OEL HAURI
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
PÄDOPHILE SOLLEN NICHT MEHR MIT KINDERN ARBEITEN DÜRFEN
Kinder vor Pädophilen schützen
Wenn ein Straftäter aufgrund eines Sexualdelikts mit Kindern oder abhängigen Personen (z. B. Behinderten) verurteilt worden ist, soll er das Recht verlieren, eine beru iche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.



Viele Pädophile sind Wiederholungstäter. Darum ist es wichtig, dass diese nicht mehr in die Nähe von Kindern gelangen, sei das im Beruf oder in der Freizeit. Nur so können wir verhindern, dass Pädophile wieder an Schulen, Behinderteninstitutionen oder in Sportvereinen tätig sind. Es ist nicht einzusehen, warum ein solcher Sexualstraftäter nach Verbüssung seiner Strafe eine Tätigkeit in einer Schule oder einem Sportclub ausüben soll. Es gibt genügend andere Berufe. Die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» ist ein erster Schritt, Kinder besser vor Wiederholungstätern zu schützen. Natürlich braucht es noch weitere Massnahmen: Die Prävention muss verbessert, und die Strafen und die Verwahrungspraxis müssen verschärft werden.
Kein Gegenvorschlag
Der Bundesrat lehnt die vorliegende Initiative ab. National- und Ständerat konnten sich nach langen Debatten nicht einigen, verschiedene Gegenvorschläge wurden verworfen. Am Schluss lehnte die Mehrheit des Ständerates die Initiative ab, der Nationalrat stimmte jedoch zu.
Die Initiativ-Gegner wollen eine kürzlich verabschiedete Gesetzesrevision betr. Tätigkeitsverbot als «Gegenvorschlag» verkaufen. Sie wollen den Stimmbürgern weismachen, es gebe einen Vorschlag, der besser und «verhältnismässiger» sei als die Initiative. Das besagte Gesetz geht aber leider zu wenig weit: Es sieht lediglich ein 10-jähriges Berufsverbot vor, und dies auch nur, wenn der Täter zu einer Mindeststrafe von sechs Monaten, zu 180 Tagessätzen (bei einer Geldstrafe) oder einer therapeutischen Massnahme verurteilt wurde. Die Initiative
hingegen ist klar formuliert: Alle Täter, die wegen eines Sexualdelikts an Minderjährigen oder Abhängigen verurteilt wurden, erhalten ein lebenslanges Tätigkeitsverbot.
Schwammige Begriffe im heutigen Gesetz Gemäss dem bestehenden Gesetz müssen die Gerichte das Verbot nur für Tätigkeiten aussprechen, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfassen. Der Begriff «regelmässig» schafft Unklarheiten: Erhält der verurteilte Lehrer ein Berufsverbot, weil er die Schüler täglich sieht, vielleicht auch noch der Fussballtrainer, der die Kinder wöchentlich sieht, aber nicht der Theaterleiter, der die Kinder nur einmal im Monat sieht? Die Beurteilung liegt so ausschliesslich in den (milden) Händen der Richter. Im heutigen Gesetz sind die Begriffe zu schwammig, während die Initiative klar formuliert ist. Wir müssen dafür sorgen, dass verurteilte Sexualstraftäter grundsätzlich nicht mehr nahe an Kinder oder abhängige Personen gelangen. Zudem braucht es harte Sanktionen, wenn sich Täter nicht an das Berufsverbot halten. Die Sanktionen im heutigen Gesetz reichen nicht aus. Unsere diesbzgl. Verschärfungsanträge im Nationalrat wurden leider abgelehnt. Sollte die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» angenommen werden, müssen die Sanktionen entsprechend verschärft werden.
Schutz der Opfer Wir alle wissen: Ein Pädophiler kann nicht geheilt werden. Psychiater und Psychologen bestätigen, dass man die Täter im Rahmen einer Therapie höchstens lehren kann, mit ihrer Störung umzugehen. Verbunden damit ist in der Regel die Auflage, sich nicht auf Spielplätzen, bei Schulen und Kindergärten etc. aufzuhalten. Der deutsche Psychologe und Soziologe Rolf Degen sagt sogar: «Behandelte Straftäter werden häufiger rückfällig.» Das macht Angst.
Aus diesem Grund müssen wir dafür sorgen, dass verurteilte Täter möglichst von Kindern ferngehalten werden. Diese Initiative schützt also nicht nur die Opfer, sondern auch die Täter – vor sich selber.
Die Gegner sprechen immer wieder davon, dass die sogenannten Jugendlieben (z.B. ein 20-Jähriger mit einer 15-Jährigen) von der Initiative auch betroffen seien. Das ist nicht der Fall, denn die Initianten wollen solche Fälle explizit nicht erfassen. In diesem Punkt waren sich alle Parteien bei der Diskussion in den Räten einig. Das Ausführungsgesetz wird dies entsprechend regeln.
Dass die Kritik betr. Jugendlieben in diesem Zusammenhang immer wieder erwähnt wird, zeigt auch, dass es keine wirklichen Argumente gegen diese Initiative gibt. Zudem ist dies ein Hohn für die Opfer von Pädophilen. Denn um diese geht es in der vorliegenden Initiative. Sie sollen geschützt werden.
Leider hat das Initiativkomitee, das zum grossen Teil nicht aus Politikern besteht, bislang kaum Mittel, um einen Abstimmungskampf zu führen. Namentlich für die grossen Wirtschaftsverbände ist unser Thema nicht prioritär, und die Parteien haben auch kein Geld. Gewisse finanzielle Mittel sind jedoch unabdingbar, um Werbung für dieses wichtige Anliegen machen und am 18. Mai gewinnen zu können.
Darum möchte ich Sie höflichst anfragen, ob auch Sie bereit wären, einen Beitrag im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um so zumindest eine minimale Abstimmungskampagne zu ermöglichen. Über jede noch so kleine Spende freuen wir uns sehr – jeder Franken zählt! Überparteiliches Komitee «Ja zum Berufsverbot für pädophile Straftäter», 8702 Zollikon, PC-Konto: 89-246868-8 / IBAN
Überparteiliches Komitee FDP und die GLP haben zwar bereits die Nein-Parole gefasst zu dieser Initiative, doch auch in ihren Kreisen gibt es Befürworter. Die Initiative wird von einem breiten, überparteilichen Komitee unterstützt. Dieses setzt sich aus mittlerweile 97 Parlamentariern aus den Reihen von SVP, FDP, CVP, BDP und Lega und zusammen. Weitere kantonale Politiker kommen lau-
fend hinzu. Ich bitte Sie, uns zu unterstützen und der Initiative so am 18. Mai zum Erfolg zu verhelfen. Das Berufsverbot für verurteilte Pädophile ist wichtig, um unsere Kinder besser vor Pädophilen zu schützen. Die Interessen der Kinder müssen Vorrang haben vor den Anliegen der Straftäter. Lesen Sie mehr auf: www.kinder-schuetzen.ch
Was will die Mindestlohn-Initiative?
Die Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds will, dass der Bund einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde (ca. 4000 Franken im Monat) festlegt, der laufend an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst wird. Heute ist die Festsetzung der Löhne Sache der Unternehmer und ihrer Mitarbeitenden. Der Staat mischte sich bisher nicht ein. Je nach Situation handelt ein Arbeitgeber den Lohn in einem Gesamtarbeitsvertrag mit den Gewerkschaften oder direkt mit dem Angestellten aus. Das hat sich bewährt und trägt zum Wohlstand der Schweiz bei. Bundesrat und Ständerat lehnen die Initiative ab. Die Volksabstimmung ndet am 18. Mai 2014 statt.
Gründe für ein NEIN
Nein zum welthöchsten
Mindestlohn
Ein Mindestlohn von monatlich 4000 Franken liegt weit über dem aller anderen Staaten. Er schadet der Wettbewerbsfähigkeit und gefährdet Arbeitsplätze im Tourismus, der Landwirtschaft und in der Exportindustrie, weil Schweizer Produkte teurer werden.
Nein zur Einmischung
durch den Staat
Die Festsetzung der Löhne ist nicht Aufgabe des Staates, sondern Sache der Unternehmen und ihrer Mitarbeitenden. Dieses bewährte Erfolgsmodell will die Linke mit der Mindestlohninitiative über Bord werfen.
Nein zum staatlichen Korsett
Heute unterscheiden sich die Löhne nach Region, Branche und Firma. Das macht Sinn: Denn auch die Kosten für den Lebensunterhalt sind im Jura und in Zürich sehr unterschiedlich. Ein einheitlicher Mindestlohn schafft so neue Ungerechtigkeit.
Nein zu einem Mindestlohn, der den «schwächsten» Angestellten schadet Die Initiative verschlechtert die Berufschancen von schlecht quali zierten Personen, Lehrabgängern und Wiedereinsteigern, da Unternehmen verstärkt rationalisieren oder Arbeitsplätze ins billigere Ausland verlagern.
Nein zu höheren Preisen
Mindestlöhne erhöhen die Produktionskosten und führen so zu höheren Preisen für die Konsumenten. Verlierer wären jene, die angeblich von einem Mindestlohn pro tieren sollen. Verlieren würden insbesondere Rentnerinnen und Rentner und alle Bezüger von Sozialleistungen.

