Freitag, 20. April 2018 | Nr. 16 | 60. Jahrgang
VORSCHLAG DER SVP FÜR DAS NEUE BÜRGERRECHTSGESETZ
ENTGEGNUNG AUF ABSURDE BEHAUPTUNGEN DER INITIATIVGEGNER
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Freitag, 20. April 2018 | Nr. 16 | 60. Jahrgang
VORSCHLAG DER SVP FÜR DAS NEUE BÜRGERRECHTSGESETZ
ENTGEGNUNG AUF ABSURDE BEHAUPTUNGEN DER INITIATIVGEGNER
Seit 1. Januar 2018 ist schweizweit das revidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft getreten. Neu braucht es eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) und eine minimale Wohnsitzdauer von 10 Jahren. SP-Regierungsrätin Jaqueline Fehr hat aufgrund dieser Verschärfung letztes Jahr die Zürcher Gemeinden angewiesen, möglichst viele Ausländer noch rasch einzubürgern, bevor die vermeintliche Verschärfung in Kraft tritt. Parallel dazu hat sie den Gesamtregierungsrat dazu gebracht, eine neue Bürgerrechtsverordnung per 1.1.2018 einzuführen, welche die Gemeinden entmachtet und die qualitativen Kriterien zur Erteilung des Bürgerrechts deutlich herabsetzt. Die SVP hat nun einen eigenen Vorschlag ausgearbeitet.
svp. In Anbetracht der beschlossenen Bürgerrechtsverordnung ist davon auszugehen, dass auch die bevorstehende Revision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes von Frau Regierungsrätin Fehr in die falsche Richtung getrieben wird. Die SVP hat deshalb selbst eine Vorlage für ein kantonales Bürgerrechtsgesetz ausgearbeitet und legt diese dem Regierungsrat zur Übernahme vor.
SVP präsentiert ausgewogenen Gesetzesvorschlag
Eine Arbeitsgruppe aus SVP-Mandatsträgern verschiedener Stufen hat die verschiedenen Lösungsansätze der anderen Kantone in Bezug auf die kantonale Bürgerrechtsgesetzgebung analysiert. Wir haben Vor- und Nachteile verschiedener kantonaler Gesetze geprüft und gegenübergestellt. Entstanden ist ein schlanker Gesetzesvorschlag, aufgeteilt in 14 Artikeln, welche in drei Abschnitten systematisch sinnvoll ge-
gliedert sind. Die SVP des Kantons Zürich ist der Meinung, dass der vorliegende Gesetzesentwurf beste Grundlagenarbeit darstellt, auf welcher die neue kantonale Bürgerrechtsgesetzgebung praxisgerecht aufgebaut werden kann. Es liegt nun am Regierungsrat, den Steilpass der SVP aufzunehmen und zu verwerten.
Heutige Praxis ist zu lasch Die bisherigen Maximalwerte bei den Einbürgerungen wurden im Kanton Zürich in den Jahren 2009 (11 552 Einbürgerungen) und 2006 (11 494) erreicht. Heute pendelt sich diese Zahl auf hohem Niveau zwischen 8000 und 10 000 Einbürgerungen pro Jahr ein. Dies liegt an verschiedenen Faktoren –unter anderem an der starken Zuwanderung, aber auch an der zunehmend laschen Praxis diverser (v. a. grosser) Gemeinden im Kanton. 2017 wurden 5214 Personen aus EU/EFTA-Staaten ein-


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KANTONS ZÜRICH
Wenn ein Staat nicht mehr in der Lage ist, seine Rechtsordnung durchzusetzen, bedeutet dies die Kapitulation vor der Kriminalität. Genau dies war in der Silvesternacht in gewissen deutschen Städten der Fall. Dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, bestreitet in Deutschland mittlerweile kaum mehr ein Politiker. Selbst der sozialdemokratische Justizminister spricht sich für eine Verschärfung der Ausweisungspraxis aus. Einzig der Bundesrat träumt noch vor sich hin und empfiehlt eine Nein-Parole zur Durchsetzungsinitiative. Eine fatale Fehleinschätzung.
Gregor Rutz
Nationalrat
Vizepräsident SVP Kanton Zürich
gebürgert, während es 4374 Fälle aus Drittstaaten waren. Bei Letzteren machen die Balkan-Staaten heute nur noch einen kleineren Anteil aus, während doch 15 Prozent der Einbürgerungen aus Asien und Afrika stammen (rund 1500 Personen pro Jahr).
Gesetzesvorlage statt Verordnung nötig
Mit zunehmenden Migrationsströmen stossen immer mehr Menschen aus fremden Kulturkreisen in die Schweiz. Menschen, welche unsere Sitten und Gebräuche, unsere Traditionen, aber auch unsere Gesetze nicht kennen. Oftmals auch Menschen, welche aus Ländern stammen, wo andere, sehr autoritäre Rechtsordnungen gelten, die martialische Bestrafungen vorsehen und keine demokratische Mitbestimmung der Bevölkerung erlauben.
Diesen Menschen muss unser Land von der ersten Minute an klar kommunizieren: In der Schweiz gelten gewisse Regeln, an welche sich alle zu halten
Die SVP fordert den Zürcher Regierungsrat auf, möglichst bald eine Gesetzesvorlage zu präsentieren, welche sich an die Bundesvorgaben hält und die temporär gültige Verordnung ablösen kann. Die Falschinformationen zur neuen Bürgerrechtsverordnung zu korrigieren. Fazit ist: An den Kompetenzen hat sich nichts geändert: Der Bund erlässt lediglich ein Rahmengesetz. Kantone und Gemeinden haben auch künftig das Recht, strengere Kriterien anzuwenden.
Gewaltenteilung wird gestärkt Entgegen aller Vorwürfe berücksichtigen die Ausschaffungsinitiative wie auch die Durchsetzungsinitiative den Grundsatz der Gewaltenteilung. Dieser Grundsatz sieht nicht nur vor, dass die Staatsgewalt auf verschiedene Behörden und Organe aufgeteilt ist, sondern auch, dass diese Organe sich gegenseitig kontrollieren: Zur Gewaltenteilung gehört die gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten.
Es war nicht das Ziel des Bundesgesetzgebers, die Zahl der Einbürgerungen zu erhöhen, wie dies die Zürcher Justizdirektion insinuiert: Die Einbürgerung stellt das Ende eines Integrationsprozesses dar. Ziel der Revision des Bürgerrechtsgesetzes war, einen einheitlichen Mindeststandard bezüglich der Einbürgerungen zu schaffen, um zu verhindern, dass einzelne Kantone oder Gemeinden zu lasche Kriterien anwenden.
Die SVP will ein ein strenges Gesetz
Die Bundesverfassung organisiert die Schweiz als direkte Demokratie. Damit sind für die Gewaltenteilung nicht nur die Kompetenzen der Behörden massgebend, sondern auch die demokratischen Rechte der Stimmbürger sowie die Mitwirkungsrechte der Kantone.
Die SVP wird sich im Kantonsrat dafür einsetzen, dass die Bürgerrechtsentscheide künftig mit der gebotenen Seriosität und Zurückhaltung gefällt werden. Insbesondere wird sich die SVP-
Persönliche und individuelle Beratung durch Akustiker mit eidg. Fachausweis
haben. Und wer sich nicht an unsere Regeln hält, hat sein Aufenthaltsrecht hierzulande verwirkt.
Fraktion für ein strenges und klares Bürgerrechtsgesetz einsetzen. In diesem ist festzuhalten, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht. Die SVP setzt sich dafür ein, dass die Einbürgerung auch künftig den Abschluss einer erfolgreichen Integration darstellt und nur Personen eingebürgert werden, welche unsere Sprache sprechen, unsere Rechtsordnung beachten und unserer Kultur positiv gegenüberstehen. Um diese Forderungen zu unterstreichen, werden folgende Vorstösse im Kantonsrat eingereicht:
1 Erhöhung von Ordnung und Sicherheit
Die Parlamentarische Initiative zielt auf die Erhöhung von Ordnung und Sicherheit ab. Die PI verlangt, dass die zuständige Direktion einen Erhebungsbericht bei der Polizei über die Bürgerrechtsbewerber einholt und an die Gemeinde zur Beurteilung weiterleitet. Ebenfalls werden die Gemeinden ermächtigt, die Gemeinde- oder die Kantonspolizei mit Sachverhaltsabklärungen zu beauftragen.
Deutschland verschärft Gesetze Genau darum geht es bei der Durchsetzungsinitiative. Diese Initiative konkretisiert die Ausschaffungsinitiative, welcher Volk und Stände vor gut 5 Jahren zustimmt haben. Die Initiative will sicherstellen, dass die schweizerische Rechtsordnung konsequent durchgesetzt wird. Wenn ausländische Straftäter ein Delikt von einer gewissen Schwere begehen, muss dies zwingend eine Landesverweisung zur Folge haben. Oder wie es der deutsche Justizminister Heiko Maas formuliert hat: «Kriminelle müssen in Deutschland konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Und bei kriminellen Ausländern ist die Ausweisung eine dieser Konsequenzen.»
Die Zürcher SVP will mit besagter PI einen Beitrag zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit leisten. Das Gefahrenpotenzial der laschen Bürgerrechtsgesetzgebung muss reduziert werden.
2 . Erhöhung des wirtschaftlichen Selbsterhalts
Die Volksinitiative, aber auch das Referendum sind ein Korrektiv in der schweizerischen Verfassungsmechanik: Wenn eine Gruppe von Stimmbürgern mit Behördenentscheiden nicht einverstanden ist oder eigene Ideen in die Politik einbringen möchte, stehen mit Referendum und Initiative entsprechende Instrumente zur Verfügung. Zu meinen, das Volk dürfe sich nicht in gesetzgeberische Fragen einmischen, ist falsch und entspricht in keiner Weise den Grundsätzen der schweizerischen Bundesverfassung. Im Gegenteil: Die Tatsache, dass die Schweiz das Referendumsrecht kennt und in etlichen Kantonen Gesetzesinitiativen möglich sind, zeigt, dass der Souverän durchaus Rechte und Verantwortung trägt im Bereich der gesetzgebenden
Zur raschen Wiederherstellung der Qualität bei der Vergabe des Schweizer Bürgerrechts, reicht die SVP des Kantons Zürich eine PI zur Erhöhung des wirtschaftlichen Selbsterhalts ein. Die PI verlangt, dass eine Einbürgerung voraussetzt, dass die Bürgerrechtsbewerbenden wichtige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Das Bürgerrecht nicht erhalten sollen demnach Personen, bei welchen das Betreibungsregister für den Zeitraum von zehn Jahren Einträge nicht bezahlter betriebener Forderungen aufweist, oder über denselben Zeitraum Sozialhilfe bezogen wurde, welche nicht vollständig zurückbezahlt wurde.

