Freitag, 8. Dezember 2017 | Nr. 49 | 59. Jahrgang
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
WIR MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS DIE SCHWEIZ SCHWEIZ BLEIBT
Tricksen und Täuschen in Bundesbern
Genau vor 25 Jahren, am 6. Dezember 1992, haben 50,3 Prozent der Bevölkerung und dazu alle Deutschschweizer Kantone (ausser beide Basel) einen Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgelehnt. Was habe ich damals, zum Zeitpunkt dieser Jahrhundertabstimmung, getan? Ich schrieb als Sportberichterstatter der NZZ aus Moskau über den Eishockey-Final des Iswestija-Cups zwischen der Tschechoslowakei und Russland II.

Es war eine andere Zeit damals. Die Sowjetunion war kaputt. In den einstigen Verwaltungsgebäuden des glorreichen Armeesportvereins ZSKA schummerte nun der Nachtklub «Red Zone» mit leichten Mädchen. Während das kommunistische Grossreich dahinsank, schien auch die Schweiz im Begriff, sich selber auf den Komposthaufen der Geschichte zu werfen.
Als guter NZZler war mir die historische Bedeutung der EWR-Abstimmung noch gar nicht richtig bewusst. Zum Glück, muss ich heute sagen, hielten Unentwegte und Standfeste um Christoph Blocher, Walter Frey und den FDPRecken Otto Fischer mit voller Kraft dagegen.
Sie lenkten den Widerstand des Volks gegen die Preisgabe der Schweiz. Danke!
Damals waren sie ehrlich Wenn wir heute auf diese ferne Zeit zurückblicken, fällt noch etwas ganz besonders auf: Damals waren sie in Bern noch ehrlich. Adolf Ogi bezeichnete den EWR als «Trainingslager für den EUBeitritt». Der populäre SVP-Bundesrat hat damit nur ausgedeutscht, was komplizierter auch in der bundesrätlichen Botschaft stand: «Unsere Teilnahme am EWR kann nicht mehr als das letzte Wort in unserer Integrationspolitik gelten. Sie ist im Rahmen einer EuropaStrategie zu sehen, die in zwei Phasen ablaufen soll und den vollumfänglichen Beitritt der Schweiz zur EG zum Ziel hat.»
Darum hat der Bundesrat im Mai 1992 auch ein EU -Beitrittsgesuch nach Brüssel geschickt. Offen räumte er ein: Im EWR bleibt der Schweiz nichts anderes übrig, als das EU -Recht automatisch zu übernehmen. Da wäre es immerhin noch besser, als EU -Mitglied mitbestimmen zu können. Am Chlaustag 1992 kam es dann zum berühmten Nein, einer Art Erdbeben in der politischen Schweiz. Die SVP und die Auns führten den Kampf unter Leitung von Christoph Blocher sozusagen gegen alles, was Rang und Namen hatte.
Die Reaktionen der Verlierer fielen wütend aus. Und rasch sollte sich zeigen: Die politische Klasse hat das Nein nie akzeptiert. Neben der SP votierten auch die FDP (1995) und die CVP (1998) für den EU-Beitritt. Die EWR-Befürworter schäumten erst Recht, als ihre düsteren wirtschaftlichen Prophezeiungen nicht eintrafen.
Vielmehr setzte im neuen Jahrtausend eine eigentliche Masseneinwanderung aus dem EU -Raum ein. In Brüssel verhandelten Schweizer EU -Turbos, die eigentlich baldmöglichst beitreten wollten. Entsprechend unbefriedigend waren die von ihnen ausgehandelten Verträge der Bilateralen I, die obendrein mit einer «Guillotineklausel» miteinander verknüpft wurden.
Heutige Heimlichtuerei Bundesrat, Parlamentsmehrheit und Verwaltung zogen die Lehren aus ihrem EWR-Debakel und bereiteten die weiteren Schritte Richtung EU-Beitritt heute möglichst heimlich vor. Alle betonen seither, sie wollten unter keinen Umständen in die EU. Der Zürcher Staatsrechtler Georg Thürer arbeitete für den Bundesrat ein Geheimgutachten aus, wie ein EU -Beitritt ohne Volksabstimmung vonstatten gehen könne. Sein Vorschlag lautete: Wir machen das EU -
Damit Sie wieder hören, was in Bundesbern läuft!
Recht einfach zu übergeordnetem Völkerrecht.
Das Parlament versteckte eine zweite Kohäsionsmilliarde von 1,3 Milliarden Franken in den Entwicklungshilfekrediten 2017–2020. Angesichts der schon relativ knappen Zustimmung zur ersten Kohäsionsmilliarde fürchtete das Aussendepartement ein Referendum gegen erneute Zahlungen. Immer wieder wurde darum betont, das Gesetz bewillige noch nicht die Zahlung an sich, sondern bilde nur eine allfällige Grundlage für einen allfälligen Beitrag. Damit werde weder vorweggenommen, ob überhaupt bezahlt und wie viel bezahlt werde.
Ein politischer Skandal und ein Grund, dem Bundesrat in der EU -Politik ganz grundsätzlich zu misstrauen, war die Weigerung der Landesregierung, ihren Entscheid der Zahlung von neuerlich 1,3 Milliarden Kohäsionsbeitrag öffentlich zu kommunizieren. Die Begründung, man habe die Sache noch nicht entschieden, war geradezu eine Lüge. Tatsächlich wollte man innenpolitischen Lärm im Vorfeld des JunckerBesuchs vermeiden. Wenn der Bundesrat seine Entscheide künftig nur noch in Anwesenheit eines EU -Repräsentanten öffentlich macht, unterstreicht dies den Charakter der Schweiz als eine Art Rechtskolonie. Man sprach von Verhandlungstaktik, betrieb aber in Wirklichkeit die Kapitulation. Es war geradezu selbstquälerisch, wie ausgerechnet unsere Medien als vierte Gewalt diese Geheimdiplomatie schluckten oder sogar noch lobten. Dabei wäre es Auftrag der Medien, zu informieren und aufzuklären. Stattdessen agierten sie als Papageien der Fassadenreiniger und PR-Profis in der Bundesverwaltung. Die direkte Demokratie ist indessen ganz speziell auf eine ehrliche Regierung angewiesen,
denn ihre Informationen müssen stimmen (nicht wie bei der Personenfreizügigkeit, wo sich der Bundesrat bei der erwarteten Zuwanderung um den Faktor zehn «geirrt» hat). Solche bundesrätliche Geheimsitzungen ohne Kommunikation des Entscheides dürfen nicht geduldet werden, weder von uns Parlamentariern noch von der Bevölkerung. Ich habe darum in der Wintersession einen Vorstoss für öffentliche Bundesratssitzungen (ausser bei Personalien und Geschäften im Interesse der Landessicherheit) eingereicht.
