WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
VORSCHLAG DES BAZL GEFÄHRDET NACHHALTIGES WACHSTUM
Flughafen Zürich – Billigflieger statt Wertschöpfung?
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat seine Vorschläge zur angekündigten
Anpassung der Verordnung über die Flughafengebühren präsentiert. Darin ist vorgesehen, dass anstatt bisher 30 neu 50 Prozent des Mehrwertes aus dem kommerziellen Bereich und neu 75 statt 30 Prozent der Parkingerträge für eine Quersubventionierung der Flughafengebühren abgeschöpft werden sollen.
Würde der Vorschlag des BAZL so umgesetzt, würden die Erträge am Flughafen Zürich aus dem aviatischen Kerngeschäft um rund 25 Prozent oder über 150 Millionen Franken pro Jahr tiefer ausfallen. Die beständige Weiterentwicklung von Qualität, Sicherheit und Dienstleistungen, die dringend erforderliche Nutzung des geringen noch bestehenden Entwicklungspotenzials und die Weiterführung der Anstrengungen im Bereich der Nachhaltigkeit werden auch in Zukunft hohe Investitionen erfordern und wären damit gefährdet.
Im Bericht des Bundesrates über die Luftfahrtpolitik der Schweiz wird die begrenzte Infrastruktur als die grösste Herausforderung für die Zukunft der Schweizer Luftfahrt identifiziert, Zitat: «Der Bund ist gefordert, günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Luftfahrtinfrastruktur zu schaffen.» Doch mit der beabsichtigten Anpassung der Verordnung über die Flughafengebühren bewirkt er genau das Gegenteil. Offenbar weiss im zuständigen Bundesamt die linke Hand nicht, was die rechte tut. Das Resultat hätte gravierende Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum Kanton Zürich und kann uns daher nicht gleichgültig sein.
Bedeutender Arbeitgeber wird gefährdet Der Flughafen Zürich garantiert mit dem Drehkreuzbetrieb die weltweite Erreichbarkeit unseres Landes und stärkt damit die international ausgerichtete Schweizer Wirtschaft und den einhei-
mischen Tourismus auf einem qualitativ hohen Niveau. Die anerkanntermassen hohe Qualität von Infrastruktur und Dienstleistungen am Flughafen Zürich sind das Resultat anhaltend hoher Investitionen. Seit der Privatisierung im Jahr 2000 investiert die Flughafen Zürich AG pro Arbeitstag 1 Mio. Franken aus eigener Kraft in die Infrastruktur. Davon profitieren im besonderen Mass die Gewerbebetriebe in der Region. Mit 27 000 Stellen ist der Flughafen zudem ein bedeutender Arbeitgeber im Kanton Zürich.
Ausländische Fluggesellschaften werden bevorzugt
Dass nun ausgerechnet die Schweizerische Eidgenossenschaft ein inländisches Unternehmen derart reguliert, damit eine Schweizerische Schlüsselinfrastruktur gefährdet und dabei einzig ausländisch beherrschte Unternehmen –in diesem Fall die Fluggesellschaften –davon profitieren, ist für die SVP des Kantons Zürich nicht akzeptabel. Dadurch werden falsche Anreize geschaffen; es kann nicht das Ziel sein, Billigairlines anzuziehen, welche für die Standortqualität des Wirtschaftsstandorts von untergeordneter Bedeutung sind, und dem Flughafen zugleich die Mittel zu entziehen, um ein qualitativ hochstehendes und umweltverträgliches Wachstum zu sichern. Der Anteil der direkt weiterverrechneten Passagiergebühren ist mit 21 Franken für Lokalpassagiere und 8 Franken für Transitpassagiere auch im internationalen Vergleich gering, und fällt nebst weiteren, nicht regulierten Gebühren, die von den Fluggesellschaften zusätzlich erhoben werden, wenig ins Gewicht. Angesichts der ausgezeichneten Rentabilität der vom Flughafen Zürich aus operierenden Swiss International Airlines AG und des geringen Anteils der Passagiergebühren an den
Ticketpreisen ist der Schritt nicht nachvollziehbar. Es ist zudem absehbar, dass die Senkung der Flughafengebühren kaum an die Passagiere weitergegeben wird, da die Ticketpreise vornehmlich aufgrund von Angebot und Nachfrage festgelegt werden. Die Änderung käme folglich nicht dem Flugpassagier zugute, sondern steigert primär den Gewinn der Fluggesellschaften, auf Kosten von Investitionen in die Flughafeninfrastruktur und zulasten der Aktionäre der öffentlichen Hand.
Qualität und Weiterentwicklung sichern Die wettbewerbspolitisch bedenkliche Quersubventionierung des Flugbetriebs durch die kommerziellen Erträge aus dem Nebengeschäft ist ohnehin grundsätzlich abzulehnen, nun soll sie gar zusätzlich massiv erhöht werden. Das erfolgreiche Engagement der Flughafen Zürich AG im kommerziellen Bereich trägt wesentlich zur Attraktivi-
tät des Flughafens bei, sorgt für eine Stabilisierung des Unternehmenswerts, senkt die Kapitalmarktkosten, stützt die Investitionskraft des Unternehmens und ermöglicht eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals, von welchem die Finanzen von Kanton und Stadt Zürich in erheblichem Umfang profitieren. Durch diese verstärkte systemwidrige Quersubventionierung wird der Betreibergesellschaft Kapital entzogen, das sie braucht, um die langfristige Qualität und die Weiterentwicklung des Drehkreuzes Zürich zu sichern.
Bund schwächt den Kanton Zürich Diese Schwächung der Ertragskraft wird auch für die Gewerbebetriebe in der Region nicht folgenlos bleiben. Zudem könnte eine solche nicht gerechtfertigte Überregulierung zu einem Finanzierungsproblem der Flughafen Zürich AG führen, das letztlich vom Staat gelöst werden müsste. Die Reaktion des Kapitalmarkts auf die Ankündigung des BAZL , die Verordnung über die Flughafengebühren zu ändern, sprechen für sich. Das betrifft in einem besonderen Masse die öffentliche Hand, ist doch der Kanton Zürich mit einem Anteil am Aktienkapital von über 30 Prozent und die Städte Kloten, Zürich
und Winterthur namhaft beteiligt. Die vom vorliegenden Entwurf vorgesehene Schlechterstellung der dem öffentlichen Interesse verpflichteten Flughafen Zürich AG und des Standortkantons Zürich als deren Hauptaktionär zugunsten rein kommerziell ausgerichteten ausländischen Unternehmen erscheint vor diesem Hintergrund als widersinnig und steht den volkswirtschaftlichen Interessen des Kanton Zürich entgegen.
Zürcher Regierungsrat ist gefordert
Die SVP des Kantons Zürich lehnt in ihrer Stellungnahme den Verordnungsentwurf in dieser Form ab und fordert das Bundesamt für Zivilluftfahrt zudem auf, sämtliche Gesetzes- und Verordnungsanpassungen auf Bundesebene im Zusammenhang mit dem Landesflughafen Zürich auf die übergeordneten Zielsetzungen der Schweizer Luftfahrtpolitik abzustimmen. Der Regierungsrat ist gefordert, sich in Bern mit Vehemenz gegen diesen unnötigen Eingriff zur Wehr zu setzen. Es ist die Gelegenheit, zu adressieren, dass der Kanton Zürich als grösster Nettozahler von der Eidgenossenschaft nicht nur gemolken, sondern bei Angelegenheiten von solch grosser Tragweite frühzeitig ins Boot geholt werden muss.
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Christian Lucek Kantonsrat SVP Dänikon
Der Flughafen Zürich ist das Tor zur Schweiz und mit rund 27 000 Angestellten ein bedeutender Arbeitgeber.
Christoph Mörgeli
Blau ist das neue Rot
«Breit abgestütztes Bedürfnis von Hochschulen und Privatwirtschaft zur Zusammenarbeit an einem inspirierenden Ort.» So wirbt «Switzerland Innovation» für den Innovationspark Dübendorf, der unverbautes Land von 53 Fussballfeldern beansprucht. Im Präsidium sitzen Ständerat Ruedi Noser (FDP) und alt Regierungsrat Andreas Rickenbacher (SP). Innig vereint. Und immer in Reichweite der Staatskasse. Unter blau-rotem Applaus müssen die Zürcher Steuerzahler 217,6 Millionen als Starthilfe blechen.
Abweichler der FDP machen auf SP. Der Bund buttert fast hundert Millionen zusätzlich in die Bildung. Bei den Auslandsbeziehungen und der Entwicklungshilfe nicken FDP und SP – im Vergleich zu 2010 – eine zusätzliche Milliarde ab. Im Gleichschritt mit der SP verhilft die FDP zu Lohnanalysen im Gleichstellungsgesetz und dank FDP -Abweichlern zu Frauenquoten in börsenkotierten Unternehmen. Statt die linke Konzernverantwortungsinitiative zu versenken, verhilft der Freisinn der SP zu einem wirtschaftsfeindlichen Gegenvorschlag. FDP wie SP applaudieren der illusorischen Energiestrategie 2050, dem Pariser Klimaübereinkommen und der Totalrevision des CO2-Gesetzes. Mit dramatischen Folgen für den Benzinpreis und einem faktischen Verbot von Ölheizungen. Mit ihrer Mitte-links-Koalition schwächt die FDP den Werkplatz Schweiz im globalen Wettbewerb. Sie lässt zu, dass sich die Produkte verteuern, dass Industrien abwandern, dass Wachstum und Wohlstand gefährdet sind.
Die Rassismusstrafnorm weiten FDP und SP auf Homosexuelle aus. Hand in Hand mit den Sozialdemokraten wollen FDP Basel und Bundesrat Ignazio Cassis harte Drogen legalisieren. Stramm im Takt beschliesst das FDP/SP -Kartell die Weiterführung der befristeten Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Mit zwei Wochen Vaterschaftsurlaub kommt die FDP der SP um die Hälfte entgegen.
Beim Steuer-AHV-Deal befürworteten FDP und SP höhere Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge von 0,3 Prozent. Im Armeebereich erfreut die FDP die Linken mit dem Nein zum gemeinsam vorgelegten Rüstungsprojekt von Fliegern und Fliegerabwehr. Doch statt der FDP herzlich zu danken, höhnt SP -Fraktionschef Roger Nordmann im Sonntagsblick: «Die Rechte hat nichts aus ihrem Wahlsieg gemacht.» Dafür hat der schlaue Nordmann etwas gemacht. Nämlich die Blauen bis auf die Wolle rot eingefärbt.
BERICHT 2. WOCHE WINTERSESSION
Aussenpolitik ist definitiv in der Innenpolitik angekommen
Der Ständerat debattierte «heisse Eisen» aus dem Aussenministerium des FDP-Bundesrates Ignazio Cassis und zog zweimal die Notbremse. Die sogenannte Ostmilliarde soll nur unter der Bedingung bezahlt werden, dass die EU keine neuen diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz ergreift, entschied die kleine Kammer. Und über den UNO -Migrationspakt soll das Parlament per Bundesbeschluss entscheiden und nicht der Bundesrat im Alleingang, wie es geplant war.
