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Zürcher Bote Nr. 47

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DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS

Schulisches Fremdsprachenkonzept des Kantons Zürich erneut im Fokus! Wir brauchen Ihre Unterstützung

Derzeit werden zur kantonalen Volksinitiative «Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule» Unterschriften gesammelt. Die Initiative hat zum Ziel, notwendige Korrekturen am Fremdsprachenkonzept einzuleiten, nachdem erkannt ist, dass dessen Umsetzung den Erwartungen nicht gerecht wird und zur Überforderung eines Drittels der betroffenen Schüler und Schülerinnen (SuS) führt. Dem wollen wir entgegenhalten, indem die zweite Fremdsprache erst auf der Sekundarstufe eingeführt wird und der Regierungsrat auf Antrag des Bildungsrates beschliesst, ob Französisch oder Englisch erste Fremdsprache ist.

Am Montag, 17. März 2008, äusserte sich Urs Kalberer (Master of Education der Universität Manchester) zum Fremdsprachenunterricht mit einem Beitrag in der NZZ. Der Titel lautete: «Wann platzt die Seifenblase?». Er untersuchte die Frage, ob der frühe Lernbeginn sich tatsächlich positiv auf den Erwerb einer Fremdsprache auswirke. Zunächst wurden Gruppen mit gleicher Anzahl besuchter Englischlektionen, aber unterschiedlichem Alter verglichen. Die erste Gruppe bestand aus Absolventen des Zürcher Schulprojekts 21 mit obligatorischem Englischunterricht in der Primarschule.

Die zweite Gruppe waren SuS der 3. Sekundarklasse aus dem Kanton Graubünden. Die Resultate zeigten in allen vier Teilbereichen (Lesen, Hören, Grammatik, Lückentext) eine signifikante Überlegenheit der älteren Lernenden. Der zweite Vergleich setzte an bei der unterschiedlichen Anzahl besuchter Lektionen. SuS, die im Rahmen des Schulprojekts 21 bereits mehrere Jahre Englischunterricht genossen haben, stossen in der Sekundarschule auf SuS ohne Primarschulenglisch. Gemessen wurden die Leistungen von 154 SuS aus acht Klassen in den Bereichen Lesen, Hören, Grammatik und Lückentext.

Die Resultate zeigen auf, dass der Vorsprung der «Frühlerner» in kurzer Zeit wegschmilzt. Das bestätigten auch Lehrkräfte, die nach kurzer Zeit keinen Unterschied mehr zwischen Früh­ und

Spätstartern feststellen konnten. Es zeigte sich also an, dass eine Verteilung der Lektionen über längere Zeit (im Kanton Zürich zwei Lektionen pro Woche während acht Schuljahren) weniger bewirkt als eine kompaktere. Die hohen Erwartungen, die in den frühen schulischen Fremdsprachenunterricht gesetzt wurden, scheinen sich nicht zu erfüllen. Ende Zitat Urs Kalberer.

Zur Gegenwart – Kalberers Erkenntnisse werden bestätigt Heute, 7 Jahre später, gibt es weitere Studien, die bestätigen, dass der frühe Beginn des Fremdsprachenerwerbs keineswegs zu besseren Ergebnissen führt. Zu einem interessanten Resultat kommt auch eine vom Bund unterstützte Studie mit dem Titel «Alter und schulisches Fremdsprachenlernen» des Wissenschaftlichen Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit (KFM) in Freiburg.

Die Untersuchung schafft einen Überblick über die verfügbaren Studien aus Europa und Übersee. Der Befund kurz zusammengefasst lautet: Im Fremdsprachenunterricht lernen SuS in der Sekundarstufe schneller als solche in der Primarstufe.

Klar ist, dass ausserhalb des Sprachraumes nichts automatisch geschieht.

Dort wo das tägliche «Sprachbad» (zum Beispiel in der Familie) nicht möglich ist, gibt es kein spielerisches Erlernen einer Fremdsprache. Nichts führt am systematischen Erwerb des Wortschatzes, der Grammatik etc. vorbei.

Die Lektionendichte ist ungenügend

Mit nur je zwei Wochenlektionen Englisch und Französisch auf der Mittelstufe fehlt die ausreichende Lektionendichte, um eine Fremdsprache mit der nötigen Intensität lernen zu können.

Die MINT-Fächer sind zu stärken Angesichts weiterer Ansprüche wie zum Beispiel die Stärkung der MINT­Fächer (Mathematik – Informatik – Naturwissenschaft – Technik) oder der überfachlichen Kompetenzen (personale, soziale, methodische Kompetenzen) ist klar, dass die zu Verfügung stehende Zeit auf der Unter­ und Mittelstufe knapp wird, um allen Ansprüchen zu genügen. MINT­Fächer sind besonders geeignet für die Förderung von Talenten. Auch dafür muss Platz geschaffen werden. Überforderung ist zu vermeiden Selbstverständlich gibt es SuS, welche mit den Anforderungen klar kommen. Man muss jedoch davon ausgehen, dass rund die Hälfte damit ihre liebe Mühe haben und ein Drittel der SuS die minimalen Lernziele in den zwei Fremdsprachen nicht erreichen. Spätestens ab der fünften Klasse, wenn beide Fremdsprachen unterrichtet werden, steigt die Zahl derjenigen, die dem Unterricht nicht mehr folgen können.

Die Sekundarstufe verfügt über die besseren Rahmenbedingungen Auf der Sekundarschulstufe lernen Jugendliche Fremdsprachen ihrem Entwicklungsstand gemäss mit analytischen Methoden. Die Umstellung auf ein Konzept mit mehr Lektionen in der später eingeführten Fremdsprache ermöglicht es, dass die Jugendlichen in Englisch und Französisch am Ende der Schulzeit über mindestens gleichwertige Kenntnisse verfügen.

Kosten-Nutzen kritisch analysieren Der gesamte Aufwand für je zwei Wochenlektionen à 45 Minuten Englisch und Französisch steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum erreichbaren Ergebnis. Eine eigentliche Wirkungs­

kontrolle unter dem Aspekt «Return on Invest» (Lehrmittel/Lehrernachqualifikation) wurde noch nie durchgeführt. Im Hinblick auf die finanzielle Situation – nicht nur unseres Kantons – müssen wir entsprechende Überlegungen auch im schulischen Umfeld anstellen

Umfrage bei den Zürcher Lehrpersonen

Der ZLV (Zürcher Lehrerinnen und Lehrerverband) hat zur Sprachenfrage eine Umfrage bei den Zürcher Lehrpersonen durchgeführt. Der Rücklauf betrug 1233 Antworten. Das Ergebnis dürfte als repräsentativ gelten. 75 Prozent der antwortenden Lehrpersonen sind der Auffassung, dass eine Fremdsprache auf der Primarstufe genügt. www.fremdsprachen­in itiative­zuerich.ch

Fazit

Es lohnt sich, das Fremdsprachenkonzept erneut auf den Prüfstand zu stellen. Dazu eignet sich die Debatte im Rahmen einer Volksinitiative gut. Sie stellt sicher, dass die Meinungsbildung zu den verschiedensten mit dem Spra­

chenkonzept verknüpften Fragen (z.B. staatspolitische Bedeutung der zweiten Landessprache) nicht nur unter Experten, sondern auch unter Einbezug der interessierten Bevölkerung geschieht. Dass der Regierungsrat auf Antrag des Bildungsrates darüber entscheiden soll, welche Fremdsprache künftig auf der Primarstufe gelehrt werden soll, wird –so hoffe ich – zur Versachlichung der Diskussion führen. Englisch oder Französisch ist nicht matchentscheidend. Matchentscheidend ist, über welche Sprachkompetenzen die Schüler und Schülerinnen am Ende der Sekundarstufe verfügen. Anstelle der Diskussion Englisch oder Französisch könnten wir uns beispielsweise darüber unterhalten, welche Bedeutung die MINT­Fächer –auch unter volkswirtschaftlichen Aspekten – künftig haben sollen und welche Auswirkung diese Diskussion auf die Stundentafel der Volksschule haben könnte. Ich bitte Sie, diese Diskussion mit Ihrer Unterschrift zu ermöglichen. Ich bitte Sie, diese Diskussion mit Ihrer Unterschrift auf dem beiliegenden Unterschriftenbogen zu ermöglichen.

Parolen zur Volksabstimmung vom 22. November 2015

Kanton Zürich

– Wahl eines Ständerates Hans­Ueli Vogt

– Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung von Staatsbeiträgen für den Bau einer Limmattalbahn NEIN

Stadt Zürich

– Wahl eines Statthalters leer lassen

– Änderung der Gemeindeordnung; Anpassung der Aufgaben­Zuordnung der Departemente sowie von Bestimmungen des Abschnitts Schule und Schulbehörden, Umbenennung eines Departements, Streichung einer Kompetenzbestimmung Gemeinderat NEIN

Jede Stimme zählt

Christoph Mörgeli

Terroristenfreunde unter uns

Vor Jahren habe ich im Militär einen äusserst fähigen Nachrichtenoffizier kennenglernt. Er ist heute Vater von vier Kindern, parteilos, nicht gläubig, weder xeno- noch islamophob. Und er unterrichtet als Sekundarlehrer eine dritte Sekundarklasse B in einer Gemeinde am linken Zürichseeufer. In seiner Klasse befinden sich neun Moslems, alle aus «gemässigten» Familien der Balkanländer. Doch im Unterricht zeigte sich bei der Diskussion über den Terroranschlag auf die Pariser Redaktion von «Charlie Hebdo»: Acht dieser neun Moslems – siebzehnjährige Mädchen wie Jungs – unterstützten die Bluttat. Sie befanden, die Ermordung der Karikaturisten sei zu Recht geschehen. Ja, sie vermuteten gar, es handle sich bei den Attentaten um eine Verschwörung der Amerikaner oder der Israelis. Wie man in dieser Klasse über die neusten Massenexekutionen von Paris denkt, ist mir nicht bekannt. Ich möchte es auch lieber nicht wissen. Unter den 17 Schülern dieser Zürcher Sekundaklasse B gibts noch einen einzigen Reformierten: ein Bauernsohn, der regelmässig als «Kuhbube», «Mister» und «Melker» verhöhnt wird.

Dem Klassenlager im Tessin blieb er auf eigenen Wunsch fern. Selbstverständlich kam dort kein Schweinefleisch auf den Tisch, selbstverständlich geht man auf alle Kopftuch- und RamadanWünsche ein. Die hier genannte Gemeinde gibt sehr viel Geld aus für die Integration der Jugendlichen. In den Sek-C-Klassen sind über achtzig Prozent der Schüler muslimisch. Der Erfolg ist bescheiden, eine echte Integration scheint unmöglich.

Die Gemeinde Kreuzlingen etwa hat heute 10 Prozent Muslime, wobei der Anteil Schüler – wie überall – mit dem Faktor 2,5 zu multiplizieren ist. Durch Geburten, Zuwanderung, Familiennachzug und Asyl wird die Schweiz im Jahr 2038 schätzungsweise 1,9 bis 2,4 Millionen Muslime umfassen. Im Jahr 2051 haben wir selbst bei vorsichtiger Schätzung über alle Altersklassen mit einem Anteil von 50 Prozent Muslimen an der Schweizer Bevölkerung zu rechnen. Unsere Kinder dürften einen Kampf der Kulturen erleben. Unsere Grosskinder nicht mehr, denn sie werden in einer muslimischen Umgebung aufwachsen. Sie werden Geschlechtertrennung und Gewalt erleben, aber nicht mehr Toleranz, Liebe, Freude und Humor. Die Schläfer schlafen nicht. Die einzigen, die schlafen, sind unsere Politiker.