Anatomie des Juncker-Besuchs Bundespräsidentin Doris Leuthard wollte sich unter allen Umständen mit dem Besuch von EU -Kommissionspräsident und Parteifreund Jean-Claude Juncker schmücken und als grosse Deblockiererin und Normalisiererin des Verhältnisses mit der EU dastehen. Auch im Vorfeld dieses Staatsbesuchs vom 23. November vernahm die Öffentlichkeit kaum viel mehr als Unwahrheiten: Bern behauptete, es sei noch nichts beschlossen und es sei nichts versprochen worden, Juncker behauptete, er habe immer kommen wollen, auch wenn er die 1,3 Milliarden nicht erhalten hätte. Viel angeblich Diplomatisches, aber inhaltlich ganz offensichtlich Falsches wurde auch während des Staatsbesuchs selber geäussert. Etwa wenn Juncker behauptete, die Interessen beider Seiten seien «identisch gelagert». Dies ist offensichtlich falsch, denn die EU will, dass sich die Schweiz ihr unterstellt, und die Schweizerinnen und Schweizer wollen das nicht. Wenn Leuthard diese Aussage akzeptiert, hat sie unser Land bereits aufgegeben.
Bundespräsidentin Doris Leuthard sprach von «positiver Dynamik», aber nicht davon, wohin diese führen soll. Sie nannte auch den Begriff «Umsetzung» der Masseneinwanderung, wo es sich doch in Wahrheit um eine schlichte Nichtumsetzung handelte. Sie sprach von «Rechtssicherheit», wo doch eine dynamische Rechtsübernahme Rechtsunsicherheit schafft. Sie sprach von Verhandlungen «auf Augenhöhe», wo es doch um einen Unterwerfungsvertrag
geht. Bundespräsidentin Leuthard sagte auch: «Dieses Rahmenabkommen ist wichtig, damit wir nicht bei jeder Rechtsfortentwicklung laufend nachverhandeln müssen.» Tatsächlich gäbe es dann tatsächlich nichts mehr zu verhandeln, wir müssten einfach automatisch übernehmen.
Deutlich wurde immerhin, dass das Rahmenabkommen beim Bundesrat beschlossene Sache ist. Zur Kohäsionszahlung meinte Leuthard: «Der Bundesrat macht dies nicht in Verknüpfung politischer Interessen, sondern im Lichte der gesamten guten Beziehungen.» Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die Schweiz verschenkt 1,3 Milliarden ohne jedes politische Interesse. Das ist kein Ausverkauf der Schweiz. Das ist ein Verschenken, ein Verscherbeln und Verramschen der Schweiz. Doris Leuthard wirft die Schweiz der EU wie eine bankrotte Lotterbude hinterher.
Wie weiter?
Kaum hatte die EU die bedingungslosen 1,3 Milliarden Franken in der Tasche, setzte sie unser Land auf eine graue Liste der angeblichen Steuersünder? Warum? Weil Brüssel mit guten Gründen hofft, aus der butterweichen Schweiz noch viel mehr Geld herauspressen zu können. Gegen die USA , die in Steuersachen eigentlich nicht auf eine graue, sondern auf eine schwarze Liste gehörten, wagt die EU dergleichen selbstverständlich nicht.
Ziemlich sicher liegt der Vertrag fertig ausgehandelt in der Schublade, sonst hätte Bundespräsidentin Leuthard nicht von einer Unterzeichnung im kommenden Frühjahr gesprochen. Es ist denkbar, dass andere Modelle der Streitbeilegung diskutiert werden. Aber auch beispielsweise der Efta-Gerichtshof wäre ein fremdes Gericht, in dem die EWRMitglieder im Zweifel für die EU votieren würden und der das EU -Recht einheitlich anwenden muss.
FDP, CVP, die Linke und die Mehrheit im Bundesrat wollen heute die Einrahmung mit der EU. Im Vorfeld der entsprechenden Abstimmung ist einiges Fortsetzung auf Seite 2
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Christoph Mörgeli

Schmuddeljournalismus und Sippenhaft
Bundesrat Ueli Maurer hat einen Sohn. Weil dieser Sohn der Sohn von Ueli Maurer ist, sei er auch von öffentlichem Interesse. So behauptet es Chefredaktor Arthur Rutishauser in seinem Kommentar zur Hauptgeschichte der letzten Sonntagszeitung. Der Bundesratssohn hat vor gut zwei Jahren in seinem Wohnort einen Selbstunfall gebaut. Während in der Stadt Zürich noch nicht einmal mehr die Nationalität eines Straftäters bekanntgegeben werden darf, herrscht bei Bundesratssöhnen Nulltoleranz. Darum passt es Rutishauser nicht, dass der geständige Täter in einem nicht öffentlichen abgekürzten Verfahren verurteilt werden soll.
Selbstverständlich ist der Sohn eines Bundesrates mitnichten eine öffentliche Person. Er hat somit Anrecht auf Schutz seiner Persönlichkeitsrechte wie jeder andere Bürger auch. Chefredaktor Rutishauser hätte erst dann Grund zum Einschreiten, wenn Bundesrat Maurer die juristische Erledigung des Falles beeinflussen oder behindern würde. Ansonsten ist es bösartig, «Befangenheit» anzudeuten, nur weil der zuständige parteilose Bezirksrichter Bundesrat Ueli Maurer in einem früheren Verfahren bereits einmal freigesprochen hat.
