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Der Zürcher Bote Nr. 17

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Die Bank für Unternehmer

Seefeldstrasse 215, 8008 Zürich

Tel. 044 204 56 00 www.neuehelvetischebank.ch

Freitag, 26. April 2019 | Nr. 17 | 61. Jahrgang

WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND

PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

DER SCHENGEN-AUSSCHUSS UND SEINE MACHT

Macht die neue EU-Waffenrichtlinie für die Schweiz Sinn?

Ist der private Schiesssport in der Schweiz überhaupt erhaltenswert?

Die Befürworter der Waffenrichtlinie behaupten, nur deren Übernahme ermögliche für die Schweiz, die Assoziation an den Schengenvertrag zu erhalten.

Die schweizerische Politik hat Hand in Hand mit vielen Medien ein Novum entwickelt, dass es in dieser Form in der Verhandlungstaktik von Staaten und in der Politik bisher nicht gab: die Selbsterpressung. Das ist etwas sehr Spezielles. Verhandeln wir über etwas oder stehen aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen Reaktionen von anderen Staaten oder internationalen Organisationen, wie eben der EU zur Debatte, so warten wir nicht darauf, was angedroht wird und wie sich etwas entwickelt.

Wir machen es anders: Wir malen uns das allerschlimmste Szenario selbst aus nach dem Motto «die andern könnten ja und werden doch sicher» und betrachten dann dieses worst case Szenario als die einzig realistische Möglichkeit.

Totaler Kniefall

Dann ist es nicht mehr weit bis zum totalen Kniefall. Wir warten also nicht darauf, dass irgendjemand auf uns Druck macht. Wir machen den Druck gleich selbst und erpressen uns mit dem absoluten worst case, sodass wir praktisch keine Möglichkeit mehr sehen, als allem nachzukommen, insbesondere was die EU von uns wünschen könnte. Kniefall im Voraus ist eine Spezialität der schweizerischen Politik geworden.

Kniefall hin oder her: Leider hat die Schweiz viele ursprüngliche Grundsätze ihres Staates bereits sehr stark eingeschränkt, wie etwa die bewaffnete Neutralität, den Grundsatz der Volksarmee usw. Und dazu gehört eben auch der Grundsatz, dass die Macht von unten kommt, nämlich vom Volk, und

dass deshalb dem Volk auch grundsätzlich das Recht zukommt, Waffen zu besitzen. Das schliesst selbstverständlich ein sinnvolles Bewilligungsverfahren, wie wir es heute kennen, nicht aus. Unser Staatssystem und auch unsere Verfassung haben immer den Schweizer Bürger als fähigen Träger der Demokratie und auch fähigen Verteidiger der Demokratie betrachtet. Mit der Volksarmee ist es inzwischen so eine Sache: unser Armeebestand beträgt rund 100 000. Das entspricht etwas mehr als 1 Prozent der Bevölkerung. Und von diesen Armeeangehörigen nimmt höchstens die Hälfte noch die Waffe mit nach Hause. Das entspricht also etwa einem halben Prozent oder jedem 200sten! Wahrscheinlich stellen sich ausländische Touristen unter bewaffneter Demokratie und Volksarmee einen erklecklich höheren Prozentsatz von Waffenträgern vor.

Vorliegend bei der Waffenrichtlinie hat die Bundesrätin, die das Projekt in öffentlichen Anlässen vertritt, klar festgehalten, dass die Schweiz von sich aus keine Verschärfung des Waffengesetzes angestrebt hätte. Das kommt also rein von der EU Nun macht die EU nicht einfach nur schlechte Gesetze. Aber die EU muss Gesetze und Richtlinien machen, die für alle Staaten der EU geeignet sind.

Andere Rahmenbedingungen

Bei einer Waffenrichtlinie muss die EU zwangsläufig Länder wie Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Spanien (auch Katalonien und Baskenland!), Irland usw. berücksichtigen. Macht es nun Sinn, wenn unter völlig anderen Rahmenbedingungen die gleichen Bestimmungen,

die die Waffen praktisch mit der Zeit einzig der Obrigkeit vorbehalten wollen, auch für die Schweiz gelten? Aus meiner Sicht nicht.

Wie steht es denn nun mit der grossen Angst, die Schweiz könne ihre Assoziation an den Schengenvertrag verlieren? Tatsächlich ist in Art. 7 des Abkommens über die Assoziierung der Schweiz an das Schengensystem vom 26. Oktober 2004 vorgesehen, dass die Schweiz die Entwicklungen des Rechts der EU auf dem Gebiet des Vertrages mitmacht.

Der massgebende Art. 7 des Abkommens sieht aber ausdrücklich vor (in Abs. 2a): «Der Rat notifiziert der Schweiz unverzüglich die Annahme der Rechtsakte oder Massnahmen nach Abs. 1 auf die die in diesem Abkommen vorgesehenen Verfahren angewendet wurden.

Die Schweiz entscheidet, ob sie deren Inhalt akzeptiert und in ihre innerstaatliche Rechtsordnung umsetzt. Der diesbezügliche Beschluss wird dem Rat und der Kommission innerhalb von 30 Tagen nach Annahme der betreffenden Rechtsakte oder Massnahmen notifiziert».

Dazu ist für den Fall eines Referendums eine zusätzliche entsprechend verlängerte Frist vorgesehen. Für den Fall, dass die Schweiz beschliesst, den Inhalt eines Rechtsaktes oder einer Massnahme nicht zu akzeptieren «wird dieses Abkommen als beendet angesehen, es sei denn, der gemischte Ausschuss beschliesst innerhalb von 90 Tagen nach sorgfältiger Prüfung der Möglichkeiten zur Fortsetzung des Abkommens etwas anderes …».

Das heisst also konkret, dass im Falle einer Ablehnung der gemischte Ausschuss über die Weiterführung des Schengenvertrages entscheidet. In diesem gemischten Ausschuss ist auch die Schweiz vertreten. Und dieser gemischte Ausschuss beachtet selbstverständlich die wesentlichen Interessen des Schengensystems. Wird nun dieser Ausschuss angesichts der zentralen Lage der Schweiz und der getreulichen Umsetzung aller übrigen Bestimmungen durch

die Schweiz rein deshalb, weil die Schweiz ein etwas liberales Waffenrecht für ihre Bürger vorsieht, das ganze Schengensystem mit der Schweiz platzen lassen? Aus meiner Sicht äusserst unwahrscheinlich.

Der Fahndungsverbund im Schengensystem und der Grenzverkehr mit der Schweiz sind für die EU ebenso von Bedeutung wie für die Schweiz, wobei der Schweiz nicht nur Vorteile entstanden sind: Die offenen Grenzen gelten nicht nur für erwünschte Personen, sondern auch für alle Personen, die wir in der Schweiz gar nicht haben wollen. Diese dann wieder loszuwerden, ist eine recht mühsame Sache. Und über die Auswirkungen auf die Kriminalität kann man mit guten Gründen streiten.

Brauchen wir das?

Wir sollten uns also losgelöst von der Kniefallpolitik betreffend mögliche Schengendrohungen sinnvoll sachlich überlegen, ob wir die Waffenrichtlinie wollen oder nicht. Was ändert sich denn mit der Waffenrichtlinie: Nichts bis wenig behaupten die Befürworter.

Aber das entspricht schlicht und einfach nicht den Tatsachen. Warum müsste man dann revidieren? Tatsächlich ändert sich Vieles:

– Verbot halbautomatischer Gewehre, inkl. ziviler Sturmgewehre 57 und 90 mit Magazinen mit über 10 Schuss (Erhalt nur noch gegen Ausnahmebewilligung unter strengen Auflagen, etwa wie heute für vollautomatische Maschinenpistolen).

– Verbot halbautomatischer Pistolen mit Magazinen über 20 Schuss (Erhalt nur noch gegen Ausnahmebewilligung unter strengen Auflagen. Im Übrigen sind alle Pistolen Halbautomaten).

– Verbot von zu Halbautomaten umgebauten Ordonanzvollautomaten, unabhängig von der Magazingrösse (Erhalt nur noch gegen Ausnahmebewilligung unter strengen Auflagen).

– Recht auf Besitz von handelsüblichen Waffen wird abgeschafft (über 80 Prozent der im Schiesssport verwendeten Waffen fallen unter das Fortsetzung auf Seite 2

SO STIMMEN SIE RICHTIG!

Volksabstimmung vom 19. Mai 2019

Eidgenössische Vorlagen

1. Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV­Finanzierung (STAF) JA

2. Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EUWaffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen­Besitzstands)

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Valentin Landmann gew. Kantonsrat SVP, Zürich
Claudio Zanetti Nationalrat SVP, Gossau
NEIN

Generäle siegen, Soldaten fallen

Am Schluss wurde der Druck zu gross. Ex-Generäle und Milizoffiziere wünschten die Korpskommandanten Philippe Rebord und Daniel Baumgartner ins Pfefferland. Weil sie wissen: Mit diesen beiden Spesenrittern wird die Armee keine Beschaffungsvorlage vor dem Volk gewinnen. Mit Rebord und Baumgartner donnern die neuen Kampfflugzeuge mit Vollschub in die Wand. Verteidigungsministerin Viola Amherd wurde Armeechef Rebord sanitarisch los. Denn als Soldat müsste er buchstäblich gut im Schuss sein. Noch mehr zu reden gibt der zweite Rücktritt. Ausbildungschef Daniel Baumgartner wird Verteidigungsattaché in Washington. Mit 300 000 Franken Jahreslohn. Inklusive steuerliche Bevorzugung.

Generäle siegen, Soldaten fallen. Seinen Mitarbeitern schrieb Baumgartner, er verlasse sein Amt «auf eigenen Wunsch und ohne jeden Druck von aussen». Um fortzufahren: «Eine Kampagne von aussen» mache ihm das weitere Wirken unmöglich. So viel zur Logik des früheren Logistikchefs. Bei der «medialen Darstellung der Spesengeschichte» sei vergessen worden, «dass eine Disziplinaruntersuchung zum Schluss gekommen ist, dass ich als Chef Logistikbasis keine disziplinar- oder strafrechtlich relevanten Verstösse begangen hatte».

Die Uniformierten sind oft die Uninformierten. Der Bericht des früheren Zürcher Oberstaatsanwalts Ulrich Arbenz hält fest, dass Daniel Baumgartner Geschenke im Wert von fast 5000 Franken verteilt habe. Dabei handle es sich um unzulässige Ausgaben zulasten des Bundes. Baumgartner habe sorgfaltswidrig gehandelt, nämlich «fahrlässig im Umgang mit den Finanzmitteln des Bundes». Eine Disziplinarmassnahme sei nicht notwendig, weil Baumgartner inzwischen die gültigen Massstäbe anwende. Arbenz erwähnte aber die Möglichkeit einer Verwarnung. Der Bericht wich einer strafrechtlichen Würdigung aus, ob Baumgartner allenfalls vorsätzlich oder eventualvorsätzlich gehandelt hat. Die konsultierten Strafverfolgungsbehörden haben kein Strafverfahren eröffnet. Ein Freispruch erster Klasse ist der Untersuchungsbericht mitnichten. Schon gar keine Empfehlung für den begehrtesten Posten der Militärdiplomatie. Auf Baumgartners Bundesspesen gingen auch viele Gläser Alkoholika. Und ein Jahresrapport für eine halbe Million mit Sängerin Fabienne Louves. Kinder spielen gern Soldaten. Aber müssen Soldaten Kinder spielen?

