Freitag, 27. April 2018 | Nr. 17 | 60. Jahrgang
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
SCHWEIZ–EU: ÜBERHASTETE VERHANDLUNGSFÜHRUNG SCHADET BLOSS
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Freitag, 27. April 2018 | Nr. 17 | 60. Jahrgang
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
SCHWEIZ–EU: ÜBERHASTETE VERHANDLUNGSFÜHRUNG SCHADET BLOSS
Die aus Bundesbern unter Zeitdruck gesetzten Verhandlungen über den Abschluss eines «Rahmenvertrags» mit der Europäischen Union haben zwei profilierte Vertreter der Wirtschaftspublizistik zu einer aufsehenerregenden Stellungnahme zur bundesrätlichen Verhandlungsführung veranlasst.
Die Namen der Autoren verleihen der als «Gastkommentar» am 9. April 2018 in der NZZ erschienenen Stellungnahme hohes Gewicht: Gerhard Schwarz, Publizist, war früher Chef der NZZ-Wirtschaftsredaktion und danach Direktor von Avenir Suisse; Rudolf Walser war während vieler Jahre Chefökonom von Economiesuisse.
Die Autoren stören sich zunächst am Begriff der «Roten Linien». Diese sollten nicht mehr überschreitbare Positionen bezüglich Nachgiebigkeit gegen-
KOMMUNALWAHLEN 2018
über der Europäischen Union markieren. Viel wichtiger wäre nach Ansicht der beiden Autoren, dass mit den Verhandlungen erreicht würde, dass beide Vertragspartner einander auf gleicher Augenhöhe respektieren würden. Echter Bilateralismus gedeihe auf uneingeschränkter Souveränität beider Vertragspartner.
An «vertraglich klar und fair geregelten Beziehungen mit der EU» habe die Schweiz selbstverständlich eminentes Interesse.
Die Guillotine muss weg! Wenn der zweifellos stärkere von zwei Vertragspartnern dem kleineren Partner gegenüber eine Guillotine zur Anwendung bringen könne, sei Gleichberechtigung allerdings nicht wirklich gewährleistet. Die Gesetzgebungskompetenz, wie sie in der Verfassung der souveränen Schweiz verankert sei, werde durch die existierende GuillotineKlausel verletzt. Diese sei «eines partnerschaftlichen Verhältnisses unwürdig», müsse also endlich beseitigt wer-
Das mediale Interesse an unserer Partei war lange nicht mehr so gross wie in den vergangenen Wochen. Exakt jene Medien, welche die SVP in der politischen Berichterstattung schneiden und totschweigen, erweisen sich nun als übereifrig. Sie berichten kantonsweit von Wählerverlusten, kommunale Erfolge werden hingegen bewusst ausgeblendet.

Stefan Schmid Präsident
SVP -Wahlkommission
Das Gesamtergebnis der kommunalen Wahlen im Kanton Zürich ist nicht befriedigend. Grundsätzlich kann festgestellt werden, je städtischer das Gebiet, desto stärker die Einbussen bei den Wählerprozenten. Dieser Trend ist auch in dort zu verzeichnen, wo die Sektionen sehr viel Engagement gezeigt haben.
Die Partei wird sich Gedanken machen müssen, wie die Wählerschichten in diesen Gebieten abzuholen sind. Inhaltlich müssen wir uns nicht neu erfinden, aber andere Wege finden, wie wir unsere Werte in diese Bevöl-
kerungskreise transportieren können. Dass der Wahlerfolg in den städtischen Gebieten nicht durchwegs ausblieb, zeigen auch einzelne Beispiele aus Bülach, Dübendorf, Wetzikon und Dietikon. So wurde im zweiten Wahlgang Roger Bachmann zum Stadtpräsidenten gewählt. In den Parlamenten Bülach und Dübendorf konnte die Sitzzahl gehalten werden, bei gleichzeitigem Einzug in die Exekutive mit neuen und bewährten Kräften. So hat beispielsweise die Wahl von Jaqueline Hofer in Dübendorf dazu geführt, dass die Linke im Stadtrat nicht vertreten ist. Gleichzeitig erreichte André Ingold als einziger Kandidat das absolute Mehr für das Stadtpräsidium. Dass man mit beherzter und profilierter SVP-Politik erfolgreich ist, bewies in Bülach auch Andrea Spycher mit dem Einzug in die Exekutive.
In den ländlichen Gebieten zeigt sich insbesondere das Bild, dass in jenen Sektionen, welche die Wahlen proaktiv und frühzeitig angegangen sind, sich auch der Wahlerfolg eingestellt hat. Weiter ist festzustellen, dass jene Sektionen, welche die Jahre zwischen den Wahlen mit aktiver Gemeindepolitik gestaltet haben, ebenfalls positiv abgeschnitten haben. Insbesondere da, wo sich unsere Kernthemen entfalten konnten, stellte sich der Erfolg ein. Als Beispiel sei hier Rümlang erwähnt. Die Sektion hat im Wahlkampf den geplanten Bau eines Bundesasylzentrums thematisiert und war damit erfolgreich. Mit Peter Meier hat die SVP der SP das Gemeindepräsidium abgeknöpft. Im Gemeinderat wird er von zwei erfolgreichen SVP-Frauen flankiert.
Das Bild ist beim genauen Hinschauen somit differenzierter, als es der Medien-Mainstream zeichnet.
den – auch wenn diese Klausel, wie die Autoren zu erwähnen nicht vergessen, seinerzeit «von übereifrigen Schweizer Diplomaten vorgeschlagen worden sein» soll. Als «Rote Linie» keinesfalls Preiszugebendes markierend, versteht der Bundesrat einerseits die «flankierenden Massnahmen», anderseits die Ablehnung der «Unionsbürgerschaft». Gerhard Schwarz und Rudolf Walser bezweifeln, ob damit die richtigen Schwerpunkte gesetzt würden. Im Bekenntnis zu den flankierenden Massnahmen sehen sie eher einen – innenpolitisch motivierten – bundesrätlichen Kotau vor den Gewerkschaften. Und das Nein zur Übernahme des EU -Bürgerrechts für die Schweiz beantworten sie mit Kopfschütteln: Für ein erklärtes NichtMitglied der EU stehe die Unionsbürgerschaft doch von vorneherein ausserhalb jeder ernstzunehmenden Diskussion.
Viel wichtiger sei, dass die Schweiz trotz Rahmenvertrag ihre in der Verfassung verankerte Form der Schaffung hier gültigen Rechts bewahre – nach föderalistischer Überzeugung von unten nach oben. Mittels «dynamischer Rechtsübernahme» von EU -Beschlüssen sowie durch die Unterstellung der Schweiz unter die Oberhoheit des EUGerichtshofs würde dies zumindest teilweise verunmöglicht – womit die Schweiz der EU nicht mehr als souveräner Staat und somit als gleichberechtigte Vertragspartnerin auf gleicher Augenhöhe gegenüberstehe.
Schiedsgericht – echt oder unecht? Dazu werde jetzt zwar eine Schiedsgerichts-Lösung anvisiert anstelle der direkten Unterstellung der Schweiz unter den EU -Gerichtshof. Dass der Bundesrat die Unzumutbarkeit solcher Direktunterstellung erkenne, sei zwar positiv. Doch jenes Organ, das jetzt als «Schiedsgericht» in die Diskussion eingeführt werde, sei nur dann akzeptabel, wenn es tatsächlich als unabhängiges Organ wirken könne. Diese Unabhängigkeit müsste von beiden Seiten zweifelsfrei gewährleistet werden. Wenn die EU dieses Schiedsgericht bloss als ein dem EU -Gerichtshof vorgelager-

Schweiz–EU : Überhastete Verhandlungsführung schadet bloss.
tes Organ betrachte, über dessen Entscheide dem EU -Gerichtshof das letzte Wort vorbehalten bleibe, könne von Unabhängigkeit, also von echtem Schiedsgericht keine Rede sein. Bleibe das Schiedsgericht der Oberhoheit des EU -Gerichtshofs unterstellt, sei es bloss Aushängeschild eines Etikettenschwindels. Werde dieses Schiedsgericht gleich wie der EU -Gerichtshof der von Brüssel ausgehenden Devise unterstellt, mit seinen Entscheiden stets «dem immer engeren Zusammenschluss» der EU dienen zu müssen, dann könne von echtem Schiedsgericht keine Rede sein. Gegenüber einem dem EU -Gerichtshof unterstellten Schiedsgericht bleibe die Schweiz dem von der EU gekonnt beherrschten Doppelspiel ausgesetzt, wonach sie ganz nach Belieben Brüssels zuweilen als «Binnenmarktteilnehmer», mitunter aber auch bloss als «bilateraler Partner» beurteilt und bewertet werde – wie das Brüssel im Einzelfall diene.
Die flankierenden Massnahmen
Die «flankierenden Massnahmen» als unantastbar zu bezeichnen, erachten Gerhard Schwarz und Rudolf Walser als bundesrätlichen Fehler. Einerseits würden diese politisch hochgelobten Massnahmen lediglich dem Bau- und dem Ausbaugewerbe gewissen Teilschutz gewähren. Insgesamt erwüchsen der Schweizer Wirtschaft daraus aber Nachteile, die ihre Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene entscheidend beeinträchtigten: Die faktischen Mindestlohn-Regelungen seien für Berufseinsteiger, Niedrigqualifizierte und ältere Arbeitnehmer diskriminierend, Fortsetzung auf Seite 2
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Christoph Mörgeli

