WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
Kostenexplosion
im Sozialwesen stoppen
Immer mehr Personen leben von Sozialhilfe und jeder zweite davon hat einen ausländischen Pass. Wer einmal in der Sozialhilfe drin ist, bleibt immer länger davon abhängig. Während die Gemeinden und die Steuerzahler unter den rasant steigenden Soziallasten leiden, floriert die Sozialindustrie. Egal ob Bewerbungskurse für vorläufig Aufgenommene, Kulturvermittlung für alleinerziehende afrikanische Mütter, sozialpädagogische Familienbegleitungen oder Besuchsrechtsbegleitungen: Die Sozialarbeiter-Stunde kostet zwischen 120 Fr. und 160 Fr. und es zahlt immer der Steuerzahler. Die stark steigenden Kosten und die Vollkasko-Mentalität im Sozialwesen sind der SVP schon lange ein Dorn im Auge. Sie forderte deshalb an einer Medienkonferenz griffige Massnahmen, bevor der Sozialstaat noch gänzlich an die Wand gefahren wird.
Konrad Langhart, Präsident der SVP des Kantons Zürich erklärte, dass wer einmal in der Sozialhilfe drin ist, immer länger davon abhängig bleibt: Waren 2006 noch 30 Monate die Durchschnittsdauer, so können heute die Bezüger durchschnittlich erst nach 41 Monaten abgelöst werden. Was besonders stört: Nur in jedem dritten Fall ist die Aufnahme einer Erwerbsarbeit der Grund. In allen anderen Fällen ist eine Sozialversicherung oder ein Umzug in eine andere Gemeinde der Grund, dass die Gemeinde das Dossier schliessen kann. «Die Sozialhilfe bedarf einer neuen Aus-
richtung. Die Bemühung um Eingliederung muss im Zentrum stehen. Alle Automatismen, die ohne Gegenleistung der Betroffenen zu ungerechtfertigten staatlichen Leistungen führen, sind abzuschaffen» forderte der Präsident der Zürcher SVP Kantonsrat Stefan Schmid, Gemeinderat und Sozialvorsteher, wies anhand von Beispielen darauf hin, dass im heutigen System die Anreize fehlen und damit auch die Motivation vieler Sozialhilfebezüger, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen. Die Sozialhilfe im Kanton Zürich schafft offensichtlich falsche An-
Die SVP stellte folgende Forderungen zur Sozialhilfe im Kanton Zürich
Forderung 1
Arbeit muss sich wieder lohnen! Der Grundbedarf ist gegenüber der Empfehlung der SKOS zu kürzen. Als gutes Beispiel ist hier der Kanton Bern vorangegangen und hat die Zeichen der Zeit erkannt.
Vorstoss oder Volksinitiative
Forderung 2
Schwelleneffekte setzen falsche Anreize für Sozialhilfebezüger. Schwelleneffekte sind soweit möglich tief zu halten oder zu eliminieren.
Vorstoss PI 300/2014, Aufhebung Steuerbefreiung aus öffentlichen Mitteln
Forderung 3
Verzicht auf Luxusleistungen durch die Sozialhilfe, welche sich Familien und Personen mit bescheidenem Budget auch nicht leisten können, oder nicht leisten wollen.
Vorstoss PI 406/2016 Keine Besserstellung von Sozialhilfebezügern gegenüber Arbeitenden
Forderung 4
Die Sozialkonferenz des Kantons Zürich soll das politische Kräfteverhältnis und damit dem Wählerwillen innerhalb des Kantons Zürich entsprechen. Der Verein soll, sofern er glaubwürdig bleiben will, sich diesbezüglich reformieren und das Stimmrecht für die Sozialindustrie abschaffen.

reize. Nationalrätin Barbara Steinemann, Mitglied der Sozialbehörde Regensdorf, zeigte die rasant steigenden Sozialkosten in den Zürcher Gemeinden auf. Seit 1986 stiegen die ausbezahlten sozialen Leistungen aller Zürcher Gemeinden von 307 Mio. Franken auf heute mehr als 1,55 Mrd. Franken an. Pro Einwohner bedeutet dies eine Vervierfachung der Kosten.
Weiter wies Barbara Steinemann auf verschiedene Gerichtsurteile hin, welche sich störend und kostspielig auf die Praxis im Sozial- und Asylwesen auswirken. «Was im Asylgesetz steht, was mit dem völkerrechtlichen Refoulement-Verbot oder Folter-Verbot unbestritten ist, ist längst bedeutungslos.
Dank der Gerichtspraxis und der Praxis in den Ämtern können Tausende bleiben und von einem Sozialstaat profitieren, zudem sie nichts beigetragen haben – und mit grosser Wahrscheinlichkeit auch nie etwas beitragen werden» so Barbara Steinemann.
Für Kantonsrat Claudio Schmid, Mitglied der Sozialbehörde in Bülach, sind die gutgemeinten 6000 Franken Integrationspauschale vom Bund an die Kantone eine symbolische Geste. Gemeinden machen die Erfahrung, dass in einen Flüchtling 40 000 bis 100 000 Franken investiert werden müssen, um diesen für eine Anstellung im Arbeitsmarkt vorzubereiten – sofern es diese Jobs denn überhaupt gibt.
Doch für die lokale Verwaltung ist die Eingliederung von Personen mit völlig anderem kulturellen Hintergrund gar nicht selbst zu bewältigen. Also wird die Aufgabe ausgelagert an die Integrationsindustrie, wo bereits Dutzende von Millionen umgesetzt werden. So werden heute kostspielige Kurse und
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Vertreter der SVP prangerten an einer Medienkonferenz die stark steigenden Sozialkosten und die Vollkasko-Mentalität im Sozial- und Asylwesen an.
Arbeitsintegrationsprogramme angeboten, welche von früheren Einwanderergenerationen nicht benötigt wurden. «Immer mehr Integrationshilfen werden angeboten – zugunsten eines boomenden Gewerbezweiges aus Migrationsbefassten, Sozialarbeitern und professionellen Helfern. Wäre die Sozialhilfe nicht so hoch, so müssten die heutigen Migranten Eigeninitiative bei der Integration zeigen – etwas, was die Sozialarbeiter diesen offenbar nicht zutrauen» so Claudio Schmid. Kantonsrat Jürg Trachsel, Fraktionspräsident, zeigte anhand von absoluten Zahlen auf, wie die Höhe der Sozialkosten etwa im Vergleich zu reinen Rentnern, welche ein Arbeitsleben lang einbezahlt hatten, quer in der Landschaft steht. Auch wenn Vergleiche nicht ganz ein-
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fach sind, da kantonale Behandlungen und maximal zulässige Wohnkosten variieren, so kann es sein, dass ein abgewiesener Asylbewerber, beispielsweise aus Eritrea, finanziell besser gestellt ist als ein AHV-Rentner. «Die Sozialkosten laufen auch im Vergleich mit den reinen AHV-Renten aus dem Ufer und müssen gesenkt werden.
Die SVP-Fraktion hat mit ihrer Initiative, zumindest im Bereich der vorläufig Aufgenommenen bzw. mit Status F, einen Anfang gemacht» so Jürg Trachsel. Auf die Frage, ob Bund, Kanton oder Gemeinden den Grossteil der Soziallasten tragen müssen, meinte der Präsident der SVP-Kantonsratsfraktion: «Nicht wer bezahlt ist entscheidend –was, wem und wie viel bezahlt wird, zählt!»