Fortsetzung von Seite 1

Verbot; auf Verbotenes gibt es kein Recht). – Einführung der Bedürfnisklausel, die unser Volk am 13. Februar 2011 abgelehnt hat. – Einführung der Nachregistrierung, die unser Volk am 13. Februar 2011 abgelehnt hat.

Ab 2020 entfaltet ausserdem Art. 17 der EU­Waffenrichtlinie seine Wirkung. Bei diesem Artikel handelt es sich de facto um einen automatischen, alle 5 Jahre greifenden Verschärfungsmechnismus.

In wenigen Jahren ist zu wohl zu erwarten, dass Halbautomaten für Private ganz verboten werden und jeder Waffenerwerb psychologisch­medizi­

nische Tests voraussetzt. Wenn es dazu kommt, müssen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz ihre Sturmgewehre und Pistolen dem Staat abgeben. Unser freiheitliches Staatssystem sollte nur mit Verboten eingreifen, wo Probleme bestehen. Es ist ein Zeichen unfreiheitlicher Systeme, alles grundsätzlich für verboten zu erklären und

der Obrigkeit die Möglichkeit von Gnadenakten zuzubilligen. Es geht nicht um einige Details von Waffentechnik. Es geht um einen Paradigmenwechsel. Andere Staaten mögen da tun, was sie wollen.

Die Schweiz hat hier eine andere Tradition und diese Tradition hat sich bewährt.

AUSSCHAFFUNG EINES AFGHANEN

Die links-grüne Basler Regierung foutiert sich um den Rechtsstaat

Arrogantes Gutmenschentum stellt sich in Basel über den Rechtsstaat: Die links-grüne Mehrheit der Kantonsregierung verweigert die Ausschaffung eines Afghanen und setzt sich damit über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hinweg.

svp. Es ist ein Skandal, was sich die links­grüne Regierungsmehrheit des Kantons Baselstadt im Falle eines abgelehnten afghanischen Asylbewerbers leistet.

Die Basler Exekutive missachtet Bundesrecht, setzt sich über ein Urteil des höchsten Schweizer Verwaltungsgerichtes hinweg und stellt, wie in einer Bananenrepublik, eigene Regeln auf. Konkret geht es um einen Afghanen, der wie die Basler Zeitung berichtet, 2018 in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht hat, nachdem sein erstes Gesuch in Österreich abgelehnt worden war. Er gab an, minderjährig zu sein, obwohl ihn die österreichischen Behörden bereits als volljährig registriert hatten. Eine Handknochen­Analyse in der Schweiz kam ebenfalls zum Schluss, dass er volljährig ist.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnte das Gesuch ab und ordnete seine Rückschaffung nach Österreich an, weil dieser Staat gemäss SchengenDublin für den Afghanen zuständig ist. Das Bundesverwaltungsgericht stützte den Entscheid.

Der Bund muss in Basel durchgreifen Doch die links­grüne Basler Regierung hält offensichtlich nichts vom Rechtsstaat und seinen Verfahren. Sie foutiert sich um geltendes Asylrecht und Gerichtsurteile und folgt lieber einer nicht bindenden Petition des Grossen Rates indem sie die Ausschaffung des Afghanen verweigert. Angesichts dieses skandalösen und einer Regierung unwürdigen Rechtsverständnisses ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis es auch im Umweltbereich zu solch selbstherrlichen Entscheiden kommt und gesetzeswidrige «Klima­Notmassnahmen» im Sinne der Klimahysteriker durchgepeitscht werden. Die SVP fordert daher den Bund auf, den Basler Alleingang nicht zu dulden und den Kanton mit verfassungsrechtlichen Mitteln dazu zu zwingen, die Ausschaffung des Afghanen zu vollziehen. Dies wäre auch ein wichtiges Signal an Kantone wie Neuenburg, Waadt und Genf, die sich schon seit geraumer Zeit und unter dem Deckmantel angeblicher humanitärer Kompetenz gegen Ausschaffungen wehren.

SVP LEHNT ELEKTRONISCHE STIMMABGABE AB

E-Voting zerstört das Vertrauen in die Demokratie

Am 29. April läuft die Vernehmlassung über die Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb) ab. Der Bundesrat will die elektronische Stimmabgabe als dritten ordentlichen Stimmkanal aufbauen. Die SVP lehnt dies klar ab: E-Voting ist teuer und unsicher. Vor allem gefährdet E-Voting unsere Demokratie, denn es bietet Kriminellen neue Möglichkeiten der Manipulation.

svp. Die elektronische Stimmabgabe ist unnötig, teuer und bindet grosse Ressourcen in den Verwaltungen. Doch der wichtigste Punkt ist, dass die E­Voting­Systeme anfällig sind für Manipulationen. Weil fremde Regierungen oder Kriminelle unsere Wahlen und Abstimmungen zu ihren Gunsten beeinflussen könnten, untergräbt E­Voting das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Demokratie. Dies wäre ein irreparabler Schaden für unser Land. Andere Länder wie Norwegen, Finnland, England, Frankreich und Deutschland haben die Gefahr längst erkannt und verzichten darauf, E­Voting einzu­

führen oder haben es sogar verboten. Auch zeigen Erhebungen und Erfahrungen aus dem Ausland und der Schweiz, dass E­Voting weder die Stimmbeteiligung erhöht, noch mehr Jugendliche an die Urnen bringt, oder günstiger ist.

Das heutige System ist sicher und transparent Wie unlängst publik wurde, hat auch das E­Voting System der Post den Stresstest nicht bestanden: National und international renommierte IT­Experten haben gravierende Sicherheitslücken gefunden.

Abgelehnte Selbstbestimmungsinitiative – und die Folgen

Im Jahr 1993 reiste ein Kosovare in die Schweiz ein. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt. Seine damalige Frau und die drei Kinder erhielten aber Asyl. Später heiratete der Mann eine Schweizerin, von der er inzwischen wieder geschieden ist. 2008 beging der Mann eine Vergewaltigung. Von 2012 bis 2016 bezog er eine volle Invalidenrente. Der Grund: «Generalisiertes Schmerzsyndrom, Depression, SchilddrüsenUnterfunktion». Bereits 2006 hatte das Amt für Migration von Baselland seine Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr verlängert. Das Staatssekretariat für Migration war ebenfalls für eine Ausweisung. Desgleichen das Bundesgericht, das festhielt: Eine Vergewaltigung sei laut Ausschaffungsinitiative eine klare «Katalogtat» für einen Landesverweis. Aber dieser Vergewaltiger und IVBezüger, der sich mittlerweile von seinen Kindern finanzieren lässt, hat

seinen Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergezogen. Die europäischen Richter verbieten nun der Schweiz, den Vergewaltiger auszuschaffen. Begründung: Er habe ein Recht auf den Schutz seines Privat­ und Familienlebens. Ich frage Sie: Wie steht es eigentlich um den Schutz des Privat­ und Familienlebens seines Vergewaltigungsopfers? Meine Damen und Herren, wir leben wirklich in einer kranken Welt. Der Schutz der Täter gilt alles, der Schutz der Opfer gilt nichts. Und wissen Sie was? Hätte das Schweizer Volk im letzten Jahr die Selbstbestimmungsinitiative angenommen, wäre alles klar. Dann stünde unsere Bundesverfassung an oberster Stelle und würde mehr gelten als weltfremdes europäisches Recht und die fremden Menschenrechtsrichter. Aber eben: Der Souverän wollte es anders. Jetzt müssen wir offenbar damit leben, dass Vergewaltiger nicht mehr ausgeschafft werden. Der Gipfel ist, dass die Frau, die Opfer der Vergewaltigung wurde, mit ihrem Steuergeld auch noch die IV­Rente des Täters mitfinanzieren musste. Ich wiederhole: Wir leben in einer kranken Welt.

Aus: In den Sümpfen von Bern www.thomasmatter.ch

INSERAT

Ständeratskandidat

Roger Köppel spricht

in Stadel am Montag, 6. Mai 2019, 19.30 Uhr Altes Schulhaus Stadel, Zürcherstrasse 8 8174 Stadel, Bezirk Dielsdorf in Schleinikon am Sonntag, 5. Mai 2019, 10.00 Uhr Gemeindehaus, Dorfstrasse 16 8165 Schleinikon, Bezirk Dielsdorf

Thema: Stopp der Plünderung des Mittelstandes

• Kein EU-Unterwerfungsvertrag

• Rot-grüne Klimadiktatur. Nein Danke!

• Masslose Zuwanderung stoppen

Jedermann ist herzlich eingeladen.

Mit Diskussion. Sie können alles fragen.

Die vom Bund vorangetriebenen Projekte bringen also nur Gefahren und keinen Nutzen. Deshalb lehnt die SVP die Einführung der elektronischen Stimmabgabe entschieden ab. In der Wintersession 2018 hat sie einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Auch in der am 29. April endenden Vernehmlassung fordert die SVP einen Marschhalt. Die Ergebnisse von Wahlen und

Frei und sicher. Roger Köppel spricht in allen 162 Gemeinden des Kantons Zürich! Wann & Wo auf www.rogerköppel.ch

Abstimmungen müssen für jeden nachvollziehbar sein. Manipulationen müssen ausgeschlossen werden und das Stimmgeheimnis bewahrt bleiben. Dies ist mit dem heutigen bewährten System der dezentralen Auszählung von Stimmzetteln gegeben. Die SVP bekämpft daher die flächendeckende, zentralistische Einführung von EVoting.

Thomas Matter Nationalrat SVP Meilen

Über die Hälfte aller Straftäter waren Ausländer

Die jüngst veröffentlichen Zahlen der Zürcher Kriminalstatistik zeigt eine erneut gestiegene Zahl an Delikten. Dabei entfallen über die Hälfte aller erfassten Straftaten auf Ausländer.