Gratisanwälte für alle Asylbewerber – eine kritische Betrachtung aus der Praxis

Die vom Parlament verabschiedete Asylgesetzrevision sieht eine unentgeltliche, bedingungslose Rechtsvertretung (Gratisanwalt) für alle Asylsuchenden vor mit Vergütung zum Pauschaltarif. Schon heute ist absehbar, dass sich hauptsächlich Hilfswerke um diesen Auftrag reissen werden. Begründet wird diese angebliche Notwendigkeit mit der Verkürzung der Entscheid- und Rechtsmittelfristen.

Heinz Brand Nationalrat SVP Klosters (GR )

Das Recht auf unentgeltliche Rechtspflege ist gemäss Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Schweizerischer Bundesverfassung (Art. 29 Abs. 3 BV) garantiert. Im Vordergrund steht dabei jedoch das Recht auf Zugang zu Gerichten und Behörden für Bedürftige. Hingegen war in allen Rechtsgebieten die Beigabe eines unentgeltlichen Rechtsvertreters bisher immer an konkrete Bedingungen geknüpft und Gegenstand einer behördlichen oder gerichtlichen Einzelfallprüfung. So war neben der finanziellen Bedürftigkeit der rechtssuchenden Person auch immer notwendig, dass die Angelegenheit eine gewisse Komplexität aufweist und das Verfahren nicht aussichtslos ist. Die Bedingungen der Komplexität und Nichtaussichtslosigkeit dürften bei einem grossen Teil der Asylverfahren wohl nicht gegeben sein. Im Asylbereich waren unentgeltliche Rechtsvertreter bisher lediglich in Beschwerdeverfahren (Anfechtung eines negativen Asylentscheids), nicht aber dem eigentlichen Asylverfahren oder Vorverfahren Thema. Bisher war bei den Anhörungen gewöhnlich eine Beobachtungsperson eines Schweizer Hilfswerks anwesend, welche die Einhaltung sämtlicher Verfahrensrechte garantierte. Denn selbst wenn dem Asylsuchenden im Asylverfahren gewisse elementare Mitwirkungspflichten obliegen, so hat die Behörde den Sachverhalt immer von Amtes wegen zu ergründen. Erst im Beschwerdeverfahren

hat der Betroffene allfällige Einwände zu formulieren und zu begründen, was den Beizug eines unentgeltlichen Rechtsvertreters inhaltlich zu rechtfertigen vermag. Damit wäre sämtlichen rechtsstaatlichen Prinzipien Genüge getan. Diese neu vorgesehene Bedingungslosigkeit der unentgeltlichen Rechtsvertretung für die Gesamtheit des Asylverfahrens wird Asylsuchende gegenüber anderen (einheimischen) Rechtssuchenden in Verwaltungsverfahren ungerechterweise bevorzugen, was klarerweise nicht im Sinne der EMRK und der Schweizerischen Bundesverfassung sein kann.

Zunahme von aussichtslosen Verfahren

Zudem gibt auch die praktische Umsetzung der Vorlage Anlass zu Kritik: So ist unter Praktikern in der Justiz bekannt, dass bei einer flächendeckenden Rechtsverbeiständung mit einer Vielzahl von aussichtslosen Beschwerden zu rechnen ist, was wiederum zu Mehraufwand und längeren Verfahren führt. Damit dürfte das eigentliche Ziel der Effizienzsteigerung in den Asylverfahren wohl mehr als verfehlt werden. Sodann sind als unentgeltliche Rechtsvertreter einerseits Rechtsanwälte vorgesehen, andererseits aber auch Personen mit universitärem juristischem Hochschulabschluss, die sich beruflich mit der Beratung und Vertretung von Asylsuchenden befassen. Dass es sich dabei um eine schweizerische Juristen­ oder Anwaltsausbildung handeln soll, ist nicht explizit vorgesehen. Bereits heute fallen einige im Asylbereich tätige ausländische (insbesondere afrikanische) Juristen und Anwälte im Asylbeschwerdeverfahren durch unnötiges und aussichtsloses Prozessieren auf, oftmals auch auf Kosten des Staates.

1. FRAKTIONSSITZUNG NACH DEN WAHLEN

Zur Sicherheit des Landes Sorge tragen

Die SVP-Fraktion hat sich am Samstag in Bern zu einer ersten Sitzung nach den eidgenössischen Wahlen getroffen. Anwesend waren sowohl die bisherigen wie auch die neuen Mitglieder der Fraktion. Die Fraktion gibt ihrer grossen Sorge im Zusammenhang mit den schrecklichen Terroranschlägen in Paris sowie den unkontrollierten Migrationsströmen in Europa Ausdruck.

SVP. Sie bekräftigt ihre Forderung nach einer starken Milizarmee, welche für die Sicherheit von Land und Leuten sorgt und fordert vom Bundesrat weiter mit Nachdruck eine umgehende Sicherung der Grenzen zur Verhinderung von illegalen Grenzübertritten. Die Fraktion hat an ihrer ersten Sitzung zudem über die Fraktionsbildung entschieden. Die Tessiner Lega­Nationalräte Roberta Pantani und Lorenzo Quadri, der Genfer MCG ­Nationalrat Roger Golay sowie der parteilose Ständerat Thomas Minder aus dem Kanton Schaffhausen werden auch in der kommenden Legislatur der SVP­Fraktion angehören. Die bewährte Partnerschaft wird damit fortgesetzt.

Grenzen schützen

Die SVP­Fraktion ist konsterniert, dass Bund und Kantone vor dem Hintergrund der sprunghaft ansteigenden Asylgesuche keine wirkungsvollen Massnahmen zur Eindämmung der herrschenden Misere beschlossen haben. Für die SVP ist klar, dass die Grenzen nun – unter Beizug der Armee –umgehend zu kontrollieren und zu schützen sind. Migranten, die aus sicheren Drittstaaten – also auch unseren Nachbarstaaten – einreisen wollen,

sind abzuweisen. Dank der SVP wird sich das Parlament in der kommenden Wintersession mit dem Schutz der Grenzen und der desolaten Asylpolitik zu befassen haben.

Für eine starke Milizarmee Ebenfalls in der Wintersession behandelt das Parlament erneut die Weiterentwicklung der Armee. Die SVP fordert eine Armee mit einem glaubwürdigen Truppenbestand und guter Ausrüstung. Dafür ist ein Budget von mindestens 5 Milliarden Franken jährlich zwingend. Nur die Armee kann insbesondere in ausserordentlichen Lagen für die Sicherheit von Land und Leuten sorgen.

Problematische Pauschalentschädigung

Auch gilt im Schweizerischen Rechtssystem bezüglich der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung heute das Prinzip der Entschädigung nach Aufwand, wobei Kürzungen von Anwaltshonoraren seitens der Behörde nachvollziehbar zu begründen sind. Auch z.B. von Rechtsschutzversicherungen mandatierte Rechtsanwälte werden stets nach Aufwand entschädigt. Dieser elementare Grundsatz soll die Unabhängigkeit der Rechtsvertreter und damit die Qualität der Rechtsverbeiständung garantieren. Die im neuen Asylgesetz vorgesehenen, den unentgeltlichen Rechtsvertretern vom Aufwand unabhängig auszurichtenden Pauschalentschädigungen dürften in diesem Zusammenhang verfassungs­ und standesrechtlich äusserst problematisch sein. Das vorgesehene System der Pauschalvergütung wird als sinnvolle und kostengünstige Lösung angepriesen. Dies ist sehr erstaunlich, enthält die Vorlage doch keinerlei Angaben über die Höhe der Pauschalvergütungen. Der Bund dürfte hier nach eigenem Ermessen traditionellerweise aus dem Vollen schöpfen und sich eher am mutmasslichen Maximal­ statt Minimalaufwand des Rechtsvertreters orientieren. Daher ist mit erheblichen Mehrkosten, wenn nicht gar einer Kostenexplosion zulasten der steuerzahlenden Bevölkerung zu rechnen.

Hohe Untertauchquote und fehlende Haftmöglichkeiten Schliesslich ist aus den Ergebnissen der Testbetriebe bereits heute offiziell bekannt, dass die dort rechtlich verbeiständeten Asylsuchenden mit schlechten Chancen auf Asyl noch während des Asylverfahrens überdurchschnittlich

oft untertauchen. Dies erweist sich insofern als problematisch, als seit dem 1. Juli 2015 mit der Umsetzung der Dublin­III­Verordnung die Anforderungen an die Anordnung von Ausschaffungshaft für abgewiesene bzw. chancenlose Dublin­Asylsuchende (über einen Schengenstaat in die Schweiz eingereiste Asylsuchende) enorm gestiegen sind. Haft soll nur noch im Ausnahmefall angeordnet werden dürfen. Zudem wurden die Maximalhaftfristen radikal auf sechs Wochen bzw. im Renitenzfall auf drei Monate verkürzt, was für die Ausschaffung oft nicht ausreicht und zur Haftentlassung führt. Schon jetzt beklagen viele kantonale Migrationsämter ein vermehrtes Untertauchen von abgewiesenen Asylsuchenden.

Diese können sodann nicht mehr ausser Landes geschafft werden und enden früher oder später in der Kriminalität. Diese Tendenz zu vermehrtem Untertauchen dürfte sich im Falle einer flächendeckenden unentgeltlichen Rechtsverbeiständung noch massiv verschärfen. Wichtig sind daher rasche Asylerfahren, kurze Rechtsmittelfristen und umgehende Ausschaffungen nach negativen Asylentscheiden.

Fazit

Die bedingungslose unentgeltliche Rechtsvertretung für alle Asylsuchende bereits im Vor­ und Asylverfahren mit Pauschalvergütung stellt ein absolutes Novum im Schweizerischen Rechtssystem dar. Sie ist nicht nur unnötig und ungerecht, sondern auch verfassungsmässig und standesrechtlich problematisch. Ausserdem verursacht sie erheblichen Mehraufwand, längere Verfahren und hohe Zusatzkosten zulasten der steuerzahlenden Bevölkerung. Die Schweiz würde für Asylsuchende noch attraktiver, profitieren würde lediglich die Asylindustrie. Dies sind Gründe genug, das von der SVP ergriffene Referendum gegen die Asylgesetzrevision zu unterstützen.

DAS VOLK WIRD FÜR DUMM VERKAUFT

Untätiger und überforderter Bundesrat

Für die SVP ist es unverständlich, dass der Bundesrat im Zusammenhang mit den zunehmenden illegalen Grenzübertritten und der Terrorgefahr keine wirksamen Massnahmen trifft. Der offensichtlich überforderte Bundesrat nimmt damit seine Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht wahr.

SVP. Für die SVP ist klar, dass die Grenzen nun – unter Beizug der Armee –umgehend zu kontrollieren und zu schützen sind. Asylsuchende, die aus sicheren Drittstaaten – also auch unseren Nachbarstaaten – einreisen wollen, sind konsequent an der Grenze abzuweisen. Diese Personen kommen illegal in die Schweiz. Die Zuständigkeit für ihre Asylgesuche liegt gemäss geltenden Abkommen bei anderen Staaten. Allein diese Massnahme würde dazu führen, dass die Schweiz für illegale Einwanderer unattraktiv würde. Inakzeptabel ist aus Sicht der SVP auch, dass vonseiten des Bundes weiterhin Intransparenz in Bezug auf die aktuellen Zahlen der Grenzübertritte herrscht.