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Berliner BotschaftsBlödeleien
Seit 150 Jahren gibt’s in der deutschen Hauptstadt eine Schweizer Botschaft. Das musste gefeiert werden. Nicht mit 150 Gästen. Sondern mit 1500 Gästen. Und auch gleich mit beiden Schweizer Staatskomikern: Viktor Giacobbo und Moritz Leuenberger. Letzterer zeigte sich grimassierend, vollverhüllt im Regenmantel. Die Gästeliste umfasste «Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft». Nicht einen Staatsakt wollte unsere in Berlin residierende Botschafterin Christine Schraner Burgener feiern, sondern eine «Party».
Präziser: Eine Party auf Kosten der Steuerzahler. Statt der Steuerzahler waren allerdings von der Botschafterin persönlich handverlesene Gäste geladen. Als Vertreter der Kultur posierten Regisseur Markus Imboden («Tatort») und BlickChefredaktor Christian Dorer; das Verlagshaus Ringier pflegt bekanntlich seit Thomas Borers Zeiten besonders intime Beziehungen zur Schweizer Botschaft in Berlin. Auch die Politik stellte die erste Sahne ihrer PartyLöwen: Filippo Lombardi (CVP), Christian Wasserfallen (FDP) und Tim Guldimann (SP).
Selbstverständlich kam an der Berliner Party auch der offizielle Teil nicht zu kurz. Viktor Giacobbo hielt eine «satirischbilaterale Rede» auf den «Grossen Kanton». Brüller. SRG Generaldirektor Roger de Weck hielt eine «Lesung». Gähn. Doch auf kulturellem Gebiet vermochte die Kunst des Wortes der bildenden Kunst nicht die Waage halten: Botschafterin Christine Schraner Burgener präsentierte dem Sonntagsblick ihre sorgfältig lackierten Fingernägel. An den Nägeln ihrer rechten Hand prangte fünfmal das deutsche SchwarzRotGold, an der linken Hand fünfmal ein Schweizerkreuz. Bevor die 1500 Gäste gingen, tat die so geschmückte Botschafterin das, was wir Schweizer am besten können: Sie verteilte Geschenke an alle. Mit dieser Gesandten können wir Schweizer ruhig schlafen. Nur sollten wir bestmöglich dafür sorgen, dass sie nichts Schlimmeres als ihre Partys anstellt. Als erster Botschafter wirkte in Berlin 1867 übrigens der Glarner Landammann Joachim Heer. Kaum angekommen, zog’s ihn aus Heimweh wieder nach Hause. War er wirklich eine «Fehlbesetzung», wie das Aussendepartement heute urteilt? Sicher nicht. Joachim Heer war der effizienteste, kostengünstigste und unpeinlichste Botschafter, denn die Schweiz in Berlin je hatte.
Bewährte Selbstbestimmung zurückerlangen
Am 12. August 2016 hat die SVP mit 116 428 gültigen Unterschriften die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» eingereicht. Sie will die bewährte, bis vor Kurzem unbestrittene Ordnung wiederherstellen, dass die Bundesverfassung die oberste Rechtsquelle ist und Volk und Stände der oberste Gesetzgeber unseres Landes sind. Diese Ordnung ist Garant für die Rechtssicherheit der Schweiz, für gesunde Staatsfinanzen und für die Zufriedenheit der Bürger mit ihrem Staat. Die vom Bundesrat am Mittwoch verabschiedete Botschaft zur Volksinitiative untergräbt die bewährte Rechtsordnung und Rechtssicherheit unseres Landes.
SVP. Von 1848 bis weit in die 1990erJahre gab es in Wissenschaft und Politik kaum Zweifel, dass die Bundesverfassung den Staatsverträgen bzw. dem nicht zwingenden Völkerrecht im Fall eines Widerspruchs vorgehe. Auch eine während Jahren massgebliche Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz und der damaligen Direktion für Völkerrecht aus dem Jahre 1989 ging eindeutig nicht von einem Vorrang des Völkerrechts aus. Damit übereinstimmend wurde die Formulierung «Völkerrecht bricht Landesrecht» bewusst nicht in die totalrevidierte Bundesverfassung von 1999 aufgenommen. Der Bundesrat hielt damals fest, das Verhältnis Landesrecht–Völkerrecht sei «politisch beladen», es sei darum «bewusst darauf verzichtet worden, die Streitfragen betreffend das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht zu klären». Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung spricht darum lediglich davon, dass das Völkerrecht zu «beachten» sei. So unklar diese Formulierung ist, so klar ist, dass damit kein Vorrang des Völkerrechts festgeschrieben wurde. Und noch 2010 hat der Bundesrat festgehalten, dass Volksinitiativen, die dem nicht zwingenden Völkerrecht widersprechen, umzusetzen seien, dass also die Verfassung dem nicht zwingenden Völkerrecht vorgehe.
Bewährte Rechtsordnung von Bundesgericht auf Kopf gestellt Oberste Gesetzgeber unseres Landes –so hält es die Bundesverfassung fest –sind das Schweizer Volk und die Kantone. Es gibt keinen einzigen freien Staat auf der Welt, der das internationale Recht vorbehaltlos über die eigene Verfassung stellt. Eine solche Souveränitätsverletzung nimmt kein Staat hin. Doch in aller Stille haben Parlament, Regierung, Verwaltung, Justiz und Rechtslehre unsere bewährte Ordnung auf den Kopf gestellt.
Auf den Kopf gestellt hat die bisherige Ordnung vor allem das Bundesgericht mit seinem verhängnisvollen Urteil vom 12. Oktober 2012 (BGE 139 I 16) über die Ausschaffung eines mazedonischen Drogenhändlers. Hier hat das Bundesgericht dem Parlament vorgeschrieben, wie es die Ausschaffungsinitiative, der Volk und Stände zugestimmt hatten, umzusetzen habe, nämlich nur innerhalb des Rahmens des internationalen Rechts. Das Bundesgericht hat damit das Schweizer Volk entmachtet. Weiter hat das Bundesgericht am 26. November 2015 (BGE 142 II 35) in einem umstrittenen Urteil entschieden, dass das Personenfreizü-
gigkeitsabkommen mit der EU einem Umsetzungsgesetz zur Masseneinwanderungsinitiative vorgehe. Es hat damit erneut internationales Recht über Landesrecht gestellt, den Willen von Volk und Ständen missachtet und dem späteren Verfassungsbruch durch das Parlament den Weg geebnet, indem es ihm erlaubt hat, die Masseneinwanderungsinitiative nicht umzusetzen.
Rechtssicherheit für Wirtschaft gefährdet
Mit der aktuellen Praxis des Bundesgerichts, dem Vorgehen des Bundesrates beim geplanten Rahmenabkommen mit der EU und mit der automatischen Rechtsübernahme bei «Schengen/Dublin» setzt man die Schweiz auf Gedeih und Verderb der künftigen Entwicklung des internationalen Rechts aus. Die Schweiz gibt einen Trumpf nach dem andern aus der Hand, statt auf ihre grosse Stärke zu setzen, nämlich selber auf sie zugeschnittene, freiheitliche, in der Praxis bewährte rechtliche Regeln zu schaffen. Die zahlreichen Bestimmungen hingegen, welche unkritisch, teils fast automatisch aus dem Ausland übernommen werden, sind –auch mengenmässig – zunehmend auch für die Wirtschaft ein Problem. Viele sind sich nicht bewusst, dass mehr als die Hälfte der neuen Rechtsvorschriften des Bundes auf internationales Recht zurückgeht.
Nur noch etwas mehr als 10 Prozent aller neuen Regulierungen gehen auf Vorstösse aus dem Parlament zurück. Regierung und Verwaltung sind vereint in ihrem Eifer, das Schweizer Recht dem internationalen Recht anzupassen. Zu Recht wirft ihnen der Thinktank «Avenir Suisse» «mangelnden Verhandlungsmut und übereifrige Umsetzung» vor. Das Volk hat bei alldem das Nachsehen: Vom Bundesgericht kaltgestellt, fühlen sich Regierung und Verwaltung, fühlt sich aber auch das Parlament immer freier, die Verfassung zu missachten und damit das Volk zu ignorieren.
Mitbestimmung führt zu besseren Ergebnissen
Eine Mehrheit des Bundesrates hat am Mittwoch entschieden, die Selbstbestimmungsinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrat untergräbt damit die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz und schaltet die Mitbestimmung der Bevölkerung aus. Dabei hat diese Mitbestimmung immer wieder dazu geführt, dass Fehlentwicklungen in unserer Gesellschaft gestoppt und ein Graben zwi-
Gewerbe will keine staatliche Lohnpolizei
Der Bundesrat will die Löhne in privaten Unternehmen mit über 50 Mitarbeitenden regelmässig durch externe Stellen überprüfen lassen. Arbeitgeber sollen gesetzlich verpflichtet werden, alle vier Jahre Lohnanalysen durchzuführen.
ZB. Der sgv lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Gleichstellungsgesetzes klar ab. Mit der Revision will der Bundesrat Arbeitgeber mit 50 oder mehr Mitarbeitenden verpflichten, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen und diese von einer externen Stelle überprüfen zu lassen. Dabei stützt sich der Bundesrat in seiner Analyse auf 7,4 Prozent unerklärbare Lohndifferenzen – Unterschiede, die sich also nicht mit Faktoren wie berufliche Erfahrung, Ausbildung etc. begründen. Der Anteil unerklärbarer Lohnunterschiede ist offenbar abnehmend. Bislang war
immer von 8 Prozent oder mehr die Rede. Ein Eingriff ist umso weniger gerechtfertigt. Die Reform ist eine neue bürokratische Belastung und ein ungerechtfertigter Eingriff in die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit dem vom Bundesrat angekündigten Revisionsvorschlag des Gleichstellungsgesetzes wird in die Dispositionsfreiheit der Arbeitgeber eingegriffen. Externe Lohnkontrollen sind ein Kostentreiber ohne Wirkung. Lohnpolizei und teure Eingriffe in den liberalen Arbeitsmarkt sind das falsche Mittel.

Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» (Selbstbestimmungsinitiative) wurde am 12 August 2016 mit 116 709 Unterschriften von der SVP eingereicht.
schen der Politik und der Bevölkerung verhindert werden konnte.
Es ist das Volk, das die Politiker zum Sparen zwingt und für tiefe Steuern sorgt. Es ist das Volk, das die Probleme einer grenzenlosen Zuwanderung erkennt und sich immer wieder für Masshalten einsetzt. Die Geschichte lehrt uns, dass nicht die Bürgerinnen und Bürger einen Staat in den Ruin treiben, sondern einzelne vom Volk nicht genügend kontrollierte Vertreter der Classe politique. Die Folgen einer
solchen Entwicklung hat nicht die Elite, sondern das Volk zu tragen. Die Selbstbestimmungsinitiative bringt Klärung, indem sie die bewährte Ordnung wiederherstellt und damit für die notwendige Rechtssicherheit sorgt. Dass die Bundesverfassung unmissverständlich als oberste Rechtsquelle genannt wird, ist Ausdruck der Souveränität der Bürgerinnen und Bürger des Landes, die in einem direktdemokratischen Prozess selbstbestimmt ihre Rechte und Pflichten festlegen.
UNVERANTWORTBARES HANDELN DES BUNDESRATES
Prekäre Situation der IV gefährdet auch unsere AHV
Ende 2016 hatte die Invalidenversicherung knapp 11,5 Milliarden Franken Schulden bei der AHV. Der Bundesrat gibt sich unberechtigt optimistisch, dass diese Schulden bis 2030 zurückbezahlt werden können. Die Zahlen und Fakten sprechen eine andere Sprache. Umso mehr ist der geplante Rentenausbau abzulehnen.

