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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
ENTGEGEN UNSEREM FREIHEITLICHEN STAATS- UND DEMOKRATIEVERSTÄNDNIS
Wer stoppt das bürgerferne BAG?
Zum wiederholten Male offenbart das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seine bürgerferne Ideologie. Ob mit exzentrischen und provokativen HIV-Kampagnen, fragwürdigen Alkohol- und Wurststudien oder tabakfeindlichen Gesetzesvorlagen, das BAG spielt sich als den Bürger erziehenden Moralapostel auf. Da stellt sich schon die Frage, wer stoppt mit uns das BAG?

Diverse staatliche Massnahmen zeugen von der bürger- und weltfremden Ideologie des BAG:
• So zum Beispiel die erst kürzlich lancierte und sehr fragwürdige HIV-Kampagne mit pornographisch-provozierendem Inhalt. Ungeachtet der Konsequenzen, beispielsweise für Kinder und Jugendliche, welche bewusst auch mit solchen Bildern konfrontiert werden, will das BAG offenbar zu einem sexuell offenen Lebensstil erziehen. Auch das inzwischen wieder geschlossene Kompetenzzentrum Sexualerziehung in Luzern, welches mit seinen Plänen der Frühsexualisierung in Kindergarten und Primarschule Aufmerksamkeit erregte und unter Protest eingestellt werden musste, wurde vom BAG subventioniert. Inzwischen fl iesst das Geld an die nicht minder fragwürdige Stiftung sexuelle Gesundheit Schweiz.
• Das BAG veröffentlicht immer wieder umstrittene Studien und instrumentalisiert die schon vor Studienbeginn gewünschten Resultate gekonnt. Neustes Beispiel: die angeblich alkoholbedingten Kosten für die Gesellschaft und Wirtschaft oder die Anti-Wurst-Studie. Bei genauerer Betrachtung stellen sich diese häufig nicht überprüfbaren Statistiken und Studien als wenig wissenschaftlich dar und dienen nur zu Kampagnenzwecken.
• Ein weiteres Beispiel ist die Tabakprävention: Weil man politisch ein Verbot von Tabak nicht erreichen kann, schikaniert und gängelt man die Kunden und Branche so lang mit Vorschriften, Verboten und Einschränken, bis sich der Handel nicht
mehr lohnt. Tabak wird auf die Stufe eines allgemeingefährlichen Giftes gestellt, welches man leider nicht verbieten, aber die Bevölkerung so lange umerziehen kann, bis der Konsum verschwindet.
• Die Zukunftspläne des BAG sprechen eine deutliche Sprache, nach Tabak und Alkohol wird unter dem Deckmantel der Gesundheitsförderung noch so mancher Bereich unter staatliche Kontrolle und Obhut kommen: Geplant sind Regelungen betreffend Schall, Laser und UVStrahlung, folgen werden solche zu Fleisch, Zucker und Fett. Somit wird das ganze Leben als gefährlich und behütungswürdig definiert und unter dem Vorwand der Gesundheitsprävention der Alltag immer mehr unter staatliche Bürokratie und Überwachung gestellt.
Ideologie des «social engineering»
Die staatlichen Bürokraten und selbsternannten Experten des BAG wollen mit Nachdruck der Gesellschaft zum angeblich guten und gesunden Leben verhelfen. Dieser gute Mensch ist nicht nur Nichtraucher, Nichtalkoholtrinker oder Vegetarier, sondern auch sexuell offen, sportlich und handelt ökologisch und nachhaltig. Wo diese ideologische Richtung eines Einheitsmenschen zu Ende gedacht hinführt, hat die Geschichte schon oft schmerzlich gezeigt. Mit millionenschweren PR-Kampagnen und zig Gesetzen soll der Bürger zu einem von der Behörde definierten «guten Menschen» umerzogen werden. Dieser stark von oben in die Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger einwirkende Staat widerspricht aber dem demokratischen Gedanken.
In einer Demokratie ist das Volk der Souverän. Der Bürger prägt den Staat, nicht umgekehrt. Die Funktionäre haben hierbei nicht die Aufgabe, die Gesellschaft zu formen. Die Verwaltung hat die Aufgabe zu verwalten, nicht als politischer Akteur in die Sphäre der Gesellschaft einzuwirken.
Sobald der Staat dies zu tun beginnt, werden Exzesse und einseitig ideologische Massnahmen, beispielsweise unter dem Deckmantel der Gesundheit, erst möglich. Dies nennt man «social engineering». Technokratisch und expertokratisch legitimiert soll die Gesellschaft gelenkt und gesteuert werden. Gesteuert werden heisst dann auch schnell einmal, besteuert werden.
Das BAG ist nicht gratis Denn auch mit Steuern kann man die Gesellschaft lenken und gleichzeitig die Bürokratie finanzieren. Der Ausgabenanstieg des BAG und indirekt auch der Anstieg der Prämien sind Ausfluss dieser unkontrollierten Funktionärsherrschaft. Damit wird nicht nur Tür und Tor geöffnet für eine ideologische Vereinnahmung des Staates, sondern auch für finanzielle Begehrlichkeiten. Das BAG ist zwischen 2007 und 2013 um 70 Stellen auf einen Personalbestand von 476 Angestellten angewachsen. Begründet wird dies unter anderem mit der generellen Präventionstätigkeit des BAG. Von 2010 bis 2014 findet gemäss Finanzplan ein Ausgabenwachstum von jährlich 431 Millionen CHF auf insgesamt 2,9 Milliarden CHF statt. Und dies, obwohl Gesundheitspolitik im Grunde genommen vor allem eine kantonale Angelegenheit ist. Aber auch bei den Kantonen steigen die Kosten im Gesundheitswesen in ungeahnte Milliardenhöhen. Längst hätte man diesem Treiben Einhalt gebieten sollen.
Zentralistische Vorbilder
Der interessierte Beobachter realisiert, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als ein Vorbild gilt, aus dem offenbar das BAG seine Ideen schöpft. Auch die WHO lebt der moralisierenden Ideologie nach, durch staatliche Einflussnahme der Gesellschaft zum guten Leben verhelfen zu wollen. Es herrscht die irrige und zutiefst unliberale Vorstellung vor, dass zum Beispiel Werbeverbote, staatli-
Parolen zur Volksabstimmung vom 30. November 2014
SVP des Kantons Zürich EIDGENÖSSISCHE VORLAGEN
1. Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)»
2. Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» (ECOPOP)
3. Volksinitiative «Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)» KANTONALE VORLAGEN
1. Staatsbeitrag an den Bau der Tramverbindung Hardbrücke in Zürich-West (130 Mio. Franken)
2. A. Kantonale Volksinitiative: «Mehr Qualität im Unterricht dank kleinerer Klassen (Klassengrössen-Initiative)» B . Gegenvorschlag des Kantonsrates Lehrpersonalgesetz (LPG)

3. Volksinitiative «Bahnhof Stadelhofen: pünktlich und zuverlässig»
che Kampagnen oder Steuern zur Beseitigung von gesellschaftlichen Problemen geeignet seien. Zugegebenermassen wird auch hier des Öfteren das sogenannte «Spiel über die Banden» gespielt. Nationale Funktionäre und selbsternannte Experten benützen internationale Organisationen, um Anliegen, welche im eigenen Land nur schwer durchsetzbar sind, doch durchzuboxen. Schon manches Anliegen ist am anspruchsvollen Entscheidungsfindungsprozess via WHO vorbeigeschmuggelt worden. Wer kann sich schon der Weltgesundheitsorganisation widersetzen?
So ist zum Beispiel nach der Schliessung des skandalösen Kompetenzzentrums für Sexualerziehung in Luzern, welches vom BAG gesponsert, die frühe Sexualisierung von Kindern in Primarschule und Kindergarten vorantreiben wollte, relativ rasch – und unter Mithilfe derselben Experten
wie in Luzern − ein neues Papier der WHO entstanden, mit welchem die Frühsexualisierung gefordert wird.
Bundesamt für Provokation?
Ganz zu Recht wurde das BAG auch schon als «Bundesamt für Provokation» betitelt. Das BAG in seinem ausufernden Treiben einzudämmen, ist nicht ganz einfach. Dafür müsste man dem Amt wohl zuerst beträchtliche Mittel streichen und Personal abbauen. Zudem wäre dafür zu sorgen, dass das BAG bei gewissen Gesetzesprojekten gar nicht erst involviert wird, nur so kann man dessen Indoktrinierungstendenzen verhindern. Die SVP ist die einzige Kraft in diesem Land, welche diese Aktivitäten des BAG bekämpft. Aber wo helfen die Wirtschaft, die Verbände und andere Parteien mit, diesem Treiben Einhalt zu gebieten? Oder anders gefragt: Wer stoppt mit uns das BAG?




