PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
ABSTIMMUNG VOM 25. NOVEMBER: DIE SP DECKT SOZIALMISSBRAUCHER
Ungerecht, unsozial und unschweizerisch
Am 25. November gilt es, mit der Zustimmung zur Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts asozialem Versicherungsbetrug einen Riegel zu schieben. Warum soll mit den Sozialdetektiven ein über 10-jähriges, taugliches und sehr bewährtes Instrument nicht weitergeführt werden? Linksparteien und linke Kreise begünstigen mit ihrem weltfremden Referendum lediglich mutmassliche Versicherungsbetrüger und strafen die ehrlichen Prämienzahler ab.
Bis vor etwa 16 Jahren galt in weiten, insbesondere linksdenkenden Bevölkerungskreisen, die Meinung, wer Versicherungsleistungen oder auch Sozialhilfe bezieht, betrügt nicht. Ich höre heute noch die Worte der ehemaligen grünen Nationalrätin und ehemaligen Zürcher Sozialvorsteherin Monika Stocker, dass alle Bezüger von staatlichen Hilfeleistungen wie Sozialversicherungsleistungen oder auch Sozialhilfe arme und kranke Menschen seien, welche dringend Hilfe brauchen. Unter ihnen befänden sich keine Betrüger. Diese fänden sich ausschliesslich bei den reichen Steuerzahlenden. Als die SVP als erste und einzige Partei wagte, das Gegenteil zu sagen, wurde sie mit Häme übersät.
Doch die Realität sieht anders aus. Auf Druck der SVP und später der Medien und der Öffentlichkeit kamen unzählige, zum Teil krasse Missbräuche bei Bezügern von Sozialversicherungsund Sozialhilfeleistungen ans Tageslicht. Die durch die Betrugsmaschen verursachten Schäden bewegten sich sowohl bei den Sozialversicherungen wie auch in der Sozialhilfe in der Grössenordnung von 6 Prozent der gesamthaft ausbezahlten Leistungen. Es geht also um Milliardensummen.
In den letzten 12 Jahren war der Einsatz generell von Versicherungs- wie aber auch von Sozialdetektiven mehrheitlich unbestritten. Auch linke Krei-
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se nahmen die grossen Erfolge des genaueren Hinsehens und Aufdeckens zähneknirschend zur Kenntnis. Die Missbrauchsquoten gingen in der Folge massiv zurück. Mutmassliche Erschleicher von ungerechtfertigten Leistungen wussten, dass sie damit rechnen mussten, erwischt zu werden. Sie überlegten sich deshalb zweimal, ob sie betrügen sollten. Der präventive Charakter des Einsatzes von Versicherungs- und Sozialdetektiven ist also offensichtlich. Mit einem denkwürdigen Entscheid vom 18. Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (man merke sich, wer, fremde Richter) Überwachungsmassnahmen durch eine Versicherung für nicht zulässig erklärt. Er bemängelte, dass hierfür die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Nur wenige Tage später stellten die Sozialversicherungen und diverse Sozialämter den Einsatz von Überwachungsmassnahmen ein. Die Sozialbetrüger jubelten. Sie liessen regelrecht die Champagnerkorken knallen.
Das Betrügen wurde wieder salonfähig, mutmassliche Betrüger mussten keine Kontrollen mehr fürchten. Die Geprellten sind bei Versicherungen die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler und im Falle der Sozialhilfe die Steuerzahlenden, also in jedem Fall die ehrlichen Bürgerinnen und Bürger.
Ausgewogene Vorlage des Parlaments
Die SVP reagierte in den eidgenössischen Räten sofort und reichte im Nationalrat eine parlamentarische Initiative ein. Gleichzeitig erarbeitete die Gesundheitskommission des Ständerates einen Entwurf, um der Forderung des Strassburger Gerichtes nachzukom-
men. Ziel war es, so schnell wie möglich die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz vom bewährten, über 12 Jahre gut funktionierenden Instrument der Versicherungsdetektive zu schaffen. National- und Ständerat unterstützten die Ergänzung des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts zur Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten in der Frühlingssession dieses Jahres. Die neu geschaffenen Änderungen sind ausgewogen und zementieren die Praxis der letzten 12 Jahre.
Kontrollen sind üblich – auch in der Arbeitswelt
Gegen den Beschluss der eidgenössischen Räte haben linke Kreise das Referendum ergriffen. Unverständlich ist hierbei, dass die SP – nach anfänglichem Zögern – die Unterschriftensammlung aktiv unterstützte. Wieso zögerte die Parteispitze? Weil sie eigentlich wusste, dass auch ihre Basis die Sozialbetrüger nie und nimmer goutiert und daher den massvollen Einsatz von Sozialversicherungsdetektiven, wie ihn das Gesetz neu vorsieht, gutheissen wird. Denn jeder Arbeitgeber kontrolliert schliesslich auch, ob seine Arbeitnehmer ihren Pflichten nachkommen. Würden die Arbeitgeber das nicht machen, könnte so manches Unternehmen seine Tore bald schliessen.
Wieso sollten also jene, die nicht arbeiten und das Geld der anderen erhalten, nicht auch kontrolliert werden?
Der SP-Parteielite scheint aber die harte Realität der Arbeitswelt ebenso fremd zu sein wie die eigene Parteibasis. Die Arbeiterpartei ist zur Sozialbetrügerbegünstigungspartei verkommen. An-
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SO STIMMEN SIE RICHTIG!
Volksabstimmung vom 25. November 2018
Eidgenössische Vorlagen
1. Volksinitiative vom 23. März 2016 «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» NEIN
2. Volksinitiative vom 12. August 2016 «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»
3. Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)
ders lässt es sich nicht erklären, dass Levrat und seine Genossen die asozialen Versicherungsbetrüger mit allen Mitteln zu schützen versuchen.
Sozialbetrüger sind asozial Denn das missbräuchliche Erschleichen von Versicherungsleistungen ist in grobem Stile asozial. Es treibt die Prämien für alle Versicherten, von denen die allermeisten ja ehrlich sind, massiv in die Höhe. Sie sind die Leidtragenden von Versicherungsbetrügereien. Ebenso asozial ist es, diese Sozialschmarotzer schützen zu wollen, wie es die SP versucht, indem sie Sozialdetektive verhindern will.
Die SUVA zum Beispiel hat 2017 ohne den Einsatz von verdeckten Versicherungsermittlern 12,5 Mio. Franken an ungerechtfertigten Leistungsbezügen verhindert. Mit dem Einsatz von Versicherungsdetektiven waren es im Jahr zuvor, also 2016, 5,5 Mio. Franken mehr, also rund 18 Mio. Franken.
Die Schweizerische Sozialversicherungsanstalt Zürich hat 2017 über 700 Meldungen bezüglich möglichen Betrugs erhalten. Das sind 43 Prozent mehr als 2016. Infolge fehlender Observationsmöglichkeiten gingen aber die aufgedeckten Fälle um rund 35 Prozent zurück. Eine Umfrage bei Versicherungen ergab überall das gleiche Bild: Die im Jahr 2017 aufgedeckten Missbrauchsfälle gingen gegenüber dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre massiv zurück. Sämtliche angefragten Versicherungen sagen übereinstimmend, dass das Mittel der Observation eines Versi-
cherten bei ernsten Verdachtsfällen des Betrugs unerlässlich und zwingend ist. Zur Aufdeckung von Missbräuchen sind Versicherungsdetektive das letzte Instrument einer Versicherung. Es müssen hohe versicherungsinterne Hürden überwunden werden, bevor ein Versicherungsdetektiv zum Einsatz kommt. Nicht zuletzt verhindern die sehr hohen Kosten einer Überwachung, dass die Versicherungen leichtfertig und ohne einen harten Verdacht einen Detektiv losschicken. Vorgängig werden intern unzählige andere Massnahmen durchgeführt.
Nein zum Versicherungsbetrug Am 25. November gilt es, asozialem Versicherungsbetrug einen Riegel zu schieben. Warum soll ein über 10-jähriges, taugliches und sehr bewährtes Instrument nicht weitergeführt werden? Linksparteien und linke Kreise begünstigen mit ihrem weltfremden Referendum mutmassliche Versicherungsbetrüger. Das Nachsehen haben die Zigtausende von ehrlichen Prämienzahlern. Ihre Versicherungsprämien steigen infolge von Betrügereien jährlich an. Ehrliche Bezüger von Versicherungsleistungen brauchen sich auch weiterhin keine Sorge zu machen. Ihre Leistungen bleiben unangetastet. Und sie werden auch nicht überwacht, auch nicht vorsorglich. Ich bitte Sie daher, am 25. November 2018 diese Vorlage zur Ergänzung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts zu unterstützen und somit NEIN zum Versicherungsbetrug zu sagen!
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Mauro Tuena Nationalrat SVP Zürich
Christoph Mörgeli
Argumente aus dem Keller
Me too. Auch ich hatte einst eine Begegnung mit Helen Keller, Schweizer Richterin am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und Professorin an der Universität Zürich. Sie fragte mich einst an, ob ich eine Museumsführung für einen Kongress von Völkerrechtlern übernähme. Ich sagte gerne zu, auch wenn der Termin einen arbeitsfreien Samstag betraf. Kurz vor dem Termin entschuldigte sich Helen Keller: Der Anlass könne nicht stattfinden, weil sich die Völkerrechtler weigerten, meiner Person zu begegnen.
Seitdem misstraue ich der Weltoffenheit und Toleranz der Völkerrechtler. Vielleicht nicht zu Unrecht. Die Art, wie Richterin Keller derzeit über die Menschen richtet, befremdet. So in der SRF Sendung «DOK»: «Man kann nicht einfach sagen: ‹Das Volk über alles›, das ist nicht der moderne Rechtsstaat.»
