Heute betreibt die SRG 17 Radio- und 7 Fernsehsender sowie etliche Online-Plattformen und Social Media-Profile. Dies alles mit grosszügigem Budget: Allein aus dem Gebührentopf fliessen jedes Jahr über 1,2 Mia. Franken an die SRG
Gregor Rutz Nationalrat Vizepräsident SVP ZH Zürich
Von solchen Budgets können private Sender nur träumen. Die «No Billag»Initiative will dies radikal verändern: Die Erhebung von Empfangsgebühren soll verboten sein. Damit würde auch der «Service public» abgeschafft. Die SVP reichte einen Gegenvorschlag zur radikalen Initiative ein: Die Halbierung der Gebühren soll faire Rahmenbedingungen schaffen und gleichzeitig eine Fokussierung des «Service public» ermöglichen. Vor gut einer Woche hat der Nationalrat die Debatte zur «No Billag»-Initiative aufgenommen. Am kommenden Montag werden die Beratungen weitergeführt. Diese Initiative, welche die Radio- und Fernsehgebühren abschaffen will, war eine Reaktion auf die Abstimmung zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom Juni 2015. Mit dieser Abstimmung wurde eine Mediensteuer (die sog. «Haushaltabgabe») eingeführt. Künftig müssen alle Haushalte eine Abgabe für Radio und Fernsehen entrichten – völlig unabhängig davon, ob sie diese Medien konsumieren oder nicht. Auch Unternehmen werden zur Kasse gebeten. Damit wird die einstige Gebühr – also das Entgelt für eine Leistung, die man bezog – zu einer Steuer, die voraussetzungslos geschuldet ist.
Enttäuschende «Service public»Debatte
Die genannte RTVG -Revision wurde nur ganz knapp angenommen. Dies nicht zuletzt darum, weil der Bundesrat zuvor versprochen hat, die Gebühren würden sinken, was aber bis heute nicht der Fall ist. Auch wurde eine offene, tabulose Diskussion über den künfti-
gen «Service public»-Auftrag in Aussicht gestellt. Diese Diskussion jedoch verlief in den vergangenen zwei Jahren weitgehend im Sand. Eine vom Bundesrat ins Leben gerufene Medienkommission glänzt derweil mit Verlautbarungen, welche die etatistische Haltung des zuständigen Departements wiederholen und inhaltlich stützen. So gelang es, die «Service public»-Diskussion Schritt um Schritt abzuwürgen.
Strukturerhaltung um jeden Preis?
Wenigstens die nationalrätliche Medienkommission hinterfragte den «Service public»-Bericht des Bundesrats kritisch. Zusatzberichte und Vorstösse wurden beschlossen. Die Kommission wollte das Subsidiaritätsprinzip noch einmal diskutieren, um bessere Rahmenbedingungen für private Sender zu erwirken. Sie verlangte Varianten zur Finanzierung des SRG -Auftrags wie auch zur Reduktion der Anzahl der SRG -Sender.
Ungeachtet dieser Interventionen wird im zuständigen Departement weitergearbeitet. Seit Monaten basteln Experten an einem «Mediengesetz», welches das bisherige Radio- und Fernsehgesetz ersetzen soll. Das neue Gesetz soll nicht nur Radio und Fernsehen, sondern auch Internetangebote – und deren Finanzierung – regeln. Dies ist aus zwei Gründen absurd: Erstens besteht bezüglich Internet kein Regulierungsbedarf. Auch staatliche Subventionen sind dort nicht nötig, da der Internetbereich boomt. Zweitens hat der Bundesrat im Online-Bereich gar keine Regelungskompetenz. Da fast alle Zeitungen und Printmedien ihre Angebote auch über das Internet verbreiten, käme ein solches Gesetz einer Regulierung der Presse gleich. Dafür aber fehlt dem Bund die Zuständigkeit.
Das Ziel des Mediengesetzes ist klar: Die Stellung der SRG soll zementiert und eine weitere Expansion im OnlineBericht ermöglicht werden. Nicht nur die «Service public»-Debatte, sondern
auch die Diskussion zur «No Billag»-Initiative im Nationalrat zeigt: Den meisten Votanten geht es um Strukturerhaltung.
Die SRG ist noch immer eine heilige Kuh. Darum werden auch sämtliche Sparanträge a priori verworfen. Dies ist falsch – und auch kurzsichtig.
SVP kämpft für Medienvielfalt Medienvielfalt ist aus staatspolitischer Sicht von höchster Bedeutung: Medien ermöglichen den demokratischen Diskurs. Darum kämpft die SVP dafür, dass es möglichst viele verschiedene Medien gibt, die unabhängig sind. Unabhängigkeit bedeutet inhaltliche, aber auch finanzielle Unabhängigkeit. Jede «Service public»-Leistung ist letztlich ein staatlicher Markteingriff und bedeutet Wettbewerbsverzerrung. Insofern ist der Ansatz der «No Billag»-Initiative richtig: In einer freien Demokratie sollten Medien nicht staatlich gefördert und dafür Steuern erhoben werden dürfen. Doch die Initiative verkennt die politischen Realitäten und Schweizer Besonderheiten wie z.B. die Viersprachigkeit und verschiedenen Kulturen. Während es in der Deutschschweiz zweifellos Potenzial für mehr Wettbewerb im Radiound Fernsehmarkt gibt und die Gebühren nahezu abgeschafft werden können, wird es wohl keinen privaten Anbieter geben, der im Bündnerland oder im Tessin gewinnbringend arbeiten kann. Deshalb braucht es hier einen gewissen «Service public». Dieser soll sich aber auf Angebote beschränken, welche private Unternehmen nicht erbringen können oder erbringen wollen. Vor diesem Hintergrund schlägt die SVP einen Mittelweg vor: Die Gebühren sollen auf 200 Franken gesenkt werden. So könnte in den Randregionen weiterhin ein «Service public»-Angebot erbracht werden, aber es gäbe mehr Raum für private Anbieter, und den Bürgern bliebe mehr Geld zum Leben. Auch der Gewerbeverband und Economiesuisse unterstützen diesen Antrag.
SRG will Fünfer und Weggli Die SRG -Vertreter wollen permanent das Beste aus zwei Welten. Geht es um den Leistungsauftrag, beruft sich die SRG auf ihre Unabhängigkeit: Sie fordert unternehmerische Freiheit. Geht es um Einsparungen, beruft sie sich jedoch auf den genannten Leistungsauftrag, welchen es kritiklos zu akzeptieren gelte. Einsparungen seien deshalb nicht möglich. Für die SVP sind sowohl die Extremvariante der SRG (Beibehaltung des Status Quo, keinerlei Einsparungen) als auch die «No Billag»-Initiative (keinerlei Gebühren mehr) keine idealen Lösungen. Aus diesem Grund haben wir den erwähnten Gegenvorschlag eingereicht, der die Gebühren halbieren möchte. In der Kommission wurden weitere Gegenvorschläge diskutiert – darunter Szenarien, die bei der SRG Einsparungen von 10 oder 20 Prozent gebracht
hätten. Sparrunden in diesem Umfang müssen viele private Verlage machen –so z.B. derzeit Tamedia und Ringier. Diese können sich den wirtschaftlichen Realitäten nicht entziehen: Sie haben nicht einfach Milliardenbeträge an Gebühren, die jedes Jahr automatisch kommen.
Ein Umdenken ist dringend nötig –nicht zuletzt, weil die Wettbewerbsverzerrungen für etliche private Anbieter unerträglich und die Belastungen für die Haushalte immer grösser geworden sind.
Gelingt es nicht, einen Gegenvorschlag zu beschliessen, bleibt wohl nichts anders übrig, als die «No Billag»Initiative zu unterstützen. Nicht weil es der richtige Weg wäre – aber es ist immerhin das kleinere Übel. Ein total privater Mediensektor ist besser als staatlich finanzierte und gelenkte Medien.
An die Urnen – jede Stimme zählt
SO STIMMEN SIE RICHTIG!
Volksabstimmung vom 24. September 2017
Eidgenössische Vorlagen
1. Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit») Ja
2. Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehr wertsteuer Nein
3. Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 Nein Kantonale Vorlagen
1. Kantonsverfassung (KV) (Änderung vom 13. März 2017; Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative) Ja
2. Steuergesetz (Änderung vom 24. April 2017; Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs; Leistungsüberprüfung 2016) Nein
3. Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Änderung vom 23. Januar 2017; Heimfinanzierung) Ja
4. Sozialhilfegesetz (Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene) Ja
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Christoph Mörgeli
Wahlkampf als Wahlkrampf
Das war knapp. Mit 10 gegen 9 Stimmen verwarf die Verfassungskommission 1848 den Antrag ihres Präsidenten Ulrich Ochsenbein. Der Berner hatte die Einführung der Volkswahl des Bundesrates beantragt. Wäre es umgekehrt gelaufen, wäre heute die Volkswahl unserer Landesregierung selbstverständlich. Genau wie die Volkswahl der Regierungsräte in allen 26 Kantonen. Denn es gibt kein einziges Argument, dass man nicht auch gegen jene der Kantonsregierungen vorbringen könnte.
Doch die Stimmbürger haben die Volkswahl des Bundesrates schon dreimal abgelehnt: 1900, 1942 und 2013. Die jüngste Volksinitiative der SVP wurde mit fast 76 Prozent Nein-Stimmen abgeschmettert. Interessanterweise haben unsere Medien das Anliegen nicht unterstützt. Dennoch taten im Vorfeld dieser Bundesratswahlen viele Zeitungen so, als ob es um eine Volkswahl des Bundesrates gehe. Erstmals war gar von einem «Wahlkampf» die Rede. Die Medien wollten das Volk glauben machen, dass es etwas zu sagen habe. Eine grosse Orientierungshilfe für das Publikum waren sie allerdings nicht. «In einer Volkswahl wäre das Rennen völlig offen», behauptete der Blick. «Das Volk würde Cassis wählen», behauptete die Sonntagszeitung. Der Sonntagsblick lieferte mittels Volksbefragung den letztgültigen Beweis, dass 69 Prozent den Rücktritt von Johann SchneiderAmmann fordern. Die FDP – erbitterte Gegnerin der Volkswahl –organisierte krampfhaft eine öffentliche Roadshow mit ihren Kandidaten. Diese durften keine Überzeugung haben, mussten sie aber leidenschaftlich verteidigen. Für die Aargauer Zeitung war Ignazio Cassis der «zwingede Kandidat». Gemäss Aargauer Zeitung war Isabelle Moret «das höchste politische Amt zuzutrauen», weil sie «privat in vertrackten Verhältnissen steckt». Laut Aargauer Zeitung war der «Kämpfer und Kommunikator» Pierre Maudet der Richtige. Derweil verkauften die grossmäuligen Ringier-Blätter den grossmäuligen Verkäufer Maudet als Mann der Stunde. Denn der Vertreter des Couchepin-Freisinns steht in allen wesentlichen Fragen gegen seine Partei: Europapolitik, Asyl- und Ausländerpolitik, sogar Rentenreform. Als der Blick Maudets Scheitern begriff, hiess es plötzlich: «Nein, nichts gegen Cassis!» Bundesratswahlen sind eine Art Krippenspiel. Es wirken zwar keine Heiligen mit. Aber es schauen viele Andächtige zu.
