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Der Züricher Bote Nr. 41

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OEL HAURI

WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND

PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

JA zur Schweiz am 25. November!

Die Schweiz ist ein wunderbares, erfolgreiches Land. Doch warum geht es uns so gut? Woher kommen der Wohlstand, die Zufriedenheit der Menschen, ihr Vertrauen in unseren Staat? Die Antwort ist: Bei uns bestimmen die Bürger, was gilt. Der Staat bestimmt nicht über uns. Der Staat, das sind wir, die Bürger.

Mit der Selbstbestimmungsinitiative kommt die wichtigste politische Frage überhaupt aufs Tapet: Wer macht in der Schweiz die Gesetze? Und damit: Wer regiert in der Schweiz? Die Initiative gibt darauf eine klare Antwort: das Schweizervolk und die Kantone. Sie sind der oberste Souverän.

Weil die Bürger aber nicht immer so abgestimmt haben, wie der Bundesrat und das Parlament es wollten, haben das Bundesgericht, das Parlament, der Bundesrat und die Verwaltung den Vorrang des internationalen Rechts gegenüber unserer Verfassung eingeführt. Der Vorrang des internationalen Rechts hat sich als die wirksamste Rechtfertigung erwiesen, um missliebige Volksentscheide nicht umsetzen zu müssen. Die Mitsprache des Volkes passt den Politikern nicht, sie passt der Verwaltung nicht, und sie passt den Richtern nicht. Mit dem internationalen Recht kann das Volk in die Schranken gewiesen werden. Masseneinwanderungsinitiative nicht umgesetzt Mit der Begründung des Vorrangs des internationalen Rechts haben Bundesrat und Parlament die Masseneinwanderungsinitiative nicht umgesetzt und aus der Begrenzung der Zuwanderung eine Einladung zur Einwanderung auch für ausländische Arbeitslose gemacht. Das Bundesgericht hat zudem im Fall eines Ausländers, der nach schweizerischem Gesetz kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz mehr hatte, entschieden, er könne gestützt auf das «vorherrschende europäische Rechtsverständnis» in der Schweiz bleiben, weil er bereits seit zehn Jahren hier ist. «Vorherr­

schendes europäisches Rechtsverständnis» statt die vom Volk beschlossene eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung, das ist der Zustand der Demokratie in der Schweiz im Herbst 2018.

Ausschaffungsinitiative nicht richtig umgesetzt

Auch die Ausschaffungsinitiative wurde mit der Begründung des Vorrangs des internationalen Rechts nicht richtig umgesetzt. Ein deutscher rückfallgefährdeter Schläger kann nicht nach Deutschland ausgeschafft werden, weil er sich auf die Personenfreizügigkeit beruft und das mehrmalige Verprügeln von Menschen auf der Strasse gemäss den Richtern der EU keine derart grosse Gefahr für die öffentliche Ordnung ist, dass jemand in einen anderen EUStaat ausgewiesen werden darf. Und die Verwahrungsinitiative hat das Parlament nur in verwässerter Form umgesetzt, weil die Drohung im Raum stand, die Richter in Strassburg könnten die Schweiz wegen einer Menschenrechtsverletzung verurteilen. Die vom Volk beschlossene lebenslange Verwahrung gefährlicher Straftäter wird damit kaum jemals ausgesprochen.

Verfassungswidriger UNO -Migrationspakt

Unsere Verfassung wird nicht mehr als oberstes Gesetz angesehen, sondern nur noch als unverbindliche Empfehlung. Das ist eine Verluderung des Rechtsstaates – auf den sich die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative so gern berufen. Mit dieser Haltung zur Verfassung unterschreibt der Bundesrat den UNO ­Migrationspakt. Dieser Pakt will die Migration nicht einfach regeln, er will sie erklärtermassen erleichtern. In den Medien, in den Schulen und durch kulturelle Anlässe soll eine positive Sichtweise zur Migration gefördert werden. Die UNO will unser Denken steu­

ern. Der Pakt bereitet eine weltweite totale Personenfreizügigkeit vor. Seine ideologische Grundlage ist ein universelles Menschenrecht auf Niederlassungsfreiheit.

In unserer Verfassung steht jedoch das Gegenteil: eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung. Doch das kümmert den Bundesrat und die Verwaltung nicht. Der Bundesrat will mit der Unterzeichnung den Standort Genf als «Zentrum der globalen Migrationsgouvernanz» stärken. Cui bono, wem nützt es? Das «Zentrum der globalen Migrationsgouvernanz» nützt den Schweizer Beamten und Aussenpolitikern, die dort ihre ausländischen Amtskollegen treffen und sich auf dem internationalen Parkett produzieren können. Die Menschen, die im Alltag mit den Folgen einer unkontrollierten Zuwanderung leben müssen, haben nichts davon – ausser, dass sie die «globale Migrationsgouvernanz» berappen müssen.

Das Stimmrecht zurückholen Es ist jetzt an der Zeit, wieder Ordnung herzustellen. Wir müssen mit der Selbstbestimmungsinitiative die direkte Demokratie verteidigen. Wir müssen unser Stimmrecht zurückholen, die Entmachtung der Stimmbürger rückgängig machen. Es ist nicht die SVP die mit der Selbstbestimmungsinitiative die Ordnung auf den Kopf stellt. Noch 2010 hat der Bundesrat bestätigt, «dass völkerrechtswidrige Verfassungsbestimmungen umzusetzen sind» (Das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht, Bericht des Bundesrates vom 5. März 2010). 2012 hat er in der Botschaft zur Masseneinwanderungsinitiative geschrieben, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen im Fall der Annahme der Initiative nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr angewendet werde (Botschaft zur Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»

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vom 7. Dezember 2012); er hat also gesagt, dass die Verfassung dem internationalen Recht vorgeht. Und im Staatsrechtslehrbuch von Häfelin/Haller, während Jahrzehnten die «Bibel» des Staatsrechts, hiess es früher: «Ihr [der Bundesverfassung] gebührt der Vorrang gegenüber den

Staatsverträgen.» Die Selbstbestimmungsinitiative lehnt die Bestimmungen des Völkerrechts fast wörtlich an diese Grundsätze an: «Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.»

EINLADUNG zur Delegiertenversammlung vom Dienstag, 16. Oktober 2018, 20:00 Uhr Mehrzweckgebäude Neerach, Riedterstrasse 1, 8173 Neerach

Vorprogramm (ab 19.15 Uhr, Türöffnung 18.45 Uhr)

- Musikalischer Auftakt durch den Musikverein Neerach unter der Leitung von Dirigentin Karin Schütz - Begrüssung durch Karl-Heinz Meyer, Gemeinderat und Finanzvorstand (SVP, Neerach)

Traktanden

1. Begrüssung / Standortbestimmung KR Konrad Langhart Parteipräsident

2. Volksabstimmung vom 25. November 2018 – Eine Weichenstellung! Information: NR Gregor Rutz (SVP, Zürich)

3. Parteiprogramm 2019 – 2023 Information und Genehmigung: aNR Christoph Mörgeli (SVP, Stäfa)

4. Eidgenössische Vorlagen vom 25. November 2018 Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) Information und Parolenfassung: NR Mauro Tuena (SVP, Zürich) Volksinitiative vom 23. März 2016 «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» Information und Parolenfassung: KR Martin Haab (SVP, Mettmenstetten)

5. Kantonale Vorlage vom 10. Februar 2019 Referendum zum Wassergesetz Information und Parolenfassung: KR Martin Hübscher (SVP, Wiesendangen)

6. Die Bedeutung der Wahlen für den Kanton Zürich Information durch den Wahlkampf-Leiter: NR Alfred Heer (SVP, Zürich)

7. Varia

Hans-Ueli Vogt Nationalrat SVP Zürich

Bestattung des Bundesstaates

Die Jungfreisinnigen haben die Nein-Parole zur Selbstbestimmungsinitiative beschlossen. Sie folgten damit einem Referenten des Branchenverbands Swissmem. Die Selbstbestimmungsinitiative führe zu «Abschottung» und sei ein «Job-Killer». Swissmem hat schon bei der EWR-Abstimmung vor Abschottung und Arbeitsplatzverlusten gewarnt. Und Christoph Blocher als Rattenfänger karikiert, der das Volk in den Abgrund führt. Seither sind die Exporte stetig gewachsen, und die EU ist in Massen in unser Land eingewandert.

Die Idee des Bundesstaates von 1848 bestand darin, dass die Bundesverfassung oberste Rechtsquelle bildete. Die Freisinnigen hatten genug von den ständigen ausländischen Einmischungsversuchen in die inneren Angelegenheiten der Schweiz. Ihre besten Köpfe –Jonas Furrer, Alfred Escher, Ulrich Ochsenbein oder Henri Druey –wandten sich scharf gegen Übergriffe von «internationalem Recht» auf unsere eigene Rechtsordnung. Deshalb forderten sie als wichtigste Grundlage für Freiheit, Sicherheit, Wohlstand und Frieden in ihrer freisinnigen Bundesverfassung die «Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes» und den «Schutz der Rechte der Eidgenossen».

Beide noch immer geltenden Zwecke unseres Landes sind 2012 durch ein Bundesgerichtsurteil zertrümmert worden. Heute stellt die Schweiz als einziges Land der Welt das internationale Recht über die eigene Bundesverfassung. Ausländisches Recht bricht seither direktdemokratische Entscheide von Volk und Ständen. Heute betätigen sich die Eliten von FDP und Jungfreisinnigen als aktive Sterbehelfer unseres unabhängigen Bundesstaates und unserer demokratischen Volksrechte. Sie haben sich von ihrer eigenen Gründung verabschiedet.

Gerade die Jungliberalen müssen sich bei ihrem Nein zur Selbstbestimmungsinitiative bewusst sein, dass sie schon einmal mit undemokratischem Gedankengut sympathisiert haben. Unter unverhohlenem Schielen auf das Ausland verlangten sie in den dreissiger Jahren eine Beschränkung der Volksrechte unter Stärkung der Regierung durch Ausbau von deren Verordnungsgewalt, ja sogar einen «Diktaturparagrafen für Notzeiten». Jungliberale sprachen von einem «neuen Führertypus» auf dem «Boden der Kameradschaft aller Volksgenossen». Selbstverständlich dürfen Jungparteien Fehler machen. Nur sollten diese nicht ein ganzes Volk in die Knechtschaft führen.

Putins Richter

Es ist schon unglaublich, mit welcher Geringschätzung und automatisierten Herablassung die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative über den Schweizer Rechtsstaat herziehen.

Nun bin ich ja selber weit davon entfernt, den Rechtsstaat und seine juristischen Anwender zu überhöhen. Staatsrechtler, Richter sind Menschen, und ihr Gewerbe ist wie alles Menschliche fehlerbehaftet und irrtumsanfällig.

An der Uni studierte ich einen der brillantesten Staatsrechtler und Verfassungsjuristen seiner Zeit, den Deutschen Carl Schmitt.