RoMü. Im Kanton Zürich haben sich 2018 insgesamt 113 602 Straftaten ereignet. Dies entspricht einer Zunahme von 2,3 Prozent. Dies ist die ernüchternde Bilanz in der generellen Auswertung der Zürcher Kriminalstatistik, welche Verstösse gegen das Strafgesetzbuch (StGB), Ausländergesetz (AuG) und Betäubungsmittelgesetz (BetmG) erfasst. Diese teilen sich auf 90 772 Straftaten (+2,2 Prozent) bezüglich dem StGB und weitere 13 259 (+3,2 Prozent) entfallen auf das BetmG. Hier spricht die Statistik von 8600 Übertretungen (–1,3 Prozent), 3872 (+16,7 Prozent) leichten Vergehen und von 821 Verbrechen (–4,1 Prozent). Dazu kommen 9571 Verstösse im Bereich des Ausländergesetzes. Im Bereich der Straftaten entsprechend dem StGB haben bei Straftaten gegen Leib und Leben sieben Menschen das Leben verloren.

Bei weiteren 32 spricht die Statistik von einem versuchten Tötungsdelikt. Bei weiteren Straftaten sind 212 Personen schwer und weitere 1689 leicht verletzt worden. Hier zeigt sich eine durchaus erschreckende Zunahme bezüglich der damit verbundenen Gewalt und bewussten sorglosen Inkaufnahme von schweren Verletzungen, haben doch gerade schwere Körperverletzungen innert Jahresfrist um 16,5 Prozent zugenommen. Weiter sind 218 Fälle von Geldwäscherei verzeichnet worden. Dabei macht die Kripo deutlich, dass die Tätigkeit als Finanzagent illegal ist, weil er damit den organisierten Banden hilft,

In Benken wurde aus einer Zimmerei ein Tresor gestohlen und im Wald aufgebrochen. Nach dessen Fund konnte dieser vom Besitzer wieder abgeholt werden.

Geld zu waschen und dieses weltweit zu transferieren. Dabei sind Vermögenswerte von 33,8 Mio. Franken oder fast das dreifach vom Vorjahr eingezogen und sichergestellt worden.

Falsche Polizisten treiben verstärkt ihr Unwesen

Für die Zürcher Kriminalpolizei ist der innert Jahresfrist markante Anstieg

von Betrügen mit vorgetäuschten und falschen Polizisten besonders besorgniserregend. 2017 konnten noch kein einziger vollendeter Versuch verzeichnet werden.

In 38 Fällen blieb es bei einem Versuch und deren 240 sind in den Journalen als erfassten Versuch festgehalten worden. Im vergangenen Jahr stiegen diese auf 41 vollendete, 69 Versu­

Unterschiedliche Erfassung der Ausländer

Grundsätzlich werden ausländische Straftäter entsprechend ihrer Aufenthaltsbewilligung in drei Kategorien unterteilt. Wer als Ausländer Aufenthalter mit der Bewilligung B, Niedergelassene mit dem C oder über eine Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit verfügt, wird der Kategorie der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung zugeteilt. Unter die Kategorie Asylbevölkerung fallen vorläufig aufgenommene Ausländer mit dem Ausweis F, Asyl­

che und 1782 erfasste Versuche an. Eine erfreuliche Tendenz stellt man bei der Jugendkriminalität fest, indem sich die Zahl der Straftaten von Jugendlichen bei Verstössen gegen Leib und Leben um 26 auf 385 und jene bezüglich Vermögenswerten um 8 auf 1272 abgenommen haben. Bezüglich der Einbruch­ und Einschleichdiebstähle stellt man fest, dass diese in den ländlichen Bezirken wie Andelfingen, Winterthur ­Land, Hinwil oder Horgen aber auch in Zürich und Uster gegenüber dem Vorjahr zugenommen haben. Hingegen verzeichnen die übrigen Bezirke teilweise eine beachtliche Abnahme. Nach wie vor verzeichnet Zürich mit 8,3 Einbrüchen pro 1000 Einwohner die höchste Quote während es im Bezirk Pfäffikon gerade einmal deren 2,3 Einbrüche sind.

suchende (Ausweis N) und Schutzbedürftige. Als übrige Ausländer gelten Kurzaufenthalter, Grenzgänger, legal anwesende Touristen ohne ausweispflichtigen Status, Asylbewerber mit einem Nichteintretensentscheid oder solche mit einem Sozialhilfestopp. Zudem fallen auch an der Grenze zurückgewiesene Personen, solche die sich illegal in der Schweiz aufhalten, im Meldeverfahren sind oder solche deren Aufenthaltsstatus unbekannt oder fehlend ist, darunter.

Täter entfällt auf Niedergelassene (30,7 Prozent), übrige Ausländer stellen 15,2 Prozent und Asylbewerber 5,3 Prozent aller Straftäter. Mit Blick auf die 419 sehr schweren Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz bezüglich Schmuggel und Handel sind die Zahlen noch krasser. Gerade einmal 39,6 Prozent sind als Schweizer überführt worden, während übrige Ausländer jeden dritten und Niedergelassene jeden vierten Täter stellen.

VORWORT DES PRÄSIDENTEN

Nein zum EU -Entwaffnungsdiktat

Wer erinnert sich noch, was Bundesrat und Parlament dem Souverän 2005 bei der Abstimmung über den Schengen/ Dublin­Vertrag mit der EU versprochen haben? Es erwüchsen uns Kosten von 7,4 Millionen Franken jährlich. Tatsächlich wurden es jährlich weit über 100 Millionen.

Das Bankgeheimnis könne gesichert werden – wenig später brachten es Bundesrat und Parlament gegenüber dem Ausland zum totalen Einsturz. Weder das Schweizer Milizsystem noch das Schützenwesen sei in Frage gestellt, behaupteten die Schengen­Freunde. Die Schweiz behalte ihre Souveränität, versprach Bundespräsident Joseph Deiss Tatsächlich haben wir bis zum aktuellen Referendum über die neue EU­Waffenrichtlinie jede Weiterentwicklung übernommen.

Im Schengen­Vertrag hat sich die Schweiz 2005 leider verpflichtet, wei­

tere Rechtsentwicklungen «automatisch» zu übernehmen. Die SVP hat die Schengen/Dublin­Vorlage entschieden bekämpft. Wir glaubten nicht an die Versprechungen, die Schweizer Schiesstradition sei nicht in Gefahr. Jetzt erleben wir zu unserer traurigen Gewissheit, wie recht wir doch hatten. Grundsätzlich ist festzuhalten: In der Schweiz kennen wir keine Probleme mit Waffen. Dabei gibt es pro Kopf im internationalen Vergleich sehr viele Waffen. Was darauf hinweist, dass hierzulande ein besonders sorgfältiger Umgang mit ihnen gepflegt wird. Wer eine kriminelle, eine terroristische Tat ausüben will, tut es so oder so. In Basel hat eine 74 ­jährige Frau unlängst ein Kind mit einem ganz gewöhnlichen Messer erstochen. Wollen wir jetzt alle Messer verbieten? Neu gehören die bisher erlaubten klassischen Armeeordonnanzwaffen Sturmgewehr 57 und 90 zu den «verbotenen Waffen». Sportschützen müssen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn sie nicht als ehemalige oder aktuelle Armeeangehörige im Besitz dieser Sturmgewehre sind. Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn ein Waffenschein vorliegt, der Betreffen­

de Mitglied eines Schiessvereins ist oder sonst einen entsprechenden Nachweis erbringen kann. Diesen muss man später gegenüber den Behörden erneuern. Solche Schikanen gegenüber den Sportschützen tragen nicht zur Sicherheit bei, sondern verursachen nur Aufwand und Kosten. Auch Sammler werden schikaniert, indem ihre Privaträume auf Sicherheit kontrolliert werden sollen. Dabei schreibt das geltende, schweizerische Waffenrecht schon heute die sichere Aufbewahrung vor. Die Schweiz kennt eine lange Schiesstradition und ein Dienstpflichtsystem. Der Staat vertraut den Bürgern. Selbstverständlich wird die EU das SchengenInformationssystem auch bei einem Nein fortsetzen, da dieses auch in ihrem Interesse ist. Ganz sicher sind die vorgesehenen Verschärfungen des Waffenrechts nicht geeignet, terroristische Anschläge zu verhindern. Neue Vorschriften schaffen nur Probleme, Bürokratie, Unklarheit und Kosten. «Ein rechter Schütze hilft sich selbst», heisst es in Schillers «Wilhelm Tell». Eine rechte Schweizerin, ein rechter Schweizer helfen sich selbst: Mit einem Nein zur neuen EU ­Waffenrechtlinie am 19. Mai.

Sehr hohe Straftatenquote der Ausländer Ernüchternd fallen dabei die Zahlen der Herkunft der erfassten und überführten 17 340 Straftäter aus, welche gegen das StGB verstossen haben. 48,8 Prozent entfallen auf Personen mit einem Schweizer Pass. 51,2 Prozent aller verfügen aber über keinen Schweizer Pass. Dies bei einem Ausländeranteil von 26,7 Prozent. Dabei wird in drei Kategorien eingeteilt (siehe Kasten). Fast jeder dritte

Bei der Sicherstellung von Betäubungsmitteln zeigen Hanfsamen (3790 Stk.), Marihuana (506 kg), Haschisch und ­öl (53 kg) und Heroin (16 kg) sinkende Tendenz. Hingegen liegen aufgrund der beschlagnahmten Mengen anderer Drogen wie Kokain (63 kg), LSD (985 Dosen), Ecstasy (5880 Tabletten), Thaipillen (349 Tabletten) sowie Amphetamin mit 28 kg (+460 Prozent) im Trend.

Stark zunehmend sind auch ausländerrechtliche Verstösse bezüglich dem Ausländergesetz, wo 9571 Täter (+5,5 Prozent) verzeichnet worden sind. Dabei sind 5012 Verstösse mit rechtswidriger Ein­ und Ausreise sowie Aufenthalt verzeichnet worden. Hier haben sich beachtliche 2820 Personen rechtswidrig im Kanton Zürich aufgehalten. 1765 Personen (+14,8 Prozent) sind einer illegalen Erwerbstätigkeit nachgegangen.

Vorverlegter Inserateannahmeund Redaktionsschluss

Für die Nummer 18/2019 vom Freitag, 3. Mai, werden infolge des 1. Mai Redaktions- und Inserateannahmeschluss auf den Dienstag, 30. April, vorverlegt.

Texte: 14.00 Uhr, Inserate: 15.00 Uhr.

Wir bitten unsere Inserenten und Mitarbeiter, diese Änderung zu beachten.

Redaktion und Verlag

Konrad Langhart Kantonsrat SVP

Ernst Stocker Regierungsrat Kanton Zürich, Finanzdirektor

Martin Hübscher Kantonsrat SVP, Fraktionspräsident

Roger Bartholdi Gemeinderat SVP, Fraktionspräsident

Bundesrat, Parlament, Kantone, Städte, Gemeinden und die Wirtschaft empfehlen ein JA.

von Patrick Walder
Zwei Pluspunkte für unser Land.

KANTONALE VERNEHMLASSUNG

Bürgerrechtsgesetz: Nachbesserungen sind nötig

Am 1. Januar 2018 trat auf Bundesebene das revidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Mit dieser Revision wurden die bislang gültigen Grundsätze bestätigt: Der Bund gestaltet lediglich die Rahmengesetzgebung, Kantone und Gemeinden sind für die Einbürgerungsverfahren zuständig.