Wenn das Volk immer recht habe, sei das «eine Volksdiktatur». Und in der Sendung «Schawinski» sprach Professorin Keller dem Souverän schlicht die Kompetenz ab, über die Ausschaffung ausländischer Verbrecher zu urteilen: «Sonst sind wir irgendwann beim Pöbel.» Hier hallt’s ziemlich dumpf und unterirdisch aus Kellers Keller. Die zwischen Strassburg und dem trendigen Zürcher Seefeld pendelnde Helen Keller («Ich habe eine sehr grüne Ecke») rügt das Parlament, weil es die Selbstbestimmungsinitiative für zulässig erklärt habe. Spätestens hier verletzt sie mit ihrem Geschwätz die Resolution über ethische Grundsätze, die für europäische Menschenrechtsrichter gelten: «Sie unterlassen es, öffentliche Äusserungen oder Bemerkungen zu machen, welche die Autorität des Gerichtshofs beeinträchtigen oder begründete Zweifel an ihrer Unparteilichkeit hegen.» Auch für die Strassburger Richterin Keller gilt die Gewaltenteilung. Sie hat sich nicht in die gesetzgeberische Tätigkeit von Parlament und Volk einzumischen. Man stelle sich ihren italienischen Richterkollegen vor, welcher der Abgeordnetenkammer in Rom oder den Tifosi ganz allgemein den Tarif erklärt. Richterin Keller will nach eigenen Worten «der Schweiz und den Menschen dienen». Als angebliche Dienerin pflegt sie ganz schöne Herrscherallüren. Sie dient der Schweiz nicht, wenn sie diese als «Volksdiktatur» beschimpft. Und sie dient den Menschen nicht, wenn sie diese naserümpfend als «Pöbel» abkanzelt. Diese Richterin verkündet nicht das Recht. Sondern nur ihre Urteile.
Selbstbestimmung als wirtschaftlicher Erfolgsfaktor
Die Wirtschaft sei «alarmiert» wegen der Selbstbestimmungsinitiative, behaupten Hochschullehrer, Juristen und Verbandsfunktionäre. Tatsächlich hat die direkte Demokratie unseren Wirtschaftsstandort erst stark gemacht.
Thomas Matter Nationalrat SVP Meilen
Rechtsgelehrte, Professoren und Verbandsfunktionäre drohen bei Annahme der Selbstbestimmungsinitiative am 25. November mit Rechtsunsicherheit und gravierenden Nachteilen für die Wirtschaft.
Bundesverfassung wieder als oberste Rechtsquelle
Das erinnert an die Untergangsszenarien vor der EWR-Abstimmung von 1992. Ohne direkte Demokratie wären wir damals dem EWR beigetreten und wohl schon lange Mitglied der EU. Das Anliegen der Selbstbestimmungsini-
tiative ist ganz einfach: Die Bundesverfassung soll wieder oberste Rechtsquelle bilden, wie dies bis vor sechs Jahren selbstverständlich war.
Erst im Oktober 2012 wurde durch ein umstrittenes Bundesgerichtsurteil internationales Recht über unsere nationale Verfassung gestellt.
Seither anerkennt die Schweiz das internationale Recht als grundsätzlich übergeordnet, als wohl einziges Land der Welt.
Man stelle sich einmal vor, die Bundesrichter in Washington würden internationales Recht über die amerikanische Verfassung stellen – ein undenkbarer Vorgang.
Ohne direkte Demokratie wären wir längst in der EU
Die Gegner sprechen immer wieder vom Initiativrecht als «Damoklesschwert». Daran erkennt man, worum es ihnen
bei der Selbstbestimmungsinitiative wirklich geht: Sie wollen nicht mehr, dass Volk und Stände bestehende Verträge abändern, verbessern oder ausser Kraft setzen dürfen.
Sie bekämpfen offen das Volksrecht der Initiative. Sie wollen letztendlich die direkte Demokratie abschaffen. Denn es ist manchen Politikern und Wirtschaftsverbänden zu mühsam geworden, für ihre Anliegen zu kämpfen und die Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen.
Dabei hat das Volk in der Vergangenheit stets wirtschaftsfreundlicher entschieden als die Classe politique. Ohne direkte Demokratie wären wir längst Mitglied der EU. Wir müssten höhere Steuern, Abgaben und Gebühren zahlen. Die Korruption wäre viel ausgeprägter, denn man kann wohl einzelne Politiker kaufen, nicht aber ein ganzes Volk.
Bis 2010 hat auch der Bundesrat Selbstbestimmung unterstützt Noch 2010 hat der Bundesrat geschrieben: «Die Frage, ob eine Initiative umgesetzt werden soll oder nicht, ist nicht dem Ermessen der Behörden überlassen. Es wäre missbräuchlich und für den politischen Prozess belastend, eine Initiative zwar zur Abstimmung zu bringen, sie aber im Falle der Annahme nicht oder nur teilweise umzusetzen.» Und glasklar hat der Bundesrat damals angefügt: «Wenn der Konflikt zwischen der neuen Verfassungsbestimmung und dem Völkerrecht nicht verhindert werden kann, geht nach Ansicht des Bundesrates die jüngere Verfassungsbestimmung vor.»
Genau das will die Selbstbestimmungsinitiative. Deshalb gilt es zu kämpfen gegen die schleichende Entmachtung von uns Bürgerinnen und Bürgern.
Besten Dank für Ihr JA am 25. November.
JA ZUR SELBSTBESTIMMUNGSINITIATIVE
Im Namen Gottes des Allmächtigen
So beginnt unsere Bundesverfassung. Die Schweiz ist ein kleines Land und wir haben eine demokratische Regierung. Die Bürgerinnen und Bürger sind das oberste Organ und können seit jeher bestimmen, was bei uns gelten soll. Sie tun das mit Vernunft und Augenmass. Wir halten die Menschenrechte hoch, schützen sie und kennen weder Folter noch unmenschliche Haftbedingungen. Wir kennen die Gewaltenteilung. Entscheidend sind die Bürgerinnen und Bürger. Dann kommen die Exekutivräte, die das umzusetzen haben, was wir beschliessen, und letztendlich kommen die Richter, die entscheiden, wenn etwas nicht so läuft, wie wir es bestimmt haben. Aber sie haben sich an die Grundwerte unserer Verfassung zu halten und dürfen nicht selbstherrlich entscheiden.
Selbstherrliche Bundesrichter Bis 2012 war das so. Seither hat sich das Blatt gewendet. Sie setzen sich über unsere Verfassung hinweg und drei von fünf Richter entscheiden selbstherrlich was in Zukunft gelten soll. Jetzt wollen wir die Masseneinwanderung begrenzen. Wir wollen schwerstkriminelle Ausländer an die Grenze stellen und wir wollen ausländische Vergewaltiger ausschaffen. Die Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung will das, zu Recht. Aber die EMRK stoppt dieses Unterfangen, weil es gegen die Europäische Menschenrechtsverfassung verstösst. Europa will keine Grenzen und sie will, dass die Menschen sich innerhalb von Europa frei bewegen können. Von Süden nach Norden, von Osten nach Wes-
ten und umgekehrt. Wir wollen das nicht. Wir wollen selbst bestimmen wer zu uns kommen darf und wer nicht. Sie kennen die Personenfreizügigkeit, wir nicht, weil wir ein Sozialstaat sind, der für die Menschen sorgt und ihnen hilft, wenn sie in Not geraten. Dies ist aber nicht mehr möglich, wenn unser Land überflutet und von Heerscharen heimgesucht wird, die mehrheitlich nur unsere sozialen Errungenschaften ausnutzen und nicht arbeiten wollen.
Unsere Bundesverfassung soll gelten Wir haben auch eine Verfassung. Die Bundesverfassung. Die Frage ist nun, welche Verfassung ist entscheidend. Genau das wollen wir klären. Wir wol-
len unsere Verfassung, so wie wir es seit Menschengedenken getan haben, an erster Stelle wissen. Wir wollen selbst bestimmenn was Recht und Ordnung ist, und uns nicht von fremden Richtern fremdbestimmen lassen. Wir hören die EMRK an und entscheiden von Fall zu Fall, ob wir ihren Entscheid annehmen wollen oder nicht. Die EU ist ein selbstherrliches Konglomerat von nicht vom Volk gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Sie bestimmen, wie krumm die Bananen sein müssen, und sie bestimmen, wie viele Ausländer in unser Land kommen. Das hat nichts mit freiem Warenhandel zu tun, sondern das ist artreines Machtgehabe. Deshalb ist England aus der EU ausgetreten und will nun wieder eigenständig die Grenzen
Aber die mächtige EU will das nicht. Sie will den freien Personenverkehr um jeden Preis und sie will uns in die Knie zwingen. Die Wirtschaftsverbände, vorab die Economiesuisse, welche alle gesellschaftlichen Werte und Errungenschaften ausser Acht lässt und nur ihre eigenen wirtschaftlichen Bedürfnisse in den Vordergrund stellt, ungeachtet der gesellschaftlichen Wertvorstellungen. Beim Rahmenvertrag geht es letztlich darum, das europäische Recht direkt und automatisch in unsere Gesetzgebung zu übernehmen. Der Rahmenvertrag ist ein Kolonialvertrag, der unser Territorium unter europäische Fittiche nimmt und uns unterwerfen will. Sagen sie Ja zur freiheitlichen Demokratie und Sicherheit in Unabhängigkeit. Sagen Sie Ja zur Selbstbestimmung!
Emil Grabherr, Weggis
UNO -Migrationspakt soll Parlament unterbreitet werden
Die SVP freut sich über den Entscheid der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats, den Bundesrat zu beauftragen, von einer Unterzeichnung des UNO -Migrationspakts abzusehen und diese Vorlage als Antrag dem Parlament zu unterbreiten. Ebenso begrüsst es die SVP, dass die Staatspolitische Kommission zu dieser wichtigen Thematik den Bundesrat und andere verantwortliche Exponenten an einer nächsten Sitzung anhören will. Zudem verlangt die SVP, dass der Parlamentsbeschluss dem Referendum unterstellt wird. svp. Die Unterzeichnung des UNO -Migrationspakts ist nicht vereinbar mit der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung und damit verfassungswidrig.
Dass der Bundesrat trotzdem die Unterzeichnung dieses Abkommens ins Auge gefasst hat, ist ein eigentlicher Skandal.
Das Abkommen hat, wie die SVP immer wieder betonte, eine «sichere, geordnete und reguläre Migration» zum Ziel; es soll ermöglichen, dass Migranten ungeachtet ihrer Qualifikationen der Zugang zum Wunschland deutlich erleichtert wird. Das heisst: Es sollen legale Routen geschaffen, eine Medienzensur zur ausgewogenen Berichterstattung eingeführt, bereits im Heimatland Sprachkurse des
Ziellandes angeboten, der Familiennachzug deutlich erleichtert und auch der Geldtransfer ins Heimatland vergünstigt werden.