Bundespräsidentin Sommaruga hat zwar Zahlen aus anderen Ländern an ihrer heutigen Medienkonferenz detailliert präsentiert, zur Schweiz aber unverständlicherweise keinerlei Fakten dargelegt. Erst auf Nachfragen von Journalisten hat sie von den aktuellen Asylgesuchszahlen gesprochen, neu aber plötzlich auch von «Eingängen» in den Verfahrenszentren geredet, die offenbar noch höher sein sollen, aber nicht weiter ausgeführt wurden. Die Politik des Verschleierns und Schönredens geht weiter. Die Lage sei «volatil», heisst es seit Tagen lapidar. Die SVP wertet dies als Zeichen einer totalen Überforderung der zuständigen Behörden.

Vergleichen

AUS DEM KANTONSRAT

Wünschbares vom Machbaren trennen

Das Parlament hatte an diesem Montag diverse Vorstösse im Bildungsbereich zu behandeln. Zu Beginn der Sitzung gedachte der Kantonsrat mit einer Schweigeminute der Opfer der Terroranschläge in Paris vom 13. November 2015.

Margreth Rinderknecht

Kantonsrätin SVP

Wallisellen

Elisabeth Pflugshaupt (SVP, Gossau) wurde als Nachfolgerin des zurücktretenden Bruno Walliser (SVP, Volketswil) als Mitglied der Finanzkommission gewählt.

Massive Kosten

bei Halbtagessschulen

Diverse Ratsmitglieder wollten wissen, welche Anpassungen auf gesetzlicher Ebene notwendig und welche Kosten zu erwarten sind, wenn der Schulbetrieb einer Gemeinde flächendeckend von morgens bis nachmittags stattfindet. Der Regierungsrat listete die Gesetzesänderungen auf, welche es brauchen würde. Auch die Kosten wurden detailliert nach Grösse der Gemeinden und nach Ausgestaltung der Betreuung aufgeführt.

Es wurde beschwichtigt, dass man bei allfälligen Projekten mit der Tagesschule diese immer als ein freiwilliges Angebot organisiere. Anita Borer (SVP, Uster) nahm Stellung: «Die SVP hat das Postulat von Anfang an nicht unterstützt und ist jetzt für die Abschreibung. Der Bericht des Regierungsrates zeigt, dass die Kosten für eine kantonale Verpflichtung für Halbtagesschulen viel zu teuer wären. Die Gemeinden haben bereits jetzt die Möglichkeit, Halbtagesschulen zu bilden. Eine kantonale Vorgabe dazu ist nicht nötig.» Das Postulat wurde als erledigt abgeschrieben.

Wieso steigen die Kosten für die Sonderschulung?

Mit einem weiteren Postulat beantragten Parlamentarier, der Regierungsrat möge prüfen, wie er die Kosten für die Gemeinden für externe Sonderschulung reduzieren kann. Es wurde moniert, die Sonderschulkosten wären für die Gemeinden bald unbezahlbar und müssten gesenkt werden. Es seien zwingend Reduktionsmassnahmen auszuarbeiten.

Der Regierungsrat führt diverse Massnahmen auf, die ergriffen wurden, um den steigenden Zahlen der Sonderschulungen zu entgegnen.

Ob diese Massnahmen genügen bzw. in welchem Umfang eine Kostensenkung für die Gemeinden zu erwarten ist und ob allfällige weitere Massnahmen eine Senkung der Kosten nach sich ziehen würden, ist nicht klar und wird nirgends erwähnt. Da das Thema den Gemeinden offensichtlich unter den Nägeln brennt, ist ein detaillierterer Bericht wünschenswert, findet auch die SVP. Die Linken und Liberalen wollen nicht überweisen und unterstützen damit den Antrag des Regierungs­

LIMMATTALBAHN

rates. 78 Ja­Stimmen reichten nicht für die Überweisung, 95 Ratsmitglieder waren dagegen.

Nachteilsausgleich

Matthias Hauser (SVP, Hüntwangen) möchte mit einem Postulat einen gerechter angewendeten Nachteilsausgleich. Der Nachteilsausgleich dient dazu, dass Menschen mit körperlichen Behinderungen (z.B. motorische Beeinträchtigungen) dennoch bei Leistungsmessungen im kognitiven Bereich (z.B. Aufnahmeprüfungen) ihr geistiges Potenzial beweisen können. Einige Ratsmitglieder hatten offenbar nicht ganz gemerkt, um welche feinen Differenzen es Matthias Hauser eigentlich ging. Für die Überweisung des Postulates reichten die Stimmen aus der SVP leider nicht.

Mehrheit für Sprach- und Kulturaustausch

Mit einem Postulat will die Mehrheit des Rates vom Regierungsrat ein Konzept für den Kultur­ und Sprachenaustausch mit Gebieten in der französischen und italienischen Schweiz. Claudio Zanetti (SVP, Gossau) meinte dazu: «Wenn uns die Mehrsprachigkeit etwas wert ist, müssen wir dafür etwas tun. Die Schweiz ist eine Willensnation. Der Wille, als Nation weiterzubestehen, ist wachzuhalten. Sprachkompetenz ist der Schlüssel zu einer ganzen Kultur.» Mit 127 zu 36 wurde das Postulat an den Regierungsrat überwiesen.

Es braucht keine weiteren Diplome

Die Linken wollen mit einem Postulat dass der Regierungsrat Mittel und Wege aufzeigt, wie auf der Sekundarstufe ll (Mittelschulen und berufliche Grundbildung) das Ziel einer Abschlussquote von 95 Prozent erreicht werden kann. Insbesondere soll dargelegt werden, welche Rolle dabei dem Ausbau der noch stark entwicklungsfähigen zweijährigen EBA­Ausbildungen (eidgenössisches Berufsattest) zukommt. Es sollen Möglichkeiten geprüft werden, um die Zahl der EBA­Ausbildungsplätze in der Verwaltung und bei allen öffentlich rechtlichen Anstalten zu erhöhen. In der Debatte meinte einer der Postulanten, die Ausbildner müssten sich halt mehr um schwache Lernende kümmern, damit diese auch bei wenig Motivation und Einsatz, bei suboptimaler Leistungsfähigkeit den Abschluss schaffen könnten. Aktive Ausbildner quittierten diese Aussage mit Kopfschütteln. Claudio Zanetti argumentierte für die Ablehnung: «Die Menschen werden nicht dadurch gescheiter, dass es einfacher wird, ein Diplom zu erwerben. Die Nachfrage der Wirtschaft nach qualifiziertem Personal lässt sich mit solchen Massnahmen nicht steuern.» Mit 91 zu 78 Stimmen wurde das Postulat – gegen die Stimmen der SVP – überwiesen.

Masslose Limmattalbahn NEIN

Das Abstimmungskomitee «masslose Limmattalbahn NEIN» bedankt sich bei allen freiwilligen Helferinnen und Helfer für ihren grossen Einsatz. Mit der Piaggio Road Show wurden in gut zwanzig Tagen über 1000 km auf den Strassen des Kantons Zürich zurückgelegt.

pd. Gut organisierte Teams konnten in allen Bezirken politische Präsenz markieren, sowie über 150 000 NEIN­Flyer verteilen. An mehreren gut besuchten

Podiumsdiskussionen wurden die Argumente gegen die Limmattalbahn vorgebracht und alt Gemeinderat Hans Diem (CVP, Zürich) und alt Kantonsrat Lorenz Habicher (SVP, Zürich) referierten an unzähligen Vereins­ und Verbandstreffen. Die Pro­Seite hatte die Funktionäre und das Geld, die NEIN ­

Seite die freiwilligen Helfer und die Argumente.

Berufungsverfahren an der Universität Mit einer Interpellation verlangte Claudio Zanetti Auskunft vom Regierungsrat über eine Berufung an die Uni. Die Presse hatte den Fall vor gut einem Jahr aufgebauscht, weil die Berufene eine Liebesbeziehung mit einem Mitglied der Berufungskommission hatte. Der Regierungsrat hielt in seiner Antwort fest, dass geprüft werden soll, ob die Ausstandsregeln den internationalen Vergleichen genüge. Zu Recht meinte der Interpellant: «Die Sache ist Schnee von gestern.»

Aufwand der Gemeinden für die Kleinkinderbetreuungsbeiträge Über die KKBB wurde am letzten Montag diskutiert, bevor der Rat deren Abschaffung bestimmte. In seiner Interpellationsantwort listete der Regierungsrat die Ausgaben der Gemeinden detaillier auf.

2013 gaben die Gemeinden gut 8 Mio. dafür aus, 2014 waren es 43 Mio. und 2014 sogar fast 50 Mio. Franken. Versorgungsplanung für Integrierte Sonderschule

Mit einer Motion will die FDP den Regierungsrat beauftragen, eine Anpassung des Volksschulgesetzes vorzulegen, welche für die Integrierte Sonderschulung analog zur Separativen Sonderschulung eine Versorgungsplanung ermöglicht. Anita Borer vertrat die Argumente der SVP. «Die Gemeinden sind für die Organisation der Integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Regelklassen (ISR) zuständig. Der Kanton kann und soll hier nicht eingreifen. Eine kantonale Regelung würde den Spielraum der Gemeinden stark einschränken. Die SVP zielt darauf hin, den Gemeinden mehr Flexibilität in der Zuteilung von sonderpädagogischen Angeboten zu geben – auch Besondere Klassen/Kleinklassen sollen wieder einfacher geschaffen werden können.» Die Bildungsdirektorin war gleicher Meinung – der Rat ebenso – die Motion wurde mit 123 Stimmen abgelehnt.

KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG

Von der Bäbistube und dem ehrlichen Umgang mit Behinderung

Der Kanton Zürich erhält ein Jugendparlament. Dieses wird nicht demokratisch gewählt, sondern von einer verantwortlichen Organisation zusammengesetzt – jedenfalls ist es beim Bund so und der Kantonsrat hat diesen Punkt – um die Vorlage nicht zu gefährden – offen gelassen. Naturgemäss sind darin diskussionsfreudige Jugendliche, die Zeit haben, zum Denken statt unter wirtschaftlichem Druck arbeiten, eher vertreten: Linke Gymnasiasten statt bürgerliche Lehrlinge und Lehrtöchter. Das zeigt sich seit Jahren in der eidgenössischen Jugendsession. Obwohl deshalb überhaupt nicht repräsentativ, reklamiert die linke, nicht ganz billige, Bäbistube, die «Stimme der Jugend» zu sein. Doch die SVP fand keine Unterstützung bei anderen Bürgerlichen für die Ablehnung des Jugendparlamentes. Denn die Ablehnung wäre gegen die Haltung der Jugendverbände gewesen. Noch mehr tabu ist es für FDP und CVP wohl nur, wenn man Erleichterungen für Behinderte kritisiert. So wird, statt genau hingeschaut, ein offensichtlicher Missstand einfach belassen: Es kann nämlich sein, dass bei Prüfungssituationen im selben Unterricht einige Kinder mehr Zeit beanspruchen dürfen, als andere. Dass einige in einem eigenen Raum ohne jede Ablenkungsmöglichkeit geprüft werden, dass einige zum Aufsatz das Rechtschreibeprogramm benützen dürfen. Das sind sogenannte Nachteilsausgleiche, die Kindern mit leichten kognitiven Behinderungen (Legasthenie, ADHS) gewährt werden. Im Gegenzug werden diese Schüler ohne Unterschied zu allen anderen benotet. So wird durch die Hilfen beim Legastheniker die Rechtschreibung gar nicht gewichtet und man merkt Zeugnissen und Promotionen (z. B. Probezeit Mittelschulen) die verwendeten Hilfen nicht an. Alle anderen Kinder jedoch können dank Orthografie oder Schriftbild

WEITERE FLIEGERISCHE NUTZUNG IM FLUGPLATZ DÜBENDORF

Zürcher Regierungsrat verweigert sich der sachlichen Diskussion

eine tiefere Note haben. Das ist ungerecht. Anderes gesagt: Es kann sein, dass gerade eine explizite Rechtschreibeschwäche, wenn überhaupt, erst in der Lehre, nicht aber in der Deutschnote, zum Ausdruck kommt. Oder der Jugendliche, der infolge ADHS grosse Mühe mit der Konzentration hat: An einer Mathematikprüfung, in der es darum geht, unter Zeitdruck den gleichen Algorithmus mit verschiedenen Zahlen anzuwenden, hat ein abgelenkter Schüler nur wenig Chancen. Deshalb kann er oder sie zum Nachteilsausgleich alleine in einem Raum und ohne Zeitbegrenzung dieselbe Prüfung absolvieren. Unter diesen Bedingungen wären aber alle anderen Jugendlichen auch zu besseren Resultaten fähig. Der Nachteilsausgleich zeigt sich hier deshalb ungerecht.