3 Erhöhung der Wohnsitzfristen Der Bund gibt gegenüber der alten Rechtsprechung den Kantonen und Gemeinden verbindliche Rahmenbedingungen in Bezug auf Wohnsitzfristen vor. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen. Es kann hingegen nicht toleriert werden, dass der vom Bund vorgegebene Spielraum durch eine kantonale Bürgerrechtsverordnung vollständig ausschaltet wird. Die parlamentarische Initiative zielt darauf ab, den Gemeinden den möglichen Spielraum zur Festsetzung von Wohnsitzfristen einzuräumen. Mit der Ausdehnung der verlangten Wohnsitzfristen erfüllen wir ein breit abgestütztes Anliegen weiter Teile der Bevölkerung.
Die Ereignisse der Silvesternacht schreckten die deutschen Behörden auf. Schlagartig wurde klar: Mit der bisherigen laschen Praxis verlieren die zuständigen Instanzen die Kontrolle über die öffentliche Sicherheit. Die Zuwanderung hat nicht nur eine humanitäre Seite, sondern birgt auch massive Risiken: Wo fremde Kulturen aufeinanderprallen, gibt es Zündstoff. Dies beschäftigt auch Schweizer Politiker. So liess die Präsidentin der SP-Frauen, Nationalrätin Yvonne Feri, jüngst verlauten, dass solchen Männern «klargemacht werden» müsse: «Jungs, hier gelten unsere Regeln» (Blick, 13.1.2015). Eine bemerkenswerte Erkenntnis vor dieser wichtigen Abstimmung.
Gewalt. Es ist nicht problematisch, wenn Volk und Stände eine Detailregelung in die Verfassung schreiben. Für den Erlass und die Änderung von Verfassungsbestimmungen braucht es eine qualifizierte Mehrheit (Volk und Stände), und es findet eine ausführliche demokratische Auseinandersetzung statt.
Problematisch ist hingegen der Fall, dass direkt anwendbare Detailregelungen unter Ausschluss der demokratischen Mitwirkungsrechte der Bevölkerung beschlossen werden.
4 Erhöhung der Sprachkompetenz In der Vergangenheit wurden von den Bewerbern keine einheitlichen Standards in Bezug auf die Sprachkompetenzen gefordert. So wurde das Bürgerrecht an Personen erteilt, die eine Amtssprache nicht oder nur mangelhaft beherrschten. Dies führte zu so absurden Situationen, dass bei Vorsprachen bei Amtsstellen für Schweizer Bürger zur Verständigung Dolmetscher beigezogen werden mussten. Die Vorgabe des Bundes geht in die richtige Richtung, ist aber zur Ausübung aller mit dem Bürgerrecht einhergehenden Rechte und Pflichten ungenügend. Es muss sichergestellt werden, dass Schweizer Bürger sich in einer am Wohnort gesprochenen Amtssprache ausreichend verständigen können. Dies wird mit der parlamentarischen Initiative zur Anhebung der erforderlichen Sprachkompetenz erreicht. Die SVP erachtet die Sprachkompetenz als Beweis einer erfolgreichen Integration sowie als Grundlage, sich in unserem Land am Gesellschaftsleben zu beteiligen und den wirtschaftlichen Erhalt auch in Zukunft sicherzustellen. Es ist deshalb unabdingbar, im Einbürgerungsverfahren mindestens die hier geforderte Sprachkompetenz vorauszusetzen.
Beispiele hierfür sind etwa direkt anwendbare Staatsverträge, allgemeinverbindlich erklärte Konkordate (Art. 48a BV, «kooperativer Föderalismus») oder Verordnungen (Kompetenz der Exekutive).
Informationen zum Gesetzesentwurf, die Parlamentarischen Vorstösse und das Positionspapier sind zu finden unter: www.svp-zuerich.ch
Initiative ist verhältnismässig Derzeit sind vor allem die Diskussionen zum Verhältnismässigkeitsprinzip schwer nachvollziehbar, stellt doch dieses Prinzip keine absolute Grösse dar, sondern für die gesamte der Entscheid, sig ist, durch den Gesetzgeber offengelassen getroffen mein gültige mässigkeit. sich das Verhältnismässigkeitsprinzip gegenüber verhält. Betreffend konkretisieren Durchsetzungsinitiative zip der Verhältnismässigkeit. Bezüglich das Bundesgericht bestände zu Wer die signalisierte digkeit um Mass überschreitet, Verbrechen letzung schuldig. weise Risikobeurteilung Lenkers ist
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Christoph Mörgeli

Die Dritte im Bunde?
Ständig ist die Rede von den bevorstehenden Rücktritten der Bundesräte Doris Leuthard und Johann Schneider-Ammann. Tun sie’s gestaffelt oder gemeinsam? Doch Leuthard zeigt keine Amtsmüdigkeit. Und Schneider-Ammann merkt keine Amtsmüdigkeit. Dennoch wird die Aargauer CVPMagistratin noch vor den Wahlen 2019 gehen, um ihrer Partei den Sitz zu retten. Bevor es an der Urne zum allgemein erwarteten Absturz kommt. Und der Berner FDP -Mann verspürt die parteieigenen Frauen und die Ostschweiz im Nacken. Karin Keller-Sutter mag fast nicht mehr warten.
Von einem weiteren Rücktritt spricht niemand. Nämlich vom müdesten, abgekämpftesten und am meisten desillusionierten Mitglied der Landesregierung: Simonetta Sommaruga. Seit Monaten zeigt sie sich auffallend saft-, kraft- und lustlos. Ihrem engeren Umfeld erscheint sie abgespannter und verkrampfter denn je. Fast acht Jahre im knochentrockenen
Justizdepartement waren sogar der knochentrockenen Sommaruga zu viel. Nur wenige politische Weggefährten trauen ihr zu, sich nochmals in den Jungbrunnen eines Departementswechsels zu stürzen.
Bei uns selber nennen wir Müdigkeit Erschöpfung. Bei den andern nennen wir sie Faulheit. Faul war die SP -Justizministerin nie. Trotzdem ist sie in ihrem Amt weitgehend gescheitert. Sommaruga will sämtliche Asyldossiers rein und fein abwickeln: human, mitfühlend und voller Verständnis. Sie will vor sich selber und ihren Parteigenossen mit blütenreiner Weste dastehen. Deshalb lässt sie die meisten Asylmigranten, die in die Schweiz strömten, hierbleiben – sogar die abgewiesenen. Nun mehrt sich der Widerstand. Im eigenen Migrationsamt. In den Kantonen. Beim Bundesverwaltungsgericht. In der Bevölkerung. Simonetta Sommaruga wird täglich konfrontiert mit der Wirklichkeit. Die von uns aufgenommenen «Flüchtlinge» reisen regelmässig in ihre Heimat in die Ferien – und führen so – unser Mitleid für ihr Vertriebenenschicksal ad absurdum. Unsere Sozialbehörden bewilligen die Heimflüge. Etwa mit der Begründung, die eritreische Grossmutter habe ihre Enkel noch nie gesehen. Wir Bürger bezahlen diesen Unsinn. Der Widerstand steigt. Sommaruga wird immer schmallippiger und ungehaltener. Vielleicht sagt sie demnächst zu ihren beiden rücktrittswilligen Kollegen, frei nach Schiller: «Ich sei, gewährt mir die Bitte / In Eurem Bunde die Dritte.»
STANDPUNKT DES PARTEIPRÄSIDENTEN
Was mich besonders gefreut hat: Die SVP kann auf wichtige Erfolge in Exekutivwahlen zurückblicken. Die Wiederwahl von Pierre Alain Schnegg als Regierungsrat des Kantons Bern darf in Anbetracht der Grossangriffe auf seine Person, nur weil er die Sozialhilfe auf das Notwendige erfolgreich begrenzt, als Erfolg bezeichnet werden. Mit der Wahl von Daniel Wyler zieht die SVP erstmals in Obwalden in die Regierung ein. Die Wahl von André Ingold als neuen Stadtpräsidenten von Dübendorf bietet zudem einen Lichtblick im Kanton Zürich.

Albert Rösti
Nationalrat Präsident SVP Uetendorf BE
Was mich besonders geärgert hat: Nicht nur der Volkswille, sondern auch der Wille von Initiativträgern wird in Bern nicht mehr ernst genommen. Ein ansehnliches Beispiel dafür hat die staatspolitische Kommission an ihrer letzten Sitzung geliefert. Laut Medienberichten verwendete die Kommission gerade mal zwei Stunden zur Diskussion der Selbstbestimmungsinitiative. Eine Frage, die das grundlegende Verhältnis zwischen Schweizer und internationalem Recht klären soll. Die Mehrheit der Kommission nimmt dieses Anliegen schlicht nicht ernst, indem sie eine echte Diskussion verweigerte, keine Anhörungen machen wollte und auch einen Gegenvorschlag versenkte – eine weitere Geringschätzung unserer direkten Demokratie, in der das Initiativrecht einen zentralen Grundstein bildet.
Bedenklicher Umgang mit Volksrechten und Anliegen der Bevölkerung
Dieses eine Vorkommnis in der staatspolitischen Kommission steht sinnbildlich für den Umgang einer Mehrheit der Parlamentarier mit den Volksrechten und Anliegen der Bevölkerung. Der Vierfachmörder von Rupperswil wird nicht lebenslänglich verwahrt, obwohl eine Volksmehrheit die Verwahrungsinitiative angenommen hat. Der Schläger von Zürich wird nicht ausgeschafft, obwohl eine Volksmehrheit die Ausschaffungsinitiative angenommen hat. Mit dem Versprechen einer pfeffer-
DIE EU-ENTWAFFNUNGSRICHTLINIE
scharfen Umsetzung vom damaligen FDP-Präsidenten wurde bekanntlich die Durchsetzungsinitiative als unnötig erachtet. Geblieben ist nichts. Über 50-jährige erfahrene und gut ausgebildete Berufsleute müssen je länger, je mehr um ihren Arbeitsplatz bangen, weil sie von jungen, billigen Arbeitskräften aus dem Ausland verdrängt werden, obwohl eine Volksmehrheit die Masseneinwanderungsinitiative zur Steuerung der Zuwanderung angenommen hat. Dass all diese Ereignisse zu einem enormen Frustpotenzial führen, ist nicht erstaunlich. In den vergangenen Kantons- und Gemeindewahlen am letzten Sonntag in Zürich und Genf zeigt sich deutlich, dass wir nicht Wähler an andere Parteien verloren haben, sondern ein Teil unserer Wähler wohl schlicht resigniert zu Hause geblieben ist. Sinnbildlich dafür steht zum Beispiel Uster, wo 2014 noch über 74 000 Parteistimmen an die SVP gingen, während es dieses Jahr noch gerade 57 000 waren. Die Stimmbeteiligung ist in dieser Gemeinde von 37 auf 33 Prozent gesunken. Das Gleiche kann in vielen anderen Gemeinden, wie auch im Kanton Genf oder etwas früher im Kanton Bern, beobachtet werden. Es muss uns in Zukunft wieder gelingen, unseren Familien, Bauern, Kleinund Mittelbetrieben sowie den Angestellten und Büezern aufzuzeigen, dass wir für sichere Arbeitsplätze, finanziell tragbare Sozialwerke, möglichst geringe Belastungen mit Steuern und Abgaben sowie wenig Bürokratie und für die individuelle Freiheit einstehen. Den von den Bürgerinnen und Bürgern hart erarbeiteten Steuerfranken geben wir nicht mit vollen Händen für einen staatlich bezahlten Vaterschaftsurlaub oder eine ausufernde Sozialindustrie aus, wie die SP, die gar noch Sozialbetrüger
laufen lassen will, indem sie sich gegen den Einsatz von Sozialdetektiven wehrt.
Für das Wohl unserer Bevölkerung
Die SVP hat die notwendigen Instrumente längst erarbeitet. Die Selbstbestimmungsinitiative verlangt nichts weniger, als dass Schweizer Recht über internationalem Recht steht und so beispielsweise der deutsche Schläger auch wirklich nach Deutschland ausgeschafft werden kann. Schliesslich wollen wir mit der Begrenzungsinitiative im Besonderen die über 50-jährigen inländischen Arbeitskräfte vor junger Billigkonkurrenz aus dem Ausland schützen
und eine weitere Bevölkerungsexplosion hin zu einer 11-Millionen-Schweiz verhindern. All das gelingt uns nur, wenn wir konkret vor Ort in der Gemeinde, in den Kantonen und beim Bund zugunsten der Bevölkerung hinhören, wo der Schuh drückt, die Probleme anpacken und dies auch kommunizieren. Nur so bringen wir unsere Wähler an die Urne. Dazu braucht es nebst grossem und beherztem Einsatz von uns allen vor allem auch Direktkontakte und Überzeugungsarbeit. Ich rufe all unsere rund 1000 Sektionen und besonders die Mandatsträger in den Parlamenten auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene dazu auf, immer wieder an der Basis aufzuzeigen, wie wir für das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger vor Ort einstehen. Nicht für die SVP – sondern für unser wunderbares Schweizerland.
In aller Kürze hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrats diese Woche die Selbstbestimmungsinitiative abgelehnt. Sie will fremde Richter statt Selbstbestimmung.
svp. Die Debatte des Ständesrates zur Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» zeigte vor allem eines: Die Fragen zum Verhältnis zwischen internationalem Recht und Landesrecht sind komplex, ernsthaft –und vor allem hochaktuell. Die Einschätzung, dass der Weg des Bundes gerichts, internationalem Recht einen generellen Vorrang einzuräumen, falsch ist, wird heute von breiten Kreisen geteilt. Ebenso wird zunehmend klarer, dass der Ansatz der «SchubertPraxis» mehrheitsfähig sein kann und darum weiterverfolgt werden soll. Umso unverständlicher ist das eilige Tempo, mit welchem die Staatspolitische Kommission des Nationalrats die Selbstbestimmungsinitiative be-
handelt hat. Die Kommissionsmehrheit hielt es nicht einmal für nötig, die Problematik des Verhältnisses von internationalem Recht und Landesrecht fundiert zu diskutieren und hierzu auch Experten und Richter anzuhören. Auch die Formulierung eines Gegenvorschlags wurde mit 14 :11 Stimmen verworfen. Die Kommissionsmehrheit hat aus rein partei- und wahltaktischen Überlegungen heraus eine Abstimmung im Wahljahr 2019 verhindern wollen. Dass sich die Kommissionsmehrheit mit diesem Entscheid zu Handlangern jener macht, die sich für fremdes Recht und fremde Richter in der Schweiz stark machen, hat sie wissentlich in Kauf genommen.
Unser noch ziemlich freiheitliches Waffenrecht ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Letztmals in einem grösseren Rahmen, als das Stimmvolk im Jahr 2011 über die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» an die Urnen gerufen wurde. Verlangt wurde damals u.a. eine Registrierungspflicht für Feuerwaffen. Milizsoldaten, die im Kriegsfall bereit wären, für unser Land zu sterben, hätten entwaffnet werden sollen. Gottlob wurde die Initiative mit 56,3 Prozent abgelehnt. Nun ist unser Waffenrecht erneut in Gefahr. Diesmal kommt die Bedrohung, wie könnte es anders sein, von der EU

