WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
Der amerikanische Präsident Donald Trump hat letzte Woche angekündigt, dass er das Klimaabkommen von Paris, so wie es heute dasteht, nicht akzeptieren will. Er werde nun versuchen, den Vertrag neu zu verhandeln, und ihn, falls kein für die USA zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werde, kündigen. Als Grund dafür nannte Trump die vor allem im Vergleich zu Konkurrenten wie China unverhältnismässige Belastung der amerikanischen Wirtschaft und die viel zu hohen Zahlungen, welche sein Land dadurch leisten müsste. Trump setzt damit eines seiner Wahlversprechen um und gibt dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen in seinem Land erste Priorität.

Gabriel Lüchinger
Generalsekretär
Schweiz
SVP
«Ich bin gewählt von den Menschen aus Pittsburgh, nicht aus Paris», meinte er an der Medienkonferenz von letzter Woche im Weissen Haus. Dass nun etwa der französische Präsident Macron und der italienische Premier Gentiloni nervös werden, ist nachvollziehbar.
Die Wirtschaftslage in ihren Ländern ist schlecht, die Privatwirtschaft schafft seit Jahren praktisch keine Arbeitsplätze mehr, die Arbeitslosigkeit gerade auch unter den Jungen ist enorm.
So wird es für sie schwer sein, im Vorfeld der in beiden Ländern anstehenden Wahlen den Menschen zu erklären, warum die eigenen Volkswirtschaften durch massive Abgaben auf den CO2-Ausstoss neu zusätzlich noch mehr belastet werden sollen, während die grössten und massgeblichen Volkswirtschaften der Welt nicht mehr gleichziehen.
Der CO2 -Ausstoss der Schweiz ist weltweit irrelevant
Im weltweiten Vergleich der Treibhausgas-Emissionen ist heute davon auszugehen, dass China mit einem Anteil von sicherlich über 25 Prozent auf dem ersten Platz liegt. Gleich danach folgen die USA mit etwa 18 Prozent. Die gesamte
EU wieder zeichnet für etwa 12 Prozent des weltweiten CO2-Ausstosses verantwortlich. Die Schweiz hingegen für gerade einmal verschwindend kleine 0,14 Prozent. Nun kann man von Trump halten, was man will.
Auch bleibt die effektive Umsetzung des kürzlich angekündigten Ausstiegs aus dem Abkommen von Paris abzuwarten. Entscheidend ist hingegen nur, wie wir unser Land möglichst optimal positionieren, sodass unsere Volkswirtschaft wettbewerbsfähig bleibt und Arbeitsplätze nicht verloren gehen.
Eines ist völlig klar: wenn die USA effektiv aussteigen, dann werden sich die Chinesen hüten, ihre Wirtschaft stärker einzuschränken als ihre Konkurrenz auf der anderen Seite des Pazifiks.
Umsetzung des Abkommens ist schädlich für unsere Wirtschaft Wenn Peking im Moment versucht, angesichts der europäischen Differenzen mit Trump die Chance zu nutzen und sein Verhältnis zu gewissen europäischen Nationen zu verbessern, dann darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass China im Endeffekt auch weiterhin stark auf ein konstantes und hohes Wirtschaftswachstum angewiesen ist.
Damit zeichnet sich das Ende der ideologischen Klimapolitik und der Beginn der Realpolitik auch in diesem Bereich ab.
Für die Schweiz bedeutet diese Situation, dass die Umsetzung des Pariser Abkommens – wie vom Bundesrat vor-
gesehen – über eine erzwungene Halbierung der Treibhausgasemissionen ausgehend vom Stand 1990 ein grosser Fehler wäre. Die massiven Kosten, welche dafür der Bevölkerung und vor allem den kleineren und mittleren Unternehmen auferlegt würden, hätten gleichzeitig praktisch keinerlei Auswirkungen auf den Ausstoss von Treibhausgasen auf dieser Welt.
Das Pariser Abkommen verliert unter Abwesenheit von entscheidenden Nationen wie den USA definitiv jegliche Glaubwürdigkeit.
Unsere Wirtschaft würde massiv benachteiligt, gerade etwa gegenüber amerikanischen Unternehmen, was zu einer weiteren Verlagerung von Arbeitsplätzen führt.
Deshalb hat die SVP dieses sinnlose Pariser Abkommen bereits in der Frühlingssession im Nationalrat als einzige Partei klar abgelehnt.
Für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes
Wir werden uns deshalb weiterhin mit aller Kraft gegen neue Abgaben und Steuern für den Mittelstand und unsere KMU auch im Rahmen des auf dem Pariser Abkommen basierenden CO 2Gesetzes wehren.
Denn auch für die SVP kommen die Bürgerinnen und Bürger unseres eigenen Landes immer an erster Stelle. Dazu gehört, dass internationale Verträge, welche uns als souveräner Nation mehr schaden als nützen, neu zu verhandeln und notfalls eben einfach zu kündigen sind.
hören, was in Bundesbern läuft!

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Bundesausgaben:
Volk soll endlich mitentscheiden
Mit einer Parlamentarischen Initiative verlangt die SVP-Fraktion bereits zum dritten Mal seit 2003 die Einführung des fakultativen Finanzreferendums auf Bundesstufe. Wo auch immer das Volk in der Schweiz bei umfangreichen finanzpolitischen Vorlagen mitentscheidet, sind die Steuern und Ausgaben tiefer. Der Einfluss der direkten Demokratie auf ausgeglichene Finanzhaushalte hat sich in der Schweiz bewährt.
SVP. Dem fakultativen Referendum unterstehen alle Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die einen bestimmten Betrag überschreiten und neue einmalige Ausgaben (z.B. Kampfjet-Beschaffung, weitere Ausbauschritte für die Bahn, Milliardenzahlungen an die EU usw.) oder neue wiederkehrende Ausgaben (zum Beispiel Ausgaben für Entwicklungshilfe, das Asylwesen usw.) nach sich ziehen. Zu prüfen ist zudem, wie allenfalls gewisse Voranschlagskredite, Garan-
tien und Bürgschaften (z.B. Hochseeflotte usw.) ab einem noch zu bestimmenden Betrag ebenfalls dem fakultativen Referendum unterstellt werden können. Das Finanzreferendum wird damit zwangsläufig auch zu einer dringend notwendigen, grösseren Ausgabendisziplin in Bundesbern führen. Eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hat die Unternehmenssteuerreform III aufgrund des Versprechens der Linken abgelehnt, dass sie als Steuerzahler nicht zur Kasse gebeten werden.
Vorab Kantone in der Pflicht
Die SVP fordert nun vorab die Kantone auf, individuelle kantonale Steuervorlagen auszuarbeiten, die einer Volksabstimmung standhalten. Dabei gilt es insbesondere, die finanziellen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden sowie deren Steuerzahler klar darzulegen. Die kürzlich publizierten Empfehlungen des Steuerungsorgans zur Steuervorlage 17 wird die SVP kritisch analysieren. Die vorgelegten Empfehlungen bedeuten eine Verschlechterung des Standortes Schweiz.
SVP. Das Schweizer Volk hat in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III abgelehnt. Dieser Entscheid ist zu respektieren. In erster Linie ist es nun vorab an den Kantonen sicherzustellen, dass der Mittelstand nicht durch Steuererhöhungen für allfällige Wegzüge von Firmen ins Ausland zur Kasse gebeten wird. Nur so kann die Bundesvorlage abschliessend beurteilt werden. Dies be-
deutet, dass die Kantone ihre Eckwerte für die kantonale Umsetzung der Unternehmenssteuervorlage zwingend noch vor Ende der Vernehmlassungsfrist vorlegen müssen. Dabei müssen die Kantone die finanziellen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Städte, Gemeinden und auf die Steuerbelastung des Steuerzahlers offenlegen. Steuererhöhungen für Bürgerinnen und Bürger und das Gewerbe lehnt die SVP konsequent ab.

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Christoph Mörgeli

Grüner
kalter Krieger
Der amerikanische Präsident
Donald Trump sieht nicht ein, weshalb sein Land viele Milliarden in einen «Green Climate Fund» zahlen soll. Diese famose Gründung der Uno befindet sich – komfortabel eingerichtet – in der südkoreanischen Stadt Incheon. Bis 2020 sollen Gelder in der Höhe von 100 Milliarden Dollar von den Industrieländern in die Entwicklungsländer fliessen. Pro Jahr. Angeblich zwecks Minderung von Treibhausgasemmissionen und für Massnahmen gegen den Klimawandel. In Wirklichkeit zur Finanzierung von Marktkonkurrenten und irgendwelcher Potentaten samt deren Sippe. Selbstverständlich zahlen auch wir Schweizer geduldig in den Green Climate Fund. Denn hierzulande gib’s keinen sparsamen Donald. Sondern eine freigiebige Doris. Und dazu einen tapferen kalten Krieger. In der Person des grünen Nationalrats Bastien Girod. «So nicht, Donald Trump», schleuderte er in 20minuten dem US Präsidenten entgegen. Weil sich dieser vom Pariser Klimaabkommen zurückzieht, will Girod sämtliche Produkte aus den Vereinigten Staaten mit einer CO2Steuer belegen. Zuerst via Twitter. Und jetzt via Vorstoss.
Bastien Girod ist ein Studierter. Aber kein Gescheiter. Er mag ein Ökologe sein. Ein Ökonom ist er nicht. Girod führt uns mit seinen Besteuerungsphantasien zurück ins wegelagernde Mittelalter. Und zu den Keulenkriegen der Höhlenbewohner. Denn eine Besteuerung amerikanischer Waren trifft nicht hauptsächlich den von Bund und ETH rundum finanzierten Bastien Girod. Sondern sämtliche Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten. Sie zahlen mehr für PC , Bildschirme, Drucker, Mobiltelefone, Autos, Kleider, Pharmazeutika, Lebensmittel usw. Nicht nur das. Wer Wirtschaftskrieg sät, wird Wirtschaftskrieg ernten. Sobald die Exportnation Schweiz für Produkte aus den USA Strafzölle einführt, werden Schweizer Produkte in den USA mindestens genauso strafbesteuert. Das wäre ausgesprochen schlecht für Nestlé, Novartis, Roche, ABB , Holcim, Kühne+Nagel, Schindler und viele, viele tüchtige KMU. Bastien Girods Strafsteuer bedeutet Arbeitsplatzvernichtung und Wirtschaftstotenstille. Niemand erwartet von Bastien Girod und den Grünen, dass sie alles richtigmachen. Aber sie sollten zumindest nicht alles falsch machen. Es bleibt nur die Hoffnung, dass unser Staat nicht Girods Intelligenz besteuert. Da ginge er glatt pleite.
Die eidgenössischen Räte sind nicht mehr bereit, einfach alles durchzuwinken und abzunicken, was der Bundesrat als Antworten oder Ausreden zu Problemen anbietet, die den Unmut von Parteien und Stimmbürgerschaft erregen. Ein Fallbeispiel für Widerstand im Parlament ist der Poststellenabbau. 3300 Postfilialen zählte die Schweiz zur Jahrtausendwende – heute sind es noch 1400. Bis in drei Jahren will die Post weitere 600 Filialen schliessen. Der Nationalrat stemmt sich dagegen.

