SRG – Die beispiellose Entwicklung zum Moloch
Zwischen 1990 und 2015 sind die Gebühren der SRG für die Haushalte um sage und schreibe 65 Prozent von 279 Franken auf 462 Franken pro Haushalt und Jahr gestiegen. In dieser Zeit hat die SRG eine beispiellose Expansionsstrategie umgesetzt. Das eigene Programm wurde aufgebläht.
Jean-François Rime
Nationalrat SVP Bulle (FR )
Die Ideen der häufig vom Gedankengut der Alt-68er geprägten SRG -Eliten konnte die SRG eigenmächtig zum Service public erklären. Bezahlen liess man sich all dies vom Volk. Die aufkommenden privaten Radio- und TV-Stationen wurden systematisch mit staatlichen Konkurrenzangeboten ausgebremst und klein gehalten.
Konkurrenz vom Hals halten
Mit den Milliarden aus dem Gebührentopf hielt man sich die Konkurrenz vom Hals, um sie dann 2007 mit dem Gebührensplitting von sich abhängig zu machen. Heute im Abstimmungskampf zu No Billag stellt die SRG die privaten Radio- und TV-Stationen als Feigenblätter vor sich hin.
Von den 1,35 Milliarden Franken, die die Billag jedes Jahr beim Volk und den KMU einzieht, fliessen über 1,2 Milliarden direkt an die SRG. Das sind mehr als 90 Prozent dieser Steuermilliarden. Die am Tropf der SRG hängenden privaten Sender werden mit Brosamen abgespeist. Sie werden heute vom Moloch SRG vor den Karren gespannt.
Die Gier nahm immer mehr zu
Und der Moloch SRG hat ungebremst grossen Hunger. Insbesondere getrieben durch die starke Zuwanderung in die Schweiz sprudelten die Steuergelder nur so in die Kassen der Staatssender. Im Vergleich zur Jahrtausendwende flossen der SRG im Jahr 2015 zusätzlich 142 Millionen Franken zu, wie Urs Meister, Ökonom und Lehrbeauftragter der Universität Zürich ausrechnete. Wo es mehr Haushalte hat, kann besser abkassiert werden. Doch statt die Bevölkerung zu entlasten und die Steuern zu senken, nahm die Gier immer mehr zu.
Zwang und Doppelsteuer Nicht nur, wer die Programme der SRG empfängt, soll bezahlen. Nein. Die SRG will bei allen die Billag-Mediensteuer eintreiben. Auch wer die Staatssender gar nicht hören oder anschauen will oder kann, muss ab 2019 das Zwangsabonnement der SRG bezahlen. Und sogar doppelt zur Kasse gebeten werden die Unternehmen. Bis 39 590 Franken jedes Jahr müssen die Firmen der SRG bezahlen. Abhängig ist die Höhe dieser Doppelsteuer vom Umsatz. Das ist völlig willkürlich. Kleine KMU, die hohe Umsätze bei kleinen Gewinnen erzielen müssen, sind die Verlierer. So beispielsweise Getreidehändler, die ausgerechnet haben, dass die Billag-Mediensteuer für die Unternehmen in ihrer Branche Kosten in der Höhe von 0,5 bis 2 Lohnprozent verursachen wird.
Willkürliche Abzocke
Unternehmer und Mitarbeitende müssen alle schon die Zwangssteuer abliefern. Zusätzlich sollen auch noch die Firmen zahlen. Diese können als juris-
GUT GEMEINT, IST NICHT GUT GENUG
Bei Ergänzungsleistungen intelligent sparen
Die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen steigen permanent an. Deshalb wird bei der anstehenden Revision zu Recht die Bremse angezogen. Aber auch Bremsen will gelernt sein, wie wir alle wissen. Eine Destabilisierung der Krankenversicherung darf nicht die Konsequenz sein.
Das Ausgabenwachstum bei den Ergänzungsleistungen zu bremsen, war für den Ständerat das vorrangige Ziel. Was im «Stöckli» aber zu wenig durchdacht wurde, war die Art und Weise, wie die Kosten der Krankenversicherung künftig möglichst gerecht und zugleich sparsam an die Ergänzungsleistungen angerechnet werden sollen. Gemäss heutigem Recht wird pauschal die kantonale Durchschnittsprämie angerechnet. Dies führt dazu, dass einige Bezüger mehr, einige weniger angerechnet erhalten, als ihre Prämie tatsächlich kostet. Statistisch betrachtet gleicht sich das Ganze aus.
Kleinen Krankenkassen droht Konkurs
Der Ständerat hatte entschieden, dass künftig für die EL -Anrechnung noch
maximal die Prämie des drittgünstigsten Krankenversicherers herangezogen werden dürfe. Bliebe es bei diesem Entscheid, wären künftig wohl Zehntausende von EL-Bezügern aus finanziellen Gründen gezwungen, regelmässig den Krankenversicherer zu wechseln.
Denn der drittgünstigste Krankenversicherer ist unter marktwirtschaftlichen Bedingungen über mehrere Jahre kaum immer derselbe.
Und wenn aufgrund marktfremder Einflüsse – der massenweisen Aufnahme von EL -Bezügern – die Reserven massiv aufgestockt werden müssten, dürfte der drittgünstigste Krankenversicherer umso mehr immer wieder ein anderer sein.
In Kantonen mit kleinen ortsansässigen, eher regional tätigen Krankenkassen sind diese oft die günstigsten. Beispiele dazu finden sich unter anderem in den Kantonen Glarus, Graubünden und Wallis.
Diese Kassen hätten ein grosses administratives Problem, wenn sie entgegen aller bisherigen Realitäten im Markt plötzlich von EL -Bezügern überschwemmt würden. Gar nicht zu be-
tische Personen aber gar nicht Radio hören oder TV schauen. Auch kommen die Mitarbeitenden nicht in den Betrieb, um fernzusehen. In sehr vielen Situationen ist der Konsum schier nicht möglich und wäre brandgefährlich. Das beste Beispiel sind meine drei Unternehmen. Was denken Sie, wie fleissig meine Mitarbeitenden im Gartenbau TV schauen, während sie draussen unter freiem Himmel eine Umgebung gestalten. Und stellen Sie sich meine Mitarbeitenden in der Sägerei vor. An der Säge stehen und fernsehen? Das wäre brandgefährlich und fahrlässig. Doch die SRG will abkassieren. Und so muss ich ab 2019 für meine drei KMU jährlich 12 410 Franken Mediensteuer abliefern. Zusätzlich zur Steuer, die ich und alle Mitarbeitenden privat abzuliefern haben. Das ist willkürliche Abzocke. Das ist eine schamlose staatliche Selbstbedienungsmentalität. Das dürfen wir einfach nicht zulassen. Als ich mich im Parlament gegen diese Ungerechtigkeit wehrte und die Medienministerin darauf ansprechen wollte, hat sie gar nicht zugehört. Abwesend. Nicht interessiert. Nur das Geld soll fliessen. Ab 2019 müssen die Unternehmen pro Jahr rund 200 Millionen an die SRG zahlen. Das ist vier- bis fünfmal mehr als noch 2012.
Beispiel Israel:
Gute Information ist möglich Ein Ja zu No Billag ist dringend nötig. Ein JA zu No Billag bringt endlich die versprochene, aber von der Medienministerin und der SRG blockierte Diskussion über Inhalt und Umfang des Service public. Ein JA zu No Billag räumt auf beim Moloch SRG und ermöglicht so eine gute Information der Bevölkerung in allen Landesteilen – ohne Abzocke und ohne Steuermilliarden. Israel hat vor drei Jahren die staatlichen TV-Zwangssteuern abgeschafft. Private Medien haben übernommen und informieren die Menschen in Israel mit gutem Journalismus und stellen für den kleinen Markt Israel auch Eigenproduktionen her. Bei uns in der Schweiz redet die SRG den eigenen Tod herbei und bedroht das Volk, sollte dieses nicht spuren und ohne Widerspruch die Steuermilliarden abliefern. Was Israel kann, kann auch die Schweiz. Da gibt es nur eine Antwort. Ja zu No Billag.
wältigen wäre in den meisten Fällen das Problem der zusätzlich benötigten Reserven, welche für die rapid angewachsene Anzahl Versicherte beträchtlich aufgestockt werden müssten. Wenig sinnvoll ist der ständerätliche Vorschlag auch in etlichen Kantonen der Romandie. Dort sind die günstigsten Versicherer in der Regel grosse Kassen. Deshalb kann es vorkommen, dass die drittgünstigste Prämie – die gemäss Ständerat angerechnet werden sollte –höher ist als die kantonale Durchschnittsprämie.
Bundesrat hat besseren Sparvorschlag Der neue Sparvorschlag des Bundesrates ist für einmal deutlich nachhaltiger als jener des Ständerates. Die Regierung will zwar weiterhin auf die kantonale
Durchschnittsprämie abstellen, gleichzeitig sollen die Kantone neu aber die Möglichkeit erhalten, die tatsächliche Prämie eines EL-Bezügers anzurechnen, wenn diese tiefer als der kantonale Durchschnitt ist.
Mit diesem Vorschlag korrigiert der Bundesrat die stossende Situation, dass
EL -Bezügern mit sehr tiefen Krankenkassenprämien bisher höhere Beträge angerechnet werden mussten. Mit dem neuen Vorschlag des Bundesrates haben es die Kantone in der Hand, dass keinem EL -Bezüger mehr angerechnet wird, als er selber für die Krankenversicherung bezahlt. Gleichzeitig werden die kleinen Krankenkassen nicht aufgrund von marktfremden Einflüssen aus dem Markt gedrängt. Der bundesrätliche Vorschlag ist also ein guter Kompromiss. Die Kantone können bei der heutigen Regel für Pauschalbeträge bleiben oder bei tiefen Prämien die effektiv bezahlten Beträge der EL-Bezüger anrechnen. Dem Spargebot bei den Ergänzungsleistungen ist damit Genüge getan, ohne dass die Krankenversicherung destabilisiert wird. Ausserdem halten sich bei dieser Lösung auch die praktischen Probleme für die EL -Bezüger und deren Leistungserbringer (bspw. Ärzte, Apotheken) in Grenzen. Eine jährliche Pflicht zum Wechsel der Krankenkasse hätte nämlich für Letztere einen grossen administrativen Aufwand zur Folge, welcher seinerseits wieder mit unnötigen finanziellen Folgen verbunden wäre, die man gerade im Gesundheitswesen mit allen Mitteln zu vermeiden versucht.