Nein zu Ausfällen bei Steuern und Sozialversicherungen
Ein Mindestlohn erhöht den Anreiz zu Schwarzarbeit. Wer illegal arbeitet, zahlt weder Steuern noch Beiträge an die Sozialversicherungen. Die Löcher stopft der legal arbeitende Mittelstand.










Provokation <lat.> provocare (pro = hervor; vocare = rufen) Herausforderung; Aufreizung; Brüskierung
Kampagnen, die bei der Zielgruppe keine Reaktion «hervorrufen», sind rausgeschmissenes Geld. möchten die uns anvertrauten Werbebudgets möglichst erfolgreich einsetzen. Deshalb gestalten Kampagnen, die provokativ sind!







Christoph Mörgeli

Speckmade in der Extrawurst
In der letzten «Weltwoche» hat uns Botschafter Tim Guldimann aus Berlin eine diplomatisch durchfrisierte Version seiner Rede vor den Zürcher SP-Genossen aufgetischt. Wir halten uns hingegen an seinen Urtext, wie ihn die linke Zeitung P.S. überliefert: Ein «führender Politiker» habe Guldimann erklärt, «seine Toleranz für den Parasitenstatus der Schweiz in Europa stosse zunehmend an ihre Grenzen». Entsprechend sei das Bild falsch, dass die Schweiz «der Stachel im Fleisch Europas» sei: «Es müsste eher heissen, die ‹Made im Speck›.» Und bei der Personenfreizügigkeit gebe es keine «Extrawurst für die Schweiz». Fazit I: Guldimann und seine Gesprächspartner beurteilen die Schweiz als eine Speckmade in der Extrawurst des Sonderfalls. Fazit II: Guldimann zeigt keinerlei Anzeichen, auf Gehalt, Titel und Prachtresidenz zu verzichten –alles Privilegien, die ihm die Bürger unseres parasitären Extrawurstgebildes bezahlen.
Ebenfalls Wohnrecht im Berliner Botschaftspalast geniesst Guldimanns Angetraute Christiane Hoffmann. Sie arbeitet als stellvertretende Ressortleiterin «Hauptstadtbüro» beim Nachrichtenmagazin «Der Spiegel». Dort schreibt die Journalistin Hoff- beziehungsweise Guldimann einfühlsame Politikerporträts, etwa über Rainer Brüderle: «Ich erinnere mich an den Griff an meinen Ellbogen, den Arm um die Schulter. Es gab keinen Grund, sich dort länger aufzuhalten.» Niemand weiss, inwiefern solche Artikel unserem Parasitenstaat diplomatisch nützen. Die einzige nicht existente Kon iktforschung im Schweizer Aussendepartement ist die Interessenkon iktforschung.
In Zürich rief Botschafter Tim Guldimann seine Genossen zu einem «neuen Konsens in der Schweiz» auf. Es brauche jetzt «eine LinksMitte-Allianz». Unser Undiplomat in Berlin ist auch ein politischer Grossarchitekt. Als Träger des Moses-Mendelssohn-Preises «für Toleranz gegenüber Andersdenkenden» kann ihm die andersdenkende Mehrheit vom 9. Februar egal sein. Guldimann ist am Friedensvertrag mit Tschetschenien gescheitert. Guldimann ist in Teheran an der Regierung Bush gescheitert. Guldimann ist als Kandidat für den Botschafterposten in Israel gescheitert. Doch Guldimann gilt als unser bester Diplomat. Vielleicht versuchen wir’s einmal mit dem schlechtesten. Denn es steht geschrieben: «Die Letzten werden die Ersten sein.»
Der Autor ist Historiker und SVP-Nationalrat.
BERICHT 2. WOCHE FRÜHJAHRSSESSION
Widerstand gegen fragwürdige «Lösungen»
Die nun auch vom Nationalrat der Stimmbürgerschaft zur Verwerfung empfohlene Volksinitiative für eine öffentliche Krankenkasse ist bereits der dritte Versuch, die heutige Kassenvielfalt durch eine staatliche Einheitskrankenkasse im obligatorischen Bereich zu ersetzen. Der Bundesrat hat auf einen Gegenvorschlag zur links-grünen Initiative verzichtet. Der Ständerat emp ehlt ebenfalls deren Ablehnung.