Schneider-Ammanns Wallfahrt zur EU
Eigentlich ist das Volkswirtschaftsdepartement so überflüssig wie ein Kropf. Genau wie dessen staatliche Digitalisierungsoffensive. Oder der grüne Schal von Balthasar Glättli. Eine liberale Marktwirtschaft funktioniert nach den ordnenden Gesetzen der unsichtbaren Hand. Und nicht nach den Sonntagsreden eines weltenbummelnden Bundesrates. Als freien Bürgerinnen und Bürgern stünde uns nicht zuletzt folgendes Grundrecht zu: von den Regierenden in Ruhe gelassen zu werden. Zwar gab’s in der Schweiz düstere Jahre, in denen das Volkswirtschaftsdepartement wichtig war. Nämlich in den Weltkriegen, als die Märkte stockten und es galt, die Wirtschaft vorübergehend zu kommandieren. Edmund Schulthess und Walther Stampfli hiessen die fähigen freisinnigen Verantwortungsträger. Wobei Schulthess seinen katholischkonservativen Amtskollegen, Finanzminister JeanMarie Musy, nicht ausstehen konnte. Und darum einem Gast, der diesen zuvor besucht hatte, zornig entgegenschleuderte: «MusyGang ist aller Laster Anfang!» Ein ähnliches Bonmot ist vom aktuellen Wirtschaftsminister nicht überliefert. Johann SchneiderAmmann tut immer noch dasselbe, was er ab 1999 als Nationalrat tat: Er verliest die Texte, die ihm die Economiesuisse und der Verband der Maschinenindustrie aufgesetzt haben. Er referiert an runden Tischen über das Problem der über fünfzigjährigen Arbeitslosen. Zu dessen Verursachern er als glühender Befürworter der EU Personenfreizügigkeit gehört. Und welches er mit seinen «flankierenden Massnahmen» gegen den freien Arbeitsmarkt ganz wesentlich mitverursacht. Eben eilte Bundesrat SchneiderAmmann als «Bittsteller» nach Brüssel. Wegen des Wirtschaftskriegs der EU mit den USA in Sachen Stahl und Aluminium. Er hat gemerkt, dass die Schweiz durch die vielgepriesenen bilateralen Verträge nicht mehr unabhängig und neutral, sondern auch wirtschaftspolitisch zum Anhängsel der protektionistischen EU geworden ist. Die Schweiz muss sich an den «Schutzmassnahmen» der EU beteiligen. Plötzlich erwartet der Befürworter eines noch engeren Rahmenvertrags eine «spezielle Behandlung». Früher gab es noch andere Vertreter der Maschinenindustrie im Volkswirtschaftsdepartement. Zum Beispiel FDP Bundesrat Hermann Obrecht, der 1938 sagte: «Wir Schweizer werden nicht zuerst ins Ausland wallfahrten gehen.»
Fortsetzung von Seite 1
da sie damit «der globalen Konkurrenz schutzlos ausgesetzt» seien.
Die Schweizer Wirtschaft könne im internationalen Wettbewerb nur dank flexiblem Arbeitsmarkt und liberaler Wirtschaftsordnung Schritt halten.
Keine Überhastung!
Der NZZ-Gastkommentar von Gerhard Schwarz und Rudolf Walser schliesst mit einer nachdrücklichen Warnung an den Bundesrat vor der «schwer verständlichen Hast», welche die gegenwärtige Verhandlungsführung präge.
Diese einem Zieldatum zu unterstellen, sei falsch. Wer die eigene Seite zur Eile antreibe, trage Mitschuld an vorschneller Kompromissbereitschaft zum Nachteil der Schweizer Verhandlungs-
position. Die heutige Vertragsbasis gestatte der Schweiz einen jährlichen Handelsaustausch mit der EU im Volumen von rund 240 Milliarden Franken (2016), welcher «so gut wie friktionslos abgewickelt» werde. Damit bestehe keine Veranlassung, gute Resultate durch überstürzte Verhandlungsführung zu verspielen. Von Seiten der europäischen und der schweizerischen Wirtschaft sei nie ein Bedürfnis nach einem institutionellen Rahmenabkommen geäussert worden (Randbemerkung der Redaktion: Ein kaum überhörbarer Seitenhieb in Richtung Economiesuisse, die sich immer einseitiger als Interessenvertreterin ausländischer Manager an der Spitze internationaler Konzerne aufspielt). Die Schikanierung der Schweizer Börsen sei ein «unfreundlicher Akt der EU» und lasse es als geraten er-
GESETZESFLUT UND IHRE FOLGEN IM ALLTAG
scheinen, dem EU -Druck auf raschen Verhandlungsabschluss nicht nachzugeben. Offensichtlich sei, dass das NichtAbwarten des Abschlusses der BrexitVerhandlungen zwischen Brüssel und London der Schweiz nur zum Nachteil gereichen könne: Die EU kann der Schweiz nirgends entgegenkommen, wenn sie davon ausgehen müsse, dass jegliche Kompromissbereitschaft gegenüber der Schweiz sofort entsprechende Forderungen aus London an Brüssel auslösen würde. Solange die BrexitVerhandlungen andauern, müsse sich die EU der Schweiz gegenüber zwangsläufig kleinlich verhalten.
Grössere Entscheidungsfreiheit
Ohne die osteuropäischen Staaten namentlich zu nennen, gehen die Autoren des NZZ -Gastkommentars davon
Der demnächst wiederum verliehene «Rostige Paragraph» prangert das «dümmste Gesetz» an. Der Event der «IG Freiheit» ist in den Augen aller derjenigen Bürgerinnen und Bürger nötig, die sich gegen die permanent steigende Gesetzesflut stemmen. Viele Gesetze und Vorschriften werden allerdings oft nicht nur unnötigerweise erlassen, sondern formalistisch und skurril vollzogen oder angewendet.

iur. Urs Scherrer Vereinsrechtler Meilen ZH
Es ist zumindest bemerkenswert, dass die liberale «NZZ» eine vielbeachtete, jeweils im Wirtschaftsteil platzierte Rubrik, «Paragrafenreiter», sang- und klanglos beerdigt hat. An Vorgängen, die im Rahmen dieses Gefässes thematisiert worden sind, kann es nicht gelegen haben. Vielmehr ist zu vermuten, dass die nicht gerade als mutig bekannten «NZZ»-Journalisten bei der Themenund Beispielwahl dann und wann angeeckt sind.
Von Harmonie geprägter Zeitgeist
Das Weltblatt von der Falkenstrasse ist schliesslich dem von Harmonie geprägten Zeitgeist verpflichtet. Das manifestiert sich auch in der ebenfalls von liberalen Politikerinnen und Politikern am Laufen gehaltenen Gesetzesmaschinerie. Die Grundsatzfrage: «Wofür eigentlich diese Fülle von Gesetzen und Vorschriften?» stellt sich kaum mehr jemand. Dabei scheint es evident, dass Gesetze unser Leben sowie das Zusammenleben der Menschen möglichst einfach regeln sollen. Gesetze und Vorschriften zu erlassen, ist eine Sache; eine andere Sache ist, wie und wie vernünftig diese in der Praxis angewendet werden. Ein paar Beispiele hierzu veranschaulichen die Thematik. Zurzeit kursiert etwa folgendes Bonmot: «Was haben die moderne Technik und die Banken gemeinsam? – In beiden Segmenten wird versucht, unser Leben noch komplizierter zu machen, als es bereits ist.» Vorgeschützt wird meistens die Durchsetzung einer juristisch einwandfreien Grundordnung, Qualitätssteigerung, Gewährleistung von Sicherheit oder ethisch einwandfreies Verhalten. Alles ist selbstverständlich «Placebo» – oder, um einen derzeit ebenfalls stark «angesagten» Ausdruck zu verwenden, «Fake News». Denn tatsächlich ist die Realität eine andere. Wer sich einen neuen TV-Apparat kauft, muss den Kampf gegen die Technik und gegen verschiedenste Anbieter aufnehmen, um schliesslich schlicht und ergreifend fernsehen zu können.
Ein neues Auto zu erwerben ist noch herausfordernder. Nebst der Konsultation eines oft mehrhundertseitigen «Manual» mit Enthaftungs-Bestimmungen zuhauf ist der Beizug eines Technikerstabes unumgänglich, um das Fahrzeug mit allen seinen Raffinessen und Finessen überhaupt ins Rollen zu bringen. Dabei rechtfertigt das Argument «Sicherheit» schlichtweg alles. Technische «Assistenten» entlasten den Fah-
rer, «Sensoren» warnen permanent vor Gefahren jeglicher Art, und für den Fall der Fälle wird jegliche Haftung abgelehnt. Entsprechende Vorschriften sorgen dafür, dass der Verrechtlichung auch dieses Zweigs zum Durchbruch verholfen wird. Mit dem selbstfahrenden Auto wird in letzter Konsequenz dann alles besser – und einfacher. Aber sterben kann man auch in einem (oder durch ein) selbstfahrendes Auto; tot ist nun mal immer noch tot. Ein selbstfahrendes Uber-Testauto in den USA hat den traurigen Beweis kürzlich erbracht.
Geschäftsverhinderung
Die Banken versuchen, mit diesem Trend mit- und die phantasievollsten Vorschriften einzuhalten. Soll jemand heute etwa mal versuchen, für einen simplen Verein, beispielsweise eine SVP-Ortspartei, mit (selbstverständlich, da gesetzlich vorgeschrieben) ideeller Zielsetzung ein Bankkonto zu eröffnen! Während Wochen wird vorschriftsgemäss geprüft, hinterfragt, ins Feld geführt, was dagegen sprechen könnte –und letztlich landet der Vorgang in der «Compliance»-Abteilung, der letzten Bastion von Geschäftsverhinderung. Schuld ist natürlich nur die Aufsichtsbehörde FINMA , die solches Tun verlangt.
In einem konkreten Fall ging es um die Eröffnung eines Kontos für einen Freizeit-Verein mit 17 Mitgliedern –eine juristische Person, mit nur Männern ohne Migrationshintergrund als Mitglieder. Nur Schweizer Männer? Das verlangt nach Überprüfung (und verkomplizierte die Sache «compliance-mässig» wohl nochmals). Suspekt war konkret offenbar zudem, dass die Vereinsmitglieder statutarisch von der Erbringung von Mitgliederbeiträgen an den Verein befreit waren. Ein Schweizer Verein, Schweizer Männer als Mitglieder und keine Mitgliederbeiträge –fast ein Sakrileg. Eine Herausforderung mehr jedenfalls für die «Compliance»Abteilung der betreffenden Bank. Der Befreiungsschlag ist zwischenzeitlich aber geglückt. Das Konto wurde eröffnet; es weist im Moment aber immer noch einen Saldo von 0 Franken auf, nachdem sich die Bank geweigert hatte, vor Erledigung aller Prüfungen und Abklärungen eine Symbol-Einlage von 100 Franken zu akzeptieren. Ein Vereins-Konto ohne Guthaben ist indes auch im Banken-Business wie ein Haus ohne Balkon auf dem Liegenschaftenmarkt.
Apropos Banken: Diese verfügen auch noch über andere Spielwiesen, um Vorgänge so kompliziert wie möglich zu gestalten. Das Beispiel der Generalvollmachten zeigt es permanent und stellt Betroffene immer wieder vor fast unlösbare Probleme. Trotz jahrelangen Protesten seitens Konsumentenschüt-
aus, dass deren Forderungen auf grössere Entscheidungsfreiheit der einzelnen EU -Mitgliedstaaten nicht resultatlos bleiben werden – woraus die Schweiz Vorteile ziehen könnte. Ein Verhältnis ohne Guillotine in der Hand Brüssels anstrebend, schliessen Gerhard Schwarz und Rudolf Walser mit folgendem Appell an den Bundesrat als Voraussetzung für erfolgversprechende Verhandlungsführung: «Dafür darf man sich ruhig Zeit nehmen. Hingegen wäre eine schnelle Lösung, die ungleichgewichtig wäre und einen Etikettenschwindel darstellte, wirklich eine «rote Linie» – für alle Liberalen genauso wie für alle, die das politische System der Schweiz bei aller Reformbedürftigkeit doch für weniger schlecht halten als das der europäischen Partner und der EU.»
zern und anderer Menschen guten Willens führt dieses Thema weiterhin zu juristischen Exzessen. Nach wie vor weigern sich die meisten Banken, sogar notariell beglaubigte Generalvollmachten anzuerkennen, wenn sie nicht auf von ihnen vorgegebenen Formularen verfasst sind. Sicherheitsaspekte werden für dieses Tun ins Feld geführt.
Vollmachten auf eigenem Formular Dafür soll der Kunde Verständnis aufbringen, schliesslich soll er geschützt werden, wie folgendes Fallbeispiel, das sich vor nicht allzu langer Zeit am Zürichsee zutrug, belegt: Eine Bank, die sich zumindest früher dem sozialen Kapital verschrieben hatte und für die neu gemäss Eigenwerbung nun die Kundenzufriedenheit das grösste Kapital bildet, akzeptiert Vollmachten nur auf eigenen Formularen. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen konnte hierzu nichts entnommen werden. So biss eine Rentnerin, deren Ehemann einen Hirnschlag erlitten und der zuvor seine Ehefrau generell bevollmäch-
tigt hatte, auf Granit, als sie aufgrund der präsentierten, notariell beglaubigten Generalvollmacht Auskunft bezüglich des Bankkontos ihres Ehemannes verlangte. Sie wollte verifizieren, ob ab dem fraglichen Konto die Mietzinszahlung für die gemeinsame Wohnung gemäss Dauerauftrag ausgelöst worden sei oder nicht.
Eine widerrechtliches Verhalten der Bank und eine Schikane, eine beglaubigte Generalvollmacht zu ignorieren, fand die Frau und wollte die Bank gerichtlich zwingen, das Papier anzuerkennen. Mit guten Chancen, aber wohl nicht innert nützlicher Frist zu bewerkstelligen, meinte der beigezogene Jurist. Glücklicherweise besserte sich der Zustand des Ehemannes relativ rasch.
Er war schliesslich in der Lage, eine neue Vollmacht auf dem gewünschten Bankformular zu erteilen. Nicht auszudenken, wenn sich der Gesundheitszustand des Mannes nicht mehr gebessert hätte.
Die Bank blieb die Antwort bis heute schuldig, wer denn bei solchem Tun hätte geschützt werden sollen. Formular ist Formular, und Vorschrift ist Vorschrift, wurde der Frau beschieden. Oder: Weshalb denn einfach, wenn es auch kompliziert geht?
WAS SIND DIE DRINGENDSTEN POLITISCHEN PROBLEME?
Asylwesen, Kohäsionsmilliarde und Krankenkassenprämien

