WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
«Die Pressefreiheit ist gewährleistet». So wenig und kein Wort mehr steht in der Schweizerischen Bundesverfassung von 1848. Die Väter dieser freiheitlichliberalen Verfassung würden sich wohl im Grab umdrehen, wenn sie wüssten, dass wir Schweizer heute gezwungen sind, Fernseh- und Radioprogramme mit Zwangsgebühren zu finanzieren. Und dass heute 6000 Mitarbeiter und 1,6 Milliarden Franken aufgewendet werden, um den Bürgern in allen Landessprachen mit geräteunabhängig eingetriebenen Mediensteuern die rechte linke Gesinnung einzutrichtern. Und dass diese Monopolsender-Anstalt – statt dem Staat kritisch auf die Finger zu klopfen – eine intim-kuschelnde Nähe zum Bundesrat, zur Bundesverwaltung und zu den sie hätschelnden Politikern entwickelt hat.

Sehen Sie sich einmal die auf den Knien gesendeten, schleimspurigen SRF -Berichte oder Interviews mit Medienministerin Doris Leuthard an. Das ist keine sachliche Berichterstattung mehr, das sind ja fast schon unsittliche Annäherungen. Die Sendungen unseres Staatsfernsehens sind das einzige mir bekannte Schlafmittel, das mit den Augen eingenommen wird!
Zwar verlangt auch heute Artikel 17 der geltenden Bundesverfassung die Medienfreiheit. Diese gilt bei der gedruckten und elektronischen Presse, nicht aber für Radio und Fernsehen. Die Monopolstellung von SRG/SRF, die von den mittels Staatsgewalt eingetriebenen Programmgebühren profitieren kann (und sich daher im Markt wirtschaftlich nicht behaupten muss), ist ein nicht mehr zu verantwortender Eingriff in die schweizerische Wirtschaftsordnung, die auf dem Wettbewerb des freien Marktes und auf dem Privateigentum beruht.
Ein eigener Staatssender
Einstmals waren die Schweizer Medien völlig frei. Sie waren unabhängig vom süssen Subventionsgift und konnten darum die Classe politique unabhängig kritisieren. Seit 1922 – dem Jahr der Gründung des Schweizer Radios – dröhn-
te vom Süden her Mussolinis Gebrüll in die Stuben unserer Grosseltern, 1933 kam Hitlers Gebrüll vom Norden hinzu. Da mag man ein gewisses Verständnis haben, dass der Schweizer Staat aus Gründen der geistigen Landesverteidigung einen eigenen Staatssender wollte. Doch heute sind wir ja von Demokratien umgeben und angeblich nur von Freunden umzingelt. Sogar institionelle Unterwerfungsverträge mit der EU heissen neuerdings «Freundschaftsverträge». Es ist eine erheiternde medienpolitische Pointe, dass ausgerechnet Roger de Weck, der eiferndste und ideologischste EU-Turbo unserer acht Millionen Einwohner, als SRG -Generaldirektor die geistige Landesverteidigung, die Erhaltung einer sauberen, gesunden medialen Alpenluft gegenüber dem schlimmen Gift ausländischer Medienerzeugnisse wie ein Löwe verteidigt und immer noch weiter ausgebaut hat. Rechnungen stellen und Zahlungen entgegennehmen 1953 kam das Schweizer Fernsehen hinzu, diese Geltungsbedürfnisanstalt des öffentlichen Rechts, die es uns ermöglichte, die Störungen, die man bisher im Radio hörte, nun auch zu sehen. Man muss der Schweizerischen Radiound Fernsehgesellschaft SRG immerhin zugestehen, dass sie in den Pionierzeiten noch eine bürgerlich-liberale Weltsicht zuliess, wie sie der grossen Mehrheit der Konsumenten entsprach. Das waren noch Zeiten, als der «ArbeiterRadio-Bund der Schweiz» (ARBUS) protestierte, die SRG -Sendungen seien zu rechtslastig. Seit 1968 vertritt die SRG/

SRF die linke Ideologie so vollständig, dass sich die linken Parteien im Kampf gegen die «No Billag»-Initiative mit Händen und Füssen für die SRG einsetzen. Nur nicht mit dem Kopf. Das Einziehen der Zwangsgebühren besorgt die Firma «Billag». Mit einer jährlichen Rechnung. Sie nimmt dafür 55,4 Millionen Franken aus dem SRGGebührentopf. Kennen Sie das BillagGeschäftsmodell gemäss Handelsregister? Ich zitiere wörtlich: «Rechnungen stellen und Zahlungen entgegennehmen.» Als Unternehmer wäre das für mich eine absolute Traumfirma. Möchten Sie nicht auch ein Geschäft besitzen, dessen einzige Aufgabe darin besteht, Rechnungen zu stellen und Zahlungen entgegenzunehmen? Der Verwaltungsratspräsident dieser Traumfirma heisst übrigens Werner Marti. Er verdient für diesen bequemen Teilzeitjob 75 000 Franken. Und ist selbstverständlich Sozialdemokrat.
Missbrauch der Macht
Die SRG ist übermächtig. Regelmässig missbraucht sie ihre enorme Macht, indem sie ihr unliebsame Personen oder Unternehmen an den Pranger stellt. Was die SRG/SRF -Medien betreiben, ist ja im Grunde oft nicht mehr Journalismus. Fehlleistungen sind nicht die Ausnahme. Sondern staatlich geförderter Zweck. Die SRG -Journalisten dürfen jetzt sogar stasimässig mit versteckter Kamera herumschnüffeln, wie ein unsägliches Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festhält. Wir mussten uns anhören, dass die SRGMonopoljournalisten in der amerikani-


schen Wahlnacht wie Rohrspatzen über den neu gewählten Präsidenten fluchten, statt neutral zu berichten. 340 SRFMitarbeiter standen für die Olympischen Spiele in Sotschi im Einsatz – dreimal mehr als Schweizer Sportler. «Rundschau»-Moderator Brotz mutiert zum Rambo, wenn ihm missliebige Personen – vornehmlich der SVP – vors Mikrophon geraten. Interviewt er dann aber einen Bundesrat, wird er zahm wie ein Lämmchen (sofern dieser Bundesrat nicht Maurer oder Parmelin heisst). Fake News hat nicht Donald Trump erfunden. Fake News gab es bei SRG/SRF schon viel früher – und wir müssen sie auch noch zwangsweise bezahlen. Die «Rundschau» spielt in Prozessen den Richter und fälscht Akten. Sie betreibt auf unsere Kosten journalistische Skalpjägerei. Dafür soll ich jetzt auch noch als Unternehmer und Privatperson Steuern zahlen müssen?
Am Staatstropf hängend Würde beispielsweise die «Weltwoche» von staatlichen Subventionen leben, wären wir gefangen und nicht mehr in der Lage, kritisch und unabhängig zu berichten. Die Billag-Gebühren sind Gift für die Schweizer Medienlandschaft. Weil sie am Staatstropf hängt, denkt die SRG auch wie der Staat. Dabei wäre ihre Aufgabe eigentlich genau dieselbe
SO STIMMEN SIE RICHTIG!
Eidgenössische Vorlagen
wie jene der «Weltwoche». Oder der SVP Sie müsste an den dicken, versteinerten und verkalkten Meinungsmauern der Staatsfestung rütteln. Wer das zuerst und zuvorderst tut, wird mit Pech, Schwefel und siedend heissem Wasser aus den Wehtürmen überschüttet. Sie werden kritisiert, verunglimpft und verdammt, dass Gott erbarm. Doch wenn die «Weltwoche» oder auch die SVP endlich ein Loch in die Mauer geschlagen hat, spazieren dann ein Jahr später auch die geschniegelten, parfümierten Herren der «NZZ» mit Seidenfoulard durch dieses Loch und sagen vornehm, sie hätten diese Meinung schon immer vertreten. Und die Burgfräulein werfen von den Zinnen noch Blumen auf sie herab. Wir aber sind mittlerweile bereits daran, die nächsten Festungsmauern einzureissen.
Wirtschaftliches Ungleichgewicht Betrachten Sie nur die Europafrage, das Asylproblem, die Scheinflüchtlinge, den Sozialmissbrauch, die Massenzuwanderung, die Hätscheljustiz – und jetzt den Staatsmedienmoloch SRG. Wir waren immer die ersten Kritiker und wurden dafür heillos verprügelt – bis alle andern kamen, natürlich nicht, um uns recht zu geben, sondern um grossspuFortsetzung auf Seite 2
1. Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 über die neue Finanzordnung 2021 Ja
2. Volksinitiative vom 11. Dezember 2015 «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» (Abschaffung der Billag-Gebühren) Ja
Kantonale Vorlagen
1. Kantonale Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» Ja