Hans Egloff Nationalrat Aesch ZH
Im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung herrsche heute schon ein stark regulierter Wettbewerb, schilderte namens der vorberatenden Kommission unser Zürcher Fraktionskollege Toni Bortoluzzi die Lage: «Das Interesse der Kassen ist es, am Markt bestehen zu können und möglichst günstige Prämien anzubieten.
Bei einer konkurrenzlosen Einheitskasse entfällt dieser Wettbewerbsdruck.» Das Ziel der Initiative, einfache, effiziente, transparente und erst noch günstigere Abläufe zu verwirklichen, sei unrealisierbar. Die Folgen wären steigende Prämien und Staatsbeiträge wegen fehlenden Wettbewerbs. Bortoluzzis Schlussfolgerungen überzeugten: «Durch die
Initiative wird ein funktionierendes Versicherungssystem beseitigt.» Für unsere Fraktion doppelte der Baselbieter Kollege Thomas de Courten nach: «Die staatliche Monopol-Einheitskasse ist ein linker Dauerbrenner und diese Initiative eine Zwängerei, weil das Volk schon mehrfach darüber abgestimmt und die Einheitskasse immer deutlicher abgelehnt hat.»
Sozialhilfe für Wohneigentümer?
Mit einer Motion (verbindlicher Auftrag) verlangte der Freiburger CVPStänderat Urs Schwaller vom Bundesrat statistisches Datenmaterial über den Vorbezug von Altersguthaben zwecks Erwerbs von Wohneigentum aus der zweiten Säule.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates prüfte diese vom Ständerat angenommene Motion und schlug dem Nationalrat folgenden abgeänderten Text vor: «Der Bundesrat wird beauftragt, das statistische Datenmaterial über den Vorbezug von Alters-
VERWENDUNG DER STRASSENSTEUERN NUR FÜR DIE STRASSE
Milchkuh-Initiative mit über 114000 Unterschriften eingereicht
ZB. Vor genau einem Jahr hat ein breit abgestütztes, überparteiliches Komitee die «Milchkuh-Initiative» lanciert. Hauptanliegen dieser Initiative ist die konsequente Einhaltung des Verursacherprinzips: Steuern, Gebühren und Abgaben der Strassenbenutzer sollen vollumfänglich der Strasse zugutekommen. Ebenso sollen die demokratischen Mitwirkungsrechte gestärkt werden. Die Unterschriftensammlung zur Initiative verlief ausserordentlich erfolgreich, so dass das Begehren bereits nach einem knappen Jahr Sammeltätigkeit heute mit 114326 beglaubigten Unterschriften eingereicht werden konnte.



Ein breit abgestütztes Komitee reichte diese Woche mit 114326 beglaubigten
Unterschriften die Milchkuh-Initiative ein.
Das Komitee, welches die «MilchkuhInitiative» lanciert hat, und welches massgeblich von SVP-Vertretern dominiert ist, will die zunehmenden Raubzüge der öffentlichen Hand auf das Portemonnaie der Strassenbenutzer stoppen. Hauptanliegen der Initiative ist die konsequente Einhaltung des Verursacherprinzips: Steuern, Gebühren und Abgaben der Autofahrer sollen künftig vollumfänglich der Strasse zugutekommen. Dazu bedarf es einer Änderung des Artikels 86 der Bundesverfassung, welcher unter anderem die Verbrauchssteuer auf Treibstoffen regelt. Bislang floss jährlich die Hälfte des Ertrags aus der Mineralölsteuer in die allgemeine Bundeskasse. Neu soll der gesamte Reinertrag aus dieser Steuer für den Strassenverkehr investiert werden.
Demokratie stärken
Sodann will die «Milchkuh-Initiative» die demokratischen Mitwirkungs-
guthaben (Wohneigentum, selbstständige Erwerbstätigkeit, Rentenalter, Wohnsitz im Ausland, übrige) zu erheben.»
Was steckt hinter dem Anliegen?
Der Bundesrat schrieb in einer Antwort auf eine andere Motion, das aktuelle Datenmaterial ermögliche es nicht, eine Verbindung herzustellen zwischen dem Kapitalbezug aus der zweiten Säule und dem Rückgriff auf Ergänzungsleistungen der Sozialhilfe.
Deswegen plane das Bundesamt für Sozialversicherungen ein Forschungsprojekt. Seit einem Jahr muss bei Eigentumserwerb zehn Prozent hartes Eigenkapital eingebracht werden, welches nicht aus der zweiten Säule stammen darf. Dies kann laut Bundesrat «tendenziell dem Risiko des Verlusts der in Wohneigentum investierten Vorsorgegelder entgegenwirken».
Im Nationalrat überzeugten die SGK-Überlegungen. Für die kommenden Beratungen der Altersvorsorge 2020 werden verlässliche Datengrundlagen benötigt. Um ein kohärentes Bild der Situation beziehungsweise der Entwicklungen zu erhalten, müssen alle Formen des Vorbezugs evaluiert werden.
Nullrunde beim Kartellgesetz Der Nationalrat ist erwartungsgemäss nicht auf die Revision des Kartellgesetzes eingetreten. Die vom Bundesrat vorgelegte Revision wollte das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) zu einer Wettbewerbsbehörde aufwerten und die WEKO selber zu einem Wettbewerbsgericht umbauen. Das hat bereits der Ständerat abgelehnt. Insbesondere Vertreter von
SVP und CVP hielten eine Änderung des Kartellgesetzes für unnötig und die vorgeschlagenen Lösungen für untauglich. Die Gewerkschaften störten sich vor allem am Umbau der WEKO, in der sie nicht mehr vertreten wären. Sogar den Grünen missfiel das Verbot harter Kartelle, denn kleine und mittlere Unternehmen seien auf Arbeitsgemeinschaften angewiesen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Die Vorlage liegt nun wieder beim Ständerat.
«Stöckli» gegen Goldinitiative Der Ständerat empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative «Rettet unser Schweizer Gold» (Goldinitiative) zu verwerfen. Entstanden ist die Initiative aus Ärger über die Goldverkäufe durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) ab dem Jahr 2000. Durch die Wertsteigerung des Goldes während der Finanz- und Währungskrisen hätte sich später ein deutlich höherer Erlös erzielen lassen. Kein einziges Ständeratsmitglied setzte sich für das Volksbegehren ein (siehe auch Seite 4).
Heute hält die SNB 7,3 Prozent der Aktiven in Gold. Gemäss der Goldinitiative müsste die SNB mindestens 20 Prozent der Aktiven in Gold halten. Bei einem Ja zur Initiative müsste sie Gold für 63 Milliarden Franken zukaufen, das sie aber nicht mehr verkaufen dürfte. Die Goldreserven müssten zwingend in der Schweiz gelagert sein.
70 Prozent der Goldreserven lagern bereits heute in der Schweiz, der Rest in Grossbritannien und Kanada, kein Gramm jedoch in den USA. Der Nationalrat wird sich in der Mai-Sondersession mit der Goldinitiative befassen.
BÜRGERFEINDLICHES RTVG-GESETZ
Ungerechte neue Mediensteuer
rechte stärken: Die Einführung oder Erhöhung von Steuern, Abgaben oder Gebühren im Bereich des Strassenverkehrs soll dem fakultativen Referendum gemäss Art. 141 BV unterstehen.
Max Nötzli, Präsident von autoschweiz, ist die Einhaltung des Verursacherprinzips ein Kernanliegen: «Die ‹Milchkuh-Initiative› bekämpft die zunehmende Zweckentfremdung von Geldern, die durch den Strassenverkehr generiert werden. Es ist nicht richtig, dass die Strassenbenützer immer mehr bezahlen und trotzdem im Stau stehen.»
Die Initianten fordern den Bundesrat auf, dass er die «Milchkuh-Initiative» rasch dem Parlament unterbreitet und gleichzeitig schnellstmöglich seine Pläne zum angekündigten Strasseninfrastrukturfonds rasch konkretisiert.
Ein Richtungswechsel in der Verkehrspolitik ist überfällig.