Thomas Matter Nationalrat SVP Meilen
Ich habe meine Follower auf Facebook gebeten, mir mitzuteilen, welches für sie die dringendsten politischen Probleme sind. Ich erhielt über hundert Kommentare und danke Ihnen herzlich dafür. Das wichtigste Thema, das Sie offensichtlich beschäftigt, ist das Asylwesen. Der Grund, warum im Moment etwas weniger Asylsuchende kommen, ist nicht Bundesrätin Sommaruga, sondern das Grenzwachtkorps unter Ueli Maurer, welches unsere Grenzen jetzt besser kontrolliert. Die etwas bessere Situation hat auch zu tun mit den grösseren politischen Zusammenhängen: So ist die Ost-Route durch Ungarn und Österreich weitgehend unterbunden worden. Sicher aber ist, dass uns die Scheinasylzuwanderung weiterhin massiv beschäftigen wird, wenn Ueli Maurer nicht mehr für das Grenzwachtkorps zuständig ist.
Massiv steigende Prämien Viele Menschen beschäftigen die massiv steigenden Krankenkassenprämien. Viele müssen bereits auf ihre Ferien
verzichten. Wir haben die Prämienexplosion vor allem der SP zu verdanken. Unter der Leitung von Bundesrätin Ruth Dreifuss ist das heutige Krankenversicherungsgesetz entstanden. Man hat uns damals versprochen, die Prämien würden mit dem neuen Gesetz nicht mehr steigen. Soviel zur Glaubwürdigkeit der SP-Politik. Die steigenden Prämien haben leider auch mit der Zuwanderung zu tun. In den letzten zehn Jahren mussten wir massive Mehrkosten im Gesundheitswesen verkraften. Wir sind mittlerweile bei über 80 Milliarden Franken Kosten pro Jahr. Gehen Sie einmal in die Notfallstation eines Spitals. Weit über die Hälfte der wartenden Patienten sind Ausländer, obwohl sie eigentlich nur 25 Prozent ausmachen würden. Ich mache den Ausländern keinen Vorwurf, wir haben nun einmal ein ausgezeichnetes Gesundheitswesen. Aber wir müssen in Bern dennoch über die Bücher. Viele ärgern sich über die Kohäsionsmilliarde, die wir an die EU zahlen müssen. Dazu kann ich nur sagen: Die SVP hat einen Vorstoss im Parlament eingereicht, dass die 1,3 Milliarden vors Volk müssen. Die Linken und die Mehrheit der Mitte-Parteien FDP und CVP haben das verhindert.
Aus: In den Sümpfen von Bern, www.thomasmatter.ch
Der Kantonsrat hat in seiner Sitzung vom 23. April 2018 beschlossen, den Ökobonus für emissionsarme und sparsame Lieferwagen auf zehn Jahre zu verlängern. Mit diesem Entscheid korrigiert der Kantonsrat gewichtige Mängel des Zürcher Verkehrsabgabesystems.

Jürg Sulser Kantonsrat SVP Otelfingen
Blenden wir zurück: Mit dem neuen Verkehrsabgabegesetz, welches seit 2014 in Kraft ist, wurden vor allem die grösseren Personenwagen, Liefer- und Lastwagen erheblich mehr belastet. Diese Regelung schlägt insbesondere beim Gewerbe und bei KMU sehr drastisch zu Buche, da diese auf Lieferwagen angewiesen sind. So müssen sie etwa für ältere und bis 3,5 Tonnen schwere Fahrzeuge deutlich höhere Gebühren bezahlen als vor der Revision.
Dies ist ein Nachteil für unser Zürcher Gewerbe im Wettbewerb gegenüber den umliegenden Kantonen, in denen die Verkehrsabgaben für das gleiche Fahrzeug nicht selten nur rund ein Drittel der Zürcher Kosten betragen.
Gewerbe benachteiligt
Gerade Handwerker und KMU-Betriebe sind auf Lieferwagen oder grössere Fahrzeuge angewiesen, weil diese Fahrzeuge oftmals spezifisch auf die jeweilige Handwerksbranche oder auf die
ASYLDEBATTE IM KANTONSRAT
Bedürfnisse des Gewerblers zugeschnitten sind. Würden diese Firmen kleinere Autos verwenden, müssten sie in der Folge oftmals mit zwei oder sogar mit mehreren Fahrzeugen fahren, was absolut nicht ökologisch sinnvoll ist. Man hat dann mit dem sogenannten Ökobonus versucht, diese massiv höhere Belastung des Gewerbes etwas abzumildern. Bei Lieferwagen beträgt der Rabatt heute 50 Prozent für die ersten vier Jahre, wenn der CO2-Ausstoss weniger als 250 Gramm pro Kilometer beträgt.
Doch die allermeisten Liefer wagen im Kanton Zürich erfüllen die Kriterien gar nicht, um vom Bonus profitieren zu können. Ungleich mehr Betriebe, KMU und Automobilisten müssen aber zum Teil erhebliche Mehrkosten in Kauf nehmen. Dies alleine schon deshalb, weil der Kauf von neuen Lieferwagen für KMU ein teures und aufwendiges Unterfangen ist und in der Regel ein Gewerbler seine Lieferwagen nicht einfach nur aufgrund der Gebühren alle vier Jahre ersetzen kann.
Eine weitere Folge der hohen Abgaben für Lieferwagen im Kanton Zürich ist, dass viele Betriebe ihre Fahrzeuge ausgeflaggt haben. Das heisst, sie haben die Fahrzeuge in Nachbarkantonen eingelöst, da diese zum Teil erheblich tie-
fere Verkehrsabgaben ha ben. Diese Steuern entgehen dem Kanton Zürich.
Gute Lösung gefunden
Das neue Verkehrsabgabengesetz ist eine nutzlose Umverteilungsübung mit wenig Gewinnern und vielen Verlierern, was die SVP und die EDU schon von Anfang an erkannten und weshalb sie das Referendum ergriffen haben. Der entsprechende Vorstoss kam von der Gewerbegruppe Kantonsrat.
Zusammenfassend hatte die Parlamentarische Initiative zwei Ziele: 1. Die Attraktivität für Ausflaggungen zu senken. Das heisst, die Verkehrsabgaben fliessen wieder dorthin, wo die Fahrzeuge auch das Strassennetz hauptsächlich nutzen.
2. Eine Entlastung des Zürcher Gewerbes. Konkret sind dies rund 9 Mio. Franken im Jahr.
Mit der Verlängerung des Ökobonus auf 9 Jahre nach dem Jahr der Inverkehrssetzung ist eine gute Lösung gefunden worden.
Rund 90 Prozent der neu eingelösten, gewerblich genutzten Lieferwagen profitieren vom Ökobonus. Diese Zahl beweist, dass die beabsichtigte Lenkungswirkung hin zu ökologischen Fahrzeugen Wirkung zeigt.
Im Zusammenhang mit dem Asylchaos erstaunt inzwischen so ziemlich nichts mehr. Eine Unglaublichkeit reiht sich andie andere, und in der Bevölkerung macht sich langsam nur noch Ohnmacht und Resignation breit.

Roland Scheck
Kantonsrat SVP Zürich
Die Bevölkerung muss resigniert zur Kenntnis nehmen, dass das Dubliner Übereinkommen in keiner Art und Weise funktioniert und die Politik, die Behörden und die Medien dies einfach so akzeptieren und die Missstände auch noch zudecken.
Die Bevölkerung muss resigniert zur Kenntnis nehmen, dass es angeblich viele Länder geben soll, wo ausschliesslich junge Männer verfolgt werden. Und die Bevölkerung muss resigniert zur Kenntnis nehmen, dass es angeblich Länder geben soll, die ausschliesslich reiche junge Männer verfolgen, denn es gibt in der Schweiz ganz viele Menschen, die den Geldbetrag für einen Schlepper selbst – kaufkraftbereinigt sowieso – nicht aufbringen könnten. Aber sie dürfen diese gut
betuchten Migranten dann ein Leben lang durchfinanzieren.
Milliardenbetrug an unserem Land
Die Bevölkerung muss resigniert zur Kenntnis nehmen, dass diese angeblichen Flüchtlinge zahlreiche sichere Länder durchreisen und sich ihre Destination selbst aussuchen. Sie dringen illegal in unser Land ein und werden letztendlich auch noch dafür belohnt. Mit dem Status F können sie hier bleiben und auf unsere Kosten leben. Die Bevölkerung muss resigniert zur Kenntnis nehmen, dass die Politik, die Behörden und die Medien diese Leute, die einen Milliardenbetrug an unserem Staat begehen, unbeirrt als Flüchtlinge bezeichnen – anstatt als illegale Wirtschaftsmigranten – und damit diese unsägliche Schlepperindustrie auch noch fördern. Wir mussten uns auch daran gewöhnen, dass die Wirtschaftsmigranten regelmässig ihre Pässe verlieren und wegen ihrer angeblich traumatischen Erlebnisse auch vergessen, aus welchem Land sie stam-

KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Keine Mittel für Integrationsmassnahmen während des Asylverfahrens!

