Demokratiepolitischer Brandherd bei Lehrplänen
58. So oft steht das Wort «Geschlecht» im neuen Lehrplan 21. Diese 58 Mal «Geschlecht» sind auf 30 Seiten verteilt von total 516. Betrachtet man nur den reinen Lehrplaninhalt, ohne Symbolbilder, Inhaltsverzeichnisse oder sonstigen Firlefanz sind es 461 Seiten. Das heisst, dass im Durchschnitt auf jeder siebten Seite das Wort «Geschlecht» zu finden ist. Mein Favorit: auf Seite 37 des neuen Lehrplans erreicht der Wahnsinn seinen Höhepunkt, ganze sieben Mal findet sich dort das Unwort. Haben Sie das nicht gewusst? Kein Wunder, sie durften ja auch nicht mitreden!

Die Geschlechts- oder neudeutsch auch die Genderfrage war nur eine der unzähligen Beispiele aus dem Lehrplan 21, welche bei der Bevölkerung für Unmut sorgte. Doch, wie konnte es soweit kommen? Dafür bietet es sich an, einen kurzen zeitlichen Abriss darzulegen. Der effektive Beginn für die Ausarbeitung des Lehrplans 21 ist eine «KickOff»-Veranstaltung Ende Oktober 2010, wobei man schon bei dieser Bezeichnung etwas skeptisch sein müsste. Ab diesem Moment arbeiteten ganze 90 Experten aus Schulpraxis und Fachdidaktik an ihrem Meisterwerk. 90 Menschen – das sind 8 Fussballmannschaften mit Ersatzspielern. Nichtsdestotrotz brauchten die Experten etwas mehr als eineinhalb Jahre bis zu einer ersten Version. Im Juni 2012 fanden dann sogenannte «Hearings» statt mit Kantonen und schulnahen Organisationen. Es brauchte ein weiteres Jahr Arbeit, um die geäusserte Kritik in den Lehrplan einfliessen zu lassen und der Öffentlichkeit eine zweite Version zu präsentieren. Gemäss den Verantwortlichen war die Bilanz zum neuen Lehrplan «positiv-kritisch». Die Resonanz war so «positiv-kritisch», dass es jetzt ganze 16 Monate brauchte, um eine dritte gekürzte Version zu erarbeiten.
Ohne öffentliche Diskussion
Zusammenfassend brauchte es 4 Jahre bis zur Freigabe des neuen Lehrplanes an die Kantone. Von diesen 4 Jahren,
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wurden ganze 60 Prozent der Zeit für die reine Überarbeitung und Anpassung an die Kritik der angehörten Parteien benötigt. Der zeitliche Ablauf beweist, dass wir hier ein demokratiepolitisches Problem haben.
Das Problem liegt primär darin, dass keine öffentliche Diskussion über den Inhalt des Lehrplanes geführt wurde. Es wurden Experten an die Arbeit gesetzt, ohne dass eine Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen des Volkes stattfinden konnte, mit dem Resultat, dass viel Zeit und Unsummen an Steuergeldern für die Anpassung verschwendet wurden. Ein solches Vorgehen ist höchst bedenklich. Stellen Sie sich vor, Sie beauftragen einen Maler für ihre Hausfassade. Dieser streicht ihr Haus in einem knalligen Rot, jedoch wollten Sie eigentlich ein helles Grün. Daraufhin überstreicht der Maler das Rot mit einem dunklen Grün, mit dem Sie sich zufriedengeben müssen.
So kann man die momentane Situation bei der Entstehung von Lehrplänen beschreiben. Ein Gremium erstellt einen Lehrplan, ohne mit dem Auftraggeber – dem Volk – zu sprechen, korrigiert halbbatzig und überlässt das Resultat so zur Umsetzung.
Verbände ja, Volk nein Ebenfalls zu sagen ist, dass nur hochprofessionalisierte Verbände angehört wurden, der einfache Bürger hatte in dieser Diskussion keine Stimme. Nur schon die Einwände der Verbände führten zu einer 28-monatigen Überarbeitungszeit, wobei viele Einwände nicht berücksichtigt wurden und noch heute für Unmut sorgen. Wir brauchen bei so bedeutenden Änderungen wie der Einführung eines neuen Lehrplanes eine ausgedehnte öf-
fentliche Diskussion. Nur durch eine Auseinandersetzung mit der breiten Öffentlichkeit können die tatsächlichen Bedürfnisse des Volkes frühzeitig in die Entwicklung einfliessen. Es darf nicht sein, dass nur hochprofessionalisierte Verbände angehört werden und der einfache Bürger ausgeschlossen wird. Mit der momentanen Gesetzeslage wird es jedoch so bleiben.
Lehrplan vors Volk sorgt für Druck Die Mitbestimmungsinitiative «Lehrplan vors Volk» setzt genau hier an. Der Kantonsrat soll neu Lehrpläne genehmigen und das Volk darf abschliessend mit einem fakultativen Referendum entscheiden. Wieso braucht es diese Änderung? Die Politikwissenschaft hat vielfach bewiesen, dass die reine Androhung eines Referendums zu einem anderen Resultat führt. Sobald sich also Unmut in der Bevölkerung breit macht, ein Referendum in Betracht gezogen wird und daher eine öffentliche Diskussion geführt wird, ist der Druck gross genug, dass Einwände auch tatsächlich in den Prozess einfliessen. Mit dem Status-Quo finden zwar Anhörungen statt, jedoch besteht seitens des Expertengremiums absolut kein Anreiz, diese in den Lehrplan einfliessen zu lassen.
Fehlende Kontrollinstanz Nicht nur die öffentliche Diskussion ist ein zentrales Element einer freien Demokratie, sondern auch die Gewaltenteilung. Jedoch wird genau diese bei der Einführung von Lehrplänen zum Nebenschauplatz. Bis jetzt erarbeitete der Bildungsrat als Expertengremium einen neuen Lehrplan. Expertengremium ist eine sehr zutreffende Bezeichnung, in Anbetracht dessen dass 24 Prozent der Mitglieder der Lehrplan-Kom-


mission einen Doktortitel tragen. Die Zahl würde wahrscheinlich sehr schnell auf 70–90 Prozent steigen, wüssten wir welche Mitglieder «nur» einen Master oder Bachelortitel haben. Hat dieses Akademikergrüppchen einen Lehrplan fertig erarbeitet, so darf es diesen jetzt selber genehmigen. Ja, Sie lesen richtig. Der Bildungsrat genehmigt abschliessend seine eigene Arbeit. Es ist ein demokratiepolitischer Brandherd, ein so bedeutendes Gremium wie den Bildungsrat mit einer Selbstlegitimierungsmacht auszustatten. Es braucht in einer Demokratie eine starke Kontrollinstanz, die einen Machtmissbrauch verhindert.
Diese Instanz ist bei der Einführung von Lehrplänen schlicht und einfach inexistent. Der Kantonsrat hätte die Möglichkeit, einzelne Bildungsräte nicht wiederzuwählen, jedoch ist nicht nachvollziehbar, wer welchen Einfluss auf den Lehrplan hatte. Einen Direktverantwortlichen auszumachen ist also fak-

STIMMEN SIE RICHTIG!
tisch unmöglich. Das Resultat: ein Bildungsrat mit Selbstlegitimierungskraft und ohne Rechenschaftspflicht.
Für mehr demokratische Mitsprache Zurück zu den Geschlechtern: Dieses Beispiel ist ein Sinnbild dafür, wie heute Lehrpläne entwickelt werden. Der einfache Bürger wird aus einem elementaren bildungspolitischen Prozess ausgeschlossen, die öffentliche Diskussion im jetzigen System wird konsequent verweigert und der Bildungsrat entwirft Lehrpläne nach eigenem Ermessen. Es ist Zeit für mehr demokratische Mitsprache bei der Einführung von neuen Lehrplänen. Nur ein Ja zur Mitbestimmungsinitiative «Lehrplan vors Volk» kann zu einer Änderung dieses verfilzten Systems führen. Es bleibt zu sagen, dass die 90 Experten wohl besser ein tt den ganzen Tag über Geschlechter zu philosophieren.