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Christoph Mörgeli

Von Präsident zu Präsident
Leider hat unser Bundespräsident beim Treffen mit dem amerikanischen Präsidenten diese Rede nicht gehalten: «Mister President, unsere Nation freut sich über Ihren Besuch. Die Schweizer Verfassung von 1848 orientierte sich an der uralten Demokratietradition und an der amerikanischen Verfassung von 1787. Wir übernahmen Ihr Zweikammersystem sowie die Bürger und Menschenrechte, welche die Freiheit im Staat und vor dem Staat garantieren. Die USA und die Schweiz sind die beiden ältesten Demokratien der Welt. Wir teilen mit Ihnen den Glauben an die Marktwirtschaft, an die Reife der Staatsbürger, an die Mündigkeit der Konsumenten. Wir haben dem nationalen Sozialismus wie dem internationalen Sozialismus nie eine Mehrheit gewährt. Darum ist die Schweiz vom Armenhaus Europas zu einem der wohlhabendsten Länder aufgestiegen. Dabei ist in den letzten 300 Jahren eine halbe Million Schweizer in die USA ausgewandert – ursprünglich wegen bitterer Armut. Heute sind unsere gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen enger und umfangreicher als je zuvor.
Wir gratulieren Ihnen zur Steuersenkung auf 21 Prozent. Bei uns liegt der Steuerfuss noch wesentlich tiefer. Wir bewundern Ihre Abschaffung von 22 Verordnungen für jede neue Verordnung. Sie sind uns auch Vorbild im privaten Medienwesen. Genau wie Sie kämpfen wir gegen die wuchernde Bürokratie des Staatsapparats, der Wohlstand für sich selber statt für alle schafft. Wir teilen Ihre Meinung, dass die Macht den Bürgern, nicht den Politikern gehören muss. Auch wir dulden die unkontrollierte Zuwanderung nicht länger und wollen unsere Grenzen wieder schützen. Wir bedauern, dass wir wegen falscher Verträge die Menschen der USA gegenüber jenen der Europäischen Union diskriminieren. Wir werden dieses Unrecht korrigieren. Die Schweiz will genau wie die USA ein unabhängiges Land bleiben. Für den uns umgebenden Grossstaat bildet ein eigenständiges, weltoffenes und wohlhabendes Land im Herzen Europas eine ständige Provokation. Ein Dorn der Freiheit. Darum wird die Schweiz von der EU gegenwärtig leider diskriminiert. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Schweiz niemals einem Staatengebilde beitreten wird, das andere diskriminiert. Gott schütze die Vereinigten Staaten von Amerika, die Schweizerische Eidgenossenschaft und alle Länder und Menschen dieser Welt.»
Fortsetzung von Seite 1
rig zu verkünden, sie hätten es schon immer gewusst. Aber einfach nicht gesagt. Landesweit ist es heute problemlos möglich, das Informationsbedürfnis mit privaten Presseerzeugnissen und elektronischen Medien in allen Landessprachen abzudecken. Lokal beziehungsweise regional tätige Medienanbieter sind weit besser als eine staatliche, nationale Sendeanstalt geeignet, das auf die nähere Umgebung ausgerichtete Kommunikationsbedürfnis der Konsumenten abzudecken.
Das wirtschaftliche Ungleichgewicht der bevorzugten SRG gegenüber den werbefinanzierten inländischen Anbietern ist ungerecht und stossend. Auch das sogenannte Gebührensplitting für private Anbieter ist eine unbefriedigende Lösung, da sie bloss die Rolle des Staates im Rundfunkbereich vergrössert. Ausserdem ist der Gedanke des Gebührensplitting – entgegen marktwirtschaftlichen Gepflogenheiten –
nicht der finanzielle Erfolg, sondern der Misserfolg. Es ist höchste Zeit, dass wir uns vom «pädagogischen Auftrag» des staatlichen Radio- und Fernsehmediums SRG als «Erziehungsanstalt der Nation» befreien. Das staatliche Radio- und Fernsehsystem der Schweiz ist Ausfluss einer antiquierten bevormundend-patriarchalischen Haltung des Staates. In der Geschichte haben freie Gesellschaften immer auch ein freies Medienwesen gehabt. Vor allem autoritär regierte Länder pochten auf die Vormacht des Staates im Rundfunkbereich.
Denken Sie an die «Volksempfänger» von Propagandaminsiter Goebbels in Nazi-Deutschland. Oder an Länder mit totalitärem Sozialismus, wie die frühere UdSSR oder die DDR , wo der Staat das staatliche Medienmonopol regelmässig zur Manipulation der öffentlichen Meinung gebraucht bzw. missbraucht hat. Die vollständige Abschaffung der mit Steuern finanzierten öffentlich-rechtlichen Medienanstalten
DER MASSLOSEN ZUWANDERUNG EINEN RIEGEL SCHIEBEN
ist in einer Gemeinschaft freier Bürgerinnen und Bürger ein dringendes Gebot der Zeit. Für eine bessere und intelligentere Schweiz! Aus diesen Gründen ist die SRG endlich in unsere moderne und erfolgreiche Marktwirtschaft zu entlassen und von jeder staatlichen Einflussnahme auf die Programmgestaltung zu befreien. Es ist nicht länger vertretbar, den Wettbewerb im Rundfunkbereich mit willkürlichen Auflagen einzuschränken und eine nicht kommerzielle SRG als einzige Programmanbieterin dem freien Meinungsmarkt zu entziehen. Eine freie Wirtschaft ersetzt nämlich die Kontrolle einer staatlichen Behörde durch die Kontrolle von mündigen Konsumenten. Wenn der Staat die Aufgaben von Radio und Fernsehen festlegt, führt dies zu einem Programmrecht, das die Freiheit der Konsumenten aufs Empfindlichste einschränkt. Ausserdem ist eine vom Staat bevorzugte Programman-
bieterin auch jederzeit der Gefahr von staatlichen und politischen Eingriffen ausgesetzt, was mit der Medienfreiheit unvereinbar ist. Allein die mündigen Konsumenten sollen über Erfolg oder Misserfolg von Medienanbietern entscheiden. Sie sind in einem freiheitlichdemokratischen Staatswesen die einzig legitimen Regulatoren im Kommunikationsbereich. Ein echter Wettbewerb zwischen den vielfältigen, konsumentennahen und beweglichen Anbietern würde den sogenannten Service public weit effizienter und preiswerter gewährleisten als jede vom Staat bevorzugte öffentlich-rechtliche Medienanstalt. Lassen wir uns die mediale Bevormundung nicht länger bieten! Unterstützen wir die «No Billag»-Initiative! Befreien wir uns von der überdimensionierten, überbezahlten, überschätzten und überlebten Staats-SRG! Sorgen wir mit «No Billag» für eine freiheitlichere, ehrlichere, meinungsoffenere – kurz – für eine bessere und intelligentere Schweiz!
Die Volksinitiative gegen Masseneinwanderung wurde zwar am 9. Februar 2014 von Volk und Ständen angenommen. Bundesrat und Parlament haben sich jedoch entschieden, diesen Verfassungsauftrag nicht wahrzunehmen. Die direkte Demokratie wurde dadurch mit Füssen getreten. Gleichzeitig setzte sich die masslose und unkontrollierte Einwanderung ungebremst fort.

Sollberger Nationalrätin SVP Bubendorf BL
Seit Jahren liegt die Nettozuwanderung in der Schweiz zwischen 60 000 und 80 000 Personen pro Jahr und die Folgen dieser Entwicklung sind für alle täglich spürbar. Der Druck am Arbeitsplatz steigt, der Wohnraum wird knapper, Mieten und Hauspreise steigen, Löhne sinken, gleichzeitig wird es auf den Strassen und in den Zügen immer gedrängter. Am stärksten fallen jedoch die explodierenden Sozialausgaben ins Gewicht. Der Ausländeranteil in den Sozialwerken ist überproportional hoch und die Kosten steigen und steigen. Fazit: Die Schweiz braucht endlich eine auf die eigenen Bedürfnisse angepasste Zuwanderung.
Das will die Initiative Eine eigenständige Steuerung der Einwanderung ist für jedes unabhängige und wirtschaftlich erfolgreiche Land eine Notwendigkeit. Nachdem sich Bundesrat und Parlament weigerten, die
ABSTIMMUNG VOM 4. MÄRZ
Zuwanderung zu bremsen, ist die Begrenzungs-Initiative die einzig logische Konsequenz. Ziel muss es sein, die weltfremde und schädliche Personenfreizügigkeit zu beenden. Mit der Initiative soll daher ein vertraglicher Rechtsanspruch auf freien Personenverkehr für Ausländer ausgeschlossen werden. In der Bundesverfassung wird verankert, dass keine neuen internationalen Verträge oder Verpflichtungen vereinbart werden dürfen, die Ausländern einen Anspruch einräumen auf Aufenthalt oder Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder auf Gewährleistung der gleichen Lebens- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer.
Freizügigkeitsabkommen mit der EU
Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU muss neu ausgehandelt oder gekündigt werden, falls die EU weiterhin auf stur schaltet. Keinesfalls wird mit der Initiative das bilaterale Verhältnis mit der EU beendet. Im Gegenteil, die Initiative bewirkt, dass die Schweiz endlich auf politischer und wirtschaftlicher Augenhöhe mit der EU verhandelt. Denn für die Schweiz ist die Personenfreizügigkeit nicht im eigenen Interesse. Umgekehrt haben die Schweiz und die EU
Zurückhaltendes JA zur neuen Finanzordnung
Die SVP wehrt sich entschieden dagegen, dass der Schweizer Staatshaushalt immer weiter anwächst und fordert vom Bund bereits seit Jahren eine ernsthafte Aufgabenüberprüfung und damit einhergehend eine Plafonierung der Bundesausgaben.
SVP. Während die Bundesausgaben 2003 noch 46,2 Milliarden Franken betrugen, sind diese in der Zwischenzeit (Budget 2018) auf über 71 Milliarden Franken angewachsen. Eine nachhaltige Plafonierung der Bundesausgaben kann allerdings nur erfolgen, wenn der Bund auch seine Einnahmen von Steuern, Abgaben und Gebühren plafoniert. Noch im Jahr 2003 betrugen die Einnahmen von der Mehrwertsteuer 17,2 Milliarden Franken und die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer 12,4 Milliarden Franken. Für 2018 sind Einnahmen von der Mehrwertsteuer von 23,4 Milliarden Franken und Einnahmen aus der direkten Bundessteuer von 21,5 Milliarden Franken budgetiert.
Mit der Finanzordnung 2021 wird nun dem Bund erlaubt, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer weiterhin bis 2035 zu erheben. Dank der SVP wurde diese Befristung wenigstens wieder ins Gesetz aufgenommen. Die Problematik ist jedoch, dass sich damit an der Ausgabenpolitik von Bundesrat und dem Mittelinks-Parlament kaum etwas ändern wird. Deshalb gilt es, mittelfristig die Debatte, wonach die direkte Besteuerung eigentlich nur den Kantonen zukommt und die indirekte Besteuerung dem Bund, wieder anzustossen. Die SVP beschloss daher die JA-Parole zum «Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021».
ein gegenseitiges Interesse an einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Daran wird nicht gerüttelt.
Zuwanderung im Interesse des Landes Vor dem Hintergrund der aktuellen welt- und sicherheitspolitischen Umwälzungen mässigen viele Staaten ihre Zuwanderungspolitik. Denn die Politik der offenen Arme schlug bitter fehl. Oft folgten auf die unkontrollierte Zuwanderung kulturelle-, sozial- und finanzpolitische sowie sicherheitspolitische Probleme. Es käme dabei nie-
mandem in den Sinn, Hunderten von Millionen von Bürgern anderer Staaten einen rechtlichen Anspruch auf Aufenthalt, Erwerb und Sozialleistungen zu gewähren. Vielmehr wird vielerorts die Einwanderung wieder strikte nach den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie im Interesse der Sicherheit ausgerichtet. Unterschreiben Sie jetzt die Begrenzungs-Initiative, damit auch die Schweiz ihre Einwanderungspolitik den eigenen Gegebenheiten anpassen kann und der masslosen Zuwanderung ein Riegel geschoben wird.
«SRG hat keinen Plan B», so tönt es «abgestimmt» aus Bundesbern, aber auch vom neuen SRG -Chef Gilles Marchand. «Ein unternehmerisches Armutszeugnis» fährt es mir durch den Kopf. Offenbar ist diese Strategie doch nicht so gut angekommen, sie wird selbst von den eigenen Protagonisten unterlaufen. Kürzlich erklärte Marchand in einer grossen Sonntags-Zeitung: «Die SRG muss fitter und agiler werden» und Bundesrätin Doris Leuthard, die Schutzpatronin von SRG, lockt in der gleichen Zeitung mit dem Angebot: «Die Haushaltabgabe könnte von 365 Franken auf 300 Franken sinken». Also doch ein Plan B?
Das Problem ist nur, dass man solchen Aussagen, vor allem weil sie von den obersten Verantwortlichen der SRG kommen, nicht über den Weg trauen darf. Haben nicht die Bundesrätin und der ehemalige Generaldirektor Roger de Weck nach der knapp gewonnen Abstimmung über das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) versprochen, eine offene und konstruktive Service-PublicDiskussion zu starten? Nichts ist passiert. Immerhin müssen jährlich über 1100 Gebührenzahler nur für den Lohn des Generaldirektors aufkommen. Für was eigentlich?
Der Abstimmungstermin der No-Billag-Initiative rückt näher. Naturgemäss kommen nun alle hinter dem Ofen hervor, die in irgendeiner Form am SRGTropf hängen. Wie Drogensüchtige haben sie davor Angst, künftig keine Subventionsspritzen mehr zu erhalten (Buchschreiber, Schauspieler, Moderatoren). Sie haben ihre Auftritte im Staatsfernsehen gegen die Initiative. Aber auch viele Politiker (allen voran insbesondere die Polit- und Medienprofiteure aus den Reihen der CVP, aber auch SP)
sind «wie Bibelforscher» unterwegs. Sie verkünden – im Gleichschritt zur SRG – den Untergang unseres Landes oder zumindest der Demokratie bei Annahme der Initiative. Besonders ältere Leute werden mit dem Szenario erschreckt, dass es bei Zustimmung der No-Billag ein Lichterlöschen bei der Fernsehanstalt und beim Radio gibt, was so schlicht nicht stimmt.
Der Kern der Initiative liegt darin, dass die künftige Finanzierung via Abo und damit verbundenen Werbeeinnahmen, nur bei jenen Medienprodukten erfolgen soll, wo Nachfrage besteht (Wahlfreiheit wie bei Zeitungen und Internet).
Heute ist es bei der SRG genau umgekehrt. Die Einnahmen sprudeln auch dann munter weiter, wenn einseitig und unausgewogen berichtet wird oder unliebsame Parteien oder Persönlichkeiten diffamiert werden.
Kurz: die SRG gleicht einer geschützten Werkstatt, in der niemand Verantwortung für den «Erlös» übernehmen muss. Und da geht auch bald der Sinn für die Realität verloren.
Ein solcher Realitätsverlust liegt eklatant vor, wenn die SRG 238 SRF -Mitarbeiter an eine Bundesratswahl schickt oder 340 SRF -Mitarbeiter für die Olympischen Spiele in Sotschi im Einsatz standen – dreimal mehr als Schweizer Sportler.
Geradezu grotesk ist, dass allein im Tessin 1100 Personen für den öffentlichen Rundfunk arbeiten. Dazu kommt, dass der SRG -Durchschnittslohn mit 9000 Franken weit über dem Durchschnittslohn in der Schweiz (Medialohn) von 6000 Franken liegt. Das ist gelebte, pure SRG -Arroganz.
Karl Meier-Zoller, Effretikon
An der Doppelsitzung vom Montag wurde der erste Teil der Wassergesetzdebatte geführt. Mit grösster Wahrscheinlichkeit kann sie am nächsten Montag abgeschlossen werden. Der Debatte vorangegangen ist ein über zweijähriges Feilschen um den Gesetzestext in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK ) und der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU).