Ein Mensch mit einem Handicap hat naturgemäss im Bereich des Handicaps, wenn beim Legastheniker die Rechtschreibung, wenn beim Unkonzentrierten die Konzentration, wenn beim Gehbehinderten das Gehen und beim Hörbehinderten das Hören gemessen wird, eine Benachteiligung. Hingegen ist es absolut unbestritten, dass eine Matheaufgabe einem Blinden in Brailleschrift oder mündlich gestellt wird, dass ein Hörbehinderter Hörhilfen oder eine Übersetzung in Gebärdensprache erhält, dass ein Legastheniker, wie alle anderen Schülerinnen und Schüler auch, nicht im logischen Denken und nicht in Mathe wegen der Rechtsschreibung beurteilt wird, weil Rechtschreibung kein mathematisches Kriterium ist. Folgende konstruierte Situation macht den Unterschied deutlich: Ein Gehbehinderter darf nicht in das Kader der 100-Meter-Sprinter eintreten, nur weil er zur Qualifikation den Rollstuhl benützen durfte und eine Zeitgutschrift erhielt. Er soll aber an der Schachmeisterschaft teilnehmen können, auch wenn diese in einem nur durch Treppen zugänglichen Raum stattfindet: Ein Lift wäre hier der Nachteilsausgleich. Logisch. Doch mit kognitien Behinerungen wird weder in der Praxis noch in den Richtlinien der Bildungsdirektion gleich differenziert umgegangen. Mein Postulat wollte nichts anderes. Kein Gesetz, bessere Richtlinien – für den ehrlichen Umgang mit Behinderung. Es wurde abgelehnt.

Wenig überrascht nehmen wir vom Beschluss und der Medienmitteilung des Regierungsrates zum Sachplan Militär betreffend des Flugplatz Dübendorf Kenntnis. Enttäuschend ist, dass bei diesem Thema von der vermeintlich bürgerlichen Mehrheit im Regierungsrat keine Spur zu sehen ist; der Applaus von links-grün ist der Regierung damit hingegen sicher.

Die Zürcher Regierung verweigert sich nach wie vor der Tatsache, dass eine weitere künftige fliegerische Nutzung des Flugplatzes einerseits vom Bund als Eigner angestrebt wird und andererseits für den Kanton Zürich als bedeutendster Wirtschaftsstandort des Landes von grossem Interesse ist. Ebenfalls wird ausgeblendet, dass auch die Armee, im Rahmen der im Richtplan festgehaltenen Bundesbasis, die Piste für Flächenflugzeuge weiter mitbenutzen will. Es ist daher davon auszugehen, dass der seit hundert Jahren bestehende Flugplatz auch in Zukunft als solcher dienen wird. Statt eine aussichtslose und vehement ablehnende Haltung zu vertreten wäre es an der Zeit den Prozess aktiv mitzugestalten und den verständlichen, aber diffusen Lärmängsten der Region mit sachlichen Argumenten entgegenzutreten. So geht es darum auf­

zuzeigen, dass die angestrebte Nutzung im Rahmen eines restriktiven Betriebsreglements mit engem Lärmkorsett erfolgen wird und die Geschäftsfliegerei mit hochmodernen, somit leisen und effizienten, Flugzeugen operiert. Hoher volkswirtschaftlicher Nutzen der Geschäftsfliegerei Bald bietet sich während des WEF wieder die Gelegenheit sich einen Eindruck der tatsächlichen Emissionen zu machen. Jeder vorurteilslose Beobachter wird bestätigen, dass diese kaum eine erhebliche Belastung für die Region darstellen. Hingegen ist der volkswirtschaftliche Nutzen in einem globalisierten Umfeld auch für die Region von grosser Bedeutung. Die Wertschöpfung aus dem Geschäftsreiseverkehr ist für den Finanz­ und Werkplatz Zürich unverzichtbar und auch mit dem vom Regierungsrat mit einhelliger Begeisterung getragenen Innovationspark sind Synergien offensichtlich. Auch kann das im Glattal besonders gefürchtete Südkonzept des Flughafens mit einem aktiven Flugplatz Dübendorf kaum angewendet werden. So ist denn auch der Widerstand gegen die Fliegerei bei den

Einwohnern der Standortgemeinden weitaus geringer als der laute Protest einiger Exponenten vermuten lässt. Nicht zuletzt kann mit dem Flugplatz Dübendorf der Flughafen Zürich von Teilen der Geschäftsfliegerei entlastet werden, was die Kapazität erhöht und auch den Druck für mögliche Pistenausbauten verringert. Die in mit dem Regierungsratsbeschluss geforderte Rückstellung des SIL (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt) Prozesses würde die Vorhaben Innovationspark und fliegerische Nutzung mit unterschiedlichen Ellen messen und ist daher ist gänzlich inakzeptabel. Die Haltung entlarvt die einseitige Innovationspark­Verblendung des zuständigen Amtes für Raumentwicklung welches sich einer Gesamtbetrachtung der Entwicklung auf dem Flugplatzareal konsequent verweigert. Wir erwarten vom mehrheitlich bürgerlichen Regierungsrat, dass er seine volkswirtschaftliche Verantwortung wahrnimmt und die Diskussion um den künftigen Flugbetrieb in Dübendorf im Interesse des ganzen Kantons nicht verschliesst, sondern endlich sachlich zu führen beginnt.

Matthias Hauser Kantonsrat SVP Hüntwangen
Christian Lucek Kantonsrat SVP Dänikon

PARTEIVERSAMMLUNG DER SVP WÄDENSWIL

SVP schickt

die Initiative

«Wohnen für alle» bachab und unterstützt den Gegenvorschlag des Gemeinderates

An ihrer Parteiversammlung hat die SVP Wädenswil die Parolen für die kommende Abstimmung vom 22. November 2015 gefasst.

SVP Wädenswil. Anlässlich ihrer Parteiversammlung befasste sich die SVP Wädenswil intensiv mit dem Thema «Wohnen» und «Verdichtung». Der Städteplaner Beat Suter referierte über das Problem der Wohnungsknappheit und die Möglichkeiten der «Verdichtung». Die Wohnungsknappheit sei in vielen Regionen eine unbestreitbare Tatsache und der Gesetzgeber habe klar gemacht, dass in Zukunft nach innen verdichtet werden müsse. «Verdichtung» sei indes ein Schlagwort, welches bei der Bevölkerung Emotionen und auch Ängste wecke.

Dabei werde aber vergessen, dass verdichtetes Bauen nicht neu sei. Während die enge, verwinkelte und damit verdichtete Bauweise von alten Städten als besonderes Charaktermerkmal angesehen werde, bestehe gegenüber einer Verdichtung durch Neubauten grosse Skepsis. Durch die steigenden Bevölkerungszahlen werde man aber um bauliche Lösungen nicht herumkommen,

wenn gleichzeitig das Kulturland geschützt werden soll. Gemeinderätin Charlotte Baer wies in ihrer Präsentation der Abstimmungsvorlagen darauf hin, dass durch die Bevölkerungszunahme die Lage auf dem Wohnungsmarkt vor allem im Bereich der günstigeren Wohnungen angespannt sei.

Diese Situation könnte der Volksinitiative «Wohnen für alle» Aufschwung geben, was indes untragbare Folgen für den Steuerzahler hätte. Der Stadtrat würde bei Annahme der Volksinitiative nämlich dazu verpflichtet, für eine soziale Durchmischung in allen Quartieren zu sorgen und die Wohnungen müssten zudem «ökologisch vorbildlich» sein.

Der Anteil von 20 Prozent an gemeinnützigem Wohnungsbau, welchen die Initiative verlange, sei unrealistisch, nicht umsetzbar und die Folgekosten seien nicht absehbar. Charlotte Baer empfahl daher der Versammlung die Annahme des Gegenvorschlags des Ge­

meinderats, welcher zwar ebenfalls den genossenschaftlichen Wohnungsbau fördern wolle, indes ohne prozentuale Vorgaben, ohne Festlegung von Fristen und ohne Leistungsansprüche. Damit könne insbesondere auch der Mittelstand gefördert werden, indem bezahlbarer Wohnraum geschaffen werde. Es sei leider eine Tatsache, dass der Mittelstand durch die massive Einwanderungen von begüterten Ausländern verdrängt werde, da die Selbstregulierung nicht mehr funktioniere. Die Versammlung folgte diesen Ausführungen und beschloss die Parolen Nein zur Volksinitiative, Ja zum Gegenvorschlag des Gemeinderates sowie Stichfrage: «B» (Gegenvorschlag). Nicht überraschend erteilte die Parteiversammlung der Limmattalbahn eine klare Absage. Diese stelle ein überflüssiges Verkehrsmittel dar, welches zu teuer sei und durch seine Sogwirkung gerade das Bevölkerungswachstum im Limmattal ankurbeln würde.

Nein zu unsinnigem Überaktivismus

Die IG Freiheit lehnt die kürzlich veröffentlichte Botschaft des Bundesrates zum neuen Tabakproduktegesetz sowie die gleichzeitig verabschiedete «Nationale Strategie Sucht» entschieden ab. Die zunehmende Bevormundung der Bürger und die ausufernden staatlichen Eingriffe in die Privatwirtschaft stimmen bedenklich. Die IG Freiheit wehrt sich entschieden dagegen, dass die Behörden immer mehr Einfluss auf die Konsumgewohnheiten und das Privatleben nehmen wollen.

IG Freiheit. Obwohl Volk und Parlament entsprechende Vorstösse immer wieder verworfen haben, drängen die Gesundheitsfanatiker auf neue Verbote und die zunehmende Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger. Sie wünschen zusätzliche Vorschriften, staatliche Auflagen und behördliche Eingriffe in den Markt.

Die Nationale Strategie Sucht beruht auf Programmen im Bereich Drogen, Alkohol und Tabak sowie neuen For­

men von Sucht. Dass sich jemand, der gerne ein Glas Wein trinkt oder eine Zigarre geniesst, plötzlich in einem Aktionsprogramm für Drogensüchtige wieder findet, ist eine Frechheit und widerspricht jedem gesunden Menschenverstand.

Die Strategie Sucht, so der Bundesrat, gehe «im Grundsatz davon aus, dass die Menschen Verantwortung für ihre Lebensweise und ihr Verhalten übernehmen.»

Das stimmt tatsächlich – nur sollten es die Behörden auch zur Kenntnis nehmen. Jedem Kind ist bewusst, dass man Genuss­ und Suchtmittel im Masse geniessen sollte. Aus diesem Grund ist der «Massnahmenplan» des Eidg. Departement des Innern (EDI) komplett überflüssig.