Volksabstimmung vom
Eidgenössische Vorlagen
1. Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 über die neue Finanzordnung 2021
2. Volksinitiative vom 11. Dezember 2015 «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» (Abschaffung der Billag-Gebühren)
Kantonale Vorlagen 1. Kantonale Volksinitiative «Lehrplan vors Volk»
























Christoph Mörgeli

Feuer auf dem Matterhorn
Es war ein mediales Ereignis der eigentümlichen Art. Während die Augen der Welt gebannt der feierlichen Entzündung des olympischen Winterfeuers in Pyeonchang folgten, machte sich auch das Wallis bemerkbar. Um die allgemeine Aufmerksamkeit gezielt von Südkorea weg in die Schweiz zu lenken. Das war mehr als nur plump und unbedarft. Sondern ziemlich fies. Und ziemlich unsportlich. Aber zu hundert Prozent passend zur bisherigen stümperhaften Bewerbung der OlympiaKandidatur «Sion 2026». In einer angeblich «spektakulären Werbeaktion» entstieg Pirmin Zurbriggen einem Helikopter. Um auf dem Gipfel des Matterhorns ein Feuer in einem Metallfass zu entflammen. Oder zumindest ein Feuerchen in einem Metallfässchen. Man mag das sportlichtouristische Doppelinteresse der Zermatter Hoteliers noch verstehen. Zurbiggens Flugbegleitung bestand aber aus dem Hooligan Christian Constantin. Ein Hooligan ist laut Definition eine «gewalttätige Person, besonders unter Fussballfans». Und kaum geeignet als Botschafter für Olympische Winterspiele. Nachdem Constantin einen ExTrainer geohrfeigt hatte, musste er vom Olympiakomitee zurücktreten. Doch jetzt wird der BauMillionär wieder benötigt. Für die Vorfinanzierung. Der zweite Flugbegleiter hiess Christophe Darbellay, Regierungsrat des Kantons Wallis. Ob die Schweiz gut daran tut, ihm die Planung von Olympischen Spielen anzuvertrauen? Als Familienplaner hat sich Darbellay jedenfalls einen eher zweifelhaften Ruf erworben. Dies hinderte ihn aber nicht, vor der HörnliHütte einen begeisterten Werbespot fürs Wallis loszuwerden. Da hatte Pirmin Zurbriggen sein olympisches Feuerchen mitsamt Fässchen längst wieder ins Tal geflogen. Die Flamme auf dem Matterhorn brannte nur wenige Minuten.
Derweil warben im fernen Südkorea Schweizer Funktionäre und Politiker für «Sion 2026». Inklusive Walliser Holzhüttli, Fondue und viel Fendant. Dumm nur, dass zeitgleich verheerende Umfragen über die Akzeptanz von Olympischen Winterspielen erschienen. Herr und Frau Schweizer wollen schlicht und einfach nicht. Wegen der Milliardenkosten. Wegen des Umweltschutzes. Zudem wird die unausrottbare DopingSeuche auch das Wallis erreichen. Olympiateilnehmer, die von einer Lawine verschüttet werden, sollte man dann nicht mit Barrys vom Grossen Sankt Bernhard suchen. Sondern mit Drogenhunden.
VÖLKERRECHT
Wenn jemand die Schweiz isoliert, dann das Bundesgericht
Im Zusammenhang mit dem kürzlich vom britischen Unterhaus beschlossenen «Brexit-Gesetz» posaunte Newsnet, das zahlreiche Online-Plattformen von Medienhäusern mit «News» oder dem, was sie dafür halten, versorgt, in die Welt hinaus: «EU -Recht nicht mehr vor nationalem Recht». Nur, was das Herz eines jeden auf Freiheit und Unabhängigkeit bedachten Schweizers höher schlagen lässt, stimmt so nicht: Auf die Idee, EU -Recht – oder ganz generell: sogenanntes «Völkerrecht» – über das nationale Recht zu stellen, ist eine so stolze Nation wie die britische gar nie erst gekommen.

Claudio Zanetti Nationalrat SVP Gossau
Richter mit Untertanengesinnung, die das eigene Land der Willkür Dritter unterwerfen wollen (was nach unserem Zivilrecht als sittenwidrig und damit als nichtig betrachtet würde), hätten in jedem normalen Land der Welt einen schweren Stand. Nicht einmal die EU selbst, vor der sich einige Bundesrichter in den Staub werfen, akzeptiert blind, was das Etikett «Völkerrecht» trägt.
So untersagte der EU -Gerichtshof den Beitritt zur Menschenrechtskonvention (EMRK ), weil er nicht daran denkt, Kompetenzen abzugeben. Der
VORRANG DES VÖLKERRECHTS
EuGH akzeptiert also keine fremden Richter.
Bruch im Jahr 2012
Die Schweiz wird als treuer Vertragspartner weltweit geschätzt. Ihre Vertragstreue steht ausser Zweifel. Als souveräner Staat müssen wir jedoch auf unserem Recht beharren, weiterhin eigene Wege beschreiten zu können. Im sogenannten «Schubert-Urteil» vom 2. März 1973 sprach sich das Bundesgericht zwar für einen grundsätzlichen Vorrang des Völkerrechts aus, stellte dabei aber folgenden Grundsatz auf: Besteht zwischen einem (älteren) Staatsvertrag und einem (jüngeren) Bundesgesetz ein Widerspruch, so ist das Bundesgericht ausnahmsweise an das Bundesgesetz gebunden, wenn der Gesetzgeber beim Erlass des Bundesgesetzes bewusst in Kauf genommen hat, dass das von ihm erlassene Landesrecht
dem Völkerrecht widerspricht. Das muss natürlich erst recht für Volksinitiativen gelten. Leider brach das Bundesgericht 2012 mit der Schubert-Praxis und ist nun der Auffassung, dass die Schweizerische Bundesverfassung im Besonderen und unser Landesrecht im Allgemeinen dem sogenannten Völkerrecht generell untergeordnet sei.
Deutschland bekräftigt Schweizer Schubert-Praxis Mit dieser Haltung steht die Schweiz aber alleine auf weiter Flur. Auch Deutschland übernimmt nicht einfach automatisch alles, was aus Brüssel kommt. Es ist sogar eine der wichtigsten Aufgaben des Verfassungsgerichts, die Wahrung der Souveränität zu garantieren. Gerade kürzlich hat es in «Leitsätzen zum Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015» klarge-
Rechtskommission des Ständerates gibt Schweiz auf
Der Entscheid der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) von dieser Woche zeigt einmal mehr mit aller Deutlichkeit auf, dass die Classe politique die Schweiz als Schweiz schon lange aufgegeben hat. Denn was macht die Schweiz aus, wenn nicht die direkte Demokratie, in der das Volk und die Stände das letzte Wort haben.
SVP. Im Gegensatz zur Europäischen Union, wo die meisten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nie auch nur über einen Beitritt abstimmen konnten, bestimmen in der Schweiz die Bürgerinnen und Bürger über die Verfassung und unsere Gesetze. Sie sind die oberste Gesetzgebungsbehörde – das heisst, das Volk ist der Chef.
Das passt den «Möchtegern-Chefs» der sogenannten Classe politique schon seit Langem nicht. Deshalb der Verrat am Volk durch die Nicht-Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Der Entscheid der RK-S von dieser Woche, die juristische Regel «Vorrang des Völkerrechts» zu akzeptieren, würde poli-
UNWÜRDIGE PROPAGANDA
tisch das Ende der direkten Demokratie bedeuten.
Selbstbestimmungsinitiative gibt Gegensteuer Die SVP reichte im August 2016 die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» ein, um die bewährte Ordnung in unserem Land wiederherzustellen. Der Verfassungsgeber in unserem Land sind das Volk und die Stände und nicht in einem unheimlichen Machtspiel das Parlament, die Regierung, die Verwaltung, die Justiz und die Rechtsgelehrten. Die Selbstbestimmungsinitiative gibt Gegensteuer und stellt sicher, dass
die Bundesverfassung wieder die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist und dass – mit Ausnahme des zwingenden Völkerrechts – die in der Verfassung festgeschriebene schweizerische Rechtsordnung gilt. Rechtssicherheit und Stabilität sind wichtige Grundpfeiler für unseren Wohlstand und unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Wenn Abstimmungsresultate nicht mehr akzeptiert werden, ist die Demokratie am Ende.
Die Situation wird instabil und unberechenbar, was zu schlechteren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führt. Darum ist eine Unterstützung
stellt, «dass völkerrechtlichen Verträgen, […] innerstaatlich der Rang eines einfachen (Bundes-)Gesetzes zukommt». Und weiter führt das Gericht aus: «Spätere Gesetzgeber müssen – entsprechend dem durch die Wahl zum Ausdruck gebrachten Willen des Volkes –innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Grenzen Rechtsetzungsakte früherer Gesetzgeber revidieren können.» Ein Staat, der mit einem anderen Staat oder mit mehreren Staaten einen Vertrag eingeht, verzichtet damit nicht auf seine Souveränität. Die Karlsruher Richter widersprechen damit klar dem Rechtsverständnis unseres Bundesgerichts.
Gewiss: Verträge sind einzuhalten. Wer einen Vertrag eingeht, schränkt sich in gewisser Weise – freiwillig und in vollem Bewusstsein der Konsequenzen – in seinen eigenen Rechten ein. Das ist das Normalste auf der Welt. Ebenso selbstverständlich ist, dass die Verletzung vertraglicher Vereinbarungen Folgen hat. Vertragstreue ist eine Frage der Ehre. Doch es gibt auch Fälle, in denen es ehrlos wäre, einen Vertrag nicht zu ändern oder zu kündigen.
SRG: Teurer Abstimmungskampf mit Billag-Geldern?
Die Januarausgabe des Magazins «Link» der SRG Deutschschweiz fokussiert auf ausschliesslich ein Thema: Den Kampf gegen die No-Billag-Initiative. Dies ist die ausgewogene Berichterstattung der SRG , missbräuchlich finanziert durch Gelder aus der Billag-Mediensteuer.
Die Ausgabe des Magazins der SRG Deutschweiz «Link» vom Januar 2018 ist genau einem Thema gewidmet: Dem Kampf gegen die No-Billag-Initiative. Auf aufwendig produzierten

