Der Züricher Bote Nr. 41

Page 1

8

AZA CH -8600 Dübendorf P. P. / Journal Post CH AG

Freitag, 12. Oktober 2018 | Nr. 41 | 60. Jahrgang

Retouren an: SVP, Lagerstrasse 14 , 8600

Dieselöl

Benzin

HEIZ OEL HAURI Th. Hauri Brennstoffe AG Wehntalerstrasse 366 8046 Zürich Telefon 044 371 27 75 / 371 28 88

WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH

JA ZUR DIREK TEN DEMOKR ATIE

JA zur Schweiz am 25. November! Die Schweiz ist ein wunderbares, erfolgreiches Land. Doch warum geht es uns so gut? Woher kommen der Wohlstand, die Zufriedenheit der Menschen, ihr Vertrauen in unseren Staat? Die Antwort ist: Bei uns bestimmen die Bürger, was gilt. Der Staat bestimmt nicht über uns. Der Staat, das sind wir, die Bürger. schendes europäisches Rechtsverständ­ nis» statt die vom Volk beschlossene eigenständige Steuerung und Begren­ zung der Zuwanderung, das ist der Zu­ stand der Demokratie in der Schweiz im Herbst 2018.

Hans-Ueli Vogt Nationalrat SVP Zürich

Ausschaffungsinitiative nicht richtig umgesetzt

Mit der Selbstbestimmungsinitiative kommt die wichtigste politische Frage überhaupt aufs Tapet: Wer macht in der Schweiz die Gesetze? Und damit: Wer regiert in der Schweiz? Die Initiati­ ve gibt darauf eine klare Antwort: das Schweizervolk und die Kantone. Sie sind der oberste Souverän. Weil die Bürger aber nicht immer so abgestimmt haben, wie der Bundesrat und das Parlament es wollten, haben das Bundesgericht, das Parlament, der Bundesrat und die Verwaltung den Vor­ rang des internationalen Rechts gegen­ über unserer Verfassung eingeführt. Der Vorrang des internationalen Rechts hat sich als die wirksamste Rechtfertigung erwiesen, um missliebige Volksentschei­ de nicht umsetzen zu müssen. Die Mit­ sprache des Volkes passt den Politikern nicht, sie passt der Verwaltung nicht, und sie passt den Richtern nicht. Mit dem internationalen Recht kann das Volk in die Schranken gewiesen werden.

Auch die Ausschaffungsinitiative wurde mit der Begründung des Vorrangs des internationalen Rechts nicht richtig umgesetzt. Ein deutscher rückfallge­ fährdeter Schläger kann nicht nach Deutschland ausgeschafft werden, weil er sich auf die Personenfreizügigkeit be­ ruft und das mehrmalige Verprügeln von Menschen auf der Strasse gemäss den Richtern der EU keine derart gros­ se Gefahr für die öffentliche Ordnung ist, dass jemand in einen anderen EUStaat ausgewiesen werden darf. Und die Verwahrungsinitiative hat das Parlament nur in verwässerter Form umgesetzt, weil die Drohung im Raum stand, die Richter in Strassburg könnten die Schweiz wegen einer Men­ schenrechtsverletzung verurteilen. Die vom Volk beschlossene lebenslange Ver­ wahrung gefährlicher Straftäter wird damit kaum jemals ausgesprochen.

Masseneinwanderungsinitiative nicht umgesetzt

Verfassungswidriger UNO -Migrationspakt

Mit der Begründung des Vorrangs des internationalen Rechts haben Bundes­ rat und Parlament die Masseneinwan­ derungsinitiative nicht umgesetzt und aus der Begrenzung der Zuwanderung eine Einladung zur Einwanderung auch für ausländische Arbeitslose gemacht. Das Bundesgericht hat zudem im Fall eines Ausländers, der nach schweizeri­ schem Gesetz kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz mehr hatte, entschieden, er könne gestützt auf das «vorherr­ schende europäische Rechtsverständ­ nis» in der Schweiz bleiben, weil er be­ reits seit zehn Jahren hier ist. «Vorherr­

Unsere Verfassung wird nicht mehr als oberstes Gesetz angesehen, sondern nur noch als unverbindliche Empfehlung. Das ist eine Verluderung des Rechts­ staates – auf den sich die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative so gern be­ rufen. Mit dieser Haltung zur Verfas­ sung unterschreibt der Bundesrat den UNO -Migrationspakt. Dieser Pakt will die Migration nicht einfach regeln, er will sie erklärtermassen erleichtern. In den Medien, in den Schulen und durch kulturelle Anlässe soll eine positive Sichtweise zur Migration gefördert wer­ den. Die UNO will unser Denken steu­

ern. Der Pakt bereitet eine weltweite totale Personenfreizügigkeit vor. Seine ideologische Grundlage ist ein univer­ selles Menschenrecht auf Niederlas­ sungsfreiheit. In unserer Verfassung steht jedoch das Gegenteil: eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung. Doch das kümmert den Bundesrat und die Verwaltung nicht. Der Bundesrat will mit der Unterzeichnung den Stand­ ort Genf als «Zentrum der globalen Mi­ grationsgouvernanz» stärken. Cui bono, wem nützt es? Das «Zent­ rum der globalen Migrationsgouver­ nanz» nützt den Schweizer Beamten und Aussenpolitikern, die dort ihre aus­ ländischen Amtskollegen treffen und sich auf dem internationalen Parkett produzieren können. Die Menschen, die im Alltag mit den Folgen einer unkon­ trollierten Zuwanderung leben müssen, haben nichts davon – ausser, dass sie die «globale Migrationsgouvernanz» berappen müssen.