Hans Egloff Nationalrat SVP Aesch ZH
Mit drei deutlich überwiesenen Motionen der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) zum Themenbereich «Leistungsabbau der Post» macht der Nationalrat dem Bundesrat klar, dass die Zerstörung des Service public nicht länger widerstandslos geduldet wird.
In Randregionen könnte dies dazu führen, dass keine Poststellen mehr geschlossen werden können, ohne Agenturen vorzusehen. Agenturen mit beschränktem Angebot sollen alle Postdienstleistungen anbieten müssen.
Kritik am Postmanagement und dessen Eigenmächtigkeiten hagelte es nicht nur von bürgerlicher Seite, sondern auch von der Ratslinken. Den Postverantwortlichen, deren Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller selber noch bis vor kurzem als CVP-Ständerat in der Bundesversammlung Sitz und Stimme hatte, wurde vorgeworfen, selbstherrlich zu handeln.
Auftrag zur Kehrtwende Bundesrätin Doris Leuthard gab als «Infrastrukturministerin» zu bedenken, dass die Post mit den Verkaufsstellen jetzt schon ein jährliches Defizit von 200 Mio. Franken zu finanzieren habe.
Die SVP-Fraktion stimmte dem Auftrag zur Kehrtwende geschlossen zu, und von der FDP gab es lediglich sechs NeinStimmen gegenüber 22 Ja-Stimmen. Verlangt wird auch, dass Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs ebenso gut erreichbar sein müssen wie Postdienstleistungen. Um die Situation zu verbessern, sollen Postagenturen zwingend Bareinzahlungen oder Massensendungen bearbeiten müssen. Leuthard
verwies als Alternative auf die Möglichkeit, Bareinzahlungen an der Haustür dem Briefträger auszuhändigen
Gewalt gegen Frauen
Der Nationalrat hat als Zweitrat mit 123 zu 50 Stimmen dem Beitritt der Schweiz zur Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zugestimmt (Istanbul-Konvention). Diese verlangt von den Vertragsstaaten, psychische, physische und sexuelle Gewalt für strafbar zu erklären. Zudem sind sie verpflichtet, präventive Sensibilisierungsprogramme anzubieten. Für Opfer müssen Schutzunterkünfte und eine nationale Telefonberatung bereitstehen. Konkrete Auswirkungen hat der Beitritt keine, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga beruhigte: Die Schweiz erfülle diese Vorgaben bereits. Aus der Sicht unserer Fraktion sprach gerade dieses Argument gegen den Beitritt zur Konvention. Mein Votum dazu lag auf dieser Linie: «Mit der Unterzeichnung dieser Konvention verpflichtet sich die Schweiz aber auch, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, zu beseitigen.» Der Grünliberale Aargauer Beat Flach konterte: «Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass der Meitlisonntag im Seetal weiterhin stattfinden wird und dass dort weiterhin nur Frauen mitmachen dürfen, weil das Meitli sind. Ich gehe auch davon aus, dass sich an Fasnachtsbräuchen nichts ändern wird. Ich gehe auch davon aus, dass wir keinen Einfluss haben auf die Aufnahme von Frauen in Zünften. Meines Erachtens brauchen dazu keine Gesetze geändert zu werden.»
Staatsrechnung unter der Lupe Zur erfreulichen Staatsrechnung 2016 des Bundes hielt unser Schwyzer Fraktionskollege Pirmin Schwander unter anderem fest: «Die Einnahmen wuch-
sen leicht, die Ausgaben waren unter Kontrolle, und wir haben Minderausgaben von rund einer Milliarde Franken. Also könnten wir zum nächsten Thema übergehen. Aber es gilt, die Entwicklung genauer unter die Lupe zu nehmen.» Insbesondere beim Eigenbedarf und bei den Investitionsausgaben für die Informatik sei auf die Standards zu achten, mahnte Schwander. Unsere Baselbieter Fraktionskollegin Sandra Sollberger verwies auf die wachsenden Kosten der Asylpolitik für Sozialhilfe, Kredite für die Betriebsausgaben in Empfangs- und Verfahrenszentren, Verfahrensaufwände oder Integrationsmassnahmen. Gleichzeitig sehe man, wie sehr auf Stufe Bund, aber auch bei den Kantonen und den Gemeinden die Asylpolitik nach wie vor auf die Budgets drücke. Unser Finanzminister Ueli Maurer benützte die Gelegenheit, um auch auf Erfolge hinzuweisen: «Dank der Schuldenbremse wurden die Schulden um etwa 26 Milliarden Franken abgebaut. Wir haben aber immer noch etwa 100 Milliarden Schulden. Wir müssten also hundert Jahre lang so gute Abschlüsse erzielen wie dieses Jahr, um auf null zu kommen.»
Vorläufig aufgenommene «Flüchtlinge» Die Staatspolitische Kommission (SPK) fordert eine Gesetzesvorlage, die einen neuen Status für vorläufig aufgenommene Personen im Asylwesen für eine länger dauernde Schutzgewährung und eine Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt bringen soll. Damit würde nach Befürchtungen unserer Fraktion das Schlepperwesen gefördert. Denn ein solches Gesetz gäbe allen recht, die sich illegal auf den Weg in die Schweiz machen. Die SVP-Fraktion entschied einstimmig, dass vorläufige aufgenommene Personen keine Flüchtlinge seien und so rasch wie möglich wieder in ihre Heimat zurückkehren müssten.
RAHMENVERTRAG MIT DER EU HÄTTE SCHWERWIEGENDE KONSEQUENZEN
Der Bundesrat will laut Bundespräsidentin Doris Leuthard noch in diesem Jahr einen Rahmenvertrag, ein institutionelles Abkommen mit der EU verabschieden. Das ist gleichbedeutend mit der Übernahme von fremdem Recht und der Anerkennung von fremden Richtern. Darüber wird es in nächster Zeit auch zu einer Volksabstimmung kommen. Bei dieser Abstimmung geht es um das Sein oder Nichtsein der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Denn unser Land ist eigenständig, souverän, neutral und direktdemokratisch, oder es ist nicht mehr unser Land!

Immerhin haben wir es heute etwas einfacher als 1992. Bei der EWR-Abstimmung war die Bevölkerung punkto EUBeitritt noch praktisch in zwei gleiche Teile getrennt. Heute wollen 80 Prozent der Bevölkerung nicht mehr in die EU – auch nicht mehr in der Westschweiz. Die Neutralität hat sogar Zustimmungsraten von weit über 90 Prozent. Auch die bürgerlichen Parteien FDP und SVP behaupten offiziell, sie wollten nicht in die EU. Und die Präsidenten dieser Parteien sagen auch, sie seien gegen einen Rahmenvertrag. Nur: Warum haben sie letztes Jahr bei der Beratung der bundesrätlichen Jahresplanung einen SVP-Antrag abgelehnt, den Abschluss eines Rahmenvertrags zu streichen? Sie sehen, meine Damen und Herren: Misstrauen bleibt erste Bürgerpflicht! Auch die Luzerner SVP ist also gefordert. Wir müssen jetzt alles Nebensächliche auf die Seite schieben
und uns voll und ganz auf das grosse Ziel konzentrieren: Es gilt, die zwischen Brüssel und Bundesbern vereinbarte Ankettung an die EU zu verhindern! Die Übernahme von fremdem Recht und die Anerkennung fremder Richter widerspricht dem Geist des Bundesbriefes von 1291 ebenso wie der Bundesverfassung von 1848. Ganz gleichgültig, ob die Ankettung als «Stromabkommen», als «Rahmenvertrag» oder als «Bestätigung des bilateralen Wegs» daherkommt: Es geht um nichts anderes als um einen Kolonialvertrag. Die Schweiz würde aufhören, ein souveräner, eigenständiger, direktdemokratischer Staat zu sein. Die Schweiz würde zu einer Rechtskolonie der EU absinken. Gewiss, die Politiker, Diplomaten und Beamten würden an Einfluss gewinnen. Aber die Bürgerinnen und Bürger würden an Einfluss verlieren.
Konsequenzen der EU -Ankettung Sollte dieser Rahmenvertrag bei Volk und Ständen durchkommen, so hätte dies schwerwiegende Konsequenzen:
–
Es wäre das Ende unserer Unabhängigkeit, die unsere Vorfahren in schweren Kämpfen errungen haben.
Der Nationalrat fordert auch ein generelles Reiseverbot für vorläufig aufgenommene Asylbewerber. Dies hat die Grosse Kammer mit deutlicher Zustimmung zu entsprechenden Vorstössen der FDP- und SVP-Fraktion sowie des CVP-Präsidenten Gerhard Pfister klar zum Ausdruck gebracht. Reist ein Asylsuchender in sein Heimatland, wird das Asylgesuch heute grundsätzlich abgelehnt. Anerkannten Flüchtlingen wird die Flüchtlingseigenschaft aberkannt, wenn sie sich freiwillig unter den Schutz des Heimatstaates stellen. Zur Präzisierung hat der Bundesrat bereits einen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Heimatreisen von vorläufig Aufgenommenen ohne Flüchtlingseigenschaft wären demnach nicht ausgeschlossen, sollten aber «nur sehr zurückhaltend» bewilligt werden. Die bürgerliche Mehrheit überzeugte das nicht.
Zitat der Woche
«Klimapolitik ist Voodoo, Sonnenreligion, magisches Denken, auch eine Art Ablasshandel, an dem viele mitverdienen. Die Vorstellung, dass die Menschheit in einer konzertierten Aktion an Kongressen und Konferenzen die Durchschnittstemperaturen auf diesem Planeten steuern kann, ist so verrückt, dass sie schon fast wieder faszinierend ist. Das Pariser Klimaabkommen wurde von seinen Initianten als ultimativer Versuch zur Rettung des Planeten eingeflogen. Was in Paris beschlossen würde, sei von existenzieller Bedeutung für die Menschheit, jubelten die Zeitungen, ein politischer Akt von allerhöchstem Rang: die Anbahnung der Lösung eines Zentralproblems, an der jeder Bürger dieses Planeten ein ureigenstes Interesse haben müsste. Und jetzt kommt der Betrug: Die Initianten von «Paris» schusterten ihr Abkommen vorsätzlich so zusammen, dass es in keinem Land jemals eine Abstimmung darüber geben würde. Die Rettung der Menschheit wurde an den Menschen vorbeientschieden.»
Nationalrat Roger Köppel im Editorial der aktuellen Weltwoche
Und dies im Jubiläumsjahr unseres Landesheiligen Bruder Klaus! Sie als Luzerner sind seit fast 700 Jahren Eidgenossen und wissen, wovon ich spreche!
– Es wäre das Ende unserer bewährten Neutralität, denn die EU plant eine gemeinsame Sicherheits-, Verteidigungs- und Aussenpolitik, die mit unserer immerwährenden Neutralität absolut unvereinbar ist.
– Es wäre das Ende unseres weltweiten Sonderfalls der direkten Demokratie, in der die Bürger, nicht die Regierenden das Sagen haben.
– Es wäre das Ende unserer Weltoffenheit, denn statt Freundschaft, gute Beziehungen und Handel mit der ganzen Welt wären wir Teil eines Kontinents, der sich gegen die übrige Welt abschottet. Und dessen weltoffenstes Mitglied, Grossbritannien, sich eben erst aus dem Club verabschiedet hat.
– Ein Ja wäre möglicherweise die Schleuse zu einem EU -Beitritt, auch wenn der Titel der Vorlage anders heissen wird. Denn bei einem Ja werden die Abstimmungssieger behaupten: Eine Übernahme von sämtlichem EU-Recht ohne volle Mitbestimmung sei unwürdig und es sei eine Frage
der Ehre, dass die Schweiz jetzt der EU als Vollmitglied beitrete. – Ein Ja wäre der Anfang vom Ende unseres Wohlstandes. Denn gerade weil wir nicht in der EU sind, geht es uns in allen Bereichen besser. Weil wir nicht in der EU sind, strömen so viele Menschen in die Schweiz und wollen hier ein besseres Leben haben – speziell auch Leute aus dem EU -Raum.
Voller Einsatz für die gute Sache Die Aufgabe der SVP wird schwer. Sie wird von uns allen den letzten Einsatz abverlangen. Aber wir haben auf unserer Seite die gute Sache und den vollen Einsatz so vieler uneigennütziger Mitkämpferinnen und Mitkämpfer. Ich bin guten Mutes, denn ich weiss: Ich kann auf Sie zählen!
Aber Sie sollen auch wissen: Sie können auf mich zählen. Ich habe mich genau für diese Aufgabe von meinen Alltagspflichten als Parlamentarier befreit. Uns allen, Ihnen wie mir, ist die Schweiz dieser volle Einsatz wert! Ich danke Ihnen, dass Sie sich dem Ruf des Vaterlandes nicht versagen. Unter Gottes Machtschutz werden wir diesen Kampf gewinnen!
Auszug aus der Rede «Ein Vierteljahrhundert auf Kurs» gehalten an der Jubiläumsfeier 25 Jahre SVP Stadt und Kanton Luzern Ende Mai im KKL Luzern.
Die kantonale Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) begrüsst die Einbürgerung von Weggewiesenen. Sie spannt dazu in einer «Aktion von Torschlusspanik» Gemeinden als Vollzugsgehilfen ein.