28 Seiten werden Meinungen von Gegnerinnen und Gegnern der Initiative präsentiert.
Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative werden in der Berichterstattung nicht berücksichtigt und gänzlich ignoriert. Ist dies, was der SRGMedienkonzern unter einer ausgewogenen Berichterstattung versteht? Falls ja, dann hat sich das von den Gegnern der Initiative oft vorgebrachte Argument, dasws einzig die SRG eine neutrale und objektive Berichterstattung ermöglicht, selbst als falsch und unwahr entlarvt.
Jakob Stark, Regionalvorstand SRG Deutschschweiz nimmt im Editorial des Magazins das Angstmacher-Argument, dass eine Annahme der No-Billag-Initiative das Ende der SRG bedeuten würde, auf.
Das ist purer Abstimmungskampagnenjournalismus und keine neutrale Berichterstattung, missbräuchlich finanziert mit Geldern aus der BillagMediensteuer.
Überparteiliches
der Selbstbestimmungsinitiative gerade auch für Wirtschaft und Gewerbe von hohem Interesse.
Entmündigung und Beherrschung der Bürger
Die Selbstbestimmung der Bürger hat uns Wohlstand und Frieden gebracht. Dagegen führt uns der Vorrang des internationalen Rechts direkt zur Entmündigung und Beherrschung der Bürgerinnen und Bürger und zu immer mehr Gesetzesvorschriften. Er beschert uns eine unkontrollierte Zuwanderung und Kriminelle, die unter dem Titel der Personenfreizügigkeit in der Schweiz verweilen.
Die SVP setzt sich für das bewährte System der demokratischen Mitbestimmung der Bürger unseres Landes ein, damit die Schweiz Schweiz bleibt.


Milliarden Volksvermögen verschenken?
Küssend die Schweiz der EU unterwerfen? Unser Stimmrecht an Brüssel abtreten? Milliarden Volksvermögen verschenken?
Damit wir auch künftig selber entscheiden können –in Dorf und Stadt, Kanton und Bund.
Damit wir auch künftig selber entscheiden können –in Dorf und Stadt, Kanton und Bund.






AUS DEM KANTONSRAT
Wasserversorgung mehrheitlich in öffentlicher Hand, Entwicklungshilfe eingeschränkt
Zwei wichtige Traktanden standen am Montag im Kantonsrat auf der Tagesordnung: Abschluss der ersten Lesung zum Wassergesetz sowie Rahmenkredit aus dem Lotteriefonds für Inlandhilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Mit zum Teil knappen Mehrheiten wurden die regierungsrätlichen Anträge im Sinne der SVP angepasst.

Im Wassergesetz gab der Passus zur Aufgabenübertragung von Siedlungsentwässerung und Wasserversorgung durch die Gemeinden an juristische Personen des Privatrechtes zu reden (§ 99 Entwurf Wassergesetz). Der Regierungsrat schlug vor, dass diese Aufgabenübertragung an juristische Personen nur zulässig sei, wenn die Gemeinde oder mehrere Gemeinden zusammen über 100 Prozent des Kapitals und der Stimmrechte verfügen. Die Linken unterstützten diesen Vorschlag. Eine bürgerliche Mehrheit der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) wollte hingegen erlauben, dass Private an juristischen Personen beteiligt bleiben können und schlug eine Regelung vor, dass die Gemeinden über die Mehrheit des Kapitals und über mindestens zwei Drittel der Stimmrechte verfügen müssen. Christian Lucek (SVP, Dänikon) vertrat die SVP und äusserte die Meinung, dass der KEVU -Antrag ein gut schweizerischer Kompromiss sei. Heute sind zahlreiche Wasserversorgungen privat organisiert und müssen neu die Mehrheit dem Staat abgeben (siehe Kommentar rechts). Regierungsrat Markus Kägi (Baudirektor, SVP) hatte bereits am vergangenen Montag erläutert, dass auch wenn sich private Investoren an der Wasserversorgung beteiligten, die Gemeinden das
Heft in der Hand behalten würden, weil mehr als zwei Drittel der Stimmen beim Gemeinwesen bleiben müssen. Die Wasserversorgung ist zudem gebührenfinanziert und darf keine Rendite machen. Investoren werden daher wenig Interesse an einer Minderheitsbeteiligung haben. Die bürgerliche Mehrheit stimmte mit 100 zu 64 dem KEVUAntrag zu.
Verordnung muss vom Kantonsrat genehmigt werden Mit den Stimmen von SVP FDP CVP und EDU (90 zu 74) wurde beschlossen, dass der Regierungsrat die Verordnung zum Wassergesetz dem Kantonsrat zur Genehmigung vorlegen muss. Es ist nicht üblich, dass Verordnungen durch den Kantonsrat genehmigt werden. Aber man befürchtet eine Verwässerung des Gesetzes, denn insbesondere das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat bisher das Bundesrecht zum Wasser sehr eng ausgelegt. Das AWEL hat dadurch breites Misstrauen auf der bürgerlichen Seite ausgelöst. Es hat das Augenmass verloren beim Abwägen der Ansprüche an Wasser, Boden und Eigentum. Die Linke drohte ihrerseits mit dem Referendum zum Wassergesetz.
Entwicklungshilfe mit Geldern des Zürcher Lotteriefonds
Der Vizepräsident der Finanzkommission, Jürg Sulser (SVP, Otelfingen), musste in Vertretung der abwesenden Kommissionspräsidentin dieses Geschäft vorstellen. Seit 1999 bewilligt der Kantonsrat dem Regierungsrat für die Inlandhilfe und Entwicklungszusammenarbeit jeweils einen mehrjährigen Rah-
Hinschied von alt Regierungsrat
Alfred Gilgen
Am Montag ist alt Regierungsrat Dr. med. Alfred Gilgen im Alter von 87 Jahren gestorben. Der Regierungsrat hat mit tiefer Trauer von seinem Hinschied Kenntnis genommen.
SK. Dr. med. Alfred Gilgen hat nach Abschluss seines Medizinstudiums an der Universität Zürich und einem Zusatzstudium in den USA von 1962 bis zu seiner Wahl in den Regierungsrat als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent am Institut für Hygiene und Arbeitsphysiologie der ETH Zürich gearbeitet. Bereits 1959 wurde er erstmals in den Kantonsrat gewählt, den er im Amtsjahr 1969/1970 präsidierte. Alfred Gilgen wurde 1971 in den Regierungsrat gewählt und
stand während 24 Jahren der damaligen Erziehungsdirektion vor. In den Jahren 1975/1976, 1982/1983, 1987/ 1988 sowie 1991/1992 war er Regierungspräsident.
Die Zürcher Regierung verliert mit Alfred Gilgen einen geschätzten ehemaligen Kollegen. Während seiner langjährigen Amtszeit prägte er das Bildungswesen massgeblich mit und setzte sich stets mit Überzeugung und Toleranz für das Wohl des Kantons und der Schweiz ein.

menkredit. In den Jahren 2015 und 2016 wurden so 78 Beiträge gesprochen und damit insgesamt rund 6 Mio. Franken für die Inlandhilfe und rund 9 Mio. Franken für die Entwicklungszusammenarbeit im Ausland vergeben. Dieser Kredit ist am 31. Dezember 2017 ausgelaufen und der Regierungsrat ersuchte entsprechend um eine Weiterführung des Rahmenkredites von jährlich 8 Mio. Franken für die nächsten vier Jahre, Total 32 Mio. Franken von 2018 bis 2021 zu Lasten des Zürcher Lotteriefonds. Zum regierungsrätlichen Antrag lagen mehrere Änderungsanträge aus der Finanzkommission vor.
Für eine restriktivere Handhabung Die SVP hatte den ersten Antrag einge bracht, die Tranchen nach Inlandhilfe und Entwicklungshilfe zu limitieren und zwar je auf maximal 4 Mio. Fran ken jährlich. Diego Bonato (SVP, Aesch ZH) hielt fest, dass in der Vergangen heit für die Inlandhilfe regelmässig viel weniger Hilfegelder als für die Ausland hilfe gesprochen wurde. Die Welt muss nicht vom Zürcher Regierungsrat gerettet werden. Dies kann dem Bundesrat überlassen werden, der mit Kohäsionsmilliarden und Hilfeleistungen an Entwicklungsländern gerne und extrem grosszügig in Zig-Milliardenhöhe um sich werfen darf. Für die Zürcher Lotteriegelder muss aus Sicht der SVP je 4 Mio. Franken für die Inlandhilfe und Entwicklungshilfe ausreichen. Bei der Abstimmung sprachen sich SVP, FDP und EDU für diesen Antrag aus und erreichten eine knappe Mehrheit von 82 zu 81 Stimmen.Die SP blieb mit ihrem Wunsch, den Gesamtbetrag auf 40 Mio. Franken aufzustocken, alleine und ging mit diesem Antrag sang- und klanglos unter.
Keine Gelder für EU -Länder und für Länder ohne Asyl-Rückübernahme Mit ebenfalls jeweils 82 Stimmen von SVP FDP und EDU gegen 81 Stimmen wurden folgende beiden Anträge von der bürgerlichen Mehrheit im Rat durchgebracht. Erstens werden keine Beiträge mehr geleistet an Länder der Europäischen Union (EU). Die FDP verwies dabei auf die aktuelle Kohäsionsmilliarde, welche der Bund bezahle. Zweitens wird kein Geld mehr für Projekte in Ländern ausgegeben, welche ihre Staatsangehörige nicht rückübernehmen.
Die SVP betrachtete die Anträge als sinnvoll und sparend, weil Grenzen gesetzt werden. Der Lotteriefonds-Kredit für Inlandhilfe und Entwicklungszusammenarbeit muss nicht voll ausgeschöpft werden.


