Die Bank für Unternehmer
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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
ABSTIMMUNG VOM 10. FEBRUAR 2019
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Die Bank für Unternehmer
Seefeldstrasse
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND
PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
ABSTIMMUNG VOM 10. FEBRUAR 2019
Das neue Wassergesetz stellt sicher, dass die Bevölkerung des Kantons Zürich weiterhin jederzeit mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser versorgt wird. Die Gewässer sollen sauber bleiben, der Natur und dem Menschen Raum bieten und mit Sorgfalt genutzt werden. Vor Hochwasser sollen die Menschen wirksam geschützt sein. Das Gesetz schliesst zudem aus, dass Private mit der Trinkwasserversorgung Gewinne erzielen können.

Martin Hübscher Kantonsrat
Fraktionspräsident SVP
Wiesendangen
Eine wirksame und zweckmässige Gesetzgebung ist gerade beim Wasser von grösster Bedeutung. Das g eltende kantonale Recht entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Der Kantonsrat hat ein Gesetz mit Augenmass verabschiedet. Dagegen haben linke Kreise das Referendum ergriffen, daher kommt das Gesetz nun zur Volksabstimmung. Mit einem tiefen Griff in die Lügenschublade versucht nun Links-Grün das das Eigentum respektierende Gesetz zu bodigen. Das neue kantonale Wassergesetz ist notwendig aufgrund von Anpassun gen im übergeordneten Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz). Das Wasserrecht im Kanton Zürich ist heute in zwei Gesetzen geregelt, deren Entstehung teilweise bis in die 1960er-Jahre zurückreicht. Sie genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr.
Bisheriges Recht ist veraltet Das neue Regelwerk fasst die beiden bisherigen Gesetze in einem einzigen Gesetz zusammen, dem kantonalen Wassergesetz.
Durch die Berücksichtigung der technischen und rechtlichen Entwicklungen sowie durch neue oder detailliertere Regelungen und präzisere Formulierungen sorgt das neue Wassergesetz für viele Verbesserungen – etwa beim Hochwasserschutz, bei der Wasserversorgung oder bei der Siedlungsentwässerung. Das Gesetz berücksichtigt die Bedürfnisse von Wirtschaft und Be-

wieder in den Kantonsrat
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Justizkommission des Kantons Zürich
Gewerbegruppe,
Uster Wahlkampfspenden:
völkerung und schafft einen Ausgleich zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen.
Auch ökologische Anliegen sind im Gesetz verankert – erstmals überhaupt im Kanton Zürich. So setzt das Wassergesetz den Grundsatz «Förderung der Renaturierung der Gewässer» um, der in der Kantonsverfassung festgeschrieben ist. Und der Hochwasserschutz soll künftig, wenn möglich, mit ökologischen Verbesserungen einhergehen.
Den Umfang des sogenannten Gewässerraums, einem Streifen entlang der Bäche, Flüsse und Seen, wo in der Regel keine Bauten erstellt werden dürfen und keine intensive Landwirtschaft zulässig ist, bestimmt weitgehend das Gewässerschutzgesetz des Bundes. Das Wassergesetz hält deshalb lediglich fest, dass der Kanton bei der Festlegung des Gewässerraums schonend ins private Grundeigentum eingreifen soll und dass die Nutzungsplanung der Gemeinden mit der Gewässerraumfestlegung abzustimmen ist.
Zudem wird das heute schon geltende «Brandstattrecht» bestätigt, wonach eine Baute, die durch einen Brand oder andere Katastrophen zerstört wurde, am selben Ort wieder aufgebaut werden darf, selbst wenn an diesem Standort gemäss den geltenden Vorschriften heute ein Neubau nicht mehr erstellt werden dürfte.
Eigentumsrechte bleiben gewahrt
Bei den Landanlagen rund um den Zürichsee (auch «Konzessionsland» genannt) ermöglicht das neue Wassergesetz eine Aktualisierung der teilweise sehr alten Regelungen. Dabei ändert nichts an den bisherigen Eigentumsverhältnissen, ermöglicht aber Anpassungen der mit der Konzession verbundenen Rechte und Pflichten, sofern die Anpassungen sowohl im Inte-
resse der Eigentümerin oder des Eigentümers als auch der Allgemeinheit liegen.
Genau diese Punkte sind aber den Gegnern des Gesetzes ein Dorn im Auge: Sie wollen zusätzlich zu den Vorgaben des Bundes noch weitergehende Einschränkungen des privaten Grundeigentumes und wollen auch das Brandstattrecht nicht mehr zulassen.
Privatisierung ist ausgeschlossen Befürchtungen, wonach das Gesetz der Privatisierung der Wasserversorgung und letztlich der Kommerzialisierung des Trinkwassers Vorschub leiste, sind unbegründet. Schon heute ist die Trinkwasserversorgung teilweise in der Hand von privaten Genossenschaften oder Aktiengesellschaften. Das heutige Gesetz lässt dies zu. Demgegenüber schützt das neue Wassergesetz weit mehr als das bisherige Recht vor Kommerzialisierung. Es erlaubt zwar Minderheitsbeteiligungen von privatrechtlichen Unternehmen an der Wasserversorgung, verlangt aber, dass die Gemeinden bei der Ausgliederung der Wasserversorgung in eine Aktiengesellschaft stets sowohl über die Mehrheit des Aktienkapitals als auch über mindestens zwei Drittel der Stimmrechte verfügen müssen.
Zudem dürfen mit der Trinkwasserversorgung keine Gewinne erzielt werden. Die Gebühren dürfen lediglich die Kosten für Betrieb und Unterhalt decken.
Ein Ausverkauf der Trinkwasserversorgung oder ein gewinnorientierter Handel mit Trinkwasser ist also nicht zu befürchten. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben immer das letzte Wort.
Die Möglichkeit der Minderheitsbeteiligung privatrechtlicher Unternehmen soll lediglich den Zusammen-
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Eidgenössische Vorlage
1. Volksinitiative vom 21. Oktober 2016 «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» NEIN
Kantonale Vorlagen
1. Hundegesetz (Änderung vom 28. Mai 2018; praktische Hundeausbildung) JA
2. Wassergesetz (WsG) JA
schluss von gemischten Werkbetrieben der Gemeinden für die Strom- und Wasserversorgung sowie die Abwasserreinigung zu grösseren und effizienteren öffentlichen Aktiengesellschaften ermöglichen. Man muss wissen, bereits heute existieren um die 50 privatrechtliche Wasserversorgungsorganisationen im Kanton Zürich (z.B. Wasserversorgung Dübendorf, Meilen, Uetikon).
Wichtig für die Landwirtschaft Für die Landwirtschaft sind vor allem die Bestimmungen zur Festlegung des Gewässerraums und die Regelungen bezüglich Gewässerschutzes wichtig. Die Nutzung von Wasserressourcen für Bewässerungen sowie der Bezug aus Kleinstgewässern sollen ebenfalls mit einem Minimum an Administration geregelt werden. So soll es weiterhin erlaubt bleiben, kleine Quellen auf dem eigenen Grundstück zu fassen, um das Wasser privat zu nutzen – etwa für eine Kuhtränke oder einen Laufbrunnen. Mieter und Hauseigentümer
profitieren vom neuen Wassergesetz. Für die Hauseigentümer ist wichtig, dass das neue Gesetz Rechtssicherheit gewährleistet. Davon profitieren auch die Mieter: So bleiben die Mieten stabil und die Infrastruktur intakt. Das neue Wassergesetz gewährt den Gemeinden den nötigen Handlungsspielraum, der auch vom Bundesrecht vorgesehen ist. Es gelang, ein Gesetz zu schaffen, das die Gemeindeautonomie und den Grundsatz der Subsidiarität respektiert. Das neue Wassergesetz ist somit eine zeitgemässe Grundlage, die für einen sorgsamen Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser sorgt, unsere Gewässer und deren Lebensräume schützt, die Versorgung der Zürcher Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser sicherstellt und uns alle auch künftig wirksam gegen Hochwasser schützt. Kantonsrat, Regierungsrat und SVP zusammen mit den bürgerlichen Parteien empfehlen ein Ja. Stimmen auch Sie überzeugt JA zum neuen Wassergesetz.

Das neue Wassergesetz sorgt für eine qualitativ hochstehende Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand.
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Christoph Mörgeli

Die Seherin von Davos
Klaus Schwab ist ein begabter Zeremonienmeister des Zeitgeistes. Dieses Jahr bot er einem sechzehnjährigen Schwedenmädel mit blonden Zöpfen ein Weltwirtschaftsforum. Ein weltweites Publikum lauschte mit den Teilnehmern und Journalisten den Drohungen der Schülerin Greta Thunberg: «Unser Haus steht in Flammen», so ihre hitzige Botschaft aus dem kühlen Norden. «Wir müssen den Ausstoss von Treibhausgasen stoppen.» Das nächste WEF müsse sich «ausschliesslich mit Klima- und Umweltfragen befassen». Denn die Klimakrise sei die «komplexeste Herausforderung, der die Menschheit je gegenüberstand». Charismatische Kindfrauen sind in der Weltgeschichte immer wieder aufgetreten. Sie haben die Massen in Verzückung, Ekstase und Wahnvorstellungen versetzt. Die grossgewachsene Jungfrau Veleda vom Stamm der Brukterer weissagte den Germanen zur Zeit des Römerkaisers Vespasian den Sieg. Die sehende Jungfrau Ganna vom Stamm der Semnonen wurde in Rom von Kaiser Domitian so «ehrenvoll behandelt» wie in Davos Greta von Kaiser Klaus. Die jugendliche Prophetin Libussa riet zur Gründung der Prager Burg, wurde erste böhmische Herrscherin und befreite ihr Volk von einer schlimmen Seuche.
Jeanne d’Arc, als Jungfrau und Heilige verehrt, hatte schon als Dreizehnjährige Visionen. Sie verhalf den von ihrer Ausstrahlung entzückten Franzosen zu einem Sieg über die Engländer und Burgunder, endete aber wegen «ihres Aberglaubens, ihrer Irrlehren und anderer Verbrechen» 1431 in Rouen auf dem Scheiterhaufen. Die Bauerntochter Margaretha Peter aus Wildensbuch im Zürcher Weinland liess sich 1823 von ihren fanatisierten Anhängern ans Kreuz nageln und brachte diese dann obendrein dazu, sie und ihre Schwester umzubringen.
Barbara Weigand, jungfräuliche Prophetin aus dem Bistum Würzburg, verkündete in neuerer Zeit ihren Jüngern viele Kriege und Revolutionen, aus denen die katholische Kirche dennoch siegreich hervorgehe. Die Seherin Debora Marasco aus Manduria in Süditalien wurde 1992 im neunzehnten Altersjahr bekehrt und hat jeden Zweiten des Monats eine Erscheinung der Gottesmutter. Sie befürchtet eine Rebellion, «die sich im Innern der Kirche ausbreitet». Die junge Klimaaktivistin Greta Thunberg ist also nicht die erste warnende Prophetin der Weltgeschichte. Aber noch keiner lagen so viele Millionen Blindgläubige zu Füssen.
WAS IST HEIMAT?
Heimat. Wir tragen alle ein Stück Heimat in uns. Ich erinnere mich an den vergangenen Sommer. Wie jedes Jahr half ich einer Bauernfamilie beim Bergheuen. Alle sind dabei, jede Hand wird gebraucht. Die Hänge sind steil. Unter uns liegt der Wiesenberg mit seiner Streusiedlung, die Sonne leuchtet die Berge aus.