Seine abgründige, windungsreiche Laufbahn öffnete mir die Augen dafür, dass der Selbstanspruch vieler Juristen, sie würden eine über der Zeit und der Politik stehende wissenschaftliche Neutralitätsposition besetzen, eine Selbsttäuschung, eine selbstschmeichlerische Irreführung ist.

Die Juristerei schützt vor Irrtümern nicht Wie viele seiner Kollegen diente Schmitt ebenso loyal zuerst einer Monarchie, dann einer Republik, schliesslich einer mörderischen Diktatur und am Ende versuchte er, einigermassen vergeblich, wieder in einer Demokratie Fuss zu fassen. Für jedes Regime lieferte er die passende Begründung. Er war nicht der Einzige. Viele seiner Berufskollegen waren politische Opportunisten weit jenseits der Schmerzgrenze.

Die Juristerei, wie genial auch immer sie praktiziert wird, schützt vor Irrtümern und im Falle von Schmitt auch

vor Verbrechen, vor schweren intellektuellen Menschenrechtsverletzungen nicht. Wenn Juristen behaupten, sie seien die unverzichtbaren Hüter von Rechtsstaat und Menschenrechten, dann muss man sich nur die Vita des ursprünglichen Starjuristen Schmitt anschauen, um zu erkennen, wie hohl dieser Wahrheits­ und Überlegenheitsanspruch ist.

Damit ist nun aber keineswegs gesagt, dass alle Staatsrechtler und Verfassungsjuristen notwendigerweise politische Gefährder und Geisterfahrer seien, aber sie sind eben Menschen mit allen Fehlern; man kann nicht auf sie allein und man kann schon gar nicht letztinstanzlich exklusiv auf sie vertrauen, wenn es darum geht, Freiheit, Gewaltenteilung und Menschenrechte abzusichern.

Der Rechtsstaat kann nicht einer spezifischen Klasse von wie auch immer intelligenten Berufsleuten anvertraut werden. Das wussten die Gründer und Weiterentwickler der schweizerischen Bundesverfassung. Sie schufen einen Rechtsstaat, dessen letzte Verfassungshüter nicht die Richter sind oder die Politiker, sondern die Bürgerinnen und Bürger in der direkten Demokratie.

Die Verfassungsväter waren nicht so naiv anzunehmen, dass sich die Bürger niemals irren würden. Aber sie gingen von der lebenspraktisch klugen Annahme aus, dass die Bürgerinnen und Bürger in einer möglichst weit ausgebauten direkten Demokratie nicht gegen ihre Freiheit und ihre Interessen handeln. Der freie Bürger, soweit ihre Vermutung, wird keine Verfassungsartikel, keine Gesetze und keine Richter zulassen, die sich gegen seine Belange

KOMITEE «JA ZU FAIRPLAY IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHT»

und sein Streben nach dem Glück wenden.

Die demokratische Reife der Stimmenden

Die Schweizer Bundesstaatserfinder hatten recht. In unserer Geschichte hat sich das Volk, haben sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit einer grossen demokratischen Reife als verlässliche Garanten des Rechtsstaats, der Gewaltenteilung, des Minderheitenschutzes und der bürgerlichen Freiheitsrechte erwiesen. Rechtsstaat bedeutet, dass sich alle ans Recht halten, und was Recht ist, bestimmen Volk und Stände. Die direkte Demokratie ist deshalb kein Gegensatz, sondern die Grundlage des Rechtsstaats in der Schweiz.

Die Gegner der Selbstbestimmung behaupten das Gegenteil. Sie beklagen, übrigens ohne auch nur ein Beispiel zu nennen, die Schweiz sei für sich genommen unfähig, den Rechtsstaat aufrechtzuerhalten. Es brauche dafür zwingend, als übergeordnete Instanz, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Die Selbstbestimmungsgegner erwecken den Anschein, dass die Menschenrechte in der Schweiz gefährdet wären, wenn sich unser Land nicht der Hoheit, dem Urteil der Strassburger Richter unterstellte.

Es ist erstaunlich, wie viele Schweizer Juristen und Richter, sogar Bundesrichter, sich diesen geschichtsblinden Unsinn zu eigen machen. In Strassburg sitzen Richter, die von Russlands Präsidenten Wladimir Putin, dem türkischen Autokraten Recep Erdogan und von Ungarn EU ­Schreck Viktor Orban ernannt worden sind. Sie sollen besser

wissen, wie man Menschen­ und Freiheitsrechte für die Schweiz anwendet, als die Schweizer Bürger und die von ihnen gewählten und kontrollierten Richter?

Opfer eines berufsspezifischen Tunnelblicks Wie kommen die Gegner der Selbstbestimmung auf den weltfremden Gedanken, Richter aus Andorra, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Albanien, Montenegro oder dem Freibeuter­Paradies Monaco seien mit den hiesigen menschenrechtlichen Verhältnissen besser vertraut als die Bürgerinnen und Bürger dieses Staates, die seit über 150 Jahren selbst in schlimmsten Stürmen den demokratischen Rechtsstaat und die bürgerlichen Freiheitsrechte verteidigt haben?

Die Kritiker des schweizerischen Rechtsstaats, die Kritiker der direkten Demokratie, die Gegner der bürgerlichen Selbstbestimmung nehmen für sich eine höhere staatspolitische Weisheit und demokratische Reife in Anspruch. Die selbstquälerischen Schweizer Juristen, die den Richtern von Putin und Erdogan mehr trauen als der Schweiz, sind Opfer eines berufsspezifischen Tunnelblicks. Sie halten sich für einen Überstaat im Staat. Sie überschätzen sich.

Die Geschichte hat es gezeigt: Demokratie und Menschenrechte sind bei den Schweizer Bürgern besser aufgehoben als bei den vermeintlich brillantesten Juristen und den ihnen zugewandten Politikern, die sich über die lästigen Bürger stellen wollen. Der Versuch, die Demokratie im Namen des Rechtsstaats auszuhebeln, hat noch immer in der Diktatur geendet.

Das Editorial aus der Weltwoche.

Sozialversicherungsmissbrauch schadet allen ehrlichen Versicherten

Die Schweizer Sozialversicherungen unterstützen gezielt jene Menschen, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Missbrauchsfälle sind zwar selten, sie sind aber teuer und schaden dem Ansehen der Sozialwerke. Nötig sind dann, als letztes Mittel, verdeckte Beobachtungen. Dazu braucht es eine gesetzliche Grundlage.

Der Bundesrat zeigte an seiner Medienkonferenz in Bern auf, dass die Sozialversicherungen in der Schweiz sehr gut funktionieren.

Ansprüche auf allfällige Leistungen können in den meisten Fällen problemlos abgeklärt werden. Trotzdem kommt es in seltenen Fällen zu Missbrauch, und Versicherungsleistungen werden zu Unrecht bezogen. Um solche Missbräuche zu verhindern, sind als ultimatives Instrument verdeckte Beobachtungen notwendig.

Gemäss Bundesrat regeln die Änderungen des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) nun allfällige Beobachtungen und schaffen so für die Sozialversicherungen eine rechtliche Grundlage.

Gleichzeitig schützt das angepasste Gesetz die Versicherten, indem es notwendige Grenzen für verdeckte Beobachtungen setzt.

Klarheit dank Gesetzesartikel

Die Änderung des Bundesgesetzes definiert eindeutig, wann und wie Observationen möglich sind. Damit ist in Zukunft klar, was erlaubt ist und was nicht.

Zur Aufdeckung von Missbrauch sind Observationen das letzte Mittel, die Hürden für deren Einsatz sind bewusst sehr hoch angesetzt. In jedem Fall braucht es einen gut begründeten Anfangsverdacht, der auch vor dem Bundesgericht Bestand hätte.

Von der Änderung des Sozialversicherungsrechts profitieren alle Versicherten. Der Missbrauch von Sozialversicherungen betrifft uns alle – Arbeitnehmende und Arbeitgeber sowie alle

Steuerzahlenden. Werden Leistungen missbräuchlich bezogen, zahlen alle in Form von höheren Prämien und höheren Steuern.

Das Mittel der Observation hat sich bewährt, um Sozialmissbrauch effektiv zu bekämpfen. Die zur Abstimmung stehende Gesetzesvorlage regelt die

bewährte Praxis, schafft Rechtssicherheit und Transparenz – und sie wirkt präventiv gegen Sozialmissbrauch.

VON

FALSCHSPIELERN, TRICKSERN UND SCHUMMLERN

Die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative behaupten Dinge, die total abstrus und absurd sind. Zum Beispiel Economiesuisse, die zuerst erzählt hat, es müssten bei Annahme dieser Initiative 600 völkerrechtliche Verträge überprüft werden. Inzwischen behauptet der Wirtschaftsverband noch, es seien 600 Verträge «gefährdet». Damit sagt Economiesuisse nichts anderes, als dass es gewissermassen eine Frechheit darstellt, wenn das Volk in Zukunft einen dieser 600 Verträge infrage stellt. Aber genau dazu ist die direkte Demokratie da. Mit ihrer Haltung tut Economiesuisse nichts anderes, als sich von der direkten Demokratie zu verabschieden.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga sagt im «Tages­Anzeiger» zur Selbstbestimmungsinitiative: «Die Initiative kann jeden internationalen Vertrag

treffen, den wir abgeschlossen haben.» Diese Aussage ist geradezu ungeheuerlich. Damit will unsere Justizministerin erreichen, dass in Zukunft Volk und Stände als oberster Souverän keine Verträge mehr ändern dürfen, die sich aus Sicht der Mehrheit als ungenügend, falsch oder fehlerhaft erwiesen haben. Genau dies ist aber die Natur der direkten Demokratie. Die Aussage von Bundesrätin Sommaruga ist der Beweis, dass sie die direkte Demokratie am liebsten abschaffen möchte.

Die Kampagnenleiterin der sogenannten «Operation Libero», Laura Zimmermann, schreibt, die Selbstbestimmungsinitiative sei – halten Sie sich fest – «undemokratisch» und «rüttle an den Fundamenten unseres demokratischen Rechtsstaates». Ausgerechnet jene Initiative, welche die direkte Demokratie wiederherstellen will, nachdem mehrere Volksinitiativen vom Parlament und von gewissen Richtern nicht mehr umgesetzt worden sind – mit dem Verweis auf internationales, meist undemokratisch zustande gekommenes Recht – soll undemokratisch sein. Das Gegenteil ist

der Fall. Wie viel Lug und Trug sind eigentlich erlaubt?

Philipp Müller von der FDP tritt schön vereint neben der linken SPFrau Nadine Masshardt auf, nämlich in einem «Nein­Bündnis gegen die Selbstbestimmungsinitiative».