Durch die grosszügige Vergabe von Invalidenrenten hatte die IV im Verlaufe der Jahre Milliardenschulden bei der AHV angehäuft. Auf Druck der SVP konnten zwar IV-Missbräuche bekämpft und die Vergabepraxis eingeschränkt werden. Die Schuldenraten konnten jedoch bis anhin nur dank einer befristeten Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer beglichen werden. Diese Zusatzfinanzierung läuft dieses Jahr aus. Es handelt sich hierbei um etwa 1,1 Milliarden Franken jährlich, die ab 2018 wegfallen werden.
Bundesrat will noch mehr ausgeben anstatt zu sparen 2016 hatte die IV rund 10 Milliarden Franken Einnahmen und Ausgaben von 9,2 Milliarden Franken. Es braucht wenig mathematischen Sachverstand, um zu erkennen, dass die Rechnung der IV nächstes Jahr ins Minus rutschen wird, wenn sie Knall auf Fall über eine Milliarde Franken weniger zur Verfügung hat. Natürlich besteht in der IV weiterhin erhebliches Sparpotenzial. So liessen sich zum Beispiel die Verwaltungskosten reduzieren, die trotz rückgängiger Rentenzahl alleine zwischen 2012 und 2016 um 35 Millionen Franken gestiegen sind.
Auch bei den Leistungen könnte weiterhin optimiert werden. Doch was unternimmt der Bundesrat? Anstatt die Ausgaben herunterzufahren, möchte er sogar noch mehr Geld ausgeben. So sieht er in seiner neuesten Vorlage vor, dass künftig labile Jugendliche schon früh erkannt werden sollen, angeblich
mit dem Ziel, dass diese am Ende nicht in der IV landen. Was stattdessen wahrscheinlich passieren wird, ist bereits heute absehbar: Junge Menschen, die sich in der Pubertät befinden und eine von Hochs und Tiefs geprägte Entwicklungsphase durchlaufen, werden als potenzielle IV-Fälle erkannt und mit teuren Präventions- und Eingliederungsmassnahmen so behandelt werden, dass sie dann erst recht zu IV-Fällen werden. Doch damit nicht genug: Ein Gerichtsurteil aus Strassburg fordert, dass die Schweiz bei der IV-Rentenberechnung künftig eine andere Methode anwendet, die ebenfalls zu erheblichen Mehrkosten führen wird. Wie üblich folgt Bern diesem Urteil sklavisch und beeilt sich, es schnellstmöglich umzusetzen.
Der Ausbau der IV gefährdet auch unsere AHV
Da der Bundesrat nicht vorhat, die Ausgaben und Leistungen zu kürzen, ist klar, wo sich am schnellsten Geld einsparen lässt: Bei der Rückzahlung der Schulden an die AHV
Die finanzielle Situation der AHV wird sich also noch stärker verschlechtern, als in den Prognosen vorhergesagt. Diese haben jeweils mit der Rückzahlung dieser Schulden gerechnet. Vor diesem Hintergrund ist es umso unverantwortlicher, die AHV für Neurentner um 70 Franken zu erhöhen, wie es die AHV-Reform 2020 vorsieht, über die wir am 24. September abstimmen werden.
Verantwortungsvoller Umgang mit Geldern sieht anders aus. Anstatt immer mehr Geld auszugeben, das gar nicht vorhanden ist, wäre Masshalten angesagt. Nur so können wir unsere Sozialwerke auch für die künftigen Generationen sichern. Deshalb sage ich am 24. September klar NEIN zur Altersreform.
AUS DEM KANTONSRAT
Kritik am Sozialversicherungsgericht
Die SVP-Kantonsratsfraktion lehnte den Rechenschaftsbericht des Sozialversicherungsgerichts für das Jahr 2016 ab und begründete dies mit dem Verhalten des Gerichts und der Nichteinhaltung des Stellenplans und den Vorgaben der Leistungsüberprüfung 2016.
ba. Traditionellerweise wird in der Mitte einer Legislatur bei den Kommissionbesetzungen rotiert. Die SVP-Fraktion hat einige Posten neu besetzt und diese Wechsel wurden nun vom Kantonsrat genehmigt. So wechseln HansPeter Amrein (Küsnacht) in die Geschäftsprüfungskommission und Christian Hurter (Uetikon am See) in die Kommission für Planung und Bau. Roger Liebi (Zürich) nimmt in der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit Einsitz.
Sozialversicherungsgericht in Kritik
Normalerweise geben die Berichte der obersten Zürcher Gerichte zu keinem grossen Gesprächsstoff im Kantonsrat Anlass. Doch dieses Jahr war es anders: Nachdem die Rechenschaftsberichte für das Verwaltungsgericht und das Obergericht für das Jahr 2016 ohne Turbulenzen genehmigt wurden, gingen die Wogen beim Bericht des Sozialversicherungsgerichts hoch. Dies nachdem die SVP-Fraktion den Rechenschaftsbericht zur Ablehnung empfahl.
Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) begründete dies wie folgt: «Während mehrerer Jahre ist der vom Kantonsrat dem Sozialversicherungsgericht bewilligte Stellenplan – trotz zeitweise drückender Pendenzenlast – durch das Gericht nicht ausgeschöpft worden. Nachdem der Kantonsrat den Stellenplan aus diesem Grunde und in Erwartung von Lü16 für das Budgetjahr 2016 gekürzt hatte, gelang es dem hohen Gericht auf einmal, den bewilligten Stellenplan zu erfüllen. Ja, es wurde noch zusätzliches Personal – über dem vom Kantonsrat bewilligten Stellenplan –eingestellt. Und anstatt mit der Justizkommission das Gespräch zu suchen, hat das Gericht einen sehr eigensinnigen Weg eingeschlagen. Doch Kern der Sache ist, dass die Gerichtsleitung des Sozialversicherungsgerichts es im letzten Jahr geflissentlich ausgelassen hat, die Aufsichtskommission von den diametral zu den Budgetvorgaben stehenden Einstellungen zusätzlichen Personals ins Bild zu setzen. Eine derartige Personalaufstockungsaktion irritiert im höchsten Grade.» Weiter wurde seitens der SVP kritisiert, dass das Gericht die Budgethoheit des Kantonsrates nicht respektiere und auf Obstruktion schalte, sowie unter anderem die Finanzkontrolle betreffend eines höchst ungenauen Kostenvoranschlags eingeschaltet werden musste. Überhaupt nicht dienlich war zudem, dass das Gericht auf seinem aussichtlosen Standpunkt
in einem negativen Interessenkonflikt mit dem Verwaltungsgericht beharrte und dadurch dringend nötige Ressourcen verloren gingen. Aus diesen Gründen lehnte die SVP den Geschäftsbericht ab. Es wurde im Cup-System abgestimmt, da die FDP Fraktion beantragt hatte, den Rechenschaftsbericht des Sozialversicherungsgerichts «bedingt» zu genehmigen und somit drei Möglichkeiten zur Wahl standen. AL SP und EVP plädierten für Annahme des Rechenschaftsberichts, SVP und EDU für Ablehnung. Schlussendlich überwog der Antrag von AL , SP und EVP mit 81 Stimmen – der SVP-Antrag auf Ablehnung erhielt 57 Stimmen und hätte, mit den Stimmen der FDP, welche sich enthielt, eine Mehrheit gefunden. Doch die FDP – indem sich die FDP-Ratsmitglieder ohne Vorabsprache mit der SVP in der Endausmarchung der Stimme enthielten – verschaffte somit, nicht nachvollziehbar, dem Antrag der Linken zur Mehrheit, welche sich beim Gericht für seine «gute Arbeit» bedankten und zusätzliche Ressourcen forderten.
Strassensanierung in WangenBrüttisellen
Für den Ausbau der Zürichstrasse in Wangen-Brüttisellen und des Autobahnanschlusses A1/A53 und weiterer Anpassungen rund um die Zürichstrasse bzw. Stationsstrasse wurde ein Kredit von 8,2 Mio. Franken beantragt. Da die Strasse in die Jahre gekommen ist und der Sanierungsbedarf ausgewiesen ist, stiess die Vorlage auf wenig Widerstand. Nach der üblichen Präsentation durch den Kommissionspräsidenten betonte Pierre Dalcher (SVP, Schlieren), dass die SVP erfreut darüber sei, dass die Strasse saniert und der ganze Abschnitt gesamtheitlich den heutigen Verkehrsbedürfnissen angepasst werde.
«Der Motorisierte Individualverkehr (MIV ) wird profitieren, da die Bauanpassungen eine Verflüssigung des Verkehrs bringen sollte. Gleichzeitig werden aber die baulichen Anpassungen mehr Sicherheit bringen», so der Sprecher der SVP. Der Kantonsrat bewilligte den Objektkredit mit 150 zu 17 Stimmen. Die ablehnenden Stimmen kamen von den MIV-Gegnern aus der AL und den Grünen.
Anpassung bei der Ausführungsplanung
Gemäss dem Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG) gelten Ausgaben für die Planung und Projektierung zur Vorbereitung eines Vorhabens als gebunden. Dies betrifft Kosten
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Gastreferent: Prof. Dr. Christoph Mörgeli spricht zum Thema: «100 Jahre SVP Kanton Zürich» Verkauf mit Signatur seines Buches zur 100 Jahr Feier
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Barbara Grüter neu im Kantonsrat

Barbara Grüter-Baumgartner, Drogistin/Polizeibeamtin aus Rorbas, tritt die Nachfolge der zurückgetretenen
Margreth Rinderknecht aus Wallisellen, an. Die 41-jährige Barbara Grüter, welche zudem als Gemeinderätin in Rorbas amtet, war erstes Ersatzmitglied auf der SVP-Liste des Wahlkreises XVII (Bezirk Bülach).
für Projektierung und Planung bis zur Bewilligung des Vorhabens durch den Kantonsrat. Bauvorhaben, deren Objektkredit gemäss Gesetz durch den Kantonsrat bewilligt werden müssen, verzögern sich durch die parlamentarische Behandlung. Wenn die Arbeiten am Projekt nicht fortgeführt werden können bzw. die Planung am Bauvorhaben unterbrochen werden muss, sorgt dies für Probleme und oft auch zu Mehrkosten. Der Regierungsrat hat deshalb eine Gesetzesanpassung vorgeschlagen, welche vorsieht, dass die Mittel für die Ausschreibung und für die Ausführungsplanung nicht erst mit der Objektkreditbewilligung durch den Kantonsrat, sondern bereits durch den Regierungsrat gemeinsam mit den Ausgaben für die Planung und Projektierung als gebundene Ausgabe beschlossen werden können.
SVP-Sprecher Martin Hübscher (Wiesendangen) betonte, dass der Vorschlag der Regierung neben einer Beschleunigung des Prozesses auch eine Verschiebung von Kompetenzen vom Kantonsrat an den Regierungsrat mitbringt. «Dies ist der Grund, weshalb wir den Kommissionsantrag, welcher ursprünglich von der SVP eingebracht und nun von der Kommission übernommen wurde, unterstützen und die Ausführungsplanung nur bei Hochbauvorhaben bis 3 Mio. Franken für gebunden erklären.» Dies entspricht in etwa Projekten mit Baukosten bis maximal 100 Mio. Franken.
Bei grösseren Projekten wie beispielsweise dem Polizei- und Justizzentrum (PJZ) soll nach wie vor der Entscheid vom Kantonsrat respektive dem Volk abgewartet werden. Die 1. Lesung wurde abgeschlossen, die abschliessende Behandlung findet in wenigen Wochen statt.
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Einseitige Zusammensetzung einer Gerichtskammer …