Hans Egloff Nationalrat SVP Aesch ZH
Die Schweiz soll die neuen EU -Oststaaten mit total 1,3 Milliarden Franken während zehn Jahren unterstützen. Der Ständerat hat die Freigabe dieses Rahmenkredits mit 38 Ja gegen eine NeinStimme bei zwei Enthaltungen genehmigt. Dies aber unter einer Bedingung, die der Zürcher FDP-Ständerat Ruedi Noser vorgeschlagen hatte: Das Geld soll nur fliessen, wenn die EU keine weiteren diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz ergreift. Vor einem Jahr hatte die EU beschlossen, die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung nur befristet für ein Jahr anzuerkennen. Eine weitere Verlängerung machte sie von Verhandlungsfortschritten beim Rahmenabkommen mit der Schweiz abhängig.
Aussenminister Ignazio Cassis stellte fest, der Bundesrat habe schon vor einem Jahr erklärt, dass es sich dabei um eine Diskriminierung handle. Daran habe sich nichts geändert. Ständerat Pirmin Bischof (CVP/SO) fand, der Verzicht auf Diskriminierung sei das Minimum, was man erwarten könne. Dies festzuhalten sei «Ausdruck des legitimen Selbstbewusstseins auch einem grossen Partner gegenüber». Dass die
AUS DER WINTERSESSION
Schweiz zahlen solle, war grundsätzlich unbestritten. Dies sei der Preis für den Marktzugang des Nicht-EU -Mitglieds Schweiz, meinte Philipp Müller (FDP/AG).
UNO -Migrationspakt ins Parlament Das Parlament soll entscheiden, ob die Schweiz den UNO -Migrationspakt unterzeichnet oder nicht. So verlangt es der Ständerat. Der Migrationspakt wird am 10. und 11. Dezember in Marrakesch verabschiedet. Dass die Schweiz nicht teilnehmen wird, steht bereits fest: Der Bundesrat befürwortet diesen Pakt zwar, will aber die Debatten darüber im Parlament abwarten. Der Ständerat verlangt einen definitiven Entscheid (Bundesbeschluss) der eidgenössischen Räte. Er überwies entsprechende Vorstösse der Aussenpolitischen und Staatspolitischen Kommissionen (APK /SPK) mit 25 zu 15 Stimmen. Ausserdem beauftragte er den Bundesrat, der Bundesversammlung einen Bericht über die wachsende Bedeutung und die Auswirkungen von «Soft Law» auf die schweizerische Gesetzgebung vorzulegen.
Ständerat Philipp Müller kritisierte, Migration werde im UNO -Dokument nur positiv dargestellt. 89 Mal komme die Formulierung «wir verpflichten uns...» vor. Für Migranten oder Herkunftsländer gebe es dagegen keinerlei Verpflichtungen. Bundesrat Cassis versuchte zu beschwichtigen, mit dem Pakt werde die Migration weder einge-
SVP fordert Distanzierung vom UNO
-Flüchtlingspakt
Die SVP-Fraktion lehnt den UNO -Flüchtlingspakt ebenso ab wie den UNO -Migrationspakt. Wie dieser, so ist auch der Flüchtlingspakt hoch problematisch, würde er doch einen Paradigmenwechsel in der Schweizer Asylpolitik bedeuten. Der Bundesrat wird aufgefordert, sich davon zu distanzieren.
svp. Nach Ansicht der SVP-Fraktion beinhaltet der UNO -Flüchtlingspakt wie bereits der UNO -Migrationspakt hoch problematische Punkte. So will dieses weitere Soft-Law-Abkommen den heute gültigen Flüchtlingsbegriff beispielsweise auf Klimaflüchtlinge ausdehnen. Zudem sieht er ein weltweites Umsiedlungsprogramm vor.
Für die Schweiz wäre dies ein Paradigmenwechsel, der das bisherige Asylsystem aushöhlen würde. Deshalb und angesichts der hohen Zahl von Wirtschaftsmigranten lehnt die SVP diese sogenannten Resettlementprogramme klar ab. Deshalb fordert die SVP-Fraktion den Bundesrat auf, sich klar von diesen beiden UNO -Abkommen zu distanzieren.
Bewährte Prämienregionen beibehalten
Weiter spricht sich die SVP-Fraktion dafür aus, bei der obligatorischen Krankenversicherung an den bewährten Prämienregionen festzuhalten. Sie unterstützt daher eine entsprechende Motion der ständerätlichen Gesundheitskommission. Eine Neueinteilung der Prämienregionen, wie sie der Bundesrat vorsieht, würde den Versicherten in
heute kostengünstigen Regionen starke Prämienerhöhungen bescheren. Denn mit dem Vorschlag des Bundesrates müsste die ländliche die städtische Bevölkerung, die mehr Leistungen konsumiert und daher ein grosser Kostentreiber ist, in ungerechtfertigter Weise quersubventionieren.
Unnötige und schädliche Aktienrechtsrevision Klar lehnt die SVP-Fraktion dagegen die Aktienrechtsrevision ab. Dies weil die Vorlage in der Rechtskommission des Ständerates so abgeändert worden ist, dass sie den Unternehmen schadet. So wurden Erleichterungen für die Unternehmen, wie sie andernorts zum Standard gehören und im Nationalrat grossmehrheitlich und breit Zustimmung erfahren haben, in der Kommission gestrichen. Geblieben sind hingegen wirtschaftsfeindliche Punkte wie Geschlechterquoten, Publikationsvorschriften, Fristen, um einige Beispiele zu nennen.
Aus Sicht der SVP-Bundeshausfraktion ist das Aktienrecht zwar zu modernisieren und die Abzocker-Initiative und damit der Volkswille umzusetzen. Dass nun aber klammheimlich die Gelegenheit genutzt wurde, um neue Vorschriften einzubringen, die weit darüber hinaus gehen, ist inakzeptabel. Mittlerweile ist die Vorlage klar wirtschaftsfeindlich, weil sie Unsicherheiten, administrativen Aufwand, eine Schwächung der Unternehmen sowie noch nicht bezifferbare Folgekosten bringen würde.
dämmt noch gefördert: Ziel sei es, die irreguläre Migration zugunsten der regulären zu reduzieren.
CO2 -Gesetz verteuert
Lebenskosten
Mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes für den Zeitraum 2021–30 sowie der Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme möchte der Bundesrat die nächste Etappe der Schweizer Klimapolitik starten. Im Oktober 2017 ratifizierte die Schweiz das Klimaübereinkommen von Paris mit der Verpflichtung, ihre Emissionen gegenüber 1990 zu halbieren.
Bereits am 1. Dezember 2017 legte der Bundesrat dar, wie dies in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie konkretisiert werden soll. Die Treibhausgasemissionen in der Schweiz sollen bis 2030 um mindestens 30 Prozent reduziert werden. Maximal 20 Prozent sollen Kompensationsmassnahmen im Ausland bringen. Der Nationalrat ist auf die Revision des CO2-Gesetzes eingetreten. Mit 125 zu 62 Stimmen lehnte der Rat den Nichteintretensantrag der SVP ab.
Im Verkehr sollen Lenkungsabgaben zu weniger Treibstoffverbrauch führen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK ) will den TreibstoffAufschlag pro Liter auf acht Rappen begrenzen. Der Bundesrat sieht keine Höchstgrenze vor.
Im Gebäudebereich wird die Abgabe auf Brennstoffe weitergeführt. Der Abgabesatz kann auf maximal 210 Franken pro Tonne CO2 erhöht werden. Sinken die CO2-Emissionen nicht um mindestens 50 Prozent bis 2026/2027, werden ab 2029 landesweit einheitliche Grenzwerte eingeführt. Die UREK beantragte, dass der Bundesrat frühestens Ende 2027 der Bundesversammlung die Einführung eines landesweit einheitlichen Gebäudestandards vorschlagen kann. Mehr Regulierung brauche es nicht.
Papierlose Räte – geht das? Vor Jahresfrist reichte der Basler SVPNationalrat Sebastian Frehner folgende Motion ein: «Das Ratsbüro wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Erlassänderung vorzulegen, welche bewirkt, dass der gesamte Ratsbetrieb ab Anfang 2020 digitalisiert (papierlos) erfolgt.» 2016 wurden für das Parlament (246 Mitglieder) und die Parlamentsdienste (300 Mitarbeiter) etwa zehn Millionen Blatt Papier verbraucht. Die Kosten pro Parlamentsmitglied belaufen sich ohne Parlamentsdienste auf etwa 5000 Franken pro Jahr. Im Parlament werde viel über Nachhaltigkeit gesprochen, stellte Fraktionskollege Frehner fest: «Anstatt vollmundige Absichtserklärungen kundzutun, sollte man besser vor der eigenen Türe kehren.» Im Ständerat fand bereits ein Versuchsbetrieb statt. 32 der 46 Kantonsvertreter bearbeiteten ihre Sessionsunterlagen elektronisch. Vier fanden das wenig hilfreich, neun bezweifelten, dass man Papier durch Bildschirme ersetzen könne. Fazit: Nur 19 Versuchsteilnehmer neigen dazu, sich von den Papierbergen zu trennen.
DIE SVP KÄMPFT WEITER GEGEN DIE UNGEBREMSTE ZUWANDERUNG
Die grosse Zuwanderungslüge
Unverständlicherweise lehnt der Bundesrat die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» ab. Umso mehr kämpft die SVP weiterhin mit aller Kraft gegen die ungebremste Zuwanderung aus der EU. Die Schweiz muss endlich wieder selber entscheiden können, wer und wie viele Menschen sich in unserem Land niederlassen dürfen.
Albert Rösti
Nationalrat
Präsident
SVP Schweiz
Die Personenfreizügigkeit gibt jedem EU-Bürger unabhängig von seinen Qualifikationen das Recht, in die Schweiz einzuwandern. So sind seit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 netto über 700 000 EU -Bürger in die Schweiz eingewandert. So viele Menschen leben in den Städten Zürich, Basel und Bern zusammen.
Der Bundesrat hatte vor der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit behauptet, es würden pro Jahr maximal 10 000 Personen aus der EU in die Schweiz einwandern. In Tat und Wahrheit war es mehr als das Vierfache, abhängig von der Wirtschaftslage in Eu-
ropa kamen durchschnittlich über 44 000 Personen pro Jahr!
Die Begrenzungsinitiative der SVP will das Freizügigkeitsabkommen mit der EU ausser Kraft setzen. Nur so kann die Schweiz die Zuwanderung auf ein gesundes Mass reduzieren. Der Bundesrat entschied am 30. November 2018, dass er die am 31. August 2018 mit 118 772 Unterschriften eingereichte Volksinitiative ohne Gegenentwurf ablehnt.
Er will über 500 Millionen EU -Bürgern weiterhin das Recht zugestehen, unkontrolliert in die Schweiz zuzuwandern. Damit gefährdet er den Wohlstand sowie die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Der Druck auf ältere Arbeitnehmer steigt weiter, die Löhne stagnieren und der Verkehr nimmt weiter zu.
Die SVP wird weiter kämpfen: Damit die Schweiz Schweiz bleibt!
Neben der jährlichen Zuwanderung hat vor allem die kumulierte Zuwanderung grosse Auswirkungen auf unser Land.
AUS DEM KANTONSRAT
Gemeinde-Vermögensblockade von 1,9 Milliarden Franken aufheben: Parlamentarische Initiative überwiesen
Verglichen mit der Parlamentarischen Initiative zur Abgrenzung des Ressourcenausgleichs wurde die Parlamentarische Initiative 27/2018 am vergangenen Montag ohne Notiz der Öffentlichkeit überwiesen, von allen 165 Kantonsräten und Kantonsrätinnen, die gerade im Saal waren. Dabei geht es um viel Geld, um 1,9 Milliarden Franken «blockiertes» Gemeindevermögen. Und es geht darum, dass Einwohnerinnen und Einwohner von 130 Gemeinden nicht mehr Steuern bezahlen müssen, wenn die Gemeinde Vermögen abbaut, das in der Vergangenheit ja schon bezahlt oder verdient wurde.