Künftig zahlen alle Schweizer Haushalte eine Abgabe für Fernsehen und Radio. Damit wird eine Minderheit der Bevölkerung zu Unrecht zur Kasse gebeten.
In der Debatte um das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beteiligten sich die Zürcher SVP-Parlamentarier Nationalrätin Natalie Rickli und Nationalrat Gregor Rutz vehement an der Debatte.
Nationalrat Max Binder sagte unter anderem in der Eintretensdebatte: Das vorliegende Gesetz ist gegenüber dem heute geltenden aus unserer Sicht eine Verschlechterung.
Weshalb? In der sehr breit angelegten Anhörung wurde immer wieder und zum Teil vehement von verschiedenster Seite moniert und gefordert, man solle doch zuerst einmal das «Zauberwort» Service public definieren. Was gehört überhaupt zum Service public, und was umfasst er?
Wie wird er definiert, und wer definiert ihn? Wie wird er transparent und fair finanziert? Man müsste sich auch überlegen, was in der heutigen Zeit, die gegenüber derjenigen vor zwanzig Jahren technisch weit fortgeschritten ist, wirklich zum Service public gehört.

Ist Service public statisch definiert oder lässt er auch Entwicklungen zu, allenfalls sogar vergleichbar mit dem Leistungskatalog der Krankenkasse, mit dem Resultat, dass die Gebühren dann laufend steigen würden? Für uns ist die Definition des Service public nichts Neues, sondern eine alte Forderung. Aber offenbar will man diese Diskussion schlicht und einfach

nicht führen. Mit dem Systemwechsel von der geräteabhängigen zur geräteunabhängigen Gebühr oder zur Haushalts- und Unternehmensgebühr würde sich eine exzellente Möglichkeit bieten, zuerst diese Grundsatzdiskussion zu führen.
Immerhin weichen wir vom Charakter der Gebühr ab und gehen hin zu einer Mediensteuer. Ich sage das in aller Deutlichkeit: Gebühren sehen vor, dass der Gebührenzahlende eine definierte Gegenleistung erhält, im Gegensatz zu einer Steuer, wo die Gegenleistung nicht klar definiert ist und auch nicht definiert werden muss.
Diese muss, wie es das Gesetz vorsieht, von jedem Haushalt bezahlt werden, ob er nun ein Radio- oder ein TV-Gerät besitzt oder nicht. Alle sollen bezahlen, Private und Haushalte, selbst wenn sie belegen können, dass sie keinen Nutzen haben. Das vielgeforderte Opting-out hat die Kommission abgelehnt. Das können wir nicht unterstützen.
Das Gesetz bringt keine Verbesserung und, das sei hier auch vermerkt, wird stark referendumsgefährdet sein. Für uns ist klar, dass das Volk darüber abstimmen können muss, wenn es sich um eine Mediensteuer handelt. Das kann man vorneweg tun, man kann es aber auch tun, wenn man direkt eine Steuer mit einem Geschäft einführt. Dann ist es zwingend, dieses der Volksabstimmung vorzulegen.
RATSBERICHT
Richtplandebatte fest in SVP-Hand
Diese Woche beschloss der Kantonsrat an insgesamt acht Sitzungen über den kantonalen Richtplan. Die Monsterdebatte mit knapp 300 Anträgen forderte von Baudirektor Markus Kägi (SVP), vom Präsidenten der Kommission Planung und Bau (KPB), Pierre Dalcher (SVP) und nicht zuletzt auch vom Kantonsratspräsidenten Bruno Walliser (SVP) Höchstleistungen. Die bisherigen Entscheide zeigen, dass sich ein fokussiertes Zusammengehen mit den bürgerlichen Parteien von FDP, CVP, BDP und EDU sehr gelohnt hat.