zu einer breit abgestützten Volksschule. zur Mitbestimmungs-Initiative «Lehrplan vors Volk»!
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Wassergesetz mit bürgerlicher Prägung

Nach über zwei Jahren Beratung in der Sachkommission und drei Sitzungstagen des Kantonsrates wurden am Montag die Beratungen zum Wassergesetz in erster Lesung abgeschlossen. Grundsätzliche gegenläufige Interessen führten zu dieser aussergewöhnlich intensiven und leidenschaftlich geführten Debatte. Der bürgerlichen Mehrheit ist es dabei gelungen, den Schutz des privaten Eigentums hochzuhalten sowie negative Auswirkungen auf landwirtschaftliche Nutzflächen zu begrenzen, ohne die berechtigten Anliegen zum Schutz des hohen Gutes Wasser zu vernachlässigen. Am letzten Sitzungstag stand die Genehmigungspflicht der auf das Gesetz folgenden Verordnung zur Diskussion. Die SVPFraktion stützte dabei den Kommissionsantrag, dass die vom Regierungsrat erlassene Verordnung vom Kantonsrat genehmigt werden muss. Dieses Verordnungsveto ist zwar unüblich, wird aber zunehmend erwogen, da es unmöglich und auch unerwünscht ist, komplexe Sachverhalte auf Stufe Gesetz bis ins letzte Detail zu regeln. So erarbeitet schliesslich die zuständige Verwaltung die durch den Regierungsrat zu genehmigende Verordnung, welche die Auslegung des Gesetzes regelt. Dabei besteht die Gefahr, dass im Gesetz offene Formulierungen und Spielräume in eine Richtung präzisiert werden, welche nicht der ursprünglichen Absicht des Parlamentes entsprechen. Eine Korrektur wird dann sehr schwierig und würde aufwendige Rechtsschritte nach sich ziehen. Leider liess schon die Vernehmlassung zur damaligen Teilrevision der Verord
Der Kanton Zürich platzt schon jetzt aus allen Nähten. Weiterhin kommen ungehindert noch mehr Menschen in unser Land. Nur die wenigsten davon integrieren sich und arbeiten.
● Die Sozialkosten steigen massiv an. Viele Zuwanderer liegen uns auf der Tasche und gehen keiner Arbeit nach.
● Die Gefängnisse sind mit bis zu 80% von Ausländern belegt.
● Renitente Ausländer werden nicht ausgeschafft, sondern mit luxuriösen Kuschelprogrammen verhätschelt.
● Der Wohnraum ist knapp, der ÖV überfüllt und die Strassen verstopft.
Die Folgen: Unsere Gemeinden werden zubetoniert. Verkehr und Chaos steigen. Schweizer geraten im Arbeitsmarkt spürbar unter Druck. Die Lebensqualität und Sicherheit sinkt, wir fühlen uns fremd im eigenen Land.
nung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei befürchten, dass die Auslegung einschneidende Auswirkungen für betroffene Grundeigentümer und landwirtschaftliche Betriebe haben würde. Die Ratsmehrheit hat klar zu verstehen gegeben, dass sie insbesondere bei der Festlegung des Gewässerraumes, eine Eigentümer und landwirtschaftsfreundliche Ausnutzung der durch das Bundesrecht gegebenen Spielräume erwartet. Bei allem Vertrauen in die Regierung und Verwaltung, will die Ratsmehrheit daher mit der Genehmigungspflicht sanften Druck ausüben, damit der Schutz des Eigentums in der Verordnung angemessen seinen Niederschlag findet. Ein weiterer umstrittener Aspekt war die mögliche Beteiligung von privaten Gesellschaften an Aufgaben der Siedlungsentwässerung und Wasserversorgung. Entgegen der von der Ratslinken und der zugewandten Presse dankbar aufgenommen Polemik, geht es in keiner Weise um den Ausverkauf des Wassers. Im Gegenteil führt die neue Regelung zur Begrenzung der privaten Beteiligung an Wasserversorgern. Die Mehrheit des Kapitals und mindestens zwei Drittel der Stimmrechte müssen beim Gemeinwesen verbleiben, ein Abfluss von Gewinnen ist ausgeschlossen. Die bürgerliche Ratsmehrheit blieb mit Unterstützung der GLP auch in dieser Frage geschlossen und stimmte dem Kommissionsantrag zu. Bei den Schussreferaten war dann die Frustration der unterlegenen Ratsminderheit spürbar und die Wogen gingen hoch. Es ist davon auszugehen, dass auch die zweite Lesung nicht ganz ohne Nebengeräusche über die Bühne gehen wird, zudem auch mehr oder weniger deutlich mit einem Referendum gedroht wird. Gut möglich also, dass das Thema auch die Öffentlichkeit noch weiter beschäftigen und dann insbesondere die Hauseigentümer und landwirtschaftliche Kreise fordern wird.


Infotainment zu No-Billag
Die Nationalräte Mattea Meyer (SP) und Claudio Zanetti (SVP) stritten am 31. Januar in Rafz vor 60 Zuschauerinnen und Zuschauern zur Abschaffung der Billag-Gebühren.
SVP Bezirk Bülach. Eingeladen hatte die SVP Bezirk Bülach, deren Präsident Matthias Hauser das Gespräch leitete, ins Restaurant Botanica. Der Saal war voll, das Thema interessierte über Parteigrenzen hinaus.
Kurz wurde die Initiative vom Moderator vorgestellt: Keine Gebühren dürfen mehr erhoben werden und Radiound Fernsehkonzessionen werden künftig versteigert. Mattea Meyer, Wirtschaftsgeografin: «Das Schweizer Radio und Fernsehen SRF hat einen Informationsauftrag, und ohne Gebühren werden wir von ausländischen Medien abhängig!» Ihre Lieblingssendung: Echo der Zeit vom Radio.
Denkzettel für fragwürdige Inhalte?
Wegen einems Verkehrsstaus sprang für Claudio Zanetti zuerst Claudio Schmid,
SVP-Kantonsrat, aufs Podium und begründete die No-Billag-Initiative strategisch: «Das Monopol SRF muss man durchrütteln. Die Initiative ist von jungen Privaten ergriffen worden, nicht von der SVP, am Anfang sind diese ausgelacht worden, aber heute diskutieren wir ernsthaft. Das ist gut!» Ein Denkzettel sei nötig, denn «das Fernsehen berichtet manipulativ gegen die Bürgerlichen!».
Eine Lieblingssendung hat Schmid nicht: «Zu viel Fernsehen macht blöd.»
Dies war ein Steilpass für Meyer: «Gerade intelligente Sendungen kosten». Beispiele: Tagesschau, Schweiz aktuell oder aufwändige Sportsendungen, wie zum Beispiel die Übertragung von Skirennen. Später meint Claudio Zanetti dazu: «Der Bestatter und ähnliche teure Produktionen sind völlig unnötig.»
Stellt man Informationsgehalt, Intelli-