Matthias
Hauser
Kantonsrat SVP Gemeindepräsident Hüntwangen
Unser gewählter Gesetzgeber – Nationalund Ständerat – revidierte das Bürgerrechtsgesetz. Wir sehen zum Beispiel an der Volksabstimmung vom 12. Februar dieses Jahres über die erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration, dass «Einbürgerung» ein Thema ist, das die Bevölkerung bewegt. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass auch der Gesetzgeber, Volk und Parlamente, und nicht die Bundes- und Regierungsräte, das Verfahren festlegen. Darüber ist man sich parteiübergreifend einig.
Nun hat eben der Gesetzgeber beschlossen, dass Personen mit einer Bund F-Aufenthaltsbewilligung sich nicht mehr einbürgern lassen können. Von diesen wird erwartet, dass sie zuerst eine Niederlassung, die C-Bewilligung erreichen. Das können die Aufenthalter mit B-Bewilligung nach 5 oder 10 Jahren anstreben, je nachdem, ob sie aus der EU/EFTA oder Drittstaaten stammen. Da die Einbürgerung sowieso eine Aufenthaltsdauer von 10 Jahren erfordert, führt das Erwerben einer CBewilligung zu keiner Verzögerung.
Menschen mit einer F-Bewilligung aufzunehmen war hingegen sowieso komisch: Eine F-Bewilligung erhalten Personen, die weggewiesen wurden, der Vollzug der Wegweisung aber unmöglich ist. Wir haben bisher auch Weggewiesene eingebürgert. Gut, dass der Gesetzgeber dies korrigiert hat.
Eine demokratische Schandtat
Mit dieser Post von Jacqueline Fehr, der Direktorin der Justiz und des Innern, werden politische Gemeinden aktiv und bewusst dazu aufgerufen, den Willen des nationalen Gesetzgebers zu unterlaufen. Gerade noch geschehen zu lassen, was der Gesetzgeber nicht wollte. Gemeinden als Vollzugsgehilfen bei einer demokratischen Schandtat. Die SVP ruft dazu auf, dass sich Gemeinderäte nicht darauf einlassen. Allzu oft vollziehen Gemeindeverwaltungen oder ressortverantwortliche Gemeinderäte Anliegen des Kantons ohne politisch darüber nachzudenken. Darauf setzt SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr. Die SVP hat ihre Exekutiven aufgefordert, nicht zu vollziehen, was Frau Fehr verlangt. Der Aufruf geht an alle Gemeindeexekutiven: «Werfen Sie den Einbürgerungs-Brief von Jacqueline Fehr in den Papierkorb.»
Einbürgerungen als Verwaltungsakt
Nun noch zur Rolle der Gemeinden bei der Einbürgerung an sich: Leider müssen Gemeinden einbürgern, wer die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Das war früher nicht so: Nebst dem Erfüllen von Bedingungen war auch der Wille der Gemeinde an sich entscheidend. Die Schweiz ist von unten nach oben aufgebaut, Individuum, Familie, Vereine, Gemeinde, Kanton und Bund. Wen Sie zu sich in die Familie aufnehmen, unterliegt ihrem freien Willen. Wen ein Verein als Mitglied aufnimmt, ebenfalls. Kein Kriterienkatalog von
Der Bundesrat und unsere Regierungsrätin, die nichts anderes tun müsste, als umsetzen, was der Gesetzgeber verlangt, ruft nun die politischen Gemeinden dazu auf, dafür zu sorgen, dass Weggewiesene, oder die, die sich noch nicht niedergelassen haben, das Einbürgerungsverfahren starten und eingebürgert werden. Dazu erhalten die Gemeinden ein Flugblatt und ein Musterschreiben, dass sie Aufenthaltern und Weggewiesenen, die genügend lange in der Schweiz leben, zustellen sollen.

oben schränkt hier ein. So war es auch mit Gemeinden. Es war ein freier und daher ein starker Entscheid, jemanden als Bürgerin oder Bürger anzuerkennen. Einbürgerungen konnten eine Frage der Mehrheit, der Politik, der Sympathie und Antipathie sein. Gemeinden tragen ja auch die Folgen: In ihnen wohnen die Menschen und treten im täglichen Leben unmittelbar auf, nicht in der kantonalen Verwaltung und in Bundesbern.
Gerichtsentscheide, Diskriminierungsverbot und Verfassungs- und Gesetzesänderungen in Bund und Kanton haben aus der Einbürgerung einen Verwaltungsakt gemacht, Nicht-Einbürgerungen können gerichtlich angefochten werden. Die Initiative der SVP, «Für demokratische Einbürgerungen», die das 2008 korrigieren wollte, wurde abgelehnt.
Umso wichtiger ist die Rolle, welche die Gemeinden noch haben: Sie prüfen, ob jemand die Voraussetzung betreffend Kenntnis der hiesigen Verhältnisse erfüllt, somit über Grundkenntnisse in Geschichte, Geografie, Gesellschaft und Politik verfügt. Ob jemand unser Recht und unsere Verfassungswerte respektiert, auf eigenen Beinen steht (z.B. betreffend Sozialhilfe), sich bildet und unsere Sprache versteht. Der Entscheid der Gemeindevorstände – wenn es die Gemeindeordnung vorsieht, sogar die Gemeindeversammlung – kommt einer reinen Erwahrung der Prüfungsergebnisse gleich.
Durchwinken einer Namensliste In kleinen Gemeinden, weg von der Agglomeration und mit geringem Ausländeranteil, ist das nicht so schlimm: Der Gemeinderat selbst kennt noch die Menschen, die er prüfen soll, vom Sehen mindestens, der Gemeinderat kann kritische Fragen zur sozialen und gesellschaftlichen Integration im Gespräch stellen und hat auch den Mut, einen Einbürgerungsentscheid positiv oder ablehnend zu fällen oder zu beantragen. Damoklesschwert eines Gerichtes hin oder her.
Grosse Gemeinden hingegen müssen wegen der Anzahl ihre Prüfaufgabe selbst zum Verwaltungsakt machen. Oft prüft eine Kommission die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller. Im Vertrauen auf Kommission oder Verwaltung bleibt dann bei Gemeindevorstand oder Parlament ein diskussionsloses Durchwinken einer Namensliste.
Wie wirkt sich Frau Fehrs Schreiben aus?
Die Gemeinden prüfen die Integration und Sprache. Das Musterschreiben des
Kantons ist in extra einfacher Schreibweise gehalten, das Flugblatt extra mit Piktogrammen gestaltet, sodass es auch versteht, wer nicht gut Deutsch kann. Folge: Torschlusspanik dort, wo Sprachkenntnisse mangelhaft sind. Die Folge dieser Massnahme ist klar: Eine Schwemme von Gesuchen von Menschen, die man besonders gut prüfen müsste. Von solchen, die ein hohes Potenzial hätten, die Prüfung auf Stufe Gemeinde nicht zu bestehen. Nun kommen alle aufs Mal. Was Frau Fehr damit bezweckt, schreib sie ja ehrlicherweise selber: Sie begrüsst Einbürgerungen, sie will mehr Einbürgerungen! Mehr Einbürgerungen ist ein ty-
pisches politisches Ziel einer SP-Politikerin – und kein Auftrag der Kantonsverwaltung! Und auch kein Auftrag der Gemeinden!
Fazit: In einer Frage, in der noch vor 20 Jahren Gemeindeversammlungen frei entscheiden konnten, in der ein Gesetzgeber beschlossen hat, dass Weggewiesene und Aufenthalter im Gegensatz zu Niedergelassenen nicht mehr eingebürgert werden können, will die kantonale Justizdirektorin und als Direktorin des Innern, auch Vorsteherin über das Gemeindeamt, das Gegenteil und spannt dazu die Gemeinden ein. Im Prinzip ist das ein Machtmissbrauch.
Mitte Mai haben nun die Gemeinden von der Direktion der Justiz und des Innern Post erhalten. Diese beinhaltete ein Schreiben samt Musterbrief und Hochglanzflyer. Dokumente, welche das Ziel verfolgen, vor der Verschärfung der Einbürgerungsvoraussetzung, Einbürgerungsberechtigte anzuschreiben, vor der Verschärfung zu warnen und zu empfehlen, sich noch vor Ende 2017 einbürgern zu lassen.

