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Zürcher Bote Nr. 26

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Die Bank für Unternehmer

Seefeldstrasse

WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND

PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

KORREKTUREN BEI DER EINWANDERUNGSPOLITIK SIND UNABDINGBAR

Der Weg des Bundesrats führt in die Sackgasse

Es gibt nichts Schlimmeres zu ertragen, als die Zeit nach guten Tagen. Wie wahr doch diese Weisheit mit Blick auf die aktuellen Politikgeschehnisse in Bern erscheint. Viele Politiker glauben, alles sei möglich, wir könnten uns alles leisten, hätten Platz für jährlich über 80 000 Nettozuwanderer oder 30 000 Asylsuchende; eine Zahl, die inzwischen schon als normal und als zu ertragen angesehen wird.

Albert Rösti Nationalrat

Parteipräsident SVP Uetendorf BE

Der Schweiz geht es sehr gut. Offenbar haben wir in den letzten Jahrzehnten nicht alles falsch gemacht. Das EWRNein vor gut 25 Jahren hat der Schweiz die Unabhängigkeit, Souveränität und direkte Demokratie bewahrt. So konnte und kann die Bevölkerung immer wieder Fehlentwicklungen der Politiker in Bern korrigieren. Das Volk hat vielleicht nicht immer Recht. Auch ein Volk kann sich mal irren. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung irrt, ist weit geringer, als dass sich die bloss 7 Bundesräte oder die 246 Parlamentarier irren.

Dass Korrekturen durch das Volk auch in Zukunft mehr als nötig sind, zeigen Diskussionen im Bundesrat, die völlig aus den Fugen geraten:

Da heisst es seit Jahren, die EU blockiere Verhandlungen, wie etwa die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Aber anstatt der EU klare Bedingungen zu stellen, diskutiert der Bundesrat, ob er nicht einfach so eine weitere Milliarde Franken an die EUOsterweiterung zahlen soll.

Steuergelder für zweifelhafte Projekte

Vorletzte Woche ist die zehnjährige Umsetzungsfrist der sogenannten «Kohäsionsmilliarde» an zehn Länder der EU in Mittel- und Osteuropa abgelaufen. Die Schweiz hat im Rahmen dieser Zahlungen an die Europäische Union in den letzten zehn Jahren über eine Milliarde Franken an Steuergeldern ausgegeben. Ein grosser Teil dieser Gelder floss in mehr als nur zweifelhafte Pro-

jekte. So wurden zum Beispiel 140 000 Franken für eine Studie ausgegeben, in der die Einführung eines Helikopternotfallservice in Bulgarien geprüft wurde. Oder 180 000 Franken kostete ein Projekt, das zum Ziel hatte, die «Leistungsfähigkeit des bulgarischen Justizsystems im Umgang mit Umweltschutzregulierungen zu vergrössern».

Mit 1 Million Franken zu Buche schlug auch eine Untersuchung von bedrohten Tierarten in Ungarn. Oder 4 Millionen Franken wurden für ein Projekt bezahlt, mit dem die Verkehrssicherheit in Polen verbessert werden sollte, sowie 4,8 Millionen Franken, um den Tourismus in den polnischen Karpaten zu fördern.

Die SVP hatte sich 2016 im Parlament als einzige Partei dagegen ausgesprochen, dass man diesen fragwürdig investierten Steuergeldern nun noch einmal weit über eine Milliarde nachwirft und den «Kohäsionsbeitrag» erneuert. Für die Jahre 2017–2020 ist tatsächlich die Zahlung von weiteren 1040 Millionen Franken vorgesehen. Es liegt nun am Bundesrat, dass er diese Zahlungen mindestens als wichtiges Verhandlungspfand in den Gesprächen mit der EU einsetzt.

Die SVP fordert den Bundesrat daher nachdrücklich auf, dass er ab sofort gegenüber der EU die Interessen der Schweizer Bevölkerung in diesem Sinne auch effektiv vertritt.

Leider prallt wohl auch dieser Appell an unserer Regierung ab. Obwohl sie eigentlich spüren müssten, dass die europhile Politik in die Sackgasse führt. Schliesslich hat dieser Weg inzwischen schon einen Bundesrat gekostet. Manchmal hoffe ich, dass diese sonntägliche Welle, die so urplötzlich über Didier Burkhalter reingefallen ist, nicht zu schnell verebbt und bald noch andere Politiker, die lieber in Brüssel wären als in Bern, erfasst.

Manipulative Methoden

Das berührt aber das Parlament in keiner Weise. In der letzten Sessionswoche wurde ein SVP-Vorstoss von Roger Köppel, der eine Anbindung an die EU mit einem Unterwerfungsvertrag verhindern wollte, mit Ausnahme der SVPStimmen von allen anderen Parteien abgelehnt. Ich meine, die SP will ja in die EU, deren Haltung ist klar. Es ist aber schon mehr als eigenartig, dass FDP und CVP stets betonen, wie sie auch gegen ein Rahmenabkommen seien, aber wenn es dann um konkrete Beschlüsse geht, stehen sie am Ende auf der linken Seite. Gut, sie reden auch immer von roten Linien, die nicht überschritten werden dürfen, aber die werden ihre roten Linien bis zu den Roten verschieben. Merken Sie etwas, wir müssen uns darauf einstellen, dereinst auch den Kampf gegen ein Rahmenabkommen alleine führen zu müssen.

Immerhin hat die SVP bereits Erfolg, sonst wäre das Abkommen längst auf dem Tisch. Ein Abkommen, das übrigens in verschleierungstaktischer Manier auch einmal institutionelles Abkommen oder dann auch wieder Konsolidierungsabkommen genannt wird. Wer will denn in der heutigen, unsicheren Zeit schon nicht konsolidieren, das heisst auf Bewährtes setzen, solide sein? Das ist Manipulation mit der Sprache! Denn das geplante Abkommen mit der EU bewirkt das Gegenteil von Konsolidierung. Es zerstört die zentralen Werte unseres Landes: Unabhängigkeit, Souveränität und die direkte Demokratie.

De facto ein Ausländervorrang Alles andere als solide ist auch ein weiterer Entscheid des Bundesrats von vorletzter Woche, als dieser seine Eckwerte für die Verordnungen zur Umsetzung des Gesetzes zu Art. 121a BV vorgelegt hat.

Diese werden nämlich keinerlei Auswirkungen auf die unablässige Massenzuwanderung in unser Land haben. Von der im Dezember beschlossenen Meldepflicht freier Stellen würden heute rund 187 000 Stellenlose in der Schweiz profitieren, darunter sind sehr viele Ausländer. Der Bundesrat will nun auch noch alle arbeitsmarktfähigen Migranten und vorläufig aufgenommenen Asylbewerber bei der Arbeitsmarktvermittlung melden lassen. Damit ist dann wohl die Mehrheit der zu vermittelnden Personen ausländischer Herkunft. Die Erwerbslosenquote der Leute aus Drittstaaten liegt mit über 15 Prozent schliesslich viermal höher als jene der Schweizer mit unter 4 Prozent. Das zeigt, wie das Volk von Bundesrats- und Parlamentsmehrheit auch weiterhin an der Nase herumgeführt wird, indem im Endeffekt nun Ausländern Jobs in der Schweiz vermittelt und gleichzeitig für Unternehmen und Kantone enorme bürokratische Belastungen aufgebaut werden. Auch ignoriert der Bundesrat damit weiterhin die Tatsache, dass Art. 121a BV einen permanenten

Inländervorrang ohne irgendwelche Schwellenwerte und andere Bedingungen festlegt.

Aus dem Inländervorrang ist definitiv ein Ausländervorrang entstanden. Da wird also in Zukunft ein über 50 jähriger Handwerker, der nach 30 Jahren harter Arbeit unverschuldet die Stelle verliert, immer all seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, die Sozialabgaben stets bezahlt hat, gleich behandelt wie ein Wirtschaftsmigrant, der eigentlich gar nicht in der Schweiz sein dürfte.

Weiterhin gewichtet also der Bundesrat den Willen der Befürworter der grenzenlosen Zuwanderung, ob wir Arbeit haben oder nicht, höher als eine verfassungskonforme eigenständige Steuerung der Zuwanderung. Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU, ein internationaler Vertrag, wird höher gewichtet als unsere Verfassung. Deshalb ist es höchste Zeit, das Prinzip der Personenfreizügigkeit und damit die Gewährung eines Rechtsanspruchs von Ausländern auf Einwanderung in unser Land abzuschaffen.

EINLADUNG zur Delegiertenversammlung

Donnerstag, 6. Juli 2017, 19.30 Uhr, Mehrzweckanlage Altlandenberg, Altlandenbergstr. 4, Bauma Vorprogramm (ab 19.00 Uhr, Türöffnung 18.30 Uhr)

– Musikalischer Auftakt durch den Musikverein Harmonie Bauma, Dirigent Rolf Habegger

– Begrüssung durch Paul von Euw, Gemeinderat und SVP-Bezirksparteipräsident

Traktanden

1. Begrüssung/Standortbestimmung Parteipräsident Konrad Langhart

2. Eidgenössische Vorlagen vom 24. September 2017

2.1 Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020

Diskussion und Parolenfassung Pro: KR Benedikt Gschwind (SP, Zürich) Contra: Markus Binder (SVP, Urdorf)

3. Kantonale Vorlagen vom 24. September 2017

3.1 Steuergesetz (Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs; LÜ 16)

Information und Parolenfassung: KR Urs Waser (SVP, Langnau am Albis)

3.2. Kantonsverfassung (Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative)

Information und Parolenfassung: KR Roland Scheck (SVP, Zürich)

4. Gemeindewahlen 2018 KR Stefan Schmid (SVP, Niederglatt)

5. Mitgliederwerbung

6. Varia

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«Offensichtlich eine Fehlprognose»

«Ich habe die Attraktivität der Schweiz unterschätzt», räumt der in Hamburg lehrende Schweizer Professor Thomas Straubhaar in der NZZ ein. Er wirkte 1999 als Gutachter des Bundesrates in Sachen EU -Personenfreizügigkeit. Straubhaar prophezeite damals eine Nettozuwanderung von jährlich weniger als 8000 Personen. Der Professor hat sich um den Faktor 10 geirrt. Was würden wir zu einem Heizungsinstallateur sagen, der für den Winter eine Wohnungstemperatur von 20 Grad verspricht, aber nur 2 Grad hinkriegt?

Statt der prophezeiten 80 000 sind in den letzten zehn Jahren netto 800 000 Menschen in die Schweiz geströmt. Heute kommentiert Straubhaar: «Es war ganz offensichtlich eine Fehlprognose. Dazu stehe ich, und es ärgert mich selber enorm.» Aber die Zuwanderung habe ja nicht geschadet. Beim «Dichtestress» handle es sich «um eine subjektive Wahrnehmung und nicht um einen objektiven Tatbestand». Überhaupt, so der Professor im fernen Hamburg, blieben die Zuwanderungsbewegungen «in Dimensionen, die durchaus zu bewältigen sind». Vom gleichen Thomas Straubhaar hörten wir es schon mal ganz anders. Im Sonntagsblick jubilierte der Professor 2005: «Toll, endlich Platz! Freuen wir uns, dass wir weniger werden.» Ein Schrumpfen der Bevölkerung habe nichts als Vorteile: «Es wird weniger Stau geben, weniger Parkplatzprobleme, weniger überfüllte Züge, weniger Schlangen vor den Museen, weniger Gedränge in Läden, 15 statt 25 Kinder pro Schulklasse, sodass jedes besser gefördert wird. Die Natur kann plötzlich wieder Gebiete zurückerobern.» Das alles – so Straubhaar – mache unseren Alltag besser: «Und auch für das Land als Ganzes ist die Schrumpfung eine Chance. Denn die Schweiz lebt auch von der wunderbaren Landschaft, von den Bergen, von der hohen Lebensqualität, vom Tourismus». Kurz: Jeder habe mehr vom Kuchen. Das funktioniere, belehrte der Professor die NZZ , wenn der Kuchen mindestens gleichbleibe oder grösser werde: «Das heisst also, auf die Produktivität kommt es an und nicht auf das Bevölkerungswachstum.»

2005 prophezeite Professor Thomas Straubhaar der Schweiz eine Einwohnerzahl von 7,0 Millionen im Jahr 2060. Er wird jenes Jahr kaum erleben. Sonst müsste er erneut eingestehen: «Es war ganz offensichtlich eine Fehlprognose. Dazu stehe ich, und es ärgert mich selber enorm.»