Peter Keller Nationalrat SVP Hergiswil
Wir machen eine Pause. Keiner sagt ein Wort. Die Arbeit ist anstrengend. Wir hören das friedliche Gebimmel der Kühe, die weiter unten auf den Alpweiden grasen. Dann sagt ein Kollege neben mir: «Das isch Heimat.» Und jeder wusste, was er meinte. Heimat ist Verbundenheit. Heimat ist Vertrautheit. Heimat ist das, was wir vermissen, wenn wir auswärts sind. Den Schweizer Dialekt, das frische Trinkwasser, knuspriges Brot, den Cervelat und manchmal das «Aromat». Wir tragen alle unser Stück Heimat in uns – und alle diese Stücke zusammen ergeben unsere gemeinsame, übergeordnete Heimat: die Schweiz. Diese Schweiz ist nicht selbstverständlich. Jede Generation muss dieses Geschenk neu verdienen: indem wir Sorge tragen zur Schweiz. Indem wir vorbehaltlos einstehen für die Schweiz. Indem wir die Heimat wahren und weitergeben. Dafür steht die SVP und dafür steht unser neues Parteiprogramm: Einsatz für die Schweiz!
Verlässlich für die Schweiz
Die Schweizerische Volkspartei ist die verlässliche politische Kraft in unserem Land.
Unser Parteiprogramm kennt kein Ablaufdatum. Es gibt nicht eine SVP vor den Wahlen und eine SVP nach den Wahlen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf unseren Kompass verlassen:
ZERSIEDLUNGSINITIATIVE
Wir setzen uns mit aller Kraft für eine freie und sichere Schweiz ein. Darum haben wir dieses Bekenntnis unserem neuen Parteiprogramm vorangestellt. Wir tun alles, damit die Menschen hier frei und sicher leben können. Wir setzen uns für jene Bürgerinnen und Bürger ein, die etwas leisten in unserem Land, die Verantwortung übernehmen – für sich, für ihre Familie, in ihrem Beruf, als Mitarbeiter und als Unternehmerin, die sich engagieren in der Nachbarschaft, in den Vereinen, für das Gemeinwohl. In der Politik müssen die Grundlagen stimmen. Unser Kompass ist klar ausgerichtet: Für die Schweiz. Für die Schweizerinnen und Schweizer. Wir wollen für die Menschen hier Sorge tragen. Es ist natürlich praktischer, die Welt zu retten, da bekommt man medialen Applaus. Wir wollen aber konkrete, messbare Politik für die Bürgerinnen und Bürger leisten. Wir sind die Partei für die Chrampfer im Land!
Schuften für den Staat?
Der Staat soll sich nicht überall einmischen und die Menschen bevormunden. Wir wollen eine freie Schweiz. Wir wollen möglichst freie Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen den Unternehmen optimale Rahmenbedingungen bieten, damit sie Wohlstand schaffen können. Die freie Marktwirtschaft ist der beste Garant für sichere Arbeitsplätze. Dafür stehen wichtige Kapitel unseres Parteiprogramms: Wirtschaft und Wohlstand; Finanzen, Steuern, Abgaben; Eigentum stärken – Freiheit stärken.
Heute leben wir aber in einer Art Halbgefangenschaft: Damit ist einerseits die immer enger geschnürte Zwangsjacke aus staatlichen Vorschrif-
ten, Regulierungen, Verordnungen und Gesetzen gemeint. Wir sind zu einer Art Halbsklaven geworden. Wir schuften ein halbes Jahr für den Staat, für all die Zwangsabgaben, die wir zu entrichten haben. (Gemäss internationaler Berechnungsmethode liegt der Tax Freedom Day in der Schweiz in der ersten Julihälfte. Quelle: Avenir Suisse, 2015). Wir haben jetzt Januar. Die nächsten sechs Monate arbeiten Sie nicht für Ihr eigenes Portemonnaie, sondern für den nimmersatten Staat. Woher kommt diese staatliche Halbgefangenschaft? Sie hat damit zu tun, dass die leistungswilligen Bürgerinnen und Bürger auch noch für jene schuften müssen, die nicht arbeiten wollen oder nicht so viel arbeiten mögen. Wir chrampfen für jene, die sich in unserem Sozialsystem eingerichtet haben. Nicht zu reden von jenen Abertausenden von Asylmigranten und Wirtschaftsflüchtlingen in der Schweiz, deren Wohnungen und Krankenkassenprämien auch noch mitfinanziert werden müssen. Diesem Thema widmen wir Teile der Kapitel Sozialwerke sichern – Missbräuche bekämpfen, Asylund Ausländerpolitik.
Freiheit und Sicherheit
Die Schweiz ist gewachsen. Sie zeigt seit Jahrhunderten ihren Willen zur Unabhängigkeit. Wir haben eine demokratische Mitbestimmung der Bevölkerung, die bis in die Anfänge der Eidgenossenschaft zurückgeht. Dieser Widerwille gegen jede Form der Bevormundung, ob von aussen oder von innen, liegt in der Entstehung der Schweiz begründet.
Die tiefere Botschaft – Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung – steht jedem offen, ungeachtet seiner Her -
Es ist Aufgabe der Raumplanung, vorausschauend für eine haushälterische Nutzung des Bodens zu sorgen und damit verbunden die lebenswerte Entwicklung unseres Landes zu sichern. Das bedeutet, viele verschiedene Interessen und Anforderungen der Bevölkerung und Wirtschaft zu berücksichtigen. Die Zersiedlungsinitiative fokussiert auf eine wichtige Aufgabe der Raumplanung. Der sorgsame Umgang mit dem Boden liegt im Interesse der Bevölkerung und der Landwirtschaft. Es ist unbestritten, dass die ungeordnete Siedlungsentwicklung unterbunden werden muss.

Markus Kägi
Regierungsrat SVP Baudirektor Niederglatt
Braucht es aber dafür die Zersiedlungsinitiative? Ich sage: «Nein.» Das im Jahr 2013 revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) nimmt die Kantone in die Pflicht: Die Bauzonen müssen sich auf den voraussichtlichen Bedarf für die nächsten 15 Jahre beschränken. Das RPG legt ausdrücklich fest, dass überdimensionierte Bauzonen zu verkleinern sind. Das heisst, Kantone müssen schon rechtsgültige Bauzonen auszonen, wenn sie den Bedarf übersteigen.
Hausaufgaben im Kanton Zürich gemacht
Der Kanton Zürich hat keine überdimensionierten Bauzonen. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Das Siedlungsgebiet, also Bauzonen und künftige Reserven für neue Bauzonen, wurde gegenüber den 1990er-Jahren
reduziert. Der kantonale Richtplan gibt vor, dass 80 Prozent des künftigen Wachstums in den gut erschlossenen zentralen Gebieten des Kantons erfolgen. Die Siedlungsentwicklung nach innen steht bei uns im Zentrum, es soll in den bestehenden Bauzonen gebaut werden. Damit erfüllen wir ein zentrales Anliegen der Initiative bereits. In den letzten Jahren wurden im Kanton Zürich sehr wenige neue Bauzonen genehmigt, durchschnittlich nur rund 10 Hektaren pro Jahr. Gemeinden, die noch für die kommenden 15 Jahre ausreichend Reserven im Bestand und unbebaute Grundstücke in den Bauzonen haben, erhalten keine neuen Bauzonen.
kunft. Darin liegt die Integrationskraft der schweizerischen Idee.
Wir wollen eine freie und unabhängige Schweiz, in der die Bürgerinnen und Bürger demokratisch bestimmen können, was sie wollen und was sie nicht wollen.
Von der Hornkuh-Initiative bis zum Rahmenvertrag. Es gibt nichts, was zu klein oder zu gross wäre für die direkte Demokratie. Dank der Mitbestimmung der Schweizer Bevölkerung haben wir auch keine Gelbwesten und andere Randale in unseren Städten. Die Menschen in unseren Nachbarländern beneiden uns um unsere Mitbestimmung. Umso bedenklicher ist es, wie gewisse Kreise die direkte Demokratie und damit unsere Volksrechte untergraben wollen.
Unser Parteiprogramm umfasst über 80 Seiten. Es gibt aber auch eine Kurzfassung – und diese heisst SVP. Drei Buchstaben, ein Programm. Drei Buchstaben, eine Überzeugung. S steht für die Schweiz.
Wir stehen für die schweizerischen Werte: Für Fleiss, für Eigenverantwortung, für Verlässlichkeit. Wir fallen nicht wegen jedem Gegenlüftchen aus Brüssel um. V steht für Volk, für die Menschen, die hier leben. Für alle, die chrampfen, etwas leisten und nicht gleich nach dem Staat rufen. P steht für Partei. Wir sind die politische Heimat für all jene, die diese Überzeugungen teilen.
Wir wollen eine freie und sichere Schweiz. Darin liegt das Fundament unseres Erfolges. Und nur, wenn wir Sorge zu diesem Fundament tragen, werden wir weiterhin in Freiheit und Sicherheit leben können. Dafür steht die Schweizerische Volkspartei ein und diesem Auftrag dient das Parteiprogramm.
Nationalrat Peter Keller ist Programmchef der SVP Schweiz.
net sind. Die drastische Initiative schränkt die Entwicklung unseres Landes zu sehr ein.
Damit der Kanton Zürich auch weiterhin lebenswert und wirtschaftlich erfolgreich ist, brauchen wir die Möglichkeit, auf Veränderungen reagieren zu können.
Deshalb ist die Zersiedelungsinitiative abzulehnen.
EIDG. DELEGIERTENVERSAMMLUNG IN GOSSAU SG
Die Delegierten der SVP Schweiz haben in Gossau (SG) das neue Parteiprogramm verabschiedet. Sie haben weiter die NEIN -Parole zur schädlichen Zersiedelungsinitiative der jungen Grünen gefasst.
svp. Am Samstag haben sich insgesamt 540 SVP-Delegierte und Gäste in Gossau (SG) zur ersten Parteiversammlung 2019 der SVP Schweiz getroffen.
Sie haben das neue Parteiprogramm «Frei und sicher für unsere Schweiz» einstimmig verabschiedet. Dabei haben die Delegierten über drei Dutzend Änderungsanträge befunden.
Das Programm wird nun überarbeitet und Ende März in gedruckter Form vorliegen. Es bildet in den kommenden vier Jahren die Grundlage der Politik der SVP
In dem rund 260 Ziele, Forderungen und Bekenntnisse umfassenden Papier ist neben den Werten Sicherheit und Freiheit die Heimat zentral.
Falsche Anreize Demgegenüber setzt die Zersiedelungsinitiative falsche Anreize. Sie verlangt, dass neue Bauzonen nur durch Kompensation möglich sind. Kommt es zu dieser rigorosen Regelung, müssten Bauzonen ausserhalb der Zentren überbaut werden und bei einem Abtausch von Bauzonen über die Kantonsgrenzen hinaus würden diejenigen Kantone belohnt, die in der Vergangenheit zu viele Bauzonen genehmigt hatten. Das wäre ein Bumerang sondergleichen. Dass der Kanton Zürich nur zurückhaltend neue Bauzonen genehmigt, liegt auch im Interesse der Landwirtschaft. So werden die fruchtbaren Böden geschützt. Darüber hinaus werden bereits seit Jahren Böden durch Bodenverbesserungen für die landwirtschaftliche Nutzung aufgewertet, gerade wenn sie für den Ackerbau geeig-
Zersiedelungsinitiative wird abgelehnt Zudem hat die Delegiertenversammlung die Parole für die eidgenössische Abstimmung vom 10. Februar gefasst: Mit 277 gegen 12 Stimmen bei einer Enthaltung lehnen die Delegierten die gefährliche und schädliche Volksinitiative der jungen Grünen «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» ab. Die Zersiedelungsinitiative verlangt einen radikalen Baustopp: Alle Bauzonen sollen auf dem heutigen Stand eingefroren werden. Die Initiative ist nicht nur unnötig, sondern auch gefährlich: Sie würde die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz gefährden. Dabei packt sie eine der Hauptursachen für die Zersiedlung nicht an der Wurzel: nämlich die knapp 800 000 Personen, die in 10 Jahren eingewandert sind.
Am Montag, 28. Januar 2019, konnte sich der Kantonsrat den ganzen Sitzungstag mit sich selber beschäftigen. Grund waren die Ratsdebatten über die Totalrevision des Kantonsratsgesetzes und des Geschäftsreglements des Kantonsrates. Es war die erste Totalrevision des aus dem Jahr 1981 stammenden Gesetzes beziehungsweise des 1999 eingeführten Reglements.