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Zermalmt und zertreten
Knüppel aus dem Sack. Auf die Urheber von Ecopop wird so hemmungslos eingedroschen, als hätten sie mit ihrer Initiative ein Staatsverbrechen begangen. «Das Migros-Magazin ist durchaus staatstragend», begründet dessen Chefredaktor seine Prügel gegen Ecopop. Auch der Chefredaktor der «Schweizer Illustrierten» brüstet sich, sein persönliches Nein zu Ecopop decke sich mit der Haltung der Zeitschrift und des Ringier-Verlags. Darum muss der «Blick»-Chef die Volksinitiative ebenfalls seitenlang zermalmen und zertreten.
Auch Politiker aller Parteien schiessen aus allen Rohren. Genau wie Wirtschaftsführer, Verbandsfunktionäre und Schlagersternchen. Ecopop sei «zynisch und menschenverachtend», lanciert von «Sektierern», «verwirrten Akademikern», «braunen Ideologen», «Ökofaschisten». Auch ich bin gegen Ecopop. Doch solch vergiftete Kanonaden sind Unsinn. Das Anliegen, eine einzige Stadt vom Boden- bis zum Genfersee zu verhindern, ist nicht einfach die Wahnidee einiger Hirnverbrannter. Und es sind keine Blödiane, die nden, dass fünfzigjährige Schweizer auf dem Arbeitsmarkt auch noch eine Chance haben sollten.
Warum sind Journalisten und Politiker bei Ecopop nahe am Durchdrehpunkt? Es plagt sie das schlechte Gewissen, die Masseneinwanderungsinitiative versiebt zu haben. Erstmals konnten sie im Vorfeld des 9. Februar nicht völlig an den Bürgern vorbeiwursteln. Sie thematisierten die Bedenken, die der Dichtestress auslöst. Und wagten nicht, starke SVP-Exponenten wie Blocher, Brunner und Amstutz herunterzumachen.
Ganz anders bei den Ecopop-Nobodys, die nach dem 30. November wieder in der Masse des Volkes verschwinden werden. Diese Wehrlosen macht man feige x und fertig.
Dabei ist das Initiativrecht ein wichtiges Bürgerrecht. Es steht nicht nur den etablierten Parteien, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden zu. Sondern ebenso legitim freien, spontanen Interessengemeinschaften. Demokratie ist die Staatsform der Alternativen. Es muss immer ein Ja oder ein Nein möglich sein; sonst müsste man den Souverän gar nicht an die Urne bemühen. Die Verteufelung der einen oder der andern Meinung ist undemokratisch, ja unmoralisch. Die dünnlippigen Abkanzelungen durch Simonetta Sommaruga («schädlich und fremdenfeindlich») sind inakzeptabel. Wir brauchen mehr Gouvernanz. Und weniger Gouvernanten.
WINTERSESSION DES NATIONALRATS – 1. WOCHE
Erst Präsidentenwahlen, dann harte Budgetarbeit ...
Zu den Schwerpunkten der Wintersession gehört nebst dem Stabwechsel der Ratsvorsitzenden samt Präsidentenfeiern immer auch das Bundesbudget. Für die SVP-Fraktion kein erfreuliches Traktandum: Die Finanzkommissionen beider Räte schafften es nicht, der Ausgabefreudigkeit des Bundesrates, der das Budget 2015 um eine Milliarde auf 67 Milliarden Franken erhöhte, Gegensteuer zu geben.

Hans Egloff Nationalrat Aesch ZH
Der Voranschlag geht von einem Wachstum des realen Bruttoinlandprodukts (BIP) von 2,6 Prozent, von einer Teuerung von 0,4 Prozent und von langfristigen Zinssätzen im Jahresmittel von 1,3 Prozent aus. Das Budget sieht Gesamtausgaben von rund 67 Milliarden und Gesamteinnahmen von 67,65 Milliarden Franken vor. Dies führt zu einem Einnahmenüberschuss von rund 652 Millionen Franken. Der Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung beträgt rund eine Milliarde Franken.
Die Einnahmen sind gemäss Konjunkturprognosen geschätzt worden. Insgesamt liegen sie in diesem Jahr um 1,3 Milliarden Franken unter dem Budget. Die grossen Differenzen sind auf die direkte Bundessteuer (minus 800 Mio. Franken), die fehlende Ausschüttung der Nationalbankgewinne (300 Mio. Franken) und die Tabaksteuer (200 Mio. Franken) zurückzuführen. Die Brutto-
schulden der Eidgenossenschaft dürften Ende 2015 gemäss Hochrechnung rund 109,6 Milliarden Franken (Rechnung 2013: 111,6 Mrd. Franken) betragen.
SVP in einsamem Kampf «Spare in der Zeit, dann hast du in der Not», mahnte unser Berner Fraktionschef Adrian Amstutz zu mehr Ausgabendisziplin: «Rekordtiefe Zinsen, gute Konjunktur – wann, wenn nicht jetzt, wollen Sie vorsorgen für schlechtere Zeiten, um dann antizyklisch handeln zu können?» Es gelte, die Ausgabenspirale zu stoppen, der Steuergeldverschleuderung einen Riegel zu schieben und die Schuldenberge im Interesse unserer Kinder und Grosskinder abzubauen. Alles andere sei verantwortungslos.
Die SVP-Fraktion führte einen einsamen Kampf um Budgetkürzungen von 960 Mio. Franken. Spielraum gebe es genug, meinte unser Fraktionschef, so etwa bei den externen Beratungsdienstleistungen, «wo von teuren Spezialisten der Bundesverwaltung für teures Geld bei teuren externen Beratern ihre eigene Arbeit eingekauft wird – entweder weil sie es nicht selber können oder weil sie es nicht können wollen oder weil sie
FÜR EINE VERLÄSSLICHE UND TRAGBARE FINANZPOLITIK DES BUNDES
einfach die Verantwortung weiterdelegieren wollen.»
Aber auch in Bundesämtern und beim Sach- und Betriebsaufwand sei das Stoppsignal aufzustellen. Dass dieser Beurteilung auf der links-grünen Seite nicht applaudiert wurde, ist klar. Aber auch in den FDP- und CVP-Reihen war nur geringe Bereitschaft zu mehr Budgetdisziplin erkennbar.
Bankgeheimnis schützen
Mit einer Parlamentarischen Initiative stellte die FDP-Fraktion eine strafrechtliche Verschärfung des Bankengesetzes zur Debatte. Der Nationalrat erachtete es in der Sommersession ebenfalls als unbefriedigend, dass Personen nicht strafbar sind, die gestohlene Daten von Kunden eines Finanzinstituts weiterleiten oder zum eigenen Vorteil verwenden.
Zum Auftakt der Wintersession lag der Vorstoss beim Ständerat. In beiden Kammern wurde die Frage ergründet, ob es überhaupt noch eine Strafbarkeit der Weitergabe von Daten geben könne, wenn ohnehin ein automatischer Informationsaustausch der Bankdaten stattfinde. Dazu sagte die St. Galler FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter: «Es ist nicht
SVP fordert Budgetkürzungen von 960 Millionen Franken
davon auszugehen, dass sämtliche Staaten mit der Schweiz Abkommen nach internationalem Standard abschliessen. Es ist also weiterhin möglich, dass es zum Diebstahl von Bankkundendaten kommen kann. Zudem berührt ein künftiger automatischer Informationsaustausch das innerstaatliche Verhältnis nicht. Die Schweiz bleibt bei der Frage des inländischen Bankgeheimnisses souverän. Der Diebstahl von Bankdaten dürfte also auch vorkommen, wenn dereinst ein automatischer Informationsaustausch in Kraft sein wird.» Darum stimmte auch der Ständerat dem vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Ausweitung der Strafbarkeit der Verletzung des Berufsgeheimnisses einstimmig zu. Künftig sollen Bankdatendiebe mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden können, wenn sie die Daten verkaufen, beziehungsweise sich oder anderen durch die Verletzung des Berufsgeheimnisses einen Vermögensvorteil verschaffen. Zudem sollen auch Personen bestraft werden können, die in Kenntnis der widerrechtlichen Herkunft Bankkundendaten weiterleiten oder zum eigenen Vorteil verwenden.
Anlässlich der nun laufenden Budgetdebatte zum Voranschlag 2015 nahmen Finanz- und Wirtschaftspolitiker der SVP diese Woche in Bern eine Auslegeordnung vor. Die parlamentarischen Finanz-Kommissionen haben schlechte Arbeit geleistet. Sie haben die vom Bundesrat vorgesehenen Mehrausgaben von 879 Millionen Franken gar noch aufgestockt. Gekürzt wird praktisch nirgends. Anreize für einen haushälterischen Umgang mit den nanziellen Mitteln bestehen damit kaum. Die SVP-Fraktion verlangt deshalb total 960 Millionen Franken Kürzungen gegenüber dem Budget beim Zukauf externer Beratungsdienstleistungen, bei den Bundesämtern für Gesundheit und Kultur und bei den Sach- und Betriebsaufwänden. Die Grundsätze einer langfristig ausgerichteten Finanzpolitik hat die SVP im neuen Positionspapier «Für eine verlässliche und tragbare Finanzpolitik des Bundes» zusammengefasst.