Yves Senn Kantonsrat SVP Winterthur
Der kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument der Kantone, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg zu gewährleisten.
Die letzte Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans führte zu einer Neufestsetzung, die am 31. Januar 1995 vom Kantonsrat beschlossen und 1996 vom Bundesrat mit Vorbehalten genehmigt wurde. Unter Federführung des in der Baudirektion angesiedelten Amtes für Raumentwicklung und unter Einbezug der raumwirksam tätigen Ämter und Fachstellen verschiedener Direktionen wurde der Anpassungsbedarf ermittelt und im Rahmen des Raumplanungsberichts 2009 aufgezeigt.
Diesen hat der Regierungsrat im Jahr 2009 verabschiedet. Die Kenntnisnahme des Kantonsrates erfolgte im Jahr 2010. Gemäss Raumplanungsbericht 2009 ist den einzelnen Richtplankapiteln ein Raumordnungskonzept als strategischer Orientierungsrahmen für die räumliche Entwicklung voranzustellen. Zudem sollen die bewährten Festlegungen
im Bereich Siedlung beibehalten und die Vorgaben im Bereich Landschaft konkretisiert werden. Schliesslich sind Standortfragen für öffentliche Bauten und Anlagen vermehrt und frühzeitig zu klären.
Steuerung der Raumentwicklung
Die seit 1995 erfolgten Teilrevisionen des kantonalen Richtplans und die im Rahmen der Gesamtüberprüfung vorzunehmenden Anpassungen sollen zu einem Ganzen zusammengefügt werden. Damit werden diejenigen Kapitel, die kürzlich durch den Kantonsrat neu festgesetzt worden sind, nicht mehr grundlegend überarbeitet. Dies betrifft namentlich die Teile Verkehr, Gewässer, Gefahren und Versorgung, Entsorgung sowie Uto-Kulm. Das Kapitel Flughafen Zürich wird im Rahmen eines gesonderten Richtplanverfahrens unter Federführung der Volkswirtschaftsdirektion revidiert.
Die Steuerung der Raumentwicklung stellt letztlich eine Gemeinschaftsaufgabe von Kanton, Regionen und Gemeinden dar. Die Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans erfolgt deshalb nach dem sogenannten Gegenstromprinzip. Einerseits gibt der kantonale Richtplan wesentliche Rahmenbedingungen für die laufende Gesamtüberarbeitung der regionalen Richtpläne vor. Anderseits können und sollen die Erkenntnisse aus der Gesamtüberarbeitung der regionalen Richtpläne wieder in den Prozess zur Gesamt-
DIE SITZUNG IM ÜBERBLICK:
Der Kantonsrat hat am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag ...
... die Beratungen zur Festsetzung des revidierten kantonalen Richtplans durchgeführt. 10., 11., 13. und 14. März 2014
überprüfung des kantonalen Richtplans einfl iessen. Kantonaler Richtplan und regionale Richtpläne müssen vermehrt als sich ergänzende Planungsinstrumente verstanden werden, da sie erst gemeinsam ihre volle Wirkung entfalten.
Akribische Vorbereitung
Pierre Dalcher (SVP, Schlieren) eröffnete als Präsident der Kommission für Planung und Bau die Debatte und erklärte, dass die letzte Neufestsetzung eines Gesamtrichtplans im Jahr 1995 stattfand. Darauf folgten diverse Teilrevisionen. Nach eineinhalb Jahren Beratung in der Kommission liege nun der Antrag der Kommissionen für Planung und Bau (KPB) und für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) vor.
Die KPB zeichnete sich für die Antragstellung zur Gesamtvorlage sowie für die Kapitel 1 (Raumordnungskonzept), 2 (Siedlung), 3 (Landschaft) und 6 (Öffentliche Bauten und Anlagen) verantwortlich; die KEVU für die Anträge der Kapitel 4 (Verkehr) sowie 5 (Ver- und Entsorgung). Der Zusammenhalt wurde durch ein gegenseitiges Mitberichtsverfahren zu allen Kapiteln gesichet. Die Kapitel Öffentliche Bauten und Anlagen sowie Bildung und Forschung wurden durch weitere Sachkommissionen mit Mitberichten begleitet. Die beiden Hauptkommissionen KPB und KEVU arbeiteten im Wochenrhythmus.
Hans Heinrich Heusser (SVP, Seegräben) betonte, dass dieses Geschäft sehr gross und wichtig für den Kanton Zürich sei. Mit dem Richtplan solle aufgezeigt werden, wo die entsprechenden Entwicklungen in unserem Kanton erfolgen sollen. Es gehe dabei um die Steuerungen der Siedlungsentwicklung für das Wohnen und Arbeiten, die Landschaftsgestaltung mit dem Interesse der Landwirtschaft, Erholung und den verschiedenen Schutzfunktionen. Zudem gehe es auch um die Bedürfnisse in Bezug auf Mobilität sowie der Versorgung und Entsorgung.
Aus Sicht der SVP Fraktion genüge der Mehrheitsvorschlag nur teilweise. Mit der leicht reduzierten Siedlungsfläche würde die Sicherstellung der Bedürfnisse der Bevölkerung zu einer grosse Herausforderung.
Vorbildcharakter
Baudirektor Markus Kägi (SVP) stellte klar, dass ein Richtplan vereinfacht ausgedrückt ein Rezeptbuch für eine nachhaltige Raumentwicklung sei.
Dieses richte sich an die Behörden aller Stufen und nehme wichtige Weichenstellungen vor. Es sollen massgebliche Antworten auf die Frage geliefert werden, wohin die räumliche Entwicklung in den nächsten 25 Jahren gehen solle. Der Kanton Zürich setzte mit diesem Richtplan einen Akzent in der Schweizerischen Raumplanung. Es müsse unser Ziel sein, dem Bund ein Richtplan zur Genehmigung vorzulegen, der die Vorgaben des revidierten Bundesgesetzes über die Raumplanung erfülle. Die Herausforderung im Kanton Zürich bestehe darin, die hohe Entwicklungsdynamik im Kanton Zürich so zu steuern, dass die Standortattraktivität für die Bevölkerung und Wirtschaft auch in Zukunft ungeschmälert bleibe.
KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG
Bürgerliche Allianz ist ein Block