Eine im März veröffentlichte Studie des Bundesamt für Gesundheit kommt erstaunlicherweise zu genau gegenteiligen Schlüssen: Bei Jugendlichen zwi­

Initiative «Lehrplan vors Volk» – Jetzt ausgefüllte Unterschriftenbogen zurückschicken

Noch nicht eingesandte Unterschriften für die Initiative bis spätestens Dienstag, 24. November 2015, an die IEB AG , Industriestrasse 6, 8627 Grüningen senden, damit die Unterschriftenbogen noch den Anforderungen entsprechend geordnet und verpackt werden können.

Lebenslange Verwahrung ist

eine Farce

Zwei Gutachten stufen Fabrice Anthamatten, der die Sozialtherapeutin Adeline M. getötet hat, zwar als gefährlich ein. Dennoch empfehlen sie keine lebenslange Verwahrung. Dazu meint SVP-Nationalrätin Natalie Rickli:

Die lebenslängliche Verwahrung ist sowieso eine Farce. Gerade einmal zwei (!) Täter wurden seit Annahme der Verwahrungsinitiative lebenslänglich rechtskräftig verwahrt, wovon ein Urteil m. W. aber noch nicht rechtskräftig ist. Der Mörder von Adeline wird sogar als extrem gefährlich und nicht therapierbar eingestuft, was Voraussetzung für die lebenslange Verwahrung ist. Trotzdem soll er gemäss Berichten nicht lebenslänglich verwahrt werden. Hoffen wir auf einen weisen Richter! Im Parlament hat eine Neuformulierung betr. die lebenslange Verwah­

rung keine Chance. Wichtig ist, dass dieser Täter nie mehr rauskommt und das kann man mit einer normalen Verwahrung ebenfalls sicherstellen.

Zudem haben die beiden Rechtskommissionen einen Vorstoss von mir unterstützt, der fordert, dass ein Täter im Wiederholungsfall – auch Anthamatten ist ein Wiederholungstäter –automatisch verwahrt wird. Hoffen wir, dass das Parlament diese Parl. Initiative nun möglichst schnell umsetzt. Eine Verschärfung des Strafrechts wird seit 2008 leider auf die lange Bank geschoben …

Wollen die 80% Stimmberechtigten im Kanton Zürich, die gegen einen EU-Beitritt sind, in den Verhandlungen mit der EU durch zwei EU-Beitrittsbefürworter vertreten werden?

Ruedi Noser: «Ich gelobe, den Prozess mitzugestalten, der zu einer EU-Mitgliedschaft der Schweiz führt!» (Nebs-Deklaration von 2007)

«Ich fordere eine Europapolitik, welche über die Konsolidierung der bilateralen Beziehungen zur EU hinausgeht.» (Parlamentarischer Vorstoss 2009)

schen 11 und 15 Jahren verliert der Konsum von Alkohol, Zigaretten und auch Cannabis deutlich an Attraktivität.

Die Gründe dafür sind andere Vorlieben, wie z.B. mehr Geld für Kleider und Körperpflege zur Verfügung zu haben, aber auch der Gesundheitsund Schönheitstrend bei Jugendlichen. Heute behaupten die Behörden exakt das Gegenteil.

Solche Schnellschüsse schaden unserer Wirtschaft und unserem Land und sind deshalb zu bekämpfen. Dies kostet Arbeitsplätze und gibt volkswirtschaftliche Schäden. Die IG Freiheit wird überzeugt dafür kämpfen, dass dieser zunehmenden Bevormundungsmentalität endlich Einhalt geboten wird.

Abgesehen vom rückläufigen Konsum von Sucht­ und Genussmitteln, sind die umfangreichen staatlichen Eingriffe auch aus ordnungspolitischen Gründen abzulehnen. Mit weiteren Werbe­ und Sponsoringverboten wird massiv in die Wirtschaft eingegriffen. Konkret will der Bundesrat Werbung für Tabakprodukte auf Plakaten, im Kino und in den Medien ganz verbieten. Die Tabakindustrie soll zudem keine internationalen Anlässe mehr sponsern dürfen. Wieso soll man Werbung für ein Produkt verbieten, das man legal auf dem Markt erhalten kann?

Wählen Sie Hans-Ueli Vogt in den Ständerat ! Wollen

«Mittelfristig kommt die Schweiz nicht am EU-Beitritt vorbei.»

(Tagesanzeiger vom 12.9.2003)

Bastien Girod: Die Schweiz soll der EU beitreten (2011).

Daniel Jositsch: Der frühere Präsident der Zürcher Sektion der Nebs will unser Land früher oder später in die EU führen.

Hans-Ueli Vogt ist der einzige Kandidat, der immer schon gegen einen EU-Beitritt war und auch in Zukunft sein wird. Er ist verlässlich. Bei ihm weiss man, woran man ist.

Zürich braucht nicht noch einen zweiten EU-Befürworter !

Ein Mitglied des Ständerates Name, Vorname Nähere Angaben wie: Beruf, Wohnort usw. Kanton Zürich

Wahlzettel für die Wahl eines Mitgliedes des Ständerates für die Amtsdauer 2015 bis 2019 Zweiter Wahlgang vom 22. November 2015

Ja zu mehr Sicherheit und Ja zum Tessin

Das überparteiliche Ja-Komitee besteht aus Vertretern aller grossen Parteien. Es hat am 17. November 2015 seine Pressekonferenz zum GotthardStrassentunnel abgehalten. Ein JA zum Sanierungstunnel bedeutet neben einer stetig funktionierenden Nord-Süd-Verbindung auch ein JA zu mehr Sicherheit und mehr Nachhaltigkeit, sowohl finanziell als auch im Umweltbereich. Dank der zweiten Röhre wird das Tessin nicht über Jahre vom Rest der Schweiz abgekoppelt.

Komitee. Der Gotthard ist die wichtigste Strassenverbindung der Schweiz ins Tessin und nach Norditalien. Nach über 35 Jahren muss der Strassentunnel saniert werden. Um die Verbindung zu sichern, soll eine zweite Röhre gebaut werden. Durch den Einspurbetrieb der Tunnels wird die Kapazität nicht erhöht. Es gibt jedoch ein markantes Plus bei der Sicherheit, da es in Zukunft keinen Gegenverkehr mehr gibt und die Zahl der Unfälle massiv reduziert wird.

Nein zu Scheinlösungen der Gegner Die Gegner der zweiten Röhre am Gotthard wollen keine nachhaltige Sanierung. In kurzen Abständen präsentieren sie immer neue Scheinlösungen und Forderungen. Diese überzeugen allesamt nicht. Ihre Forderungen mit 6 bis 8 Verladestationen sind nicht nur langfristig, sondern bereits bei der ersten Sanierung teurer als eine zweite Tunnelröhre. Das ist keine vorausschauende Politik, sondern blosse Obstruktion und Zwängerei.

JA zu mehr Sicherheit

Jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Der Gotthard­Strassentunnel ist heute auf­

ISLAMISTISCHER TERROR IN PARIS

grund des Gegenverkehrs eine der unsichersten grossen Verkehrsverbindungen der Alpen.

36 Tote in 35 Jahren Betrieb ist die traurige Bilanz. Der Bau einer zweiten Röhre gibt uns hier endlich die Möglichkeit, bei diesem Punkt anzusetzen: Die Verbindung sicherer machen, ohne Gegenverkehr, damit die Bevölkerung künftig ohne Angst die Durchfahrt nutzen kann.

Der Sanierungstunnel – ein Projekt für die gesamte Schweiz Der Sanierungstunnel am Gotthard ist nicht eine Einmal­, es ist eine Langzeitinvestition. Alle 30 bis 40 Jahre muss der Tunnel künftig saniert werden. Nur mit dem Bau einer zweiten Röhre wird eine nachhaltige Lösung erreicht. Es ist auch eine Investition in den nationalen Zusammenhalt, von der unser ganzes Land, die ganze Bevölkerung und die Wirtschaft profitieren werden.

Mehr Sicherheit, eine funktionierende Verbindung und die Einhaltung des Alpenschutzes – eine klassische Win­Win­Situation, welche ein überzeugtes JA an der Urne verdient.

Sicherheitspolitische Konsequenzen für den Kanton Zürich und die Schweiz

Die psychologische Komponente eines «Freitag am 13.» hätte den französischen Behörden eine Warnung sein müssen und wahrscheinlich waren diese sich des erhöhten Risikos aufgrund der abergläubischen Symbolik des Datums auch bewusst. Doch wann und wo schlägt der plötzlich auftauchende Feind zu? Die Antwort auf diese Frage kam dann schnell und grausam. 132 Menschen wurden von islamistischen Terroristen mitten aus ihrem Leben gerissen und weitere 350 Menschen wurden teilweise schwer verletzt und manche ringen immer noch mit dem Tod.

Der feige Terror kommt überraschend und seine physischen und psychologischen Folgen sind danach meist irreparabel. Für die innere Sicherheit sind die Kantone in erster Linie selber zuständig, aufgrund der Geschehnisse in Paris müssen nach einer gründlichen Analyse sicherlich die Lehren daraus gezogen werden und rasch in die kantonale und eidgenössische Sicherheitspolitik einfliessen, um einen maximalen Schutz vor Terror zu gewährleisten. Seit dem Nazi­Terror des zweiten Weltkriegs und den Wirren des Algerienkrieges hat Frankreich kein solch grosses Blutbad mehr erlebt. Nur gerade 5 Stunden Zugfahrt oder etwas mehr als eine Flugstunde mit dem Linienflugzeug liegen zwischen Zürich und Paris. Mit der normalerweise fast unkontrollierten Landesgrenze existiert nicht einmal eine psychologische, geschweige denn effektive Barriere zwischen dem Anschlagsziel Frankreich und der Schweiz. Dies sollte spätestens jetzt auch dem letzten Berufsoptimisten klar sein. Doch die Terrorkampagne der Islamisten ist kein neues Phänomen und Paris dürfte nicht die letzte Tragödie darstellen, sondern es wurde ein neuer Massstab für weitere Anschläge auf unserem Kontinent und somit auch in der Schweiz gesetzt. Mit Blick in die Zukunft stellen sich daher auch

Die mit Abstand beste Sanierungslösung

Das Jahr 2016 wird mit einer für die Schweizer Wirtschaft, für die Gesellschaft und die Verkehrssicherheit wichtigen Abstimmung starten – der Abstimmung über die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels. Am 28. Februar 2016 stimmen wir darüber ab.

Nach 35 Jahren Betrieb muss die wichtige Strassenverbindung zwischen dem Tessin und der restlichen Schweiz saniert werden. Wie wir das tun, hat weitreichende Konsequenzen. Bundesrat und Parlament haben über mehrere Jahre verschiedene Varianten geprüft. Sie sind zum klaren Entschluss gekommen, dass der Gotthard­Strassentunnel mit einer zweiten Röhre saniert werden soll. Sie haben so entschieden, weil dies die mit Abstand beste Variante ist. Und sie haben so entschieden, weil die Alternativen für eine Sanierung völlig ungenügend, zu teuer und in keiner Weise nachhaltig sind. Es sind drei Hauptgründe, die eindeutig für den Bau einer zweiten Röhre sprechen.

– Erstens: Die Sicherheit im Strassenverkehr.

Zweitens: Die gesicherte Verbindung für unsere Schweizer Unternehmen unter sich und mit dem wichtigen Handelspartner Italien.

– Und Drittens: sichere und sinnvolle Investitionen in eine Sanierung, die auch für kommende Generationen noch Mehrwert schafft und funktioniert.

Graubünden und im Wallis. Gerade auch auf den Zufahrtsachsen in der Waadt beispielsweise beim Belmontund beim Glion­Tunnel würde zusätzlicher Umwegverkehr die Staustunden vergrössern.