Hans-Peter Amrein Kantonsrat SVP Küsnacht
Am vergangenen Montag wurde über die Abnahme der Rechenschaftsberichte 2016 der drei hohen Zürcher Gerichte (Obergericht, Verwaltungsgericht und Sozialversicherungsgericht) debattiert.
Im Rahmen der Debatte zum Rechenschaftsbericht des Verwaltungsgerichts ging es untere anderem um einen gravierenden Missstand bei der Zürcher Gerichtsbarkeit, welchen die Gerichte selber beheben könnten: Die Gerichte konstituieren sich selbst. Anlässlich einer Plenarsitzung (vollzählige Versammlung aller an einem Gericht tätigen Richter) wird über die Kammerzusammensetzung, die Abteilungspräsidien und das Gerichtspräsidium bestimmt.
Jedes Mitglied des Gerichts hat eine Stimme, ob im Teil- oder im Vollamt sei dahingestellt. Dieses Abstimmungsprozedere ist als höchst fragwürdig zu beurteilen. Im Kommentar zur Zürcherischen Zivilprozessordnung, Ergänzungsband, Jahr 2000 (die zürcherische ZPO wurde zwischenzeitlich durch die eidgenössische ZPO ersetzt, doch die geschilderte Problematik ist geblieben und entsprechend «gilt» die Literatur und wird auch in anderen Zusammenhängen zitiert) äusserte sich
Herr Dr. Richard Frank, ehemals Richter am Obergericht des Kantons Zürich, wie folgt: Ohne z. B. auf die Problematik der Neubesetzung einer teilamtlichen Stelle näher einzugehen, springt in die Augen, dass der Kantonsrat die vom Regierungsrat in Anlehnung an VRG 39 vorgeschlagene Regelung (Vorlage § 26a) nicht in das Gesetz aufgenommen hat, nämlich im Rahmen des Gesamtgerichts betrage die Stimme der teilamtlichen Mitglieder einen Bruchteil der Stimme eines vollamtlichen Mitglieds, entsprechend dem durch das Obergericht bezugsweise den Kantonsrat festgelegten Beschäftigungsgrad. Diese Überlegung dürfte auch so ihre Geltung haben. Ende Zitat. Aufgrund dieses Wahlverfahrens spricht derzeit an der 4. Abteilung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich eine äusserst heterogene Kammerzusammensetzung Recht.
Zeuge dafür ist ein Urteil, Geschäftsnummer VB.2016.00628, in 3er-Besetzung, unter Vorsitz des Kammer-Präsidenten Herr Dr. Jso Schumacher (Grüne Partei), Frau Dr. Tamara Nüssle Brunschwig (SP und Mitglied der linken Vereinigung Demokratische Juristinnen und Juristen Zürich) und Herr Dr. Marco Donatsch (Anwalt der Gewerkschaft SEV und seit nicht allzu langer Zeit offensichtlich BDP-Mitglied). Die Kammer, wie belegt in ausgesprochen einseitiger Zusammensetzung, hat entschieden, dass der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) vom Regierungsrat als «ständiger Verhandlungspartner in personalpolitischen Fragen» anerkannt werden muss.
In der Zürichsee-Zeitung war dazu zu lesen: Die Richter adeln den VPOD in ihrem Entscheid als schweizweit tätigen Personalverband und einzig namhafte Minderheitsgewerkschaft im Kanton Zürich:«Der VPOD sei als repräsentativ und loyal zu betrachten». Die Wortwahl im Urteil ist Zeuge der politischen Gesinnung dieses Spruchkörpers und der in unserem Lande fortschreitenden Verpolitisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das dem Kanton Zürich und somit den Steuerzahlern auch noch die Gerichtskosten und eine Entschädigung an den VPOD auferlegt wurden, ist noch ein Detail.
In einem vielbeachteten Kommentar in der Neuen Zürcher Zeitung vom 15. Juni 2017 bringt es Frau Katharina Fontana unter dem Titel «Demokratie statt Richterstaat» auf den Punkt: «Bundesrichter sollen Recht sprechen und nicht Politik machen. In der Praxis ist das heute oft anders. Die Verantwortung dafür trägt auch das Parlament, das sich vor schwierigen Entscheiden drückt.»
Es gab eine Zeit, da tagten die Zürcher Bezirksgerichte in heiklen Ausnamefällen in 5er-Besetzung. Und unser Bundesgericht tagt bei schwierigen und grundsätzlichen Fällen und zu Leitentscheiden in 5er-Besetzung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat es in der Hand sicherzustellen, dass die Kammerzusammensetzungen eine minimale Ausgewogenheit repräsentiert, indem es das geltende Wahlprozedere korrigiert oder aber zumindest bei politisch heiklen Leitentscheiden dafür besorgt ist, dass einer einseitigen Kammerbesetzung und damit Winkelzügen und Exzessen, wie den geschilderten, ein für alle Mal ein Riegel geschoben wird!
DIE SITZUNG IM ÜBERBLICK
Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag …
die Rechenschaftsberichte 2016 des Verwaltungsgerichts und des Obergerichts des Kantons Zürich genehmigt.
den Rechenschaftsbericht 2016 des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich genehmigt.
J dem Objektkredit von 8,2 Millionen Franken für den Ausbau der Zürichstrasse in Wangen-Brüttisellen zugestimmt.
eine Vorlage zur Änderung der Ausführungsplanung im Gesetz über Controlling und Rechnungslegung in erster Lesung durchberaten. 3. Juli 2017
ANTWORT DES REGIERUNGSRATES AUF EINE PARLAMENTARISCHE ANFRAGE
14 134 Tage vorläufig aufgenommen
ZB. Kantonsrat Beat Huber (SVP, Buchs) stellte dem Regierungsrat (RR) mit einer Anfrage (KR-NR . 90/2017) mehrere Fragen zu den vorläufig aufgenommenen Ausländern mit Ausweis F. Dies sind gemäss Definition Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwiesen hat.
Wie viele vorläufig aufgenommene Ausländer mit Status F sind im Kanton Zürich wohnhaft?
RR: Am 30. April 2017 hielten sich 7052 vorläufig aufgenommene Personen (davon 1522 vorläufig aufgenommene Flüchtlinge) im Kanton Zürich auf.
Wie lange sind die minimale, die durchschnittliche und die längste Aufenthaltsdauer von vorläufig aufgenommenen Ausländern in unserem Kanton?
RR: Am 30. April 2017 betrug die kürzeste Aufenthaltsdauer von vorläufig aufgenommenen Personen im Kanton Zürich einen Tag, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 2302 Tage (rund 6,3 Jahre) und die längste Aufenthaltsdauer 14 134 Tage (rund 38,7 Jahre).
Dabei handelt es sich um eine straffällige Person, die 1987 zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden war.
Wie viele vorläufig aufgenommene Ausländer haben im Kanton Zürich eine Arbeitsbewilligung und für wie lange wurden diese jeweils erteilt?
RR: Gemäss der Asylstatistik des SEM waren am 30. April 2017 von den insgesamt 7052 im Kanton Zürich anwesenden vorläufig aufgenommenen Personen 4397 erwerbsfähig. Davon waren 1543 Personen erwerbstätig. Eine Auswertung der Dauer der jeweils erteilten Arbeitsbewilligungen ist nicht möglich.
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Mittelstandsinitiative unterstützen – Mittelstand stärken
Die Jungfreisinnigen haben eine kantonale Initiative zur allgemeinen Steuersenkung im Kanton Zürich lanciert. Unterstützt werden sie von der Jungen SVP

Die Steuerbelastung in der Schweiz steigt seit Jahren an. Während die direkten Steuern nur unwesentlich steigen, explodiert die Anzahl Abgaben, Gebühren und indirekte Steuern wie Mineralölsteuer, Billagsteuer, Importsteu-
er, Alkoholsteuer, Tabaksteuer und alle Arten von Unternehmenssteuern, die auf Arbeitnehmer durch tiefere Löhne und auf Kunden durch höhere Preise abgewälzt werden. Eine Steuersenkung tut not.
Ziel der Initiative Mit der Mittelstandsinitiative werden die Einkommenssteuern für alle Bürger im Kanton Zürich gesenkt. Der Freibetrag (der Betrag, ab dem die Besteuerung beginnt) wird für Einzelpersonen von 6700 Franken Einkommen auf

SVP STÄFA
Trotz Blitz und Donner –SVP-Kantonsräte bi de Lüt
Vergangenen Mittwochabend stellten sich die vier SVP-Kantonsräte des Bezirks Meilen in der Mühle Stäfa der Bevölkerung.

den Anliegen und Fragen der Bevölkerung.
SVP Stäfa. Der Auftakt war begleitet von einem gewaltigen Gewitter mit Blitz, Donner und Regenschauer.
Trotz diesen widrigen Umständen fanden sich Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im gemütlichen Weinkeller im Stäfner Kehlhofquartier ein und kamen in den Genuss eines interessanten Abends inklusive offerierten Apéros.
Nach der Begrüssung und dem Dank an SVP Interims-Präsident Peter Frey stellte Hans-Peter Amrein seine Amtskollegen vor. Diese berichteten an-
schliessend von ihren Tätigkeiten im Kantonsrat, bevor sich spannende Diskussionen und Anregungen um bürgerliche Zusammenarbeit, Behördenwillkür, Verkehr, Ausländerzuwachs, Sicherheit, Immigration usw. entwickelten, bei denen die Kantonsräte sicher einige Anregungen davon mitbekamen, wo bei der Bevölkerung der Schuh drückt. Genau dies ist auch das Ziel der vier Kantonsräte und darum besuchen sie noch bis Ende des Jahres alle Gemeinden des Bezirks. Die nächste Station ist am 23. August Meilen.
LESERBRIEF
10 000 Franken und für Ehepaare von 13 500 Franken auf 19 000 Franken angehoben. Zudem werden die Steuerstufen angepasst und der Grenzsteuersatz wird von 13 Prozent auf 12 Prozent gesenkt (Grafik 1).
Weshalb Steuern senken?
Steuersenkungen sind immer erstrebenswert. Je mehr man dem Staat die Pfründen kürzt, desto überlegter und effizienter muss er mit den Mitteln umgehen, die ihm zur Verfügung stehen. Je mehr Geld der Bürger auf dem Konto hat, desto selbstbestimmter kann er Konsum, Lebensführung und finanzielle Absicherung gestalten. Liberalere Anliegen als Steuersenkungen gibt es nicht. Eine tiefe Steuerbelastung fördert die Standortaktivität, an der insbesondere der Wirtschaftsmotor Zürich grosses Interesse hat.
Umsetzung
Wie die Initiative umgesetzt werden soll, wird vom Initiativtext nicht vorgeschrieben. In der Pflicht steht aber
Wie viel spare ich?
der Kanton, da die Gemeinden in den letzten Jahren verantwortungsvoll gewirtschaftet haben.
Die Ertragseinbussen von 630 Mio. sind für den Kanton Zürich tragbar. Der aktuelle Finanzplan weist für das Jahr 2019 einen Überschuss von 519 Mio. Franken auf, womit die Initiative zum grössten Teil bereits finanziert wäre. Die weiteren rund 100 Mio. Franken können unter anderem beim ausufernden Beamtenapparat und der kantonalen Verwaltung sowie diversen Bauprojekten eingespart werden. Es herrscht nicht nur Sparpotenzial, sondern auch Sparbedarf.
Unterstützung
Unterstützt wird die Initiative durch zahlreiche National- und Kantonsräte aus SVP, FDP und CVP Unterschreiben auch Sie, damit die Initiative zustande kommt und unser Kanton ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort bleibt.
Für die Bestellung von Unterschriftenbögen und weitere Informationen www.mittelstandsinitiative.ch besuchen.
Würdigung von Alt-Kantonsrätin
Margreth Rinderknecht
Still und leise und ohne grosses Aufsehen ist am letzten Montag im Juni Kantonsrätin Margreth Rinderknecht vorzeitig aus dem Kantonsrat ausgeschieden. Dieser geplante Abgang war wohlüberlegt und ausgeführt. Sie übergibt den Stab an eine jüngere Nachfolgerin und Parteikollegin.
Seit 2011 politisierte Margreth Rinderknecht im Kantonsrat, nachdem sie davor 8 Jahre in der Schulpflege Wallisellen tätig war.
Zuerst vier Jahre in der Kommission für Bildung und Kultur und nach den Neuwahlen im Jahre 2015, wo sie mit einem Glanzresultat von 9737 Stimmen und dem drittbesten Resultat im Bezirk Bülach wiedergewählt wurde, noch zwei Jahre in der Kommission für Planung und Bau.
Ihre politischen Schwerpunkte waren immer Bildung und Landwirtschaft, was ihren gelernten Berufen Primarlehrerin und dipl. Bäuerin entsprach. Weiterbildung war für sie immer Programm, wie sie selber meinte. Aber auch sonst war sie unermüdlich im Einsatz für ihre Grossfamilie als Managerin im Haushalt. Margreth ist Mutter von vier Söhnen. Alle engagierte Feuerwehrleute. Der Apfel fällt eben nicht weit vom Stamm.
Daneben betreibt Sie auch weiterhin das Kafi im Tänn – das heimeligste Kaffeehaus von Wallisellen, wo es die leckersten Kuchen immer am letzten Sonntag des Monats gibt – und tut ihre Meinung als freischaffende Journalistin und fleissige Leserbriefschreiberin kund.
Ihre wöchentlichen Berichte und Kommentierungen über die Geschäfte des Kantonsrats in der der Zeitung «Zürcher Bote» werde ich vermissen.
Ehe für alle – eine nicht zu Ende gedachte Neuerung
Die staatliche Institution der Ehe im bisherigen – und hoffentlich auch im zukünftigen Sinn – ist Grundlage für ein vernünftiges, der Natur entsprechendes Zusammenleben von Mann und Frau. Sie ist ein Hort, in dem Kinder auf menschenwürdige Art wachsen können und von ihren Eltern umsorgt und erzogen werden können. Alle diese Eigenschaften hat die heute von vielen Politikern propagierte Homo-Ehe nicht. Ich achte alle Menschen, und vor allem: Ich habe nichts gegen Homosexuelle. Aber es besteht absolut keine Notwen-
digkeit, dass diese sich im hiervor beschriebenen Sinn miteinander verheiraten. Wenn zwei Menschen beschliessen, miteinander zu leben, muss der Staat für diese einen rechtlichen Lebens-Partner-Status schaffen, der ihnen alle rein materiellen, vermögensrechtlichen und erbrechtlichen Eigenschaften einer «Ehe» ermöglicht. Aber das Recht der Adoption von Kindern darf darin nicht eingeschlossen sein.Homosexualität ist keine physikalische Eigenschaft des Körpers, sondern ein geistiger Zustand, der sehr stark von der er-
zieherischen Umgebung beeinflusst wird. Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Knabe mit zwei Vätern dann eben auch homosexuell wird. Unsere Politiker sollten sich die Folgen überlegen, wenn sie Jahrhunderte alte Lebensformen so einfach über Bord werfen. Und dies ganz besonders, wenn sich relativ einfache Lösungen für das angebliche Problem anbieten. Das wäre jetzt eine Aufgabe für die sich christliche Familienpartei nennende Organisation.
Karl Heinen, Wädenswil
Nah beim Volk Margreth hat ein Gespür für Menschen und deren Anliegen, sie war sich auch als Kantonsrätin nicht zu schade, bei «Wind und Wetter» auf der Bahnhofstrasse in Wallisellen Unterschriften für ein Anliegen zu sammeln und Meinungen von Wallisellerinnen und Walliseller einzuholen. Nun ist sie von der kantonalen Politbühne abgetreten und wird sich in Zukunft vermehrt der Familie, den Enkelkindern und ihrem Mann
Hansruedi widmen können. Natürlich bleibt sie der lokalen SVP als Vizepräsidentin treu, was ich als Präsident sehr schätze. Ihr Erfahrungsschatz, nicht nur in der Politik, ist beeindruckend. Ich danke Margreth im Namen der Partei, aber auch stellvertretend für alle Wählerinnen und Wähler, herzlich für ihre tollen Dienste zum Wohle der Allgemeinheit.
Thomas Eckereder, Präsident SVP Wallisellen