Volksinitiativen auf dem Prüfstand, die das ganze Volk betreffen
Für den Neuenburger FDP-Bundesrat und Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Didier Burkhalter war der Wahltag der Vereinigten Bundesversammlung vom 20. September 2017 nach acht Jahren als Mitglied der eidgenössischen Exekutive auch der Abschiedstag von den eidgenössischen Räten. Unmittelbar nach der Ersatzwahl konzentrierte sich das Interesse auf die Departementsverteilung, die in der Kompetenz allein des Bundesrats liegt.
Hans Egloff
Nationalrat SVP
Aesch ZH
Normalerweise verständigt sich der Bundesrat zwei Tage nach Ersatzwahlen über die Zuteilung der Ressortverantwortung. Das wäre also am Freitag, 22. September. Am Sonntag, 24. September, entscheiden Volk und Stände jedoch über das wichtigste Geschäft der bisherigen Karriere des Freiburger SPBundesrats und Innenministers Alain Berset, nämlich die umstrittene AHVReform. Gleichzeitig gilt Berset als «Geheimtipp» für einen Departementswechsel ins EDA
Je nach Ergebnis der AHV-Abstimmung mögen bei dieser Departementsverteilung widersprüchliche Überlegungen mitspielen. Die Spannweite reicht für Berset bei einem Abstimmungssieg ebenso wie bei einer Niederlage vom «Bleiben im alten Departement» bis zum «Neubeginn in der Aussenpolitik». Es würde nicht erstaunen, wenn der Bundesrat die heisse Kartoffel «Departementsverteilung» noch etwas abkühlen liesse ...
Bankgeheimnis schützt
Privatsphäre
Der Nationalrat will das Inland-Bankgeheimnis gemäss der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» in der Verfassung verankern. Er hält auch am Gegenvorschlag dazu fest, die heute geltende Gesetzgebung in die Bundesverfassung zu schreiben. Ständerat und Bundesrat lehnen beides ab.
Hinter der Initiative stehen SVP FDP CVP, Lega und Jungfreisinnige. Der Nationalrat bekräftigte mit 117 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen erneut seinen früheren Entscheid, die Initiative sei Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Den Gegenvorschlag dazu
INSERAT
hiess die Grosse Kammer ebenfalls gut. Die Abstimmungsempfehlung für ein doppeltes Ja beschloss der Nationalrat mit 81 zu 39 Stimmen und 68 Enthaltungen von SP, Grünen, GLP und BDP Unser Zürcher Fraktionskollege und Mitinitiant Thomas Matter schilderte, was das Parlament am Volk vorbei beschlossen habe, sei unglaublich. Während in der Europapolitik, beim Bilaterismus, beim Zugang zum Binnenmarkt usw. die Frage der Souveränität immerhin ernsthaft diskutiert werde, habe das Parlament die Souveränität in Finanzmarktfragen völlig über Bord geworfen: «Es genügte eine Drohung aus den USA , einer Grossbank ein angeblich existenzgefährdendes Strafverfahren an den Hals zu hängen. Schon sind wir zusammengebrochen, haben unser Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland preisgegeben. Wir waren sogar bereit, durch rückwirkende Rechtsetzung die früher sakrosankte Rechtssicherheit preiszugeben. Wer hätte sich vorstellen können, dass die Schweiz im Fall von Gruppenanfragen Amtshilfe leistet und dass unsere Grossbanken die Namen eigener Mitarbeiter fremden Staaten aushändigen würden?»
Bundesrat Maurers Klartext
Die Initiative sei trotzdem etwas über das Ziel hinausgeschossen, meinte Finanzminister Ueli Maurer. Auch der Gegenvorschlag könnte eine weitergehende Gesetzgebung verhindern. Der Schutz der Privatsphäre sei laut Bundesrat in der Verfassung schon genügend geregelt.
Konkret erkundigte sich Fraktionskollege Matter bei SVP-Bundesrat Maurer im Zusammenhang mit der höchst umstrittenen Steuerrechtsrevision des Bundesrats: «Wird diese Revision bei einem Nein zur Volksinitiative oder bei einem Nein zum direkten Gegenvorschlag wieder auf den Tisch kommen?»
Dazu sagte Bundesrat Maurer: «Der Bundesrat hat diese Steuervorlage schubladisiert beziehungsweise sistiert
und wartet die Abstimmung über die Initiative ab. Ich gehe davon aus, dass das Problem bei einer Ablehnung der Initiative oder des Gegenvorschlages wieder auf den Tisch kommt. Der Bundesrat hat zumindest nichts anderes beschlossen.»
Ohne SRG keine Demokratie?
Auf grosses Interesses stiess die Volksinitiative «zur Abschaffung der Radiound Fernsehgebühren». Diese No-BillagInitiative war eine Reaktion auf die hauchdünne Annahme der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes zur Schaffung einer Mediensteuer für alle. Für ein Ja zur Initiative plädierte eine Minderheit von SVP-Vertretern. Die SVP setzt sich auch für einen direkten Gegenentwurf ein, der die Gebühren halbieren und auf 200 Franken pro Jahr begrenzen will. Heute wird die SRG zu 70 bis 73 Prozent über Gebühren von 1,35 Milliarden Franken finanziert. Unser Zürcher Fraktionskollege Gregor Rutz meinte zur Vorgeschichte: «Regimentsweise wurden Gutachter aufgeboten um zu beweisen, dass die SRG alles besser könne als der Rest der Welt. So wurde die Diskussion abgewürgt.» Dies sei eine parlamentarische Strukturerhaltungsdiskussion aus den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts. Man müsse die neuen technischen Realitäten sehen und im Parlament über Medienfreiheit sowie Medienvielfalt als Grundlage der Demokratie diskutieren. Den Gegenvorschlag zur No-Billag-Initiative empfahl Rutz als Mittelweg. Wenn es um den Auftrag gehe, sage die SRG nämlich, sie müsse unternehmerische Freiheit haben. Wenn es
um Einsparungen gehe, sage sie, man habe einen Leistungsauftrag des Bundes.
Nachwehen der Masseneinwanderung Als erste Kammer befasste sich der Nationalrat am Tag vor der Bundesratswahl noch mit der Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse» (Rasa). Diese verlangt, den von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 beschlossenen Verfassungsartikel gegen die Masseneinwanderung aus der Bundesverfassung zu streichen. Die Staatspolitische Kommission (SPK) sprach sich mit 17 gegen 2 Stimmen gegen die Initiative und mit 17 gegen 8 Stimmen auch gegen einen Gegenvorschlag aus. Die eidgenössischen Räte müssen sich mit drei Gegenentwürfen befassen. SP und Grüne möchten Kontingente und Höchstzahlen streichen. Eine «Mitte-Variante» will die Zuwanderung im Rahmen der völkerrechtlichen Verpflichtungen und im gesamtwirtschaftlichen Interesse steuern. Die SVP strebt an, zudem die Pflicht zur Kündigung des EU -Freizügigkeitsabkommens in die Verfassung zu schreiben. Das Parlament hat bis am 27. April 2018 Zeit, eine Abstimmungsempfehlung zu beschliessen.
TERRORGEFAHR DURCH ZUWANDERUNG
Die grösste Gefahr für die Schweiz wird unterschätzt
Die SVP weist schon lange darauf hin, dass eine grosse Zuwanderung gefährlich ist. Vor Jahren wurden wir sogar wegen unserer teilweise pointierten Aussagen in die rechtsextreme Ecke gedrängt. Vor allem vonseiten der linken Medienwelt gab es Schelte. Wenn wir uns den Tatsachen nicht verschliessen wollen, so sehen wir eines ganz deutlich. Die ungebremste Zuwanderung bringt nicht nur unsere Infrastruktur an ihre Grenzen. Sie schafft auch grosse Mehrkosten im Bereich der Sicherheit und in den Sozialwerken.
Unter dem Deckmantel «Asyl» reisen viele Personen ein, die es nur auf unseren Wohlfahrtsstaat abgesehen haben und ihre Hassbotschaften bei uns verbreiten. Dies leider auch unter den Augen unseres untätigen Staatsschutzes. Wie viele Terroristen unter den Asylbewerbern sind, kann man nur erahnen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein Anschlag auch mitten unter uns passiert. Mit den entsprechenden Folgen für die Wirtschaft und den Tourismus.
Naive Einschätzungen der Gefahren
Diese Gefahr wird in der Schweiz fast bis zur Naivität unterschätzt. Ein Beispiel dazu: Vor dem Bundeshaus fahren immer noch Autos. Ein Lastwagen mit Sprengstoff genügt, um einen verheerenden Schaden anzurichten. Wie ich weiss, gibt es in vielen Gemeinden «tickende Zeitbomben» in den Asylunterkünften. Nach Kontrollen sind diese
Personen sofort wieder auf freiem Fuss. Ausgeschafft wird kaum jemand. Unser Rechtsstaat kommt bei Personen unter die Räder, die nur ihren Gott als richterliche Instanz akzeptieren. Die Schweizerische Bundesverfassung mit ihren freiheitlichen Grundsätzen, unter anderem auch dass Mann und Frau gleichberechtigt sind, findet keine Beachtung. Wachsam sein Wer die Sicherheit der Schweiz gefährdet, gehört auf eine entsprechende Liste. Und wer auf dieser Liste steht, muss entweder interniert werden oder muss eine Fussfessel tragen. Nur so können die Behörden überwachen, wo sich diese Person aufhält. Das Recht unserer Bürger auf Sicherheit ist höher zu gewichten als das Recht von Terroristen, ungestört Anschläge vorzubereiten und möglichst viele Menschen umzubringen.
Eine einfache Sache, sollte man meinen. Aber nicht bei uns. Leider sehen noch viele zu viele Menschen in unserem Land die Realitäten nicht oder wollen sie nicht sehen. In unserer vermeintlichen Sicherheit unterschätzen wir die vielleicht seit dem 2. Weltkrieg grösste Gefahr für die Schweiz. Es wird Zeit, aufzuwachen und uns vorzubereiten.
Bruno Walliser Nationalrat SVP
Weniger Geld für den Verkehrsfonds
Die Sitzung vom Montag stand im Zeichen von Diskussionen zum öffentlichen Verkehr. Neu soll der Kanton Zürich jährlich 60 statt wie bisher 70 Millionen Franken in den Verkehrsfonds zahlen. In den Jahren 2017–19 sollen es nur 20 Millionen Franken sein.
Christian Lucek
Kantonsrat SVP Dänikon
Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung Andreas Flury (SVP Thalwil) für den verstorbenen Willy Meyer als Mitglied des Obergerichts gewählt. Weiter hat der Rat vom Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 des Datenschutzbeauftragten Kenntnis genommen. Die Sitzung stand aber in erster Linie im Zeichen von Diskussionen zum öffentlichen Verkehr. Im Zuge der Anpassungen im Zusammenhang mit dem Bahninfrastrukturfonds (FABI) hat der Regierungsrat die Anpassung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG) beantragt. Da mit der Umsetzung der FABI-Vorlage die Finanzierung der Bahninfrastruktur vollumfänglich beim Bund liegt, kann der kantonale Verkehrsfonds entlastet und die jährlichen Einlagen reduziert werden. So sah der Regierungsrat eine Reduktion von 70 auf mindestens 55 Millionen Franken jährlich vor.