Sie sprechen scheinheilig vom «Fundament unseres demokratischen Rechtsstaates». Es ist exakt derselbe Philipp Müller, der mit seinem Parteikollegen Kurt Fluri dafür gesorgt hat, dass der Verfassungsartikel über die Masseneinwanderung mit keinem Wort umgesetzt wurde. Philipp Müller war einer der Drahtzieher, als das erste Mal in der Geschichte ein vom Souverän beschlossener Verfassungsartikel einfach ignoriert wurde. Philipp Müller ist wirklich der Letzte, der sich als Bewahrer des demokratischen Rechtsstaates aufspielen darf. Hören Sie nicht auf all diese Falschspieler, Trickser und Schummler. Stehen Sie ein für die direkte Demokratie. Stimmen Sie am 25. November Ja zur Selbstbestimmungsinitiative!

Aus: In den Sümpfen von Bern www.thomasmatter.ch

Thomas Matter Nationalrat

KLIMAZIELE UND ENERGIEPOLITIK IM FOKUS

Die Gesellschaft überschätzt sich selber

In diesen Tagen fordert die internationale Energieagentur (IEA) die Schweiz auf, energiepolitisch am Ball zu bleiben. Zugleich soll bezüglich der Klimaerwärmung eine Reduktion um ein halbes Grad auf 1,5 °C erreicht werden. Hier zeigt sich, dass sich die verwöhnte moderne Gesellschaft fast heuchlerisch überschätzt.

RoMü. Wir haben einen warmen und trockenen Sommer hinter uns. Sonnige Ferientage und keine längeren Niederschlagsperioden prägten unseren Alltag. Dieses Wetter mit allen seinen positiven Vorzügen – trotz negativen Nebenwirkungen wie der Trockenheit –wurde von einem Grossteil der Gesellschaft durchaus geschätzt und geduldet, da man für das Baden für einmal nicht in den Süden fliegen oder reisen musste.

Dies ganz nach dem Grundsatz: «Das schöne Wetter verleidet einem weniger schnell als schlechtes Wetter.» Doch gleichzeitig beklagen wir den damit verbundenen Klimawandel und wollen alles daran setzen, um diesen mit kühleren Sommern wieder etwas zu stoppen. Wird es vielleicht 2019 einen eher nassen und etwas kühleren Sommer geben, so reisen dann wieder viele der klimaklagenden Menschen Richtung Süden, um den schönen, warmen und trockenen Sommer zu suchen. Es ist aber auch schon etwas absurd oder gar

paradox, wenn man die völlig widersprüchlichen Meldungen der letzten Tage etwas zusammenfasst. So wissen wir, dass in 10 Jahren doppelt so viele Flugzeuge am Himmel sind und sich die Fluggastzahlen vervielfachen werden. Gleichzeitig beklagen wir scheinheilig, dass zu viel und zu billig geflogen wird.

Zugleich vermeldet die inländische Wirtschaft, dass in der Schweiz der Energiebedarf erfreulicherweise stagniert. Man vergisst aber, dass wir alle energieintensiven Wirtschaftsbereiche ins Ausland verlagert haben. So beziehen wir den Stahl, das Blech, das Glas, viele Holzschnittwaren und ­Produkte sowie andere mit viel Energie gewonnenen und verarbeiteten Rohstoffe aus dem Ausland. Zugleich redet man uns ein, dass dem Globus bezüglich der Klimaerwärmung Unheil droht, wenn wir den Gürtel nicht enger schnallen. Gleichzeitig fordert die internationale Energieagentur die Schweiz auf, weiterhin die erneuerbaren Ener­

Während wir nachhaltige Energieträger massiv fördern, fahren wir mit der Wasserkraft den nachhaltigsten Energieträger massiv herunter.

STEUERVORLAGE 17

Volle Kraft für wirtschafts- und gewerbefreundliche Vorlage

Obschon der eidgenössische «Steuervorlage-AHV-Kuhhandel» alles andere als im Trockenen ist, hat sich der Wirtschaftskanton Zürich mit der allfälligen Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) bereits heute zu befassen. Die SVP-Kantonsratsfraktion nimmt den von Finanzdirektor Ernst Stocker vorgelegten Entwurf der Steuervorlage 17 vorerst positiv zur Kenntnis. Sie wird sich in der parlamentarischen Debatte für eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung stark machen.

Martin Hübscher Kantonsrat Fraktionspräsident SVP Wiesendangen

Mit Befremden hat die SVP­Fraktion des Zürcher Kantonsrats vom Kuhhandel zwischen der SP und der FDP in Bundesbern Kenntnis genommen. Das Päckli verletzt die Einheit der Materie, bietet keine Lösungsansätze, ist reine Augenwischerei und enthält Maximalforderungen der Linken. Während die bürgerlichen Zürcher Vertreter der SVP standhaft geblieben sind, ist die Mehrheit des Zürcher Freisinns in Bern bis zum Hals ins linke Fahrwasser geraten.

Erst die mögliche nationale Volksabstimmung Zur Bundesvorlage der SV17 haben bereits mehrere Gruppierungen das Referendum ergriffen. Es ist somit derzeit noch offen, ob die Steuervorlage 17 auf nationaler Ebene vor dem Stimmvolk Bestand haben wird. Ungeachtet dessen wird die SVP­Kantonsratsfraktion die kantonale Umsetzungsvorlage vorberaten. Sofern die Bundesvorlage vor dem Souverän Bestand hat, muss unser Wirtschaftskanton Zürich per 1.1.2020 Rechtssicherheit bezüglich der zukünftigen Besteuerung schaffen.

gieträger zu fördern. Dies ist aber nur möglich, wenn wir die abgabepflichtigen Energieträger auch intensiv nutzen, um diese Förderkassen mit den Abgaben zu füllen. Der Weltklimarat sieht die Gesellschaft nun in der Pflicht, mit ihrem Verhalten dafür zu sorgen, dass durch die Einschränkung der Nutzung von fossilen Energieträgern die Klimaerwärmung statt um 2 nur um 1,5 °C ansteigen soll.

Dies vor dem Hintergrund, dass der globale Wohlstand steigt und sich grosse Teile der Weltbevölkerung ein angenehmeres Leben mit höherem Energiebedarf wünschen und teilweise auch ermöglichen. Der internationale Währungsfonds sieht zugleich düstere Wolken am aufziehenden Wirtschaftshimmel, weil das Wirtschaftswachstum etwas ins Stocken gerät. Die Konsumfreudigkeit – verbunden mit der Abhängigkeit vom Energiebedarf – wächst nicht mehr im gleichen Ausmass wie bisher. Mehr Wachstum bedeutet aber auch, dass man mehr Rohstoffe und Energie benötigt, um dieses Wachstum am Leben und die Bevölkerung bei guter Laune zu erhalten.

Gleichzeitig schlägt auch die inländische Energie­ und Umweltpolitik ihre Saltos. Wer heute seinen Kachel­ und Schwedenofen, das Cheminée oder den Kochherd mit dem nachwachsenden CO2­neutralen Holz einfeuert und sich somit nachhaltig verhält, ist bereits ein kleiner Umweltsünder und sollte besser darauf verzichten. Gleichzeitig legt die IEA der Schweiz nahe, verstärkt auf erneuerbare Energieträger zu setzen. Dabei liegt beispielsweise der Einsatz von dem in der Schweiz reichlich

ABSTIMMUNG VOM 25. NOVEMBER

Folgen der Förderungspolitik mit Querfinanzierung

Gerade bezüglich der Förderung von nachhaltiger Energie zeigt sich, wie widersprüchlich die Politik und das Verhalten der Gesellschaft ist. Das Stromland Schweiz mitten im Wasserschloss Europas wird Opfer der eigenen Energieproduktion, indem die Wasserkraft buchstäblich als Folge der Schweizer und vor allem auch deutschen Förderpolitik an die Wand gefahren wird, was mit den Produktionszahlen von 2016 und 2017 belegt werden kann. 2016 sind in der Schweiz mit 512,363 Mio. Franken die Produktion von 2 637 339 803 kW/h Strom mit 19 Rappen je kW/h gefördert worden. 2017 wurden bereits 577,316 Mio. Franken (+12,7 Prozent) für die Förderung von 3 001 784 562 kW/h (+11,4 Prozent) elektrischer Energie aus dem KEVTopf eingesetzt. Diese damit geförderte Strommenge entspricht einem Anteil am Gesamtverbrauch von 4,77 Prozent. Diese Stromproduktion reichte 2017 aber nicht einmal aus, um den Bedarf der Bahnen (3149 GW/h) zu decken. Die Netto­Stromproduktion aus der Wasserkraft nahm gleichzeitig innert Jahresfrist um 1,978 GW/h oder um 65,9 Prozent des KEV­geförderten Stroms ab, während gleichzeitig die Nettostromimporte von 795 auf 6616 GW/h um mehr als das Achtfache sehr markant angestiegen sind.

nachwachsendem Holz als Bau­ und Energierohstoff nahe. Doch gleichzeitig scheiden wir immer mehr Waldgebiete als Urwälder aus, fördern Totholz und schränken die Energie­ und Rohstoffnutzung von Holz mit weiteren Massnahmen ein.

Klimawandel als Regel Den Klimawandel hat es auf dem Globus ungeachtet der Menschheit schon immer gegeben. So lassen sich bei uns Haifischzähne im Quarzsand finden, welche einst von einem Meer zeugen. Zugleich gibt es viele ehemalige Gletschermoränen, welche uns an die letzte Eiszeit erinnern. Doch auch in den überschaubaren letzten 2500 Jahren hat sich das Klima stetig verändert. Es gibt auch markan­

te Beispiele, wo Umweltkatastrophen das Klima massgeblich verändert haben. Nach dem Ausbruch des indonesischen Vulkans Tambora im April 1815 kam es global zu einem Temperaturstutz, welcher auch bei uns zu Hungerjahren (1816 und folgende) führte. Während der Römerzeit waren viele der Alpenpässe wegen des ausbleibenden Schnees begehbar, was die römischen Besetzer nördlich der Alpen nutzten, um viele südländische Pflanzen und Früchte bei uns erfolgreich zu kultivieren. Energie lässt sich global nur sparen, wenn die Menschen auf dem Globus auf jede weitere Entwicklung verzichten. Energie ungeachtet deren Herkunft lässt sich nur einsparen, wenn wir sie wieder durch Muskelkraft ersetzen.

Für Freiheit und Unabhängigkeit

Klarheit schaffen

Die SVP­Kantonsratsfraktion wertet die nun vorliegende kantonale Vorlage grundsätzlich als positiv: Sie trägt zweifelsohne die bedachte und klar bürgerliche Handschrift von SVP­Finanzdirektor Ernst Stocker.

Auch das von Regierungsrat Stocker angeschlagene hohe Tempo zur Umsetzung wird begrüsst. Rasche Klarheit zur kantonalen Vorlage ist im Interesse sowohl der Städte und Gemeinden als auch der Wirtschaft und somit aller Zürcherinnen und Zürcher, deren Arbeitsplätze im Kanton erhalten werden müssen.