Roman Schmid Kantonsrat SVP Opfikon
Am Anfang dieser Gesetzesrevision stand eine Motion, welche den Kantonsrat aufforderte, das Kantonsratsgesetz und das Geschäftsreglement total zu revidieren. Die Geschäftsleitung des Kantonsrates musste sich aber zuerst noch im Klaren sein, was genau alles angedacht werden könnte, und so wurden gewisse Fernziele ausgearbeitet. Im Februar 2018 wurde die Motion zur Totalrevision offiziell an die Geschäftsleitung überwiesen und mit der eigentlichen Kommissionsarbeit begonnen.
Skeptische SVP
Die SVP-Kantonsratsfraktion stand diesem Geschäft von Anfang an eher skeptisch gegenüber. Uns war es vor allem wichtig, dass Funktionierendes
SVP-KANTONSRATSFRAKTION
beibehalten werden soll. Denn was schon lange währt, muss nicht unbedingt in allen Punkten geändert werden. Oder besser gesagt: ein gutes Gesetz darf auf gar keinen Fall verschlimmbessert werden. Wir begrüssen die genauere Systematik und Sprache von Gesetz und Reglement. So wird vieles einfacher und besser lesbar. Unsere Kommissionen sollen auch in Zukunft in der gleichen Zusammensetzung mit den gleichen Kommissionsnamen die gleichen Aufgaben erfüllen können.
Grosser Aufwand, viele Sitzungen Wir stehen ein für ein funktionierendes Milizparlament, welches sich auch in Zukunft durch unsere Politik mitgestalten lassen soll.
Und sind wir ehrlich zu einander: Vieles hier in diesem Raatssaal funktioniert sehr gut. Und wenn etwas sehr gut funktioniert, muss man sehr gute Argumente haben, etwas noch besser zu machen. Mit tatkräftiger Unterstützung von Kantonsrätin Ursula Moor und den Kantonsräten Hans-Peter Am-
rein und Tumasch Mischol bearbeiteten die Geschäftsleitungsmitglieder Pierre Dalcher, Jürg Sulser, Roman Schmid und der Fraktionspräsident Martin Hübscher in einer Arbeitsgruppe das Gesetz und das Reglement.
Die Arbeitsgruppe fungierte als Bindeglied zwischen Fraktion und Kommission. Ansichten und Anträge wurden in die Fraktion eingebracht, dort die Meinung abgeholt und den Kommissionsmitglieder mit in die Revision gegeben. So konnten sich die Geschäftsleitungsmitglieder jeweils breit abgestützt in der Kommission einbringen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei meinen Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgruppe für die Inputs und die gute Zusammenarbeit bedanken Viele der Sitzungen zur Totalrevision wurden an Samstagen abgehalten, was den engen Zeitplan der im Milizsystem tätigen Parlamentarierinnen und Parlamentarier zusätzlich durcheinanderwirbelte.
Doch dank dieser Samstagssitzungen konnte ein Gesetz und ein Reglement
Vorbehaltlose Unterstützung der kantonalen Steuervorlage 17 im Kantonsrat
Die SVP-Kantonsratsfraktion stimmt der vom Regierungsrat unter Federführung von Finanzdirektor Ernst Stocker vorgelegten Steuervorlage 17 weiterhin zu. Sie wird dementsprechend alle von rot/grün eingebrachten Minderheitsänderungsanträge, welche darauf abzielen, Steuererleichterungen zu verhindern oder Mehrkosten für die Wirtschaft zu generieren, ablehnen. Auch den Mehrheitsantrag der WAK , Korporationen mit Teilrechten zu einem höheren Satz zu besteuern, lehnt die SVP-Fraktion aus prinzipiellen Überlegungen ab.

Marcel Suter Kantonsrat SVP Thalwil
Die SVP stand und steht weiterhin zum Kompromiss, den die Regierung, die Städte und Gemeinden sowie die Kirchen miteinander ausgehandelt haben.
Die Steuervorlage 17 beinhaltet moderate Steuererleichterungen für die Wirtschaft. Die von SP und Grünen eingebrachten wirtschaftsfeindlichen Änderungsanträge wird die SVP in der Kan-
tonsratsdebatte allesamt ablehnen. Diese würden dem Wirtschaftskanton Zürich im interkantonalen Steuerwettbewerb nicht nur einen grossen Wettbewerbsnachteil bringen, sondern ihn im schweizweiten Vergleich in eine regelrechte «Steuerwüste» verwandeln. Dies wäre für den Wohlstand und die Zukunft des Kantons Zürichs fatal.
Linke lehnen eigenen Kompromiss ab Weiter nimmt die SVP mit Erstaunen und gleichzeitigem Befremden zur Kenntnis, dass der links/grüne Stadtrat von Zürich von den eigenen Parteien im Regen stehen gelassen wurde:
Sonntag 10. Februar 13.30-16.00 Uhr vor der Waldschenke Altberg
Mit Regierungsratskandidatin Natalie Rickli und Regierungsrat Ernst Stocker sowie den Kantonsratskandidaten aus den Bezirken Dietikon und Dielsdorf.
Anschliessend Information zu der künftigen Wasserversorgung des Furttals über den Altberg aus dem Limmattal.
Treffpunkt:
aus dem Limmattal: 11.30 Uhr Apéro beim Bauernhof von Hanspeter Haug, Weiningen 12.30 Abmarsch
aus dem Furttal: 12.30 Uhr beim Anna Stüssi Haus, Dänikon
Nutzen sie die Gelegenheit um die SVP Kandidatinnen und Kandidaten kennen zu lernen. Für Wurst und Getränke ist gesorgt!

Eine Veranstaltung
Nachdem diese dem ausgehandelten Kompromiss zu Beginn der Verhandlungen noch verhalten positiv gegenüberstanden, lehnen sie ihn nun zusammen mit der AL und den Gewerkschaften aktiv ab. Zur Erinnerung: Von einem Kompromiss spricht man nicht, wenn alle Maximalforderungen von Links bzw. Linksaussen erfüllt sind, sondern dann, wenn sich die Parteien in der Mitte treffen. Die SV17 ist ein solcher Kompromiss und genau aus diesem Grund hat die SVP sich auch entschieden, keine weiteren Verschärfungen zu fordern.
Der Wirtschaftskanton Zürich braucht eine Vorlage Konsequenterweise lehnt die SVP auch den Antrag ab, Korporationen mit Teilrechten zu einem höheren Satz zu besteuern. Dieser Kommissionsmehrheitsantrag führt zu einer Erhöhung der Steuerbelastung der erwähnten Korporationen, wodurch die vorliegende Änderung des Steuergesetzes dem obligatorischen Referendum unterstehen würde und die Gegner der Vorlage davon befreit würden, Unterschriften für ein Referendum zu sammeln. Selbstverständlich befürwortet es die SVP, wenn das Volk mitbestimmen kann; wir sind aber nicht bereit, unseren Grundsatz, keine Steuererhöhungen zuzulassen, wegen eines solchen «Buebetricklis» aufzugeben.
Fazit: Falls die Bundesvorlage STAF in der Referendumsabstimmung vom Volk gutgeheissen wird und in Kraft tritt, ist die möglichst rasche Umsetzung der kantonalen Vorlage im Gesamtinteresse des Wirtschafskantons Zürich unumgänglich. Die SVP wird alles dafür unternehmen, dieser tragfähigen und breit abgestützten Vorlage auch bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zum Erfolg zu verhelfen.
Wir nehmen mit Wohlwollen zur Kenntnis, dass die grosse Mehrheit der Parteien dies insgesamt ebenfalls so sieht.
innerhalb von weniger als 10 Monaten totalrevidiert werden. Sie wissen, die politischen Mühlen arbeiten meist etwas gemächlicher. Wenn Sie ein Gesetz und ein Reglement totalrevidieren wollen, so ist auch klar, dass wenn 10 Fraktionen mitarbeiten können, anfangs eine Art JEKAMI entstehen kann. Anträge werden eingebracht, diskutiert, stehen gelassen, zurückgezogen, wieder eingebracht etc., etc.
Die SVP-Fraktion stellte 11 Minderheitsanträge. Im Gesamten wurden sage und schreibe 55 Minderheitsanträge gestellt. Vieles davon erinnert an Wunschdenken.
Utopische Linke
Die Ratslinke möchte gerne, dass bei einer länger dauernden unverschuldeten Absenz (Krankheit, Schwangerschaft oder Elternurlaub) eine angemessene Entschädigung an das betroffene Kantonsratsmitglied ausgerichtet wird. Nun kann ich etwas sarkastisch sein und fragen, ob eine Schwangerschaft unverschuldet ist? Bei meiner Frau und
DER AKTUELLE VORSTOSS Standesinitiative
mir war es nicht unverschuldet, das gebe ich zu. Ein grosses Glück und eine grosse Freude. Nun sind wir aber ein Milizparlament und lehnen darum jeden Minderheitsantrag ab, welcher in Richtung Berufsparlament zielt.
Gegen grössere Kommissionen Ein weiterer Minderheitsantrag wollte die Aufsichtskommissionen um vier auf neu 15 Mitglieder und die Sachkommissionen um zwei auf neu 17 Mitglieder vergrössern.
Eine Kommissionsvergrösserung bringt unserer Meinung nach nicht den gewünschten Effekt, die Arbeitslast zu reduzieren.
Um 17.40 Uhr war Schluss mit der ganzen Beraterei. SVP-Fraktionspräsident Martin Hübscher stellte in Absprache mit einigen Fraktionen einen Ordnungsantrag, dass die Beratung in einer Woche fortgesetzt wird, um das Gesetz noch in dieser Legislatur zu verabschieden.
Wir sind auf die weitere Beratung gespannt und bleiben dran.
Kantonsrat Konrad Langhart (svp, Oberstammheim) und Mitstreiter von EDU und BDP verlangen, dass der Kanton Zürich gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung folgende Standesinitiative einreicht:
Sämtliche Versuche und Projekte im Zusammenhang mit der elektronischen Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen (so genanntes E-Voting) sind einzustellen, bis der Bundesrat in einem Bericht nachweist, dass die bestehenden Sicherheitsprobleme gelöst sind, und er darzulegen vermag, dass E-Voting einem Bedürfnis entspricht, für das die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen. Die Bundesversammlung entscheidet in einem referendumsfähigen Bundesbeschluss über die Wiederaufnahme von E-Voting.
Begründung
Fast täglich erreichen uns aus aller Welt Nachrichten über Sicherheitslücken in IT-Systemen und erfolgreiche Hacker-Attacken. Während sich rein wirtschaftlicher Schaden versichern lässt, ist der Schaden für unsere direkte Demokratie – der Verlust des Vertrauens in die Korrektheit des ermittelten Abstimmungs- und Wahlergebnisses – praktisch irreparabel. Aus unerklärlichen Gründen ist die Bundeskanzlei vor wenigen Monaten von der Devise «Sicherheit vor Geschwindigkeit!» abgerückt und forciert E-Voting seither.
Die Ankündigung des Pionierkantons Genf, sein E-Voting-Portal wegen überbordender Kosten zu stoppen, ist vor diesem Hintergrund mehr als nur ein Rückschlag. Hinzu kommt, dass mit diesem Entscheid auch die der Sicherheit dienende Redundanz verschiedener E-Voting-Systeme entfällt, wodurch sich die Möglichkeiten eines Angriffs wesentlich erhöht. Dieser Zustand könnte sogar bald gesetzeswidrig sein. Im Oktober hat die Staatspolitische Kommission des Ständerats einer parlamentarischen Initiative von Damian Müller Folge gegeben. Gefordert wird eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Im Gesetz soll neu festgehalten werden, dass während der Testphase über alle Kantone verteilt zwingend zwei Systeme im Einsatz sein müssen. (NZZ vom 28. 11. 18) Bereits wird in mehreren Kantonen in überparteilichen Vorstössen ein Stopp von «E-Voting» oder zumindest ein Moratorium gefordert. Auch andere Staaten gelangten zu dieser Einschätzung: Neben Deutschland (2009) sprachen sich unter anderem auch Norwegen (2014), Frankreich (2017) und Finnland (2017) gegen die