Brennpunkt Sozialversicherungen – eine Übersicht

Die Beurteilung der Vorlage Altersvorsorge 2020 ist auch unter dem Eindruck einer Gesamtsicht auf unsere Sozialversicherungen vorzunehmen. Alle bedeutenden Vorsorgewerke in unserem Land leiden unter einem Finanzierungsdruck, welcher vor allem durch ungenügende Anpassungen an wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen entstanden sind. Oft war es der Bundesrat und das Parlament, die sich der Realität verweigerten, dann aber auch die Stimmberechtigten, die vorgeschlagene Korrekturen abgelehnt haben. Die Folge dieser Politik, den Ursachen mit unangenehmen Entscheiden aus dem Weg zu gehen, lässt sich an den finanziellen Aufwendungen ablesen.

Toni Bortoluzzi

Alt Nationalrat SVP Affoltern am Albis

Waren es 1990 noch 21 Prozent des Bruttoinlandprodukt (BIP), welche für die Sozialversicherungen aufgewendet wurden, sind es heute etwa 32 Prozent. Das heisst ein reales Wachstum von 50 Prozent innert 25 Jahren. Über 90 Prozent dieser Einnahmen der Sozialversicherungen gehen in die Krankenversicherung, die AHV, die berufliche Vorsorge, die Invalidenversicherung und die dazu gehörenden Ergänzungsleistungen. Trotz diesem massiven finanziellen Mehraufwand ist in keiner dieser Einrichtungen die finanzielle Stabilität gewährleistet.

Die Krankenversicherung

Es ist klar, der Versuch 1995 mit dem neuen Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) das Kostenwachstum zu bremsen, ist gescheitert. Im Gegenteil: Das Versicherungs-Obligatorium verbunden mit dem Vertragszwang für Leistungserbringer, Ärzte, Spitäler und allerlei Spezialisten hat den Trend noch verstärkt. Eine Überbeanspruchung von

Leistungen aufgrund ärztlicher Empfehlung ist die Folge. Vorschläge des Parlaments zur Eindämmung, wie eine Verfassungsänderung und die sogenannte Manage-Care-Vorlage wurden vom Volk deutlich abgelehnt.

Der Wille zu leistungssparenden Korrekturen ist nicht vorhanden. Die jährlich wiederkehrenden, steigenden Prämien von drei bis fünf Prozent, sind mindestens teilweise das Resultat dafür, dass der Willen für Gesetzeskorrekturen aufgebracht wird.

Invalidenversicherung

Die Invaliden-Versicherung hat vor allem in den Jahren von 1985 bis 2005 eine unglaubliche Entwicklung erfahren. Waren es zu Beginn noch 144 000 Renten-Bezüger wurden 20 Jahre später, also 2005, 293 000 IV-Rentner gezählt. Diese Entwicklung veranlasste das Parlament zu Revisionen, die zu einer Reduktion dieser Zahl geführt haben. Eine befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,4 Prozent, die im kommenden Jahr 2018 ausläuft, verbunden mit dem Versprechen auf weitergehende Revisionen, wurde vom Volk gutgeheissen.

Das Versprechen zu weiteren Sparmassnahmen wurde dann allerdings vom Parlament unter Führung der CVP und der SP nicht mehr für nötig erach-

KLARER AUFTRAG DER DELEGIERTENVERSAMMLUNG

Volksinitiative zur Begrenzung der Zuwanderung wird lanciert

Die Delegierten der SVP Schweiz haben am Samstag in Lausen (BL) die vom Parteivorstand vorgeschlagenen Varianten für eine Volksinitiative diskutiert, wie die masslose Zuwanderung gestoppt werden kann. Die Zuwanderung muss wieder eigenständig gesteuert werden und das falsche Prinzip der heute geltenden Personenfreizügigkeit mit der EU ist zu beseitigen.

SVP. Die Delegierten der SVP Schweiz haben folgenden Anträgen des Parteivorstandes zugestimmt: – Die nachfolgenden zwei Varianten für eine «Volksinitiative zur Begrenzung der Zuwanderung» (Arbeitstitel) seien für die Weiterarbeit zu genehmigen; – Die Delegiertenversammlung beauftragt den Parteivorstand die Volksinitiative auszuformulieren, mit der AUNS abzusprechen und bis spätestens Ende Jahr 2017 zu lancieren.

Variante 1: Kündigung

Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten vom 21.06.1999 ist innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Annahme

dieser Initiative durch Volk und Stände zu kündigen.

Variante 2 : Zuwanderungsregelung ist nur Sache der Schweiz Die Zuwanderungsregelung liegt ausschliesslich in der Kompetenz der Schweiz. Es dürfen künftig keine internationalen Verträge abgeschlossen werden, welche ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren, und bestehende Verträge dürfen nicht im Widerspruch dazu angepasst oder erweitert werden. Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten vom 21.06. 1999 ist – notfalls durch Kündigung –aufzuheben, sodass dieses spätestens 12 Monate nach Annahme der Volksinitiative ausser Kraft ist.

tet. Das heisst, dass im kommenden Jahr die IV-Rechnung wieder ein Defizit von ca. 300 Millionen schreiben wird und die ungedeckte Schuld beim AHVFond von 11 Milliarden Franken statt abnehmen wieder anwachsen wird.

Ergänzungsleistungen

Auch diese Entwicklung entspricht dem allgemeinen Trend. Von ca. 2 Milliarden Franken im Jahr 1995 ist der Aufwand bis heute auf 5 Milliarden angestiegen. Der aktuelle Antrag des Bundesrates an das Parlament sieht verbesserte Beiträge für Mietwohnungen vor, welche mit weiteren Mehrkosten verbunden sind. Die wachsende Zahl älterer Personen, vielfach pflegebedürftig, ist eine noch viel weitergehende unausweichliche Herausforderung.

Altersvorsorge

Nachdem in den vergangenen Jahren Anträge für Anpassungen mit Leistungskürzungen in der AHV und der beruflichen Vorsorge vorzunehmen nicht mehrheitsfähig waren, ist auch der Versuch der SP, mit der AHV-Plus-Initiative eine Verbesserung der Renten zu realisieren, deutlich abgelehnt worden. Mit dieser Ausgangslage müsste man erwarten können, dass nun ein Vorschlag folgt, der weder das eine noch das andere beinhaltet. Welcher also mit strukturellen Korrekturen und unvermeidlichen neuen Einnahmen die Erhaltung der bestehenden Renten zum Ziel hat.

Leider hat sich eine Mehrheit für einen Ausbau der Altersvorsorge entschieden. Man versucht, den AHV-Zuschlag allerdings als Kompensation eines sinkenden Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge zu verkaufen. Das ist klar eine falsche – um nicht zu sagen eine verlogene – Botschaft. Der sinkende Umwandlungssatz wird für die Übergangsgeneration auf 20 Jahre durch ausserordentliche Beiträge aller Versicherten kompensiert. Das heisst, die bisherigen gesetzlichen Renten wer-

Die Menschen in der Schweiz werden älter. Dies hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungen.

den den kommenden 20 Jahrgängen weiterhin garantiert. Faktisch bleibt der Umwandlungssatz für diese Zeit erhalten. Damit sollte klar sein, dass es mit den AHV-Zuschlägen für Neurentner um einen von CVP und SP gewünschten Ausbau geht.

Fazit Man könnte in diese Gesamtsicht auch noch die Arbeitslosenversicherung. und die Sozialhilfe miteinbeziehen. Es würde den alarmierenden Zustand der Sozialwerke in unserem Land noch deutlicher zum Ausdruck bringen. In einem solchen Umfeld eine Revision mit Ausbauschritten vorzulegen, wie es die Vorsorge 2020 will, liegt völlig quer in der Sozialversicherungslandschaft und muss als unverantwortlich bezeichnet werden. Es ist sozialpolitisch unnötig, mit der Giesskanne in der AHV die Renten zu erhöhen. Noch stärker ins Gewicht fällt, das damit die Zukunftstauglichkeit der Altersvorsorge gefährdet wird. Statt die demografische Schere, verursacht durch eine steigende Lebenserwartung, zu schliessen, wird das Problem in wenigen Jahren noch akuter sein. Das strukturelle Problem wird verstärkt zum Ausdruck kommen.

Die Vorlage ist allein aus Sicht der gesamten sozialen Sicherheit unseres Landes abzulehnen. Eine Ablehnung löst vorläufig keine Probleme, aber es verhindert noch viel grössere, die sich mit einem Ja ergeben werden.

SVP-Politlunch Bezirk Andelfingen

Mittwoch, 5. Juli 2017 11.30 - 14.00 Uhr

Restaurant Bahnhof Alte Andelfingerstrasse 2, 8444 Henggart

Mauro Tuena

Nationalrat SVP, Zürich

Folgt der Masseneinwander ung die Masseneinbür ger ung?

Programm: 11.30 - 12.00 Uhr: Apéro (die SVP-Bezirkspartei lädt Sie ein) 12.00 - 13.00 Uhr: Mittagessen (auf Kosten der Teilnehmer) 13.00 Uhr Referat 13.30 Uhr Diskussion 14.00 Uhr Ende

Weitere Lunchdaten 2017: 6. September 1. November

AUS DEM KANTONSRAT

Mehr Wirtschaftlichkeit beim öffentlichen Verkehr

Am Montag hat der Kantonsrat eine Verordnung beraten, welche die Nachfrage, Betriebskosten und Eigenwirtschaftlichkeit beim Angebot öffentlichen Verkehr stärker gewichtet.

Margreth Rinderknecht

Kantonsrätin SVP

Wallisellen

Zu Beginn der Doppelsitzung stand die Wahl der vier Abteilungspräsidenten, der Mitglieder und der Ersatzmitglieder für das Baurekursgericht auf der Traktandenliste. Die IFK hatte die Bewerbungen geprüft und empfahl alle Präsidenten und bis auf zwei auch alle Mitglieder zur Wahl. Für zwei Mitglieder kam kein gemeinsamer Vorschlag zustande, denn die Justizkommission hatte bei den beiden Linken Kritik an der fachlichen Kompetenz geäussert. Bei der Wahl erreichten alle das absolute Mehr. Der umstrittene Winterthurer Schulkreispräsident Felix Müller jedoch nur sehr knapp. Im Anschluss wurden der Präsident, der Vizepräsident, sechs Mitglieder, sowie die Ersatzmitglieder für das Steuerrekursgericht gewählt.

Wirtschaftliche Kriterien für ÖV-Anbindung

Der Regierungsrat beantragt, dass die Verordnung über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr geändert wird. Mit der neuen Verordnung soll verhindert werden, dass übertriebene Anforderungen an den öffentlichen Verkehr und dessen Erschliessung gestellt werden. Eine sinnvolle Erschliessung soll keine unverhältnismässigen Kosten verursachen. Die Wirtschaftlichkeit wird bestimmt durch Nachfrage, Betriebskosten und Eigenwirtschaftlichkeit. Das Kursangebot soll bei Bedarf an Samstagen, Sonn- und Feiertagen angepasst respektive reduziert werden können je nach Einwohnerzahl oder nach Arbeitsund Ausbildungsplätzen. Für die SVP äusserte sich Christian Lucek (Dänikon) als Mitglied der KEVU, der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt. «Es geht nicht um den Abbau von Leistungen», meinte er. «Es macht keinen Sinn, mit leeren Bussen durch die Welt zu fahren. Man muss die Wirtschaftlichkeit anschauen. Die Grundversorgung wird auch weiterhin gewährleistet sein.»

Anderer Meinung war ein linker Verkehrsplaner: «Man müsse schwach frequentierte Buslinien zehn Jahren lang weiterführen, damit man sehe, ob nicht noch ein paar Leute diese Linie benützten. Es gehe nicht an, dass man die Luftlinie messe, denn für die Erreichbarkeit von Bushaltestellen führe der Weg manchmal über viele Höhenmeter oder sogar durch ein Tobel.» Mit solche und ähnlichen Argumenten wehrten sich die Linken und Grünen und jammerten von Leistungsabbau, von verhinderten Lückenschliessungen, sie wollten gar nicht auf die Vorlage eintreten. Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh erklärte, dass die Revision sinnvoll sei für die Qualität des ÖV. Sie trenne die echten von den vermeintlichen Erschliessungslücken. Die bewährte Praxis soll beibehalten werden. Mit 116 zu 50 Stimmen wurde die Änderung der Verordnung gutgeheissen.

In eigener Sache

Die Angebote des öffentlichen Verkehrs müssen in Zukunft vermehrt dem Kriterium Wirtschaftlichkeit standhalten können.