Heinz Brand Nationalrat SVP Klosters (GR )
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Bürgerrecht im Kanton Zürich wird verscherbelt –Die SVP gibt Gegensteuer
Am 1. Januar 2018 ist schweizweit das revidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft getreten. Dem Volk wurde eine Verschärfung versprochen. Neu braucht es eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) und eine minimale Wohnsitzdauer von 10 Jahren. SP-Regierungsrätin Jaqueline Fehr hat aufgrund dieser Verschärfung letztes Jahr die Gemeinden angewiesen, möglichst viele Ausländer noch rasch einzubürgern, bevor die vermeintliche Verschärfung in Kraft tritt. Parallel dazu hat sie den Gesamtregierungsrat dazu gebracht, eine neue Bürgerrechtsverordnung per 1.1.2018 einzuführen, welche die Gemeinden entmachtet und die qualitativen Kriterien zur Erteilung des Bürgerrechts deutlich herabsetzt. Daraufhin hat sich bei der kantonalzürcherischen SVP eine Fachgruppe gebildet, um Gegensteuer zu geben.
Stefan Schmid Kantonsrat SVP
2. Vizepräsident SVP ZH Niederglatt
Wir erinnern uns: Frau Regierungsrätin Jacqueline Fehr hat im vergangenen Frühling die Gemeinden dazu aufgerufen, eine Masseneinbürgerung auszulösen. Sie hat den Zürcher Gemeinden empfohlen, sogenannte «einbürgerungsberechtigte» Ausländer proaktiv mit einem Musterbrief zu animieren, sich unter der laschen alten Gesetzgebung für das Schweizer Bürgerrecht zu bewerben. Mit dem Musterbrief sollte auch ein Hochglanzflyer verschickt werden, auf welchem mit Piktogrammen den «Einbürgerungsberechtigten» die gesetzliche Änderung erklärt wird. Frau Fehr sprach mit dem Flyer bewusst Personen an, welche kein Deutsch, sondern nur die Bildsprache verstehen. Ob dieser Schandtat rief die SVP-Kantonalpartei sodann die Gemeinden auf, sich der Aufforderung der Zürcher Regierung zu widersetzen. Glücklicherweise folgten die allermeisten Gemeinden dem Aufruf der SVP und kehrten Frau Fehr den Rücken.
SVP bildet Fachgruppe zum Bürgerrecht
Parallel dazu hat es die linke Justizdirektorin geschafft, den vermeintlich bürgerlichen Regierungsrat dazu zu bewegen, eine neue lasche Einbürgerungsverordnung einzuführen. Wohl wurde diese in eine Vernehmlassung geschickt, statt verschärft, dann nochmals zusätzlich aufgeweicht. Die Forderungen der Gemeinden wurden darin nicht berücksichtigt, die Verordnung am Kantonsrat vorbeigeschleust. Die Zürcher SVP hat reagiert und eine Fachgruppe zum Thema «Bürgerrecht» ins Leben gerufen. Diese wird auf den verschie-
denen politischen Stufen in den kommenden Wochen mit entsprechenden Resultaten aktiv. So sollen auf kantonaler Ebene mehrere Vorstösse und auf kommunaler Ebene Einzelinitiativen eingereicht werden. Auf kantonaler Stufe sind vier Parlamentarische Initiativen in Vorbereitung, welche auf eine Erhöhung der Sprachkompetenzen, der Wohnsitzfristen, der wirtschaftlichen Selbsterhaltung sowie auf Ordnung und Sicherheit abzielen.
Erhöhung der Sprachkompetenzen
Die Eidgenössische Bürgerrechtsverordnung sieht eine mündliche Sprachkompetenz auf dem Referenzniveau B1 vor. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, welche durch die Kantone verschärft werden kann, was beispielsweise der Kanton Thurgau auch umgesetzt hat. Es ist unbestritten, dass die sprachliche Verständigung der Schlüssel zur erfolgreichen Integration ist.
Im Kanton Zürich soll das Sprachniveau bei Bürgerrechtsbewerbern auf Kompetenzstufe B2 erhöht werden. Auf Stufe B2 ist es möglich, sich spontan und fliessend zu verständigen, sodass ein normales Gespräch mit der Landessprache Kundigen, ohne grössere Anstrengung auf beiden Seiten, gut möglich ist. Wir erachten diese Sprachkompetenz als Beweis einer erfolgreichen Integration sowie als Grundlage, sich am Gesellschaftsleben zu beteiligen und um im Arbeitsmarkt zu bestehen.
nommen. Die linke Direktion von Jacqueline Fehr hat nämlich prompt die minimale Wohnsitzdauer auf zwei Jahre herabgesetzt. Dies entgegen dem Willen der Gemeinden, welche fünf Jahre forderten. Andere Kantone haben vom Spielraum Gebrauch gemacht. In St. Gallen gilt beispielsweise seit 2018 eine Wohnsitzfrist von fünf Jahren. Für die SVP soll hier der Kanton Zürich gleichziehen.
Erhöhung wirtschaftlicher Selbsterhalt
Die neue Bürgerrechtsverordnung des Kantons Zürich sah ursprünglich vor, dass Einbürgerungswillige finanzielle Verpflichtungen erfüllen müssen, über die vergangenen fünf Jahre keine Verlustscheine oder Betreibungen ausweisen, Steuerschulden beglichen und allfällig bezogene Sozialhilfe zurückbezahlt haben.
Wassergesetz Teil 2 –das Jammern geht weiter
Am vergangenen Montag wurde im Rat die angefangene Debatte zum neuen Wassergesetz weitergeführt. Das umfangreiche Werk konnte noch nicht abgeschlossen werden und über die letzten Minderheitsanträge werden wir am Montag von kommender Woche befinden.
einem Gesetz auf ein 100-jähriges, ein 300-jähriges oder gar ein 301-jähriges Hochwasser ausgelegt werden, weiss jeder Bauherr und Hauseigentümer, dass ein Restrisiko bei einer Liegenschaft immer bestehen bleibt.
Tumasch Mischol
Kantonsrat SVP
Hombrechtikon
Der ehemalige Präsident der Erziehungsdirektoren-Konferenz, Christoph Eymann, sagte in einem Interview, dass die Eltern den Lehrplan nicht verstehen müssen und dass dies die Eltern nichts angehe. Für ihn ist klar, dass die Mitsprache des Volkes Grenzen haben muss. Wenn es um den Lehrplan geht, brauche es Fachleute und nicht ein Parlament, schon gar nicht das Volk.
Ins gleiche Horn bläst nun Bildungsdirektorin Silvia Steiner. Man stelle sich vor, bei der Armee würden nur die Fachleute, sprich Offiziere, über den Ausbau des Bestands oder die Anschaffung neuer Kampfjets entscheiden. Ich bin mir nicht sicher, ob Eymann und Steiner dann noch gleich argumentieren würden. Zudem sind
Aus Sicht der SVP sind diese Gebühren Abgaben und somit Einnahmen des Kantons, die konsequenterweise in die Staatskasse fliessen sollen und sicherlich nicht in Töpfe, bei denen sich die Ökobüros, Umweltplaner und Naturschutzpäpste locker bedienen können. AUS DEM KANTONSRAT
Erhöhung der Wohnsitzfristen
Bis Ende 2017 hatten die Gemeinden gemäss alter Bürgerrechtsverordnung die Möglichkeit, die Anforderungen an die Wohnsitzdauer autonom festzusetzen. Es waren kommunale Wohnsitzfristen von bis zu 15 Jahren möglich.
Das neue nationale Bürgerrechtsgesetz, lässt den Kantonen Spielraum von zwei bis fünf Jahren bei der Mindestaufenthaltsdauer. Die neue kantonale Verordnung, hat den Gemeinden jeglichen ge-
VOLKSINITIATIVE «LEHRPLAN VORS VOLK»
es einmal mehr die Gemeinden bzw. die Steuerzahler, die die finanziellen Konsequenzen ohne jegliche Mitsprache tragen müssen. Zur Umsetzung des Lehrplans hat der Bildungsrat Vorgaben an die Schulgemeinden erlassen. Unter anderem tragen die Gemeinden die Kosten für die neuen Lehrmittel, für themenvertiefende Weiterbildungen der Lehrpersonen, für die Aufrüstung der Infrastruktur und vor allem auch für die Anpassung der ganzen Informatik.
Unabhängig davon, wie man zum Inhalt des Lehrplans steht, ist es doch legitim, dass sich auch das Stimmvolk zu Grundsätzlichem in der Volksschule äussern darf. Ein Lehrplan ist keine Nebensächlichkeit, er bestimmt den Kurs der Schulentwicklung auf Jahre hinaus. Ein Lehrplan, der die Legitimation der Legislative braucht, muss in einem ausgewogenen Konsens ausgearbeitet und präsentiert werden, damit er mehrheitsfähig ist. Deshalb sage ich aus Überzeugung Ja zur Mitbestimmung und damit Ja zur Volksinitiative.
Die Zürcher Gemeinden forderten vergebens, die Dauer von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf 10 Jahre zu erhöhen. Die ab 1.1.2018 gültige Verordnung wurde stattdessen aufgeweicht. Neu muss ein Bürgerrechtsbewerber nur im Moment sich selber mit einem Lohnerwerb oder Versicherungsleistungen über Wasser halten können. Ob dieser vor 3 Monaten noch Sozialhilfe bezogen hat, oder als Zechpreller aufgefallen ist, soll für das Bürgerrecht irrelevant sein. Die SVP fordert hingegen, dass Bürgerrechtsbewerber während zehn Jahren bewiesen haben, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind.
Erhöhung von Ordnung und Sicherheit Ab 1.1.2018 soll bei Bürgerrechtsbewerbern nur noch das Strafregister VOSTRA des Bundes konsultiert werden. Dies genügt aus unserer Sicht nicht. Denn dieses Register gibt keine Auskunft über in den Polizeiakten vorhandene Einträge wie: Häusliche Gewalt, Rotlichtmilieu, Mehrfachehe, Verdacht Scheinehe, Zwangsheirat, Verstösse gegen Polizeiverordnung, Widerhandlung gegen das Volksschulgesetz, Missbrauch Sozialhilfebezug sowie extremreligiöse Tätigkeiten.
Hingegen erlaubt ein Bericht der Polizeidienststelle es, wichtige Indikatoren offenzulegen, welche es erlauben, die Integrationswilligkeit und Integrationsfähigkeit einer einbürgerungswilligen Person objektiv zu beurteilen.
