WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
ABSTIMMUNG
Fakten und Zahlen? Das Staatsfernsehen informiert …
Vor der Abstimmung vom 14. Juni 2015 über die RTVG-Revision gehen die Wogen hoch: Die Einführung einer allgemeinen Mediensteuer ist höchst umstritten. Das Bundesgericht teilt mit, dass seit Jahren zu Unrecht ein Mehrwertsteuerzuschlag mit den Gebühren erhoben worden ist. Bundesverwaltung und Befürworter überbieten sich mit gegensätzlichen und verwirrenden Behauptungen. Die SRG schreibt Bürgerbriefe, und der SRGGeneraldirektor engagiert sich in Interviews für die Vorlage. Höchste Zeit, um Klarheit zu schaffen. Um was geht es eigentlich?

Gregor A. Rutz
Nationalrat
Vizepräsident
SVP Kanton Zürich
Seit Jahren baut die SRG ihr Angebot kontinuierlich aus. Dies kostet viel Geld. Gleichzeitig sind die privaten Sender durch die Marktmacht der SRG, aber auch durch immer mehr Vorschriften und Auflagen, zusehends eingeschränkt. Bundesrat und Parlament möchten nun mittels Einführung einer allgemeinen Mediensteuer die Geldflüsse sichern, um möglichen Spardiskussionen einfacher aus dem Weg gehen zu können.
Stossende Wettbewerbsverzerrung
ierlich abbauen müssen, weil den Konsumenten eine noch nie dagewesene Vielfalt von Medienangeboten zur Verfügung steht. Passiert jedoch ist exakt das Gegenteil: Die SRG betreibt heute 7 TV-Sender, 17 RadioStationen sowie diverse Internetportale. Dass private Anbieter daneben immer weniger Freiraum haben, liegt auf der Hand. Auch Verleger und Internetportale leiden unter dem

Eine absurde Situation, denn im Medienbereich erlebten wir in den vergangenen Jahrzehnten eine rasante technische Entwicklung, die eine Vielfalt neuer Möglichkeiten eröffnete. Vor 30 Jahren hatten die Radio- und Fernsehprogramme der SRG noch eine ganz andere Bedeutung für die Information der Bevölkerung. Damals gab es keine lokalen Radiound Fernsehstationen und auch kein Internet. Heute ist dies anders: Viele Leute informieren sich nicht nur über Zeitungen und die Tagesschau, sondern auch regelmässig via Internet sowie private Radio- und TV-Sender. Ebenso leisten soziale Netzwerke einen wichtigen Beitrag zum politischen Austausch. Vor diesem Hintergrund hätte die SRG ihr Angebot eigentlich kontinu-

faktischen Monopol der SRG, da diese Private mit Gebührengeldern konkurrenziert. Diese Wettbewerbsverzerrung ist stossend.
Politik drückt sich vor Aufgaben
Seit Jahren schieben Parlament und Bundesrat die Diskussion über den «Service Public» vor sich her. Oder anders gesagt: Sie drücken sich vor der Aufgabe, den Auftrag der SRG endlich


klar zu defi nieren und einzugrenzen. Doch genau dies wäre überfällig: Bevor neue Gebühren und Steuern erhoben werden, ist zu klären, wofür dieses Geld eingesetzt wird. Der Gebührenzahler soll nur für Leistungen zahlen, die der Staat zwingend erbringen muss. Die Politik aber diskutiert über Finanzierungsfragen ohne genau zu wissen, was überhaupt finanziert werden soll.
Bedenklicher Eingriff in den Abstimmungskampf Dass die SRG ein Interesse daran hat, ihre grosszügigen Gebühreneinnahmen für die Zukunft zu sichern, liegt auf der Hand. Dass private Sender, welche über das Gebührensplitting ebenfalls einen kleinen Zuschuss aus dem Gebührentopf erhalten, sich auch für die RTVG-Revision engagieren, ist dagegen bedenklich – es dokumentiert die zunehmende Abhängigkeit privater Anbieter von staatlichen Finanzflüssen. Zu rückhaltung ist bei den dankbaren Gebührenempfängern im Abstimmungskampf kaum zu spüren: Die privaten TV- und Radio-Sender, welche Gebührengelder beziehen, engagieren sich seit Wochen für ein Ja zur Mediensteuer.
Für mehr Wettbewerb im Medienbereich
Dass sich in den letzten Wochen vor der Abstimmung nun auch noch die SRG-Spitze an vorderster Front einmischt, ist nicht tolerierbar. Seit Wochen hat die SRG auf ihrer Website «Zahlen und Fakten» zum RTVG aufgeschaltet – einseitige Abstimmungspropaganda. Weder der Ombudsmann noch das Bakom fühlen
sich zuständig, um einzugreifen. Nun verschickt die SRG noch Abstimmungsbriefe.
Im Schreiben, das von Raymond Loretan (CVP), Viktor Baumeler (CVP), Jean-François Roth (CVP), Luigi Pedrazzini (CVP) und Oscar Knapp unterzeichnet ist, wird behauptet, das neue System bringe «tiefere Gebühren» – darum sei es nun wichtig «Le-
serbriefe und Beiträge in Online-Foren» zu formulieren.
Spätestens hier zeigt sich: Mehr Wettbewerb im Medienbereich wäre besser. Dies brächte auch mehr Meinungsvielfalt. Denn wenn der SRGPräsident sich Seite an Seite mit dem Bundesrat für eine Vorlage einsetzt, ist der Begriff «Staatsfernsehen» vielleicht doch nicht ganz verfehlt.

Volksabstimmung
vom 14. Juni 2015
SVP des Kantons Zürich
EIDGENÖSSISCHE VORLAGEN
1. Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortp anzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
2. Stipendieninitiative
3. Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)»

4. Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (Billag-Mediensteuer)
KANTONALE VORLAGEN
1. Verfassung des Kantons Zürich; obligatorisches Referendum für Gebühren (Gebühreninitiative)
2. Gemeindegesetz; Gebührenkatalog (Gebühreninitiative)
3. Kantonale Volksinitiative: Keine Härtefallkommission für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus

Wer nicht weiss, wo er steht, kann auch nicht verständlich kommunizieren. Deshalb erarbeiten wir mit unseren Kunden als Erstes eine genaue Lageanalyse. Das ist die Grundlage des Erfolgs! Positionierung abgel. v. «Position»; <lat.> positio (Stellung,




«Die Erbschaftssteuer ist ungerecht. Viele Eigentümer sparen für ihr Haus ein Leben lang, zahlen Steuern und verzichten dafür auf Vieles. Es ist falsch, wenn sich der Staat noch einmal daran bereichert.» Hans Egloff





