Martin Haab Kantonsrat SVP Mettmenstetten
Im Grundsatz begrüsst die SVP den Entwurf für die Neuordnung des kantonalen Wassergesetzes, wie er nun vorliegt. Das heutige kantonale Wasserrecht wird im Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz und im Wasserwirtschaftsgesetz geregelt, sowie in fünf Verordnungen.
Auch aus Sicht des übergeordneten Rechtes, namentlich des Gewässerschutzgesetzes und der dazugehörenden Verordnungen des Bundes, drängt sich eine Neuordnung auf. Dies wird schlussendlich zu einer übersichtlicheren Darstellung im kantonalen Wassergesetz führen.
Anliegen von Grundeigentümern und Landwirtschaft berücksichtigt Der vorliegende Antrag der Kommissionsmehrheit entspricht in grossen Teilen der Haltung der SVP. Den entscheidenden Aspekten aus Sicht der Grundeigentümer und der Landwirtschaft wurde Beachtung geschenkt. Wenn auch nicht in vollem Ausmass, so aber doch in einer mehr oder weniger akzeptablen Form.
Das Bundesparlament hat im Jahr 2015 die Motion der ständerätlichen Kommission für Umwelt-, Raumplanung und Energie «Schaffung von Handlungsspielraum in der Gewässerschutzverordnung» (GSchV) angenommen. Mit der Motion wurde der Bundesrat beauftragt, die GSchV dahingehend anzupassen, dass die Kantone für die Festlegung der Gewässerräume den maximal möglichen Handlungsspielraum erhalten.
Im erläuternden Bericht des Bundesamtes für Umwelt (BAFU ) zur Ände-
WECHSEL IM PRÄSIDIUM
rung der Gewässerschutzverordnung vom 22. März 2017 weist der Bund darauf hin, dass auf das Ausscheiden von Gewässerräumen bei kleinen Gewässern verzichtet werden kann. Er weist die Kantone ebenfalls darauf hin, dass Gewässerräume sinnvollerweise für die Gewässer ausgeschieden werden, die auf der Landeskarte 1 : 25 000 ersichtlich sind. Aus Sicht der SVP soll auch der Ermessensspielraum, den der Bund den Kantonen bei der Ausscheidung von Gewässerräumen bei eingedolten Gewässern gibt, vollumfänglich genutzt werden und es muss auf eine Ausscheidung im Regelfall verzichtet werden.
Eigentumsrechte nicht beschneiden
Gerade die Ausscheidung von Gewässerräumen kann einen starken Einschnitt in das Eigentumsrecht haben. Nicht nur im Baugebiet, sondern auch in landwirtschaftlich genutzten Flächen. Wir verlangen von der Regierung, dass in dieser Thematik der vom Bund vorgegebene Spielraum für die Kantone vollumfänglich genutzt wird. Als Beispiel möchte ich unsere Nachbarkantone Schwyz und St. Gallen erwähnen, die ja unter dem gleichen Bundesrecht stehen wie wir im Kanton Zürich. Sie haben nachweislich einen pragmatischen Weg gewählt. Beide Kantone verzichten zum Beispiel auf das Ausscheiden von Gewässerräumen bei kleinen Fliessgewässern und künstlich angelegten Gewässern. So werden im Kanton Schwyz keine Gewässerräume für den Wägitalersee und Sihlsee ausgeschieden. Beides sind als Stauseen künstliche Gewässer. Und beide Seen ergiessen sich in unseren Kanton bzw. in den Zürichsee oder via Sihl in die Limmat. Bei sämtlichen Ausscheidungen von Gewässerräumen gilt es, den Verlust von landwirtschaftlichen Produktionsflächen und da im Besonderen von Fruchtfolgeflächen, wenn immer möglich, zu vermeiden.
Hochwasserschutz ja, aber verhältnismässig
Dasselbe soll auch für Hochwasserschutzprojekte gelten. Es ist richtig, wenn bei der Planung von Hochwasserschutzprojekten die Zusammenarbeit mit den Eigentümern der betroffenen Liegenschaften und Parzellen, sowie den betroffenen Gemeinwesen, schon in einer frühen Phase angestrebt wird. Auch sollen Hochwasserschutzprojekte immer unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit differenziert festgelegt werden. Hochwasserschutz soll aber als prioritäres Ziel gehandhabt werden und auch in der Finanzierung einen klaren Vorrang gegenüber Revitalisierungsprojekten haben. Nicht jede Hochwasserschutzmassnahme benötigt eine Revitalisierungskomponente und noch lange nicht jede geplante Revitalisierung eines Fliessgewässers ist gleichzustellen mit einem verhältnismässigen Hochwasserschutz.
Bewässerung von Kulturen in Notsituationen
Die SVP anerkennt, dass die Nutzung der Gewässer und des Wassers im Allgemeinen viele verschiedene Bedürfnisse und Begehrlichkeiten in unserem Kanton und für unsere Bevölkerung, abdecken sollen. Der Kanton Zürich als viert grösster Agrarkanton und als zweit grösster Gemüsekanton unseres Landes hat ebenfalls einen legitimen Anspruch, diese Wasserressourcen mit Nachhaltigkeit für ihre Bedürfnisse zu nutzen. Ist doch die Zürchern Landwirtschaft täglich bestrebt, regionale und auf höchster Qualitätsstufe produzierte Nahrungsmittel den 1,5 Mio. Zürcherinnen und Zürcher zur Verfügung zu stellen. Aus diesen Überlegungen ist auch die Möglichkeit eines aussergewöhnlichen Wasserbezugs zur Bewässerung von Kulturen, vor allem in Notsituationen – wie zum Beispiel bei extremer Trockenheit – schnell und unbürokratisch zu bewilligen.
Neu an der Spitze der Jungen SVP Kanton Zürich stehen die Stadtzürcherin Camille Lothe als Präsidentin und im Amt des Vize-Präsidenten Sebastian Huber aus Adliswil.

JSVP. An der Generalversammlung der Jungen SVP Kanton Zürich konnte der Vorstand eine grosse Anzahl von Mitgliedern begrüssen. Neben den ordentlichen Traktanden standen vor allem personelle Wechsel im Zentrum. Neben dem scheidenden Präsidenten Marc Wachter, der aus beruflichen Gründen den Vorstand verlässt, wurde auch das langjährige Vorstandsmitglied Corinne Merk aus Winterthur verabschiedet. Sie trat nach 3 Jahren im Vorstand zurück. Neu an der Spitze der Jungen SVP Kanton Zürich stehen die Zürcher Schulpflegerin Camille Lothe als Präsidentin und im Amt des Vize-Präsidenten der Gemeinderat Sebastian Huber aus Adliswil. Luca Steffen wurde einstimmig als Kassier wiedergewählt. Auch alle bisherigen Vorstandsmitglieder Jascha Rudolphi, Nicolas Gorlero und Jeffrey Ferpozzi wurden in ihrem Amt bestätigt. Neu in den Vorstand gewählt wurde der Präsident der Jungen SVP Oberland-See, Thierry Gossweiler. Als Gastreferenten konnte die JSVP ZH den Präsidenten der SVP Stadt Zürich und Nationalrat, Mauro Tuena, begrüssen. Die Junge SVP des Kantons Zürich wird sich weiterhin als aktivste Jungpartei des Kantons für Ihre Anliegen einsetzen und die Schweizer Kultur und ihre Werte vehement verteidigen.
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Wassergesetz: Gebühren- und Konzessionsteil

Nebst der federführenden Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (siehe Ratsbericht) war auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) eingeladen, in einem Mitbericht Stellung zum Gebühren- und Konzessionsteil des Wassergesetzes zu nehmen. Erfreulicherweise sind die Anliegen der WAK-Mehrheit, zu der die SVP jeweils mit ihren 5 Stimmen beigetragen hat, zu einem grossen Teil von der KEVU-Mehrheit übernommen worden.
Wasser ist eine Grundvoraussetzung für Leben von Mensch, Tier und Pflanzen. Wasser ist ein Segen, wenn es ausreichend und in der nötigen Qualität vorhanden ist. Wasser kann aber auch zu einer grossen Gefahr werden, wenn es zu einem Hochwasser anschwillt oder die Qualität nicht mehr stimmt.
In der WAK war es unbestritten, dass dem Hochwasserschutz eine grosse Bedeutung zukommt. Der Schutz von Leben und unserer Lebensgrundlage ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Die Umsetzung soll jedoch massvoll, zweckmässig, wirtschaftlich und umweltgerecht erfolgen. Speziell bei der Ausscheidung von Gewässerräumen ist Augenmass zu wahren, vor allem dort, wo Eigentumsrechte von Privaten, Firmen und Gemeinden betroffen sind.