David Zuberbühler
Nationalrat SVP
Herisau AR
Für etliche Gefühlswallungen sorgt aktuell die Verschärfung der EU -Waffenrichtlinie, die der EU -Ministerrat im April letzten Jahres beschlossen hat. Die Verschärfung ist zur Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen beschlossen worden. Dieses Ziel kann jedoch mit dieser Gesetzesgrundlage nicht erreicht werden. Weil aber die Änderung der EU-Waffenrichtlinie eine Erweiterung des SchengenBesitzstandes darstellt, ist die Schweiz mehr oder weniger an die Beschlüsse der EU gebunden. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass der Bundesrat einen sehr grossen Handlungsspielraum gehabt hätte. Dies zeigt sich auch daran, dass nach der Vernehmlassung einige wesentliche Punkte entschärft wurden. Dennoch hat der Bundesrat am 2. März die Botschaft zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie in der Schweiz verabschiedet. Er will damit unser bewährtes Waffenrecht völlig grundlos in vielen Punkten verschärfen.
Mehr Bürokratie, weniger Sicherheit
Es erstaunt deshalb nicht, wenn u. a. auch eine grosse Mehrheit der Kantone bezweifelt, dass der Bundesrat den bestehenden Spielraum ausgeschöpft hat. Mit seiner sturen und wenig durchsetzungswilligen Grundhaltung gibt der Bundesrat «Forfait» gegenüber der Europäischen Union. Unsere Landesregierung spricht gar von pragmatischer und unbürokratischer Umsetzung. Davon kann aber in keiner Weise die Rede sein. Im Gegenteil: Der Bundesrat hat einmal mehr einen sog. «Swiss Finish» daraufgesetzt. Er geht mit seinem Umsetzungsvorschlag also sogar noch über das EU-Diktat hinaus. Die Übernahme der EU -Waffenrichtlinie – passender wäre «Entwaffnungsrichtlinie» – in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form hätte einen immensen Bürokratieausbau (Nachregistrierung, Bedürfnisnachweise, Schiesspflicht, Bestandteilmarkierung, Kontroll- und allgemeine Bearbeitungsaufgaben usw.) zur Folge. Polizistinnen und Polizisten, die bereits heute einen Grossteil ihrer Arbeit am Bürotisch aufbringen, würden praktisch an ihre Bürostühle gefesselt. Mit fatalen Folgen: Die öffentliche Sicherheit und Ordnung würde massiv darunter leiden. Die EU -Waffenrichtlinie und die Änderungen im eidgenös-
sischen Waffengesetz wären nach dem aktuellen Vorschlag des Bundesrates für die Kantone nur mit der Schaffung eines grossen Kontroll- und Verwaltungsapparates umsetzbar. Mit grossen finanziellen Verpflichtungen wäre also zu rechnen.
Zur Terrorbekämpfung gänzlich ungeeignet
Die Schweiz war zum Glück schon seit Jahrzehnten kein Schauplatz eines Terrorattentats mehr. Und selbst die wenigen hierzulande verübten Attentate hätten mit keinem geltenden oder denkbaren Waffenrecht verhindert werden können. Auch wenn wir die Attentate von Paris, Brüssel oder Nizza betrachten, stellen wir fest, dass die Attentäter zwar auf dem Radar der Nachrichtendienste waren, sie konnten aber wegen Gesetzeslücken im Strafbzw. Terrorgesetz nicht dingfest gemacht werden. Also ist hier Handlungsbedarf angezeigt! Was es sicher nicht geben darf, ist eine Schikanierung von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger, indem diese alle unter Generalbzw. Terrorverdacht gestellt werden. Wenn man das Vertrauen des Staates daran messen würde, wie freiheitlich das Waffenrecht ausgestaltet ist, wäre das Misstrauen unseres Staates gegenüber seinen Bürgern riesig.
Die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie wird nicht zur Verhinderung von Straftaten beitragen. Insbesondere terroristische Anschläge mit Feuerwaffen, die oftmals minutiös geplant werden, können durch das angestrebte Regelwerk auch in Zukunft nicht verhindert werden.
Einer Person, die einen terroristischen Anschlag plant, würde es nämlich niemals in den Sinn kommen, ihre Waffe auf dem legalen Weg zu kaufen. Ihre Waffe würde sie auf dem Schwarzmarkt beschaffen. Und gegen diesen illegalen Handel hat die Polizei praktisch keine Handhabe. Die EU-Waffenrichtlinie ist deshalb nichts anderes als eine Scheinlösung.
SVP wird Anträge zur Entschärfung einbringen Eine Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates ist am letzten Montag und Dienstag –gegen den Widerstand der SVP – mit 15 zu 9 Stimmen auf die Bundesratsvorlage zur Genehmigung und Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie eingetreten. Anträge auf Sistierung der Vorlage und auf Rückweisung an den Bundesrat wurden im gleichen Stimmenverhältnis abgelehnt. Die Kommission beabsichtigt, am 14. und 15. Mai die Detailberatung abzuschliessen. Die SVP ihrerseits hat diverse Entschärfungsanträge eingereicht. Sollte die Kommission oder im Anschluss das Parlament den Handlungsspielraum nicht besser ausnutzen, ist die Unterstützung eines allfälligen Referendums aus Sicht der SVP in Betracht zu ziehen.
Es kommt ja nicht alle Tage vor, dass der Kantonsrat über die Errichtung einer Kantonsschule zu befinden hat. Doch nun hatte die Politik am letzten Montag, nach Uetikon a.S. am rechten Ufer vor kurzer Zeit, bereits über die zweite Errichtung einer Kanti, diesmal in Au-Wädenswil am linken Seeufer, zu befinden. Die SVP-Fraktion begrüsst klar das Entstehen einer Kantonsschule in der Au.

Jürg Trachsel
Kantonsrat
Fraktionspräsident SVP
Richterswil
Wenn etlichen Voten auch noch der Schmerz vermeintlich verpasster Chancen an anderen Standorten anzumerken war, so war dennoch klar: Die Politik will mit 160 :0 Stimmen ganz klar eine Kantonsschule in Au-Wädenswil.
Dichte wirkt bei Bildung offensichtlich förderlich Seit Jahren, ja fast schon seit Jahrzehnten erschallt der Ruf nach der Errichtung einer Kantonsschule am linken Seeufer, leider bis vor Kurzem ungehört. Seit gut zwei Jahrzehnten vermarktet die regionale Standortförderung (ein Netzwerk von Politik und Unternehmertum), in deren leitenden Ausschuss der Unterzeichnende sitzt, die Region als Bildungsregion; offensichtlich mit einigem Erfolg. Es ist erfreulich, dass nebst Fachhochschulen und weiteren Ausbildungsstätten nun endlich auch eine Mittelschule am linken Ufer im Kanton Zürich errichtet wird. Auch wenn nach erreichtem Erfolg nicht
BILDUNGSDEBATTE IM KANTONSRAT
allzu tief nach Gründen für denselbigen gesucht werden soll (einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul), dürfte der Hauptgrund nicht im steten Stürmen seitens der Politik, sondern vielmehr in der Verdichtung liegen. Wer einmal zwischen 6 und 8 Uhr morgens im Zug nach Zürich fährt, stellt schnell einmal fest: Die Züge sind voll, übervoll sogar. Mehr Raum dürfte in absehbarer Zeit sowohl für Strasse als auch für Schiene nicht zur Verfügung gestellt werden am linken Seeufer, da bleibt nur noch eines: Dezentralisierung.
Au-Wädenswil ist die richtige Wahl Von den drei in der Endausmarchung gestandenen Standorten Grob-Areal, Allmend (beide Horgen) und Au-Wädenswil hat die Regierung zweifellos die richtige Wahl getroffen. Stand das Grob-Areal mangels Willen des Vertragspartners seit einiger Zeit schlicht und einfach nicht zur Verfügung, waren bei der kantonseigenen Allmend nahe der Autobahn die mangelnden öV-Verbindungen ausschlaggebend. Bei der Allmend bleibt der Kanton aber in der Pflicht, zu viel Geschirr wurde vor nicht allzu langer Zeit verschlagen. Am gewählten, verkehrs-
günstigen Standort Au-Wädenswil arbeiten nun die Behörden mit der privaten Eigentümerschaft (Public Private Partnership) an einem Gestaltungsplan, welcher Schule, Wohnen und Arbeiten ermöglichen soll.
Ich bin zuversichtlich, dass dies gelingen wird, auf dass in ein paar Jahren dem heute mehr oder weniger toten Aupark in Au-Wädenswil wieder neues Leben eingehaucht wird!

Mit der Umsetzung des gültigen Teils der Einzelinitiative betreffend «Jokertage für alle» hat der Kantonsrat einen weiteren Schritt in die qualitative Nivellierung der Mittelschulen nach unten gemacht. Wäre es nicht gescheiter, gleich zu sagen, wer will, kann kommen und alle anderen dürfen zu Hause bleiben?

Rochus Burtscher
Kantonsrat SVP
Dietikon
Mit der Annahme dieses Gesetzesteils wird zudem eine grosse Ungerechtigkeit gegenüber allen Lernenden in den Betrieben geschaffen. Die Betriebe bilden die Lernenden verantwortungsbewusst auf ihr weiteres berufliches Leben aus und sollte einmal die Berufsschule ausfallen, dann müssen die Lernenden im Geschäft anwesend sein.
Gemäss Gesetz haben Lernende zudem bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen Ferien. Die Gymnasiasten haben bis zum Abschluss ihrer Matur 13 Wochen Ferien pro Jahr und unzählige Ausfalltage, weil sich die Lehrpersonen weiterbilden oder wegen der vielen Feiertage. Für Brücken zwischen Feiertagen und Wochenende müssen die Lernenden in den meisten Betrieben Ferientage hingeben.
Wie wollen die «Befürworter der JokerTage» diese Ungerechtigkeit, die sie jetzt geschafft haben, beseitigen? Bei der Zustimmung zum gültigen Teil der Einzelinitiative sind sie selbst ein Teil dieser Ungerechtigkeit. Hier macht die SVP nicht mit. Es gibt sogar Exponentinnen einer bürgerlichen Partei, die sagten, sie können sich vorstellen, Joker-Tage auch in der Lehre zu gewähren. Aber ich gehe davon aus, dass dies ein Witz gewesen ist.
Auf dem Buckel der Jungen Wir dürfen nicht blind sein und müssen uns im Klaren sein, dass diese Gymnasiasten einmal unsere eigenverantwortlich denkende akademische Elite werden sollen. Wir sollten junge Menschen zur Selbstständigkeit und nicht zum Absenzen-Denken erziehen. Wenn man den Voten im Rat genau zuhörte, war die Absicht klar: Aufblähung des Staat und die Beschäftigung der eigenen Klientel. Und dies auf dem Buckel der Jungen. Das finde ich verwerflich. Ich rufe die junge Generation auf: Wehrt euch gegen diese unseriöse Politik!
VERNEHMLASSUNG ZUM SOZIALHILFEGESETZ
Ein Sanierungsfall Als Politiker bin ich für Anpassungen an den Mittelschulen. Denn während sich die Welt und die Bildungslandschaft in den letzten Jahrzehnten verändert hat und neue Berufe entstanden sind, bewegen sich die Schweizer Gymnasien seit 25 Jahren nach demselben Lehrplan. Es braucht neue Fächer – die alten Zöpfe müssen endlich abgeschnitten werden und wir müssen uns für unsere nachfolgende Generation wohlwollend einsetzen und nicht eigene Pfründe sichern. Wir brauchen kritisch denkende und fordernde junge Menschen. Die Probleme und Herausforderungen der Zukunft werden jedoch bestimmt nicht mit Joker-Tagen an Mittelschulen gelöst. Die Gymnasien sind und da zitiere ich einen Artikel der Sonntags-NZZ vom 8.4. mit dem unorthodoxen Titel «Die Matur – ein Sanierungsfall». Meine Antwort ist Ja! Die SVP lehnte die Änderung des Mittelschulgesetzes bzw. des gültigen Teils der Einzelinitiative als einzige Partei ab. Die grosse Mehrheit des Kantonsrates hat dieser unsinnigen Idee in der 2. Lesung zugestimmt – auf Kosten zukünftiger Generationen.
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Erneut 55,4 Mio. Franken für die Universität Zürich-Irchel