Gegen unsere Verfassung
All diese Ziele stehen in diametralem Gegensatz zum migrationspolitischen Auftrag, den Volk und Stände den Behörden erteilt haben: Gemäss Artikel 121a BV ist die Zuwanderung künftig wieder eigenständig zu steuern. Die SVP ist erleichtert darüber, dass auch andere Parteien die Tragweite dieses Abkommens realisieren. Sie erwartet von der Landesregierung, dass diese auf ihren Beschluss zurückkommt und von einer Unterzeichnung des Migrationspakts absieht.
AUS DEM KANTONSRAT
Energievorlagen-Paket im Kantonsrat behandelt
Der Kantonsrat hat am Montag gleich drei Vorlagen beraten, welche sich um Energiefragen drehten. Dabei konnten einige Altlasten bereinigt werden.
Als erstes ging es um eine Ermächtigung der Regierung, Subventionen in der Höhe von 3,2 Millionen Franken, gestützt auf den Paragraphen 16 des Energiegesetzes, auszuzahlen. Die SVP hat keine Freude an solchen Subventionen, welche Massnahmen für eine Reduktion des Energieverbrauchs im Kanton vorsehen. Gegenüber früher bewegte sich die Vorlage aber in einem überschaubaren Rahmen. Der letzte Kredit hatte eine Grösse von 8 Millionen Franken. Und dieser wurde nur zur Hälfte ausgeschöpft.
So ist auch jetzt die Hoffnung da, dass wir nicht die ganzen 3,2 Mio. Franken brauchen werden. In der Debatte hatten wir uns darauf zu konzentrieren, dass die Minderheitsanträge der Linken
abgewehrt werden konnten. Denn diese forderten eine grössere Summe und beschworen den Kampf gegen den Klimawandel. Doch diese Wunschvorstellungen konnte die SVP durchkreuzen.
Altlasten bereinigen
Die zweite Vorlage war ein Postulat derjenigen Kreise, welche den Verzicht des Zusicherungsstopps für die Subventionen des Jahres 2017 rückgängig machen wollten. Diesen Stopp hatte die Regierung im Rahmen der Leistungsüberprüfung 2016 (Lü16) verfügt. Da das Jahr 2017 schon lange vorbei ist und die Forderung nicht mehr erfüllt werden kann, war es ein Leichtes für alle Kantonsräte, dieses Postulat als erledigt abzuschreiben.
Diese Forderung wäre auch ein Jahr früher nicht realistisch und auch sehr ungerecht gewesen. Diejenigen, welche Anfang des Jahres 2017 im Wissen um den Subventionsstopp keine Anfrage gemacht hatten, wären bei erneuter Subventionszusage gegen Ende letzten Jahres die Geprellten gewesen. Doch
JAHRE NACH ZUSTIMMUNG ZUR LSVA IN DER SCHWEIZ
mit der Abschreibung des Postulats haben wir das Problem aus der Welt geschafft.
Contracting lohnt sich nicht Als drittes Geschäft ging es auch um die Abschreibung eines Postulats. Es wurde ein Ausbauplan für PhotovoltaikAnlagen auf kantonalen Liegenschaften gefordert. In seiner Stellungnahme hat der Regierungsrat darauf hingewiesen, dass dies bei neuerstellten Gebäuden sowieso gemacht würde. Aber auch auf geeigneten bestehenden Liegenschaften würde die kantonale Verwaltung solche Anlagen prüfen. Interessant an der Antwort des Regierungsrates war die Aussage, dass das von verschiedener Seite geforderte Contracting, also die Dachvermietung an Private zwecks Erstellung einer PV-Anlage, keine Option für den Kanton Zürich sei. Dieses Geschäft sei für private Unternehmer schlichtweg nicht attraktiv, da sich ihre Kosten nicht mit dem Stromverkauf deckten. Auch dieses Postulat konnte problemlos abgeschrieben werden.
LSVA: Was ist aus den Ängsten und Befürchtungen geworden?
Es sind nun 20 Jahre vergangen, seit die Schweiz der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) gegen eine Mehrheit der SVP zugestimmt hat. Heute hat sie sich als staatliche Gebühr etabliert und viele dazumal aufgelistete Befürchtungen haben sich bestätigt. Es zeigt sich einmal mehr, dass die SVP wie in vielen anderen Bereichen Recht bekommen hatte.
RoMü. Am 27. September 1998 stimmte das Schweizer Stimmvolk mit 57,2 Prozent Ja-Anteil für das Bundesgesetz über eine leistungsfähige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), welche 2001 in Kraft getreten ist. Heute hat sich diese Abgabe als leistungsfähige und ertragreiche Milchkuh etabliert. Diese Vorlage kam dazumal aber auch auf Druck seitens der EU zustande, welche der Schweiz die 40-Tonnen-Lastwagenlimite aufzwängte und zugleich eine möglichst billige Durchfahrt durch die Alpen wollte.
Sie wurde deshalb auch als Alpentransitabgabe bezeichnet, welche maximal 15 Prozent der gesamten Strassen-
Einnahmen und Ausgaben
im Kanton Zürich
Die Bundeseinnahmen aus dem Strassenverkehr, welche anteilsmässig an die Kantone fliessen, werden zu Teilen für den öffentlichen Verkehr, die Umwelt und andere nicht strassengebundene Projekte verwendet. 2017 hat der Kanton Zürich aus dem mit 520 Mio. Franken gefüllten Bundestopf von der LSVA 62 Mio. Franken erhalten. Zugleich flossen weitere 37 Mio. Franken als Anteil aus den Erträgen der Mineralölsteuer und Autobahnvignette in die Staatskasse.
Die kantonalen Verkehrsabgaben sorgten zudem für 331 Mio. Franken an Erträgen, sodass gesamthaft zusammen mit Zinserträgen 445 Mio. Franken verzeichnet worden sind. Davon sind wiederum 166 Mio. in den Unterhalt und Betrieb im Strassenverkehr eingesetzt worden. 105 Mio. Franken wurden als Kapitalkosten, Investitionen und Investitionsbeiträge eingesetzt. Zudem leistete der Kanton aus diesem Topf 44 Mio. Franken an Beiträgen an die Gemeinden und 120 Mio. Franken flossen als Einlage in den Strassenfonds.
abgaben zwischen Basel und Chiasso ausmachen durfte, wobei man diese auf einen maximalen Mittelwert von 325 Franken für eine Transitfahrt mit 40 Tonnen begrenzte. «Die LSVA ist eine Voraussetzung für den Abschluss der bilateralen Abkommen mit der EU. Mit der LSVA kann die im Landverkehrsabkommen vorgesehene Einführung der 40-Tonnen-Lastwagen kompensiert und die NEAT finanziert werden. Ohne Landverkehrsabkommen können die übrigen Abkommen mit der EU nicht abgeschlossen werden», schrieb der Bund dazumal in einer Medienmitteilung. Dabei war auch immer wieder die Rede von einer ökologischen Verkehrspolitik, welche mit der Verlagerung auf die Schiene umgesetzt werden sollte. Die Gegner warnten aber vor einer neuen Steuer und äusserten Kritik und Befürchtungen, dass insbesondere Randregionen und auch kleine Transportgewerbebetriebe benachteiligt werden. Es war zudem auch die Rede von einer zu erwartenden Verlagerung der Transportfahrzeuge auf Lieferwagen bis 3,5 Tonnen, welche von der LSVA befreit sind und zugleich kein Nacht- und Sonntagsfahrverbot kennen. Zugleich werden mit der Anhebung von 28 auf 40 Tonnen die Transporte auf der Strasse effizienter, sodass die gewünschte Verlagerung auf die Schiene nicht umsetzbar ist, so die Gegner im Abstimmungskampf. Doch der Bund und die Befürworter sahen es anders. «Die damit finanzierte NEAT ist Bestandteil des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes, des heutigen Transitvertrages und auch des neuen Landverkehrsabkommens. Zusammen mit der LSVA und der Effizienzsteigerung der Bahn trägt die NEAT dazu bei, den alpenquerenden Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern», so die Botschaft 1998.
Vieles ist Utopie geblieben
Ein Blick in die aktuelle Verkehrspolitik zeigt, dass leider viele dazumal ins Feld geführte Befürchtungen eingetreten sind. Abgelegene Randregionen zahlen verhältnismässig deutlich mehr an Transportkosten als die Agglomerationen. Die befürchtete Verlagerung des
Güterverkehrs auf Kleintransporter bis 3,5 t ist voll eingetroffen. Während die schweren Transportfahrzeuge über 3,5 t (Lastwagen, Camions, Sattelschlepper) seit Einführung der LSVA 2001 von 43 300 bis 2017 auf knapp 52 000 Fahrzeuge um knapp 21 Prozent zugenommen haben, ist der Bestand der von der LSVA befreiten Lieferwagen im gleichen Zeitraum von 236 000 auf 364 600 angestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von beachtlichen 55 Prozent. Viele kleinere Transportunternehmen im KMU -Bereich gaben zugunsten grösserer Unternehmen auf, weil sie aufgrund der eher kleinen Fuhrparkgrösse mit vielfach zu schweren Transportfahrzeugen nicht mehr konkurrenzfähig waren, da die LSVA einzig und allein auf dem zugelassenen Gesamtgewicht und den gefahrenen Kilometern basiert.
Zugleich ist es im Binnengütertransportverkehr zu keiner zusätzlichen Verlagerung auf die Schiene gekommen. Vielmehr hat die Transportpolitik der SBB viele Gütertransporte von der Schiene auf die Strasse verbannt. Von vielen vorhandenen Bahnanschlüssen für den Gütertransport sind vielfach nur noch die vorhandenen Schienen oder Verladerampen sichtbar – als letzte Zeugen dieser einst hochstehenden Transportkultur auf der Bahn. So hat sich beispielsweise die Post von der Schiene verabschiedet und den gesamten Brief-
DIE SITZUNG IM ÜBERBLICK
Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag …
J einstimmig die Teilrevision 2015 des kantonalen Richtplans genehmigt. Die bürgerliche Mehrheit setzte sich gegen die linke Seite durch, welche mehr Ökologie im Richtplan verankern wollte.
einen Rahmenkredit über 3,2 Millionen Franken für drei Jahre bewilligt, um die bestehenden Massnahmen für eine Reduktion des Energieverbrauchs weiter zu subventionieren.