Die Grünen haben ihr Postulat zur Reduktion der Sozialhilfequote bei Flüchtlingen bestimmt gut gemeint. Sie meinen es immer gut, schliesslich sind sie die Grünen. Aber bekanntlich ist gut gemeint das Gegenteil von gut gemacht, und in diesem Fall gilt dies ganz besonders. Gemäss Postulat soll der Regierungsrat dafür sorgen, dass für alle Asylsuchenden bereits im Verfahrensprozess Beschäftigungseinsätze und Basiskurse für Deutsch und Swiss Skills zugänglich sind.
Natürlich kann es sinnvoll sein, wenn Asylbewerber bereits während des Verfahrens eine Beschäftigung haben. Es wird von den Bürgerinnen und Bürgern auch erwartet, dass sie etwas tun und nicht nur faul herumsitzen und Bier trinken. Aber eine reguläre Erwerbstätigkeit ist ausgeschlossen, denn sonst könnte erst recht jeder Wirtschaftsmigrant auf Arbeitssuche über den Asylweg kommen. Es muss also geklärt werden, was es überhaupt für Beschäftigungen gibt und was solche Beschäftigungsprogramme am Ende kosten. Viel wichtiger ist aber, dass die eigentliche Integration geschehen muss, sobald das Asylverfahren abgeschlossen und die Person als Flüchtling anerkannt oder vorläufig aufgenommen ist (Aufenthaltsstatus B oder F, später C). Dann nämlich werden sie für längere Zeit bleiben und falls sie nicht arbeiten, der Gesellschaft auf der Tasche liegen. Insofern ist die Frage nach Beschäftigung während des Verfahrens nicht entscheidend, viel wichtiger ist: wie viele Asylsuchende überhaupt langfristig in unseren Arbeitsmarkt integ-
riert werden können und da sieht es düster aus.
Die Anzahl Jobs für weniger qualifizierte nimmt weiter ab. Ein Schweizer, der keine Berufsausbildung abgeschlossen hat, hat grösste Mühe, eine Stelle zu finden, und wer nach 50 entlassen wird ebenso. Günstige Arbeiter holt man sich bequem über die Personenfreizügigkeit aus Polen oder Portugal. Wer glaubt, man könne den Grossteil der Asylsuchenden in den Arbeitsprozess integrieren, lebt in einer Phantasiewelt, das zeigen auch die Zahlen. Und solange wir die Personenfreizügigkeit haben, wird sich daran auch nichts ändern. Die angenommene Asylgesetzrevision verspricht eine Beschleunigung der Verfahren und die klaren Fälle werden rasch entschieden. Deshalb macht Integration während des Asylprozesses wenig Sinn und ist im Fall eines negativen Entscheides verschleudertes Geld. Aber vielleicht geht es den Grünen ja auch darum, in diesem Fall sagen zu können, der Abgewiesene könne nicht zurück, weil er doch schon so gut integriert sei, schliesslich habe man ihm die Sprachschule bezahlt und da wäre es doch unverhältnismässig, wenn er jetzt gehen müsste. Die niedrige Erwerbsquote bei aufgenommenen Asylbewerbern und vorläufig Aufgenommenen wird damit ganz bestimmt nicht verbessert werden können. Dazu kommt, dass Integration keine Einbahnstrasse ist, also keine Leistung, die der Staat zu erbringen hat und von Migranten eingefordert werden kann. Der Wille muss in erster Linie von demjenigen ausgehen, der sich integrieren will. Von diesem Grundsatz haben wir uns leider längst verabschiedet. Wenigstens aber hat die Mehrheit im Kantonsrat eingesehen, dass die Devise lauten muss: Erst entscheiden, und zwar rasch, dann ausschaffen oder integrieren. Nicht umgekehrt. Das Postulat der Grünen wurde, wie von uns verlangt, abgelehnt.
men. Die Pässe gehen auf der angeblichen Flucht verloren, aber die Handys können hingegen gerettet werden. Der Pass verschwindet, aber das neuste iPhone und das neuste Galaxy nicht. Die Handys bleiben interessanterweise unbeschadet.
Identitäten werden verschleiert Aber nicht nur die Pässe gehen verloren, sondern auch sämtliche Erinnerungen, was im Pass drinsteht. Das Herkunftsland geht vergessen, der eigene Name geht häufig vergessen und neu müssen wir jetzt auch noch zur Kenntnis nehmen, dass offenbar der Geburtstag vergessen geht. In sieben grossen Gemeinden im Kanton Zürich haben Exekutivmitglieder die Einwohnerregister nach den Geburtsdaten der ihnen zugewiesenen vorläufig Aufgenommenen untersucht. Das Ergebnis präsentiert sich wie folgt: Im Durchgangszentrum der Gemeinde T wurden von den Asylbewerbern rund 30 Prozent offiziell am 1. Januar geboren. In der mittelgrossen Gemeinde U haben 44 Prozent der vorläufig Aufgenommenen das Geburtsdatum 1. Januar in den amtlichen Dokumenten. In den beiden Gemeinden V, W und X mit je etwas weniger als 20 000 Einwohnern haben 13 bzw. 15 Prozent der vorläufig Aufgenommenen das Geburtsdatum 1. Januar. In der Grossgemeinde Y mit mehr als 20 000 Einwohnern haben 40 Prozent der vorläufig Aufgenommenen Geburtsdatum 1. Januar. In der Grossgemeinde Z mit mehr als 20 000 Einwohnern sind 20 Prozent der vorläufig Aufgenommenen mit Geburtsdatum 1. Januar verzeichnet.
Regierung akzeptiert
Asylmissbrauch In seiner Antwort schreibt der Regierungsrat, dass dieses Phänomen rein administrativer Natur sei. Wenn das Geburtsdatum nicht bekannt ist, wird im System einfach der 1. Januar ein-
DER AKTUELLE VORSTOSS
Keine Ausschaffung trotz Sozialmissbrauch im Kanton Zürich?
Zwischen 200 und 300 Personen haben letztes Jahr vermutlich zu Unrecht Sozialhilfeleistungen bezogen. Fast die Hälfte davon stammt aus dem Kanton Zürich. Die Mehrheit der im Kanton Zürich angezeigten Personen sind Ausländer.
Trotz dieser Fakten und zweifellos inzwischen verurteilter ausländischer Personen, welche zu Unrecht Sozialhilfe bezogen haben, ist Zeitungsberichten zufolge kein einziger verurteilter Ausländer ausgeschafft worden. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
In diesem Zusammenhang bittet Fraktionspräsident Jürg Trachsel (SVP Richterswil) den Regierungsrat mit einer Anfrage im Kantonsrat (KR-Nr. 111/2018), folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele Personen ausländischer Nationalität bezogen im Jahre 2017 im Kanton Zürich Sozialhilfe?
2. Wie hoch ist im besagten Zeitraum der prozentuale Anteil ausländischer Sozialhilfebezüger im Kanton Zürich?
getragen. Nun gut, formal kann man dies ja so erklären, aber materiell ist das höchst alarmierend. Das heisst ja nichts anderes, als dass die Behörden unsere Bevölkerung mit vorläufig Aufgenommen zusammenleben lässt, von deren wirklicher Identität sie keine Ahnung haben. Die Behörden wissen nicht, wen sie in unserem Land leben lassen. Die Behörden wissen nur, dass dies Leute sind, die versucht haben, das Asylrecht zu missbrauchen, die versucht haben, unser Land zu betrügen
3. Wie viele Anzeigen i.S. «mutmasslicher Sozialmissbrauch» sind im Jahre 2017 bei Polizei und Staatsanwaltschaft eingereicht worden?
4. Wie präsentiert sich bei diesen Anzeigen das Verhältnis Ausländer/ Schweizer in Zahlen und Prozenten?
5. Wie viele Ausländer sind seit Inkrafttreten des «Ausschaffungsartikels» im SIGB wegen unrechtmässigem Bezug von Sozialleistungen verurteilt worden und wie hoch, bemisst sich besagter unrechtmässige Bezug in Franken?
6. Wie viele der verurteilten Ausländer, welche zu Unrecht Sozialhilfe bezogen haben, sind gemäss dem seit 1.10.2016 in Kraft getretenen Artikel des StGB ausgeschafft worden?
7. Falls auf Ausschaffungen verzichtet worden ist, was ist der Grund dafür?
und die man aber – aus irgendwelchen Gründen – nicht zurückschicken kann, oder wohl eher nicht zurückschicken will. Das ist nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen schlichtwegs grobfahrlässig und im höchsten Masse ungerecht gegenüber allen Bürgern dieses Landes, die sich an die Gesetze und die Einreisebestimmungen halten. Die Politik, die Behörden und die Medien leisten dem Asylmissbrauch munter weiter Vorschub. Aber eben, im Asylchaos erstaunt langsam halt wirklich nichts mehr.
Herrliches Sommerwetter, ZSC im Playoff-Final, FCZ-Heimspiel und Monsterstau auf der Autobahn bei Winterthur – nichts konnte die Delegierten an diesem Mittwoch Abend vom Besuch der Delegiertenversammlung abhalten. 238 Stimmberechtigte und viele Gäste füllten den Hirschensaal in Egg bis auf den letzten Platz.
rs. Nach der Begrüssungsansprache von Tobias Infortuna, Vizepräsident der SVP des Bezirks Uster, dankte der Parteipräsident Konrad Langhart allen Sektionen und insbesondere allen Kandidatinnen und Kandidaten der SVP für ihr grosses Engagement bei den Gemeindewahlen.
Den gewählten Behördenmitgliedern stehen politisch brisante Aufgaben bevor. So hat der Regierungsrat jüngst eine Bürgerrechtsverordnung erlassen, die im Kanton Zürich einen Rechtsanspruch auf das Bürgerrecht einführen und den Gemeinden ihre Kompetenzen entziehen will.
Auch hat der Regierungsrat einen Vernehmlassungsentwurf zur Revision des Sozialhilfegesetzes vorgelegt. Mit der Revision hat der Regierungsrat die Chance verpasst, sich von den abgehobenen SKOS -Richtlinien zu verabschieden und im Kanton Zürich eine pragmatische, faire und gerechte Sozialpolitik zu etablieren.
Die Mandatsträger der SVP sind nun auf Stufe Gemeinden und Kanton gefordert, diese Fehlentwicklungen zu korrigieren.
Wirtschaftsstandort stärken
Nachdem die durch den Quästor, Kantonsrat Roger Liebi, präsentierte Jahresrechnung 2017 der Kantonalpartei einstimmig abgenommen wurde, informierte Kantonsrat Hans Heinrich Raths über die Revision des Kantonalen Steuergesetzes. Im Gegensatz zum Kanton Zürich ist in anderen Kantonen eine Verrechnung von Geschäftsverlusten mit der Grundstückgewinnsteuer möglich. Dieser Wettbewerbsnachteil soll nun mit der Gesetzesrevision behoben werden.
Die Firmen erhalten dadurch wieder ein besseres finanzielles Fundament und können Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten oder dringend notwendige Investitionen tätigen. Die Delegierten fassten zur Revision des Steuergesetzes einstimmig die Ja-Parole.
Das Ende des ÖV ?
Auch die zweite Kantonale Vorlage, die am 10. Juni 2018 zur Abstimmung gelangt, war nicht bestritten. Mit der Revision des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr bezwecken Regierungsrat und Kantonsrat eine Entlastung des mittelfristigen Ausgleichs. Anstatt wie heute mindestens 70 Millionen Franken, sollen dem Fonds neu Einlagen von mindestens 55 Millionen Franken zugewiesen werden. LinksGrün beschwört aufgrunddessen das
SO STIMMEN SIE RICHTIG!