SVP. Man muss sich vor Augen führen, dass das vom Bundesrat vorgesehene Ausgabenwachstum für das Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr +879 Millionen Franken beträgt. Anstatt, wie von der SVP seit Jahren gefordert, das Ausgabenwachstum zu bremsen – von Sparen ist schon gar keine Rede –, erhöhte die vorberatende Finanzkommission des Nationalrats diesen Betrag gar noch um 19 Millionen Franken. Noch schlimmer die Finanzkommission des Ständerats, welche gar 73 Millionen Franken zusätzlich (zu den 879 Millionen des Bundesrats) mehr auszugeben gedenkt, da sie im Gegensatz zur Kommission des Nationalrats auf sämtliche Kürzungen bei der Entwicklungshilfe verzichten will.
Ungebremstes Ausgabenwachstum Aus Sicht der SVP ist damit das Fass endgültig übergelaufen. Die Ausgaben wachsen ungebremst. Eine solche Politik verhindert einen Schuldenabbau oder die Bildung struktureller Überschüsse für Zukunftsprojekte. Gemäss dem Finanzplan werden die Gesamtausgaben im Jahr 2016 die 70-Milliarden-FrankenGrenze überschreiten und betragen im Jahr 2018 bereits 73,3 Milliarden Franken. Die SVP-Fraktion hat hinsichtlich der Budgetdebatte folgende Einzelanträge zusätzlich eingereicht:
1. Ausgabenstopp auf 66 Milliarden Franken Mittels einer Motion will die SVP-Fraktion die Gesamtausgaben beim Bund auf 66 Milliarden Franken einfrieren (entspricht Voranschlag 2014).
2. Reduktion der externen Beratungsdienstleistungen Wie der letzte Woche öffentlich gemachte Untersuchungsbericht
Geplante Gesamtausgaben
Bundesrat 67,013 Mrd.
FK-N 67,032 Mrd. + 19 Mio. + + 111 Mio. Landwirtschaft 7 Mio. Kinderbetreuung 99 Mio. Entwicklungshilfe
FK-S 67,086 Mrd. + 73 Mio. + + 65 Mio. Landwirtschaft 8 Mio. Kinderbetreuung
SVP-Fraktion 66,053 Mrd. − 960 Mio.
zum gescheiterten Informatikprojekt Insieme aufzeigt, stellen die ausufernden Beratungsaufwände für externe «Experten» oder Berater eine grosse Belastung für die Bundesfinanzen dar, ohne dass sie einen wesentlichen Zusatznutzen generieren. Die SVP hat deshalb Anträge eingereicht, welche einerseits den Budgetposten «allgemeiner Beratungsaufwand» um zehn Prozent reduzieren wollen, andererseits die Beschaffungszahlen für externe Dienstleistungen auf den Stand von 2009 zurückfährt. Letztgenannter ist in nur drei Jahren von 470 Millionen Franken (2009) auf 742 Millionen Franken (2012) um +58 Prozent angestiegen. In derselben Zeitspanne stockte der Bund zusätzlich +253 Vollzeitstellen auf. Nur durch eine Kürzung des Beratungsaufwandes kann die Vergabe verschwenderischer Mandate eingedämmt werden.
3. Reduktion des Sach und Betriebsaufwands um 450 Millionen Franken Mit einem weiteren Einzelantrag will die SVP den Sach- und Betriebsaufwand um 450 Millionen Franken reduzieren. Der budgetierte Sach- und Betriebsaufwand
450 Mio. Sach- und Betriebsaufwand 272 Mio. ext. Beratungsdienstleistungen 150 Mio. Bundesamt für Gesundheit 50 Mio. Bundesamt für Kultur 99 Mio. Entwicklungshilfe 50 Mio. Personalaufwand 111 Mio. Landwirtschaft
+
betrug im Voranschlag 2014 noch 4,268 Milliarden Franken. Für den Voranschlag 2015 werden 4,536 Milliarden Franken budgetiert. Dies entspricht einem Ausgabenwachstum von 6,3 Prozent (netto 268 Millionen Franken). Die SVP ist der dezidierten Auffassung, dass nur durch eine Querschnittskürzung durch alle Departemente ein wirtschaftlich nachhaltigeres Denken in der Verwaltung Einzug hält. In diesem Bereich gibt es noch viel Luft. Solange jedoch die Ämter mit grosszügigen Etats ausgestattet sind, fl iessen die Gelder nicht nur in die notwendigen Aufgabenbereiche, sondern auch in teure Hochglanzpublikationen, die niemand liest, oder es werden Computer-Apps (z.B. UNO-App) entwickelt, für die kein Interesse und schon gar kein Markt vorhanden ist.
4. Kürzungen bei den Bundesämtern für Gesundheit und Kultur Ob mit exzentrischen und provokativen HIV-Kampagnen, fragwürdigen Alkohol- und Wurststudien oder tabakfeindlichen Gesetzesvorlagen, das BAG spielt sich als den Bürger erziehenden Moral-
apostel auf. Die SVP will deshalb den Etat des Bundesamts für Gesundheit um 150 Millionen Franken senken. Weitere 50 Millionen Franken will die SVP beim Bundesamt für Kultur, namentlich bei den Beiträgen und Entschädigungen (Filmförderprojekte etc.) einsparen.
5. Reduktion des Personalaufwands
Weiter hat die SVP auch dieses Jahr einen Antrag auf eine Querschnittskürzung von 50 Millionen Franken beim Personalaufwand eingereicht.
Diese kurzfristigen Massnahmen sekundiert die SVP durch die Präsentation eines neuen Finanzpapiers, in welchem die Partei ihre grundsätzliche Stossrichtung einer nachhaltigen Finanzpolitik bekräftigt.
Die SVP identifiziert in ihrem Papier diverse Problembereiche, welche sie in den nächsten Jahren gezielt angehen will.
Das Positionspapier «Für eine verlässliche und tragbare Finanzpolitik des Bundes» finden Sie auf: www.svp.ch
AUS DEM KANTONSRAT
Kantonsrat lehnt Abschaffung der Härtefallkommission ab
Der Kantonsrat hat am Montag die SVP-Volksinitiative «Keine Härtefallkommission für abgewiesene Asylsuchende …» mit 94 zu 74 Stimmen abgelehnt. Für die Abschaffung stimmten SVP, FDP und EDU. Nun wird das Stimmvolk über die Abschaffung der umstrittenen Härtefallkommission entscheiden.

Margreth
Rinderknecht
Kantonsrätin SVP
Wallisellen
Zu Beginn der Sitzung wurde Bruno Walliser (SVP, Volketswil) neu in die Finanzkommission gewählt. Bruno Grossmann (SVP, Wallisellen) wurde als Präsident des Baurekursgerichtes als Nachfolger von Felix Hess (SVP, Uster) gewählt, welcher aus Altersgründen zurückgetreten ist. Er bekam 127 Stimmen, viele Ratsmitglieder kamen wegen Verkehrsstörungen zu spät und konnten nicht mehr an der Wahl teilnehmen.
Bauprogramm Staatsstrassen P ierre Dalcher (SVP, Schlieren) wies als Baukommissionspräsident auf verschiedene Schwerpunkte im Bauprogramm der Staatsstrassen 2015−2017 hin. Roland Scheck (SVP, Zürich) sprach für die SVP-Fraktion. Es sei wichtig, dass die geplanten Projekte rasch umgesetzt werden. «Der ständig wachsende Verkehr darf nicht weiter mit Kaphaltestellen, Spurabbau, Fahrbahnverengungen oder mit Pförtneranlagen verunmöglicht werden», so Scheck weiter. Er wies auf die Antistauinitiative der SVP hin. Damit würde die Leistungsfähigkeit von Strassen auf die Nachfrage des motorisierten Individualverkehrs ausgerichtet. Die bestehenden Kapazitäten von Strassen dürfen nicht weiter reduziert werden. Die Strassenverkehrsabgaben würden immer häufiger für Radwege und Fussverkehr-Querungen verwendet werden. Matthias Hauser (SVP, Hüntwangen) monierte, dass bei der Umfahrung von Eglisau 25 Mio. Franken in Lichtsignalanlagen und flankierende Massnahmen investiert werden sollen. «Dieses Geld würde man gescheiter einsetzen für eine rasche Projektierung einer guten Lösung und für deren Realisierung.» Regierungsrat Ernst Stocker bestätigte, dass der Bau von Strassen − aber auch von anderen Infrastrukturvorhaben − wegen den vielen Vorschriften, Gesetzen und Einsprachen schwierig und langwierig sei.