Vor diesem Hintergrund musste der Regierungsrat am 23. August 2017 in einer Hauruck­Übung eine neue lasche kantonale Bürgerrechtsverordnung beschliessen, da es Frau Justizdirektorin Fehr verschlafen hatte, rechtzeitig ein kantonales Gesetz zu erlassen. Der Gesetzesentwurf wurde einstweilen ausgearbeitet und diese Woche in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf zeigt auf, dass in mindestens vier folgenden Punkten nachgebessert werden muss. Die Eidgenössische Bürgerrechtsverordnung sieht eine mündliche Sprachkompetenz auf dem Referenzniveau B1 vor.

Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, welche durch die Kantone verschärft werden kann, was

beispielsweise der Kanton Thurgau auch umgesetzt hat.

Erhöhung der Sprachkompetenzen

Es ist unbestritten, dass die sprachliche Verständigung der Schlüssel zur erfolgreichen Integration ist. Im Kanton Zürich soll das Sprachniveau bei Bürgerrechtsbewerber auf Kompetenzstufe B2 erhöht werden.

Auf Stufe B2 ist es möglich, sich spontan und fliessend zu verständigen, so dass ein normales Gespräch mit der Landessprache Kundigen, ohne grössere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Wir erachten diese Sprachkompetenz als Beweis einer erfolgreichen Integration sowie als Grundlage, sich am Gesellschaftsleben zu beteiligen und um im Arbeitsmarkt zu bestehen.

Erhöhung der Wohnsitzfristen

Das neue nationale Bürgerrechtsgesetz des Bundes lässt den Kantonen Spielraum bei den Wohnsitzfristen von zwei bis fünf Jahren.

DER AKTUELLE VORSTOSS

Ein modernes Wassergesetz ohne Privatisierungen

Der Regierungsrat wird mit einer Motion von Christian Lucek (SVP, Dänikon) und Mitstreitern von glp und evp eingeladen, auf der Grundlage der intensiven Beratungen in den zuständigen Kommissionen, der Anträge des Regierungsrates sowie der Ratsdebatten zur Vorlage 5164 (Wassergesetz) einen neuen, konsistenten und mehrheitsfähigen Gesetzesentwurf vorzulegen.

Begründung

Das Wassergesetz wurde im Urnengang vom 10. Februar 2019 durch die Stimmbevölkerung abgelehnt. Die Vorlage bezweckte, zwei veraltete Gesetze und mehrere Verordnungen zusammenzufassen.

Die Vorlage 5164 wurde in umfassender Arbeit durch den Regierungsrat erstellt und in den Kommissionen intensiv beraten.

Das Wassergesetz wollte u. a sicherstellen, dass die Gemeinden immer die Mehrheit an der Wasserversorgung halten, aus der Wasserversorgung auch in

Zukunft keine Gewinne abgeschöpft werden dürfen, die Gemeinden die Tarife festlegen und das Stimmvolk immer das letzte Wort hat. Ebenso wurden in den Bereichen Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Ökologie und Eigentumsrechte Anpassungen gegenüber dem geltenden Recht vorgenommen. In der öffentlichen Debatte stand trotzdem die angebliche Öffnung zur Privatisierung des Trinkwassers im Mittelpunkt der kritischen Argumente. Es muss jedoch festgehalten werden, dass mit dem nun weiterhin geltenden alten Recht die vollständige Privatisierung möglich ist, was offensichtlich nicht dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung entspricht. Im Sinne einer Umsetzung des Volkswillens befürworten die Motionäre den entsprechenden Paragrafen in der A­Vorlage der Regierung. Weitere Argumente aus der Volksabstimmung sind im Hinblick auf eine mehrheitsfähige Vorlage aufzunehmen.

DER AKTUELLE VORSTOSS

Durchsetzung von gesetzkonformen Altersheim-Preisen

Ende März 2019 lief für 30 Alterszentren die Meldefrist ab, ihre Kosten den Gemeinden und den zuständigen Bezirksräten zu erklären.

Bei diesen Einrichtungen befand die Gesundheitsdirektion bei einer Kostenprüfung, dass nähere Angaben von Nöten seien. Weiter kam bei dieser Prüfung anscheinend zu Tage, dass kein Alterszentrum im Kanton Zürich eine komplette Kostenrechnung eingereicht hat, wie das gesetzlich vorgeschrieben ist.

In diesem Zusammenhang bitten Pierre Dalcher (SVP, Schlieren) und Lorenz Habicher (SVP, Zürich) den Regierungsrat mit einer Anfrage um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Auf welches Datum wurde die Fristverlängerung für die Meldung der 30 Alterszentren gewährt?

2. Wie will der Regierungsrat durchsetzen, dass zukünftig alle Alterszentren die gesamte Kostenrechnung komplett einreichen werden?

Der Entwurf zum neuen Bürgerrechtsgesetz setzt bei den Wohnsitzfristen auf das Minimum von zwei Jahren und will bei Personen unter 25 Jahren diese Frist sogar aufweichen. Im Zuge der Vernehmlassung zur Bürgerrechtsverordnung forderten die Gemeinden eine Wohnsitzfrist von 5 Jahren.

Insofern ist der Entwurf der Direktion Fehr ein Affront gegenüber den Zürcher Städten und Gemeinden. Andere Kantone haben vom Spielraum Gebrauch gemacht. In St. Gallen gilt beispielsweise seit 2018 eine Wohnsitzfrist von fünf Jahren. Die SVP will mit dem Kanton Zürich gleichziehen.

Erhöhung wirtschaftlicher

Selbsterhalt

Die Zürcher Gemeinden forderten unlängst eine Erhöhung der Dauer von öffentlich­rechtlichen Verpflichtungen auf 10 Jahre. Stattdessen soll das neue Bürgerrechtsgesetz auch hier aufgeweicht werden. Neu muss sich ein Bürgerrechtsbewerber nur im Moment der Bewerbung mit einem Lohn oder Ver­

sicherungsleistungen selber über Wasser halten können.

Ob dieser vor 3 Monaten noch Sozialhilfe bezogen hat oder als Zechpreller aufgefallen ist, soll für das Bürgerrecht irrelevant sein.

Die SVP fordert hingegen, dass Bürgerrechtsbewerber während zehn Jahren bewiesen haben, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind.

Erhöhung von Ordnung und Sicherheit

Mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz soll nur noch das Strafregister VOSTRA des Bundes konsultiert werden. Dies genügt aus unserer Sicht nicht.

Denn dieses Register gibt keine Auskunft über in den Polizeiakten vorhandenen Einträge wie: häusliche Gewalt, Rotlichtmilieu, Mehrfachehe, Verdacht Scheinehe, Zwangsheirat, Verstösse gegen Polizeiverordnung, Widerhandlung gegen das Volksschulgesetz, Missbrauch Sozialhilfebezug sowie Extremreligiöse Tätigkeiten.

Hingegen erlaubt ein Bericht der Polizeidienststelle es, wichtige Indikatoren offenzulegen, welche es erlauben, die Integrationswilligkeit und Integrationsfähigkeit einer einbürgerungswilligen Person objektiv zu beurteilen.

Die SVP will Einfluss nehmen

Die SVP wird im Vernehmlassungsverfahren und später in den Beratungen im Kantonsrat entsprechend Einfluss nehmen und sich dafür einsetzen, dass qualitative Mindeststandards von Bürgerrechtsbewerbern erreicht werden. Nach Darstellung der Regierung erleichtert eine Einbürgerung die Integration. Diese Darstellung ist völlig verkehrt und will einen Anspruch auf das Bürgerrecht setzen, obschon die Integration noch nicht vollzogen ist. Nach Massgabe der SVP stellt jedoch die Einbürgerung den Abschluss einer gelungen Integration dar. Die SVP wird alles unternehmen um sicherstellen, dass das Schweizer Bürgerrecht nicht verscherbelt wird. Weiter darf das kantonale Bürgerrechtsgesetz die Autonomie der Gemeinden nicht unnötig untergraben und diese mit zusätzlichen Kosten belasten.

3. Im Kreisschreiben an die Gemeinden und Bezirksräte vom 9. Oktober 2018 wird klar und deutlich die Einhaltung vom Kostendeckungsprinzip vom Regierungsrat eingefordert, es wird sogar das Wort «verpflichtet» verwendet. Kennt der Regierungsrat die Gründe für diesen langen Umsetzungsprozess? Wenn Ja, welchen? Wenn Nein, wieso nicht?

4. Wann dürfen die Seniorinnen und Senioren mit der Rückzahlung der zu viel einbezahlten Gelder nach den klaren Anweisungen des Kreisschreibens rechnen?

5. In der Antwort auf die Anfrage (Abzocken der Senioren in zürcherischen Altersheimen, KR­Nr. 276/ 2018) vertritt der Regierungsrat die Meinung, dass die geltenden Regelungen genügen und es keine Gesetzesanpassungen benötigt. (Antwort zu Fragen 4 und 5, Seite 4). Ist der Regierungsrat nach der Kenntnisnahme der neuesten Informationen immer noch der gleichen Meinung?

Unglaublich: Stadtrat Uster ruft zum Streik auf!

Am 18. April 2019 informierte der Stadtrat von Uster per Medienmitteilung, dass er «Sympathie für die Anliegen des gesamtschweizerischen Frauenstreiktags» zeige, der am Freitag, 14. Juni 2019 stattfindet.

svp. Deshalb hat der Stadtrat beschlossen: «Streikwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Uster können während der Arbeitszeit an einer Kundgebung beim Stadthaus in Uster teilnehmen.»

Die SVP Uster toleriert diesen Aufruf zum Streik nicht. Die Stadtverwaltung wird durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanziert und muss

SVP Regensdorf www.svp-regensdorf.ch SVP USTER

bei politischen Anliegen absolut neutral bleiben. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Uster können sich nicht eine alternative Stadtverwaltung aussuchen, weshalb eine hohe Sensibilität der Verwaltung unabdingbar ist.

Unnötiges Scharmützel

Der linke Stadtrat zeigt seine ideologische Haltung unverblümt. Dass er –

und das Instrument der Medienmitteilung beweist es – die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung öffentlich dazu animiert, am Streik teilzunehmen, findet die SVP Uster unerhört. Die SVP fordert den Stadtrat auf, seine Verantwortung gegenüber der Bevölkerung wahrzunehmen, ein Vorbild zu sein, und auf ideologisch populistische Scharmützel künftig zu verzichten.