KANTON ZÜRICH
Bevölkerung
wächst weiter
pd. 2017 ist die Bevölkerung des Kantons Zürichs um rund 16 600 Personen auf nahezu 1,5 Millionen gewachsen. Der Zuwachs entspricht etwa der Einwohnerzahl von Illnau-Effretikon. Dies zeigen die provisorischen Ergebnisse der kantonalen Bevölkerungserhebung. Prozentual am meisten zugelegt haben das Unterland mit 1,7 Prozent, die Stadt Zürich mit 1,6 Prozent und das Knonaueramt mit 1,5 Prozent.
Die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen belief sich Ende 2017 auf 396 800 Personen und liegt neu bei 26,5 Prozent.
Die Flüchtlingsströme der letzten Jahre hinterlassen Spuren in der Statistik. So ist die Gruppe der Menschen, die aus Eritrea stammt, im vergangenen Jahr um 800 Personen gewachsen.
Auch an diesem dritten Sitzungstag konnte sich die bürgerliche Mehrheit in allen Änderungsanträgen gegenüber der rot-grünen Minderheit durchsetzen. Auf der linken Ratsseite herrschte Katerstimmung und das Gejammer einiger politischer Exponenten von SP und Grünen konnte einem schon beinahe leidtun. Der Vorschlag der Regierung über die Hochwasserschutzmassnahmen sieht vor, dass in der Regel ein Schutzziel eines 300-jährigen Hochwassers erfüllt werden muss. Die bürgerliche Mehrheit der vorberatenden Kommission entschied sich aber für eine vernünftigere und aus unserer Sicht massvollere Variante, die den 300jährigen Hochwasserschutz nur für Sonderobjekte und Sonderrisiken sowie für Trinkwasserfassungen und Abwasserreinigungsanlagen vorsieht. Ansonsten sollen im Siedlungsgebiet Massnahmen gelten, die das Schutzziel eines 100-jährigen Hochwassers erfüllen. In der Frage des Hochwasserschutzes gibt es nie eine hundert prozentige Sicherheit. Auch hier gilt es, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen und die Verhältnismässigkeit einer Massnahme zu berücksichtigen. Unabhängig davon, ob die Schutzziele in
Ist es denn verantwortungslos, wenn einmal in hundert Jahren ein Keller oder eine Garage mit Wasser gefüllt wird? Solange keine Menschen akut gefährdet sind, muss dieses Risiko getragen werden können. Uns Bürgerlichen ist aber auch klar, dass der rot-grünen Ratsminderheit – denen Privateigentum im Grundsatz ein Gräuel ist – die übertriebenen Massnahmen aus den Verwaltungen ganz gelegen kommen. Mit solchen Luxusmassnahmen im Namen der Hochwasserpräventionen werden nicht nur künstliche Verbauungen und Schutzdämme, sondern vor allem auch Renaturierungen und Revitalisierungen von Bach- und Flussläufen realisiert. Und genau hier ist ein weiterer Minderheitsantrag der linken Seite angegliedert, der ebenfalls vom Rat verworfen wurde. In § 27 wurde einmal mehr versucht, die Finanzierung solcher Rückführungen von fruchtbarem Landwirtschaftsland in Biodiversitätsflächen auf einfache Art und Weise zu sichern. Ruderalflächen, Biotope, vernässte Uferbereiche und vieles mehr sollten mithilfe des neu zu schaffenden Renaturierungsfonds finanziert und erstellt werden. Die Äufnung dieses Fonds soll durch einen Teil der Nutzungsgebühren für Gewässer geschehen.
Gueti Chance für all öisi Chind!
Ja4.Abstimmung März2018
zu einer breit abgestützten Volksschule. zur Mitbestimmungs-Initiative «Lehrplan vors Volk»!
DER AKTUELLE VORSTOSS
Keine Steuergelder für Abstimmungskämpfe durch Behörden
Mit einer Parlamentarischen Initiative verlangen die Kantonsräte René Truninger (Illnau-Effretikon), Bruno Amacker (Küsnacht) und Benjamin Fischer (Volketswil) das Gesetz über die Politischen Rechte (GPR) wie folgt zu ändern:
§ 6. 1 [...] 2 [...]
3 Staatliche Organe, staatlich beherrschte Unternehmen und Private, die öffentliche Aufgaben erfüllen, dürfen für die Meinungsbildung keine finanziellen Mittel verwenden, soweit diese nicht für die gesetzlich vorgesehenen Publikationen erforderlich sind.
Begründung
Aufgabe der Behörden ist es, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger objektiv über eine Sachvorlage zu informieren. Das kann mittels Info-Veranstaltungen, Medienmitteilungen oder auch durch einen Komitee-Beitritt erfolgen. Auch die Bundesverfassung schützt die
freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe. Um dies zu gewährleisten, sind politische Behörden im Vorfeld von Abstimmungen grundsätzlich zu politischer Neutralität und Zurückhaltung verpflichtet. Mit der finanziellen Unterstützung eines Komitees durch die Behörden wird aber mit öffentlichen Mitteln ein Abstimmungskampf beeinflusst und durch einseitige staatliche Einmischung und Propaganda die Willensbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verfälscht. Das gilt es zu verhindern. So hat auch das Bundesgericht mehrfach festgehalten, dass es den Gemeinwesen nur im Ausnahmefall erlaubt ist, Propaganda zu betreiben, beispielsweise wenn eine Gemeinde unmittelbar und ganz besonders stark betroffen ist. Abgesehen davon ist die Rechtsprechung wenig hilfreich, da sie in dieser Frage wenig konstant und teilweise widersprüchlich ist.
Es obliegt nun dem Gesetzgeber, mittels dieser PI klare Verhältnisse zu schaffen.
Martin Haab Kantonsrat SVP Mettmenstetten
PODIUMSSCHULUNG DER JUNGEN SVP MIT LUKAS REIMANN
Diskussionsführung will gelernt sein
Der letzte Samstag stand für die Junge SVP Kanton Zürich ganz im Zeichen der schweizerischen Diskussionskultur. Mit einer exklusiven Podiumsschulung mit Nationalrat Lukas Reimann sollten Mitglieder fit für zukünftige Diskussionen an Podien, im Berufsleben oder an Standaktionen gemacht werden. Anschliessend durfte das Erlernte direkt an der grossen No-Billag-Flyeraktion am Hauptbahnhof angewandt werden.
Für Jungpolitiker ist es das A und O souverän diskutieren und argumentieren zu können. Doch oft fehlt es an verschiedensten Dingen um seine Meinung so wiederzugeben wie gewünscht. Sei es Nervosität, fehlendes Selbstvertrauen oder die falschen Rhetorik-Techni-
ken. Es war daher Zeit, diesem Problemen an den Kragen zu gehen und die jungen Mitglieder auf eine erfolgreiche Diskussion vorzubereiten.
Konter und Angriff
In einem ersten Teil sprach Vorstandsmitglied Nicolas Gorlero über seine persönlichen Podiumserfahrungen und erläuterte die typischen Abläufe. Vor jeder Podiumszusage sollte zuerst eine persönliche Auseinandersetzung mit der Thematik stattfinden. Wie stehe ich zur Thematik? Möchte ich meine Argumente in die Diskussion einbringe und stehe ich auch tatsächlich hinter meinen Standpunkten? Niemand sollte einem Podium zusagen und anschliessend realisieren, dass er einen ungewollten Standpunkt vertreten muss.
In einem nächsten Schritt gilt es, das Podium vorzubereiten. Die Argumente und gewählte Sprache sollten den gegnerischen Teilnehmer und dem erwarteten Publikum angepasst werden. Nur so ist es möglich, die Zuhörer von seiner Meinung zu überzeugen und nicht abgehoben zu wirken. Doch was tut man bei Lampenfieber? Da hilft es, eine kurze Einleitung vorzubereiten, diese sorgt für die nötige Sicherheit in den
Parteiversammlung mit hochkarätigen Referenten
Der Vorstand der SVP Dietikon durfte zwei hervorragende Referenten für die Abstimmungen vom 4. März begrüssen. So referierte Nationalrat Claudio Zanetti in gewohnt lockerer Art und Weise über die zwei nationalen Vorlagen. Der Auftritt von Kantonsrätin Anita Borer, die die kantonale Vorlage vertrat, war überzeugend. Im Anschluss erläuterte uns RPK-Mitglied Koni Lips die kommunale Vorlage.
SVP Dietikon. Im Hotel Restaurant Sommerau-Ticino lauschten die zahlreichen Mitglieder, Sympathisanten sowie unsere Gäste aus der SVP-Sektion Unterengstringen den Ausführungen von Nationalrat Claudio Zanetti zu den beiden nationalen Vorlagen: dem «Bundesgesetz zur Finanzordnung 2021» und zur «Volksinitiative No-Billag». Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen nutzen die Gunst der Stunde und stellten direkte Fragen an NR Zanetti. Er antwortete kompetent auf die Fragen und zum Schluss gab es ein klares Ergebnis: die Versammlung entschied mit 25:5 die JA-Parole zur Finanzordnung 2021. Zur Volksinitiative No-Billag war das Resultat noch klarer, so stimmten 29 :1 für eine JA-Parole. Somit hat die SVP Dietikon die Parolen für die zwei nationalen Abstimmungen gefasst.
Demokratische Mitbestimmung beim Lehrplan Nach einer kurzen Pause referierte Kantonsrätin Anita Borer zur anstehenden Mitbestimmungsinitiative «Lehrplan vors Volk». Mit klaren Worten und noch besseren Beispielen erläuterte sie die Vorlage. Die gestellten Fragen wurden ebenfalls von ihr kompetent be -

antwortet. Die Botschaft ist, dass bei einem so wichtigen Geschäft offensichtlich die Gesellschaft ausgeschlossen wird, was nicht sein darf. Hier geht es um die Zukunft unserer Gesellschaft und hier soll nicht mitgeredet werden können? Bei der abschliessenden Abstimmung fiel die JA-Parole eindeutig aus. Mit 29 :1 wird die Vorlage unterstützt. Gemeinderat Koni Lips informierte im Anschluss noch kurz über den anstehenden Kredit in der Höhe von 2,36 Mio. Franken für den Ersatzneubau des Doppelkindergartens Steinmürlistrasse. Dank der Intervention der SVP wurde der Kredit gekürzt, da man auf «Minergie P Eco» verzichtet. Jetzt steht der Abstimmung nichts mehr im Weg. So wurde auch hier die JA-Parole gefasst.