Dies gilt für Bau- und Landwirtschaftszonen. Die SVP hat sich bei der Beratung des Gesetzes und in der Kantonsratsdebatte unmissverständlich für die Rechte der Grundeigentümer eingesetzt. Bei den bestehenden Landanlagen an Gewässern soll die Eigentumsgarantie entsprechend dem Bundesgerichtsurteil zu den Seeuferwegen geschützt werden. Auch in diesem Bereich ist aus Sicht der SVP den Kosten grosse Beachtung zu schenken. Es können nie alle Risiken vollumfänglich abgedeckt werden. Wenn eine staatliche Stelle, z. B. der Kanton, Massnahmen anordnet, die über die minimalen Anforderungen des Bundes hinausgehen, hat der Kanton deren Kosten vollumfänglich zu tragen. Die Gemeindeautonomie und die Stellung der Gemeinden wird mit diesem Ansatz wesentlich gestärkt. Ebenfalls ist bei den Gebühren grosse Zurückhaltung angezeigt. So soll der Regierungsrat die Kompetenz erhalten, diese auch unter dem bundesrechtlichen Höchstansatz festzulegen.
Eingebracht von der SVP wurde auch, dass Regenwasser aus getrennten Systemen gebührenfrei verwendet werden kann. Das neue Wassergesetz und die dazugehörende Verordnung dazu haben grosse Auswirkungen. Für die SVP-Fraktion ist es daher von zentraler Bedeutung, dass die Verordnung der Genehmigung durch den Kantonsrat untersteht. Sollte dieser Antrag im Kantonsrat keine Mehrheit finden, behält sich die SVP-Fraktion eine Ablehnung des gesamten Gesetzes vor. Ich bin gespannt auf die Beratungsfortsetzung am kommenden Montag.


Im Juni 2018 findet eine im Anspruch der SVP stehende Ersatzwahl für den Bankrat der Zürcher Kantonalbank statt. Wahlgremium ist der Kantonsrat. Eine Findungskommission der SVP prüft und beurteilt die Bewerbungen, um der Kantonsratsfraktion einen Nominationsvorschlag zu unterbreiten. Wir suchen eine starke Persönlichkeit als Mitglied des Bankrates der Zürcher Kantonalbank Der Bankrat in Kürze
Die ZKB erfüllt einen Leistungsauftrag, den sie vom Eigentümer, dem Kanton Zürich, erhält. Der Bankrat besteht aus dreizehn Mitgliedern, einschliesslich der drei Mitglieder des Bankpräsidiums. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die Amtszeit ist auf zwölf Jahre beschränkt und endet in jedem Fall mit der Vollendung des 70. Lebensjahrs. Die wichtigsten Kompetenzen umfassen die Festlegung der Grundsätze von Unternehmenspolitik, Leitbild, Strategie und Organisation, die Genehmigung von Quartalsberichten, Jahresbericht und Jahresrechnung, die Festlegung der Höhe der Gewinnausschüttung an Kanton und Gemeinden, die Kenntnisnahme grosser Risikopositionen und die Anstellung und Entlassung von Mitgliedern der Generaldirektion. Die Mitglieder des Bankrats sind zu strenger Verschwiegenheit über die Geschäfte der Bank verpflichtet.
Anforderungsprofil
Sie identifizieren sich mit den Zielsetzungen der Zürcher Kantonalbank und interessieren sich für die Produkte, Dienstleistungen und Herausforderungen der Finanzbranche.
Sie verfügen über die nötigen Fachkenntnisse und Erfahrungen im Bank- und Finanzbereich. Sie sind mit der strategischen Sicht im Finanzdienstleistungsgeschäft vertraut und begegnen den Mitgliedern der Generaldirektion fachlich und persönlich auf Augenhöhe.
Sie besitzen solide Kenntnisse in der wirksamen Führung und Aufsicht von Gremien im Sinne einer modernen Corporate Governance.
Sie bringen fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Führung des Risikomanagements von Banken oder Versicherungen mit.
Sie sind eine gereifte und engagierte Persönlichkeit mit natürlicher Ausstrahlung, Charakterstärke und Zuverlässigkeit. Sie denken und handeln nach wirtschaftlichen und sozialen Grundsätzen und sind fähig, Risiken und Chancen Ihres Wirkungsfeldes richtig zu beurteilen.
Sie sind Mitglied der SVP.
Sie verfügen über einen guten Ruf und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung (§15 ZKB Gesetz)
Dem Bankrat nicht angehören dürfen: Mitglieder des Kantonsrates, des Regierungsrates, der Gerichtsbarkeit des Kantons Zürich, Mitglieder von Steuerbehörden und Steuerbeamte und für andere Banken tätige Personen (§14 ZKB Gesetz).
Die zeitliche Belastung beträgt ca. 30% eines vollen Arbeitspensums.
Wir freuen uns auf Ihre persönlichen Unterlagen und Ihr Bewerbungsschreiben. Einsendeschluss ist der 25. Februar 2018.
Sekretariat SVP des Kantons Zürich
Lagerstrasse 14
8600 Dübendorf
Vermerk: ZKB
Am Samstag, 20. Januar, konnten sich Interessierte aus Bassersdorf, Lindau und Nürensdorf vor Ort über die erste Kläranlage mit Ozonierung im Zürcher Unterland informieren. Eingeladen hatten die drei SVP-Ortssektionen.
SVP Bassersdorf. Der Einsatz von Medikamenten, Kosmetika, Chemikalien und Hormonen belastet die Gewässer immer mehr. All diesen Rückständen
sind die herkömmlichen Kläranlagen nicht gewachsen. Christian Pfaller, Gemeinderat Bassersdorf und Präsident der Betriebskommission ARA begrüsst

ZÜRCHER GESETZ ÜBER WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN
die rund hundert Anwesenden mit den Worten: «Heute erfahren Sie, was nach dem Spülen zu Hause mit dem Abwasser genau geschieht.»
Die beiden Referenten Simone Bützer (Projektleiterin Hunziker Betatech AG) und Patrick Sonderegger (Klärwerkmeister) führten kompetent und mit viel Engagement durch die verschiedenen Bereiche der Kläranlage. Im neu erstellten Gebäude für «Ozonung», fand zusätzlich eine detaillierte Präsentation zum Bauablauf, den verschiedenen Reinigungstufen und zur Elimination von Mikro-Verunreinigungen statt. Ab Herbst 2018 wird die Anlage nach einer mehrmonatigen Testphase ihren Betrieb als erste Kläranlage im Zücher Unterland mit «Ozonung» aufnehmen. Für den komplexen Um- und Neubauten unter Vollbetrieb war eine gute Zusammenarbeit aller involvierten Stellen notwendig.
Mit der neu ausgebauten und sanierten Anlage leisten die drei Gemeinden einen wichtigen Beitrag zur hohen Trinkwasserqualität und für die Umwelt.
Aktuell sind in den Zürcher Gemeinden die Wahlvorbereitungen für die ordentlichen Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden im Gang. Die Gemeinden können dabei aus drei verschiedenen Wahlsystemen auswählen.
RoMü. Vor wenigen Tagen konnte die Unterländer Gemeinde Oberembrach verkünden, dass bei ihnen die Behörden bereits gewählt sind. Dies war möglich, weil die Gemeinde als eine der ganz wenigen das System mit den stillen Wahlen auch bei den ordentlichen Wahlen kennt.
Ebenfalls steht seit vorletzter Woche fest, dass die Wahl der Schulpflege Sekundarschulkreis Marthalen mit einem gedruckten Wahlzettel stattfinden wird. Dies sind zwei der drei möglichen Wahlverfahren im Majorzverfahren, welche in den Gemeinden gemäss dem Zürcher Gesetz über Wahlen und Abstimmungen zulässig sind. Zusätzlich ist auch die Wahl mit leeren Wahlzetteln möglich, wo die Stimmbürger die Namen selber einzutragen haben. Welches Wahlverfahren Anwendung findet, legt die Gemeinde in ihrer Gemeindeordnung selber fest.
Die Möglichkeiten mit der stillen Wahl oder Wahl mit vorgedruckten Wahlzetteln haben denselben Vorlauf. Die für diese Wahlen zuständigen Behörden setzen eine Frist von 40 Tagen an, wo Wahlvorschläge mit einem Formular und unterzeichnet von 15 Stimmbürgern eingereicht werden können. Diese Vorschläge werden danach mit einer zweiten nun noch 7 Tage dauernden Frist veröffentlicht, wo sie nochmals ergänzt oder auch zurückgezogen werden können. Stehen jetzt nach der zweiten Auflage nicht mehr Namen als zu vergebende Sitze zur Verfügung, ist eine stille oder Wahl mit vorgedruckten Wahlzetteln möglich. Liegen aber in beiden Verfahren mehr Kandidaten als Sitze vor, so kommt es zu einer Wahl ohne vorgedruckte Stimmzettel. Bei der stillen Wahl muss aber die vollständige Behörde auf dem Wahlzettel vorhanden sein, sonst kommt es trotzdem zu einem Wahlgang. Dabei stehen aber nur noch die Vakanzen zur Wahl.
Gemeinden, welche ganz auf die Wahl mit leeren Wahlzetteln setzen, kennen grösstenteils ebenfalls angesetzte Fristen. Diese werden im Vorfeld der Wahlen festgelegt, sodass mögliche Wahlvorschläge ohne Unterschriften eingereicht werden können. Diese Namen kommen dann alle auf eine
Liste, welche den Wahlunterlagen für die Stimmbürger als Hilfe für das Ausfüllen der Wahlzettel beigelegt wird.
Streichen ist immer erlaubt Wo ein Urnengang für die Wahlen nötig ist, welcher mit vorgedruckten Stimmzetteln erfolgt, ist eine Streichung von Kandidaten jederzeit möglich. Es können aber auch andere wählbare Personen eingefügt werden, wobei aber nicht mehr Namen als zu vergebende Sitze auf einem Wahlzettel stehen dürfen. Erfolgen die Wahlen mit gedruckten Wahlzetteln, so besteht eine sehr grosse Chance, dass die aufgeführten Kandidaten auch gewählt werden. Da es auch vorkommen kann, dass mangels Vorschlägen eine oder mehrere Linien leer bleiben, so können auch hier handschriftlich weitere Kandidaten eingesetzt werden. Auch bei Wahlen mit ei-
nem «Beipackzettel» ist es möglich, dass auch weitere Namen auf den Wahlzettel geschrieben werden können. Viele Gemeinden setzen bei Ersatzwahlen auf die Möglichkeit mit der stillen Wahl, um damit kostenintensive Wahlgänge zu ersparen. Nur wenige wenden dieses System auch bei den ordentlichen Wahlen an. Bei Wahlen für die Bezirksbehörden, wie für das Bezirksgericht, den Statthalter, den Bezirksrat oder der Bezirkskirchenpflege, wird für Ersatzwahlen wie auch ordentlichen Wahlen das stille Wahlverfahren angewendet. Dies war beispielsweise bei den letzten Wahlen für den Statthalter, den Bezirksrat und seine Ersatzmitglieder im Bezirk Andelfingen der Fall. Liegen aber auch hier mehr Vorschläge als zu vergebende Sitze vor, so kommt es zu einer Urnenwahl ohne vorgedruckte Wahlzettel.