Christoph Mörgeli

Die Doppelstrategie aus Reinach
Im Kalten Krieg verfolgte Moskau die Doppelstrategie, global mit den USA gleichzurüsten und ausserdem in Europa machtpolitisch die erste Geige zu spielen. Im Afghanistan-Krieg verkündete Washington die Doppelstrategie, mit immer mehr Truppen den Sieg gewaltsam zu erzwingen, um fast gleichzeitig mit Truppenabzügen den Kon ikt beilegen zu wollen. Moskau ist mit seiner Doppelstrategie fulminant gescheitert. Washington ist mit seiner Doppelstrategie fulminant gescheitert. Wird jetzt eine Doppelstrategie aus dem aargauischen Reinach fulminant gelingen?
FDP-Präsident Philipp Müller präsentierte in der «Sonntagszeitung» seine Doppelstrategie zur Lösung des Streits zwischen der Schweiz und der EU. Bei der verzwackten Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative sollen wir Brüssel zuerst mit der Kündigung der Personenfreizügigkeit drohen, um das Kontingentssystem doch noch zu retten. Bei einem allfälligen EU-Nein, das der Reinacher Doppelstratege nicht völlig ausschliesst, müsste das Schweizer Volk in einer neuerlichen Abstimmung entscheiden, ob es lieber an den Kontingenten oder an den bilateralen Verträgen festhalten will.
Natürlich weiss auch Philipp Müller, dass die Verantwortlichen der Europäischen Union nicht dermassen dumm sind, die ungeliebte Variante A zu schlucken, wenn man ihnen gleichzeitig die schmackhaftere Variante B in Aussicht stellt. Tatsächlich hat unser Souverän im Wortlaut beschlossen, die Massenzuwanderung mit Kontingenten und Inländervorrang zu beschränken. Einzig dies darf in Brüssel verhandelt werden, und zur Durchsetzung dieses Verfassungstextes ist notfalls die Personenfreizügigkeit zu kündigen.
Fulminant aufgelaufen sind jedenfalls die Verlierer mit ihrer Doppelstrategie, im Vorfeld der Abstimmung und im Nachgang der Abstimmung mit Isolation, Abschottung und wirtschaftlichem Niedergang zu drohen: 2015 dürften rekordhohe 100000 Ausländer zuwandern. Der starke Franken hält sie nicht ab, sondern garantiert vergleichsweise noch höhere Löhne, während die Firmen dank jungen, billigen Zuwanderern Kosten senken. In Wirklichkeit war Müllers Doppelstrategie eine doppelte Doppelstrategie: Sie sollte ein streng geheimes FDP- Papier jedermann bekanntmachen. Und sie sollte ablenken von der eindrucksvollen Pirouette des FDP-Chefs im Fall Christa Markwalder.
Zweitletzte Session vor den Erneuerungswahlen
Sommersessionen folgen in beiden Kammern einem festen Ritual: Staatsrechnung des Bundes, Rechenschaftsberichte aller Art, Richterwahlen, Fraktionsausüge. Doch die Sommersession 2015 ist die zweitletzte Session vor den eidgenössischen Gesamterneuerungswahlen vom 18. Oktober 2015. Diese Besonderheit macht die drei Arbeitswochen vom 1. bis 19. Juni 2015 für viele Mitglieder der Bundesversammlung zu einem speziellen Ereignis.