Sichere öffentliche Wasserversorgung für alle
AM 10 2. 2019 AM 10 2.2019
WINTERAPÉRO 2019
Die SVP Wald lud zu einem Winterapéro in die tiefverschneite Amslen ein. Rund 80 Gäste aus nah und fern folgten der Einladung. Die Wetterfesten, das waren mehr als die Hälfte, wanderten im Schneegestöber gemeinsam mit Regierungsrat Ernst Stocker und Regierungsratskandidatin Natalie Rickli von Gibswil auf die Amslen. Für die übrigen Gäste fuhren zwei Shuttlebusse hinauf ins Langlaufzentrum.
svp. Im eindrücklichen, neuerstellten PanoNordicHaus des Skiclubs am Bachtel wurden die Gäste mit einem Apéro und selbstgebackenen Köstlichkeiten empfangen.
Das Fundament muss stimmen Bei ausgezeichneter Stimmung eröffnete die lokale Sektionspräsidentin und (Noch)-Kantonsrätin Ruth Frei den offiziellen Teil. Sie konnte neben den beiden Regierungsratskandidaten auch die beinahe vollzählig erschienen SVPKantonsratskandidatinnen und -Kandidaten des Bezirks Hinwil begrüssen. Ruth Frei wies auf die Parallelen der Sportbegeisterten zur Politik hin. Ziele und Visionen wie zum Beispiel der Bau des PanoNordic-Hauses lassen sich nicht von Einzelpersonen umsetzen. Dazu braucht es eine solide Mitglieder-Basis, viel Ausdauer und Energie damit ein solches Zeil erreicht werden kann. Auch in der Politik ist eine tragende Basis und ein grosses Engagement Vieler das Fundament für den Erfolg.
Regierungsrat Ernst Stocker zeigte in seinem Grusswort seine Verantwortung als Finanzdirektor des Kantons Zürich auf.
Als «Schatztruhenverwalter» könne er nicht im Gold baden. Er ist für die pünktliche Überweisung der Löhne der über 40 000 kantonalen Angestellten zuständig. Die Steuerverwaltung, welche die Finanzen für den Kanton Zürich einholt, untersteht ebenfalls seiner Direktion. Allen Angestellten attestiert der Finanzdirektor grosse Anerkennung.
POLIT-PODIUM IN HÜNTWANGEN
An die Wahlurne!
Regierungsratskandidatin Natalie Rickli wies auf die Stärken der SVP hin. Das Einstehen für Sicherheit und Freiheit stehen als Grundsatz ihrer Politik. Natalie Rickli sieht diese Grundsätze in allen Direktionen als Basis. In der Sozialpolitik ist Sicherheit sowohl für Einzelpersonen, Familien, Sozialhilfebeziehende und weitere Hilfsbedürftige wesentlich.
In der Baudirektion gilt diese Basis bei der Infrastruktur wie im Strassen-
bau und den übrigen Bauten. Auch Gesundheits- und Bildungsdirektion müssen sich nach diesen Grundsätzen richten.
Die Referenten waren sich einig: der Schweiz und dem Kanton Zürich geht es gut. Dies gilt es zu bewahren! Gerade deshalb müssen wir abstimmen und wählen gehen.
Nur ein bürgerlich regierter Kanton nimmt die Verantwortung wahr, nicht mehr Geld auszugeben als eingenommen werden kann!

Ein gut besuchtes Podium SP –SVP zu Wassergesetz, Bildung und Verkehr zeigt, dass mit Kantonsratswahlen grundlegende Weichen gestellt werden. Enge Vorschriften, Umweltschutz und zentralisierte Siedlungen oder Selbstverantwortung, Wirtschaft und Entwicklung auch auf dem Land? svp. Beim Wassergesetz prallen Grundhaltungen aufeinander. 60 Personen aus dem ganzen Bezirk Bülach fanden Mitte Januar den Weg in die Hüntwanger Goldbachschür, um das zu erleben. Es debattierten die gestandenen Kantonsräte Ruedi Lais (SP), Matthias Hauser (SVP) und die neuen Kandidaten Andreas Keiser (SVP) und Kurt Altenburger (SP). Für einmal in der Mitte stand Kantonsratskandidatin Simone Wyss, SP, sie moderierte neutral und fair. Ruedi Lais warnte vor der Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung und nahm das Beispiel Gemüsebauer, der sich mittels Aktienanteil für Trockenheiten Bewässerung sichern könnte. «Wenn es der Gemeinde finanziell nicht gut geht, kommt sie unter Druck, den privaten Geldgebern nachzugeben.» Kurt Altenburger sieht einen Systemfehler in der Rechtslegung: «Die Wasserversogung gehört zum Verwaltungsvermögen, das lässt sich nicht als Geldanlage veräussern.»
Die Angstmache der SP
Die SVP entgegnete, dass Aktiengesellschaften eine normale Zusammenarbeitsform im Gemeindegesetz seien, die für das Trinkwasser nicht extra geregelt sei. Gegenüber heute bringe das Gesetz Einschränkungen, nämlich dass Gemeinden die Kapitalmehrheit und zwei Drittel der Stimmrechte haben müssen. Und Gewinn bleibe ausgeschlossen, weil Gebühren nur kostendeckend sein dürfen. Matthias Hauser: «Da von Privatisierung zu reden ist pure Angstmache, damit will die SP das Gesetz einfach bodigen, weil der Kantonsrat Enteignungsmöglichkeiten für Bachoffenlegungen nicht so extrem

hineingeschrieben hat, wie es Linke gerne gehabt hätten.» Wirtschaftsjurist Andreas Keiser zeigte auf, dass eine sauber geführte AG nicht die Vorschriften für die öffentliche Wasserversorgung mit anderen Bereichen (zum Beispiel Gemüsebewässerung) vermischen dürfe. «Unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen für verschiedene Geschäftsbereiche sind Alltag – würden sie vermischt, kommen wir zum Strafrecht.» Zudem schreibt das Wassergesetz jeder Gemeinde ein Konzept für die Trinkwasserversorgung in Notlagen vor. «Im Notwasserkonzept haben nicht Salatköpfe Vorrang.» Die SP vermisst im Wassergesetz Vorschrift für Schutzmassnahmen für Hochwasser, wie es alle 300 Jahre eintrifft, nicht nur für das 100-jährige. Sie wünscht einen grösseren Abstand zwischen Pestizideinsatz und Fliessgewässer, und dass auch in Bauzonen «Lebensraum offener Gewäs-
ELGG: GEMEINSAME VERANSTALTUNG VON SVP UND FDP
Spannend – angeregt – respektvoll, die Podiumsdiskussion im Singsaal Ebni in Neftenbach war nicht einfach ein Aufeinandertreffen vier verschiedener Parteien, sondern viel mehr ein fesselndes Gespräch zu aktuellen Themen. far. Auf dem Podium diskutierten Horst Steinmann (SP), Urs Hans (Grüne), Martin Huber (FDP), Max Rütimann (SVP) und Monika Brühwiler (SVP) über Fusionen und die Zersiedelungsinitiative. Martin Farner (FDP) hat das Gespräch geleitet und jeweils mit einem Kurzreferat in das entsprechende Thema eingeführt.
Bei der Zersiedelungsinitiative schieden sich die Geister. Es bildeten sich zwei Lager und man merkte sofort, dass es ein aktuelles Thema ist, welches bewegt. Die drei bürgerlichen Kandidaten argumentierten, die Initia-
tive sei zu extrem und weder umsetznoch vertretbar, da der Abtausch von Land nicht realistisch ist und die Folgen der Initiative die Miet- und Landpreise in die Höhe schnellen lassen. Auf der anderen Seite verdeutlichten Steinmann und Hans die Dringlichkeit von haushälterischerem Umgang mit Bauzonen und wiesen darauf hin, wie verschwenderisch mit Land und Boden umgegangen wird. Fleissig beantworteten die Podiumsteilnehmer noch Fragen aus dem Publikum. Beim anschliessenden Apéro wurde noch weiter rege diskutiert.

JASS-TURNIER DER SVP HETTLINGEN
Letzten Freitag lud die SVP des Bezirks Winterthur zusammen mit der Ortssektion Hettlingen, zur traditionellen Jass-Meisterschaft ein. Nebst den rund neunzig Jassenden konnten auch die Kantonsratskandidatinnen und Kandidaten aus dem Bezirk Winterthur-Land begrüsst und vorgestellt werden.
Zudem wurden die anwesenden Jasserinnen und Jasser über die Abstimmungsthemen vom 10. Februar in Form eines gegenseitigen Interviews zwischen den beiden Kantonsratskandidierenden Monika Brühwiler und Martin Hübscher orientiert. Unter dem Motto, «die Kantonsratskandidatinnen und Kandidaten müssen sich in die Karten schauen lassen, aber die Jasser sollten dies vermeiden», wurde gejasst, was das Zeug hält. Die Stimmung war ausserordentlich gut, und der reich gefüllte Gabentisch spornte die Jassenden an, ihre Höchstleistungen abzurufen. Den Sponsoren danken wir ganz herzlich für die tollen Preise! Alle Teilnehmenden konnten einen Preis entgegennehmen. Wir gratulieren den Gewinnern ganz herzlich und
SVP BEZIRK DIETIKON
ser» wichtiger als Bauland-Eigentum ist. Danach wurde zu den ebenfalls wichtigen Themen Bildung und Verkehr gewechselt. Die SVP will Volksschulen nahe bei den Wohnorten der Familien erachtet auch in Zukunft als möglich, wenn der Spielraum für den Einsatz der Stellenprozente und die Organisation der Schulen von Behörden ausgenutzt würde. Bei der Eglisau-Umfahrung (Thema Verkehr) ist man sich einig: Es braucht sie! Beim übrigen Ausbau des Individualverkehrs setzt die SVP auf Freiheit und technische Entwicklung: «Vorschriften und höhere Preise bestrafen jene, die auf das Auto angewiesen sind.»
Letztlich ging es um Freiheit, Selbstverantwortung, dezentrale Entwicklung versus Ökologie, Vorschriften und Zentralismus. Nach einer angeregten Diskussion mit dem Publikum schritt man in Frieden zum Apéro. Weitere solche Veranstaltungen werden folgen.
freuen uns auf die nächste Jass-Meisterschaft.
Monika Brühwiler, Kantonsratskandidatin SVP, Hettlingen

Vergangenen Samstag startete die SVP des Bezirks Dietikon ihren Wahlauftakt in Weiningen gegenüber dem Restaurant Linde. Bei kühlen Temperaturen trafen sich sieben Kandidierende des Bezirks Dietikon, um mit der Bevölkerung in Kontakt zu treten.
Dabei wurde feiner warmer Punsch ausgeschenkt und die mitgebrachten Give-aways gingen schnell weg. Alle Kandidierenden gaben gerne Auskunft über ihre Ziele und warum «sie» gewählt
werden sollen. Die Gespräche mit der Bevölkerung sind wichtig und die SVP hat immer ein offenes Ohr für deren Anliegen. Wir freuen uns schon auf den nächsten Anlass.