Matthias Hauser
Kantonsrat SVP
Hüntwangen
Dem «mittelfristigen Ausgleich» im Gemeindegesetz liegt eine sinnvolle Absicht zugrunde: Eine Gemeinde soll weder mehr Geld einnehmen, als sie braucht, noch mehr ausgeben, als sie hat. Daher muss sie (§92, Gemeindegesetz) den Steuerfuss so festsetzen, dass die Saldi der Erfolgsrechnung über eine festzulegende Anzahl Jahre hinweg ausgeglichen werden: Vergangene Ausgabenüberschüsse führen zu einem höheren Steuerfuss, vergangene Einnahmenüberschüsse zu einem tieferen Steuerfuss. So kann erstens das Vermögen mittelfristig nicht sinken und zweitens, falls die Gemeinde Einnahmeüberschüsse hat, darf sie ihren Einwohnerinnen und Einwohnern kein Geld, das sie nicht benötigt, aus der Tasche ziehen.Sind Mehreinnahmen absehbar, so kann nach dem neuen Gemeindegesetz eine Einlage in die Reserve budgetiert werden. Diese darf, um Aufwandüberschüsse zu decken, später abgebaut werden. So kommt eine Gemeinde mit Reserven um die Veränderung des Steuerfusses herum. Auch das ist transparent und sinnvoll.
Fazit: Ab dem 1. 1. 2018 (neues Gemeindegesetzes) verändert sich das Net-
tovermögen einer Gemeinde nur noch via Reserven – alle anderen Steigerungen oder Senkungen sind durch Festsetzung eines geeigneten Steuerfusses auszugleichen.
Eine irre Situation
Der Systemfehler: Da Reserven budgetiert werden müssen (§ 123 Gemeindegesetz), ist es nicht erlaubt, das bisherige, «alte» Nettovermögen einer Gemeinde den Reserven zuzuweisen. Und weil Veränderungen des Vermögens mit Steuerfussveränderungen ausgeglichen werden müssen, bleiben die Gemeinden auf dem «alten» Vermögen hocken, 1,9 Milliarden Franken besitzen die 130 Gemeinden mit Nettovermögen gemeinsam. Geld, das, wenn sie es ausgeben, zu Steuerfusserhöhungen führt und nochmals bezahlt werden muss. Eine irre Situation, ein Systemfehler.
Besonders jene Gemeinden leiden darunter, die Defizite schreiben, aber Vermögen haben. In den vergangenen drei Jahren waren dies zwischen 19 und 55 Gemeinden. Wäre das Gemeindegesetz schon seit Jahren in Kraft, könnten sie Reserven abbauen, doch nun müssen sie allenfalls die Steuern erhöhen. Bei einigen wenigen Kleinen davon, geht es richtig «um die Wurst»: § 92 im Gemeindegesetz begrenzt nämlich auch den maximal erlaubten Aufwandüberschuss. Auf drei Prozent der Gemeindesteuern plus Abschreibungen. Eine kleine Gemeinde ohne Schule hat unter
E-VOTING: ÜBUNGSABBRUCH IM KANTON ZÜRICH GEFORDERT
Umständen durchaus ordentliche Steuern von unter einer Million. Drei Prozent einer Million sind 30 000. Das entspricht einem Sozialfall, einem halben Pflegefall, einer halben Kinderheimplatzierung. Budgetiert eine solche Gemeinde ehrlich, so schlagen Ereignisse, die bei einer grossen Gemeinde in der Vielzahl geglättet werden, somit sofort auf den Steuerfuss durch. Und so müssten Gemeinden, deren Defizite bis zu 50 Mal dem Nettovermögen belastet werden könnten, die Steuern erhöhen. Liegt weder im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner noch der übrigen Gemeinden, da die kleine Vermögende bei höherem Steuerfuss auch mehr Finanzausgleich erhielte. Wem hat, dem wird gegeben.
Einfache Lösung des Problems
Die Lösung ist einfach: Die Initiative verlangt, dass von den beiden Bestimmungen im § 92 des Gemeindegesetzes abgewichen werden kann, sofern bei einer Gemeinde das Finanzvermögen grösser ist als das Fremdkapital – also Geld da ist, das weder für die Aufgabenerfüllung benötigt wird noch jemandem geschuldet ist (Nettovermögen).
Sofern dieses Anliegen von der Kommission für Staat und Gemeinden positiv behandelt wird, werden in einigen Gemeinden unsinnige Steuerfusserhöhungen verhindert. Und alle Gemeinden können ihr Vermögen auch als solches zu benutzen.
Vertrauen in Demokratie ist unbezahlbar
Der Kanton Genf stellt sein System zur elektronischen Stimmabgabe Ende Februar 2020 ein. Das Projekt sei zu teuer. Zudem berichtete das Schweizer Fernsehen über Sicherheitsmängel.
Stefan Schmid
Kantonsrat und Gemeindepräsident
Niederglatt
Die Fachwelt ist sich einig: Es ist technisch unmöglich, ein System bereitzustellen, welches gleichzeitig Sicher gegen Manipulationen ist und die Anonymität wahrt. Ich persönlich sehe EVoting als eine unterschätzte Bedrohung für die direkte Demokratie. Misstraut der Souverän seiner Stimmabgabe, leidet die Legitimation und Glaubwürdigkeit der Demokratie. Im Kanton Zürich treibt jedoch die SP-Justizdirek-
torin Jacqueline Fehr das E-Voting Projekt unbeirrt voran. Dabei klammert sie die technischen und demokratischen Risiken aus, ebenso die Tatsache, dass Versuche mit E-Voting weder die Stimmbeteiligung erhöht noch damit für den Stimmbürger eine Vereinfachung erreicht wurden. Weshalb also die ganze Übung? Gibt es irgendeine Zürcher Gemeinde, welche den Aufwand scheut? Ich kenne jedenfalls keine! Verifizierung und Plausibilisierung der Ergebnisse. Als Gemeindepräsident investiere ich gerne jährlich fünf Sonntage in das Wahlbüro. Ich bin stolz darauf, mit einem Team von Freiwilligen welche durch den Souverän gewählt wurden, für die sorgfältige Auszählung der Stimmen sorgen und bürgen zu
MIGRATIONSPOLITIK IM KANTON ZÜRICH
dürfen. Das Verfahren garantiert bereits per Stimmabgabe die Anonymität und sichert damit die unverfälschte
Meinungsäusserung. Im Auszählungsprozess gilt in jedem Teilschritt das 4-Augen Prinzip, gepaart mit einer mehrfachen Verifizierung und Plausibilisierung der Ergebnisse. Abgesehen von Geheimdiensten kann E-Voting ausschliesslich im Interesse jener liegen, welcher eine solche Plattform selber gewinnbringend betreiben, oder sich selbstherrlich ein politisches Denkmal setzen wollen. Unsere Demokratie sollte sich solch niederen Instinkten nicht opfern. Es besteht keine Notwendigkeit, vom bewährten, vertrauten, anonymen und sicheren Auszählungsverfahren abzuweichen.
SVP fordert einen Stopp der «aktiven Härtefallprüfung»
Die vom Kanton Zürich praktizierte «aktive Härtefallprüfung» zeigt ihre Wirkung. Von 139 Abgewiesenen konnten nach dem Hofieren durch das Migrationsamt und die Härtefallkommission bis heute lediglich 51 Personen von der Kommission noch nicht durchgewinkt werden. Dass es sich hier um ein reines Wohlfühlverfahren handelt, zeigte die Medienkonferenz von letzter Woche von Regierungsrat Mario Fehr und Urs Betschart. svp. So sprach der Chef des Migrationsamts davon, dass Leute, welche in den «Genuss» einer Härtefallregelung kommen, aktiv angeschrieben werden. Diese werden dann «gebeten», entsprechende Unterlagen einzureichen. Statt dafür zu sorgen, dass möglichst viele Abgewiesene unser Land verlassen, wird seitens RR Mario Fehr und Untergebenen jeder Kniff unternommen, dass möglichst viele im Land bleiben dürfen. Mit spürbarem Stolz wurde seitens Verwaltung auf die Erfolge der
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Tschau § 119 – Nachruf auf eine misslungene Gesetzgebung
Tumasch Mischol Kantonsrat SVP Hombrechtikon
Noch selten hat eine Buchhaltungsregel für einen solchen Wirbel gesorgt und ein derartiges Medienecho ausgelöst wie aktuell § 119 des Gemeindegesetzes. Gemäss dieser Bestimmung müssen Gemeinden, die Geld aus dem Finanzausgleich erhalten, einen Differenzbetrag vom im Rechnungsjahr tatsächlich erhaltenen Beitrag und dem zu erwartenden Beitrag budgetieren und dabei gleichzeitig noch eine Finanzausgleichs-Rückstellung aus einem früheren Jahr auflösen. Die Krux dieser komplizierten und für einen Aussenstehenden kaum nachvollziehbaren Regelung: statt einer reellen Zahl weist das Budget der Gemeinde eine hypothetische Zahl aus.
Die Bestimmung hatte der Kantonsrat seinerzeit bei der Beratung des neuen Gemeindegesetzes für die finanzstarken Gemeinden eingeführt. Diese mussten jedes Jahr immense Beiträge in den Finanzausgleich zahlen und konnten den Stimmbürgern kaum verständlich darlegen, weshalb die übermässigen Steuererträge nicht in der Gemeindekasse verbleiben. Die neue Buchhaltungsregel hat in der Praxis nun nicht die erwünschte Transparenz gebracht. Die Budgets für das Jahr 2019 sind in vielen Gemeinden ohne ausführliche Erläuterungen kaum nachvollziehbar.
Meine Wohngemeinde Hombrechtikon beispielsweise, wunderschön an der Goldküste gelegen, aber leider nicht annähernd mit den Steuererträgen anderer Gemeinden am Zürichsee gesegnet, ist mit besagtem Paragraphen in Teufels Küche geraten. Bei einer gesetzeskonformen Umsetzung von § 119 Gemeindegesetz in Verbindung mit § 92 Gemeindegesetz hätte der Gemeinderat der Gemeindeversammlung eine Erhöhung des Steuerfusses um 41 Prozent auf 160 Prozent beantragen müssen. Dies obschon die laufenden Kosten mit dem effektiven Ressourcenausgleich vollumfänglich gedeckt
werden können. Nun wurde getrickst und der Grundstückgewinnsteuer-Ertrag wurde derart optimistisch budgetiert, dass keine Steuererhöhung notwendig ist. Ein solcher Fall ist absurd und bringt jeden korrekten Gemeindebuchhalter in die Bredouille. Wenn vorsätzlich beschönigte Zahlen eingesetzt werden müssen, um das Gesetz einzuhalten, ist dringender Handlungsbedarf angezeigt. Im vergangenen Oktober hat der Regierungsrat festgestellt, dass verschiedene Gemeinden diesen Unsinn nicht mitmachen und das Gesetz in diesem Punkt umgehen wollen. In der Folge wurden die Bezirksräte in ihrer Aufsichtsfunktion angewiesen, bei den Budgets den Gemeinden auf die Finger zu klopfen, um nötigenfalls eine gesetzestreue Umsetzung zu garantieren. Die Bezirksräte wiederum drohten nichtkonforme Budgets aufzuheben und Notbudgets zu veranlassen. Ob dies auf Basis einer buchhalterischen Spielerei überhaupt durchsetzbar wäre, ist eine andere Frage. Der Kommentar zum Zürcher Gemeindegesetz weist jedenfalls darauf hin, dass diese Abgrenzung keine ökonomische Bedeutung hat. Egal, nach welcher Regel die Buchhaltung dargestellt wird – am Ende des Tages fliesst gleich viel Geld in die Kasse. Wird da nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen?