für eine spannende Diskussion: Mattea Meyer, Gesprächsleiter

Die Billag-Abstimmung lässt niemanden kalt. Dies zeigte sich auch anhand des grossen Publikumsaufmarsches.
SVP USTER
genz und Kosten von einzelnen Produktionen einander gegenüber, finden sowohl Gegner und Befürworter der Initiative nutzbare Exempel.
Information = solidarisch finanziertes Grundangebot?
Für Claudio Zanetti, von Beruf Jurist, ist ein liberales Rechtsverständnis sehr wichtig: «Was der Staat obligatorisch macht, bedeutet immer auch Unfreiheit für Bügerinnen und Bürger – warum muss ich für etwas bezahlen, das ich nicht will?» Mattea Meyer: «Jeder konsumiert irgendwo, beim Autofahren, im Hintergrund, Informationen. Infos gehören im digitalisierten Zeitalter dazu. Nur noch das zu bezahlen, was man selber konsumiert, funktioniert zum Beispiel bei der Bildung auch nicht, sonst gäbe es keine öffentliche Schule mehr.»
Ein klassischer Unterschied zwischen links und liberal, SP und SVP, lag somit auf dem Tisch: Gehört Information zum Grundangebot der Gesellschaft oder nicht? Wenn ja, wie «luxuriös»? Zanetti: «Die Kameras sind immer günstiger geworden, aber SRF kostet immer mehr. Vieles kann man problemlos Privaten überlassen.»
Meyer: «Es geht bei der Initiative nicht um die Einschränkung, sondern um die Abschaffung der Gebühren.» Zanetti: «Ein gutes Programm wäre mit der Hälfte machbar».
Voten aus dem Publikum und kein klares Fazit
Aus dem Publikum: «Die Tagesschau berichtet wenig aus der Schweiz, für den Rest schaue ich auch ARD: SRF braucht es nicht.» Meyer: «Der Schweizerische Blickpunkt ist wichtig.» Zanetti: «Twitter und andere Internetdienste weiter bringen fantastische, direkte Informationsmöglichkeiten und das SRF hat nicht einen schweizerischen, sondern einen linken Blickpunkt.» Publikum: «Wenn die Konzessionen versteigert werden: Was, wenn plötzlich ein russischer Oligarch mitbietet?» Zanetti: «Bei Zeitungen sieht man, dass auch Private sehr ausgewogen berichten können.» Meyer: «Berlusconi zeigt, dass dies gefährlich sein kann, SRF gewährleistet unabhängige Informationen.» Weitere Aspekte kamen in Voten zum Zug, so die Wettbewerbsverzerrung, weil die Gebührengelder nicht gerecht verteilt würden.
Aus der Diskussion resultiert kein klares Fazit: Doch jeder und jede im Publikum hörte genügend Argumente, um sie selbst zu gewichten. Beide Referenten haben es gut gemacht!
Parkplätze suchen, statt bequem einkaufen?
Parkplätze suchen, statt bequem einkaufen? Die SVP Uster setzt sich dafür ein, dass die Ustermer Bevölkerung dank gut erschlossenen Gewerbeflächen und genügend Parkmöglichkeiten in Uster einkauft. Um der Bevölkerung die Positionen der Partei näherzubringen, fand am Samstag, 10. Februar 2018, eine Standaktion vor der Hauptpost Uster statt. Die Standaktion war ein voller Erfolg. Wir hatten während der ganzen Standdauer ein volles Haus, sehr viele Besuche und wurden unsere gebratenen
BEZIRK DIETIKON
Im Kampf um Exekutivämter
In allen unseren elf Sektionen des jüngsten Bezirks des Kantons Zürich läuft der Wahlkampf auf Hochtouren. Während in einigen Gemeinden vieles oder alles gut läuft, gibt es andere Orte, wo bis zur letzten Sekunde hart gekämpft werden muss, um unseren Kandidatinnen und Kandidaten den verdienten Sieg zu ermöglichen.
Besonders in den beiden Parlamentsgemeinden Schlieren und Dietikon verlangt die Besetzung aller Funktionen nicht nur von den Sektionspräsidenten, sondern von allen SVPlern die Extrameile.
Dass diese Aufgaben im ganzen Bezirk mit Freude und Elan angepackt werden, zeigt ein Stimmungsbild aus Urdorf von einer der vielen Standaktionen. Auch hier trotzt unsere Crew den eisigen Temperaturen. Mit viel Herzblut werden den Bürgern unsere Kandidaten vorgestellt und dank hartnäckiger Arbeit geling es immer wieder, auch neue Mitglieder zu gewinnen.

SVP KÜSNACHT
Gut gerüstet für die Gemeindewahlen
Die Sektion Küsnacht hielt am 6. Februar im Restaurant Schützenhaus Küsnacht eine Parteiversammlung ab. Das Hauptthema waren die Gemeindewahlen vom 22. April 2018.
SVP Küsnacht. Zum ersten Mal überhaupt kandidieren in Küsnacht SVPKandidaten für sämtliche Gremien.
Es gilt nun, die Kandidaten im Vorfeld gut einzufuchsen und die Mitglieder der SVP Küsnacht anzuhalten, für die SVP aktiv einzustehen, für die Kandidaten zu werben, sie bei den geplanten Standaktionen zu unterstützen und bei sich bietender Gelegenheit Leserbriefe zu schreiben. Unser Bezirksparteipräsident und Gast Christian Hurter verdankte die aktive Linie der Sektion Küsnacht im Anschluss an die Versammlung.
Alfred Heer fand klare Worte Abgerundet mit einem sehr interessanten Bericht zum Thema Brüssel äusserte sich Nationalrat Alfred Heer. Er relativierte mit gewohnt markigen Worten das Verhandlungsgeschick der Schweizer Regierung Im Umgang mit
Brüssel: mit dem Dauerlächeln einer Doris Leuthard könne ein Jean-Claude Juncker nicht nachhaltig beeinflusst werden. Letztendlich plädierte Alfred Heer, auch dank seiner langjährigen Erfahrung im Europarat, für einen pragmatischen Ansatz für die weiteren Verhandlungen zwischen der Schweiz und Europa, man könne letztendlich nicht alles schlecht machen, es sei bisher ja auch viel Gutes erreicht worden. Die Frage eines aufmerksamen Zuhörers, ob er befürchte, dass die Schweiz einknicken und sich der EU unterordnen würde, verneinte er kurz, klar und entschieden. Ein interessanter und kurzweiliger Abend ging mit einem feinen Imbiss im Restaurant Schützenhaus mit der neuen Wirtefamilie Martina und René Thieme und mit sichtlich zufriedenen Gästen zu Ende.

Marroni rasch los. Die Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern von Uster waren sehr intensiv und wir durften viel gute Aufklärungsarbeit auch zur Waldinitiative leisten, damit am 4. März 2018 ein klares und wuchtiges Nein resultieren wird. Auch unsere Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen vom 4. März und 15. April 2018 konnten sich trotz sehr kalten Temperaturen und Schneefall gut präsentieren und haben die Möglichkeit rege genutzt. Danke an alle Helferinnen und Helfer für die sehr gute Unterstützung an diesem Samstag. Machen wir weiter so, zeigen wir (noch mehr) Präsenz und überzeugen weiter durch Inhalte und klare Botschaften.
David Margelisch, Vorstand SVP Uster
SVP DIETIKON
«SVP bi de Lüt» in den Quartieren
Die SVP-Kandidatinnen und -Kandidaten waren unterwegs in den Quartieren von Dietikon. Dieses Mal waren die Standorte Trio, Limmatfeld, Coop Steinmülistrasse und das Zentrum an der Reihe.
SVP Dietikon. So traf man sich am 10. Februar um 09.00 Uhr im Hotel Sommerau-Ticino, um die Verteilung der Einsätze vorzunehmen. Wiederum wurde die Anwesenheit in der Bevölkerung geschätzt. Nicht nur auf den Fotos geben die Teams vollen Einsatz.