Seit Kurzem liegt die deutsche Übersetzung des institutionellen Rahmenabkommens Schweiz–EU vor. Der Vertrag geht jetzt in mehrmonatige Konsultationen. Wir haben ihn analysiert.

Roger Köppel Nationalrat SVP Küsnacht
Mehr als einen Monat lang arbeitete die personell hochdotierte Bundesverwaltung an einer deutschen Übersetzung des Abkommens zur angeblichen «Erleichterung der bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft», auch institutioneller Rahmenvertrag (InstA) genannt. Alle reden und streiten bereits darüber. Was aber steht wirklich drin?
Präambel
Die Einleitung enthält Absichtserklärungen; speziell hervorgehoben werden die «autonomen Beiträge der Schweiz an verschiedene Projekte und Programme in der Europäischen Union». Der Bundesrat schreibt in seiner Kurzzusammenfassung, es werde damit «keine Verpflichtung zu unbefristeten, regelmässigen Zahlungen geschaffen». In seinen etwas ausführlicheren «Erläuterungen» allerdings räumt er ein, die Präambel sei zwar rechtlich nicht verpflichtend, wohl aber von «politischer Natur». Kurz: Der Bundesrat hat sich politisch verpflichtet, «autonome Beiträge» an die EU zu zahlen.
Geltungsbereich
Das InstA ist «auf die bestehenden und künftigen Marktzugangsabkommen» zwischen der Schweiz und der EU anwendbar, also ausbaufähig. Vorerst sind fünf bilaterale Abkommen betroffen: Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Güter- und Personenverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse. Der Bundesrat lobt, dass er das InstA auf diese fünf Verträge «beschränkt» habe. Eine interessante Logik: Wenn die Beschränkung auf fünf Verträge gut ist, dann müsste ja eine Beschränkung auf null Verträge besser sein.
Rechtsübernahme
Die Kapitel über die «institutionellen Mechanismen» bilden den Kern des Abkommens. Was ist das Wesentliche?
Erstens: Nur die EU kann Recht abändern. Die Schweiz muss, schreibt der Bundesrat, «relevante EU -Rechtsakte so rasch wie möglich in die betroffenen Marktzugangsabkommen integrieren». Anders ausgedrückt: Die EU erlässt die neuen Gesetze, die Schweiz muss sie übernehmen. Bei der Erarbeitung der EU-Gesetze kann die Schweiz neuerdings mitreden («decision shaping»), zu entscheiden hat sie aber nichts («decision making»).
Zweitens: Die Schweiz unterstellt sich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem obersten EU-Gericht, also fremden Richtern. Gemäss Artikel 4
des Abkommens ist der EuGH überall dort zuständig, wo «unionsrechtliche Begriffe» betroffen sind. In seinen Erläuterungen schreibt der Bundesrat, dies werde «naturgemäss regelmässig der Fall» sein, denn alle Schweizer EUAbkommen basieren «weitestgehend auf EU-Recht».
Drittens: Verweigert die Schweiz die Rechtsübernahme durch Referendum oder Parlamentsentscheid, kann die EU Strafsanktionen ergreifen, «Ausgleichsmassnahmen» genannt. Diese können laut Bundesrat «bis hin zur Suspendierung eines oder mehrerer der unter das InstA fallenden Marktzugangsabkommen gehen», müssen aber «verhältnismässig» sein. Ob sie das sind, entscheidet im Ernstfall ein Schiedsgericht. Der Bundesrat schreibt, die Schweiz wäre trotz Sanktionsdrohung immer noch frei und eigenständig. Es wäre die Freiheit des Rechtsbrechers, der auch frei ist, die Regeln zu brechen, sofern er die Strafe in Kauf nimmt.
Viertens: Das InstA sieht im Streitfall ein «Schiedsgericht» vor. Umstritten aber ist, ob dieses Schiedsgericht wirklich so unabhängig und frei ist, wie der Bundesrat in seinen hier wohl etwas gar euphorischen Erläuterungen festhält. Im Vertragsentwurf heisst es unmissverständlich: «Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für das Schiedsgericht verbindlich.» Fünftens: In seiner Kurzzusammenfassung behauptet der Bundesrat, eine «automatische Rechtsübernahme ist ausgeschlossen». Die Schweiz könne über «jede Anpassung einzeln und in Übereinstimmung mit den verfassungsmässigen Entscheidverfahren» beschliessen, das Referendumsrecht bleibe gewahrt – wenn auch nur unter dem Sanktionsschwert, wie man hinzufügen müsste.
Artikel 14 des InstA allerdings legt fest, dass eine automatische – oder präziser vielleicht: eine quasi-automatische – Rechtsübernahme durchaus vorgesehen ist: Bis zu einem allfälligen schweizerischen Parlaments- oder Volksentscheid «wenden die Vertragsparteien die Änderung vorläufig an», es sei denn, die Schweiz teile der EU mit, «dass eine vorläufige Anwendung nicht möglich ist, und begründet dies». Kurz: Die neue Regelung tritt automatisch in Kraft, es sei denn, die Schweiz begründet schlüssig, warum es nicht geht. Kommt es zum Referendum, würde die provisorische Änderung wieder rückgängig gemacht oder auch nicht –je nach Entscheid des Europäischen Gerichtshofs. Jahrelange Hängepartien und Rechtsunsicherheit wären wohl die Folge entgegen dem bundesrätlichen Lob, das InstA schaffe «Rechtssicherheit».
Guillotine
Möchten die Schweiz oder die EU das InstA kündigen, kämen gleich mehre-

re Guillotineklauseln zur Anwendung. Guillotineklausel heisst, dass mehrere Verträge miteinander verbunden werden. Kündigt man einen, kündigt man automatisch alle. Heute haben wir eine EU-Guillotineklausel. Neu kämen Guillotineklauseln hinzu für «dieses Abkommen und die Abkommen, die sich auf dieses Abkommen beziehen» (Art. 22), also auch alle zukünftigen. Die Schweiz würde viel enger an die EU gebunden.
Lohnschutz
Der Bundesrat schreibt, die EU habe das institutionelle Rahmenabkommen ursprünglich vor allem deshalb gefordert, um die von der Schweiz mit der Personenfreizügigkeit verfügten «flankierenden Massnahmen» wegzubringen. Vor allem der Lohnschutz, die Kontrollen und Einschränkungen für europäische Dienstleistungserbringer sind der EU ein Dorn im Auge. Die EU verlangt von der Schweiz, dass sie ihren eigenständigen, sozialpartnerschaftlich vereinbarten Arbeitnehmerschutz aufgibt und durch Massnahmen ersetzt, die von der EU angeboten, sprich diktiert werden. Im InstA heisst es wörtlich mehrfach «Die Schweiz darf …», was schon formulierungsmässig deutlich macht, wer die Befehle gibt und wer gehorchen soll. Der Bundesrat ist gegen diese Diktate, konnte sich aber nicht durchsetzen.
Personenfreizügigkeit
Auch hier sind sich die EU und die Schweiz nicht einig geworden. Die Bundesverfassung verlangt in ihrem Artikel gegen die «Masseneinwanderung» weniger Personenfreizügigkeit. Die EU will mehr davon. Ziel der EU ist, mit der quasi-automatischen Rechtsübernahme die bisherige Arbeitnehmerfreizügigkeit in eine umfassende Unionsbürgerschaft auszuweiten. Unionsbürgerschaft heisst: erleichterter Zugang zu den Schweizer Sozialwerken für potenziell 500 Millionen EU-Bürger; Arbeitslosenunterstützung für EU -Personen, die in der Schweiz schon nach kurzer Zeit ihren Job verloren haben; erleichterte Niederlassung; erleichterte Staatsbürgerschaft; erschwerte Ausweisung schwerkrimineller EU -Bürger; Kommunalwahlrecht für alle EU-Bürger am Wohnort. Deutsche oder Rumänen könnten in der Schweiz Gemeindepräsidenten werden.
Ausnahmen
Protokoll 2 des InstA hält Ausnahmen der künftigen EU-Rechtsentwicklung fest. Unter anderem: höchstzulässiges Gesamtgewicht für Lastwagen von 40 Tonnen; Nacht- und Sonntagsfahrverbot; keine Erhöhung der Strassenkapazitäten (Gotthardröhre); leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe; Verbot internationaler Tiertransporte auf der Strasse. Nicht durchgedrungen ist der Bundesrat in zwei sensiblen Fragen: Die EU will den Schweizer Vorbe-
halt gegen die Einfuhr genetisch veränderten Saatguts aufheben. Zweitens verlangt die EU, dass die über 300 000 EU-Grenzgänger künftig Schweizer Arbeitslosenhilfe in Anspruch nehmen dürfen. Beide Ziele könnte die EU mit dem InstA verwirklichen. Ob die übrigen Ausnahmen aufgrund der einseitigen Rechtsfortentwicklung Bestand haben, ist umstritten. Auch der Schweizer Lohnschutz ist eine Ausnahme, welche die EU heute nicht mehr akzeptiert.
Freihandel
Brisant ist im Anhang die «Gemeinsame Erklärung» zum Freihandelsabkommen von 1972. Dieses sichert über 90 Prozent des Schweizer Exports nach Europa. Die EU möchte auch diesen Vertrag dem EU-Recht, den EU-Richtern, den EU-Sanktionen und der MehrfachGuillotine unterstellen. Die Schweiz lehnte «von Beginn weg ab», wie der Bundesrat trotzig schreibt. Jetzt scheint er unter dem Begriff «Modernisierung» nachzugeben. «Im Laufe des Jahres 2020» sollen gemäss InstA «formelle Verhandlungen» über das 72er-Abkommen eingeleitet werden. Setzt sich die EU durch, würde faktisch die europäische Oberhoheit über das wichtigste Schweizer Handelsabkommen hergestellt. Folge: Angleichung der Schweiz und der EU punkto Handelsregeln und Wirtschaftspolitik. Wer hätte dann noch Interesse, mit der europäisch gleichgetakteten Schweiz ein separates Freihandelsabkommen abzuschliessen?
Beihilfen
Fazit
Das InstA trifft alle drei Schweizer Staatssäulen und steht politisch im Widerspruch zum Zweckartikel der Bundesverfassung, laut dem die Schweizer Bürger und Behörden die Unabhängigkeit des Landes sowie die Rechte des Volkes zu wahren haben. Die quasi-automatische Rechtsübernahme droht Volk, Stände und Parlament als Gesetzgeber zu entmachten; fertig mit der direkten Demokratie. Der Föderalismus würde unter anderem durch das Verbot von Kantonalbanken mit Staatsgarantie oder bei der Steuerhoheit unterlaufen. Und: Wieweit kann die Schweiz noch neutral sein, wenn sie sich mit mehreren Guillotinen an den EU-Binnenmarkt fesselt? EU -Wirtschaftssanktionen gegen Russland oder China etwa müssten von einer institutionell angedockten Schweiz übernommen werden, wie Bundespräsident Ueli Maurer an einer öffentlichen Veranstaltung bekräftigte.
Das Editorial der Weltwoche von letzter Woche.
Die EU fordert «einheitliche Bedingungen» für alle Akteure im EU -Binnenmarkt. «Staatliche Beihilfen» sind deshalb weitgehend verboten. «Steuerprivilegien» gelten für die EU ebenfalls als stossende Beihilfe, schreibt der Bundesrat. Folgen: Bei einem Strommarktabkommen – bereits geplant – kämen Schweizer Wasserkraftwerke unter Druck.Im Falle eines Finanzdienstleistungsabkommens müssten Kantonalbanken auf ihre Staatsgarantie verzichten. Schliesslich: Wenn tiefe Steuern laut EU verbotene Subventionen sind, müsste die Schweiz früher oder später ihren Normalsatz bei der Mehrwertsteuer von 7,7 Prozent auf das EUMinimum von 15 Prozent heben.
Am 26. Januar haben die 540 Delegierten der SVP Schweiz in Gossau SG das Parteiprogramm 2019–2023 gutgeheissen. Nicht weniger als 13 der 36 vorgelegten Anträge stammten aus dem Kanton Zürich. Unsere stattliche Delegation nahm regen Anteil an der von Nationalrat und Programmchef Peter Keller straff geführten Diskussion. Praktisch alle Zürcher Anliegen wurden vollumfänglich berücksichtigt. So konnten mehrere Abschnitte deutlich vereinfacht und gekürzt werden. Im Kapitel Wirtschaft und Wohlstand konnten wir die staatliche Quotenregelung und insbesondere die Gültigkeit von allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen präzisieren. Der Bereich Armee wurde bezüglich Eigenständigkeit, Verteidigungsbereitschaft, Defensivarmee und der Aufrechterhaltung der Allgemeinen Wehrpflicht erfolgreich auf Zürcher Linie gebracht. Der Staatsräson gehorchend, haben wir bei den Sozialwerken die Zürcher Vorschläge teilweise leicht modifiziert. Ganz neu findet sich
zwischen den bisherigen Kapiteln Medien und Sport das topaktuelle Themengebiet Internet und Digitalisierung. Wer hat’s erfunden? – Die Zürcher SVP! Christoph Mörgeli, Präsident der Programmkommission SVP Zürich, darf sich den Erfolg auf unsere Fahne schreiben. Denn dieses von ihm erstmals ins heutige Zürcher Parteiprogramm aufgenommene Kapitel hat als Vorlage für das Parteiprogramm SVP Schweiz gedient. Eine kleine Arbeitsgruppe aus dem Zürcher «Silicon Valley», dem Limmattal, hat vor nicht einmal einem halben Jahr diese Schlüsseltechnolgien thematisiert und konkrete Vorschläge ausgearbeitet, die zur jetzigen Formulierung im Parteiprogramm geführt haben. Dank der SVP geht es dem Kanton Zürich gut. Dank dem Wirtschaftsmotor Kanton Zürich geht es der Schweiz so gut. Die Zürcher SVP muss weiterhin als Schrittmacher vorangehen –zum Wohle der ganzen Schweiz!
Markus Binder, Präsident SVP Bezirk Dietikon, Urdorf





