Nach dem Rücktritt aus dem Kantonsrat bleibt Margreth Rinderknecht mehr Zeit für ihre Enkelkinder.
LESERBRIEF
Voranschreiten und vorwärtskommen kann keiner, der in Ketten gelegt wird
Schon unsere Vorfahren waren gezwungen gegen Landvögte und Obrigkeiten für eine unabhängige, freie Schweiz zu kämpfen. Der Kampf lohnte sich. Die Schweiz wird heute als freies und unabhängiges Land von vielen anderen Staaten darum beneidet und respektiert. In keinem anderen Staat steht das Volk zuoberst und entscheidet über Gesetz und Recht. An dieser bewährten Ordnung wird zurzeit kräftig gesägt. Die EU fordert ein sogenanntes Rahmenabkommen. Bundesbern spricht, und das ist neu, von einem Konsolidierungsvertrag und hofft, die Bürger so besser abholen zu können. Konsolidieren klingt gut und bedeutet, etwas in seinem Bestand festigen, sichern. Was aber soll gefestigt und gesichert werden? Etwas, das noch nicht besteht? Oder hat Bundesbern das Rahmenabkommen schon unterzeichnet? Internationales Recht vor unserer Verfassung: NEIN danke! Heidi Jucker, Gemeinderätin, Adliswil
VOLKSINITIATIVE ZUR BEGRENZUNG DER ZUWANDERUNG
Die Schweiz muss die Einwanderung wieder selber kontrollieren können
Die SVP Schweiz diskutierte an ihrer letzten Delegiertenversammlung eine für unser Land zentrale Frage. Soll die Schweiz den freien Personenverkehr für die Angehörigen von EU -Staaten beibehalten oder soll sie – wie es für eine souveräne Nation eigentlich normal wäre – die Zuwanderung in unser Land wieder eigenständig steuern und nach unseren Bedürfnissen ausrichten können?

Caspar Baader Alt Nationalrat SVP Gelterkinden (BL )
Seit Jahren liegt die Nettozuwanderung in unser Land zwischen 60 000 bis 80 000 Personen pro Jahr. Sie entspricht damit, von der Grössenordnung her betrachtet, der Einwohnerzahl der Stadt St. Gallen. Geht dies so weiter, wächst die Bevölkerung der Schweiz in 10 bis 12 Jahren rein zuwanderungsbedingt um 1 Million Personen an. Die Folgen dieser Entwicklung spüren wir bereits heute tagtäglich. Die Konkurrenz um den Arbeitsplatz steigt, der Wohnraum wird knapper, die Mieten werden teurer, die Landschaft verstädtert zusehends und die Infrastrukturen wie Strassen, Züge, Schulen usw. sind überlastet.
Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Masseneinwanderungs-Initiative der SVP angenommen. Seither schreibt Art. 121a unserer Bundesverfassung (BV) vor, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern wieder eigenständig mit Höchstzahlen und Kontingenten steuert. Dieser Artikel gilt für die gesamte Einwanderung in unser Land also unabhängig davon, aus welchem Land die Einwanderungswilligen kommen, ob aus einem EU -Mitgliedstaat oder aus einem sogenannten Drittstaat. Mit der Übergangsbestimmung zu diesem Verfassungsartikel (Art. 197 Ziffer 11 BV) haben Volk und Stände den Bundesrat ausdrücklich beauftragt, innert 3 Jahren bestehende völkerrechtliche Verträge, welche diesem Prinzip
widersprechen, neu zu verhandeln und anzupassen. Es war dabei immer klar, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und deren Mitgliedstaaten genau ein solcher Vertrag ist und damit innert dieser Frist hätte neu verhandelt werden müssen. Doch was ist passiert? Der Bundesrat hat keinerlei ernsthaften Versuch unternommen, um das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU neu auszuhandeln. Dies hatte er auch gar nie vor: Eine reine Auftragsverweigerung gegenüber Volk und Ständen! Vielmehr hat eine Parlamentsmehrheit Ende 2016 in vollem Bewusstsein dieser offensichtlichen Verfassungsverletzung und vor allem gegen den Willen von Volk und Ständen ein «Alibi-Gesetz» beschlossen. Dieses sogenannte Umsetzungsgesetz nahm keinen einzigen Punkt von Artikel 121a BV und damit von der MasseneinwanderungsInitiative auf. Dieses Umsetzungsgesetz ist ein reines Täuschungsmanöver gegenüber dem Volk – ein in dieser Art wohl noch nie dagewesener Affront einer Parlaments- und Bundesratsmehrheit gegen unsere direkte Demokratie und gegen unseren Souverän. Es ist unglaublich: Weder die Links-, noch die Mitteparteien, noch der Bundesrat, bestreiten diesen staats- und demokratiepolitischen Skandal. Im Gegenteil, der Bundesrat bestätigt in seiner Botschaft zur Rasa-Initiative ans Parlament, dass «die von den Räten beschlossene Regelung zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative «… Artikel 121a der Bundesverfassung nicht vollständig umsetze». Zur Rechtfertigung wird immer wieder auf frühere Volksentscheide zu den bilateralen Verträgen und zur Personenfreizügigkeit verwiesen. Deshalb sei nicht klar, ob die Stimmbürger mit der Annahme der
NACH DEM JA ZUR ENERGIESTRATEGIE 2050
Masseneinwanderungsinitiative wirklich auch die Personenfreizügigkeit mit der EU und ihren Mitgliedstaaten hätten kündigen wollen. Dadurch wird aber die konstante Praxis des Vorrangs von neuem Verfassungsrecht ausser Kraft gesetzt.
Aktuelle Situation
Während die Masseneinwanderung in unser Land weiterhin auf Rekordniveau liegt und mittlerweile immer mehr Unternehmen Inländer, respektive Schweizer durch Ausländer ersetzen, hat einerseits die AUNS -Mitgliederversammlung am 16. Dezember 2016 beschlossen, eine eidgenössische Volksinitiative zur grundsätzlichen Beseitigung der Personenfreizügigkeit und zur Wiederherstellung der demokratischen Ordnung vorzubereiten. Andererseits hat auch die Delegiertenversammlung der SVP am 14. Januar 2017 den Parteileitungsausschuss beauftragt, der Delegiertenversammlung der SVP vom 24. Juni 2017 Lösungsvarianten für eine Volksinitiative vorzulegen, wie die Masseneinwanderung endlich gestoppt, wieder eigenständig kontrolliert und damit der Volkswille durchgesetzt werden kann.
Eckwerte für eine Volksinitiative zur Begrenzung der Zuwanderung Seither hat der Parteileitungsausschuss der SVP die gemeinsame Arbeitsgruppe gebeten, die 3 Varianten auf noch 2 Varianten zu reduzieren und diese der Verständlichkeit wegen lediglich in Form von Eckwerten für eine Initiative vorzulegen:
Variante 1: Kündigung des Personenfreizügigkeits-Abkommens – Das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU und ihren Mitglied-
In der Energiepolitik stehen wir erst am Anfang
Beschlossen ist nicht umgesetzt, und so folgen jetzt Gesetze und Verordnungen zur neuen Energiestrategie 2050, die uns den Wahrheiten näher bringen. Jede Woche platzt eine der vielen darin enthaltenen Träume, hauptsächlich was die Finanzierung der Energiewende betrifft. Es gilt nun die Spreu vom Weizen zu trennen und die nicht realisierbaren, wertlosen und zu teuren Massnahmen zu verhindern.