AUFSEHENERREGENDES URTEIL DES DEUTSCHEN BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS
Völkerrecht bricht Verfassungsrecht keineswegs
Auch in Deutschland wird über das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht eingehend diskutiert. Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat dazu in einem bereits am 15. Dezember 2015 gefällten und ausführlich begründeten Urteil festgelegt, dass Völkerrecht keineswegs dem nationalen Verfassungsrecht übergeordnet sei.
Völkerrecht, insbesondere Völkervertragsrecht (also auf internationaler Ebene zwischen Staaten getroffene Vereinbarungen) haben gemäss diesem Urteil vielmehr den Rang von einfachen Bundesgesetzen. Klar über nationalem Recht stehe einzig – die genau gleiche Regelung hält auch die Schweizerische Bundesverfassung fest – das zwingende Völkerrecht wie das Folterverbot, das Genozidverbot, das Sklavereiverbot, das Verbot der Entfesselung eines Angriffskriegs.
Abstufungen Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hält weiter fest, dass innerhalb des Völkerrechts Abstufungen bestehen Zuoberst steht das bereits erwähnte zwingende Völkerrecht. Auf einer zweiten Stufe finden sich gewisse allgemeine Grundsätze. Etwa das Prinzip «pacta sunt servanda», also die generelle Verpflichtung, mit anderen Staaten eingegangene Verträge auch einzuhalten. Diese Prinzipien hätten zwar Gewicht, stünden indessen nicht über der nationalen, aus demokratischen Entscheidungsprozessen hervorgegangenen Verfassung.
Auf der dritten Ebene findet man all die zahllosen, in Verträgen festgehaltenen Sachvereinbarungen zwischen Staaten. Diese stehen auf gleicher Stufe wie einfache Gesetze; sie sind damit dem nationalen Verfassungsrecht klar untergeordnet.
Diametraler Gegensatz zur Schweizer Praxis
Das Deutsche Bundesverfassungsgericht setzt sich also in aller Deutlichkeit ab von der in der Schweiz festgelegten Ordnung. Festgelegt wurde diese auf zweifelhaftem Fundament stehende «Ordnung» am 15. November 2012 von einer Kammer des Bundesgerichts –nicht vom Bundesgerichtsplenum. Und dies bloss per Mehrheits-Entscheid. Dieser besagt, dass Völkerrecht generell höheren Rang habe als die Schweizerische Bundesverfassung.
Das Bundesgericht lässt seit dem genannten Datum zu, dass dem Entscheid dieser Mehrheit einer einzigen Kammer eine Anerkennung zuteil wird, als wäre er vom ganzen Bundesgericht beschlossen worden. Und anlässlich einer späteren Festlegung hat sich das Bundesgericht auf diesen Mehrheitsbeschluss einer einzigen Kammer abgestützt: Vor einigen Monaten, als es erklärte, dass es sich bei der Beurteilung von Einwanderungsfragen generell ans Personenfreizügigkeits-Recht der EU
halte. Würde in der Schweiz dazu Abweichendes beschlossen (wie das mit dem Volksentscheid gegen die Masseneinwanderung Tatsache wurde), würde das Bundesgericht dem EU -Recht den Vorrang geben. Es betrachtet EU -Recht dabei als übergeordnetes Völkerrecht.
Handlungsanweisung fürs Parlament
Auf diesen Grundsatz des Bundesgerichts stützten sich die Mehrheiten in Parlament und Bundesrat, als sie die Umsetzung der von Volk und Ständen in der Abstimmung vom 9. Februar 2014 beschlossenen Absage an die Masseneinwanderung verweigerten. Und auf dem gleichen Bundesgerichts-Grundsatz beruht auch der kürzlich ergangene Entscheid des Zürcher Obergerichts, wonach ein mehrfach vorbestrafter deutscher Schläger trotz erneuter Gewaltstraftat nicht aus der Schweiz ausgewiesen werden könne, weil die Personenfreizügigkeit – in diametralem Widerspruch zum von Volk und Ständen per Initiative durchgesetzten Verfassungsauftrag zur Ausschaffung krimineller Gewaltstraftäter –auch Verbrechern die Niederlassungsfreiheit garantiere. Somit dürfe dem deutschen Gewalttäter Wohnsitznahme in der Schweiz nicht verweigert werden.
Festlegungen, welche das Deutsche Bundesverfassungsgericht mit seinem wohlbegründeten Urteil vom 5. Dezember 2015 längst aufs Feld haltloser Rechtswidrigkeit verwiesen hat.
«Lex-posterior-Grundsatz»
Das Deutsche Bundesverfassungsgericht beruft sich in seiner Begründung zur Gleichsetzung von Völkerrecht mit einfachen Gesetzen vor allem auf den sog. «lex-posterior-Grundsatz». Dieser legt fest, dass sich in einer Demokratie kein Gericht über das Demokratieprinzip hinwegsetzen darf. Es ist dem Souverän in der Demokratie vielmehr selbstverständlich und jederzeit zu gestatten, aufgrund eingetretener neuer Entwicklungen oder auch aufgrund unbefriedigender Erfahrungen mit geltendem Recht dieses geltende Recht auf dem von der Verfassung festgelegten Weg zu korrigieren, abzuändern, gegebenenfalls auch zu annullieren. Und dieses Recht auf Abänderung eines nicht mehr befriedigenden Gesetzes stehe dem Souverän insbesondere auch zu gegenüber aus einem internationalen Vertrag resultierendem, also völkerrechtlichen Charakter aufweisendem Beschluss. Wer solches Recht auf Kor-
BUCHBESPRECHUNG | DIAGNOSEN EINES ÖKONOMEN
Warum die Politik versagt
Die Bürger müssen sich oft zwangsweise mit der Politik befassen, weil die Politik sie immer härter anfasst. Sie will ihnen immer neue Ge- und Verbote auferlegen, beschlagnahmt rund die Hälfte ihrer Einkommen durch Besteuerung, Abgaben und obligatorische Prämien, und sie versucht immer häufiger, die Bürger durch Gesetze, Lenkungsabgaben und Nudging (Anreize statt Verbote) umzuerziehen.
n. Auffallend oft versagt jedoch die Politik. Sie verfehlt nicht nur klar ihre Ziele, sondern erreicht das exakte Gegenteil des Angestrebten — oft mit gravierenden Folgen. Der wesentliche Grund dafür ist das Ignorieren ökonomischer Gesetzmässigkeiten. Deren Missachtung zieht fast immer ungewollte Konsequenzen nach sich — und für die Bürger enorme Nachteile und Kosten.
Zu diesem Schluss gelangt der profilierte Basler Ökonom und langjährige Kolumnist der Zeitschrift «Weltwoche» Silvio Borner in diesem Band. Sei es nun in der Klima- und Umweltpolitik, in der Energie- und Strompolitik, in der
Medienpolitik oder in der Aussenpolitik: Borner ruft eindringlich — immer aber auch mit der nötigen Portion Humor — die ökonomischen Gesetze in Erinnerung, die die Politik leichtfertig oder böswillig ausblendet. Ein Buch, das aufrüttelt, zum Nachdenken anregt und die Leser aufgrund der geschilderten Absurditäten der Schweizer Politik auch immer wieder zum Schmunzeln bringt. Der wirtschaftspolitisch äusserst interessante Band bringt neben Borners Kolumnen weitere profilierte und engagierte Texte unter anderem von Kurt Schiltknecht, Gerhard Schwarz und Pierre Bessard.
Auf den Punkt gebracht
Die Gilde der Beckmesser unter den EU-Jüngern wird aufgrund der hier festgehaltenen Ausführungen zweifellos ohne Verzug mit Fingern auf die Gegner jeglicher EU -Einbindung der Schweiz zeigen: Diese, «fremde Richter» sonst immer kritisierend, müssten ein in Deutschland entstandenes Leiturteil zu Hilfe nehmen, um der schweizerischen Interpretation des Vorrangs von Völkerrecht gegenüber der Bundesverfassung beizukommen. Solche Polemik passt zum von den Beitrittsbefürwortern so sorgfältig gehegten Zerrbild, wonach der Horizont von EU-Beitrittsgegnern höchstens bis zur Landesgrenze reiche. Diese Zerrbild-Beschwörer müssen sich allerdings eine Gegenfrage gefallen lassen: Wie kommt es, dass das zu sehr wichtigem Zusammenhang gefällte, gewiss wegweisende Urteil des höchsten deutschen Gerichts bis heute von keinem einzigen Schweizer Medium je kommentiert oder wenigstens erwähnt worden ist? Fühlen sich die Wortführer in den Medien von der im deutschen Urteil stattfindenden juristischen Argumen-
rektur zu unterbinden versuche, raube seinem Land das demokratische Fundament.
«Herrschaft auf Zeit»
In der Demokratie, in jeder Demokratie gelte der elementare Grundsatz, wonach aus jedem Gesetz gleich wie aus jeder Wahl lediglich «Herrschaft auf Zeit» resultiere. Mit anderen Worten: Auch jenes Recht, das auf einem internationalen Vertrag beruht, darf, ja muss der Souverän des Landes aufgrund gemachter Erfahrungen und eingetretener neuer Entwicklungen anpassen, korrigieren, gegebenenfalls auch annullieren können.
Geschieht dies auf dem von der Verfassung vorgegeben Weg (in der Schweiz also zum Beispiel via Volksinitiative), dann darf solch verfassungsmässiges Vorgehen niemals als Völkerrechtsbruch unterbunden werden. Der Grundsatz «pacta sunt servanda», der jeden Rechtsstaat zur Einhaltung eingegangener internationaler Vereinbarungen verpflichtet, wird keineswegs verletzt, wenn der Souverän des Landes auf dem von der Verfassung in seinem Land vorgeschriebenen Weg die Anpassung von internationalem, aus bilateralen oder multilateralen Verträgen resultierendem Recht verlangt. Solch in jeder Beziehung korrektes Verlangen verpflich-

Warum die Politik versagt. Diagnosen eines Ökonomen.
Borner Silvio, Zürich: Liberales Institut, 2017. Preis: Fr. 24.80
tation überfordert? Oder übersehen sie dieses wichtige Urteil ganz bewusst? Weil auch die hiesigen Medien im Schlepptau der Classe politique die Demokratie-Demontage zulasten der nicht EU-beitrittswilligen Mehrheit im Volk verbissen mittragen?
Und die Mitte- und Linkspolitiker: Stellen sie sich bewusst blind gegenüber Fakten und Beweisführungen im EU-Ausland, von denen sie befürchten, sie könnten möglicherweise Einzelne aus ihren Reihen vom ihnen befohlenen Weg der Entrechtung des Schweizer Souveräns abbringen?
Eines müsste eine ehrliche Auseinandersetzung mit dem deutschen Urteil und seiner Begründung sicher bewirken: Die Kassierung jener unmöglichen, haltlosen, nur von einer einzigen Kammer mit Mehrheitsentscheid getroffenen, vom übrigen Bundesgericht bis heute hingenommenen Festlegung, wonach Völkerrecht generell über der Bundesverfassung stehe. Unser höchstes Gericht dürfte über kurz oder lang nicht darum herumkommen, diesen dubiosen Entscheid endlich einer gründlichen rechtlichen Beur-
tet aber die Exekutive des Landes, den ihr von der Legislative mit deren Beschluss erteilten Auftrag unter Nutzung der dazu vorgesehenen Mittel umzusetzen. Die Exekutive hat sich also anzustrengen, auf der Grundlage der in jedem Vertrag enthaltenen Revisionsklausel die Vertragspartner zu Neu- oder Anpassungsverhandlungen einzuladen. Und in diesen Verhandlungen die vom eigenen Souverän verlangten Vertragsanpassungen soweit als möglich durchzusetzen. Gelingt dies nicht oder nur in unbefriedigendem Umfang, ist die Kündigung des Vertrags aufgrund der im Vertrag enthaltenen Kündigungsregeln vorzusehen.
Jede Generation darf frei entscheiden Was das Deutsche Bundesverfassungsgericht damit festhält, entspricht ziemlich genau jenem Vorgehen, das die von Volk und Ständen angenommene Initiative gegen die Masseneinwanderung
teilung durch das ganze Bundesgericht zu unterziehen.
Wenn Brüssel-fixierte Schweizer Funktionäre grundlegende Diskussionen zum Fundament der Demokratie im völkerrechtlichen Zusammenhang bewusst vernebeln, müssen eben interessierte Bürgerinnen und Bürger diesen Durchblick öffnen. Am Beginn der Rechtsverirrung in Sachen Völkerrecht und Landesrecht steht jenes 2010 entstandene Rechtsgutachten des Zürcher Staatsrechtlers Daniel Thürer, der darin dem Bundesrat Wege aufzeigen wollte, wie – dank Berufung auf sehr eigenwillig interpretierte völkerrechtliche Regeln – die Schweiz selbst den Vollbeitritt zur Europäischen Union allenfalls gar ohne Volksentscheid bewerkstelligen könne. Sein Gutachten, das der Bundesrat zunächst geheimzuhalten versuchte, ist in Wahrheit nichts weiter als ein tendenziöser politischer Wegweiser mit dem Ziel des Abbaus der direkten Demokratie. Vor den Begründungen der höchsten deutschen Richter verblasst es zur Bedeutungslosigkeit.
der Landesregierung aufgetragen hat. Und es entspricht auch ziemlich genau jenen Forderungen, welche in der etwa in einem Jahr zur Abstimmung gelangenden Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» aufgestellt werden. Niemals, so führt das Deutsche Bundesverfassungsgericht seine Argumentation weiter, dürfe in einer Demokratie eine einzige Generation, die einen völkerrechtlichen Vertrag eingehe, mit diesem Schritt alle späteren Generationen an diesen als unabänderbar dargestellten Vertrag fesseln. Solche Anmassung stünde in Widerspruch zu elementaren Regeln der Demokratie und wäre ein durch nichts zu rechtfertigender Verstoss gegen die aus der demokratischen Auseinandersetzung geschaffene Rechtsordnung. Ausführungen, die an Deutlichkeit keine Wünsche mehr offenlassen. Aus dem aktuellen EU-NO -Newsletter