Wirtschaftskanton Zürich stärken

Die SVP Kantonsratsfraktion wird sich in der bevorstehenden Beratung mit aller Kraft für eine wirtschafts­ und gewerbefreundliche Vorlage einsetzen und – wo immer möglich und notwendig – Optimierungsanträge einbringen. Linken Aufweichungen wird die SVPFraktion entschieden entgegentreten und hofft dabei, dass der politische Kompass der Freisinnigen Zürcher Kantonsräte besser geeicht ist, als jener der FDP­Vertreter in Bundesbern. Wichtigstes Ziel ist und bleibt die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Zürich. Gleichzeitig ist die SVP des Kantons Zürich bestrebt, der Bevölkerung eine tragfähige und breit abgestützte bürgerliche Vorlage vorzulegen.

1291 war gemäss unserem Bundesbrief der Rütlischwur. Die Eidgenossen von Uri, Schwyz und Unterwalden schworen, sich gegenseitig zu unterstützen, für eine Zukunft in Freiheit einzustehen und keine fremden Richter zu akzeptieren.

Bis heute hat diese Formel ihre Gültigkeit. Die Schweiz ist seither gewachsen: 26 Kantone und Halbkantone mit rund 8,5 Millionen Einwohnern bilden unser Land. Regiert wird es vom Volk in einer direkten Demokratie. Diese

Staatsform gewährt das grösstmögliche Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger. Sie haben eine Verfassung beschlossen und die entsprechenden Gesetze verabschiedet. Die Schweiz ist bis heute eigenständig, neutral und frei.

Wir wollen kein fremdes Recht, keine fremden Richter In den letzten Jahren hört man immer mehr, dass das internationale Recht wichtig sei, sogar wichtiger als unser Schweizer Recht. Müssen wir das einfach akzeptieren? Wer hat die Kompetenz, so etwas zu sagen? Wissen wir, wer im Konfliktfall entscheidet? Wo ist das geregelt? Heute drohen wieder fremde Richter und die zwangsmässige Übernahme von fremdem Recht. Dabei ist das Volk gemäss Verfassung das höchste Organ in unserem Land.

Dieses Volk sind wir alle, Sie und ich. Unsere direkte Demokratie gibt uns die Chance, unser Recht mehr zu gewichten. Wenn wir es nicht tun, werden es andere für uns tun. Das haben die Eidgenossen vor 1291 erleben müssen, und ich hoffe, wir und unsere Kinder und Enkel müssen das nie erleben. Wir geben unser Stimmrecht nicht ab, und wir sind bereit, für unser Land und unser grösstes Recht, die Mitbestimmung, zu kämpfen. Das von uns demokratisch bestimmte Schweizer Recht soll vor dem internationalen Recht gelten. Wir wollen ein freies Land bleiben und weiter selber bestimmen, welche verbindlichen Regeln bei uns gelten und welche nicht. Daher ein überzeugtes JA zur Selbstbestimmungsinitiative vom 25. November!

SVP Bezirk Hinwil tritt mit drei bisherigen Kantonsräten an

Die SVP des Bezirks Hinwil hat die 11 Kandidierenden für die kommenden Kantonsratswahlen aus einer Auswahl von 15 Bewerbungen nominiert. Angeführt wird die Liste von den bisherigen Kantonsräten Daniel Wäfler und Elisabeth Pflugshaupt aus Gossau.

Auf dem dritten Listenplatz folgt der dannzumal bisherige Hinwiler Kantonsrat Roland Brändli, der im Januar 2019 für den zurücktretenden Peter Preisig nachrutschen wird. Auf den nächsten Listenplätzen folgen SVP­Bezirkspräsident Martin Suter, Rüti, und der Seegräbner Landwirt Jürg Guyer. Ab dem sechsten Listenplatz folgen der neu gewählte Wetziker Gemeinderat Timotheus Bruderer, der ehemalige Walder Gemeindepräsident Walter Honegger und die ausgebildete Gemeindeschreiberin Nicole Ward­Brändli, Hinwil. Die nächsten Plätze belegen Bäckerei­Unternehmer René Schweizer, Fischenthal, Hochbauzeichner / Theologiestudent Benjamin Stricker, Dürnten, sowie der Wetziker Sekundarlehrer und Gemeinderat Philipp Zopp. Die Kandidierenden sind im Alter von 22 bis 57 Jahren, der Altersdurchschnitt liegt bei 40 Jahren.

Die SVP des Bezirks Hinwil steigt zuversichtlich in das Wahljahr 2019. Im Bezirk gibt es ja mit Wetzikon eine einzige Parlamentsgemeinde, wo somit das gleiche Wahlverfahren (Proporz) wie bei den Kantonsratswahlen zur Anwendung gelangte.

Dort konnte die SVP bei den letzten

Gemeindewahlen einen zusätzlichen Sitz erringen, was die Zuversicht stärkt, den Wähleranteil auch im Bezirk weiter ausbauen zu können. Das Ziel ist

selbstverständlich, mindestens die vier SVP­Sitze halten zu können.

SESSIONSANLASS MIT DEN NATIONALRÄTEN HANS EGLOFF UND TONI BRUNNER

Die SVP Bezirk Dietikon zu Besuch im Haus der Freiheit

Am Samstagmorgen um 09.30 Uhr traf eine grosse Schar aus dem Limmattal im Haus der Freiheit in Ebnat-Kappel ein, wo der Hausherr, Nationalrat Toni Brunner, die Gäste zum traditionellen Sessionsapéro von Nationalrat Hans Egloff begrüssen durfte.

Die beiden Nationalräte berichteten abwechselnd über die verschiedensten Sessionsthemen: Im Zentrum stand dabei u.a. die Selbstbestimmungsinitiative, denn hier geht es um die Gretchenfrage: selbst­ oder fremdbestimmt.

Hackbraten und Kartoffelstock

Beim feinen Mittagessen mit «Hackbraten und Kartoffelstock» wurden die Gespräche noch intensiviert und sowohl NR Hans Egloff als auch NR Toni Brunner mischten sich unters Publi­

kum. Jetzt konnte man gut auf Du und Du seine eigenen Fragen noch beantwortet bekommen. Anschliessend wurde auf der Weide «Vicky», die Eringer Kampfkuh von NR Hans Egloff, begutachtet.

BEHÖRDENAUSFLUG DER SVP HOMBRECHTIKON

Abwasser:

Ein Thema, das geklärt werden muss

Einmal jährlich treffen sich die Hombrechtiker SVP-Mitglieder in den Behörden sowie der Ortsparteivorstand zum geselligen Beisammensein am Fraktionsausflug. In diesem Jahr stand die Besichtigung der Abwasserreinigungsanlage «Seewis» in Feldbach auf dem Programm.

SVP Hombrechtikon. Die komplexe Anlage reinigt das Abwasser in vier Stufen: mechanisch, biologisch, chemisch und durch Filtration. Die kompetenten Erläuterungen auf dem Rundgang lieferte Betriebsleiter René Bühler. Die SVP konnte sich vor Ort überzeugen, wie sinnvoll der Steuerfranken eingesetzt wird. Die Anwesenden zeigten sich beeindruckt über den weiten Weg vom Abwasser zum Trinkwasser. Betriebsleiter René Bühler ist seit 2000 im Nachbarkanton St. Gallen Mitglied des Kantonsrats. So lag es auf der Hand, dass er sich beim anschliessenden Apéro mit dem Hombrechtiker

Nachtrag: Zwei zusätzliche Sponsoren für SVP-Schiessen

Auf der letzte Woche im Zürcher Boten abgedruckten Sponsorenliste gingen zwei Sponsoren des SVP­Schiessens vergessen: Nationalrat Bruno Walliser sowie Alt-Nationalrat Hans Rutschmann. Auch sie haben je einen namhaften Beitrag geleistet, wofür sich die SVP Bezirk Bülach und die BettenseeSchützen herzlich bedanken!

SVP WIESENDANGEN

Die SVP serviert Fondue an der Chilbi in Wiesendangen

Fantastische Stimmung und feines Fondue im vollbesetzten «SVP­WaldhüsliZelt» anlässlich der Dorfchlibi am 6. und 7. Oktober 2018 in Wiesendangen. Viele fleissige Helferinnen und Helfer sorgten für einen reibungslosenAblauf. Auch Nationalrat Mauro Tuena und Kantonsratsfraktionspräsident Martin Hübscher servierten fleissig ein Fondue nach dem anderen.

Kantonsrat Tumasch Mischol zu kantonsübergreifenden Themen austauschte. Das kürzlich von der Stadt Rapperswil­Jona präsentierte Projekt «Stadttunnel Mitte» wird das Strassennetz innerhalb der Stadt erheblich entlasten, aber gleichzeitig Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen im Zürcher Oberland haben. Umgekehrt wird die Lückenschliessung der A53 zwischen Uster und Hinwil den Druck für ein Ausbauprojekt der A53 ab Jona Richtung Chur auf vier Spuren erhöhen.

Gemeinsamer Austausch als Ausklang Im weiteren haben sowohl Tumasch Mischol als auch René Bühler in ihren

Kantonen eine ähnliche Anfrage eingereicht, worin sie den Regierungsrat fragen, wie der Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen im Falle von schweizweit erhöhter terroristischer Bedrohungen und Aktionen über eine längere Zeit wirkungsvoll sichergestellt wird. Beim feinen Nachtessen in einem Hombrechtiker Restaurant, haben sich die Behördenmitglieder bis spät am Abend zu aktuellen lokalen politischen Themen, gleichermassen aber auch zu völlig anderen Themen ausgetauscht. Parteipräsident Stephan Gafner dankte den Anwesenden für ihr tägliches riesiges Engagement in den verschiedenen Behörden.

Die Delegation der SVP Bezirk Dietikon wurde im Haus der Freiheit von Toni Brunner (hinten) willkommen geheissen.
Nationalrat Hans Egloff mit seiner Eringer Kampfkuh «Vicky».
Die Kantonsratskandidaten der SVP Bezirk Hinwil: Philipp Zopp, Martin Suter, Elisabeth Pflugshaupt, Jürg Guyer, Timotheus Bruderer, René Schweizer, Daniel Wäfler, Walter Honegger, Benjamin Stricker, Roland Brändli (von links, auf dem Bild fehlt Nicole Ward-Brändli).

Weder historisch noch kulturell als solches bekannt

Aktuell wird wieder vermehrt die Frage gestellt, was zum Zürcher Weinland gehört. Auf einer Spurensuche zeigt sich, dass es für diese Region keinen historischen Hintergrund gibt. Eine klare Definition wird aber nötig werden, wenn das Weinland eine neue Förderregion im Rahmen der neuen Regionalpolitik von Bund und Kanton wird. RoMü. Sucht man nach einem exakt festgelegten Perimeter und Beschrieb für die Region Zürcher Weinland, so findet man diesen einzig im Zürcher Planungs­ und Baugesetz aus dem Jahre 1975, wo die Planungsregion Weinland (ZPW ) mit sämtlichen 24 Gemeinden des Bezirk Andelfingen sowie Altikon als Weinland definiert worden ist. In der Zwischenzeit hat Altikon in jene Regionalplanungsgruppe von Winterthur gewechselt, sodass die ZPW und somit die Region Weinland heute exakt mit dem Bezirk Andelfingen identisch ist.