Im Anschluss erklärte der Präsident nochmals, welche Ziele die SVP Dietikon für die Erneuerungswahlen 2018 gefasst hat sowie welche Werbemittel wie Printmedien, Plakate, Socialmedia und Inserate eingesetzt werden. Rechtzeitig zum Abschluss kamen noch die Teilnehmer des Podiums im Stadthaus Roger Bachmann, Roger Brunner und Stephan Wittwer zur Parteiversammlung und berichteten darüber.
ersten Minuten. Während des Podiums heisst das Zauberwort «Ausgewogenheit». Hierbei soll die richtige Mischung zwischen Konter und Angriff gefunden werden, ansonsten besteht die Gefahr, sich andauernd nur zu verteidigen.
Streitgespräche müssen geübt werden
Vorstandsmitglied Jascha Rudolphi ergänzte die Ausführungen von Nicolas Gorlero mit den theoretischen Grundlagen der Kommunikation und zeigte, dass Kommunikation weit über die reine verbale Sprache hinausgeht. Den Abschluss machte Nationalrat Lukas Reimann und erzählte den gespannten Zuhörern von seinen Anfängen als Podiumsteilnehmer, gab Tipps und Tricks zur Diskussionsführung und verriet, dass sogar er noch ab und zu vom Lampenfieber gepackt werde.
Doch was bringt die ganze Theorie ohne richtige Praxiserlebnisse? Die Teilnehmer durften daher in verschiedenen interaktiven Übungen sich an die richtige Diskussionsführung heranwagen. Von 1:12 bis zur Ausschaffungsinitiative eignete sich alles als Streitge-
SVP SCHLIEREN
spräch. Als grosses Highlight durften in der letzten Übung zwei Teilnehmer gegen Reimann höchstpersönlich antreten und damit ihre neuen Fähigkeiten an einem Nationalrat erproben.
Das Erlernte in die Tat umsetzen Anschliessend an die Podiumsschulung organisierte die Junge SVP Kanton Zürich gemeinsam mit den Jungfreisinnigen eine grosse No-Billag-Flyeraktion am Zürcher HB. Die Situation eignete sich ausgezeichnet, um das Erlernte jetzt in die Tat umzusetzen oder noch einmal vom Profi Reimann Tipps zu er-
halten. Es ist keine Katastrophe, falls es beim ersten Passanten nicht klappt, wenige Sekunden später kommt ja schon ein neuer Versuch.
Mit 2000 Flyer und 1600 SchoggiGoldvreneli waren genug Gelegenheiten vorhanden. Sogar mit der KameraCrew des Deutschen Staatsfernsehen war bei den Teilnehmern kein Zeichen von Nervosität mehr zu sehen und die Aktion ein voller Erfolg.
Frisch und bunt in den Wahlkampf
Sowohl die Kandidaten-Liste wie auch das Sujet der Stadtratskampagne der Schweizerischen Volkspartei kommen in unerwarteter Frische daher.
SVP Schlieren. Frisch und bunt ist die treffendste Beschreibung für den diesjährigen Kommunalwahlkampf der SVP Schlieren. Dies gilt sowohl für das Sujet der Stadtrats-Plakate als auch für die Zusammensetzung der Liste 1. Aber auch beim Kontakt zur Bevölkerung geht man neue Wege.
Frische und gut gemischte Liste 1 Von Jung bis Alt, aus vielen Berufsgattungen und Bevölkerungsschichten, Männer und ein Drittel Frauen, das ist die vielfältige Gemeinderatsliste der Volkspartei. Damit ist sie perfekt in der Lage, die Schlieremer Bevölkerung für die nächsten 4 Jahre zu vertreten. Das Durchschnittsalter der 18 Kandidatinnen und Kandidaten ist gegenüber den letzten Wahlen um 6, auf 45 Jahre gesunken. Und das, obwohl 7 Kandidaten von 2014 noch einmal zur Wahl antreten.
SVP bi de Lüt
Frei nach dem Motto, das die MutterPartei schon vorlebt, gehen auch die Schlieremer KandidatInnen und Hel-
Zwangsabo
Das Wahlplakat der SVP Schlieren mit Wiedererkennungswert.
ferInnen «zu de Lüt». Auch das geht man diesmal anders und farbig an. Anstatt der üblichen Standaktionen hat man sich für häufigere Einsätze an vielen verschiedenen Orten entschieden. So geht man in kleinen (meist 2-er-)Gruppen an belebte Plätze und
Orte, um mit der Bevölkerung zu sprechen und Informations-Material abzugeben. Nicht mal verschont von Neuerungen wurden die beliebten «Bhaltis», die heissen heute «Give-Aways». Die Kühlschrankmagnete haben ausgedient, jetzt gibt es «Smart Sticker». Wer nicht weiss, was das ist, der spricht die Vertreter der Volkspartei auf der Strasse an. Man erkennt sie an den wiederum auffallenden Leuchtwesten mit dem SVP-Schlieren- Logo auf dem Rücken.
Farbiges Stadtrat-Plakat Um aus dem üblichen Plakate-Dschungel herauszustechen, braucht es neue Ansätze. Die SVP Schlieren hat diese gefunden. Deshalb hat sie die bestens bekannten Kandidaten, die beiden bisherigen Stadträte Pierre Dalcher und Christian Meier, zum Karikaturisten geschickt. Um den Effekt des Herausstechens zu verstärken, liess man den Künstler noch in den Farbtopf greifen. Herausgekommen ist das gelungenste Sujet des ganzen Wahlkampfs. SVP Schlieren: Tradition trifft Innovation.
LESERBRIEF
für Tageszeitungen – wieso eigentlich nicht?
Stellen Sie sich vor, die Politik käme auf die Idee, der Tages-Anzeiger würde obligatorisch, und jeder Haushalt müsste das Zwangsabo des Tages-Anzeiger bezahlen. So abwegig ist das gar nicht. Der Tages-Anzeiger berichtet über Politik, über Wirtschaft, über Sport und über Kultur – und jeder, ob Private oder Unternehmungen haben für den TagesAnzeiger ein Empfangsgerät, einen Briefkasten. Sie sind mit dem Inhalt des Tages-Anzeiger nicht einverstanden und hätten lieber die NZZ , die WOZ , die Weltwoche, den Zürcher Oberländer oder was auch immer. Pech gehabt, das Abo können Sie nicht kündigen –es ist ein Zwang.
Nehmen Sie weiter an, die Zwangsabos würden dem Tages-Anzeiger 1,3 Milliarden Franken einspielen und der Tages-Anzeiger würde immer grösser und grösser und grösser werden. Die Konkurrenz würde immer mehr in die Ecke gedrängt und würde ums Überleben kämpfen. Plötzlich kommt eine Gruppe Personen auf die Idee die Zwangsgebühr abzuschaffen. Die Empörung wäre riesig. Die Gegner würden argumentieren der Zusammenhalt des Landes und die Demokratie seien in Gefahr. Deutschschweizer Politiker würden behaupten, dass eine Tageszeitung im Tessin, in der Romandie und schön gar nicht im Bündnerland überleben könnte. Nur das Zwangsabo des Tages-Anzeiger würde die wichtigen Informationen zu Land und Leuten bringen. Nur die wenigsten würde sich daran erinnern, wie es im Jahr 2018 war, als die Zeitungen frei wählbar und dem Mark ausgesetzt waren. An Zeiten, in
denen es lokale Tageszeitungen gab und diese nahe bei den Leuten waren –in allen Landesteilen und in allen Landesprachen. Erinnert Sie dieses Gedankenspiel nicht auch an die Zwangsgebühr Billag und an das SRF? Wieso soll es im Zeitalter der freien und unabhängigen Medien und dem Internet beim Fernsehen anders sein als bei den Zeitungen. Wäre es nicht schön, man könnte wie bei den Zeitungen das Abo fürs Fernsehen frei wählen und nur jene Sendungen schauen und für jene bezahlen, welche man auch wirklich schauen möchte? Nehmen Sie sich die Freiheit, wählen zu dürfen, für welche Medien Sie zahlen möchten und stimmen Sie JA zur No-Billag-Initiative.
Patrick Walder, Präsident SVP Dübendorf
Camille Lothe, Präsidentin Junge SVP Kanton Zürich
Mitglieder der Jungen SVP bei der Podiumsschulung mit Nationalrat Lukas Reimann.
Camille Lothe und Lukas Reimann bei der No-Billag-Verteilaktion im HB
SVP DIETIKON
Claudio Zanetti informierte über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.
Rochus Burtscher überreichte Anita Borer ein lokales Präsent.
AUNS lehnt Aushöhlung des Waffenrechts ab
Die neuerlich drohende Beschneidung unserer Unabhängigkeit durch Übernahme empfindlicher Beschränkungen des Waffenrechts bestärkt die AUNS in ihrer Haltung, dass die Nachteile des Schengen-Abkommens deutlich überwiegen. Eine Übernahme der Verschärfungen des Waffenrechts dürfte in der Bevölkerung kaum Chancen haben, die AUNS wird ein Referendum gegen einen neuerlichen Angriff auf unsere Unabhängigkeit unterstützen.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Waffenrechts sind abzulehnen und der Notenaustausch betr. Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands ist nicht zu genehmigen bzw. nicht umzusetzen. Die Verschärfungen des Waffenrechts, welche die EU im Gefolge der Terroranschläge von Paris im November 2015 beschlossen hat und welche die Schweiz im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands übernehmen soll, vermögen keinen Sicherheitsgewinn zu erzeugen.
Empfindliche Einschränkungen
Sie hätten für unser Land jedoch aufgrund der breit akzeptierten freiheitlichen Waffentradition empfindliche Einschränkungen zur Folge. Schliesslich kann im vorliegenden Fall auch die Schengen-Mitgliedschaft der Schweiz nicht als überzeugender Grund für eine Übernahme angeführt werden.
Fehlender Nutzen
Die Terroristen von Paris planten ihre Taten minutiös, unter bewusster Täuschung der Sicherheitsorgane und/oder Verletzung von Vorschriften. Es kann als ausgeschlossen gelten, dass schärfere Waffengesetze Terroristen das Handwerk legen könnten. Was mit neuen Restriktionen im Waffenrecht verboten wird, kann bereits heute mit den Mitteln des Strafrechts verfolgt werden. In der Schweiz sind heute bspw. Vorbereitungshandlungen (nicht erst Versuche) zu Tötungen, Morden, schweren Körperverletzungen strafbar. Gruppen wie «Al Kaida» und der «islamische Staat» sind ohnehin verboten. Wichtiger als neue Verbote sind ohnehin verbesserte Möglichkeiten präventiver Abwehr. Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz wurden den Nachrichtendiensten überfällige Kompetenzerweiterungen zur Terrorabwehr zugestanden. Eine Verschärfung des Waffenrechts hat keinen Sicherheitsgewinn zur Folge.