Für ein öffentliches Medienspektakel der Urteilsverkündung über den Bundesratssohn legt sich ExOberstaatsanwalt Andreas Brunner ins Zeug. Derselbe Brunner, der in der Affäre Hildebrand eine Hausdurchsuchung beim früheren Justizminister Christoph Blocher durchführen liess – wobei die Medien rechtzeitig vor Ort bereitstanden. Derselbe Brunner, der danach vorverurteilend im Fernsehen behauptete: «Wir haben potenziell beweisrelevantes Material gefunden.» Wenn Andreas Brunner schon dem früheren SVP Bundesrat Blocher nichts anhängen konnte, will er es wenigstens beim heutigen SVPBundesrat Maurer nachholen. In andern Fällen wird der Persönlichkeitsschutz im TamediaKonzern hoch und heilig gehalten. Der Sohn prominenter Geschäftsinhaber einer prominenten Kunsthandlung an der Zürcher Bahnhofstrasse, der in einer Küsnachter Villa einen Freund umgebracht hat, blieb in TagesAnzeiger und Sonntagszeitung eisern anonym. Selbst dann noch, als englische Medien den vollen Namen längst öffentlich gemacht hatten. Warum wohl? Der Totschläger hat den richtigen Medienanwalt: Er heisst Andreas Meili. Und war zuvor zehn Jahre für den TamediaKonzern tätig.
Seilziehen um Bundesbudget, Widerstand gegen Postabbau
Die von der «privatisierten» Post AG (im Besitz des Bundes) angekündigte Schliessung von bis zu 600 Poststellen bis zum Jahr 2020 hat nun endlich auch das Parlament beschäftigt. Beide Kammern kamen übereinstimmend zum Entscheid, dass wegen allzu forscher Planung der Konzernchefs und des Verwaltungsrats die Postgesetzgebung im Kundeninteresse verbindlicher gestaltet werden müsse. Der Bundesrat wurde von der Bundesversammlung zum Eingreifen aufgefordert.

Hans Egloff Nationalrat SVP Aesch ZH
Der Nidwaldner FDP-Ständerat Hans Wicki sprach von einem «grossen Trauerspiel» und warf dem Bundesrat vor, nicht angemessen auf die weitherum kritisierte Schliessung von zahlreichen Poststellen reagiert zu haben. Bundespräsidentin Doris Leuthard hatte als Verkehrsministerin einen schweren Stand mit ihrer Entgegnung, die Aufrechterhaltung des traditionellen Poststellennetzwerkes sei halt mit hohen Kosten verbunden. Der Rat entschied, dass die postalische Grundversorgung nicht nur landesweit, sondern auch innerhalb der Regionen und Gemeinden trotz höheren Betriebskosten und verändertem Nutzungsverhalten gewährleistet bleiben müsse. Vier Motionen weisen nun dem Bundesrat den Handlungsweg. Die Schliessung von Poststellen dürfe nicht nur aufgrund finanzieller Überlegungen erfolgen, gab das Parlament zu verstehen.
Tricksen und Täuschen in Bundesbern Fortsetzung von Seite 1
schlechter als 1992, aber auch einiges besser. Einerseits sind wir mittlerweile viel mehr in die EU verwoben, etwa mit den Bilateralen, der Personenfreizügigkeit sowie mit Schengen/Dublin inklusive automatischer Rechtsübernahme.
Anderseits sehen wir heute die Nachteile der EU viel klarer als 1992, nämlich Bürgerferne, Zentralisierung, Währungskrise, Ost-West-Spannungen,
Budgetkorrekturen mit Hintertüren
Der Nationalrat hat erste Korrekturen gegenüber der Vorlage des Bundesrats beschlossen: Beim Asylwesen will er die Ausgaben stark kürzen, für die Landwirtschaft und die AHV soll dagegen ein ausserordentlicher «Zustupf» bereitgestellt werden.
Bei der AHV-Finanzierung handelt es sich exakt um jene 442 Mio. Franken des Bundes, die verfügbar wurden, weil der Souverän am 24. September 2017 mit dem Stimmzettel die Altersreform an der Urne versenkt hat. Die Zahlung soll befristet auf «ein paar Jahre» mehrmals geleistet werden. Durchgesetzt hat sich in der grossen Kammer der Antrag einer «unheiligen Allianz», welche die Fraktionschefs der SVP und SP, Thomas Aeschi und Roger Nordmann, gemeinsam vorbereitet hatten. FDP und CVP stellten sich erfolglos dagegen. Finanzminister Ueli Maurer verlangte für die Einlage in die AHV eine rechtliche Grundlage, um die Zahlungen auslösen zu können. Der Ständerat hatte zuvor wie der Bundesrat entschieden, 295 der CHF 442 Mio. in den Bahninfrastrukturfonds umzuleiten und mit dem Rest von CHF 147 Mio. Bundesschulden zu tilgen.
Gestrichen ... und erhöht
Ebenfalls hitzig werden die Landwirtschaftsgelder diskutiert. Der Nationalrat will die Bauern von Sparmassnahmen verschonen und stockte Budgetposten auf. Kürzungsanträge wurden verworfen, das Seilziehen ging weiter, wie folgendes Beispiel zeigt. Heute werden mit Beiträgen nach dem sogenannten Schoggigesetz Schweizer Zutaten für exportierte Nahrungsmittel so weit verbilligt, dass die Produkte international wettbewerbsfähig sind. Diese Ausfuhrbeiträge müssen abgeschafft werden, weil sie gegen Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) verstossen. Die SVP beanstandete, einmal mehr rede der Schweiz eine internationale Gemeinschaft ins Recht hinein. Der Nationalrat entschied widerwillig für die Abschaffung der Ausfuhrbeiträge. Aber als Ersatz führte er neue Subventionen für Milch und Getreide ein und erhöhte das Agrarbudget 2019–22 um CHF 284 Mio. Unter dem Strich stehen etwa gleich viel Mittel bereit wie für die Ausfuhrbeiträge nach Schoggigesetz. Die SVP-Fraktion unterstützte die neuen Zahlungen geschlossen.