«Das Zürcher Weinland hat bisher weder durch ein dichterisches oder historisches Werk, noch durch ein Heimatbuch oder ein Reisehandbuch eine in sich geschlossene Würdigung erfahren», schreibt Erwin Akeret im Vorwort des 1974 erschienenen Buches «Zürcher Weinland». Zugleich stellte der Historiker Hans Kläui fest, dass das Weinland zu keiner Zeit ein politischer Begriff war. «Die Bezeichnung deckte sich nie genau mit irgendwelchen Sprengeln herrschaftlicher, kirchlicher oder verwaltungsmässiger Art, ja, mit dem Namen wird nicht einmal auf eine besondere geografische Lage hingewiesen, wie das etwa beim Zürcher Oberland, dem Zürcher Unterland oder dem See der Fall ist», ist im erwähnten Band

festgehalten. Akeret betont aber auch, dass eine Begrenzung des Weinlandes von keiner offiziellen Stelle festgelegt oder in einer Landkarte festgehalten ist. Für ihn war aber der Weinbau massgebend, womit auch sämtliche Winterthurer Weinbaugemeinden Teil des Weinlandes sein sollten.

Akeret verweist aber auch auf die traditionellen regionalen Teile des Bezirk Andelfingen, welche geschichtlich einen Hintergrund haben. Der Begriff des Ausseramtes hat hingegen politischen Ursprung, indem er die äusseren Herrschaften der Grafschaft Kyburg und des späteren Staates Zürich bildete. Die Landschaft von Rheinau ist von der Rheinschlaufe und dem Kloster geformt.

Das Flaachtal wiederum ist klar als Teil des Weinlandes zwischen der Thur und dem Irchel definiert. Das Thurtal begründet Akeret mit der alten Landgrafschaft Thurgau, welche einst bis zur Thurmündung reichte und in die die Thuranstössergemeinden einbezogen sind. Auch das Stammertal kann sich auf geschichtliche Wurzeln berufen.

Im 20 . Jahrhundert etabliert Als 1853 die Rheinfallbahn­Gesellschaft gegründet und die Bahnlinie bereits 1857 eröffnet wurde, erhielt sie trotz Linienführung quer durch das Wein­

LESERBRIEF

Seilziehen um Selbstbestimmung

Zum Auftakt der Gegenkampagne gegen die SBI äusserte sich sich Philipp Müller, FDP, offenbar Sprecher der vereinigten Gegner, in einem Fernsehinterview vom 5. Oktober wie folgt: Er fragte, wo denn am EGMR die fremden Richter seien. Ich will es ihm gerne sagen: Sie kommen u.a. aus «so korruptionsfreien Demokratien» wie Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Georgien, Moldawien oder der Türkei. Die Strassburger Richter legen die EMRK immer extensiver und dynamischer aus und entscheiden, dass z.B. in der Schweiz Versicherungsbetrügern, Hausbesetzern, ausländischen Sozialhilfebetrügern, Drogenhändlern oder brutalen Schlägern unter dem Titel der Menschenrechte ein Bleiberecht inklusive Therapien zu gewähren sei. Unter dem selben Titel mischen sich diese «Rechtsgelehrten» in die Höhe unserer IV­Renten, Kostenübernahmen bei Geschlechtsumwandlungen, in Fragen des Fluglärms, der Abfallentsorgung oder des Umgangs mit streunenden Hunden ein. Der Alt­FDP­Präsident behauptete auch, die Schweiz hätte zwei Richterinnen in Strassburg. Stimmt nicht. Es ist eine einzige, – eine sehr linkslastige Basler Rechtsprofessorin ohne jegliche Gerichtspraxis namens Helen Keller, die fast 90 Prozent der Verurteilungen gegen ihr eigenes Land mitträgt. Ist sich Müller auch bewusst, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass es Urteile aus Strassburg nicht umsetzen wird, wenn sie dem deutschen Grundgesetz widersprechen? Weiss der FDP­Ständerat auch, das der EUGH es der EU untersagt hat, der EMRK beizutreten? Offensichtlich dulden die Justiz­Koryphäen in Luxemburg keine «Nebengötter». Auch in der EU herrscht ein mittelalterlicher Feudalismus weniger Auserwählter, die ihren Luxus auf dem Buckel einer rechtlosen Bevölkerung ausleben. Da mutet es wahrlich seltsam an, wenn wirtschaftsliberale Kreise aus der Schweiz dem internationalen Recht das Wort reden und blinde Unterwerfung unter diese künstliche Parallelordnung fordern. Bevor diese Ausverkäufer unserer Selbstbestimmungsrechte mit peinlichen Unwahrheiten wie der Gefährdung von

land von Winterthur nach Schaffhausen nicht den Namen Weinlandbahn, sondern man setzte auf den Rheinfall. Auch bei der später 1875 eröffneten Bahnverbindung von Oberwinterthur bis nach Stein am Rhein fand das Weinland bezüglich der Namensgebung keine Würdigung. Erst im 20. Jahrhundert für die Ende der fünfziger Jahre begonnene Realisierung der Nationalstrasse N4 wurde diese als Weinlandautobahn bezeichnet.

Bezüglich der Namensverwendung Weinland nimmt das Zürcher Trachtenvolk eine Pionierrolle ein. Entsprechend dem Buch «Überlieferte Pracht –unsere Tracht», ist mehrmals die Rede vom Weinland. Im Zeitraum von 1922 bis 1924 ging entsprechend die Trachtenbewegung im Kanton Zürich vom Weinland aus.

1928 gehörten bereits 200 Frauen der losen Vereinigung Trachtengruppe Weinland ab. Diese erstreckte sich über die beiden Bezirke Winterthur (ohne Elgg) und Andelfingen. Um 1950 trennten sich die Mitglieder der Vereinigung voneinader, so dass ab diesem Zeitpunkt die beiden Gruppen WeinlandWinterthur und Weinland ­ Andelfingen eigene Wege gingen.

muss deren Region mit den zugehörigen Gemeinden exakt definiert werden.

Das Weinlandlied «Mir im Wyland», dessen Melodie und Satz von Jakob Dubs aus dem Jahre 1937 stammt und durch Alfred Huggenberger vertextet wurde bezieht sich ebenfalls auf das Weinland und wird vor allem im Kreise der Trachtenleute und Landfrauen als Weinlandhymne gesungen.

Politik muss Klarheit schaffen

In der Zwischenzeit ist für das Weinland von einer breit abgestützten Projektgruppe der Fahrplan für neue Regionalpolitik verabschiedet worden.

600 Staatsverträgen (!) aufwarten, sollten vielleicht Philipp Müller und seine Gehilfen einmal einen Nachhilfekurs in Staats­ und Wirtschaftskunde besuchen. Es gibt einen einzigen Vertrag, der betroffen wäre – die Personenfreizügigkeit. Vielleicht käme dann den unterwürfigen «Wirtschaftsliberalen» die weise Erkenntnis, dass Selbstbestimmung und Souveränität der Völker Europas die ersten und elementarsten Menschenrechte überhaupt sind. Wir wollen keine Richterdiktatur aus zum Teil exotischen Ländern, sondern wollen selbst bestimmen, was mit unserer einzigartigen Landschaft und unserem hart erarbeiteten Wohlstand geschieht. Sollte die Initiative abgelehnt werden, würde auf dem Fuss das Begehren der Schweizer Muslime auf Ungültigkeits­

erklärung des Minarettverbots in Strassburg erfolgen. In ihrer panischen Verliererangst schrecken die Gegner auch vor den absurdesten Irreführungen und Slogans auf Plakaten nicht zurück. In der Westschweiz zirkuliert ein Plakat mit dem Konterfei Henri Dunants mit dem Kommentar, die gesamten Anstrengungen und Verdienste des Roten Kreuzes würden bei einer Annahme zunichte gemacht. Mein Vorschlag wäre, jedem Bundesrat, Parlamentarier und den realitätsblinden Rechtsprofessoren ein Exemplar des Buches «Globi im Bundeshaus» zur Abkühlung ihrer überbordenden Fantasien zu schenken.

Robert Nieth, Walchwil

LESERBRIEF

Schlafstadt Illnau-Effretikon?

Müssen die Einwohnerinnen und Einwohner Illnau­Effretikons verkehrspolitisch umerzogen werden? Der Abstimmungskampf um einen zukunftsweisenden Richtplan ist eröffnet. Eine «links­grün­mittige» Allianz versucht den Stimmbürgerinnen und Bürgern mit allen Mitteln ihre Ideologien aufzuzwingen und damit die Stadt wie zu Gotthelfs Zeiten zurück zu entwickeln. Heimatschutz für Tante Emma Läden an bester Passantenlage, Verbot von Grossverteilern an Hauptverkehrsachsen, unter Schutzstellung möglichst vieler alter baufälliger Liegenschaften, Verdrängung des motorisierten Individualverkehrs aus den Zentren durch die Schaffung teurer Kurzzeitparkplätze oder Parkhäuser, Aufhebung von Parkplätzen, ein rigoroses Bussenmanagement und die Errichtung von Schikanen auf allen Strassen gegen alle Arten von Fahrzeugen.

Verkehrserzieherische Zwängerei soll dazu beitragen unsere Zentren zu beleben und Illauer bzw. Effretikerinnen (insbesondere auch aus Kyburg, Ottikon, Bisikon usw.) motivieren, ihre Wocheneinkäufe möglichst autofrei in unserer Steuergemeinde zu tätigen?

Dieser Schuss kann nur nach hinten losgehen. Deshalb wehrt sich ein bürgerliches Komitee gegen jede Art von Bevormundung. Richtig so! Eine Richtplanung soll ermöglichen und nicht verhindern. Sie muss die Bedürfnisse aller Einwohnerinnen und Einwohner abbilden, auch wenn diese nicht Rad fahren. Einkaufstouristen tätigen ihre Einkäufe dann vielleicht nicht mehr in Einkaufszentren unserer Nachbargemeinden oder im Ausland und finden den Weg in innovative Spezialgeschäfte wie zum Beispiel Metzgereien, Bäckereien, Coiffeursalons, Boutiquen usw. wieder in der eigenen Gemeinde. Wenn Illnau­Effretikon das Image einer Schlafstadt verlieren und an Attraktivität gewinnen soll, muss der ausgewogene Vorschlag des Gemeinderates Anwendung finden. Ich werde meine Wocheneinkäufe auch in Zukunft nicht mit dem Fahrrad erledigen. Deshalb lege ich ein überzeugtes JA zum Vorschlag des Gemeinderates (Zukunft gestalten!) in die Urne.