Hans
Egloff Nationalrat SVP Aesch ZH
Nachrufe auf verstorbene Mitglieder des National- und Ständerats sind häufig das erste Traktandum zur Eröffnung ordentlicher Sessionen. Seit der Frühjahrssession sind zwei hochbetagte ehemalige Ratspräsidenten verstorben, deren Wirken als «höchste Schweizer» einen besonderen Platz in den Ratsannalen einnimmt. Im Jahre 1971 schaffte der Urner Freisinnige Alfred Weber (1963–79), zuvor langjähriger Regierungsrat und Landammann in Altdorf, als erster Vertreter des Gründerkantons am Gotthard den Sprung auf den «Bock» in der Grossen Kammer. Er starb am 26. März dieses Jahres im Alter von 91 Jahren. Eine spezielle Würdigung verdient die am 1. Mai 2015 im Alter von 92 Jahren verstorbene Schwyzer CVP-Nationalrätin Elisabeth Blunschy (1971–87). Sie musste mitten im Ratsjahr 1977 «fl iegend» als erste Frau in der Geschichte des Bundesstaates das Rest-Präsidium der Grossen Kammer übernehmen, weil der amtierende CVP-Nationalratspräsident Hans Wyer zum Mitglied der Walliser Kantonsregierung (Staatsrat) gewählt worden war.
Was darf Kultur kosten?
Die Botschaft des Bundesrats zur Förderung der Kultur in den Jahren
2016–20 mit 1,12 Milliarden Franken soll kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden stärken. Den Ständerat hat die Kulturbotschaft ohne Kürzungen überstanden. Die kleine Kammer erhöhte den Finanzrahmen sogar noch um drei Millionen Franken. «Der Bundesrat schiesst über das Ziel hinaus», warnte unser Schaffhauser Kollege Hannes Germann vergeblich. Sein Schwyzer Parteikollege Peter Föhn bezeichnete die Mittelaufstockung als «Affront gegenüber der Wirtschaft und dem Steuerzahler». Auch der parteilose Thomas Minder (SH) forderte den Bundesrat auf, den Fuss vom «Kulturförder-Gaspedal» zu nehmen. Doch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK) will der grossen Kammer sogar noch eine weitere Erhöhung um zehn Millionen Franken für Heimatschutz und Denkmalpflege beantragen.
Umstrittener Finanzausgleich Der zweite Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen kam zum Schluss, dass der Finanzausgleich gut funktioniere und die Ziele weitgehend erreicht habe. Darum drängen sich trotz Unzufriedenheit der Geber-Kantone aus Sicht des Bundesrats keine Änderungen am System auf. Die Debatte im Ständerat vom 17. März dieses Jahres führte zu einem enttäuschenden Ergebnis für die zahlenden Kantone: Bereits zum zweiten Mal hat die kleine Kammer
UMSETZUN DER VOLKSINITIATIVE «GEGEN MASSENEINWANDERUNG»
eine Senkung der Beiträge abgelehnt. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Beiträge für die Periode 2016 bis 2019 um 134 Mio. Franken bei den Kantonen und um weitere 196 Mio. Franken für den Bund zu senken. Peter Bieri (CVP/ZG) brachte das NFA-Problem auf den Punkt: «Niemand kann begründen, weshalb ressourcenschwache Kantone in den nächsten Jahren Überschüsse schreiben, während die Geber-Kantone dreistellige Millionendefizite schreiben, Rückstellungen auflösen oder gar die Steuern zu erhöhen haben.»
Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt dem Nationalrat, an seinem ersten Beschluss festzuhalten und die Differenz zum Beschluss des Ständerates zu bestätigen.
Faire Verkehrs nanzierung?
Die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfi nanzierung» («MilchkuhInitiative» der Automobilimporteure und Strassenverkehrsverbände), welche eine vollständige Zweckbindung der Mineralölsteuer für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr vorsieht, wird dem Souverän vom Ständerat ohne Gegenvorschlag zur Verwerfung empfohlen. Heute ist nur die Hälfte der Mineralölsteuererträge (1,5 Milliarden Franken pro Jahr) zweckgebunden. Die andere Hälfte steht dem allgemeinen Bundeshaushalt zur Verfügung. Die nun vom Nationalrat zu beurteilende Initiative stehe im Widerspruch zur Finanz-, Verkehrs- und Umweltpolitik von Bundesrat und Parlament, lautet das Hauptargument dagegen. Der Bundesrat beantragt deshalb den eid-
genössischen Räten, die Initiative Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF) ist dem Ständerat und dem Bundesrat gefolgt und beantragt ebenfalls Ablehnung des Volksbegehrens.
Potentatengelder im Visier Mit einem Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter ausländischer Personen möchte der Bundesrat die internationale Zusammenarbeit zur Rückführung von Potentatengeldern effizienter gestalten. Im März 2011 beauftragten die Räte den Bundesrat, für derartige Vermögenssperren eine formelle gesetzliche Grundlage zu schaffen. Der Gesetzesentwurf fi ndet Anwendung auf Fälle, in denen sich führende Persönlichkeiten unrechtmässig bereichern, indem sie sich durch Korruption oder andere Verbrechen Vermögenswerte aneignen und auf ausländischen Finanzplätzen beiseiteschaffen. Geregelt wird, unter welchen Voraussetzungen Potentatengelder im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens gerichtlich eingezogen werden können und nach welchen Grundsätzen eingezogene Vermögenswerte an die Herkunftsstaaten zurückgeführt werden. Der Erlass zählt explizit auf, welche Voraussetzungen für die Anordnung einer Vermögenssperrung erfüllt sein müssen.
Bundesrat verweigert Umsetzung der Zuwanderungsbeschränkung
Die Vorlage des Bundesrates zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zur eigenständigen Steuerung der Zuwanderung (Art. 121 a BV) missachtet den Volkswillen. Das Ziel einer Steuerung und Senkung der Zuwanderung wird damit nicht erreicht. Unhaltbar ist, dass der Bundesrat die Begrenzung der Zuwanderung aus der EU von der Zustimmung der EU abhängig machen will. Die SVP ruft den Bundesrat auf, die Verfassungsbestimmung nun endlich ohne Wenn und Aber rasch und wirkungsvoll umzusetzen.
Volk und Stände haben am 9. Februar 2014 die Volksinitiative «gegen Masseneinwanderung» angenommen. Erst ein Jahr später hat der Bundesrat die Umsetzungsvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Die SVP hat im Rahmen eines Point de presse ihre Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung von Art. 121a BV präsentiert. Die Vorlage des Bundesrates erfüllt den Anspruch der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung klar nicht. Der Volkswille einer eigenständigen Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung mittels Kontingenten und Inländervorrang wird in keiner Weise respektiert.
Der Bundesrat legt mit seinem Entwurf letztlich das bestehende Ausländergesetz in leicht abgeänderter Form vor, stellt aber eine Anwendung auf Zuwanderer aus der EU unverständlicherweise in Frage. Diese Gruppe macht indes rund 75 Prozent der Nettozuwanderung aus und fällt ebenfalls unter den Geltungsbereich des Verfassungsartikels, der keinen Unterschied zwischen Ausländern aus der EU und aus Drittstaaten macht. Zudem klammert der Bundesrat in seiner Umsetzung zentrale Elemente einer wirkungsvollen Steuerung, welche der Verfassungsartikel vorsieht, nämlich die Beschränkung des Familiennachzugs und der Sozialleistungen, aus. Dies ist gerade mit Blick auf die sich verschlechternde Lage auf dem Arbeitsmarkt für Per-sonen, die über 50 Jahre alt sind, oder auf die Situation im Kanton Tessin verantwortungslos. Der Bundesrat schürt damit Ressenti-
ments und nimmt wachsende soziale Spannungen in Kauf.
Unwürdiges Veto-Recht der EU Statt die wachsende Unzufriedenheit mit der ausser Kontrolle geratenen Zuwanderung in Europa zu nutzen (Beispiel Grossbritannien) und sich aktiv für eine Steuerung einzusetzen und auf Partner mit gleichen Interessen zuzugehen, zieht sich der Bundesrat auf eine technokratische und defätistische Position zurück und handelt damit in krasser Weise gegen die Interessen des Landes. Anders ist es nicht zu erklären, dass er die Anwendung der Umsetzungsgesetzgebung auf Bürgerinnen und Bürger aus dem EU-Raum von einer Zustimmung der EU abhängig macht. Dieser gewährt er damit ein Veto-Recht betreffend die Schweizer Gesetzgebung. Damit hat sich der Bundesrat von Beginn weg in eine aussichtlose Verhandlungsposition manövriert.