Christian Mettler Kantonsrat SVP Zürich
An der 154. Kantonsratssitzung vom 16. April waren Vorstösse der Bildungsdirektion Verhandlungsgegenstand. Mit 165:0 Stimmen wurde mit der Vorlage 5423 ein Objektkredit für zusätzliche Nutzflächen im Neubau der fünften Bauetappe der Universität Zürich-Irchel bewilligt. Dieser Beschluss, welcher unter dem fakultativen Referendum steht, führte zu zahlreichen Voten. Alle Parteien stimmten jedoch mit Zähneknirschen diesem Nachtragskredit zu. Die kritischen Voten basierten auf dem vor 5 Jahren bewilligten Objektkredit von 195 Mio. Franken, der damals als Kostendach bewilligt wurde. Dieser Objektkredit reicht nun aber nicht, da man ein Hochdrucklabor und zusätzliche Laborflächen erstellen will.
Bei der Zwei-Standort-Strategie der Universität, Campus Irchel und UNI-Zentrum, rechnet man bis 2040 mit einer Verdopplung der Flächen am Campus Irchel sowie einer rasanten Entwicklung der Studentenzahl in Chemie und Medizin. Die Stimmbürger sagten 1971 ja zur Teilverlegung der Universität. Der Ausbau der Uni-Irchel begann 1973 und endete mit der Bauetappe 4,25 Jahre später. Nach 40 Betriebsjahren zeigen sich schwerwiegende, bauliche, energetische, technische, sicherheitsrelevante sowie betriebliche Mängel. Ebenso ist der Brandschutz mangelhaft. Eine umfassende Instandsetzung von UZI1 (Universität Zürich Irchel Bauetappe 1) ist unumgänglich. Somit ist der Bedarf an Rochadeflächen gegeben. Die SVP hält an einer positiven und zukunftsorientierten Entwicklung der Universität fest. Mit dem Hochdrucklabor kann der Forschungsplatz Zürich im internationalen Vergleich massiv gestärkt werden. Die SVP-Kommissionsmitglieder der KPB (Kommission für Planung und Bau) schlossen sich dem einstimmigen Mitbericht der KBIK (Kommission für Bildung und Kultur) über diese Notwendigkeit an.
Gemäss Kantonsbaumeister können durch das Projekt UZI5 (Universität Zürich Irchel Bauetappe 5) auf dem Campus Irchel qualifizierte Laborflächen für zusätzlich 40 Prozent Studierende der Chemie geschaffen und angepasst werden. Mit dem beantragten Objektkredit von 55,4 Mio. Franken wird geltend gemacht, dass der Erweiterungsbau im Rahmen der laufenden Bauarbeiten kostengünstiger realisiert werden könne. Mit diesem Erweiterungsprojekt könne man sehr rasch grosse Vorteile für die Universität realisieren und notwendige, hochwertige Laborflächen schaffen. Durch Instandsetzung von Flächen der UZI1 entsteht ein hohes Rochadepotenzial. Würde das strategisch wichtige Gebäude nicht im Rahmen des vorliegenden Projektes verwirklicht, wäre das nächste Baufeld dafür erst in etwa zehn Jahren verfügbar. Diese Tatsache ist schwer nachzuvollziehen. Eine Verzögerung wäre mit viel höheren Kosten verbunden. Mit der jetzigen Zustimmung kann dieses Erweiterungsprojektes im Rahmen der laufenden Realisierung von UZI5 kostenneutraler verwirklicht werden. Stossend ist der Umstand, dass bereits 5 Jahren nach der Objektkreditvorlage, wegen massgeblicher, neuer Erkenntnisse, bereits wieder Mittel gesprochen werden müssen. Erstaunlich ist auch der Umstand, dass nach der Sanierung der bestehenden Laborflächen, diese Chemielaborflächen nach den heutigen Anforderungen und Standards nicht als Chemielabors genutzt werden können! In der Debatte wurde auch von einer «planerischen Fehleistung» gesprochen, zudem sei in diesem Projekt von Anfang an der Wurm drin gewesen. Dennoch stimmte auch die SVP-Fraktion dieser Objektkreditvorlage zu.
DIE SITZUNG IM ÜBERBLICK
Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag …
ein Postulat von GLP und CVP betreffend eines «beschleunigten Fahrplans für die Revision der Spitalliste» für dringlich erklärt.
einem Objektkredit über 55,4 Millionen Franken für zusätzliche Nutzflächen im Neubau der fünften Bauetappe der Universität Zürich-Irchel einstimmig zugestimmt.
J dem Bau einer Kantonsschule in Wädenswil klar zugestimmt.
zwei Kredite für die Miete, den Ausbau und die Ausstattung der Liegenschaft RD, Campus Reidbach in Wädenswil bewilligt.
zwei Mitglieder der Berufsbildungskommission bei einer Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2015–2019 gewählt.
gegen die Stimmen der SVP einer Änderung des Mittelschulgesetzes zugestimmt, welche an den Gymnasien Jokertage möglich macht.
J einer Änderung zum Ausgleich behinderungsbedingter Erschwernisse von Schülerinnen und Schülern an kantonalen Mittelschulen zugestimmt. Diese umfasst Hilfsmittel, Beratung und Unterstützung durch Fachleute und ausbildungsbedingte Transportkosten. 16. April 2018
diese Kosten den Gemeinden. Das wird auch die Zürcher Gemeinden finanziell ausbluten. Darauf hat die Novelle keine Antwort.
meinden fressen sie rund einen Drittel der Steuereinnahmen. Des Weiteren rollt auf den Kanton Zürich eine weitere, enorme Kostenwelle zu: Der Kanton erhält vom Bund CHF 164,46 Mio. Sozialhilfe für Asyl- und Flüchtlingspersonen (Zahlen von 2016). 2008 waren das erst 57,9 Mio. Der Bund zahlt 5 bzw. 7 Jahre lang, dann überlässt er
Die SVP des Kantons Zürich nimmt den durch den Regierungsrat präsentierten Entwurf des neuen Sozialhilfegesetzes mit grossem Befremden zur Kenntnis. Es stellt sich die Frage, weshalb eine Arbeitsgruppe sechs Jahre lang gebastelt hat, um hinterher ein beinahe doppelt so umfangreiches Gesetz zu präsentieren und so die Bürokratie aufzublähen. Keine inhaltlichen Neuerungen von Belang, aber neue Formalitäten prägen die Vorlage. svp. Die markanteste Neuerung wird die SVP im Speziellen bekämpfen: Der Kanton soll sich nicht finanziell auf Kosten der Gemeinden entlasten können, indem er § 44 ändert und die 10-JahresFrist durch eine 25%-Pauschale ersetzt. Der Kanton soll Ausländern, die längere Zeit Sozialhilfe beziehen, die Aufenthaltsbewilligung entziehen und nicht das zahlende Gemeinwesen neu definieren! Auch bei den Observationen wird der rechtliche Spielraum nicht vollständig ausgenützt, was die SVP ausdrücklich bedauert. Immer mehr öffentliche Gelder der Gemeinden, aber auch immer mehr Mittel des Kantons, werden für Sozialleistungen gebraucht. In manchen Ge-
Chance vertan Mit dem Entwurf des neuen Sozialhilfegesetzes hat der Regierungsrat die Möglichkeit verpasst, sich von den abgehobenen Skos-Richtlinien zu verabschieden und im Kanton Zürich eine pragmatische, faire und gerechte Sozialpolitik zu etablieren. Die SVP fordert deutlich geringere Leistungen für Personen unter 50 Jahren, dies im Zusammenspiel mit einem Anreizsystem bei Kooperation, Bemühung um Arbeit, gemeinnütziger Tä-
tigkeit. Die Kommunen sollen grundsätzlich mehr Handlungsspielraum bei der Gewährung der Leistungen erhalten. Des Weiteren muss es einfacher werden, renitente Bezüger auf Nothilfe zu setzen. Das Credo «Arbeit soll sich lohnen» scheint bei der Erarbeitung des Vernehmlassungsentwurfs in Vergessenheit geraten zu sein. Die SVP fordert vom Regierungsrat eine aktive Vorreiterrolle im Kampf gegen die Kostenexplosion im Sozialwesen. Die erste Chance für ein schlankes Sozialhilfegesetz mit griffigen Regelungen wurde heute kläglich verpasst, präsentiert wurde lediglich ein Handbuch für die Sozialindustrie.
PARLAMENTARIER AM OSTERMONTAG, 2. APRIL 2018, IN FEHRALTORF
Einmal mehr konnte am Ostermontag bei idealem Wetter an den traditionellen Pferderennen in Fehraltorf zum «Preis der SVP-Parlamentarier» gestartet werden.
Das über 2500 Meter führende Flachrennen für Inländerpferde, zu dem sechs Pferde starteten, verlief sehr spannend. Drei 4jährige und zwei 5jährige Pferde sahen sich dem Sieger von 2016
und Zweitplatzierten vom letzten Jahr, dem erfahrenen 9jährigen PRADO gegenüber. In der Vorschau zu unserem Rennen war zu lesen: «Ein interessanter Kandidat ist MURAKAMI, der als

werden. Foto: Thierry Blondin
KAVALLERIEMUSIK ZÜRICH UND UMGEBUNG
Max
Dreijähriger nur zwei Rennen bestritten hatte und in guter Gesellschaft jeweils Fünfter wurde.» Nach einem taktisch klug gerittenen Rennen von Jockey Raphael Lingg im Sattel von MURAKAMI, galoppierte dieser als Aussenseiter mit zwei Längen Vorsprung als Sieger über die Ziellinie. Das Siegerpferd verspricht einiges für die heurige Saison. PRADO, als Dauergast in unserem Rennen, passierte das Ziel als unglücklicher Letzter.
Das Rennen ist jeweils mit CHF 8000 dotiert. Inkl. MWST kostet das Sponsoring CHF 8616. Ich freue mich riesig, dass es mir dank der grossartigen Unterstützung von über 40 Kolleginnen und Kollegen aus den politischen Behörden von Gemeinden, Bezirk, Kanton und Bund seit einigen Jahren gelingt, den Reitverein von Kemptthal aktiv zu unterstützen. Alle Helferinnen und Helfer stehen ehrenamtlich im Einsatz.
Im März trafen sich die Aktiven der Kavalleriemusik Zürich und Umgebung – vielen bekannt von der Albisgüetlitagung –in Grüningen zur Generalversammlung. Das bedeutsamste Traktandum war die Neuwahl des Präsidenten in der Person von Max Binder. Während 19 Jahren stand der Küsnachter Kavallerist Ueli Welti dem geschichtsträchtigen Verein vor. Für dieses grosse Engagement wurde der abtretende Präsident zum Ehrenmitglied ernannt.

stellungen der Aktiven betreffend einer guten Vereinsführung in hohem Masse. Max Binder ist als alt Nationalratspräsident und volksverbundener Politiker landesweit bekannt. Der ausgebildete Landwirt absolvierte seinen Militärdienst als Kavallerist. Er spielte mehr als zwei Jahrzehnte lang in der Stadtmusik Illnau-Effretikon das Saxophon und war dort auch als Fähnrich tätig.
Die Kavalleriemusik wurde übrigens 1935 nach einer Armeereform gegründet und konnte so auf ausserdienstlicher Basis die alten Traditionen – wenigstens teilweise – am Leben erhalten. Die Musikanten tragen die Uniformen der Kavallerie von 1898. Das Repertoire umfasst vor allem herkömmliche Marsch-, Polka- und Walzerliteratur, die meistenorts bekannt ist und gerne ge-
SVP DIETIKON: WAHLVERANSTALTUNG DER JUNGEN
Treffsicher mit «Roger Bachmann als neuer Stadtpräsident»
hört wird. Gespielt wird ausschliesslich in Blechbesetzung.
Albisgüetli und Ratsherrenschiessen Das 26-köpfige Korps, das in Mönchaltorf probt, ist mit viel Elan ins Musikantenjahr 2018 gestartet. Bereits am 12. Januar fand der Auftakt zur 30. Albisgüetlitagung der SVP vor einer riesigen Zuhörerschar statt. Geplant sind total 12 Auftritte, die bis ins Toggenburg hinauf führen. Ein Höhepunkt wird die musikalische Umrahmung des Ratsherrenschiessens vom Montag, 16. Juli, in Wädenswil sein. Ebenso ist ein Sommerfest, zu dem auch die Gönner eingeladen sind, in Küsnacht programmiert.
Edi Hauser, Vizepräsident Kavalleriemusik, Hombrechtikon
Die Jungen machen es uns vor, was es heisst, Roger Bachmann als neuen Stadtpräsident zu unterstützen. So organisierten sie auf dem Kirchplatz ab 16.00 bis weit über 19.30 Uhr hinaus einen Anlass mit coolen Getränken, Apérogebäck und einem Töggelikasten und dies erst noch bei prächtigstem Wetter.
Die Rückmeldung über Facebook und andere soziale Medien wie auch das persönliche Gespräch war überwältigend. Die «Jungen» nahmen das Zepter in die

Hand und sie zeigten uns «Alten», wie der moderne Wahlkampf geführt werden soll. Das grosse Engagement und Interesse stimmt sehr positiv, denn die
nächste Generation steht in den Startlöchern und unterstützt einen jungen dynamischen Roger Bachmann als neuen Stadtpräsidenten von Dietikon.