«Keine Härtefallkommission für abgewiesene Asylsuchende» Vor einigen Jahren wurde die Härtefallkommission vom Regierungsrat
geschaffen, nachdem illegal Anwesende eine Kirche besetzt hatten. Es braucht sie eigentlich nicht, sie verlängert lediglich die Verfahren in unnötiger Weise, meinte die Präsidentin der Justizkommission, Barbara Steinemann (SVP, Regensdorf). Die Härtefallkommission bearbeitet die vom Bundesamt für Migration behandelten und abgewiesenen Bleibegesuche. Findet sie, die Ablehnung sei nicht gerechtfertigt, kommt der Fall zum Justizdirektor und er fällt den endgültigen Entscheid. Claudio Schmid (SVP, Bülach) erklärte, dass auch Sozialbezüger und mit dem Strafrecht in Kontakt gekommene auf die Unterstützung der Härtefallkommission zählen dürfen, auch Nichterwerbstätige, welche als «Wirtschaftsflüchtlinge» mit einem Touristenvisum einreisen und hier bleiben möchten. Fünf Jahre Erfahrung mit der Härtefallkommission hätten gezeigt, dass es diese nicht braucht. Christian Lucek (SVP, Dänikon) monierte, dass sich die Besetzung der Kirche von 6 Jahren für die Besetzer gelohnt habe. Die tiefe Anzahl der behandelten Fälle zeige, dass es die Kommission nicht brauche. Der Sicherheitsdirektor machte sich stark für seine Kommission. Er spielte die 30000 Franken für die Härtefallkommission herunter, welche doch dazu geführt hätten, dass es keine Kirchenbesetzungen mehr gegeben hat.
Die Volksinitiative zur Abschaffung der Härtefallkommission wurde mit 74 gegen 94 Stimmen abgelehnt.
Kompensation der überhöhten Krankenkassenprämien
Zu diesem Thema hat Claudio Zanetti (SVP, Gossau) Anfang 2013 eine Parlamentarische Initiative eingereicht. Mit einem politisch breit abgestützten Postulat wurde nachgedoppelt. Die PI wollte eine Verfassungsänderung, damit der ganze Betrag (465 Mio. Franken) an zu viel bezahlten Prämien dem Bund in Abzug gebracht wird. Am 21.3.2014 wurde die Angelegenheit im Bund diskutiert und als Folge davon wird ein Teil der zu viel bezahlten Prämien zurückerstattet. Die SVPVertreter in der KSSG wollen an der PI und an der Verfassungsänderung festhalten. Willy Haderer (SVP, Unterengstringen) stellte klar, dass einmal mehr die Zürcher den andern die Zeche bezahlen müssen. So werde die verfehlte Prämienpolitik der Krankenkassen auf dem Buckel der Prämi-
Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei. Die grösste unter ihnen aber ist die Liebe.
8712 Stäfa Furrgasse 18
Wir nehmen Abschied von meinem geliebten Mann und unserem lieben Vater und Grossvater
Rudolf Reichling-Däppen
Alt Nationalrat
23. September 1924 bis 23. November 2014
Er verstarb friedlich nach langem, erfülltem Leben. Dankbar blicken wir auf die Zeit mit ihm zurück.
Hanni Reichling-Däppen
Rudolf und Françoise Reichling-Rudin
Oliver, Philipp und Muriel
Verena und Vinzenz Niedermann-Reichling
Jan, Vera, Irina und Sara mit Familie
Hans und Maryse Reichling-Brin Zora und Simon Ueli und Nanni Reichling-Bodmer Moritz, Lauris und Elsa
Stefan und Maya Reichling Stella und Julius Susanne und Werner Schärer-Reichling Martina, Thomas und Lukas
Die Abdankung findet am Dienstag, 2. Dezember 2014, um 14 Uhr in der reformierten Kirche in Stäfa statt.
Anstelle von Blumenspenden bitten wir, das Freilichtmuseum Ballenberg zu unterstützen, das dem Verstorbenen sehr am Herzen lag. Ballenberg Freilichtmuseum, 3858 Hofstetten, Postkonto: 31-5257-6, IBAN-Nummer: CH28 0900 0000 3100 5257 6.
enzahlenden ausgetragen. Darum solle mit der Zustimmung zur Verfassungsänderung ein starkes Zeichen nach Bern geschickt werden. Arnold Suter (SVP, Kilchberg) meinte: «Wir sind bei den Krankenkassen über den Tisch gezogen worden. Wir halten an der PI fest, weil es eine unverschämte Fehlleistung ist, was da passiert ist!» Auch Regierungsrat Thomas Heiniger räumte ein, dass das Ergebnis der Verhandlungen in Bern ein Kompromiss sei. Die Versicherer wie auch die Mehrheit der Kantone (welche zu viel bezogen hatten!) waren natürlich gegen diesen Entscheid. Die Rückerstattung erfolgt in den Jahren 2015−2017 und beträgt insgesamt 230 Mio. Fr., drei Mal werden je ca. Fr. 160.− allen Versicherten im Kantone Zürich mit den Prämien verrechnet oder ausbezahlt. Der Rat stimmt mit 106:51 Stimmen gegen die PI.
Universitäres Gesundheitszentrum des USZ am Flughafen Für die SVP-Fraktion sprach Willy Haderer zur Interpellation betreffend universitäres Gesundheitszentrum des USZ am Flughafen. Er sieht die Möglichkeit eines Gesundheitszentrums mit Permanence als gute Ausweichmöglichkeit für die in den kommenden Jahren geplanten umfangreichen Umbauten am Standort Hochschulquartier. Allerdings weise die Antwort viele Unklarheiten auf.
Strategische Entwicklungsplanung SEP beim Universitätsspital Willy Haderer votierte zum Postulat und zum Bericht der Regierung betreffend dem Standortentscheid des Universitätsspitals: «Wir erwarten vom Regierungsrat eine rasche Umsetzung der geplanten Umbauten im Hochschulquartier.» Er plädiert für eine Ablehnung des Postulates. Er wies einige seiner Kommissionskollegen vehement zurecht: «Was tun Sie denn eigentlich? Haben Sie die Unterlagen nicht gelesen? Dort wird der Weg des Entscheides dokumentiert.» Trotzdem wollen Ratskollegen mehr in die Auswahl des Standortes miteinbezogen werden.
Das Generationenprojekt Berthold (so soll das USZ-Zentrum heissen) braucht eine Strategie für die Zukunft. Die Kosten für eine Sanierung sind den Kosten für einen Neubau auf der grünen Wiese gegenübergestellt worden, breitabgestützte Gremien haben am Projekt gearbeitet und Standortevaluationen, wissenschaftliche und andere Studien gemacht und daraus den Masterplan entwickelt. Mit dabei war auch die Stadt Zürich, welche die Baubewilligungen aussprechen wird. Den Richtplaneintrag muss der Kantonsrat bewilligen. Das Postulat wurde mit grossem Mehr die Limmat runter geschickt.
Vier Wochen Entlastung für p egende Angehörige Die Postulanten wollen, dass der Regierungsrat Voraussetzungen schafft, damit pflegende Angehörige während vier Wochen pro Jahr eine Auszeit von ihren Pflege- und Betreuungspfl ichten nehmen können. Der Kanton müsse darum Pflegeplätze in geeigneten Institutionen sicherstellen. Margrit Haller (SVP, Kilchberg) votierte für die SVP: «Grundsätzlich ist die Pflegeversorgung Sache der Gemeinden. Vor einem Jahr hat die Gesundheitsdirektion als Antwort auf ein Postulat aus gleichen Kreisen einen Bericht verfasst: Betreuung und Pflege zu Hause durch Angehörige. Es ist eine Analyse der aktuellen Situation und der Unterstützungs-
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Die Härtefallkommission kommt vors Volk

Christian Lucek Kantonsrat SVP Dänikon
Am Montag stand die von Barbara Steinemann lancierte Volksinitiative «keine Härtefallkommission für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus» im Kantonsrat zur Debatte. Die vorberatende Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit hat die Initiative zur Annahme empfohlen, es war aber zu erwarten, dass im Parlament eine lebhafte Diskussion über Gut(Menschen) und Böse stattfinden würde.
Die Vorgeschichte: Vor sechs Jahren, in der Adventszeit 2008, haben rund 150 illegal anwesende Ausländer die Predigerkirche in Beschlag genommen, um gegen die «menschenverachtende Politik» des Gastlandes zu protestieren. Trotzdem scheinen diese Personen grössten Wert darauf zu legen, in der geringgeschätzten Schweiz verbleiben zu können. Die Erpressung hat sich gelohnt: Der Regierungsrat liess sich erweichen und setzte die früher schon einmal abgeschaffte Härtefallkommission wieder ein. Mit der Kommission wird der zweifelhafte Anreiz geschaffen, möglichst lange im Verborgenen auszuharren und ein Gesuch erst zu unterbreiten, wenn aufgrund der langen Anwesenheitsdauer eine Wegweisung aus humanitären Gründen nicht mehr zumutbar erscheint. Es läuft darauf hinaus, jene Leute zu «prämieren», die möglichst lange – mindestens fünf Jahre – hier untertauchen. Doch die Zahl der zu bearbeitenden Gesuche ist erstaunlich gering geblieben, der Grund dürfte sein, dass es sich in der Schweiz auch illegal, aber mit Unterstützung der Behörden, ganz locker leben lässt … «Ein Grund, dass nicht mehr Abgewiesene ausreisen, liegt im Engagement von Privaten und Hilfswerken. Sie unterstützen oft gerade Familien mit Bargeld oder Dienstleistungen.», sagte einst der Chef des kantonalen sozialam-
möglichkeiten im Kanton Zürich. Darin werden bestehende Unterstützungsangebote aufgelistet.»