1. Mai Fest der SVP Regensdorf

Mittwoch 1. Mai 2019, ab 12.00 Uhr

Festwirtschaft mit Holzkohlen-Grill und Barbetrieb, Dorfstrasse 121, Regensdorf-Watt musikalische Unterhaltung durch Heli mit seinem „Echo vom Furttal“

Ansprache von Nationalrat

Adrian Amstutz (14.00 Uhr)

„Das Rahmenabkommen mit der EU und die drohenden Nachteile daraus für die pflichtbewusste Arbeiterschaft in der Schweiz“

„Wie die Linken und Netten den Büetzer, Bauern und Gewerblern ihr Geld aus dem Sack ziehen.“

Herzlich willkommen zur marktwirtschaftsfreundlichen 1. Mai Veranstaltung!

Parkplätze sind vorhanden (Beschilderung folgen)

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Stefan Schmid Kantonsrat SVP Niederglatt

AHV in Schieflage – und niemand stört es

Die AHV ist finanziell im vergangenen Jahr arg in Schifflage geraten. Doch niemand scheint sich daran zu stören, dass sich bereits mittelfristig eine gefährliche Entwicklung abzeichnet. Im vergangenen Jahr gab man 2,220 Mio. Franken mehr aus, als man eingenommen hatte.

RoMü. «Anders als in den zwei Vorjahren kann die im 2018 erwirtschaftete Rendite das negative Umlageergebnis des AHV­Fonds, als Folge der demografischen Entwicklung und der Alterung der Bevölkerung. nicht kompensieren. Das Ungleichgewicht zwischen Aufwand und Ertrag nimmt weiter zu und die absehbare Entwicklung der AHVFinanzen gibt für die kommenden Jahre Anlass zur Sorge», schreibt die compenswiss. Diese Zeilen fallen mitten in eine Zeit, wo sich die Jugend und die Politik den Umweltnotstand ausrufen. Dieses wertvolle und grundsätzlich einmalige Sozialsystem mit dem Umlagerungsverfahren basiert grundsätzlich auf einem wirtschaftlichen Wachstum, wovon seit 1948 bereits drei Generationen davon profitieren konnten.

Pulsierende Wirtschaft

unabdingbar

Denn das Wachstum und die dadurch gestiegene Lebensqualität in Verbindung mit dem Wohlstand, welche heute das wirtschaftlich sorgenlose Leben der jungen Generation und auf der Strasse geht, ihr es überhaupt ermöglicht hat. Der von der Jugend geforderte Verzicht hätte demzufolge sofort fatale Auswirkungen auf die Finanzierung dieses Sozialwerkes. Stagnation beim Volkseinkommen oder gar ein Schwinden des BIP wirken sich sehr rasch und massiv auf die Ertragslage der AHV aus, wenn gleichzeitig auch an den Ausgaben nicht geschraubt wird. Nur eine pulsierende Wirtschaft mit Wachstum kann aufgrund der ständig wachsenden Bevöl­

kerung die sozialen Bedürfnisse langfristig und tragbar finanzieren.

Die Bedeutung des Wachstums wiederspiegeln auch die Zahlen der AHV, welche einzig und allein vom heute so verpönten Wachstum profitieren konnte. Zwischen 1948 bis 1966 nahm die AHV 20,644 Mia. Franken ein und konnte gleichzeitig Renten von 13,140 Mia. auszahlen. Gleichzeitig stieg der Fondbestand auf 7,5 Mia. Franken an. Das wirtschaftliche Wachstum machte es bereits 1984 möglich, erstmals mehr AHV ausgezahlt werden konnte, als dies gesamthaft zwischen 1948 bis 1966 der Fall war. Dabei darf nicht vergessen werden, dass das AHV­Alter der Männer nie und jenes der Frau um zwei Jahre angehoben wurde. Seither sind die Ausgaben auf 44,055 Mia. Franken angestiegen, während die Einnahmen nachhinken und 2018 noch 43,292 Mia. betragen. Die Zahlen für 2018 sind insbesondere mit Blick auf den mit 34,3 Mia. Franken dotierten AHV­Ausgleichsfonds sehr ernüchternd. Die fehlende Nettorendite betrug – 4,22 Prozent und sorgte für eine Belastung von 1,038 Mia. Franken, während der Aufwand gleichzeitig um 1,267 Mia.Franken angestiegen ist.

Kein ökonomisches Wissen nötig Man braucht kein Ökonom zu sein, um die Grundsätze und das System der Rechnung der AHV zu verstehen. Grundsätzlich kann diese einer Vereinsrechnung gleichgesetzt werden. Sie finanziert als Kernaufgabe aus ihrer Kasse die Ansprüche für die Auszah­

POLITISCHE FALSCHMÜNZER AM WERK

lung der AHV. Auf der Seite der Einnahmen fliessen die persönlichen – und Lohnbeträge, Beiträge des Bundes und Steueranteile sowie rund 2,1 Mia. Franken aus der Tabaksteuer in diese Kasse. Da die Zahl aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung und der zugleich erfolgten Zuwanderung der Bezugsberechtigten laufend zunimmt, steigt die Belastung unentwegt. Gleichzeitig stagnieren die Erträge, welche insbesondere mit ihren Beiträgen aus dem Berufsleben finanziert werden. Somit weiss jeder Vereinskassier, dass das Vereinsvermögen schwindet, wenn man mehr ausgibt als dass man einnimmt. Also hat der Vereinskassier zwei Möglichkeiten, indem man die Ausgaben senkt oder die Einnahmen erhöht. Werden die Mitgliederbeiträge erhöht, so laufen ihm die Mitglieder davon, wird aber gezielt gespart, so hat der Verein eher die Chance, um zu überleben. Dies kann auch auf die AHV übertragen werden. Steigen die Abzüge laufend an und die MwSt steigt ebenfalls im Gleichschritt, so öffnen wir der Schwarzarbeit Tür und Tor, weil sich dann das Tricksen immer mehr lohnt. Ein Blick über die Grenzen zeigt uns mit aller Deutlichkeit, dass dann die Schattenwirtschaft boomt.

Mehr Abzüge heisst weniger Lohn Mit der anstehenden Abstimmung zur Steuerreform, welche mit der AHV­Finanzierung gekoppelt ist, sollen der AHV jährlich zusätzlich zwei Milliarden Franken zufliessen. Der Bund will sich mit 800 Millionen und die Arbeit­

Die Grünen und die Masseneinwanderung

Der Wunsch bei der Bevölkerung nach einem schönen und angenehmen

nehmer und ­geber 1,2 Mia. Franken dazu mit je 0,15 Lohnprozenten beteiligen. Konkret heisst dies, dass alle 4,25 Mio. Einwohner im erwerbsfähigen und beitragspflichten Alter, im Rahmen der Beitragspflicht zusätzlich rund 280 Franken allein pro Kopf und Jahr über den Lohn beisteuern müssen.

Entweder werden diese Beiträge über ein Wachstum kompensiert, oder es steht jeder Familie weniger Geld zur Verfügung. Ohne Korrekturen sind zudem diese zusätzlich vorerst nur als versprochene Einnahmen und somit noch nicht eingeschossenen 2 Mia. Franken schnell verpufft.

Denn allein zwischen 2017 und 18 stieg der Aufwand bei der AHV um 1,237 Mia. Franken. Es wäre durchaus interessant wie die Kreise, welche sich so angeblich Sorgen um das Klima machen und grösstenteils bezüglich CO2 die Lösungen bei den anderen suchen oder sich mit Zertifikaten im Rahmen eines modernen Ablasshandels das eigene Umweltgewissen freikaufen, eine rasche Lösung bei der AHV­Finanzierung

Ahnungslose Besserwisser prägen die Klimadiskussion. Der Behauptung der Grünen, wonach Ressourcen- und Energie-Verschleuderung die Klima-Erwärmung verursache, mag überzeugend wirken. Wer die Hauptursache der Ressourcen-Verschleuderung indessen verschweigt, entlarvt sich selbst als unglaubwürdig.

Wenn – wie die selbsternannten «Experten» behaupten – Klima­Erwärmung tatsächlich vom Menschen verursacht wird, dann kann der unmittelbare Zusammenhang zwischen der Anzahl in einem bestimmten Gebiet ansässiger Personen und den im gleichen Gebiet vorhandenen natürlichen Ressourcen nicht ausgeklammert werden.

Woraus resultiert RessourcenVerschleiss?

Relativ einfach ist es, die Anzahl der Bewohner in einem bestimmten Gebiet allenfalls gar massiv zu verändern. Ressourcen vermehren sich indessen nicht, wenn sich in einem Gebiet die Menschen deutlich vermehren. Mit anderen Worten: Ressourcen­Verschleiss und Einwanderungspolitik stehen in engem Zusammenhang.

In der Schweiz hat sich die Zahl der Bewohner in den vergangenen Jahren massiv vergrössert. Dies keineswegs aufgrund ausserordentlichen Kinderreichtums schweizerischer Familien.

Wohl aber als Folge keinerlei Begrenzung akzeptierender Einwanderungspolitik, welche politische Mehrheiten –entgegen dem Willen des Souveräns –hierzulande durchgesetzt haben.

Die Grünen fördern Einwanderungs-Exzesse

Ausgerechnet die Grünen, selbsternannte Fürsprecher gesunder Umwelt

und erträglichen Klimas, blenden den offensichtlichen Zusammenhang zwischen Bevölkerungsdichte und Ressourcen­Verschleiss stur aus. Sie geben sich klar als lautstarke Befürworter nahezu unbegrenzter Einwanderung – während der Schweizer Souverän an der Abstimmungsurne bereits am 9. Februar 2014, also vor fünf Jahren der Masseneinwanderung eine klare Absage erteilt hat.

Die Grünen, angebliche Fürsprecher gesunder Umwelt, sind in Wahrheit

Hauptschuldige an der Nichtumsetzung des ergangenen Volksentscheids gegen die Masseneinwanderung. Ein Vorgehen, das die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nach allen Regeln widerwärtigster politischer Ranküne betrügt.

Damit werden die Grünen aber auch die Hauptschuldigen am hierzulande stattfindenden Ressourcen­Verschleiss, der, wie sie selbst zu behaupten pflegen, die «menschenverursachte Klimaveränderung» auslöse.

Beängstigende Zahlen durch Zuwanderung

Seit Einführung der Personenfreizügigkeit vor nunmehr zwölf Jahren erlebte die Schweiz eine Zuwanderung von rund 800 000 Personen.

Gemäss den allseits anerkannten Erhebungen des Statistischen Amtes beansprucht jeder in der Schweiz lebende Mensch – ob sich hierzulande nur fünf oder aber acht Millionen aufhalten – im Durchschnitt täglich hundertsechzig Liter Wasser. Die 800 000 Zugewanderten verbrauchen demnach hier in der Schweiz Jahr für Jahr rund 47 Milliarden (genauer: 46 720 000 000)

Liter Wasser.

aufzeigen. Ein möglicher sozialer Unfrieden kann rasch einmal gesellschaftlich und wirtschaftlich deutlich gravierende Folgen als ein warmer Sommer haben. Beispiele haben wir in den letzten Jahren mit dem arabischen Frühling oder jüngst in Venezuela mehrmals erlebt.