Es ist korrekt, dass die heutige Formulierung von § 119 Gemeindegesetz dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Die Justizdirektorin wurde in den vergangenen Wochen nicht müde, auf diesen Mehrheitsentscheid des Parlaments hinzuweisen. Ihre Mei-Mei-Politik ist da nicht zielführend. Das Parlament ist nicht unfehlbar und die unglückliche Gesetzgebung in diesem Zusammenhang wurde erkannt. Am vergangenen Montag hat der Kantonsrat eine entsprechende Parlamentarische Initiative überwiesen. Die zuständige Kommission für Staat und Gemeinden wird dieses Jahr noch die Arbeit aufnehmen und mit Hochdruck an einer neuen Lösung arbeiten. Ziel ist nicht nur, dass das Budget 2020 wieder verständlich wird, sondern auch die Jahresrechnung 2019 korrigiert präsentiert werden kann.
DER AKTUELLE VORSTOSS
Steuerjahre definieren Sozialhilfehöhe
Der Regierungsrat wird mit einer Motion (KR-NR 367/2018) von den SVP-Kantonsräten Konrad Langhart (Oberstammheim), Stefan Schmid (Niederglatt) und Benjamin Fischer (Volketswil) beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend zu ändern, dass bei der Berechnung des Grundbedarfs sowie der Wohnkosten von Sozialhilfebezügern reduzierte Ansätze in Abhängigkeit der getätigten Anzahl Steuerjahre in der Schweiz unter vollumfänglicher Berücksichtigung der Möglichkeiten der bundesrechtlichen Bestimmungen angewendet werden.
Begründung
sog. «aktiven Härtefallprüfung» hingewiesen. Darüber, dass die Zürcher Steuerzahlenden mit jedem Härtefall zusätzlich belastet werden, schwiegen die Protagonisten.
SVP erwartet scharfen Vollzug
Die SVP weist einmal mehr darauf hin, dass die Gesetzgebung für abgewiesene Asylsuchende kein Ausweispapier vorsieht. Die SVP fordert den sofortigen Abbruch der «aktiven Härtefallprüfung». Die SVP erwartet vom Sicher-
heitsdirektor den Fokus auf einen scharfen Vollzug der Wegweisungen und die Abkehr von der heute praktizierten Hintertürchen-Politik. Weiter erwartet die SVP, dass mit der Asylgesetzrevision und durch die Abnahme der beim Bund eingereichten Asylgesuche die Asylkosten des Kantons Zürich deutlich sinken. Der kantonale Steuerzahler sollte um einen signifikanten Steuerbetrag entlastet werden, da der Bund bspw. mit seinen Bundeszentren viele Aufgaben des Kantons übernimmt.
Die Ausgaben für Sozialhilfe haben sich in den letzten 10 Jahren im Kanton Zürich nahezu verdoppelt, wobei die Gemeinden diese Kosten vollumfänglich selber tragen. Erschwerend kommt hinzu, dass nach 5 bis 7 Jahren die Bundespauschale für (vorläufig aufgenommene) Flüchtlinge ausläuft und diese Kosten dann ebenfalls die Gemeinden übernehmen müssen. Aufgrund der hohen Asylzahlen resp. Anerkennungsquote der letzten Jahre wird dies den Gemeinden mehrere Millionen Zusatzkosten bescheren und spürbare Probleme verursachen. Nicht nur die Gemeinden werden vermehrt unter Druck geraten, sondern auch das System der Sozialhilfe. Die Zusammensetzung der Sozialhilfebeziehenden gefährdet immer mehr den sozialen Frieden. So stammen bereits heute viele Sozialhilfebezüger von ausserhalb von Europa, gleichzei-
tig werden immer mehr ältere Menschen ausgesteuert und sozialhilfeabhängig. Für die Bevölkerung ist es unverständlich, warum Personen, welche teilweise keinen einzigen Tag gearbeitet haben, die gleich hohen Sozialhilfeleistungen erhalten wie jahrelange Steuerzahler. Zudem werden von Sozialhilfeempfängern Milliarden in ihre Heimatländer geschickt, was nicht dem Zweck der Sozialhilfe entspricht. Die Leistungen der Sozialwerke der Schweiz verfolgen das Grundprinzip der Gegenleistungen in Form von Beiträgen. Sozialhilfe hingegen ist bedingungslos geschuldet und diese ist gemäss kantonalem Gesetz höher als durch das Bundesgesetz (Grundrecht auf Existenzsicherung gemäss Art. 12 Bundesverfassung) vorgeschrieben. Die Ausgestaltung der Sozialhilfe liegt in der Kompetenz der Kantone, die Regierung muss diese Verantwortung wahrnehmen. Das Personenfreizügigkeitsabkommen und die Genfer Flüchtlingskonvention schreiben das Prinzip der Rechtsgleichheit (Art. 8 Abs. 1 BV) und das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV) vor, nach dem Personen in gleichen Umständen auch Anspruch auf die gleichen Leistungen und die Art der Ausrichtung haben sollen. Reduzierte Ansätze bis auf ein Minimum der Existenzsicherung gemäss Art.12 der Bundesverfassung sind damit möglich, da die Ungleichheit (langjährige Steuerzahler gegenüber frisch Eingereisten oder Jugendlichen) auch ungleich zu behandeln ist.
Das etwas andere Schwingfest
Bombastische Stimmung, gelungener Anlass, gelebte Tradition und attraktive Zweikämpfe sind nur einige Eindrücke, welches das Niklaus-Schwinget in der Stadthalle Dietikon vom 2. Dezember hinterlassen hat. Nicht nur Schwinginteressierte, sondern auch eine grosse Anzahl an Politikern sind angereist. So ist der Sportminister Regierungsrat Mario Fehr höchst persönlich anwesend gewesen und ebenfalls Esther Guyer, Geschäftsleitungsmitglied des Kantonsrates.
Der OK-Präsident Ralph Hofer, der den Anlass zum ersten Mal organisiert hat, war zufrieden mit der Durchführung und war stolz auf die zusätzlichen Attraktionen. So waren für die Kinder ein Karussell, Schminken, Streichelzoo und Ponyreiten vorhanden, während für die Erwachsenen eine grosse Vielfalt an Essen und Getränken angeboten wurde.
Mit vielen Schwingspezialisten konnte über die Schwinger selbst und auch über deren Technik «gefachsimpelt»
werden. Der Jodlerchor aus Schlieren begeisterte durch seine Einlagen während des Schwingens und zur Siegesfeier traten 3 Trychlergruppen mit «Chlöpfer» auf, was überaus beeindruckend war.
Gewiss werden die Besucher und Besucherinnen nächstes Jahr wieder zahlreich erscheinen.
Die SVP Dietikon unterstützt traditionelle Veranstaltungen wie das Niklaus-Schwinget ideell und wünscht sich weitere solche Anlässe.
WAHLERFOLG DER SVP PFÄFFIKON
Rajka Frei in den Gemeinderat gewählt
ZB. Am Sonntag, 25. November 2018, wählten 1393 Pfäffikerinnen und Pfäffiker Rajka Frei, SVP Sektionspräsidentin Pfäffikon ZH , in den Gemeinderat.
Sie erhielt 15 Prozent mehr Stimmen als ihr Gegenkandidat Christian Lipp (SP, 68 Jahre). Mit dem Einzug von Rajka Frei wird der siebenköpfige Gemeinderat von Pfäffikon ZH wieder klar bürgerlich. Gemeindepräsident Marco Hirzel (SVP) wurde in den Er-
neuerungswahlen im Frühling mit dem mit Abstand besten Resultat aller Gemeinderäte bestätigt. Des Weiteren sind die FDP mit 2 Sitzen, die EVP mit 2 Sitzen und die Grünen mit einem Sitz vertreten. Die SVP gratuliert Rajka Frei zu diesem Erfolg.
HOMBRECHTIKON GEHT IN DIE OFFENSIVE
SVP-Kantonsräte «bi de Lüt»
Parteipräsident Stephan Gafner begrüsste um 19.00 Uhr die SVP-Kantonsrätin und die vier SVP-Kantonsräte vom Bezirk Meilen sowie eine beachtliche Anzahl Parteimitglieder und Gäste zu einem Becher Glühwein oder Punsch.
Für die Kantonsräte Tumasch Mischol, Hans-Peter Amrein, Christian Hurter und Domenik Ledergerber sowie Nina Fehr Düsel, Kantonsrätin aus der Stadt Zürich, aber 2019 für den Bezirk kandidierend, war es eine Selbstverständlichkeit, bereits Monate vor den Wahlen der Einladung der SVP Hombrechtikon zu folgen. Selbstverständlich, weil die SVP-Politiker stetig im engen Kontakt mit der Bevölkerung stehen und sich nicht abgehoben lediglich vor den Wahlen für einen Händedruck dem Wähler zeigen und ansonsten unter ihresgleichen «Cüpli» trinken.
In einer lockeren und entspannten Atmosphäre konnten sich Lokalmatador Tumasch Mischol und seine Kantonsratskollegen mit der Bevölkerung rege austauschen und auch auf die Anliegen und Anregungen eingehen. Nach dem Apéro und nach den spannenden Ausführungen zum «Daily Business» eines Politikers standen die fünf Kantonsräte den Parteimitgliedern und den Gästen Red und Antwort. Die nächste Gelegenheit für einen Gedankenaustausch mit unserer Kantonsratskandidatin und den -Kandidaten gibt es in Hombrechtikon an einer grossen Standaktion am 9. Februar 2019.
STEUER-AHV-DEAL
Liebes
Überzeugt ist der Parteipräsident, dass die SVP im Bezirk Meilen auch nach den Wahlen weiterhin mit fünf der zwölf Kantonsratsmitglieder aus dem Bezirk im Rat vertreten ist. Sich für die bürgerlichen Anliegen zu interessieren und zu engagieren, gehört
zur stetigen Agenda. Parteipräsident Stephan Gafner, der Vorstand oder auch ein Behördenmitglied stehen gerne allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Gafner, Präsident SVP Hombrechtikon
Parlament, nimm deine Aufgabe ernst!
Am Samstagnachmittag sammelten wir besorgten Jungen aus verschiedenen Parteien am im Central Zürich gemeinsam Unterschriften für das Referendum gegen den Steuer-AHV-Deal. Die Kälte spielte keine Rolle, denn viel grösser ist die Sorge um unsere Zukunft. Nach vielen interessanten Gesprächen mit den Passanten liessen wir den Nachmittag am Weihnachtsmarkt in Zürich zusammen ausklingen.
Die Kombination von Unternehmenssteuerreform und AHV-Finanzierung ist ein Symbolbild für die missratene Politik in Bern. Es werden hier schamlos zwei Dinge in eine Form gepresst, die nicht zusammen gehören! Die Parlamentarier haben mit der Verbindung dieser zwei sachfremden Vorlagen einen neuen Tiefpunkt erreicht und sich erfolgreich um eine richtige Reform der Altersvorsorge gedrückt. Wir fordern eine Rückkehr zu ehrlicher Parlaments-
arbeit und eine Ablehnung dieser miserablen Politik. Wir möchten sachpolitische Reformen und keine «ZückerliPolitik», bei welcher das Volk mit einer AHV-Finanzierung von zwei Milliarden verführt wird. Wir müssen daher dringend diese Vorlage zur Abstimmung bringen und ein Zeichen gegen diese inakzeptable Parlamentsarbeit setzen.