Hundegesetz
tes in der Rundschau. Interessant ist, welche rechtlichen Schlupflöcher der Staat selber für Sans-papiers bietet. Arbeitsverträge hält das Bundesgericht auch bei fehlender ausländerrechtlicher Bewilligung für gültig. Und auch der Honigtopf der Sozialversicherungen steht Sans-papiers merkwürdigerweise offen. Sie können Leistungen der AHV, der IV und der UV sowie Ergänzungsleistungen geltend machen. Der Bundesrat wies diesbezüglich darauf hin, dass die Ausgleichskassen sich nicht mit dem Aufenthaltsstatus des Versicherten zu befassen hätten. In welchem anderen Bereich bietet der Staat Hilfe, damit er selber hintergangen werden kann?
Um das grosse Geld geht es bei diesem Anliegen zwar nicht, sondern um das Rechtsverständnis, denn eine Härtefallkommission braucht es nicht, wenn man Vertrauen in den Rechtsstaat hat. Jedem Härtefall geht zuerst ein Verfahren voraus. War es nicht ein Anliegen der Asylgesetzrevisionen, die Verfahren zu straffen? Seit dem 1. September 2009 besteht nun nebst den ohnehin grosszügigen Rechtsweggarantien im asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren durch dieses neu geschaffene Gremium eine zusätzliche Instanz. Der Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich hat dabei in allen Fällen das letzte Wort. Gewerbler, Unternehmer, Autofahrer, Steuerzahler, Familien, fleissige Migranten, alles Leistungsträger dieser Gesellschaft, wären manchmal froh, wenn der Staat ihnen auch solches Wohlwollen entgegenbringen würde und sich eine Kommission und der Regierungsrat persönlich um ihre Probleme mit dem Staat kümmern würden. Im Rat wurde die Initiative nebst der SVP Fraktion von der FDP sowie der EDU unterstützt, die BDP konnte sich entgegen früherer Beteuerungen nicht zur Unterstützung durchringen, somit hat es nicht gereicht und die Vorlage wurde mit 94 zu 74 Stimmen abgelehnt. Damit kommt es zur Volksabstimmung. Die Frage, wie wir mit Ausländern, die sich nicht an unsere Regeln halten, umgehen wollen, wird also öffentlich geführt werden und der Bürger das letzte Wort haben, das ist auch gut so.
Die Motion von Peter Preisig (SVP, Hinwil) will, dass nur Personen, die das erst Mal einen Hund erwerben oder erhalten, einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Es meldeten sich verschiedene Hundehalter und Hundeliebhaber zu Wort. Die einen fanden es zu früh, das Hundegesetz bereits wieder zu ändern. Andere waren der Meinung, das Hundegesetz sei als Folge von tragischen Ereignissen etwas gar eng formuliert worden. Die Motion wurde mit 83 gegen 69 Stimmen und gegen den Willen des Regierungsrates überwiesen.
DIE SITZUNG IM ÜBERBLICK:
Der Kantonsrat hat am Montag ...
… Bruno Grossmann (SVP, Wallisellen) zum Präsidenten des Baurekursgerichts gewählt. das Bauprogramm der Staatsstrassen für die Jahre 2015−2017 zur Kenntnis genommen.
… die Änderung des Gesetzes über Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen und den Transport von mobilitätsbehinderten Personen genehmigt.
… die Volksinitiative «Keine Härtefallkommission für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus» abgelehnt.
… eine Revision des Gesundheitsgesetzes betreffend der Rechtsform von medizinischen Praxen gutgeheissen.
… ein Postulat von SVP, FDP und SP betreffend Kompensation der Zürcher Bevölkerung für die seit 1996 systematisch überhöhten Krankenkassenprämien abgeschrieben. Die Parlamentarische Initiative der SVP, welche die vollständige Kompensation in der Kantonsverfassung festschreiben wollte, wurde abgelehnt.
… Mitglieder des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten für die Amtsperiode 2013–2019 gewählt.
… die Überweisung eines Postulats der GLP und EVP zur strategischen Entwicklungsplanung am Universitätsspital Zürich (USZ) klar abgelehnt. die Überweisung eines Postulats von EVP und CVP abgelehnt, welches vom Regierungsrat eine Auszeit für pflegende Angehörige von ihren Pflege- und Betreuungspfl ichten von 4 Wochen pro Jahr gefordert hatte.
… eine Motion der SVP überwiesen, die verlangt, dass nur Personen, die das erste Mal einen Hund erwerben, einen so genannten Sachkundenachweis (Kurs) erbringen müssen. 24. November 2014
SCHLUSSABEND UOV ANDELFINGEN MIT OBERST
Die Rolle der Frau in der Schweizer Armee einst und heute
Am traditionellen Schlussabend des OUV Andel ngen in Gütighausen gewährte Frau Oberst Maja Uhlmann einen
Einblick in die Rolle der Frau in der Armee.
RoMü. «Als ich noch in der Schule war, legte mir mein Vater das Anmeldeformular als Rotkreuzfahrzeugführerin auf den Tisch», erinnerte sich die Stadtzürcher Maja Uhlmann an ihren Laufbahnbeginn im Rahmen der Landesverteidigung.
1958 besuchte sie den entsprechenden Einführungskurs. Sie zeigte in einem spannenden Referat die Rolle der Frau im Dienst der Heere und Armeen auf. Sie selber stand zuletzt von 1982 bis 1989 als Oberst im Dienst im Stab des 4. Armeekorps, wo sie unter anderem für die Frauen im Korps zuständig war. Frauen waren bereits ab dem 17. Jahrhundert im Söldnereinsatz anzutreffen.
In der Schweiz wurde 1866 der Hilfsverein für Wehrmänner und Familien gegründet, woraus später das Schweizerische Rote Kreuz hervor ging. Im Ersten Weltkrieg nahmen die Frauen eine zentrale Rolle hinter der Front zuhause auf den Höfen und in den Gewerbebetrieben ein. Zugleich wurden in der Schweiz die Soldatenstuben ins Leben gerufen, welche durch Frauen geführt worden sind. «In Deutschland wurde den Frauen für ihre erbrachten Leistungen danach das Wahlrecht beschert», rief Uhlmann mit Blick auf die Schweiz, wo diese nochmals mehr als 50 Jahre darauf warten mussten, in Erinnerung.
Wenige Monate vor dem Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde die Verordnung für den Hilfsdienst in Kraft gesetzt und damit für die Frauen der Weg in die Armee geöffnet. Dabei leisteten die Frauen in Telefonzentralen, Kanzleien, Flüchtlingslagern, in der Fliegerbeobachtung, in Militärspitälern und Rot-
kreuzkolonnen ihren Dienst. «Gesamthaft standen immer 2600 bis 3000 FHD im Einsatz und leisteten damit 3695 Mio. Aktivdiensttage», rief Uhlmann in Erinnerung.
Der Einsatz war aber auch mit strengen Rechten und Pfl ichten verbunden. Wer zum FHD oder Rotkreuzdienst kommen wollte, musste 19- bis 40- respektive 18- bis 45-jährig sein, sich einer sanitarischen Untersuchung unterziehen und sich zu einer HD-Gattung zuteilen lassen. Zugleich waren die weiblichen Angehörigen des FHD und ZKD dem Militärstrafrecht unterstellt, hatten ihren Pfl ichten ausser Dienst nachzukommen und mussten Einheitskleid und Schuhe selber kaufen.
Stagnierende Zahlen Trotz intensiven Bemühungen und auch einem stärkeren Selbstbewusstsein der Frau, hielt sich aber der Zustrom von Frauen in die Armee im Rahmen. «Wir erlebten in der Ungarnkrise einen ersten Höhepunkt, weil viele Frauen helfen wollten», hielt Uhlmann fest. 1975 zählte die Armee einen Frauenbestand von 1450, welcher dann bis 1989 auf 2900 angestiegen war. 10 Jahre später waren es mit 1265 nicht einmal mehr die Hälfte. 2013 verzeichnete man 181 Anmeldungen, wobei 151 rekrutiert worden sind. Anfang dieses Jahres waren 1043 Frauen in der Armee eingeteilt. «Aktuell verzeichnen wir in der eben erst gestarteten Herbstrekrutenschule 56 Frauen bei 8000 Rekruten», so Uhlmann. Bei den bevorzugten Truppengattungen stehen die Logistik und der Train zuoberst auf der Prioritätenliste der jungen Frauen. Doch sie sind als vollwertige Soldaten auch in
Schulungskurse für den erfolgreichen Wahlkampf
Unsere Wahlkampf-Themen: Sicheres Auftreten – Strassenwahlkampf – Leserbriefe
Wer gewählt werden möchte, muss sich den Wählerinnen und Wählern gut präsentieren können Dabei ist der «erste Eindruck» entscheidend. Doch der «erste Eindruck» hat nur eine Chance! Wie nutze ich diese für mich mit den richtigen Themen, den überzeugenden Argumenten, den gewinnenden Auftritt und den besten Wahlkampf auf der Strasse?