Kein Geld vom Kanton für Uster–Aathal

Ein Einzelinitiant wollte, dass dem Kantonsrat eine Kreditvorlage vorgelegt wird für einen Staatsbeitrag an die SBB für den Ausbau der S-Bahn-Strecke Uster–Aathal auf Doppelspur. Die zuständige Kommission lehnte die Initiative ab. Alle Fraktionen sind dafür, dass die Kapazität ausgebaut wird, aber im Rahmen von FABI sei diese durch den Bund zu finanzieren. Auch der Rat lehnte die Einzelinitiative ab, mit 148 zu 19 Stimmen.

Ideen für Verkehr, Verkehrsnetz und Verkehrsinfrastrukturen

Ein weiterer Einzelinitiant wollte, dass alle Verkehrsmittel in §104 der Zürcher Verfassung neu geregelt werden. «Kanton und Gemeinden sorgen für eine sichere, wirtschaftliche und umweltgerechte Ordnung des gesamten Verkehrs und für ein leistungsfähiges Verkehrsnetz (ergänzt) zu Lande, zu Wasser und in der Luft.» Schon dieser erste Punkt widerspricht der heutigen Ordnung, denn für den Flugverkehr ist der Bund zuständig. Andere Punkte, etwa « … die diskriminierungsfreie Nutzung und Finanzierung sämtlicher Verkehrsträger des individuellen und öffentlichen Verkehrs sowie den diskriminierungsfreien Zugang zu sämtlichen Verkehrsinfrastrukturen und die Finanzierung gemäss der jeweils effektiv erbrachten Verkehrsleistung», sind ganz im Sinne der SVP und der Anti-Stau-Initiative. Leider überforderte der Initiant mit der Gesamtauslegeordnung die Parlamentarier und die Gesetzgebungsdienste. Die Initiative wurde einstimmig abgelehnt.

Koordination von Wahlen und Amtsantritten

Zur Änderung des Gesetzes über die Politischen Rechte sprach Armin Steinmann (SVP, Adliswil) als Mitglied der STGK, der Kommission für Staat und Gemeinden. «Das Gesetz regelt die politischen Rechte und Pflichten der Stimmberechtigten auf der Ebene des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden. Gegenstand der beantragten Änderung ist die Koordination von Amtsantritten auf Gemeindeebene. Die Schulpflegen haben heute ihren Amtsantritt auf Beginn des Schuljahres, die Gemeindevorsteherschaften als Milizbehörden auf den Zeitpunkt an dem die Mehrheit der Mitglieder gewählt ist. Mit der neu-

Liebe Leserinnen und Leser, dies ist nun also mein letzter Ratsbericht. Ich freue mich, wenn ich Ihnen in den vergangenen drei Jahren den Ratsbetrieb etwas näher bringen konnte. Herzlichen Dank für die vielen positiven und wertschätzenden Rückmeldungen. Auf ein Wiedersehen – vielleicht an einer Delegiertenversammlung oder sonst wo in unserem schönen Kanton Zürich.

Vielen Dank

Margreth Rinderknecht

Die Redaktion des Zürcher Bote dankt Margreth Rinderknecht für ihre langjährige Berichterstattung aus dem Kantonsrat. Ihre wöchentlichen Ratsberichte waren stets fundiert, umfassend und sehr gewissenhaft.

en Regelung sollen Überschneidungen unterbunden werden, wie sie heute in Einheitsgemeinden vorkommen. Hauptdiskussionspunkt war die Frage, ob man den Gemeinden vorschreiben soll, dass die Konstituierung von gewählten Gemeindebehörden im ganzen Kanton auf den 1. Juli erfolgen soll, oder ob diese Entscheidung den Gemeinden überlassen werden kann. Ein weiterer Punkt sind die Ständeratswahlen. Bei einem zweiten Wahlgang bei den Ständeratswahlen, welche im Oktober des Wahljahres stattfinden, hat sich gezeigt, dass der Kanton Zürich im Vergleich mit anderen Kantonen mehr Zeit benötigt, um einen zweiten Wahlgang durchzuführen, und es anschliessend auch länger dauert, bis die Wahl rechtskräftig ist.» Mit verschiedenen Massnahmen, etwa der Verkürzung der Zustellung der Wahlunterlagen, sollen die Chancen einer rechtskräftigen Wahl bis zum Legislaturbeginn vergrössert werden. Der gemeinsame Wahltermin für National- und Ständeratswahlen soll beibehalten werden. Nach der Grundsatzdebatte ging es zur Detailberatung, der Rat folgte der vorberatenden Kommission und entschied sich mit grossem Mehr für den einheitlichen Termin 1. Juli für die Konstituierung von allen Gemeindebehörden.

Die Vorlage geht in die Redaktionskommission und kommt im August für die Schlussabstimmung in den Rat.

Stärkung der kirchlichen Körperschaften Ursula Moor (SVP, Höri) äusserte sich als Mitglied der STGK zur Änderung des Kirchengesetzes: «Heute sind drei Religionsgemeinschaften als selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt. Neben der evangelisch-reformierten auch die römisch-katholische und die christkatholische Kirche. Basis ihrer Rechte und Pflichten ist das Kirchengesetz des Kantons Zürich. Die Kirchenordnungen definieren den Rahmen ihrer internen Organisation, die sie selbstständig regeln. Die Kirchen werden vom Kanton beaufsichtigt und erhalten zur Ausübung ihrer Tätigkeiten finanzielle Beiträge. Die beiden anerkannten jüdischen Gemeinschaften haben den Status eines privatrechtlich geregelten Vereins. Die Regelung ihrer Rechte und Pflichten ist im Gesetz über die anerkannten jüdischen Gemeinden und eine Verordnung geregelt. Die staatliche Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften ist heute bei diesem Geschäft nicht Thema, sie ist nur durch eine Verfassungsänderung möglich. Seit dem Inkrafttreten 2010 sind verschiedene kleinere Unzulänglichkeiten zutage getreten, so z.B. staatliche Vorgaben aus den Zeiten der engeren Verflechtung von Kirche und Staat. Das geltende Recht erweist sich heute auch als hinderlich, wenn es um die Anpassung kirchlicher Strukturen an veränderte Verhältnisse geht. Der Regierungsrat hat uns mit der Vorlage 5312 eine Teilrevision präsentiert, die folgende Hauptziele verfolgt: die Verstärkung der

KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG

Doppelspurausbau Uster –Aathal: Ja, aber …

Tumasch Mischol Kantonsrat SVP Hombrechtikon

Wenige Wochen nach dem Richtplaneintrag über die Lückenschliessung der Autobahn A53 zwischen Uster und Hinwil debattierte der Kantonsrat eine weitere verkehrspolitisch wichtige Vorlage für das Zürcher Oberland. Dieses Mal ging es um eine Einzelinitiative, die einen Doppelspurausbau der S-Bahn-Strecke zwischen Uster und Aathal verlangt. Auch wenn der Ausbau des Öffentlichen Verkehrs bekanntlich nicht zu den Kernanliegen der SVP gehört, war dieses Anliegen grundsätzlich auch in unserer Partei unbestritten. Es ist so – besagte Strecke ist eine wichtige und gut genutzte Achse im Schienennetz. Drei S-Bahn-Linien teilen sich zwischen Uster und Aathal ein Gleis für beide Fahrtrichtungen. Die Folgen sind heute schon offensichtlich, die Linien sind verspätungsanfällig, die Fahrplansicherheit kann nicht garantiert werden. Die SBB prognostizieren auf dieser Strecke für die kommenden Jahre eine Kapazitätszunahme zwischen 50 und 60 Prozent. Was heute also auf der einspurigen Strecke gerade noch möglich ist, wird in Zukunft schlicht nicht mehr zu tragen sein. Die SVP anerkennt das Anliegen und damit auch den Handlungsbedarf. Ein Ausbau auf dieser Bahnstrecke wird unumgänglich sein. In der Kantonsratsdebatte weist die SVP aber mit Nachdruck darauf hin, dass eine höhere Taktfrequenz auf der Schiene die Wartezeiten auf der Strasse vor den Bahnübergängen in dieser Region noch mehr verlängern wird. Hier werden dereinst flankierende Massnahmen für den Automobilverkehr zwingend notwendig sein. Das heisst, die Niveauübergänge müssen zugunsten von Unterführungen weichen. Es ist wie beim menschlichen Kreislauf, der nur dann gut funktioniert, wenn das Herz richtig arbeiten kann. Da mögen die Blutbahnen noch so gut transportieren, wenn das Herz nicht verteilen mag, kommts zum Kollaps. Bei der Zürcher SBahn bringt der Doppelspurausbau Uster–Aathal alleine nichts, wenn das Herz, der Bahnhof Stadelhofen, nicht auf ein viertes Gleis ausgebaut werden kann.

kirchlichen Autonomie, die Erleichterung von strukturellen Anpassungen an veränderte Verhältnisse und die Beseitigung von Lücken und Unklarheiten. Konkret sollen künftig die Einführung von Parlamenten in den Kirchgemeinden möglich sein und staatliche Vorgaben für die innere Organisation der kirchlichen Körperschaften vermindert werden. Es betrifft dies Gebietsveränderungen von Kirchgemeinden, die Mitgliederzahlen, der Kirchenpflegen und die Pfarrwahlen. Die Kommission hat ein paar Änderungen an der Regierungsvorlage vorgenommen. Bei der Anhörung von Kirchenvertretern haben wir erfahren, dass die Kirchen nicht überall so viel Freiraum wollen, wie es der Regierungsrat in der Vorlage vorgeschlagen hat. Wir korrigierten also dort, wo es um das richtige Mass der Autonomie geht.» Differenzen bei der Detailberatung gab es im Bereich der Wahl von Pfarrerinnen und Pfarrerinnen, bezogen eigentlich nur auf die Stadt Zürich, welche die Möglichkeit bekommen soll, allenfalls Wahlkreise zu bestimmen. Überraschend beikam Ratspräsidentin Karin Egli mit dieser Abstimmung ihren ersten Stichentscheid; die Möglichkeit, wieder Wahlkreise zu definieren, wurde abgelehnt. Die Vorlage ist damit materiell durchberaten und kommt in die Redaktionskommission.

Interpellation Soziallastenausgleich

Mit der Fragestellung, ob wir unsere Eltern aus den Gemeinden vertreiben, wollten ein paar linke Parlamentarier eine soziale Pflegekosten-Diskussion

Der Stadelhofen ist das Nadelöhr im ganzen S-Bahn-System, der Ausbau hat höchste Priorität. Der Kanton Zürich ist aber für die Bahninfrastruktur nicht mehr zuständig. Seit der Zustimmung der Stimmberechtigten zur FABI-Vorlage im Februar 2014 liegt die Zuständigkeit beim Bund. Das heisst, nun bestimmt Bundesbern, wo welche Infrastruktur ausgebaut wird – notabene gegen den Grundsatz «Wer zahlt, befiehlt». Immerhin zahlt der Kanton Zürich jährlich 120 Millionen in den Bahninfrastrukturfonds ein. Ein stattlicher Betrag, der durch Kanton und Gemeinden getragen wird. Und in der Gegenfinanzierung wird auch der Steuerzahler, insbesondere der Autofahrer, mit der Beschränkung des Pendlerabzugs direkt zur Kasse gebeten. Der Betrag von 120 Millionen Franken entspricht rund einem Viertel von dem, was alle Kantone miteinander in diesen Topf einzahlen. Ob der Kanton Zürich als grösster Zahler bei der Verteilung der Bahninfrastruktur-Gelder auch entsprechende Leistungen erhält, ist nun von der Laune in Bundesbern abhängig. Der Bahnhof Stadelhofen steht in Konkurrenz zu verschiedenen anderen Projekten in der Schweiz. Als passagiermässig siebtgrösster Schweizer Bahnhof gehört der Stadelhofen nicht aufs Abstellgleis. Im Gegenteil, die Leistungen sind beim Bund einzufordern, der Ausbau ist zwingend in den nächsten Ausbauschritt aufzunehmen. Anfang Jahr stand der Ausbau noch auf der Kippe, mittlerweile sieht es besser aus für den Stadelhofen. Die Zürcher Regierung hat bislang gut verhandelt. Die grosse Debatte im Bundeshaus folgt aber erst im kommenden Jahr. Gefordert sind deshalb alle Zürcher Vertreter in Bundesbern.