Sichere Handelsverbindung Italien ist der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz. Unsere Unternehmen exportieren in die Lombardei und in den Grossraum Milano. Und wir importieren mehr Güter aus Italien als aus Wirtschaftsnationen wie den USA oder China. Die Gesamthandelsbilanz über die Tessiner Aussengrenze beträgt über 9 Milliarden Franken. Ohne zweite Röhre kappen wir die Verbindung zu unseren wichtigsten Märkten. Für unsere Schweizer Unternehmen und für den Binnenhandel zwischen dem Tessin und der Schweiz wäre das ein unverzeihlicher Fehler.

Sichere Investitionen: 2,8 Milliarden Franken kostet der Bau einer zweiten Röhre. Das ist eine nachhaltige Investition, die Mehrwert schafft. Alle 30 bis 40 Jahre muss der Gotthard­Strassentunnel saniert werden. Jede Generation steht einmal vor dieser Herausforderung. Mit dem Bau einer zweiten Röhre wird das Problem dauerhaft gelöst. Ganz anders die Verladeforderun­

gen der Tunnelgegner: Sie fordern den Bau von vier, sechs oder sogar acht überdimensionierten Verladeanlagen, die nach der Sanierung ohne bleibenden Wert abgerissen und abgeschrieben werden müssen. Bei der nächsten Sanierung müssen wieder Milliarden investiert werden, um das ganze System neu aufzubauen. Immer und immer wieder. Damit die Kosten für den Verlad nicht explodieren, müssten die Verladestationen möglichst nahe bei den Tunnelportalen gebaut werden.

Die Alpeninitiative fordert aber viel mehr. In Basel und Chiasso sollen zusätzliche Verladeanlagen gebaut werden. Durch das ganze Land soll ein zusätzlicher Verladekorridor mit entsprechendem Rollmaterial entstehen. Das kostet weit über drei Milliarden Franken.

Der Bau einer zweiten Röhre ist günstiger als die Verladeforderungen der Tunnelgegner. Die ganze Schweiz und insbesondere auch die Romandie haben ein grosses Interesse, dass die Investitionen nachhaltig und sinnvoll getätigt werden. Das ist nur mit dem Bau einer zweiten Tunnelröhre gegeben.

Diese Argumente haben Bundesrat und Parlament überzeugt. Und die Argumente überzeugen über alle politischen Parteien hinweg. So freue ich mich, Ihnen Vertreterinnen und Vertreter von sämtlichen bürgerlichen Parteien aber auch von der SP vorstellen zu dürfen. Sie werden auf die verschiedenen Argumente eingehen.

einige Fragen über die weitere Entwicklung der kantonalen und eidgenössischen Sicherheitsstrategie und deren Instrumente. Theoretisch könnte diese Art von asymmetrischer Kriegsführung auch in Zürich oder anderswo in der Schweiz jederzeit von den Terroristen angewendet werden.

Schwächen erkennen

Das eigentliche Präventionsinstrument gegen den Terrorismus stellt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) dar. Zweifellos hat dieser Dienst schon kleinere oder grössere Zwischenfälle in unserem Land verhindert und verdient daher volle Anerkennung. Als Einwohnermässig grösster Kanton sind wir auf diesen Nachrichtendienst ganz besonders angewiesen. Umso schneller das neue Nachrichtendienstgesetz in Bern verabschiedet wird, desto mehr Sicherheit kann gewährleistet werden. In Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeikorps stellt der NDB ein effektives Frühwarnsystem dar, vorausgesetzt, dass man auch die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu schafft. Im Vorfeld eines potenziellen Terroranschlages ist die Schweiz im internationalen Vergleich sicherlich nicht schlecht aufgestellt. Im Falle eines Anschlages wären die zivilen Behörden von Kanton und Bund sicherlich auch in der Lage, einen einzelnen Fall zu bewältigen. Doch nach den Anschlägen von Paris muss wohl eher damit gerechnet werden, dass die Terroristen an mehreren Stellen gleichzeitig auftreten und danach mit weiteren Aktionen gerechnet werden muss.

Dies erfordert einen durchgehenden Einsatz mit allen Mitteln, der über 48 Stun­

Die Sicherheit Aus einem gefährlichen und langen Tunnel im Gegenverkehr kann mit einer zweiten Röhre ein sicheres Verkehrssystem gemacht werden. Frontalkollisionen haben im Gotthard bereits 18 Menschenleben gefordert. Diese Unfallursache könnte künftig praktisch ausgeschlossen werden. Dank einem neu vorhandenen Pannenstreifen kommen die Einsatzkräfte einfacher und schneller zur Unfallstelle. Und da langjährige Sperrungen des Tunnels mit einer zweiten Röhre verhindert werden können, entfällt der gefährliche Umwegverkehr über die Alpenpässe im

den hinausgeht. An dieser Stelle müsste bei ausserordentlichen Sicherheitsereignissen auf die Armee zurückgegriffen werden. Wie es aktuell auch in Frankreich der Fall ist. Als Flughafenkanton müssen wir ein grosses Interesse an einer funktionierenden Armee haben, da der sichere Flugbetrieb im Krisenfall enorme Sicherheitskräfte binden wird. Kommen dann noch andere Ereignisse hinzu, entsteht rasch eine grosse Überforderung der Sicherheitskräfte. Nach den Ereignissen von Paris müssen die sicherheitspolitischen Bedürfnisse des Kantons Zürich in der aktuellen Diskussion um die Weiterentwicklung der Armee (WEA) an vorderster Stelle angemeldet werden. Die Politik muss sich in dieser Hinsicht wieder stärker mit den Sicherheitsfragen auseinandersetzen. Auch wenn die Regierung im Falle des Kantons Zürich diesbezüglich einen guten Job macht, so muss die Politik bestehende Schwächen erkennen und mögliches Optimierungspotential aufzeigen. Gerade im Schnittstellenbereich zum VBS besteht sicherlich ein grosser Nachholbedarf. Seit der Abschaffung des Flughafenregimentes im Jahr 2004 hat der Kanton Zürich nicht den von Bundesrat Samuel Schmid versprochenen gleichwertigen Ersatz erhalten.

Gefahr nicht unterschätzen

Neben dem Einsatz der Sicherheitskräfte gilt es aber auch noch etwas zur Urheberschaft und deren Motiven zu sagen. Der gewaltbereite Islamismus ist in der

Lage, den ganzen Erdball mit seiner Gewaltkampagne zu überziehen und findet offenbar überall potenzielle Unterstützer.

Dies ist eine grosse Gefahr für das demokratische Gemeinwesen, die mit Blick auf die demografischen Entwicklungen nicht unterschätzt werden darf. Jugendliche, die von Winterthur nach Syrien in den Krieg ziehen, waren uns schon früh genug eine Warnung. Nach Paris eröffnen sich nun noch ganz andere Szenarien. Durch eine vorausschauende Migrationspolitik und die gesellschaftliche Einbindung der bereits hier lebenden Muslime kann dem Islamismus sicherlich viel Nährboden entzogen werden. Da die Schweiz, im Gegensatz zu Frankreich oder Grossbritannien, nicht als Kriegspartei in die militärischen Konflikte im Nahen Osten involviert ist, stellt unser Land theoretisch kein primäres Ziel für Anschläge dar.

Doch die Neutralität ist in Anbetracht der hohen Gewaltbereitschaft und des generellen Hasses der Extremisten auf alles Unislamische kein wirklicher Schutz gegenüber Terrorattacken. Die vermeintliche Sicherheit birgt eher noch eine zusätzliche Gefahr. Im Fall, dass sich die Islamisten, aufgrund zu grossen Druckes seitens der Sicherheitsorgane unserer Nachbarländer, zunehmend in die Schweiz zurückziehen und unser Land als Ausweichort benutzen. Auf keinen Fall darf unser Territorium zur Logistikbasis und Ruhezone potenzieller Terroristen werden.

Freiheit bewahren So oder so muss der Kampf gegen den gewaltbereiten Islamismus von unseren Behörden unter maximaler Ausschöpfung der legalen Mittel und mit Unterstützung von Volk und Politik geführt werden. Die Politik hat nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen und die Mittel bereitzustellen, die es für die Sicherheit unseres Landes braucht. Die SVP kann im Angesichte dieser akuten Bedrohungen ohne Scheuklappen agieren und hat die nötigen flankierenden Massnahmen für einen erfolgreichen Kampf gegen den Extremismus schon längst eingeleitet und teilweise durchgesetzt. Eine kontrollierbare Zuwanderung, klare Ordnungspolitik und die geforderte Stärkung von Grenzwachtkorps und Armee sind nur einige Beispiele. Doch dürfen die wahren Dimensionen dieses Kampfes gegen Extremismus und Terror nicht verkannt werden. Es wird einer qualitativ hochstehenden und thematisch gut vernetzten Politik bedürfen, um diese gefährlichen globalen Entwicklungen, zumindest in unserem Land und Kanton, in den Griff zu bekommen.

Die Opfer von Paris stehen somit auch für unsere Freiheit und Demokratie und gerade im Angesicht des Terrors wird uns bewusst, dass es heute einmal mehr wichtig ist, für unsere Freiheit einzustehen und als Demokraten gegen das demaskierte Böse zu kämpfen.

Der Autor ist Nachrichtenoffizier im Rang eines Hauptmanns.

Der Gotthard-Tunnel: Die wichtige Handelsverbindung von Nord nach Süd.

Ist Tanzen eine städtische Aufgabe?

Muss tanzen so teuer sein? Der Ersatzneubau für das abgebrannte Tanzhaus in Wipkingen soll in drei Jahren bezugsbereit sein. Die Weisung vom 21. Oktober wurde vom Stadtrat überwiesen. Die Wiederaufbaukosten inklusive Reserven betragen 14,398 Millionen Franken. Um den Fortgang der Planungsarbeiten zu sichern, hat der Stadtrat den Projektierungskredit in eigener Kompetenz um 255 000 Franken auf 1,6 Millionen Franken erhöht, wie er mitteilte. Der Ersatzneubau besteht aus zwei Trakten. Laut Mitteilung wird der Publikumsbereich grösser und der Saalzugang einfacher. Auch gebe es einen Begegnungsort, und der Aussenraum sei öffentlich zugänglich.

Vor allem eines steht fest, dieses Projekt hat seinen Preis. Fast eine halbe Million Franken an jährlichen Miet- und Betriebskosten hatte damals der Gemeinderat zu bewilligen für die rund 1000 Quadratmeter Fläche, die einer kommerziellen Immobiliengesellschaft gehören. Darüber hinaus sollen 400 000 Franken investiert werden, unter anderem für die Schallisolation der Musik-Proberäume. Die SVP kritisierte bereits in früheren Debatten zusammen mit der GLP und der Alternativen Liste das Vorhaben des Stadtrats als zu teuer. Die GLP wollte zwar einen Ersatz für die abgebrannten Räume bereitstellen, aber angesichts der Finanzlage der Stadt auf die Musikboxen verzichten, da Proberäume für Bands auch günstiger zu haben seien. Wir wiesen darauf hin, dass die Stadt bereits Übergangslösungen gefunden habe für die von den Bränden betroffenen Künstler, und lehnten die Vorlage integral ab. Der Kultur-affine Stadtrat habe die Finanzlage der Stadt vergessen, wie die SVP in die Debatte einbrachte.

Selbst die Vertreter der Alternative Liste meinten, der Stadtrat habe hier wohl eher die erste als die beste Lösung gefunden. Die Stadt miete diese Räume zu teuer an. Das Preis-Leistungs-Verhältnis stimme nicht.

Trotz dieser Kritik passierte die Vorlage und wurde an die Spezialkommission Präsidialdepartement/Schul- und Sportdepartement überwiesen. Nun möchte man das städtische Tanzhaus auch noch in der Gemeindeordnung verankern, deren Änderungen am 22. November vor das Volk kommen.