ZB. Im schönen und einladenden Ambiente des neuen Wohn- und Pflegezentrums Blumenrain in Zollikon empfing der strahlende Präsident der SVP Zollikon, Thomas Gugler, rund 50 politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger, darunter je drei Kantons- und Gemeinderäte. Auf der Agenda stand die umstrittene Initiative «No Billag». Nationalrat Gregor Rutz skizzierte kurz die Geschichte der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG sowie ihren Auftrag, den Service Public sicherzustellen. Zusammengefasst wuchsen nicht nur deren Einnahmen stetig, sondern auch die Anzahl der Sender und Ange-
bote. Aktuell sind 7 Fernseh-, 17 Radioprogramme und Webinhalte in verschiedenen Formaten auf vielfältigen Kanälen im Angebot – finanziert mit Gebühren. Fernab von Angstmacherei stellte Gregor Rutz die Fakten dar und fasste zusammen: Die SRG resp. der Service Public sollte fokussiert sein und für umfassende, unabhängige Nachrichten sowie Formate sorgen, sämtliche anderen Angebote sollten durch die privaten Anbieter abgedeckt werden. Die Frage, wo der Service Public anfängt und wo er aufhört, wurde nach der umfassenden und kompetenten Information von Nationalrat Gregor Rutz heiss debattiert.

LESERBRIEF
Unser bewährtes Volksschulsystem nicht an die Wand fahren!
Der Lehrplan 21 ist nicht eine Harmonisierung der kantonalen Lehrpläne, wie im Bildungsartikel der Bundesverfassung vorgesehen. Mit seiner «Kompetenzorientierung» (nach Weinert, OECD 1999) wird der Volksschule ein fremdes «Unterrichtsverständnis» von oben übergestülpt. Die «Kompetenzorientierung» ist auf der Unterrichtsebene das «selbstgesteuerte Lernen», bei dem die Schüler auf sich selber zurückgeworfen werden und der Lehrer aus dem Lernprozess gedrängt wird. Das mit dem «selbstgesteuerten Lernen» geförderte Einzelkämpfertum verunmöglicht den Klassenunterricht und die Bildung einer Klassengemeinschaft, weil jeder Schüler mit einem andern Tempo unterwegs ist, einen anderen Lernstand hat und dadurch Leistungsschere und Stofflücken ständig weiter auseinanderklaffen. Die grossräumigen «Lernlandschaften» in denen es extra nicht genügend Pulte
für alle Schüler hat und die Käfigpulte mit den Sichtblenden, verhindern zusätzlich, dass ein Lehrer hier noch Klassenunterricht machen kann. Damit wird auch die behauptete Methodenfreiheit zur Farce. Zudem gibt es bereits Schulleiter, die mit amerikanischen Überwachungsmethoden («Classroom Walkthrough») überprüfen, welche Unterrichtsmethoden die Lehrer anwenden. Alle Staaten, die diese Kompetenzorientierung eingeführt haben, sind bei PISA am Abstürzen. Wenn dann noch behauptet wird, beim Lehrplan 21 würden die Sozialkompetenzen gefördert, kann man nur noch den Kopf schütteln.
Ein JA am 4. März zur Initiative «Lehrplan vors Volk» verhindert, dass unser bewährtes Volksschulsystem ohne Not an die Wand gefahren wird!
Peter Aebersold, Zürich
Es wird kein Chaos ausbrechen
Regierungsrätin Sylvia Steiner übertreibt masslos, wenn sie behauptet, unsere Volksschule steuere ohne eine rasche Einführung eines neuen Lehrplans auf ein Chaos zu. Diese absurde Annahme entbehrt jeder Grundlage. Die Zürcher Lehrerinnen und Lehrer würden auch nach einer Zustimmung zur LehrplanInitiative mit den vorhandenen Lehrmitteln zielgerichtet weiterarbeiten, ohne dass die Schule aus dem Ruder liefe. Mit der unverhohlenen Drohung mag die Regierungsrätin vielleicht einige unsichere Personen beeinflussen, die meisten dürften aber wenig Freude daran haben, dass mit so einer grobschlächtigen Argumentation einer argumentativen Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen wird. Die bisherige Information über die Lehrplan-Initiati-
ve ist ziemlich mager. Die wenigsten wissen, dass der neue Lehrplan längerfristig unsere Schule ganz gehörig umkrempeln dürfte. Das überladene Bildungsprogramm, die Veränderung der Lehrerrolle vom Lehrer hin zum Moderator, die einseitige Ausrichtung unserer Bildung auf messbare Daten und die erheblichen Kostenfolgen müssen endlich thematisiert werden. Über diese und andere Themen soll offen diskutiert und nicht mit Nebelpetarden abgelenkt werden. Die Lehrplan-Initiative weist den Weg, dass die Mitsprache gewährt und dem Volk die Schlusskontrolle beim Lehrplan künftig zugetraut wird.
Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit ist die Ausländerquote in der Schweiz von 20 auf 25 Prozent gestiegen! Ausländer weisen eine doppelt so hohe Arbeitslosigkeit auf wie Schweizer – unqualifizierte Zuwanderer aus der EU verdrängen Inländer in die Arbeitslosigkeit. Branchen mit hoher Zuwanderung haben die höchste Arbeitslosenquote. Vertreter der SVP haben diese Woche an einer Pressekonferenz die Fakten und ein umfassendes Positionspapier der Öffentlichkeit vorgestellt.
SVP. Der liberale Arbeitsmarkt ist traditionell eine der grössten Stärken des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurde flexibel und nach individuellen Bedürfnissen unter Vertragsfreiheit geregelt. Entsprechend hatten Gewerkschaften und der Staat, gerade im Unterschied zu europäischen Ländern wie Italien, Frankreich oder Deutschland, einen viel geringeren Einfluss. Mit der Personenfreizügigkeit und den damit verbundenen flankierenden Massnahmen hat sich das fundamental geändert!
Mehr Ausländer und höhere Arbeitslosigkeit bei den Zugewanderten Bei der Einführung der Personenfreizügigkeit, im Jahr 2002, lag die Auslän-
derquote bei 20 Prozent, inzwischen liegt sie bereits bei 25 Prozent! Dabei haben Ausländer eine doppelt so hohe Arbeitslosigkeit als Schweizer: 2017 betrug sie bei den Ausländern 5,7 Prozent, bei Schweizern 2,3 Prozent. Gerade in Branchen, in denen die Zuwanderung am höchsten ist, zeigt sich auch eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit bei Ausländern. So liegt die Arbeitslosigkeit von Ausländern im Gastgewerbe bei hohen 11 Prozent! Je nach Jahreszeit verzeichnet die Tessiner Hotellerie sogar bis zu 40 Prozent Arbeitslose! Auch auf dem Bau beträgt die Arbeitslosigkeit bei Ausländern knapp 10 Prozent. Im Wallis liegt sie im Jahresschnitt sogar bei bis zu 25 Prozent! Besonders betroffen sind
unqualifizierte Berufe, wo man auf Ausländerquoten von nahezu 100 Prozent trifft. Diese Zahlen zeigen, wie undifferenziert und mit welchen Folgen sich die Personenfreizügigkeit auswirkt.
Flankierende Massnahmen zerstören den liberalen Arbeitsmarkt Weil die Löhne in der Schweiz viel höher sind als im Ausland, wollte die Politik die Schweiz vor Lohndruck schützen. Die Linken beschlossen Abwehrmassnahmen, die sogenannten Flankierenden Massnahmen. Daraus entwickelte sich ein umfassendes Konstrukt an staatlicher Überwachung, gewerkschaftlichem Machtkartell und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von sogenannten «Schweizer» Löhnen und Ar-
Am 18. Januar veranstaltete der Schweizer Think Tank avenir suisse mit mittlerweile fünf Versicherungsunternehmen (Swiss Life, Swiss Re, Zurich, AXA und Helvetia) einen sogenannten «Transfer»-Anlass für ihre Mitarbeiter, die in öffentlichen oder politischen Ämtern tätig sind. pd. Nebst Vorträgen zu wirtschaftlichpolitischen Themen und anschliessenden Diskussionspodien bietet der jährliche Anlass auch Gelegenheit, das Beziehungsnetzwerk zwischen den Versicherungen nicht nur auf wirtschaftli-
cher, sondern eben auch auf politischer Ebene zu pflegen. Die diesjährigen Themen waren «Wohnungsmarkt morgen: was muss anders werden?» und «Arbeiten morgen: worauf und wie bereiten wir uns vor?»

Für SVP -Gedankengut einstehen Für die SVP brachten sich Nina Fehr Düsel (Zurich), Kantonsrätin Küsnacht, Michael Herrmann (AXA), Mitglied Rechnungsprüfungskommission Oetwil am See, Marcel Balmer (Swiss Life), Gemeinderat Unterengstringen, Renato Jacomet (Zurich), Mitglied Grosser Gemeinderat Adliswil, Timotheus Bruderer (Swiss Life), Vorstandsmitglied SVP Wetzikon, und Markus Binder (Zurich), Mitglied Rechnungsprüfungskommission Urdorf, Präsident SVP Bezirk Dietikon, ein.
Die SVP-Amtsträger spannen auch hier zusammen! Einerseits um unsere Wirtschaftsfreundlichkeit und Erfahrung zu zeigen und einzubringen.
Als Think Tank benötigt avenir suisse andererseits das Gedankengut und die Werte der SVP Ohne die Grundwerte von Freiheit, Unabhängigkeit und direkter Demokratie nützt es reichlich wenig, die Zukunft der Schweiz gestalten zu wollen. Für diese Werte stehen wir ein – bei unseren Versicherungen und für die Zukunft der Schweiz!

