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Freitag, 4. Dezember 2015 | Nr. 49 | 57. Jahrgang
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Bundesrat schützt eklatanten Asylmissbrauch Vom buchstäblich himmelschreienden Missstand wird seit Langem berichtet: Eritreer, die als angebliche Flüchtlinge in unser Land gelangen, zweigen einen Teil hier erhaltener Sozialhilfe ab und überweisen ihn als eine Art «Steuer» an ihren sie angeblich «an Leib und Leben bedrohenden» Herkunftsstaat. Die Bundesanwaltschaft erklärt indessen «Nichtannahme» des gegen diesen Betrug an der Schweiz gestellten Strafantrags. Man traut Augen und Ohren kaum: Da wird die Schweiz von der Massenein wanderung zunehmend überrollt. Seit Monaten dominieren unter den Einwan derern die Eritreer. Sie geben sich alle samt als Militärdienstverweigerer aus. Denn die Schweiz ist auf der ganzen weiten Welt das einzige Land, das «Mili tärdienstverweigerung» als Asyl begrün denden Fluchtgrund anerkennt. Dies pikanterweise trotz der Tatsache, dass das Schweizervolk in einer Volksabstim mung genau das Gegenteil dessen be schlossen hat, was durch das Departe ment Sommaruga und das Bundesver waltungsgericht heute zur geltenden Praxis erklärt worden ist.
nauer recherchiert wurde, ergab sich, dass zumindest viele der in der Schweiz weilenden Eritreer regelmässig zwei Prozent des ihnen – zumeist als Sozial hilfe – zufliessenden Geldes an Eritrea, das Land, aus dem sie geflohen sind, überweisen. Es kommt noch dicker: Die Einzahlungsscheine zur Überweisung dieser Steuer-Zahlungen beziehen diese Eritreer auf dem Konsulat Eritreas, auf dem Konsulat jenes Landes, aus dem sie geflohen sind – weil angeblich «an Leib und Leben bedroht».
Rechtsweg vereitelt
Auf diese Weise geschädigte Amtsstel len und Gemeinden strengten Strafver fahren an gegen Eritreer, die sie solch eklatanter Missbräuche verdächtigen. Offensichtliche Missbräuche Mit den jüngsten Einwanderungswel Über diese Anträge hat die Bundesan len machen Syrer und Afghanen den waltschaft zu entscheiden. Vor wenigen Eritreern den «Spitzenplatz» ankom Tagen hat der Bundesanwalt – perple mender Asylbegehrender zwar streitig. xe Antragsteller hinterlassend – indes Sicher aber ist: Als «schutzbedürftige sen «Nichtannahme» besagter Strafan Kriegsflüchtlinge» können sich die noch träge verkündet. Die ihm eingereichten immer in grosser Zahl eintreffenden Verdachtsmomente betrachte er als Eritreer nicht bezeichnen. Zwar wurde «nicht hinreichend» zur Eröffnung Eritrea vor Jahren von einem Krieg eines Strafverfahrens. heimgesucht. Heute aber ist dort nicht Krieg. Hintergründe In nahezu allen Schweizer Gemein Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob den, denen Eritreer zugeteilt worden beim Entscheid der Bundesanwaltschaft sind, häufen sich Klagen: Wohl seien die Erwartung eine Rolle spielte, dass diese Zugewiesenen meist friedlich. die Schweiz – wenn das eritreische Kon Aber man stelle fest, dass es diesen in sulat in der Schweiz Hand geboten hätte ihrem Heimatland angeblich «an Leib zu rechtswidrigen Handlungen gegen und Leben bedrohten» Eritreern offen unser Land – wohl die diplomatischen sichtlich möglich sei, das sie angeblich Beziehungen zu diesem Land hätte ab bedrohende Herkunftsland Eritrea zu brechen müssen, was wohl auch den bereisen – ferienhalber oder für Besu Abbruch laufender Entwicklungshilfeche bei Angehörigen und Verwandten. Projekte in Eritrea zur Folge gehabt Niemand hindere sie nach solchem Be hätte. Sicher ist nur, dass sich der Bun such im sie bedrohenden Land daran, desrat – im Rahmen der Beantwortung auf normalem Weg wieder in die eines parlamentarischen Vorstosses – in Schweiz «zurückzukehren». diesem Sinn geäussert hat. Und zudem mehren sich Hinweise, Die mit Indizien unterlegte Anschul wonach die Asyl begehrenden Eritreer – digung an die Adresse von Eritreern die hier zumeist von Sozialhilfe aus öf beruht auch auf der Feststellung, wo fentlichen Kassen leben – an ihr Hei nach eritreische Asylbegehrende, die zu matland regelmässig Zahlungen über Besuchszwecken in die sie angeblich weisen – als eine Art «Steuern». Wo ge «an Leib und Leben bedrohende» Hei