… ein dringliches Postulat von den Mitteparteien als erledigt abgeschrieben, das bei der Energieförderung verschärfte Kriterien verlangt hatte.
J in zweiter Lesung des Gesetz der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) gegen die Stimmen der Linken genehmigt. Die EKZ werden neu verpflichtet, einen «angemessenen Anteil des Bilanzgewinns» an den Kanton auszuschütten
… ein Postulat von EDU SVP und FDP abgeschrieben, das sich mit dem Thema Fischzucht in der Landwirtschaftszone befasst hatte. Da das Anliegen vom Bund aufgenommen wurde, wurde das Anliegen als erledigt abgeschrieben.
… ein Postulat von Grünen und GLP für eine kostendeckende SolarstromProduktion auf kantonalen Liegenschaften als erledigt abgeschrieben.
J Jürg Sulser (SVP, Otelfingen) als Nachfolger von Theresia Weber-Gachnang in die Geschäftsleitung des Kantonsrats gewählt.
J Daniel Schweikert (SVP, Wallisellen) als Ersatzmitglied des Verwaltungsgerichts gewählt. 22. Oktober 2018
Domenik Ledergerber neuer SVPKantonsrat
Domenik Ledergerber, Landwirt und Geschäftsführer aus Herrliberg, wurde am Montag als Mitglied des Kantonsrates vereidigt. Er hat die Nachfolge der zurückgetretenen Theresia WeberGachnang, Uetikon a.S., angetreten. Der 30-jährige Domenik Ledergerber war die nächstfolgende Ersatzperson auf der SVP-Liste des Wahlkreises X (Bezirk Meilen). In der SVP engagiert er sich unter anderem als Vorstandsmitglied der SVP Herrliberg und der Bezirkspartei Meilen.
und Pakettransport auf die Strasse verlagert. Mit der Schliessung vieler Verladeorte kam es auch zu einer massiven Verlagerung bei den Rohstofftransporten. Holz und viele Agrargüter (Zuckerrüben, Kartoffeln, Getreide, Hilfsstoffe) werden seit Einführung der LSVA verstärkt oder vollständig auf der Strasse transportiert. Mit diesen durchaus auch von der Politik gewollten und von der Bahn provozierten Binnentransporten sichert sich der Bund gleichzeitig aber die Einnahmen für die LSVA . Denn nur Räder, die auf der Strasse rollen, füllen die Kassen.
Schweizer Transportunternehmen zahlen
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) weist für 2017 Nettoeinnahmen von 1620 Mio. Franken aus der LSVA aus. Dies nachdem für den Bund diesem dafür Kosten von 87 Mio. Franken für die Erhebung vergütet und dem Fürstentum Lichtenstein 33 Mio. Franken abgeliefert worden sind. Gesamthaft haben ausländische Fahrzeuge 487 Mio. Franken an Erträgen abgeliefert, was knapp 28 Prozent des Bruttoertrages entspricht. Die Schweizer Transportunternehmer steuerten aber 1253 Mio. Franken bei. Dies entspricht pro Einwohner immerhin knapp 150 Franken, welche so als eine der vielen Gebühren in die Staatskasse fliessen.
Umgerechnet auf die zahlungspflichtigen Transportfahrzeuge heisst dies auch, dass jeder Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t im gesamten Mittel etwas mehr als 24 000 Franken an LSVA an den Bund abliefert. Dazu kommen noch weitere rund 7200 Franken an Treibstoffzöllen. Die dazumal auch im Fokus gestandene Kostenbeteiligung des alpenquerenden ausländischen Transit-Güterverkehrs verzeichnete 2016 gesamthaft 975 000 Camions, welche die Schweiz durchquerten. Davon entfallen 72 Prozent auf ausländische Fahrzeuge, welche bezüglich des Schwerverkehrs für diese Transittransporte rund 200 Mio. Franken an LSVA zahlten. Die übrigen rund 280 Mio. Franken stammen aus den internationalen Transportfahrten, bei denen in der Schweiz entweder abgeladen oder aufgeladen wurde. Denn ausländisch eingelösten Fahrzeugen ist es nicht gestattet, in der Schweiz Binnentransporte auszuführen. Ein Drittel des Nettoertrages aus der LSVA fliesst in die Kassen der Kantone (siehe Kasten). Dabei zeigt sich, dass einige Kantone diese Gelder nicht dem eigentlich erwarteten Zweck dienend einsetzen. So fliessen sie in ZG, VD BL JU und BS vollständig in den allgemeinen Staatshaushalt. In Bern wird ein Drittel den Gemeinden zugesprochen.
Orlando Wyss Kantonsrat SVP Dübendorf
Die Einführung der LSVA für den Schwerverkehr hat viele der Verlagerungsziele des Gütertransports von der Strasse auf die Schiene nicht erreicht.
Podiumsschulung zur Selbstbestimmungsinitiative mit Valentin Landmann
Im letzten Februar fand mit Nationalrat Lukas Reimann die erste exklusive Podiumsschulung der Jungen SVP statt. Am Samstag, 13. Oktober ging die lehrreiche Schulung in die zweite Runde mit Neu-SVPler und Staranwalt Valentin Landmann zur Selbstbestimmungsinitiative.
Die Junge SVP durfte am frühen Samstagmorgen zahlreiche interessierte junge Gäste im Parteisekretariat in Dübendorf empfangen. Bei Kaffee und Gipfeli konnten sich die Teilnehmer in einer ersten Runde kennenlernen. Der Anlass zog viele Neumitglieder, aber
auch JSVP aus anderen Kantonen an, die sich alle mit derselben Frage auseinandersetzen wollten: Wer soll künftig in unserem Land bestimmen? Bis dahin werden noch viele Podiumsdiskussionen zur Initiative stattfinden. Ein Streitgespräch dominiert man mit Selbstver-
trauen, der richtigen Rhetorik und Wissen. Letzteres hat der bekannte Star an walt und Neu-SVP-Mitglied Valentin Landmann unmissverständlich klargemacht. Ihm ist es ein grosses Anliegen, dass die Jungpolitiker mit fundamentiertem Wissensschatz auf die heuchlerischen Argumente der Gegner kontern können. Als Medienprofi konnte Valentin Landmann dem jungen SVPNachwuchs wertvolle Tipps und Tricks im Sinne eines souveränen Auftritts mit auf den Weg geben. Die Junge SVP kann nun mit noch besser gerüsteten Jungpolitikern an den Podiumsdiskussionen glänzen und neue Befürworter für die Selbstbestimmungsinitiative an Land ziehen – denn auch künftig soll das Volk bestimmen.
Motiviert geht es in den Abstimmungskampf für ein Ja zur Selbstbestimmungsinitiative.
Die SVP an der
Gewerbeausstellung
An der Volketswiler Gewerbeausstellung (VOGA) vom 19. bis 21. Oktober war die SVP mit zahlreichen nationalen Amtsträgern wie, regionalen Behördenmitgliedern präsent.
svp. Bei Kaffee und Wein wurden unzählige spannende Gespräche zur Selbstbestimmungsinitiative geführt, zahlreiche Unterschriften für das Re-
LESERBRIEF
Ein falscher, unmenschlicher Ansatz
Der UNO -Migrationspakt ist ein falscher, unmenschlicher Ansatz, weil er das Problem nicht an der Wurzel anpackt, sondern Migration als «Normalzustand» weltweit «erleichtern» und zementieren wird.
Mit der Einführung eines universalen Menschenrechts auf Niederlassungsfreiheit verletzt er das «Selbstbestimmungsrecht der Völker» gemäss UN-Charta und die Demokratie, weil die Völker nicht mehr über die Einwanderung bestimmen können.
Gewinner sind die Grosskonzerne, die Asylindustrie und die Schleppermafia, Verlierer sind wir alle. Die armen Länder verlieren ihre besten Köpfe und werden noch ärmer, in den reichen Ländern steigen die Sozialkosten ins Unermessliche und sorgen für sozialen Unfrieden. Die Demokratie bleibt überall auf der Strecke.
Ein internationaler Pakt mit solchen weitreichenden, radikalen Folgen darf nicht vom Bundesrat alleine abgehandelt werden. Sollte das Parlament den UNO -Migrationspakt wider Erwarten annehmen, muss er unbedingt dem Schweizer Volk zur Abstimmung unterbreitet werden.
Peter Aebersold, Zürich
ferendum gegen die EU -Waffenrichtlinie sowie für die neue KESB -Initiative gesammelt und einige Neumitglieder angeworben.
Die SVP Volketswil dankt allen Helfern und Besuchern ganz herzlich für den gelungenen Auftritt an der VOGA
Herzliche Einladung
31. Oktober, 19 bis 20.15 Uhr
Rest. Tössegg, Freienstein-Teufen
Diskussion zur Abstimmung mit Nationalrätin
Barbara Steinemann, SVP
Kantonsrat
Beat Bloch, CSP/Grüne
Leitung Roman Schmid
Kantonsrat SVP
Schweizer Recht
Schweizer Recht
Schweizer Recht
statt fremde Richter
statt fremde Richter
statt fremde Richter
Podium zur Selbstbestimmungsinitiative
Podium zur Selbstbestimmungsinitiative
Podium zur Selbstbestimmungsinitiative
Doris Fiala, FDP Nationalrätin Hans-Ueli Vogt, SVP Nationalrat Benjamin Geiger ZU-Chefredaktor
Nationalrat Benjamin Geiger ZU-Chefredaktor
Donnerstag, 1. November 2018
Donnerstag, 1. November 2018
Donnerstag, 1. November 2018
Von Camille Lothe und Naemi Dimmeler, Junge SVP Kanton Zürich 18Liste Frei bleiben!