Nachteile für die Schweiz
Die nun vorgeschlagene Revision führt zu einer erheblichen Verbürokratisierung des Schweizer Waffenrechts und kodifiziert eine Misstrauenskultur des Staates gegenüber dem Bürger, wie sie in anderen Staaten mit schärferen Waffengesetzen üblich, für die Schweiz mit ihrer freiheitlichen Waffentradition und enger Verbundenheit von Volk und Armee aber untypisch ist. Die Folgen der Revision zu spüren bekommen werden in erster Linie rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger, Schützen, Jäger und Sammler. Folgende Verschärfungen sind für die Auns besonders störend:
Nicht akzeptabel ist die Kriminalisierung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger durch eine massive Ausweitung der Liste verbotener Waffen (Art. 5 Abs. 1 neuWG). Zu den verbotenen Waffen gehören sollen neu z.B. je nach Grösse des Magazins auch Faust- und Handfeuerwaffen (halbautomatische Zentralfeuerwaffen).
Um eine solche Waffe zu erwerben, müsste man künftig einem Verein angehören oder auf andere Weise regelmässige Nachweise für eine regelmässige sportliche Schiesstätigkeit erbringen (Art. 28d Abs. 2 neuWG). Es muss davon ausgegangen werden, dass Letzteres nicht leichthin zu erbringen sein wird. Für Schützen, die erstmalig eine Waffe erwerben und einen Nachweis der regelmässigen Schiesstätigkeit gar nicht vorweisen können, schafft die Neuregelung gar einen faktischen Vereinszwang. Mit der Revision würden künftig sogar Ordonnanzfeuerwaffen zu an sich verbotenen Waffen zählen (Streichung des bisherigen Art. 5 Abs. 6 WG). Das ist unhaltbar. Der Kern der freiheitlichen Schweizer Waffentradition – die Armeewaffe beim Bürger – wird damit per gesetzlichen Federstrich zu einem grundsätzlich gesetzwidrigen Zustand verklärt, die hieran anknüpfenden Fol-
gen werden einzig im Rahmen gelockerter Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung etwas abgemildert, jedenfalls vorerst, aber nicht vollständig: Wer eine Ordonnanzwaffe durch Kauf erwerben will oder durch Erbgang erwirbt, muss die hohen Hürden zum Erwerb verbotener Waffen erfüllen. Selbst bei bisher erworbenen Ordonnanzwaffen gelten Restriktionen. Die mit der grundsätzlichen gesetzgeberischen Pönalisierung verbundene Abschreckung wird dem Schweizer Schützenwesen bleibenden Schaden verursachen.
Verzicht auf voreiliges Handeln
Wie Medienberichten zu entnehmen ist, hat das EU -Mitglied Tschechien, unterstützt offenbar von Polen und Ungarn, die besagte EU-Richtlinie bzw. einzelne Aspekte davon beim Europäischen Gerichtshof angefochten. Angesichts der weitreichenden Verbote sind die juristischen Bedenken ernst zu nehmen. Zudem ist offenbar auch die Zuständigkeit der EU -Behörden zum Erlass der Richtlinie umstritten. Die Schweiz tut gut daran, nicht vorschnell eine Richtlinie der EU zu übernehmen, deren Rechtmässigkeit noch gar nicht geklärt ist. Das Vorgehen des Bundesrates mutet voreilig gehorsam an. Die neuerlich drohende Beschneidung unserer Unabhängigkeit durch Übernahme empfindlicher Beschränkungen des Waffenrechts bestärkt die Auns in ihrer Haltung, dass die Nachteile des Schengen-Abkommens deutlich überwiegen. Eine Übernahme der Verschärfungen des Waffenrechts dürfte in der Bevölkerung kaum Chancen haben, die AUNS wird ein Referendum gegen einen neuerlichen Angriff auf unsere Unabhängigkeit unterstützen.
Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS)
Zum Hinschied von Carl Bertschinger, Pfäffikon
hf. Wenige Wochen nachdem Carl Bertschinger – allseits bekannter alt Kantonsrat sowie langjähriger Präsident der Baurekurskommission – noch seinen 90. Geburtstag hat feiern können, ist er am vergangenen Montagmorgen, dem 5. Februar, nach kurzer Krankheit unterwartet rasch gestorben. Im Namen all jener, die ihm auf seinem Lebensweg begegnet sind und oder mit ihm zusammenarbeiten durften, sprechen wir seiner Gattin Vrene, seinen Kindern und Angehörigen unser herzliches Beileid aus. Wir und alle, die ihn gekannt und geschätzt haben, werden dem tatkräftigen und humorvollen «Junker Carl», der bei allen Problemen immer auch das Positive sah, ein ehrendes Andenken bewahren.
Es erfüllte Carl Bertschinger mit Freude und Dankbarkeit, dass er den «Neunzigsten» am 2. Dezember 2017 (kurz nach seinem Geburtstag am 28. November) mit seinen Angehörigen, vielen Freunden und Bekannten noch bei einem Brunch in der «Moschti» Stäfa bei bester Verfassung feiern konnte. Nun ist leider das Wort «Rasch tritt der Tod den Menschen an» aus Friedrich Schillers «Wilhelm Tell» unvermutet und allzu schnell wahr geworden.
Was Carl Bertschinger in vielen Bereichen geleistet hat, wird jedoch unvergessen bleiben und wurde in dieser Zeitung am 1. Dezember 2017 ausführlich gewürdigt. Darum sei sein vielfältiges und erfolgreiches Wirken hier nur noch kurz zusammengefasst: Als selbstständiger Landwirt bewirtschaftete er mit seiner Familie in Oberwil/Pfäffikon während vieler Jahre einen grösseren Milchwirtschafts-, Vieh- und Saatzuchtbetrieb, der seit einiger Zeit von seinem Sohn Karl geführt wird. Und er ist stets mit Leib und Seele Bauer geblieben – trotz grosser zusätzlicher Beanspruchung in der Politik und in zahlreichen Berufsorganisationen.
LESERBRIEF
Mitbestimmung bei schulischen Weichenstellungen
Immer wieder kann man in der Lokalpresse nachlesen, dass sich Eltern gegen Entscheide der Schulpflege wehren. Sei dies wegen der Schliessung eines Schulhauses oder Quartierkindergartens, weil sie mit der Schulleitung nicht mehr zufrieden sind oder anderes. Es sind klassische Beispiele, wie die kommunalen Schulbehörden auf Druck der kantonalen Schulgesetze und Vorgaben mit den Eltern und Kinder umgehen. Die Gemeindeschulpflegen dürfen nicht mehr entscheiden.
Warum wurden zum Beispiel Quartierkindergärten geschaffen? Man wollte, dass sich die 4- bis 6-jährigen Kinder ihre ersten Schulerfahrungen in einer bekannten Umgebung machen und sich einfacher an das Neue gewöhnen. Aber im Zuge der Zentralisierung und Harmos hat diese gute Idee keinen Platz mehr. Auf die Kinder und Eltern wird keine Rücksicht genommen und die Gemeindeschulpflegen sind gezwungen, die gesetzlichen Vorgaben und Entscheide umzusetzen. Mit dem neuen Bildungskompass, wie der Lehrplan 21 gerne bezeichnet wird, soll dies nun noch mehr zementiert werden. Alles muss LP21- und Har-
mos-Konform sein. Alles wird von den kantonalen Bildungszentralen bzw. der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Bildungsdirektoren) festgelegt und bestimmt. Auch wenn es keinen Sinn macht, es muss vollzogen werden. Der neue Lehrplan leitet einen grundlegenden Paradigmenwechsel ein, auch wenn es aktuell von höchster Stelle bestritten wird. Bildung soll in vorgegebenen Kompetenzschritten möglichst an kommunalen Schulzentren vermittelt werden. Ohne ein von oben gesteuertes Monitoring geht das nicht. Ob sich die Schulpflegen und die Lehrpersonen darauf freuen, wenn sie dabei zu Befehlsempfängern degradiert werden, darf bezweifelt werden. Diese Art der Bildungspolitik muss ein Ende haben. Weichenstellungen für die Schulentwicklung müssen vom Volk entschieden werden. Beim neuen Lehrplan sind wir drauf und dran, demokratische Mitbestimmung aus den Händen zu geben. Nur mit einem Ja zur Lehrplan-Initiative können wir dieses Recht sichern.
Werner Wunderli, Ehemaliger Gemeindeund Bezirksschulpfleger, Meilen
LESERBRIEF
Jazur Initiative «Lehrplan vors Volk»
Mit dem Lehrplan 21 soll der Kindergarten definitiv ab Sommer 2018 verschult werden. Dies obwohl wir im Kanton Zürich im November 2012 mit 71 Prozent JaAnteil für die Erhaltung des Kindergartens gestimmt haben. Der «1. Zyklus» des LP21 ist eine Neuauflage der 2012 abgelehnten Grundstufe. Statt mit altersgerechtem spielerischen Lernen sollen bereits die Vierjährigem mit schulischen Lernmethoden wie z.B. Wochenplan, selbstgesteuertes Lernen, Lernstandserhebungen, Beurteilungskriterien und Tablets auf
Leistung getrimmt werden. In Zukunft wird es an der pädagogischen Hochschule in Zürich keine Kindergärtnerinnen-Ausbildung mehr geben. Sind wir Eltern, Lehrpersonen und Steuerzahler gefragt worden, ob wir dieser Entwicklung zustimmen?
Ergreifen Sie am 4. März die Gelegenheit, mit einem beherzten Ja zur Initiative «Lehrplan vors Volk» eine längst fällige demokratische Diskussion über die Zukunft unserer Volksschule und unserer Kinder zu führen.
Daniela Holzmann, Maur
So war er u. a. Präsident der Landwirtschaftlichen Genossenschaft Pfäffikon-Hittnau-Russikon und der Alpgenossenschaft Scheidegg, Vorstandsmitglied des Milchverbandes Winterthur und Präsident des Zürcher Braunviehzuchtverbandes. Einen eindrücklichen Leistungsausweis besass der Verstorbene auch in der Politik – zunächst als Gemeinderat in Pfäffikon, dann während 20 Jahren, von 1971–91, im Kantonsrat – als FraktionsVizepräsident, als Präsident der Geschäftsprüfungskommission und vieler vorberatender Kommissionen.
Unvergessen bleibt auch Carl Bertschingers enorme und erfolgreiche
Arbeit als Präsident der Baurekurskommission I (Bezirke Zürich, Dietikon, Bülach, Dielsdorf), wo er insbesondere in den späteren 90er-Jahren Hunderte von Rekursen von Privaten gegen die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich mit grossem Sachwissen und Verhandlungsgeschick bearbeitet hat.