Stephan Amacker Präsident Kommission Energie, Umwelt und Raumplanung SVP Kanton Zürich
Bereits in den ersten zwei Wochen wurden Milliardeninvestitionen für Netze und Subventionen im Rat vorgeschlagen, die sich kaum mit den budgetierten 40 Franken pro Person finanzieren lassen. Dann wurde, wie eine heisse Kartoffel, das vorgesehene Lenkungssystem KELS fallen gelassen. Die Wahrheit mit der Einführung einer neuen, zusätzlichen Steuer hätte dem Volk zu früh die Augen geöffnet und es kritisch gegenüber den nachfolgenden Finanzierungsvorlagen gestimmt.
Neue Steuer abgelehnt
Stellvertretend für die verfehlte Energiepolitik steht jedoch das Kohlendioxid (CO2) im Fokus. Die 0,038 Prozent dieses Gases in der Luft sollen hauptverantwortlich sein für die Klimaveränderungen rund um die Welt. Für Erwärmung oder Abkühlung der Luft sind ganz andere Effekte von weit grösserem Einfluss als das CO 2. So der Wasserdampf in der Luft, Beeinflussung der Strahlung und Reflexion durch Flugzeugabgase in der Stratosphäre, Meeresströmungen, die sich verlagern, der Süsswassergehalt der Meere, das Abholzen der Regenwälder, usw. Ausgerech-
net das CO2 soll nun an den Klimaveränderungen schuld sein, hoch besteuert und massiv reduziert werden. Dabei steckt die Forschung über die Hintergründe und Zusammenhänge der aktuellen Klimasituation in den Kinderschuhen.
Grobe Fahrlässigkeit
Als die letzten Hitzetage durch die Energiewender bereits als klares Zeichen für eine Klimaveränderung herhalten mussten, erklärte Meteorologe Bucheli am Fernsehen auf Anfrage trocken, dass ein Beobachtungsraum über 30 Jahre nötig sei, um frühestens eine Aussage zu einer Veränderung des Klimas zu machen. Einen einzelnen Effekt aus der Kette der komplexen Zusammenhänge zur Bildung des äusserst labilen Klimasystems zu greifen, ist grob fahrlässig. Sollte sich die CO2-Theorie nicht bestätigen, und davon ist überzeugt, wer sich in die Literatur eingelesen hat, stehen wir mit leeren Händen da, haben enorme Geldmengen verschleudert und die Wirtschaft dadurch massiv geschädigt.
Ist das CO2 die neue «grüne Ente» der Energiewender?
Nachdem bereits das «Waldsterben» sich als «Grüne Ente» erwiesen hat, ist das Schweizer Volk erneut auf eine apokalyptische Aussage Linker und Grüner Politiker eingetreten, ohne deren Wahrheitsgehalt zu hinterfragen. Herhalten
muss jetzt die Energiepolitik, die über den Verzicht auf fossile Energieträger,
staaten vom 21.06.1999 ist innerhalb von 12 Monaten nach Annahme dieser Initiative durch Volk und Stände zu kündigen.
Variante 2 : Zuwanderungsregime ist ausschliesslich Sache der Schweiz – Die Zuwanderungsregelung liegt ausschliesslich in der Kompetenz der Schweiz. – Es dürfen künftig keine internationalen Verträge abgeschlossen werden, welche den ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren, und bestehende Verträge dürfen nicht im Widerspruch dazu angepasst oder erweitert werden. – Das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten vom 21.06.1999 ist – notfalls durch Kündigung – aufzuheben, so dass dieses 12 Monate nach Annahme der Volksinitiative ausser Kraft ist.
Beurteilung
Die Variante 1 umfasst kurz und klar die Kündigung des Personenfreizügigkeits-Abkommens mit der EU und ihren Mitgliedstaaten vom 21. Juni 1999 und setzt dazu eine Frist von 12 Monaten. Der Grund für diese Variante besteht darin, dass dieses völkerrechtliche Abkommen gemäss Auffassung einer Bundesrats- und Parlamentsmehrheit der Umsetzung des innerstaatlichen Verfassungsartikels 121a BV im Wege steht. Die Variante 2 ist umfassender. Sie wiederholt in Absatz 1 den Grundsatz der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung in unser Land. Absatz 2 enthält ein Verbot für den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen, welche ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren und will auch die Umgehung dieses Verbots durch Anpassung bestehender Verträge verhindern. Absatz 3 richtet sich wie die Variante 1 wiederum gegen das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU und
ihren Mitgliedstaaten, lässt jedoch die Möglichkeit offen, dass der Bundesrat und das Parlament dieses Abkommen auf andere Weise ausser Kraft setzen können als durch Kündigung – nämlich durch Verhandlungen mit der EU und deren Mitgliedländern, zumal diese ein grosses Interesse am Erhalt der übrigen Abkommen der Bilateralen I haben.
Sollte dies aus irgendeinem Grund innert einer bestimmten Frist nicht möglich sein, beinhaltet auch diese Variante als Ultima Ratio die Kündigung des Abkommens. Beide Lösungsvarianten haben Vor- und Nachteile. Die Arbeitsgruppe wünscht sich, dass diese Vorschläge möglichst breit diskutiert werden.
Schlussbemerkungen
Erfolgreiche Länder dieser Erde, wie etwa die USA , Kanada, Australien, Neuseeland, Singapur oder Japan – welche allein schon aufgrund ihrer geographischen Lage weit weniger Probleme mit der Einwanderung als die Schweiz haben – kontrollieren die gesamte Einwanderung in ihre Länder selbst. Es käme diesen nie in den Sinn, ihre Souveränität in diesem so zentralen Bereich mit einem derartigen Freizügigkeitsabkommen, wie wir es mit der EU und ihren Mitgliedstaaten haben, komplett aufzugeben. Im Gegenteil, viele dieser Nationen verschärfen zurzeit vor dem Hintergrund der weltpolitischen Entwicklungen ihre Einwanderungsgesetze mit dem Ziel, die Einwanderung strikte nach ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen und nach den Möglichkeiten des Landes auszurichten. Auch diese Länder wollen die Einwanderung eigenständig kontrollieren. Das ist eine moderne Einwanderungspolitik. Sie entspricht demselben Prinzip, welches dank der Masseneinwanderungsinitiative bereits in unserer Verfassung steht, aber noch umgesetzt werden muss.
Besteuerung des CO2 und zahlreichen Zwängen mit Bussenkatalogen die Wirtschaft und den Bürger drangsaliert, ohne für das Klima einen nennenswerten Beitrag zu leisten. Dass es sinnvoll ist, die fossilen Energieträger nicht zu erschöpfen, hat seine Berechtigung. Kohle, Öl und Gas zu verbrennen verschlechtert die Luftqualität und gefährdet die allgemeine Gesundheit, hat jedoch kaum Einfluss auf Veränderungen des Klimas. Sobald die Wissenschaft die Zusammenhängen der Klimasituation und den aktuellen Wetterturbulenzen erklären kann, und der geringe Einfluss des CO2 fest steht, werden sich die Grünen ganz leise aus der Verantwortung stehlen, dicht gefolgt von den Linken Mitläufern. Oder war das beim «Waldsterben» etwa nicht auch so?
Der Kampf um die Wasserkraft –Klage gegen Deutschland
Die Politik will der Schweiz die Wasserkraft madig machen. Die Berggebiete haben ganze Täler geopfert, beim Bau starben Leute und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben die Bergbevölkerung seit jeher benachteiligt. Nun will man in Bern diesen die Wasserzinsen halbieren, eine der wichtigsten Einkommensquellen. So etwas können sich nur Leute in den abgehobenen Zentralen der Schweiz ausdenken, ganz im Muster des vorauseilenden Gehorsams gegenüber der EU. Es ist höchste Zeit Deutschland für die verbotene Subventionierung der Neuen Erneuerbaren
bei der WTO (World Trade Organisation) anzuklagen und für die aktuellen und zukünftigen finanziellen Schäden unserer Stromproduktion haftbar zu machen. Da ein solcher Prozess Jahre dauert, sind die Verluste, die in Form von Unterstützung an die Berggemeinden und Kraftwerksbetreiber bezahlt werden, zu summieren und jährlich in Rechnung zu stellen. Es gilt die umweltfreundlichste Stromerzeugung, die Sicherung der Stromversorgung und die Erhaltung des Einkommens der Bergbevölkerung zu sichern, bevor die Schweiz sich finanziell ruiniert oder ihren ersten Black Out erlebt.
Ein Ablasshandel ist abzulehnen Der Bundesrat möchte nun das Pariser Abkommen zum Klimaschutz ratifizieren. Darin will die Politik beschliessen, die Temperaturerhöhung der Welt auf unter 2º C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu halten. Die einzige Massnahme soll die Reduktion der Treibhausgase, namentlich des CO2 sein. Dafür werden Summen in Milliardenhöhe weltweit verschoben und ein regelrechter Ablasshandel aufgebaut. Es ist mehr als naiv zu glauben, dass die korrupten Entwicklungsländer dieses Geld in Neue Erneuerbare Energien stecken. Wie erläutert, ist es wissenschaftlich unbelegt, dass dies den gewünschten Effekt erzielen wird. Man setzt also auf eine teure Karte mit unbekannter Wirkung und hat keinen Plan B. Dieser Fehlplanung sollte man mit dem Referendum begegnen und dem Vorgehen Amerikas folgen.
Hütet Euch am Morgarten! Verschiedentlich stand die Schweiz in ihrer Geschichte vor der Entscheidung,
sich einer Übermacht zu beugen, oder auf ihrer Selbständigkeit zu bestehen. Der Grundsatz von Freiheit und Unabhängigkeit wurde in der Bundesverfassung von 1848 erneut bekräftigt, musste aber bereits einige Male verteidigt werden.
Die erfolgreiche Verteidigung von Freiheit und Unabhängigkeit hat sich dabei für alle Bewohner der Schweiz immer ausbezahlt. Eingebettet in der Energiestrategie findet man bereits wieder einen neuen Ansatz zur Aufgabe der Selbständigkeit. Für den Abschluss des verhandelten Stromabkommen verlangt die EU ein Rahmenabkommen, das uns über die Europäischen Gerichtsbarkeit fremde Richter bescheren wird. Bricht dieser Damm, wird der Ruf nach einem EU -Anschluss auf dem Fuss folgen.
Fazit
Auch wenn es viele vernünftige Vorschläge im neuen Energiegesetz hat, namentlich beim Energiesparen und Hausbau, ist es entscheidend, dass das Schweizer Volk aufmerksam die nun folgenden Gesetze und Verordnungen prüft und diejenigen bekämpft, die unsere Unabhängigkeit und Wirtschaft bedrohen. Es gibt keine wissenschaftlich belegten Studien, die zeigen, dass das CO2 Hauptverursacher der momentanen Wetterverhältnisse ist, da das Klimasystem viel komplexer ist, als dass man es auf eine solche einfache Ursache zurückführen kann. Aus der Erfahrung sollte man lernen und die Katastrophenszenarien der Grünen und Linken Kreise mittels seriöser Forschung demaskieren, bevor wir Unsummen in den Sand setzen.
Fadegrad

von Daniel Oswald
Strassen, Steuern, Kollegialität
Am 24. September stimmen wir über ein leistungsfähiges Strassennetz im Kanton Zürich ab. Es handelt sich dabei um einen Gegenvorschlag zur «AntiStauinitiative» der SVP. Getragen wird dieser Gegenvorschlag von der BDP CVP EDU FDP und SVP sowie dem Gewerbeverband, dem ACS , dem Baumeisterverband, dem Autogewerbeverband und dem Hauseigentümerverband. Es ist ja auch Mode geworden, dass immer mehr städtische Exekutiven Abstimmungsparolen fassen. Das ist für unsere direkte Demokratie höchst problematisch, aber zurzeit leider nicht zu verhindern. So hat sich auch der Winterthurer Stadtrat mit dieser Abstimmungsvorlage befasst. Korrekt wie es sich gehört, hat der zuständige Bauvorsteher Joseph Lisibach (SVP) dem Stadtrat den Antrag gestellt, diesen Gegenvorschlag zu unterstützen. Wie wir wissen, war er leider nicht erfolgreich, obwohl CVP, FDP und die SVP im Winterthurer Stadtrat die Mehrheit haben. Und korrekt wie sich es gehört, hat Josef Lisibach in einer Antwort auf eine dringliche Interpellation zum Thema im Grossen Gemeinderat den Beschluss des Stadtrates vertreten. Als es um die Unternehmenssteuerreform ging, lief dieses Prozedere ein bisschen anders ab. Die bürgerliche Mehrheit im Stadtrat liess Führungsanspruch vermissen und ging dieses Thema nicht proaktiv an. Die zuständige Stadträtin und möchtegern Stadtpräsidentin Yvonne Beutler stellte beim Stadtrat keinen Antrag. Sie nutzte das Führungsvakuum und vertrat in der Öffentlichkeit die Parteimeinung der SP. Selbst bei der Budgetdebatte im Gemeinderat. Als dann der Stadtrat die JaParole fasste, durfte die Finanzvorsteherin weiterhin ihre SPPosition vertreten. Zuerst kam ich in Versuchung, Yvonne Beutler dafür zu gratulieren, dass sie konsequent für ihre politischen Ziele einsteht. Da aber die politischen Ziele der SP einer freiheitlichen und eigenverantwortlichen Gesellschaft zuwider laufen, lasse ich dies. Ich gratuliere aber Josef Lisibach (SVP) für sein vorbildliches Verhalten. Erstens, dass er für unsere politischen Ziele einsteht, und zweitens, dass er sich ans Kollegialitätsprinzip hält. Dass es bürgerliche Stadträte gibt, welche sich nicht für die Anliegen ihrer eigenen Partei einsetzen, ist ein anderes Thema. Dieses Problem müssen die jeweiligen Parteien selber lösen.
Subventionierte Kunstschaffende und
Transparenz
bei den Kulturinstitutionen
Die 160. Sitzung des Gemeinderates stand im Zeichen einer Kulturförderungsdebatte. Es wurden mehrere Geschäfte diskutiert und verabschiedet, wobei die SVP oftmals alleine da stand.