Türöffnung 19.15 Uhr, Beginn 19.30 Uhr
Türöffnung 19.15 Uhr, Beginn 19.30 Uhr
Türöffnung 19.15 Uhr, Beginn 19.30 Uhr
PEMO-ARENA, Drisglerstrasse 1a, 8107 Buchs
PEMO-ARENA, Drisglerstrasse 1a, 8107 Buchs
PEMO-ARENA, Drisglerstrasse 1a, 8107 Buchs
Es laden ein die SVP Buchs ZH, SVP Dällikon und die FDP des Bezirks Dielsdorf
Es laden ein die SVP Buchs ZH, SVP Dällikon und die FDP des Bezirks Dielsdorf
Es laden ein die SVP Buchs ZH, SVP Dällikon und die FDP des Bezirks Dielsdorf
Trinked Sie äs Fiirabigbier mit …
Natalie Rickli Rajka Frei Kandidatin für den Kandidatin für den Regierungsrat Gemeinderat
Datum: Dienstag, 30. Oktober 2018
Zeit: ab 17.30 Uhr
Ort: Restaurant Hecht, Usterstrasse 8, Pfäffikon
Der Anlass ist öffentlich. Es wird ein Getränk offeriert.
Valentin Landmann konnte dem SVP -Nachwuchs wertvolle Tipps und Tricks geben.
Doris Fiala, FDP Nationalrätin Hans-Ueli Vogt, SVP Nationalrat Benjamin Geiger ZU-Chefredaktor
Doris Fiala, FDP Nationalrätin Hans-Ueli Vogt, SVP
Regierungsratskandidatin Natalie Rickli mit Pascal Bertschinger, Nationalrat Gregor Rutz und Camille Lothe, Präsidentin JSVP ZH
Nationalrat Bruno Walliser mit Kantonsrat Benjamin Fischer und KR -Kandidatin Alexandra Pfister.
Wirtschaftsverbände und die direkte Demokratie
Die anderen Parteien und die Wirtschaftsverbände sehen in der Selbstbestimmungsinitiative eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort. Völlig zu Unrecht.
SVP Zürich
Die hinter economiesuisse stehenden Unternehmen – zu einem grossen Teil von ausländischen Investoren, CEO und Verwaltungsräten beherrschte Weltkonzerne – haben an der direkten Demokratie selbstverständlich keine Freude. Die direkte Demokratie ist für sie anstrengend. Denn die Unternehmen können ihre Anliegen bei den Politikern und Beamten in Bern, Brüssel und Paris einfacher platzieren und durchsetzen als in einer Volksabstimmung. Abstimmungskämpfe sind teuer, und kaufen lassen sich die Stimmbürger nachgewiesenermassen trotz allem nicht. Die Selbstbestimmungsinitiative will nun genau diesen Bürgern die Mitsprache weiterhin garantieren.
Da muss man für die Übertreibungen und Märchen der Wirtschaftsverbände etwas Verständnis haben
Die Mär von den 600 Verträgen Ja, es ist eine Mär, wenn die Wirtschaftsverbände behaupten, 600 Verträge oder gar Tausende – die Initiativgegner scheinen sich nicht festlegen zu wollen –müssten neu ausgehandelt werden oder seien infrage gestellt, wenn die Selbstbestimmungsinitiative angenommen wird. Denn all diese Verträge hätten gar nicht abgeschlossen werden dürfen, wenn sie der Verfassung widersprechen würden. Gäbe es einen Widerspruch und die Verträge wären trotzdem abgeschlossen worden, dann wäre das ein Skandal!
Aber gerade Wirtschaftsverträge, wie Freihandels- oder Investitionsschutzabkommen, sind im Einklang mit unserer Verfassung, denn wir haben eine liberale, marktwirtschaftliche Verfassung. Volkswille ist verbindlich
Wenn aber Volk und Stände beschliessen, dass sie einen bestimmten internationalen Vertrag nicht mehr wollen oder nur noch mit Vorbehalten – wie dies mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative geschehen ist und mit der Annahme der Fair-FoodInitiative hätte passieren können –, dann ist dieser Volkswille verbindlich. Dann müssen Bundesrat und Parlament «für eine Anpassung der völkerrechtlichen Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung sorgen, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge», wie es in der Selbstbestimmungsinitiative heisst. Auch dies vollständig in Übereinstimmung mit dem vom Bundesrat noch 2012 vertretenen Standpunkt: «Kann die Schweiz ein Abkommen nicht mehr einhalten, so muss sie es kündigen, es sei denn, es könne neu verhandelt und an die neuen Bestimmungen des nationalen Rechts angepasst werden.» Das hat übrigens nichts mit Vertragsbruch zu tun, wie die Initiativgegner behaupten. Wer seinen Miet- oder Arbeitsvertrag kündigt, bricht den Vertrag nicht, sondern löst ihn auf. Das sollte auch ohne Rechtsstudium einleuchten.
Demokratie ist Herrschaft auf Zeit Doch entstehe dadurch Rechtsunsicherheit, heisst es vonseiten der Initiativgegner. Wir würden damit unzuverlässig, niemand schliesse mehr mit uns einen Vertrag ab. Damit entlarven sich die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative einmal mehr als Gegner der direkten Demokratie. Selbstverständlich müssen die Stimmbürger auf frühere Volksentscheide zurückkommen können. Keine Generation von Stimmbürgern darf den nachkommenden Gene-
rationen auf alle Ewigkeit eine rechtliche Zwangsjacke anziehen. «Demokratie ist Herrschaft auf Zeit», hat das deutsche Bundesverfassungsgericht festgehalten. Das Recht muss an veränderte Umstände und Ansichten angepasst werden können. Wer darin Rechtsunsicherheit sieht, stempelt die Bürger als launisch und dümmlich ab, als würden sie ohne Grund heute so und morgen anders entscheiden. Wer Demokratie mit Rechtsunsicherheit gleichsetzt, qualifiziert seine Mitbürger als Risikofaktor für unser Land ab.
Demokratie als Garantin für liberale Wirtschaft
Dabei sind es die Bürger, die sich immer wieder für eine freiheitliche Wirtschaft ausgesprochen haben. Sie wollen keine staatlich verordneten fünf Wochen Ferien, kein staatliches Lohndiktat im Sinne von 1:12, kein Grundeinkommen, keine staatlichen Regeln zur Ernährung, keinen durchregulierten Arbeitsmarkt. Die Gegner der Selbstbestimmung drohen, wir würden mit der Annahme der Initiative in die Isolation geraten. Dabei sind es die Bürger, die immer wieder für eine offene Schweiz gestimmt haben, namentlich für die bilateralen
Verträge. Aber sie sind eben auch gegen Masslosigkeit und haben darum entschieden, dass wir die Kontrolle über die Zuwanderung nicht aus der Hand geben wollen. Die demokratische Ordnung sorgt zudem auch dafür, dass die Wirtschaft ihre Verankerung in der Gesellschaft nicht verliert und der soziale Friede erhalten bleibt. Es ist kein Fehler, wenn dank der direkten Demokratie gewisse Exzesse des Kapitalismus korrigiert werden.
Internationale Regulierung als Risikofaktor In Wirklichkeit ist nicht der schweizerische Souverän der Risikofaktor, der unserem Wirtschaftsstandort Rechtsunsicherheit bringt. Sondern es ist das internationale Recht, das Beamte der UNO, der OECD, der EU und zahlloser anderer internationaler Organisationen am Laufband produzieren: immer neue Vorschriften für die Banken, immer neue Regeln über die Besteuerung der Unternehmen, die Bekämpfung der Geldwäscherei, die Produktesicherheit von Alltagsgegenständen wie Spielsachen und Grillhandschuhen usw. Kein Wunder, hat Avenir Suisse festgestellt, dass die immer stärkere Regulierung
oder nicht richtig umgesetzt wurden. Und auch den schädlichen, verfassungswidrigen UNO -Migrationspakt wird die SVP allein bekämpfen müssen.
Die Beschneidung der direkten Demokratie, der Entzug des Stimmrechts kann aber jedes politische Lager, jede gesellschaftliche Gruppe treffen. Die Linken, wenn sie sich für den Schutz der Löhne der Arbeitnehmer einsetzen, dies aber in Zukunft nicht mehr tun können, weil ihre Forderungen dem EU -Recht widersprechen.
Die Grünen, wenn sie sich für strengere Regeln für den Tierschutz einsetzen als im internationalen Recht, für strengere Regeln zur Ernährung als im internationalen Recht. Das Gewerbe, wenn bei öffentlichen Beschaffungen wieder vermehrt heimische Unternehmen statt Anbieter aus Billiglohnländern zum Zug kommen sollen. Die Landwirtschaft, wenn sie im Fall einer weiteren Öffnung der Grenzen für Lebensmittel die einheimische Produktion stärken will.
der Unternehmen in der Schweiz zu mehr als der Hälfte von internationalen Organisationen kommt, einschliesslich der EU. All diese Vorschriften werden von Beamten geschaffen, die sich keiner Wahl oder Wiederwahl stellen und niemals für ihr Tun geradestehen müssen. Demgegenüber heisst Demokratie, dass die, die die Gesetze machen, die Folgen ihres Tuns selber mittragen müssen und dass Parlamentarier bei den nächsten Wahlen zur Rechenschaft gezogen werden können. Demokratisch geschaffenes Recht ist darum wirtschaftsfreundliches Recht. Die direkte Demokratie ist ein Wettbewerbsvorteil für die Schweiz. Wir sind gerade daran, ihn zu verspielen.
Selbstbestimmung ist kein SVP -Anliegen, sondern ein Anliegen der Schweiz Wenn die SVP für die direkte Demokratie kämpft, kämpft sie nicht nur für ihre Anliegen, sondern sie kämpft für die Schweiz. Es ist richtig, dass in der Vergangenheit vor allem mit der Masseneinwanderungsinitiative und der Ausschaffungsinitiative zwei Anliegen der SVP mit der Begründung des Vorrangs des internationalen Rechts nicht
Sie alle mögen heute damit einverstanden sein, dass bestimmte Volksentscheide nicht umgesetzt werden, weil ihnen diese nicht gepasst haben. Aber sie werden morgen selber zu spüren bekommen, was es heisst, nicht mehr mitbestimmen zu können, und sie werden bereuen, dass sie sich bei der Entmachtung der Stimmbürger und der kalten Abschaffung der direkten Demokratie beteiligt haben.
Nationalrat Hans-Ueli Vogt hat für den Zürcher Bote einen umfassenden Artikel zur Selbstbestimmungsinitiative verfasst, welcher auf drei Zeitungsausgaben aufgeteilt wurde. In dieser Ausgabe erscheint der dritte und letzte Teil.
Falls Sie den Artikel «Ja zur Schweiz am 25. November!» in seiner Gesamtheit möchten, können Sie diesen unter 044 217 77 66 oder sekretariat@svp-zuerich.ch verlangen. Der Artikel ist zudem auf der Homepage www.svp-zuerich.ch aufgeschaltet.
ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNG
Podiumsdiskussion zur Volksinitiative der SVP «Schweizer Recht statt fremde Richter»
In der Schweiz haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Rahmen von Volksabstimmungen das letzte Wort bei allen wichtigen politischen Entscheidungen. Die Selbstbestimmungs -Initiative sichert die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger als wichtigen Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz auch in Zukunft. Am 25.11.2018 entscheidet der Souverän über die Initiative der SVP Die Meinungen dazu sind gespalten:
„Der Schweizer Wohlstand und die Offenheit des Landes beruht auf der direkten Demokratie. Direkte Demokratie erlaubt auch Kurswechsel, wenn sich die Verhältnisse geändert haben. Parlament und Gerichte haben dies in den letzten Jahren eingeschränkt.“
„Bei der Annahme der Selbstbestimmungsinitiative
Hans-Ueli Vogt Nationalrat
Fadegrad
von Stefan Urech
Das Sandwich als Politikum
An einer Gemeinderatssitzung vor den Herbstferien verkündete der Ratspräsident Martin Bürki (FDP), dass aufgrund der bevorstehenden langen Sitzungsdauer Sandwiches im Foyer zur Verfügung stünden. Sofort senkte sich der Lärmpegel im Rathaus und auf den Gesichtern der Gemeinderäte machte sich ein erstauntes und erwartungsvol les Lächeln breit. Noch während der Debatte leerte sich der Ratssaal zunehmend und die Gemeinderäte aller Parteien genossen im Foyer den GratisImbiss, der in genügender Menge zur Verfügung stand. Einigen war aufgefallen, wie noch während der SandwichAnkündigung je ein Mitglied der Grünen und der Grünliberalen, wie «vom Aff gebissen» aus ihren Sitzen sprangen und in Richtung Foyer hasteten. Zugegeben, mich hielt es auch nicht lange, und als ich im Foyer sah, dass es sich sogar um SprüngliSandwiches handelte, pausierte ich meine Diät und genehmigte mir sogar deren zwei. Martin Bürki hatte vorgängig im Rat erklärt, wie er auf diese Idee gekommen war. Er habe von einem ehemaligen Ratspräsidenten vernommen, dass dieser mit Unterstützung eines privaten Sponsors Sandwiches offeriert hatte. Also sei auch er auf Sponsorensuche gegangen und habe diesen in der Person von Gemeinderat Christian Huser (FDP) gefunden, dessen Geschäft «huser & kaspar schnelldruck» für die Finanzierung der Brötchen aufgekommen sei. Christian Huser ist einer der letzten FDP Gemeinderäte, der nicht Akademiker, sondern ein waschechter Unternehmer ist. Man trifft ihn auch in SVP Kreisen an, wie z.B. in den Zelten der Schwamendinger und Seebacher Chilbi, wo er als «gmögiger» Typ keine Berührungsängste vor seinen bürgerlichen Kollegen hat. Eine Woche nach der allseits willkommenen Zwischenverpflegung erfuhr ich, dass der Ratspräsident für seine grosszügige Aktion gerügt worden war, und zwar ausgerechnet von den Grünen und den Grünliberalen. Ideologisch borniert mahnten sie ihn, er solle es in Zukunft unterlassen, den SandwichSponsor namentlich zu erwähnen. Der letzte Sandwichofferierende Ratspräsident war übrigens der Direktor des Hauseigentümerverbandes Albert Leiser (FDP), der im Jahr 2012 die Ratssitzungen leitete. Dieser meinte schmunzelnd, dass er die SandwichVerteilaktion jeweils taktisch einsetzte: Wenn er merkte, dass eine Debatte aus dem Ufer laufen oder zu lange dauern könnte, liess er im Foyer die begehrten Brötchen servieren. Ein geschickter Schachzug, denn eines haben anscheinend linke und rechte Politiker gemeinsam: Eine Schwäche für feine Sandwiches!
Letzte Hoffnung: der Kanton
Ich weiss, die einen denken: «Nein, nicht schon wieder ein Bericht über den Verkehr!». Aber da ich als Kommissionspräsident der Spezialkommission Sicherheitsdepartement und Verkehr (SK SiD/V) hautnah miterlebe, wie Linksgrün das Auto aus der Stadt verbannen will und tut, und ich inzwischen von diversen Medien «Verkehrspolitiker» genannt werde, ist es schon fast meine Pflicht, Sie über die ein oder andere Machenschaft zu informieren. Denn, wer an den Ratssitzungen nicht live dabei ist, würde sich das sonst in seinen kühnsten Träumen nicht vorstellen können.
Stephan Iten Gemeinderat SVP Zürich 11
Weisungen des Stadtrats werden in den jeweiligen Kommissionen behandelt und beraten. Bei einigen Vorlagen kann eine Partei sich mit einer Dispositivänderung oder einem Dispositivzusatz einbringen, bei anderen kann man nur der Weisung zustimmen oder sie ablehnen.
So zum Beispiel bei der Weisung 2018/ 154, die Neugestaltung der Haltestelle «Morgental» im Kreis 2. Diese Weisung war im September 2009 bereits schon einmal im Gemeinderat. Dieser bewilligte u.a. für die Neugestaltung KapHaltestellen in beide Fahrtrichtungen. Der Regierungsrat genehmigte das Projekt nicht. Dagegen erhob die Stadt Beschwerde, selbstverständlich auf Kosten des Steuerzahlers. Das Verfahren wurde auf Antrag der Parteien sistiert. Zusammen mit den zuständigen kantonalen Behörden erarbeitete das städtische Tiefbauamt nun eine Kompromisslösung mit einer Kap-Haltestelle, nämlich stadteinwärts.Nun gut, da die SVP Kap-Haltestellen strikte ablehnt, könnte man sagen, wir lehnen die Weisung ab und gut ist.
Deckmantel Lärmschutz
Aber nein, es geht ja noch weiter. In der neuen Weisung wird neu auch noch Tempo 30 aus angeblichen Lärmschutzgründen signalisiert. Mit Lärmschutz an der Quelle wird dies begründet. Aber da ja die ganze Strasse aufgerissen wird, und ein neuer Deckbelag eingebracht wird, könnten eigentlich Flüsterbeläge eingesetzt werden. Gemäss Lärmschutzverordnung würde diese Massnahme als Lärmschutz an der Quelle akzeptiert. Aber der linksgrünen Mehrheit geht es ja schon lange nicht mehr um den Lärmschutz. Da diese beiden Gründe eigentlich schon reichen würden, die Weisung abzulehnen, gibt es noch einen weiteren Grund dazu. Da Tempo 30, das Weltallerheilmittel für die Lärmbeseitigung in der Stadt, die Immissionsgrenzwerte angeblich trotzdem überschreitet, werden in den umliegenden Gebäuden nochmals 1 Mio. Franken für Lärmschutzfenster ausgegeben. Sie müssen sich das mal vorstellen: die Stadt Zürich verbaut an privaten Häusern Lärmschutzfenster auf Kosten des Steuerzahlers. In den nächsten 5 Jahren sind in der Stadt Zürich übrigens 20 Mio. Franken für Lärmschutzfenster an privaten Liegenschaften geplant, das alles zusätzlich zu der verabschiedeten Verordnung für den freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern, welche von Bund, Kanton und Stadt übernommen werden, welche rund 40 Mio. Steuerfranken kosten werden.
Hass trübt den Realitätssinn Jetzt bekommen die Anwohner an der Haltestelle «Morgental» auf Kosten der Allgemeinheit also Lärmschutzfenster, welche sie in den Sommernächten öffnen können, um dann den Nachtbus mit Dieselantrieb mit Tempo 30 an ihnen vorbeidonnern zu hören.
Am gleichen Abend wird auch eine Motion behandelt, welche fordert, dem Gemeinderat eine kreditschaffende Weisung vorzulegen, die zum Ziel hat, die Zürcher Innenstadt für Fussgänger sowie für Velofahrende attraktiver zu gestalten. Der dafür benötige Raum sei
SVP DER STADT ZÜRICH Volksabstimmung vom 25. November 2018
Vorlage Stadt Zürich
durch die Aufhebung von Parkplätzen zu gewinnen und der kommunale Verkehrsrichtplan sei entsprechend anzupassen. Der Zähringerplatz soll autofrei werden und es sollen Massnahmen für Pocket-Parks und markant mehr Veloabstellplätze geschaffen werden. Und das mit welcher Begründung? Zitat aus der Motion: «Nach wie vor wird der wertvolle öffentliche Raum in der Innenstadt dem ineffizientesten und raumfressendsten Verkehrsmittel, dem Auto exklusiv zugeordnet.» Hier sieht man den Hass der Grünen auf das Auto. Dieser Hass trübt den Realitätssinn derart, dass sogar der Historische Parkplatzkompromiss angegriffen wird.
Ständiger Abbau von Parkplätzen Jetzt könnte man meinen, der Stadtrat sei wenigstens etwas vernünftiger, weil er die Motion ablehnt. Wer die Antworten des Stadtrats aber liesst, merkt schnell, dass er eigentlich Sympathien für diesen Vorstoss zeigt, aber der Zeitplan unmöglich umzusetzen ist. Bereits heute werde die Stadt aufgewertet nämlich im Rahmen von Bauprojekten und Sanierungen. Immerhin steht er wenigstens hinter dem Historischen Parkplatzkompromiss «Der Historische Kompromiss funktioniert als breit akzeptiertes Regelwerk im Umgang mit den öffentlich zugänglichen Parkplätzen in der Innenstadt. Er trägt bei zu attraktiven Strassenräumen in der Innenstadt und gewährleistet ein ausreichendes Angebot an gut erreichbaren
1. Gewährung von Baurechten für die Realisierung eines Fussballstadions, von gemeinnützigem Wohnungsbau und zwei Hochhäusern auf dem Areal Hardturm, Übertragung von zwei Grundstücken ins Verwaltungsvermögen, Objektkredit von 50,15823 Millionen Franken und Einnahmeverzicht von jährlich 1,72666 Millionen Franken
Parkplätzen, weshalb ihn der Stadtrat auch in Zukunft als zielführendes, etabliertes und erfolgreiches Instrument erhalten will», sagt er. Auch die SP streicht in einer Textänderung den Abbau von Parkplätzen, hält aber an einem neuen, kommunalen Verkehrsrichtplan für mehr Raum und dem autofreien Zähringerplatz fest. Ein Hoffnungsschimmer könnte man meinen. Aber mit der Forderung, dass der Zähringerplatz autofrei werden soll, und somit 32 weisse Parkplätze ersatzlos gestrichen werden, wird der Historische Parkplatzkompromiss aufgehoben. Und wer den Stadtrat in der SK SiD/V miterlebt, sieht, wie er im Eiltempo drauf und dran ist, blaue Parkplätze in hohen Stückzahlen abzubauen, und dort, wo der Historische Kompromiss nicht gilt, auch weisse entfernt. Und wenn nötig auch durch Hintertürchen. So wird zum Beispiel neu das Veloverleihsystem von PubliBike für diesen Abbauen vorgeschoben.