Zudem war er als ehemaliger Motorfahrer-Wachtmeister zu Recht stolz darauf, diese «tragende Funktion» in der Armee bekleidet zu haben. In den letzten Jahren haben wir uns – eine Gruppe aus dem «engeren» Freundeskreis von Carl – regelmässig mit ihm im «Adler» Grüningen zum Gedankenaustausch getroffen. Sein Platz wird nun leider künftig leer bleiben, und wir werden ihn sehr vermissen. Den Angehörigen sprechen wir unser herzliches Beileid aus.
Toni Bortoluzzi, Hans Fehr, Hansjörg Frei, Felix Hess, Kuno Schweizer und Claudio Zanetti
Die Beerdigung findet am Freitag, 16. Februar 2018, um 14 Uhr, in der reformierten Kirche Pfäffikon ZH statt.
LESERBRIEF
Der Lehrplan schafft einen markanten Kurswechsel
Zurzeit wird alles Gute, das der Schule widerfährt oder bald kommen wird, auf den neuen Lehrplan zurückgeführt. Das sind unverdiente Lorbeeren, denn auch ohne den neuen Bildungskompass werden Medienkunde und andere Neuerungen schon bald zum Schulalltag gehören. Mit dem unsinnigen Vorwurf, die meisten Lehrplankritiker seien rückständig, lässt sich aber wunderbar von den zentralen Schwächen des Lehrplans ablenken. Diese liegen primär in seinem ökonomistischen Grundkonzept mit seinem überzogenen Nützlichkeitsdenken.
Eigentlich müsste der mit dem Lehrplan angestrebte Leitbildwechsel vom humanistisch geprägten Bildungsideal zum outputorientierten Kompetenzenmodell für die Presse ein Knüller sein. Die Schule wird sich längerfristig stark verändern. Doch die neue Rolle der Lehrerinnen als organisierende Lernbegleiterinnen wirft zurzeit noch keine hohen Wellen. Auch fragwürdige Unterrichtsformen mit Schülern in Lernboxen, die abgeschirmt ihr eigenes digitales Bildungsprogrammen absolvie-
ren, haben noch kein pädagogisches Erdbeben ausgelöst. Die Nebenschauplätze des neuen Lehrplans jedoch interessieren enorm. Die Einführung von Medienkunde und die im Kanton Zürich bereits vollzogene Harmonisierung der Bildung werden als Meilensteine gefeiert. Bei der ganzen Lehrplandiskussion wurde bisher vermieden, über die angestrebte Neuorientierung der Volksschule wirklich zu informieren. Wollen wir wirklich einen Lehrplan, wo jedes Bildungsziel messbar definiert ist und am Ende auch überprüft werden kann? Mir jedenfalls widerstrebt ein pädagogisches Menschenbild, das zu stark durch das Korsett einer akademisch geprägten Bildungssteuerung eingeengt wird. Wenn es ums Grundsätzliche beim Lehrplan geht, besteht grosser Diskussionsbedarf. Den Printmedien bietet sich jetzt die Chance, darüber eine Diskussion in aller Offenheit zu führen.
Hanspeter Amstutz, Fehraltorf
Carl Bertschinger
Fadegrad
von Nina Fehr Düsel
Lehrplan vors Volk
Die kantonale Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» wurde mit über 12 000 Unterschriften eingereicht, doppelt so viele wie nötig – der Unmut in der Bevölkerung ist gross. Am 4. März wird nun darüber abgestimmt. Die Initiative fordert, dass zukünftig das Kantonsparlament den Lehrplan beschliessen muss und das Volk die Möglichkeit zum Referendum hat. Eine solche Änderung bedeutet mehr Mitsprache in der Bildungspolitik, was die Akzeptanz des Lehrplans in der Bevölkerung erhöht.
Bei seiner Konzeption hat nie ein echter Dialog zwischen den Lehrplanverantwortlichen und den Schulen stattgefunden. Ein neuer Lehrplan soll vom Stimmvolk entschieden werden, und nicht lediglich von Bildungsexperten. Die Volksschule soll vom Volk getragen werden. Die Direktbetroffen sollen mitentscheiden. Der Lehrplan 21 umfasst über 400 Seiten und Tausende von Kompetenzzielen. In seiner umfassenden Form greift er in die kantonale Bildungshoheit ein. Zur Vernehmlassung im Kanton Zürich eingeladen wurden nur ausgesuchte Interessenkreise. Von einer breiten demokratischen Abstützung kann nicht die Rede sein. Bei Annahme der Initiative würde der Lehrplan wie bis anhin vom Bildungsrat ausgearbeitet.
Geändert würde jedoch, dass der Kantonsrat den Lehrplan genehmigen oder zurückweisen kann. Dieser Kantonsratsbeschluss wäre referendumsfähig, was heisst, dass so das Volk gegebenenfalls über den Lehrplan abstimmen kann. Fakt ist: Mit dem Lehrplan 21 sollen inskünftig keine Inhalte, sondern unzählige umständlich formulierte «Kompetenzen» vermittelt werden. Diverse bewährte Strukturen wie z.B. das Klassenlehrersystem und der Frontalunterricht würden langsam verschwinden. Umstrittenen Reformen wie dem selbstentdeckenden Lernen würde ohne Mitsprache des Volkes der Weg geebnet. Jeder weiss: Die LehrerSchüler-Beziehung ist zentral und gibt Konstanz. Ausserdem wird die verfassungsmässig zugestandene Bildungshoheit der Kantone untergraben. Lehrer sollen nicht noch mehr administrativ absorbiert werden. Es braucht einen guten, verständlichen Lehrplan, der den Lehrkräften eine Stütze im Unterricht ist und womit Inhalte vermittelt werden, die unsere Kinder bestmöglich auf das gesellschaftliche Leben vorbereiten. Der Lehrplan 21 zielt in die falsche Richtung. Er stützt sich auf Reformen, die in der Bevölkerung höchst umstritten sind. Das Volk muss hier das letzte Wort haben. Ein Schulsystem, welches die höchste Nobelpreisträgerdichte weltweit hervorbringt und eine rekordtiefe Jugendarbeitslosigkeit produziert, kann nicht derart reformbedürftig sein.
Die Linke entdeckt das Einheimische
Ein Postulat aus SP-Kreisen forderte, dass beim Neubau der Kriminalpolizei am Mühleweg die Umgebung nur mit einheimischen Baumarten bepflanzt wird.
Walter Anken Gemeinderat SVP Zürich 7 und 8
Erstaunt hat mich die Wortwahl im Postulat von zwei SP-Gemeinderäten, denen plötzlich das Einheimische so wichtig ist. Den beiden Postulaten ist es ein Anliegen, dass beim Neubau der Kriminalpolizei am Mühleweg die Umgebung nur mit einheimischen Baumarten bepflanzt wird. Sie nannten konkret den Spitz- und Feldahorn. Begründet wurde das Anliegen mit der Wichtigkeit von grosskronigen Bäumen, die für die Artenvielfalt sehr bedeutsam sind. Das aktuelle Bepflanzungskonzept im Neubauprojekt sieht Bepflanzungen mit Ahornarten aus Asien und dem Mittelmehrraum vor, die im Herbst knallbunte Blätter bekommen. Die Postulanten schreiben weiter, dass auch die beiden genannten einheimischen Baumarten im Herbst sehr bunt werden und vielen Insekten, Vögeln und Kleinsäugetieren einen wertvollen Lebensraum bieten, jedoch die standortfremden Bäume ökologisch praktisch wertlos seien. Plötzlich realisierte ich, warum diese Sätze wie Balsam für meine Seele sind. Ich wünschte mir, dass
ÜBERRASCHENDE WENDUNG
dieses einheimische Denken bei den Linken auch auf die Masseneinwanderung überschwappt. Samuel Balsiger, SVP der den Linken die Folgen der Masseneinwanderung immer wieder erklärt, freut sich über den «bäumigen» Sinneswandel.
Sanierung des Ausbildungszentrums Rohwiesen
Der Gemeinderat hat sich am letzten Mittwoch mit der Weisung Ausbildungszentrum Rohwiesen beschäftigt. Allein der Objektkredit von fast 119 Mio. Franken zeigt die Grösse dieses Projekts. Das Ausbildungszentrum Rohwiesen (AZR) wurde im Jahr 1973 für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Zivilschutzpflichtigen erstellt. Heute werden im AZR Feuerwehrkräfte, Rettungssanitäterinnen und -sanitäter, Angehörige des Zivilschutzes sowie Mitarbeitende der Stadtpolizei ausgebildet. Die Anlage ist nach mehr als 40 Jahren instandsetzungsbedürftig. Das Hauptgebäude muss total renoviert werden. In einem Erweiterungsbau entstehen neue Ausbildungs- und Arbeitsräume und eine Turnhalle für das Schulhaus Auzelg. Die Ausbildung der «Blaulichtorganisationen» kann mit der Erweiterung zusammengefasst werden. Die Vorteile des neuen AZR liegen auf der Hand, können doch die Angehörigen von Rettungsdiensten, Feuerwehr, Zivilschutz
Rücktritt von Stadträtin
Claudia Nielsen: Konsequenter Schritt
Die SVP nimmt den sofortigen Rücktritt von Stadträtin Claudia Nielsen zur Kenntnis. Dass ein amtierendes Regierungsmitglied 3½ Wochen vor den Wahlen aus dem Amt ausscheidet, ist ein höchst ungewöhnlicher Vorgang. Vor dem Hintergrund neuerlicher Unregelmässigkeiten im Departement von Stadträtin Claudia Nielsen ist der Entscheid aber richtig. Für die SP ist die Angelegenheit ein Desaster.
Mauro Tuena
Nationalrat
Präsident SVP
Stadt Zürich
Die SVP hat Stadträtin Nielsen in der Vergangenheit für ihre Arbeit als Vorsteherin des Gesundheitsdepartements stets hart kritisiert. Die neuerlichen Unregelmässigkeiten, die im Zusammenhang mit der fragwürdigen Verbuchung und Verwendung von Arzthonoraren im Stadtspital Triemli stehen, bestätigen uns in unserer Kritik. Die Tatsache, dass Claudia Nielsen als oberste Chefin der Stadtspitäler nun die Konsequenzen zieht und ihren Rücktritt erklärt, ist vor diesem Hintergrund unumgänglich.
Für die stadtzürcher SP ist der Rücktritt von Claudia Nielsen ein Debakel, denn so kurzfristig kann sie nicht glaubhaft einen Ersatzkandidaten oder eine Ersatzkandidatin nachnominieren.
