FREITAG, 10. FEBRUAR 2012 NR. 6 54. JAHRGANG
AZA 8820 Wädenswil
Treibhaus! Spüren Sie den Treibhauseffekt? die angeblich menschengemachte globale Erwärmung? mit Anteil der Schweiz am Welt-CO2 von 0,148%? Merken Sie vielleicht jetzt endlich, wie wir pseudo-wissenschaftlich belogen, betrogen und hinters Licht geführt werden? Es geht bei der CO2--Lüge nur um neue Steuern und Abgaben. Wie beim Jahrhundertlug „Waldsterben“. Geben Sie Gegensteuer! Bürgeraktion, 8700 Küsnacht PC 87-16415-6 Dr. Michael E. Dreher, Ex-NR
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
ABSTIMMUNG ZUM BÜRGERRECHTSGESETZ VOM 11. MÄRZ
Parolen zur Volksabstimmung vom 11. März 2012
Kriminelle und ihr Rechtsanspruch auf Einbürgerung
Eigenössische Vorlagen
Unsere Rechtsordnung kann nur ernst genommen werden, wenn wir klare Richtlinien aufstellen und diese nicht noch durch eine – notabene zeitlich verzögerte – Einbürgerungsmöglichkeit für Straftäter belohnen. Der Schweizer Pass ist kein Menschenrecht, sondern ein Rechtsstatus, dem klare Rechte und Pflichten zugeordnet sind und der deshalb mit Bedacht und sicher nicht durch einen Rechtsanspruch darauf zu verleihen ist.
Vor einiger Zeit verurteilte die 1. Strafkammer des Zürcher Obergerichts einen Angeklagten wegen sexueller Handlungen mit verschiedenen Kindern und mehrfacher Pornographie. Er hatte während nachgewiesenen vier Jahren, wohl aber wesentlich länger, auf übelste Weise vier Schulkinder befummelt und dabei Fotos gemacht, die er in einschlägigen Seiten ins Internet gestellt hatte. Das höchste Zürcher Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten – bei einer Probezeit von drei Jahren. Angenommen, der Täter wäre Ausländer, würde die Voraussetzungen (insbesondere die Wohnsitzfristen, die Spracherfordernisse, keine Sozialhilfe) erfüllen und ein Einbürgerungsgesuch stellen, hätte er nach Ablauf der dreijährigen Probezeit nach diesem neuen Gesetz einen Rechtsanspruch auf den Schweizer Pass! Aus diesem Grund hat die SVP des Kantons Zürich gegen die beiden umstrittenen Paragraphen – rechtlich durchsetzbarer Anspruch einerseits und Einbürgerung von Straftätern andererseits – das sog. konstruktive Referendum ergriffen, weshalb nun am 11. März 2012 der Souverän darüber befinden wird. Ein bisschen Verschärfung… Der Kantonsrat hat die Voraussetzungen für die Einbürgerungen in einem kantonalen Bürgerrechtsgesetz neu definiert und dabei durchaus willkommene Verschärfungen aufgenommen:
Neu sollen nur noch Inhaber von Niederlassungsbewilligungen, sog. C-Bewilligungen, zum Pass zugelassen werden. Bezüger von Taggeldern der Arbeitslosenkasse oder von Fürsorgegeldern dürfen kein Gesuch stellen und jeder Bewerber muss einen schriftlichen Deutschtest bestehen. Damit wird immerhin das Bürgerrecht für Papierlose, ausharrende abgewiesene Asylbewerber und patriarchalisch gedemütigte Ehefrauen, die kein Wort in unserer Sprache verstehen, ausgeschlossen. Die erleichterte Einbürgerung für junge Ausländer wird abgeschafft, so wie es 58 Prozent der Stimmbürger anlässlich der nationalen Einbürgerungsvorlagen im Jahre 2004 entschieden haben. Und neu gilt eine dreijährige Wohnsitzfrist in der gleichen Gemeinde. … aber ein weltweites Novum: der Anspruch auf Einbürgerung Das Bundesgericht hat bekanntlich im Juli 2003 in einem wegweisenden Entscheid festgestellt, dass bei Ablehnung eines Gesuches gewisse formelle Voraussetzungen vorliegen müssten, so die Begründungspflicht und die juristische Überprüfung auf Willkür. Das heisst, der abgelehnte Bewerber kann den negativen Entscheid überprüfen lassen, das Gericht darf aber diesen nur zur Verbesserung an die Gemeinde zurückweisen. «Besteht kein Anspruch auf Einbürgerung (erleichterte Einbürgerung von Ehegatten oder junger Erwachsener), entscheidet das zuständige Gremium nach freiem Ermessen. Einem Gesuchsteller kann daher die Einbürgerung verweigert werden, auch wenn er die Vorgaben des kantonalen Rechts erfüllt», sei hier das Verwaltungsgericht Zürich aus einem aktuel-