Handlungsbedarf spitzt sich zu Im vergangenen Jahr sind erneut netto fast 80000 Personen zusätzlich in die Schweiz eingewandert, was der Grössenordnung einer Stadt St. Gallen ent-
spricht. In den ersten drei Monaten 2015 hat sich die Zuwanderung weiter beschleunigt. Die SVP hat bereits vor einem Jahr ein Konzept vorgelegt, welches die Erreichung des Ziels einer reduzierten, auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse ausgerichteten Zuwanderung ermöglicht und fordert den Bundesrat auf, dieses auf einer bewährten Zuwanderungssteuerung basierende Konzept umfassend zu übernehmen, vor allem auch in den sehr problematischen Bereichen des Familiennachzugs (über 50 Prozent der Zuwanderer in die ständige Wohnbevölkerung gehen keiner Arbeit nach) und bei Ansprüchen an die Sozialversicherungen, bei welchen der Ausländeranteil praktisch doppelt so hoch ist wie ihr Anteil an der Bevölkerung. Auch die Wirtschaft ist bisher konkrete Massnahmen schuldig geblieben und hat sich vielmehr ungebremst mit ausländischen Arbeitskräften eingedeckt. Die selbstkritischen Äusserungen von Verbandsvertretern nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 waren offensichtlich nichts als inhaltsleere Beschwichtigungen. Unverständlicher Bestandteil des vom Bundesrat vorgelegten Pakets ist
die Vorlage zur staatlichen Förderung der Integration. Die SVP betont zum wiederholten Mal, dass die Integration vom Willen der Zuwanderer aus kommen muss und keine Staatsaufgabe ist.
Klare Zielsetzungen
Die Grundsätze, welche die Umsetzung von Art 121a BV gemäss Volkswillen verfolgen muss, sind klar:
• Die Zuwanderung in die Schweiz ist über Kontingente und einen Inländervorrang zu steuern und gegenüber heute markant zu senken. Ein Zustand mit einer jährlichen Netto-Zuwanderung von 80000 Personen ist untragbar und wird die Schweiz langfristig ruinieren.
• Die Zuwanderung hat sich prioritär und gezielt auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes auszurichten. Es kann nicht sein, dass heute über 50 Prozent der Zuwanderung der ständigen Wohnbevölkerung ohne Erwerbstätigkeit erfolgt.
• Die Fehlanreize und das Missbrauchspotenzial der heutigen Zuwanderungsregelung, insb. im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit gegenüber der EU, sind messbar zu reduzieren (Zugang zum Sozialstaat, Familiennachzug usw.). Die SVP verlangt vom Bundesrat nun endlich ein korrektes und entschiedenes Vorgehen. Bereits wurden 15 Monate verschenkt, ohne dass der Bundesrat dem Ziel einer Reduktion und Steuerung der Zuwanderung näher gekommen wäre. Handelt er nicht, werden die gesellschaftlichen und sozialen Spannungen steigen.
Mehr Transparenz und demokratische Kontrolle bei Gebühren
Am 14. Juni be ndet das Zürcher Stimmvolk über die beiden Volksinitiativen «Ja zu fairen Gebühren». Leider herrschen im Gebührendschungel einige Missstände: Anders als bei den Steuern haben Parlament und Volk bei Gebühren kein Mitspracherecht. Deshalb ist es für Regierung und Verwaltung viel zu einfach, Gebühren zu erhöhen und als gut geölte Geldmaschine zu benützen.

Gemeindepräsident
Kantonsrat SVP Volketswil
Gebühren begleiten uns ein ganzes Leben lang. Angefangen bei der Gebühr für den Geburtenschein, über Gebühren für die Autoprüfung oder die Einlösung für ein neues Fahrzeug. Für den Eheschein bezahlen wir eine Gebühr, für ein Handlungsfähigkeitszeugnis, für einen Eintrag in das Handelsregister, beim Verkauf eines Eigenheims verlangt das Notariat eine saftige Gebühr usw. Und am Schluss bezahlen wir auch noch eine Gebühr für die Bestattung. Jeder ist fast täglich mit Gebühren konfrontiert und muss diese ohne Wenn und Aber be-
zahlen; es gibt hier keinen Markt. Verstehen Sie mich richtig, ich bin grundsätzlich nicht gegen Gebühren. Wer eine Leistung bezieht, soll dafür auch einen angemessenen Preis bezahlen, eben eine Gebühr entrichten. Aber genau hier liegt das Problem. Die Gebühren in den Gemeinden und im Kanton Zürich sind untereinander nicht vergleichbar, selten nachvollziehbar oder erklärbar und zum Teil schlichtweg absurd.
Gebühren füllen die Gemeinde- und Staatskassen
Der Erfi ndungsgeist für Gebühren ist unerschöpfl ich! Zum Beispiel die Gebühr für die Kontrolle der Öffnungszeiten eines 24h-Shop oder die Gebühr für die Luftsäule über öffentlichem Raum, in welcher eine Reklame hängt. Solche Gebühren gehören abgeschafft.
Sozialhilferecht: Endlich ein Anfang!
Endlich ein Anfang: Dank der SVP werden konkrete Verbesserungen im Sozialhilferecht vorgenommen. Am Freitag, 21./22. Mai 2015 tagte die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) in Thun und beschloss an ihrer Jahresversammlung neue Eckwerte und eine kleine Revision der SKOS-Richtlinien.