Die SP hinterlässt in der Affäre Nielsen generell einen schlechten Eindruck:
Dass Claudia Nielsen am Mittwoch ihren Entscheid völlig allein kommunizieren musste und weder von der Stadtpräsidentin noch von einem anderen Stadtratsmitglied begleitet wurde, ist symptomatisch. Die SP lässt ihre Stadträtin fallen wie eine heisse Kartoffel.
Richtungswechsel ist unumgänglich
Die SVP hat immer auf die Unordnung in den diversen rot-grün geführten Departementen hingewiesen. Die heutigen neuerlichen Enthüllungen im Zusammenhang mit dem Stadtspital Triemli müssen nun durch verwaltungsunabhängige Stellen genauestens abgeklärt werden. Sie bestätigen uns in unserer Ansicht, dass die bisher bekannt gewordenen Unregelmässigkeiten nur die Spitze des Eisbergs darstellen. Die SVP wird auch zukünftig sachlich und mit Nachdruck auf die rot-grüne Unordnung im Stadtrat hinweisen. Die Konsequenz aus dem heutigen Ereignis kann daher nur lauten: Ein Richtungswechsel im Stadtrat ist überfällig.
LESERBRIEF
30 -km/h-Zone ist die falsche Strategie
Der Stadtrat will in Zürich noch mehr 30er-Zonen schaffen. Besonders in den Quartieren ist dies eine reine Abzockerei. Es bringt der Verkehrssicherheit gar nichts. So sind die Blitzkästen an der Pfingstweidstrasse oder auf der Europabrücke aufgestellt, alles Orte ohne grosses Unfallrisiko. Der Stadtrat hat 50 Millionen Franken Einnahmen budgetiert. Dies ist ein Skandal. Blitzkästen müssten die Sicherheit erhöhen
und nicht Einnahmen bringen. Ich verlange eine Reduktion der Blitzkästen. Zudem müssen sie bei Kindergärten oder Spitälern stehen und nicht auf geraden, hellen Strassen. Und ich werde mich dafür einsetzten, dass Durchgangsverkehr in Quotieren durch Durchgangs-Fahrverbot abnimmt.
Martin Vetter, Gemeinderatskandidat SVP Kreis 10
und Polizei sowie die Stäbe für die Bewältigung von Grossereignissen unter einem Dach geschult werden. Man kennt sich. Ein Vorteil, der gerade bei Ereignissen von entscheidender Bedeutung sein kann. Ein modernes und praxisorientiertes Ausbildungszentrum ist auch für junge Leute attraktiv und fördert das Interesse an diesen Berufen. Die SVP ist sich bewusst, welche Bedeutung die Sicherheit für die Menschen hat und stimmte dieser Weisung überzeugt zu, was auch der Gemeinderat tat.
Vom Unsinn mit den Quoten Den Vogel abgeschossen hat die ALFraktion mit einem Postulat, das den Stadtrat beauftragt, dem Gemeinderat über die Umsetzung der personalpolitischen Ziele der Stadtpolizei Bericht zu erstatten. Im Bericht soll aufgezeigt werden, mit welchen Massnahmen der Frauenanteil der Mitarbeitenden, in
Kaderpositionen und der Anteil der Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund erhöht werden kann. Ferner soll der Bericht auch aufzeigen, wie der Anteil anderer Minderheiten (z.B. TransMenschen, homo- und bisexuelle Personen, Mitglieder einer minoritären Glaubensgemeinschaft etc.) innerhalb des Sicherheitsdepartements ebenfalls gesteigert werden kann. Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie die Linke tickt. Würden die Bürgerlichen einer Frauenquote zustimmen, dann gilt für die Linke sofort: «Ein Wunsch, der in Erfüllung geht, hat augenblicklich Junge». Wir von der SVP tun gut daran, den Unsinn mit den Quoten konsequent zu bekämpfen.
Derek Richter, SVP, wies darauf hin, dass diese Quoten die Polizei nur bei der Rekrutierung von neuem Personal behindern wird. Diese Argumentation fiel auf der linken Seite auf steinigen Boden. Obwohl die SVP das Postulat einstimmig abgelehnt hat, wurde es wegen SP, Grünen, AL und GLP an den Stadtrat überwiesen.
Stadtrats- und Gemeinderatswahlen vom 4. März 2018 SVP-Kandidatinnen und -Kandidaten stellen sich zum Gespräch
Liebe Zürcherinnen und Zürcher Unsere Gemeinderats-Kandidatinnen und -Kandidaten wollen Sie kennen lernen und sind an den öffentlichen Standaktionen präsent, um im persönlichen Gespräch Ihre Anliegen zu erfahren und unsere politischen Ziele für Zürich zu erklären Besuchen Sie uns, wir freuen uns, Sie persönlich begrüssen zu dürfen.
Kreis/Quartier Datum Zeit Standort
1/2 Wollishofen 10. Februar 2018 09.30 – 11.30 h Migros Morgental
3 Alt-Wiedikon 10. Februar 2018 09.00 – 11.00 h Bahnhöfli Wiedikon
4/5 Langstrasse 10. Februar 2018 10.00 – 12.00 h Wengihof
6 Oberstrass 10. Februar 2018 09.30 – 11.30 h Rigiplatz
7/8 Hottingen 10. Februar 2018 10.00 – 12.00 h Kreuzplatz
9 Altstetten 10. Februar 2018 09.00 – 11.00 h Lindenplatz
10 Wipkingen 10. Februar 2018 10.00 – 11.30 h Röschibachplatz
11 Oerlikon 10. Februar 2018 09.00 – 12.00 h Marktplatz
11 Affoltern 10. Februar 2018 09.00 – 12.00 h Zehntenhausplatz
12 Schwamendingen 10. Februar 2018 09.00 – 12.00 h bei Migros
1/2 Wollishofen 17. Februar 2018 09.30 – 11.30 h Coop Butzenstrasse
3 Alt-Wiedikon 17. Februar 2018 09.00 – 11.00 h Goldbrunnenplatz
4/5 Gewerbeschule 17. Februar 2018 10.00 – 12.00 h Limmatplatz
6 Unterstrass 17. Februar 2018 09.30 – 11.30 h Schaffhauserplatz
7/8 Fluntern 17. Februar 2018 10.00 – 12.00 h Toblerpl./Kir. Fluntern
9 Albisrieden 17. Februar 2018 09.30 – 11.00 h A-Park Albisrieden
10 Höngg 17. Februar 2018 10.00 – 11.30 h Kappenbühlstrasse
11 Seebach 17. Februar 2018 09.00 – 12.00 h Kirche Maria Lourdes
12 Schwamendingen 17. Februar 2018 09.00 – 12.00 h bei Migros
3 Alt-Wiedikon 22. Februar 2018 17.00 – 19.00 h Migros Gutstrasse
Gemeinderat: Liste 2 – SVP Und in den Stadtrat: Susanne Brunner, Roger Bartholdi, Filippo Leutenegger, Michael Baumer, Markus Hungerbühler Und als Stadtpräsident: Filippo Leutenegger.
24-STUNDEN
Schon bei der Wahl zum Gemeinderatspräsidenten 2016 stellte sich Roger einer sportlichen Herausforderung: Er gewann mit seinem Team das Rennen gegen ein Spezial-Tram.
Jetzt gibt Roger alles für den Stadtratssitz: Von Freitag 9.2., 10:00 bis Samstag 10.2., 10:00 ist er 24 Stunden im Wahlkampf unterwegs.
Wann und wo genau Roger in der Stadt zu nden ist erfahrt ihr auf www.roger-bartholdi.ch
Roger Stadtrat in den
zusammen mit Filippo Leutenegger (auch als Stapi), Susanne Brunner, Michael Baumer, Markus Hungerbühler
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Komme bei Ihnen vorbei.
Telefon 044 822 26 11
Am 4. März in
Brunner Susanne Bartholdi Roger
Die SVP des Kantons Zürich auf Facebook www.facebook. com/svpzuerich Erfolgreich werben im «Zürcher Boten» und «Zürcher Bauern»
Ausländerkriminalität:
Grussbotschaften von: Josef Lisibach, Stadtrat Konrad Langhart, Präsident SVP Kanton Zürich Daniel Oswald, Fraktionspräsident
Gelungener SVP-Brunch in Wolfhausen
Kürzlich trafen sich die Mitglieder der SVP Bubikon-Wolfhausen zum traditionellen Neujahrsbrunch im Geissbergsaal in Wolfhausen. Schnell füllte sich der Saal mit illustren und aufgestellten SVP-Mitgliedern sowie einigen ihrer Freunde. So konnte unser Präsident Josef Peterer die stolze Zahl von fast hundert Gästen begrüssen.
SVP Bubikon. Während sich die Leute über das vielseitige und leckere Buffet hermachten, wurden sie durch die interessanten und spritzigen Vorträge unserer Nationalräte Claudio Zanetti und Mauro Tuena – welcher uns verdankenswerterweise für den erkrankten Gregor Rutz die Ehre erwies – über aktuelle Probleme unserer Gesellschaft informiert und unterhalten.
Der tosende Applaus für die beiden bewies, dass sie den richtigen Nerv der Anwesenden getroffen hatten.
Nach einigen unvergesslichen Stunden gemütlichen Beisammenseins und vielen lebendigen Diskussionen einzel-
Linksalternativer
Medienmitteilung der Stadtpolizei vom 28. Januar:
• Kreis 1: Mehrere Männer rauben einen 19-jährigen aus. Vier Männer im Alter von 16 - 18 Jahren wurden verhaftet.
• Kreis 11: Mehrere Männer rauben einen 21-Jährigen aus und schlagen auf ihn ein. Zwei Männer im Alter von 18 und 22 Jahren wurden verhaftet.
Die vollständigen Fakten:
Was die Bevölkerung nicht erfährt: Die Täter sind
• ein Iraker (Aufenthaltsstatus F: vorläu g aufgenommen)
• zwei Syrer (Aufenthaltsstatus N: Asylsuchende)
• ein Kosovare (Aufenthaltsstatus B: Aufenthaltsbewilligung)
• ein Lybier (Aufenthaltsstatus F, vorläu g aufgenommen)
• ein Mann unbekannter Herkunft (Aufenthaltsstatus N: Asylsuchende)
ner Teilnehmern löste sich dieser erfolgreiche und beliebte Anlass im Verlaufe des Nachmittags auf. Wir danken
allen Helfern, welche uns am Buffet und in der Küche tatkräftig unterstützten, für ihren tollen Einsatz.