LESERBRIEF
Lehrplan: Soll der Bürger weiterhin nichts zu sagen haben?
Es wird spannend, alle reden von NoBillag. Dabei ist die kantonale Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» mindestens ebenso wichtig. Aber wer schreibt schon darüber? Ist diese Vorlage so unangefochten, dass man darüber keine Diskussion führen muss? Ist sie vernünftig oder nicht? Weshalb ist eine Mehrheit von Kantons- und Regierungsrat gegen diese Initiative? Kann man dem Bildungsrat, der den Lehrplan erlässt, freie Hand lassen? Sind wir zufrieden mit der eingeschlagenen Richtung im Kanton Zürich, was die Ausbildung an der Volksschule betrifft? Das sind zwar berechtigte Fragen, aber die
zentrale Frage ist doch, inwieweit wir mündigen Bürger beim Lehrplan mitreden wollen und können – bisher durften wir das jedenfalls nicht. Dabei ist die Volksschule eine ungemein wichtige Institution für Familie, Gesellschaft und Wirtschaft, mithin einer der wichtigsten Grundpfeiler für das Leben. Und da soll der Bürger weiterhin nichts zu sagen haben? Ich setze voraus, dass der Bürger mit seinem gesunden Menschenverstand hier einen grossen Beitrag leisten kann, und stimme der Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» klar zu. Michael Schollenberger, Küsnacht
Fadegrad

von Daniel Oswald
Apfel: Gut oder böse?
Nach einem englischen Sprichwort muss man nie zum Doktor, wenn man jeden Tag einen Apfel isst. Aber wir kennen auch das Gleichnis aus dem Alten Testament, wonach Adam und Eva aus dem Paradies vertrieben worden sind, nur weil sie einen Apfel gegessen haben. Also ich esse jeden Tag einen Apfel und auf jeden Fall ist dies meiner Gesundheit nicht abträglich. Auch geht es mir in allen Belangen gut. Für mich gesehen, lebe ich eigentlich im Paradies und es gibt auch keine Anzeichen, dass ich dieses verlassen müsste.
Ich bin überzeugt: Der Apfel ist definitiv gut. Sehr wohl bin ich aber überzeugt, dass das Gleichnis aus der Schöpfungsgeschichte sehr viel Wahres in sich trägt und gerade für die heutige Zeit eine sehr grosse Bedeutung hat. Auf den ersten Blick gesehen macht es absolut keinen Sinn, jemanden dafür zu bestrafen, dass er einen Apfel isst. Es geht aber darum, dass nicht alles, was auf den ersten Blick gut ist, auch ein gutes Ende nehmen wird. Womit wir nun bei der Tagespolitik angelangt wären. Es gehört zum guten Ton, überall das Gute zu sehen, und so passiert es immer wieder, dass sich die Politik blindlings in Sackgassen begibt. Gerne liefere ich Ihnen dazu ein Beispiel aus dem Winterthurer Gemeinderat. Unter der Führung der Linken wurde unlängst eine Motion eingereicht, mit welcher der Stadtrat aufgefordert wird, die Attraktivität der Kinderbetreuung für Mittelstandsfamilien finanziell zu verbessern. Es wird auch mit dem Argument von Vereinbarkeit von Familie und Beruf argumentiert. Diese Forderung klingt doch gut. Das muss man doch positiv sehen. Nein, und nochmals Nein, meine lieben Frauen und Mannen, denn die Entwicklung, welche hiermit eingeleitet wird, ist fatal. Mit solchen Forderungen wird nur der Ausbau des Staates vorangetrieben. Dies wiederum führt zu höheren Steuern, Gebühren und Abgaben. Es wird nicht lange dauern und die nächste gesellschaftliche Schicht kann mit den gleichen Argumenten mehr staatliche Unterstützung verlangen. Und so dreht sich die Spirale der schleichenden Verstaatlichung weiter nach oben. Das Fatale daran ist, dass diese Entwicklung von Teilen der Mitte noch unterstützt wird. Die Linken jubeln jetzt schon hinter verschlossenen Türen. Ausserdem zeigt dieses Beispiel auch, dass sich die externe Kinderbetreuung offenbar nicht rechnet. Wenn ich für die externe Kinderbetreuung mehr ausgebe, als dass ich selber verdiene, wieso nehme ich dann nicht die höherwertige Arbeit an und betreue meine Kinder selber? Übrigens, unsere Eltern haben zugunsten von uns Kindern auf Ferien und vieles mehr verzichtet. Wir täten gut daran, dies nicht einfach als falsch zu bezeichnen.
VERLUST DER LEBENSQUALITÄT DURCH MASSENEINWANDERUNG
Grössenwahn war noch nie ein guter Ratgeber
Eine der grössten Stärken des Menschen ist auch eine seiner grössten Schwächen: Die Anpassungsfähigkeit an widrige Umstände. Wie Wasser, das durch Gestein fliessen muss, findet der Mensch immer irgendeinen Weg, mit vollendeten Tatsachen fertig zu werden. Wird die Einwanderung nicht begrenzt, verlieren wir weiter an Lebensqualität. Auch hier besteht die Gefahr, dass sich manche Bürgerinnen und Bürger dieser Situation fliessend anpassen.

Samuel Balsiger Gemeinderat SVP Zürich 9
Mit der Zeit verblasst der Vergleich, wie es früher war. Vor allem dann, wenn der Abstieg schleichend voranschreitet. Besonders unser gesellschaftliches Handeln sollte auf eine langfristige Entwicklung ausgerichtet sein. Stellen wir uns deshalb vor, wohin der aktuell eingeschlagene Weg führt: In einigen Jahren hat die Schweiz 11 Millionen Einwohner.
Die Stadt Zürich ist um 100 000 zusätzliche Personen angeschwollen. Die Mieten sind durch das Wachstum massiv gestiegen. Viele Schweizer müssen in einfachen Kleinstwohnungen leben. Die 20 Quadratmeter Wohnfläche pro Person, die die Linken als Richtwert nennen, sind Realität geworden. Strassen, Trams und Züge sind zu jeder Tageszeit komplett überlastet. Einen Sitzplatz zu ergattern ist Luxus. Durch das Überangebot auf dem Arbeitsmarkt
sind die Löhne stark unter Druck geraten, der Konkurrenzkampf ist äusserst hart. Die Politik hat hilflos reagiert. Staatliche Eingriffe schränken die persönlichen und unternehmerischen Freiheiten umfassend ein. Die Sozialausgaben und die Kriminalität sind nochmals stark angestiegen. Steuern, Abgaben und Gebühren sind auf erneutem Rekordniveau.
Denn sie wissen nicht, was sie tun Die eindeutigen Anzeichen für diese drohende Eskalation sind schon längst sichtbar. Die Bodenpreise und somit auch die Mieten sind in Zürich ab dem Zeitpunkt der Personenfreizügigkeit massiv noch oben geschnellt. Insbesondere junge Berufseinsteiger und ältere Arbeitnehmende haben bei der Jobsuche deutlich weniger Chancen. Irgendein neu zugewanderter Ausländer macht es oft billiger. Viele kommen aber nur wegen der Sozialwerke. Auch die Asylkosten steigen und steigen. Der Staat breitet sich immer mehr aus. Die Züge sind aufgrund der Überlastungen öfters verspätet oder bis auf den letzten Meter vollgestopft. Immer seltener gibt es in der Stadt ein Plätz-
ZÜRICH BRAUCHT DARUM DEN BÜRGERLICHEN BEFREIUNGSSCHLAG
Mauch gefährdet Wohlstand und Freiheit in Zürich
Im Tages-Anzeiger vom 13. Februar 2018 wirft mir Corine Mauch vor, «SVP-Wahlkampf gegen unsere Freiheit» und gegen unseren Wohlstand zu betreiben. Dem muss ich klar widersprechen. Das Gegenteil trifft zu:
Corine Mauch und ihre rot-grüne Stadtregierung gefährden Freiheit und Wohlstand der Stadt Zürich.