Der Doppelspurausbau der S-BahnStrecke Uster–Aathal ist im Zürcher Parlament unbestritten. Voraussetzung ist, dass der Bahnhof Stadelhofen mit einem vierten Gleis ausgebaut wird. Damit werden weitere notwendige Kapazitätserweiterungen im ganzen S-Bahn-Netz ermöglicht. Beispielsweise wartet man auch im Bezirk Meilen auf den Doppelspurausbau dem rechten Seeufer entlang oder auf eine höhere Taktfrequenz im Fahrplan. Nur so können unter anderem auch die stark beanspruchten Ressourcen für den Automobilverkehr entlastet werden. Da der Kanton Zürich für die Bahninfrastruktur nicht mehr zuständig ist, hat der Kantonsrat die Einzelinitiative abgelehnt.

anstossen. Sie wollten vom Regierungsrat Antworten zu neuen Wohnformen für ältere Menschen. Es gehe darum, Möglichkeiten von alternativen Wohnformen aufzuzeigen, welche von Gemeinden und Kanton geplant, realisiert und finanziert werden können. Die Linken warfen den Gemeinden vor, sie würden die Kosten auf die Betroffenen abwälzen oder gar die älteren Menschen in andere Gemeinden abschieben. Die Pflegebedürftigkeit ändere sich und darauf müssten Gemeinden und Kantone situationsabhängige Lösungen finden. Die ursprünglichen Altersheime seien abgelöst worden von spezifisch ausgerichteten Pflegeheimen, zum Teil auch von privaten Anbietern und hier gelte es, die Qualität im Auge zu behalten. Straf- und Massnahmenvollzug und Fahndung im Kanton. Zum Straf- und Massnahmenvollzug haben Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) und Fraktionschef Jürg Trachsel (SVP, Richterswil) einen ganzen Katalog von Fragen in Form einer Interpellation eingereicht. «Ein grosser Teil unserer Fragen wurde ausführlich beantwortet», meinte Hans-Peter Amrein zu Beginn seiner Stellungnahme. Die Fragen drehten sich um das Gewähren von Hafturlaub, um die Beurteilung von Tätern im Strafvollzug im Hinblick auf Massnahen der Resozialisierung und darum, ob der Regierungsrat angesichts von Tätern, welche auf Hafturlaub erneut kriminelle Taten begehen. Er warf der Justizdirektion Unterlassungen und falsche Entscheide vor (siehe Artikel Seite 5).

Beschwerde gegen Stadtrat eingereicht

SVP-Kantonsrat René Truninger kritisiert den Stadtrat von Illnau-Effretikon für die finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln für das Referendumskomitee gegen die Gesetzesänderung zum Gesetz über die Jugendheime und Pflegekinderfürsorge und hat beim Bezirksrat folgende Beschwerde eingereicht:

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 20. Juni 2017 machte der Stadtrat von Illnau-Effretikon auf seiner Homepage öffentlich, dass er ein Referendumskomitee gegen die Gesetzesänderung zum Gesetz über die Jugendheime und Pflegekinderfürsorge mit 5000 CHF unterstützt. Gegen diesen Stadtratsentscheid erhebe ich Beschwerde.

Der Kantonsrat hat die Gesetzesrevision zum Jugendheimgesetz am 23. Januar 2017 mit grosser Mehrheit beschlossen. Einige Gemeinde ergriffen dagegen das Gemeindereferendum. Als Folge davon kommt es am kommenden 24. September zur kantonalen Volksabstimmung. Es ist wichtig, dass bei dieser Sachvorlage der freie Wille der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck kommt.

Der Abstimmungskampf darf durch die Behörden nicht unerlaubt beein-

flusst und durch einseitige staatliche Einmischung und Propaganda verfälscht werden.

Es ist befremdlich, dass sich der Stadtrat von Illnau-Effretikon aktiv in den bevorstehenden kantonalen Abstimmungskampf einmischt und ein Referendumskomitee, das gegen die vom Kantonsrat Zürich beschlossene Gesetzesänderung antritt, mit Steuergeldern unterstützt. Aufgabe der Behörden ist es, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger objektiv über eine Sachvorlage zu informieren.

Gemäss Bundesgericht (BGE 112 Ia 332) ist es der öffentlichen Hand nur im Ausnahmefall erlaubt, d.h., wenn die Gemeinde unmittelbar und ganz besonders stark betroffen ist, ein Referendumskomitee mit Steuergeldern finanziell zu unterstützen.

Die vom Stadtrat beschlossene finanzielle Unterstützung eines Referendumskomitees mit Steuermitteln ist

WER SCHÜTZT IN ZUKUNFT LAND UND LEUTE?

eine unangemessene behördliche Intervention, die im Abstimmungskampf zu ungleich langen Spiessen führt und die Regeln der Neutralität verletzt. Es wird aus der Kommunikation des Stadtrates nicht ersichtlich, weshalb Illnau-Effretikon von der kantonalen Volksabstimmung besonders stark und dabei insbesondere auch deutlich weitergehend als alle übrigen Gemeinden im Kanton Zürich betroffen sein soll.

Antrag:

Es ist zu prüfen, ob der Stadtratsentscheid zur behördlichen Parteinahme und dabei insbesondere zur finanziellen Unterstützung eines Referendumskomitees aus öffentlichen Mitteln zulässig ist.

Falls nicht, ist der Stadtrat von Illnau-Effretikon anzuweisen, seinen Beschluss aufzuheben und die Öffentlichkeit wiederum zu informieren.

Die letzte Fahnenabgabe des letzten Zürcher Bataillons

Völlig unbeachtet vom Politgeschehen wird nächsten Mittwoch das allerletzte Zürcher Kampfbataillon die Fahne abgeben. Ab dem 1.1.2018 gibt es keine Zürcher Truppen mehr.

Am Mittwoch, 5. Juli 2017, findet ab 16.30 h auf dem Lindenhof in Zürich die finale Fahnenabgabe des Zürcher Inf

Die Badges des «70 gi» vor, während und nach der Umschulung.

Bat 70 statt. Von 1999 bis 2003 war ich Bat Kdt des Mech Füs Bat 70 und durfte es als erstes Zürcher Bataillon «mechanisieren» und auf den Radschützenpanzer umschulen. Nicht nur einem Generalstabsoffizier, sondern allen Schweizerinnen und Schweizern müsste das Verschwinden des letzten Zürcher Bataillons eigentlich zu denken geben; wer schützt in Zukunft Land und Leute?

In den Zeiten des real existierenden Sozialismus war die Schweizer Armee die stärkste konventionelle Landstreitkraft in Europa mit fast 800 000 Angehörige der Armee (AdA). Die unglücklichen Armeereformen 95 (400 000 AdA) und namentlich XXI (200 000 AdA) haben unsere Milizarmee nachhaltig geschwächt. Die «Weiterentwicklung der Armee» WEA sieht den Sollbestand bei 100 000 AdA. Viele Bürgerinnen und Bürger stellen sich angesichts dieser massiven Verkleinerung der Armee heute die Frage, ob wir denn überhaupt noch genügend sicher sind. Sicherheit

LESERBRIEF

ist die Voraussetzung für Freiheit, Unabhängigkeit und Wohlstand. Nur eine glaubwürdige Milizarmee garantiert die Sicherheit auch in Krisenzeiten und ist die massgeschneiderte Lösung für die Schweiz. Nur wenige Flugstunden von uns entfernt herrscht Krieg – nicht zum ersten Mal und trotz den angeblich friedenssichernden Wirken der EU. Aus der Tagespresse wissen wir, dass Terroranschläge jederzeit und überall möglich sind. Wir müssen darum der Armee die personellen und finanziellen Mittel für die Landesverteidigung bereitstellen, inklusive der notwendigen Flugzeuge. So können wir auch in Zukunft in Sicherheit und Freiheit leben. Die SVP bekennt sich zu einer zeitgemäss bewaffneten und hervorragend ausgebildeten Milizarmee zur Bewahrung einer unabhängigen, freien und neutralen Schweiz.

Markus Binder, Bezirksparteipräsident Dietikon, Urdorf

Umwälzung in der politischen Parteienlandschaft –

Und was unternimmt die SVP?

Im Zürcher Bote vom 16. Juni 2017 (Nach der Masseneinwanderung die Masseneinbürgerung) erläutert SVPNationalrat Thomas Matter in transparenter Weise Fakten zu den Masseneinwanderungen und in der Folge die forcierte Masseneinbürgerung der Linken. Die Absicht ist klar: Der Ausländeranteil kann durch Einbürgerung zumindest statistisch gesenkt werden und was wohl noch wichtiger ist, Linke und Grüne versprechen sich bei zukünftigen Abstimmungen mehr Erfolg. Die Studie eines Politologen zeigt klar, dass Wähler mit Migrationshintergrund bei eidgenössischer Wahl wesentlich mehr SP gewählt haben als dies gebürtige Schweizer tun. Und immer mehr Personen werden eingebürgert, die mit unseren schweizerischen Traditionen und Sitten nicht vertraut sind und daher kaum in der Lage sind, Abstimmungsvorlagen vernetzt und in ihren Auswirkungen richtig zu beurteilen. Dass die Linken diese erwähnte Absicht sehr konsequent – in Watte verpackt – tun, konnte man kürzlich aus einer grösseren Zeitung entnehmen. Eine SP-Regierungsrätin plädiert dafür,

dass nicht nur in den rot-grün dominierten Städte sondern auch in den Agglomerationen nötige Infrastrukturen vorhanden sein müssen. «Jeder Mensch braucht eine Perspektive» gab sie zum Besten. Dabei dachte sie wohl nicht nur an Breitbandinternet und öffentlichen Verkehr, sondern vor allem daran, dass der unkontrollierte Zustrom (inklusive Immigranten) auch in der Peripherie von der städtischen teuren Wohlfühlpolitik profitieren soll. Das heisst unter anderem vom Staat mitfinanzierte Wohnungen günstig mieten, freier Zugang zu den Sozial- und Krankenleistungen und subventionierte Bildungsund Kindertagesstätten nutzen. All diese Annehmlichkeiten dienen der Stütze der eigenen (SP) Position, finanziert notabene mit dem Geld aller Steuerzahler.

Ich frage mich, was tut oder kann die SVP gegen die absehbare Umwälzung in der politischen Parteienlandschaft tun? Bei den skizzierten Ausgangslagen wird es doch immer schwieriger, bei eidgenössischen Abstimmungen Mehrheiten zu erlangen. Die vergangenen Abstimmungen zeigten oft, dass

die Entscheide massgeblich in den rotgrünen Städte Zürich, Basel und Bern gefallen sind. Zukünftig sollten nun vermehrt die peripheren Gemeinden zu diesen und anderen grösseren Städte dazukommen. In Gesprächen mit Jugendlichen höre ich oft – trotz Antipathie zur SVP – heraus, dass die derzeitige Politik mit der ausufernden Zuwanderung oder auch masslosen und exorbitant teuren Aufnahme von Immigranten nicht gefällt. Es müsste doch möglich sein, diese Unzufriedenen in einer Anhängerschaft so zu mobilisieren, dass sie letztlich den Stimmempfehlungen der SVP nachkommen. Mit einer geeigneten, ausgeklügelten Plattform (Social-Media) sind diese Teilnehmer mit massgeschneiderter Propaganda zu versorgen. Bewohner bestimmter Stadtquartiere, Gemeinden oder Interessengruppen sollten Zugang zu aktuellen Problemen und Lösungsmöglichkeiten der SVP erhalten, aber auch aufzeigen, was sich die jungen Bürger erhoffen.

