbissen. Es geht ihnen an die Ehre und an den Job. Ich frage

mich, warum wollen sie die kriminellen Ausländer in Schutz nehmen?

Da muss doch ein Hintergedanke vorhanden sein. Ein JA schwächt sicher nicht unsere Demokratie. Schäden an unserer Wirtschaft entstehen auch nicht. Im Gegenteil, das gibt Sicherheit für die Wirtschaft und schreckt die Kriminalität ab. Sie können dem Bürger vom Kindergarten bis zu den Grosseltern nicht alles schwarz ausmalen und Angst und Schrecken vormalen. Das glaubt ihnen doch unser Volk nicht. Wenn ich mit Ausländern rede, bekomme ich nur Lob, wie es die Schweiz macht. Wir müssen kämpfen für unser Land, das lohnt sich, dass wir eigenständig bleiben. Die EU braucht eine neutrale, unabhängige Schweiz. Sicherheit stärkt unser Land mitten in Europa. Hätte unser Bundesrat seine Aufgaben gemacht, wäre diese fulminante Aufregung der Neinsager ohnehin überflüssig. Es gibt Politiker, die stören sich am Einkauftourismus mit 11 Mia p.a. Der tägliche Grenzgänger-Verkehr von 750 000 Personen wird dagegen von unseren Politikern verschwiegen. Dies seit Jahrzehnten. Da wird jährlich eine Lohnsumme von 50 Milliarden ins Ausland abserviert. Bern ist nicht in der Lage, den Schweizer Bürger von den ausländischen Abzocker-Firmen zu schützen. Auch die Grossverteilen in unserem Land kaufen Ware günstiger im Ausland ein.

Erich Vollenweider, Obfelden

LESERBRIEF

Rechtmässigkeit

versus Verhältnismässigkeit

Die Durchsetzungsinitiative verstosse gegen die Menschenrechte, gegen unsere humanitäre Tradition und gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. So das Fazit der Gegner.

Die Ausschaffungsinitiative wurde vom Volk angenommen, weil in den letzten Jahren unsere Richter, insbesondere bei ausländischen Straftätern, das Gebot der Verhältnismässigkeit ungebührend oft über die Rechtmässigkeit gestellt haben.

Damit haben sie das Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismässig stark strapaziert, sodass diese mit der Initiative das geltende Recht wieder vermehrt ins Zentrum rücken wollten.

Auch Secondos haben Rechte. Sie dürfen sich einbürgern lassen und wie wir Militärdienst leisten. Tun sie das nicht, weil sie sich vor der Wehrdienst drücken wollen oder ihre Verbundenheit mit ihrem Heimatland zu gross ist, so ist die Ausschaffung auch keine unverhältnismässig harte Strafe, zumal diese ja zeitlich begrenzt ist. Natürlich kann man nur einbürgern, wer einen entsprechend guten Leumund hat.

Den Schweizerinnen und Schweizern vorzuwerfen, wir würden unsere huma-

spielen. So wird zB. behauptet, dass wer beim Nachbar einen Apfel stiehlt, ausgeschafft werde. Tatsächlich gilt das Stehlen einer Sache mit einem Wert unter 300 Franken nicht als Diebstahl, sondern als blosses, geringfügiges Vermögensdelikt. Dieser Straftatbestand ist nur als Übertretung (also weder als Verbrechen noch als Vergehen) konzipiert, und wird ausschliesslich mit einer Busse geahndet.

Der Volkswille muss endlich umgesetzt werden. Schade, dass es dazu eine Durchsetzungsinitiative braucht. Deshalb ein deutliches JA am 28. Februar.

Roland Brändli, Präsident SVP Hinwil, Hinwil

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LESERBRIEF

Was zu viel ist, ist zu viel. Jetzt KMU entlasten!

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nitäre Tradition verletzen, ist grober Unfug. Zum einen ist zu unterscheiden zwischen echten Flüchtlingen und Kriminaltouristen, wie sie immer mehr häufiger und unverblümter unseren sozialen Rechtsstaat missachten und missbrauchen.