Ich freue mich über den Besuch von verschiedenen Kolleginnen und Kollegen am Ostermontag auf dem Rennplatz Barmatt in Fehraltorf.
Mein herzlicher Dank gilt allen für die Unterstützung und ich hoffe, dass
ich auch im nächsten Jahr für das Rennen am Ostermontag, 22. April 2019, wieder «anklopfen» darf.
Max Binder, a. Nationalratspräsident, Illnau
GENERALVERSAMMLUNG DER SVP EGG
In der vergangenen Woche fand auf dem Pfannenstiel die Generalversammlung der SVP Egg statt, deren Höhepunkt das Referat von Nationalrat Roger Köppel war.
SVP Egg. Wie immer vor der Generalversammlung der SVP Egg wurde im Restaurant Hochwacht auf dem Pfannenstiel ein feines Essen serviert. Der Höhepunkt aber war das Referat von Nationalrat Roger Köppel, der für einen komplett vollen Versammlungssaal sorgte. Gebannt lauschten die Mitglieder seinem Referat mit dem Titel «Schweiz und EU – Widerstand oder Anpassung?» Roger Köppel erläuterte die Grundlagen dieses Themas und warnte vor dem sogenannten Rahmenvertrag. Zudem erzählte er, was er im Bundeshaus dies-
bezüglich bereits alles erlebt hat. Für die SVP fand Roger Köppel lobende Worte, weil es immer die SVP ist, die voranstürmt und gegen die Missstände ankämpft, während die anderen Parteien abwarten, um dann das Ergebnis der Anstrengungen der SVP als ihren eigenen Erfolg zu verkaufen. Mit viel Witz brachte der Gastreferent den Zuhörern die Problematik und die diesbezüglichen Aufgaben für unsere Partei näher.
Dank Roger Köppel wurde die Generalversammlung der SVP Egg zu einem gelungenen Ereignis.

NEUES SOZIALHILFEGESETZ
Regierungsrat Mario Fehr tritt vehement für die Beibehaltung der SKOSRichtlinien ein. Die seien gerecht, da diese Regelung landesweit einen einheitlichen Standard garantiert. Der Regierungsrat sei gegen Insellösungen und gegen Sozialtourismus.

Und doch soll es nach dem Entwurf des neuen Sozialhilfegesetzes eben zu solchen Insellösungen kommen. In einer soll das kantonale Gesetz strengere Auflagen beinhalten, als der Bund im neuen Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten vorsieht. Ein weiterer interessanter Punkt ist die Finanzierung des neuen Gesetzes. Das Sagen will weiterhin der Regierungsrat haben, obwohl der Kanton nur 25 Prozent der Kosten übernehmen soll.
Die fehlenden 75 Prozent tragen die jeweiligen Gemeinden. Sicherlich sind heute gesamtheitlich und über mehrere Jahre gesehen die Gesamtkosten mit dem alten wie neuen Gesetz gleich verteilt. Doch mit dem angestrebten Einheitsschlüssel gibt der Kanton die Vorherrschaft in allen Sparten (Beitrag an ausländische Bezüger) ab. Man darf gespannt die Entwicklung in dieser Angelegenheit abwarten.
Gesellschaftliche Differenzen Was mir aber gänzlich fehlt, ist die Berücksichtigung der gesellschaftlichen Differenzen durch die räumlichen Gegebenheiten in unserem Kanton. Wir haben jetzt schon erhebliche Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten. Diese werden durch die Vorgaben des neuen kantonalen Richtplanes nach meiner Meinung zunehmen, da wir darin definierten, dass das Bevölkerungswachstum zu 80 Prozent in urbanen und städtischen Gebieten des Kantons erfolgen soll. Der Rest des Wachstums kann in den ländlichen Gebieten erfolgen. In keiner Art und Weise findet man im neuen Sozialhilfegesetz einen Hinweis zu diesem Thema. Einheitliche Parameter vereinfachen viele bürokratische Abläufe, ob diese allen gleichermassen gerecht werden, muss angezweifelt werden. Die Ungerechtigkeit wird so gross sein, dass dies zu Unzufriedenheit und Missmut führt.
Der Regierungsrat sieht es auch so. Obwohl er die landesweiten, einheitlichen SKOS -Richtlinien verteidigt, will er diverse Speziallösungen im neuen Gesetz integrieren. Dies wird eine spannende Diskussion werden.
ECONOMIESUISSE AUF DEM KRIEGSPFAD
Economiesuisse und die von ihr wesentlich getragene «Operation Libero» unterstellen der in etwa einem halben Jahr zur Abstimmung anstehenden Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» wider besseren Wissens, sie wolle elementare Menschenrechte aushebeln. Mit dieser böswilligen Anklage glauben sie, das wahre Ziel ihrer unredlichen Politik tarnen zu können. In allen Demokratien der Welt hat das Landesrecht Vorrang gegenüber den sogenannten «Völkerrecht».
Allein in der Schweiz wollen Economiesuisse und Bundesverwaltung das Gegenteil durchsetzen. Ihr Ziel ist klar: Sie wollen via sog. «Völkerrecht» die Bürgerinnen und Bürger ihres Stimmrechts berauben. Mittels Liquidierung der Direkten Demokratie soll der Weg freigemacht werden für die «institutionelle Anbindung» der Schweiz an die EU. Ist Deutschland ein «Schurkenstaat», regiert von einer notorisch rechtsbrechenden Willkür-Kamarilla? Schliesslich hält Deutschland am Prinzip «Landesrecht vor Völkerrecht» unbeirrbar fest – zusammen mit allen anderen Demokratien auf dieser Welt.
Krieg gegen SVP -Initiative Economiesuisse zieht in den Krieg gegen die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter». Den Krieg gegen diese Initiative hat eine Frontorganisation von Economiesuisse eröffnet. Sie nennt sich «Operation Libero». Nach aussen spielt sie sich auf als eine «Bewegung von Jungen». Von Jungen, die behaupten, liberal zu sein. Die aber alles unterstützen, das linken Anstrich hat, das der Staatsbürokratie in die Hände spielt und die Bürgerinnen und Bürger entmachtet. Kann sein, dass diejenigen, welche nach aussen als Führung dieser «Operation Libero» auftreten, von einer Karriere in der staatlichen Funktionärsbürokratie träumen. Ihr funktionärsorientiertes Verhalten drängt diese Schlussfolgerung geradezu auf. Sie, die Operation Libero, ist offensichtlich fähig, unter Umständen sehr teure Polit-Kampagnen zu fahren. Ihre Kasse scheint entsprechend gut gefüllt. Economiesuisse steht dabei zu Gevatter.
Fragwürdig untermauerte Behauptungen
Sie, die Aktivisten von Operation Libero, behaupten derzeit – mit Schützenhilfe von Economiesuisse im Rücken: Die in absehbarer Zeit zur Abstimmung gelangende Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» heble selbst elementare Menschenrechte systematisch aus. Nur Schurkenstaaten würden dem «Völkerrecht» nicht Vorrang gegenüber nationalem Recht, bei uns also gegenüber der Schweizerischen Bundesverfassung, einräumen.
Sie beruft sich mit dieser Behauptung auf ein – reichlich fragwürdiges –«Urteil» des hiesigen Bundesgerichts. Ein «Urteil», das selbst der Mentor der
Operation Libero – EconomiesuisseBoss Heinz Karrer – als eher zwiespältig einschätzt: 2012 hat nämlich eine Kammer des Bundesgerichts – keineswegs das Plenum unseres obersten Gerichts – einen reichlich willkürlichen Entscheid getroffen: Man werde fortan die Bestimmungen des EU -Personenfreizügigkeitsrechts generell höher gewichten, als alles, was in der Schweiz selbst vom Souverän – also von Volk und Ständen – zu Einwanderungsfragen entschieden werde. Denn EU-Recht, so die erwähnte Bundesgerichts-Kammer, sei «Völkerrecht», stehe also über unserer Verfassung.
Bundesgericht im Zwielicht Das Bundesgericht insgesamt nahm diesen Mehrheitsentscheid einer seiner Kammern einfach einmal schweigend hin. Wie weit er Gültigkeit haben soll –dazu hat sich das Plenum des Bundesgerichts bis heute nicht geäussert. Selbst Juristen, die sich klar für die Einbindung der Schweiz in die EU aussprechen, beurteilen solch schweigende Hinnahme immerhin einer Ausserkraftsetzung wichtiger Teile unserer Bundesverfassung als fragwürdig. Und – wie gesagt – auch Heinz Karrer, Chef von Economiesuisse und damit Mentor der Operation Libero, räumt die Zweifelhaftigkeit dieser schweigenden Hinnahme einer Verfassungsänderung ein (Interview Basler Zeitung, 12. April 2018).
Angesichts derart verbreiteter Zweifel ist zunächst an drei juristische Tatsachen zu erinnern.
Fundamentale Tatsachen
Erste Tatsache: Kein Staat auf dieser Welt, insbesondere kein einziger Staat mit demokratischer Verfassung, räumt dem «Völkerrecht» höheren Rang ein als dem nationalen Verfassungsrecht. Wer in der Schweiz die gleiche Regelung – von den Erschaffern der Bundesverfassung, wie in den Materialien zu deren Beratungen nachgelesen werden kann, seit Beginn des Bundesstaats als Selbstverständlichkeit eingestuft – nunmehr formell in der Bundesverfassung verankern will, ist alles andere als ein Verfassungsbrecher.
Verfassungsbrecher ist weit eher der, der den Souverän – Volk und Stände – auf kaltem Weg, durch willkürliche Neuinterpretation der Verfassung hinterrücks entmachten will.
DER AKTUELLE VORSTOSS
Keine Ausschaffung trotz Sozialmissbrauch im Kanton Zürich!?
Zwischen 200 und 300 Personen haben letztes Jahr vermutlich zu Unrecht Sozialhilfeleistungen bezogen. Fast die Hälfte davon stammt aus dem Kanton Zürich. Die Mehrheit der im Kanton Zürich angezeigten Personen sind Ausländer. Trotz dieser Fakten und zweifellos inzwischen verurteilten ausländischen Personen, welche zu Unrecht Sozialhilfe bezogen haben, ist Zeitungsberichten zufolge kein einziger verurteilter Ausländer ausgeschafft worden. In diesem Zusammenhang bittet Fraktionspräsident Jürg Trachsel (SVP, Richterswil) mit einer Anfrage (KR-Nr. 111/2018) den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Personen ausländischer Nationalität bezogen im Jahre 2017 im Kanton Zürich Sozialhilfe?
2. Wie hoch ist im besagten Zeitraum der prozentuale Anteil ausländischer Sozialhilfebezüger im Kanton Zürich?
3. Wie viele Anzeigen i. S. «mutmasslicher Sozialmissbrauch» sind im Jahre 2017 bei Polizei und Staatsanwaltschaft eingereicht worden.
4. Wie präsentiert sich bei diesen Anzeigen das Verhältnis Ausländer / Schweizer in Zahlen und Prozenten.
5. Wie viele Ausländer sind seit Inkrafttreten des «Ausschaffungsartikels» im StGB wegen unrechtmässigem Bezug von Sozialleistungen verurteilt worden und wie hoch bemisst sich besagter unrechtmässiger Bezug in Franken?
6. Wie viele der verurteilten Ausländer, welche zu Unrecht Sozialhilfe bezogen haben, sind gemäss dem seit 1.10.2016 in Kraft getretenen Artikel des StGB ausgeschafft worden?
7. Falls auf Ausschaffungen verzichtet worden ist, was ist der Grund dafür?
Zweite Tatsache: Mit dem Begriff «Völkerrecht» findet eigentlich eine Täuschung der Öffentlichkeit statt. Völkerrecht hat mit Völkern nichts zu tun. Völkerrecht resultiert aus internationalen Verträgen und Konventionen, abgeschlossen von Funktionären und Diplomaten, deren Festlegungen keineswegs demokratisch unterlegt sind, die sich vielmehr jeweils auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, wie er sich an einer internationalen Konferenz ergibt, abstützen.
Derartiges Vertragsrecht wird allein im deutschsprachigen Raum als «Völkerrecht» bezeichnet. In allen andern Sprachen steht – weit zutreffender –konsequent der Begriff «internationales Recht» (droit international, international law) in Gebrauch.
Dritte Tatsache: Die elementaren Menschenrechte sind in der Schweizer Bundesverfassung in nicht weniger als dreissig Artikeln (Artikel 7 bis 36) einzeln als jedem hierzulande ansässigen Menschen gewährte Grundrechte aufgeführt. Von keiner Seite gehen irgendwelche Anstrengungen aus, einzelne oder all diese Artikel auszuhebeln. Sie werden von der in einigen Monaten zur Abstimmung anstehenden Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» in keiner Art und Weise angetastet. Wer wider besseres Wissen das Gegenteil behauptet, der lügt. Und macht sich der ungeheuerlichen Unterstellung schuldig, wonach jeder Staat, wonach jede Demokratie, die ihrem eigenen Verfassungsrecht selbstverständlichen Vorrang einräumt vor dem Völkerrecht, eigentlich ein die Menschenrechte verachtender Schurkenstaat sei.
Deutschland schafft Klarheit Auch unser nördlicher Nachbar, auch Deutschland gibt dem nationalen Recht klar Vorrang vor internationalem Recht, hierzulande «Völkerrecht» genannt. Im Gegensatz zur Schweiz hat sich das dortige höchste Gericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor gut zwei Jahren in aller Gründlichkeit mit dem Verhältnis «Landesrecht und Völkerrecht» auseinandergesetzt.
Es hat dazu ein glasklares Urteil gefällt. Dieses Urteil geht davon aus, dass das geltende Recht in jeder Demokratie dem sog. «Demokratieprinzip» unterliege. Das demokratische Prinzip bedeutet, dass die Menschen in einer Demokratie zu jedem Zeitpunkt das Recht haben, aufgrund gemachter Erfahrungen, aufgrund neuer Entwicklungen geltendes Recht zu überprüfen: Ist es