Karl Meier-Zoller, Effretikon

Sommerbier

zu den Themen:

Neue Kampfflugzeuge - ziellose AsylpolitikVerkehrschaos auf unseren Strassen

Alfred Heer

Gregor Rutz Hans-Ueli Vogt Mauro Tuena

Dienstag, 11. Juli 2017, 18.30 Uhr

Restaurant Landhus Seebach Katzenbachstr. 10, 8052 Zürich (Kreis 11)

Vier Stadtzürcher Nationalräte berichten aus der Sommersession. Alle sind herzlich eingeladen! Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Mauro Tuena, Präsident SVP Stadt Zürich

Daniel Regli, Präsident SVP-Kreispartei 11 Für

DER AKTUELLE VORSTOSS

Die Privatwirtschaft macht’s vor –Brückentage erarbeiten, statt schenken

Der Regierungsrat wird mit einem Postulat von André Bender (SVP, Oberengstringen) und Mitstreitern von CVP und EDU aufgefordert, die nötigen Grundlagen zu schaffen, damit ausfallende Arbeitszeit für Brückentage oder zwischen Feiertagen jeweils analog der Privatwirtschaft vorgeholt werden. Gemäss Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich, Sitzung vom 17. Mai 2017, 473. Arbeitszeit (Jahreswechsel 2017/2018), werdenden Angestellten des Kanton Zürich wie im vergangenen Jahr zwei Arbeitstage bzw. 16:48 Stunden (bei einem Beschäftigungsumfang von 100 Prozent) geschenkt. Die Begründung, dass damit ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet wird, ist sehr fadenscheinig. Die Antwort auf unsere Anfrage KR-Nr. 127/2016 im letzten Jahr war, dass zahlreiche Forschungsergebnisse aus der Arbeits- und Organisationspsychologie belegen, dass die Leistungsmotivation der Mitarbeitenden nachhaltig positiv beeinflusst wird, wenn Arbeitgeber eine Anerkennungskultur pflegen und sich den Mitarbeitenden gegenüber wertschätzend verhalten. Der Kanton Zürich als Arbeitgeber ist sehr attraktiv und auch wegen seiner Anstellungsbedienungen sehr beliebt, werden doch auch die freien Stellen relativ schnell besetzt. Der Kanton Zürich bietet als attraktiver

Arbeitgeber den Angestellten andere Möglichkeiten an, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leben, sei dies über Teilzeitanstellungen oder Gleitzeit wie auch Jahresarbeitszeiten. Die kantonalen Angestellten profitieren gegenüber der Privatwirtschaft von weiteren vorteilhaften Anstellungsbedingungen wie die Aufteilung der Pensionskassenbeiträge im Verhältnis von 60:40 Prozent durch den Kanton. Dienstaltersgeschenke werden meistens in Form von Ferien bezogen, was ebenfalls zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt. Die Privatwirtschaft wird mit dieser Regelung doppelt benachteiligt. Sie müssen, um im Markt konkurrenzfähig zu bleiben, die Anerkennungskultur auf das nötige Minimum beschränken und bezahlen mit ihren Steuern die attraktiven Anstellungsbedingungen der kantonalen Angestellten. Auch als die BVK in eine Unterdeckung fiel, mussten neben den Angestellten auch die Steuerzahler die Beiträge über Zuschüsse ausgleichen. Gerne würde die Privatwirtschaft auch über eine solche Rückendeckung verfügen.

Abschliessend ist auch aus der Betrachtung der finanziellen Verhältnisse der Staatskasse auf die Schenkung von Brücken-Arbeitstagen zu verzichten und sind die freien Arbeitstage mit Arbeitsleistung zu kompensieren.

LESERBRIEF

Traumatisierte Flüchtlinge?

Schon die Bezeichnung «Flüchtling» ist falsch, es handelt sich um illegale Einwanderer, die zu uns kommen, um zu profitieren. Im Bestreben, die Ausgaben des Asylwesens zu erhöhen, sollen neuerdings Einrichtungen zur Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen geschaffen werden.

Traumatisierte Flüchtlinge? Nach der Ankunft winkt ihnen ein Leben auf unsere Kosten, inklusive Unterkunft, Essen, Kleidung, medizinische Versorgung, Beratung, etc. Folglich müssten «Flüchtlinge» unmittelbar nach dem Grenzübertritt automatisch enttraumatisiert sein. Die Betreuung durch psychologisch geschultes Fachpersonal ist

eigentlich so nötig, wie ein Pfarrer an einer Fasnacht. Wer kommt für die zusätzlichen Kosten der traumatisierten Flüchtlinge auf? Natürlich nicht die «Gutmenschen», die solche Einrichtungen schaffen, sondern der Steuerzahler. Die Gutmenschen profitieren aber davon in Form von lukrativen Arbeitsplätzen. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesbehörden die Flüchtlingswelle eindämmen. Obwohl gewisse Bundesrät/innen diese Problematik lieber verwalten, anstatt sie zu lösen.

Otto Weiersmüller, Uetikon

SCHWEIZ-ABSCHAFFER WAGEN NEUEN ANLAUF

Die geplante Zerschlagung des Föderalismus

Flankiert von Schreibern der NZZ , lancieren Bundesfunktionäre neue Gedankenspiele, wie überholt der historisch gewachsene Schweizer Föderalismus mittlerweile sei. Der kleinräumige Staatsaufbau mit 26 Kantonen sei nicht mehr zeitgemäss, die Koordination der kantonalen Gesetzgebungen zu aufwendig. Dafür wird ernsthaft ein neuer, radikal umwälzender Vorschlag vorgebracht: Eine Schweiz mit 12 Kantonen, bestehend aus Metropolitanräumen und alpinen Randregionen. Ein brandgefährliches Unterfangen, das auf den Müllhaufen der Geschichte gehört.

Im «Raumkonzept Schweiz» – herausgegeben vom Bund, der Konferenz der Kantonsregierungen, Städten und Gemeinden – werden auf 107 Seiten Ideen, Leitlinien und Analysen zur künftigen Gliederung der Schweiz niedergeschrieben. Ein Papiertiger mehr, der zwar Unmengen an Steuergeldern verschlingt, aber wenig neue Erkenntnisse bringt, –nichts Neues also – könnte man meinen. Doch das Papier beinhaltet Zündstoff.

Schimpfwort «Kantönligeist» Es werden in diesem Papier nämlich zwölf Handlungsräume definiert, «in denen Mobilität, Wirtschaft und Gesellschaft eng verflochten sind» und die sich – wie die Autoren behaupten – als neue Organisationseinheiten bestens eignen würden.

Zwar vermeiden es die Autoren tunlichst, diese Handlungsräume als administrativen Ersatz für die Kantone einzufordern. Doch die Stossrichtung ist unverkennbar: Hier wird geistige Vorarbeit geleistet, um die Schweiz im Sinne einer neuen politischen Ordnung umzupflügen.

Die Masche ist alt und allseits bekannt. Die Schweiz mit ihren 26 Kantonen, 148 Bezirken und derzeit 2255

Gemeinden habe unzählige verschiedene Regelungen, unterschiedliche Schulferien, Lehrpläne, Steuerfüsse und Gesetze, was das Leben (fragt sich nur, für wen) «verkompliziere». «Kantönligeist» nennt sich der abwertende Kampfbegriff, mit dem unsere kleinräumige Landes-Struktur – meist von alles gleichschalten wollenden Funktionären –immer wieder beklagt und belächelt wird. So plädierte der Think-Tank Avenir Suisse schon vor etwa zehn Jahren für eine Neugliederung der Schweiz. Damals war es die grosse «Vision», die Schweiz in fünf bis sieben Metropolitanräume aufzuspalten.

Doch auch mit der neustrukturierten «Metropolitan-Schweiz», wie sie nun das «Raumkonzept Schweiz» andenkt, würde unser Land radikal umgewälzt werden. Das grösste Neu-Konstrukt wäre der «Metropolitanraum Zürich», der die Kantone Zürich, Schaffhausen, Zug, Glarus sowie Teile des Thurgaus, von St. Gallen, Aargau, Luzern und Schwyz umfassen würde. Das zweitgrösste Gebiet nach Einwohnern wäre die «Hauptstadtregion Schweiz»: Sie würde 1,03 Millionen Menschen beherbergen und den heutigen Kanton Bern sowie Teile von Solothurn, Neuenburg, Freiburg und der Waadt umfassen.

FORDERUNGEN NACH KONSEQUENTER GANGART

Radikale Umwälzung

Die Gründe, die für eine zentralisierte Schweiz ins Feld geführt werden, wiederholen sich seit einigen Jahren immer wieder. Im Leben der Bürger spielten Gemeinde- und Kantonsgrenzen immer weniger eine Rolle. Man pendelt zur Arbeit in andere Kantone oder geht in den Verein des Nachbardorfs. Die grossen Ballungsräume hätten nicht das politische Gewicht, das ihnen aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung und Bevölkerungsanzahl zustehe, da die kleinen Kantone mit dem Zweikammersystem und dem Ständemehr bei Volksabstimmungen stärker gestellt seien. So die Argumente derjenigen, welche den Schweizer Föderalismus «reformieren» wollen – durch staatlich geförderte Gemeindefusionen und als gesetzliche «Harmonisierung» getarnte Gleichschaltung, indem immer mehr Kompetenzen auf den Bund übertragen werden. Doch sind das wirklich Faktoren, welche «matchentscheidend» sind? Würde die Schweiz durch die Abschaffung der Kantone, wie wir sie kennen, wirklich besser fahren? War nicht gerade die föderalistische, subsidiäre Gliederung der Schweiz ein Garant dafür, dass sich unser Land in Wohlstand entwickeln konnte?

Erfolgsgarant Föderalismus

Es mutet in der Tat seltsam an, dass es in Anbetracht der seit Jahren anhaltenden Systemkrise zentralistischer Gebilde in Europa tatsächlich noch Stimmen gibt, welche genau die Standortvorteile, welche die Schweiz gegenüber der Konkurrenz auszeichnen, beseitigen wollen.

Es sind gerade die Kleinräumigkeit, die bürgernahen Entscheidungswege, der Steuerwettbewerb, welche die Schweiz für so viele Unternehmen, aber auch für nach Lebensqualität strebende Bürger attraktiv macht. Höchstens für einige Politiker und nach Macht gierende Funktionäre in den Verwaltungen mag die föderalistische Schweiz ein Hemmschuh sein, da er allzu krasse Machtballung verunmöglicht oder zumindest erschwert.

Hinzu kommt, dass all die auf Papier entworfenen, mit grossen Ankündigungen bereits in die Tat umgesetzten Zentralisierungs-Projekte in der Realität grandios gescheitert sind. Wie die SRF«Rundschau» am 14. Dezember 2016 berichtete, lässt sich anhand von 160 untersuchten Gemeindefusionen, die seit der Jahrtausendwende beschlossen und umgesetzt worden sind, erstmals wissenschaftlich belegen, dass diese zu keinerlei Kosteneinsparungen geführt haben.

Denn klar ist: Je grösser eine Gemeinde, desto grösser das Aufgabengebiet, desto mehr Personal muss zusätzlich angestellt werden.

Aus der Vergangenheit lernen Bei kleinen Gemeinden steht der sparsame Umgang mit den Mitteln im Zentrum. In grösseren, weniger überschaubaren Gebilden, fällt der einzelne Kostenpunkt im Budget weniger ins Gewicht.

Die direkte Betroffenheit nimmt ab. Was früher oft auf ehrenamtlicher Basis passierte, muss in fusionierten Gross-Gemeinden durch teuer bezahlte Funktionäre verrichtet werden. Bürokratische Strukturen, die es in einer Gemeinde mit tausend Einwohnern nicht brauchte, sind bei einer Einwohnerzahl von Viertausend Pflicht. Ein hierbei klassisches Beispiel eines Kostenträgers ist die ausserschulische Jugendarbeit.

Ganz zu schweigen vom Identitätsverlust und den demokratiepolitischen Defiziten, welche Zusammenschlüsse kleinerer politischer Einheiten bewirken – seien es Kantone oder Gemeinden. In fusionierten Gebilden bestimmen weniger Leute über mehr. Der Einzelne verliert an Stimmkraft, was sich vielerorts anhand drastisch sinkender Stimmbeteiligungen nachweisen liess.

Egal ob heute oder morgen: Finger weg von unserem Föderalismus!

Freitags-Kommentar von Anian Liebrand, Redaktion «Schweizerzeit», vom 16. Juni 2017.

Notwendige Anpassungen bei Fahndungen und im Straf- und Massnahmenvollzug

Kantonsrat Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) äusserte sich diese Woche im Kantonsrat zur Flucht eines Häftlings aus der Zürcher Strafanstalt Pöschwies und zu einem Mordfall im Zürcher Seefeld (Fall Kuster).

1. Vorfall

Seit der regierungsrätlichen Beantwortung einer Interpellation (KR-Nr. 251/ 2016) der Kantonsräte Amrein und Jürg Trachsel (SVP, Richterswil) zum Strafund Massnahmenvollzug und Fahndungen im Kanton Zürich vom vergangenen September gibt es neue Entwicklungen und Erkenntnisse zur Flucht eines Häftlings aus der Zürcher Strafanstalt Pöschwies und zu einem Mordfall im Zürcher Seefeld.

Der flüchtige Häftling, er soll sich auf seiner Flucht in den Kantonen Zürich und Bern aufgehalten haben, konnte erst – fast 7 Monate nach seiner Flucht – durch die Kantonspolizei Bern am 18. Januar dieses Jahres aufgrund eines Zufalls dingfest gemacht werden. Zur Festnahme kam es nach Hinweisen der australischen Behörden an ihre Berner Kollegen aufgrund eines versuchten illegalen Waffenkaufs im Darknet. Ein Geständnis im Mordfall Seefeld liegt im Grundsatz vor, zwei weitere Personen wurden festgenommen, eine davon soll sich derzeit noch in Haft befinden.

Während ein grosser Teil der Fragen in der Interpellationsantwort umfassend und ausführlich beantwortet wurde, bleiben dennoch ganz grundsätzliche Feststellungen und stellen sich aufgrund der neuen Erkenntnisse neue Fragen.