Naemi Dimmeler, Vorstand Junge SVP Kanton Zürich Die Kälte spielte keine Rolle.
«Eine Würdigung von Winterthurer Persönlichkeiten Mittwoch, 2. Januar 2019, 10.30 Uhr Eulachhallen Winterthur, Wartstrasse 73, 8400 Winterthur
Christoph Blocher
Gelungener Wahltauftakt im Stockengut Kilchberg
svp. Die SVP Kilchberg war am gut frequentierten Chlausmärt im Stockengut in Kilchberg mit Regierungsrat Ernst Stocker und den Kantonsratskandidatinnen und -kandidaten vom Bezirk Horgen vertreten.
Die feine selbstgemachte Gerstensuppe, unsere Give-Aways und unsere frisch gedruckten Kandidatenflyer fanden regen Absatz. Mit den Märt-Besucherinnen und -Besuchern, alle in vorweihnachtlicher Stimmung, ergaben sich nette Begegnungen und interessante Gespräche – ein gelungener Wahlauftakt. Die SVP Kilchberg wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten, Gesundheit und alles Gute im neuen Jahr.
Gebrüder Sulzer (1806 –1883) (1809 –1869) «Eisengiesser und Industriepioniere»
Jonas Furrer (1805 –1861) «Erster Bundespräsident der modernen Schweiz»
winbib
Berchtoldstag-Veranstaltung und ihre Bedeutung für die heutige Schweiz»
Oskar Reinhart (1885 –1965) «Kunstsammler und Mäzen»
Begrüssung: Natalie Rickli
Türöffnung: 9.30 Uhr – Beginn: 10.30 Uhr. Eintritt frei. Im Anschluss an die Veranstaltung wird ein kleiner Imbiss offeriert.
Anfahrt: Ab Bahnhof Winterthur Richtung «Katholische Kirche Peter und Paul», 10 Minuten Fussweg, Halle ausgeschildert. Shuttlebus ab Hauptbahnhof Winterthur, Busbahnhof «G», 9.15 –10.30 Uhr.
Parkplätze: Bei der Eulachhalle. Autobahnausfahrt Winterthur-Wülflingen, Richtung Winterthur-Zentrum bis zur Wartstrasse.
Weitere Informationen: SVP Winterthur, www.svp-winterthur.ch
Stephan
Stefan Gafner mit den Kantonsratskandidaten Tumasch Mischol, Domenik Ledergerber, Nina Fehr Düsel, Christian Hurter und Hans-Peter Amrein. (von links)
Strahlende Gesichter nach dem Wahlerfolg der SVP in Päffikon.
Arena mit den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern.
SVP KILCHBERG MIT GELUNGENER AKTION
Am Chlausmärt im Einsatz: Margrit Haller, Adrian Wegmann, Christina Zurfluh, Regierungsrat Ernst Stocker, Sebastian Huber, alt Kantonsrat Arnold Suter und Daniela Eggenberger. (von links)
NEUES EU-RECHT AB 2019
Was zum EU -Rahmenabkommen verschwiegen wird
Versteckt unter der Klausel der «Übernahme des EU -Rechts durch die Schweiz» drohen sehr hohe Lohnnebenkosten. Wegen der zu erwartenden hohen Lohnkosten werden noch mehr Betriebe ins Ausland verlagert oder Betriebe in der Schweiz werden ganz schliessen.
er-. Wegen dieses EU -Rahmenabkommens drohen in wenigen Jahren extrem hohe Belastungen von Löhnen und Unternehmen wegen der lebenslänglichen EU -Grenzgängerrente zu hohen Schweizer Ansätzen. Es sind massive Lohnabzüge für Arbeitnehmer zu erwarten.
Explosionsartige Zunahme von Rentenkosten
Jeder Grenzgänger-Arbeitsplatz kann pro Jahr bis zu vier lebenslängliche EURenten auslösen, die zu sehr hohen Schweizer Ansätzen von der Schweiz zu bezahlen sind.
Die Schweiz selbst zahlt höchstens während zweier Jahre Arbeitslosentaggelder, dafür im Vergleich sehr hohe Ansätze, welche jetzt zur grossen Belastung der Schweiz führen würden. In jedem Folgejahr kann ein solcher Arbeitsplatz weitere vier lebenslängliche EU -Grenzgängerrenten auslösen.
Auch Arbeitgeber werden gewaltig belastet
Alle in der AHV beitragspflichtigen Arbeitnehmenden und ihre Arbeitgebenden müssen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) leisten. Arbeitgebende und Arbeitnehmende tragen je die Hälfte der zukünftig massiv zu erhöhenden Beiträge.
Massive Schönfärberei Die Economiesuisse hat bewusst darauf verzichtet, ihre Mitgliedsfirmen über die gewaltige Belastung zu informieren, damit diese in einer möglichen Abstimmung aus Unwissenheit gegen ihre eigenen Interessen stimmen sollten. Sonst bekämpft die Economiesuisse Vorlagen bereits wegen kleiner Erhöhungen der Lohnnebenkosten. Doch bei diesen massiven Belastungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einigen Jahren wird missverständlich geschwiegen, allenfalls falsch informiert.
Schlimmere Kostenlüge als bei Schengen
Heinz Karrer, der Präsident der Economiesuisse, hatte in der Samstagsrundschau vom 1. Dezember bewusst kein Wort über diese drohende enorme Belastung von Unternehmen und Arbeitnehmer gesprochen.
Seine Mitglieder und auch die Gewerkschaften sollen erst in einigen Jahren das Ausmass dieser Belastung erkennen können. Vielleicht tritt er dann von seinem Amt ab und dieses Problem der Belastung der Schweizer Betriebe ist für ihn gelöst, vielleicht hilft dann die Economiesuisse den Schweizer Betrieben, sich ins Ausland zu verlagern und die Arbeitnehmer zu entlassen.
Die Kosten für die lebenslänglichen Grenzgängerrenten würden mit einer solchen Verlagerungsaktion der Economiesuisse weiter ansteigen und weil weniger Beitragszahler in der Schweiz beschäftigt werden können, werden den verbliebenen Unternehmern und Arbeitnehmern noch gewaltigere Lasten aufgebürdet.
Paraphieren als bodenlose
Dummheit
Die Schweiz hat auch das noch gültige Transitabkommen mit der EU im Voraus paraphiert, mit negativen Folgen für die bilateralen Verträge. Damit hat die Schweiz auch ein Druckmittel verloren, und konnte in verschiedenen Dossiers der bilateralen Verträge keine Gegenleistungen anbieten für ein Entgegenkommen der EU. So hat die Schweiz in verschiedenen Gebieten den EULändern höhere Leistungen als nach EU -Recht anbieten müssen, die in Zukunft unter keinen Umständen mehr rückgängig gemacht werden.
Keine Leistungen nach
Schweizer Niveau
Die französische Nationalversammlung hatte damals sogar ein Gesetz beschlossen, dass die EU -Leistungen nicht auf
ERWEITERUNG DER RASSISMUS-STRAFNORM
das Niveau der Schweizer Leistungen angehoben werden dürften. In Paris wollte man nicht, dass die EU -Länder einst an die ärmeren Länder wie Portugal Leistungen nach dem Schweizer Niveau erbringen müssten.
Wiederholung einer Dummheit? CVP und FDP wollen im Prinzip das Rahmenabkommen und schlagen deshalb eine vorläufige Paragraphierung wie im Transitabkommen vor. Im Transitabkommen hatte der Bundesrat dem Parlament sogar vorgeschlagen, das Abkommen zu genehmigen.
Der Bundesrat werde dies erst unterzeichnen, wenn die EU bei den bilateralen Verträgen der Schweiz entgegengekommen sei. In Wirklichkeit haben dann der Bundesrat und die EU dieses Transitabkommen klammheimlich in Kraft gesetzt.
Ogi erklärte nachher dem verdutzen Parlament, es sei nicht anders gegangen, die EU hätte Druck gemacht, zu unterzeichnen.
Gewaltiges Missbrauchspotenzial
Eine Paraphierung ist wegen der Anfangsverlautbarungen zu den Verhandlungen über das Rahmenabkommen äusserst gefährlich.
Da wurde in der Medienmitteilung über den Beginn der Verhandlungen über das Rahmenabkommen festgehalten, nach Möglichkeiten zu suchen, dass die Schweiz dieses Abkommen ohne Volksabstimmung übernehmen könnte.
Paraphieren und heimliche Inkraftsetzung?
Der Bundesrat könnte ein paraphiertes Abkommen heimlich in Kraft setzen, das wäre zwar verfassungswidrig, aber völkerrechtlich bindend. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hatte in einem Urteil zwischen Island und Norwegen festgestellt, dass auch einseitige Erklärungen völkerrechtlich
Kommt ein neuer Maulkorb-Paragraph?
Nach dem Nationalrat hat in der Wintersession auch der Ständerat einer Gesetzeserweiterung zugestimmt, welche «Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» unter Strafe stellen will. Unter der harmlosen Verpackung angeblichen Minderheitenschutzes versteckt sich ein erneuter Angriff auf die DNA eines urschweizerischen Selbstverständnisses – der unbedingt garantierten, freien Meinungsäusserung in Wort und Schrift.
Die Gesetzesvorlage geht zurück auf eine parlamentarische Initiative des Walliser SP-Nationalrats Mathias Reynard, die anstrebt, die Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB) zu erweitern. Neu soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, wer jemanden öffentlich diskriminiert, der zum Beispiel schwul ist, oder wer zu Hass gegen Lesben aufruft. LGBT-Verbände jubeln: «Für unsere Akzeptanz und im Hinblick auf die Gleichstellung wäre das ein Fortschritt.»
Schwammige Begriffe
Die bekanntlich alles andere als unumstrittene Rassismus-Strafnorm wurde vom Volk nach einem äusserst intensiven Abstimmungskampf eher knapp angenommen. Bis anhin stellt sie, mittlerweile seit 1995 in Kraft, die «systematische Herabsetzung» von Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion unter Strafe. Neu soll dieser Katalog also um den Passus der «sexuellen Orientierung» ergänzt werden. Mathias Reynard und die LGBT-Lobby forderten ursprünglich, auch die Diskriminierung aufgrund der «Geschlechtsidentität» gesetzlich zu verankern – das ging aber sogar dem Bundes- und Ständerat zu weit.
Wie schon vor der Einführung des sogenannten Antirassismus-Paragraphen wird auch heute wieder beschwichtigt, die berühmten Stammtisch-Gespräche seien «nicht in Gefahr». Schwulenwitze seien selbstverständlich auch in Zukunft möglich – es gehe nur um Hass, Herabsetzung und den viel beschworenen Begriff der Öffentlichkeit. Der geübte Beobachter merkt sofort, wie die Debatte vorgespurt wird: Welcher normale, weltoffene Bürger, der sozial nicht geächtet werden will, soll denn hier noch dagegen sein können? Das Gesetz regle doch glasklar, worum es geht. Und wer ernsthaft böse Hassverbrechen verteidigen will, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Angst und Selbstzensur Vielleicht würden auch wir diesen Schalmeienklängen erliegen – verfügten wir nicht über bald 25-jährigen Anschauungsunterricht, welch absurd verpolitisierte Urteile uns die GesinnungsStrafnorm 261bis StGB bislang eingebrockt hat.