AHV-Nummer für alles und jeden? Der Ständerat befasste sich in der zweiten Sessionswoche mit der InformatikSicherheit in der Bundesverwaltung. Zur Debatte kam aber eine Regelung, die die Risiken erst recht erhöht. Gemäss Ständerat sollen künftig alle Behörden des Bundes und der Kantone die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden dürfen. Dies, obwohl die kantonalen Datenschutzbeauftragten warnten, das Risiko missbräuchlicher Verwendung sei zu hoch. Die Datenschützer wollten die AHV-Nummer für den Sozialbereich, dazu eine Steuernummer, eine Handelsregisternummer, eine Nummer für Strafsachen oder eine Nummer für das Patientendossier. Auch als Zugang zum elektronischen Grundbuch hat zuvor schon der Nationalrat die Verwendung der AHV-Nummer ermöglicht. Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV Schweiz) ist – wie auch ich als dessen Präsident – enttäuscht über diesen Entscheid. Eine Verknüpfung der verschiedenen Register birgt enormes Missbrauchspotenzial und erleichtert den «Identitätsklau». Eine ETH-Studie von Prof. Dr. David Basin hält fest, dass bereits jetzt in über 14 000 administrativen und organisatorischen Registern persönliche und sensible Daten gespeichert und mit der AHV-Nummer indexiert sind. Mit dem Informationssicherheitsgesetz hat der Ständerat die Weichen leider falsch gestellt. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
6. DEZEMBER 1992: NEIN ZUR INSTITUTIONELLEN EU-ANBINDUNG:
25 Jahre Dankbarkeit
Flüchtlingskrise und zahlreiche wirtschaftliche und soziale Probleme.
Die SVP steht in der Europafrage einmal mehr allein. Die andern haben die Macht, aber wir haben die Überzeugung und vor allem diese Gewissheit, auf der richtigen Seite zu stehen, wenn wir uns wie schon 1992 dafür einsetzen, dass die Schweiz nicht an Brüssel verscherbelt wird. Sondern dass die Schweiz Schweiz bleibt.
WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UNSERES LANDES BEDROHT
CO2 -Gesetz: Die 40 -Franken-Lüge
Der Bundesrat hat vor wenigen Tagen die Totalrevision des CO 2-Gesetzes verabschiedet. Schon in der Vernehmlassung wurde der wirtschaftsund bürgerfeindliche Entwurf von der SVP stark kritisiert und als untauglich abgelehnt. Dass die zur Energiewende notwendigen 40 Franken weit untertrieben waren und eine Lüge sind, beweist der Bundesrat mit seiner Botschaft gleich selbst.
SVP. Einmal mehr sollen die Bevölkerung und die Unternehmen unter den utopischen Träumen der CVP-Bundesrätin leiden.
Diese will dem Volk weit mehr als eine Verdoppelung der CO 2 -Abgabe (Erhöhung der CO2-Abgabe von aktuell 22 Rappen/Liter Heizöl auf bis zu 52,5 Rappen/Liter Heizöl) und staatliche Zwangsmassnahmen (wie dem Verbot von Ölheizungen, wenn die Grenzwerte im Gebäudebereich nicht erreicht werden) verordnen.
Auch die Tatsache, dass man weiterhin beim starren Konstrukt der Reduktionsmassnahmen bleibt (30 Prozent Kompensation in der Schweiz, 20 Prozent Kompensation im Ausland) zeigt, dass sich gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf nicht wirklich viel geändert hat – und verbessert wurde schon gar nichts.
Ohne Rücksicht auf den Werkplatz
Dass die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe oder besser gesagt die CO2-Steuer im Umfang von jährlich 450 Mio. Franken ab 2025 auslaufen soll, sieht auch nur auf den ersten Blick positiv aus.
Sollten bis dahin die Grenzwerte nicht im grünen Bereich liegen, kommen staatliche Zwangsmassnahmen (Verbot
Ölheizungen siehe oben) mit massiven Mehrkosten zum Zug. Der Traum vom eigenen Haus oder von der eigenen Wohnung wird dann für die meisten Bürger ausgeträumt sein. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass der Bundesrat unter der Führung von Frau Leuthard einmal mehr ohne Rücksicht auf den Werkplatz Schweiz mit neuen Vorschriften und neuen Kontrollen die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes an die Wand fährt.
Klare Lüge
Dabei hatte die Energieministerin noch im Abstimmungskampf zum Energiegesetz im Mai klar und deutlich gesagt, dass ein Haushalt nicht mehr als 40 Franken pro Jahr für die Energiewende und den Umbau unseres Energiesystems bezahlen müsse. Ausgehend von der nun vorgelegten Botschaft zum CO2Gesetz eine klare Lüge! Wie so oft und von der SVP auch im Abstimmungskampf prophezeit, kommt die Wahrheit nun doch ans Licht. Die SVP macht bei diesem traurigen Spiel, zum Schaden unserer Bevölkerung und des Wirtschaftsstandorts, nicht mit. Sie wird das CO2-Gesetz sowohl in den Kommissionen als auch im Parlament klar bekämpfen.
Vor 25 Jahren hat die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) massgeblich dazu beigetragen, die institutionelle Anbindung an die EU zu verhindern. Zusammen mit dem AUNS -Gründungspräsidenten Dr. Christoph Blocher (SVP ZH) und dem damaligen Geschäftsführer alt Nationalrat Dr. Otto Fischer (FDP BE ) engagierten sich Tausende von Mitgliedern gegen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die Angstpropaganda der Befürworter vermochte weder zu verwirren noch zu beeinflussen. Das standhafte Nein hat bis heute dafür gesorgt, dass die Schweiz nicht EU -Mitglied ist.
AUNS. Die Verlierer von damals unterliessen und unterlassen bis heute nichts, die Schweiz in die EU zu treiben. Obwohl mit dem EWR-Nein klar war, dass die Schweiz keinen freien Personenverkehr wollte, haben sie EU-Personenfreizügigkeit in ein Paket geschnürt mit sechs weiteren Abkommen, damit wir über ein für die Wirtschaft «lebenswichtiges Gesamtpaket» abstimmen mussten.