Traditionelles 1.-Mai-Fest der SVP Regensdorf
Dienstag, 1. Mai 2018
Ab 12 Uhr Festwirtschaft mit Holzkohlen-Grill und Barbetrieb, Dorfstrasse 121 in Watt bei Regensdorf.
Für musikalische Unterhaltung sorgt Heli mit seinem "Echo vom Furttal
Ansprache von Nationalrat Roger Köppel (um 14h)

Warum die Marktwirtschaft die besseren
Bedingungen für die Arbeitnehmer liefert als der Klassenkampf.
Herzlich willkommen zur marktwirtschaftsfreundlichen 1.-Mai-Veranstaltung!
Parkplätze sind vorhanden (beim Festplatz der Beschilderung folgen)
Wir freuen uns über Ihren Besuch. SVP Regensdorf www.svp-regensdorf.ch
noch zeitgemäss? Bewährt es sich? Sind seit der Festlegung dieses Rechts damals noch nicht absehbare Entwicklungen eingetreten, die heute nach einer Anpassung des geltenden Rechts rufen? Gelangt man zur Bejahung dieser Frage, dann habe – so urteilte das deutsche Bundesverfassungsgericht – der von der nationalen Verfassung bestimmte Souverän das Recht, auf dem von der Verfassung vorgeschriebenen Weg eine Rechtsanpassung zunächst vorzuschlagen, dann – erforderliche Mehrheit vorausgesetzt – auch auf vorgegebenem Weg vorzunehmen. Es könne dabei – fährt das Bundesverfassungsgericht fort – durchaus der Fall eintreten, dass eine derart rechtens beschlossene Neuerung in Widerspruch gerate zu einer oder mehreren Bestimmungen in einem internationalen Vertrag oder einer internationalen Konvention, zu sog. «Völkerrecht» also. In solchem Fall sei die Regierung des Landes verpflichtet, das neue nationale Recht auch in internationalen Gremien zu vertreten und unter Nutzung der in jedem internationalen Vertrag enthaltenen Revisionsklausel für eine Anpassung des Vertrags an die im Land neu geschaffenen Regelungen einzutreten und hinzuwirken. Sei dieses Vorge-
Eidgenössische Vorlagen
1. Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)
2. Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)
Kantonale Vorlagen
NEIN
NEIN
1. Steuergesetz (Änderung; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer) Ja
2. Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung; Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016)
hen, konsequent verfolgt, nicht erfolgreich, müsse gegebenenfalls die Kündigung des Vertrags oder, wenn das möglich ist, einzelner Bestimmungen des nicht mehr zum Landesrecht passenden internationalen Vertrags eingeleitet werden. So lautet die international von allen Demokratien ausgehende Regelung zum Verhältnis «Landesrecht und Völkerrecht».
Die wahre Rechtslage Gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung bildet hierzulande die Gesamtheit der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger den Souverän. Dieser Souverän bestimmt in letzter Instanz das geltende Recht. Rechtsanpassungen können gemäss schweizerischer Bundesverfassung von Parlamentskommissionen, von einzelnen Parlamentariern, vom Bundesrat, aber – aufgrund des in der Verfassung dem Volk gewährten Initiativrechts – auch vom Volk ausgehen. Der abschliessende Entscheid zu geforderten oder angeregten Verfassungsänderungen trifft gemäss unserer Bundesverfassung immer der Souverän, Volk und Stände. Deren Entscheid ist verbindlich. Wer ihn missachtet, verletzt nationales Verfassungsrecht – aber ganz offensichtlich auch internationales Recht. Heinz Karrer, Chef von Economiesuisse, behauptet im erwähnten Interview in der Basler Zeitung willkürlich, diese hier beschriebene Regelung gelte lediglich für parlamentarische Demokratien.
Das ist durch und durch unwahr –entlarvt aber die wahre Absicht, die den Feldzug von Economiesuisse und Operation Libero gegen die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» antreibt: Economiesuisse – wohl im Einvernehmen mit der Brüssel-orientierten Bundesverwaltung – will die Direkte Demokratie ausschalten. Economiesuisse will Bürgerinnen und Bürger ein für allemal entrechten, entmachten. Sie wollen – in abgesprochenem Techtelmechtel mit der Bundesbürokratie – in Zukunft schalten und walten in einem Staat, in dem Bürgerinnen und Bürger nichts mehr zu sagen haben. Das ist das wahre Ziel von Economiesuisse und Operation Libero. Es ist ein zu bekämpfendes, ein fragwürdiges, ein niederträchtig getarntes Ziel.
Der aktuelle Freitags-Kommentar von Dr. Ulrich Schlüer, Verlagsleiter «Schweizerzeit».

von Daniel Oswald
Yvonne und ihre Prioritäten
Die Wahlen sind nun auch in Winterthur vorbei und die Wählerinnen und Wähler haben die Kräfteverhältnisse in der Regierung und dem Parlament bestimmt. Im ersten Wahlgang fanden neben den Stadtrats- ja auch die Parlamentswahlen statt und da wurde viel zu wenig politisiert. Im 2. Wahlgang zum Stadtpräsidium wurde wesentlich mehr gekämpft. Das war auch gut so. Denn nur wenn in der Öffentlichkeit eine breite Diskussion über Themen und Personen stattfindet, kann sich der Wähler ein Bild machen und seine Entscheidung treffen. Es ist ein Privileg der direkten Demokratie, dass jeder seine eigene Meinung öffentlich vertreten kann, ohne dass er deswegen negative Konsequenzen zu befürchten hat. Am letzten Sonntag, den 15. April, hat der glanzvoll wiedergewählte Stadtpräsident Michael Künzle seine Integrität und Charakterstärke unter Beweis gestellt. Er hat der gegnerischen Seite die Hand entgegengestreckt und damit die Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit im Stadtrat ausgesprochen. Einen Tag später sass ich ab 16 :15 Uhr in der Sitzung des Grossen Gemeinderates. Als eines der ersten Geschäfte haben wir den Zwischenbericht zur 12-Jahres-Strategie des noch amtierenden Stadtrates beraten. Von 76 beschlossenen Massnahmen sind 39 bereits vollständig umgesetzt, bei 33 ist die Umsetzung in Arbeit und lediglich 4 Massnahmen sind noch nicht umgesetzt. Fast alle Parteien setzten sich sachlich mit dem Bericht auseinander. Je nach politischer Grundhaltung kam man sachlich zu anderen Schlussfolgerungen. Einzig die SP wartete mit Polemik auf. Sie nörgelte an Formalitäten und Details herum. Auf eine äusserst primitive Art und Weise wurde der Bericht schlechtgemacht. Die SP hat die ausgestreckte Hand des Standpräsidenten noch nicht wahrgenommen. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob es daran lag, dass 3 der 4 noch nicht umgesetzten Massnahmen im Verantwortungsbereich von Yvonne Beutler liegen. Sie war übrigens den ganzen Abend nicht anwesend. Offenbar ist ihr Winterthur heute schon nicht mehr so wichtig. Vielleicht hat sie den Abend ja ihrem Sohn gewidmet.
Als Vorgeschmack auf die nächste Legislatur stand die letzte Sitzung des Gemeinderates der Legislatur 2014–2018 ganz unter dem Eindruck der Themen des Präsidialdepartements wie Lohngleichheit, Mitbestimmung von Ausländern und LGBT-Geflüchtete.

Johann Widmer Gemeinderat SVP Zürich 10
Gegen «gleichen Lohn für gleiche Arbeit» hat ja wohl keiner etwas einzuwenden – das ist in der Bundesverfassung richtigerweise so verankert. Die Voten der linken Ratsseite dramatisieren die Situation in bekannter Manier und das Thema wird politisch bewirtschaftet.
Gleichheit, Gleichwertigkeit oder Gleichstellung?
Die Fakten werden verdreht und die tatsächliche Situation wird nicht erwähnt. Der linke Stadtrat kann noch 16 Prozent Ungleichheit protokollieren, 10 Prozent davon seien erklärbar und kaum veränderbar. Über die restlichen 6 Prozent darf man spekulieren und lamentieren. Die linken Rednerinnen führen in ihren Voten sogar noch die Aspekte der «sexuellen Belästigung» auf. Dies war zu erwarten und zeigt, dass es vielmehr um feministische Anliegen geht als um eine Lohngleichheit. Der Stadtrat bewirtschaftet dieses Thema ganz in diesem Sinn. Neben der «kantonalen Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann» unterhält die Stadt eine eigene «Fachstelle für Gleichstellung». Offen-
bar hat diese Fachstelle zu wenig Arbeit, weil das Problem offensichtlich gar nicht mehr so gross ist und ohne Weiteres von der kantonalen Fachstelle bedient werden könnte. Eine Abschaffung dieser Fachstelle drängt sich daher auf. Wie sehr sich die Fachstelle selber an die Grundsätze der Gleichstellung hält, zeigt die Zusammensetzung der Fachstelle: Sie beschäftigt 10 Personen, nur zwei davon sind Männer. Um die Stellen dieser gut bezahlten Frauen zu sichern, werden ausschliesslich linke Anliegen gepflegt: LGBTI (Lesbian, Gay, Bisexuell, Transsexuell, Intersexuell, …), Geschlechterrollen, Belästigung am Arbeitsplatz und weitere. Die Fachstelle bedient somit lauter Themen, die entweder Privatsache jedes Einzelnen sind oder eben gerade wegen der Zersetzung der Gesellschaft durch die Linken zum Problem wurden. Die Beschäftigung mit diesen Themen in der heute gehörten Art und Weise fördert kaum das erstrebenswerte, gleichwertige Zusammenleben von Mann und Frau.
Schleichende Abschaffung der Bürgerrechte Ein weiteres erwähnenswertes Geschäft, das wiederum zeigt, was uns in den nächsten Jahren unter der linken Regierung in Zürich erwarten wird, ist die Motion der CVP-Fraktion mit dem Titel «Einführung einer AusländerInnen-Initiative als Instrument für die Mitwirkung von Ausländerinnen und
Die SVP hatte bereits 2011 in einem Postulat gefordert, dass Polizistinnen und Polizisten in einem Pilotversuch mit Kameras ausgerüstet werden sollen. Mit dem städtischen Datenschutzbeauftragten wäre unter Einhaltung der Datenschutzverordnung (DSV ) eine entsprechende Grundlage erstellt worden.
An der 100. Ratssitzung vom 16. Dezember 2011 wurde dieser Vorstoss mit 25 zu 96 Stimmen noch abgelehnt. Heute sieht es zur Freude der SVP anders aus.