Pierre Dalcher Kantonsrat SVP Schlieren
«Endlich!», sagen die Kommissionsmitglieder der Kommission Planung und Bau (KPB) und der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU), beginnt die Sonderdebatte für die Vorlage «Richtplan des Kantons Zürich». Während eineinhalb Jahren haben die beiden Kommissionen im Wochentakt über diese Vorlage beraten. Gilt es doch, für die nächsten 15 bis 20 Jahre mit Leitplanken für eine naturschonende Erhaltung zu sorgen, gleichzeitig mögliche Ressourcen für eine massvolle Wirtschaftsentwicklung des Kantons, zu ermöglichen. Die von der Regierung vorgelegte Vorlage entspricht im grossen Ganzen diesem Credo. Auch der Zürcher Kantonsregierung ist das Unbehagen der Bevölkerung aufgefallen, welche durch die Einwanderungswelle ausgelöst wurde. Dies löste wiederum vielerorts einen regelrechten Bauboom aus. Daher hat sie ein grosses Augenmerk auf die Beibehaltung der Siedlungsfläche gelegt. Das Zauberwort heisst «Dynamik steuern, nicht bremsen». Neben den Ökoflächen muss auch auf die Fruchtfolgeflächen geachtet werden, denn es soll weiterhin in unserem Kanton ein normaler Selbstversorgungsgrad ermöglicht werden. Weiter brauchen auch Industrie und Gewerbe bezahlbaren Raum, um sich den neuen Herausforderungen stellen zu können. Industrie und Gewerbe wurden wegen der enormen Nachfrage an Wohnraum regelrecht aus den angestammten Orten vertrieben. Das Ziel ist hoch gesteckt: Das Bevölkerungswachs-
tum soll vorwiegend in den urbanen Gebieten stattfinden. Dies sind die Gebiete Zürich, Winterthur, das Limmattal, das Glattal, ferner die Ufer des Zürichsees und Teile des Zürcher Oberlandes. Die Siedlungsentwicklung soll durch Verdichtung nach innen erfolgen, sie soll entlang der S-Bahn-Linien sich konzentrieren. Die räumliche Entwicklung orientiert sich am Grundsatz der Nachhaltigkeit. Die Ökoparteien (SP, Grüne, AL und die Grünliberalen) verfolgten klar die Ziele, das der ÖV massivst noch stärker gewichtet und gefördert werden muss, das Gedankengut der Kulturlandinitiative (teilweise noch in verschärfter Form) vollumfänglich im Richtplan integriert werden soll. Die bürgerliche Allianz empfindet den vorliegenden Richtplan als ein ausgewogenes Planungsinstrument. Somit sind die Fronten klar gesteckt. Was nicht erwartet wurde, dass sich die bürgerlichen Parteien (SVP, FDP, CVP, BDP und EDU) zu einer klaren Phalanx entschlossen haben. Diese ging sogar so weit, dass pro Antrag nur ein Redner für die ganze Gruppe sprach. Dies hat die Gegenseite regelrecht verärgert. So konnte sogar ein Minderheitsantrag der bürgerlichen Parteien obsiegen. Aber auch die Linken haben einen Pakt geschlossen. Die Grünliberale Partei (GLP) hat sich klar auf die rotgrüne Seite gestellt. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die bürgerliche Allianz weiterhin als Block auftritt. Dies erfordert enorme Disziplin und Abstimmungspräsenz im Saal. Denn die bisherigen Abstimmungen konnten in einem Verhältnis von 90 zu 76 Stimmen durchschnittlich gewonnen werden. Kann diese Leistung von allen bürgerlichen Kantonsräten aufrechterhalten werden, dann bestehen gute Chancen für einen ausgewogenen Richtplan, für Stadt und Land.
FRAKTIONSERKLÄRUNG VOM 10. MARZ 2014
Jugendstrafvollzug als führungsloses Schlaraffenland
Die SVP ist schockiert und konsterniert über die letzte Woche zumindest im Fall Carlos teilweise offengelegte Situation in der Jugendanwaltschaft im Kanton Zürich: Der Jugendanwalt hat unbeschränkte Finanzkompetenzen, ein Controlling besteht nicht und der politisch verantwortliche Justizdirektor weiss von nichts.


Fraktionspräsident
SVP Kanton Zürich
Der Einzige mit Führungsqualitäten scheint der jugendliche Straftäter Carlos selbst zu sein, denn alle tanzen nach seiner Pfeife, er setzt sich durch; Grenzen setzt ihm –wohl aus Angst vor seinem Aggressionspotential – keiner und niemand.

am 18. Mai
Da sich der Kantonsrat über mehrere Tage mit dem Richtplan befasste und die Schlussabstimmung nach dem Redaktionsschluss stattfi ndet, werden wir im nächsten ZB nochmals darüber berichten.
«Lappi, tue d’ Augen uf» haben wir schon vor rund einem halben Jahr mit Blick auf die Jugendanwaltschaft an die Adresse der Direktion moniert und ein Durchgreifen und einen Stopp der Kuscheljustiz inkl. Whirlpool gefordert. Und was ist passiert? Eine kopf- und ideenlose Odyssee, in welcher die linke Hand offenbar nicht weiss, was die rechte macht, begann und hat in einer denkbar hilflosen Pressekonferenz letzte Woche ihr vorläufiges Ende gefunden. Justizkommission und Finanzkommission haben gewirkt: Während erstere den Justizdirektor mit Samthandschuhen angefasst und einen mehr oder weniger aussagelosen Bericht abgegeben hat, fi ndet
die letztere immerhin die unbeschränkte Finanzkompetenz des federführenden Jugendanwaltes in ihren Schlussbemerkungen problematisch und moniert das fehlende Controlling. Das reicht uns nicht, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen wissen, wer im Fall Carlos was wann gewusst hat, wir wollen Verantwortlichkeiten klären, wir wollen den Wohlfühlclub «Jugendanwaltschaft» aber auch ausserhalb von «Carlos» durchleuchten, Ausgaben müssen offengelegt, genehmigt und alsdann kontrolliert werden. Es braucht Leistungsüberprüfungen und Standortbestimmungen, nicht nur, aber eben auch mit Blick auf die Finanzen. Gemäss § 34 ist die stärkste Waffe des Parlamentes – eben die PUK – dann vorgesehen, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite im Zuständigkeitsbereich der Oberaufsicht des Kantonsrates der besonderen Klärung bedürfen. Wir sind es der Bevölkerung schuldig, dass Steuergelder sinnvoll eingesetzt werden. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser; das gilt auch bei der Jugendanwaltschaft:
Eine PUK erscheint ob der führungslosen Justizdirektion als un-

STÄDTEBAULICHES MAMMUTPROJEKT MIT MASSIVEN STEUERERHÖHUNGEN
Busbahnhof Wetzikon – für 30 oder für 2 Millionen?
ZB. Der SVP-Kandidat für das Wetziker Stadtpräsidium, Heinrich Vettiger, hat zur städtebaulichen Umgestaltung des Bahnhofs Wetzikon eine Idee erarbeitet, mit der sich Millionen sparen liessen. Er hat den Vorschlag am KandidatenHearing am 5. März in Wetzikon kurz skizziert. Offenbar hat seine Idee eine gewisse Brisanz, weshalb sonst hätte die liberale Lokalzeitung, der «Zürcher Oberländer» bis nach den Wahlen ein Themenmoratorium vorschreiben sollen?
Vettiger fi ndet, die Bürger sollen die Zusammenhänge kennen, weil sie für die bevorstehende Wahl der Stadtratsmitglieder und des Stadtpräsidenten entscheidend sein kann. Demokratie lebt davon, dass im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen besonders intensiv über Alternativen diskutiert wird.
Mit dem hier abgedruckten Artikel soll den Wetzikern aufgezeigt werden, dass es weitaus günstigere Lösungen für das Problem Busbahnhof gibt als das überrissene und risikoreiche Umbauprojekt des heutigen Gemeinderates.
Umgestaltung des Bahnhofs
Der heutige Gemeinderat beabsichtigt eine städtebauliche Umgestaltung des Bahnhofs Wetzikon. Dieser soll zu einem Zentrum umfunktioniert werden. Die geschätzten Kosten betragen 58 Millionen. Nach Abzug des sogenannten Agglo-Beitrages und der zu erwartenden Beiträge der umliegenden Gemeinden müsste die Stadt rund 30 Millionen selber tragen.