Konrad Langhart Kantonsrat SVP Parteipräsident SVP Kanton Zürich
Am 1. Januar 2018 tritt das revidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Neu werden sich nur Personen einbürgern lassen können, die über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügen, seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben und gut in der Schweiz integriert sind. Das Kriterium des Besitzes einer Niederlassungsbewilligung ist neu.
Der Regierungsrat und im Besonderen die zuständige Justizdirektorin Jacqueline Fehr nutzen diese Neuerungen für eine aktive Einbürgerungswerbekampagne und behaupten, dass verfrühte Einbürgerungen die Demokratie stärken und die Integration fördern. Das ist natürlich Unsinn. Dieses Vorgehen ist aufs Schärfste zu verurteilen. Eine Einbürgerung ist der Abschluss und nicht der Anfang einer Integration. Einbürgerungswillige haben sich selbst aktiv darum zu bemühen, die geltenden Voraussetzungen für den Erwerb des Bürgerrechtes zu erfüllen.
Forderung der SVP Nur wer sich erfolgreich integriert und unserer Sprache in Wort und
Schrift mächtig ist, soll auch die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen. Daher widersetzt sich die SVP jeder weiteren Erleichterung der Einbürgerung und aktiver staatlicher Förderung der Einbürgerungsquote. Personen mit krimineller Vergangenheit oder Abhängigkeit vom Staat sollen nicht eingebürgert werden können. Erst wer über mehrere Jahre bewiesen hat, dass er sich an unsere Rechtsordnung halten will, soll den Schweizer Pass endgültig erhalten. Den Pass erhält man am Ende einer erfolgreichen Integration und nicht am Anfang.
Die Demokratie kann nur gestärkt werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger das Schweizer Modell auch verstanden haben und bereit sind, es mitzutragen. Die Integration ist zudem allein Sache der Zugewanderten und nicht des Staates.
Linke wollen Probleme bewirtschaften Verschiedene sozialistische Exekutivpolitiker auf den Ebenen Gemeinde, Kantone und Bund wollen die schon immer geforderten Masseneinbürgerungen von schlecht integrierten Personen beschleunigen. Ziel ist es, die dadurch entstehenden Probleme weiter bewirtschaften zu können und eine neue Klientel mit Stimm- und Wahlberechtigung zu generieren und neue Mehrheiten zu schaffen. Das schadet dem Land und ist zu bekämpfen.
DER AMTSSCHIMMEL LÄSST AUS DEM WEINLAND GRÜSSEN
In Marthalen findet Ende September eine grosse Gewerbeausstellung statt. Dafür wollte das Organisationkomitee in den vier Gemeinden im Wirtschaftsgebiet des Vereins vier grössere Werbetürme aufstellen. Doch es sind erst deren zwei. Die anderen stecken mitten im Bewilligungsverfahren und reiten auf dem Amtsschimmel durch die Ämter. RoMü. «S’Gwärb am Chrampfä» ist das Motto der diesjährigen Gewerbeausstellung in Marthalen, welche Ende September im Zürcher Weinland über die Bühne gehen wird. Doch ganz so einfach kann ein solcher Anlass auch auf dem Land nicht mehr durchgeführt werden, wie das Organisationkomitee dies nun deutlich an einer eigentlichen Nebensächlichkeit zu spüren bekam. Denn der Amtsschimmel ist auch hier dazwischengetreten und macht es den Organisatoren schwer, weil plötzlich Bewilligungen nötig werden, was wiederum zusätzliche Kosten generiert. Auch die temporär für nur vier Monate aufgestellten Bauten benötigen eine Bewilligung, wobei sich die Landwirtschaftszone als weiteres Hindernis dar-
stellt. Eigentlich war geplant, dass ab Anfang Mai in den vier Dörfern Marthalen, Trüllikon, Benken und Rheinau gut einsehbare einfache Werbetürme aufstellt werden, um für den Anlass und nicht zuletzt für das örtliche und regionale Gewerbe mit Arbeitsplätzen und Lehrstellen zu werben.
Diese sind bekanntlich besonders wertvoll und nachhaltig, weil sie dafür sorgen, dass vielfach nur kurze Arbeitswege nötig sind. Doch aus dieser Idee ist vorerst nur ein Teilerfolg geworden. Während in Marthalen und Trüllikon die beiden Türme innerhalb der Bauzone stehen, erweist sich die Realisation in Benken und Rheinau als sehr schwierig, da man für den Standort Landwirtschaftsland
und somit die Landwirtschaftszone beansprucht. Jetzt ist der Amtsschimmel in Aktion getreten und macht die Bewilligung zu einem Spiessrutenlauf für das Organisationkomitee mit beachtlicher Kostenfolge. Von der in der Politik geforderten Innovation und dem Entwicklungsgeist ist dabei in den Amtsstuben nichts zu spüren. Im Gegenteil. Während die beiden ersten Türme ihren ersten Monat feiern können, sind die beiden anderen Türme noch lange nicht aufgestellt. Mehr Staat – weniger Eigenverantwortung Zieht man nun ein umfassendes Fazit aus dieser Geschichte, so muss man feststellen, dass es wohl gescheiter wäre,
dass man gar nicht erst fragen sollte, ob man einen solchen Werbeturm aufstellen darf. In den Landwirtschaftszonen zwischen dem Boden- und Genfersee und zwischen Pruntrut und St. Maria findet man unzählige Beispiele an Werbeideen, wie man auch ohne Baubewilligung präsent sein kann. Doch die Zeit wird dieses Problem auch bald lösen, indem diese als temporär bezeichneten Bauten so kurzfristig aufgestellt werden, dass eine Bewilligung hinfällig wird.
Dass mit solchen Hürden immer mehr private – und keine öffentliche nGelder beanspruchende Initiativen –langsam aber sicher abgewürgt werden, scheint niemand zu kümmern. Denn es gibt auch Amtsstellen, welche sich unter dem Deckmantel der Wirtschaftsförderung stark machen können. Ganz nach dem Motto «Mehr Staat – weniger Eigenverantwortung».

Der Jahrgang 1947 muss ein ganz besonderer gewesen sein. Die Sonne strahlte am 30. Mai 2017 bereits seit dem frühen Morgen und trotz stolzer 28 Grad Temperaturanzeige erzeugte der stets leichte Wind eine angenehme Temperatur auf den Bockwagen.
48 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Jahrgangs 1947 fanden sich kurz vor 13 Uhr auf dem Zelgliplatz ein. Hier standen bereits 4 Bockwagen zum Platznehmen bereit.
Zu Beginn der Fahrt herrschte schon eine fröhliche Stimmung – kannten sich die meisten doch bereits seit einigen Jahren. Die Fahrt mitten durch das Zentrum von Dietikon war schon ein Erlebnis an sich und nicht nur für die Ausflügler, sondern auch für die anderen Verkehrsteilnehmer.
Am Bahnhof vorbei führte der Weg Richtung Fahrweid und dort direkt in den Hardwald. Über Weiningen–Wisetäli– Oetwil und das Spreitenbacher Feld ging es zum Restaurant Central in Spreitenbach. Seit Jahren wird dort der traditionelle und offerierte Zvieri eingenommen. Der Empfang durch die Wirtsleute war wie eh und je sehr herzlich. Auch die Pferde waren froh um den Halt im Schatten, hatten sie doch einige steile Stellen in der Hitze zu bewältigen. Das kühle und frische Wasser wurde von ihnen gierig getrunken.
Die geladenen 70-Jährigen konnten bei herrlichstem Wetter das gemütliche Zusammensitzen bei Speis und Trank geniessen und über vergangene Zeiten reden. Nach der offerierten Stärkung ging der Weg wieder Richtung Dietikon.

Auch in Spreitenbach wurden diverse Fotoapparate gezückt und es scheint, dass der Tross für viele ein nicht alltägliches Bild bot. Kurz vor halb sechs hielten die Gespanne wieder auf dem Zelgliplatz und alle Jubilare und Jubilarinnen konnten wohlbehalten aussteigen.
Der 70-Jährigen-Ausflug wurde vor über 50 Jahren von der Reitgesellschaft initiiert und zwar als Dank an die Die-
tiker Bevölkerung für das angenehme Zusammenleben mit den Reitern. Seit 2003 übernehmen die SVP Dietikon mit Unterstützung von Gewerbe und Politik die Finanzierung und die Reitgesellschaft an der Limmat (RGL) den organisatorischen Teil dieses wunderschönen Anlasses.
Charlotte Keller, Gemeinderätin SVP Dietikon

DREI 200 METER HOHE WINDRÄDER AN DEUTSCHER GRENZE Windkraftanlage Verenafohren
Seit einigen Wochen steht die Windkraftanlage Verenafohren auf dem Gemeindegebiet im deutschen Wiechs direkt an der Schweizer Grenze. Die rund 200 m hohen Bauwerke sind nicht zu übersehen.
RoMü. Man staunt nicht schlecht, wenn man auf dem 429,8 m ü.M. hohen Hummerberg bei Alten im Zürcher Weinland steht und den Blick nach Norden Richtung Kohlfirst richtet. Nebst dem
rund 100 m hohen Antennenturm, welcher knapp 10 km entfernt auf 570 m. ü.M. auf dem Kohlfirstplateau steht, sind nun die drei in Wiechs im Gebiet Verenafohren (720 m.ü.M.) aufgestellten


GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER
Ausgelöst durch einen Bundesgerichtsentscheid hat der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, dass künftig auch Zürcher Unternehmen ihre Geschäftsverluste bei der Grundstückgewinnsteuer der Gemeinden anrechnen können.
pd. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat letzte Woche ihre Haltung zu der Vorlage kommuniziert. Diese stimmt der Vorlage mehrheitlich zu, wobei eine Minderheit anführt, die Steuerausfälle für die Gemeinden seien «massiv höher als ursprünglich geschätzt» und hätten allein in der Stadt Zürich im Jahr 2012 rund 43 Millionen Franken erreicht.
Windkraftanlagen bei normalen Sichtverhältnissen auf eine Distanz von 20 km deutlich zu sehen. Die Nabenhöhe liegt bei rund 140 m und die Rotoren haben eine Länge von 65 m, sodass eine Gesamthöhe von rund 200 m erreicht. Damit prägen sie auf weite Distanzen auch aus der Schweiz gut sichtbar angrenzend an den Schaffhauser Kantonsteil Reiat nun ebenfalls das Landschaftsbild mit. Für die Schweiz und gerade mit Blick auf die vom Schweizer Volk angenommene Energiestrategie 2050 ist diese Windkraftanlage durchaus pikant. Die drei Windräder stehen nur wenige 100 m von der Schweizer Staatsgrenze entfernt, welche zugleich auch die Grenze des rund 7300 ha grossen Gebietes im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN-Gebiet) bildet. Sie stehen entsprechend auch in einem gewissen Widerspruch zur Vereinbarkeit mit den Schutzzielen.
Allein schon für den Bau dieser drei Anlagen mussten grosszügig angelegte Erschliessungstrassen angelegt und auch Waldflächen gerodet werden.
Diese Zahl stammt aus einer Erhebung der Finanzdirektion, welche das Kantonale Steueramt bei acht repräsentativen Gemeinden, inklusive der Städte Zürich und Winterthur, für die Jahre 2008 bis 2012 durchgeführt hat. Eine Übersicht der Finanzdirektion zeigt auf, dass die Ausfälle in normalen Jahren mehrheitlich zwischen null und einigen wenigen Promillen der Grundstückgewinnsteuererträge der betreffenden Gemeinden schwanken und damit verkraftbar sein dürften, wie der Regierungsrat schon bei der Verabschiedung der Vorlage im Januar 2015 geschrieben hat. Die erwähnten 43 Millionen Franken entsprechen einem Ausreisser, da im Jahr 2012 mehrere Unternehmen aufgrund besonderer Umstände in ausnehmend grossem Umfang Liegenschaften verkauften, auch in anderen Gemeinden. Die Erträge in der Stadt Zürich wären aber auch in diesem Ausnahmejahr mit der neuen Regelung noch immer höher gewesen als im Durchschnitt der Vorjahre. Mit der neuen Regelung sollen zürcherische Unternehmen den ausserkantonalen gleichgestellt werden, welche ihre Geschäftsverluste schon heute an die Grundstückgewinnsteuern der Zürcher Gemeinden anrechnen lassen können. Zürich kennt diese Möglichkeit für seine Unternehmen als einziger Kanton nicht. Deshalb sind die in normalen Jahren geringen Ertragsverluste nach Auffassung von Finanzdirektion und Regierungsrat zugunsten der rechtlichen Gleichbehandlung und Standortattraktivität verkraftbar.
LESERBRIEF
Schweizer Pass verschleudern? Warum?
Es ist unglaublich, was sich in der Stadt Zürich und jetzt auch noch kantonal punkto Einbürgerung abspielt. Von Amtes wegen werden Ausländer geködert, sich doch noch einbürgern zu lassen, bevor Verschärfungen eingeführt werden. Auch vorläufig Aufgenommene, also Asylbewerber, die das Land aus welchen Gründen auch immer nicht verlassen, sollen noch profitieren können. Die Einbürgerung sollte ein Engagement der Betroffenen sein. Sie sollten sich einsetzen, um zum Schweizer Pass zu kommen. Nicht die Regierung sollte das begehrte Dokument auf dem Serviertablett anbieten. Vermutlich wurden die 40 000 Briefe noch in verschiedenen Sprachen abgefasst, obwohl die Verständigung
in Deutsch das A und O bei dem Einbürgerungsprozedere ist. Wurden auch die Kosten für diese Übung ermittelt? Und zwar nicht nur Porti und Kopierkosten, sondern auch die Stunden, die von gut bezahlten städtischen Angestellten aufgewendet wurden. Anderseits weiss ich, dass sich die Stadt nicht einmal das A-Porto für die brieflichen Abstimmungen leisten kann.
Solch fragwürdige Aktionen dürfen meiner Meinung nach nicht mit Steuergeldern finanziert werden. Hoffentlich schlägt das Pendel einmal zurück indem zum Beispiel das Doppelbürgerrecht nicht mehr möglich sein wird. Karl Bertschinger, Ebmatingen
Die Vorlage zum Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz (FIDLEG -FINIG) geht in die gesetzgeberische Schlussrunde. Der Nationalrat wird sie wohl in der Sommersession als Zweitrat behandeln. Der Vorlage sind in ihrer bisherigen 5-jährigen Odyssee die faulsten administrativen und etatistischen Zähne gezogen worden: die systemwidrige Beweislastumkehr, das umfassende Beraterregister, der Prozesskostenfonds und einiges mehr sind vorerst vom Tisch. Zeit also, die Vorlage in ihrer entschlackten Form zähneknirschend durch das Parlament zu winken? Es sieht ganz danach aus. Von bürgerlichen Parlamentariern ist zu hören, die Kröte sei in dieser Form schluckbar. Selbst der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter VSV ist eingeknickt.

Dr. Wolfram Kuoni Präsident SVP -Kommission Finanzen und Wirtschaft Herrliberg
Nun, eigentlich sollte unsere Legislative ehrgeiziger sein, als bloss schluckbare Kröten zu produzieren. Im Wahlkampf 2015 war noch viel von Regulierungsbremse, Bürokratieabbau für KMU und Stärkung des Standortes Schweiz die Rede.
Das FIDLEG/FINIG in der jetzigen Fassung kann zwar nicht mehr als Bürokratie-Monster bezeichnet werden. Aber es ist ein weiterer Schritt weg von einer verhältnismässigen, eigenverantwortlichen Regulierungsphilosophie, wie sie in der Schweiz lange galt und unser Land stark machte. Auch und gerade als Finanzstandort.
Unter anderem sollen zum Beispiel neu unabhängige Vermögensverwalter (UVV ) zwingend einer prudenziellen, das heisst umfassenden staatlichen Aufsicht unterstellt werden. Diese UVV sind typischerweise Finanz-KMU mit zwei bis vier Vollzeitstellen.
Tüchtige, innovative Unternehmen, von denen es in der Schweiz ungefähr
2500 gibt. Diese brauchen nun bald unabhängige Compliance-Einheiten, differenzierte Kunden-Kategorisierungen, ausführliche Gesprächsprotokolle, aufwendige Angemessenheits- und Eignungstests, Basis-Informationsblätter für jedes Produkt und vieles andere mehr.
Mehr Papier und mehr
Aufsicht
Und die Verwaltung wuchert weiter. Denn jemand muss die UVV schliesslich prudenziell beaufsichtigen. Diese Aufgaben sollen neu semi-staatliche, sogenannte Aufsichtsorganisationen übernehmen, die ihrerseits durch die FINMA beaufsichtigt werden sollen. FINMA und Staatsquote wachsen somit im Gleichschritt.
Als Hauptargumente führt die Verwaltung den verbesserten Kundenschutz und den Zugang zum EU -Markt an. Der Kundenschutz wird aber durch mehr Papier nicht erhöht. Das FIDLEG sieht im Resultat Massnahmen vor, welche die Mehrheit der UVV im Umgang mit ihren meist langjährigen Kunden bereits berücksichtigt und einhält.
Sonst gäbe es die Erfolgsgeschichte UVV auf dem Finanzplatz Schweiz nicht; zudem verpflichten das gute alte OR und die zugehörige Gerichtspraxis die UVV
WAS HAT DIE SCHWEIZ IN BRÜSSEL VERLOREN?
zu Transparenz, Risikoaufklärung und «best execution». Die treue Kundschaft wird die neue Papierflut verärgert und ohne Gewinn zur Kenntnis nehmen. Auch hier herrscht «form over substan ce», statt «substance over form». Der EU-Zugang für Schweizer UVV wird zu dem durch den «veradministrierten» Kundenschutz nicht erleichtert, jeden falls gibt es von der bundesrätlichen Verhandlungsfront keine entsprechen den Rauchzeichen. Um den Kunden schutz geht es der EU aber auch nicht. Über das Lugano-Abkommen sind die europäischen MIFID -Regeln für Schweizer UVV bereits auf Kundenbe ziehungen mit EU-Bürgern anwendbar: Es geht der EU vielmehr um Heimat schutz und Marktabschottung. Hier ist von der Verwaltung argumentative Red lichkeit einzufordern.
Vorlage schubladisieren Es wäre zu wünschen, dass das Parla ment die Kraft aufbringt, diese insge samt unnötige, wenn nicht schädliche Vorlage zu schubladisieren. Dies wäre auch ein Akt der institutionellen Emanzipation gegenüber der Verwaltung. Die Verwaltung hat keinen Anspruch auf legislatorische Umsetzung aller von ihr ausgebrüteten Projekte. Auch hier gilt die ökonomische Regel der ver-
Brüssel versucht krampfhaft, die nicht mehr zu bewältigende Überschuldung einer Grosszahl von EU -Mitgliedländern totzuschweigen. Die Überschuldungskrise bleibt damit allerdings ungelöst.
Der Europäischen Zentralbank (EZB) unter Mario Draghi bleibt weiterhin nichts anderes übrig, als die sich weiter auftürmenden Schulden mittels Notenpresse (in Wahrheit natürlich mittels rein «künstlichem», da ungedecktem Buchgeld) zu «decken» – und für die daraus resultierenden Zinslasten die Null- bzw. Negativzins-Politik rigoros durchzusetzen.
Überschuldungskrise bleibt ungelöst
In Wahrheit bedeutet dies: Mittels von oben angeordneter «Zinsnullung» werden die Schuldner notdürftig vor dem andernfalls unausweichlich eintretenden Bankrott bewahrt. Den Schaden tragen die ehrlichen, soliden Sparer. Sie werden buchstäblich all ihrer Früchte in Form von Zinsen auf ihren Ersparnissen beraubt – beziehungsweise mittels Negativzinsen faktisch ausgeplündert. Die ruchlosen, eigentlich hinter Schloss und Riegel gehörenden Schulden-Verursacher berauben obrigkeitlich gedeckt die ehrlichen Sparer. Trotzdem nimmt die Überschuldung weiter zu – einem Krebsgeschwür vergleichbar. Die faktische Hauptlast trägt Deutschland. Die Guthaben der Deutschen Bundesbank aufgrund nicht erfolgter – weil unmöglich zu leistender –Ausgleichszahlungen seitens der Zentralbanken der EU -Mitgliedländer aufgrund der Exporterfolge Deutschlands betragen demnächst eine volle Billion Euro (€ 1 000 000 000 000) – eine Summe, die gewiss nie mehr eingebracht werden kann. Sie wird von der Bundesbank trotzdem – um das ÜberschuldungsKartenhaus nicht zum Einsturz zu bringen – als «Guthaben» in der Bilanz geführt.
«Institutionelle Anbindung» der Schweiz
Und an diese am Abgrund des Schuldensumpfes dahintaumelnde EU soll
die Schweiz nach dem Willen des brüsselsüchtigen Bundesbern «institutionell angebunden» werden. Mit einem als «Rahmenvertrag» getarnten Unterwerfungsabkommen.
Nach wie vor behauptet Bundesbern – mit Economiesuisse im Schlepptau (mit jener Organisation also, die sich in der Energieabstimmung, in der es um den «Treibstoff für die Wirtschaft» ging, aus eigener Kraft zur Sprachlosigkeit verurteilt hat) – unablässig: Ohne diesen Rahmenvertrag drohe der Schweiz unausweichlich die totale «Isolierung» in Europa.
Personenfreizügigkeit als Zerfallsursache
Dass die scheinbar unlösbare Krise der EU zur Hauptsache auf die von den Brüsseler Funktionären stur durchgesetzte Personenfreizügigkeit zurückzuführen ist, blenden Bern und Brüssel einvernehmlich aus. Obwohl vor allem das sture Festhalten an dieser die verderbliche Masseneinwanderung anfeuernde Personenfreizügigkeit sowohl den Brexit als auch den Aufstieg von die EU torpedierenden Parteien in fast allen EU-Mitgliedländern ausgelöst hat. Davor verschliessen sich zu Brüssel weiterhin alle Augen. Entsprechend wuchert das Siechtum der rettungslos überschuldeten EU weiter: Italien sitzt auf einem faktisch bankrotten Bankensystem. Es kann allein noch durch virtuelle, deckungslos auf Papier geschriebene Stützungszahlungen aus der völlig leeren, gefährlichst überschuldeten Staatskasse am Leben gehalten werden, wofür auf Gedeih und Verderb Null- und Negativzinspolitik dekretiert werden muss.
Griechenlands Überschuldungskrise bleibt völlig ungelöst; ja, sie steuert gar neuen Konflikten entgegen. In Frankreich hält die Ent-Industrialisierung aufgrund des für Paris ganz einfach zu starken Euros an – trotz aufgegange-