2018 – politische Herausforderungen
Die heute von der EU gesteuerte Zuwanderung in die Schweiz – zwischen 60 000 bis 80 000 netto pro Jahr – ist zu hoch. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Souveränität in der Zuwanderungspolitik wieder hergestellt wird. Die Schweiz muss die Zuwanderung nach ihren Bedürfnissen steuern. Deshalb lancieren wir im Januar 2018 zusammen mit der SVP Schweiz die Beschränkungs-Initiative. Die AUNS wird zusammen mit dem Abstimmungskomitee EU-No den Kampf gegen die institutionelle EU-Anbindung (Rahmenvertrag) weiterführen, aktiv am Abstimmungskampf für die Selbstbestimmungsinitiative mitwirken und das Referendum gegen die EU -Waffenrichtlinie zusammen mit Verbündeten vorbereiten.
Kampf gegen EU -Anbindung Damit das Päckli bis heute ja nicht an den Absender retourniert wird, sorgt die Guillotineklausel. Diese soll die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger davon abhalten, die Personenfreizügigkeit infrage zu stellen und zu kündigen. Sonst fällt das Beil, alle Abkommen des Päckli wären weg, und weil ja lebenswichtig, tritt der Niedergang der Schweiz ein. Man fragt sich, wer solche strohdummen Vertragsbedingungen aushan delt. Vielleicht sollten Bundesrat und seine Unterhändler vermehrt Konsumentenschutz-Sendungen hören.

Umstrittene Einführung einer zentralen Notfall-Telefonnummer
Neu soll im Kanton Zürich für medizinische Notfälle eine einheitliche Telefonnummer eingeführt werden. Der Kantonsrat hat dies am Montag mit einer Änderung des Gesundheitsgesetzes in erster Lesung beschlossen. Die Vorlage wurde unter Zeitdruck und mit reichlich viel Improvisation erstellt. Dies zeigt sich auch im Ergebnis.

Susanne Leuenberger
Kantonsrätin SVP
Affoltern am Albis
Zuerst stand aber noch ein Wahlgeschäft auf der Traktandenliste. Der Kantonsrat wählte Roland Fraefel (SVP, Uster) als neues Mitglied in das Baurekursgericht.
Rund um die Uhr Service
Claudio Schmid (SVP, Bülach) eröffnete die Eintretensdebatte zum Gesundheitsgesetz. Mit der vorliegenden Änderung des Gesundheitsgesetzes wird der Notfalldienst auf eine neue und tragfähige Grundlage gestellt, weil die traditionelle und über lange Zeit bewährte ärztliche Notfalldienstorganisation heute zunehmend infrage gestellt ist. So stehen auf der einen Seite viele Hausärzte und Hausärztinnen vor der Pensionierung und jüngere Medizine-
rinnen und Mediziner lassen sich vermehrt anstellen oder arbeiten Teilzeit. Auf der anderen Seite verfügen immer weniger Patientinnen und Patienten über einen Hausarzt oder eine Hausärztin.
Stattdessen werden immer häufiger die teuren Notfallstationen der Spitäler aufgesucht. In nicht lebensbedrohlichen Fällen sind diese jedoch die falsche Anlaufstelle, was auch das Gesundheitssystem mit unnötigen Kosten belastet, die sich wiederum auf die Krankenkassenprämien auswirken. Damit die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung auch ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeiten des medizinischen Fachpersonals weiterhin sichergestellt werden kann, haben die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich AGZ und der GPV zusammen mit der Gesundheitsdirektion ein neues Modell entwickelt. Kernstück der neuen Notfalldienstorganisation ist eine zentrale Triagestelle, die das gesamte Kantonsgebiet abdeckt. An diese Drehscheibe sind auch die Organisationen der Apo-
theker- und Zahnärzteschaft angeschlossen. Ab dem 1. Januar 2018 wird die von der AGZ-Support AG betriebene Triagestelle an 365 Tagen rund um die Uhr alle Anrufe aus der Bevölkerung auf die Gratis-Telefonnummer 0800 33 66 55 entgegennehmen. Die Anrufenden werden anschliessend von medizinischem Fachpersonal an die notfalldienstleistenden medizinischen Fachpersonen vermittelt. Es wird davon ausgegangen, dass zu Beginn 250 000 Anrufende pro Jahr die neue kostenlose Telefonnummer benutzen werden. Dazu sind bei einem 24-Stunden-Betrieb mindestens sechs Ärztinnen und Ärzte und rund 30 medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten erforderlich.
Kosten für Kanton und Gemeinden Die Betriebskosten tragen Kanton und Gemeinden je zur Hälfte. Für die Finanzierung ist eine Rechtsgrundlage im Gesundheitsgesetz erforderlich. Auf der Basis der zuvor genannten Anzahl von Anrufen pro Jahr belaufen sich die Be-
NEUE KANTONALE PUBLIKATIONSVERORDNUNG – NACHTEILIG FÜR KMU UND INDIVIDUALPERSONEN
Von der Verwaltung – für die Verwaltung
Mit Beschluss vom 30. November 2015 hat der Kantonsrat des Kantons Zürich das totalrevidierte Publikationsgesetz (PublG) erlassen. Durch das neue Gesetz wurde im Wesentlichen die Grundlage für den Vorrang der elektronischen Publikation geschaffen. Diverse Bestimmungen dieses Gesetzes verlangen ausdrücklich, dass der Regierungsrat in einer Verordnung die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlässt. Die wesentlichste Neuerung in der mit Einführung des Gesetzes auf den 1.1.2018 geplanten, neuen Publikationsverordnung (PublV) besteht darin, dass das Amtsblatt nur noch in elektronischer Form und von Montag bis Freitag erscheint. Dies bedeutet, dass sich vor allem KMU und Individualpersonen in Zukunft ohne ersichtlichen Grund nicht mehr auf den ihnen bekannten Herausgabetag des Amtsblattes und die damit verbundenen Rechtssicherheit verlassen können.

Hans-Peter Amrein
Kantonsrat SVP
Küsnacht
Das Amtsblatt enthält gerade für kleinere KMU wichtige und essenzielle Informationen für ihre Geschäftstätigkeit. Gleiches gilt für Individualpersonen. Dem Amtsblatt können so beispielsweise sehr wichtige Informationen über Ausschreibungen, Vorladungen oder Schuldbetreibungen/Konkurse entnommen werden. Die Informationen betreffend Vorladungen sowie Schuldbetreibungen/Konkurse sind für KMU und Individualpersonen wichtig, da diese so sicherstellen können, dass keine Person eingestellt wird, welche in ein gerichtliches Verfahren involviert ist. Des Weiteren kann sich mittels Überprüfung der Einträge betreffend Schuldbetreibungen/Konkurse auch ein Bild über potenzielle Schuldner und Gläubiger verschafft werden. Eine weitere essenzielle Information für KMU ist jene betreffend Ausschreibungen. Dadurch kann man sich ein Bild über die zu vergebenden Aufträge schaffen.