In einer ständig wachsenden Gesellschaft, welche sich für ein besseres, schöneres und angenehmeres Leben laufend weiterentwickeln will ist der wirtschaftliche Erfolg und das dafür benötigte Wachstum der einzige Garant, um auch neue Umwelttechnologien zu ermöglichen. Ist dies nicht der Fall, so hat man tagtäglich andere Sorgen, als jeden Freitag zugunsten des Klimanotstandes die Schule zu schwänzen. In den erwähnten Ländern stehen einzig und allein der Kampf ums tägliche Überleben und Nahrungsmittelbeschaffung im Fokus.

Deshalb trägt nur eine gesunde und für alle trag­ und finanzierbare AHV zu Innovation und Erneuerung auch im Umweltbereich bei.

Es gibt Bauern, die – nach dem so prächtigen Sommer 2018 – Klage führen über erlebten Wassermangel. Im gleichen Jahr liess die Schweiz freilich zu, dass trotz der vom Volk abgelehnten Masseneinwanderung 47 Milliarden Liter Wasser durch Einwanderer verbraucht wurden. Diese 47 Milliarden Liter Wasser mussten – unter erheblichem Aufwand an Energie – den Verbrauchern in tadellosem Zustand zugeführt werden. Anschliessend mussten sie – wiederum unter mehr als nur erheblichem Energieaufwand – wieder gereinigt werden. Ein Ressourcen verschleudernder Vorgang, zu dem den Grünen – bigotte Befürworter der Masseneinwanderung – nichts mehr als beharrliches Schweigen einfällt.

Ansprüche

800 000 in den letzten zwölf Jahren Eingewanderte wohnen hier, nutzen hier Strassen, nutzen unsere Eisenbahnen, verlangen für ihre Kinder eine gute Ausbildung in modernen Schulhäusern und vieles andere mehr.

Intensiv frequentieren viele von ihnen unsere Gesundheits­Einrichtungen, insbesondere unsere Spitäler, wo jeder, der sich je dort aufhält, feststellt, dass zunehmend Ausländer andere Ausländer betreuen und pflegen.

Die Zahlen zu solcher Nutzung und Übernutzung sind beeindruckend: Die 800 000 Zuwanderer der letzten zwölf Jahre belasten das Schweizer Strassennetz mit zusätzlich 435 000 Fahrzeugen.

Die allmorgendlichen und allabendlichen Staus rund um unsere Städte und zunehmend überall im Land lassen ebenso grüssen wie der massive

zusätzliche Treibstoffverbrauch für diese 435 000 Fahrzeuge. Gemäss Statistischem Amt legen 800 000 Menschen jährlich im Durchschnitt 2,03 Milliarden (2 030 000 000) Kilometer per Bahn und 8,845 Milliarden (8 845 000 000) Kilometer auf Strassen zurück. Sie benötigen 5,8 Millionen Kilowattstunden Strom – so viel wie zwei Kernkraftwerke des Typs Mühleberg oder 2000 Windanlagen jährlich produzieren. Für die Grünen kein Thema!

«Verdichtetes» Wohnen Sogenannte Hühnerbatterien sind in unserem Land seit einigen Jahren verboten. Den Hühnern ist Freilauf gesetzlich gesichert. Der Mensch aber wird vermehrt in «verdichtete Siedlungen» gesteckt. Bauverordnungen, die früher menschenfreundliches Wohnen zu gewährleisten hatten, werden fast über Nacht so geändert, dass Wohnungen im Parterre und im ersten Geschoss ganzjährig und ganztägig künstliche Beleuchtung benötigen. Weil die Sonnenstrahlen angesichts der Verdichtung verlangenden Bauordnungen solche Wohnungen gar nie erreichen. Welch grossartiger Fortschritt! Ob die Grünen denen, die in solche Wohnungen gepfercht werden, Auslauf an Wochenenden oder in den Ferien noch zu gestatten bereit sind? Auslauf in Landschaften, die aufatmen lassen, vielleicht aber auch an ferne Sandstrände, wo sich zur Verdichtung Gezwungene vom Hühnerbatterie­Dasein zu erholen hoffen. Umwelt­ und menschengerechtes Wohnen: Für sture Grüne kein Thema.

Es geht um Macht Dass die Grünen nach noch mehr Masseneinwanderung rufen, hat durchaus Methode: Für stärkere Umweltübernutzung verlangen sie höhere Abgaben und höhere Gebühren. In Regierungen sitzend, erwarten sie von mehr Autofahrern mehr «Chlotz» in die ihnen zur Verfügung stehenden öffentlichen Kassen. Gleiches versprechen die apodiktisch geforderte Benzinpreis­Erhöhung, die Heizöl­Verteuerung, aber auch Zuschläge aus Fahrten in überfüllten Zügen sowie wegen benötigter Mehr­Energie. Sparen ist denen, welche die Gebühren einstecken, kein Anliegen. Es lockt sie viel stärker die Erwartung vermehrter Abzock­Möglichkeiten. Denn das Geld, das sich aus den Gepferchten herauspressen lässt, sichert Macht.

Darum, allein darum geht es den Grünen, die weiter für Masseneinwanderung einstehen. Wer Beachtung von Grenzen verlangt, wer Grenzen vor Massenandrang schützen will, den stellen die Grünen skrupellos in den Dunstkreis des Rassismus. Schliesslich wissen die Grünen genau: Auf die Medienschaffenden in ihrem Umkreis ist Verlass. Diese decken bereitwillig den Mantel des Schweigens über die offensichtliche Bigotterie der Grünen. Dass ein angeblich um Umwelt und Klima Besorgter, der die Folgen der Masseneinwanderung übersieht und verleugnet, ein politischer Falschmünzer, ja ein politischer Scharlatan ist, diese Tatsache werden durchschnittliche Schweizer Medienschaffende auf links­grünen Redaktionen nie ansprechen – neuerdings nicht einmal mehr jene auf der NZZ­Redaktion.

Ulrich Schlüer a. Nationalrat SVP Flaach
Leben im Alter verbunden mit einer sicheren Altersvorsorge ist gross.

Fadegrad

Keine fremden

Richter

Die SVP -Delegierten haben sich klar gegen das institutionelle Abkommen mit der EU ausgesprochen. Der Unterdrückungsvertrag höhlt die direkte Demokratie aus, missachtet die Unabhängigkeit der Schweiz und gefährdet unsere Wohlfahrt. Die SVP unterstützt bilaterale Beziehungen auch mit der EU Bedingung ist jedoch, dass diese Verträge in gegenseitiger Übereinkunft und im gegenseitigen Interesse auf Augenhöhe abgeschlossen werden.

Der Bundesrat darf keinen Vertrag unterzeichnen, welcher –im Widerspruch zur Verfassung –fremde Richter bzw. den Europäischen Gerichtshof (EuGH) akzeptiert.

Zum Knackpunkt Fremde Richter: Bei Streitigkeiten zum Rahmenvertrag würde ein unabhängiges Schiedsgericht entscheiden. Ein ähnliches Modell hat die EU auch mit anderen Staaten wie etwa der Ukraine und Grossbritannien ausgehandelt. Sind Fragen des EU -Rechts betroffen, muss das Schiedsgericht gemäss Vertragsentwurf EU -Schweiz die Meinung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einholen, und diese Meinung ist dann bindend. Die materiellen Regeln der fünf betroffenen Abkommen beruhen weitestgehend auf EU -Recht, wie der Bundesrat einräumt; faktische Entscheidungsinstanz wäre in diesen Fällen der EuGH. Die Schweiz kauft mit dem Rahmenvertrag hier gewissermassen die Katze im Sack, weil sie die EURechtsentwicklung in den Bereichen der vom Rahmenvertrag betroffenen Abkommen so rasch wie möglich in den entsprechenden Abkommen zu übernehmen hat. Zur Diskussion steht auch die Übernahme der EU -Unionsbürgerrichtlinie. Heikel an dieser Richtlinie sind aus Schweizer Sicht vor allem der raschere Zugang von EU -Bürgern zum Recht auf Daueraufenthalt, der leichtere Zugang zur Sozialhilfe für Nichterwerbstätige und Arbeitslose sowie restriktivere Bedingungen für Ausschaffungen. In den Verhandlungen zum Rahmenvertrag forderte die EU -Kommission, dass die Schweiz die ganze Richtlinie übernimmt, während die Schweiz nichts übernehmen wollte; der Kompromiss war, dass der Rahmenvertrag die Sache nicht erwähnt. Es gibt nach wie vor viele Unbekannten. Fakt ist: Wir wollen unseren bewährten Föderalismus und unsere Kantons- und Gemeindeautonomie nicht untergraben. Wir wollen die eigenständige Steuerung der Zuwanderung und die Ausschaffung krimineller Ausländer, wie dies die Bevölkerung gefordert hat. Wir kämpfen für einen bewährten dynamischen Rechtssetzungsprozess ohne Rechtsübernahme. Dank der SVP sind wir nach wie vor nicht in der EU, und das soll unbedingt auch so bleiben.

Stopp dem überteuerten städtischen Wohnungsbau!

Nach dem Willen des Stadtrates sollen 213,2 Millionen Franken ausgegeben werden, um in der neu geplanten Wohnsiedlung Leutschenbach 369 Wohnungen zu bauen.

Eine Minderheit ist dagegen. Das Volk hat am 19. Mai 2019 das letzte Wort an der Urne. Zum Projekt zählen ebenfalls 11 Wohnateliers, 9 Grosswohnungen, 4 Kindergärten, Kinderbetreuungsräume und 12 Musikzimmer. 1100 bis 1200 neue Stadtbewohner sollen in der Wohnsiedlung Leutschenbach ein vom Steuerzahler finanziertes Zuhause mit vielen Extras erhalten.

Geringere Kosten

Die Minderheit fordert vom Stadtrat, dass er das Baurecht für die Wohnsiedlung Leutschenbach öffentlich ausschreiben soll. Damit wird möglich, dass private Investoren die Wohnsiedlung realisieren können. Private werden die gleiche Anzahl Wohnungen zu geringeren Kosten erstellen als die Stadt.