Die SVP des Kantons Zürich bietet Ihnen dazu folgende Kurse an:
Sicheres Auftreten
Der erste Eindruck hat nur eine Chance! Und wer gewählt werden will, muss diese nutzen.
Wir zeigen wie…
Kursleiter: Alexander Segert, Geschäftsführer GOAL AG
Datum: Samstag, 6.12.14, 9.00 bis 12.00 Uhr
Strassenwahlkampf und Haustürbesuche
Wahlkämpfe werden auf der Strasse gewonnen. Doch wie spreche ich Passanten erfolgreich an?
Wir zeigen wie…
Kursleiter: Alexander Segert, Geschäftsführer GOAL AG
Datum: Montag, 8.12.2014, 19.00 bis 22.00 Uhr
Politische Strategie / Medienarbeit im Wahlkampf Wahlkampf im 21. Jahrhundert / Pressetexte: Grundregeln und Übungen / Parteiarbeit mit Printmedien und elektronischen Medien / Der Journalist als Partner
Kursleiter: Gregor A. Rutz, Nationalrat Datum: Mittwoch, 7.1.2015, 19.30 bis 22.00 Uhr
Die zentralen Themen der SVP für den Wahlkampf 2015 SVP-Themen kennen und beherrschen Themen und politische Lösungen glaubhaft vertreten Argumentative Schulung anhand der SVP-Themen
Kursleiter: Gregor A. Rutz, Nationalrat Datum: Montag, 19.1.2015, 19.30 bis 22.00 Uhr
Alle Kurse finden in der Geschäftsstelle der SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, statt.
Die Kurskosten pro Teilnehmer und Kurs betragen: CHF 35.–
Ich melde mich für folgende Kurse an:
Sicheres Auftreten
Kursleiter: Alexander Segert, Geschäftsführer GOAL AG Samstag, 6.12.14, 9.00 bis 12.00 Uhr
Strassenwahlkampf und Haustürbesuche
Kursleiter: Alexander Segert, Geschäftsführer GOAL AG Montag: 8.12.2014, 19.00 bis 22.00 Uhr
Vorname: Name: Bezirk:
Politische Strategie / Medienarbeit im Wahlkampf
Kursleiter: Gregor A. Rutz, Nationalrat Mittwoch, 7.1.2015, 19.30 bis 22.00 Uhr
Die zentralen Themen der SVP für den Wahlkampf 2015 Kursleiter: Gregor A. Rutz, Nationalrat Montag, 19.1.2015, 19.30 bis 22.00 Uhr
Kampftruppen als Kanonier, Infanterist oder Trompeter wie auch in der Sanität, Flieger- und Fliegerabwehr und in der Führungsunterstützung tätig.
Uhlmann verwies aber auch auf gewisse Ansprüche und Vorgaben, welche die Eingliederung der Frauen mit Blick auf getrennte Unterkünfte oder sanitarische Einrichtungen nicht überall ganz einfach machen.
Die Rolle von Frau Oberst war nicht immer einfach, wie ihre Tochter ausführte. «Es sei schon eine etwas aussergewöhnliche Situation gewesen, als sie in ihrem Teenageralter im Höhepunkt der GSOA, welche bei den jungen viel Sympathien genoss, zu Hause der Mutter im Kampfanzug gegenüberstand», so die Tochter.
«Uns steht wieder ein spannendes Jahr bevor», kündigte Karl Brandenberger an, nachdem er nach dem Tod von Präsident Robert Greuter die interimistische Leitung des Vereins übernommen hat. So stehen Teilnahmen am Militärwettkampf am Eidgenössischen Schützenfest in Raron (VS) und an den Schweizer Unteroffizierstagen (SUT) im zürcherischen Hinwil an.
LESERBRIEF
Abitur und selbstorganisiertes Lernen
Kürzlich erschien in der Tagespresse ein Artikel über das Abitur in Deutschland, verfasst von deutschen Professoren. Daraus erfuhr man, dass die Anforderungen für einen Abiturabschluss keinesfalls jenen der schweizerischen Matur entsprechen. Das Niveau sei klar tiefer, und zwar je nach Bundesland sogar erheblich. Zudem werde oft betrogen oder es würde sonstwie gemauschelt, was sich dann später in Beruf und Studium verheerend auswirke. So weit, so schlecht.
Einige Tage später folgte in der NZZ ein Bericht über individualisierte Lernformen. Zum Beispiel seien in Pratteln BL und in Niederhasli ZH derartige Versuche mit «selbstorganisiertem Lernen» im Gange. Das kennt man ja schon von andern Gemeinden: möglichst kein Frontalunterricht mehr, der Lehrer nur noch als «Coach», der Schüler lernt allein usf. Dass solche Lernmethoden umstritten sind, wundert nicht, denn viele Kinder sind damit überfordert und würden mit herkömmlichem Unterricht weit besser vorankommen.
Neu war für mich jetzt aber, was in der Mitte des NZZ-Artikels stand, wörtlich: «Beraten werden beide Schulen von einer privaten Einrichtung aus Deutschland, die ihre Vorstellungen von selbstorganisiertem Lernen als Marke verkauft und sich damit offenbar finanzieren kann auf dem Weiterbildungsmarkt.»
Vielleicht wäre es gescheiter, diese «Einrichtung» würde sich der Schulen in Deutschland annehmen und schauen, was dort falsch läuft, statt dass sie ihre Weisheiten bei uns zu verbreiten versucht.
Auf Ratschläge, wie wir unsere Schulen schlechter machen können, verzichten wir nämlich gerne. Ganz abgesehen davon, dass man sich fragt, was überhaupt solche ausländischen Privatfirmen an unseren Volksschulen verloren haben.
Hans-Peter Köhli, Zürich
ZUM SOZIALBERICHT 2013
Mehr Sozialhilfe für Ausländer
Der Sozialbericht des Kantons Zürich 2013 zeigt, dass die Sozialkosten im Kanton Zürich weiter ansteigen.
SVP. So steigen die gesamten Nettoleistungen im sozialen Bereich (alle Bedarfsleistungen; Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe, Kleinkinder betreuungsbeiträge und weitere) von 1,205 Mrd. im Jahr 2012 auf über 1,254 Mrd. Franken im Jahr 2013 an. Dies entspricht einem Wachstum von rund 4 Prozent in einem Jahr. Die Bezügerquote der bedarfsabhängigen Sozialleistungen steigt von 7,2 Prozent im Jahr 2012 auf 7,8 Prozent im Jahr 2013. Die ausbezahlten Kleinkinderbetreuungsbeiträge steigen um beinahe 500 Prozent von 8,3 Mio. Franken auf rund 40 Mio. Franken. Die wahren Kostensteigerungen – verursacht durch Sozialexzesse − belasten zudem die Zürcher Gemeinden und nicht den Kanton. Weiter offenbart der Sozialbericht 2013 folgende Fakten: − Immer mehr Sozialhilfe für Ausländer. Der Bericht zeigt, dass seit dem Jahr 2013 nun mehr als die Hälfte der Personen (50,6 Prozent, +0,7 Prozent), welche unterstützt werden Ausländer/innen sind. Dies bei ei-
nem Ausländeranteil von rund 25 Prozent im Kanton Zürich.
− Die Anzahl mit Sozialgeldern unterstützte Asylsuchende steigt rasant. Wurden im Jahr 2012 noch 2823 Personen unterstützt, sind es 2013 bereits 3271 Personen (+15 Prozent).
− Die Anzahl mit Sozialgeldern unterstützte Flüchtlinge steigt rasant. Wurden im Jahr 2012 noch 3852 Personen unterstützt, sind es 2013 bereits 4077 Personen (+5,8 Prozent).
− Zuzug aus dem Ausland direkt in die Sozialhilfe. Beim Zuzug von Sozialhilfebeziehenden in den Kanton Zürich ist festzustellen, dass es sich bei 10,5 Prozent der Zuziehenden um Personen aus dem Ausland handelt, welche sich direkt in der hiesigen Sozialhilfe einnisten. Es braucht jetzt endlich griffige Massnahmen.