Dubravko Sinovcic Gemeinderat SVP Zürich 1&2
An der Pfingstweidstrasse 101 vermietet die Stadt zu günstigen Konditionen befristet Kulturateliers an Studienabgänger der Zürcher Hochschule der Künste und bietet ein Mentoring-Programm an. Ziel ist es, den angehenden Künstlern den Einstieg in das Berufsleben zur erleichtern.
Insgesamt geht es um jährlich wiederkehrende Kosten von rund 200 000 Franken. In seinem Votum gibt SVP-Gemeinderat Daniel Regli zu bedenken, dass es in keinster Art und Weise erwiesen ist, ob diese Hilfestellung zweckmässig ist. Tatsächlich gibt es keine Untersuchung dazu, ob die Absolventen dieses Programmes im Berufsleben erfolgreicher sind. Es versteht sich von
selbst, dass die SVP-Fraktion eine solche Kulturförderung nach dem Giesskannenprinzip strikte ablehnte und traurigerweise mit dieser Meinung wieder einmal im Rat alleine da stand.
Keine Transparenz bei der Kulturförderung
Genau in diesem Zusammenhang lässt sich ein ebenfalls behandeltes Postulat der SVP-Gemeinderäte Daniel Regli und Stephan Iten sehen, welches den Stadtrat auffordert, zu prüfen, wie über den Selbstfinanzierungsgrad von Kulturinstitutionen informiert werden kann. Das Verhältnis von Leistungen aus öffentlicher Hand zum Gesamtaufwand soll dargestellt werden. Der Steuerzahler hat ein Recht, das Ausmass der Kulturförderung transparent einsehen zu können und deren Effizienz zu beurteilen. Nur so ist es gemäss Aussage von Gemeinderat Daniel Regli möglich, eine Beurteilung vorzunehmen, welche Kulturbeiträge eine Überprüfung benötigen. Die Stadtprä-
ERNEUTE OHRFEIGE FÜR DIE STADT ZÜRICH
Suboptimale Submissionen
sidentin lehnte die Annahme des Postulates vehement ab. Wie könnte auch ein Ansinnen der SVP im linken Stadtrat auf offene Ohren stossen?
Die Stadtpräsidentin war der Meinung, dass die Informationen transparent vorhanden sind und das Postulat einen nicht verhältnismässigen Aufwand generieren würde. Der SVP wurde vorgeworfen, eine Bürokratievorlage entworfen zu haben. Was für ein Gesinnungswandel, setzt sich die Ratslinke auf einmal für eine schlanke Verwaltung ein. Natürlich ist dies eine heuchlerische Aussage. Es geht der Ratslinken lediglich darum, zu verschleiern, wie viele Gelder in die Kulturförderung fliessen und ob diese sinnhaft eingesetzt werden. «Unglaublich», fand es Roger Liebi, wie sich die Ratslinke gegen das Postulat stemmte, welches Transparenz beim Einsatz von Steuergeldern fordert. Es überrascht nicht, dass unser TransparenzPostulat im Gemeinderat den Bach ab geschickt wurde.
Die Stadt Zürich vergibt regelmässig Aufträge an private Firmen mittels öffentlicher Ausschreibungen. Dies ist eine zentrale Forderung der SVP. Was private Anbieter machen können, ist keine Aufgabe des Staates. Es ist also in diesen sogenannten Submissionsverfahren von zentraler Bedeutung, dass diese mit grösster Sorgfalt erstellt werden. Die Kriterien müssen transparent sein und dürfen Anbieter weder bevor- noch benachteiligen.

Derek Richter Gemeinderat SVP Zürich 3
Nun hat die Stadt Zürich trotz ihren Heerscharen an Bediensteten ihre liebe Mühe, dieses Verfahren nach der Regel der Kunst durchzuführen. Nicht erst durch die freihändige Vergabe von Aufträgen wie im aktuellen Fall von Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) durch den fristlos gekündigten Direktor Urs Pauli – der unter anderem 15 Millionen Mehrkosten für den Neubau eines Logistikzentrums kreativ auf mehreren Konten verbuchte – müssen diese bemängelt werden. Bereits im Jahr 2008 wurde von der Geschäftsprüfungskommission der Stadt Zürich unter Leitung des damaligen Präsidenten dieser Kommission und heutigen Stadtparteisekretärs Bruno Sidler ein Bericht zu einer Submission durch das Polizeidepartement unter der Leitung von Stadträtin Esther Maurer (SP) für Abschleppaufträge erstellt, der 3 konkrete Empfehlungen vorsah. So wurde Aus- bzw. Weiterbildung und «eine kundenorientierte Vorgehensweise» der Polizeiangehörigen bei Fahrzeug-Abschleppungen empfohlen. Insbesondere wurde auch eine Bezeich -
nung einer Kompetenzstelle für Submissionsverfahren als zentrale Anlaufstelle für die Angestellten der Stadt Zürich empfohlen, da gerade Stellen, die wenig Erfahrung mit solch delikaten Verfahren haben, auf Erfahrungen, wie sie zum Beispiel im Hochbaudepartement zuhauf vorhanden sind, nutzen können. Selbst die damalige Stadträtin Maurer stellte fest, dass bei besagter Vergabe «nicht alles optimal verlaufen sei».
Alter Wein in neuen Schläuchen Wer nun glaubt, dass unter dem neuen Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL) etwas besser wird, liegt weit daneben. Erneut wurde eine Submission für Abschleppaufträge durch das Polizeidepartement durchgeführt und just erhob ein Mitbieter Einspruch gegen die einseitige Vergabe durch die Stadt Zürich. Vom Verwaltungsgericht wurde dem Rekurrierenden Recht gegeben. In diesem Urteil wurde unter anderem festgehalten, dass die Stadt Zürich das «Gleichbehandlungs- und das Transparenzgebot» verletzt habe. Das alte, unprofessionelle Gärtchendenken scheint also immer noch vorzuherrschen. Dies obwohl die entsprechenden Dienststellen gerade 2 Minuten Fussweg auseinanderliegen. Erneut also eine Ohrfeige für die Stadt Zürich. Als nahezu skandalös muss die Haltung von Richard Wolff gewertet werden, wonach er ei-
DELEGIERTENVERSAMMLUNG DER SVP STADT ZÜRICH
Nomination der Stadtratskandidaten 2018
ZB. Die Delegierten der Stadtzürcher SVP haben an ihrer Versammlung vom vergangenen Dienstag grünes Licht gegeben zu den vom Vorstand vorgeschlagenen Stadtratskandidaten. Einstimmig beschlossen die Delegierten, dass die SVP mit einer Frau und einem Mann in den Wahlkampf ziehen soll: Mit Susanne Brunner, ehemalige Kantonsrätin und Partei-Vizepräsidentin sowie mit Gemeinderat
Roger Bartholdi, ehemaliger Gemeinderatspräsident.
Gemäss Vorstandsbeschluss wird die SVP gemeinsam mit den bürgerlichen Parteien FDP und CVP den Stadtratswahlkampf in einem 5er-Ticket bestreiten, bestehend aus Susanne Brunner und Roger Bartholdi (SVP), Filippo Leutenegger und Michael Baumer (FDP) sowie Markus Hungerbühler (CVP).
Kultur und Sport als linkes Grundbedürfnis Nach einer ausführlichen Debatte über das unverhältnismässige Postulat der SVP wurde über ein Postulat der SP diskutiert, welches forderte, dass Inhaber der KulturLegi in allen von der Stadt unterstützen Kultur- und Sportbetrieben einen Rabatt von mindestens 50 Prozent erhalten sollen. Damit sollen «arme» Menschen in den Genuss von Kultur und Sport kommen. Gemäss Ansicht der Linken scheint wohl Kultur ein menschliches Grundbedürfnis zu sein, welches bedürftigen Menschen unbedingt zur Verfügung gestellt werden muss. Man überlege, welche Bürokratie es benötigt, um dieses Postulat umzusetzen. An die wahrscheinlichen Zusatzkosten in Millionenhöhe wollen wir gar nicht erst denken. Die Ratslinke offenbart damit wieder ihre Doppelmoral. Der SVP-Vorschlag ist schlecht, der SP-Vorschlag ist gut. Der Inhalt spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Es versteht sich von selbst, dass das Postulat gegen den Widerstand der SVP an den Stadtrat überwiesen wurde.
nige Tage angesprochen auf dieses Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichtes «davon keine Kenntnisse hat». Wenn ein Vorgesetzter keine Ahnung oder kein Interesse hat, ob ein Urteil an das Bundesgericht weitergezogen werden soll, muss man sich fragen, wozu es ihn eigentlich noch braucht!
Dem Spuk ein Ende bereiten Müssen die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen in Zürich für rund eine Viertelmillion Salär pro Jahr solch eine suboptimale Leistung hinnehmen? Etwas läuft schief im Sicherheitsdepartement und zwar gewaltig! Bereits mit dem jüngsten Verhalten des Vorstehers
des Sicherheitsdepartements im Zusammenhang mit der zustimmenden Bewilligung zur Verteilung des Koran durch die islamistisch-salafistische Lies!Bewegung und gegen die Empfehlung des Regierungsrates Mario Fehr, hat Richard Wolff eine unhaltbare Entscheidung getroffen. Sein Verhalten rund um die Vorkommnisse im KochAreal wäre bereits Anlass genug, um von diesem Amt zurückzutreten. Wieso es erneut zu so einer Blamage für die Stadt Zürich kommen konnte, hat nun der Stadtrat in einer schriftlichen Anfrage durch meinen Fraktionskollegen und GPK-Mitglied Walter Anken und mich zu beantworten. Hoffen wir, dass dieser Spuk im nächsten März ein Ende finden wird, indem eine geeignetere Person für die Sicherheit in der Limmatstadt verantwortlich sein wird.
Sommerbier
zu den Themen:
Neue Kampfflugzeuge - ziellose AsylpolitikVerkehrschaos auf unseren Strassen

Alfred Heer

Rutz

Tuena

Dienstag, 11. Juli 2017, 18.30 Uhr

Restaurant Landhus Seebach Katzenbachstr. 10, 8052 Zürich (Kreis 11)
Vier Stadtzürcher Nationalräte berichten aus der Sommersession. Alle sind herzlich eingeladen! Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mauro Tuena, Präsident SVP Stadt Zürich
Daniel Regli, Präsident SVP-Kreispartei 11