Paul Rohner, Gemeinderat, Illnau

Gemeinsam wollen der Gemeindepräsidentenverband, die ZPW und ProWeinland in den beiden Schwerpunktbereichen Tourismus und regionale Produkte Projekte einreichen, um an entsprechende Fördergelder von Bund und Kanton zu gelangen. Zugleich müssen sich aber auch die Gemeinden kostenmässig daran beteiligen.

Sollte es zu konkreten Projekten mit der neu angestrebten «neuen Regionalpolitik» (NRP) bezüglich Absatzförderungen von Spezialitäten aller Art im Weinland kommen, wo man diese Region als geografischen Ursprung sowie Herkunft und als Marke nutzen und verwenden will, so muss die Politik

INSERAT

klar den exakten Perimeter für die Region Weinland festlegen. Das Bundesgesetz über die Regionalpolitik verlangt, dass bei der Bildung von Regionen der geografischen Verbundenheit, der wirtschaftlichen Funktionalität und dem Ziel der gemeinsamen Aufgabenlösung gegenüber institutionellen Grenzen Priorität einzuräumen ist. Zugleich ist den bestehenden regionalen Strukturen Rechnung zu tragen, soweit sie sich zur Erfüllung des Zwecks dieses Gesetzes eigenen. Auf einer weiteren Stufe sorgt das nationale Gütesiegel «regio­garantie» für echte nach strengen einheitlichen Vorgaben zertifizierte Regionalprodukte, wie dies bereits im NRP­Projekt natürli Zürcher Oberland der Fall ist. Diese national tätige Organisation hat nach der Harmonisierung der Richtlinien für Schweizer Regionalmarken den Lead für einheitlich verbindliche Deklarationen und Vorgaben für die vorgeschriebene Zertifizierung übernommen. Gemäss diesen Richtlinien ist es den Regionen selber überlassen, ihre Region zu definieren.

Die SVP Flaach lädt Sie ein zum Frühschoppen

Direkte Demokratie verteidigen

Samstag, 20. Oktober 2018

Nationalrat Gregor Rutz:

Nationalrat Gregor Rutz «Ja zur Selbstbestimmungsinitiative –denn hier bestimmen wir!»

Begrüssung durch Camille Lothe, Präsidentin JSVP Kt. Zürich

In der Untermühle Untermühleweg 11, 8416 Flaach

Türöffnung: 9.30 Uhr Referat: 10.00 Uhr

Anschliessend Vorstellung der Kantonsrats-

Anschl. Vorstellung der Kantonsratskandidaten aus dem Weinland und Apéro

Sollte es zu Projekten kommen, wo das Weinland rund um den Bezirkshauptort Andelfingen als Regionalmarke dienen soll, so

Fadegrad

Wir bestimmen selbst

Am 25. November ist es soweit: Wir stimmen über die direkte Demokratie und Selbstbestimmung ab. In der Schweiz bestimmen nämlich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei allen wichtigen politischen Entscheiden. Diese weltweit einzigartige Selbstbestimmung in Form der direkten Demokratie ist ein zentraler Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz. Doch diese bewährte Ordnung ist ausser Kraft, seitdem das Bundesgericht 2012 entschieden hat, internationales Recht über die Schweizer Bundesverfassung zu stellen.

Die Folge: Volksentscheide werden von Bundesrat und Parlament, mit Verweis auf das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU oder die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), einfach nicht umgesetzt. So werden zum Beispiel verurteilte ausländische Straftäter trotz Zustimmung zur Ausschaffungsinitiative nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt und die Zuwanderung geht trotz der neuen Verfassungsbestimmung nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative unkontrolliert weiter. Ich verstehe hier den Unmut der Bevölkerung.

Gleichzeitig weiten internationale Gremien und Behörden den Geltungsbereich internationaler Verträge laufend aus, ohne dass das Schweizer Volk etwas dazu zu sagen hätte. Und spätestens mit dem vom Bundesrat angestrebten Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens mit der EU ist die direkte Demokratie und damit die rechtliche Eigenständigkeit der Schweiz Geschichte.

Als Juristin ist mir dies besonders wichtig: Die Selbstbestimmungsinitiative will, dass die Bundesverfassung in der Schweiz wieder oberste Rechtsquelle ist. Einzige Ausnahme ist das zwingende Völkerrecht wie beispielsweise das Folterverbot. Die Menschenrechte bleiben dabei in jedem Fall gewahrt, entgegen der Behauptungen unserer Gegner, denn sie sind in unserer Verfassung festgeschrieben. Das schafft Klarheit und Rechtssicherheit: Volksentscheide könnten nicht mehr mit dem Verweis auf internationale Verträge ausgehebelt werden, sondern müssten wieder respektiert und umgesetzt werden. So können wir auch in Zukunft selber entscheiden, ob wir Kantonalbanken mit einer Staatsgarantie wollen oder nicht, ob wir flankierende Massnahmen zum Schutz vor Lohndumping wollen oder nicht, ob wir schweizerische Tiertransportregeln wollen oder nicht – wir haben in der Schweiz nämlich oft die besseren, weiter gehenden Lösungen.

Kurzum: Es geht bei der Abstimmung über die Selbstbestimmungsinitiative nicht um links oder rechts, sondern um die Grundsatzfrage, ob wir eine direkte Demokratie bleiben und die rechtliche Unabhängigkeit und den Wohlstand unseres Landes wahren wollen. Nun gilt es dies möglichst zu verbreiten.

Ein Fussballstadion für ganz Zürich

Das Hardturm-Areal liegt seit zehn Jahren brach. Nun gibt es frischen Wind in Zürichs Westen. Mit dem privat finanzierten Projekt «Ensemble» soll ein Fussballstadion, eine Genossenschaftssiedlung, Ateliers und Wohnraum für rund 1500 Menschen entstehen.

Gast zu sein, ist etwas Schönes. Weniger schön ist es allerdings, wenn man am falschen Ort Gast ist. So geht es den beiden Zürcher Fussballclubs seit Jahren. Zwar hat die Stadt mit dem FCZ und GC gleich zwei Super­League­Clubs, dafür aber kein richtiges Fussballstadion. Die professionellen Mannschaften müssen ihre Heimspiele deshalb in einem für die Leichtathletik konzipierten Stadion austragen: im Letzigrund. Vor zehn Jahren war Zürichs Fussballwelt noch in Ordnung. Jeder Club hatte sein eigenes Stadion, der FCZ das alte Letzigrund, GC das ehemalige Hardturm. Mit dem Neubau des Letzigrund­ und dem Abriss des Hardturm­Stadions endete diese Ära. Seitdem teilen sich die Traditionsclubs die Letzigrund­Arena. Noch unerfreulicher ist es, dass seither das Hardturm­Areal brach liegt.

Ausgewogene Lösung, attraktive Aufwertung eines Quartiers

Das Brachland in Zürich West hat eine Fläche von rund 55 000 m2. Nun wollen private Investoren mit dem Projekt «Ensemble» endlich wieder Leben aufs Areal bringen. Geplant sind ein Fussballstadion, ein breiter Wohnungsmix für über 1500 Menschen, zahlreiche Gewerbe­ und Atelierräume sowie grosszügige Freiflächen. Die Wohnungen werden einerseits in einer Genossenschaftssiedlung und andererseits in zwei Hochhäusern realisiert.

Die drei Elemente Stadion, Genossenschaftsbau und Wohnhochhäuser sind als Gesamtpaket miteinander verknüpft: Die Hochhäuser mit Wohnungen im mittleren Preissegment finanzieren das Fussballstadion, die Genossenschaftssiedlung bietet preisgünstigen Wohnraum.

Ein neues Stadion in einem erneuerten Quartier. Bild: www. fussballstadion-ja.ch

SVP WINTERTHUR

Budget 2019 der Stadt Winterthur:

Inakzeptabel

Die Stadt Winterthur präsentierte letzte Woche das Budget 2019. Die SVP Winterthur ist erschüttert. Über 42 Millionen Franken Verlust und fast 100 neue Stellen – gegenüber dem effektiven Bestand – sind geplant. Die neue linke Mehrheit in der Stadtregierung zeigt nun ihr wahres Gesicht.

Das viel mehr Geld ausgegeben wird, war zu erwarten. Dass die neue Regierung in nur einem Budget die ganzen Sparprogramme und Anstrengungen der letzten Jahre zunichtemacht, ist für uns nicht akzeptabel und kann nicht toleriert werden.

1. Die weiter zunehmende Verschuldung um 82,9 Millionen Franken im allgemeinen Haushalt und von 20,3 Millionen in den Eigenwirtschaftsbetrieben ist für die SVP nicht akzeptabel. Dies insbesondere auch im Kontext, dass das Sparprogramm «Balance» die Ziele deutlich verfehlt hat und anstelle der 43 Mio. Franken wurden nur Einsparungen in der Höhe von 28 Mio. Franken.

2. Wir hinterfragen die Stellenaufstockung um 75 Stellen in aller Deutlichkeit. Wenn aufgrund eines Anstieges der Schülerzahlen mehr Lehrpersonen angestellt werden müssen und die Feuerwehr die dringend benötigten 3,3 Stellen zur Sicherung des Schichtbestandes und der Intervention bei Notfällen erhält, hat auch die SVP nichts dagegen einzuwenden. Einen anderweitigen, masslosen Ausbau des staatlichen Angebotes in den Bereich Kultur (plus 10,47 Stellen), Soziales (plus 12,05 Stellen) und Technische Betriebe (plus 9,39 Stellen) lehnt die SVP – vor allem im Hinblick auf die weiter steigende Verschuldung –konsequent ab.

Im Rahmen eines städtischen Investorenwettbewerbs hat das Projekt Ensemble mit seinem architektonischen, städtebaulichen und nachhaltigen Konzept die unabhängige Fachjury einstimmig überzeugt. Zudem sieht die Stadt Zürich in Ensemble eine wertvolle Aufwertung des Quartiers.

Modernste Sicherheitsstandards, zusätzliche Einnahmequellen Anders als das Letzigrund mit der mehrspurigen Tartanbahn ums Spielfeld soll das neue Stadion hautnahe, stimmungsvolle Fussballerlebnisse bieten. Neben einer tollen Atmosphäre bietet das Stadion den Zuschauern auch höchste Sicherheitsstandards. Für die zwei Clubs, die das Stadion gemeinsam betreiben werden, öffnen sich wichtige neue Einnahmequellen.

GC und FCZ profitieren von einer modernen Infrastruktur mit VIP­Lounges und Restaurants sowie den Vermarktungsrechten – Möglichkeiten, wie sie andere nationale und internationale Spitzenclubs bereits haben. Als mittelständische Unternehmen sind die zwei Vereine auf diese Einnahmen angewiesen. Sie ermöglichen es ihnen, nicht nur sportlich national und international mitzuhalten, sondern auch in den Nachwuchs zu investieren und damit weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Integration zu leisten.