Es geht längst nicht nur um die Bekämpfung von zurecht nicht zu duldender Rassendiskriminierung, sondern um die Aburteilung nicht genehmer Äusserungen zu Migrationsthemen
bindend seien, selbst wenn die innerstaatlichen Zuständigkeiten nicht eingehalten worden sind. Das hatte der ehemalige Völkerrechtsprofessor Daniel Thürer in seinen Vorlesungen erläutert.
Schweizer gehen leer aus Selbst bei Unterzeichnung des Rahmenabkommens mit der EU werden Schweizer Grenzgänger im EU -Gebiet keine lebenslänglichen Grenzgängerrenten erhalten. In Lichtenstein und
in Deutschland gibt es einige Schweizer Grenzgänger. Da aber die EU -Vereinbarung nur für Angehörige der EUund EWR-Länder formuliert ist, müssen die EU - und EWR-Länder keine solchen Renten an Schweizer auszahlen. Damit wird die Last für Liechtenstein erträglicher. Würde die Schweiz dieses Rahmenabkommen unterzeichnen, würde die EU der Schweiz bilaterale Verträge mit Deutschland und Liechtenstein empfehlen, wo die Schweiz aber auf Granit beissen würde.
(jüngstes Beispiel: die Verurteilung zweier SVP-Kader wegen des «Schlitzer-Inserates»). Die Strafnorm wird von windigen Gesinnungswächtern dazu missbraucht, unliebsame politische Gegner mundtot zu machen. Die Folge: Breite Teile des Volkes zensieren sich selber – aus Angst und Verunsicherung darüber, was man überhaupt noch sagen darf. Nun scheinen staatliche Sprach- und Denkvorschriften erneuten Auftrieb zu erhalten. Als Ergebnis einer intensiv geführten Kampagne der Homo- und Genderlobby. Seit Jahren malt diese das Bild einer angeblich durch und durch «homophob» gefärbten Gesellschaft an die Wand und bearbeitet politische Entscheidungsträger, ihre Klientel endlich vor vermeintlich übelster Diskriminierung zu schützen. Als ob nichtheterosexuelle Menschen hierzulande ständiger Bedrohung ausgesetzt wären – was natürlich absoluter Quatsch ist. Aber die Masche des lauten Aufschreiens scheint zu funktionieren, obwohl das Manöver so durchsichtig ist.
Gebrandmarkte Gegner
Dennoch: Dieses trojanische Pferd aufzuhalten, wird verdammt schwer. Obwohl sich die Maulkorb-Promotoren rein faktisch auf schwachen Füssen be-
wegen – sie attestieren dem Volk eine unterschwellige Homo-Feindseligkeit, vor der es sich mit Sprachverboten selbst zu schützen habe –, agieren sie aus einer Position der Stärke heraus. Fast alle grösseren Medien und die meisten Parteien stehen hinter ihnen und lesen ihnen jeden Wunsch von den Lippen ab. Wer es dagegen wagt, gegen den Maulkorb-Paragraphen anzutreten, sieht sich als ewiggestriger Chauvinist gebrandmarkt. Trotzdem gibt es Gegenwehr. Im Ständerat stimmten die SVP und Teile der FDP dagegen. Hannes Germann von der SVP befürchtet «eine Flut von Klagen», welche die Justiz völlig überlasten könnte. Die Meinungsäusserungsfreiheit sei ein zentrales Grundrecht, das nicht weiter eingeschränkt werden dürfe.
Andrea Caroni ( FDP) warnt vor einem Präzedenzfall und fragt sich, ob als nächstes die Diskriminierung aufgrund der Sprache, der Nationalität oder des Geschlechts unter Strafe gestellt werde. Zwei berechtigte Einwände. Denn in der Tat weiss heute noch niemand, welche Meinungsäusserungen die Richter dereinst konkret als diskriminierend auslegen werden.
Christen unter Generalverdacht?
Die EDU Schweiz, die angekündigt hat, die Ergreifung des Referendums zu prüfen, weist warnend auf einen weiteren, potenziell höchst brisanten Streitpunkt hin: Ist die Gesetzeserweiterung
nicht zuletzt ein schwerwiegender Angriff auf Menschen, die der GenderIdeologie und den Forderungen der Homosexuellen-Verbände auf der Basis christlicher Ethik öffentlich entgegentreten?
Die EDU fragt zurecht: Sollen künftig alle Gruppen verboten werden, die mit Bezug auf das Evangelium nicht der Meinung sind, dass Homosexualität «völlig normal» sei? Wo bleibt der Diskriminierungs-Schutz gläubiger Christen? Dass mit der christlichen Glaubenslehre begründete Kritik an Homosexualität künftig durchaus rechtliche Folgen haben könnte, zeigt die Diskussion über Äusserungen des Bischofs von Chur, Dr. Vitus Huonder von 2015. Für das öffentliche Zitieren einer Bibelstelle fordern Lobby-Verbände schon heute seine Verurteilung.
Zum Glück fühlen sich längst nicht alle Homo- und Bisexuellen derart in die Opferrolle gedrängt, dass sie glauben, ein eigenes Pseudo-Schutzgesetz anstrengen zu müssen. Pragmatische Kräfte, die über genügend Selbstbewusstsein verfügen und für ein Miteinander plädieren, sehen die Gefahren von Gesetzen, welche die Meinungsäusserungsfreiheit einschränken. Auch sie fragen sich, ob die drohenden Klagelawinen und die damit verbundene Verunsicherung der Bevölkerung Homophobie wirklich bekämpfen – oder sie vielmehr befeuern.
Anian Liebrand, Redaktion «Schweizerzeit»
Mit dem EU -Rahmenabkommen drohen in wenigen Jahren extrem hohe Belastungen von Löhnen und Unternehmen in der Schweiz.
Made in Zürich
von Stefan Urech
Eröffnungsfeiern, Vernissagen und andere Zeremonien, zu denen wir Gemeinderäte vom Stadtrat eingeladen werden, finden normalerweise abends statt und werden oft von einem Apéro riche mit ‹Cüpli› und Wein begleitet. Beim Event vom letzten Donnerstag erwartete uns die Stadtpräsidentin Corinne Mauch allerdings bereits um 8 Uhr morgens. Obwohl nur Kaffee–Gipfeli serviert wurde, folgten rund hundert Gäste der Einladung. Die Veranstalter schienen nicht mit einem derartigen Interesse gerechnet zu haben, denn der Andrang war so gross, dass einige Gäste Mauchs Ansprache nur akustisch verfolgen konnten. Die Teilnehmer repräsentierten die Firma «Freitag», die Taschen aus ausgedienten LKW- Planen herstellt, die «ZURIGA», die Kaffeemaschinen produziert, die «MAN», die Turbinen baut, die «Turbinenbräu», die Biere braut. Dazu kamen SchokoladenKonditoren, Leder-Designer und viele mehr. Sie alle haben eines gemeinsam: Sie gehören zur arg geschrumpften Spezies, die noch Waren in der Stadt produziert. Der gewerblich-industrielle Sektor in Zürich hat in den letzten Jahrzehnten massiv an Bedeutung verloren. Die ‹Macher aus Zürich›, wie sie an diesem Anlass auch genannt wurden, beklagten sich denn auch über verschwundene Industrie- und Gewerbeflächen, die Wohn- und Bürozonen weichen mussten. Trotzdem herrschte Aufbruchstimmung unter den Anwesenden, denn an diesem Morgen stellte sich der neu gegründete Verein «Made in Zürich Initiative» vor, dessen Zweck darin besteht, den «Stellenwert und die Sichtbarkeit des produzierenden Gewerbes in der Stadt Zürich» zu fördern. Durch politisches Lobbying sollen die Interessen dieses Wirtschaftssektors stärker vertreten werden. Eine PrestigeKampagne soll das Label «Made in Zürich» bekanntmachen, mit dem Vereinsmitglieder künftig ihre Produkte inklusiv Logo (ein aus Papier gefalteter Löwe) versehen dürfen. Ein Chocolatier fragte nach dem Mindestanteil der aus Zürich stammenden Zutaten, damit er das Label für seine Pralinen verwenden dürfe, ob es eventuell reiche, die Komponenten in der Stadt zum Endprodukt zu mischen. Darauf hatte der Vorstand allerdings noch keine Antwort. Der Anstoss zur Vereinsgründung stammt übrigens nicht aus dem Zürcher Gewerbe, sondern aus der Zürcher Verwaltung. Diese wurde bei einem Besuch der Partnerstadt San Francisco inspiriert, wo sich das Label «SF Made» bereits 5 Jahre nach dessen Einführung etabliert hat (www.sfmade.org). Die Vertreter der Verwaltung sind im 5-köpfigen Vorstand gegenüber den Gewerbetreibenden (noch) in der Mehrheit (!). Über die nächsten 4 Jahre bezahlt die Stadt Zürich dem Verein insgesamt 190 000 Fr. und hofft, dass er sich danach, dem amerikanischen Vorbild entsprechend, von der Verwaltung emanzipiert. Fadegrad
Städtische Piloten am Durchstarten
18 Geschäfte waren an der Ratssitzung von dieser Woche traktandiert. Vorstösse aus dem Schuldepartement wurden abgearbeitet. Uferlose Forderungen nach Betreuung, Mittagstisch und weiteren Begehrlichkeiten.
Martin Götzl Gemeinderat SVP Zürich 11
Vor wenigen Jahren wurde die staatliche Tagesschule mit einem «Piloten» lanciert. Sieben Schulen waren beteiligt, mit zusätzlichen Kosten von 19.7 Mio. Franken. Mit Laubers-«Buebetrickli» (Betrag unter 20 Mio. Franken) konnte der Stadtrat eine damals nicht genehme Volksabstimmung umgehen. Bald stieg eine Schule (Balgrist) aus dem Pilotprojekt aus wegen Widerstand aus dem Lehrkörper.
Aufgepeppte Studie
Dann folgte Phase 2, eine Studie musste her. «Mehr Chancengleichheit», «bessere Leistung», «geförderte Integration» und «bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf». Auch mit diesen Argumenten beweihräuchert der Stadtrat die «Tagesschule 2025». Jedoch, die ersten drei Argumente wurden mit einer unabhängigen Studie (Schweizerischen Nationalfonds) deutlich widerlegt. Der Stadtrat ignorierts, so auch zahlreiche Kritikpunkte wie übermässiger Lärm über die Mittagszeit, fehlende Rückzugsmöglichkeiten für Kinder und Lehrpersonen sowie die daraus resultierende Ermüdung.
Staatsschule à la DDR
In der Pilotphase 3 konnte sich das Stimmvolk äussern. Die SVP, mit zahlreichen Bedenk- und Kritikpunkten, gegen die Anderen. Der Souverän stimmte einer Überführung von 24 Volksschulen in die Tagesschule zu.
Zusätzliche, jährliche Kosten von 67 Mio. Franken. für den Betreuungsbetrieb fallen an. Das Stadtzürcher Schulsystem kostet aktuell eine Milliarde
Franken pro Jahr, verschlingt damit über einen Drittel aller Steuereinnahmen. Doch der Kostentreiber «Betreuung» ist noch nicht am Ende der Fahnenstange. Bald wird der Stadtrat mit einer Vorlage aufwarten, welche sämtliche (über hundert) Schulhäuser in die Tagesschule integrieren soll. Willkommen in der oktroyierenden Staatsschule.