senkten Kosten («sunk cost»). Und es wäre ein Bekenntnis, die letzten Inseln einer wirtschaftsliberalen Ordnung im
Finanzmarktrecht nicht aufgrund einer falsch verstandenen «EU -Äquivalenz auf Vorrat» preiszugeben.
nem Macron-Stern. Deutschland kann sich zwar erneut als Export-Weltmeister feiern.
Die EU -«Kunden» von Deutschlands Wirtschaft können vielfach jedoch bloss mit Geld zahlen, das ihnen Deutsch-
VERALTETE
land in scheinbar unermesslichem Ausmass zur Verfügung stellt – theoretisch als Darlehen, faktisch als à-fondsperdu-Leistung.
Mit Wahrheitsverdrehung in die EU?
Doch Bundesbern behauptet weiterhin, dass die Schweiz ohne «institutionelle Anbindung» an das todkranke Brüsseler Schuldengeflecht kaum überleben könne. Es tischt dafür weiterhin die längst als Unwahrheit entlarvte Behauptung auf, wonach die Personenfreizügigkeit unantastbar bleiben müsse, weil andernfalls «die Bilateralen» wegfallen würden. Aus dem EU-NO -Newsletter.
FÖRDERN DIE KRIMINALITÄT
Wenn eine Gefängnisverwaltung ihr Personal nicht einmal über die einsitzenden «Früchtchen» informiert, dann muss man sich nicht wundern, dass diese sich dem Personal als unschuldige Opfer darstellen und «zu gutgläubiges Personal» zu instrumentalisieren versuchen. Auch schon vor einer Verurteilung wäre dies nötig, z.B. «X.Y. wird vorgeworfen, zwei Frauen vergewaltigt zu haben und ein Opfer ist seither schwer traumatisiert». So wäre dies noch keine Vorverurteilung, sondern eine Warnung an das Personal.
-er. Vor bald 30 Jahren wurde in einer Sendung des Echo der Zeit erklärt, weshalb es in Pakistan in den Gefängnissen so viele vergewaltigte Frauen von religiösen Minderheiten gab, darunter viele christliche Frauen. Wenn die geschändete Frau den Mut hatte, bei der Polizei eine Anzeige gegen ihren Vergewaltiger einzureichen, dann wurde eine solche Frau von der Polizei gleich für mehrere Jahre ins Gefängnis gesperrt, sie hätte die Ehre eines ehrbaren Muslims verletzt.
Mit Tricks eine Unschuld vortäuschen
Der Trick einer angeblichen Unschuld wegen der fehlenden vier gläubigen Zeugen wurde schon so häufig angewandt, dabei wissen diese Kriminellen ganz genau, dass sie Drittpersonen geschädigt oder ihnen Schmerzen zugefügt haben. Nach muslimischem Recht sind vier (richtig) gläubige Zeugen notwendig, damit ein Straftäter verurteilt werden kann. In Wirklichkeit werden die Taten so schlau ausgeführt, dass es kaum Zeugen geben kann.
Handelt es sich um «unschuldige» Justizopfer?
In der Schweiz wie in andern europäischen Staaten sollen die meisten Kriminellen muslimischen Glaubens sein. Diese Kriminellen reden sich dann ein, sie seien unschuldige Opfer einer Justiz der Ungläubigen, obwohl sie genau wissen, dass sie Dritte geschädigt haben.
Und wird dann noch eine wörtliche, fundamentalistische Koranlektüre betrieben, dann werden die Darstellungen des Tötens wörtlich genommen und sie reden sich heraus: «Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen».
Die Radikalisierung in den Gefängnissen hat dann lediglich den Zweck, keine eigene Schuld eingestehen zu müssen.
Von einem durchtriebenen Schlaumeier
Ein solch durchtriebener Schlaumeier war der syrische Flüchtling Kiko im Gefängnis Limmattal, welcher der Gefängnisaufseherin psychologisch ge-
schickt seine angebliche Unschuld beteuerte. Die Gefängnisaufseherin glaubte zu rasch an diese vorgetäuschten Beteuerungen der Unschuld und Kiko appellierte geschickt an den weiblichen Helferinstinkt der Gefängnisaufseherin. Am Anfang wollte sie ihm helfen, seine vorgetäuschte Unschuld beweisen zu können.
Gefängnisverwaltung erleichterte Täuschungsmanöver In der Meinung, einer gerechten Sache zum Durchbruch zu helfen, ging die Gefängniswärterin bei Kiko voll in die Falle. Selbst später, als sie einsehen musste, dass sie von Kiko betrogen worden war, da hatte sie sich schon zu sehr in Kiko verknallt und sich für ihn engagiert, dass sie die Wahrheit nicht mehr wissen wollte.
Mitschuldig an den Verirrungen der Gefängnisaufseherin war auch die Gefängnisverwaltung, die aus falsch verstandenem Täterschutz ihr Personal nicht einmal informiert hatte, was für Früchte sie zu betreuen hätten.

von Nina Fehr Düsel
Parkplatz-Desaster
Seit einigen Wochen gilt es ernst: Wer in der Stadt Zürich parkiert, der muss fortan 50 Prozent mehr bezahlen. Während die Parkgebühren für 2 Stunden bis vor Kurzem 5 Franken betrugen, sind es nun satte 7.50 Franken. Für eine halbe Stunde beträgt der Aufschlag sogar 100 Prozent: Eine Erhöhung von 50 Rappen auf einen Franken. Betroffen sind die Zürcher Innenstadt, Oerlikon und das Gebiet um die Hardbrücke. Durch die Erhöhung der Parkgebühren werden Einnahmen von 24,5 Millionen Franken erwartet, davon 7,5 Millionen Gewinn. Mit 51,6 Prozent JaStimmen fiel der Entscheid der Stimmbeteiligten jedoch denkbar knapp aus. Fünf von neun Wahlkreisen waren gegen eine Erhöhung. Sogar im rotgrünen Zürich stiess diese Einführung somit auf grossen Widerstand. Nebst dem Gewerbeverband und der City Vereinigung war natürlich die SVP und auch die FDP gegen eine Erhöhung der Parkplatzgebühren. Der einwohnerreiche Kreis 11 im Norden Zürichs sagte mit 56 Prozent Nein zur Erhöhung. Auch Schwamendingen war gegen höhere Parkgebühren in den Zentren, ebenso die Stadtkreise 1, 2 und 9 (Altstetten). Die Kreise 4 und 5 mit 64 Prozent sowie 6 (Unter und Oberstrass) mit 59 Prozent JaAnteil waren deutlich dafür. Auch Wiedikon, Höngg und Wipkingen sagten Ja, Letztere allerdings relativ knapp. Die Stadtkreise 7 und 8 wiederum folgen der Parole von FDP und SVP und lehnten ab –allerdings nicht so wuchtig, dass sie das Gesamtresultat hätten kippen könnten. Eines ist klar: Die Gebührenerhöhung schadet der Attraktivität der Wohn, Kultur und Arbeitsstadt Zürich. Gewerbe und Kulturinstitutionen im Zentrum und auch jene in ZürichWest sind darauf angewiesen, dass die Kunden zu vernünftigen Preisen parkieren könnten. In den Wohnquartieren entsteht durch die Massnahme Suchverkehr. Die Konsumenten werden bevormundet. Auch liegen die Gebühren nun teilweise sogar höher als die Tarife gewisser Parkhäuser auf Stadtgebiet. Im Hintertreffen sind einmal mehr die Zürcher Geschäfte und das Gastgewerbe. Für grössere Einkäufe ist man auf ein Auto angewiesen. Bei derart teuren Parkplätzen überlegt es sich der Konsument und Kunde allerdings zweimal, ob er nicht lieber in die Agglomeration oder gar über die Grenze einkaufen geht, wo es günstige Parkplätze gibt. Dies wäre frappant und schadet dem zürcherischen Gewerbe enorm. Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens die Parkplätze nicht weiter so fleissig abgebaut werden.
Vier ewz-Weisungen des Stadtrates und drei Vorstösse mit Bezug ewz standen diese Woche im Gemeinderat zur Debatte. Es ging um viel Geld und Ideologie.

