Der Zürcher Bote Nr. 39

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Freitag, 28. September 2018 | Nr. 39 | 60. Jahrgang

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DEMOKR ATIE IST DIE STA ATSFORM DES INSTITUTIONALISIERTEN MISSTR AUENS

Hände weg von E-Voting! Wenn die Behörden mir zureden und mit PR-Massnahmen um mein Vertrauen buhlen, macht mich das erst recht misstrauisch. Darum ist E-Voting Gift für die Demokratie. Und darum sollten wir die Hände davon lassen!

Claudio Zanetti Nationalrat SVP Gossau ZH

Vor 270 Jahren veröffentlichte Charles de Secondat, Baron de la Brède de Montesquieu, in Genf sein berühmtestes Werk «De l’Esprit des Loix». Er musste das übrigens anonym tun, weil die Erfahrung jener Tage lehrte, dass es tödlich sein kann, wenn die Obrigkeit zu viel über ihre Untertanen weiss. Aus dieser Erkenntnis heraus hat sich in westlichen Demokratien der freiheitliche Grundsatz entwickelt, dass die Stimmabgabe anonym möglich sein muss. Damit ist bereits eine der vielen Fragen rund um E-Voting angesprochen.

faire une loi, alors il est nécessaire de ne pas en faire une.» (Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu machen.) – Gemeint ist hier natürlich nicht nur ein Gesetz im formellen Sinn, sondern grundsätzlich alle staatlichen Massnahmen, die einen Einfluss auf das Leben und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger haben, was bei E-Voting zweifellos der Fall ist. Wir haben ein System, das bestens funktioniert. Warum sollten wir uns also ohne Not verwundbar machen? Es stimmt: Der Computer kann uns darauf aufmerksam machen, wenn wir zu viel kumulieren, und er verhindert, dass wir Namen falsch schreiben. Es gäbe dadurch weniger ungültige Stimmen. Aber solche Probleme lösen wir gescheiter durch die Wiedereinführung eines vernünftigen Staatskundeunterrichts.

Eine Augenwischerei Staatliche Massnahmen Es ist etwas anderes, das mich dazu veranlasste, mit Montesquieu zu beginnen. Nämlich das berühmte Zitat aus seinem Buch: «S’il n’est pas nécessaire de

E-Voting spaltet die Menschen in zwei Lager: Da sind auf der einen Seite jene, die daran glauben, und auf der anderen Seite jene, die daran glauben müssen. – Das ist übrigens auch der funda-

mentale Unterschied zum E-Banking, wo ich als Kunde vertraglich ein kalkulierbares und sogar versicherbares Risiko eingehe. Bei jedem Einloggen werde ich von der Bank sogar ausdrücklich darauf hingewiesen. Und wenn etwas schiefgeht, trifft der Schaden nur die beteiligten Vertragspartner, also mich oder die Bank. Wer E-Banking nicht nutzt, hat nichts zu befürchten. Von EVoting hingegen sind wir alle betroffen, egal ob wir es nutzen oder nicht. Da­ rum ist auch der Hinweis, die Einführung sei fakultativ und den Kantonen überlassen, blosse Augenwischerei.

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nördlichen Nachbarn die rudimentären Spielregeln der Demokratie erklären lassen müssen? Ich will niemandem böse Absichten unterstellen. Aber es kann doch nicht sein, dass wir nach jeder Volksabstimmung auf das Verdikt der Computerexperten angewiesen sind. Wenn sie sagen, es sei alles bestens abgelaufen, müssen wir es glauben. Wenn sie sagen, es sei zwar zu Störungen gekommen, aber diese hätten behoben werden können, müssen wir das Fortsetzung auf Seite 2

Dieses Wochenende – Nicht verpassen!

Samen des Misstrauens Es geht in einer Demokratie nicht nur darum, dass abgestimmt wird. Entscheidend ist, dass sich die Minderheit dem Willen der Mehrheit fügt. Ich kann Ihnen versichern: Ich habe in meinem Leben schon viele Abstimmungen verloren, und ich hatte noch nie ein Problem damit, ein demokratisches Resultat anzuerkennen. Aber am Sonntagabend nach der Abstimmung zählt für mich nur das Gefühl oder die Zuversicht, dass alles mit rechten Dingen abgelaufen ist. Wer zulässt, ja sogar erst die Möglichkeit schafft, dass Abstimmungsergebnisse in Zweifel gezogen werden können, vergiftet die Demokratie, und für eine Referendumsdemokratie wie die unsrige, dürfte dieses Gift sogar tödlich sein. Es braucht nicht einmal tatsächlich zu Manipulationen gekommen zu sein. Gerüchte und Verweise auf die kleinsten Störungen genügen als Sa­men des Misstrauens. Faktisch käme es zu einer Beweislastumkehr, und die Behörden müssten plötzlich beweisen, dass alles ordnungsgemäss gelaufen ist, was in der Praxis kaum möglich ist.

Öffentliche Überprüfbarkeit

E-Voting bringt erhebliche Gefahren für die Demokratie mit sich.

tisch möglich ist. Das gibt mir Sicherheit und Vertrauen. Genau an dieser Stelle hakt übrigens das deutsche Bundesverfassungsgericht ein: Mit Urteil des Zweiten Senats vom 3. März 2009 stellte es fest, dass «alle wesentlichen Schritte von Wahlen (und Abstimmungen) öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen […]. Die wesentlichen Schritte der Wahl- (und Abstimmungs-)handlung und der Ergebnisermittlung müssten darum vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.» Sind wir bereits so weit, dass wir uns von unserem

Ich werde mich in aller Regel zwar nicht persönlich von der Richtigkeit des Ergebnisses überzeugen, indem ich nach­ zähle. Aber ich weiss, dass dies theore-

im Bezirk Bülach

36. Kantonales SVP-Schiessen in Kloten Schiessanlage Bettensee


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