FREITAG, 17. JUNI 2011 NR. 24 53. JAHRGANG Testament? Erbvertrag? Stiftungen? Hausverkauf?
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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
GEFÄHRLICHE VORSTÖSSE FÜR DIE EINFÜHRUNG DER VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT
Wie die direkte Demokratie ausgehebelt wird In kaum einem Land haben die Bürger so vielfältige Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte wie in der Schweiz. Doch unsere direkte Demokratie gerät immer stärker unter Beschuss. Immer häufiger wird der Abbau von Volksrechten und die Einführung zusätzlicher Kompetenzen für die Gerichte gefordert. Die Ansicht, Behörden seien unabhängiger und kompetenter als die Stimmbürger, ist gefährlich. Der überzeugte Einsatz der SVP für die direkte Demokratie ist wichtiger denn je.
Einst unbestrittenes Erfolgsmodell, ist die direkte Demokratie heute unter massivem Beschuss. Immer häufiger werden Volksentscheide als «Fehlentscheide» betitelt – selbst von Bundesräten. Die Umsetzung von Volksinitiativen wird immer schwieriger, auch wenn Volksund Ständemehr sehr klar sind. So war es bei der Verwahrungsinitiative und bei der Unverjährbarkeitsinitiative, und so ist es auch bei der Ausschaffungsinitiative. Oft geht es bei diesen Diskussionen nur am Rande um tatsächliche Widersprüche zwischen schweizerischem Verfassungsrecht und völkerrechtlichen Bestimmungen. Der Kern des Problems liegt vielmehr im unterschiedlichen Verständnis der Bundesverfassung und in der divergierenden Haltung zur direkten Demokratie.
mokratischen Mitwirkungsrechte werden als «Verwesentlichung der Volksrechte» verkauft. Eine gefährliche Bezeichnung, denn letztlich geht es genau um das Gegenteil: Die Behörden sollen gestärkt, die Stimmbürger aber eingeschränkt werden. Die SVP tritt entschlossen gegen diese undemokratischen Entwicklungen an: Die direkte Demokratie soll gestärkt werden – nicht Regierung und Verwaltung.
Wertvolle politische Mitspracherechte Der Schweizer Stimmbürger hat Glück: Bei fast allen politischen Fragestellungen hat er ein Wörtchen mitzureden. In der Schweiz sind die Bürger die oberste Instanz. Weder der Bundesrat, das Parlament noch das Bundesgericht können ohne placet der Stimmbürger ein Gesetz oder gar die Verfassung ändern. Für jede Verfassungsänderung ist eine Mehrheit von Volk und Ständen zwingend. Und jedes Gesetz kann mittels fakultativen Referendums bekämpft und zur Abstimmung gebracht werden. Gefährliche «Verwesentlichung» Dies ist nicht überall so. In vielen der Demokratie Gewissen politischen Kreisen und Staaten ist der Stimmbürger nicht frei. auch vielen Juristen wäre es lieber, das So dürfen etwa im deutschen Grundgesetz gewisse Artikel Volk könnte über zahlnicht verändert werreiche Fragen nicht den. Über Sachfragen mehr abstimmen. So Die direkte Demokratie können die Deutschen könnten «Fehlentscheisoll gestärkt werden – nur in seltenen Fälde» verhindert und dem nicht Regierung und len abstimmen. Der Willen der Behörden Verwaltung. Stimmbürger ist gebesser Rechnung getragenüber den Behörden gen werden. Dieser oft machtlos und hat Auffassung folgend, will der Zürcher Regierungsrat das (ausser bei Wahlen) kaum MitwirSVP-Referendum gegen das Bürger- kungs- und Mitgestaltungsmöglichrechtsgesetz für ungültig erklären: Ei- keiten. In Staaten wie Saudi-Arabien, Maune Abstimmung soll gar nicht erst stattfinden. Das eidgenössische Parla- retanien oder dem Iran ist die Situation ment wiederum diskutiert eine amtli- noch drastischer: Alles ist dem islamiche Vorprüfung von Volks-initiativen, schen Recht, der Scharia, untergeordum gewisse Anliegen frühzeitig als un- net. Die Scharia umfasst nicht nur die zulässig erklären zu können. Diese eigentlichen Rechtsnormen (Strafempfindlichen Einschnitte in die de- recht, Eherecht, Erbrecht usw.), son-