Zum anderen wird unsere Toleranz und grosszügige Gastfreundschaft immer unverblümter ausgenützt. Echte Flüchtlinge haben bei uns nichts zu befürchten, da diese nach der Menschenrechtskonvention auch nicht ausgeschafft werden dürfen.

Opferschutz kommt vor Täterschutz und Rechtmässigkeit kommt vor Verhältnismässigkeit. Die Entscheidung liegt bei der höchsten Gewalt in diesem Staat.

Diese liegt nach wie vor beim Volk und nicht bei den Richtern, auch wenn sich diese länger je mehr über die rechtsstaatliche Gewaltenteilung hinwegsetzen.

Ja zur Durchsetzungsinitiative weil sie unsere humanitäre Tradition und Rechtsstaatlichkeit schützt!

Wollen wir mehr Sicherheit?

2010 sollte eigentlich alles klar sein. Die Ausschaffungsinitiative wurde angenommen, der indirekte Gegenvorschlag abgelehnt. Das wir nun nochmals abstimmen müssen, ist dem Parlament zu verdanken, welches den Volkswillen nicht erst nimmt und das Gesetz verwässern will. Es werden die üblichen Joker gezogen, Völkerrecht, EMRK, Verhältnismässigkeit etc.

Anhand von abstrakten Beispielen wird die Unmenschlichkeit der Ausschaffungsinitiative hervorgehoben. Ein Secondo, der in eine Schlägerei gerät. Nun, wer in eine Schlägerei gerät, ist normalerweise Opfer, es sei denn er beteiligt sich aktiv und wird zum Täter,

dann wird er auch zu Recht verurteilt. Er sei hier verwurzelt, kennt seine Heimat nicht. Wieso hat er sich nicht schon längst, «aus Liebe zur Schweiz», einbürgern lassen? Ist es jetzt doch nicht seine Heimat oder nur die halbe? Fühlt er sich als Schweizer und will an der Gemeinschaft teilnehmen oder doch nicht? Am meisten zu reden gibt der «persönliche Härtefall». Für jeden dem die Ausweisung droht ist es ein persönlicher Härtefall, wie soll es anders sein. Das BfS hat die Ausweisungen für beide Fälle berechnet. Mit Initiative 10 200, ohne 3863. Also zwei von drei sollen trotz klarer Straffälligkeit bleiben können. Familien werden auseinandergerissen. Es steht

Modus

Schieber mit zugelostem Partner.

nirgendwo, dass nicht die Familienmitglieder auch gehen dürfen. Es gibt kein Gesetz das perfekt ist. Manchmal muss es angepasst werden. Schneller muss es angepasst werden, wen es zu viele Gummiparagraphen hat und das Gesetz zur Makulatur verkommt. Schlussendlich hilft eine konsequente Ausschaffungspraxis für Straftäter denjenigen Ausländer, also der grossen Mehrheit, die unsere Gesetze achten und an der Gesellschaft teilnehmen wollen. Der Staat ist für die Sicherheit zuständig, dazu gehören klare Gesetze, die auch zur Anwendung kommen.

Roger Miauton, Gemeinderat, Illnau

16. Nationaler SVP-Jasscup

mit Parteipräsident Toni Brunner und SVP-National- und Ständeräten

Samstag, 20. Februar 2016

10:00 – 16:00 Uhr, Türöffnung um 9 Uhr Kreisschule, Seedorf UR

4 Passen à 12 Spiele, gewertet 48 Spiele. Kartenart Französische und Deutschschweizer Karten.

Preise

Es gibt viele attraktive Preise. Jeder Teilnehmer erhält ein kleines Präsent. Wanderpreis für die Siegerin oder den Sieger.