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KOMMISSION
SVP fordert Halbierung der Billag-Gebühren
Die SVP ist vom mutlosen Beschluss der nationalrätlichen Medienkommission enttäuscht. Die Kommission hat entschieden, die NoBillag-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Sämtliche Vorschläge, die Gebührenhöhe zu senken, wurden verworfen: Die Kommission will stur am Status Quo festhalten und keinen Rappen einsparen. Vor diesem Hintergrund hat die SVP einen Gegenentwurf eingereicht, der eine Gebühren-halbierung fordert. So hat das Parlament eine Alternative, welche in der Herbstsession diskutiert werden kann.
SVP. Seit Monaten führen National- und Ständerat die «Service public»-Diskussion. Bereits der «Service public»-Bericht des Bundesrates zeigte auf, dass der Grundversorgungsauftrag an die SRG überarbeitet und klarer formuliert werden muss.
Die SRG soll sich, so selbst der Bundesrat, klarer von kommerziellen Anbietern unterscheiden und da und dort auch auf Angebote verzichten, welche bereits von Privaten erbracht werden. Die Debatte indessen führte bislang zu keinen Resultaten: Sämtliche Reformvorschläge wurden verworfen – so auch
die letzte Woche präsentierten Gegenvorschläge zur No Billag-Initiative.
Eine Selbstverständlichkeit, nicht für die SRG
Die NoBillag-Initiative will die Erhebung von Empfangsgebühren verbieten und fordert einen gänzlich privat organisierten Medienmarkt. Dieser Position steht die Haltung der SRG, des Bundesrates, des Ständerates und der Kommissionsmehrheit gegenüber, welche am Status Quo festhalten und keine Einsparungen bei der SRG vornehmen will. Dass selbst ein Antrag verworfen wurde,
welcher die SRG -Mittel auf 1,1 Mia. Franken plafonieren wollte (Einsparungen von 8,5 Prozent gegenüber heute), spricht Bände. Was für jedes KMU eine Selbstverständlichkeit ist, soll für die SRG nicht gelten.
SVP für liberale Medienpolitik
Die SVP kämpft für die Interessen der Konsumenten und Gebührenzahler. Es kann nicht angehen, dass in einer Zeit des technologischen Wandels, wo die Medienvielfalt dank dem Internet so gross ist wie nie zuvor, den staatlichen Radio- und Fernsehsendern immer mehr
Mittel zugesprochen werden. Die Verwaltung denkt sogar daran, diese Mittel künftig auch für staatliche Internetangebote zu verwenden. Dass dies zu weiteren Marktverzerrungen zu Lasten privater Anbieter führt, ist klar. Die SVP ist enttäuscht, dass sie als einzige bürgerliche Partei eine liberale Medienpolitik vertritt und für eine Senkung der Billag-Gebühren einsteht.
Gebührenhalbierung als Kompromiss Mit dem Minderheitsantrag auf eine Gebührenhalbierung hat der Nationalrat im Herbst die Chance, einen Kompromiss zwischen Abschaffung der Gebühren und der heutigen Regelung zu finden. Gelingt dies nicht, stellt sich für die SVP ernsthaft die Frage, ob die Unterstützung der NoBillag-Initiative der einzige Weg ist, um für eine liberale, vielfältige Medienlandschaft einzustehen.
Die Mittelmeerroute schliessen
Leichtsinnig und unüberlegt hat Angela Merkel 800 000 Flüchtlinge aufgenommen. Dabei hat sie nicht bedacht, dass effektiv viel mehr ihrer Einladung Folge leisten. Später wollte sie einen Teil der Flüchtlinge auf andere EU -Länder verteilen.
Eine weitere Fehlüberlegung, denn Flüchtlinge sind in den meisten EULändern nicht willkommen. Flüchtlinge wollen zudem nur in ein Aufnahmeland, das ihnen materiell möglichst viel bietet. Werden sie in einem Land platziert, das ihren Anforderungen nicht entspricht, suchen sie sich oftmals einfach ein bequemeres Aufnahmeland.
Die eigentliche «Flucht» verläuft in drei Etappen: Schlepper nehmen die «Flüchtlinge» an Bord eines oft seeuntüchtigen Bootes. Gerät das Boot in Seenot, sind Hilfsorganisationen (per Funk von den Schleppern avisiert) meistens sofort medienwirksam zur Stelle. Die Geretteten, werden aber nicht zurück nach Afrika geschafft, sondern nach Europa, wo sie von Hilfsorganisationen betreut werden. Diese Hilfsorganisationen müssen, wollen sie gedeihen, wie normale Firmen stets nach neuen Geschäftsbereichen, d.h. Einnahmen, suchen. Und das sind halt eben staatliche Subventionen im Zusammenhang mit dem Flüchtlingswesen.
Dabei wäre es so einfach, das Problem zu lösen: Schiffe unter einem Kommando, das nicht mit den Hilfsorganisationen gemeinsame Sache macht, patrouillieren entlang der afrikanischen Küste.
Sie nehmen Flüchtlingsboote ins Schlepptau und bringen sie sicher zurück nach Afrika. Innerhalb kürzester Zeit würden alle Beteiligten einsehen, dass über das Mittelmeer kein Durchkommen mehr ist.
Das Resultat: Kaum noch Flüchtlinge, keine Ertrunkenen und viel weniger Staatsausgaben. Und die Folgeerscheinungen wie durch Flüchtlinge begangen Verbrechen oder Übergriffe, würden erst noch signifikant reduziert.
Otto Weiersmüller, Uetikon
Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher

Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das BlocherPrinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.
SVP-KANTONSRATSFRAKTION
Kantonsrat/Fraktion
Montag, 10. Juli 2017, 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
Montag, 21. August 2017, 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
SVP-STAMM
Bezirk Affoltern/Aeugst
Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.
Bezirk Bülach/Embrach
Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.
Bezirk Dielsdorf/ Dielsdorf
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.
Bezirk Horgen/ Oberrieden
Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.
Bezirk Meilen/ Küsnacht
Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.
Bezirk Meilen/ Meilen
Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.
Bezirk Uster/Uster
Immer am letzten Donnerstag im Monat, 17 30 Uhr, Restaurant Feldegg, Kreuzstrasse 15, Uster.
Junge SVP Kanton Zürich
Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp zh.ch aufgeschaltet.
Junge SVP Stadt und Bezirk Winterthur
Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20 00 Uhr, Boilerroom, Zürcherstrasse 1, Winterthur.
Stadt Zürich/ Kreis 3
Jeden ersten Montag im Monat, ab 18 00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, Seebahnstrasse 33, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 4 und 5
Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 6
Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.
Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel (FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svpzuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcherbote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svpzuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercherbote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG, Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG, Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.
Stadt Zürich/Kreis 12
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.
Bezirk Meilen/Zollikon
Mittwoch, 27. September 2017, 18 30 –19 30 Uhr, Wirtschaft zum Truben, Alte Landstrasse 94 , Zollikon, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP Kantonsräten Theres Weber, Hans Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
1.-AUGUST-FEIER
Bezirk Dielsdorf/Boppelsen
Dienstag, 1. August 2017, ab 18 00 Uhr, Schulanlage Maiacher, Boppelsen, Festwirtschaft. 20 00 Uhr: Festansprache von Kantonsrätin Erika Zahler.
Bezirk Meilen/Zumikon
Dienstag, 12. September 2017 18 30 –19 30 Uhr, Gasthof Rössli, Dorfstrasse 60, Zumikon, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVPKantonsräten Theres Weber, Hans Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Bezirk Pfäffikon
35. Kantonales SVP-Schiessen
1./8./9./10. September 2017
SVP-VERANSTALTUNGEN
Bezirk Bülach/Bülach
Sonntag, 9. Juli 2017, Apéro ab 11 00 Uhr, Restaurant Sternen, Nussbaumen, Dachslenbergstrasse 100, Bülach, Sommerfest. Alt Nationalrat Christoph Mörgeli spricht zum Thema «100 Jahre SVP Kanton Zürich». Verkauf mit Signatur seines Buches zur 100Jahr Feier.
Anschliessend Feines vom Grill mit Beilagen, Infos zum Bülifäscht, Kuchen und Kaffee.
Bezirk Dielsdorf
Sonntag, 27. August 2017 13 30 Uhr, RegensbergBurghof, Jubiläumsfeier 100 Jahre SVP Bezirk Dielsdorf, Festansprachen von Regierungspräsident Markus Kägi, Nationalrat Gregor Rutz und Benjamin Fischer, Präsident Junge SVP Schweiz. Festbeiz zu Preisen wie vor 100 Jahren. Unterhaltungsmusik, Alphornbläser, Wettbewerb und Glücksrad.

Schiessstand:Holletsmoos,
Aufzug nach Regensberg durch die Sektionen ab 11 00 Uhr.
Bezirk Hinwil/Grüningen
Sonntag, 9. Juli 2017, ab 9 30 Uhr, auf dem Hof der Familie Achermann, Reipen, Grüningen, Puurezmorge.
Bezirk Meilen/ Hombrechtikon
Mittwoch, 13. September 2017 18 30 –19 30 Uhr, Gasthof Krone, Feldbachstrasse 2, Hombrechtikon, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVPKantonsräten Theres Weber, HansPeter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Bezirk Meilen/Männedorf
Mittwoch, 4. Oktober 2017 18 30 –19 30 Uhr, Restaurant Widenbad, Seidenhausweg 2, Männedorf, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP Kantonsräten Theres Weber, Hans Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Bezirk Meilen/ Meilen
Mittwoch, 23. August 2017, 18 30 –19 30 Uhr, Restaurant Schützenstube, Schützenhausstrasse 31, Meilen, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP Kantonsräten Theres Weber, Hans Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Bezirk Meilen/ Oetwil am See
Mittwoch, 1. November 2017 18 30 –19 30 Uhr, Restaurant Oase, Willikonerstrasse 3, Oetwil am See. «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVPKantonsräten Theres Weber, Hans Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Samstag, 2. September 2017 08 00 –12 00 Uhr, Landgasthof Krone, Kronenweg 2, Russikon, Bezirksanlass für kommunale SVPBehördenmitglieder und Sektionspräsidenten.
Weitere Informationen unter www.svpbezirkpfaeffikon.ch. Anmeldung unter www.mysvp.ch/ bezirksanlass2017 oder an info@mysvp.ch.
Bezirk Pfäffikon/Russikon
Freitag, 8. September 2017, Apéro ab 18 30 Uhr, Schützenhaus, Russikon, SVP HerbstParty mit SVP Nationalrätin Natalie Rickli zum Thema «Aktuelles aus Bundesbern». Nachtessen um 19 30 Uhr. Anschliessend Referat und Lottomatch mit tollen Preisen.
Stadt Zürich
Dienstag, 11. Juli 2017, 18 30 Uhr, Restaurant Landhus Seebach, Katzenbachstrasse 10, Zürich, Sommerbier mit den SVP Nationalräten Alfred Heer, Gregor Rutz, Mauro Tuena und HansUeli Vogt. Themen: Neue Kampfflugzeuge – ziellose Asylpolitik – Verkehrschaos auf unseren Strassen.
Stadt Zürich/Kreis 10
Freitag, 25. August 2017, ab 17 00 Uhr, Armbrustschützenstand, Zürich Höngg, Sommer Grill. 18 00 Uhr: Ansprache von Nationalrätin Natalie Rickli.
Stadt Zürich/Kreis 11
Freitag, 8. September 2017, ab 18 00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP Polit Apéro mit Nationalrat Gregor Rutz. Thema: Was läuft falsch in Bundesbern?
Sonntag, 24. September 2017, 10 00 –14 00 Uhr, Bauernbetrieb Albert Schumacher, ZürichAffoltern, Herbstbrunch, Auftakt zu den Zürcher Wahlen 2018
Freitag, 10. November 2017, ab 18 00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP Polit Apéro mit Nationalrat Roger Köppel. Thema: Enthemmte Politiker – entmachtetes Volk.
MOTORRAD-CLUB SVP
Stämme
Dienstag, 11. Juli 2017 19 00 Uhr, Lägernstübli, Boppelsen, 4. Stamm.
Dienstag, 29. August 2017 19 00 Uhr, Restaurant Schweikhof, Schweikhof 9b, Ebertswil (Hausen am Albis), 5. Stamm.
Dienstag, 12. September 2017, 19 00 Uhr, Restaurant Taggenberg, Taggenbergstrasse 79, Winterthur, 6. Stamm.