Diese hat die SVP des Kantons Zürich anlässlich ihrer Medienkonferenz vom 17. Oktober 2014 bereits vorgestellt und mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen im Zürcher Kantonsrat

BUDGETENTWURF DER FINANZKOMMISSION
Ungenügend bleibt ungenügend
Die SVP des Kantons Zürich nimmt mit Besorgnis das von der Finanzkommission verabschiedete Budget 2015 zur Kenntnis. Obwohl gegenüber dem Entwurf des Regierungsrates diverse Kürzungsanträge eine Mehrheit gefunden haben, ist das Resultat für die SVP immer noch ungenügend. Nur schon zum Ausgleich des erwarteten Fehlbetrages aus der Rechnung 2014 wären weitergehende Budgetkürzungen unerlässlich.
SVP. Die Finanzkommission hat die Beratungen zum Budget 2015 abgeschlossen. Die SVP begrüsst die zahlreichen Kürzungen, die in der Finanzkommission eine Mehrheit gefunden haben.
In der Konsequenz mangelt es der Kommission sowie den übrigen Fraktionen aber an der Kraft, die Finanzen des Kantons längerfristig ins Lot zu bringen. Sorgen bereitet der Partei vor allem das ungebremste Ausgabenwachstum. Leider ist keine andere Partei bereit, zusammen mit der SVP die innerhalb eines Jahres um knapp 300 Mio. Franken gewachsenen Ausgaben rigoros zu bekämpfen. Die nochmals höher budgetierten Steuererträge sind aus Sicht der SVP
REGIERUNGSRATSWAHLEN 2015
zudem eine Schönwetterprognose. Angesichts des zu erwartenden Abschlusses 2014 mit einem Ausgabenüberschuss von über 280 Mio. Franken wären grössere Sparanstrengungen dringend nötig. Bereits im Zwischenabschluss II des Regierungsrates hat sich gezeigt, dass die Erträge zu optimistisch budgetiert sind, die Ausgaben aber gleichzeitig ungebremst wachsen. Die SVP hat deshalb in Ergänzung zu den einzelnen Sparanträgen eine pauschale Kürzung von 200 Mio. beantragt. Über die definitive Zustimmung oder Ablehnung zum Budget wird die SVP zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Bürgerliches 5er-Ticket «Top5 für Sicherheit und Stabilität» ist online! www.top5-zuerich.ch – so lautet die Internetadresse, auf der das bürgerliche 5er-Ticket «Top5 für Stabilität und Sicherheit» im Internet

ZB. Auf der Website erfahren die Besucher alles Wissenswerte über die gemeinsame Kampagne des 5er-Tickets, über die programmatischen Schwerpunkte, die sukzessive online geschaltet werden, sowie die Termine, an denen die Kandidaten an öffentlichen Veranstaltungen oder Standaktionen auftreten und für persönliche Gespräche mit den Wählerinnen und Wählern zur Verfügung stehen. Ebenso sind auf der Website die Links zu den persönlichen Websites der bisherigen Regierungsräte Thomas Heiniger, FDP, Markus Kägi, SVP, und Ernst Stocker, SVP, sowie der neu kandidierenden Silvia Steiner, CVP, und Carmen Walker Späh, FDP, zu finden. Träger der Website ist das breit abgestützte überparteiliche Komitee «Top5 für Sicherheit und Stabilität», das auf der Website mit seinem Co-Präsidium, bestehend aus den Kantonalparteipräsidenten Nicole Barandun, CVP, Alfred Heer, SVP, und Beat Walti, FDP, sowie aus den Verbandsvertretern Regine Sauter, Direktorin Zürcher Handelskammer, Albert Leiser, Geschäftsführer HEV Stadt und Kanton Zürich, Thomas Hess, Geschäftsleiter KGV Zürich, sowie Robert E. Gubler, Vorsitzender Forum Zürich, besteht.
ALTERSVORSORGE 2020
Bundesrat Bersets Ultimatum
Unser bewährtes und von der ganzen Welt bewundertes Drei-Säulen-Prinzip muss für die Zukunft gesichert werden. Die zum Scheitern verurteilte Monsterrreform von Bundesrat Berset gefährdet unsere Altersvorsorge.

Markus Binder Präsident SVP Urdorf
Unsere zweite Säule basiert auf dem Grundsatz, dass jeder für seine eigene Altersrente spart. Eine Studie der CS schätzt jedoch die bereits heute systemfremde Umverteilung im BVG auf bis zu 3 Mia Franken. Immer stärker subventioniert der Erwerbstätige den Rentner und es erfolgt ein Ausgleich vom Überobligatorium zum Obligatorium. Der heute bestehende, vom Volk seinerzeit so nicht vorgesehene Transfer von den Aktiven zu den Pensionierten (bisherige Quersubventionierung) aufgrund realitätsfremder BVG-Umwandlungssätze muss gestoppt werden. Andernfalls ist das Kapitaldeckungsverfahren –jeder spart seine Rente an − als das Fundament unserer 2. Säule gefährdet.
Keine neuen Quersubventionierungen in der zweiten Säule In der zweiten Säule soll gemäss Bundesrat Berset die Senkung des Umwandlungssatzes durch Kompensationsmassnahmen abgefedert werden. Insbesondere der Übergangsgeneration, die im Reformvorschlag bereits ab Alter 40 definiert wird − also eine Übergangsperiode von 25 Jahren! − soll mittels einer Umlagefinanzierung die «bittere Pille» versüsst werden. Diese ganz neue Umverteilung plant die Altersvorsorge 2020 durch
den Griff in die Kasse des BVG Sicherheitsfonds: Dieser soll die Rentensenkung für ältere Arbeitnehmer durch Zuschüsse zumindest teilweise kompensieren. Alle Pensionskassen müssen sich gemäss Vorschlag Berset über einen gemeinsamen Pool an dieser Finanzierung beteiligen. Dies bedeutet eine neue, zentralistisch vorgeschriebene Quersubventionierung des Staates. Der Bund würde mit einem solchen System jedoch eine gesetzeswidrige Umverteilung von Mitteln zwischen verschiedenen Pensionskassen mit schlimmen Folgen einführen.
Es darf nicht sein, dass jene Kassen, die jahrzehntelang haushälterisch mit ihren Mitteln umgingen, die keine «Geschenke» an die Destinatäre machten, die tiefe technische Zinssätze anwenden etc. jenen Kassen, die schlecht gewirtschaftet haben, von Staates wegen helfen müssen. Der Zentralstaat hat kein Recht, das vom Bürger hart erarbeitete Pensionskassengeld nach seinem Gutdünken umzuverteilen.
Weiterausbauten
Einer unverantwortlichen Ausweitung des Versicherungsobligatoriums durch eine tiefere Eintrittsschwelle im BVG kann die SVP ebenfalls nicht zustimmen. Auch die völlig unnötige Neuregelung bei den Selbständigerwerbenden kann auf keinen Fall unterstützt werden. Insgesamt würde der Berset-MonsterReformvorschlag netto zu Mehrausgaben von bis zu 12 Milliarden Franken führen! Teure Umverteilungen für Leistungsausbau oder grosszügi-
BUNDESRÄTLICHE ENERGIESTRATEGIE 2050
Einkommen während und nach Erwerbsphase in CHF
Berechnungsgrundlage*:
Angestellter Bäckermeister hat mit 20 Jahren (Frankreich: 18 Jahren) zu arbeiten begonnen.
Annahme: Beitragsjahre zur Altersvorsorge werden bei Renteneintritt vollumfänglich erbracht sein.



Bruttoalterseinkommen aus 3. Säule
Bruttoalterseinkommen aus 2. Säule
Bruttoalterseinkommen aus 1. Säule
*Anmerkung: Berechnungen beruhen auf vereinfachten Annahmen
1)Berechnungen
Jährliches Erwerbseinkommen vor Steuern
Ein Vergleich mit Deutschland und Frankreich beweist die Leistungsfähigkeit unseres erprobten Schweizer Modells.
ge Übergangsregelungen gemäss AV 2020 sind unnötig und gefährden das eigentliche Ziel der Reform: die nachhaltige Finanzierung der ersten und zweiten Säule.
Schlussfolgerung
Das Gesamtsystem unserer drei Vorsorgesäulen muss – in typisch schweizerischer Manier – zunächst sauber analysiert werden. Danach erfolgt die Aufteilung in überschaubare, thematisch klar abgegrenzte Teilprobleme.
200 Milliarden Kosten bei mehr Auslandabhängigkeit
Darüber kann man dann den sachlichen Dialog führen. Die mit der AV 2020 teilweise ideologisch basierte Pflästerlipolitik mit Schritten, deren Konsequenzen nicht zu Ende gedacht sind, ist der falsche Weg. Was nicht angeht, ist das «Friss-oder-Stirb»-Diktat des Megapakets. Berset’s Ultimatum «es gibt keine Alternative zum Gesamtpaket» ist grundfalsch.
Die Monster-Vorlage Berset stellt für den Bürger gar eine Provokation dar. Einerseits bürdet sie dem Steuer-

Hansjörg Knecht
Nationalrat SVP Leibstadt AG
Was will die Energiestrategie?