beitsbedingungen. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit hat sich die Anzahl der Gesamtarbeitsverträge (GAV) fast verdoppelt: Jeder zweite Beschäftigte arbeitet heute unter einem GAV, jeder Dritte unter einer Mindestlohnregelung und jeder Vierte unter einem allgemeinverbindlichen GAV. So wird nicht nur die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehebelt, sondern auch das Stimmvolk, dass sich klar und deutlich gegen Mindestlohn und einheitliche Ferienregelung ausgesprochen hat! Durch die Hintertür der flankierenden Massnahmen werden sie nun trotzdem eingeführt. Lachende Dritte sind die Gewerkschaften, die trotz sinkenden Mitgliederzahlen von nur gerade 15 Prozent die Hälfte der Beschäftigten offiziell vertreten und ihre Forderungen Jahr für Jahr weiter ausbauen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind gleichermassen in der Zwickmühle, da ihnen ohne Gesamtarbeitsvertrag ein staatliches Diktat droht.
Die Gewerkschaften erzwingen die Vertragspartnerschaft und das Streikrecht auch gerichtlich - Arbeitsstreitigkeiten nehmen laufend zu!
Millionen für Gewerkschaften und Branchenverbände dank GAV
Die GAV sichern den Gewerkschaften aber nicht nur Einfluss und Macht, sondern dienen ihnen auch noch als regelrechte Geldmaschine! Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden zu «Solidaritätsbeiträgen» verpflichten, die in den Kassen der Gewerkschaften und der Branchenverbände landen. Sie erhalten jährlich Millionenbeträge! Im Bau sind das knapp 50 Millionen Schweizer Franken, wovon rund 10 Millionen Franken als «Vollzugsbeiträge für den GAV» direkt an die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gehen. Die Gewerkschaften sind also die wahren Gewinner. Sie führen allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge ein und berei-


chern sich mittels Vollzugsbeiträgen. Als wäre das nicht genug, führen sie gleichzeitig noch diverse Arbeitslosenkassen, womit sie wiederum von jedem Arbeitslosen profitieren! Allein die Arbeitslosenkasse der UNIA weist inzwischen jährlich einen Verwaltungsaufwand von über 50 Millionen Franken aus!
Was ist zu tun?
Die Personenfreizügigkeit muss neu verhandelt und, wenn das nicht möglich ist, abgeschafft werden! Darum hat die SVP auch die Begrenzungsinitiative lanciert. In der Folge müssen die Flankierenden Massnahmen abgeschafft werden und wieder eine eigenständige, differenzierte Steuerung der Zuwanderung unter Berücksichtigung des freien Arbeitsmarktes und der vorhandenen Inländer erfolgen. Des Weiteren dürfen die Quoren für die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen auf keinen Fall gesenkt und ihre Gültigkeit nicht über die Branche hinaus ausgeweitet werden.
Andere Arbeitnehmervertreter (nicht nur die Gewerkschaften, nicht nur die UNIA) müssen zwingend gestärkt werden, sodass die Vormachtstellung der Gewerkschaften als einziger Arbeitnehmervertreter aufgehoben wird. Ausserdem ist die Anwendung des Kartellrechts auch für den Arbeitsmarkt zu prüfen.
Weitere wirtschaftspolitische Kernforderungen der SVP Weitere wirtschaftspolitische Kernforderungen der SVP sind: – Einsatz für einen effizienten, schlank ausgestalteten Staat. – Tiefere Steuern und Abgaben für alle.
– Freihandelsverträge mit möglichst vielen Staaten. – Abbau von staatlichen Regulierungen.
Lesen Sie dazu das neue Positionspapier «Wirtschaftsfreiheit statt Regulierungsflut» zum Werkplatz Schweiz auf www.svp.ch.


von Stefan Urech
«We are brothers»
Als Teil meiner Ausbildung zum Sekundarschullehrer absolviere ich momentan ein vierwöchiges Praktikum an der katholischen ‹Trinity high school› in Louisville im (konservativen) Bundestaat Kentucky in den USA . Es gibt in dieser für amerikanische Verhältnisse eher kleinen Stadt (620 000 Einwohner) 12 katholische Privatschulen, wovon die ‹Trinity› mit rund 1200 Schülern eine der grössten ist. Das kurze Gebet zu Beginn jeder Lektion, die Krawattenvorschrift für Lehrer und Schüler und der tägliche Treueschwur auf die amerikanische Flagge waren ganz neue Erfahrungen für mich. Auch bekam ich hier erstmals einen Einblick, wie eine staatsunabhängig finanzierte Schule funktioniert. Eine vierjährige Ausbildung kostet die Eltern pro Kind rund 60 000 Dollar, wobei dafür keine Steuerabzüge gemacht werden können! Die hohe Dichte an Privatschulen führt zu einem intensiven Wettbewerb nicht etwa um die Eltern, sondern um die besten und ehrgeizigsten Schüler, sowohl im schulischen wie auch im sportlichen Bereich. Das zeigt sich u. a. in der modernen Infrastruktur der «Trinity high school» wie guten Beamern, 3DDruckern oder einem Lern und Administrationsportal, über das die Schüler ihre Hausaufgaben ordnen und lösen und die Eltern die Leistungen ihrer Kinder von zu Hause aus überprüfen können. Dieser ITStandard ist an unseren gut dotierten öffentlichen Zürcher Schulen eher selten. Trotzdem sind an dieser Privatschule nicht nur Schüler begüterter Familien anzutreffen: Rund 40 Prozent zahlen nicht die volle Gebühr und werden von ‹Trinity› finanziell unterstützt. Sie werden dabei aber nicht mit den Beiträgen der vollzahlenden Familien quersubventioniert, sondern mit den Spenden ehemaliger Schüler. Diese werden als Anerkennung an Wänden, Gängen und teilweise auch in Räumen gewürdigt. Die von den Spenden der ‹Trinitybrothers› profitierenden Schüler werden nach einem Kriterienkatalog (Verhalten in der Primarschule, Motivation etc.) ausgesucht. Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen, einen Teil davon jedoch mit Hauswarts oder Putzarbeiten im Schulhaus abverdienen. Von den Schülern wird also eine Art Gegenleistung für den Unterricht erwartet: entweder durch zusätzliche Arbeitsleistungen während der Schulzeit oder später in Form von Spenden. Überall im Schulhaus wird an das lebenslange Zusammengehörigkeitsgefühl appelliert. In der Eingangshalle hängt ein grosses Banner mit der Aufschrift: «We are brothers!». In Zürich sind wir es gewohnt, dass jeder unabhängig von seinen erbrachten Leistungen einen GratisAnspruch auf fast jeden Bildungsund Betreuungsservice hat. Ohne das System dieser Privatschulen als Gegenmodell zu unseren öffentlichen Schulen propagieren zu wollen: dieser Selbstverantwortung und diesem Zusammengehörigkeitsgefühl gebührt mein Respekt.
Glaubt man gewissen Medien, so ist die SVP ein erbärmlicher Haufen von Verlierern. Und wir verlieren tatsächlich viele Abstimmungen im Stadtparlament. Bei der aktuellen Zusammensetzung ist dies jedoch ein Kompliment. Denn die Volkspartei beugt sich niemals dem linken Zeitgeist. Zudem ist Politik weit mehr als blosses Auszählen der 125 Stimmen im Gemeinderat. Die Schaffenskraft der SVP ist stärker, als es den Gegnern lieb ist.

Samuel Balsiger Gemeinderat SVP Zürich 9
Der Mensch beurteilt vieles aufgrund seiner Erfahrungen. Ausländerprobleme, staatliche Misswirtschaft, Islamismus oder steigende Mieten durch das Bevölkerungswachstum sind Missstände, die zahlreiche Bürger im Alltag beschäftigen. Solche Erfahrungen sind da, auch wenn Behörden, Gutmenschen und Medien konsequent das Gegenteil behaupten.
Damit unsere sachlichen Lösungsansätze trotz deren Lügen-Propaganda Gehör finden, braucht es hin und wieder kluge Provokationen. Was wiederum bewirken kann, dass unsere Arbeit aus einer Trotzreaktion heraus vordergründig abgelehnt wird. Aber das Unterbewusstsein mit den gespeicherten Erfahrungen ist stärker. Auch die Gutmenschen wissen insgeheim, dass die SVP bei den Kernthemen Migration, Sicherheit, Wirtschaft und Finanzen recht hat. Kernelemente von zuvor abgelehnten Forderungen der SVP werden dann plötzlich von Kritikern oder gar der Stadtverwaltung übernommen. Nachfolgend zwei Beispiele.
EINE KLARSTELLUNG SEITENS DER SVP
Am Sonntag, 28. Januar 2018, verschickte die Stadtpolizei Zürich eine Medienmitteilung mit dem Titel «Sechs Festnahmen nach mehreren Raubdelikten in Zürich».