Intensive Grundsatzdebatte zum ÖV
Die zuständige Finanzkommission hat den Antrag der vorberatenden Verkehrskommission aufgenommen und für die Jahre 2017–2019 gar eine Reduktion auf 20 Millionen gefordert. Dies mit dem Ziel, den mittelfristigen Ausgleich des Kantonshaushalts in der Phase, wo noch nicht alle Massnahmen der Leistungsüberprüfung wirksam werden, zu erreichen. Um den Verkehrs fonds wieder mit den nötigen Mitteln zu versehen, sah derselbe Antrag eine Erhöhung der Einlagen auf mindestens 60 Millionen pro Jahr in der Zeit von 2020–2037 vor.
Da Sparen im Bereich des öffentlichen Verkehrs dem Schlachten einer heiligen Kuh gleichkommt, entbrannte im Rat erwartungsgemäss eine intensive Grundsatzdebatte. Das links-grüne Lager wollte gar nicht erst auf die Vorlage eintreten und die Mindesteinlage wie heute bei 70 Millionen Franken belassen. Die bürgerliche Seite machte darauf aufmerksam, dass der Verkehrsfond heute und auch in Zukunft mit der reduzierten Einlage genügend für die anstehenden Projekte geäufnet ist, ebenfalls handelt es sich bei der im Gesetz festgelegten Summe um eine Mindesteinlage, der Rat kann also, falls es von ihm bewilligte Vorhaben erfordern, die Summe auch entsprechend erhöhen. Weniger sachlich waren die Argumente der Gegenseite, welche den Untergang des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich vorhersagen. Diese griffen jedoch nicht und der Antrag der Finanzkommission wurde mit 92 zu 72 Stimmen in erster Lesung gutgeheissen.
Mehrbelastung für Landgemeinden Eine weitere Anpassung des PVG hatte den Anteil und den Verteilschlüssel der jährlichen Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds auf Kanton und Gemeinden zum Inhalt. Eine Mehrheit fand sich für den Antrag der Finanzkommission den Anteil auf 34 Prozent entgegen dem hälftigen Anteil nach Antrag des Regierungsrates. Dies steht im Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung zur Reduktion des Fahrkostenabzug welcher dem Kanton und den Gemeinden Mehreinnahmen generieren würde. Der Minderheitsantrag der SVP, den bewährten ZVV-Verteilschlüssel, welcher sich nach Erschliessungsqualität und Steuerkraft der Gemeinden richtet, beizubehalten, fand leider keine Mehrheit. So sollen die Kosten nach Einwohnerzahl aufge-
teilt werden, was eine Entlastung der Städte und eine Mehrbelastung der kleineren Gemeinden zur Folge haben wird (siehe Kommentar rechts).
U-Bahn für Zürich?
Das letzte Geschäft befasste sich mit einer möglichen U-Bahn für den Grossraum Zürich. Mit einem Postulat forderten die Grünliberalen vom Regierungsrat einen Bericht. Unbestritten ist eine U-Bahn im städtischen Umfeld ein äusserst leistungsfähiges Verkehrsmittel, welches den Strassen- und Lebensraum an der Oberfläche entlastet. Dies wurde auch von allen Fraktionen anerkannt.
Bei näherer Betrachtung sind jedoch zahlreiche Hürden absehbar. Baulich stellt ein solches Vorhaben enorme Herausforderungen, würden doch Grundwasservorkommen, bestehende Bauwerke, Tiefbauten und Erdwärmesonden dabei tangiert. Dazu kommt, dass ein solches Angebot, das bereits heute bestehende fein abgestimmte Netz des öffentlichen Verkehrs, stark konkurrenzieren und wiederum dessen Rentabilität infrage stellen würde. Bedenkt man, dass die vorbildlichen Netze von Millionenstädten wie London oder Paris im Kern zwar über hundert Jahre alt sind, die wesentlichen Ausbauten jedoch unter den Trümmern des Krieges entstanden sind, so wird klar, dass etwas Ähnliches in Zürich kaum zu realisieren sein wird. Am Beispiel von München zeigen sich Baukosten von rund 150 Millionen pro U-Bahn Kilometer. Daher ist auch ohne vertieften Bericht des Regierungsrates offensichtlich, dass eine echte, voll ausgebaute Metro in Zürich schlicht nicht zu finanzieren ist und das Anliegen ins Reich der Utopien gehört. Der Rat hat das Postulat deutlich mit 146 Nein zu 16 Ja und 5 Enthaltungen abgelehnt und nicht überwiesen.
MEDIENKONFERENZ ZUR ABSTIMMUNGSVORLAGE VOM 24. SEPTEMBER 2017
Gemeindepräsidenten
für das Sozialhilfegesetz
Die Änderung des Sozialhilfegesetzes verlangt, dass vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, deren Asylgesuch abgelehnt wurde (Ausweis F), keine Sozialhilfe mehr erhalten. Sie sollen nur noch nach den reduzierten Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden. In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, dass die Gemeinden gegen die Revision des Sozialhilfegesetzes sind. Das ist aber nicht der Fall, denn 142 Gemeinden im Kanton Zürich haben dieses Referendum nicht unterstützt.
SVP. Theo Leuthold, Gemeindepräsident von Horgen, SVP, zeigt anhand von Zahlenbeispielen auf, dass sozialhilfeabhängige Asylbewerber mit Status F deutlich besser gestellt sind als Inländer, die für ihren Unterhalt selbst aufkommen müssen. So hat zum Beispiel ein Haushalt mit fünf Personen – Eltern und drei Kinder – nach den SKOSRichtlinien Basisleistungen im Wert von mindestens CHF 5500 zugute. Darin sind CHF 2386 Bargeld, die Wohnung inkl. Nebenkosten und die Sozialversicherungsbeiträge enthalten. Berücksichtigt man noch die Zusatzleistungen wie Krippenkosten, Zahnrechnungen, ÖV-Billette, so müssten Eltern mit «ordentlichem Einkommen» in diesem Beispiel mehr als CHF 6500 monatlich verdienen, um mit einer fünfköpfigen Familie, die mit SKOS-Leistungen lebt, gleichgestellt zu sein. «Aus ökonomischer Sicht gibt es für die Betroffenen vorläufig Aufgenommenen keinen Grund, eine Erwerbsarbeit anzunehmen», so der Gemeindepräsident. Clemens Grötsch, Gemeindepräsident von Affoltern am Albis, parteilos, legt dar, dass vorläufig Aufgenommene heute mehr Leistungen vom Staat erhalten als gewisse AHV-Rentner. Ein reiner AHV-Rentner, der 40 Jahre lang Beiträge entrichtet hat, erhält pro Jahr eine Maximalrente von CHF 28 200. AHV-Renten müssen allerdings als Ein-
Klare Meinungen der Gemeindepräsidenten: Die Änderung des Sozialhilfegesetzes soll angenommen werden.
kommen versteuert werden. Geht man von steuerlichen Abzügen von CHF 5000 aus, so bleiben nach Steuern CHF 27 000 im Jahr zum Leben. Im Kanton Zürich erhält ein vorläufig Aufgenommener die sogenannte «materielle Grundsicherung», welche jährlich einen Beitrag für den Grundbedarf in der Höhe von CHF 11 832 umfasst, ausbezahlt. Dazu kommen Wohnkosten von max. CHF 13 200 im Jahr und die Bezahlung der KK-Prämien von rund CHF 4300 jährlich. Alles zusammengezählt, kommt der abgewiesene Asylant somit auf CHF 29 352 im Jahr, die er nicht versteuern muss! Clemens Grötsch stellt fest: «Ein abgewiesener Asylant steht besser da als der AHVRentner». Werner Stähli, Gemeindepräsident von Oberglatt, parteilos, warnt vor ei-
ner gewaltigen Kostenwelle aus dem Asylwesen, die auf die Gemeinden zurollt. Seit Jahren weisen Bund und Kanton den Gemeinden Personen aus dem Asylwesen zu. Die meisten bleiben im Sozialstaat hängen, viele ein Leben lang. Aus diesem Grund steigen die Sozialkosten in den Gemeinden überproportional an. «Zwischen 2015 und 2016 hat die Zahl der sozialhilfebeziehenden Asylsuchenden im Kanton Zürich um 107 Prozent zugenommen – innerhalb eines Jahres!», so Werner Stähli. Wie gravierend die zukünftigen Aufwendungen für die Gemeinden werden dürften, zeigt auch ein Blick ins Budget 2017 des Bundes, verglichen mit den Rechnungen der Eidgenossenschaft bis zurück ins Jahr 2009: Danach werden die Kosten für die Asylsozialhilfe beim Bund innert zehn Jahren um 187 Pro-
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Die Autofahrer bezahlen die Bahninfrastruktur, die Landgemeinden für die Stadt Zürich
Tumasch Mischol
Kantonsrat SVP Hombrechtikon
Das Schweizer Stimmvolk sagte am 9. Februar 2014 Ja zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI-Vorlage). Damit war klar, dass sich der Kanton Zürich jährlich mit 120 Millionen Franken am nationalen Bahninfrastrukturfonds beteiligen muss. Der Kantonsrat hat sich an seiner letzten Sitzung mit der Finanzierung dieser Summe befasst.
Der Regierungsrat war der Ansicht, dass sich die Gemeinden mit der Hälfte, also mit 60 Millionen Franken, beteiligen sollen. Dies obschon die Gemeinden beim nationalen Fonds, welcher Betrieb, Unterhalt wie auch den Ausbau der Bahninfrastruktur schweizweit von Bern aus koordiniert, kaum ein Wörtchen mitzureden haben. Da die Regierung aber ein Nullsummen-Spiel versprach, war eine Beteiligung seitens der Gemeinden weitestgehend unbestritten.
Die Gegenfinanzierung für die Gemeinden soll nämlich via die Steuererhöhung erfolgen, über welche der Kanton Zürich am 24. September 2017 abstimmt. Die Beschränkung des Arbeitswegkostenabzugs soll dem Kanton 26 Millionen Franken und den Gemeinden 29 Millionen Franken in die Kassen spülen. Das heisst nichts anderes, als dass es die Autofahrer sind, die wesentlich den Bahninfrastrukturfonds speisen sollen. Betroffen sind 86 000 Steuerpflichtige. Dieses für die SVP nicht akzeptable Paradoxum ist das Gegenteil einer verursachergerechten Steuerbelastung.
Die vorberatenden Kommissionen haben insofern gute Arbeit geleistet, als dass sie klar gesagt haben, dass die Städ-
te und Gemeinden nicht mehr belastet werden sollen, als um den Betrag, den sie mit der Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs einnehmen. Sollte am Abstimmungssonntag die entsprechende Steuervorlage an der Urne durchkommen, ist der dadurch generierte Steuerertrag Massstab für die Belastung der Gemeinden. Genauer gesagt, sollen sich die Gemeinden nicht mehr hälftig, sondern nur noch zu 34 Prozent an der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds beteiligen. Der Kantonsrat debattierte letztlich noch über die Frage, mit welchem Schlüssel der Anteil den einzelnen Gemeinden belastet wird. Die SVP unterstützte den regierungsrätlichen Vorschlag, dass dies mit dem bewährten ZVV-Verteilschlüssel erfolgt.