Claudio Schmid Kantonsrat SVP Bülach
Seit Jahren setzt sich die SVP des Kantons Zürich mit zahlreichen Vorstössen für eine Verschärfung der Sozialhilfegesetzgebung ein. Unter anderem haben wird bereits vor fast zehn Jahren auf den eklatanten Missbrauch durch betrügerische Machenschaften aufmerksam gemacht. Rot-Grün ignorierte solche Hinweise stets. Nicht zuletzt dürfte auch der berühmte BMWFall in Zürich dazu beigetragen haben, dass das kantonale Parlament eine Strafnorm ins kantonale Sozialgesetz eingefügt hat (KR-Nr. 193/2004, SHG Paragraph 48a). Das Problem mit dem Täter/Datenschutz wurde auf meine Initiative hin (KR-Nr. 236/2007) als zusätzlichen notwendigen Schritt umgesetzt. Die Datenschutzbestimmungen wurden gelockert, Behörden können seither aktiv Daten austauschen und weitergehende Missbräuche eindämmen. Die SVP hat zudem eine weitere Serie konkreter Verbesserungsvorschläge eingereicht. Das Vorstosspaket wurde der Öffentlichkeit am 17. Oktober 2014 vorgestellt.
Reformen wurden verhindert Seit rund fünf Jahren setzen wir uns dafür ein, die grosszügigen Leistungen der Skos-Richtlinien einzudämmen. Diese sind nämlich so bemessen, dass sie sich an den untersten 10 Prozent der Schweizer Durchschnittslöhne orientieren. Ein Abstand zu den Geringverdienern ist also von der Skos gar nicht erst gewollt. Das wäre aber dringend geboten und das macht für Personen ohne Bildungshintergrund den Sozialhilfebezug derart attraktiv. Der langjährige Präsident der Skos, Walter Schmid, verhinderte über Jahre jegliche Reformen: Gegenüber seinen Mitgliedern, die sich hauptsächlich aus den die SkosRichtlinien anzuwendenden Gemeinden rekrutieren, war der Skos-Chef schlicht fakten- und beratungsresistent. Die Folge davon war, dass immer mehr Städte und Gemeinden die SKOS verliessen, um damit das einzige für sie mögliche Zeichen zu setzen: Wer nämlich diese Richtlinien konkret anwenden muss, weiss um
Bei den Gebühren braucht es mehr Transparenz und demokratische Kontrolle. Das erreichen wir nur, wenn die Stimmbürger bei der Festlegung und Anpassung von Gebühren mitbestimmen können – gleich wie bei den Steuern.
Die Gegner dieser beiden Initiativen behaupten, dass der administrative Aufwand viel zu gross sei und mit dem Nutzen in keinem Verhältnis stehe. Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar, und ich muss sie vehement in Abrede stellen. Jede bereits bestehende Gebühr muss eine Grundlage haben, muss nachvollziehbar sein und sollte kostendeckend sein.
Besteht vielleicht genau hier das Problem? Sind die Gebühren nicht nachvollziehbar und füllen diese Gebühren die Gemeindekassen und die Kasse des Kantons Zürich zusätzlich? Es muss wohl so sein, sonst würden sich der Regierungsrat und verschiedene Gemeindepräsidenten, vor allem Stadtpräsidentinnen und -Präsidenten, nicht so vehement gegen diese beiden Initiativen wehren.
Initiativen sind einfach umzusetzen Einen Gebührenkatalog alle vier Jahre vorzulegen und genehmigen zu lassen, ist wahrlich kein grosser Aufwand. Erstens sind die Gebühren bereits vorhanden, zweitens müssen die Gebühren kostendeckend sein, das heisst, die Grundlagen für die Gebührenerhebung müssen vorhanden sein und drittens brauchen sämtliche Gebühren lediglich in einem Katalog – bildlich gesprochen in einem Ordner – zusammengefasst zu werden, dies ist in der heutigen Zeit bestimmt kein übermässiger Aufwand. Ich bin der Meinung, dieser Aufwand rechtfertig sich erst recht dafür, dass der Stimmbürger darüber mitentscheiden kann. Gebühren müssen demokratisch legitimiert sein, sei es durch die Gemeindeversammlung oder durch das Parlament. Übrigens existiert in Volketswil seit 2004 solch eine Gebührenübersicht.
Stimmbürger endlich miteinbeziehen
Eine Exekutive überlegt sich dreimal, ob er dem Souverän eine Steuerfuss-
erhöhung präsentieren muss. Die Exekutive versucht zuerst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, wie Sparmassnahmen, Effizienzsteigerungen oder möglicher Aufgabenverzicht, bevor sie sich zu so einem Schritt entscheidet. Sie weiss ganz genau, dass sie sehr gute Argumente braucht, um beim Stimmbürger eine Steuerfusserhöhung durchzubringen. Und bei den Gebühren? Hier liegt die Kompetenz bei der Exekutive – merken Sie etwas? Als Gemeindepräsident habe ich überhaupt kein Problem, diese Kompetenz an den Stimmbürger weiterzugeben. Im Gegenteil, Gebühren, welche durch den Souverän legitimiert sind, stützen die Exekutive.
Bei den Gebühren braucht es mehr Transparenz und demokratische Kontrolle. Das erreichen wir nur, wenn die Stimmbürger bei Festlegung und Anpassung von Gebühren mitbestimmen können – gleich wie bei den Steuern.
Darum sage ich – auch und gerade als Gemeindepräsident – überzeugt 2x Ja zu fairen Gebühren.
EHRUNG DER NEUEN KANTONSRATSPRÄSIDENTIN THERES WEBER-GACHNANG
Ein rauschendes Fest in Uetikon am See
ihre Schwachstellen. In Zusammenarbeit mit der FDP und der GLP hat die SVP im Kanton Zürich versucht, die starren Skos-Richtlinien aufzuheben. Nicht der private Verein Skos, eine Art Gewerkschaft aus Sozialarbeitern und Vertretern der Sozialbranche, sollte im wichtigen und immer kostspieligeren Bereich der Sozialhilfe die gesetzlichen Grundlagen festlegen können, sondern das demokratisch gewählte Kantonalparlament. Dies scheiterte vor einem Monat im Parlament knapp, weil der übergrosse Teil der GLP und Teile der FDP nicht zuletzt dank aktivem Lobbying des zuständigen Regierungsrates ihre Meinung geändert haben. Nach der Behandlung in der Regierung von rund acht Vorstössen reagierte Sozialdirektor Mario Fehr mit einer Pressekonferenz und schmetterte sämtliche Begehren ab. Nicht zuletzt dank der SVP, aber vor allem, weil das System der Skos durch schlagzeilenträchtige Missstände (Berikon, Regensdorf etc.) unter Druck geraten ist, aber auch, weil einzelne Kantone eigenständig zahlreiche Verschärfungen vorgenommen haben, kommt nun endlich schweizweit Bewegung in die Sache: – Reduktion des Grundbedarfs für Grossfamilien ab 6 Personen – Senkung der Ansätze für junge Erwachsene bis 25 Jahre beim Grundbedarf – Möglichkeit zur Verschärfung von Sanktionen auf bis zu 30 Prozent Weitere Verbesserungen, die nach wie vor im Kantonalen Parlament pendent sind, müssen folgen. Nebst dem schweizweit geltenden Skos-System sind auf kantonalzürcherischer Ebene weitere Verbesserungen dringend notwendig. Der Kanton Zürich kennt nämlich zwei sozialpolitische Eigenheiten, die andere Kantone nicht kennen und die schwerwiegende falsche Anreize zeigen: Zum einen erhalten in Zürich Personen mit abgewiesenem Asylgesuch, die nicht ausgeschafft werden können, Sozialhilfe wie sie jedermann mit ordentlicher Aufenthaltsbewilligung ebenfalls erhält. Das hat eine berechnende Wirkung auf diese Wirtschaftsflüchtlinge (Stichwort Lex-Eritrea). Zum anderen sind die Kleinkinderbetreuungsbeiträge im Kanton Zürich derart hoch, dass sie völlig falsche Anreize setzen. Eine Abschaffung ist daher dringend notwendig.
Wie angekündigt, gibt der «Zürcher Bote» nochmals ein paar Bilder wieder, von dem berauschenden Fest, das die Gemeinde Uetikon am See seiner Kantonsratspräsidentin bescherte. Entsprechend gross und feierlich war am Nachmittag der Empfang am Uetiker Schiffssteg, wo ein grosses Volksfest zu Ehren von Theres Weber stattfand. Am Abend wurde in Anwesenheit zahlreicher Gäste im Festzelt auf dem Areal der Chemie Uetikon gefeiert.