Es fragt sich nach wie vor: Braucht die Stadt ein solch teures Vorhaben? Ist ein derartiges Tanzhaus ein «Must» in der Stadt Zürich? Der Preis ist hoch, den einmal mehr die Steuerzahler zu begleichen haben.

Die Quartierwache Altstetten soll auch an Wochenenden geöffnet sein

Die SVP hat den Stadtrat aufgefordert, zu prüfen, wie die Quartierwache Altstetten auch am Wochenende geöffnet und so die Sicherheit erhöht werden kann.

Seitens SVP ist am 30. September 2015 im Zürcher Gemeinderat folgendes Postulat eingereicht worden: Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, welche Schritte notwendig sind, damit die Quartierwache Altstetten auch an den Wochenenden geöffnet werden kann.

Dabei solle geprüft werden, ob dieses Anliegen zum Beispiel durch eine Effizienzsteigerung in der gesamtstädtischen Personal­ und Aufgabenplanung kostenneutral erreicht werden kann. Das Augenmerk soll jedoch in erster Linie auf die öffentliche Sicherheit gerichtet werden.

Verbrechen nehmen zu

Zur Begründung wird aufgeführt, dass die Verbrechen und Vergehen gegen das Strafgesetzbuch gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik im Zürcher Kreis 9 stark zunehmen. Im Vorjahresvergleich ist ersichtlich, dass im Jahr 2014 die Straftaten gesamthaft um 13 Prozent zugenommen haben. Wenn die Tatbestands­Arten einzeln betrachtet werden, fallen folgende Zunahmen besonders negativ auf. Vor allem die Sexualdelikte haben frappant zugenommen:

Unzulässige Ausübung von Prostitution + 461,9 %

Sexuelle Nötigung + 400 %

Für viele Bewohnerinnen und Bewohner vom Kreis 9 ist es parteiübergreifend ein grosses Bedürfnis, dass die Quartierwache Altstetten auch an den Wochenenden geöffnet ist. Dieser Wunsch der Quartierbewohner wurde an Quartiertreffs in Altstetten immer wieder geäussert und diskutiert. Auch in anderen städtischen Quartieren ist die Ausdehnung der Öffnungszeiten von Polizeiwachen immer wieder ein Thema.

Polizeivorsteher sieht keinen Bedarf

Die körperliche Unversehrtheit sowie der Schutz des Lebens und des Eigentums gehören zu den wichtigsten Bedürfnissen jedes Menschen. Vergangene Ereignisse im nahen Europa haben mehr denn je gezeigt, dass die Sicherheit unser höchstes Gut ist, welche es zu schützen gilt. So wurde an öffentlichen, bekannten Orten wie dem Zürcher Hauptbahnhof oder Flughafen die Polizeitaufkommen erhöht.

Auch die Diskussion zum Ausbau des Grenzschutzes, welche die SVP schon immer geführt hat, findet nun eine breite Übereinstimmung. Einmal mehr liegt und lag die SVP richtig und nimmt die Volksanliegen auf. In einer Notsituation ist es wichtig, dass die Betroffenen rasch Hilfe finden. Eine höhere Polizeipräsenz dürfte auch eine präventive Wirkung haben und schafft bei den Bürgern Sicherheit. Dies hilft auch, dass wir unser Leben normal weiterführen können.

Dies trotz der Kostenneutralität. Wir werden jedoch nicht aufgeben und bleiben dran. In eigener Sache: Dies ist

mein letzter Ratsbericht aus dem Gemeinderat.

Ich werde ab Ende November in den Zürcher Kantonsrat wechseln. Aber natürlich werde ich weiterhin gerne meine Kolumnen und Berichte schreiben.

Vier kantonale und vier eidgenössische

Abstimmungsvorlagen

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass am 28. Februar 2016 über vier kantonale Vorlagen abgestimmt wird. Auf eidgenössischer Ebene kommen ebenfalls vier Vorlagen vors Volk.

Die vier kantonalen Vorlagen:

1. Notariatsgesetz (NotG) (Änderung vom 6. Juli 2015; Reduktion der Grundbuchgebühren)

2. Verwaltungsrechtspflegegesetz (Änderung vom 17. August 2015; Straffung von Rekurs­ und Beschwerdeverfahren)

3. Kantonale Volksinitiative «Für die öffentliche Bildung (Bildungsinitiative)»

4. Kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung der minimalen

NEUER FRAKTIONSCHEF

Martin Götzl

Vergewaltigung + 175 %

Aber auch Delikte gegen das Eigentum wie Diebstähle, Raubüberfälle und Hausfriedensbruch haben im Kreis 9 zugenommen:

Fahrzeugdiebstahl + 13,1 %

Fahrzeugeinbruchdiebstahl + 18,1 %

Raub mit Waffe + 33,3 %

Ladendiebstahl + 36,2 %

Hausfriedensbruch + 66,7 %

Was die Stadt Zürich betrifft, ereignen sich die meisten Delikte am Wochenende, wenn viele Personen unterwegs sind. Gerade dann macht es Sinn, dass die Quartierwache präsent ist und als erste Anlaufstelle dienen kann. Die zentrale Polizeistelle Urania befindet sich von Altstetten doch in relativ weiter Distanz.

Die Vorlage wurde in der gestrigen Gemeinderatsdebatte eifrig diskutiert. Der Polizeivorsteher sah hier leider keinen Bedarf und auch die anderen Parteien unterstützten unser Postulat nicht.

Der aktuelle Vorstoss

Staatspropaganda und mangelnde Demokratie in Abstimmungszeitungen

§ 64 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich (161) stipuliert, dass zu einer Abstimmungsvorlage ein kurzer, sachlich gefasster und gut verständlicher Bericht verfasst werden muss.

In der 12­seitigen Abstimmungszeitung zur Kantonalen Volksabstimmung vom 22. November 2015 zur Vorlage Limmattalbahn wird dem Referendumskomitee eine halbe Seite für seine Argumente zugestanden. Dagegen finden sich in dem von der Staatskanzlei erstellten Pamphlet 8 Seiten Propaganda, mit fünf zum Teil irreführenden Bildern (Beispiele: Normalprofil ohne Masse, übergrosse Illustrationen mit irreführend dargestellten Platzverhältnissen). Wie schon in der Vergangenheit scheint auch bei der Erschaffung dieser Abstimmungszeitung der Losung «Wer demokratische Rechte und die Minderheitsrechte wahrnimmt, wird abserviert» nachgelebt worden zu sein.

In diesem Zusammenhang bittet Kantonsrat Hans­Peter Amrein (SVP Küsnacht) den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Warum wurden in besagter Abstimmungszeitung Visualisierungen gewählt, welche den Stimmbürgern grosszügige Platz­Verhältnisse im Strassenraum vorgaukeln, welche

insbesondere im Zentrum von Dietikon und an der Hohlstrasse in Zürich nicht der Realität entsprechen?

2. Warum wurde auf Seite 7 der Propagandaschrift zur Limmattalbahn ein Normalprofil publiziert, welches entgegen geltender Usanz keine Masse beinhaltet und den Stimmbürgern damit etwas vorgaukelt, was nicht den Tatsachen entspricht?

3. Erachtet der Zürcher Regierungsrat die Abstimmungszeitung zur Vorlage Limmattalbahn konform mit § 64 des Gesetzes über die politischen Rechte (161)? Wenn ja, warum?

4. Wie will der Regierungsrat dafür sorgen, dass in Zukunft im Kanton Zürich auf die Publikation von Tatsachen verzerrenden Abstimmungszeitungen verzichtet wird?

5. Ist der Regierungsrat bereit, dafür zu sorgen, dass in Zukunft ohne Wenn und Aber den Befürwortern und den Gegnern einer Vorlage in der Abstimmungszeitung, neben einem einleitenden kurzen, sachlich gefassten und gut verständlichen Bericht, gleich viel Platz überlassen wird und nicht die Gegenseite offensichtlich benachteiligt und deren Meinung faktisch unterdrückt wird, wie auch in der Abstimmungszeitung zur Vorlage Limmattalbahn geschehen?

am 28. Februar 2016

Lohn­ und Arbeitsbedingungen (Lohndumping­Initiative)

Die vier eidgenössischen Vorlagen:

1. Volksinitiative «Für Ehe und Familie — gegen die Heiratsstrafe»

2. Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)»

3. Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!»

4. Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard­Strassentunnel)

neuer Fraktionschef der SVP im Gemeinderat

Mauro Tuena wurde am 18. Oktober 2015 in den Nationalrat gewählt. Aus diesem Grund wird er per 25. November 2015 aus dem Gemeinderat zurücktreten. Entsprechend wird das Fraktionspräsidium der SVP-Gemeinderatsfraktion neu besetzt.

Anlässlich der ordentlichen Sitzung der SVP­Gemeinderatsfraktion vom Mittwoch wählte diese Gemeinderat Martin Götzl zu ihrem neuen Präsidenten. Er wird das Amt per 26. November 2015 übernehmen.

Martin Götzl wurde am 12. Juli 1972 geboren, ist gelernter Automechaniker und arbeitet heute als Berufsschullehrer. Wohnhaft ist er in Zürich­Seebach. Martin Götzl ist seit 7. Mai 2014 Mitglied des Gemeinderates der Stadt Zürich. Seit einem halben Jahr war er Vizepräsident der SVP­Gemeinderatsfraktion.

LESERBRIEF

Lage im Asylwesen/Beruhigungspille aus Bern

Die Lage sei «besonders», aber noch zu früh für den Einsatz eines Sonderstabes Asyl, hiess es am Asylgipfel am vergangenen Freitag in Zürich. Also keine Notlage. Offenbar war es den Verantwortlichen für das Flüchtlingswesen (Duo Sommaruga und Gattiker, ex Caritas) viel wichtiger, über zusätzliche Unterkünfte zu lavieren. Dass solche Willkommenssignale im Merkel­Stil (kommt her wir haben Platz für alle) bei professionellen Schleppern und ihren Kunden in Echtzeit aufgenommen werden, ist beim erwähnten Duo kein Thema. Unklar ist auch, ob die beiden unfähig oder nicht willens sind zuzugeben, dass der grösste Teil der Eindringenden keine echten Flüchtlinge, sondern illegale Wirtschaftsmigranten sind. Wurde die Lage im Asylwesen am vergangenen Freitag also richtig eingeschätzt – auch bezüglich Sicherheit? Mich erinnerte der Auftritt eher an sattsam bekannte Beschwichtigungsversuche von Sommaruga und Co. Nur ein Tag später. Sommaruga steht vor Presseleuten und zeigt sich betroffen und erschüttert, was am vergangenen Freitagabend in Paris passierte. «Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht», gibt sie zum Besten. «Eine weitere Floskel», dachte ich. Selbstkritisch gab sich unsere Bundespräsidentin nicht. Kein Wort darüber, dass mit den Migrantenströmen auch Anhänger des Islamischen Staates (IS) – z.B. als

Bootsflüchtlinge getarnt – nach Europa kommen und unkontrolliert ihre Destinationen erreichen, auch die Schweiz. An dieser Stelle ist zu vermerken, dass das Schengen­Dublin­Abkommen längst nicht mehr funktioniert.