Susanne Brunner Stadtratskandidatin SVP Zürich
Die Stadt Zürich steckt in einer linksgrünen Sackgasse, welche den Wohlstand und die Freiheit der Zürcherinnen und Zürcher gefährdet:
Beispiel Finanzpolitik
Obwohl wir derzeit mit Rekordsteuereinnahmen geflutet werden, gibt LinksGrün das ganze Geld mit vollen Händen aus. Von langfristigem, gezieltemSchuldenabbau will man nichts hören, es wird gar als Torheit hingestellt. Das bedeutet aber nichts anderes, als dass die jetzige Stadtregierung den Handlungsspielraum und die Freiheit kommender Generationen einschränkt, oder, sollte die Wirtschaft einmal wieder schlechter laufen, die Steuern für uns alle erhöht, was wohlstandsschädigend für uns alle wäre. Die Schulden und Defizite der Stadtspitäler kommen da noch hinzu.
Beispiel Gewerbe
Die Stadtregierung hat eine gewerbefeindliche Haltung entwickelt, die sich in vielen übertriebenen Detailvorschriften äussert. Gewerbler und Gastronomen müssen sich damit herumschlagen, anstatt ihrem Metier nachgehen
zu können. Das wirkt einerseits geschäftsschädigend, was wiederum den Wohlstand der ganzen Stadt negativ trifft, wenn das Gewerbe aus der Stadt vertrieben wird. Andererseits verlieren wir unsere attraktiven Quartiere mit unseren Geschäften in der Nähe.
Beispiel Verkehrspolitik
Die Stadtregierung denkt nur noch an Velowege. Kann dies eine erfolgreiche Entwicklungsstrategie für die grösste Wirtschaftsmetropole der Schweiz sein? Ich glaube kaum. Die Auto-Verhinderungspolitik, die täglichen Staus auf den Strassen, die fehlenden Parkplätze schaden dem Gewerbe direkt. All dies hilft, dem Gewerbler die Luft abzudrehen. Mit dem Ausbremsen des Autoverkehrs will Rot-Grün uns Zürcherinnen und Zürcher, die Freiheit, Auto zu fahren, austreiben.
Feigenblatt-Politik der Stadtpräsidentin Und was tut unsere Stadtpräsidentin, um unsere Stadt zukunftsfähig und wirtschaftlich stark zu machen? Beispiel Digitalisierung: Wir brauchen dringend die Möglichkeit in der Schweiz, die 5G-Technologie einzuführen. Da sind wir verglichen mit anderen Ländern im Rückstand. Ihre Partei, die SP hat dies letztes Jahr im Parlament in Bern erfolgreich verhindert. Ich habe Corine Mauch kein einziges Mal weibeln und kämpfen gesehen für diese 5G-Technologie. Sie lässt sich zwar am Digitaltag im September 2017 feiern und neben Wirtschaftsgrössen ablichten. Gekämpft für Zürich’s Wohlstand hat sie aber nicht. Das ist nichts anderes als ein Feigenblatt. Ich will für Wohlstand und Freiheit der Zürcherinnen und Zürcher kämpfen. Zürich braucht darum den Befreiungsschlag aus der links-grünen Sackgasse. Darum gilt es, am 4. März 2018 das Top5 Team in den Stadtrat zu wählen!
chen, das nicht überfüllt, überbaut oder zubetoniert ist. Badeanstalten, die früher ein Teil der Lebensqualität waren, sind selbst für die verblendeten Grünen wegen der Menschenflut nicht mehr zu geniessen, wie sie in einem parlamentarischen Vorstoss schreiben. Wir alle verlieren an Lebensqualität. Aber warum lobpreist die vereinigte Linke die grenzenlose Zuwanderung denn immer noch als ein heiliger Akt der Menschlichkeit und Toleranz? Ganz einfach: Die Gutmenschen wissen wie immer nicht, was sie tun.
Mehr Schweiz –mehr Lebensqualität
Es braucht gar keine innovativen Lösungsansätze, wie der Kollaps abgewen-
det werden kann. Wie Wohlstand und Lebensqualität geschaffen werden, hat unser freiheitliches Land während Jahrzehnten aufgezeigt. Die Schweiz wurde erfolgreich, weil langfristiges Denken und massvolle Entscheidungen Tradition hatte.
Diese Schweizer Qualitäten müssen wieder ins Zentrum gerückt werden. Anpassung an die Politik des Grössenwahns darf keine Option sein. Nur wenn wir auf allen Staatsebenen Widerstand gegen das 11-MillionenWachstum leisten, kann unser Land seinen einzigartigen Charakter bewahren.
Am 4. März 2018 finden die Gesamterneuerungswahlen in der Stadt Zürich statt. Eine Richtungswahl. Nutzen wir diese bedeutende Chance, es ist noch nicht zu spät. Eine sichere Zukunft in Freiheit und Wohlstand liegt noch gänzlich in unseren Händen.
LESERBRIEF
Bildungsabbau in Richtung amerikanisches Niveau
(«Dank Digitialisierung Schüler individuell fördern», sda-Meldung vom 9.2.2018) Die Forderungen von Economiesuisse, dem die globalen Konzerne mit Sitz in der Schweiz angehören, sind nichts Neues. Schon bei der Gründung der globalen Wirtschaftsorganisation OECD 1961 war der Totalumbau der nationalen Bildungssysteme das Haupttraktandum. Die europäischen Mitgliedstaaten wurden vom Gründungspräsidenten, einem hohen Funktionär der US -Regierung, aufgefordert, ihre Bildungssysteme gemäss amerikanischem Vorbild umzubauen, obschon das US -Bildungssystem schon damals ein tiefes Niveau hatte. Es erstaunt nicht, dass Economiesuisse die konsequente Umsetzung des Lehrplans 21 fordert. Dieser basiert gemäss den «Grundlagen für den Lehr-
plan 21» auf der «Kompetenzorientierung» nach Weinert. Der deutsche Psychologe Franz Weinert hat diese Art neoliberaler «Kompetenzorientierung», die auf der «Unterrichts»ebene das individualisierte, «selbstgesteuerte Lernen» am Computer beinhaltet, 1999 für die OECD geschaffen. Nicht nachvollziehbar ist, dass kapitalismuskritische Linksparteien ebenfalls für den Lehrplans 21 sind, obschon mit ihm eine alte Forderung der globalen Konzerne in Erfüllung geht, mit der die globalen Umsätze massiv gesteigert werden können. Was gleichzeitig für die Volksschule einen Bildungsabbau in Richtung amerikanisches Niveau bedeutet.
Peter Aebersold, Zürich
Stadtrats- und Gemeinderatswahlen vom 4. März 2018 SVP-Kandidatinnen und -Kandidaten stellen sich zum Gespräch
Liebe Zürcherinnen und Zürcher
Unsere Gemeinderats-Kandidatinnen und -Kandidaten wollen Sie kennen lernen und sind an den öffentlichen Standaktionen präsent, um im persönlichen Gespräch Ihre Anliegen zu erfahren und unsere politischen Ziele für Zürich zu erklären.
Besuchen Sie uns, wir freuen uns, Sie persönlich begrüssen zu dürfen.
Kreis/Quartier Datum Zeit Standort
1/2 Wollishofen 17. Februar 2018 09.30 – 11.30 h Coop Butzenstrasse
3 Alt-Wiedikon 17. Februar 2018 09.00 – 11.00 h Goldbrunnenplatz
4/5 Gewerbeschule 17. Februar 2018 10.00 – 12.00 h Limmatplatz
6 Unterstrass 17. Februar 2018 09.30 – 11.30 h Schaffhauserplatz
7/8 Fluntern 17. Februar 2018 10.00 – 12.00 h Toblerpl./Kir. Fluntern
9 Albisrieden 17. Februar 2018 09.30 – 11.00 h A-Park Albisrieden
10 Höngg 17. Februar 2018 10.00 – 11.30 h Kappenbühlstrasse
11 Seebach 17. Februar 2018 09.00 – 12.00 h Kirche Maria Lourdes
12 Schwamendingen 17. Februar 2018 09.00 – 12.00 h bei Migros
3 Alt-Wiedikon 22. Februar 2018 17.00 – 19.00 h Migros Gutstrasse
Gemeinderat: Liste 2 – SVP Und in den Stadtrat: Susanne Brunner, Roger Bartholdi, Filippo Leutenegger, Michael Baumer, Markus Hungerbühler. Und als Stadtpräsident: Filippo Leutenegger.


Für eine sichere Zukunft in Freiheit!








