2 . Grundsätzliche Feststellungen

Aufgrund des Hergangs der Delikte muss wieder konstatiert werden, dass ein zu lasches Strafrecht in unserem Land im Bereich Gewaltdelikte dem Vorgefallenen auch in diesem Falle förderlich war.

Ebenso zeigt es sich zum wiederholten Mal, dass Richter an unserem obersten kantonalen Gericht oftmals den Strafrahmen nicht ausnutzen. Der Strafvollzug liegt in der Verantwortung der kantonalen Justizbehörden. Bei einer endlichen Freiheitsstrafe, und da ging der Votant mit der Justizdirektorin einig, kommt der Täter am Tag X wieder raus. Eine Therapie-

rung muss und soll deshalb bei Haftbeginn an die Hand genommen werden. Dazu gehört in der letzten Phase vor der Haftentlassung, wie in unseren Gesetzen festgeschrieben, auch der Hafturlaub. Doch dabei sind die psychiatrische Beurteilung des Häftlings und Einschätzungen betreffend Rückfallgefahr sowie Kooperationsbereitschaft und Verhalten des Strafgefangen massgebend!

3 . Neu sich stellende Fragen und Erkenntnisse nach Flucht und weiterem Kapitalverbrechen Wie konnte es dem flüchtigen Gewalttäter gelingen, 7 Monate lang, durch die schweizerischen Fahndungsorgane unentdeckt, mit seinen Fluchthelfern und wohl auch mit Dritten zu kommunizieren? Welcher elektronischer Kommunikationsmittel und welcher Kommunikationskanäle hat sich der Flüchtige bedient? Mittels welcher, in unserem Lande praktisch abhörsicheren Kommunikationsdienste ist dies geschehen?

Die Fluchthilfe, glaubt man Presseberichten, soll aus der unmittelbaren Umgebung des Täters und seinem Bekanntenkreis erfolgt sein. Warum ist es den Zürcher Behörden nicht gelungen, den Flüchtigen innert nützlicher Frist und lange vor dem Zufallserfolg der Berner Behörden dingfest zu machen? Konnten und werden daraus für die Zukunft Lehren gezogen?

Die Aussage von Herr Thomas Manhart, Leiter Amt für Justizvollzug, dass es offensichtlich bei der psychiatrischen Beurteilung des Häftlings zu Fehleinschätzungen gekommen sei, steht weiter im Raum und wird mit der Beantwortung einer weiteren Interpellation unter dem Titel «Psychiatrische Gutachten und mögliche Folgen» (KR-Nr. 32/ 2017) von Kantonsrat Rolando Keller (SVP, Winterthur) nicht etwa entkräftet, sondern bestätigt. Und weder wird diese Feststellung durch die Beantwortung der Frage 5 der Interpellation noch mittels der Medienmitteilung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des

Kantonsrates vom 16. Juni 2017 entkräftet – Zitat aus der Medienmitteilung der Geschäftsprüfungskommission: «Der Auftrag des Strafgesetzes lautet, das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen, die Betreuung des Gefangenen zu gewährleisten, schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs zu gewährleisten etc.» Dieses Zitat zeugt vom in unserem Lande in extremis gelebten Gutmenschentum und grenzenlosem Glauben an das Gute! Ein Gewalttäter, der neben anderen gravierenden Taten wie einem Sprengstoffanschlag, Nötigung, Diebstahl, Hausfriedensbruch, räuberische Erpressung, mehrfacher Hehlerei, Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, etc. ein Opfer auf offener Strasse entführt, es schlägt und traktiert, mit Waffengewalt bedroht, in gefesseltem Zustand gefangen hält, es zwischendurch im Wald auslädt und auffordert, mit einer Schaufel sein eigenes Grab zu auszuheben, wobei es mit zwei Schüssen aus einer Schreckschusspistole zusätzlich eingeschüchtert wird, bevor man es dann nach erneutem Einsperren im Laderaum eines Wagens, Schlägen und Weiterfahrt, noch immer an den Händen gefesselt, aus der geöffneten Laderaumtür in den Schnee spediert und allein zurücklässt, ein solcher Gewalttäter ist mit allerhöchster Vorsicht zu behandeln. Weigert sich dieser Delinquent auch noch, einer stationären Massnahme zuzustimmen, sind nur die gesetzlich vorgeschriebenen, minimalen Haftvollzugserleichterungen zu gewähren.

Das bei einem solchen Deliktskatalog und durch den Häftling nach erfolgter Flucht aus dem Gefängnis verübtem Mord in der Interpellationsantwort noch mit ISO 9001 argumentiert wird (Zitat: «Genauso wird mit ausgefeilten Kontrollmethoden die zweckmässige Durchführung der Therapie

Dicke und hohe Mauern bei der Justizvollzugsanstalt Pöschwies nützen wenig, wenn beim Strafvollzug viel zu lockere Massnahmen gelten.

sichergestellt. Diese Vorgehensweise wurde gemäss der Qualitätsnorm ISO 9001 zertifiziert») ist absurd, doch entspricht dies wohl auch dem Zeitgeist. Aufgrund der geltenden Gewaltentrennung ist es nicht Sache der Legislative, Urteile der Judikative zu kritisieren und die Mitglieder der Legislative haben sich grösste Zurückhaltung bei der Kommentierung von Gerichtsurteilen zu auferlegen. Dennoch ist nach Einsicht in ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, II Strafkammer (vom 20. September 2015) und in die ausgesprochen detailliert ausgeführte Urteilsfindung festzuhalten, dass das Gericht dem Wunsch des angeklagten Gewalttäters betreffend Verhängung einer ambulanten, psychiatrischen Massnahme den Vorzug gegeben hat und nicht etwa der Einschätzung eines Gerichtsgutachters und auf die Verhängung einer stationären psychiatrischen Massnahme gefolgt ist.

4 . Richtlinien und Empfehlungen des Ostschweizer Strafvollzugskonkordates

Mit den Richtlinien, Empfehlungen und Merkblättern des Ostschweizer Strafvollzugskonkordates (publiziert sind

deren 25 mehrseitige und teilweise komplizierte Handlungs- und Ausführungsvorschriften) ist die Grundlage für den in der Ostschweiz überaus verbürokratisierten und teilweise geradezu laschen Strafvollzug gelegt. Hier herrscht dringender Korrekturbedarf: Die Vorschriften müssen nicht nur gekürzt sondern teilweise auch strafvollzugkonform korrigiert werden.

5 . Fazit

Das in unserem Land geltende lasche Strafrecht im Bereich Gewaltdelikte und zum Teil viel zu lockere Massnahmen im Strafvollzug, müssen dringend korrigiert werden. Und anstatt in Deckung zu gehen, wenn es im Einflussbereich der Direktion der Justiz und des Innern wieder einmal lichterloh brennt (Stichwort Gefangenen-Ausbruch Dietikon), und gezielt selber und durch ihren Kommunikationsbeauftragten Nebelpetarden werfen zu lassen – oder noch fragwürdiger – mittels utopischer Forderungen das in unserem Lande wie in allen Demokratien geltende Stimmrecht von «ein Mann, eine Frau, eine Stimme» infrage zu stellen – sind jetzt seitens der Justizdirektorin, Frau Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP), andere Schritte gefordert.

Der Justizdirektorin ist etwas mehr Mut zur Sachlichkeit zu wünschen, darf doch davon ausgegangen werden, dass eine Mehrheit der Zürcher Bevölkerung von Ihrer Regierung und damit auch von der mit den Amtsgeschäften der Justizdirektion und des Innern bedachten Politikerin erwartet, dass die Magistratin in Bern vorspricht und dieselben Forderungen – wie sie auch Nationalrätin Natalie Rickli (SVP, Winterthur) in einem konkreten Vorstoss (Geschäftsnummer 16.3915) ausformuliert hat – mit Nachdruck stellt und bekräftigt.

Auch der Bundesgesetzgeber ist gefordert: Sich als nicht oder nur bedingt kooperativ zeigende Gewalttätern soll die Haft grundsätzlich nicht erleichtert werden!

Fadegrad

Die Begrenzung der Zuwanderung

Vor Kurzem haben die SVP -Delegierten grünes Licht gegeben für eine Volksinitiative gegen die Personenfreizügigkeit. Das Abkommen mit der EU soll aufgehoben oder gekündigt werden. Seit Jahren liegt die Nettozuwanderung in unser Land zwischen 60 000 bis 80 000 Personen pro Jahr. Geht dies so weiter, wächst die Bevölkerung der Schweiz in 10 bis 12 Jahren zuwanderungsbedingt um 1 Million Personen an. Die Folgen dieser Entwicklung spüren wir bereits heute:

Die Konkurrenz um den Arbeitsplatz steigt, der Wohnraum wird knapper, die Mieten werden teurer, und Strassen, Züge und Schulen sind überlastet.

Im Februar 2014 haben Volk und Stände die Masseneinwanderungsinitiative der SVP angenommen. Seither schreibt Art. 121a unserer Bundesverfassung vor, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländern wieder eigenständig mit Höchstzahlen und Kontingenten steuert.

Damit haben Volk und Stände den Bundesrat ausdrücklich beauftragt, innert 3 Jahren bestehende völkerrechtliche Verträge, welche diesem Prinzip widersprechen, neu zu verhandeln.

Doch der Bundesrat hat keinerlei ernsthaften Versuch unternommen, um das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU anzupassen.

Vielmehr hat eine Parlamentsmehrheit Ende 2016 in vollem Bewusstsein dieser offensichtlichen Verfassungsverletzung und vor allem gegen den Willen von Volk und Ständen ein «Alibi-Gesetz» (das sogenannte Umsetzungsgesetz) beschlossen. Zur Rechtfertigung wird immer wieder auf frühere Volksentscheide zu den bilateralen Verträgen und zur Personenfreizügigkeit verwiesen. Deshalb sei nicht klar, ob die Stimmbürger mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative wirklich auch die Personenfreizügigkeit mit der EU und ihren Mitgliedstaaten hätten kündigen wollen. Dadurch wird aber die konstante Praxis des Vorrangs von neuem Verfassungsrecht ausser Kraft gesetzt.

Während die Masseneinwanderung in unser Land weiterhin auf Rekordniveau liegt und mittlerweile immer mehr Unternehmen Inländer respektive Schweizer durch Ausländer ersetzen, ist die SVP und die AUNS nun aktiv. Kürzlich hat die AUNS -Mitgliederversammlung ihren Vorstand beauftragt, gestützt auf 3 Varianten für eine Volksinitiative, den definitiven Initiativtext auszuarbeiten und die Initiative zu lancieren. Ich bin überzeugt, dass die mit der Masseneinwanderung verbundenen Kosten weit grösser sind als der Nutzen, den die Zuzüger bringen. Steigende Mieten und Krankenkassenprämien und eine überlastete Infrastruktur sind nur Beispiele davon.

Fehlgeleitetes Toleranzverständnis

Koran-Verteilaktionen von «Lies» sollen in der Stadt Zürich verboten werden!

Dies forderte die SVP einmal mehr im Zürcher Gemeinderat.

Gemeinderat SVP Zürich 11

Mit einer persönlichen Erklärung im Zusammenhang mit der Koran-Verteilaktion «Lies!», hat Bernhard im Oberdorf (SVP) die Gemeinderatsdebatte eingeleitet und das einseitige Toleranzverständnis des Stadtrats von Zürich, insbesondere von Stadtrat Richard Wolff als Sicherheitsvorsteher, scharf kritisiert, weil Wolff eine Standaktion der Verteilaktion «Lies!» entgegen der Empfehlung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich bewilligt hat. Bemerken möchte ich an dieser Stelle, dass Samuel Balsiger (SVP) in der Vergangenheit mehrere Vorstösse zur Koran-Verteilaktion «Lies!» eingereicht hat, um den Stadtrat auf die Problematik hinzuweisen, dass «Lies!», gemäss Sicherheitsexperten, mit ihrer Aktivität zur Rekrutierung und Radikalisierung von Personen beiträgt. Dies mit jihadistischen Aktivitäten und besonders im Zusammenhang mit der Terrororganisation «Islamischer Staat», die in der Vergangenheit mehrere Attentate mit vielen Todesopfern in Europa verübt hat. Angesichts der Ausgangslage ist es für die SVP unverständlich, wie Sicherheitsvorsteher Richard Wolff, sekundiert von der Mehrheit der linksgrünen Stadtregierung, sich über die Empfehlung der Sicherheitsexperten hinwegsetzt und die Koran-Verteilaktion «Lies!» unter dem Deckmantel der Religions- und Meinungsfreiheit bewilligt hat. Zur Religionsfreit kann gesagt werden, dass jede Person, die sich mit dem Koran auseinandersetzen möchte, den Koran über eine Buchhandlung frei beziehen kann, weshalb die Religionsfreiheit weiterhin gewährleistet ist, auch wenn «Lies!» keine Standaktionen durchführen darf.