Vielfältiger Wohnungsmix, grosszügige Freiflächen

Auf dem Hardturm­Areal sollen fast 800 Mietwohnungen entstehen. 174 realisiert die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) und schafft so in Zürich neuen bezahlbaren Wohnraum.

Die Siedlung umfasst neben den Woh­

SVP DER STADT ZÜRICH

nungen einen Gemeinschaftsraum, einen Doppelkindergarten, Atelier­ und Gewerbeflächen, öffentliche Begegnungszonen sowie einen Gartenhof. Nebst den preislich attraktiven Genossenschaftswohnungen entstehen weitere 570 Wohnungen in zwei Hochhäusern mit Mietpreisen im mittleren Preissegment, die von den Anlagegefässen der Credit Suisse gebaut werden. Da die Hochhäuser im Vergleich zu anderen Bauweisen deutlich geringere Grundflächen benötigen, entstehen in Ensemble überproportional grosszügige Freiflächen, die zum Beispiel durch einen Wochenmarkt, Veranstaltungen oder Strassencafes genutzt werden können.

Durchdachtes Verkehrskonzept, viele Veloplätze So gut ausgearbeitet wie das Gesamtprojekt ist auch die Verkehrsplanung. Für den Genossenschaftsbau der ABZ und die beiden Hochhäuser sieht Ensemble autoarmes Wohnen vor, die zwei Tiefgaragen bieten rund 680 Parkplätze. Einen grossen Mobilitätsvorteil hat das Hardturm­Areal zudem, weil es bereits gut ins umliegende ÖV­Netz eingegliedert ist und sich in unmittelbarer Nähe zum Autobahnzubringer der Al befindet. Und weil die Zürcher gerne Velo fahren, werden auf dem ganzen Areal rund 2450 Velo­Abstellplätze realisiert.

Während Spielen werden sogar zusätzliche 500 temporäre Velo­Abstellplätze dezentral auf dem Gelände installiert. Eines ist sicher: Mit Ensemble wird nicht nur ein neues Kapitel in der Zürcher Städtebaugeschichte geschrieben, sondern vor allem auch Fussballund Sportgeschichte. Denn sobald das Letzigrund wieder vollumfänglich für Leichtathletik und andere Sportarten genutzt werden kann, profitieren auch die Nachwuchsförderung und der Breitensport davon.

Volksabstimmung vom 25. November 2018

Vorlage Stadt Zürich

3. Die Sondereffekte aufgrund der kantonalen Gesetzgebung sind nicht liquiditätswirksam. Diesen ist deshalb keinesfalls die vom Stadtrat vorgeschobene grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Die Sondereffekte zeigen höchstens, dass mit Gesetzen die finanzpolitischen Fakten und Realitäten nicht aus der Welt geschafft werden können.

4. Die budgetierten Mehrausgaben (Bruttoaufwandsteigerung) von 65,8 Millionen Franken sind massiv zu hoch und stellen dem Stadtrat ein schlechtes Zeugnis aus. Diese Mehrausgaben müssen massiv reduziert werden.

Leere Worthülsen

Der Stadtrat schreibt selbst, dass es «auch weiterhin grosse Anstrengungen des Stadtrates und der Verwaltung» braucht, damit die städtischen Finanzen nachhaltig verbessert werden können. Mit dem vorgelegten Budget zeigt er, dass diese Aussage lediglich eine leere Worthülse ist. Zudem würde der Stadtrat gut daran tun, zuerst in seinem direkten Einflussbereich zu wirken, anstatt stets nach Geldern des Kantons zu rufen. Die Mitglieder der SVP­Fraktion werden nun die Budgets ihrer Produktegruppen prüfen. Am 20. Oktober trifft sich die SVP­Fraktion zu ihrer Herbstklausur, an welcher dann das Budget im Detail besprochen und entsprechende Kürzungsanträge formuliert werden.

1. Gewährung von Baurechten für die Realisierung eines Fussballstadions, von gemeinnützigem Wohnungsbau und zwei Hochhäusern auf dem Areal Hardturm, Übertragung von zwei Grundstücken ins Verwaltungsvermögen, Objektkredit von 50,15823 Millionen Franken und Einnahmeverzicht von jährlich 1,72666 Millionen Franken

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Einladung zur Parteiversammlung

der SVP Stadt

Winterthur

Mittwoch, 24. Oktober 2018, 20 Uhr Restaurant Rössli, Rössligasse 7, 8405 Winterthur Seen

Traktanden

1. Begrüssung und Wahl Stimmenzähler

2. Parolen zu den Abstimmungen vom 25. November

Simon Büchi

a. Baurecht statt Landverkäufe Franco Albanese

b. Schuldenbremse

3. Information Selbstbestimmungsinitiative

4. Aus dem Gemeinderat

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ZERSIEDELUNGSINITIATIVE

HEV

sagt NEIN

HEV. Die Initianten verlangen eine nach innen gerichtete Siedlungsentwicklung sowie einen vollständigen Einzonungsstopp. In Zukunft sollen Bauzonen nur noch ausgeschieden werden können, wenn an anderer Stelle eine gleichwertige Fläche ausgezont wird. Ausserdem verlangt die Initiative, dass ausserhalb der Bauzone nur noch standortgebundene sowie Bauten für die bodenabhängige Landwirtschaft gebaut werden dürfen.

Simon Büchi

Gemeinderäte

5. Information Kantonsrats-Wahlkampf Markus Reinhard

6. Protokoll der letzten Parteiversammlung Corinne Merk

7. Verschiedenes

Schweizerische Volkspartei Winterthur

Doris Fiala, FDP

Schweizer Recht statt fremde Richter Podium zur Selbstbestimmungsinitiative

Hans-Ueli Vogt, SVP Nationalrätin Nationalrat

Moderation: Dominik Feusi, Bundeshausredaktion Basler Zeitung.

Freitag 12. Oktober 2018 18.00 Uhr Apéro 18.45 Uhr Beginn Podium

Hotel Glockenhof Sihlstrasse 31 8001 Zürich

Es laden ein

SVP der Stadt Zürich FDP. Die liberalen Frauen Stand September 2018

Heute bereits enges Korsett Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG), welches am 1. Mai 2014 in Kraft trat, erfüllt die Forderungen der Initianten bereits weitestgehend. Es lenkt die Siedlungsentwicklung nach innen und legt fest, dass Gemeinden nur noch über Bauzonen für den Bedarf der nächsten 15 Jahre verfügen dürfen. Dem Siedlungsbereich wurde somit ein enges Korsett verpasst und das Kulturland wurde besser geschützt. Ein vollständiger Einzonungsstopp ist angesichts des erwarteten Bevölkerungswachstums völlig unrealistisch – bis 2045 sollen gemäss dem mittleren Szenario des Bundes über 10 Millionen Menschen in der Schweiz leben. Die Umsetzung der neuen Regeln im Raumplanungsgesetz stellt eine enorme Herausforderung dar und ist in den Kantonen noch längst nicht abgeschlossen. In vielen Gemeinden muss Bauland ausgezont werden und Eigentümer von Bauland werden künftig gezwungen, das Land innerhalb einer bestimmten Frist zu überbauen. Die Umsetzung dieser beiden Massnahmen ist bereits sehr einschneidend.

Bauzonen seit 2012 konstant Zahlen des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) zeigen zudem, dass die Bauzonen in der Schweiz seit 2012 konstant geblieben sind. Gleichzeitig ist die Bevölkerung von 7,4 auf 8 Millionen gewachsen. Die Siedlungsfläche der Schweiz beträgt 7,5 Prozent der gesamten Landesfläche; die Landwirtschaftsflächen machen 35,9 Prozent aus, der Wald 31,3 Prozent und die unproduktiven Flächen 25,3 Prozent. Durch die aktuell laufende Überarbeitung des Sachplans Fruchtfolgeflächen werden zudem die fruchtbarsten Böden noch verstärkt geschützt. Aus diesen Gründen lehnt der HEV Schweiz die Zersiedelungsinitiative ab.

Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher

Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.

SVP-KANTONSRATSFRAKTION

Kantonsrat/Fraktion

Montag, 22 Oktober 2018, 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.

SVP-STAMM

Bezirk Bülach/Embrach

Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.

Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.

Bezirk Dietikon/Urdorf

Jeden ersten Samstag im Monat, ab 10 00 Uhr, im Bistro Alterszentrum am Bach, Birmensdorf.

Bezirk Horgen/Oberrieden

Jeden 3 Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.

Bezirk Meilen/Meilen

Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.

Bezirk Pfäffikon/Pfäffikon

Jeden ersten Samstag im Monat, von 11 bis 12 Uhr, im Restaurant Hecht, Usterstrasse 8 Pfäffikon.

Bezirk Uster/Uster

Jeden letzten Donnerstag im Monat, ab 17 30 Uhr, Bar Enoteca, Tannenzaunstrasse 23, Uster.

Junge SVP Kanton Zürich

Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet.

Stadt Zürich/Kreis 3

Jeden ersten Montag im Monat, ab 18 00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, Seebahnstrasse 33, Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 4 und 5

Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 18 30 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.

Am 1 November 2018 mit Gemeinderat Stephan Iten (SVP).

Am 6 Dezember 2018 mit Kantonsrat Ueli Bamert (SVP).

Am 3 Januar 2019 mit Gemeinderat Peter Schick (SVP).

Eine An- oder Abmeldung an info@svp5.ch ist aus organisatorischen Gründen erwünscht.

Stadt Zürich/Kreis 6

Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 12

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.

SVP-VERANSTALTUNGEN

Bezirk Affoltern

Montag, 19 November 2018 19 30 Uhr, Kasino Affoltern am Albis, Streitgespräch Schweiz– EU wie weiter, mit alt Bundesrat Christoph Blocher und Roberto Balzaretti, Staatssekretär.

Bezirk Bülach

Freitag, 2 November 2018, Apéro ab 19 00 Uhr, Mehrzweckhalle Steinboden, Eglisau, Herbstfest. Kosten: CHF 60 pro Person für Apéro, Nachtessen und Unterhaltung an der Abendkasse. Anmeldung bis 19 Oktober 2018 beim Sektionspräsidenten.

Bezirk Dietikon/Birmensdorf

Samstag, 20 Oktober 2018, ab 14 00 Uhr, im Gemeindezentrum Brüelmatt, Birmensdorf, 22. Birmensdorfer Jassmeisterschaft. Infos und Anmeldung unter www.svp-birmensdorf.ch oder guts@bluewin.ch oder 079 316 74 76

Bezirk Dietikon/Urdorf

Samstag, 3 November 2018, 09 00 –12 00 Uhr, Im Zentrum Spitzacker, Urdorf, Standaktion.