Ende des öffentlichen Verkehrs und spricht von einem «Raubbau am Verkehrsfonds». Fakt ist aber, dass keine der heute geplanten Investitionen durch die Revision gefährdet ist. Die Delegierten folgten dem Antrag von Kantonrat Christian Lucek und sprachen sich einstimmig für die Annahme der Gesetzesrevision aus.
Gelebte Demokratie
Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz) wurde kontraditkorisch beraten. Nationalrat Jürg Stahl, welcher die Ja-Parole vertrat, führte aus, dass das Geldspielgesetz den weltweit strengsten Schutz vor Spielsucht, Geldwäscherei und Betrug sicherstellt. Ausserdem wird garantiert, dass die Erträge aus den Geldspielen gemeinnützigen Zwecken (Kultur, Soziales, Sport und Umwelt) sowie der AHV/IV zufliessen.
Das Geldspielgesetz sieht auch wirkungsvolle Massnahmen zur Bekämpfung des illegalen Geldspiels vor. Nationalrätin Natalie Rickli empfahl das Geldspielgesetz zur Ablehnung. Die Casino-Lobby würde mit dem neuen Geldspielgesetz ihre üppigen Jahresgewinne noch weiter steigern können. Mit dem Gesetz wird eine sogenannte Netzsperre eingeführt, was heisst, dass künftig gewisse ausländische Websites gesperrt würden. Was mit Online-Poker beginnt, kann schnell zu weiterer Zensur in den Bereichen Musik, Film, oder sogar Information führen. Die Freiheit des Internets ist jedoch ein Grundrecht, das nicht beschnitten werden darf! Ein weiteres Argument gegen das Geldspielgesetz ist die Verwendung der Mittel aus dem Lotteriefonds. Bis anhin muss-
Volksabstimmung vom 10. Juni 2018
Eidgenössische Vorlagen
1. Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative) NEIN
2. Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) NEIN
Kantonale Vorlagen
1. Steuergesetz (Änderung; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer) Ja
2. Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung; Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016) Ja
ten die Gelder in Schweiz verwendet werden. Neu können diese auch in das Ausland geschickt werden. Nach einer emotionalen Diskussion stimmten die Delegierten zuerst über einen Antrag aus der Versammlung zur Stimmfreigabe ab, welcher mit einem Zweidrittelsmehr abgelehnt wurde. Anschliessend erfolgte die Parolenfassung. 90 Delegierte stimmten für das neue Geldspielgesetz, 128 Delegierte stimmten dagegen. 20 Delegierte enthielten sich der Stimme. Somit empfiehlt die SVP des Kantons Zürich den Stimmbürgern am 10. Juni 2018 die Nein-Parole zum Bundesgesetz über Geldspiele.
SVP ist und bleibt Volkspartei Zum Abschluss der Delegiertenversam mlung nahm Kantonsrat Stefan Schmid, Präsident der SVP-Wahlkommission, eine Analyse der Kommunalwahlen 2018 vor. Vor allem in den Parlamentsgemeinden ist ein Strukturwandel der Wählerschaft festzustellen. Die SVP-Themen im Wahlkampf waren teilweise zuwenig virulent. Auch gab es einen stillen Schulterschluss im links-grünen Lager, der umso erfolgreicher war, weil der Support der anderen bürgerlichen «Partner» für die SVP nicht vorhanden war. Auch wenn die Medien den Untergang der SVP herbeischreiben, zeichnet die Realität ein anderes Bild: Die SVP bleibt die stärkste Partei im Kanton Zürich. In den ländlichen Regionen ist die SVP weiterhin solid vertreten. Ausserdem hat die SVP zum Beispiel im Bezirk Dielsdorf sieben Gemeindepräsidien gewonnen. Linke Medien hin oder her: Die SVP ist und bleibt die Volkspartei.
SEKTION HITTNAU
Die Stabsübergabe im Präsidium der SVP Hittnau hat erfolgreich stattgefunden: Die SVP Hittnau hat an der vergangenen Partei-Generalversammlung einstimmig ihrwen neuen Präsidenten gewählt: Ralf Krummenacker, amtierender SVP Gemeinderat wird neu die SVP Hittnau präsidieren.
Neue Themen und Lösungen umsetzen
Zusammen mit einem kompetenten und vollständigen Vorstand ist die SVP Hittnau bereit, neue Themen anzugehen und konstruktive Lösungen umzusetzen. Krummenacker übernimmt das Amt von seinem Vorgänger Rolf Müri, der sich in der SVP Wetzikon engagiert. Die SVP Hittnau, als wählerstärkste Lokalpartei, schaut einem weiteren, spannenden Vereinsjahr entgegen.


STADTPRÄSIDIUMSWAHLEN IN DIETIKON
Seit dem 22. April 2018 stellt die SVP Dietikon wieder den Stadtpräsidenten. Im 2. Wahlgang wurde Stadtrat Roger Bachmann – mit grossem Vorsprung auf seine Kontrahenten – mit stolzen 1683 Stimmen gewählt. Die SVP Dietikon möchte allen Wählerinnen und Wählern für das entgegengebrachte Vertrauen danken. Auch den unterstützenden Parteien und dem Gewerbe und der Industrie gilt unser Dank. Wir sind überzeugt, dass einerseits die gute Arbeit von Roger Bachmann und andererseits das gesamte Paket «Bachmann» für die Stadt Dietikon die richtige Wahl ist.
Trotz dem sehr guten Resultat heisst das jetzt aber nicht, dass wir uns zurücklehnen und geniessen, sondern jetzt heisst es, Ärmel hoch und arbeiten. Unsere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden unseren neuen Stadtpräsidenten tatkräftig unterstützen.
Im Zuge des sechsmonatigen Wahlkampfes, der an der SVP nicht spurlos vorbeigegangen ist, haben wir viele schöne Begegnungen erleben dürfen und dies hat ganz neue Wege geöffnet. So haben sich viele junge interessierte Menschen für Roger Bachmann und die SVP eingesetzt. Zudem haben sich dann spontan junge Männer und Frauen zusammengetan und gründeten die «Junge SVP Bezirk Dietikon». Wer ebenfalls interessiert ist, kann sich bei uns auf info@svp-dietikon.ch melden. Wir freuen uns heute schon über jede Kontaktaufnahme.
Wahlfeier in der Music-Bar Zeus Nach der Wahlverkündung, die grossen Jubel und Erleichterung ausgelöst hat, zogen die Unterstützer und Unterstützerinnen ins Zeus, um Roger Bachmann zu feiern. Er und seine Frau Katrin kamen mit etwas Verspätung zur Wahlfeier, da bereits die ersten Interviews gewünscht wurden. Roger und Katrin Bachmann wurden mit einem warmen

Neuer Stadtpräsident Roger Bachmann.
und lang andauerenden Applaus empfangen. Zudem durfte er auch jetzt wieder viele persönliche Gratulationen entgegennehmen. Wer mit ihm ebenfalls ein paar Worte austauschen möchte, kann ihn am 1. Mai auf dem Hof von Kurt Bräm im Basi antreffen. Nehmen Sie die Chance wahr und kommen Sie vorbei. Die Festwirtschaft bietet Verpflegungsmöglichkeiten zu friedlichen Preisen und in angenehmer Atmosphäre.
Am Freitag, 20. April 2018, feierte die SVP Dietlikon ihr 100-jähriges Bestehen anlässlich eines Jubiläumsabends mit über 100 Gästen, Mitgliedern und Einwohnerinnen und Einwohnern von Dietlikon. Sektionspräsident Beat Lüönd konnte am Anlass Konrad Langhart, SVP-Kantonalpräsident, Vertreter der Bezirkspartei, Vertreter der Nachbarsektionen Bassersdorf, Wallisellen und Wangen-Brüttisellen, Vertreter vom Gemeinderat und der Schulpflege, Delegationen der Dietliker Ortsparteien BVD, FDP und SP sowie von Gewerbe und Industrie Dietlikon (GID) begrüssen. Lüönd erinnerte in seiner Eröffnungsrede an die Gründung der damaligen Bauernpartei, die späteren Umbenennungen zur Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei BGB (1951) und zur Schweizerischen Volkspartei SVP (1971).
Er zeigte anhand einzelner Anekdoten die Geschichte der SVP Dietlikon auf.
Laut Lüönd kann rückblickend auf 100 Jahre nicht ein Ereignis bezeichnet werden, welches in Dietlikon die SVP geprägt hat. Über eine solche lange Zeit werden Erfolge, aber auch Niederlagen unbedeutend. Letztlich habe auch die SVP Dietlikon dazu beigetragen, dass Dietlikon so wie heute dasteht.
Gemeindepräsidentin Edith Zuber geht in ihrem Grusswort auf die Bedeutung der Parteien ein. Mit der Mitgliedschaft in einer Partei bekenne man sich zu gewissen Grundwerten. Die Wählerinnen und Wähler können so die Kandidatinnen und Kandidaten besser einordnen. Bei der Ausübung einer Behördentätigkeit kann mit einer Parteimitgliedschaft auch ein breites Beziehungsnetz von Politikern zu anderen Gemeinden, zum Bezirk, zum Kanton und der Schweiz genutzt werden. Diese Zusammenarbeit werde weger den immer komplexeren Fragen wichtiger denn je.
Jubiläumsansprache von Gregor Rutz
Die Jubiläumsansprache hielt Nationalrat Gregor Rutz. Als Mitglied der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats befasst er sich mit verfassungsrechtlichen Fragen, mit der Umsetzung von Initiativen und den zahlreichen Regulierungen, welche von der

EU übernommen werden sollen. Anhand eindrücklicher Zahlen zeigte Rutz auf, dass die Regulierungsdichte massiv zunimmt und dass die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Handeln immer mehr eingeschränkt werden.
So werden zum Beispiel auf Bundesebene wöchentlich über 100 Seiten neue Erlasse publiziert. Rutz engagiert sich als Präsident der IG Freiheit gegen unnötige Gesetze und Bürokratie.
Mit verschiedenen witzigen Beispielen solcher Gesetze und Verordnungen brachte er die Anwesenden zum Schmunzeln. Für Rutz ist die Freiheit das zentrale Element einer funktio-
nierenden Demokratie. Er erinnerte daran, dass in einer Demokratie die Bürgerinnen und Bürger das oberste Organ darstellen. Entsprechend sei es durchaus legitim, bestehende Gesetze, aber auch internationale Verträge zu hinterfragen und bei Bedarf anzupassen. Die Teilnehmer am Jubiläumsabend genossen im festlich dekorierten Fadachersaal ein feines Nachtessen. Für die musikalische Unterhaltung sorgte die Kleinformation des Musikvereins Dietlikon. Die Lachmuskeln strapazierte das Comedy Duo Messer & Gabel, als Appenzeller Bauern Köbi und Jock auf Kreuzfahrt.