LESERBRIEF
Die SVP im Bezirk Meilen auf Erfolgskurs
Vor wenigen Tagen fand die alljährliche Delegiertenversammlung der SVP des Bezirks Meilen statt. Gefolgt sind der Einladung nach Erlenbach über 75 Mitglieder aus allen elf Ortssektionen.
SVP Bezirk Meilen. Bezirkspräsidentin Theres Weber konnte auf erfolgreiche Kantonsratswahlen zurückblicken. Der Wähleranteil der SVP im Bezirk Meilen von etwas mehr als 31 Prozent konnte auf hohem Niveau beibehalten werden. In Oetwil am See konnte mit einem Wähleranteil von über 44,5 Prozent gar ein neues Hoch erreicht werden. Zudem bleibt der Bezirk Meilen der bürgerlichste Wahlkreis des Kantons Zürich. Die SVP erreicht zusammen mit der FDP einen Wähleranteil von 60 Prozent. Die vier bisherigen Kantonsräte Claudio Zanetti, Hans-Peter Amrein, Theres Weber und Rolf R. Zimmermann wurden mit guten Resultaten wieder gewählt. Die statuarischen Geschäfte gaben zu keinen Diskussionen Anlass. Die entsprechenden Geschäfte wurden von Kassier Benno Müller und Aktuar Tumasch Mischol wie immer einwandfrei vorbereitet.
Neuer Präsident heisst Christian Hurter Umso mehr zeichneten sich beim Traktandum Wahlen Veränderungen ab. Nach elf Jahren trat Theres Weber als Bezirkspräsidentin zurück. Nationalrat Gregor A. Rutz amtete während vieler Jahre als Vizepräsident der Bezirkspartei. Er würdigte die Verdienste von Theres Weber, die 1997 als Vertreterin der Bezirksfrauengruppe in den Ausschuss gewählt wurde. Seit 2004 hat sie die Bezirkspartei als Präsidentin geführt. Am 18. Mai 2015 wurde Theres Weber zur Kantonsratspräsidentin gewählt. Als höchste Zürcherin wird sie im Amtsjahr 2015/2016 nicht nur den Kanton Zürich, sondern mit Sicherheit auch den Bezirk Meilen repräsentieren. Die hohe Belastung in
AKTION MEDIENFREIHEIT


Stabsübergabe bei der SVP Bezirk Meilen, v. l. n. r. Kassier Benno Müller, der neue Präsident Christian Hurter, die bisherige Präsidentin Theres Weber, Aktuar Tumasch Mischol, Nationalrat Gregor A. Rutz.
diesem Amt hat sie dazu bewogen, das Präsidium in neue Hände zu geben. Gregor A. Rutz dankte ihr stellvertretend für alle Anwesenden für die kompetente und umsichtige Führung sowie ihren immensen Einsatz. Mit diesen Worten, einem Geschenk der Bezirkspartei und einem langanhaltenden Applaus wurde Theres Weber als Bezirkspräsidentin verabschiedet. Als neuer Präsident wurde mit dem bisherigen Vizepräsidenten einstimmig der Uetiker Christian Hurter gewählt. Zudem wirken neu Peter Frey, Stäfa, und Domenik Ledergerber, Herrliberg, im Ausschuss des Bezirksvorstands mit.
Nationalratswahlen nächste Herausforderung Im kommenden Herbst stehen die nächsten Grosswahlen an. Für die eidgenössischen Parlamentswahlen
stellen sich gleich vier Kandidaten zur Wahl. Nebst den bisherigen Nationalräten Christoph Mörgeli, Stäfa, und Thomas Matter, Meilen, sind dies neu auch Roger Köppel, Küsnacht, und Wolfram Andreas Kuoni, Herrliberg. Wirtschaftsanwalt Kuoni stellte sich den Anwesenden kurz vor. Auf der Liste der Jungen SVP werden Katia Weber, Uetikon, und Nicolas Gorlero, Stäfa, antreten. Die Anwesenden freuen sich über das Engagement dieser Jungen und wünschen ihnen viel Erfolg!
Roger Köppel, Chefredaktor und Verleger der «Weltwoche», präsentierte sich den Anwesenden im Anschluss an die Delegiertenversammlung. Die Türen wurden für weitere Interessierte geöffnet. Über 250 Personen lauschten dem Referat von Roger Köppel zum Thema «Wie das Erfolgsmodell Schweiz in Bern demontiert wird».
Generalversammlung im Zeichen der RTVG-Revision
Am Montag, 18. Mai 2015, hat die Generalversammlung der Aktion Medienfreiheit in Zürich stattgefunden. Zahlreiche Mitglieder und Gäste haben sich in der Loft von Filippo Leutenegger zur Versammlung eingefunden. Nationalrätin Natalie Rickli hat die Mitglieder erstmals als neue Präsidentin durch die Sitzung geführt.
Nebst den üblichen Traktanden wurde auch die RTVG-Revision, welche am 14. Juni vor das Volk kommt, thematisiert. Die Aktion Medienfreiheit setzt sich mit einer eigenen Kampagne und der Unterstützung der Mit-