Ziel der bundesrätlichen Energiestrategie ist das Verbot des Baus von neuen Kernkraftwerken. Die heute 40 Prozent Kernenergie in der Schweiz sollen durch hohe Einsparungen beim Energieverbrauch und mit einer Verschärfung der Effizienzvorgaben u.a. im Gebäudebereich und bei Geräten wie auch einer massiven Erhöhung der Subventionen (Erhöhung der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV sowie der CO2-Abgabe) erreicht werden. Die Energiestrategie gliedert sich in drei Pakete. Das erste Paket, über welches der Nationalrat in dieser Session befindet, ein zweites, welches ab 2020 mittels einer ökologischen Steuerreform weitere Vorgaben macht, und schliesslich ein drittes ab 2030, welches weitere Einschränkungen und allenfalls Verbote von Energieträgern vorsieht.
Bedarf an neuen Kraftwerken zur Deckung der 25000 GWh Strom:
Bedarf an neuen Kraftwerken zur Deckung der 25000 GWh Strom:
Bedarf an neuen Kraftwerken zur Deckung der 25000 GWh Strom: Energieträger Anzahl Anlagen Photovoltaik 8,75 Mio. Anlagen auf Hausdächern Wind 6250 Windkraftwerke Biomasse 41250 Biogasanlagen Wasserkraft Wasserkraft ist heute praktisch ausgeschöpft
Zum Vergleich: 25000 GWh Strom aus Kernkraft Kernkraft 2 Anlagen der neuen Generation 3+
Was bedeutet das?
Durch den geplanten Ausstieg aus der Kernenergie fallen mittelfristig 40 Prozent der Stromproduktion weg. Im Jahre 2013 waren dies knapp 25000 GWh. Umgerechnet bedeutet dies Folgendes: Die Angaben in der Tabelle zeigen deutlich, dass ein Umbau unseres aktuellen Energiesystems und der Ausstieg aus der Kernenergie weitgehend unrealistisch sind und ein Grossteil der Stromproduktion künftig wegfallen wird.
Was kostet das?
Die Kosten der linken «Energiewende» sind gewaltig. Konservativ geschätzt liegen sie im Bereich von 150 bis 200 Milliarden Franken. Das sind jährliche Zusatzkosten von 5 bis 7 Mrd. Franken bis zum Jahre 2050. Pro Kopf bedeutet dies zusätzliche Ausgaben von 750 Franken pro Jahr.
Der Mittelstand, die Hausbesitzer wie auch die KMU werden wegen der Energiewende und der Tatsache, dass die Grossunternehmen stark entlastet werden, die nächsten Jahrzehnte jährlich also massive Energie-Mehrkosten (Strom, Benzin, Heizöl, Gas

und Kohle etc.) zu tragen haben – ein Horrorszenario sondergleichen!
Wie will der Bundesrat die Ziele erreichen?
Einerseits mit mehr Einsparungen beim Energieverbrauch durch Effizienzmassnahmen.
Dabei wird nicht beachtet, dass durch die jährliche Masseneinwanderung von über 85000 Personen auch der Energieverbrauch durch diese Personen entsprechend ansteigt – die Einsparungen also wiederum wettmacht. Anderseits soll mit zusätzlichen staatlichen Regulierungen, Zwangsmassnahmen und Verboten der Energieverbrauch gesenkt werden.
Die Belastung verteilt sich dabei auf alle Bereiche des täglichen Lebens. Die Treibstoffkosten werden spätestens mit der zweiten Phase und der ökologischen Steuerreform regelrecht explodieren. Die Heizkosten (Heizöl, Gas, Kohle etc.) werden aufgrund der stetigen Erhöhung der CO2-Abgabe ebenfalls enorme Summen verschlingen, bei gleichzeitig gewaltigen Zusatzkosten der notwendigen Sanierungsmassnahmen. Das



zahler Riesenopfer auf. Andererseits würde die Generationensolidarität überstrapaziert; unsere Kinder und Grosskinder müssten die Zeche der vorgeschlagenen Schluderwirtschaft über die kommenden hundert Jahre bezahlen.
Gra k oben Ein Vergleich mit Deutschland und Frankreich beweist die Leistungsfähigkeit unseres erprobten Schweizer Modells. 1
Die bundesrätliche Energiestrategie 2050, welche in der aktuellen Wintersession im Parlament beraten wird, ist auch nach einer über einjährigen Vorberatung in der Kommission weit von ihrem Ziel entfernt. Utopien und Wunschvorstellungen von Verwaltung und Links-Mitte-Parteien können die Realität nicht biegen, geschweige denn eine Lösung für die Zukunft bringen.
ohnehin bereits heute teure Wohnen wird definitiv zum Luxus.
Was bringt mir das?
Die Energiestrategie bringt für die Bevölkerung und die Wirtschaft nur Nachteile. Energiepreise steigen ins Unermessliche, Regulierungen und Zwangsmassnahmen verursachen weitere Folgekosten. Gleichzeitig wird der Bürger mit Verboten oder neuen Effizienzvorgaben massiv in seiner Freiheit behindert.
Fazit
Energiestrategie 2050 wird unser Land verändern, leider aber in massiv negativer Richtung. Die bisherige funktionierende Energieversorgung der Schweiz wird abgelöst durch eine utopische Wunschvorstellung mit zahlreichen Unbekannten. Anstelle von wenigen Grossanlagen werden unzählige Kleinanlagen (Wind und Solar) die Landschaft prägen. Die wunderschönen Panoramen unseres Landes werden künftige Generationen wohl nur noch aus Büchern kennen … Positionspapier der SVP zur Energiepolitik auf www.svp.ch.






von Roland Scheck
Bürgerliche Verkehrsbehinderung
Wie erklärt man der Bevölkerung, dass sie 130 Millionen Franken bezahlen soll, um die wichtigste Einund Ausfallsachse des Landes lahmzulegen? Dem Husarenstück stellte sich ein Pro-Komitee zum Hardbrücke-Tram. Auf dem Briefpapier des Vereins zur Förderung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich (VÖV) lud man die Medien zur Audienz ein. Flankiert wurde der VÖV-Präsident durch je einen Grünen und einen SP-Vertreter, welche beide den Kampf gegen das Auto zum Beruf gemacht haben. Wohlwissentlich, dass ihre Ideologien nicht überall auf Verständnis stossen, schob das Trio einen FDP-Vertreter vor, welcher dem arbeitenden Teil der Bevölkerung die 130 Millionen Franken teure Verkehrsbehinderungsmassnahme schmackhaft machen sollte.
Dieser legte auch gleich los wie s Bisiwätter. «Gerade aus bürgerlicher Sicht und im Interesse der Wirtschaft müsse der Vorlage dringend zugestimmt werden», war seine Botschaft. Weshalb 130 Millionen Franken für 700 Meter Tram gerade aus bürgerlicher Sicht etwas Erstrebenswertes ist, blieb allerdings ungeklärt. So auch die Frage, weshalb eine emp ndliche Kapazitätsreduktion der Nord-West-Achse im Interesse der Wirtschaft sein soll. Weiter bezeichnete der entfesselte FDPTausendsassa, die Kosten pro Meter zu berechnen − wie es die SVP tut – als «dilettantisch». Womit alle Handwerker, Bauherren und Ingenieure auch noch etwas dazulernen können: Das Operieren mit einem Preis pro Masseinheit ist «dilettantisch». Wo die substanziellen Argumente fehlen, kann auch kein aussagekräftiger Abstimmungs yer entstehen. Im Pro-Flyer ist zu lesen: Die Tramverbindung Hardbrücke «stärkt den Kanton Zürich als attraktiven Standort mit leistungsfähigen Verkehrsinfrastrukturen». Alles klar? Allerdings wird sich die Hardbrücke nach dem Bau des Trams aus dem Katalog der «leistungsfähigen Verkehrsinfrastrukturen» verabschieden müssen. Weiter ist zu lesen: Die Tramverbindung Hardbrücke «ermöglicht viele neue Direktverbindungen und kürzere Reisezeiten». Welche denn? Nun ja, überlassen wir die Beurteilung dieses angeblichen Vorzugs doch der Bevölkerung von Zürich West und Grünau/ Werdhölzli, deren geschätztes Tram 17 – eine Direktverbindung in die Innenstadt – mit dem Hardbrücke-Tram durch eine wenig attraktive Tangentiallinie ersetzt werden wird.
130 Millionen Franken für 700 Meter Tram. Die Tramverbindung Hardbrücke ist die teuerste Verkehrsbehinderungsmassnahme der Welt. Weshalb bei diesem skandalösen Vorhaben an vorderster Front ein FDP-Vertreter mitschwadroniert und nicht müde wird, gegen die SVP zu gifteln, muss man ja nicht zwingend verstehen. Aber ernst nehmen muss man es auch nicht. Denn wer dieses Vorhaben als bürgerliches Anliegen und im Interesse der Wirtschaft bezeichnet, hat ein veritables Glaubwürdigkeitsproblem.


