Eröffnungsrede von Sektionspräsident Beat Lüönd.
WAHLERFOLG
Am 15. April 2018 wurden in Hagenbuch Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat, die RPK und die Primarschule gewählt. Erfreulicherweise konnte dabei die SVP im Gemeinderat einen Sitz dazugewinnen. Sie ist nun in dieser sechsköpfigen Behörde mit vier Gemeinderäten, nämlich Therese Schläpfer (Gemeindepräsidentin/bisher), Marcel Michel (bisher), Claudio Angehrn (bisher) und Rafael Seeh (neu) vertreten.
Letztgenannter konnte sich gegen Stefano Lenherr (junge FDP), welcher das absolute Mehr verpasste, durchsetzen und wird den frei werdenden Sitz von Martina Möckli (parteilos) übernehmen.
Bei der RPK hatte Rolf Sturzenegger (SVP) seinen Rücktritt bekannt gegeben. Ihn wird neu Henri Favre (SVP) in der erwähnten Behörde vertreten. Die bisherige SVP-Vertreterin und der SVP-Vertreter in der Primarschulpflege (Judith Rechsteiner/Simon Heller) konnten ihre Sitze verteidigen.

Von
3. Mai, 19 bis 19.45 Uhr Landgasthof Breite, Winkel
Diskussion mit den Unternehmern
Thomas Matter, Nationalrat Jürg Sulser, Kantonsrat Präsident Gewerbeverband Bezirk Dielsdorf
Leitung
Matthias Hauser, Kantonsrat
Herzlich willkommen!
SVP Bezirk Bülach

GENERALVERSAMMLUNG DER JSVP SEKTION WEST/STADT
Am 13. April hat die Sektion West/Stadt der Jungen SVP Zürich an der Generalversammlung einen neuen Vorstand gewählt. Es wurden drei frische Kräfte eingebunden, um neue Ideen hineinzubringen. Mit der Erfahrung der «Altgedienten» ergibt dies eine gute Mischung, um die Stadt Zürich, das Säuliamt und die «Pfnüselküste» wieder stärker politisch zu prägen. Vor allem die Stadt Zürich hat dies dringend nötig, was die Gemeinderatswahlen 2018 deutlich gezeigt haben. Wir sind voller Ta-

tendrang und freuen uns, mit dem neuen Vorstand das nächste Jahr anzugehen. v.l.n.r.: Olivier Chanson, Camille Lothe, Nicolas Rasper, Kerstin SteinerKeller, Pascal Ammann.
ABSTIMMUNG VOM 10. JUNI 2018 ÜBER DAS GELDSPIELGESETZ
Mit dem neuen Geldspielgesetz soll nur wer in der Schweiz ein normales Casino führt, auch Online-Spiele anbieten dürfen. Mittels staatlicher Netzsperre, die in keinem anderen Bereich angewendet wird, sollen inländische Start-ups sowie internationale Branchenleader ausgeschlossen werden.

Dabei wäre es viel sinnvoller, das bestehende Angebot zu integrieren: Das schafft Vielfalt, Wettbewerb, Arbeitsplätze, Steuersubstrat für die AHV/IV Am Beispiel Poker wird klar, dass sich gute Poker-Spieler auf marktführenden Plattformen mit den Besten der Welt messen wollen. Sie lassen sich nicht von Monopolisten diktieren, auf welcher Plattform sie zu spielen haben, und schon gar nicht lassen sie sich durch Netzsperren davon abhalten. Die einzige Möglichkeit, wie die Schweiz hier profitieren kann, wäre ein ordentliches offenes Konzessionsmodell. So gilt bereits in mehr als 20 Ländern der Grundsatz: Wer die nationalen technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllt, kann eine Konzession erhalten.
Dänemark hat z.B. dafür gesorgt, dass sich knapp 40 Anbieter konzessionieren liessen und sich an die strengen dänischen Regeln halten. Dadurch
konnte das Land die Einnahmen um fast einen Drittel erhöhen. Weil die Konsumenten mit dem vielseitigen liberalen Angebot zufrieden sind, haben die Dänen den Schwarzmarkt auf weniger als 5 Prozent ausgetrocknet.
Parlament wählte schlechtere Variante
Die intelligente Alternative wurde also von vielen Ländern in der Praxis getestet und hat sich in sämtlichen Belangen als besser erwiesen. Der Staat gewinnt, weil er mehr einnimmt, die sozialpolitischen Ziele werden erreicht und der Konsument hat eine höhere Auswahl. Dennoch hat sich das Parlament für die nachweislich schlechtere Variante entschieden, von der einzig die geschützten Casinos profitieren. Auf die Frage, wieso im Gesetz kein freies Konzessionsmodell vorgesehen ist, antwortete Bundesrätin Sommaruga: «Die Casinos haben sich hier durchgesetzt.» Es gibt nur eine Antwort: Ein Nein am 10. Juni – und damit zurück zum Absender mit der Forderung nach einem fairen Konzessionierungsmodell, das für Wettbewerb unter den Anbietern, grösstmögliche Freiheit für die Nutzer und maximale Wertschöpfung für die Schweiz sorgt.

von Stefan Urech
Lehrer auf den Sattel!
Gemäss Einschätzung des Stadtrats sollen die Schülerzahlen in der Stadt Zürich bis ins Jahr 2025 um 24 Prozent steigen. Für diese rund 7200 zusätzlichen Kinder und Jugendlichen muss neuer Schulraum bereitgestellt werden. Zudem erfordert die geplante Einführung der flächendeckenden Tagesschule immer mehr Räumlichkeiten für die Betreuung. Allerdings stehen fast drei Viertel aller Stadt Zürcher Schulhäuser unter Denkmalschutz, weshalb bauliche Erweiterungen dort nicht möglich sind. Ausserdem steht in den Quartieren, wo neuer Schulraum benötigt wird, nur wenig unbebautes Bauland zur Verfügung. Der Bedarf an weiteren Schulanlagen kann folglich vielerorts nicht mit Neubauten gedeckt werden. Als Ersatz werden sogenannte «ZüriModularPavillons» aus Holz in der Grösse von Baustellencontainern aufgestellt und aufeinandergetürmt. Bereits heute stehen etwas über 50 dieser KlassenzimmerContainer auf den Zürcher Pausenplätzen, bis ins Jahr 2025 sollen es knapp 100 sein, was notgedrungenermassen zu einem Dichtestress führen wird. Dem grünen Gemeinderat und ehemaligen Rektor des Zürcher Gymnasiums Rämibühl Balz Bürgisser ist das ein Dorn im Auge. Der Freiraum auf dem Schulareal, der den Schülern zur Erholung und Bewegung diene, werde durch die Pavillons stark beeinträchtigt. Mit der vorgeschlagenen Streichung der Parkplätze für Lehrkräfte präsentierte er im Gemeinderat auch gleich seine Problemlösung. Die dadurch frei gewordene Fläche könne von den Schülern zum Spielen gebraucht werden. Schliesslich könnten die Lehrer ja mit dem Fahrrad oder mit ÖV anreisen, meinte Bürgisser bei der Vorstellung seines Postulats. Ein anderer Sprecher der rotgrünen Mehrheit doppelte nach und unterstrich, dass die Lehrer auch den Auftrag einer gewissen Wertevermittlung hätten. «Wie kann man über Umweltschutz und einen gesunden Lebensstil sprechen und nach der Stunde in einen teuren ‹Göppel› steigen und nach Hause fahren?», monierte Edi Guggenheim (AL). Dies lässt tief in die wahren Absichten dieses Vorstosses blicken. So geht es den Linken nämlich nicht in erster Linie um mehr Freiraum auf dem Pausenplatz, sondern darum, dass man den Schülern keine autofahrenden Lehrkräfte mehr zumuten möchte. Dies ging selbst den Grünliberalen etwas zu weit, weshalb sie den Vorstoss zusammen mit CVP, FDP und SVP ablehnten. Die Abstimmung endete mit 59 zu 59 Stimmen unentschieden, was dem SPRatspräsidenten den wohl letzten Stichentscheid seiner Amtsperiode bescherte. Die Zürcher Lehrer müssen also schon bald vom Göppel auf den Sattel umsteigen.
VORLÄUFIG AUFGENOMMENE
Durch seinen Beschluss, zukünftig wegfallende kantonale Gelder zugunsten vorläufig Aufgenommener mit Stadtzürcher Geldern zu kompensieren, missachtet der Stadtrat den Volkswillen massiv. Die SVP der Stadt Zürich ist über diesen Affront empört.