len Entscheid stellvertretend für alle anderen Rechtsmittelinstanzen zitiert. Das ändert sich, sofern das Referendum der SVP nicht von Erfolg gekrönt ist. Die Rechtsmittelinstanz (Bezirksrat, Amt für Gemeinden, Verwaltungsgericht, Bundesgericht) prüft dann die Voraussetzungen und setzt seinen eigenen Entscheid direkt anstelle von jenem der Gemeindeversammlung oder des Gemeinderates. Eine auf rechtlichem Weg durchsetzbare Einbürgerung gibt es auf der ganzen Welt nicht, auch in keinem anderen Kanton. Wäre die Mehrheit des Kantonsrates ehrlich und konsequent gewesen, hätte sie den Gemeinden die Kompetenz zur Einbürgerung entzogen, statt sie zu Abnickern von Gesuchen degradiert. Der Bundesgesetzgeber hat vor einiger Zeit das Strafgesetzbuch einer Totalrevision nach dem Motto unterzogen, Täter rascher rehabilitieren und resozialisieren zu können. Seit dieser von der SVP bekämpften Revision erhält heute praktisch jeder Erstdelinquent eine bedingte Strafe mit zwei, drei Jahren Probezeit. Seit dem Inkrafttreten des neuen StGB am 1.1. 2007 hat sich die Zahl der Täter, die für ihre Strafe tatsächlich ins Gefängnis wandern, halbiert, obwohl die Kriminalität in der Schweiz bekanntlich nicht kleiner geworden ist. Ausschaffen statt einbürgern Während sich das Bundesgericht früher auf den Standpunkt gestellt hat, auch entfernte Vorstrafen könnten für die Urteilsfindung in verschiedener Hinsicht wesentlich sein, wird nun durch das neue Strafrecht die Rehabilitierung des Täters höher gewertet als die Beachtung seines Vorlebens. Zur Resozialisierung ist die Einbürgerung
NEIN
2. Volksinitiative vom 29. September 2008 «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)»
JA NEIN
3. Volksinitiative vom 26. Juni 2009, «6 Wochen Ferien für alle» 4. Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls») 5. Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG).
JA NEIN
Kantonale Vorlagen
NEIN
A. Beschluss des Kantonsrates/Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) (vom 22. November 2010)
JA
B. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl der Beschluss des Kantonsrates als auch die gültigen Teile des Gegenvorschlags von den Stimmberechtigten angenommen werden?
sicher nicht das geeignete Mittel. Für derartige Straftäter sieht jene SVPVolksinitiative, die vor 14 Monaten auch im Kanton Zürich vom Volk angenommen wurde, die Ausschaffung vor! Für die Beurteilung des strafrechtlichen Leumunds von Erwachsenen fordert die SVP, dass bei der Beurteilung von Bürgerrechtsgesuchen auf das Strafregister, nicht auf den Auszug für Privatpersonen, abzustellen ist. Während im Auszug für Privatpersonen beispielsweise bedingte Strafen entfernt werden, wenn der Verurteilte sich bis zum Ablauf der Probezeit bewährt hat, bleiben sie im Strafregister immerhin zehn Jahre enthalten. Verbrecher sollen nach Auffassung der
Vorlage B
SVP überhaupt nicht eingebürgert werden können. Selbst kriminellen Jugendlichen scheint der Kanton mit dem roten Pass hinterherzurennen: Bereits fünf Jahre nach einem Vergehen und ab dem 22. Altersjahr generell dürfen junge Straftäter einen Antrag stellen, sodass der kriminelle Nachwuchs der Ausländer seine Karrieren unbekümmert als Schweizer fortsetzen darf. Gerade bei Jugendlichen ist eine schärfere Gangart unumgänglich. Das Ausmass der Jugendkriminalität und Jugendgewalt ist beunruhigend, gemäss behördlichen Angaben bleibt sie auf hohem Fortsetzung Seite 5
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