Dieser berücksichtigt massgeblich das Angebot und die Erschliessungsqualität des öffentlichen Verkehrs in den Gemeinden. Die Mehrheit des Kantonsrats beschloss aber die Belastung der Gemeinden nach Einwohnerzahl. Diese Lösung bevorzugt die Stadt Zürich und entlastet sie mit einem Betrag von rund 11 Millionen Franken. Ein Betrag, mit dem die ländlichen Gemeinden zusätzlich und unnötigerweise belastet werden. Wie heisst es so schön? Politik ist die Kunst des Machbaren. Bei allem Ärger, den diese Entscheide mit sich bringen, konnte die SVP in zäher Kommissionsarbeit und geschickten Verhandlungen wesentliche Erfolge erzielen und Schlimmeres verhindern. Erstens liegt die Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs bei ei nem Ja an der Urne nicht wie vom Regierungsrat vorgeschlagen bei 3000 sondern bei 5000 Franken. Dies ist aus finanzieller Sicht eine massgebende Grösse für diejenigen Pendler, die auf ein Auto angewiesen sind. Zweitens müssen sich die Gemeinden lediglich im Rahmen der tatsächlich erwarteten Steuermehreinnahmen beteiligen.
Ja zur Abschaffung falscher Anreize
In verschiedenen Beiträgen zur Änderung des Sozialhilfegesetzes wurde behauptet, dass es sich bei Personen mit Status F (vorläufig Aufgenommene) mehrheitlich um Kriegsflüchtlinge handelt.
Diese Behauptung ist falsch. Ist eine Person an Leib und Leben bedroht, wird sie als Flüchtling anerkannt und erhält ein Bleiberecht mit dem Status B. Von diesen echten Kriegsflüchtlingen leben beispielsweise rund 1000 Syrer im Kanton Zürich mit Status B. Es gibt ebenso viele Syrer, welche diesen Status B nicht haben, weil sie beispielsweise vor der Einreise bereits in einem sicheren Drittstaat lebten.
Ist ein Flüchtling nicht an Leib und Leben bedroht, wird sein Asylantrag abgelehnt mit der Aufforderung, das Land zu verlassen.
Ist eine unmittelbare Ausreise für den Betroffenen nicht zumutbar (Sicherheitslage) oder nicht durchführbar (fehlende Papiere), erhält die Per-
zent steigen; gab der Bund 2009 noch CHF 600 Mio. für Asylfürsorge aus, so plant er laut Budget 2017 im Jahre 2018 bereits CHF 1,73 Mia. Gemäss Otto Müller, Stadtpräsident von Dietikon, FDP, handelt es sich bei der Gesetzesvorlage keineswegs um einen Integrationsstopp. Gemeinden haben ein Interesse an gelungenen Eingliederungen. Auch bei einem Ja verzichten Gemeinden nicht auf Integrationsmassnahmen,
son vorübergehenden Duldungsstatus F (vorläufige Aufnahme). Aktuell gibt es im Kanton Zürich 24 verschiedene Nationalitäten, welche Personen mit Status F stellen. So auch europäische Länder wie beispielsweise Serbien, Kosovo, Türkei, Bosnien, Mazedonien, Montenegro, Rumänien. Mit rund 1000 Personen gehören Eritreer zu den Spitzenreitern mit Status F, obschon auch Eritrea kein Bürgerkriegsland ist. Das von einer planwirtschaftlichen Einparteienregierung dominierte Land ist wohl ärmlich, aber sicher. Für die Einwohner, aber auch für Funktionäre der Regierung ist unsere grosszügige Sozialhilfe verlockend. Eritrea erhebt nämlich im Ausland eine Kopfsteuer von 5 Prozent.
Ein Eritreer mit Zürcher Sozialhilfe bezahlt jährlich rund 580 CHF Steuern an sein Heimatland. Dieser Wert liegt höher als das Eritreische Bruttoinlandprodukt, welches jährlich rund 500 Dollar pro Kopf beträgt. Migration ist somit nicht nur für Schlepper und die Sozialindustrie zum Geschäftsmodell geworden, sondern auch für afrikanische Funktionäre. Hören wir auf, deren Steigbügelhalter zu sein! Ich stimme JA gegen falsche Anreize und damit JA zum Sozialhilfegesetz.
wenn sie Sinn machen. Es stellt sich vielmehr die Frage, weshalb ausgerechnet die heutige Flüchtlingswelle derartige Kurse, Hilfen und Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Integration benötigt. Viele Angebote sind im Übrigen sehr teuer; so belaufen sich die Kurskosten für ein Programm zur Arbeitseingewöhnung schon mal auf CHF 23 700 für 7 Monate. meiden.»
Stefan Schmid Kantonsrat 2. Vizepräsident SVP ZH Niederglatt
Selbstbestimmung der Schweiz als oberstes Gebot
Die Selbstbestimmung einer unabhängigen Schweiz mit eigener Rechtsprechung steht für den Anwalt Valentin Landmann im Zentrum. Dies machte er an einem politischen Fyrabig-Anlass der SVP Flaach deutlich.
RoMü. Wenn Valentin Landmann in der Öffentlichkeit erscheint, dann sind es oftmals spektakuläre Prozesse, wo er als Strafverteidiger auftritt. Für einmal tausche er nun den Gerichtssaal mit dem Säli in Flaach, um über die Selbstbestimmung der Schweiz zu sprechen. Gleich zu Beginn ging er bezüglich der Verständlichkeit mit vielen Politikern scharf ins Gericht, weil sie oftmals unverständlich reden, sodass es der Bürger nicht mehr versteht. «Danach heisst es rasch einmal, dass bei gewissen Fragen das einfache Volk überfordert ist. Dabei wäre es die Aufgabe der Politiker, dass sie alles verständlich erklären können», hielt Landmann fest. Dabei nutzte er die KESB, um gewisse Vergleiche anzustellen. Wenn ein Schweizer aus verschiedensten Gründen nicht mehr mit dem Leben zurechtkommt und selber entscheiden kann, übernimmt die KESB deren Aufsicht. Wäre die EU die KESB, müsste die völlig entsprechend vieler Politiker überforderte Schweiz sich dieser Institution unterstellen und deren Recht übernehmen. «Wir hätten dann in der EU das gleiche Stimmrecht wie Kroatien», so Landmann. Entsprechend nahm er die Schweizer EU-Politik scharf unter die Lupe. Mit einem Rahmenabkommen mit dynamischer Rechtsübernahme kauft die Schweiz immer noch dieselbe Katze im Sack. In der Zwischenzeit hat die Politik gemerkt, dass mit dieser Wortwahl das Volk skeptisch bleibt. Deshalb spricht man nun von einem konstitutionellen Abkommen.
züglich Sanktionen, welche Landmann beschäftigt.
Frankreich konnte ungestraft die Grenzen für Romas aus anderen EULändern schliessen. Viele der Euroländer halten die Kriterien des Stabilitätspaktes bezüglich des Euro ungestraft nicht ein. «Anderseits droht man dem kleinen Irland mit Milliardenstrafen, wenn es mit Steuervergünstigungen globale Weltkonzerne anziehen will», so Landmann. Dasselbe machte er auch nach Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative aus, wo die EU drohte und die politisch eher europafreundliche Schweiz unter diesem Druck eingebrochen ist, sodass der Volkswillen durch das Parlament nicht umgesetzt wurde.
higkeiten, selber zu entscheiden», so Landmann. Damit machte er deutlich, dass dieses Volksbegehren entgegen der breiten Kritik durchaus mit dem Völkerrecht vereinbar ist.
PODIUM IN KLOTEN
Streit um die Altersvorsorge 2020
Nationalrätin Priska Seiler-Graf (SP) und der Versicherungsmanager Markus Binder, Präsident der SVP-Arbeitsgruppe Altersvorsorge, sind sich einig: Die Abstimmungen zur AHV am 24. September retten die Altersvorsorge nicht. «Besser als keine Alternative», sagt Seiler, was für Binder «ein Schritt mit zu vielen Nachteilen» ist.
SVP Bezirk Bülach. Auch über das Grundproblem herrscht Einigkeit: Als die AHV gegründet wurde, finanzierten 6,5 Arbeitnehmer eine Rente, in wenigen Jahren müssten die Lohnabzüge von zwei Arbeitstätigen für eine Rente reichen. Das funktioniert nimmer. Schon heute wird deshalb ein Fünftel der AHV-Ausgaben von allgemeinen Bundessteuern bezahlt und aus 0,83 Mehrwertsteuerprozenten.
Ein Ausgleichsfonds deckt Jahresdefizite, die erstmals seit 2014 auftreten. Bis ins Jahr 2031 sollen diese Reserven aufgebraucht sein, mit der Reform, über die wir nun abstimmen, etwas später. Weiter Vorlagen müssen folgen. Dabei ist Grund der Misere erfreulich, nämlich, dass die Menschen immer älter werden. Das Streitgespräch wurde vom SVP-Bezirkspräsidenten Matthias Hauser geleitet.
70 Franken mehr Rente?
Die Jungen bezahlen Besitzstandwahrung betreffend Renten hingegen gilt für die über 45-Jährigen. «Es wäre unfair», so Seiler-Graf, «die Spielregeln zu ändern, nachdem eine Generation ein Leben lang gearbeitet hat. Junge können besser auf die Änderung reagieren.» «Ohne eine Vorlage, die wirklich saniert, werden die Jungen gar nichts mehr erhalten», ist Binder überzeugt. «Das Parlament muss endlich seine Arbeit tun!» Möglichkeiten wären eine noch weitere Erhöhung des Rentenalters mit Branchenlösungen dort, wo belastende Berufe dies gesundheitlich nicht zulassen (z.B. Baugewerbe), eine tiefere, demografiegerechte AHV-Rente und dafür ein Ausbau der zweiten und dritten Säule. POLITISCHER
«Wieso brauchen wir eigentlich ein solches Abkommen. Wir haben ja in den letzten Jahren mit der EU vieles in den bilateralen Verträgen angepasst», so Landmanns Fragestellung. Bezüglich EU -Recht verwies er aber auch auf die grossen Differenzen innerhalb der EU Weder das EU -Parlament noch die Mitgliederstaaten, sondern die EU-Kommission und der Ministerrat schafft völlig undemokratisch in der EU das Recht. Alles übernehmen «Gehen wir ein Rahmenabkommen ein, so müssen wir die gesamte EU -Gesetzgebung automatisch übernehmen», so Landmanns Befürchtung. Doch die wird auch in der EU sehr unterschiedlich angewendet und viele Vorlagen ungleich umgesetzt. Hier befürchtet Landmann, dass die Schweiz als sehr vertragstreuer Partner noch viel stärker unter die Räder der EU-Rechte kommt. Es ist aber auch die ungleiche Handhabung be-
OETWIL AN DER LIMMAT
Es ist aber jener Entscheid im Herbst 2012 am Bundesgericht in Lausanne, welchen Landmann zum Anlass nahm, für eine eigenständige Schweiz einzustehen. «Drei Richter schafften es dort, die Schweizer Verfassung mit einem Urteil abzuändern und neu fremdes Recht über das Schweizer Recht zu setzen», so Landmann. Konkret ging es um ein Grundurteil, dass zwischenstaatliche Verträge über Schweizer Recht steht. Deshalb fordert er wieder eine Rückkehr zur alten Praxis, welche mit der Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» durchgesetzt werden könnte. Damit kann sich die Schweiz nach einer möglichen Zustimmung an der Urne dem Einfluss der EU bezüglich der übergeordneten Rechtsprechung entziehen. «Die Schweizer Verfassung garantiert alle Menschenrechte. Doch aktuell werden die Volksrechte aufgrund des Urteils immer mehr ausgehebelt. Dabei haben wir alle Fä-
Scharfe Kritik an der EU -Politik Landmann verwies dabei auf den europäischen Haftbefehl, welcher für die Schweiz inakzeptabel ist. Konkret bedeutet dies, dass die Schweiz eigene Bürger an die EU ausliefern müsste, auch wenn sie nicht direkt mit einem Fall konfrontiert wären. Deshalb darf dieses Zusatzprotokoll zum SchengenVertrag gemäss Landmann in keinem Fall unterschrieben werden. Er zeigte sich auch überzeugt, dass die direkte Demokratie der Schweiz, welche von unten nach oben ausgerichtet ist, unserem Land die Fähigkeit gibt, korrekt und richtig für dieses zu entscheiden. «Der Solidaritätspakt ist eine gewaltige Zeitbombe», hielt Landmann in der Diskussion bezüglich des Euro und unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungen innerhalb der EU-Eurostaaten fest. Mit dem fixen Euro ist den einzelnen Eurostaaten die Flexibilität der Währungsmassnahmen bezüglich der eigentlichen wirtschaftlichen Entwicklung entzogen werden. Anderseits macht er die deutsche Exportwirtschaft stark, welche direkt vom Euro profitiert.