Vom Untergang unserer Kultur Was die Argumentation der Meinungsfreiheit betrifft, so ist Folgendes zu bemerken: Es ist nicht lange her, als linke Chaoten, Stammkundschaft der linksgrünen Stadtregierung, die Besucher anlässlich des 100-Jahre-Jubiläum der SVP daran hindern wollten, den Anass im Kongresshaus zu besuchen. Meinungsäusserungsfreiheit? Linke Sektierer und Fundamentalisten verpassen keine Gelegenheit, SVP-Vertreter unter Rassismus-Generalverdacht zu stellen, wenn sich diese zu Missständen im Zusammenhang mit Ausländern äussern. Meinungsäusserungsfreiheit? Weitere Beispiele könnte ich fortlaufend aufführen … In den meisten Fällen ist der Stadtrat weit und breit nicht zu sehen. Von einem verständnisvollen Statement zugunsten der SVP ganz zu schweigen! Als Kontrast dazu setzt sich die Stadtregierung von Zürich, vertreten durch Sicherheitsvorsteher Richard Wolff, aktiv für die Freiheitsrechte von «Lies!» ein. Handelt es sich hier um Toleranz? Nein, hier handelt es sich um falsch verstandene Toleranz! Wohin führt diese fehlgeleitete Toleranz? Sie führt dazu, dass unsere freiheitlichen Werte von weniger toleranten Menschen mit Füssen getreten werden! Was ist die Folge davon? Sozialdarwinismus, wo sich der Stärkere und Frechere gegenüber dem Schwächeren ohne Rücksicht auf Verluste durchsetzt. Das bedeutet folglich den Untergang unser Kultur! Diese Aussage mag im ersten Moment übertrieben wirken. Denkt man sie aber konsequent zu Ende, ist sie zutreffend!

Departementswechsel wäre angebracht

SVP der Stadt Zürich

Einladung zur ausserordentlichen Delegiertenversammlung der SVP der Stadt Zürich

Datum/Zeit: Dienstag, 4. Juli 2017 19 30 Uhr

Ort: Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, 8038 Zürich-Wollishofen (Bus 72 bis Thujastrasse/S-Bahn 4 bis Zürch-Brunau)

Traktanden

1 Begrüssung / Mitteilungen

2 Wahl der Stimmenzähler

3 Stadtratswahlen 2018

SVP-Kandidaten Stadtratswahlen 2018 / Anträge des SVP-Vorstandes

4 Parolenfassung zu folgenden städtischen Abstimmungsvorlagen vom 24. September 2017:

4 1 Cabaret Voltaire, Betriebsbeiträge 2017 bis 2020 und langfristige Sicherung durch Liegeschaftentausch mit der Anlagestiftung Swiss Life, Objektkredit GR-Geschäfts-Nr. 2016 / 295

Referent JA : Gemeinderat Mark Richli (SP)

Referent Nein: Gemeinderat Roger Liebi (SVP)

4 2 Erstellung Bundesasylzentrum auf dem Duttweiler-Areal, Objektkredit GR-Geschäfts-Nr. 2016 /403

Referent: Gemeinderat Roberto Bertozzi

4 3 ewz, Rahmenkredit von 200 Mio. Franken für den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen (GR-Geschäfts-Nr. 2016 /456)

Referent: Gemeinderat Heinz Schatt

4 4 ewz, Gemeindebeschluss Rationelle Verwendung von Elektrizität, Aufhebung, Gemeindebeschluss Verordnung über die Gewinnablieferung des Elektrizitätswerks, Neuerlass (GR-Geschäfts-Nr. 2016 /455)

Referent: Gemeinderat Heinz Schatt

4 5 Schulanlage Hofacker, Quartier Hirslanden, Ersatzneubau einer Dreifachsporthalle mit Sekundarstufen-Schulhaus und Ausbauten in den Hauptgebäuden, Objektkredit GR-Geschäfts-Nr. 2016 /411

Referent: Gemeinderat Dr. Daniel Regli

5 Verschiedenes

Anlässlich meiner letzten Ratsberichtserstattung vom 3. März 2017 im «Zürcher Bote», habe ich bereits auf die fehlende Eignung von Stadtrat Richard Wolff als Sicherheitsvorsteher hingewiesen. Dies unter anderem aufgrund seiner mangelnden Menschenkenntnis und Vorurteile gegenüber der Polizei. Gleichzeitig habe ich empfohlen, dass der Gesamtstadtrat von Zürich Wolff ein anderes Departement zuteilen soll, wo Richard Wolff aufgrund seiner Persönlichkeit gute Leistungen erbringen könnte – im Gegensatz zu seinen Leistungen im Sicherheitsdepartement. Bis jetzt ist diesbezüglich nichts geschehen und das Resultat dieser Unterlassung kann jedermann nun feststellen! Wie viele weitere Fehleistungen müssen die Bürger der Stadt Zürich hinnehmen, bevor der Stadtrat handelt und seine Verantwortung den Bürgern und Steuerzahlern gegenüber wahrnimmt?

AUSZUG AUS DER FRAKTIONSERKLÄRUNG DER SVP

Rotgrüner Stadtrat suggeriert einen Machtmissbrauch

Stephan Iten

Gemeinderat SVP Zürich

Der Stadtrat in Zürich ist unausgewogen. Er hat die Aufgabe der Stadtrat aller Zürcher/-innen zu sein. Dies tut er nur sehr bedingt und einseitig, weil der Stadtrat in einer unausgewogenen rotgrünen Mehrheit zusammengestellt ist, welche nicht die Bevölkerung spiegelt.

So haben die bürgerlichen Parteien, welche bei den Gemeindewahlen 2014 einen Wähleranteil von über 47 Prozent erzielten, lediglich drei Stadträte im neunköpfigen Gremium. Die linke Ratsseite hat ebenfalls einen Wähleranteil von rund 47 Prozent erzielen können, stellt jedoch sechs Stadträte/-innen im Gremium. Diese Unausgewogenheit gilt es von den Wähler/-innen in den kommenden Wahlen zu korrigieren. Das Spiegelbild der unausgewogenen Stadtratszusammensetzung ersieht man unter anderem an den Vorstössen, welche von den Gemeinderäten/-innen eingereicht wurden. Die Gemeinderäte/-innen nehmen Anliegen der Bevölkerung, meist aus den Quartieren/ Kreisen auf und versuchen dann mit einem Vorstoss eine Verbesserung für die jeweiligen Bedürfnisse aus der Bevölkerung erzielen zu können. Mehrere Beispiele aus dem Koch-Areal kennen

wir alle, der Stadtrat zelebriert neue Sonderrechte für wenige anstatt gleiche Rechte für alle. Dies ist ein offensichtlicher Machtmissbrauch!

Zudem hat der Stadtrat kein Gehör für SVP-Vorstösse. Woche für Woche werden Vorstösse der SVP vom Stadtrat wie in einem Dogma abgelehnt, dies von der zweitstärksten Partei der Stadt Zürich.

18 Prozent der Bevölkerung versucht man zu ignorieren, jene Wähler der Schweizerischen Volkspartei. Dies, während ähnliche Vorstösse anderer Parteien stapelweise angenommen werden. Wir wollen genaue Zahlen und reichen heute, parallel zur Fraktionserklärung eine Schriftliche Anfrage ein. Der Stadtrat hat zu reflektieren und auszuwerten, wie viele Vorstösse von welcher Partei abgelehnt werden. Und die SVP will wissen, ob der Stadtrat einen offensichtlichen Machtmissbrauch betreibt.

So zum Beispiel zur Verkehrssicherheit: Die SVP fordert mit einem Vorstoss zum Schutz der Velofahrer, an gefährlichen Standorten vermehrt polizeiliche Kontrollen durchführen (Vorstoss GR .Nr. 2017/127). Unsere Forderung möchte lediglich ein bestehendes Gesetz umgesetzt haben. Der Stadtrat lehnt das SVP-Postulat jedoch ab. Fast gleichzeitig fordern die Grünen mit einen Vorstoss (Vorstoss GR .Nr. 2017/ 107) ein, Motorfahrzeuge zu beschlagnahmen, welche unnötigen Lärm verursachen. Diesen Vorstoss nimmt der Stadtrat an, obschon eine Umsetzung

dieser Forderung sowohl mit kantonalem wie auch mit nationalen Recht nicht vereinbar wäre. Mehrmals haben wir den Stadtrat darauf aufmerksam gemacht, dass jeweils ähnliche Vorstösse unterschiedlich behandelt werden. Dies gilt auch weitgehend für SVP-Vorstösse, welche von einer Parlamentsmehrheit an den Stadtrat überwiesen werden. Häufig werden diese vom Stadtrat vor sich hergeschoben, um Monate später eine Abschreibung zu verlangen. Während bei den einen genauer hinge-

schaut wird, wird bei den anderen weggeschaut. Im Rathaus geht es wohl nicht darum, Wichtigkeiten zu behandeln, sich dem wählenden Volk anzunehmen, nein hier werden nur ideologische Eigeninteressen behandelt. Es wird rotgrüne Klientelpolitik zelebriert, welche die Bevölkerung schrittweise umerziehen und bevormunden soll. Der Stadtrat suggeriert seinen Machtmissbrauch, gewährt wenigen stets Privilegien, während breit abgestützte Bevölkerungsteile schikaniert und umerzogen werden sollen.

LESERBRIEF

Ineffektive Sparmassnahme auf dem Buckel der schwächeren Schüler?

(«Lauber scheitert mit Schulreform», NZZ vom 21. Juni 2017)

Der demokratischen Schulkommission für Sonderschulen und Therapien wird u.a. der Vorwurf gemacht, sie würde den «Geist der Separation» verkörpern. Tatsächlich weisen internationale Wirkungsstudien nach, dass die Therapien (Logopädie, Psychomotorik und Psychotherapie) u.a. über 70 Prozent der Sprachstörungen zu 100 Prozent beheben können (die restlichen immerhin teilweise), womit die Kinder voll in der Regelschule integriert sind und mit den Gleichaltrigen mithalten können. Die Abschaffung der Schulkommission als Aufsichtsorgan des Gemeinderates, lässt befürchten, dass nach der Sonderschule auch die Therapien der TotalIntegration zum Opfer fallen könnten. «Integrierte Therapien» sind jedoch keine Therapien mehr und deshalb wenig erfolgswirksam. Der erwähnte Bericht der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young lässt darauf schliessen, dass es einmal mehr um eine ineffektive Sparmassnahme auf dem Buckel der schwächeren Schüler geht. Dabei zeigt die Statistik, dass die Anzahl Therapiekinder seit 2008, als die Schule die IV-Kinder übernehmen musste, mit 5 Prozent der Schüler immer gleich hoch geblieben ist.

Peter Aebersold, Zürich

Roberto Bertozzi

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Einladung zum Vortrag von Nationalrat

Erich Hess (SVP, BE)

LESERBRIEF

Britische «Schmiergeldzahlung» –und die Schweiz?

Die britischen Konservativen unter Premierministerin Theresa May hatten sich mit der vorgezogenen Neuwahl des Parlaments auf den 8. Juni verspekuliert und können nur mehr eine Minderheitsregierung bilden. Zur Sicherung der nationalen Stabilität ging May nun ein Abkommen mit der nordirischen Partei DUP ein.

über die Gefahren der Besetzerszene und was die Stadt Zürich in Bezug auf das Kochareal von der Stadt Bern lernen kann.

Der Vortrag findet im Ramen der Generalversammlung der SVP Kreis 4/5 statt.

Wann? Do, 06. Juli 2017 19.15 Uhr

Wo? Restaurant Schlachthof, Herdernstrasse 59, 8004 Zürich (beim Letzigrund)

Programm:

18.00 Eintreffen zur GV*

18.30 GV (Nur Mitglieder stimmberechtigt)

19.30 Vortrag Erich Hess

Anschl. Gemeinsames Nachtessen

*Die Teilnahme an der GV ist optional. Falls Sie nicht teilnehmen sind die Türen ab 19.15 Uhr geöffnet.