Roger Bartholdi Gemeinderat Fraktionschef SVP
Mit Genugtuung nahm die SVP zur Kenntnis, dass die Stadtpolizei für 2017 einen Pilotversuch mit Bodycams machte und das Postulat der SVP mit einer Verzögerung umsetzen will. Jedoch wollte eine Minderheit der linken Ratsseite den Versuch mit einer Streichung von 9000 Franken im Budget 2017 verhindern. Der Rat bewilligte mit 65 gegen 55 Stimmen die Beschaffung von Bodycams am 16. Dezember 2016. Ein Vorstoss der SP, welcher den Abbruch des Projektes forderte, wurde am 5. April 2017 zurückgezogen. Schutz vor Übergriffen
Am Freitag, 13. April 2018, orientierte das Sicherdepartement die Öffentlichkeit über die Erfahrungen mit den Bodycams. Was wurde festgestellt? Die Bodycams eignen sich als Beweismittel bei Delikten und Straftaten. Mit Bildund Tonaufnahmen kann die Täterschaft ermittelt werden, Straftatbestände eruiert und der Täterschaft zugeordnet werden. Bodycams haben aber auch eine präventive und nachgewiesen deeskalierende Wirkung. Diese Kameras verhindern nicht nur Straftaten, sondern schützen die Polizistinnen und Polizisten vor Übergriffen und Gewalt.
Hochgerechnet können so jährlich rund 50 Angriffe auf die Polizei dank der Bodycams verhindert werden, wie das Fazit der wissenschaftlichen Studie, die den Pilotversuch intensiv begleitete, zeigt.
Einsatz dort zulassen, wo dieser Sinn macht Es braucht gleich lange Spiesse zwischen den Polizistinnen/Polizisten und Zivilpersonen. Während heutzutage die Bevölkerung de facto jederzeit in der Lage ist, mit mobilen Geräten zu filmen, hatte die Polizei nur sehr eingeschränkt diese Möglichkeit zur Verfügung und war deshalb in der Praxis oft auf Aufnahmen von Drittpersonen angewiesen. Die SVP ist bei der staatlichen Überwachung der Bürgerinnen und Bürger kritisch und deshalb soll nicht jede Polizistin oder jeder Polizist jederzeit Aufnahmen machen dürfen.
Es soll primär dort gefilmt werden, wo eine Situation eskaliert oder Gesetzesverstösse beobachtet werden, wie beispielsweise Drohung gegenüber dem Personal, Sachbeschädigungen oder Gewalt gegen Dritte. Deshalb sind auch Aufnahmen im unfriedlichen Ordnungsdienst äusserst wertvoll, wie erst kürzlich die Aufnahmen bei einer Schlägerei zwischen Hooligans zeigten.
Die rechtlichen Grundlagen für die Weiterführung des erfolgreichen Versuchs mit Bodycams muss nun erarbeitet und sichergestellt werden. Die SVP wird dieses Bestreben unterstützen.
Ausländern mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung». Der Stadtrat gibt dazu zu Protokoll; «In der Stadt Zürich leben zur Zeit gut 125 000 Ausländerinnen und Ausländer aus rund 170 Nationen, das entspricht 31,9 Prozent der Bevölkerung. Davon sind rund 107 000 Personen mindestens 18 Jahre alt.» Unsere Vorfahren haben unsere heutigen Bürgerrechte hart erkämpft und eine freie und unabhängige Schweiz geschaffen. Die Ausländer sollen nun durch diese Motion teilweise die Bürgerrechte ohne den Weg über die Einbürgerung erhalten, ohne dass sie sich klar zur Schweiz und unseren Werten bekennen müssen. Die Tatsache, dass der Souverän die oberste Instanz im Staat ist, kann ein Ausländer kaum nachvollziehen, stammen diese Leute doch aus Ländern mit einem anderen politischen System. Solche Entwicklungen haben unweigerlich zur Folge, dass durch die Mitbestimmung der Ausländer bei uns eine andere politische Stimmung Einzug halten wird. Diese Entwicklung kann nur den linken Anliegen dienen und ist von der SVP klar abzulehnen. Die Stadtpräsidentin unterstützt diese Motion, da sie meint, dass das den Zusammenhalt der Bevölkerung verbessere und die Integration der Ausländer begünstige. Bemerkens-
werterweise geht die Motion der CVP den Linken im Rat zu wenig weit – sie träumen von einer echten «MultikultiGesellschaft», in der der Aspekt des Souveräns verwässert ist und sie die Elite sind.
«LGBT-Geflüchtete», ein vernachlässigbar kleines Problem wird aufgebauscht Dieses Geschäft kam leider nicht mehr zur Sprache und wird in einer Ratssitzung der nächsten Legislatur behandelt werden. Ich greife es aber noch auf, weil es in skandalöser Art zeigt, wie aus Sicht der Linken aus einem vernachlässigbar kleinen Problem ein ganz grosses Thema entsteht. Mit solchen Themen wird die Sozialindustrie mit Material versorgt, damit noch weitere hochbezahlte Spezialisten eingestellt werden können. Der Stadtrat gibt zu Protokoll, dass es keine konkreten Zahlen oder Schätzungen zur Anzahl der LGBT-Geflüchteten in der Stadt Zürich gebe. Man schreibt weiter, dass es im Moment nur 14 Personen mit diesem Problem seien. Diese würden bereits in geeigneten Unterkünften leben. Vermutlich sind das die Personen, die in einer Alterswohnung im Kreis 6 leben, wie uns eine ältere Bewohnerin erzählte. Und dies, obwohl Alterswohnungen in der Stadt Zürich eher Mangelware sind! Die Bürgerin hat sich sichtlich unwohl gefühlt, weil diese Bewohner eine dunkle Hautfarbe haben.
Informationen und Bogen: www.begrenzungsinitiative.ch

zur Delegiertenversammlung
der SVP der Stadt Zürich
Datum/Zeit: Donnerstag, 26. April 2018 20 15 Uhr
Ort: Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, 8038 Zürich (Bus Nr. 72 bis Thujastrasse / S 4, Haltestelle Zürich-Brunau)
Traktanden
1 Begrüssung / Mitteilungen
2 Wahl der Stimmenzähler
3 Parolenfassung zu folgenden städtischen Abstimmungsvorlagen vom 10. Juni 2018: 3 1 Volksinitiative «Freier Sechseläutenplatz» und Gegenvorschlag des Gemeinderates mit Stichfrage
GR-Geschäfts-Nr. 2016/427
Referent Pro: Gemeinderat Markus Knauss (Grüne)
Referent Kontra: Gemeinderat Stephan Iten (SVP)
3 2 Finanzdepartement, Volksinitiative «Wohnen und Leben auf dem Koch-Areal» GR-Geschäfts-Nr. 2017/332
3 3 Gemeinnütziger Wohnungsbau auf dem Koch-Areal, Quartiere Albisrieden/Altstetten, Übertragung der Wohnbaufelder ins Verwaltungsvermögen, Objektkredit von 35,1 Millionen Franken und Genehmigung Projektierungskredit (Eventualverpflichtung) von 6 ,9 Millionen Franken GR-Geschäfts-Nr. 2017/331
Referent für beide Vorlagen: Gemeinderat Peter Schick (SVP)
3 4 Tagesschule 2025: Pilotphase II des städtischen Pilotprojekts mit gebundenen Tagesschulen an der Volksschule, Objektkredit von 74 ,57 Millionen Franken für die Jahre 2018 –2022 GR-Geschäfts-Nr. 2017/283
Referent: Gemeinderat Daniel Regli (SVP)
4 Verschiedenes

Die politische Schweiz steht wie das Kaninchen vor der Schlange, wenn es darum geht, die verkehrte Flüchtlingsideologie von Bundesrätin Sommaruga endlich zu biegen oder noch besser zu brechen. Da vernimmt man – als ersten positiven Schritt im Eritrea-Desaster – dass von den 13 000 Eritreern, die in unserem Land im Asylprozess registriert sind, 3200 ihren Status «Vorläufig» verlieren sollen. Grundlage ist ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen (BVG er) aus dem Jahre 2017. Das Gericht kommt zum Schluss, dass abgewiesene Eritreerinnen und Eritreer bei Rückkehr nicht zwangsläufig mit einer Strafe zu rechnen haben oder in die Armee einberufen werden, zumal viele die Armeeausbildung hinter sich haben. Stossend ist, dass der Status von den erwähnten Asylanten oder eben Immigranten in der Folge – erst jetzt – genauer angeschaut werden muss. Von den gut bezahlten Migrationsanwälten wurde offenbar bis anhin der Stempel «Asylant» oder «Vorläufig Aufgenommen» im lockeren Schritt auf die Dossiers gedrückt. Und dass sich Frau Sommaruga – quasi als Antwort – mit Einzelaktionen (Einfliegen von Eritreern) gegen die neue Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) stellt, hat System. Auch wenn die erwähnten 3200 Eritreer – wegen fehlenden Rück-
übernahmeabkommens – nicht sofort ausgeschafft werden, wäre zumindest die Aufnahmepraxis ab sofort nachhaltig zu verschärfen. Viele Gemeinden und Städte wissen kaum noch, wie sie die notwendigen Investitionen für Infrastrukturen (Integration, Schulen, Wohnungen, Spitäler, Sicherheit) finanzieren sollen. Die zunehmenden laufenden Kosten für den Unterhalt inklusive Krankenkasse, bis hin zu gratis Rechtsbeistand bei den Sozialmigranten inklusive ihrer Familien, steigen täglich und grossenteils dauerhaft. Da kann man nur sagen: Jetzt reicht es, Frau Sommaruga.
Karl Meier-Zoller, Effretikon