Die Schweizer Vertragstreue wäre bei einem EU -Beitritt ein grosses Problem. Landmann zeigte aufgrund entsprechender Fragen auf, dass es die EU -Staaten in vielen Fällen bezüglich Umsetzung von Vorschriften und Vorgaben nicht so ernst wie die Schweiz nehmen.
Feierabendbier mit Natalie Rickli und Gregor Rutz
Kürzlich besuchten Natalie Rickli und Gregor Rutz die Sektion Oetwil an der Limmat und informierten die zahlreichen Besucherinnen und Besucher über aktuelle Themen. Nach wie vor sind die Bereiche «Medienfreiheit» und «Asylpolitik» Schlüsselthemen, welche die Bevölkerung interessieren und auch mobilisieren.
In ihrem einleitenden Referat zeigte Natalie Rickli eindrücklich auf, wie der 2015 von Politik und SRG erklärte Wille, das Leistungsportfolio der SRG schonungs- und vorbehaltslos zu überprüfen, verwässert wurde. Nun ist klar, dass alles bleibt, wie es ist. Ein wirklicher Wille zum kritischen Hinterfragen, was zum Service Public bzw. zum Leistungsauftrag des Staatsfernsehens gehört und was nicht, war nie vorhanden. Der mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz verbundene Zwang, wonach Unternehmen voraussetzungslos Gebühren zu entrichten haben, kann in Einzelfällen zu jährlichen Gebühren von bis zu 39 000.– Franken führen. Viel gravierender wirke jedoch der Effekt, dass mit dem heutigen Angebot der SRG private Firmen konkurrenziert würden. Gerade diejenigen KMU, welche aus ihrem Gewinn massgeblich Steuern zahlen und neu auch der SRG
Gebühren entrichten müssen, werden damit vom Staat selber in ihrer Leistungserbringung konkurrenziert. Dass ein privates Unternehmen in diesem Kreislauf immer am kürzeren Hebel
sitzt, liegt auf der Hand. Die Weigerung des Parlaments, den Leistungskatalog und damit den Finanzierungsbetrag der SRG auch nur um einen Franken zu kürzen, treibt den Initianten
Eine der (vielen) Massnahmen, über die wir abstimmen, ist eine Rentenerhöhung von 70 Franken. «Damit gleicht man aus, dass man mit dieser Vorlage den obligatorischen Mindestumwandlungssatz der Pensionskassen senkt, womit künftige Generationen weniger Rente haben», erklärt Priska Seiler-Graf. «Das Geld der Pensionskassen bringt bei den heutigen Zinsen die Rendite nicht, die es braucht, um später Renten zu zahlen. Aber man darf dieses Problem der Pensionskassen nicht mit der AHV verknüpfen», fordert Binder.
«Dass Frauen künftig ein Jahr länger als bisher arbeiten müssen, gleich lang wie Männer, finanziert gerade die 70 Franken Rentenerhöhung, statt dass es zur Rettung der AHV beiträgt». «Die höhere Rente ist ein minimales Entgegenkommen. Viele Menschen sind froh darum»,
kontert Seiler. «Viele der Bedürftigsten, die heute Ergänzungsleistungen erhalten, sind nachher ärmer dran, da sie dank der höheren Rente für die Ergänzungsleistungen nicht mehr berechtigt sind», widerspricht Binder. Notwendig für die Sanierung der Altersvorsoge sind auch höhere Einnahmen. Folgende stehen zur Abstimmung: Höhere Lohnabzüge (0,15 Prozent für die AHV und je nach Alter bis zu 1 Prozent für die Pensionskassen) sowie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozent. «Die AHV ist ein unbestrittenes Sozialwerk, da ist der Einsatz von Steuermitteln gerechtfertigt», ist Priska Seiler-Graf überzeugt. Damit verteuern sich die Kosten für den Wirtschaftsstandort «das können wir uns nicht leisten», so Markus Binder. Beide gestehen: Je jünger jemand ist, desto länger bezahlt er diese Refom mit höheren Lohnabzügen und höherer Mehrwertsteuer – und erlebt zudem die Rentenkürzung gegenüber heute.
der «No Billag»-Initiative zahlreiche gemässigte Bürgerinnen und Bürger in die offenen Arme.
Kopfschütteln über die Asylpolitik Dass in Kreisen der Ratslinken und einigen Ämtern auf jeder Ebene eine fast romantische Vorstellung über die moralische Pflicht einer umfassenden Integration auch von abgewiesenen Asylbewerbern herrscht, konnte Gregor Rutz mit zahlreichen Beispielen aufzeigen. Die Beispiele, weshalb uns unsere eigene Gesetzgebung daran hindert, wirkungsvolle Massnahmen zu ergreifen, blieben im Raum stehen und sorgten bei den Anwesenden für Kopfschütteln. Dass der Datenschutz die Verfolgung krimineller Akteure schützt und sie vor einer Ausschaffung bewahrt, ist ebenso unverständlich wie die Tatsache, dass Asylzentren nicht in einem bereits bestehenden abgelegenen Gebäude errichtet werden dürfen, weil dies mit dem Vogelschutz nicht vereinbar sei. Zumutbar ist es hingegen, ein Asylzentrum inmitten einer Stadt zu
bauen, wo keine Vögel beeinträchtigt würden und die Integration mit der Bevölkerung besser zu bewerkstelligen sei. Wohlverstanden handle es sich hier aber um ein Zentrum für bereits abgewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Rückschaffung derzeit nicht möglich sei. Die Frage des Publikums, weshalb rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende integriert werden müssen, konnte auch Gregor Rutz verständlicherweise (und glücklicherweise) nicht beantworten.
Wichtige Nähe zur Bevölkerung Der spannende Anlass mit über fünfzig Teilnehmenden zeigte auf, wie wichtig es ist, dass die Bundespolitik unmittelbar in die Sektionen getragen wird. Die Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern in den Gemeinden stellt sicher, dass das Interesse an der Politik insgesamt bestehen bleibt und nicht immer mehr Menschen dem Eindruck verfallen, man könne selber nichts bewegen und es gehe einen auch nichts an, was in Bern geschehe.
Markus Binder und Priska Seiler-Graf kreuzten bei einem Podium in Kloten die Klingen. Bild: Luciano Honegger
Der CO -Präsident der SVP Flaach, Marcel Staub, überreicht dem Gastreferenten Valentin Landmann ein Präsent.
Nationalräte Gregor Rutz und Natalie Rickli sowie Urs Leemann, Präsident der Sektion Oetwil an der Limmat, beim anschliessenden Apéro.
4 -Tages-Tour mit schweren Maschinen in den Jura
«Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute so nah liegt?» Diese Worte nahm sich der Motorradclub der SVP zu Herzen und tourte dieses Jahr bei seiner Sommerreise durch den Jura.
Die Fahrt an den Lac de Joux und die Kleeblatttouren in den französischen Jura plante und führte SVP-Gemeinderat Hans Finsler von Affoltern am Albis. Vier Tage waren vorgesehen und das Wetter spielte hervorragend mit. Gestartet wurde bei der Raststätte Würenlos und führte den Tross ab dort auf direktem Weg in die Höhenzüge des Juras. Zwei Harleys, zwei Goldwings, eine Indian, eine Triumpf, eine Kawasaki und die tief brummende BMW von Hans. Die schweren Maschinen trugen das Dutzend Mitglieder wie auf Flügeln ins Reich von Gilberte de Courgeney. Kein Pass wurde ausgelassen und jeder Talgraben musste durchquert werden, bis die Gruppe nach rund sechs Stunden, Mittagspause eingerechnet, im Hotel de la Truite, am Ufer des Lac de Joux, ankam. Der Präsident musste eine direktere Route wählen, da ihm etwas fürchterlich auf die Nerven ging, nämlich der Ischias, seines Zeichen Heckenschütze der besonderen Art.
Nur böse Hunde bekommen einen Knochen
Auf den Hauptachsen des Welschlandes fällt einem als Deutschschweizer auf, dass die französische Schweiz mit tollen Autostrassen, Autobahnen, modernen Kunstbauten wie Brücken und Tunnels nur so gesegnet ist, während wir in der deutschen Schweiz auf alten Strassen und Schlaglöchern herumholpern.
Mag sein, dass die Romands bessere Drähte nach Bern haben als wir. Offenbar wollen sie diesen Einfluss noch weiter ausbauen und auch im Bundesrat mit einer unanständigen Überzahl die erste Geige spielen. Oder sie knurren einfach besser als wir, denn nur bösen Hunden gibt man einen Knochen. Dass der höhere Ausländeranteil in der Westschweiz auch zu einer höheren Zahl von Nationalratsmandaten führt, ist hanebüchen und nicht nachvollzieh-
bar, weil diese Vertreter ja grundsätzlich die Anliegen der schweizerischen Bevölkerung zu vertreten haben. Man stelle sich vor, dass die Ausländer dort eines Tages in der Überzahl sind.
Die erste Tour führte in den französischen Jura Nach dem gemeinsamen Frühstück ging es zuerst gemächlich dem Lac de Joux entlang, stieg dann aber rasant bergwärts und in herzbetörenden Kurven über den Col de Marchairuz, Richtung Nyon. Frank gab so richtig Gas und sein Herz jubelte fast lauter als der Motor seiner Kawasaki, während Ruth wie immer hoch erfreut vom Sozius herunterlächelte. Dann ging es wieder in nordöstlicher Richtung über den Col de la Faucille, nachdem wir die Grenze zu Frankreich überquerten. Kurz vor der Passhöhe kehrten wir für den Znünihalt ein. Ein herrlicher Blick vom Fusse des Montrond über den Genfersee eröffnete sich uns.
Danach ging es durch den Naturpark des Haut Jura und hinunter nach Saint Claude, einem schmucken französischen Dörfchen, wo wir zu Mittag assen. Eli, die Sozia von Roli, genoss die schöne Landschaft und machte wunderschöne Fotos von der eindrücklichen Gegend.