Schätzwettbewerb:

1. Preis Fr. 300.-

2. Preis Fr. 200.-

3. Preis Fr. 100.-

Teilnahmegebühr

 Jassgebühr: Fr. 30.ist an der Eingangskasse zu bezahlen

 Mittagessen: Fr. 25Essensbons sind an der Eingangskasse erhältlich

Teilnehmer Zu diesem gemütlichen Anlass sind alle SVPPolitiker, SVP-Mitglieder, SVP-Sympathisanten sowie alle Jassfreunde herzlich eingeladen.

Anmeldung

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich mit dem untenstehenden Talon per Email, Post oder Fax baldmöglichst anzumelden (Platzbeschränkung). Nach Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per Post inkl. Details und Wegbeschrieb.

Anmeldeschluss ist der 12. Februar 2016

Organisation SVP Uri unter der Leitung von OK- und Fraktionspräsidentin Petra Simmen sowie Nationalrat Felix Müri Turnierleiter: Fabian Cadonau

Ich melde mich für den 1 6 . Nation alen SVP - Jasscup vom Samstag, 2 0 . Februar 20 16 an:  Französische Karten  Deutschschweizer Karten  Egal

Name:

Vorname:

Adresse: PLZ Ort: Tel.: E-Mail:

Anmeldung bis spätestens 1 2 . Februar

Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher

Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher­Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.

Bezirk Horgen/Oberrieden

SVP-KANTONSRATSFRAKTION

Kantonsrat/Fraktion

Montag, 15. Februar 2016, 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.

SVP-STAMM

Bezirk Affoltern/Aeugst

Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20:00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.

Bezirk Bülach/Embrach

Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.

Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant Löwen, Dielsdorf.

Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.

Bezirk Meilen/Küsnacht

Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.

Bezirk Meilen/Meilen

Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.

Bezirk Uster/Uster

Immer am ersten Samstag im Monat, 11 00 Uhr, Restaurant Puurehuus, Fehraltorferstrasse 8, Wermatswil.

Junge SVP Kanton Zürich

Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und

Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp ­zh.ch aufgeschaltet.

Junge SVP Stadt und Bezirk Winterthur

Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20 00 Uhr, in der First Choice Bar, Winterthur.

Stadt Zürich/Kreis 1 und 2

Jeden zweiten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, Zürich ­ Wollishofen.

Stadt Zürich/Kreis 3

Jeden ersten Samstag im Monat, ab 9 00 Uhr, Restaurant Schützenruh, Uetlibergstrasse 300, Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 4 und 5

Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Holzschopf, Heinrichstrasse 112, Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 6

Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 12

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.

IMPRESSUM ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480

Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel (FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.

Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp­zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher­bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp­zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher­bote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG, Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG, Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.

SVP-VERANSTALTUNGEN

Bezirk Meilen/Zumikon

Samstag, 13. Februar 2016, 10 00 –13 00 Uhr, vor dem Volg, Dorfstrasse 63, Zumikon, Standaktion zur Unterstützung der Durchsetzungsinitiative.

Bezirk Pfäffikon/Russikon

Dienstag, 16. Februar 2016, 19 30 Uhr (Imbiss ab 18 30 Uhr), Restaurant Krone, kleiner Saal, Russikon, Generalversammlung. Anschliessend Dessert.

Kriminelle Ausländer endlich ausschaffen!

Das sind die Fakten:

aller Tötungsdelikte werden von Ausländern verübt

aller Einbruchdiebstähle werden von Ausländern verübt

aller Vergewaltigungen werden von Ausländern verübt

aller Gefängnisinsassen sind Ausländer

Nur mit der Durchsetzungsinitiative

werden ausländische Mörder, Vergewaltiger, Einbrecher und andere Kriminelle zwingend ausgeschafft, Wiederholungstaten verhindert und die Kosten deutlich gesenkt.

können nicht wie heute Ausschaffungen von Schwerverbrechern mit allerlei Ausreden verhindert werden. Die Sicherheit steigt massiv.

müssen jene Ausländer das Land verlassen, die sich nicht an unsere Regeln halten und kriminell sind. Anständige Ausländer haben bei uns nichts zu befürchten.