Generalversammlung
PARTEIVERSAMMLUNG DER SVP WÄDENSWIL
glieder an vorderster Front gegen die RTVG-Revision ein. Im Anschluss an die ordentliche Mitgliederversammlung folgte ein Referat von Roger Harlacher zum Thema «Werbung braucht Medienvielfalt und Werbefreiheit». Roger Harlacher hat die Thematik von der Unternehmerseite als Direktor im Marketing und Verkauf bei Zweifel Pomy-Chips beleuchtet. Als Präsident des Schweizer Werbe- und Auftraggeberverbandes verfolgt er mit seinem Verband dieselben Ziele wie die Aktion Medienfreiheit, namentlich die Stärkung der Meinungsvielfalt, Eigenverantwortung und Innovation und keine staatlichen Bevormundungen und Verbote. Die Versammlung wurde mit einem Apéro und persönlichen Gesprächen unter den Gästen abgerundet.
Nein zur RTVG-Revision
Die Befürworter der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) betonen einer Tretmühle gleich, dass es nicht darum geht, ob man die Programme gut oder schlecht fi ndet und auch nicht um das Ausmass des Service public. Es gehe nur darum, dass die Billag-Abgabe, die der Bund für die Radio- und Fernsehsendungen SRG erhebt, auf eine neue angepasste Grundlage zu erheben ist, dies wegen des technologischen Wandels (Internet). Es wird eine Gebührenreform beantragt, die im Kern zu einer Steuer «umgewandelt» wird und vom Bund jederzeit in Eigenregie erhöht werden kann. Quasi als Startgeld ködert der Bund für die Abstimmung die zahlenden Haushalte mit tieferen Abgaben von rund 62 Franken pro Jahr. Dass er auf diese Mindereinnahmen nicht verzichtet, erfährt der Leser, wenn er die langatmigen Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung bis zum Schluss liest. Da stellt man fest, dass der Fehlbetrag knallhart bei den Familienbetrieben und Firmen – mit einem Umsatz über einer halben Million – wieder abgeholt wird. Stossend fi nde ich diese Lösung insbesondere, weil Bundesbern so tut, als wären die Haushalte bzw. die betroffenen Unternehmen zwei völlig getrennte Gebilde. In Tat und Wahrheit wird da eine weitere grossflächige «Umverteilung» in Gang gesetzt, ohne Nachweis, dass mit dieser «Übung» letztlich doch viel mehr in die Kassen der SRG fl iessen. Die Verlierer, sprich: die Dummen, sind diesmal die Selbständigerwerbenden, die wohl kaum Zeit fi nden, während der Arbeit TV und
Radio einzuschalten. Deshalb gebührt bereits an dieser Stelle ein überzeugtes Nein zur RTVG-Gebührenreform. Logisch wäre – trotz gegenteiliger Meinung der Befürworter – zuerst darüber zu diskutieren, welchen Service public wollen wir von der SRG und danach, wie fi nanzieren wir ihn. Zumindest habe ich als Finanzchef nie einen Finanzplan erstellt und erst im Nachhinein für ein Leitbild inklusive Strategie- und Businessplan gesorgt.
Ich vermute vielmehr, dass weder die Radio- und Fernsehhoheit noch das zuständige Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) interessiert sind, am luxuriösen, ja klotzenden Scheinverein SRG (21 Radio- und 13 Fernsehstationen) mit seiner pseudodemokratischen Struktur etwas zu ändern. Seit Jahren stellen Funktionäre aus dem CVP-Umfeld und ehemalige linke Staatsbedienstete die vielfach hochbezahlten Führungsund Überwachungsgremien der SRG. Trotz gegenteiligen Aussagen dieser Protagonisten profitieren die erwähnten Parteien in hohem Masse von der Präsenz ihrer Leute in der SRG-Leitung. Die penetrant politisch linke Berieselung während den Informationssendungen bis hinein in die Kultursendungen nimmt seit Jahren zu. Ich meine, ein Parteienproporz an der SRG-Spitze (Verwaltungsrats-Präsident und Generaldirektor) ist schon längst fällig. Auch aus Sorge zu unserer direkten Demokratie.
Karl Meier-Zoller, Effretikon
Wädenswil heisst Regierungspräsident Ernst Stocker willkommen



Empfang des Regierungspräsidenten Ernst Stocker in Wädenswil zusammen mit seiner
SVP schickt die Initiative «Ja zum offenen Gerbeplatz» der GLP bachab und unterstützt den Gegenvorschlag
des Stadtrates
An ihrer Parteiversammlung hat die SVP Wädenswil die Parolen für die kommende Abstimmung vom 14. Juni 2015 gefasst und Stellung zum Gerbeplatz genommen. SVP Wädenswil. Die SVP Wädenswil zeigt sich zur Präimplantationsdiagnostik (PID) liberaler als ihre Schweizer Mutterpartei und empfiehlt ihren Mitgliedern die Ja-Parole. Auch die Zürcher Kantonalpartei hat sich zuvor für die Annahme dieser Vorlage ausgesprochen. Ausschlaggebend für die Ja-Parole war sicherlich, dass es bei dieser Vorlage um ein Thema geht, welches jedes Paar mit Kinderwunsch ganz persönlich betrifft. Hingegen beschloss die Versamm-
lung mit Bezug auf die übrigen eidgenössischen Vorlagen, nämlich die Stipendieninitiative, die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für die AHV» sowie das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen, klar die Nein-Parolen. Keine Überraschungen gab es hinsichtlich der kantonalen Gebührenvorlagen, welche einstimmig angenommen wurden. Auch die Volksinitiative «Keine Härtefallkommission» wurde klar unterstützt. Diese Kommission habe
sich in der Vergangenheit nicht bewährt und zu zusätzlichen Verzögerungen im Asylverfahren geführt. Für Attraktivität und gegen

Interessant waren die Diskussionen zur kommunalen Vorlage. Gemeinderat Ivano Coduri stellte anhand von Plänen zuerst die Volksinitiative «Ja zum offenen Gerbeplatz» und dann den Gegenvorschlag des Stadtrates vor. Er empfahl der Versammlung
die Ablehnung der Initiative, da sie eine unnötige Zwängerei darstelle und nicht zu besseren Bedingungen führe. Die Nutzung des Gerbeplatzes würde unnötig eingeschränkt werden und für dessen Gestaltung bliebe wenig Handlungsspielraum. Hingegen ermögliche der Gegenvorschlag des Stadtrates, welcher die Sicherung und Gestaltung des Gerbeplatzes mittels öffentlichem Gestaltungsplan zum Ziel habe, eine schöne Platzgestaltung mit verschie-
denen Nutzungsmöglichkeiten. Die Bevölkerung könnte zudem bei der weiteren Gestaltung mitsprechen, was bei Annahme der Initiative nicht der Fall sei. Er gab weiter zu bedenken, dass eine Freihaltezone im innerstädtischen Verhältnis ungeeignet sei. Die Versammlung stellt sich klar hinter die Möglichkeit einer freieren Gestaltung des Gerbeplatzes und ein attraktives Wädenswil und erteilt der GLP-Initiative eine eindeutige Abfuhr.
WAHLKAMPF FÜR DIE STÄNDERATSWAHLEN 2015 LANCIERT
Hans-Ueli Vogt – ein brillanter Kopf für Zürich
An der Medienkonferenz vom Mittwoch hat Hans-Ueli Vogt seinen Wahlkampf für einen Ständeratssitz lanciert. Er hat dabei Stellung zu den wichtigen wirtschaftspolitischen Themen bezogen. Hans-Ueli Vogt betonte, dass seine Haltung zu wirtschaftspolitischen Fragen auf der Überzeugung gründet, dass
1. wirtschaftlicher Wohlstand eine unabdingbare Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen in der Schweiz friedlich und glücklich zusammenleben können,
2. wirtschaftlicher Wohlstand am besten dadurch erreicht wird, dass die unternehmerische Freiheit der Privaten und der Unternehmen möglichst nicht eingeschränkt wird,
3. wirtschaftlicher Wohlstand sich
Der Kanton Zürich ist das wirtschaftliche Schwungrad der Schweiz und eines der wichtigsten Wirtschaftszentren in Europa. Die Zürcher Wirtschaft sichert Arbeitsund Ausbildungsplätze. Sie sichert unsere Löhne, unseren Wohlstand und unsere AHV. Geht es dem Werkplatz Zürich gut, geht es der ganzen Schweiz gut. Damit unser Kanton weiterhin ein lebenswerter Wirtschaftskanton mit attraktiven Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Sicherheit und Stabilität bleibt, brauchen wir in
nicht von selber einstellt, sondern eine dauernde Anstrengung verlangt. Aus dieser Grundhaltung ergeben sich seine Positionen zu den wichtigsten wirtschaftspolitischen Fragen:
– Schutz der unternehmerischen Freiheit
– Weniger Regulierungen, weniger Gesetze und Behördentätigkeit
– Tiefe Steuern und Abgaben
– Liberaler Arbeitsmarkt
– Günstige Rahmenbedingungen –auch für den Finanzplatz
– Schutz des Grundeigentums
Bern im Ständerat die besten Köpfe. Wir brauchen Kantonsvertreter, die sich für attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Einkommen und AHV einsetzen. Wir brauchen deshalb Kantonsvertreter, die über profundes Wirtschaftswissen und über Erfahrungen im Ausland verfügen. Wir brauchen Kantonsvertreter, die wissen, wie wir in Verhandlungen mit dem Ausland das Beste für unseren Kanton herausholen können. Und: Wir brauchen gute Denker, die
DER AKTUELLE VORSTOSS
Verzögerung Umsetzung Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten»
Am 18. Mai 2014 haben die Stimmbürger die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» angenommen.