Eigentlich hatte unser sattelfester Tourguide eine etwas längere Strecke eingeplant, aber da die Zeit schon fortgeschritten war, entschloss man sich, etwas abzukürzen. Mir war das recht, denn mein Rücken meldete sich zunehmend heftiger. Ich wusste damals auch noch nicht, dass ich in wenigen Tagen unter dem Messer von SVP alt Kantonsrat Karl Zweifel liegen würde, um mich von den quälenden Schmerzen zu erlösen. Immerhin gelang die Operation einwandfrei und beendete damit meine Töff-Saison schlagartig, da er mein Rückenfilet vom Knochen lösen musste, um ins Innere der Wirbelsäule
Ausflug zu Toni Brunner mit Alfred Heer
inkl. Besuch der Gnadenkuh Veiellette
Besuchen Sie mit Alfred Heer das schöne Toggenburg und das Haus der Freiheit. Toni Brunner wird uns erwarten.
Samstag, 14. Oktober 2017
Programm:
Abfahrt 09.30 Uhr, mit Reiseleiter Alfred Heer, ab Carparkplatz Zürich Bahnhof mit Stopp in Hinwil
• Apéro 11.00 Uhr, Begrüssung Toni Brunner (Apéro gesponsert von Fredi Heer)
Anschliessend gemütliches Beisammensein mit Toni Brunner und Götti von Kuh Veiellette Alfred Heer (dank Götti lebt sie noch).
• Abfahrt ca. 15.00 Uhr
(Kosten für Car wird separat eingezogen, abhängig von Teilnehmerzahl, wird vorgängig bekannt gegeben.)
Besucher können auch direkt in den Landgasthof kommen, bitte trotzdem um Anmeldung bis 7. Oktober.
Adresse: Landgasthof Sonne, Haus der Freiheit, Wintersberg, 9642 Ebnat-Kappel (ob Krummenau, SG)
Anmeldungen: alfred.heer@parl.ch, Auskünfte unter 079 416 99 82
vorzudringen. Politisch ironisch meinte er, nach meinem Erwachen, dass alle Menschen eine Wirbelsäule hätten, aber nicht alle ein Rückgrat. Immerhin nannte er mir auch linke Beispiele dafür.
Zweite Tour Richtung Süden
Am dritten Tag führte Hans die Gruppe Richtung Annecy mit Blick auf den Mont Blanc, was in ihm den Gedanken reifen liess, eine nächste Tour um diesen höchsten Berg von Europa, mit seiner stattlichen Höhe von 4810 Meter zu machen. Leider musste ich die Heimreise früher als geplant antreten und
den Heimweg unter die Räder nehmen, während die übrigen Teilnehmer nicht nur einen tollen zweiten Tourtag erlebten, sondern auch die Heimreise am Sonntag über eine schöne Route kurven konnten.
Gammeljournalismus Nur drei Wochen später organisierten Frank und Ruth die nächste Tour nach Flühli Ranft, dort wo alt Bundesrat Christoph Blocher eine Woche zuvor den Einsiedler Niklaus von der Flüh ehren durfte. Wir waren bei den zweieinhalbtausend Besuchern dabei und hörten die hervorragenden Ansprachen
von ihm und SVP Nationalrat Peter Keller von Nidwalden. Treffender, humorvoller und geschichtlich fundierter hätte man die Würdigung des Einsiedlers nicht umschreiben können. Die verunglimpfende, vorangehende Berichterstattung vom Tagi und den vom Schweizer Fernsehen SRF danach ausgestrahlte Beitrag dazu stank so zum Himmel, dass «Gammeljournalismus» der einzig treffende Ausdruck dafür war. Alle gegen die SVP alle gegen Blocher.
Emil Grabherr, Präsident MC SVP
Der EU entgegenarbeiten? Ich denk’ nicht dran!
Dass der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben Geld braucht, ist ebenso einleuchtend wie unbestreitbar. Auseinander gehen die Meinungen allerdings bei den Fragen, welche Aufgaben tatsächlich vom Staat erfüllt werden müssen und wie Steuern ausgestaltet sein müssen, damit sie als «gerecht» empfunden werden. Hier wird heftig gestritten.
Claudio Zanetti Nationalrat SVP Gossau ZH
Dass Politik keine exakte Wissenschaft ist, beweisen dabei jene, die einerseits mittels Abgaben das Leben ihrer Mitmenschen zu lenken versuchen, andererseits aber die leistungshemmende Wirkung von Gewinnsteuern nicht sehen wollen. Diesem Lager wiederum stehen jene gegenüber, die lieber die Freizeit als die Arbeit besteuern möchten. Wie das bewerkstelligt werden soll, bleibt freilich eine offene Frage.
Die Mehrwertsteuer, die einmal mehr herangezogen werden soll, um Finanzlöcher zu stopfen, für die verantwortungslose Politiker verantwortlich sind, wurde hierzulande 1995 eingeführt. Angepriesen wurde sie damals als «moderne Steuer», was wohl Begeisterung auslösen und vergessen
machen sollte, dass es sich trotz allem in erster Linie um eine Steuer handelt, deren Notwenigkeit erst noch zu beweisen wäre. Für den Staat hat die Mehrwertsteuer den bestechenden Vorteil, dass sie indirekt erhoben wird, und darum nicht sehr schmerzt. Doch auch die vermeintlich moderate Wirkung der Mehrwertsteuer darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Staat nur Geld ausgeben kann, das er jemand anderem, der dafür arbeiten musste, wegnimmt.
Abbau einer EU -Beitrittshürde Eine angeblich sanfte Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent generiert deutlich über zwei Milliarden Franken für die Staatskassen. Unser aller Leben wird dadurch teurer. Von einer moderaten Massnahme kann daher keine Rede sein. Kommt hinzu, dass «easy money» kaum je vernünftig verwendet wird. Die strukturellen Probleme der AHV werden damit nicht einmal angetastet. Im Gegenteil, in Bundesbern würde man die Zustim-
mung als Zeichen der Reife und als heimlichen Wunsch nach einer weiteren Erhöhung interpretieren. In der EU sind Fiskalisten und Etatisten bereits einen Schritt weiter. Die Mitgliedstaaten haben einen Mindestsatz von 15 Prozent zu erheben. Im Gegensatz zur Schweiz werden in der EU also nicht die Bürgerinnen und Bürger geschützt, sondern der Fiskus. So wird der Staat zum Selbstbedienungsladen der Politik. Selbstredend begnügt sich kein einziges EU -Land mit dem Mindestsatz. Die Palette beginnt bei 17 und reicht bis 25 Prozent. Immerhin: Diese EU -Bestimmung stellt eine Beitrittshürde dar. Es kann darum nicht verwundern, dass der Einwand seitens der Linken, die Mehrwertsteuer sei unsozial, weil sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht berücksichtige, kaum mehr zu vernehmen ist. Auch unsere heimischen Sozis träumen von Steuern, die sich per Knopfdruck oder unter Berufung auf «Völkerrecht» erhöhen lassen. Dem gilt es entschlossen entgegenzutreten.
LESERBRIEF
Zu grosszügige Sozialhilfe
Abgewiesene Asylbewerber müssten eigentlich die Schweiz verlassen. Viele davon bleiben aber für den Rest ihres Lebens in unserem Land. In fast allen Kantonen werden diese Personen mit Asylfürsorge unterstützt. Nur in den Kantonen Zürich und Basel-Stadt ist das anders.
Hier erhalten abgewiesene Asylbewerber die deutlich grosszügiger bemessene Sozialhilfe – normalerweise ein Leben lang. Der Grund für die tiefe Erwerbstätigkeit liegt auf der Hand: Um im Erwerbsleben die gleiche Summe an Geld und geldwerten Leistungen zu erzielen wie in der Sozialhilfe, müsste zum Beispiel ein Mann mit Frau und
verhindert Integration
drei Kindern ca. 6500 Franken im Monat verdienen. Ein Lohn in dieser Höhe ist sehr unwahrscheinlich für ungelernte Leute, die unsere Sprache nicht gut beherrschen. Eine Erwerbstätigkeit würde deshalb für die meisten Betroffenen bedeuten, weniger Geld zur Verfügung zu haben. Die Sozialhilfe verhindert somit eine Integration. Um die Missstände in diesem Bereich zu beseitigen, empfehlen der Regierungsrat und eine deutliche Mehrheit des Kantonsrates, die Änderung des Sozialhilfegesetzes anzunehmen.
Tobias Infortuna, Egg
Gerechtes Sozialhilfe-
Die Sommerreise führte auch über französisches Gebiet
Selbst die routinierten Fahrer des Motorrad-Clubs der SVP brauchen ab und zu eine Pause.
Fadegrad
von Nina Fehr Düsel
Die Konsequenzen der Masseneinwanderung
Die Masseneinwanderung hat Einfluss auf unseren Finanzhaushalt. Dies zeigt sich in den steigenden Ausgaben. Kürzlich wurde das Budget 2018 und die Finanzplanung (KEF) für die Jahre 2018 bis 2021 präsentiert. Bei unverändertem Steuerfuss rechnet der Regierungsrat für das Jahr 2018 mit einem Ertragsüberschuss von 76 Mio. Franken, was einer «schwarzen Null» gleichkommt. Trotzdem sollte sich der Gesamtregierungsrat Gedanken darüber machen, wie er dem stetigen Aufwandwachstum – grösstenteils durch den Sozial-, Gesundheitsund Bildungsbereich verursacht –begegnen soll.
Beim mittelfristigen Ausgleich besteht nach wie vor ein Fehlbetrag von rund 100 Mio. Franken, was auf zu recht abgelehnte Lü16Massnahmen seitens des Kantonsrats zurückzuführen ist. Die SVPFraktion wird selber Vorschläge im Rahmen der Budgetdebatte einbringen: Wahre Sparvorschläge, welche v.a. die beiden Direktionen mit der grössten Aufwandsteigerung betreffen (Gesundheitsund Bildungsdirektion). Aber auch die Direktion der Justiz und des Innern werden in diesem Zusammenhang einer kritischen Prüfung unterzogen. Die «schwarze Null» kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die finanzpolitische Entwicklung des Kantons Zürich weiterhin kritisch ist. So kommt der Ertragsüberschuss von 76 Mio. Franken im Jahr 2018 nur dank hoher Steuererträge zustande. Es wäre allerdings leichtsinnig, wenn auch zukünftig von konstant steigenden Steuereinnahmen ausgegangen würde.
Die Analyse der Aufwandsteigerung zeigt, dass die Mehraufwände fast ausschliesslich auf die Masseneinwanderung und die offenen Grenzen zurückzuführen sind. Die erneut steigende Anzahl von KK-Prämienverbilligungen ist ebenfalls ein typisches Resultat der Masseneinwanderung, wie auch die laufend zunehmenden Kosten im Bereich der Bildung und Gesundheit. Auch das Stellenwachstum im Umfang von 583 Stellen ist massgeblich auf diese beiden Bereiche zurückzuführen.
Die SVP befürwortet die Investitionsplanung des Regierungsrats, welche sich nebst dem Kantonsrating auch positiv für Wirtschaft und Gewerbe auswirken wird. Sollten jedoch die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren zurückgehen, wird der Kanton Zürich in ein strukturelles Defizit hineingeraten. Deshalb fordert die SVP den Regierungsrat einmal mehr auf, das Aufwandwachstum zu plafonieren. Ausserdem ist es an der Zeit, dass der Regierungsrat Transparenz über die finanziellen Konsequenzen der Masseneinwanderung und der offenen Grenzen schafft.
ABSTIMMUNG VOM 24. SEPTEMBER 2017
Nein zum Bundesasylzentrum in Zürich
Die Stadt Zürich eignet sich nicht als Standort für ein Bundesasylzentrum. Dies zeigen Fakten.