Vor diesem Hintergrund wäre es höchste Zeit, endlich wirkungsvolle, nationale Massnahmen zur Eindämmung der herrschenden Migrationsmisere zu beschliessen. Unsere Landesgrenze ist ab sofort – unter Beizug der Armee –zu kontrollieren. Migranten, die aus sicheren Drittstaaten – also auch unseren Nachbarstaaten – einreisen wollen, sind abzuweisen. Das wären erste, wirkungsvolle Signale gegen die unkontrollierte Massenzuwanderung. Als Bürger empfinde ich es dramatisch, wenn sich unsere oberste Hüterin des Asyl­ oder besser Immigrationswesens benimmt, als würde sie ihren Berufsalltag am Ort einer Abgeschiedenheit verbringen. Dieser Eindruck ist mit ihrer kürzlich erfolglosen Reise nach Äthiopien bzw. ihrem Treffen mit Juncker nicht zu korrigieren. Mit der Politik der offenen Scheunetore für Migranten mutiert Sommaruga vielmehr zu einem eigentlichen Sicherheitsrisiko für unser Land. Ein personeller Wechsel an der Spitze des Justizdepartementes ist im Hinblick auf die Bundesratswahlen unumgänglich.

Karl Meier-Zoller, Effretikon

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SVP Chlaus-Jass

zum mit Kantonsrat Tumasch

Mischol

Donnerstag 3. Dezember 2015 19.30 Uhr, Restaurant Arcade, Hombrechtikon

Wir freuen uns auf viele Teilnehmer. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Gut Jass wünscht der Vorstand der SVP Hombrechtikon

Einstehen für die Schweiz – Einstehen für Hombrechtikon | www.svp-hombrechtikon.ch

Samstag, 28. November

Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher

Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher­Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.

Bezirk Horgen / Oberrieden

SVP-KANTONSRATSFRAKTION

Kantonsrat / Fraktion

Montag, 23. November 2015, 13 00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.

Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.

Bezirk Meilen / Küsnacht

Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.

Bezirk Meilen / Meilen

SVP-STAMM

Bezirk Affoltern / Aeugst

Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20 00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst.

Bezirk Bülach / Embrach

Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10 30 bis 12 00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach.

Bezirk Dielsdorf / Dielsdorf

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant Löwen, Dielsdorf.

Bezirk Dietikon / Aesch

Freitag, 20. November 2015, 20 15 Uhr, Restaurant Landhus, Aesch. Mit den Referenten Gemeindepräsident Hans Jahn und Gemeinderat Diego Bonato.

Bezirk Dietikon / Birmensdorf, Aesch, Uitikon, Urdorf

Samstag, 5. Dezember 2015, 10 00 –11 30 Uhr, Restaurant Dörfli, Uitikon.

Termine 2016

Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10 30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen.

Bezirk Uster / Uster

Immer am ersten Samstag im Monat, 11 00 Uhr, Restaurant Puurehuus, Fehraltorferstrasse 8, Wermatswil.

Junge SVP Kanton Zürich

Jeden letzten Freitag im Monat, 20 00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp ­zh.ch aufgeschaltet.

Junge SVP Stadt und Bezirk

Winterthur

Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20 00 Uhr, in der First Choice Bar, Winterthur.

Stadt Zürich / Kreis 1 und 2

Jeden zweiten Dienstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, Zürich­Wollishofen.

Stadt Zürich / Kreis 3

Jeden ersten Samstag im Monat, ab 9 00 Uhr, Schützenhaus Albisgüetli, Uetlibergstrasse 341, Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 4 und 5

Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19 00 Uhr, Restaurant Holzschopf, Heinrichstrasse 112, Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 6

Jeden ersten Montag im Monat, 19 00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 12

Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19 30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.

SVP-VERANSTALTUNGEN

Bezirk Meilen / Hombrechtikon

Donnerstag, 3. Dezember 2015, 19 30 Uhr, Restaurant Arcade, Hombrechtikon, Traditioneller SVP­ Chlaus­Jass mit Kantonsrat Tumasch Mischol.

Bezirk Winterthur / Pfungen

Samstag, 21. November 2015, Apéro ab 19 00 Uhr, im Schützenhaus Pfungen, RacletteEssen. Ehrengast: Kantonsrätin Karin Egli. Kosten: Fr. 30.– (Getränke nicht inbegriffen) inkl. Apéro und Dessertbuffet.

Anmeldung bis 14. November 2015 an: Max Rütimann, Tössfeldstrasse 3 8422 Pfungen, ruetimax@bluewin.ch

Junge SVP / Oberland See Samstag, 21. November 2015, 09 30 –12 00 Uhr, Egg, Standaktion.

Stadt Winterthur / Oberwinterthur

Dienstag, 2. Februar 2016, 19 30 Uhr, Restaurant Römertor, Oberwinterthur, Podium zu

Dienstag 5. Januar Sitzung der Bezirksparteipräsidenten

Dienstag 5. Januar

Parteileitung / Kantonalvorstand

Freitag 15. Januar Albisgüetli-Tagung

Samstag 23. Januar Eidg. Delegiertenversammlung

Donnerstag 28. Januar Kant. Delegiertenversammlung

15. Februar bis 28. Februar Sportferien

Dienstag 16. Februar Büro der Parteileitung

Samstag 20. Februar Jass-Cup SVP Schweiz

Sonntag 28. Februar Eidg. und kantonale Volksabstimmung

29. Februar bis 18. März Frühlingssession

Mittwoch 23. März Büro der Parteileitung

Dienstag 5. April

Sitzung der Bezirksparteipräsidenten

Dienstag 5. April Parteileitung / Kantonalvorstand

Samstag 23. April Eidg. Delegiertenversammlung

25. April bis 8. Mai Frühjahrsferien

25. April bis 29. April Evtl. Sondersession

Donnerstag 28. April

Kant. Delegiertenversammlung

Donnerstag 19. Mai Büro der Parteileitung

30. Mai bis 17. Juni Sommersession

Sonntag 5. Juni

Eidg. und kantonale Volksabstimmung

Freitag 24. Juni Büro der Parteileitung

Montag Juni (Datum noch nicht fixiert) Fraktionsausflug 18. Juli bis 21. August Sommerferien

Mittwoch 10. August Büro der Parteileitung

Dienstag 16. August

Dienstag 16. August

IMPRESSUM

ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480

Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel ( FH ), Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.

Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich. Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp­zuerich.ch, Reinhard Wegelin (rw.), Telefon 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher­bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217 77 65, sekretariat@svp­zuerich.ch. Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher­bote.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Layout: Sihldruck AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Ringier Print Adligenswil AG , Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil.

den Themen Zweiter Gotthardtunnel und Durchsetzungsinitiative. Mit den Nationalräten Natalie Rickli (SVP), Gregor Rutz (SVP), Mattea Meyer (SP) und Balthasar Glättli (Grüne).

Stadt Winterthur / Wülflingen Freitag, 11. Dezember 2015, Apéro 18 30 Uhr, i dä Schüür von Ramona und Ernst Graf, Niederfeldstrasse 44, Winterthur, SVP Chlausabend. Apéro wird spendiert. Kosten für Essen und Dessert (ohne Getränke): Erwachsene Fr. 30.–, Kinder Fr. 15.–. Anmeldung bis 30 November 2015 an: Doris Steiner, Riedhofstrasse 98 8408 Winterthur oder stef.maerki@bluewin.ch

Stadt Zürich / Kreis 1 und 2 Samstag, 5. Dezember 2015, 09 00 –11 00 Uhr, vor dem Café Mandarin im Morgental, Zürich­Wollishofen, Standaktion, mit Biberli und Glühwein.

Dienstag, 26. April 2016, 20 00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, Zürich, Generalversammlung.

Stadt Zürich / Kreis 12 Samstag, 30. Januar 2016, ab 14 30 Uhr, bei der «Ziegelhütte», Zürich ­Schwamendingen, Lichtmessveranstaltung mit Gastredner Hans Fehr, musikalische Umrahmung durch den Frauenchor Schwamendingen. Alle Besucher erhalten am offenen Feuer heissen Punsch und Suppe aus der Gulaschkanone.

SVP-FRAUEN

SVP -Frauen Stadt Zürich Freitag, 27. November 2015, Adventsessen (weitere Angaben folgen).

Wülflingen

WEITERE VERANSTALTUNGEN

Samstag, 21. November 2015 10 00 –12 30 Uhr, im Blauen Foyer des Restaurant Karl der Grosse, Kirchgasse 14, Zürich, vis­à­vis Grossmünster/Tram Nr. 4 und 15 bis Helmhaus, Tram Nr. 3 bis Neumarkt, Die Beziehung Schweiz– EU eine Einbahnstrasse oder als Alternative: Schleichender EU ­ Beitritt? Alternativen zur EU? Mit Nationalrat Luzi Stamm SVP/AG und René Machu, Mittelschullehrer. Eine Veranstaltung von Bürger für Bürger.

Samstag, 28. November 2015, 09 15 –11 45 Uhr, Hotel Banana City, Festsaal, Schaffhauserstrasse 8, Winterthur, Schweizerzeit Herbsttagung 2015. Referat von a. Bundesrat Christoph Blocher zum Thema: «Gibt sich die Schweiz selbst auf?»

VEREIN FÜR AKTIVE SENIOREN

Mittwoch, 2. Dezember 2015, 15 00 Uhr (Türöffnung 14 30 Uhr), im Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, Zürich, Chlaushöck. Musik: Handorgelduo Dolfi Rogenmoser/Friedel Herger mit Geri Kühne am Klavier. Der Samichlaus kommt! Kaffee und Kuchen.

VERANSTALTUNGEN MIT STÄNDERATSKANDIDAT HANS-UELI VOGT

Bezirk Uster / Uster

Samstag, 21. November 2015 10 00 –12 00 Uhr, Einkaufszentrum Illuster, Eingang Süd, Uster, Roadshow mit Ständeratskandidat Hans­ Ueli Vogt.

Freitag, 11. Dezember 2015 202015201420142022201420 14

Der etwas andere Chlausabend:

Sitzung der Bezirksparteipräsidenten

Parteileitung / Kantonalvorstand

Samstag 20. August Eidg. Delegiertenversammlung

Mittwoch 24. August Kant. Delegiertenversammlung 12. bis 30. September Herbstsession

Donnerstag 8. September Büro der Parteileitung

Fr/Sa/So 23. bis 25. September

SVP-Schiessen (Volketswil)

Sonntag 25. September Eidg. und kantonale Volksabstimmung

Dienstag 4. Oktober Sitzung der Bezirksparteipräsidenten

Dienstag 4. Oktober Parteileitung / Kantonalvorstand

10. bis 23. Oktober Herbstferien

Samstag 29. Oktober Eidg. Delegiertenversammlung

Dienstag 1. November Kant. Delegiertenversammlung

Donnerstag 10. November Büro der Parteileitung

Sonntag 27. November Eidg. und kantonale Volksabstimmung

28. November bis 16. Dezember Wintersession

Montag Dezember (Datum noch nicht fixiert) Fraktionsessen Kantonsrat

Dienstag 20. Dezember Büro der Parteileitung

Mit neuem Programm und neuem Menue: Lasst euch überraschen

Auch Freunde Gewerbevereine Sympathisanten und Familienmitglieder, etc sind herzlich willkommen!

Apéro 18.30 Uhr i dä Schüür von Ramona und Ernst Graf Niederfeldstrasse 44 8408 Winterthur Parkplätze vorhanden oder 7er Bus Haltestelle Niederfeld Apéro wird spendiert Erwachsene zahlen Fr. 30 und Kinder Fr. 15. für‘s Essen inkl. Dessert ohne Getränke ohne Getränke

Auf zahlreiches Erscheinen und gemütliche Stunden freut sich der Vorstand der Sektion Wülflingen

Organisation: Claudia Märki und Doris Steiner

Anmeldetalon

Anmeldung per Post oder E-Mail bis spätestens 30. November 2015

Post: Doris Steiner, Riedhofstrasse 98, 8408 Winterthur 078 713 67 12

Elektronisch: stef.maerki@bluewin.ch

Name, Adresse:

Erwachsene Anzahl: Kinder Anzahl:

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