Bezirk Winterthur/Turbenthal Freitag, 12. Februar 2016, ab 17 30 Uhr, im Armbrustschützenhaus Turbenthal, traditionelle SVP­ Metzgete mit Nationalrat Alfred Heer und Regierungspräsident Ernst Stocker. Sie werden von unseren Kantonsräten bedient. Reservation möglich unter Telefon 052 385 37 19

Junge SVP/Oberland-See

Freitag, 11. März 2016 20 00 Uhr (Apéro ab 19 00 Uhr), Holländerstrasse 73, Schüür, Uetikon am See, Mitgliederanlass/Racletteessen. Kosten: Fr. 25 ­ pro Person, direkt vor Ort bezahlbar. Anmeldung: jsvp@ simoneakermann.ch

Stadt Zürich/Kreis 1 und 2 Dienstag, 26. April 2016 20 00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, im Pavillon, Muggenbühlstrasse 15, Zürich, Generalversammlung.

Stadt Zürich/Kreis 6

Samstag, 20. Februar 2016, 10 00 –12 00 Uhr, Schaffhauserplatz, Zürich, Standaktion.

Stadt Zürich/Kreis 9

Freitag, 8. April 2016, 18 15 Uhr, Hotel Mercure Stoller, am Albisriederplatz, Zürich, Bericht aus Bern mit den SVP­ Nationalräten Natalie Rickli und Gregor Rutz. 19 45 Uhr: Generalversammlung.

Stadt Zürich/Kreis 10

Donnerstag, 7. April 2016, 19 30 Uhr (Apéro ab 19 00 Uhr), Restaurant Limmatberg, Zürich­ Höngg, Generalversammlung. Gast: Nationalrat Mauro Tuena.

Stadt Zürich/Kreis 11

Freitag, 26. Februar 2016, 18 00 Uhr, Hotel/ Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP Polit­Apéro. Referat von SVP­Gemeinderat Daniel Regli zum Thema: Tagesschulen 2016 Zürich­Nord: Folgen für Kinder und Eltern; Abmelderecht. Anschliessend Fragen, Diskussion und geselliges Beisammensein. Der Anlass ist öffentlich.

Stadt Zürich/Kreis 12

Samstag, 13. Februar 2016 09 00 –12 00 Uhr, Vorplatz Migros­Schwamendingen, visà­vis Schwamendingerplatz, Standaktion zu den Abstimmungen vom 28. Februar 2016

Samstag, 20. Februar 2016 09 00 –12 00 Uhr, Vorplatz Migros­Schwamendingen, visà­vis Schwamendingerplatz, Standaktion zu den Abstimmungen vom 28. Februar 2016

WEITERE VERANSTALTUNGEN

Samstag, 20. Februar 2016 10 00 –16 00 Uhr (Türöffnung 9 00 Uhr), Kreisschule, Seedorf UR , 16. Nationaler SVP­Jasscup mit Parteipräsident Toni Brunner und SVP­ Nationalund Ständeräten. Weitere Informationen und Anmeldung bis spätestens 12. Februar 2016 auf www.svp.ch/Aktuell/Termine.

Freitag, 4. März 2016 19 00 Uhr, Mehrzweckhalle Bachenbülach, Kurzreferate, Podium zum Thema: Die Welt aus den Fugen «Lässt sich Europa überrennen?» Teilnehmer: Dr. Thilo Sarrazin, Fachökonom, Publizist und Buchautor, Divisionär a.D. Peter Regli und a Botschafter Erwin Hofer. Leitung: Reto Brennwald, SRF. Moderation: Franz Bieger, Gemeindepräsident Bachenbülach. Anschliessend Apéro. Eintritt frei, Platzzahl beschränkt. Anmeldung an irene.nater@ bachenbuelach.ch. Veranstalter: Bachenbülacher Parteien SVP, FDP und EVP

Darum am 28. Februar:

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