Keine weitere Verschuldung

Die geplante Arealüberbauung soll nicht mit einer weiteren Verschuldung der Stadt realisiert werden. Der Stadtrat plant für das Jahr 2019 wiederum 975 Millionen Franken Anleihen aufzunehmen, um solche Grossprojekte zu finanzieren. Die heutige Nullzinspolitik soll

dem Stadtrat kein Freipass sein, hohe Schulden anzuhäufen. Denn die Schulden von heute sind die Steuern von morgen. Wohnraum für wenige – Betriebskosten für alle Wie beim gemeinnützigen Wohnungsbau in der Stadt Zürich üblich, baut die Stadt Wohnraum für wenige glückliche Auserwählte. Nebst den Erstel­

LESERBRIEF

EU -Rahmenvertrag: Die Personenfreizügigkeit wird in Debatten weitgehend ignoriert

Meines Erachtens werden in den Debatten rund ums Rahmenabkommen die Auswirkungen auf die Personenfreizügigkeit unterschätzt und entsprechend ignoriert. Ich gehe davon aus, dass bei Zustimmung zum Rahmenabkommen die Zuwanderung erneut exorbitant zunimmt mit hohen Folgekosten in neue Kapazitäten (Schulen, Strassen, Bahnen, Wohnungen, Sicherheit/Richter, Energieversorgung, Verknappung von Land, Umweltschäden) mit zunehmendem Problem auch am Arbeitsmarkt. Zu befürchten sind auch enorme Auswirkungen auf unsere Institutionen. Wie soll zum Beispiel das Milizsystem bei Schweizer Institutionen noch funktionieren, wenn unter den 30­ bis 40 ­Jährigen schon über 40 Prozent Ausländer sind.

Unsere Kultur geht in grossen und schnellen Schritten verloren. Der Schaden aus der Zuwanderung ist grösser als der Nutzen. Die Schweiz legt drauf. Wohl der Hauptgrund, dass Studienergebnisse des Bundes über Nutzen und Kosten im Zusammenhang mit der Zuwanderung nur in Teilen oder mit

Annahmen, dass gewisse Infrastrukturkosten fix bleiben, veröffentlicht wurden. An dieser Stelle sollte die Augenwischerei aufhören. Wenn wir das Abkommen ablehnen, ist mit einzelnen Handelshemmnissen innerhalb der EU zu rechnen. Der Preis, der unser Land für den Rahmenvertrag dagegen entrichten muss (Aufgabe der Freiheit beziehungsweise Unterwerfung unter fremde Richter, Gesetzgeber und EU ­Sanktionen) ist schlicht zu gross. Das Abkommen ist doch im Innersten ein direkter Angriff auf unsere Staatssäulen, direkte Demokratie, Föderalismus und auch Neutralität. Ich kann als Bürger dieses Landes nicht zulassen, dass Stück um Stück Schweizer «Tafelsilber» beseitigt wird. Ein Kompromiss, wie von den Befürwortern des Abkommens immer wieder betont wird, liegt nicht vor. Für unser Land steht mit diesem Abkommen deutlich mehr auf dem Spiel als eine mögliche vorübergehende Abnahme des Wohlstandes.

Karl Meier-Zoller, Effretikon

lungskosten von 213,2 Millionen Franken werden auch hohe Betriebskosten anfallen, u. a. für die Kinderbetreuung, welche durch sechs Betreuungspersonen vor Ort sichergestellt wird. Allein dafür fallen pro Monat Kosten von 720 000 Franken an, welche der Steuerzahler trägt.

Die Alternative: Private Investoren

Die Alternative der Vernunft heisst Wohnungsbau durch private Investoren. Private bauen innovativer und günstiger als die Stadt. Der CEO einer grösseren Schweizer Baufirma hat sich kürzlich in den Medien zitieren lassen: «Die Stadt baut viel zu teuer, wir würden dieses Projekt für 120 Millionen Franken realisieren.»

Die Stadt Zürich entwickle, plane und baue bis vierzig Prozent zu teuer, als dies für die anvisierte Funktion nötig wäre, meinte der Bauunternehmer weiter. Dies weil Politiker, Ämter und ihnen nahestehende Organisationen in ein Projekt ihre jeweiligen Partikularinteressen und Maximalforderungen hineinpacken würden, im Wissen, dass sie am Ende nicht selbst dafür bezahlen müssen. Die Minderheit ist überzeugt, dass ein privater Investor die gleiche Anzahl Wohnungen zu geringeren Kosten erstellen kann.

Kein Ende des überteuerten Wohnungsbaus absehbar? Ändern wir am Zuwanderungsregime nichts, bewegen wir uns langfristig auf eine 10 ­Millionen Schweiz zu. Der Bedarf nach Wohnraum wird damit weiter angeheizt. Die Minderheit lehnt das Projekt Leutschenbach ab, weil die Stadt Wohnungen zu überhöhten Kosten auf dem Buckel der Steuerzahler erstellt.

LESERBRIEF

Die AHV sanieren – ein Kinderspiel

Der finanzielle Engpass der AHV könnte durch Mehreinnahmen (Steuererhöhungen) oder Reduktion der Ausgaben neutralisiert werden. Betrachten wir jedoch die Ausgaben des Bundes, eröffnen sich gigantische Sparmöglichkeiten, die zur Sanierung der AHV und sogar zu höheren Renten führen könnten. Beispielsweise geben wir für die internationale Solidarität Milliarden aus. Wer aber ist mit uns solidarisch? Etwa die UNO, die OECD oder die EU, die zwar von uns Geld kassieren, sich aber nicht selten bemüssigt fühlen, uns zu kritisieren, zu schikanieren oder uns gar zu drohen? Auch zahlen wir ohne Gegenleistung Milliarden an Entwick­

lungshilfe, mit der kaum je etwas Sinnvolles entwickelt wird. Ferner gehören das Asylwesen samt Betreuungsindustrie kritisch hinterfragt. Zudem werden NGO subventioniert, die uns etwa so viel nützen wie ein Kropf und uns sogar schaden. Sie «retten» schiffbrüchige Flüchtlinge (präziser illegale Einwanderer) im Mittelmeer, die im Vertrauen auf die «Rettung» die Überfahrt gewagt haben. Dann werden sie nicht etwa zurück nach Nordafrika gebracht, sondern nach Europa. Diese Schlepperdienste bezahlen wir, zusätzlich zu den später von solchen «Flüchtlingen» verursachten Kosten!

Otto Weiersmüller, Uetikon

Vorlagen Stadt Zürich

1. Neue kommunale Wohnsiedlung Leutschenbach, Quartier Seebach, Objektkredit von 213,205 Millionen Franken NEIN

2. Ersatzneubau der Wache Wasserschutzpolizei, Quartier Enge, Objektkredit von 20,97 Millionen Franken

3. Neubau Schulanlage Freilager mit Energiezentrale, Quartier Albisrieden, Objektkredit von 63,3 Millionen Franken JA

Die neue Wohnsiedlung im Gebiet Leutschenbach soll Wohnraum für rund 1200 Personen bieten. Bild: Clou Architekten AG

Eidgenössische Volksinitiative «Eigenständiges Handeln in

Familien und Unternehmen (KESB-Initiative)

Unterstützen Sie die Initiative mit der Unterschrift von Ihnen, von Ihren Verwandten und Bekannten –und schützen Sie damit Ihre persönliche, rechtliche und finanzielle Freiheit.

Hier finden Sie weitere Informationen und den Unterschriftenbogen: www.kesb-initiative.ch oder bestellen Sie Bogen unter 044 217 77 66

Erfolgreich werben im «Zürcher Boten» und «Zürcher Bauern»

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Die Schweizerische Volkspartei SVP des Kantons Zürich sucht per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Stv. Parteisekretär/-in (80 %–100 %)

Ins 17/19

Sie mögen und leben eigenverantwortliches Arbeiten? Sie mögen den Umgang mit Menschen? Sie betrachten Administration nicht als notwendiges Übel, sondern als grundlegendes logistisches Element zum Funktionieren einer politischen Partei? Dann haben Sie die Tür bei uns schon angestossen.

In dieser vielseitigen, dynamischen und verantwortungsvollen Position als Stv. Parteisekretär/-in sind Sie und Ihr Team einerseits für den reibungslosen und termingerechten Ablauf der allgemeinen Sekretariatsfunktionen zuständig.

Andererseits warten u.a. folgende spannenden Aufgaben auf Sie:

• Als Fraktionssekretär/-in betreuen und unterstützen Sie die Kantonsratsfraktion der SVP des Kantons Zürich in administrativen Belangen.

Traditionelles Kleinkaliberschiessen der SVP/BGB Meilen mit Spezialgast

Mittwoch, 1. Mai 2019, ab 14.00 Uhr

Schützenhaus Büelen, Meilen Plauschschiessen für alle. Unter kundiger Betreuung durch Mitglieder der Sportschützen Feld-Meilen, darunter der aktuelle Schweizermeister Gewehr 10 m, trifft Frau und Mann, Klein und Gross ins Schwarze.

Ansprache von Nationalrat Adrian Amstutz (16.30 Uhr)

„Das Rahmenabkommen mit der EU und die drohenden Nachteile daraus für die pflichtbewusste Arbeiterschaft in der Schweiz.

• Sie begleiten und beraten die SVP Sektionen im Kanton Zürich gleichermassen wie die Fachgremien der SVP des Kantons Zürich.

• Mit Ihrem stilsicheren Deutsch, Ihrem Flair für proaktives Handeln und Organisieren gewährleisten Sie als Redaktor/-in das wöchentliche Erscheinen der Parteizeitung «Der Zürcher Bote».

• Als stellvertretende(r) Parteisekretär/-in erarbeiten Sie selbständig oder ersatzweise Positionspapiere gleichermassen wie schriftliche Stellungnahmen.

Für diese anspruchsvolle Stelle bringen Sie Begeisterung für Politik und die Werte der SVP mit. Sie verfügen über eine kaufmännische Grundausbildung oder entsprechende Weiterbildung sowie eine Weiterbildung auf FH -Niveau sei es in Administration, Kommunikation, Medienwirtschaft oder Geschichte. Neben stilsicherem Deutsch in Wort und Schrift beherrschen Sie vorzugsweise auch eine der anderen Landessprachen fliessend mündlich.

Ihre geschätzte Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen und einem Motivationsschreiben senden Sie im PDF -Format an sekretariat@svp-zuerich.ch

DELEGIERTENVERSAMMLUNG DER SVP BEZIRK WINTERTHUR

Kommen Sie mit Ihrer Familie, Freunden und Bekannten. Parkplätze vorhanden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! SVP/BGB Meilen „ „

„Wie die Linken und Netten den Büetzern, Bauern und Gewerblern ihr Geld aus dem Sack ziehen.

Herzlich willkommen zur marktwirtschaftsfreundlichen 1.-Mai-Veranstaltung!

Die Delegiertenversammlung der SVP des Bezirks Winterthur wurde Mitte April im Restaurant Sagi in Bertschikon durchgeführt. Der Rückblick auf die Kantonsratswahlen zeigte im Wahlergebnis einen prozentualen Rückgang von 3 Prozent in der Stadt und 5 Prozent auf dem Land. Trotz des beachtlichen Frauenanteils von immerhin 40 Prozent konnten nicht genügend Wählerstimmen mobilisiert werden.