Mauro Tuena
Nationalrat
Präsident SVP Stadt Zürich
In der Medienmitteilung wird festgehalten, dass im Kreis 9 mehrere Täter zwei Kindern im Alter von 12 und 13 Jahren Bargeld entwendeten. Weiter raubten später an der Platzpromenade im Kreis 1 mehrere Männer einem 19Jährigen Bargeld und seine elektronischen Geräte. Ebenso raubten mehrere Männer im Kreis 11 einem 21-Jährigen einen portablen Lautsprecher. Dabei schlugen die Täter auf das Opfer ein. Seit zwei Monaten werden in den Polizeimeldungen der Stadtpolizei Zürich auf Anweisung des alternativen Sicherheitsvorstehers Richard Wolff für die Bevölkerung massgebende Informationen zurückgehalten. Die SVP der Stadt Zürich hat sich nach den fehlenden Fakten erkundigt. Diese lassen aufhorchen.
Die ungeschönte Realität
Beim ersten Delikt im Kreis 9 ist die Polizei noch am Ermitteln. Deshalb können hier verständlicherweise aktuell keine Angaben über die Herkunft der
mutmasslichen Täter gemacht werden. Für die zwei anderen Raubtaten konnte die Polizei mutmassliche Täter eruieren und festnehmen. Bei diesen handelt es sich im Fall des Raubes im Kreis 1 um einen Mann aus Irak mit Aufenthaltsstatus F, zwei Männer aus Syrien mit Aufenthaltsstatus N sowie einen Kosovaren mit Aufenthaltsstatus B. Bei der dritten Raubtat konnte die Polizei zwei mutmassliche Täter verhaften. Hier handelt es sich um einen Mann aus Libyen mit Aufenthaltsstatus F sowie einen Mann unbekannter Herkunft mit Aufenthaltsstatus N.
Anrecht auf die Wahrheit
Es ist anzunehmen, dass der Grossteil dieser mutmasslichen Täter Personen aus dem Asylbereich sind. Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, vom Staat die Wahrheit zu erfahren. Das Vertrauen in den Staat und die Behörden sinkt, wenn der Bürger nicht offen und ehrlich informiert wird. Die SVP nimmt die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst und lancierte deshalb vor wenigen Wochen die Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben», sodass die Stadtpolizei in naher Zukunft Polizeimitteilungen wieder vollständig veröffentlichen muss.
Bildungsdirektorin scheut Auseinandersetzung
Bildungsdirektorin Steiner warnt an ihrer kürzlichen Pressekonferenz vor Kritikern und Andersdenkenden bezüglich des auf dem Amtsweg verordneten Lehrplans 21 und äussert die absurde Behauptung, die Stabilität der Schule sei in Gefahr, falls der Lehrplan nicht wie vorgesehen ab kommendem Schuljahr umgesetzt werde. Ist das alles, was sie anstelle von Sachargumenten den sehr wohl begründeten Vorbehalten zum umstrittenen Lehrplan 21 entgegenhalten kann? Wen soll denn das jetzt überzeugen? Frau Steiner behauptet, dank der Umgehung einer Volksabstimmung verhindere sie ein Zerreden, dass nicht ein Hüst und Hott im Bildungsbereich entstehe und nicht alles in der Schule auf den Kopf gestellt werde. Sie verschweigt (im Gegensatz zur ihrer Vorgängerin Aeppli) aber grosszügig, dass in Tat und Wahrheit genau der vorgesehene Lehrplan 21 mit Abstand die einschneidendste und grösste je vorgenommene Umwälzung in der Geschichte der Zürcher Volksschule
Schutz vor Islamismus Walter Anken, SVP-Gemeinderat aus dem Kreis 6, und ich reichten im Mai 2017 den parlamentarischen Vorstoss «Terrorgefahr in der Stadt» ein. Darin griffen wir das Problem auf, dass kein Sicherheitskonzept vorhanden war, wie die Bürger vor dem Islamismus geschützt werden können. Nichtssagend und kurzgehalten war die Antwort der Verwaltung. Der Zwischenton: Die SVP nervt wieder mit ihrem Unsinn. Bereits wenig später hat der Stadtrat aber dennoch ein Sicherheitskonzept in Auftrag gegeben, wie beim neuen Stadion Terrorismus abgewehrt werden kann. Und obwohl die Gutmenschen im Gemeinderat mir geschlossen vorwerfen, ich missbrauche das Thema Islamismus, welches keinen Bezug zu Zürich hätte, hat derselbe Gemeinderat diskussionslos und einstimmig das Postulat «Schutz von öffentlichen Plätzen vor Terroranschlägen mit Fahrzeugen» von Walter Anken und mir an den Stadtrat überwiesen.
Gegen den Asylmissbrauch
Die beiden SVP-Ratskollegen Roberto Bertozzi (Kreis 11) und Rolf Müller (Kreis 9) fragten im Juni 2017 beim Stadtrat schriftlich nach. Sie wollten wissen, welche Kürzungen bei abgelehnten Asylanten möglich sind, die trotz Negativentscheid frech in der Schweiz und somit im Sozialstaat blei-
ben. Die abenteuerliche Antwort der Verwaltung: Einsparungen bei Scheinflüchtlingen kosten Millionen von Steuerfranken. Die Stadt argumentierte wohl vom Standpunkt aus, dass die Mehrheit der Bürger den Asylmissbrauch unterstützen würde. Im September 2017 kam dann die Volksabstimmung «Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene», welche auch in der Stadt Zürich mit einer satten Mehrheit angenommen wurde. Die Stimmbürger wissen eben aus alltäglicher Erfahrung mit dem Asylchaos, dass die SVP recht hat.
Einheit schafft Stärke Diese Beispiele zeigen zwei Sachverhalte. Erstens: Politik ist weit komplexer, als es gewisse Medien darstellen. Zweitens: Dranbleiben lohnt sich. Es ist zwar nicht einfach, immer die Missstände anzusprechen, immer den unter den Teppich gekehrten Dreck ans Licht zu bringen, immer auf die Vernunft zu pochen. Doch die SVP übernimmt Verantwortung für das Gemeinwohl. Liebe Leserin, lieber Leser: Die Schweiz braucht auch Ihre Unterstützung! Versichern Sie sich bei Ihren Freunden und Verwandten, ob diese auch wirklich der Volkspartei die Stimme geben. Überzeugen Sie andere Menschen in Ihrem sozialen Umfeld, sich ebenfalls für die Gesellschaft stark zu machen und SVP zu wählen. Es lohnt sich. Denn gemeinsam sind wir unendlich stärker, als es allen Gegnern der Schweiz lieb ist. Über kurz oder lang: Zusammen werden wir auf ganzer Linie gewinnen!
Stadtrats- und Gemeinderatswahlen vom 4. März 2018
SVP-Kandidatinnen und -Kandidaten stellen sich zum Gespräch
Kreis/Quartier Datum Zeit Standort
1/2 Wollishofen 03. Februar 2018 09.30 – 11.30 h Coop Butzenstrasse
3 Sihlfeld 03. Februar 2018 09.00 – 11.00 h Albisriederplatz
4/5 Langstrasse 03. Februar 2018 10.00 – 12.00 h Stauffacher
6 Unterstrass 03. Februar 2018 09.30 – 11.30 h Schaffhauserplatz
7/8 Seefeld 03. Februar 2018 10.00 – 12.00 h Höschgasse
9 Altstetten 03. Februar 2018 09.30 – 11.00 h A-Park Albisrieden
10 Höngg 03. Februar 2018 10.00 – 11.30 h Kappenbühlstrasse
11 Oerlikon 03. Februar 2018 09.00 – 12.00 h Marktplatz
11 Affoltern 03. Februar 2018 09.00 – 12.00 h Zehntenhausplatz
12 Schwamendingen 03. Februar 2018 09.00 – 12.00 h bei Migros
3 Alt-Wiedikon 08. Februar 2018 17.00 – 19.00 h Coop Wiedikon
1/2 Wollishofen 10. Februar 2018 09.30 – 11.30 h Migros Morgental
3 Alt-Wiedikon 10. Februar 2018 09.00 – 11.00 h Bahnhöfli Wiedikon
4/5 Langstrasse 10. Februar 2018 10.00 – 12.00 h Wengihof
6 Oberstrass 10. Februar 2018 09.30 – 11.30 h Rigiplatz
7/8 Hottingen 10. Februar 2018 10.00 – 12.00 h Kreuzplatz
9 Altstetten 10. Februar 2018 09.00 – 11.00 h Lindenplatz
10 Wipkingen 10. Februar 2018 10.00 – 11.30 h Röschibachplatz
11 Oerlikon 10. Februar 2018 09.00 – 12.00 h Marktplatz
11 Affoltern 10. Februar 2018 09.00 – 12.00 h Zehntenhausplatz
12 Schwamendingen 10. Februar 2018 09.00 – 12.00 h bei Migros
1/2 Wollishofen 17. Februar 2018 09.30 – 11.30 h Coop Butzenstrasse
bringen und tatsächlich alles Bisherige ziemlich radikal auf den Kopf stellen wird! Wenn Frau Steiner und ihr Umfeld so sicher sind, dass sie eine gute Vorlage kreiert haben: Wieso freut sich denn niemand von unseren Bildungsbehörden auf eine anständige und demokratiewürdige öffentliche Auseinandersetzung, wie es in unserer demokratischen Kultur bei wichtigen Vorlagen üblich ist, wo gute Sachargumente überzeugen sollen und wo mit einer ehrlichen Volksbefragung das betroffene und letztlich finanzierende Stimmvolk ernst genommen wird? Volksschule heisst nicht nur: Schule fürs Volk. Es heisst auch: Schule des Volkes! Es ist wichtig, dass wir gerade auch im Schulbereich und zum Wohle unserer Kinder mitbestimmen können. Darum jetzt erst recht am 4. März ein überzeugtes Ja in die Wahlurne einlegen zur Mitbestimmungsinitiative im Schulbereich!
Kurt Scherrer, lic.phil.I/Lehrer, Wald
3 Alt-Wiedikon 17. Februar 2018 09.00 – 11.00 h Goldbrunnenplatz
4/5 Gewerbeschule 17. Februar 2018 10.00 – 12.00 h Limmatplatz
6 Unterstrass 17. Februar 2018 09.30 – 11.30 h Schaffhauserplatz
7/8 Fluntern 17. Februar 2018 10.00 – 12.00 h Toblerpl./Kir. Fluntern
9 Albisrieden 17. Februar 2018 09.30 – 11.00 h A-Park Albisrieden
10 Höngg 17. Februar 2018 10.00 – 11.30 h Kappenbühlstrasse
11 Seebach 17. Februar 2018 09.00 – 12.00 h Kirche Maria Lourdes
12 Schwamendingen 17. Februar 2018 09.00 – 12.00 h bei Migros
3 Alt-Wiedikon 22. Februar 2018 17.00 – 19.00 h Migros Gutstrasse

Gemeinderat: Liste 2 – SVP Und in den Stadtrat: Susanne Brunner, Roger Bartholdi, Filippo Leutenegger, Michael Baumer, Markus Hungerbühler. Und als Stadtpräsident: Filippo Leutenegger. Für eine

mit Regierungspräsident Markus Kägi und Nationalrat Alfred Heer
Freitag, 9. Februar 2018, ab 18.00 Uhr
Armbrustschützenhaus Turbenthal
Gerne bedienen Sie unsere Kantonsräte des Bezirks Winterthur-Land. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Reservation möglich unter 052 385 37 19.
SVP Sektion Turbenthal


SVP KREIS
Am vergangenen 20. Januar hat die SVP-Kreispartei 1+2 die Quartierbevölkerung zum traditionellen Puure-Zmorge ins Restaurant Muggenbühl eingeladen. Zahlreiche Gäste folgten gespannt den Ausführungen des Gastredners Alfred Heer.



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Telefon 044 822 26 11
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SVP. Die SVP-Kreispartei 1+2 befindet sich in Anbetracht der Stadt- und Gemeinderatswahlen vom 4. März bereits mitten im Wahlkampfmodus. Nun hat sie ihre Mitglieder und andere Interessierte zum Puure-Zmorge ins Restaurant Muggenbühl eingeladen, um die heisse Phase des Wahlkampfs einzuläuten. Neben den beiden Gemeinderäten Carmen Senoran und Dubi Sinovcic waren auch die Nationalräte und SVP-Urgesteine Mauro Tuena und Alfred Heer anwesend. Nach der Begrüssung durch Kreisparteipräsident Ueli Bamert stimmte Mauro Tuena, Präsident der städtischen SVP, die Anwesenden auf die beiden Volksbegehren ein, für die die SVP derzeit Unterschriften sammelt: für die kantonale Initiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» einerseits und die «Begrenzungsinitiative» zur Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU andererseits. Das Thema Zuwanderung vertiefte Alfred Heer danach in seinem Referat «Selbstbestimmung oder Unterwerfung? Die Schweiz im Jahr 2018»: Heer, Mitglied des Europarates, skizzierte kompakt das komplizierte Verhältnis der Schweiz und der EU und zeigte plausibel auf, weshalb das von der EU geforderte Rahmenabkommen die schweizerische Unabhängigkeit massiv gefährden würde. Im Anschluss diskutierten die rund 40 Gäste das Gehörte bestens gelaunt bei Fleischkäse, Gipfeli und Kaffee, offeriert von der SVP Kreis 1+2.
AREAL DES KINDERSPITALS


In diesen Tagen hatten die Bewohner im Kreis 7 und ich einen Petitionsbogen der Grünen Partei im Briefkasten. Die Grünen des Kreises 7/8 wollen das Areal des Kinderspitals für preisgünstigen Wohnungsraum nutzen. Dafür sammeln sie mit einer Petition Unterschriften.

