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Freitag, 15. Oktober 2021 | Nr. 41/42 | 63. Jahrgang
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EIDG. VOLKSABSTIMMUNG VOM 28. NOVEMBER 2021
Keine Bundesrichter, die Amt in Lotterie gewonnen haben Ein Initiativkomitee um den Financier Adrian Gasser reichte Mitte 2019 die sog. «Justiz- initiative» ein. In Gerichtsprozesse war der Unternehmer schon oft verwickelt, als Kläger, als Beklagter wie als Angeklagter. Die Initianten sehen die Gewaltenteilung verletzt, wenn das Parlament die höchsten Richter im Staat bestellt, und stören sich insbesondere am Umstand, dass Richter politischen Parteien angehören müssen. Neu würde eine nicht genauer definierte Fachkommission, vom Bundesrat einmalig auf 12 Jahre ernannt, über die Zulassung der Kandidaten zu einem Losverfahren entscheiden. Das Parlament würde jeglichen Einfluss auf die Wahlen ans Bundesgericht verlieren. Funktionäre schauen dann Dossiers durch, wer für das Amt des Richters geeignet sein könnte. Der Entscheid, wessen Name in den Lostopf kommt, kann nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden, was im Grunde eine Einladung zur Willkür ist.
Lospech als Karriere-Killer Kandidaten für die Wahl ans Bundesgericht durchlaufen ein anspruchsvolles Assessment. Heute sind es aber Menschen, die die Richterwahl aktiv steuern. Die genauere Prüfung obliegt 17 Parlamentariern, die Wahl selbst deren 246. Dies würde entfallen, Losglück und -pech würde über Richterkarrieren entscheiden, zumal an den regionalen und kantonalen Gerichten auch nach einer allfälligen Annahme der Initiati-
Barbara Steinemann Nationalrätin SVP Watt-Regensdorf
ve immer noch die Parteien und die Bevölkerung bzw. die Kantonsparlamente die Wahlen vollziehen würden. Das Losverfahren würde unweigerlich dazu führen, dass schlechter qualifizierte Kandidierende zulasten besser qualifizierter Kandidierender ins Richteramt gelangten. Die «richtige» Parteizugehörigkeit genügt keineswegs, wie von den Initianten moniert. Parteien haben kein Interesse daran, schlechte Richter ans Bundesgericht zu wählen. Im Gegenteil, sie wollen Juristen, die über einen guten Leistungsausweis verfügen, relevante Publikationen vorzuweisen haben oder sich in der Lehre einen Namen gemacht haben. Bei der Wahl der Richter handelt es sich um einen höchst verantwortungsvollen Staatsakt, der nicht dem Zufall überlassen werden sollte. Man würde die Mitglieder des Bundesgerichts buchstäblich der Lächerlichkeit preisgeben. Man stelle sich nur einmal vor, wie Kläger oder Verklagte dem Bundesrichter ins Gesicht sagen, er habe sein Amt ja bloss in der Lotterie gewonnen, und dieser muss eingestehen, dass dem so ist. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit, die Autorität und die Legitimation der höchsten Rechtsprecher der Schweiz. Kein einziger Kanton lost seine Justizbehörden aus und wohl auch kein anderer Staat der Welt.
Mit Risiken behaftete überlange Amtsdauern Jeder Richter in der Schweiz muss sich alle sechs Jahre wiederwählen lassen. Unser Land steht mit diesem Wiederwahlprozedere weltweit zwar ziemlich alleine da. Das heisst aber nicht, dass es deswegen falsch wäre. Die Wiederwahl bestätigt die demokratische Legitimation und institutionalisiert zudem eine gewisse Rechenschaftsablegung. Neu sollen laut Justizinitiative die ausgelosten Richterinnen bis zum 69., die ausgelosten Richter bis zum 70. Altersjahr im Amt bleiben dürfen. Wenn die Judikatur schon quasi auf Lebenszeit gewählt wird, muss auch ein Korrigendum gegen fehlbare Richter vorhanden sein. Bezüglich Abberufungsrecht ist die Initiative aber alles andere als konsequent: Das Korrektiv wird ausgerechnet dem politischen Gremium gegeben, dem es die Kompetenz zur Wahl der Richter wegen angeblich zu grossen Einflusses auf dieselben entziehen will, nämlich dem Parlament.
«Justizinitiative» = Anti-ParteienInitiative Zentraler Vorwurf der Initianten ist, die Bundesrichter würden ihre Entscheide nicht frei von Interessenkonflikten und Einflüssen der politischen Parteien fällen können, weil die Rechtspre-
Auch in der Judikative hat sich das Prinzip Konkordanz bewährt.
cher in der Schweiz faktisch einer politischen Partei angehören müssen. Die konkreten Beispiele bleibt das Initiativkomitee jedoch schuldig, es lassen sich auch keine Indizien finden. Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten ist in der Schweiz bislang kein Urteil bekannt, das aufgrund einer Einflussnahme von aussen bzw. unter dem Druck der Politik ergangen wäre.
Bewährte Konkordanz auch für dritte Gewalt Auch die Betroffenen selbst, die Richter, teilen die Bedenken der Initianten nicht: Die Richtervereinigung mit ihren 600 Mitgliedern will keinen Systemwechsel. Der Grund, warum alle Parteien wie auch alle Parlamentarier gegen diese
Bild Pixabay
Initiative sind, ist aber nicht deren Kompetenzverlust. Die Mitglieder des Bundesgerichtes, aber auch der kantonalen Gerichte, gehören alle einer Partei an. Sie legen damit offen, welchen grundlegenden politischen Werten, Strömungen und gesellschaftlichen Weltanschauungen sie sich zugehörig fühlen. Das schafft Transparenz. Die Politik ist sich einig, dass alle Wertehaltungen proportional zum Wählerwillen am Gericht vertreten sein sollen, ohne dass der Richter zum politischen Amtsträger mutiert. Unser Staatswesen ist, im Gegensatz zum Ausland, auf Konkordanz aufgebaut. Und diese Konkordanz hat uns Stabilität und eben auch zur Akzeptanz der Justiz gebracht. Damit sollten wir nicht experimentieren.
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