Keine Landebahn, uferloses Durchstarten
Nun wird im Lifestyle-Gemeinderat mitgestaltet, also verunstaltet.
Einige Forderungen am 05.12.2018 waren: «Kinderbetreuung nach Schulschluss», «Schulwegerleichterung für Kinder, welche den Ferienhort besuchen», «Verhinderung von Abmeldungen in der Tagesschule aufgrund von finanziellen Gründen», «Schaffung von Waldkindergärten in allen Schulkreisen», «drei Lektionen Sportunterricht im Kindergarten in einer Turnhalle», usw. Die SVP zog den roten AbstimmungsKnopf in Mitleidenschaft. Ohne qualitativen, finanzierbaren und leistungsorientierten Mehrwert für die Schulbildung, keine Zustimmung! Fraktionspräsident Roger Bartholdi und GR Stefan Urech begründeten die SVP-Ablehnung.
Zielführende SVP -Forderung Komprimierte Schulkinder in übervollen Schulhäusern. Das Abschieben von Schülern in Containerschulen. Der Schulunterricht in einem Seebacher Kellerraum. Explodierende Schülerzahlen und endlos wachsender Flächenbedarf für Unterricht, Betreuung und Verpflegung stürzen die Schulen in ein Dilemma. Eine Verdichtung ohne Ende. Dies alles bedeutet zunehmender Stress für Schulkinder und Lehrpersonen.
Die Gemeinderäte Walter Anken und Thomas Schwendener fordern
FEHLENDE KLIMAANLAGEN IN 2000-WATT-HEIMEN
Tod im Pflegeheim – und keinen scheint es zu stören
Statt normalerweise 88 bis 98 Todesfällen im Juli und August verzeichnete man in Stadtzürcher Pflegezentren in diesem Sommer deren 120. Denn die 2000-Watt-Ziele lassen es angeblich nicht zu, dass die Räume kurzfristig gekühlt werden können.
RoMü. Man reibt sich schon etwas die Augen, wenn man die Antwort des Zürcher Stadtrates auf eine schriftliche Anfrage von den beiden SVP-Gemeinderatsmitgliedern Susanne Brunner und Rolf Müller betreffend die Auswirkungen auf die Bewohner in den städtischen Heimen der verzeichneten Hitzeperiode liest. In den sehr warmen Sommermonaten konnte in einigen städtischen Alters- und Pflegezentren die Kühlung der Räumlichkeiten teilweise nicht mehr gewährleistet werden.
Dies hatte gesundheitliche Probleme und auch eine grössere Mortalität zur Folge. Wäre dies beispielsweise in der Nutztierhaltung mit hitzebedingten verendeten Tieren festgestellt worden, so hätte man Sofortmassnahmen ergriffen. Bewohnerinnen und Bewohner wie auch das Pflegepersonal waren der grossen Wärme in überhitzten Räumlichkeiten ausgesetzt, weil mögliche Massnahmen für ein angenehmeres Raumklima bezüglich des Energieaufwands den Zielen der 2000-WattGesellschaft zuwiderliefen. Der kurzfristige mögliche, aber ausgeschlagene Einsatz von Klimaanlagen wurde unter anderem mit Bezug auf die Stadtzürcher Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft begründet. Dieses Verhalten sorgte dann für die schriftliche Anfrage.
nun, dass qualitativ und ökonomisch Schulraum geschaffen wird.
Die Stadt hortet zahlreiche Büroräumlichkeiten, auch in der Nähe von Schulhäusern. Sinnvoll wäre, diese für die Schule nutzbar zu gestalten und so auf kostentreibende Schulcontainer und neonblaues Kellerlicht verzichten zu können.
«Flop of Zürich», via Bern ans Mittelmeer tuckern Bizarr, ein rotgrüner Auftrag aus Zürich. Subito! An den Bundesrat, zwei
davon frischgewählt. Jenseits der Kompetenz unserer Kommune fordert die Ratslinke vom Stadtrat das «Rettungsschiff Aquarius» unter Schweizer Flagge ins Mittelmeer entsenden zu wollen. Der Bundesrat hat bereits entschieden und begründet, dass dies ausgeschlossen sei. Stur und uneinsichtig die Ratslinke, welche die Forderung aufrechterhält. Express, aus Zürich. Mit Schnappatmung zu medialer Aufmerksamkeit. Glanz & Gloria der Gutmenschen. Das Tuckern verhallt dann aber bereits am Limmatgewässer. Sinnstiftend. Und symbolträchtig am Chlaustag. Der Tag der roten «Chläuse».
LESERBRIEF
Wir brauchen einen neuen Rütli-Rapport
Zu der von der EU im Stile eines von Untertanen geforderten Gehorsams zur Unterzeichnung eines demütigenden Unterwerfungsvertrags möchte ich hier die Ansichten von Personen mit eindrücklicher Aussageraft schildern: Zu Beginn ein Zitat von Thomas Bornhauser, dem ehemaligen Chefredaktor, in der «Zentralschweiz am Sonntag»: «Ein volles Portemonnaie darf nicht das höchste Gut sein, das es für uns zu erreichen und zu verteidigen gilt.» Seien wir uns bewusst, dass nicht das Portemonnaie einer bescheidenen Bürgerschaft dicker würde, sondern dasjenige skrupelloser, globaler Spekulanten in ihrer unersättlichen Profitgier! Anschliessend kann ich gleich überleiten zu einem Artikel des NZZ-Journalisten Hansueli Schöchli: «Schweizer Firmen in ausländischer Hand.» Ein Ausbau der Aktionärsrechte dürfte eine wesentliche Stärkung ausländischer Akteure bringen, vor allem von professionellen ausländischen Investoren wie Beteiligungsgesellschaften, Hedge-Funds oder Pensionskassen. Der Löwenanteil an Aktien börsenkotierter Schweizer Firmen liegt nämlich nicht in den Händen helvetischer Privatanleger, sondern ausländischer Profi-Investoren. Gemäss den jüngsten Daten des Schatzamtes und der Notenbank der USA hielten allein US -Investoren Ende 2012 etwa 30 Prozent der börsenkotierten Schweizer Aktien (etwa 300 Milliarden Franken). Für US -Investoren war die Schweiz 2012 nach Grossbritannien, Japan und Kanada der
viertwichtigste Aktienmarkt. Aus den Daten unserer Nationalbank lässt sich herauslesen, dass der gesamte Anteil ausländischer Investoren am Schweizer Aktienmarkt etwa zwei Drittel beträgt. Dies sind folglich die globalisierten Eliten, eine privilegierte, arrogante Oberschicht, die von Schweizer Tarnorganisationen mit heimatlich klingenden Namen wie Economiesuisse, Swissmem oder Avenir Suisse vertreten werden. Was für ein Interesse diese mit unerschöpflichen Geldmitteln ausgestatteten globalen Wirtschaftsgiganten an der Unabhängigkeit und Eigenständigkeit des «geostrategischen Undings» Schweiz haben, kann sich jeder selbst ausmalen! Als drittes Beispiel möchte ich hier einfach das Zitat des von einem Anschluss der Schweiz an Grossdeutschland träumenden Schweizer Obersten i Gst Gustav Däniker aufführen (1941): «Die Schweiz hat sich in dieses Europa einzugliedern! Ein Mitwirken in einem ‹Neuen Europa› verstösst keineswegs gegen die Idee der Schweiz, sondern höchstens gegen einzelne veraltete und überlebte äussere Formen.» Däniker war nicht der Einzige. Die Armee war unterwandert von anschlussfreudigen Offizieren. General Guisan hatte dieser Geisteshaltung nach dem «Rütlirapport» entschieden ein Ende gesetzt. Ich bin überzeugt, dass wir diese Woche dringend einen zweiten «Rütlirapport» benötigen!
Robert Nieth, Walchwil
Würde es sich nicht um eine rotgrüne Stadtregierung handeln, so wäre wohl ein Sturm der Entrüstung ausgebrochen. Allein schon das Risiko, dass betagte Menschen in städtischen Alters- und Pflegezentren infolge überhitzter Räumlichkeiten einem grösseren Risiko betreffend der Sterberate durchaus bewusst ausgesetzt werden, wirft Fragen auf. Rund 120 betagte Menschen sind im Juli und August in den Pflegezentren verstorben, während es in den Vorjahren nur 88 bis 98 gewesen sind. Eine Tatsache, welche nicht wegdiskutiert werden kann und in anderen Fällen schon viel grössere Wogen geworfen hätte. Geht es in anderen Bereichen um bereits nur mögliche gesundheitliche Risiken, so wird viel schneller und effizienter gehandelt. Bereits ein Todesfall sorgt dann für einen Sturm der Entrüstung und Schuldige werden sofort gesucht. Allein schon der Umstand, dass man bei hochaltrigen Menschen hitzebedingt das Risiko in Kauf nimmt, dass sich ihr Allgemeinzustand verschlechtert, ist fragwürdig.
2000 -Watt-Gesellschaft auf dem Prüfstand
Die Antwort verweist auch auf die in der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Vorgaben mit der 2000-Watt-
Gesellschaft, welche zu beachten sind. Diese verbietet im Grundsatz den Einsatz von Klimageräten nicht, verlangt aber auch, dass zusätzliche Massnahmen am und um das Gebäude zu ergreifen sind, die sich kühlend auf das Stadtklima auswirken und damit den Energiebedarf für eine aktive Kühlung im Sinne der Effizienz zu minimieren. Geht es aber um die städtische Verwaltung, so werden gemäss der stadträtlichen Antwort andere Massstäbe angewendet. Die zum selben Zeitpunkt im Rathaus ausgefallene Klimaanlage wurde sofort durch eine mobile Anlage ersetzt. Davon konnten die Bewohner in den Zentren nur träumen und mussten sich mit einfachen Mitteln für eine Kühlung zufrieden geben, wie in der Antwort festgehalten wird: «… zahlreichen Sofortmassnahmen rasch und pragmatisch gehandelt. So wurde bei den Bewohnerinnen und Bewohnern auf eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme geachtet, um einer Dehydration vorzubeugen. Diese Massnahme wurde ergänzt durch leichte Kleidung, leichtes Essen, kalte Fussbäder und kalte Nackentücher. In einzelnen Zonen wurden Ventilationen eingesetzt.»

In den Pflegezentren der Stadt Zürich wird aus politischer Ideologie auch bei grösster Hitze nicht gekühlt.
Ob sich diese aber mit der am 21. November verfassten Grundsatzaussage des Stadtrates: «In ausserordentlichen Situationen wie einer Hitzeperiode gilt in erster Linie, das Wohlergehen der Bewohnenden zu gewährleisten. Dazu gehört auch, dass nötigenfalls der punktuelle Einsatz von Klimageräten geprüft wird», zufrieden geben werden, bleibt vor allem bei jenen, welche den nächsten Sommer nicht mehr erleben durften, offen.
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LESERBRIEF
Brauchen wir mehr Flüchtlinge?
Laut Bundesrätin Sommaruga soll der Bund bis 2021 jährlich 750 bis 1000 Kontingentsflüchtlinge aufnehmen. Aber, haben wir mit all den illegalen Einwanderern nicht bereits sehr viele Flüchtlinge aufgenommen? Leute, die nicht zu uns passen und die zum Teil samt Anhang bis an ihr Lebensende auf unsere Kosten bei uns leben werden?
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In Anbetracht der Tatsache, dass solche «Flüchtlinge» eine hohe Kriminalitätsrate aufweisen, Polizei und Gerichte beschäftigen, wären eigentlich eher Aufnahmestopp und Abschiebungen angebracht.