Heinrich Vettiger legt eine Alternative zum teuren Bahnhofprojekt in Wetzikon vor.
Ausgelöst wurde dieses Projekt durch den Plan, den Busbahnhof zu vergrössern, der für acht Busse ausgelegt ist. Zu Spitzenzeiten stehen seit Einführung der beiden neuen Linien (Hittnau, Pfäffikon) jedoch bis zu zehn Busse am Bahnhof. Am Podiumsgespräch, das der «Zürcher Oberländer» am 5. März 2014 im Zusam-
«DEBATTE» ZUR GOLDINITIATIVE IM STÄNDERAT
menhang mit den Wahlen in Wetzikon organisiert hatte, war das Bahnhofprojekt ein Thema. Vettiger war offensichtlich gut vorbereitet und hatte sich zu dieser Frage bereits Konkretes überlegt. Die Stadt ist rechtlich verpfl ichtet, für die Busse Parkplätze zur Verfügung zu stellen, und auf diese Vorgabe hat Vettiger seinen Lösungsvorschlag auch ausgerichtet. Er sagte am Hearing vom 5. März: «Ich bin erstaunt darüber, dass daraus ein 58 Millionen-Projekt entstanden ist. Ich habe mir die Situation am Bahnhof angeschaut. Von den zehn Bussen fahren drei in Richtung Hinwil, Gossau oder Grüningen. Wenn diese drei Busse auf die andere Seite des Bahnhofgebäudes verlegt würden, wäre die Problematik des Busbahnhofs gelöst.» Er schätzt die Kosten für die Verlegung der drei Busse auf maximal zwei Millionen. «Es braucht dann auch keine zusätzliche Unterführung Ost, weil es von der heutigen Personen-Unterführung zu den beiden Busbahnhöfen etwa gleich weit ist», meint er.
Billige Erfolgsmeldung eines einst liberalen Weltblattes
Nächste kantonale Delegiertenversammlung
Die nächste kantonale Delegiertenversammlung der SVP ndet am 24. April 2014, in der Vogtei in Herrliberg statt.

Am 18. Mai 2014 wird über folgende nationale Vorlagen abgestimmt:
• Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen
• Volksinitiative für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)
• Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung (Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»)
• Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»
Ebenfalls am 18. Mai haben Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über folgende kantonale Vorlagen zu entscheiden:
• Kantonale Volksinitiative «Weniger Steuern fürs Gewerbe (Kirchensteuerinitiative)»
• Kantonale Volksinitiative «Keine Werbung für alkoholische Getränke auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen im Kanton Zürich» (ABl 2012-08-17)
Teure Eskapaden
Ruedi Rüfenacht, der verantwortliche Gemeinderat für das Bahnhofprojekt, widersprach Vettiger und sagte: «Wir haben in der Projektgruppe über dreissig Varianten überprüft.» Heinrich Vettiger ist der Ansicht, dass sein Vorschlag funktionieren würde. Jeder der Anwesenden könne die Situation vor Ort überprüfen. «Wenn Sie nach Winterthur schauen, werden Sie feststellen, dass dort eine ähnliche Situation exis-
Die Gegner der Goldinitiative feiern einen ersten «Sieg». Der Ständerat schmetterte die Goldinitiative ab – ohne Abstimmung.