Des Weiteren nominierten die 24 Stimmberechtigten zu Handen der SVP­Kantonalpartei einstimmig Therese Schläpfer, Martin Hübscher und Franco Albanese als Nationalratskandidaten für die bevorstehenden Wahlen im Herbst. Dieses Dreierticket, bestehend aus einer Frau, einem Landwirt und einem Unternehmer, kann durch allfällige weitere Kandidaten vom Vorstand ergänzt werden, was ebenfalls einstimmig genehmigt wurde. Zum Abschluss des Abends ermutigte unsere Bezirkspräsidentin Therese Schläpfer die Anwesenden, die aktuelle Krise der SVP als Chance zu sehen und vermehrt politische Diskussionen im alltäglichen Umfeld zu führen. Kevin Kübler, Zell

Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher

Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.

SVP-KANTONSRATSFRAKTION

Kantonsrat/Fraktion

Montag, 29 April 2019 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.

Montag, 6 Mai 2019 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.

SVP-STAMM

Bezirk Bülach/Embrach

Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.

Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.

Bezirk Dietikon/Urdorf

Jeden ersten Samstag im Monat, ab 10 00 Uhr, im Bistro Alterszentrum am Bach, Birmensdorf.

Bezirk Meilen/Meilen

Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.

Bezirk Pfäffikon/Pfäffikon

Jeden ersten Samstag im Monat, von 11 bis 12 Uhr, im Restaurant Hecht, Usterstrasse 8 Pfäffikon.

Bezirk Uster/Uster

Jeden letzten Donnerstag im Monat, ab 17 30 Uhr, Bar Enoteca, Tannenzaunstrasse 23, Uster.

Junge SVP Kanton Zürich

Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet.

Stadt Zürich/Kreis 3

Jeden ersten Montag im Monat, ab 18 00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, Seebahnstrasse 33, Zürich.

Stadt Zürich/ Kreis 4 und 5

Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 18 30 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich. Eine An- oder Abmeldung an info@svp5.ch ist aus organisatorischen Gründen erwünscht.

Stadt Zürich/ Kreis 6

Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.

Stadt Zürich/ Kreis 12

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.

Termine 2019

6. bis 10 Mai Ev. Sondersession

Donnerstag 16 Mai Büro der Parteileitung

SVP-VERANSTALTUNGEN

Bezirk Bülach

Freitag, 17 Mai 2019 17 00 –23 00 Uhr, Samstag, 18 Mai 2019, 16 00 –24 00 Uhr, und Sonntag, 19 Mai 2019, 12 00 –18 00 Uhr, Dorffest in Glattfelden, SVP mit eigener Beiz. Nationalräte, Kantonsräte und Gemeinderäte der SVP servieren.

Bezirk Dielsdorf/ Regensdorf

Mittwoch, 1 Mai 2019, ab 12 00 Uhr, Dorfstrasse 131, Watt, 1.-Mai-Feier. Ab 14 00 Uhr Rede von Nationalrat Adrian Amstutz.

Bezirk Dietikon/Dietikon

Mittwoch, 1 Mai 2019, ab 12 00 Uhr, auf dem Bauernhof Im Basi bei Familie Bräm, Dietikon, 1.-Mai-Feier mit Nationalrat Adrian Amstutz.

Bezirk Hinwil/ Grüningen

Dienstag, 28 Mai 2019, 20 00 Uhr, Restaurant Adler, Grüningen, Mitgliederversammlung.

Sonntag, 7 Juli 2019, 09 30 Uhr, bei Familie Zangger, Bächelsrüti, Grüningen, Puurezmorge.

Sonntag, 15 September 2019, Besammlung 11 00 Uhr, Schloss Grüningen, Themen-Spaziergang, Rebberge von Grüningen.

Donnerstag, 14 November 2019, 20 00 Uhr, Restaurant Adler, Grüningen, Mitgliederversammlung.

Bezirk Meilen

Mittwoch, 15 Mai 2019 18 15 Uhr, im katholischen Kirchgemeindehaus, Gustav-Maurerstrasse 13, Zollikon, ordentliche Delegiertenversammlung. 19 15 Uhr Referat von Nationalrat Thomas Matter: Standortbestimmung Wahljahr 2019 20 00 Uhr Nachtessen.

Sonntag 19 Mai Eidg. und kantonale Volksabstimmung

Ev. 2. Wahlgang Regierungsratswahlen

Dienstag 21 Mai Sitzung der Bezirksparteipräsidenten

Dienstag 21 Mai Parteileitung / Kantonalvorstand

Dienstag 28 Mai Kant. Delegiertenversammlung (NR-Liste)

3. bis 21 Juni Sommersession

Montag 17 Juni Fraktionsausflug

Samstag 29 Juni Eidg. Delegiertenversammlung

15 Juli bis 16 August Sommerferien

Mittwoch 21 August Büro der Parteileitung

Samstag 31 August Eidg. Delegiertenversammlung

Sonntag 1 September Kantonale Volksabstimmung

Dienstag 3 September Sitzung der Bezirksparteipräsidenten

Dienstag 3 September Parteileitung / Kantonalvorstand

9. bis 27 September Herbstsession

Freitag 13 September SVP Schiessen (Vorschiessen) in Hombrechtikon

Dienstag 17 September Kant. Delegiertenversammlung (Mobilisierung)

Fr/Sa/So 20.– 22 September SVP-Schiessen in Hombrechtikon

7. bis 18 Oktober Herbstferien

Sonntag 20 Oktober National- und Ständeratswahlen

Dienstag 22 Oktober Büro der Parteileitung

Donnerstag 24 Oktober Sitzung der Bezirksparteipräsidenten

Donnerstag 24 Oktober Parteileitung / Kantonalvorstand

Dienstag 29 Oktober Kant. Delegiertenversammlung (SR-Kandidat, 2. Wg)

Samstag 2 November Eidg. Delegiertenversammlung

Mittwoch 13 November Büro der Parteileitung

Sonntag 17 November Ev. Kantonale Volksabstimmung

Ev. 2. Wahlgang Ständeratswahlen

Sonntag 24 November Ev. Eidg. und kantonale Volksabstimmung

Ev. 2. Wahlgang Ständeratswahlen

2. bis 20 Dezember Wintersession

Dienstag 10 Dezember Büro der Parteileitung

Montag 16 Dezember Fraktionsessen Kantonsrat

IMPRESSUM

ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480

Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 73.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.

Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Roland Scheck (rs.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp-zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. Inseratenschluss: Mittwoch, 12.00 Uhr. Layout: cube media AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG ( AZ Print), Neumattstrasse 1, CH -5001 Aarau.

Bezirk Meilen/Meilen

Mittwoch, 1 Mai 2019, ab 14 00 Uhr, Schützenhaus, Schützenhausstrasse 31, Meilen, 1.-Mai-Veranstaltung. Ab 14 00 Uhr Kleinkaliberschiessen, ab 16 00 Uhr Rede von Nationalrat Adrian Amstutz mit Verpflegung und Unterhaltung.

Stadt Zürich/Kreis 3

Samstag, 4 Mai 2019, 09 30 bis 11 30 Uhr, Migros Birmensdorferstrasse und Goldbrunnenplatz, Zürich, Blumenaktion.

Stadt Zürich/Kreis 7 und 8

Dienstag, 7 Mai 2019, 19 00 Uhr, Restaurant 10 dieci, beim Eingang Zoo Zürich, Mitgliederversammlung. Anschliessend Referat von Dr. Valentin Landmann zum Thema: Auslieferung an die EU?

Stadt Zürich/Kreis 9

Samstag, 27 April 2019 09 00 –11 00 Uhr, Lindenplatz, Zürich, Standaktion.

Samstag, 4 Mai 2019, 09 30 –11 30 Uhr, Lindenplatz, Zürich, Blumenaktion.

Samstag, 18 Mai 2019, 09 00 –11 00 Uhr, Lindenplatz, Zürich, Standaktion.

Stadt Zürich/Kreis 11

Freitag, 31 Mai 2019, ab 18 00 Uhr, Hotel/ Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10 Zürich, SVP -Polit-Apéro mit Nationalrat Mauro Tuena. Thema: EU -Rahmenvertrag.

WEITERE VERANSTALTUNGEN

Freitag, 3 Mai 2019, 18 30 –22 00 Uhr, Au Premier, im Hauptbahnhof Zürich, Generalversammlung der Unternehmer-Vereinigung gegen den EU -Beitritt.

Freitag, 20 September 2019 bis Sonntag, 22 September 2019, Hombrechtikon, SVPSchiessen 2019 (Vorschiessen am Freitag, 13 September 2019). Weitere Informationen folgen.

MOTORRAD-CLUB SVP

Ausfahrten

Sonntag, 28 April 2019, Route noch offen, 1 Ausfahrt.

Sonntag, 26 Mai 2019, Route noch offen, 2 Ausfahrt.

Sonntag, 23 Juni 2019, Route noch offen, 3 Ausfahrt.

Sonntag, 28 Juli 2019, Route noch offen, 4 Ausfahrt.

Sonntag, 15 September 2019, Route noch offen, 5 Ausfahrt.

Sonntag, 6 Oktober 2019, Route noch offen, 6 Ausfahrt

Schlussfest

Freitag, 25 Oktober 2019, ab 19 00 Uhr, Rest. Sternen, Nürensdorf.

Sommerreise

Donnerstag, 11 Juli 2019 bis Sonntag, 14 Juli 2019, Südtirol Hotel Ludwigshof.

Stämme

Freitag, 10 Mai 2019, ab 19 00 Uhr, Rest. Schützenmatt, Schönenberg, 2 Stamm Dienstag, 18 Juni 2019, ab 19 00 Uhr, Rest. Fähre, Zweidlen, 3 Stamm

Dienstag, 6 August 2019, ab 19 00 Uhr, Rest. Schwyzerhüsli, Horgenberg, 4 Stamm

Freitag, 30 August 2019, ab 19 00 Uhr, Rest. Stallstube, Maur, 5 Stamm Dienstag, 24 September 2019, ab 19 00 Uhr, Rest. Rossberg Winterthur Kempten, 6 Stamm

Grillplausch mit Spezialgast

Mittwoch 1. Mai 2019, ab 12.00 Uhr

Bei Kurt + Elsbeth Bräm, im Basi, 8953 Dietikon mit Cervelat, Bratwürste, Steaks, Getränken nach Wahl und Hofeigene Produkte bei friedlichen Preisen und guter Stimmung

Ansprache von Nationalrat Adrian Amstutz

„Das Rahmenabkommen mit der EU und die drohenden Nachteile daraus für die pflichtbewusste Arbeiterschaft in der Schweiz“

„Wie die Linken und Netten den Büetzer, Bauern und Gewerblern ihr Geld aus dem Sack ziehen.“

Herzlich willkommen zur marktwirtschaftsfreundlichen 1. Mai Veranstaltung!

Kommen Sie mit Ihrer Familie, Freunden und Bekannten, Parkplätze vorhanden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! SVP Dietikon

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