Das Stimmrecht zurückholen Es ist jetzt an der Zeit, wieder Ordnung herzustellen. Wir müssen mit der Selbstbestimmungsinitiative die direk­ te Demokratie verteidigen. Wir müssen unser Stimmrecht zurückholen, die Entmachtung der Stimmbürger rück­ gängig machen. Es ist nicht die SVP, die mit der Selbstbestimmungsinitiati­ ve die Ordnung auf den Kopf stellt. Noch 2010 hat der Bundesrat bestä­ tigt, «dass völkerrechtswidrige Verfas­ sungsbestimmungen umzusetzen sind» (Das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht, Bericht des Bundesrates vom 5. März 2010). 2012 hat er in der Botschaft zur Masseneinwanderungs­ initiative geschrieben, dass das Perso­ nenfreizügigkeitsabkommen im Fall der Annahme der Initiative nach Ab­ lauf der Übergangsfrist nicht mehr an­ gewendet werde (Botschaft zur Volks­ initiative «Gegen Masseneinwanderung»

vom 7. Dezember 2012); er hat also ge­ sagt, dass die Verfassung dem interna­ tionalen Recht vorgeht. Und im Staatsrechtslehrbuch von Häfelin/Haller, während Jahrzehnten die «Bibel» des Staatsrechts, hiess es früher: «Ihr [der Bundesverfassung] gebührt der Vorrang gegenüber den

Staatsverträgen.» Die Selbstbestim­ mungsinitiative lehnt die Bestimmun­ gen des Völkerrechts fast wörtlich an diese Grundsätze an: «Die Bundesver­ fassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völker­ rechts.»

EINLADUNG

zur Delegiertenversammlung vom Dienstag, 16. Oktober 2018, 20:00 Uhr Mehrzweckgebäude Neerach, Riedterstrasse 1, 8173 Neerach

Vorprogramm (ab 19.15 Uhr, Türöffnung 18.45 Uhr)

- Musikalischer Auftakt durch den Musikverein Neerach unter der Leitung von Dirigentin Karin Schütz

- Begrüssung durch Karl-Heinz Meyer, Gemeinderat und Finanzvorstand (SVP, Neerach)

Traktanden 1.

Begrüssung / Standortbestimmung

KR Konrad Langhart Parteipräsident

2.

Volksabstimmung vom 25. November 2018 – Eine Weichenstellung! Information: NR Gregor Rutz (SVP, Zürich)

3.

Parteiprogramm 2019 – 2023 Information und Genehmigung: aNR Christoph Mörgeli (SVP, Stäfa)

4.

Eidgenössische Vorlagen vom 25. November 2018 Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) Information und Parolenfassung: NR Mauro Tuena (SVP, Zürich) Volksinitiative vom 23. März 2016 «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» Information und Parolenfassung: KR Martin Haab (SVP, Mettmenstetten)

5.

Kantonale Vorlage vom 10. Februar 2019 Referendum zum Wassergesetz Information und Parolenfassung: KR Martin Hübscher (SVP, Wiesendangen)

6.

Die Bedeutung der Wahlen für den Kanton Zürich Information durch den Wahlkampf-Leiter: NR Alfred Heer (SVP, Zürich)

7.

Varia

Forstpflanzen

jeder Art, erstklassige Qualität aus ausgewählten Beständen

Wildgehölze einheimische für stufige Waldränder, Hecken, Garten-, Bach- und Strassenbegleit-Bepflanzungen

Technik für Ihren Event Audio | Video | Licht Projektion | Bühne | Rigging

Jungpflanzen

für Weihnachtsbäume

AT U R AU SZ EI T N FR EI H EI T

Wildverbissund Fegeschutz für Nadel- und

Laubholz, Akazienpfähle zur Befestigung Fordern Sie unsere Preisliste an!

18 /2 01 9 W in te r 20

Wanderreisen in kleinen Gruppen oder individuell Bestellen Sie den neuen Katalog bei: Imbach Reisen, 6000 Luzern Tel. 041 418 00 00, info@imbach.ch www.imbach.ch

Kleininserat_54x100_Kat_18-19.indd 1

Josef Kressibucher AG Forstbaumschule Ast 2 8572 Berg TG Tel. 071 636 11 90 info@kressibucher.ch www.kressibucher.ch

Kressibucher_Forstbepflanzung.indd 1 22.08.18 15:49

20.01.16 13:46

RZ_120117_AnzZB_54x101_cmyk.indd 1

17.01.12 17:31


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.