Martin Götzl Gemeinderat SVP Fraktionschef Zürich
Die öffentliche Sicherheit in der Stadt Zürich wird beeinträchtigt und kann nicht gewährleistet werden, dies belegen nachweisbare, aktuelle Zahlen:
– Zahlen aus dem Testzentrum (Juch, Zürich) zeigen, das Hunderte Asylbewerbende untertauchen. Fernab vom Radar der Behörden stellen sich ein beträchtliches Sicherheitsrisiko dar, häufig sind es Papierlose mit wenig Aussicht auf einen positiven Asylstatus. Zahlreiche und bedauernswerte Anschläge in mehreren europäischen Städten zeigten auch Verbindungen und Berührungspunkte zu Zürich auf (u.a. Berlin, Barcelona)
Die Stadt Zürich eignet sich nicht als Standort für ein Bundesasylzentrum:
Naheliegende Quartiere wie Langstrasse dienen den Asylbewerbenden nicht für eine Integration. Vielmehr animiert und exponiert dies zu Illegalitäten.
SO STIMMEN SIE RICHTIG!
–
In dicht besiedelten Stadtteilen sind die Asylbewerbenden im «Schutze der Anonymität». Ausserhalb jeglicher Kontrolle und Aufsicht ihres Handelns und Tuns.
– Im florierenden Stadtteil rund um das Duttweiler-Areal mit Gewerbe, Kindergärten, Schulen, Sportstätten sind unangenehme und verunsichernde Begegnungspunkte unausweichlich, welche jedoch häufig aus persönlicher Scham nicht ans öffentliche Tageslicht dringen
– Die städtischen Bodenpreise sind exorbitant, die Landreserven rar, die Stadtkasse schuldenbelastet. In anderen Gebieten kann man bedeutend günstiger und effizienter ein Bundesasylzentrum realisieren – Bundesasylzentren gehören an wenig besiedelte Randgebiete!
Sozialindustrie in Reinkultur
Die Regierung der Stadt Zürich betreibt eine Vetterliwirtschaft mit dem Sozial-/ Asylwesen:
– Für das geplante Bundesasylzentrum «Duttweiler-Areal», welches 360 Asylsuchenden Unterkunft bieten soll, sind immense 130 Arbeitsplätze für deren Betreibung vorgesehen. Diese werden weitgehend durch das AOZ gestellt, in welchem der jährliche Personalaufwand innerhalb von 5 Jahren von CHF 34 Mio. auf 49 Mio.
Volksabstimmung vom 24. September 2017
Vorlagen Stadt Zürich
1. Erstellung Bundesasylzentrum auf dem DuttweilerAreal, Zürich-West, Objektkredit von 24,5 Millionen Franken
2. Gemeindebeschluss «Rationelle Verwendung von Elektrizität» vom 5. März 1989, Aufhebung
3. Elektrizitätswerk der Stadt Zürich, Rahmenkredit von 200 Millionen Franken für den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen
4. Cabaret Voltaire, langfristige Sicherung durch Liegenschaftentausch mit der Anlagestiftung Swiss Life
LESERBRIEF
Ein Montagmorgen im Kantonsrat
An meinem freien Montag wollte ich mit eigenen Augen sehen und mit eigenen Ohren hören, wie der Kantonsrat seinen Auftrag der Leistungsüberprüfung 2016 im Bereich des öffentlichen Verkehrs umsetzt. Unter dem langweiligen Titel «Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr» wurden zwei Geschäfte behandelt: 5292a & b. Ich staunte nicht schlecht, zu sehen, wie der Kantonsrat die «geplanten Mehreinnahmen der Reduktion des Pendlerabzugs» noch vor den Abstimmungen vom 24. September 2017 bereits wieder verteilte. Aha! Die Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs im Steuergesetz dient also dazu, die Mehrkosten der Gemeinden im öffentlichen Personenverkehr zu kompensieren.
Konkret heisst das, dass Mehrkosten, die dem Kanton Zürich durch die FABIVorlage entstehen werden, also nicht Kanton und Gemeinden belasten, sondern den Pendlern in Rechnung gestellt werden. Spannend zu hören, dass vor allem Alternative (AL) und Linke (SP) nicht müde werde vom «Sparen» auf Kosten des ÖVs zu sprechen, wenn im Grunde genommen gar nicht gespart wird. Zudem werden wieder Steuereinnahmen, die durch Begrenzung von Abzügen entstehen, also Mehreinnah-
gesteigert wurde. Die Profiteure schieben sich gegenseitig «Aufträge» zu.
– Mitarbeitende des Sozialimperiums, welche ihre Sicherheitsbedenken intern kundtun, werden neutralisiert.
– In Polizeimeldungen werden die Nationalitäten häufig nicht genannt, zum Schutze der Täter wird die öffentliche Wahrnehmung manipuliert
Wollen Sie das wirklich?
–
Die Stadtpräsidentin möchte bis Ende Jahr 40 000 Ausländer/-innen einbürgern, darunter auch zahlreiche Personen mit Asylstatus F (Weggewiesene). Weshalb soll ein Weggewiesener eingebürgert werden, ohne Bleiberecht und Integration? Die Einbürgerung soll immer der letzte Schritt und eine Wertschätzung für eine vollständige Integration und Selbstständigkeit sein!
Kein Bundesasylzentrum in Wohnquartieren
Worum geht es am 24. September? Für über 24,5 Millionen Franken soll ein Asylzentrum mitten in Zürich gebaut werden. Das sind die Folgen:
Mehr Drogendealer, Raub und Diebstähle: Jeder dritte abgelehnte Asylbewerber verschwindet aus dem Asylzentrum. Taucht in der Stadt unter, verdient sich sein Geld mit illegaler Arbeit, Drogendeals, Diebstählen und Raub.
Mehr Gewalt: Immer wieder fallen Asylbewerber in Zusammenhang mit Drogendelikten, Diebstählen und Gewalt auf. Im Asylzentrum Halle 9 in Oerlikon gab es 51 Polizeieinsätze in 15 Monaten. Und das für nur 112 Asylbewerber.
Immer mehr Belästigungen und sexuelle Gewalt: Zürich West ist die Partymeile Nr. 1 in Zürich. Wie in Köln, Frankfurt oder Hamburg werden die männlichen Asylbewerber unsere Kinder belästigen.
Asylzentren in Ballungsräumen, wo Familien mit Kleinkinder wohnen, wo unsere Töchter und Söhne in den Ausgang gehen, verursachen grosse Konflikte.
men deren Höhe nur geschätzt werden kann, schon ganz konkret als staatliche Ausgaben verplant. Nun diese Absicht war schon lange bekannt und trug auch zur Nein-Parole der SVP anlässlich der FABI-Vorlage von 2014 bei. Wirklich stossend ist aber die Berechnungsgrundlage die beschlossen wurde! Nicht der ZVV-Verteilschlüssel (wie von der SVP-Fraktion gefordert) wird angewendet, sondern eine neue Einwohnerzahlberechnung soll zu Anwendung kommen. So entsteht, ganz zugunsten der Städte Zürich und Winterthur, eine unterschiedliche Berechnung der Einnahmen und der Ausgaben zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Na dann, Prost! Heute noch ausgeglichen, in Zukunft je nach Angebotsausbauten und Bevölkerungswachstum ganz zulasten der Pendler und der Randregionen. Das damit auch noch die langfristige Finanzierung des Fonds für den öffentlichen Verkehr infrage gestellt wird, ist nebensächlich oder wie es der Sprecher der Grünen treffend gesagt hat: «Die FDP betätigt sich als Wolkenschieberin, ganz nach ihrem Motto, mehr blau für Zürich!»
Lorenz Habicher, Zürich
NEIN
Deshalb am 24. September: zum Bundesasylzentrum mitten in Zürich
SVP-POLIT-APÉRO MIT GREGOR RUTZ «Missstände
in Bundesbern»
SVP. Am Polit-Apéro der SVP Zürich 11 sprach SVP-Nationalrat Gregor Rutz im Restaurant Landhus über diverse Missstände von Bundesbern: Noch problematischer als die Rasa-Initiative, welche die vom Volk angenommene SVPMasseneinwanderungsinitiative (MEI) rückgängig machen möchte, seien die Gegenvorschläge der SP/Grünen, welche damit den Volkswillen offensichtlich immer noch nicht ernst nehmen wollen. Gregor Rutz weiss haarsträubende Geschichten zu berichten, beispielsweise über das UVEK-Departement von Bundesrätin Doris Leuthard –ohne konkreten Auftrag lässt die Bundesrätin ihre Beamten an einem neuen Mediengesetz arbeiten.
Eine Auskunft über den Inhalt oder das Ziel wird verweigert – «chaotische Zustände». Völlig absurd sind auch Zustände wie einzubürgernde Ausländer, welche ihr Herkunftsland verschweigen (Kanton Solothurn) oder der Fall «Ousman Sonko», Gambias Ex-Innenminister, der nach geduldeten (oder veranlassten?) Massenfolterungen nun Asyl in der Schweiz erhalten soll und im Asylzentrum (Einzelzimmer) neben seinen ehemaligen Opfern auf positiven Asylbescheid der Schweiz wartet. Die einzige Lösung nach Rutz ist eine SVP welche weiterhin konsequent gegen solche Missstände ankämpft und jene aufdeckt – aber das brauche Mut. Viel Mut.
Gregor Rutz informierte die Zuhörerschaft über die Missstände in Bundesbern.
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4 ½ Zi. Eigentumswohnung in 8127 Forch-Maur Ramona Schiesser Tel. 044 316 13 21 www.amena-forch.ch
7 ½ Zi. Atrium- und 5 ½ Zi. Reihen-EFH in 8302 Kloten Kevin Braunwalder Tel. 043 255 88 88 www.soonbylepa.ch
3 ½ - 5 ½ Zi. Terrassenwohnungen in 8102 Oberengstringen Ramona Schiesser Tel. 044 316 13 21 www.soonbylepa.ch
3 ½ - 5 ½ Zi. Eigentumswohnungen in 8127 Maur Stefanie Bigler Tel. 044 316 13 11 Standort: www.soonbylepa.ch
5 ½ Zi. Einfamilienhäuser in 8476 Unterstammheim Rolf Flacher Tel. 052 338 07 09 www.heerenweg.ch
5 ½ Zi. Einfamilienhäuser in 8453 Alten b. Andelfingen Paul Späni Tel. 052 338 07 09 www.vecciacasa.ch
5 ½ u. 6 ½ Zi. Terrassenhäuser in 8309 Birchwil Ramona Schiesser Tel. 044 316 13 21 Standort: www.soonbylepa.ch
6 ½ Zi. Doppel-Reihen-Einfamilienhäuser in 8414 Buch am Irchel Rolf Flacher Tel. 052 338 07 09 www.soonbylepa.ch
5 ½ Zi. Terrassen-Mietwohnungen in 8610 Uster Désirée Keller Tel. 044 316 13 15 www.art-one.ch
6 ½ Zi. Doppel-Einfamilienhäuser in 8306 Brüttisellen Paul Späni Tel. 052 338 07 09 www.lindenbuck.ch
3 ½ Zi. Dach-Eigentumswohnung in 8184 Bachenbülach Paul Späni Tel. 052 338 07 09 www.ridere-bachenbuelach.ch
3 ½ u. 4 ½ Zi. Eigentumswohnungen in 8953 Dietikon Stefanie Bigler Tel. 044 316 13 11 Standort: www.soonbylepa.ch
4 ½ Zi. Eigentumswohnungen in 8143 Stallikon Désirée Keller Tel. 044 316 13 15 www.zuerikon.ch
2 ½ Zi. Mietwohnung in 8706 Meilen Ramona Schiesser Tel. 044 316 13 21 www.haltenstrasse.ch
5 ½ - 6 ½ Terrassenwohnungen in 8103 Unterengstringen Ramona Schiesser Tel. 044 316 13 21 Standort: www.soonbylepa.ch
3 ½ - 5 ½ Zi. Eigentumswohnungen in 8493 Saland Paul Späni Tel. 052 338 07 09 Standort: www.soonbylepa.ch
4 ½ Zi. Terrassenwohnung in 8610 Uster Désirée Keller Tel. 044 316 13 15 www.schwizerberg.ch
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Melden Sie sich bei unserem Chef ulrich.koller@lerchpartner.ch oder Tel. 052 235 80 00.