Unnötige Schlechterstellung durch die neue Regelung Im Amtsblatt werden des Weiteren auch die Baugesuche in den Gemeinden publiziert. Durch deren Konsultation kann man sich ein Bild davon machen, was wo gebaut wird. Dadurch kann z.B. ein Nachbar seine Interessen wahren oder ein Unternehmer Offerten in Bezug auf einen Neubau machen. Durch die bisherige Regelung wurde garantiert, dass alle diese relevanten Informationen jeweils an einem bestimmten Stichtag – jeweils der Freitag – publiziert wurden. Unternehmen und interessierte Bürger konnten am Freitag das Amtsblatt studieren und sich somit einem Mal einen Überblick über die für sie jeweils relevanten Informationen verschaffen. Trotz der heutigen
Tendenz zur Digitalisierung gibt es kleinere Unternehmungen (beispielsweise in handwerklichen Bereichen tätig) und ältere Personen, welche von der Digitalisierung noch nicht in einem Ausmass Gebrauch machen und machen werden, dass sie ständig auf das Internet Zugriff haben.
Anderseits bedingt die vorgesehene, tägliche Veröffentlichung des Amtsblatts, dass jedermann über eine ständige Internetverbindung verfügen muss oder diese sicherzustellen hat.
Gesetzliche Grundlage gemäss dem übergeordneten Recht Das neue Publikationsgesetz, dessen Inkraftsetzung zusammen mit der der hier bestrittenen Publikationsverordnung auf den 1. Januar 2018 geplant ist, hält fest, dass die amtlichen Publikationsorgane auf einer Internetseite des Kantons veröffentlicht werden. Der Regierungsrat regelt in einer Verordnung, wann und wie häufig die offizielle Gesetzessammlung und das Amtsblatt veröffentlicht werden und ob diese in gedruckter Form herausgegeben werden. Zwar wird im Gesetz die Grundlage für den Vorrang der elektronischen Publikation geschaffen, doch ist es explizit möglich, dass das Amtsblatt auch künftig in Papierform veröffentlicht wird. Dass künftig das Amtsblatt nur noch in elektronischer Form erscheinen soll, hat seinen Ursprung deshalb gerade nicht im übergeordneten Recht.
Der Gesetzgeber wollte nicht, dass das Amtsblatt von Montag bis Freitag täglich erscheint. Vielmehr ist es vorliegend die Absicht des Gesetzgebers, dass der Regierungsrat als Exekutivbehörde mittels der Publikationsverordnung eine Losung schafft, welche ausgewogen ist und allen Benutzern des Amtsblattes Rechnung trägt. Durch die vom Regierungsrat gewählte Lösung, welche gänzlich auf eine gedruckte Form des Amtsblatts verzichtet und statt einer wöchentlichen Veröffentlichung eine Veröffentlichung von Montag bis Freitag vorsieht, wird überge-
triebskosten auf insgesamt 7,3 Millionen Franken. Auf die Gemeinden und den Kanton entfallen somit je 2 Franken und 40 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner.
Damit die Triagestelle ihren Betrieb aufnehmen kann, sind Aufbauarbeiten nötig. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kanton alleine. In der Vorlage des Regierungsrates ist die Rede von mindestens 4 Millionen Franken.
Die Ersatzabgabe ist das zweite zentrale Element der Vorlage Berufsangehörige, die vom Notfalldienst dispensiert werden – weil sie keinen Notfalldienst leisten können oder dafür nicht benötigt werden –, müssen eine Ersatzabgabe entrichten. Dafür ist eine Bestimmung im Gesetz erforderlich.
Die Ersatzabgabe wird von den Standesorganisationen erhoben und beträgt pauschal 5000 Franken pro Jahr. Abgabepflichtige, deren AHV-pflichtiges Einkommen unter 200 000 Franken liegt, bezahlen eine reduzierte Ersatzabgabe. Die Ersatzabgaben werden dazu verwendet, die Kosten der Notfalldienstorganisation, unbezahlte Rechnung für Notfalldienstleistungen und
durch Tarife nicht oder ungenügend gedeckte Leistungen zu decken. Zur Transparenz und Kostenkontrolle wird im Gesetz festgelegt, dass die Triagestelle ihren Jahresbericht und insbesondere die Anzahl der Anrufe auf die Notfallnummer veröffentlichen muss.
Unter Zeitdruck und mit viel Improvisation
Die Gesetzesänderung wurde für dringlich erklärt und soll per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt werden. Diese Dringlichkeit brachte alle in grossen Zeitdruck.
Da es das Ärztetelefon per Ende Jahr nicht mehr gibt, ist diese Dringlichkeit erforderlich. Alle Fraktionen waren für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Ein Rückweisungsantrag der GLP wurde abgelehnt. Sämtlichen Kommissionsanträgen wurde zugestimmt.
Einzig beim Antrag zur Begrenzung des Beitrages für die Gemeinden war die SVP anderer Meinung. Sie unterstützte den Minderheitsantrag der GLP der verlangte, dass dieser Beitrag auf 2 Franken pro Einwohner begrenzt werden sollte.
Die Vorlage gelangt nun am 19. Dezember 2017 in die 2. Lesung.
ordnetes Recht verletzt. Die neue Publikationsverordnung ist willkürlich. Das Rechtsgleichheitsgebot wird verletzt, da durch die vorgesehene Regelung die KMU und Individualpersonen gegenüber Grossunternehmen unverhältnis-
SVP des Kantons Zürich
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mässig benachteiligt werden. Bis anhin konnten sich die Leserinnen und Leser des Amtsblattes auf den ihnen bekannten Herausgabetag verlassen. Die vom Regierungsrat beabsichtigte Regelung führt zu einem Verlust der bisherigen Rechtssicherheit, insbesondere auch was die Verfolgung des Fristenlaufes betrifft. Der Regierungsrat verstösst mit der neuen Verordnung gegen das Willkürverbot, verletzt das Verhältnismässigkeitsprinzip und handelt rechtsungleich. Das Vertrauen der Rechtssuchenden und des sogenannt «kleinen Bürgers» in eine funktionierende und effiziente
Judikative wird weiter geschwächt. Der Regierungsrat trägt durch die Änderung der Publikationsweise im Amtsblatt den Bedürfnissen der KMU und der Individualpersonen in keinerlei Hinsicht Rechnung.