Heinz Schatt Gemeinderat SVP Zürich 12
Neben den Weisungen betreffend Aufhebung des Gemeindebeschlusses zur rationellen Verwendung von Elektrizität, die Aufhebung des Erlasses Bonus auf Energie- und Netztnutzungstarifen und den Rückzug des Objektkredites für ein Energie-Contracting für den Wärmeverbund Klosters war die gewichtigste Weisung diejenige für den Rahmenkredit von 200 Mio. Franken für den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen. Martin Bürlimann vertrat den Standpunkt der SVP bei dieser Weisung und brachte einen Dispoänderungsantrag ein, der verlangte, dass der Kredit nur für Wasserkraftanlagen im Inland verwendet werden darf. Aus den Fraktionen SP, FDP, Grüne, GLP und CVP wurde ein Abänderungsantrag eingebracht, der verlangte, dass ein Drittel des Kredites in der Schweiz, möglichst auch
für Anlagen zur Nutzung der Solarenergie in der Stadt Zürich, investiert wird. Der Antrag der SVP wurde leider abgelehnt, derjenige der anderen Parteien dagegen angenommen, wie auch die gesamte Vorlage, die im Herbst zur Volksabstimmung kommt.
Geld fliesst ab Schon die bestehenden Rahmenkredite von 20 Mio. Franken und 200 Mio. Franken für Windkraftanlagen wurden bis auf 3 Mio. Franken vollständig im Ausland investiert. Genauso wird es mit dem neuen 200-Mio.-Franken-Rahmenkredit geschehen. Mit jedem Franken, der in Energieerzeugungsanlagen im Ausland investiert wird, erstarkt die ausländische Konkurrenz der einheimischen Energieerzeugung und vernichtet im Inland Investitionswerte. Deshalb schreiben unsere Stromkonzerne jährlich riesige Verluste, die hauptsächlich durch Abschreibungen auf den Investitionen entstehen. Die Stromwirtschaft befindet sich in einem Hamsterrad, das sich immer schneller dreht dank den Investitionen im Ausland und der Vernichtung unserer Vermögenswerte im Inland. Stoppen wir diesen
Unsinn und investieren wir in unsere einheimische Energie, die Wasserkraft, auch wenn diese zurzeit wegen den subventionierten Energieeinspeisungen aus erneuerbaren Energiequellen unwirtschaftlich ist. Der Rahmenkredit von 200 Mio. Franken wird zu 95 Prozent ins Ausland fliessen und grossen Schaden anrichten auf dem Schweizer Strommarkt.
Strom fliesst nicht zu Das ewz produziert heute ca. 5500 GWh Strom, davon sind 50 Prozent Wasserkraft, 41 Prozent Kernkraft. 6 Prozent Windkraft onshore und offshore und knapp 3 Prozent stammen aus neuen erneuerbaren Energiequellen. Das Versorgungsgebiet der Stadt Zürich hat einen Strombedarf von ca. 3800 GW h. Das ewz kann also einen beträchtlichen Teil seiner Produktion ausserhalb seines Versorgungsgebietes verkaufen, wegen den saisonalen Schwankungen sind aber auch massive Stromzukäufe erforderlich.
Für eine sichere Versorgung fehlen ewz vor allem im Winter Kapazitäten. Diese sind mit Photovoltaik wegen der kurzen Sonnenscheindauer und der Ne-
AKTIONEN DES STADTRATS VERSTOSSEN GEGEN DEN GRUNDSATZ VON TREU UND GLAUBEN
beltage nicht zu erreichen und Windkraft scheidet im Inland wegen der seltenen Windtage und der Naturschutzbedenken sowieso aus. Investitionen im Ausland in Windkraftanlagen erhöhen die Versorgungssicherheit in keiner Weise, da der Strom bei einer europäischen Strom-Mangellage nicht in die Schweiz gelangt.
Solche Investitionen sind nutzlos und wiegen die Schweizer Stromkonsumenten in einer falschen Sicherheit, die dazu führt, dass die eigenen Wasserkraft-Kapazitäten weder erhalten noch weiter ausgebaut werden. Der Rahmenkredit ist deshalb ein neuer Sargnagel für unsere einheimische Wasserkraft und muss deshalb abgelehnt werden.
Ziele revidieren
Der beschlossene Ausstieg des ewz aus der Kernenergie bis 2034 wird eine gewaltige Stromlücke aufreissen, die im Inland in den verbleibenden 17 Jahren mit neuen erneuerbaren Energiequellen nicht zu schliessen ist. Investitionen im Ausland sind zwecklos, es bleibt nur der Ausbau der Wasserkraft verbunden mit Stromsparanstrengungen und einer Beschränkung der Stromlieferungen auf das eigene Versorgungsgebiet der Stadt Zürich.
Zwischen 1985 und 2016 wurden in der Schweiz 849 628 Personen eingebürgert, allein seit 1990 waren es in der Stadt Zürich mehr als 62 000 Personen, darunter auch diverse «vorläufig aufgenommene Personen» aus dem Asylbereich mit einer Aufenthaltsbewilligung F. Die Schweiz ist ein Einbürgerungsland, dies sollte von der Stadt und dem Kanton Zürich nicht noch zusätzlich gefördert werden.

Mauro Tuena Nationalrat SVP Stadtparteipräsident Zürich
Nach langen, intensiven Diskussionen, vorab in der Vernehmlassung, später in den vorberatenden Kommissionen von National- und Ständerat und abschliessend in den Plenumssälen, verabschiedeten die eidgenössischen Räte in der Schlussabstimmung am 20. Juni 2014 das überarbeitete Bürgerrechtsgesetz. Man einigte sich grossmehrheitlich (Nationalrat 135:60:2 Stimmen, Ständerat 29:12:4 Stimmen) dahingehend, dass in Zukunft nur noch Personen das Anrecht auf die Schweizer Staatsbürgerschaft haben, welche «erfolgreich integriert» (Zitat aus dem Bürgerrechtsgesetz, Art. 11 Abs. a) sind. Zudem müssen neu einbürgerungswillige Personen gemäss Art. 9 des Bürgerrechtsgesetzes «bei der Gesuchstellung eine Niederlassungsbewilligung besitzen». Linke Parteien und Organisationen verzichteten auf ein Referendum, sie wussten sehr wohl, dass eine entsprechende Referendumsabstimmung in der Schweiz keine Chance hätte.
Schlecht integriert
Die eidgenössischen Gesetzgeber haben sich bei der Überarbeitung des Bürgerrechtsgesetzes wohl etwas überlegt. Zu viele Personen wurden in den vergangenen Jahren eingebürgert. Etliche von ihnen waren wohl in keiner Art und Weise nur ansatzweise integriert. In vielen Gemeinden, insbesondere in den linken Städten, wurden Personen in einer eigentlichen Massenabfertigung eingebürgert, in einem reinen Verwaltungsakt im Minutentakt.
Zwischen 1985 und 2016 wurden in der Schweiz 849 628 Personen (Einbürgerungsstatistik SEM) eingebürgert, im Kanton Zürich waren es in den letzten 25 Jahren mehr als 181 000 (Statistisches Amt ZH) Personen, darunter auch diverse «vorläufig aufgenommene Personen» aus dem Asylbereich mit einer Aufenthaltsbewilligung F.
Ein unerhörtes Vorgehen Damit ist jetzt endgültig Schluss! Ab Inkrafttreten dieses angepassten Bürgerrechtsgesetzes per 1. Januar 2018 erteilt der Bund also richtigerweise eine Einbürgerungsbewilligung nur dann, wenn der Gesuchsteller im Besitz einer Niederlassungsbewilligung C ist.
Menschen, die vorläufig aufgenommen sind, also mehrheitlich Personen aus dem Asylbereich mit einer Aufenthaltsbewilligung F, haben kein Anrecht auf Einbürgerung, weil sie nicht integriert sind, ja gar nicht integriert sein können. Ebenfalls haben Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B kein Anrecht mehr auf den Schweizer Pass. Anfang Monat ist sich der rotgrüne Stadtrat von Zürich dieser Tatsache bewusst geworden. Im Eilverfahren verschickte er 40 000 Briefe just an jene Personen, welche nach dem Willen der eidgenössischen Gesetzgeber ab 1. Januar 2018 keinen Anspruch mehr auf das Schweizer Bürgerrecht haben. Der Inhalt des Briefes ist äusserst brisant: Die Zürcher SP-Stadtpräsidentin Corine Mauch fordert die Empfänger auf, sich jetzt noch ganz schnell, also vor Ende Jahr, einbürgern zu lassen. Ab 1. Januar 2018 werde es viel schwieriger, für viele Personen der Angeschriebenen gar unmöglich, sich mit ihrem Aufenthaltsstatus einzubürgern. Ein unerhörtes Vorgehen!
Hinterlistig und destruktiv Ins gleiche Horn bläst nun SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr. In einem Schreiben an alle Gemeinden im Kanton Zürich empfiehlt sie die gleiche Aktion analog der Stadt Zürich. Schreiben sie ihre ausländische Wohnbevölkerung an, heisst es. Die beiden Magistratinnen wollen in einer eigentlichen Expressaktion nun schlecht integrierte Personen trotzdem noch schnell in einem reinen Verwaltungsakt einbürgern. Sicherlich waren solche Handlungen nie die Meinung der Gesetzgeber. Dieses Vorgehen ist beispiellos und einmalig! Solche Aktionen verstossen eindeutig gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäss Art. 5 Abs. 3 der Bundesverfassung, wonach kurz vor Einführung eines neuen Gesetzes, welches
längstens bekannt und rechtskräftig verabschiedet (9. Oktober 2014!) ist, das alte Gesetz äusserst zurückhaltend angewendet wird. Die SVP verurteilt diese einmalige Aktion auf das Schärfste. Sie ist ein Affront gegenüber dem eidgenössischen Gesetzgeber. Sie entspricht auch nicht dem Willen von Volk und Ständen. Die SVP wird sich bei kommenden Gesetzesänderungen Massnahmen überlegen, um solche hinterlistigen, wohl auch destruktiven Aktionen zu verunmöglichen.
Ohne Kompass
Die Stadt Zürich organisiert – in bekannt exzessiver Art und Weise – staatliche Einbürgerungspartys, mit Bigband, der Anwesenheit der Mehrheit des Staatrates und viel Brimborium. 900 der insgesamt 2752 neuen Mitbürgern mit Herkunft Aserbaidschan, Togo, Burkina Faso, Kosovo, Libyen, dem Senegal und vielen anderen Ländern sind gekommen.
Wäre es nicht wünschenswert, wenn sich die Zürcher Stadtregierung im gleichen Ausmass auch mal um unsere Rentnerinnen und Rentner wie Frau Müller und Herr Meier in den städtischen Altersheimen kümmern würde? Ein Wunschgedanken für eine Stadtregierung, die längst ihren Kompass verloren hat.