Hoheit an den Kanton
Die Motionäre nehmen die Textänderung selbstverständlich an im Wissen
und mit dem Ziel, dass mit dieser Textänderung automatisch der Historische Parkplatzkompromiss aufgehoben wird. Und wie nicht anders zu erwarten, wurde die abgeänderte Motion mit 64 : 49 Stimmen dem Stadtrat überwiesen. Der Historische Parkplatzkompromiss ist seit diesem Tage nun Geschichte, und wir sind einen Schritt näher an der autofreien Innenstadt!
Viele bürgerliche Kantonsräte haben Angst, wenn der Kanton wieder über die Signalisation ihrer Bezirke entscheidet. Das ist auf der einen Seite zwar verständlich, auf der anderen aber leider nicht zu Ende gedacht. Für die Stadt Zürich ist es essenziell wichtig, dass der Kanton die Signalisationshoheit wieder an sich reisst. Es ist zu hoffen, dass ein solcher Vorstoss im Kantonsrat trotzdem eine Mehrheit findet, sonst ist es bald soweit, dass wir das Auto in der Stadt Zürich nicht mehr benützen dürfen und der Monteur mit all seinen Utensilien mit dem Tram zur Kundschaft muss. Das übergeordnete Recht, dass die Versorgung sichergestellt werden muss, ist dann nicht mehr gegeben.
Stimmen Sie am 25. November 2018 JA zur Selbstbestimmung
Unsere Mandatsträger aus dem Nationalrat, dem Kantonsrat und dem Gemeinderat sowie weitere Mitglieder der SVP stehen Ihnen zur direkten Demokratie und zur Selbstbestimmung Red und Antwort. Kommen Sie vorbei, wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen
Kreis/Quartier Datum Zeit Standort Anwesende Mandatsträger
3 Alt-Wiedikon Sa 27. Okt. 2018 09.30 - 11.30 Uhr Schmiede Wiedik. Kantonsratskandidatinnen und Kandidaten
6 Unterstrass Sa 27. Okt. 2018 10.00 - 12.00 Uhr Schaffhauserplatz GR Walter Anken
3 Alt-Wiedikon Do 01. Nov. 2018 18.00 - 19.30 Uhr Migros Gutstrasse KR Roland Scheck, GR Elisabeth Liebi
1 Zürich City Fr 02. Nov. 2018 17.00 - 19.00 Uhr Pestalozziwiese NR Albert Rösti, NR Mauro Tuena, NR Hans-Ueli Vogt, KR Ueli Ba mert
4 Langstrasse Sa 03. Nov. 2018 10.00 - 12.00 Uhr Stauffacher GR Stefan Urech
6 Oberstrass Sa 03. Nov. 2018 10.00 - 12.00 Uhr Rigiplatz GR Walter Anken
7 Witikon Sa 03. Nov. 2018 10.00 - 12.00 Uhr Zentrum Witikon GR Urs Fehr
9 Altstetten Sa 03. Nov. 2018 09.00 - 11.00 Uhr Lindenplatz KR Lorenz Habicher, GR Samuel Balsiger
10 Höngg Sa 03. Nov. 2018 10.30 - 12.00 Uhr Kappenbühlweg NR Mauro Tuena
11 Affoltern Sa 03. Nov. 2018 09.00 - 12.00 Uhr Zehntenhausplatz GR Peter Schick, GR Martin Götzl
12 Schwamendingen Sa 03. Nov. 2018 09.00 - 12.00 Uhr bei Migros KR Hans-Ruedi Bär, KR Christian Mettler, GR Bernhard im Oberdo rf, GR Heinz Schatt
1 Zürich City Di. 06. Nov. 2018 07.00 - 08.00 Uhr Hauptbahnhof ZH NR Mauro Tuena, NR Thomas Matter, KR Ueli Bamert
9 Altstetten Do 08. Nov. 2018 18.00 - 20.00 Uhr Bhf. Altstetten KR Lorenz Habicher GR Roger Bartholdi, GR Rolf Müller,
3 Alt-Wiedikon Sa 10. Nov. 2018 09.30 - 11.30 Uhr Goldbrunnenplatz NR Mauro Tuena, KR Roland Scheck
5 Gewerbeschule Sa 10. Nov. 2018 10.00 - 12.00 Uhr Limmatplatz GR Stefan Urech
Preis auf Anfrage, Bezug auf Anfrage www.glattwies.ch
werden können? Melden Sie sich bei unserem Chef ulrich.koller@lerchpartner.ch oder Tel. 052 235 80 00.
Wir nehmen an den folgenden Immobilienmessen teil:
SVIT Immobilien-Messe in Zürich
Zürcherstrasse 124 Postfach 322 8406 Winterthur Telefon 052 /
29. - 31. März 2019, Lake Side Zürich
Eigenheimmesse Schweiz in Zürich
5. - 8. Sept. 2019, Messe Zürich, Halle 6
Zahle Höchstpreise für alle Autos. Komme bei Ihnen vorbei.
Telefon 044 822 26 11
Wann
Samstag, 27. Oktober 2018, ab 11.30 Uhr
Wo Forsthaus Mühleholz, Haldenstrasse, Uster/Wermatswil
Gastreferat Nationalrätin und Regierungsratskandidatin Natalie Rickli
Auch Nicht-Mitglieder sind herzlich willkommen.
SVP-KANTONSRATSFRAKTION
Kantonsrat/Fraktion
Montag, 29 Oktober 2018 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
SVP-VERANSTALTUNGEN
Bezirk Affoltern
Montag, 19 November 2018, 19 30 Uhr, Kasino Affoltern am Albis, Streitgespräch Schweiz– EU wie weiter, mit alt Bundesrat Christoph Blocher und Roberto Balzaretti, Staatssekretär.
Bezirk Bülach
Mittwoch, 31 Oktober 2018, 19 00 –20 15 Uhr, Restaurant Tössegg, Freienstein-Teufen, öffentliches Podium zur Abstimmung «Sozialdetektive» u. a. mit Nationalrätin Barbara Steinemann.
Mittwoch, 31 Oktober 2018, 20 20 Uhr (anschliessend an öffentliches Podium), Restaurant Tössegg, Freienstein-Teufen, Delegiertenversammlung.
Freitag, 2 November 2018, Apéro ab 19 00 Uhr, Mehrzweckhalle Steinboden, Eglisau, Herbstfest, Auftakt ins Wahljahr 2019. Kosten: CHF 60 pro Person für Apéro, Nachtessen und Unterhaltung an der Abendkasse. Anmeldung noch möglich: info@matthias-hauser.ch.
Bezirk Dielsdorf/Niederhasli
Samstag, 3 November 2018 , Apéro ab 19 00 Uhr, Restaurant Roter Apfel, Spitzstrasse 17, Niederhasli, Martinimahl mit Nationalrat Thomas Matter. CHF 45 für Fondue Chinoise à discrétion inkl. Dessert. Anmeldung bis 29 Oktober 2018 an karinderrer@bluewin.ch oder 079 547 82 48
Bezirk Dielsdorf/ Rümlang
Samstag, 17 November 2018 , 10 00 Uhr, Restaurant Sorriso, Glattalstrasse 182, Rümlang, Politstamm mit Kantonsrat Konrad Langhart, Präsident SVP des Kantons Zürich.
Bezirk Dietikon/Urdorf
Samstag, 3 November 2018, 09 00 –12 00 Uhr, Im Zentrum Spitzacker, Urdorf, Standaktion.
Bezirk Hinwil
Samstag, 10 November 2018 09 00 –14 00 Uhr, Wässeristrasse 16, Hinwil, Martinitagung u.a. mit Bundesrat Ueli Maurer und Regierungsrat Ernst Stocker. Öffentliche Veranstaltung.
Bezirk Meilen
Samstag, 1 Dezember 2018, 18 30 Uhr, Festsaal Haus Wäckerling, Tramstrasse 55, Ue -
tikon am See, Adventsanlass mit Dr. Rolf Dörig, Verwaltungsratspräsident SwissLife und Adecco Group. Preis: CHF 70, wird vor Ort eingezogen. Anmeldung bis 23 November 2018 an domenik@schlattgut.ch oder 079 295 90 22
Bezirk Meilen/Zollikon
Montag, 12 November 2018 18 00 –19 30 Uhr, Restaurant «Sunnegarte-Kafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, Feierabend-Bier mit Nationalrat Gregor Rutz. Anschliessend Apéro.
Bezirk Pfäffikon/Pfäffikon
Dienstag, 30 Oktober 2018, ab 17 30 Uhr, Restaurant Hecht, Usterstrasse 8, Pfäffikon, «Fiirabigbier» mit Nationalrätin Natalie Rickli, Kandidatin für den Regierungsrat.
Bezirk Pfäffikon/Russikon
Samstag, 10 November 2018 , 10 00 Uhr, Abfahrt Gemeindehausplatz in Russikon mit dem Auto, Parteiausflug ins Naturzentrum Thurauen und zur Festung Ebersberg. Weitere Informationen und Anmeldung bis 1 Oktober 2018 unter www.svp-russikon.ch.
Bezirk Uster
Samstag, 27 Oktober 2018 , ab 11 30 Uhr, Forsthaus Mühleholz, Haldenstrasse, Uster/ Wermatswil, öffentlicher Fondueplausch mit Nationalrätin Natalie Rickli.
Bezirk Uster/Volketswil
Samstag, 3 November 2018, ab ca. 11 00 –20 00 Uhr, im Lokal der Kleintierfreunde Volketswil-Dübendorf, «Im Chapf», Kindhauserstrasse, Hegnau, Metzgete.