Mauro Tuena Präsident SVP der Stadt Zürich
Am 24. September 2017 stimmte die Kantonalzürcher Bevölkerung mit 67,2 Prozent einer Änderung des Sozialhilfegesetzes zu, wonach vorläufig aufgenommene Flüchtlinge im Kanton Zürich in Zukunft nur noch Asylfürsorge statt Sozialhilfe erhalten. Auch die ansonsten klar links eingestellte Bevölkerung der Stadt Zürich stimmte der Änderung mit 53,9 Prozent zu – dies gegen den Willen des Stadtrates. Diese Resultate lassen keinen Spielraum für Interpretation offen, auch
wenn diese dem Stadtrat offenbar nicht gefallen. Mit seinem Entscheid, grosse Teile der durch die Abstimmung wegfallenden kantonalen Gelder zugunsten vorläufig Aufgenommener mit Stadtzürcher Geldern zu kompensieren, umgeht der rot/grüne Stadtrat von Zürich das neue Gesetz und missachtet das klare Votum der Stimmbevölkerung von Stadt und Kanton Zürich damit aufs Gröbste.
Argumente sind scheinheilig Zum Verständnis: Von «Vorläufig Aufgenommenen» spricht man bei Personen, die ein Asylgesuch gestellt haben, auf das zwar eingetreten, welches dann aber abgewiesen wurde. Diese negative Verfügung wird mit einer Aufforderung versehen, die Schweiz zu verlassen. Weil diese Wegweisung nicht voll-
Entwicklung der Honorare der Ärztinnen und Ärzte in der Stadt Zürich
Wiederholt waren in den letzten Wochen Honorare der Ärzteschaft kritisch in der Presse diskutiert worden. Von Millionensalären bei Chefärzten/Chefärztinnen und fürstlicher Entlohnung von leitenden Ärzten/Ärztinnen war die Rede. Die Stadt Zürich setzt sich intensiv für Gleichstellung und Nachhaltigkeit ein und es ist unvorstellbar, dass solche Lohnexzesse in der Stadt Zürich möglich sind. In diesem Zusammenhang bitten Maria del Carmen Señorán (SVP) und Thomas Osbahr (SVP) den Stadtrat mit einer Schriftlichen Anfrage im Gemeinderat (GR-Nr. 2018/128), folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele Ärztinnen/Ärzte arbeiten für die Stadt Zürich? Wie viele davon sind honorarberechtigt?
2. Wie hoch ist die Gesamtsumme an Ärztehonoraren, welche an Angestellte der Stadt Zürich 2017 ausbezahlt wurden? Wie gestaltete sich dabei die Bandbreite bei Chef ärztinnen/-ärzten, bei leitenden Ärztinnen/Ärzten oder bei Oberärztinnen/ -ärzten? Bitte jeweils um Angabe der minimalen und maximalen Zahlung sowie die Anzahl berechtigter Personen.
3. Wie war die Entwicklung der gesamthaft ausbezahlten Arzthonorare in den letzten fünf Jahren?
4. Entspricht es der Wahrheit, dass Chefärztinnen/-ärzte einen Grossteil der Honorare sich selbst auszahlen
dürfen? Gibt es dabei absolut oder prozentual eine Obergrenze bei den Honoraren? Gibt es lncentives?
5. Gibt es Bedingungen, welche an die Auszahlung von Honoraren an Chefärztinnen/-ärzte geknüpft sind? Zum Beispiel betriebswirtschaftliche Ziele oder Qualitätsziele? Oder ist es so, dass Honorare unabhängig von der individuellen Leistung ausbezahlt werden?
6. Wie viel Prozent der honorarberechtigten Ärzteschaft sind Frauen? Wie hoch war der durchschnittliche Honorarbezug pro Frau? Wie viel pro Mann? Bitte um Aufschlüsselung der unter Punkt 2 genannten Zahlen nach Geschlecht. Falls es Unterschiede gibt, wie erklären sich diese?
7. Wie viel Prozent der honorarberechtigten Ärztinnen/Ärzte besitzen nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft? Wie hoch war der durchschnittliche Honorarbezug pro Schweizer Ärztin/ Arzt und pro Ärztin/Arzt mit ausländischer Staatsbürgerschaft? Falls es Unterschiede gibt, wie erklärt sich dies?
8. Am Luzerner Kantonsspital werden den Kaderärzten/-ärztinnen KEINE Honorare ausbezahlt. Am CHUV (Universitätsspital Lausanne) ist das maximale Einkommen aus Honoraren begrenzt. Trotzdem scheinen diese Spitäler zu funktionieren. Worin sieht der Stadtrat den Vorteil eines Honorarbezuges?
zogen werden kann, wird bei den betreffenden ein Bleiberechtstitel, ein Duldungsstatus, verfügt. Vorläufig Aufgenommene müssen das Land verlassen – Integrationsmassnahmen und eigene Wohnungen sind fehl am Platz. Die Argumentation von Sozialvorsteher Raphael Golta, vorläufig Aufgenommene würden voraussichtlich jahrzehntelang in der Schweiz bleiben und man dürfe deren Integration nun nicht aufs Spiel setzen, ist vor diesem Hintergrund scheinheilig: Gerade Goltas Partei, die SP, setzt sich an vorderster Front dafür ein, dass so viele Migranten wie möglich in der Schweiz bleiben können, unabhängig von deren Asylstatus.
Volkswille wird missachtet Mit der Gesetzesanpassung vom 24. September 2017 erfüllt der Kanton Zürich die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz).
Dieses wurde per 1. Oktober 2016 dahingehend geändert, dass die Sozialunterstützung für vorläufig Aufgenommene unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen muss. Viele
EXPRESS-EINBÜRGERUNGSAKTION
vorläufig Aufgenommene schicken einen Teil ihrer Sozialhilfegelder in die Heimat. Die Folge: Es kommen weitere Wirtschaftsflüchtlinge in die Schweiz. Die Bevölkerung wollte mit ihrem Entscheid genau diese Machenschaften unterbinden.
Auch die Stimmberechtigten in der Stadt Zürich haben am 24. September 2017 deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie die Ungerechtigkeit korrigiert haben möchten, dass abgewiesene Asylbewerber dieselben Leistungen wie Schweizer Sozialhilfebezüger, Ausländer mit ordentlichen Aufenthaltsbewilligungen und anerkannte Flüchtlinge erhalten.
Der Stadtrat foutiert sich nun darum. Die SVP der Stadt Zürich verurteilt diese krasse Missachtung des Volkswillens durch den Stadtrat. Sie ist besorgt über die Art und Weise, wie die Zürcher Exekutive demokratisch gefällte Entscheide aushebelt. Die SVP-Fraktion wird anlässlich der nächsten Budgetdebatte im Gemeinderat mittels Kürzungsanträgen alles daransetzen, dass die klaren Vorgaben des Souveräns auch in der Stadt Zürich eingehalten werden.
65 Prozent mehr Einbürgerungsanträge

Roger Bartholdi GemeinderatFraktionschef SVP
Im Mai 2017 lud der Stadtrat Ausländerinnen und Ausländer ohne Schweizer Pass in einer Express-Aktion per Massenbrief ein, sich bis Ende Jahr um die Einbürgerung zu bemühen, bevor die verschärften Bedingungen des revidierten Gesetzes wirksam werden. Nun liegt das Resultat vor: Die Zahl der Einbürgerungsanträge ist rasant angestiegen. Die SVP protestierte damals gegen die Aktion, die ein Affront gegenüber den eidgenössischen Gesetzgebern war, welche in den Schluss-Abstimmungen vom 20. Juni 2014 das Bürgerrechtsgesetz dahingehend änderten, dass sich «nur noch gut integrierte Personen» (Zitat aus dem Gesetz) einbürgern lassen können. Dementsprechend ist ab
dem Jahr 2018 nur noch die Einbürgerung für Personen möglich, die im Besitz der Niederlassungs-Bewilligung C sind.
Das Gesetz bewusst ausgehebelt
Das Resultat dieser Express-Aktion liegt nun vor. Wie von der SVP erwartet, wurde ein Run auf das Schweizer Bürgerrecht ausgelöst. Im Zeitraum zwischen Mai 2017 und März 2018 gingen bei der Stadt rund 2900 Gesuche um eine ordentliche Einbürgerung ein. Dies entspricht einer Zunahme von rund 65 Prozent gegenüber der gleichen Periode im Vorjahr (Mai 2016 bis März 2017: rund 1760 Gesuche).
Für die SVP ist nicht verständlich, dass das revidierte Gesetz bewusst ausgehebelt wurde, um viele Personen noch nach den alten Richtlinien einzubürgern.
Die SVP verurteilt die bedenkliche Hauruck-Übung des Stadtrates, die gegen Treu und Glauben verstösst.
anzugeben
Polizeigesetz vom 23. April 2007 wird wie folgt ergänzt:
§ 9a Transparenz 1Die Polizei informiert die Öffentlichkeit in transparenter Weise über Straftaten.
2Bei Informationen gegenüber der Öffentlichkeit, namentlich in Medienmitteilungen und an Medienkonferenzen, werden bei Tätern, Tatverdächtigen und Opfern Alter, Geschlecht und alle Nationalitäten bekannt gegeben. Ein Migrationshintergrund wird auf Anfrage bekannt gegeben, soweit die Information verfügbar ist. 3Von der Regelung gemäss Abs. 2 kann abgewichen werden, wenn erhebliche Gründe des Persönlichkeitsschutzes gegen die Bekanntgabe der erwähnten Merkmale sprechen oder wenn mit der Bekanntgabe Personen identifiziert werden können. Begründung: Für die Bekanntgabe der Nationalität besteht ein klares öffentliches Interesse, da die Bevölkerung ein Recht hat, umfassend und transparent über die öffentliche Sicherheit informiert zu sein. Die Statistiken belegen, dass bei Straftaten Täter aus bestimmten Ländern überproportional vertreten sind. Die Bevölkerung hat ein Anrecht zu wissen, aus welchen Ländern die Leute kommen, welche hier die Sicherheit beeinträchtigen und so Mehrkosten von Polizei, Justiz, des Strafvollzugs, usw. nötig machen. m Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht am 12 1.2018 (Sammelfrist bis 12 .2018

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SVP-Politlunch Bezirk Andelfingen
Mittwoch, 2. Mai 2018 11.30 – 14.00 Uhr Landgasthof Schwert Hauptstrasse 7, 8477 Oberstammheim
Dipl. Ing. ETH Präsident Energiekommission SVP Zürich
Energiewende: Was kommt auf uns zu?
Programm: 11.30 - 12.00 Uhr: Apéro (die SVP-Bezirkspartei lädt Sie ein) 12.00 - 13.00 Uhr: Mittagessen (auf Kosten der Teilnehmer) 13.00 Uhr Referat 13.30 Uhr Diskussion 14.00 Uhr Ende
Lunchdaten 2018: 4. Juli 5. September 7. November
Wir machen Politik fürs Weinland www.svp-bezirk-andelfingen.ch