Frau Sommaruga könnte aber das Flüchtlingswesen privatisieren und im Rahmen eines Pilotversuches eine Flüchtlingsfamilie, z. B. aus Eritrea, privat bei sich aufnehmen und für deren Lebensunterhalt aufkommen. Ob Frau Sommaruga dann immer noch das Asylwesens befürworten würde?
Um diesen Pilotversuch umfassender zu gestalten, könnte sie NGO s, Hilfswerke und Menschenrechtsorganisationen dazu bewegen, sich ohne staatliche Gelder an der privaten Unterbringung von Flüchtlingen bei sich zu Hause zu beteiligen. Das hiesse für diese Gutmenschen, selber zahlen, anstatt wie bisher die Staatskasse zu schröpfen. Auf den umfassenden Schlussbericht dürfte man gespannt sein!
Otto Weiersmüller, Uetikon Stand November 2018
Sessionsrapport & Bericht aus dem Kantonsrat
Hans-Peter Amrein
Roger Köppel Kantonsrat Nationalrat
Donnerstag, 13. Dezember 2018, 19.00 Uhr Restaurant Schützenstube, Hesligenstr. 115, 8700 Küsnacht www.svp-kuesnacht.ch www.svp-erlenbach.ch www.svp-zumikon.ch
Die Ortsparteien der SVP Küsnacht, Erlenbach und Zumikon laden Sie ganz herzlich zu dieser Veranstaltung ein. Ein kühles Feierabendbier oder Mineralwasser und eine Brezel werden offeriert. 180516_1600_ins_102x68_sessionsrapport_amrein-koeppel.indd 1 16.05.2018 16:00:40
Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher
Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.
SVP-STAMM
SVP-KANTONSRATSFRAKTION
Kantonsrat/Fraktion
Montag, 10. Dezember 2018, 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
Bezirk Bülach/Embrach
Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.
Termine 2019
Donnerstag 3 Januar Büro der Parteileitung
Montag 7 Januar Parteileitung / Kantonalvorstand
Dienstag 8 Januar Kant. Delegiertenversammlung
Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.
Bezirk Dietikon/Urdorf
Jeden ersten Samstag im Monat, ab 10 00 Uhr, im Bistro Alterszentrum am Bach, Birmensdorf.
Bezirk Horgen/Oberrieden
Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19:00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.
Bezirk Meilen/Meilen
Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.
Donnerstag 10 Januar Seminar für praktische Sektionsarbeit
Freitag 18 Januar Albisgüetli-Tagung
Samstag 26 Januar Eidg. Delegiertenversammlung
Sonntag 10 Februar Eidg. und kantonale Volksabstimmung
11. bis 22 Februar Sportferien
Samstag 23 Februar Jass-Cup SVP Schweiz
Mittwoch 27 Februar Büro der Parteileitung
4. bis 22 März Frühlingssession
Mittwoch 13 März Büro der Parteileitung
Dienstag 19 März Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Dienstag 19 März Parteileitung / Kantonalvorstand
Sonntag 24 März Kantons- und Regierungsratswahlen
Dienstag 26 März Büro der Parteileitung
Samstag 30 März Eidg. Delegiertenversammlung
Mittwoch 3 April Kant. Delegiertenversammlung (SR-Kandidat)
22 April bis 3 Mai Frühjahrsferien
6. bis 10 Mai Ev. Sondersession
Donnerstag 16 Mai Büro der Parteileitung
Sonntag 19 Mai Eidg. und kantonale Volksabstimmung
Ev. 2. Wahlgang Regierungsratswahlen
Dienstag 21 Mai Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Dienstag 21 Mai Parteileitung / Kantonalvorstand
Dienstag 28 Mai Kant. Delegiertenversammlung (NR-Liste)
3. bis 21 Juni Sommersession
Montag 17 Juni Fraktionsausflug
Samstag 29 Juni Eidg. Delegiertenversammlung
15 Juli bis 16 August Sommerferien
Mittwoch 21 August Büro der Parteileitung
Samstag 31 August Eidg. Delegiertenversammlung
Sonntag 1 September Kantonale Volksabstimmung
Dienstag 3 September Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Dienstag 3 September Parteileitung / Kantonalvorstand
9. bis 27 September Herbstsession
Freitag 13 September SVP Schiessen (Vorschiessen) in Hombrechtikon
Dienstag 17 September Kant. Delegiertenversammlung (Mobilisierung)
Fr/Sa/So 20.– 22 September SVP-Schiessen in Hombrechtikon
7. bis 18 Oktober Herbstferien
Sonntag 20 Oktober National- und Ständeratswahlen
Dienstag 22 Oktober Büro der Parteileitung
Donnerstag 24 Oktober Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Donnerstag 24 Oktober Parteileitung / Kantonalvorstand
Dienstag 29 Oktober Kant. Delegiertenversammlung (SR-Kandidat, 2. Wg)
Samstag 2 November Eidg. Delegiertenversammlung
Mittwoch 13 November Büro der Parteileitung
Sonntag 17 November Ev. Kantonale Volksabstimmung
Ev. 2. Wahlgang Ständeratswahlen
Sonntag 24 November Ev. Eidg. und kantonale Volksabstimmung
Ev. 2. Wahlgang Ständeratswahlen
2. bis 20 Dezember Wintersession
Dienstag 10 Dezember Büro der Parteileitung
Montag 16 Dezember Fraktionsessen Kantonsrat
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IMPRESSUM
ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480
Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.
Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 73.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel (FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Roland Scheck (rs.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp-zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. Inseratenschluss: Mittwoch, 12.00 Uhr. Layout: cube media AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG (AZ Print), Neumattstrasse 1, CH -5001 Aarau.
Bezirk Pfäffikon/Pfäffikon
Jeden ersten Samstag im Monat, von 11 bis 12 Uhr, im Restaurant Hecht, Usterstrasse 8, Pfäffikon.
Bezirk Uster/Uster
Jeden letzten Donnerstag im Monat, ab 17 30 Uhr, Bar Enoteca, Tannenzaunstrasse 23, Uster.
Junge SVP Kanton Zürich
Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet.
Stadt Zürich/Kreis 3
Jeden ersten Montag im Monat, ab 18 00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, Seebahnstrasse 33, Zürich.
Stadt Zürich/ Kreis 4 und 5
Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 18 30 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.
Am 3. Januar 2019 mit Gemeinderat Peter Schick (SVP).
Eine An- oder Abmeldung an info@svp5 ch ist aus organisatorischen Gründen erwünscht.
Stadt Zürich/Kreis 6
Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 12
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.
SVP-VERANSTALTUNGEN
Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf
Samstag, 8. Dezember 2018, 12 00 –21 00 Uhr, und Sonntag, 9. Dezember 2018, 11 00 –19 00 Uhr, Früebli-Areal, Dielsdorf, Weihnachtsmarkt, beheiztes Zelt. Es gibt Wurst, Kartoffelsalat und warme Getränke.
Bezirk Dietikon
Samstag, 15. Dezember 2018 11 00 Uhr, Alterszentrum am Bach ( AZAB), Bachstrasse 1, Birmensdorf, Sessionsapéro mit Nationalrat Hans Egloff.
Bezirk Hinwil/Wetzikon
Freitag, 25. Januar 2019 19 30 Uhr (Apéro ab 19 00 Uhr), im Gewächshaus der Gärtnerei Wüthrich, Wallenbachstrasse 25 Wetzikon, Fondue-Plausch. Kosten: À discrétion für Fr. 29.-/Person (Getränke nicht inklusive). Anmeldung bis 15. Januar 2019 an s.biland@svp-wetzikon.ch oder 076 505 06 00
Bezirk Meilen/Küsnacht
Freitag, 7. Dezember 2018, Apéro ab 19 00 Uhr, Schützenhaus Holletsmoos, Küsnacht, Jahresausklang, Nachtessen. Kosten: Fr. 40.- pro Person. Anmeldung an Noldi Reithaar, 079 403 37 49
Donnerstag, 13. Dezember 2018 19 00 Uhr, Restaurant Schützenstube, Hesligenstrasse 115, Küsnacht, Sessionsrapport & Bericht aus dem Kantonsrat mit Nationalrat Roger Köppel und Kantonsrat Hans-Peter Amrein. Ein kühles Feierabendbier oder Mineralwasser und eine Brezel werden offeriert.
Stadt Winterthur
Mittwoch, 2. Januar 2019, 10 30 Uhr (Türöffnung 09 30 Uhr), Eulachhallen Winterthur, Wartstrasse 73, Winterthur, BerchtoldstagVeranstaltung mit alt Bundesrat Christoph Blocher: «Eine Würdigung von Winterthurer Persönlichkeiten und ihre Bedeutung für die heutige Schweiz». Begrüssung von Nationalrätin Natalie Rickli, Regierungsratskandidatin. Im Anschluss an die Veranstaltung wird ein kleiner Imbiss offeriert. Eintritt frei.
Stadt Winterthur/Wülflingen Freitag, 7. Dezember 2018, Apéro 18 30 Uhr, Reithalle des Kavallerievereins Winterthur und Umgebung, Riedhofstrasse 101, Winterthur, SVP-Chlausabend mit Nationalrätin Natalie Rickli. Kosten für Essen inkl. Dessert: Erwachsene Fr. 30.-, Kinder Fr. 15.-. Apéro wird spendiert. Anmeldung bis 3. Dezember 2018 an cl.maerki@gmail. com oder 052 222 73 54
Stadt Zürich/Kreis 10
Samstag, 8. Dezember 2018, 10 30 –12 00 Uhr, Kappenbühl, Zürich, Standaktion, Mitgliederwerbung.
Samstag, 12. Januar 2019 10 30 –12 00 Uhr, Kappenbühl, Zürich, Standaktion, Mitgliederwerbung.
Samstag, 26. Januar 2019, 10 30 –12 00 Uhr, Röschibachplatz, Zürich, Standaktion zu den Kantonsratswahlen.
Samstag, 9. Februar 2019 10 30 –12 00 Uhr, Coop Riethof, Zürich, Standaktion zu den Kantonsratswahlen.
Samstag, 23. Februar 2019, 10 30 –12 00 Uhr, Kappenbühl, Zürich, Standaktion zu den Kantonsratswahlen.
Samstag, 9. März 2019 10 30 –12 00 Uhr, Kappenbühl, Zürich, Standaktion zu den Kantonsratswahlen.
WEITERE VERANSTALTUNGEN
Freitag, 7. Dezember 2018, 19 30 Uhr (Türöffnung 18 30 Uhr), Schulhaus Gräwimatt, Schattdorf UR , Jubiläumsfest «20 Jahre SVP Uri» mit Referaten von nationalen Politikern, musikalischer Unterhaltung, Nachtessen und Dessert. Anschliessend Barbetrieb.
Freitag, 20. September 2019 bis Sonntag, 22. September 2019, Hombrechtikon, SVPSchiessen 2019 (Vorschiessen am Freitag, 13. September 2019). Weitere Informationen folgen.
VERANSTALTUNGEN ZU DEN KANTONS- UND REGIERUNGSRATSWAHLEN 2019
Samstag, 15. Dezember 2018, 09 00 –12 00 Uhr (ab 08 30 Uhr Kaffee und Gipfeli), Restaurant Rössli, Illnau, Programmtagung für Kandidaten, Sektionspräsidenten, Bezirksparteipräsidenten und Wahlkommissionen. Anmeldung an sekretariat@svp-zuerich.ch.