Bezirk Winterthur
Samstag, 17 November 2018 , Apéro ab 19 00 Uhr, Schützenhaus Hagenbuch, Raclette-Essen mit Nationalrat Thomas Matter. Kosten: CHF 30 inkl. Apéro und Dessert (ohne Getränke). Anmeldung bis 9 November 2018 an rolf.sturzenegger@win.ch
WEITERE VERANSTALTUNGEN
Dienstag, 13 November 2018 20 00 Uhr (Türöffnung 19 00 Uhr), Stadthofsaal, Theaterstrasse 1, Uster, Vortrag durch alt Bundesrat Christoph Blocher: «100 Jahre Generalstreik. Ein Dank an Bevölkerung, Behörden und Soldaten». Anschliessend Apéro.
Dienstag, 20 November 2018, Bern, die «Schweizerzeit» im Gespräch mit ihren Lesern, Schweiz wohin? Weitere Angaben folgen.
Schattdorf UR, Jubiläumsfest «20 Jahre SVP Uri» mit Referaten von nationalen Politikern, musikalischer Unterhaltung, Nachtessen und Dessert. Anschliessend Barbetrieb.
VERANSTALTUNGEN ZUR SELBSTBESTIMMUNGSINITIATIVE
Bezirk Andelfingen/Andelfingen
Donnerstag, 8 November 2018 18 00 Uhr, Pub A 4 Träff, Schaffhauserstrasse 320, Adlikon, Referat zur Selbstbestimmungsinitiative von Valentin Landmann. Bier und Softgetränke frei.
Bezirk Bülach/Bülach
Freitag, 26 Oktober 2018, ab 18 00 Uhr, Rathauskeller, Bülach, Raclette-Abend. Alt Nationalrat Oskar Freysinger referiert zum Thema Selbstbestimmungsinitiative.
Samstag, 3 November 2018, 10 00 –14 00 Uhr, in der Nähe des Rathauses, Bülach, Standaktion zur Selbstbestimmungsinitiative.
Samstag, 10 November 2018, 10 00 –14 00 Uhr, in der Nähe des Rathauses, Bülach, Standaktion zur Selbstbestimmungsinitiative.
Bezirk Bülach / Kloten
Donnerstag, 8 November 2018, 19 30 Uhr, im Saal der reformierten Kirche, Kirchgasse 30, Kloten, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative mit Nationalrätin Barbara Steinemann (SVP) und Nationalrat Martin Naef (SP). Vorgängig Apéro. Organisation: Jungfreisinnige Zürcher Unterland.
Bezirk Dielsdorf/Buchs
Donnerstag, 1 November 2018, 19 30 Uhr (Türöffnung 19 15 Uhr), in der neuen PemoArena, Buchs, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative mit den Nationalräten Hans-Ueli Vogt (SVP) und Doris Fiala (FDP). Anschliessend Apéro.
Bezirk Dietikon/Dietikon
Montag, 29 Oktober 2018, 20 00 Uhr, Hotel Sommerau, Dietikon, Parteiversammlung mit Referat zur Selbstbestimmungsinitiative von Nationalrätin Natalie Rickli.
Bezirk Dietikon/Urdorf
Mittwoch, 14 November 2018 14 45 –16 30 Uhr, Kantonsschule Limmattal, In der Luberzen 34 , Urdorf, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative u.a. mit Kantonsrat Hans-Peter Amrein (SVP).
Bezirk Dietikon/ Weiningen
Freitag, 2 November 2018 20 00 –22 00 Uhr (Türöffnung 19 30 Uhr), Restaurant Linde, Badenerstrasse 2, Weiningen, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative mit Nationalrat Hans-Ueli Vogt (SVP) und Ständerat Ruedi Noser (FDP). Anschliessend Imbiss mit Umtrunk.
Bezirk Hinwil/Wetzikon
Dienstag, 6 November 2018, 20 00 Uhr, Restaurant Krone, Bahnhofstrasse 163, Wetzikon, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative mit Nationalrat Claudio Zanetti (SVP), Gemeinderat Timotheus Bruderer (SVP), Gemeinderat Stefan Lenz (FDP) und Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP).
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Roland Scheck (rs.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp-zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. Inseratenschluss: Mittwoch, 12.00 Uhr. Layout: cube media AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG (AZ Print), Neumattstrasse 1, CH -5001 Aarau.
Bezirk Meilen/Küsnacht
Montag, 29 Oktober 2018, 19 00 –20 30 Uhr, Restaurant Dörfli, Allmendstrasse 4, Küsnacht, Streitgespräch zur Selbstbestimmungsinitiative. Pro: Kantonsrat Hans-Peter Amrein (SVP); Contra: Kantonsrat Martin Neukom (Grüne). Bier oder Mineralwasser und eine Brezel werden offeriert.
Dienstag, 6 November 2018, 14 40 –16 10 Uhr, Kantonsschule Küsnacht, Dorfstrasse 30, Küsnacht, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative u. a. mit Kantonsrat HansPeter Amrein (SVP).
Bezirk Uster
Dienstag, 6 November 2018, 19 30 Uhr (Türöffnung 19 00 Uhr), Eventraum Zeughausareal, Berchtoldstrasse 10, Uster, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative mit den Nationalräten Gregor Rutz (SVP) und Thomas Hardegger (SP). Anschliessend Apéro.
Bezirk Uster/Dübendorf
Mittwoch, 7 November 2018 , 19 30 Uhr (Apéro ab 19 00 Uhr), Restaurant Hecht, Bahnhofstrasse 28, Dübendorf, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative mit Nationalrat Thomas Matter (SVP), alt Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP), Nationalrätin Mattea Meyer (SP) und Leandra Colemberg (SP).
Bezirk Winterthur/Hagenbuch
Samstag, 17 November 2018 , Apéro ab 19 00 Uhr, im Schützenhaus Hagenbuch, Raclette-Essen mit Referat über die Selbstbestimmungsinitiative von Nationalrat Thomas Matter. Kosten: CHF 30 für Apéro, Raclette à discrétion und Dessert (Getränke nicht inbegriffen). Anmeldung bis 9. November 2018 an rolf.sturzenegger@win.ch oder 079 201 53 58
Junge SVP Kanton Zürich
Montag, 29 Oktober 2018, 06 00 – 07 00 Uhr, Bahnhof Bülach, Flyeraktion zur Selbstbestimmungsinitiative.
Montag, 29 Oktober 2018 18 30 –20 30 Uhr, Bahnhof Enge, Zürich, Flyeraktion zur Selbstbestimmungsinitiative.
Samstag, 17 November 2018, 10 00 –12 00 Uhr, Stadtplatz, Kloten, Flyeraktion zur Selbstbestimmungsinitiative.
Junge SVP Kanton Zürich/ Oberland-See
Samstag, 3 November 2018, ab 10 30 Uhr, Pavillon Emdwis, Neuhofstrasse 11–7, Lindau, Brunch zur Selbstbestimmungsinitia-
tive mit Nationalrat Gregor Rutz (SVP) für Mitglieder der JSVP ZH. Unkostenbeitrag von CHF 10/Person. Platzzahl beschränkt. Anmeldungen an staubli@jsvp-zh.ch
Stadt Zürich
Dienstag, 13 November 2018, 10 15 –11 45 Uhr, Allgemeine Berufsschule Zürich, Ausstellungsstrasse 44 , Zürich, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative u. a. mit Kantonsrat Hans-Peter Amrein (SVP).
Dienstag, 13 November 2018, 12 30 –13 45 Uhr, Liceo Artistico, Parkring 30, Zürich, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative u.a. mit Kantonsrat Hans-Peter Amrein (SVP).
Stadt Zürich/Kreis 7 und 8
Dienstag, 6 November 2018 19 00 –22 00 Uhr, Konferenzraum Privatklinik Bethanien, Toblerstrasse 51, Zürich, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative mit Valentin Landmann (SVP) und Ständerat Daniel Jositsch (SP). Anschliessend Apéro.
Stadt Zürich/Kreis 10
Samstag, 3 November 2018 10 30 –12 00 Uhr, Kappenbühl, Zürich, Standaktion zur Selbstbestimmungsinitiative.
Samstag, 17 November 2018, 10 30 –12 00 Uhr, Kappenbühl, Zürich, Standaktion zur Selbstbestimmungsinitiative.
Kanton Schwyz Freitag, 2 November 2018, 20 00 Uhr (Türöffnung 19 30 Uhr), im Monséjour, Küssnacht am Rigi, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative mit Nationalrat Roger Köppel (SVP), Ständerat Peter Föhn (SVP), Kantonsrätin Marlene Müller (FDP) und Nationalrat Fabian Molina (SP).
VERANSTALTUNGEN ZU DEN KANTONS- UND REGIERUNGSRATSWAHLEN 2019
Samstag, 10 November 2018 08 30 –11 45 Uhr (ab 08 00 Uhr Kaffee und Gipfeli), Restaurant zum Doktorhaus, Wallisellen, Kandidatentagung Kantonsratswahlen 2019 Anmeldung an sekretariat@svp-zuerich.ch.
Samstag, 15 Dezember 2018, 09 00 –12 00 Uhr (ab 08 30 Uhr Kaffee und Gipfeli), Restaurant Rössli, Illnau, Programmtagung für Kandidaten, Sektionspräsidenten, Bezirksparteipräsidenten und Wahlkommissionen.
Anmeldung an sekretariat@svp-zuerich.ch.
Kontradiktorische Podiumsveranstaltung
Mittwoch, 7. November 2018
Ort: Saal im Restaurant Hecht (1. Stock) Dübendorf, Bahnhofstrasse 28
Apéro: ab 19.00 Uhr Willkommens-Apéro
Podium: 19.30 Uhr
Moderation: Benjamin Rothschild Chefredaktor Glattaler / stv. Chefredaktor ZO
Volksinitiative Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)
Pro: Thomas Matter, SVP Nationalrat
Christoph Mörgeli, SVP alt Nationalrat
Contra: Mattea Meyer, SP Nationalrätin
Leandra Columberg, SP
Sie sind herzlich willkommen! Eine öffentliche Veranstaltung der SVP & SP Dübendorf. svp-duebendorf.ch