Täter, die aufgrund eines Sexualdelikts mit Kindern oder abhängigen Personen verurteilt wurden, verlieren das Recht, eine berufl iche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. 63,5 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer haben dieses Anliegen unterstützt. Kaum je hatte eine Volksinitiative eine so hohe Zustimmung, was die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Anliegens verdeutlicht.
Bundesrätin Sommaruga sagte am Abstimmungstag, die Umsetzungsarbeiten würden «umgehend aufgenommen». Noch 2014 wolle sie eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren. Passiert ist seither aber nichts. Bis diese Initiative auf Gesetzesebene nicht umgesetzt ist, gibt es keine automatischen lebenslänglichen Berufsverbote. Es obliegt immer noch den Richtern, ob Pädokriminelle ein (befristetes) Berufsverbot erhalten.
Dies führt dazu, dass diverse Kinderschänder kein Berufsverbot erhalten, zum Beispiel: http://www.aargauerzeitung.ch/ aargau/kanton-aargau/ kinderpornografie-verurteilterkinderarzt-arbeitet-jetzt-alsoberarzt-128873691)

– Ein Nebeneinander der Verkehrsträger und einen leistungsfähigen Flughafen
– Bildung, die sich an den Bedürfnissen der Wirtschaft ausrichtet – Eine sichere Energieversorgung Mit diesem überzeugenden Wirtschaftsprogramm spricht er nicht nur Unternehmer, sondern auch den Mittelstand an. Er bezieht dabei klare Positionen und kann zurecht als Garant für eine wirtschaftsfreundliche Politik bezeichnet werden.
Gerade in unsicheren Zeiten ist es von grösster Bedeutung, dass der
die Dinge von Grund auf verstehen, solide und tragfähige Lösungen erarbeiten und diese in guter Rede vertreten können. Genau diese Persönlichkeit ist HansUeli Vogt: Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Zürich, Anwaltszulassung im Kanton Zürich und im USBundesstaat New York. Anwaltliche Tätigkeit in Zürich und New York. Master of Law-Studium an der New York University School of Law. Dr. iur. der Universität Zürich, Forschungsaufenthalte am European
Kanton Zürich durch eine Persönlichkeit vertreten wird, die sich für Sicherheit, Stabilität, Freiheit und Selbstbestimmung einsetzt. Das macht Hans-Ueli Vogt. Ohne Wenn und Aber!
Die beste Wahl für den Wirtschaftskanton Zürich Parteipräsident Alfred Heer strich die Fähigkeiten und das fundierte Wirtschaftswissen von Hans-Ueli Vogt heraus. Als Professor für Privatund Wirtschaftsrecht weiss er, was die Wirtschaft braucht, damit unser Wohlstand gesichert werden kann.
University Institute in Florenz und an der Harvard Law School. Professor für Privatund Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, MBA-Studium an der Universität St. Gallen HSG. Mitglied des Zürcher Kantonsrates seit 2011 – es gibt wohl kaum einen anderen Politiker im Kanton Zürich und in der Schweiz, der solch einen hervorragenden nationalen und internationalen Leistungsausweis besitzt. Mit anderen Worten: Hans-Ueli Vogt ist ein weltoffener und welterfahrener Politi-
Er verfügt über internationale Erfahrung und ist dabei heimatverbunden geblieben. Alt-Nationalrat Hans Rutschmann weiss als Präsident des Kantonalen Gewerbeverbandes, dass gerade das Gewerbe auf gute Rahmenbedingungen, tiefe Steuern und Abgaben und weniger Regulierungsdichte angewiesen ist. Nur so lassen sich langfristig Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern.
Hans-Ueli Vogt setzt sich genau für diese Werte ein. Darum ist er die richtige Wahl für den Kanton Zürich.
ker, ein brillanter Denker und ein profunder Kenner des Wirtschaft- und Rechtswesens. Er weiss, was es braucht, damit Zürich weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsund Lebensraum bleibt. Und er weiss, wie im Ausland gedacht und gehandelt wird und wie wir unsere Anliegen am besten vertreten können. Mit seinem Können und seinem Wirtschaftsprogramm wird er sich in Bern für bessere Rahmenbedingungen für unseren Kanton und damit für alle Zürcherinnen und Zürcher einsetzen.
Dass solche Täter keine Berufsverbote erhalten, ist schockierend und inakzeptabel. Der Bundesrat missachtet einmal mehr den Volkswillen und verschleppt die Umsetzung einer deutlich angenommenen Volksinitiative.
Natalie Rickli (SVP, Winterthur) bittet mit einer Interpellation den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wieso verzögert der Bundesrat die Umsetzung der Pädophilen-Initiative derart?
2. Warum hat das EJPD den Bericht nicht wie versprochen noch im Jahr 2014 erstellt? Warum verschiebt er den Vorentwurf – und das nur auf Nachfragen – immer wieder?
3. Wieso will der Bundesrat, dass Pädokriminelle weiterhin mit Kindern arbeiten dürfen?
4. Wie kann sichergestellt werden, dass auch Täter, die vor Inkrafttreten des Gesetzes wegen eines entsprechenden Deliktes verurteilt wurden, ein lebenslanges Berufsverbot erhalten?
5. Wie lange dauert es im Schnitt, bis der Bundesrat nach einer angenommenen Volksinitiative einen Vorentwurf mit Begleitbericht veröffentlicht? Wie lange dauert es im Schnitt, bis eine Volksinitiative umgesetzt ist?
6. Wie stellt er künftig sicher, dass Volksentscheide zeitnah umgesetzt werden?
7. Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative nun konkret aus?




















