Bezirk Meilen/Zollikon

Montag, 12 November 2018, 18 00 –19 30 Uhr, Restaurant «Sunnegarte-Kafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, Feierabend-Bier mit Nationalrat Gregor Rutz. Anschliessend Apéro.

Bezirk Pfäffikon/ Russikon

Samstag, 10 November 2018, 10 00 Uhr, Abfahrt Gemeindehausplatz in Russikon mit dem Auto, Parteiausflug ins Naturzentrum Thurauen und zur Festung Ebersberg. Weitere Informationen und Anmeldung bis 1 Oktober 2018 unter www.svp-russikon.ch.

Bezirk Pfäffikon/ Weisslingen

Mittwoch, 24 Oktober 2018 , 19 30 Uhr (Türöffnung 19 00 Uhr), Kirchgemeindehaus Weisslingen, Kurzreferate und Podiumsdiskussion zum Thema Sozialdetektive u.a. mit Nationalrätin Barbara Steinemann.

Bezirk Winterthur

Samstag, 17 November 2018 , Apéro ab 19 00 Uhr, Schützenhaus Hagenbuch, Raclette-Essen mit Nationalrat Thomas Matter. Kosten: CHF 30.– inkl. Apéro und Dessert (ohne Getränke). Anmeldung bis 9 November 2018 an rolf.sturzenegger@win.ch

Stadt Zürich/Kreis 11

Freitag, 26 Oktober 2018, ab 18 00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP-Polit-Apéro mit alt Gemeinderat Roberto Bertozzi. Thema: Umkämpfte Arbeit der Zürcher Sozialdetektive.

WEITERE VERANSTALTUNGEN

Dienstag, 13 November 2018 20 00 Uhr (Türöffnung 19 00 Uhr), Stadthofsaal, Theaterstrasse 1, Uster, Vortrag durch alt Bundesrat Christoph Blocher: «100 Jahre Generalstreik. Ein Dank an Bevölkerung, Behörden und Soldaten». Anschliessend Apéro.

Dienstag, 20 November 2018, Bern, die «Schweizerzeit» im Gespräch mit ihren Lesern, Schweiz wohin? Weitere Angaben folgen.

Freitag, 7 Dezember 2018, 19 30 Uhr (Türöffnung 18 30 Uhr), Schulhaus Gräwimatt, Schattdorf UR, Jubiläumsfest «20 Jahre SVP Uri» mit Referaten von nationalen Politikern, musikalischer Unterhaltung, Nachtessen und Dessert. Anschliessend Barbetrieb.

MOTORRAD-CLUB SVP

Schlussfest

Freitag, 12 Oktober 2018, 19 15 Uhr, Sternen, Nürensdorf, Breite.

VERANSTALTUNGEN ZUR SELBSTBESTIMMUNGSINITIATIVE

Bezirk Andelfingen/Andelfingen

Donnerstag, 8 November 2018, 18 00 Uhr, Pub A 4 Träff, Schaffhauserstrasse 320, Adlikon, Referat zur Selbstbestimmungsinitiative von Valentin Landmann. Bier und Softgetränke frei.

Bezirk Andelfingen/Flaach

Samstag, 20 Oktober 2018 10 00 Uhr (Türöffnung 9 30 Uhr), in der Untermühle, Untermühleweg 11, Flaach, Frühschoppen und Referat zur Selbstbestimmungsinitiative von Nationalrat Gregor Rutz. Anschliessend Vorstellung der Kantonsratskandidaten aus dem Weinland und Apéro.

IMPRESSUM

ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480

Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 73.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel (FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.

Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Roland Scheck (rs.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp-zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. Inseratenschluss: Mittwoch, 12.00 Uhr. Layout: cube media AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG ( AZ Print), Neumattstrasse 1, CH -5001 Aarau.

Bezirk Bülach/Bülach

Freitag, 26 Oktober 2018, ab 18 00 Uhr, Rathauskeller, Bülach, Raclette-Abend. Alt Nationalrat Oskar Freysinger referiert zum Thema Selbstbestimmungsinitiative.

Bezirk Dielsdorf/Buchs

Donnerstag, 1 November 2018 19 30 Uhr (Türöffnung 19 15 Uhr), in der neuen PemoArena, Buchs, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative mit den Nationalräten Hans-Ueli Vogt (SVP) und Doris Fiala (FDP). Anschliessend Apéro.

Bezirk Dietikon/Urdorf

Mittwoch, 14 November 2018 14 45 –16 30 Uhr, Kantonsschule Limmattal, Urdorf, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative u.a. mit Kantonsrat Hans-Peter Amrein (SVP).

Bezirk Dietikon/Weiningen

Freitag, 2 November 2018 20 00 –22 00 Uhr (Türöffnung 19 30 Uhr), Restaurant Linde, Badenerstrasse 2, Weiningen, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative mit Nationalrat Hans-Ueli Vogt (SVP) und Ständerat Ruedi Noser (FDP). Anschliessend Imbiss mit Umtrunk.

Bezirk Meilen/Küsnacht

Montag, 29 Oktober 2018 , 19 00 –20 30 Uhr, Restaurant Dörfli, Allmendstrasse 4, Küsnacht, Streitgespräch zur Selbstbestimmungsinitiative. Pro: Kantonsrat HansPeter Amrein (SVP); Contra: Kantonsrat Martin Neukom (Grüne). Bier oder Mineralwasser und eine Brezel werden offeriert.

Dienstag, 6 November 2018, 14 40 –16 10 Uhr, Kantonsschule Küsnacht, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative u. a. mit Kantonsrat Hans-Peter Amrein (SVP).

Bezirk Winterthur

Dienstag, 23 Oktober 2018 , 20 00 Uhr (Türöffnung 19 30 Uhr), Restaurant Al Giardino, Tösstalstrasse 70, Winterthur, Diskussion zur Selbstbestimmungsinitiative mit den Nationalräten Alfred Heer (SVP), Hans-Ueli Vogt (SVP), Doris Fiala (FDP) und Nik Gugger (EVP). Anschliessend Apéro.

Stadt Winterthur/ Altstadt

Montag, 22 Oktober 2018, 20 15 Uhr, Casinotheater Winterthur, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative mit Nationalrat Claudio Zanetti (SVP), Katharina Fontana (Bundesgerichtsjournalistin), Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) und Prof. Andreas Kley (Uni Zürich). Eine Veranstaltung des Forums Demokratie und Menschenrechte und des Winterthurer Landboten.

Stadt Zürich

Freitag, 12 Oktober 2018, 18 45 Uhr (Apéro ab 18 00 Uhr), Hotel Glockenhof, Sihlstrasse 31, Zürich, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative mit den Nationalräten Hans-Ueli Vogt (SVP) und Doris Fiala (FDP).

Stadt Zürich/ Kreis 7 und 8

Dienstag, 6 November 2018, 19 00 –20 30 Uhr, Konferenzraum Privatklinik Bethanien, Toblerstrasse 51, Zürich, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative mit Valentin Landmann (SVP) und Ständerat Daniel Jositsch (SP). Anschliessend Apéro.

Stadt Zürich/Kreis 10

Samstag, 20 Oktober 2018 10 30 –12 00 Uhr, Röschibachplatz, Zürich, Standaktion zur Selbstbestimmungsinitiative und Mitgliederwerbung.

Samstag, 3 November 2018 , 10 30 –12 00 Uhr, Kappenbühl, Zürich, Standaktion zur Selbstbestimmungsinitiative.

Samstag, 17 November 2018, 10 30 –12 00 Uhr, Kappenbühl, Zürich, Standaktion zur Selbstbestimmungsinitiative.

Junge SVP Kanton Zürich

Samstag, 13 Oktober 2018, 10 00 –12 00 Uhr, SVP-Parteisekretariat, Lagerstrasse 14, Dübendorf, Podiumsschulung zur Selbstbestimmungsinitiative mit Valentin Landmann. Anmeldung an lothe@jsvp-zh.ch.

Samstag, 20 Oktober 2018 10 00 –12 00 Uhr, Sonnenhof, Bülach, Flyeraktion zur Selbstbestimmungsinitiative.

Montag, 22 Oktober 2018, 06 00 – 07 00 Uhr, Bahnhof Kloten, Flyeraktion zur Selbstbestimmungsinitiative.

Mittwoch, 24 Oktober 2018, 18 30 –20 30 Uhr, Bahnhof Stadelhofen, Zürich, Flyeraktion zur Selbstbestimmungsinitiative.

Mittwoch, 24 Oktober 2018 , 20 15 Uhr, Zunfthaus am Neumarkt, Neumarkt 5, Zürich, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative mit Nationalrat Gregor Rutz (SVP), Camille Lothe (Präsidentin Junge SVP Kanton Zürich), Ständerat Daniel Jositsch (SP) und Gemeinderat Alan David Sangines (SP). Anschliessend Apéro.

Montag, 29 Oktober 2018, 06 00 – 07 00 Uhr, Bahnhof Bülach, Flyeraktion zur Selbstbestimmungsinitiative.

Montag, 29 Oktober 2018 18 30 –20 30 Uhr, Bahnhof Enge, Zürich, Flyeraktion zur Selbstbestimmungsinitiative.

Samstag, 17 November 2018, 10 00 –12 00 Uhr, Stadtplatz, Kloten, Flyeraktion zur Selbstbestimmungsinitiative.

Junge SVP Kanton Zürich/ Oberland-See

Samstag, 3 November 2018, ab 10 30 Uhr, Pavillon Emdwis, Neuhofstrasse 11–7, Lindau, Brunch zur Selbstbestimmungsinitiative mit Nationalrat Gregor Rutz (SVP) für Mitglieder der JSVP ZH. Unkostenbeitrag von CHF 10/Person. Platzzahl beschränkt. Anmeldungen an staubli@jsvp-zh.ch

Kanton Thurgau

Montag, 22 Oktober 2018 19 30 Uhr, Rathaussaal Weinfelden, Podium zur Selbstbestimmungsinitiative mit den Nationalräten Gregor Rutz (SVP), Hans-Ueli Vogt (SVP), Doris Fiala (FDP) und Edith Graf-Litscher (SP). Anschliessend Apéro.

VERANSTALTUNGEN ZU DEN KANTONS- UND REGIERUNGSRATSWAHLEN 2019

Samstag, 10 November 2018, 08 30 –11 45 Uhr (ab 08 00 Uhr Kaffee und Gipfeli), Restaurant zum Doktorhaus, Wallisellen, Kandidatentagung Kantonsratswahlen 2019 Anmeldung an sekretariat@svp-zuerich.ch.

Samstag, 15 Dezember 2018, 09 00 –12 00 Uhr (ab 08 30 Uhr Kaffee und Gipfeli), Restaurant Rössli, Illnau, Programmtagung für Kandidaten, Sektionspräsidenten, Bezirksparteipräsidenten und Wahlkommissionen. Anmeldung an sekretariat@svp-zuerich.ch.

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