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vom 28. bis 30. September 2018 in Kloten Schiessanlage Bettensee
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zum Grill Plausch
Glaube keiner Statistik
Dieses Wegschauen wird nicht gewünscht, sondern muss konsequent angegangen werden. Wir brauchen eine Polizei, die sich einsetzt für unsere Bevölkerung und nicht wegschaut.
Da verlangen eine viel härtere Gangart, Ausweisung, Festnahmen usw. Die Polizei ist zum Schutz der Bevölkerung eingestellt! Die Polizisten sollten aber mehr geschützt werden, evtl. auch aufgestockt werden, damit sie nicht vor lauter Angst nichts unternehmen können.
Der Artikel «Weniger schlecht ist noch lange nicht gut» (Zürcher Boote Nr. 15) von Adrian Amstutz ist ein guter Bericht. Man merke sich das Wort «registrierte». Als Schweizer Bürgerin möchte ich noch erwähnen, dass wir unseren Statistiken kaum noch Glauben schenken können. Tagtäglich hören oder sehen wir, von Gewalt und Verbrechen, hauptsächlich in Städten. Die Kriminalität hat eindeutig drastisch zugenommen. Heute ist es eine Zumutung und auch gefährlich, wenn ich alleine nachts mit dem Zug vom Aargau nach Hause in den Kanton Zürich fahre. Und mit der Begründung des Statistisches Amtes, dass Polizisten weniger eingreifen und auch mehr wegschauen sollen, damit es für sie weniger gefährlich werde, ist für uns Bürger nicht nachvollziehbar.
Auch die Hooligans und ReithallenChaoten gehören endlich nicht mehr mit Handschuhen angefasst. Jeder normale Bürger und Steuerzahler ist dafür dankbar.
Wir dürfen es nicht zulassen, dass sich die linken Chaoten, Kriminellen, Verbrecher, Autonome und Asylanten noch weiter ausbreiten können und noch mehr Schaden in unserem Land anrichten können. Übrigens werden zur Zeit mehr Gewaltverbrechen mit Messern und nicht mit Gewehren ausgeführt. Was dies heisst, ist wohl allen klar.
Regula Hiltebrand, Au
bei Kurt + Elsbeth Bräm im Basi, Dietikon
1. Mai 2018 ab 14.00 Uhr
Kommen Sie mit Ihrer Familie, Ihren Freunden und Bekannten!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
SVP Dietikon
• Cervelat, Bratwürste, Steaks Getränke nach Wahl
SVP-KANTONSRATSFRAKTION
Kantonsrat/Fraktion
Montag, 23 April 2018 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
Montag, 7 Mai 2018 , 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
SVP-STAMM
Bezirk Affoltern/Aeugst
Jeden 1 Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.
Bezirk Bülach/Embrach
Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.
Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.
Bezirk Horgen/Oberrieden
Jeden 3 Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.
Bezirk Meilen/Meilen
Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.
Bezirk Pfäffikon/Pfäffikon
Jeden ersten Samstag im Monat, von 11 bis 12 Uhr, im Restaurant Hecht, Usterstrasse 8, Pfäffikon.
Bezirk Uster/Uster
Immer am letzten Donnerstag im Monat, 17 30 Uhr, Restaurant Feldegg, Kreuzstrasse 15, Uster.
Junge SVP Kanton Zürich
Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet.
Stadt Zürich/Kreis 3
Jeden ersten Montag im Monat, ab 18 00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, Seebahnstrasse 33, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 4 und 5
Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 18 30 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstrasse 243 (Limmatplatz), Zürich.
Am 3 Mai 2018 mit Gemeinderat Urs Fehr (SVP) zum Stadionprojekt.
Am 7 Juni 2018 mit Gemeinderat Dubravko Sinovcic (SVP) zur Zukunft der Kehrichtverbrennungsanlage Josefstrasse.
Am 5 Juli 2018 mit Gemeinderätin Elisabeth Liebi (SVP) zu den Tagesschulen.
Am 2 August 2018 mit Gemeinderat Urs Helfenstein (SP) zum bedingungslosen Grundeinkommen.
Eine An- oder Abmeldung an info@svp5.ch ist aus organisatorischen Gründen erwünscht.
Stadt Zürich/Kreis 6
Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.
Stadt Zürich/Kreis 12
Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.
SVP-VERANSTALTUNGEN
Bezirk Bülach
Freitag, 20. April 2018, ab 18 00 Uhr, Fadachersaal, Dietlikon, Jubiläumsabend 100 Jahre SVP Dietlikon u. A. mit Jubiläumsansprache durch Nationalrat Gregor Rutz und Unterhaltung mit Comedy Duo Messer & Gabel.
Bezirk Bülach/Eglisau
Montag, 30 April 2018, 20 00 Uhr (Apéro ab 19 30 Uhr), Moschtis Partyraum, Alte Landstrasse 35, Eglisau, GV
Bezirk Dielsdorf
Freitag, 27 April 2018, bis Sonntag, 29 April 2018, SVP des Bezirks Dielsdorf an der Rümlanger Gewerbeausstellung 2018 , Stand Nr. H 23
Weitere Informationen unter www.ruega.ch.
Bezirk Dielsdorf/Regensdorf
Dienstag, 1 Mai 2018, ab 12 00 Uhr, Dorfstrasse 121, Watt, 1.-Mai-Fest, die marktwirtschaftsfreundliche Veranstaltung zum
2. bis 4. Mai
Ev. Sondersession
Donnerstag 17. Mai Büro der Parteileitung
Tag der Arbeit. Festbetrieb mit HolzkohleGrill und Bar, Unterhaltung mit dem «Echo vom Furttal», ab 14 Uhr Ansprache von Nationalrat Roger Köppel.
Bezirk Dietikon/Dietikon
Dienstag, 1 Mai 2018 , ab 14 00 Uhr, auf dem Bauernhof von Kurt und Elsbeth Bräm, im Basi, Dietikon, Grillplausch, friedliche Preise und gute Stimmung.
Bezirk Meilen
Mittwoch, 16 Mai 2018, 18 15 Uhr (Türöffnung 18 00 Uhr), Aula Schulhaus Primarschule Obermeilen, Bergstrasse 120, Meilen, ordentliche Delegiertenversammlung, anschliessend Nachtessen. Um 20 15 Uhr (Türöffnung 20 00 Uhr) öffentlicher Teil, Referat von Jürg Meier, Präsident Bezirksgericht Meilen. Thema: «Bezirksgericht Meilen, Herausforderungen im Gerichtsalltag».
Mittwoch, 4 Juli 2018 18 00 Uhr, Schiffstation Uetikon am See, Schifffahrt mit Nationalrat Thomas Aeschi. Nähere Angaben folgen.
Bezirk Meilen/Küsnacht
Sonntag, 27 Mai 2018, ab 10 00 Uhr, auf dem Bauernhof von Silvia und Kaspar Freitag, Limberg 12, Forch, Puurezmorge mit Nationalrat Alfred Heer und Kantonsrat Christian Hurter. Unterhaltungsmusik mit Melanie Serschön, tolle Hüpfburg für Kinder.
Bezirk Meilen/Männedorf
Sonntag, 22 April 2018, 18 00 Uhr, Restaurant Widenbad, Männedorf, Wahlapéro.
Bezirk Meilen/Meilen
Sonntag, 22 April 2018, ab 16 00 Uhr, Restaurant Zur alten Sonne, Meilen, Wahlapéro.
Freitag, 7 September 2018, 14 00 –20 00 Uhr, Kirchgasse, Meilen, Meilemer Herbstmärt.
Bezirk Meilen/Uetikon am See Dienstag, 29 Mai 2018 , 10 00 –17 00 Uhr, Haus Wäckerling, Uetikon am See, Frühlingsmarkt.
Samstag, 6 Oktober 2018, 10 00 –17 00 Uhr, Riedstegplatz/Bergstrasse, Uetikon am See, Herbstmärt.
Samstag 26. Mai 1. Tagung Parteiprogramm 2019–2023
28. Mai bis 15. Juni
Sonntag 10. Juni
Sommersession
Eidg. und kantonale Volksabstimmung
Montag 18. Juni Fraktionsausflug Bezirk Horgen
Freitag 22. Juni Büro der Parteileitung
Samstag 23. Juni
Eidg. Delegiertenversammlung
Samstag 30. Juni 2. Tagung Parteiprogramm 2019–2023 16. Juli bis 17. August Sommerferien
Donnerstag 9. August Büro der Parteileitung
Dienstag 14. August Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Dienstag 14. August Parteileitung / Kantonalvorstand
Mittwoch 22. August Behördentagung Bürgerrecht
Donnerstag 23. August Kant. Delegiertenversammlung
Samstag 25. August Eidg. Delegiertenversammlung
Mittwoch 5. September Büro der Parteileitung 10. bis 28. September Herbstsession
Samstag 15. September Budget-Klausur Kantonsratsfraktion
Sonntag 23. September Eidg. und kantonale Volksabstimmung
Fr/Sa/So 28.–30. September SVP-Schiessen in Kloten, Schiessanlage Bettensee
Dienstag 2. Oktober Sitzung der Bezirksparteipräsidenten
Dienstag 2. Oktober
IMPRESSUM
ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480
Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 73.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp-zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: cube media AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.
Bezirk Meilen/Zollikon
Montag, 28 Mai 2018, ab 18 00 Uhr, Wirtschaft «Zum Truben», im Säli, 1 Stock, Zollikon, SVP-Höck.
Montag, 9 Juli 2018, ab 18 00 Uhr, Restaurant «Sunnegarte-Kafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, SVP-Höck.
Montag, 3 September 2018 , 18 00 –19 30 Uhr, Wirtschaft «zum Truben», Alte Landstrasse 94 , Zollikon, Feierabend-Bier mit Nationalrat Gregor Rutz. Anschliessend Apéro.
Montag, 12 November 2018 18 00 –19 30 Uhr, Restaurant «Sunnegarte-Kafi», Sonnengartenstrasse 45, Zollikerberg, Feierabend-Bier mit Nationalrat Gregor Rutz. Anschliessend Apéro.
Stadt Winterthur/Oberwinterthur
Sonntag, 3 Juni 2018, 10 00 Uhr (ab diesem Jahr am ersten Sonntag im Juni), Treffpunkt: vor dem Restaurant Bruderhaus, beim Spielplatz, Winterthur, Führung durch den Wildpark Bruderhaus, anschliessend gemütlicher Grillplausch unterhalb des Eschenbergs. Weitere Informationen und Anmeldung: Markus Reinhard, reinhard@gmx.ch.
Stadt Zürich/Kreis 9
Freitag, 25 Mai 2018 19 30 Uhr (Apéro ab 19 00 Uhr), Mercure Hotel Stoller, Badenerstrasse 457, Zürich, Generalversammlung.
Samstag, 26 Mai 2018, 09 30 –12 00 Uhr, A-Park Albisrieden, Zürich, Standaktion zu den Abstimmungen vom 10 Juni 2018 mit Unterschriftensammlung.
Samstag, 2 Juni 2018, 09 30 –12 00 Uhr, Lindenplatz Altstetten, Zürich, Standaktion zu den Abstimmungen vom 10 Juni 2018 mit Unterschriftensammlung.
Stadt Zürich/Kreis 11
Freitag, 25 Mai 2018, ab 18 00 Uhr, Hotel/ Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10 Zürich, SVP-Polit-Apéro mit Kantonsrat Benjamin Fischer, Präsident Junge SVP Schweiz. Thema: SVP, die Partei der Zukunft.
Freitag, 31 August 2018, ab 18 00 Uhr, Hotel/ Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP -Polit-Apéro mit Nationalrat Toni Brunner. Thema: Wohin steuert die freie Schweiz?
Freitag, 26 Oktober 2018, ab 18 00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstrasse 10, Zürich, SVP-Polit-Apéro mit Gemeinderat Roberto Bertozzi. Thema: Umkämpfte Arbeit der Zürcher Sozialdetektive.
Stadt Zürich/Kreis 12
Samstag, 19 Mai 2018, 09 00 –12 00 Uhr, Vorplatz Migros Schwamendingen, Zürich, Standaktion.
11 00 –23 00 Uhr, Höhe Stettbachstrasse 40, Zürich, SVP-Festzelt mit Bedienung und LiveUnterhaltung, «Schwamedinger-Chilbi».
WEITERE VERANSTALTUNGEN
Dienstag, 24 April 2018 20 00 Uhr, Landgasthof Sonne (Haus der Freiheit), Wintersberg, Ebnat-Kappel SG, die «Schweizerzeit» im Gespräch mit ihren Lesern, Referat von alt Nationalrat Ulrich Schlüer zum Thema: Unabschätzbare, bedrohliche Entwicklungen weltweit, Krisen in Europa, orientierungsloser Bundesrat im Brüsseler Fahrwasser, Schweiz wohin? Anmeldung für Nachtessen an info@hausderfreiheit.ch oder 071 993 10 01
Dienstag, 10 Juli 2018, Aarau, die «Schweizerzeit» im Gespräch mit ihren Lesern, Schweiz wohin? Weitere Angaben folgen.
Montag, 16 Juli 2018 , Wädenswil, 22 Zürcher Ratsherren-Schiessen. Weitere Informationen folgen.
Dienstag, 25 September 2018 , Zug, die «Schweizerzeit» im Gespräch mit ihren Lesern, Schweiz wohin? Weitere Angaben folgen.
Dienstag, 13 November 2018 , 20 00 Uhr (Türöffnung 19 00 Uhr), Ort noch offen, 100 Jahre «Generalstreik», Referat von alt Bundesrat Christoph Blocher.
Dienstag, 20 November 2018 Bern, die «Schweizerzeit» im Gespräch mit ihren Lesern, Schweiz wohin? Weitere Angaben folgen.
Ausfahrten
Sonntag, 22 April 2018, Route noch offen, 1 Ausfahrt.
Sonntag, 27 Mai 2018, Route noch offen, 2 Ausfahrt.
Sonntag, 24. Juni 2018, Route noch offen, 3. Ausfahrt.
Samstag, 21 Juli 2018, bis Sonntag, 22. Juli 2018, Route noch offen, 4 Ausfahrt.
Sonntag, 19 August 2018, Route noch offen, 5 Ausfahrt.
Sonntag, 23 September 2018, Route noch offen, 6. Ausfahrt.
Love Ride Switzerland
Sonntag, 6. Mai 2018, Love Ride 26
Schlussfest
Freitag, 12 Oktober 2018 19 15 Uhr, Sternen, Nürensdorf, Breite.
Sommerreise
Donnerstag, 2 August 2018, bis Sonntag, 5 August 2018, nähere Angaben folgen.
Stämme
Parteileitung / Kantonalvorstand
Donnerstag 4. Oktober Jahresanlass Kuratorium Blau/Weiss
8. bis 19. Oktober Herbstferien
Dienstag 16. Oktober Kant. Delegiertenversammlung
Samstag 27. Oktober Eidg. Delegiertenversammlung
Mittwoch 14. November Büro der Parteileitung
Sonntag 25. November Eidg. und kantonale Volksabstimmung
26. November bis 14. Dezember Wintersession
Dienstag 11. Dezember Büro der Parteileitung
Montag 17. Dezember Fraktionsessen Kantonsrat
Samstag, 26 Mai 2018 09 00 –12 00 Uhr, Vorplatz Migros Schwamendingen, Zürich, Standaktion.
Samstag, 2 Juni 2018, 09 00 –12 00 Uhr, Vorplatz Migros Schwamendingen, Zürich, Standaktion.
Freitag, 22 Juni 2018, ab 18 00 Uhr, Vereinshütte Familiengärten Auzelg, Opfikonstrasse 170, Zugang bei Tramhaltestelle Auzelg, Zürich, Grillplausch.
Samstag, 1 September 2018 11 00 – 02 00 Uhr, und Sonntag, 2 September 2018 ,
Dienstag, 8 Mai 2018 19 30 Uhr, Restaurant Bergwerk, Buchs, 2 Stamm. Dienstag, 12 Juni 2018 19 30 Uhr, Oldtimer Museum, Mettmenstetten, 3 Stamm.
Freitag, 6 Juli 2018, 19 30 Uhr, Geerlisburg, Kloten, 4 Stamm.
Dienstag, 14 August 2018, 19 30 Uhr, Bachtel Kulm, Wernetshausen, 5 Stamm.
Freitag, 31 August 2018, 19 30 Uhr, Winzerhaus, Weiningen, 6 Stamm.
Trucker & Country-Festival
Freitag, 22 Juni 2018, bis Sonntag, 24 Juni 2018, Interlaken BE