Das Kinderspital zügelt in einigen Jahren in einen Neubau im Balgristquartier. Das jetzige Areal an der Steinwiesstrasse wird dann frei werden. Das Grundstück gehört dem Kanton. Der Kanton Zürich will dieses grosse Areal, es handelt sich um 20 000 Quadratmeter, als strategische Reserve für öffentliche Zwecke erhalten. Die Forderung der Grünen, auf diesem Grundstück gemeinnützige Wohnungen zu erstellen, ist klar abzulehnen. Dies aus zwei Gründen: Erstens steht der relative Landwertanteil in einem krassen Missverhältnis zum relativen Bauwertanteil. Oder anders gesagt: Gemeinnütziger Wohnungsbau kann nicht auf den teuersten Grundstücken in der Stadt Zürich stattfinden. Schon die städtische Siedlung «Hornbach» im Seefeld weist dieses Missverhältnis auf. Zweitens will der Kanton Zürich das Grundstück für öffentliche Zwecke erhalten. Da erstaunt es mich schon, wie weit die Grünen zu gehen bereit sind: Sie wollen der Allgemeinheit Landreserven entziehen, um einige wenige Auserwählte dann darauf günstig wohnen zu lassen. Man könnte dies auch Egoismus nennen. Die Forderung, auf den teuersten Flächen gemeinnützige Wohnungen zu erstellen, finde ich falsch. Dies stattet einige wenige mit unermesslichen Privilegien aus und macht gleichzeitig die ganze Bevölkerung ärmer. Ich frage mich, welche Forderung als nächstes kommt: Gemeinnützige Wohnungen auf dem Kasernenareal? Beim Carparkplatz wurde diese Forderung ja schon deponiert. Oder schütten wir das Seebecken zu? Dann könnten wir dort auch noch gemeinnützigen Wohnraum schaffen …
SVP-KANTONSRATSFRAKTION
Kantonsrat/Fraktion
Montag, 5 Februar 2018 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
SVP-STAMM
Bezirk Affoltern/Aeugst
Jeden 1 Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.
Bezirk Bülach/Embrach
Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.
Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.
Bezirk Horgen/Oberrieden
Jeden 3 Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.
Bezirk Meilen/Meilen
Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.
Bezirk Pfäffikon/Pfäffikon
Jeden ersten Samstag im Monat, von 11 bis 12 Uhr, im Restaurant Hecht, Usterstrasse 8 Pfäffikon.
Bezirk Uster/Uster
Immer am letzten Donnerstag im Monat, 17 30 Uhr, Restaurant Feldegg, Kreuzstrasse 15, Uster.
Junge SVP Kanton Zürich
Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp zh.ch aufgeschaltet.
Stadt Zürich/Kreis 3
Jeden ersten Montag im Monat, ab 18 00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, Seebahnstrasse 33, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 4 und 5
Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 6
Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 12
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.
SVP-VERANSTALTUNGEN
Bezirk Bülach/Eglisau
Montag, 30 April 2018 20 00 Uhr (Apéro ab 19 30 Uhr), Moschtis Partyraum, Alte Landstrasse 35, Eglisau, Generalversammlung.
Bezirk Meilen/Zollikon
Montag, 26 März 2018, ab 18 00 Uhr, Restaurant «Sunnegarte Kafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, SVP Höck mit Nationalrat Gregor Rutz.

Montag, 28 Mai 2018, ab 18 00 Uhr, Wirtschaft «Zum Truben», im Säli, 1 Stock, Zollikon, SVP Höck.
Montag, 9 Juli 2018, ab 18 00 Uhr, Restaurant «SunnegarteKafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, SVP Höck.
Montag, 3 September 2018, ab 18 00 Uhr, Wirtschaft «Zum Truben», im Säli, 1 Stock, Zollikon, SVP Höck mit Nationalrat Gregor Rutz.
Montag, 12 November 2018, ab 18 00 Uhr, Restaurant «Sunnegarte Kafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, SVP Höck mit Nationalrat Gregor Rutz.
Bezirk Pfäffikon/Russikon
Dienstag, 6 Februar 2018 19 30 Uhr (Imbiss ab 18 30 Uhr), Restaurant Krone, kleiner Saal, Russikon, Generalversammlung.
Bezirk Winterthur/Turbenthal
Freitag, 9 Februar 2018, ab 18 00 Uhr, Armbrustschützenhaus Turbenthal, SVP Metzgete mit Nationalrat Alfred Heer und Regierungspräsident Markus Kägi. Reservation möglich unter 052 385 37 19
Junge SVP Kanton Zürich
Samstag, 3 Februar 2018, 11 00 Uhr, Sekretariat SVP Kanton Zürich, Lagerstrasse 14, Dübendorf, Podiumsschulung mit Nationalrat Lukas Reimann. Anmeldung an lothe@jsvp zh.ch.
Samstag, 3 Februar 2018, 14 00 –16 00 Uhr, Bülach/Regensdorf, Zürcher Aktionstage für die No Billag Initiative.
Die Veranstaltung findet auf dem Betriebsareal (Treibhaus) der Christian Achermann AG, Rümikerstrasse 37, 8409 Winterthur Hegi statt. (Vis à vis Media Markt)
Sonntag, 11. Februar 2018
von 10 00 Uhr–15 30 Uhr
Es spielen für Sie: von 10.30–15.00 Uhr
Grussbotschaften von:
Josef Lisibach, Stadtrat
Konrad Langhart, Präsident SVP Kanton Zürich
Daniel Oswald, Fraktionspräsident GGR Winterthur
Es freuen sich
SVP Winterthur und SVP Bezirk Winterthur
Christian Achermann
IMPRESSUM
ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480
Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.
Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svpzuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcherbote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svpzuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercherbote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: cube media AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.
Samstag, 3 Februar 2018, 14 00 –16 00 Uhr, Zürich Hauptbahnhof, Zürcher Aktionstage für die No Billag Initiative.
Freitag, 16 Februar 2018, 19 00 Uhr, Affoltern am Albis, Zürcher Aktionstage für die No Billag Initiative.
Samstag, 17 Februar 2018, 11 00 –13 00 Uhr, Küsnacht, Zürcher Aktionstage für die NoBillag Initiative.
Stadt und Bezirk Winterthur
Sonntag, 11 Februar 2018, 10 00 –15 30 Uhr, auf dem Betriebsareal (Treibhaus) der Christian Achermann AG, Rümikerstrasse 37, Winterthur Hegi, Jazzmatinée mit der Swiss Ramblers Dixieland Jazzband. Grussbotschaften: Kantonsrat Konrad Langhart, Präsident SVP des Kantons Zürich, Stadtrat Josef Lisibach und Gemeinderat Daniel Oswald. Eintritt frei/Festwirtschaft.
Stadt Zürich/Kreis 1 und 2
Samstag, 3 Februar 2018, 09 30 –11 30 Uhr, Coop Butzenstrasse, Zürich Wollishofen, Standaktion.
Samstag, 10 Februar 2018 09 30 –11 30 Uhr, Migros Morgental, ZürichWollishofen, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 3
Samstag, 3 Februar 2018 09 00 –11 00 Uhr, Albisriederplatz, Zürich, Standaktion.
Donnerstag, 8 Februar 2018 17 00 –19 00 Uhr, Coop Wiedikon, AltWiedikon, Zürich, Standaktion.
Samstag, 10 Februar 2018, 09 00 –11 00 Uhr, Bahnhöfli Wiedikon, AltWiedikon, Zürich, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 4 und 5
Samstag, 3 Februar 2018, 10 00 –12 00 Uhr, Stauffacher, Zürich, Standaktion.
Samstag, 10 Februar 2018, 10 00 –12 00 Uhr, Wengihof, Zürich, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 6
Samstag, 3 Februar 2018 09 30 –11 30 Uhr, Schaffhauserplatz, Zürich, Standaktion.
Samstag, 10 Februar 2018 09 30 –11 30 Uhr, Rigiplatz, Zürich, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 7 und 8
Samstag, 3 Februar 2018, 10 00 –12 00 Uhr, Höschgasse, Zürich Seefeld, Standaktion.
Samstag, 10 Februar 2018, 10 00 –12 00 Uhr, Kreuzplatz, Zürich, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 9
Samstag, 3 Februar 2018 09 30 –11 00 Uhr, A Park Albisrieden, Zürich, Standaktion.
Samstag, 10 Februar 2018 09 00 –11 00 Uhr, Lindenplatz, ZürichAltstetten, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 10
Samstag, 3 Februar 2018, 10 00 –11 30 Uhr, Kappenbühlstrasse, Zürich Höngg, Standaktion.
Samstag, 10 Februar 2018 10 00 –11 30 Uhr, Röschibachplatz, ZürichWipkingen, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 11
Samstag, 3 Februar 2018 09 00 –12 00 Uhr, Marktplatz, Zürich Oerlikon, Standaktion.
Samstag, 3 Februar 2018, 09 00 –12 00 Uhr, Zehntenhausplatz, ZürichAffoltern, Standaktion.
Samstag, 10 Februar 2018, 09 00 –12 00 Uhr, Marktplatz, Zürich Oerlikon, Standaktion.
Samstag, 10 Februar 2018, 09 00 –12 00 Uhr, Zehntenhausplatz, ZürichAffoltern, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 12
Samstag, 3 Februar 2018 09 00 –12 00 Uhr, bei Migros, ZürichSchwamendingen, Standaktion.
Samstag, 10 Februar 2018 , 09 00 –12 00 Uhr, bei Migros, ZürichSchwamendingen, Standaktion.
Ausfahrten
Sonntag, 22 April 2018, Route noch offen, 1. Ausfahrt.
Sonntag, 27 Mai 2018, Route noch offen, 2 Ausfahrt.
Sonntag, 24 Juni 2018, Route noch offen, 3 Ausfahrt.
Samstag, 21 Juli 2018, bis Sonntag, 22 Juli 2018, Route noch offen, 4 Ausfahrt.
Sonntag, 19 August 2018, Route noch offen, 5 Ausfahrt.
Sonntag, 23 September 2018, Route noch offen, 6 Ausfahrt.
Generalversammlung
Freitag, 23 März 2018 19 15 Uhr, Restaurant HochwachtPfannenstiel, Hochwacht 3, Egg.
Schlussfest
Freitag, 12 Oktober 2018 , 19 15 Uhr, Ort noch offen.
Sommerreise
Donnerstag, 2 August 2018, bis Sonntag, 5 August 2018, nähere Angaben folgen.
Stämme
Dienstag, 10 April 2018, 19 30 Uhr, Restaurant Sternen, Sennhüttestrasse 1, Wangen b. Dübendorf, 1 Stamm.
Dienstag, 8. Mai 2018 19 30 Uhr, Ort noch offen, 2 Stamm.
Dienstag, 12 Juni 2018, 19 30 Uhr, Ort noch offen, 3 Stamm.
Freitag, 6. Juli 2018, 19 30 Uhr, Ort noch offen, 4. Stamm.
Dienstag, 14. August 2018, 19 30 Uhr, Ort noch offen, 5. Stamm.
Freitag, 31. August 2018, 19 30 Uhr, Ort noch offen, 6. Stamm.
Swiss Moto Freitag, 23. Februar 2018 19 30 Uhr, Restaurant Isebähnli Oerlikon, Hagenholzstrasse 51, Zürich.