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dern auch Vorschriften mit religiösem und kultischem Bezug. Es liegt auf der Hand, dass diese Rechtsnormen, welche im Koran gründen und letztlich göttlichen Ursprungs sind, nicht verändert werden dürfen. Ein diametraler Gegensatz zur schweizerischen Demokratie. Stimmbürger als Hüter der Verfassung Die umfassenden demokratischen Rechte der Schweizer Bürger bedingen, dass die Behörden in ihrer Macht eingeschränkt werden: Sie schulden dem Souverän Rechenschaft. Zudem müssen sie stets gewärtigen, dass korrigierend in die Behördentätigkeit eingegriffen wird – sei es mittels Referendum oder Initiative. Diese einst unbestrittenen Grundsätze sind ins Kreuzfeuer von Politikern und Juristen geraten. Dass die Bundesverfassung jederzeit und überall geändert werden kann, soll nicht mehr unbedingt gelten. Spätestens mit der neuen Bundesverfassung von 1999 wurden «Schranken der Verfassungsrevision» eingeführt. Die Praxis des Bundesgerichts, welche sich immer öfter an der Rechtsprechung der europäischen Gerichtshöfe orientiert, trägt dazu bei, dass die demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten von Parteien und Stimmbürgern zunehmend eingeschränkt werden. Richter stehen nicht über der Verfassung Die Forderung nach einer Ausdehnung der Verfassungsgerichtsbarkeit entspringt diesem Gedankengut. Ein Verfassungsgericht hat die Aufgabe, Gesetze und allenfalls auch Staatsverträge auf ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen. Dies ist in Ländern relevant, wo Gesetze und internationale Abkommen von Parlament, Regierung und Verwaltung beschlossen bzw. erlassen werden – also Staaten mit einer parlamentarischen Demokratie. In die-
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sen Ländern können die Stimmbürger um vor allem repräsentativen Demozwar das Parlament und allenfalls den kratien oder Präsidialsystemen eigen. Präsidenten wählen, nicht aber über Ländern, in welchen es wenig demoSachfragen abstimmen oder gar ihr Ve- kratische Mitgestaltungsmöglichkeito bei missliebigen Gesetzen einlegen. ten gibt. In der Schweiz ist dies anders: Da Dass sich das System der schweizerischen Eidgenossenschaft deutlich umfassende Mitbestimmungsrechte von den Ordnungen repräsentativer existieren, würde der Ausbau der VerDemokratien unterscheidet, liegt auf fassungsgerichtsbarkeit nicht zu einer Stärkung, sondern zu der Hand. Die Eineiner Schwächung der führung weitergehendemokratischen Rechder Zuständigkeiten Eine te führen. Darum darf des Bundesgerichts Verfassungsgerichtsbarkeit die Schweiz kein Ver(oder anderer Gerichin der Schweiz würde fassungsgericht haben. te) würde in der zu einem substanziellen Ein solches Gericht Schweiz zu einem subwürde die Kontrollstanziellen DemokraDemokratieabbau führen. möglichkeiten der Bürtieabbau führen. ger einschränken und Der bekannte Staatssich letztlich über den rechtler Zaccaria Giacometti kritisierte diese Entwicklun- Souverän stellen. Stimmbürger, aber gen schon früh: Wenn sich die Justiz auch Kantone (für Verfassungsändedas Recht anmasst, die «Wertmässig- rungen braucht es immer ein Ständekeit der Verfassung» zu prüfen (und mehr) würden ausgehebelt. Auch die Zürcher Regierung spricht damit die «oberste politische Entscheidung» im Staate), dann setzen sich die sich für die Verfassungsgerichtsbarkeit Gerichte über den Verfassunggeber. aus. Dass sich der Regierungsrat «insEine, so Giacometti, unerträgliche besondere auch aus föderalistischen Vorstellung: «Der Richter über der Gründen» für die Stärkung der GerichVerfassung! Das ist eine im Verfas- te ausspricht, ist absurd. Eine Stärkung sungsstaat unvorstellbare Vorstellung, der Bundesbehörden hat nie zu mehr eine unpolitische Konzeption, die die Föderalismus geführt, sondern immer Verfassungsgerichtsbarkeit nicht nur zu mehr Zentralisierung. überspannt, sondern sprengt, und damit den Rechtsstaatsgedanken zu des- Die Bürger vor dem Staat sen grossen Schaden ad absurdum schützen Heute muss der Bürger vor dem Staat führt.» geschützt werden. Stärken wir die demokratischen Mitspracherechte, haVerfassungsgerichte sind ben Bürger und Kantone bessere Mögundemokratisch Das Fehlen eines Verfassungsgerichts lichkeiten, korrigierend in das Verhalin der Schweiz ist nicht etwa ein Ver- ten der Behörden einzugreifen und säumnis oder eine Gesetzeslücke – es Fehlentwicklungen zu beheben. Stärist systembedingt. Ein Verfassungsge- ken wir aber die Behörden (wie beiricht ist immer eine Massnahme, um spielsweise mit der Verfassungsgeein demokratisches Defizit zu behe- richtsbarkeit), hebeln wir die Demoben. Verfassungsgerichte braucht es in kratie aus. Hoffen wir, dass dies die StimmbürStaaten, in welchen die Behörden zu viel Macht haben: Hier ist ein Korrek- ger rechtzeitig merken. Im Moment tiv zugunsten der Stimmbürger nötig. könnten sie noch korrigierend eingreiDie Verfassungsgerichtsbarkeit ist dar- fen.
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