Ulrich
Schlüer Chefredaktor «Schweizerzeit»
Die NZZ lieferte gleichentags, am 6. März, gleichsam die «Munition» für diese Abfertigung im Express-Tempo – die für Rats-Traktanden am letzten Tag einer Sessionswoche nicht unüblich ist: Verzicht auf vertiefende Debatte mittels Verzicht auf Gegenantrag angesichts voraussehbaren Abstimmungsausgangs gestattet frühere Verabschiedung ins Wochenende – immer eine gewisse Versuchung. Die Fehlleistung bleibt Nicht aus der Welt geschafft wurde aufgrund solcher Express-vom-TischWischung die Tatsache, dass dem Schweizervolk aufgrund zu völliger Unzeit verhökertem Nationalbankgold vor gut zehn Jahren ein in jeder Beziehung unnötiger, fahrlässig herbeigeführter Verlust von – gemäss heutigem Goldwert – vollen 50 Milliarden Franken beschert worden ist. Das scheint – gut zehn Jahre zurückliegend – Presseleute mit etwas beengtem Horizont heute nicht mehr aufzuregen. Vielleicht reicht es ihnen, dann wieder lauthals zu lamentieren, wenn sich solch skandalöse Fehlleistung unversehens wiederholen sollte. Und das ist möglich, wenn in äusserlich beruhigter Situation wie heute nicht vorausschauend Massnahmen getroffen werden, die eine Wiederholung solch sinnloser Verschleuderung von Volksvermögen defi nitiv verhindern würden.
Doch – versucht Marcel Amrein am 6. März der NZZ-Leserschaft einzureden – angesichts der an der Währungsfront derzeit herrschenden Ruhe und angesichts des gesunkenen Goldpreises (er ist aktuell immer noch doppelt so hoch wie seinerzeit, als die Nationalbank unter massivem US-Druck die Hälfte des ihr vom Schweizervolk anvertrauten Goldes kopflos verschleuderte) seien Massnahmen zur Sicherung eines soliden
Goldfundaments für den Schweizerfranken obsolet geworden.
Trügerische Ruhe an der Währungsfront Wie hat sich denn die EU die scheinbare Ruhe an der Währungsfront erkauft? Eigentlich recht einfach: Mit der Druckerpresse! Mittels laufendem Neudruck von Milliarden Euro, welche die Europäische Zentralbank mit Zauberer Mario Draghi an ihrer Spitze dringend braucht, um damit unbegrenzt Staatsanleihen faktisch bankrotter Euro-Staaten aufkaufen zu können.
Auf dass solche Kollaps-Aufschiebung wenigstens während einer gewissen Zeit funktioniert, musste freilich eine zweite durch und durch marktwidrige Massnahme durch Machtwort von oben durchgesetzt werden: Die «Zinsnullung», also die Dekretierung niedrigster oder sogar von Null-Zinsen durch die EU-Elite, auf dass die rettungslos überschuldeten Staaten nicht kollabieren. Es geht dabei weniger um die betroffenen Staaten und ihre Völker. Gerettet wurden und werden per Zinsnullung die Gläubiger dieser Staaten, Grossbanken vor allem in Deutschland und Frankreich. Diesen gilt die Hauptsorge der EU-Mächtigen. Dass der Markt die Untüchtigen, die Erfolglosen, die Überschuldungs-Verursacher, im vorliegenden Fall auch die kriminellen Währungsmanipulierer an der Spitze von Staaten ausmerze, dafür wurde eigentlich der Konkursfall vorgesehen. Die EU-Oberen wollen – auf dass sie niemand für ihre mit Vertragsbrüchen garnierten Fehlleistungen zur Verantwortung ziehe – solches per Machtspruch verhindern, mit Notenpresse und Zinsnullung.
Die Opfer der Zinsnullung
Doch folgenlos ist solche «Zinsnullung» nicht. Sie belässt zwar die Verursacher der sträfl ichen Überschuldung im EU-Raum an der Macht. Ihre Opfer sind die Sparer, die Rentner, all diejenigen, die selbstverantwortlich private Vorsorge getroffen haben –nicht zuletzt zur Finanzierung eines gesicherten Lebensabends in erspartem Wohlstand. Auch alle, die heute
für ihren späteren Pensionsanspruch allmonatliche Abzüge an ihrem Gehalt bejahend hinnehmen, sind die Opfer der «Zinsnuller», welche die selbstverantwortlich Sparenden gnadenlos ihrer Erträge berauben.
Die Fakten sollen verborgen bleiben Tatsachen, über die der NZZ-«Materienkenner» kühl hinweg blickt. Als der Goldpreis noch Spitzenwerte erreichte, wurde die Goldinitiative als unsinnig erklärt, weil sie – wie pauschal behauptet wurde – die Nationalbank zu Goldkäufen bei Höchstpreisen zwingen würde. Jetzt, ein Jahr später, da dieses Argument als Folge des Goldpreis-Abschlags haltlos geworden ist, erklärt die gleiche NZZ die Initiative als obsolet. Der Horizont des Blattes scheint über die täglich publizierten Kurstabellen kaum hinauszureichen.
Der eigentlichen Frage weicht die NZZ, wich der Ständerat mit seiner Weigerung zu einer gründlichen Debatte über ein immerhin von gut 106000 Schweizerinnen und Schweizern gestelltes Begehren aus. Der Frage nämlich: Soll die Schweiz eine eigenständige, eigenen Interessen dienende Währungspolitik gestalten mit solidem, Land, Wirtschaft und Bevölkerung Preisstabilität garantierendem Franken im Zentrum – dessen Stabilität durch namhaften Gold-
anteil an den Nationalbank-Reserven sorgfältig gesichert wird.
Oder begeben wir uns vollends ins Schlepptau Mario Draghis, der mit Hilfe machtpolitisch durchgesetzter Zinsnullung und täglich laufender Gelddruckmaschinen zwecks grenzenlosen Aufkaufs von wertlosen Staatspapieren bankrotter Länder eine Währung am Leben erhalten will, die sich am Markt seit Jahren als untauglich erweist?
Diese Frage haben Parlament und Bundesbehörden, diese Frage hat auch die Nationalbank dem Schweizervolk gegenüber zu beantworten. Soll uns niemand weismachen wollen, die Nationalbank gestalte ihre Währungspolitik heute «unabhängig», wie ihr das letztlich aufgetragen wäre. Sie hat sich willentlich – zweifellos nach entsprechend getroffenen Absprachen – in den Dienst von Mario Draghis zweifelhafter Rettungsübung gestellt, welche die selbstverantwortlichen Sparer zu Objekten grenzenloser Ausbeutung durch die Machtelite degradiert.
Was 2011 richtig war, ist 2014 falsch Um unseren Standpunkt einmal mehr zu wiederholen: Die Intervention der Nationalbank Mitte 2011, als der Euro über Nacht ins Bodenlose zu stürzen drohte, war ohne Alternative.
tierte. Winterthur hat auch keinen zentralen Busbahnhof», sagte Vettiger. Das Bahnhofprojekt sei städtebaulich zwar interessant. Er sei jedoch der Ansicht, dass die momentane fi nanzielle Lage der Stadt solch teure Eskapaden nicht erlauben würde. «Wenn dieses Projekt in Wetzikon umgesetzt wird, dann sind Steuererhöhungen unumgänglich», sagte er; das wolle er vermeiden. Zuerst müsse die heutige fi nanzielle Lage bereinigt werden.
Aber auch die Nationalbank hat den damals festgelegten Mindest-Wechselkurs von Fr. 1.20 pro Euro als «vorübergehende Massnahme» bezeichnet.
Inzwischen hat sich die Situation tatsächlich verändert: Der Euro hält sich seit einigen Monaten aus eigener Kraft über Fr. 1.20 – wenn auch verhältnismässig knapp. Der Zeitpunkt, die als Resultat der vorgenommenen Stützungskäufe heute viel zu hohen, nach wie vor gefährdeten Euro-Bestände in der Nationalbank-Bilanz vorsichtig, Schritt für Schritt – unter ständiger, sorgfältiger Beobachtung der daraus resultierenden Reaktionen – abzubauen, ist jetzt gekommen. Die Nationalbank hat 2011 im berechtigten, ausgewiesenen Interesse der Exportwirtschaft zugunsten des Euro interveniert. Jetzt, da sich der Euro leidlich hält, haben auch die Sparer, die Rentner und die für ihre Pension Teile des Einkommens Reservierenden das Recht, von der Nationalbank die Berücksichtigung ihrer von Selbstverantwortung getragenen Interessen zu verlangen. Und einem einst liberalen Weltblatt würde es nicht unbedingt schlecht anstehen, die Bedürfnisse jener, die in ureigener liberaler Tradition Selbstverantwortung täglich beweisen, wenigstens einmal in einem Nebensatz positiv zu würdigen.
Einladung 24. März 2014 19.30 Uhr im reformierten Kirchgemeindehaus, Rösslirain 2, 8702 Zollikon Parkplätze im Parkhaus Gemeindesaal / Migros «Die verschwiegene Geiselnahme» Der Steuerkrieg der USA gegen die Schweiz



Der Steuerstreit der Schweiz mit den USA erhitzt nach wie vor die Gemüter. Das Buch «Die verschwiegene Geiselnahme», das der Rechtsanwalt Valentin Landmann und der Publizist René Zeyer zum Thema geschrieben haben, liest sich wie ein hochspannender Thriller. SVP-Nationalrat Alfred Heer diskutiert mit den beiden Autoren über eines der schwärzesten Kapitel in der Geschichte der Schweizer Banken.

Programm: 19.30 Uhr Apéro
VOM SCHMOLLEN DER EU