SVP-KANTONSRATSFRAKTION
Kantonsrat/Fraktion
Montag, 7 Mai 2018 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
Am 7 Juni 2018 mit Gemeinderat Dubravko
Sinovcic (SVP) zur Zukunft der Kehrichtverbrennungsanlage Josefstrasse.
Am 5 Juli 2018 mit Gemeinderätin Elisabeth Liebi (SVP) zu den Tagesschulen.
SVP-STAMM
Bezirk Bülach/Embrach
Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.
Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.
Bezirk Horgen/Oberrieden
Jeden 3 Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.
Bezirk Meilen/Meilen
Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.
Bezirk Pfäffikon/Pfäffikon
Jeden ersten Samstag im Monat, von 11 bis 12 Uhr, im Restaurant Hecht, Usterstrasse 8 Pfäffikon.
Bezirk Uster/Uster
Jeden letzten Donnerstag im Monat, ab 17 30 Uhr, Bar Enoteca, Tannenzaunstrasse 23, Uster.
Junge SVP Kanton Zürich
Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet.
Stadt Zürich/Kreis 3
Jeden ersten Montag im Monat, ab 18 00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, Seebahnstrasse 33, Zürich.
Stadt Zürich/ Kreis 4 und 5
Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 18 30 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.
Am 3 Mai 2018 mit Gemeinderat Urs Fehr (SVP) zum Stadionprojekt.
Am 2 August 2018 mit Gemeinderat Urs Helfenstein (SP) zum bedingungslosen Grundeinkommen.
Eine An- oder Abmeldung an info@svp5.ch ist aus organisatorischen Gründen erwünscht.
Stadt Zürich/Kreis 6
Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 12
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.
SVP-VERANSTALTUNGEN
Bezirk Andelfingen
Mittwoch, 2 Mai 2018, 11 30 –14 00 Uhr, Landgasthof Schwert, Hauptstrasse 7, Oberstammheim, SVP -Politlunch mit Stephan Amacker: Energiewende: Was kommt auf uns zu? 11 30 Uhr: Apéro (die SVP-Bezirkspartei lädt Sie ein), 12 00 Uhr: Mittagessen (auf Kosten der Teilnehmer), 13 00 Uhr: Referat.
Bezirk Bülach
Donnerstag, 3 Mai 2018 19 00 –19 45 Uhr, Landgasthof Breite, Winkel, öffentliches Podium: Perspektiven für Wirtschaftsstandort Zürcher Unterland. Diskussion mit den Unternehmern Thomas Matter, Nationalrat, und Jürg Sulser, Kantonsrat. Um 20 00 Uhr Delegiertenversammlung. Weitere Informationen unter www.svpbezirkbuelach.ch.
Bezirk Bülach/Eglisau
Montag, 30 April 2018 20 00 Uhr (Apéro ab 19 30 Uhr), Moschtis Partyraum, Alte Landstrasse 35, Eglisau, Generalversammlung.
Bezirk Dielsdorf
Freitag, 27 April 2018, bis Sonntag, 29 April 2018, SVP des Bezirks Dielsdorf an der
2. bis 4. Mai
Ev. Sondersession
Donnerstag 17. Mai Büro der Parteileitung
Rümlanger Gewerbeausstellung 2018, Stand Nr. H23
Weitere Informationen unter www.ruega.ch.
Bezirk Dielsdorf/Regensdorf
Dienstag, 1 Mai 2018, ab 12 00 Uhr, Dorfstrasse 121, Watt, 1.-Mai-Fest, die marktwirtschaftsfreundliche Veranstaltung zum Tag der Arbeit
Festbetrieb mit Holzkohle-Grill und Bar, Unterhaltung mit dem «Echo vom Furttal», ab 14 Uhr Ansprache von Nationalrat Roger Köppel.
Bezirk Dietikon/Dietikon
Dienstag, 1 Mai 2018 , ab 14 00 Uhr, auf dem Bauernhof von Kurt und Elsbeth Bräm, im Basi, Dietikon, Grillplausch, friedliche Preise und gute Stimmung.
Bezirk Meilen
Mittwoch, 16 Mai 2018, 18 15 Uhr (Türöffnung 18 00 Uhr), Aula Schulhaus Primarschule Obermeilen, Bergstrasse 120, Meilen, ordentliche Delegiertenversammlung, anschliessend Nachtessen. Um 20 15 Uhr (Türöffnung 20 00 Uhr) öffentlicher Teil, Referat von Jürg Meier, Präsident Bezirksgericht Meilen. Thema: «Bezirksgericht Meilen, Herausforderungen im Gerichtsalltag».
Mittwoch, 4 Juli 2018, 18 00 Uhr, Schiffstation Uetikon am See, Schifffahrt mit Nationalrat Thomas Aeschi. Nähere Angaben folgen.
Bezirk Meilen/Küsnacht
Sonntag, 27 Mai 2018, ab 10 00 Uhr, auf dem Bauernhof von Silvia und Kaspar Freitag, Limberg 12, Forch, Puurezmorge mit Nationalrat Alfred Heer und Kantonsrat Christian Hurter. Unterhaltungsmusik mit Melanie Serschön, tolle Hüpfburg für Kinder.
Bezirk Meilen/Meilen
Freitag, 7 September 2018 14 00 –20 00 Uhr, Kirchgasse, Meilen, Meilemer Herbstmärt.
Bezirk Meilen/Uetikon am See Dienstag, 29 Mai 2018 , 10 00 –17 00 Uhr, Haus Wäckerling, Uetikon am See, Frühlingsmarkt.
Samstag, 6 Oktober 2018 10 00 –17 00 Uhr, Riedstegplatz/Bergstrasse, Uetikon am See, Herbstmärt.
Samstag 26. Mai 1. Tagung Parteiprogramm 2019–2023
28. Mai bis 15. Juni Sommersession
Sonntag 10. Juni
Eidg. und kantonale Volksabstimmung
Montag 18. Juni Fraktionsausflug Bezirk Horgen
Freitag 22. Juni Büro der Parteileitung
Samstag 23. Juni Eidg. Delegiertenversammlung
Samstag 30. Juni 2. Tagung Parteiprogramm 2019–2023 16. Juli bis 17. August Sommerferien
Donnerstag 9. August Büro der Parteileitung
Dienstag 14. August Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Dienstag 14. August Parteileitung / Kantonalvorstand
Mittwoch 22. August Behördentagung Bürgerrecht
Donnerstag 23. August Kant. Delegiertenversammlung
Samstag 25. August Eidg. Delegiertenversammlung
Mittwoch 5. September Büro der Parteileitung 10. bis 28. September Herbstsession
Samstag 15. September Budget-Klausur Kantonsratsfraktion
Sonntag 23. September Eidg. und kantonale Volksabstimmung
Fr/Sa/So 28.–30. September SVP-Schiessen in Kloten, Schiessanlage Bettensee
Dienstag 2. Oktober Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Dienstag 2. Oktober
Parteileitung / Kantonalvorstand
Donnerstag 4. Oktober Jahresanlass Kuratorium Blau/Weiss
8. bis 19. Oktober Herbstferien
Dienstag 16. Oktober Kant. Delegiertenversammlung
Samstag 27. Oktober Eidg. Delegiertenversammlung
Mittwoch 14. November Büro der Parteileitung
Sonntag 25. November Eidg. und kantonale Volksabstimmung
26. November bis 14. Dezember Wintersession
Dienstag 11. Dezember Büro der Parteileitung
Montag 17. Dezember Fraktionsessen Kantonsrat
IMPRESSUM
ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480
Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 73.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp-zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: cube media AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.
Bezirk Meilen/Zollikon
Montag, 28 Mai 2018, ab 18 00 Uhr, Wirtschaft «Zum Truben», im Säli, 1. Stock, Zollikon, SVP-Höck.
Montag, 9 Juli 2018, ab 18 00 Uhr, Restaurant «Sunnegarte-Kafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, SVP-Höck.
Montag, 3 September 2018 , 18 00 –19 30 Uhr, Wirtschaft «zum Truben», Alte Landstrasse 94 , Zollikon, Feierabend-Bier mit Nationalrat Gregor Rutz. Anschliessend Apéro.
Montag, 12 November 2018 18 00 –19 30 Uhr, Restaurant «Sunnegarte-Kafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, FeierabendBier mit Nationalrat Gregor Rutz. Anschliessend Apéro.
Junge SVP Kanton Zürich
Samstag, 5 Mai 2018, ab 18 30 Uhr, Obere Mühle, Oberdorfstrasse 15, Dübendorf, gemeinsames Grillieren, anschliessend CasinoSpiele. Anmeldung an rudolphi@jsvp-zh.ch.
Stadt Winterthur/Oberwinterthur
Sonntag, 3 Juni 2018, 10 00 Uhr (ab diesem Jahr am ersten Sonntag im Juni), Treffpunkt: vor dem Restaurant Bruderhaus, beim Spielplatz, Winterthur, Führung durch den Wildpark Bruderhaus, anschliessend gemütlicher Grillplausch unterhalb des Eschenbergs. Weitere Informationen und Anmeldung: Markus Reinhard, reinhard@ gmx.ch.
Stadt Zürich/Kreis 9
Freitag, 25 Mai 2018, 19 30 Uhr (Apéro ab 19 00 Uhr), Mercure Hotel Stoller, Badenerstrasse 457, Zürich, Generalversammlung.
Samstag, 26 Mai 2018, 09 30 –12 00 Uhr, A-Park Albisrieden, Zürich, Standaktion zu den Abstimmungen vom 10. Juni 2018 mit Unterschriftensammlung.
Samstag, 2 Juni 2018 09 30 –12 00 Uhr, Lindenplatz Altstetten, Zürich, Standaktion zu den Abstimmungen vom 10. Juni 2018 mit Unterschriftensammlung.
Stadt Zürich/Kreis 11
Freitag, 25 Mai 2018, ab 18 00 Uhr, Hotel/ Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP -Polit-Apéro mit Kantonsrat Benjamin Fischer, Präsident Junge SVP Schweiz. Thema: SVP, die Partei der Zukunft.
Freitag, 31 August 2018, ab 18 00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP-Polit-Apéro mit Nationalrat Toni Brunner. Thema: Wohin steuert die freie Schweiz?
Freitag, 26 Oktober 2018, ab 18 00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP-Polit-Apéro mit Gemeinderat Roberto Bertozzi. Thema: Umkämpfte Arbeit der Zürcher Sozialdetektive.
Stadt Zürich/Kreis 12
Samstag, 19 Mai 2018, 09 00 –12 00 Uhr, Vorplatz Migros Schwamendingen, Zürich, Standaktion.
Samstag, 26 Mai 2018 09 00 –12 00 Uhr, Vorplatz Migros Schwamendingen, Zürich, Standaktion.
Samstag, 2 Juni 2018, 09 00 –12 00 Uhr, Vorplatz Migros Schwamendingen, Zürich, Standaktion.
Freitag, 22 Juni 2018, ab 18 00 Uhr, Vereinshütte Familiengärten Auzelg, Opfikonstrasse 170, Zugang bei Tramhaltestelle Auzelg, Zürich, Grillplausch.
Samstag, 1 September 2018, 11 00 – 02 00 Uhr, und Sonntag, 2 September 2018, 11 00 –23 00 Uhr, Höhe Stettbachstrasse 40, Zürich, SVP-Festzelt mit Bedienung und Li ve-Unterhaltung, «Schwamedinger-Chilbi».
WEITERE VERANSTALTUNGEN
Dienstag, 10 Juli 2018, Aarau, die «Schweizerzeit» im Gespräch mit ihren Lesern, Schweiz wohin? Weitere Angaben folgen.
Montag, 16 Juli 2018, Wädenswil, 22 Zürcher Ratsherren-Schiessen. Weitere Informationen folgen.
Dienstag, 25 September 2018, Zug, die «Schweizerzeit» im Gespräch mit ihren Lesern, Schweiz wohin? Weitere Angaben folgen.
Dienstag, 13 November 2018, 20 00 Uhr (Türöffnung 19 00 Uhr), Ort noch offen, 100 Jahre «Generalstreik», Referat von alt Bundesrat Christoph Blocher.
Dienstag, 20 November 2018, Bern, die «Schweizerzeit» im Gespräch mit ihren Lesern, Schweiz wohin? Weitere Angaben folgen.
MOTORRAD-CLUB SVP
AA usfahrten
Sonntag, 27 Mai 2018, Route noch offen, 2 Ausfahrt.
Sonntag, 24. Juni 2018, Route noch offen, 3. Ausfahrt.
Samstag, 21 Juli 2018, bis Sonntag, 22. Juli 2018, Route noch offen, 4 Ausfahrt.
Sonntag, 19 August 2018, Route noch offen, 5 Ausfahrt.
Sonntag, 23 September 2018, Route noch offen, 6. Ausfahrt.
Love Ride Switzerland
Sonntag, 6. Mai 2018, Love Ride 26
Schlussfest
Freitag, 12 Oktober 2018 19 15 Uhr, Sternen, Nürensdorf, Breite.
Sommerreise
Donnerstag, 2 August 2018, bis Sonntag, 5 August 2018, nähere Angaben folgen.
Stämme
Dienstag, 8 Mai 2018 19 30 Uhr, Restaurant Bergwerk, Buchs, 2 Stamm. Dienstag, 12 Juni 2018 19 30 Uhr, Oldtimer Museum, Mettmenstetten, 3 Stamm.
Freitag, 6 Juli 2018, 19 30 Uhr, Geerlisburg, Kloten, 4 Stamm.
Dienstag, 14 August 2018, 19 30 Uhr, Bachtel Kulm, Wernetshausen, 5 Stamm.
Freitag, 31 August 2018, 19 30 Uhr, Winzerhaus, Weiningen, 6 Stamm.
Trucker & Country-Festival
Freitag, 22 Juni 2018, bis Sonntag, 24 Juni 2018, Interlaken BE