Fazit
Es ist zu hoffen, dass der Regierungsrat ein Einsehen hat, die verunglückte Publikationsverordnung anpasst, davon absieht, ab 1. Januar 2018 das Amtsblatt täglich zu publizieren, und es wie bisher, an einem Stichtag in der Woche, publiziert.
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«Schweizer Schwing-Tradition in Dietikon»
100 Schwinger kämpften um den Sieg am 80. Niklausschwinget. Die Jubiläumsausgabe verfolgten am 2. Dezember 2017 rund 900 Zuschauerinnen und Zuschauer in der Stadthalle Dietikon. Dank SVP -Vizepräsident Ralph Hofer durften sich die Mitglieder und Sympathisanten der SVP Dietikon über einen Gratiseintritt freuen. Diese Chance wurde von vielen unserer Mitglieder und Sympathisanten wahrgenommen.
Das Organisationskomitee um Präsident und Alt-Kantonsrat Hanspeter Haug durfte zudem zahlreiche prominente Gäste begrüssen. Während des Anlasses haben sich viele interessante Gespräche zum Schwingsport ergeben, und manch einem Laien wurden die nicht ganz einfachen Regeln, die Punktevergabe oder die verschiedenen Wurftechniken und vieles mehr nähergebracht – die Betreuer der Schwinger
und die Funktionäre waren sehr hilfsbereit und geduldig, wenn es um entsprechende Erklärungen ging.
Die Stadtjodler Dietikon sorgten für den passenden musikalischen Rahmen und zahlreiche Helferinnen und Helfer, darunter auch einige Jungschwinger, die in ein paar Jahren selber im Sägemehl stehen wollen, sorgten dafür, dass die Durchführung des Niklausschwinget in der Stadthalle Dietikon

einmal mehr ein voller Erfolg war, ein Anlass, der mittlerweile zu einer festen Tradition im Limmattal geworden ist.
Rochus Burtscher, Parteipräsident

ADVENTSTREFFEN DER SVP BEZIRK MEILEN
Bilaterale I: überschätzt und überhöht
Gegen hundert Mitglieder und Freunde der SVP des Bezirks Meilen trafen sich zum jährlichen Adventstreffen in der Vogtei Herrliberg. Gastredner war der Meilemer Nationalrat Thomas Matter, der die Nachteile der Masseneinwanderung als gravierender beurteilte als die Bedeutung der sechs Bilateralen Verträge I.
SVP Bezirk Meilen. Bezirksparteipräsident und Kantonsrat Christian Hurter (Uetikon am See) erinnerte zu Beginn der festlichen Veranstaltung in prägnanten Worten an die Höhepunkte des zu Ende gehenden Jahres. Er gab auch
einen Ausblick auf 2018, wobei die Wahlen in den Seegemeinden und eine Ersatzwahl ins Bezirksgericht im Vordergrund stehen werden. Christian Hurter betonte die Bedeutung der Gemeindeautonomie und rief

der Bilateralen, welche grossmehrheitlich nicht zugunsten der Bevölkerung sind.
LESERBRIEF
die Partei auf, für alle Behörden fähige Kandidierende mit solidem bürgerlichem Fundament zu wählen, denen Wohlfahrt, sichere Arbeitsplätze und eine gute Verkehrssituation am Herzen liegen, die es aber auch wagen, gegen die Kriminalität und die unkontrollierte Massenzuwanderung anzutreten.
Negativwachstum seit Personenfreizügigkeit
SVP-Nationalrat und Unternehmer Thomas Matter erinnerte daran, dass die Wirtschaftsverbände schon vor 25 Jahren bei der EWR-Abstimmung gedroht hätten, unsere Wirtschaft würde ohne diesen Vertrag zusammenbrechen.
Auch heute würde behauptet, dass bei einer allfälligen Kündigung der Personenfreizügigkeit sämtliche bilaterale Verträge mit der EU auf dem Spiel
SVP-Chlaus belebt das Ustermer Stadtzentrum
In Begleitung der SVP-Stadtratskandidatin Anita Borer belohnten Samichlaus und Schmutzli am Samstag, 2. Dezember 2017, diejenigen Ustermer mit einer Überraschung, die ihren Einkauf lokal tätigen. Der SVP Uster ist die Belebung des Stadtzentrums ein grosses Anliegen. Mit dem Chlausbesuch leistet die Partei abseits des Parlaments ihren Beitrag für ein attraktives Zentrum.
SVP Uster. Unbeeindruckt von den «Nachwehen» des Uster-Märts machten sich Samichlaus und Schmutzli in Begleitung der SVP-Stadtratskandidatin Anita Borer an diesem bissig kalten Samstagmittag auf den Weg ins Ustermer Stadtzentrum, um diejenigen zu belohnen, die ihre Einkäufe in Uster tätigen. Insbesondere die Kinder hatten Freude am SVP-Chlaus, seinen Schöggeli, Zückerli und Manderinli, und einige wussten verzaubernde Versli aufzusagen. Der Samichlaus liess es sich auch nicht nehmen, in einigen Ladengeschäften den Mitarbeitenden ein Zückerli zu hinterlassen.
Die Stadt Uster investiert viel Energie und Geld in das Stadtzentrum. Mit «Herzkern» sollen auch die Freiräume belebt werden.
Die SVP Uster leistet neben ihren Bemühungen im Ustermer Parlament mit dem Samichlaus einen weiteren Beitrag dazu.