Anmeldung

Als Nichtmitglied melden Sie sich bitte an unter:

www.svp5.ch/erichhess oder per Mail an: erichhess@svp5.ch

Dafür lassen sich die Nordiren während zwei Jahren zusätzliche Infrastrukturbeiträge in Höhe von umgerechnet 1,2 Mia. Franken auszahlen. Dieser Beitrag wurde von einer ganzen Reihe EU -höriger Journalisten im Inund Ausland, die der Regierung May wegen der erfolgreichen Brexit-Abstimmung von 2016 noch eines auswischen wollten, als «Schmiergeldzahlung zur Erhaltung der Macht» abqualifiziert.

Wie dem auch sei so muss man sich bei uns in der Schweiz die Frage stellen, wie es denn um die nächste Tranche an Kohäsionszahlungen an die EU bestellt ist, die sich auf etwa den gleichen Betrag von 1,2 Milliarden beziffert. Dafür erkauft sich die Schweiz ohne verbindliche Rechtsgrundlage das Wohlwollen der EU -Zentrale in Brüssel. Es werden damit Infrastrukturprojekte in den östlichen EU-Staaten finanziert, die keineswegs über alle Zweifel erhaben sind, wie ich mich selber etwa in Polen vergewissern konnte.

Aber warum kommt da niemand auf die Idee, von «Schmiergeldzahlungen» zu sprechen? Wohl etwa wegen dieses nicht unbedeutenden Unterschiedes: Während die Regierung in London immerhin einen echten Gegenwert für die Milliardenzahlung erhält, will der Bundesrat ohne Gegenleistung bezahlen – einfach so, um das offensichtlich ins Stottern geratene Verhältnis zu Brüssel etwas zu schmieren!

Maximilian Reimann, Nationalrat, Gipf-Oberfrick

Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher

Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.

Junge SVP Kanton Zürich

SVP-KANTONSRATSFRAKTION

Kantonsrat/Fraktion

Montag, 3. Juli 2017, 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.

Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet.

Junge SVP Stadt und Bezirk Winterthur

SVP-STAMM

Bezirk Affoltern/Aeugst

Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.

Bezirk Bülach/ Embrach

Jeweils letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Rest. Rose, Oberembrach.

Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.

Bezirk Horgen/Oberrieden

Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.

Bezirk Meilen/Küsnacht

Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.

Bezirk Meilen/Meilen

Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.

Bezirk Uster/ Uster

Immer am letzten Donnerstag im Monat, 17 30 Uhr, Restaurant Feldegg, Kreuzstrasse 15, Uster.

Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20 00 Uhr, Boilerroom, Zürcherstrasse 1, Winterthur.

Stadt Zürich/Kreis 3

Jeden ersten Montag im Monat, ab 18 00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, Seebahnstrasse 33, Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 4 und 5

Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 6

Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.

Stadt Zürich/Kreis 12

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.

SVP-VERANSTALTUNGEN

Bezirk Andelfingen

Mittwoch, 5. Juli 2017, 11 30 –14 00 Uhr, Restaurant Bahnhof, Alte Andelfingerstrasse 2, Henggart, SVP-Politlunch mit Nationalrat Mauro Tuena.

Thema: Folgt der Masseneinwanderung die Masseneinbürgerung? 11 30 Uhr: Apéro

SVP  Bülach  lädt  ein:

► Sommerfest

(die SVP-Bezirkspartei lädt Sie ein). 12 00 Uhr: Mittagessen (auf Kosten der Teilnehmer). 13 00 Uhr: Referat und Diskussion.

Bezirk Bülach/Bülach

Sonntag, 9. Juli 2017, Apéro ab 11 00 Uhr, Restaurant Sternen, Nussbaumen, Dachslenbergstrasse 100, Bülach, Sommerfest. Alt Nationalrat Christoph Mörgeli spricht zum Thema «100 Jahre SVP Kanton Zürich». Verkauf mit Signatur seines Buches zur 100 -Jahr-Feier. Anschliessend Feines vom Grill mit Beilagen, Infos zum Bülifäscht, Kuchen und Kaffee.

Bezirk Bülach/Hüntwangen

Mittwoch, 5. Juli 2017, Treffpunkt 15 30 Uhr, Rössli-Tanne (Mitfahrgelegenheiten in Privatautos), Ausflug nach Böttstein AG, Führung und Apéro im Axporama, und nach Würenlingen AG, Zwischenlager Würenlingen ( ZWILAG). Evt. gemeinsames Nachtessen. Weitere Informationen und Anmeldung bis am 30. Juni 2017 unter www. svp-huentwangen.ch

Bezirk Bülach/Rafz

Samstag, 1. Juli 2017, ab 17 00 Uhr, in der Kramerschüür, Oberdorf 10, Rafz, Geburtstags-Apéro «100 Jahre SVP Rafz». Ansprache von a. Nationalrat Hans Rutschmann. Festrede von Nationalrat Claudio Zanetti. Festwirtschaft, Grill.

Bezirk Dielsdorf

Sonntag, 27. August 2017 13 30 Uhr, Regensberg-Burghof, Jubiläumsfeier 100 Jahre SVP Bezirk Dielsdorf, Festansprachen von Regierungspräsident Markus Kägi, Nationalrat Gregor Rutz und Benjamin Fischer, Präsident Junge SVP Schweiz. Festbeiz zu Preisen wie vor 100 Jahren.

Unterhaltungsmusik, Alphornbläser, Wettbewerb & Glücksrad. Aufzug nach Regensberg durch die Sektionen ab 11 00 Uhr.

Bezirk Dielsdorf/Niederglatt

Samstag, 1. Juli 2017, 10 30 –12 00 Uhr, Eichi-Weiher beim Altersheim Niederglatt, öffentliche Sommerveranstaltung «Herausforderung Gesundheitsversorgung». Referate von den SVP -Kantonsräten Claudio Schmid und Stefan Schmid sowie Franziska

Sonntag  │ 9.Juli  2017,  │ ab 11.00  Uhr Rest.  Sternen,  Nussbaumen,  Dachslenbergstr.  100 ,  Bülach

Ab  11.00  Uhr   Eintreffen  / Apéro

Ab  11.45  Uhr

Gastreferent:   Prof.  Dr. Christoph  Mörgeli spricht  zum  Thema: «100  Jahre SVP  Kanton  Zürich» Verkauf  mit Signatur seines   Buches  zur  100  Jahr  Feier

Anschliessend: Feines  vom  Grill  mit  Beilagen Infos  zum  Bülifäscht Kuchen  und  Kaffee

Gemütliches  Beisammensein

Es  würde  uns  freuen,  möglichst  viele  Parteimitglieder  und   Freunde  mit  ihren  Familien  begrüssen zu  dürfen

www.svp buelach.ch

IMPRESSUM

ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480

Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.

Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp-zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.

Berger, stv. Geschäftsführerin der Spital Bülach AG. Anschliessend Gelegenheit zur Mittagsverpflegung.

Bezirk Hinwil/Grüningen

Sonntag, 9. Juli 2017, ab 9 30 Uhr, auf dem Hof der Familie Achermann, Reipen, Grüningen, Puurezmorge.

Bezirk Meilen

Mittwoch, 5. Juli 2017, Treffpunkt 19 20 Uhr, Schiffstation Uetikon am See, Schifffahrt mit Nationalratspräsident Jürg Stahl zum Thema «Kapitän, Lotse und Maschinist – aus dem Alltag des Nationalratspräsidenten».

Anmeldung durch Einzahlung von CHF 60 auf Postcheck-Konto 80 -52149 - 0 oder IBAN CH25 0900 0000 8005 2149 0 für trockenes Gedeck bis 30. Juni 2017

Bezirk Meilen/Hombrechtikon

Mittwoch, 13. September 2017, 18 30 –19 30 Uhr, Gasthof Krone, Feldbachstrasse 2, Hombrechtikon, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP-Kantonsräten Theres Weber, Hans-Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.

Bezirk Meilen/Männedorf

Mittwoch, 4. Oktober 2017, 18 30 –19 30 Uhr, Restaurant Widenbad, Seidenhausweg 2, Männedorf, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP-Kantonsräten Theres Weber, Hans-Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.

Bezirk Meilen/Meilen

Mittwoch, 23. August 2017, 18 30 –19 30 Uhr, Restaurant Schützenstube, Schützenhausstrasse 31, Meilen, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP -Kantonsräten Theres Weber, Hans-Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.

Bezirk Meilen/Oetwil am See Mittwoch, 1. November 2017, 18 30 –19 30 Uhr, Restaurant Oase, Willikonerstrasse 3 Oetwil am See, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP-Kantonsräten Theres Weber, HansPeter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.

Bezirk Meilen/ Uetikon am See

Dienstag, 4. Juli 2017 18 30 –19 30 Uhr, Restaurant Krone, Seestrasse 117, Uetikon am See. «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVPKantonsräten Theres Weber, Hans-Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.

Bezirk Meilen/Zollikon

Mittwoch, 27. September 2017 18 30 –19 30 Uhr, Wirtschaft zum Truben, Alte Landstrasse 94 , Zollikon, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP -Kantonsräten Theres Weber, Hans-Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.

Bezirk Meilen/Zumikon

Dienstag, 12. September 2017, 18 30 –19 30 Uhr, Gasthof Rössli, Dorfstrasse 60, Zumikon, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVPKantonsräten Theres Weber, Hans-Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.

Bezirk Pfäffikon

Samstag, 2. September 2017 08 00 –12 00 Uhr, Landgasthof Krone, Kronenweg 2, Russikon, Bezirksanlass für kommunale SVPBehördenmitglieder und Sektionspräsiden -

ten. Weitere Informationen unter www. svp-bezirk-pfaeffikon.ch. Anmeldung unter www.mysvp.ch/bezirksanlass2017 oder an info@mysvp.ch.

Bezirk Pfäffikon/Russikon

Freitag, 8. September 2017, Apéro ab 18 30 Uhr, Schützenhaus, Russikon, SVP-HerbstParty mit SVP-Nationalrätin Natalie Rickli zum Thema «Aktuelles aus Bundesbern». Nachtessen um 19 30 Uhr. Anschliessend Referat und Lottomatch mit tollen Preisen.

Stadt Zürich

Dienstag, 11. Juli 2017 18 30 Uhr, Restaurant Landhus Seebach, Katzenbachstrasse 10, Zürich, Sommerbier mit den SVP-Nationalräten Alfred Heer, Gregor Rutz, Mauro Tuena und Hans-Ueli Vogt. Themen: Neue Kampfflugzeuge – ziellose Asylpolitik – Verkehrschaos auf unseren Strassen.

Stadt Zürich/ Kreis 4 und 5 Donnerstag, 6. Juli 2017, 18 30 Uhr (Türöffnung 18 00 Uhr), Restaurant Schlachthof, Herdernstrasse 59, Zürich, Generalversammlung.

19 15 Uhr (auch für Gäste): Vortrag von SVP-Nationalrat Erich Hess über die Gefahren der Besetzerszene und was die Stadt Zürich in Bezug auf das Kochareal von der Stadt Bern lernen kann. Anschliessend Nachtessen. Nichtmitglieder bitte anmelden an erichhess@svp5.ch

Stadt Zürich/Kreis 10

Freitag, 25. August 2017, ab 17 00 Uhr, Armbrustschützenstand, Zürich-Höngg, Sommer-Grill. 18 00 Uhr: Ansprache von Nationalrätin Natalie Rickli.

Stadt Zürich/Kreis 11

Freitag, 8. September 2017, ab 18 00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP-Polit-Apéro mit Nationalrat Gregor Rutz. Thema: Was läuft falsch in Bundesbern?

Sonntag, 24. September 2017, 10 00 –14 00 Uhr, Bauernbetrieb Albert Schumacher, Zürich-Affoltern, Herbstbrunch, Auftakt zu den Zürcher Wahlen 2018

Freitag, 10. November 2017, ab 18 00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP -Polit-Apéro mit Nationalrat Roger Köppel. Thema: Enthemmte Politiker – entmachtetes Volk.

Stadt Zürich/ Kreis 12

Freitag, 30. Juni 2017, ab 18 00 Uhr, Vereins-/ Materialhütte Familiengärten «Auzelg», Opfikonstrasse 170 (vis-à-vis Haltestelle «Auzelg»), Zürich, traditioneller Grillplausch. Kosten: Bescheidener Pauschalbeitrag, Kinder gratis, Getränke individuell.

MOTORRAD-CLUB SVP

Stämme

Dienstag, 11. Juli 2017 19 00 Uhr, Lägernstübli, Boppelsen, 4. Stamm.

Dienstag, 29. August 2017 19 00 Uhr, Restaurant Schweikhof, Schweikhof 9b, Ebertswil (Hausen am Albis), 5. Stamm.

Dienstag, 12. September 2017, 19 00 Uhr, Restaurant Taggenberg, Taggenbergstrasse 79, Winterthur, 6. Stamm.

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