Warum darf die Bevölkerung nicht wissen, dass die Täter aus dem Asylbereich stammen? Weil Zürichs linksalternative Polizeivorsteher verboten hat, die Nationalität von Tätern bekannt zu geben. Damit wird die Wahrheit unterdrückt und die Bevölkerung für dumm verkauft!
Wer das nicht will unterschreibt jetzt die Volksinitiative «Bei
Und in den Stadtrat:
Josef Peterer durfte Claudio Zanetti und Maruo Tuena und mehr als 100 Gäste in seiner Sektion begrüssen.
Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher
Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das BlocherPrinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.
Bezirk Meilen/Meilen
SVP-KANTONSRATSFRAKTION
Kantonsrat/Fraktion
Montag, 12 Februar 2018, 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
Montag, 26 Februar 2018, 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.
Bezirk Pfäffikon/Pfäffikon
Jeden ersten Samstag im Monat, von 11 bis 12 Uhr, im Restaurant Hecht, Usterstrasse 8 Pfäffikon.
Bezirk Uster/Uster
SVP-STAMM
Bezirk Affoltern/Aeugst
Jeden 1 Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.
Bezirk Bülach/Embrach
Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.
Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.
Bezirk Horgen/Oberrieden
Jeden 3 Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.
Modus
Schieber mit zugelostem Partner.
Immer am letzten Donnerstag im Monat, 17 30 Uhr, Restaurant Feldegg, Kreuzstrasse 15, Uster.
Junge SVP Kanton Zürich
Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp zh.ch aufgeschaltet.
Stadt Zürich/Kreis 3
Jeden ersten Montag im Monat, ab 18 00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, Seebahnstrasse 33, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 4 und 5
Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 6
Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 12
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.
SVP-VERANSTALTUNGEN
Bezirk Bülach/Eglisau
Montag, 30 April 2018 20 00 Uhr (Apéro ab 19 30 Uhr), Moschtis Partyraum, Alte Landstrasse 35, Eglisau, Generalversammlung.
Bezirk Meilen/Zollikon
Montag, 26 März 2018, ab 18 00 Uhr, Restaurant «SunnegarteKafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, SVP Höck mit Nationalrat Gregor Rutz.
Montag, 28 Mai 2018, ab 18 00 Uhr, Wirtschaft «Zum Truben», im Säli, 1 Stock, Zollikon, SVP Höck.
Montag, 9 Juli 2018, ab 18 00 Uhr, Restaurant «Sunnegarte Kafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, SVP Höck.
Montag, 3 September 2018, ab 18 00 Uhr, Wirtschaft «Zum Truben», im Säli, 1 Stock, Zollikon, SVP Höck mit Nationalrat Gregor Rutz.
Montag, 12 November 2018, ab 18 00 Uhr, Restaurant «Sunnegarte Kafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, SVP Höck mit Nationalrat Gregor Rutz.
18. Nationaler SVP-Jasscup
mit Bundesrat Ueli Maurer und SVP-National- und Ständeräten
Samstag, 17. Februar 2018
09:45 – 16:00 Uhr, Türöffnung 9:00 Uhr
Turmatthalle, Stans NW
4 Passen à 12 Spiele, gewertet 48 Spiele.
Kartenart
Französische und Deutschschweizer Karten.
Preise
Es gibt viele attraktive Preise. Jeder Teilnehmer erhält ein kleines Präsent. Wanderpreis für die Siegerin oder den Sieger.
Schätzwettbewerb:
1. Preis Fr. 300.-
2. Preis Fr. 200.-
3. Preis Fr. 100.-
Teilnahmegebühr
• Jassgebühr: Fr. 30.ist an der Eingangskasse zu bezahlen
• Mittagessen: Fr. 20Essensbons sind an der Eingangskasse erhältlich
Teilnehmer
Zu diesem gemütlichen Anlass sind alle SVPPolitiker, SVP-Mitglieder, SVP-Sympathisanten sowie alle Jassfreunde herzlich eingeladen.
Anmeldung Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich mit dem untenstehenden Talon per E-Mail, Post oder Fax baldmöglichst anzumelden (Platzbeschränkung). Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Teilnahmebestätigung inkl. Details und Wegbeschrieb.
Anmeldeschluss ist der 9. Februar 2018
Organisation SVP Stans unter der Leitung von OK-Präsident Marc Christen und Nationalrat Felix Müri Turnierleiter: Fabian Cadonau.
IMPRESSUM ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480
Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.
Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 73.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svpzuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcherbote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svpzuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercherbote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: cube media AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.
Bezirk Winterthur/Turbenthal
Freitag, 9 Februar 2018, ab 18 00 Uhr, Armbrustschützenhaus Turbenthal, SVP Metzgete mit Nationalrat Alfred Heer und Regierungspräsident Markus Kägi. Reservation möglich unter 052 385 37 19
Junge SVP Kanton Zürich
Freitag, 16 Februar 2018, 19 00 Uhr, Affoltern am Albis, Zürcher Aktionstage für die NoBillag Initiative.
Samstag, 17 Februar 2018, 11 00 –13 00 Uhr, Küsnacht, Zürcher Aktionstage für die NoBillag Initiative.
Stadt und Bezirk Winterthur
Sonntag, 11 Februar 2018, 10 00 –15 30 Uhr, auf dem Betriebsareal (Treibhaus) der Christian Achermann AG , Rümikerstrasse 37, WinterthurHegi, Jazzmatinée mit der Swiss Ramblers Dixieland Jazzband. Grussbotschaften: Kantonsrat Konrad Langhart, Präsident SVP des Kantons Zürich, Stadtrat Josef Lisibach und Gemeinderat Daniel Oswald. Eintritt frei/Festwirtschaft.
Stadt Zürich/Kreis 1 und 2
Samstag, 10 Februar 2018, 09 30 –11 30 Uhr, Migros Morgental, Zürich Wollishofen, Standaktion.
Samstag, 17 Februar 2018 09 30 –11 30 Uhr, Coop Butzenstrasse, Zürich Wollishofen, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 3
Samstag, 10 Februar 2018 09 00 –11 00 Uhr, Bahnhöfli Wiedikon, AltWiedikon, Zürich, Standaktion.
Samstag, 17 Februar 2018, 09 00 –11 00 Uhr, Goldbrunnenplatz, Zürich, Standaktion.
Donnerstag, 22 Februar 2018, 17 00 –19 00 Uhr, Migros Gutstrasse, AltWiedikon, Zürich, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 4 und 5
Samstag, 10 Februar 2018, 10 00 –12 00 Uhr, Wengihof, Zürich, Standaktion.
Samstag, 17 Februar 2018, 10 00 –12 00 Uhr, Limmatplatz, Zürich, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 6
Samstag, 10 Februar 2018 09 30 –11 30 Uhr, Rigiplatz, Zürich, Standaktion.
Samstag, 17 Februar 2018 09 30 –11 30 Uhr, Schaffhauserplatz, Zürich, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 7 und 8
Samstag, 10 Februar 2018, 10 00 –12 00 Uhr, Kreuzplatz, Zürich, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 11
Samstag, 10 Februar 2018, 09 00 –12 00 Uhr, Zehntenhausplatz, ZürichAffoltern, Standaktion.
Samstag, 10 Februar 2018, 09 00 –12 00 Uhr, Marktplatz, Zürich Oerlikon, Standaktion.
Samstag, 17 Februar 2018 , 09 00 –12 00 Uhr, Kirche Maria Lourdes, Zürich Seebach, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 12
Samstag, 10 Februar 2018 09 00 –12 00 Uhr, bei Migros, Zürich Schwamendingen, Standaktion.
Samstag, 17 Februar 2018 , 09 00 –12 00 Uhr, bei Migros, Zürich Schwamendingen, Standaktion.
MOTORRAD-CLUB SVP
Ausfahrten
Sonntag, 22 April 2018, Route noch offen, 1 Ausfahrt.
Sonntag, 27 Mai 2018, Route noch offen, 2 Ausfahrt.
Sonntag, 24 Juni 2018, Route noch offen, 3 Ausfahrt.
Samstag, 21 Juli 2018 bis Sonntag, 22 Juli 2018, Route noch offen, 4 Ausfahrt. Sonntag, 19 August 2018, Route noch offen, 5 Ausfahrt.
Sonntag, 23 September 2018, Route noch offen, 6 Ausfahrt.
Generalversammlung
Freitag, 23 März 2018 19 15 Uhr, Restaurant HochwachtPfannenstiel, Hochwacht 3, Egg.
Schlussfest
Freitag, 12 Oktober 2018 19 15 Uhr, Ort noch offen.
Sommerreise
Donnerstag, 2 August 2018 bis Sonntag, 5 August 2018, nähere Angaben folgen.
Stämme
Dienstag, 10 April 2018 19 30 Uhr, Restaurant Sternen, Sennhüttestrasse 1, Wangen b. Dübendorf, 1. Stamm.
Dienstag, 8 Mai 2018 19 30 Uhr, Ort noch offen, 2 Stamm.
Dienstag, 12 Juni 2018, 19 30 Uhr, Ort noch offen, 3 Stamm.
Freitag, 6 Juli 2018, 19 30 Uhr, Ort noch offen, 4 Stamm.
Dienstag, 14 August 2018 19 30 Uhr, Ort noch offen, 5 Stamm.
Freitag, 31 August 2018 19 30 Uhr, Ort noch offen, 6 Stamm.
Anmeldetalon
Ich melde mich für den 1 8 . n ation alen SVP - Jasscup vom Samstag, 17 Februar 20 18 an: Französische Karten Deutschschweizer Karten Egal
Name: Vorname:
Adresse: PLZ Ort:
Tel.: E-Mail:
Anmeldung bis spätestens 9 . Februar 201 8 an:
SVP Generalsekretariat , Postfach , 3001 Bern Tel. 031 300 58 58 - Fax 031 300 58 59 - Mail: anmeldung @svp.ch
Samstag, 17 Februar 2018, 10 00 –12 00 Uhr, Toblerplatz/Kirche Fluntern, Zürich, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 9
Samstag, 10 Februar 2018, 09 00 –11 00 Uhr, Lindenplatz, ZürichAltstetten, Standaktion.
Samstag, 17 Februar 2018, 09 30 –11 00 Uhr, A Park Albisrieden, Zürich, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 10
Samstag, 10 Februar 2018 10 00 –11 30 Uhr, Röschibachplatz, ZürichWipkingen, Standaktion.
Samstag, 17 Februar 2018, 10 00 –11 30 Uhr, Kappenbühlstrasse, Zürich Höngg, Standaktion.
Swiss Moto
Freitag, 23 Februar 2018, 19 30 Uhr, Restaurant Isebähnli Oerlikon, Hagenholzstrasse 51, Zürich.