Schlicht unglaublich sind die Aus führungen des Bundesanwalts zur Ab zweigung hier erhaltener Sozialhilfe in Form von «Steuerzahlungen» an Eri trea. Die Steuererhebung sei, weil von einem Staat ausgehend, als «legal» zu werten, meint die Bundesanwaltschaft. Schweizer Steuerzahlern Geld abzu Wie in einer Bananenrepublik nehmen und es via Sozialhilfe Einwan Das alles bleibt nach der «Nicht an derern zuzuweisen, deren Asylbegrün nahme»-Verfügung des Bundesanwalts dung als – gelinde gesagt – sehr zwei zu eingereichten Strafanträgen jetzt felhaft erscheint und die einen Teil des vor strafrechtlicher Untersuchung si erhaltenen Geldes dann in Form einer cher. Ein Signal, das Eritreas Offizielle «Steuer» an den Staat überweisen, aus zweifellos sofort zu verstehen und zu dem sie, weil angeblich «an Leib und nutzen wissen werden: Je mehr Eritre Leben bedroht», hätten fliehen müs er in die Schweiz geschickt werden sen – solch unglaublicher Vorgang wird können, desto erfreulicher füllt sich von der Schweizer Bundesanwaltschaft Eritreas Staatskasse… also als «legal» reingewaschen. mat reisen wollen, vom offiziellen Kon sulat Eritreas in der Schweiz mit fal schen Papieren ausgerüstet werden, sodass sie, falls in Eritrea eventuell eine Strafverfolgung gegen sie laufe, sicher ein- und danach auch wieder ausrei sen könnten…
Schädliche Personenfreizügigkeit Leider wurde die Unabhängigkeit schon stückchenweise viel zu stark geschmä lert: Zum Beispiel mit dem Vertrag zur Einführung der Personenfreizügigkeit: Sie könnten einwenden: Ja, aber das Volk hat dem ja zugestimmt. Es stimmt leider, aber hören Sie wörtlich, was der Bundesrat dem Volk vor der Abstim mung versprochen hat: «Wie die Erfahrungen in der EU zeigen, sind die Ängste, die Einwande rung aus EU-Staaten in die Schweiz werde stark zunehmen, nicht begrün det (...). Im Übrigen ist wegen der hohen Ärztedichte in der Schweiz auch keine massive Zunahme von ausländischen Ärzten zu erwarten.» Und der wissen schaftliche Berater des Bundesrates hat damals geschrieben: «Plausibilitäts überlegungen lassen eine Obergrenze des Einwanderungspotenzials von (netto) jährlich 10 000 EU-Angehörigen vermuten.
Eine höhere Wahrscheinlichkeit hat jedoch die Erwartung, dass das Ein wanderungspotenzial (netto) weniger als 8000 EU-Angehörige pro Jahr er reichen dürfte.» Tatsächlich hat sich der Professor um den Faktor 10 geirrt. Hätte man dem Volk gesagt, dass netto durch schnittlich 85 000 Personen pro Jahr zuwandern, also jedes Jahr eine Bevöl kerungszunahme in der Grösse der Stadt Luzern, dann hätte es ganz sicher schon 1999 kein Ja zur Personenfrei zügigkeit gegeben. Darum haben – welch Glück für die Unabhängigkeit des Landes – Volk und Stände am 9. Februar 2014 die Volksinitiative gegen die Massenein wanderungsinitiative angenommen. Jetzt ist es der verfassungsmässige Auf trag von Bundesrat und Parlament, die Zuwanderung wieder eigenständig zu regeln, wieder Kontingente einzufüh ren und einen Vorrang der einheimi
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schen Bevölkerung bei der Stellenbe setzung einzuführen. Immer mehr Schweizer finden keine Stelle mehr, nicht nur die über 50-jäh rigen. Dennoch ist die Arbeitslosigkeit der Ausländer doppelt so hoch wie bei den Schweizern. 50 Prozent der Sozi alhilfebezüger sind Ausländer. Apropos Bedürfnis nach ausländi schen Akademikern und Facharbei tern: Im Kanton Zürich sind ein volles Viertel aller gemeldeten Arbeitssu chenden Akademiker. Die Schweiz ist überfordert, wenn jedes Jahr 85 000 Menschen zu uns strömen und wir Jahr für Jahr eine Fläche von 4560 Fussball felder überbauen. Das wollte und will die Schweiz nicht.
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