Samstag, 2. Februar 2019








09.00 bis 10.00 Uhr, E retikon
Marktplatz, gratis Ka ee und Gipfeli
10.15 bis 11.00 Uhr, Fehraltorf
Grundstrasse 4, gratis warme Getränke
11.15 bis 13.00 Uhr, Wetzikon




Bahnhofsstrasse 151, vor Migros, gratis Grillwürste und Getränke
Die SVP-Kantonsratskandidaten werden anwesend sein.
Nutzen Sie die Gelegenheit für ein direktes Gespräch auch mit unseren Kantonsratskandidaten!

von Nina Fehr Düsel
Umstrittenes Wassergesetz
In Kürze stimmen wir über das Wassergesetz ab. Leider wird von der Gegenseite sehr viel behauptet. Daher ist es Zeit für einige Fakten: Das Wassergesetz ersetzt zwei alte Gesetze und regelt Fragen rund ums Wasser im Kanton Zürich umfassend.
Bei den umstrittenen Punkten geht es immer um die gleichen Fragen, nämlich um die Rechte der Öffentlichkeit und der Privaten und vor allem der Bauern als spezielle Nutzer. Besonders umstritten ist die vermeintliche Privatisierung der Trinkwasserversorgung. Im Kantonsrat wurde das Gesetz nach sieben Sitzungen mit 84 zu 77 Stimmen angenommen. Grüne, SP AL EVP und GLP haben das Behördenreferendum ergriffen. Zudem haben SP und Grüne das Volksreferendum ergriffen.
Über hundert Paragrafen umfasst das neue Wassergesetz. Dieses soll sich teilweise ans Bundesrecht anpassen, nämlich das Wasserwirtschaftsgesetz und das Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz. Das Gesetz regelt unter anderem Gewässer- und Hochwasserschutz, Trink- und Abwasserversorgung, Wassernutzung und Konzessionen. Es geht aber auch um Renaturierungen und die Festlegung von Gewässerräumen. Es handelt sich um ein modernes Gesetz, das Rechtssicherheit schafft, ökologische Anliegen beachtet und eine Vielzahl von Interessen berücksichtigt. Positiv ist, dass es das Privateigentum schützt und Eigentümern Mitsprachemöglichkeiten lässt, wenn der Gewässerraum im Zusammenhang mit der Renaturierung festgelegt wird. Im Abstimmungskampf wird nun über den Seezugang, über Ökologie sowie vor allem über die vermeintliche Privatisierung der Trinkwasserversorgung debattiert. Fakt ist: Das Wassergesetz gewährleistet eine sichere öffentliche Wasserversorgung für alle. Mit dem neuen Gesetz sind Privatisierungen nicht mehr möglich: Allfällige private Beteiligungen werden auf maximal 49 Prozent beschränkt – die Stimmrechte sogar auf 33 Prozent. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben immer das letzte Wort. Gleichzeitig wird das Prinzip der kostendeckenden und verursachergerechten Gebühren explizit im Gesetz verankert. Das heisst: Auch in Zukunft können mit dem Trinkwasser keine Profite auf Kosten der Gebühren- und Beitragszahler erzielt werden. Natürlich hätte man im Kantonsrat in Sachen Naturschutz noch etwas weiter gehen können. Dies ist aber kein Grund, das insgesamt ausgewogene, umfassende Gesetzeswerk abzulehnen. Völlig in die Irre geht das Argument, Konzerne könnten sich infolge einer Privatisierung der Wasserversorgung in den Gemeinden bemächtigen. Der entsprechende Passus ist diesbezüglich harmlos, erlaubt den Gemeinden aber moderne Rechtsformen bei der Trinkwasserversorgung. Die bürgerlichen Parteien und der HEV sind sich einig; das Gesetz ist ausgewogen und berücksichtigt unterschiedliche Interessen!
Eine Vertreterin und ein Vertreter der FDP haben im letzten Jahr eine Motion 2018/15 eingereicht, die den Stadtrat aufforderte, eine neue Strategie für die Alters- und Pflegezentren unter Einbezug der Nachfrage nach alternativen Wohnformen zu erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Es soll geprüft werden, ob einige der Alterszentren in gemeinnützigen Wohnraum überführt werden können. Weiter sollen die geplanten baulichen Massnahmen und Sanierungspläne auf die Marktbedürfnisse hin überprüft werden. Hintergrund der Motion ist eine 2016 vom Kanton Zürich beim Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (OBSAN) in Auftrag gegebene Studie zur Entwicklung der Langzeitpflege in der Stadt Zürich.

Walter Anken
Gemeinderat SVP Zürich 6
Begründet wird die Motion damit, dass die Menschen immer älter werden und rüstig bleiben. Es stimmt und ist erfreulich, dass die Menschen immer älter werden und länger rüstig sind. Es ist aber falsch, anzunehmen, dass die Menschen bis an ihr Lebensende rüstig bleiben, insofern handelt es sich hier nur um eine zeitliche Verschiebung, bis eine mögliche Pflegebedürftigkeit eintritt. Weiter wird erwähnt, dass die Digitalisierung und die Verbreitung von IoT (Internet of Things) und zusätzliche Services der Spitex es den Menschen ermöglichen wird, länger zu Hause zu wohnen. Es ist richtig, dass die Digitalisierung
und dereinst auch IoT ältere Menschen in gewissen ganz spezifischen Bereichen zu Hause unterstützen wird. Soweit sind wir aber noch lange nicht.
Wohnen in den eigenen vier Wänden
Die Vorstellung, dass Roboter und damit Maschinen alte Menschen zu Hause pflegen, ist aus meiner Sicht alles andere als erstrebenswert. Gerade ältere Menschen haben oft Mühe mit elektronischen Geräten. Persönlich vertraue ich da mehr den Zusatzservices der Spitex, die es aber noch zu entwickeln gilt. Weiter wird in der Begründung der Motion angefügt, dass alte Menschen heute in Alterswohnungen, betreutem Wohnen oder eigenen Wohnstrukturen bis zur allerletzten Lebensphase leben wollen und erst dann ev. gezwungenermassen in ein Pflegeheim eintreten. Die weitaus meisten Menschen wünschen sich,
GEPLANTE TANZ- UND THEATERLANDSCHAFT
Kostspielige Entmündigung
möglichst lange in der eigenen Wohnung zu bleiben, denn über 80 Prozent lebt heute schon in den eigenen vier Wänden. Mit der letzten Lebensphase wird in der Motion suggeriert, dass der Aufenthalt im Pflegheim eh nur kurz sein werde und damit ein Abbau von Betten möglich wird. Die Länge der letzten Lebensphase ist aber sehr individuell und lässt sich nicht planen. Der Stadtrat sagt treffend, dass die Alterszentren eine Wohnform für betagte, hochaltrige Einwohnerinnen und Einwohner sind, die zwar wenig Pflege benötigen, dafür aber das Bedürfnis nach Sicherheit und Gemeinschaft haben, das im angestammten Umfeld nicht gewährleistet ist. Das betreute Wohnen, wie es die Motion auch vorschlägt, ist für viele alte Menschen aus finanziellen Gründen gar nicht möglich. SVP-Gemeinderat Rolf Müller wies treffend in seinem Votum darauf hin, dass im ganzen Prozess um die neue Alters-
Die Studie zur Zürcher Tanz- und Theaterlandschaft sollte eigentlich aufzeigen, in welchen Bereichen ein Überangebot oder Doppelspurigkeiten vorhanden sind. Stattdessen soll nun aber der Kulturapparat weiter aufgebläht und der Gemeinderat entmündigt werden.

Stefan Urech Gemeinderat SVP Zürich 4/5
Mit Befremden nimmt die SVP zur Kenntnis, dass sich der Stadtrat nun definitiv für die teuerste der vier vorgeschlagenen Konzeptvarianten ent -
MANIPULATION UND POLITPOSSE
schieden hat. Galt die «Budgetneutralität» im Zwischenbericht einst noch als eine der «Leitplanken der Konzeption», wurde diese im Schlussbericht insofern relativiert, als dass sie sich nur «auf wiederkehrende Gelder, nicht auf einmalige Investitionen» beziehe. In einem letzten Schritt wurde nun auch diese eingeschränkte Variante verworfen und so plant der Stadtrat inzwischen mit nicht weniger als 3,4 Millionen zusätzlichen Franken in
Form von jährlich wiederkehrenden Ausgaben!
Ohne demokratische Mitsprache
strategie auch die privaten Pflegezentren miteinbezogen werden müssen.
Überweisung als Postulat
Die erste OBSAN-Studie von 2016 kam zum Schluss, dass rund 1700 Betten in der Langzeitpflege über die nächsten 15 Jahren in der Stadt Zürich abgebaut werden können. Die zweite Studie von 2018 hat ihre Zahl schon massiv auf die Hälfte nach unten korrigiert. Stadtrat Hauri hat bereits im Oktober 2018 angekündigt, dass er bis Ende 2019 unter Berücksichtigung aller Beteiligten eine neue Altersstrategie ausarbeiten wird. Aufgrund der neuen Bedürfnisse von alten Menschen –eben z.B. alternative und flexiblere Wohn- und Betreuungsformen – macht es Sinn, diese Strategie periodisch zu überarbeiten und anzupassen, damit auf die realen Bedürfnisse der älteren Generation eingegangen werden kann. SVPGemeinderätin Susanne Brunner vermisste in der ganzen Debatte das Wort Überkapazität und bat den Stadtrat, dieses auch in den Mund zu nehmen, sollte seine eigene Untersuchungen die Zahlen der OBSAN-Studien bestätigen. Aus Verantwortungsbewusstsein, Gründen der Transparenz und Planungssicherheit hat die SVP die Motion unterstützt. Überwiesen wurde sie als Postulat.
«Verein für Medienvielfalt» macht linkspopulistische Propaganda
Ein dubioser Verein aus linksorientierten Personen mit dem verfänglichen Namen «Für Medienvielfalt» kritisierte unlängst die Übernahme der Winterthurer Zeitung durch Christoph Blocher und damit verbunden, der einseitigen Berichterstattung. Wer diesen Verein kennt, weiss eigentlich sofort, dass sich in Wahrheit dieser Verein aktiv für Staatsmedien und staatliche Eingriffe und gegen freie Medien einsetzt, um eine gleichgeschaltete, linkspopulistische Propaganda durchzusetzen.