Stadtratskandidatin
Der Milliarden-Kuss
Die Meinungen zu dieser symbolischen Liebesbezeugung zwischen Jean-Claude Juncker und Bundespräsidentin Doris Leuthard gehen weit auseinander: Ist es der ultimative Judaskuss für das Schweizervolk, ein Bruderkuss nach dem Muster kommunistischer Regimes oder ist es schlicht die Unterwerfungsgeste eines Schwächlings unter das Diktat eines Übermächtigen? Die Küssenden scheinen auf Wolke Sieben zu schweben und alle Probleme mit widerspenstigen «Untertanen» aus ihrem Gedächtnis verbannt zu haben. Sie scheinen der Realität weit entrückt und stellen ihre Grosseuropa-Träume über die heutige europäische Wirklichkeit. Statt unsere Unabhängigkeit zu verteidigen, stellt unsere Bundespräsidentin die Interessen eines zentralistischen Grosseuropa über die Souveränität ihres eigenen Landes, um in ihrer Eitelkeit ihr Präsidialjahr mit einem bedingungslosen Geschenk von 1,3 Milliarden Euro an die EU zu krönen und mit Junckers «Freundschaftsvertrag» dem Verlust unserer Selbstbestimmung und Freiheit einen grossen Schritt näher zu rücken.
Man muss sich an dieser Stelle wirklich fragen, ob die seinerzeit abgelegten Schwüre und Gelübde unserer Landesregierung und Parlamentsabgeordneten nur noch Makulatur sind. Wie
oft musste wohl Juncker an der Haustür der Bundespräsidentin klingeln, bis die Kohäsionsmilliarde endgültig in der Euro-Kasse geklimpert hat? «Sobald das Geld im Kasten klingt, Schweizerlein nach Brüssel springt», dies eine etwas abgeänderte Version von Luthers Beschreibung des Ablasshandels.
Man könnte meinen, der Besuch Junckers sei von anfängerhaften Dilettanten orchestriert worden. Die Präsidenten der wichtigen aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat wurden weder zu den Besprechungen noch zum Essen eingeladen.
Auch der Gesandte der Schweiz bei der EU, Urs Bucher, blieb aussen vor, während die zuständigen Diplomaten im auswärtigen Dienst der EU, mit denen er regelmässig zu tun hat, anwesend waren.
Ohne unsern zuständigen Aussenminister zu informieren, vereinbarte die Bundespräsidentin mit Juncker und dem CVP-Parteipräsidenten vorgängig ein «Frühstücks-Tête-à-Tête», offenbar in der Absicht, dem EU-Präsidenten anstelle des EU -Gerichtshofes den EftaGerichtshof schmackhaft zu machen.
Wer stoppt «unsere euphoriserende Königin» in ihrem Bestreben, die gesamte Aussenpolitik an sich zu reissen? Die Version mit dem Efta-Gerichtshof ist aus folgenden Gründen ein arg-
listiges Täuschungsmanöver einiger «Anschlussbemühter»: Die Schweiz als Nicht-EWR-Mitglied hat keinen Sitz im Efta-Gericht. Je einen Richter stellen Island, Norwegen und das Fürstentum Liechtenstein.
Der Schweizer Prof. Carl Baudenbacher ist der Vertreter Liechtensteins und hat dessen Anweisungen Folge zu leisten. Die EU akzeptiert das Efta-Gericht nur insoweit, als es den EU -Gerichtshof als oberste, ihm übergeordnete Instanz in Europa anerkennt. Darum sind zum Efta-Gericht nur Richter aus EWR-Staaten zugelassen, die den EWRVertrag unterzeichnet haben und damit den EU-Gerichtshof als oberste Instanz anerkennen. Es ist ein Witz, wenn die Bundespräsidentin in Kenntnis aller Tatsachen verkündet, sie habe bei Juncker halbwegs erreicht, dass dieser einem Efta-Gericht nicht mehr total abgeneigt sei, und ihr Volk damit der Lächerlichkeit preisgibt.
Zum Schluss noch das Wort eines deutschen Philosophen: «Die grösste Gefährdung für Liberalität, demokratische Partizipation und Freiheit ist die Feigheit. Die Verteidigung der Freiheit hat nichts mit links oder rechts zu tun, sondern braucht ihre selbstbewussten und standhaften Verteidiger.»
Robert Nieth, Walchwil
stünden. In Wirklichkeit seien nur gerade sechs von über hundert bilateralen Verträgen mit der EU betroffen. Matter betonte, dass sich das Wachstum pro Kopf seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit in ein Negativwachstum verwandelt hat. Auch sei der prozentuale Anteil der Schweizer Exporte in den EU -Raum seit Einführung der Bilateralen I und noch deutlicher seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit markant zurückgegangen. Denn unsere Wachstumsmärkte liegen heute in Asien und in Amerika, also in Ländern, mit denen wir keine vergleichbaren bilateralen Verträge kennen. Es seien, so Thomas Matter, auch nicht die Bilateralen I, die uns den Marktzutritt in die EU gewährten, sondern das Freihandelsabkommen von 1972 sowie die Welthandelsorganisation WTO, welche willkürlich diskriminierende Massnahmen verbietet. Die Zuwanderung einer doppelten Stadt Zürich seit Einführung der Personenfrei-
zügigkeit wird die Schweiz total überfordern. Dazu meinte Thomas Matter wörtlich: «Die Masseneinwanderung überlastet uns, kostet uns, stresst uns und nimmt uns ein ganz grosses Stück Lebensqualität.»
Es handle sich um jene Lebensqualität, die unser Land zum schönsten der Welt gemacht habe – ohne Dichtestress, Kriminalität, Zubetonierung, Sozialkollaps, Ängste um den Arbeitsplatz und Parallelgesellschaften vieler Nichtintegrierbarer.
Bei den einzelnen sechs Verträgen der Bilateralen I sieht Matter grosse Vorteile für die EU, aber keine überlebenswichtigen Bedürfnisse für die Schweiz. Die klaren und präzisen Ausführungen des Referenten wurden mit grossem Applaus verdankt. Bei gemütlichen Gesprächen und bei einem feinen Fondue chinoise nebst reichhaltigem Buffet sassen die Anwesenden bei angeregten Diskussionen noch lange zusammen.
































