Wir nehmen an den folgenden Immobilienmessen teil: SVIT Immobilien-Messe in Zürich 16 . - 18. März 2018, Lake Side Zürich Eigenheimmesse Schweiz in Zürich 6. - 9. Sept. 2018, Messe Zürich, Halle 6
Vollgeld-Initiative wird abgelehnt
ZB. Die Initianten verlangen mit der Vollgeld-Initiative eine radikale Umstrukturierung des Schweizer Geldsystems. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) soll mit dem Vollgeldsystem nebst Bargeld auch elektronisches Buchgeld schöpfen können. Das herkömmliche Kreditgeschäft der Geschäftsbanken könnte nur noch bedingt betrieben werden. Leidtragend wäre der Werk- und Hypothekenplatz Schweiz. Nirgendwo auf der Welt wurde je ein solches System umgesetzt. Diesen radikalen Umbau des heutigen Schweizer Geld- und Finanz-Systems lehnt die Fraktion der SVP deshalb einstimmig ab. Das bewährte System funktioniert im Dienste der Bevölkerung und der Wirtschaft nachweislich gut, waghalsige Experimente haben keinen Platz.
«Stau kostet Zeit, Geld und Nerven – Ja zu leistungsfähigen Strassen!»
Konrad Langhart, Kantonsrat,
Zahle Höchstpreise für alle Autos. Komme bei Ihnen vorbei. Telefon 044 822 26 11
« Rentensicherheit nicht gefährden .»
Konrad Langhart, Präsident SVP Kanton Zürich, Kantonsrat
www.generationenallianz.ch
Erfolgreich werben im «Zürcher Boten» und «Zürcher Bauern»
Öffentliche
SVP-KANTONSRATSFRAKTION
Kantonsrat/Fraktion
Montag, 25. September 2017 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
Junge SVP Stadt und Bezirk
Winterthur
Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20 00 Uhr, Boilerroom, Zürcherstrasse 1, Winterthur.
Stadt Zürich/Kreis 3
Jeden ersten Montag im Monat, ab 18 00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, Seebahnstrasse 33, Zürich.
Bezirk Meilen/Erlenbach
Donnerstag, 5. Oktober 2017, 18 30 –20 00 Uhr, Erlibacherhof, Seestrasse 83, Erlenbach, Sessionsrapport & Bericht aus dem Kantonsrat mit Nationalrat Roger Köppel und Kantonsrat Hans Peter Amrein. Feierabendbier, Mineralwasser und eine Brezel werden offeriert.
SVP-STAMM
Bezirk Affoltern/Aeugst
Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.
Bezirk Bülach/Embrach
Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.
Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.
Bezirk Horgen/Oberrieden
Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.
Bezirk Meilen/Küsnacht
Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.
Bezirk Meilen/Meilen
Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.
Bezirk Uster/Uster
Immer am letzten Donnerstag im Monat, 17 30 Uhr, Restaurant Feldegg, Kreuzstrasse 15, Uster.
Junge SVP Kanton Zürich
Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp zh.ch aufgeschaltet.
SVP des Kantons Zürich
Lagerstrasse 14
8600 Dübendorf
Tel. 044 217 77 66
Fax 044 217 77 65
Stadt Zürich/Kreis 4 und 5
Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 6
Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 12
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.
Samstag, 30 September 2017 11 00 Uhr, Hotel Restaurant Sommerau, Dietikon, SessionsApéro mit SVP Nationalrat Hans Egloff. Öffentliche Veranstaltung.
Bezirk Meilen/Männedorf
Mittwoch, 4 Oktober 2017, 18 30 –19 30 Uhr, Restaurant Widenbad, Seidenhausweg 2, Männedorf, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP Kantonsräten Theres Weber, Hans Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Bezirk Meilen/Oetwil am See Mittwoch, 1 November 2017, 18 30 –19 30 Uhr, Restaurant Oase, Willikonerstrasse 3 Oetwil am See, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVPKantonsräten Theres Weber, HansPeter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Bezirk Meilen/Zollikon
Mittwoch, 27. September 2017, 18 30 –19 30 Uhr, Wirtschaft zum Truben, Alte Landstrasse 94, Zollikon, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVPKantonsräten Theres Weber, HansPeter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Montag, 6 November 2017, ab 18 00 Uhr, Restaurant «SunnegarteKafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, SVP Höck.
Montag, 29 Januar 2018, ab 18 00 Uhr, Wirtschaft «Zum Truben», im Säli, 1 Stock, Zollikon, SVP Höck mit Nationalrat Gregor Rutz.
Montag, 26 März 2018, ab 18 00 Uhr, Restaurant «Sunnegarte Kafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, SVP Höck mit Nationalrat Gregor Rutz.
Einladung geht an: Bezirkspräsidenten, Sektionspräsidenten, Wahlkommissionspräsidenten, Kandidaten und interessierte Mitglieder
An unserer Wahlkampftagung stellen wir verschiedene Grundlagen und Hilfsmittel wie das Gestaltungskonzept und das Kandidatenmanual vor, welche die Kantonalpartei den Sektionen und den Kandidaten für den Wahlkampf zur Verfügung stellt. Weiter erfahren Sie, welche Themen uns im Wahlkampf beschäftigen werden.
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svpzuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcherbote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svpzuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercherbote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: cube media ag, Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.
Montag, 28 Mai 2018, ab 18 00 Uhr, Wirtschaft «Zum Truben», im Säli, 1 Stock, Zollikon, SVP Höck.
Montag, 9 Juli 2018, ab 18 00 Uhr, Restaurant «SunnegarteKafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, SVPHöck.
Montag, 3 September 2018, ab 18 00 Uhr, Wirtschaft «Zum Truben», im Säli, 1 Stock, Zollikon, SVPHöck mit Nationalrat Gregor Rutz.
Montag, 12 November 2018, ab 18 00 Uhr, Restaurant «SunnegarteKafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, SVP Höck mit Nationalrat Gregor Rutz.
Stadt Zürich/Kreis 4 und 5 Donnerstag, 23. November 2017, 19 00 Uhr, Fondueabend mit Markus Somm. Anmeldung unter www.svp5.ch/somm
Stadt Zürich/Kreis 9
Samstag, 23. September 2017, 09 00 –11 30 Uhr, am Lindenplatz vor dem alten Brunnen, Zürich Altstetten, Standaktion zu den Abstimmungen vom 24. September 2017
Stadt Zürich/Kreis 10
Dienstag, 14 November 2017, ab 19 00 Uhr, Restaurant Grünwald, Gartenschüür, Regensdorferstrasse 237, Zürich Höngg, GemeinderatsWahlanlass mit Apéro, Kandidatinnen und Kandidaten der SVP stellen sich vor.
Stadt Zürich/Kreis 11
Sonntag, 24. September 2017, 10 00 –14 00 Uhr, Bauernhof Schumacher, Katzenseestrasse 8 , Zürich Affoltern, Herbstbrunch, Wahlkampfauftakt zu den Stadt und Gemeinderatswahlen 2018 . Mit den Stadtratskandidaten Susanne Brunner und Roger Bartholdi sowie den Gemeinderatskandidaten der SVP Zürich 11. Reichhaltiges BrunchBuffet à discrétion. Preis: 20 Franken pro Person.
Freitag, 10. November 2017, ab 18 00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVPPolitApéro mit National
Abstimmung neues Sozialhilfegesetz: Das
rat Roger Köppel. Thema: Enthemmte Politiker – entmachtetes Volk.
Kanton Zürich
Samstag, 21. Oktober 2017, 9 00 –12 00 Uhr (ab 8 30 Uhr Kaffee und Gipfeli), Doktorhaus Wallisellen, Alte Winterthurerstrasse 31, Wallisellen, Tagung zum Thema: Der Kampf für die Unabhängigkeit – Personenfreizügigkeit, institutionelles Rahmenabkommen, Selbstbestimmungsinitiative. Referenten: Kantonsrat Konrad Langhart, Präsident SVP des Kantons Zürich, alt Bundesrat Christoph Blocher, Nationalräte Thomas Matter, Lukas Reimann und HansUeli Vogt sowie alt Nationalrat Christoph Mörgeli.
Anmeldung an sekretariat@svp zuerich.ch oder 044 217 77 66
WEITERE VERANSTALTUNGEN
Mittwoch, 4 Oktober 2017, 19 30 –ca. 22 00 Uhr (Apéro ab 19 00 Uhr), Festhalle Altrüti, Altrütistrasse 4, Gossau ZH, Herbstanlass von Kantonsrat Daniel Wäfler. Titel: «Islamismus im toleranten Sozialstaat – Eine Lagebeurteilung von Journalist Kurt Pelda». Referat, Podiumsdiskussion und Fragerunde. Mit kleinem Imbiss und Getränken, Eintritt frei.
Donnerstag, 19 Oktober 2017 19 30 Uhr, Schwesternhaus, Leihgasse 9a, Baar ZG, Podium zum Thema «Schweiz und EU –wie weiter?» mit Nationalrat Gregor Rutz und Lukas Wegmüller (NEBS). Leitung: Philipp Gut, stv. Chefredaktor Weltwoche. Eine Veranstaltung der SVP Baar.
Donnerstag, 26. Oktober 2017, 20 00 Uhr (Türöffnung 19 00 Uhr), im Kultur und Kongresszentrum Zwei Raben in Einsiedeln SZ , öffentlicher Informationsanlass zum Thema: Kein schleichender EU Beitritt! Referenten: Alt Bundesrat Christoph Blocher, Nationalräte Marcel Dettling und Hans Ueli Vogt, Roland Lutz, Präsident SVP Kanton Schwyz, und Dieter Göldi, Präsident SVP FeusisbergSchindellegi. Freier Eintritt.
Beispiel: Eltern mit drei Kindern
Bargeld: 2386 Fr. / Monat
Ca. 1800 Fr. / Monat Wohnungskosten inkl. NK Ca. 1200 Fr. / Monat Sozialversicherungsbeiträge
Total: 5500 Fr. / Monat
So viel erhält heute im Kanton Zürich eine abgewiesene Asylbewerberfamilie mit Wegweisungsverfügung, die nicht vollzogen werden kann: Dazu Zahnarztrechnungen, Selbstbehalt, Hausratversicherung u. v. m. In 24 anderen Kantonen sind die Ansätze wesentlich tiefer. Warum sollen wir abgewiesenen Asylbewerbern am meisten zahlen?
Mit dem neuen Sozialhilfegesetz werden diese Luxuszahlungen beendet.