Die Mitglieder des Vereins selbst sind grösstenteils Mitglieder der sozialistisch ausgerichteten SP, der Verein demnach alles andere als politisch neutral. Weshalb der Landbote diese Tatsache nicht auch erwähnt, erstaunt leider nicht wirklich. Meiner Meinung nach geht es diesem Verein nur um die Sicherung des linken Medienmonopols, zumal diesen Kreisen jedes freie Medium und jedes private Unternehmen ohnehin suspekt erscheint. Auf seiner Homepage ist dieser Verein erstaunlich ehrlich, heisst es doch dort: «Vor rund einem Jahr wurde der Verein für Medienvielfalt gegründet. Dies als Reaktion auf den Aufbau eines Lokalzeitungsimperiums durch Christoph Blocher». Somit ist dies kein Verein für Vielfalt, sondern ein Verein für zentralistische Einfalt.
Ein wohltuender Ausgleich
Das Ziel lautet klar, jede Stimme eines bürgerlichen Winterthurs zu unterdrücken. Es ist ein Verein für Medienzensur, der sich nicht weniger als dem links-grünen Mainstream verpflichtet fühlt.
Wieviel dieses Gutachten wert ist, sieht man daran, dass der selbsternannte «Experte» dieser «Studie» selber Mitglied dieses linken Vereines ist. Mehr braucht es dabei wohl nicht zu sagen. Es ist traurig, dass der Landbote einer solchen billigen Manipulation und Politposse derart unkritisch auf den Leim gekrochen ist.
Wenn die bürgerlichen Kräfte innerhalb der Winterthurer Zeitung etwas bevorzugt behandelt würden, dann würde das nur ihre Benachteiligung im Landbote kompensieren, der sich schon immer als Parteiorgan der vereinigten Linken gesehen hat.
Die Winterthurer Zeitung kann demnach nur eine gute Ergänzung für die Winterthurer Medienvielfalt sein, zumal dort alle zu Wort kommen, die das dann auch wollen. René Isler Kantonsrat SVP Winterthur
Die erhöhten Subventionen soll der Stadtrat in Zukunft am Gemeinderat vorbei in eigener Kompetenz an die verschiedenen Häuser verteilen dürfen. Pro forma lässt er seine Entscheide von einer von ihm selbst eingesetzten Jury absegnen. Diese ist an strenge, vom Stadtrat selbst erstellte Kriterien gebundenen. Der entmündigte Gemeinderat soll nur noch mit persönlichen Vorstössen Einfluss auf die Tanz- und Theaterlandschaft der Stadt Zürich nehmen dürfen.
Die SVP wird diese Vorlage, welche eine Entmachtung des demokratischen Prozesses bedeutet, bekämpfen.
Vorlagen Stadt Zürich
1. Neubau Alterszentrum und Wohnsiedlung Eichrain, Quartier Seebach, Objektkredit von 131,91 Millionen Franken NEIN
2. Energieverbund Altstetten und Höngg-West, Objektkredit von 128,7 Millionen Franken NEIN









































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8103 Unterengstringen, R. Schiesser Tel. 044 316 13 21
Preis auf Anfrage, Bezug auf Anfrage www.sparrenberg.ch
3
½ - 5 ½ Zi. Eigentumswohnungen
8493 Saland, Paul Späni Tel. 052 338 07 09
Preis ab 495‘000.-, Bezug ab Winter 2019/20 www.ammuelibach.ch
Unabhängig. Beständig. Zuverlässig.













5 ½ Zi. Einfamilienhaus
8476 Unterstammheim, Rolf Flacher Tel. 052 338 07 09

Sorry, es sind leider alle Einheiten verkauft !
Preis 1‘174‘000.-, Bezug ab Herbst 2018 www.heerenweg.ch


Donnerstag
3 ½ und 5 ½ Zi. Terrassenwohnungen
8615 Wermatswil, Désirée Keller Tel. 044 316 13 15
Preis auf Anfrage, Bezug auf Anfrage www.leuberg.ch
4 ½ Zi. Attika-Terrassenhaus
8309 Birchwil, Ramona Schiesser Tel. 044 316 13 21 Preis 2‘040‘000.-, Bezug ab Winter 2019/20 www.mira-birchwil.ch





3 ½ - 5 ½ Zi. Eigentumswohnungen
8545 Rickenbach, Rolf Flacher Tel. 052 338 07 09 Preis auf Anfrage, Bezug auf Anfrage Standort: www.soonbylepa.ch
4 ½ und 5 ½ Zi. Eigentumswohnungen
8152 Glattbrugg, Ramona Schiesser Tel. 044 316 13 21
Preis auf Anfrage, Bezug auf Anfrage www.glattwies.ch
Haben Sie ein Grundstück auf dem Immobilienträume verwirklicht werden können? Melden Sie sich bei unserem Chef ulrich.koller@lerchpartner.ch oder Tel. 052 235 80 00.
Wir nehmen an den folgenden Immobilienmessen teil:

SVIT Immobilien-Messe in Zürich





Zürcherstrasse 124 Postfach 322
8406 Winterthur
Telefon 052 / 235 80 00


29. - 31. März 2019, Lake Side Zürich Eigenheimmesse Schweiz in Zürich 5. - 8. Sept. 2019, Messe Zürich, Halle 6
SVP bi de Lüt in Greifensee
Kantonsratskandidaten unterwegs

Neues Gemeindegesetz: Was hat sich geändert? Wie

Velotour um den Greifensee am 2. Februar 2019
Treffen Sie die Kantonsrats-Kandidaten 2019 der SVP des Bezirkes Uster ganz persönlich in Greifensee. Unter Ihnen unser Kandidat aus Greifensee, Rolf Zollinger
Die SVP Greifensee lädt Sie ganz herzlich ein, zu offerierten, feinen, heissen, Wienerli, Schwienswürschtli dazu Getränk und Glühwyh
Zwischen 11:00 – 12.00 Uhr - in der Milchhütte in Greifensee
Sie finden uns beim Parkplatz Ecke - Stationsstrasse / Dorfstrasse

Erfolgreich werben im «Zürcher Boten» und «Zürcher Bauern»

mit Regierungsrat Ernst Stocker und Nationalrat Alfred Heer
Freitag, 8. Februar 2019, ab 18 00 Uhr
Armbrustschützenhaus Turbenthal
Gerne bedienen Sie unsere Kantonsratskandidaten des Bezirks Winterthur-Land. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Reservation möglich unter 052 385 37 19.
SVP Sektion Turbenthal

Bezirk Dielsdorf/Regensdorf
SVP-KANTONSRATSFRAKTION
Kantonsrat/Fraktion
Montag, 4 Februar 2019, 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
Bezirk Bülach/Embrach
Samstag, 2 Februar 2019, ab 18 00 Uhr, Gemeindehaus Embrach, Metzgete.
Bezirk Bülach/Wallisellen
Dienstag, 12 Februar 2019, 19 30 Uhr, Kafi im Tänn, Wiesgasse 6, Wallisellen, Diskussion zu Fragen der andauernden Kostensteigerungen in der Sozialhilfe und Sozialindustrie mit Nationalrätin Barbara Steinemann und Kantonsratskandidatin Saskia Meyer. Anschliessend Apéro.
Mittwoch, 1 Mai 2019, ab 12 00 Uhr, Dorfstrasse 131, Watt, 1 Mai-Feier. Ab 14 00 Uhr Rede von Nationalrat Adrian Amstutz.
Bezirk Dielsdorf/Schöfflisdorf
Donnerstag, 7 Februar 2019, 17 30 –18 30 Uhr, Restaurant Schmitte, Schöfflisdorf, Referate zu den Themen «Teure Sozialindustrie» und «Neues Gemeindegesetz» von Nationalrätin Barbara Steinemann und Kantonsrat Stefan Schmid. Offeriertes Feierabendbier.
Bezirk Dietikon/Dietikon
Mittwoch, 1 Mai 2019, ab 12 00 Uhr, auf dem Bauernhof Im Basi bei Familie Bräm, Dietikon, 1 Mai-Feier mit Nationalrat Adrian Amstutz.
Einladung zum Jazzmatinée Die Veranstaltung findet auf dem Betriebsareal (Treibhaus) der Christian Achermann AG, Rümikerstrasse 37, 8409 Winterthur Hegi statt. (Vis à vis Media Markt)
Sonntag, 3. März 2019 von 10 00 Uhr 15 30 Uhr
Es spielen für Sie: von 10.30 – 15.00 Uhr Swiss
Eintritt frei / Festwirtschaft
Grussbotschaften von:
Präsident SVP Kanton Zürich Konrad Langhart
Präsidentin SVP Bezirk Winterthur Therese Schläpfer
Präsident SVP Winterthur Simon Büchi
Fraktionspräsident GGR Winterthur Daniel Oswald
Es freuen sich
SVP Winterthur und SVP Bezirk Winterthur Christian Achermann