Ab 2018 dürfen «nur noch gut integrierte Personen» mit Aufenthaltsbewilligung C eingebürgert werden. Die Stadt Zürich hat deshalb 40’000 ausländische Bewohner angeschrieben und sie bis Ende Jahr zur Einbürgerung aufgefordert, weil die Linken sich noch schnell neue Wähler sichern wollen. Vor allem abgewiesene Asylbewerber (Aufenthaltsbewilligung F) sollen nun eingebürgert werden. illigung)
Die Folgen für die Schweizer sind ebenso klar:
- Eingebürgerte kommen leichter an die knappen und günstigen Wohnungen: Mieten steigen

- Eingebürgerte stimmen und wählen aus Dankbarkeit Links: Sie entscheiden damit Abstimmungen und Wahlen
- Eingebürgerte können bei Straftaten oder Terrorismus nicht ausgewiesen werden: Zürich wird unsicherer















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5 ½ Zi. Einfamilienhäuser in 8476 Unterstammheim Rolf Flacher Tel. 052 338 07 09 www.heerenweg.ch
5 ½ Zi. Einfamilienhäuser in 8453 Alten b. Andelfingen Paul Späni Tel. 052 338 07 09 www.vecciacasa.ch

4 ½ Zi. Eigentumswohnungen in 8181 Höri Ramona Schiesser Tel. 044 316 13 21 www.lilie-hoeri.ch

3 ½ - 5 ½ Zi. Eigentumswohnungen in 8493 Saland Paul Späni Tel. 052 338 07 09 www.soonbylepa.ch

4 ½ Zi. Terrassenwohnung in 8610 Uster Christina Peter Tel. 044 316 13 02 www.schwizerberg.ch
Haben Sie ein Grundstück auf dem Immobilienträume verwirklicht werden können? Melden Sie sich bei unserem Chef ulrich.koller@lerchpartner.ch oder Tel. 052 235 80 00.
Zürcherstrasse 124 Postfach 322 8406 Winterthur Telefon 052 / 235 80 00 /angebote






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Wir nehmen an den folgenden Immobilienmessen teil: Eigenheimmesse Schweiz in Zürich 7. - 10. Sept. 2017, Messe Zürich, Halle 6 SVIT Immobilien-Messe in Zürich 16 . - 18. März 2018, Lake Side Zürich

Jubiläumsfeier SVP Kanton Zürich
Bitte den Talon schicken, faxen oder mailen an: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf Telefax: 044 217 77 65, E-Mail: sekretariat@svp-zuerich.ch
Sonntag, 19. März 2017, 15.00 Uhr
Kongresshaus Zürich, Kongresssaal, Claridenstrasse 5, 8002 Zürich
Die nächste kantonale Delegiertenversammlung findet am Donnerstag, 6. Juli 2017, 19.30 Uhr, in Bauma (Bezirk Pfäffikon) statt.
Erfolgreich werben im «Zürcher Boten» und «Zürcher Bauern» Stand Mai 2017


Schiesstage Freitag 1 September 2017 Freitag 8 September 2017
Samstag 9 September 2017
Sonntag 10 September 2017
SVP-KANTONSRATSFRAKTION
Kantonsrat/Fraktion
Montag, 12. Juni 2017 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
SVP-STAMM
Bezirk Affoltern/Aeugst
Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.
Bezirk Bülach/Embrach
Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.
Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.
Bezirk Horgen/Oberrieden
Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.
Bezirk Meilen/Küsnacht
Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.
Bezirk Meilen/Meilen
Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.
Bezirk Uster/Uster
Immer am letzten Donnerstag im Monat, 17 30 Uhr, Restaurant Feldegg, Kreuzstrasse 15, Uster.
Junge SVP Kanton Zürich
Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und
Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet.
Junge SVP Stadt und Bezirk
Winterthur
Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20 00 Uhr, Boilerroom, Zürcherstrasse 1, Winterthur.
Stadt Zürich/Kreis 3
Jeden ersten Montag im Monat, ab 18 00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, Seebahnstrasse 33, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 4 und 5
Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 6
Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 12
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.
Bezirk Andelfingen/ Marthalen
Sonntag, 18. Juni 2017 10 30 Uhr, in der Hofbeiz im Nägeli, Familie Wipf, Marthalen, Säntisblick Frühschoppen mit Nationalrat Albert Rösti, Präsident SVP Schweiz.
Thema: «Die Schweiz und ihr Verhältnis zur EU».
Musikalische Umrahmung: Grenzland Quintett, Rafz.
29. Mai bis 16. Juni
Bezirk Bülach/ Hüntwangen Mittwoch, 5. Juli 2017, Treffpunkt 15 30 Uhr, Rössli-Tanne (Mitfahrgelegenheiten in Privatautos), Ausflug nach Böttstein AG, Führung und Apéro im Axporama, und nach Würenlingen AG, Zwischenlager Würenlingen ( ZWILAG). Evt. gemeinsames Nachtessen. Weitere Informationen und Anmeldung bis am 30. Juni 2017 unter www. svp-huentwangen.ch
Bezirk Dielsdorf
Sonntag, 27. August 2017, 13 30 Uhr, Regensberg-Burghof, Jubiläumsfeier 100 Jahre SVP Bezirk Dielsdorf, Festansprachen von Regierungspräsident Markus Kägi, Nationalrat Gregor Rutz und Benjamin Fischer, Präsident Junge SVP Schweiz. Festbeiz zu Preisen wie vor 100 Jahren.
Unterhaltungsmusik, Alphornbläser, Wettbewerb & Glücksrad. Aufzug nach Regensberg durch die Sektionen ab 11 00 Uhr.
Bezirk Hinwil/ Wetzikon
Sonntag, 11. Juni 2017, 14 00 Uhr (Türöffnung 13 00 Uhr), Waldschulhaus Seegräben (bei Wetzikon), Picknick-Grillplausch, Würste, Essen und Getränke bitte selber mitbringen.
Bezirk Meilen
Mittwoch, 5. Juli 2017, Treffpunkt 19 20 Uhr, Schiffstation Uetikon am See, Schifffahrt mit Nationalratspräsident Jürg Stahl zum Thema «Kapitän, Lotse und Maschinist – aus dem Alltag des Nationalratspräsidenten».
Anmeldung durch Einzahlung von CHF 60 auf Postcheck-Konto 80 - 52149 - 0 oder IBAN CH25 0900 0000 8005 2149 0 für trockenes Gedeck bis 30. Juni 2017
Sommersession
Montag 19 Juni Fraktionsausflug
Freitag 23. Juni
Samstag 24. Juni
Donnerstag 6. Juli
IMPRESSUM ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480
Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp-zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.
Bezirk Meilen/Herrliberg
Mittwoch, 14. Juni 2017, 18 30 –19 30 Uhr, Vogtei-Gartensaal, Schulhausstrasse 49 Herrliberg, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP-Kantonsräten Theres Weber, Hans-Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Bezirk Meilen/Hombrechtikon
Donnerstag, 22. Juni 2017, 20 00 Uhr, in der Brauerei Herzbräu, Dändlikon, Hombrechtikon, auf ein Bier mit Nationalrat Claudio Zanetti, Sessionsrückblick. Die SVP Hombrechtikon offeriert eine Wurst vom Grill.
Bezirk Meilen/Küsnacht
Sonntag, 11. Juni 2017, ab 10 00 Uhr, auf dem Bauernhof der Familie Müller, Bunzenhalden 17, Forch (Hauptstrasse Forch–Herrliberg), Puure-Zmorge mit SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher und Marc Wachter, Präsident Junge SVP Kanton Zürich. Musikalische Unterhaltung: Willi Va -
lottis Wyberkappelle mit Jodeleinlagen von Nadja Räss. Spielplatz für Kinder vorhanden.
Mittwoch, 21. Juni 2017, 18 30 –19 30 Uhr, Gasthof Ochsen, Dorfstrasse 25, Küsnacht, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP-Kantonsräten Theres Weber, Hans-Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Bezirk Meilen/Stäfa
Mittwoch, 28. Juni 2017, 18 30 –19 30 Uhr, Müli Zürisee, Mühlerain 4, Stäfa, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVP-Kantonsräten Theres Weber, Hans-Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Bezirk Meilen/Uetikon am See Dienstag, 4. Juli 2017, 18 30 –19 30 Uhr, Restaurant Krone, Seestrasse 117, Uetikon am See, «Kantonsrät bi de Lüt» mit den SVPKantonsräten Theres Weber, Hans-Peter Amrein, Christian Hurter und Tumasch Mischol. Anschliessend Apéro.
Stadt Zürich/Kreis 9
Freitag, 23. Juni 2017, ab 19 00 Uhr, Gasthof zum weissen Rössli, Albisriederstrasse 379, Zürich, 6 . Sommernachts-Apéro mit den SVP-Gemeinderatskandidaten 2018
Stadt Zürich/Kreis 10
Büro der Parteileitung
Eidg. Delegiertenversammlung
Kant. Delegiertenversammlung (Bauma) 17. Juli bis 18. August Sommerferien
Donnerstag 10. August
Dienstag 15. August
Dienstag 15. August
Donnerstag 24. August
Samstag 26. August
Freitag 1. September
Mittwoch 6. September
Fr/Sa/So 8. bis 10. September
Büro der Parteileitung
Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Parteileitung/Kantonalvorstand
Kant. Delegiertenversammlung
Eidg. Delegiertenversammlung
SVP-Schiessen (Vorschiessen) in Küsnacht ZH
Büro der Parteileitung
SVP-Schiessen in Küsnacht ZH 11. bis 29. September Herbstsession
Sonntag 24 . September
Dienstag 3. Oktober
Dienstag 3. Oktober
Eidg. und kantonale Volksabstimmung
Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Parteileitung/Kantonalvorstand 9. bis 20. Oktober Herbstferien
Dienstag 24. Oktober
Samstag 28. Oktober
Kant. Delegiertenversammlung
Eidg. Delegiertenversammlung
Mittwoch 15. November Büro der Parteileitung
Sonntag 26 . November Eidg. und kantonale Volksabstimmung
27. November bis 15. Dezember Wintersession
Montag 18. Dezember Fraktionsessen Kantonsrat
Dienstag 19. Dezember
Büro der Parteileitung
Freitag, 25. August 2017, ab 17 00 Uhr, Armbrustschützenstand, Zürich-Höngg, Sommer-Grill. 18 00 Uhr: Ansprache von Nationalrätin Natalie Rickli.
Stadt Zürich/Kreis 11
Freitag, 8. September 2017, ab 18 00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP-Polit-Apéro mit Nationalrat Gregor Rutz. Thema: Was läuft falsch in Bundesbern?
Sonntag, 24. September 2017 10 00 –14 00 Uhr, Bauernbetrieb Albert Schumacher, Zürich-Affoltern, Herbstbrunch, Auftakt zu den Zürcher Wahlen 2018
Freitag, 10. November 2017, ab 18 00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP -Polit-Apéro mit Nationalrat Roger Köppel.
Thema: Enthemmte Politiker – entmachtetes Volk.
Stadt Zürich/Kreis 12
Freitag, 30. Juni 2017, 18 00 Uhr, Vereins-/ Materialhütte Familiengärten Auzelg, Opfikonstrasse 170 (vis-à-vis Haltestelle «Auzelg»), Zürich, Grillplausch.
WEITERE VERANSTALTUNGEN
Freitag, 9. Juni 2017, 20 00 Uhr, Gemeindesaal Hotel Metropol, Bahnhofstrasse 26 Widnau SG, öffentliches Podiumsgespräch zum Thema Schweiz– EU, wie weiter? Mit a. Bundesrat Christoph Blocher, Gründungspräsident AUNS, und Laura Zimmermann, Operation Libero. Anschliessend Diskussion. Eintritt frei.
MOTORRAD-CLUB SVP
Stämme
Dienstag, 11. Juli 2017, 19 00 Uhr, Lägernstübli, Boppelsen, 4. Stamm.
Dienstag, 29. August 2017, 19 00 Uhr, Restaurant Schweikhof, Schweikhof 9b, Ebertswil (Hausen am Albis), 5. Stamm.