Stadt und Bezirk Winterthur
Sonntag, 3 März 2019, 10 00 –15 30 Uhr, auf dem Betriebsareal (Treibhaus) der Christian Achermann AG, Rümikerstrasse 37, WinterthurHegi, Jazzmatinée mit der Swiss Ramblers Dixieland JAZZBAND Grussbotschaften u. a. von Kantonsrat Konrad Langhart, Präsident SVP des Kantons Zürich. Eintritt frei/Festwirtschaft.
Stadt Zürich/Kreis 3
Samstag, 2 Februar 2019, 09 30 -11 30 Uhr, Schmiede Wiedikon, Zürich, Standaktion.
Samstag, 16 Februar 2019, 09 30 -11 30 Uhr, Goldbrunnenplatz, Zürich, Standaktion.
Samstag, 2 März 2019 09 30 -11 30 Uhr, Migros Wiedikon, Zürich, Standaktion.
Samstag, 16 März 2019 09 30 -11 30 Uhr, Schmiede Wiedikon, Zürich, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 9
Samstag, 9 Februar 2019, 09 00 –12 00 Uhr, Albisriederstrasse 330, Zürich, Standaktion.
Samstag, 23 Februar 2019, 09 00 –12 00 Uhr, Lindenplatz, Zürich, Standaktion.
Samstag, 9 März 2019, 09 00 –12 00 Uhr, Lindenplatz, Zürich, Standaktion.
Samstag, 23 März 2019, 09 00 –12 00 Uhr, Gutstrasse vor dem Coop, Zürich, Standaktion.
Freitag, 20 September 2019 bis Sonntag, 22 September 2019, Hombrechtikon, SVP-Schiessen 2019 (Vorschiessen am Freitag, 13. September 2019). Weitere Informationen folgen.
Freitag, 15 Februar 2019, 20 00 Uhr, Panoramasaal im Zentrum Linde, Wauwil LU, Wahlarena der SVP Bezirk Willisau mit Referaten von Regierungsrat Paul Winkler (SVP/LU) und Nationalrätin Barbara Steinemann (SVP/ZH).
VERANSTALTUNGEN ZU DEN KANTONS- UND REGIERUNGSRATSWAHLEN 2019
Bezirk Andelfingen
Dienstag, 12 Februar 2019, 19 30 –21 30 Uhr, Saal Restaurant Schwert, Oberstammheim, Podium mit Regierungsratskandidatin Natalie Rickli (SVP) und Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP). Anschliessend Apéro mit weiteren Kantonsratskandidaten.
Bezirke Dielsdorf und Dietikon Sonntag, 10 Februar 2019, Treffpunkt: 11 30 Uhr beim Bauernhof von Hanspeter Haug, Weiningen, oder 12 30 Uhr beim Anna Stüssi Haus, Dänikon. 12 30 Uhr Abmarsch. 13 30 bis 16 00 Uhr Altberg-Gipfeltreffen vor der Waldschenke Altberg mit Regierungsratskandidatin Natalie Rickli, Regierungsrat Ernst Stocker und den Kantonsratskandidaten. Anschliessend Information zu der künftigen Wasserversorgung des Furttals über den Altberg aus dem Limmattal.
Bezirk Dietikon/Aesch
Samstag, 23 Februar 2019 09 00 –12 00 Uhr, Nähe Volg, Aesch, Standaktion.
Bezirk Dietikon/Birmensdorf
Samstag, 9 Februar 2019, 09 00 –12 00 Uhr, Wüeriplatz, Birmensdorf, Standaktion.
Bezirk Dietikon/Dietikon
Mittwoch, 27 Februar 2019 19 00 –22 00 Uhr, Sommerau, Dietikon, Podium u. a. mit Regierungsrat Ernst Stocker.
Samstag, 9 März 2019, 08 00 –12 30 Uhr, Kirchplatz, Dietikon, Standaktion mit Re -
IMPRESSUM
ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480
Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 73.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Roland Scheck (rs.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp-zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. Inseratenschluss: Mittwoch, 12.00 Uhr. Layout: cube media AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG ( AZ Print), Neumattstrasse 1, CH -5001 Aarau.
gierungsratskandidatin Natalie Rickli und Regierungsrat Ernst Stocker.
Bezirk Dietikon/Geroldswil
Samstag, 16 März 2019, 10 00 –12 00 Uhr, Dorfplatz, Geroldswil, Standaktion.
Bezirk Dietikon/Oberengstringen
Samstag, 2 März 2019, 09 00 –12 00 Uhr, Zentrum, Oberengstringen, Standaktion.
Bezirk Dietikon/Schlieren
Samstag, 16 Februar 2019, 10 00 –12 00. Uhr, Zentrum Schlieren, Standaktion mit Regierungsratskandidatin Natalie Rickli und Regierungsrat Ernst Stocker.
Bezirk Dietikon/Unterengstringen
Sonntag, 24 Februar 2019 13 30 –16 00 Uhr, Gemeindesaal, Büelstrasse 15, Unterengstringen, Wahlapéro mit Regierungsratskandidatin Natalie Rickli, Regierungsrat Ernst Stocker und den Kantonsratskandidaten der SVP Bezirk Dietikon.
Bezirk Dietikon/Urdorf
Samstag, 2 Februar 2019 09 00 –12 00 Uhr, Zentrum Spitzacker, Urdorf, Standaktion.
Samstag, 2 März 2019 09 00 –12 00 Uhr, Spar, Urdorf, Standaktion.
Bezirk Hinwil
Donnerstag, 7 März 2019, 19 30 Uhr, im Saal Restaurant Krone, Bahnhofstrasse 163, Wetzikon, Podium mit den RegierungsratskandidatInnen.
Bezirk Meilen
Sonntag, 3 März 2019, 10 00 –13 00 Uhr, Vogtei Herrliberg, Schulhausstrasse 49, Herrliberg, Jazz-Bruch mit Rebecca & The Sophisticats, Regierungsratskandidatin Natalie Rickli, Regierungsrat Ernst Stocker und den KantonsratskandidatInnen der SVP Bezirk Meilen. Eintritt frei.
Bezirk Pfäffikon/Fehraltorf
Samstag, 2 Februar 2019, 10 15 –13 15 Uhr, vor der Migros Fehraltorf, Standaktion mit den Kantonsrats- und Regierungsratskandidaten.
Bezirk Pfäffikon/Lindau
Samstag, 23 Februar 2019, 11 00 Uhr, Schützenhaus Lindengüetli, Brüttenerstrasse 2 Lindau, Wahlveranstaltung zum Thema «Bienen und Pestizide». Vorstellung der Kantonsratskandidaten und Referate. Ab 12 30 Uhr Festwirtschaft und Besichtigung des Lehrbienenstandes am Strickhof.
Bezirk Pfäffikon/Russikon
Donnerstag, 28 Februar 2019, 19 30 Uhr, in der Firma PANOLIN AG, Bläsimühle 2 Madetswil, Vorstellung der Kantonsratskandidaten. Anschliessend Apéro.
Bezirk Uster/Fällanden
Samstag, 2 Februar 2019 14 00 –15 30 Uhr, im Gemeindehaus-Saal, Fällanden, Wahlver-
ÜBER PARTEIGRENZEN HINAUS - DAS UNTERSTÜTZUNGSKOMITEE: Bachs Werner Albrecht (ehem. Bezirksrichter und Gemeindepräsident, parteilos) Boppelsen Hans-Heinrich Albrecht (Gemeindepräsident), Erika Zahler (Kantonsrätin/Gemeinderätin), Florian Fingerhuth (Gemeinderat, FDP) Buchs Thomas Vacchelli (Gemeindepräsident, parteilos), Beat Huber (Kantonsrat/Unternehmer) Dällikon René Bitterli (Gemeindepräsident, FDP), Monika und Roger Groth (parteilos), Caroline Rau (Gemeinderätin/Unternehmerin), Tobias Stüssi (Betriebswirtschafter FH), Stefan Schibli (Gemeinderat) Dänikon José Torche (Gemeindepräsident, parteilos), Christian Lucek (Kantonsrat/Gemeinderat), Daniel Zumbach (ehem. Gemeindepräsident, parteilos) Dielsdorf Hans Mathys (ehem. Bundesrichter), Brigitte Sabouni (RPK) Hüttikon Markus Imhof (Gemeindepräsident/Unternehmer), Karin Tinner (parteilos), Beatrice Derrer (Gemeinderätin), Fabian Schenkel (Product Manager), Neerach Karl-Heinz Meyer (Gemeinderat/Masch.Ing.HTL) Niederglatt Markus Kägi (Regierungsrat), Stefan Schmid (Gemeindepräsident/Kantonsrat), Samuel Ramseyer (Bildungsrat/Friedensrichter), Roland Bürer (ehem. Gemeinderat), Marcel und Silvia Suter (parteilos) Niederhasli Marco Kurer (Gemeindepräsident, FDP), Mischa Schmucki (RPK) David und Jacqueline Kofel (parteilos), Karin Rogala-Kahlhöfer (Präsidentin SP Bezirk Dielsdorf) Niederweningen Barbara Franzen (Präsidentin FDP Bezirk Dielsdorf/Kantonsrätin) Oberglatt Nalan Seifeddini (Gemeinderätin/Juristin, GLP), Janine und Rico Largiadèr (parteilos) Otelfingen Barbara Schaffner (Gemeindepräsidentin/ Kantonsrätin GLP), Anita Jenny (parteilos), Jürg Sulser (Kantonsrat/Unternehmer), Beata Wasser-Keller (Oberrichterin) Regensberg Gregory Turkawka (Gemeindepräsident, parteilos) Regensdorf Hans Frei (ehem. Kantonsrat/Präsident Zürcher Bauernverband/), Beat Hartmann (Primarschulpflegepräsident/Gemeinderat, forum02), Stefan Marty (Gemeinderat/Unternehmer, parteilos), Daniel und Natalia Müller-Dzhabieva (parteilos), Roger Schenk (Geschäftsleitungsmitglied Robert Aebi AG), Barbara Steinemann (Nationalrätin/Juristin), Max Walter (Gemeindepräsident/Unternehmer) Rümlang Peter Meier-Neves (Gemeindepräsident), Rosita Buchli (Gemeinderätin), Angelika Ruider (Bezirksverantwortliche BDP), Christian und Edith Chenevard-Zeller (parteilos) Schöfflisdorf Harry Kalt (ehem. Gerichtspräsident, FDP) Steinmaur Hans Egli (Präsident EDU Bezirk Dielsdorf/Kantonsrat), Andreas Schellenberg (Gemeindepräsident/Landwirt), Christian Müller (Kantonsrat/Gemeinderat, FDP) Weiach Thomas Steinmann (Gemeinderat), Michael Frauchiger (Projektleiter HLKS) Uster Daniel Frei (Nationalrat SP)
anstaltung mit Regierungsratskandidatin Natalie Rickli und Kantonsratskandidaten.
Bezirk Uster/Greifensee
Samstag, 2 Februar 2019, 11 00 –12 00 Uhr, in der Milchhütte in Greifensee, SVP bi de Lüt mit den Kantonsratskandidaten der SVP Bezirk Uster.
Bezirk Winterthur/Turbenthal Freitag, 8 Februar 2019, ab 18 00 Uhr, Armbrustschützenhaus Turbenthal, SVP-Metzgete mit Nationalrat Alfred Heer und Regierungsrat Ernst Stocker. Gerne bedienen Sie unsere Kantonsratskandidaten des Bezirks Winterthur-Land. Reservation möglich unter 052 385 37 19
Bezirk Winterthur/Wiesendangen
Sonntag, 3 Februar 2019, ab 10 00 Uhr, Wisenthalle, Wiesendangen, SonntagsBrunch u. a. mit Regierungsrat Ernst Stocker, Kantonsrat Martin Hübscher und Kantonsratskandidatin Ruth Büchi-Vögeli.
Stadt Zürich
Sonntag, 10 Februar 2019 10 00 -13 00 Uhr, Hotel Krone, Schaffhauserstrasse 1, Zürich, Sunntigs-Brunch mit Regierungsratskandidatin Natalie Rickli, Regierungsrat Ernst Stocker, Nationalrat Mauro Tuena und den Kantonsratskandidaten.
Stadt Zürich/Kreis 10
Samstag, 9 Februar 2019 10 30 –12 00 Uhr, Coop Riethof, Zürich, Standaktion zu den Kantonsratswahlen.
Samstag, 23 Februar 2019, 10 30 –12 00 Uhr, Kappenbühl, Zürich, Standaktion zu den Kantonsratswahlen.
Stadt Zürich/Kreis 11
Samstag, 2 Februar 2019, 09 00 –12 00 Uhr, Maria-Lourdes Kirche, Zürich, Standaktion.
Samstag, 9 Februar 2019, 09 00 -12 00 Uhr, Zehntenhausplatz, Zürich, Standaktion.
Samstag, 16 Februar 2019, 09 00 –12 00 Uhr, Maria-Lourdes Kirche, Zürich, Standaktion.
Samstag, 23 Februar 2019, 09 00 –12 00 Uhr, Marktplatz, Zürich-Oerlikon, Standaktion mit Regierungsratskandidatin Natalie Rickli, Regierungsrat Ernst Stocker und Kantonsratskandidaten.
Samstag, 2 März 2019, 09 00 -12 00 Uhr, Maria-Lourdes Kirche, Zürich, Standaktion.
Stadt Zürich/Kreis 12
Samstag, 2 Februar 2019 09 00 -12 00 Uhr, Schwamendingerplatz, Zürich, Standaktion.
Samstag, 9 Februar 2019, 09 00 –12 00 Uhr, Schwamendingerplatz, Zürich, Standaktion.
Samstag, 16 Februar 2019, 09 00 Uhr, Schwamendingerplatz, Zürich, Standaktion.

unterstützt von SVP, FDP, SP, GLP EDU, CVP, EVP,