Ausgabe 4 | erscheint vierteljährlich | Dezember 2025 Poste Italiane Spa, Versand im Postabonnement, D.L. 353/2003 (conv. in L. 27.02.2004 Nr. 46) Art. 1, Comma 1, NE Bozen • Sonderheft Nr. 1 zur Nr. 21 „Südtiroler Landwirt“ vom 21.11.2025 • Gebühr bezahlt – Taxe Percue
DAS MAGAZIN DER SÜDTIROLER BAUERNJUGEND
Die Wohnbaureform... ...schafft Perspektiven für junge Menschen in Südtirol, die im Dorf bleiben und sich Wohnen leisten wollen. Damit das gelingt, müssen die Regelungen so gestaltet sein, dass niemand durchs Raster fällt. Die Realität auf den Bauernhöfen im Land erfordert dabei besonders passgenaue Lösungen. Ein Hof lässt sich nicht einfach aufteilen, Eigentum ist oft erst mit der Übergabe möglich. Trotzdem wird gebaut, renoviert und investiert – meist auf Basis eines Fruchtgenussrechts. Damit diese jungen Menschen nicht von Förderungen ausgeschlossen werden, müssen die Regeln entsprechend angepasst werden. Wer Verantwortung übernimmt, verdient auch langfristige Unterstützung. Matthias Treyer SBJ-Landesführung
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DIE NEUE WOHNBAUFÖRDERUNG Dott. Rainer Giovanelli, Amtsdirektor Amt für Wohnbauförderung Seite 1—5
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PORTRAIT
INNOVATIONSPREIS
Familie Lampacher bekommt den „Jungbauernpreis zur Förderung der Südtiroler Identität“ Seite 6—7
Manuel Plattner darf sich innovatisvster Jungbauer Südtirols nennen Seite 9
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Blickpunkt
Wohnbaureform 2025: die neue Wohnbauförderung und der neue geförderte Wohnbau Dott. Rainer Giovanelli, Amtsdirektor Amt für Wohnbauförderung Wohnen im Allgemeinen und der Traum des Eigenheims im Besonderen stellt viele Menschen vor große (finanzielle) Herausforderungen und Belastungen. Mit der Wohnreform 2025 hat die Landespolitik konkrete Maßnahmen gesetzt, um für die Ansässigen und die in Südtirol arbeitenden Menschen leistbares Wohnen zu ermöglichen. Der Zugang zu Wohnraum wird erleichtert und die Prozesse transparenter gestaltet. Diese Reform ist ein wichtiger Schritt, um den Herausforderungen des modernen Wohnungsmarktes gerecht zu werden und den Bürgern und Bürgerinnen mehr Unterstützung und Klarheit zu bieten.
Die beschlossenen Gesetzesänderungen verfolgen im Wesentlichen drei große Ziele: Die Regelung zur Wohnbauförderung soll verständlicher werden. Dazu wurden verschiedene Teile des Wohnbauförderungsgesetztes, einige davon seit Jahren nicht mehr angewandt, aufgehoben. Weitere Bestim-
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mungen werden aufgehoben, sobald die entsprechenden Detailbeschlüsse genehmigt wurden. Am Ende steht ein schlankes Gesetz, in welchem die Grundsätze der Wohnbauförderung definiert sind. Dieses wird von mehreren Detailbeschlüssen flankiert werden. Des Weiteren hat die Wohnreform verschiedene Kontrollen vereinfacht. Der Aufwand für die Verwaltung konnte so reduziert werden und gleichzeitig können die Bürger und Bürgerinnen in vielen Fällen selbst überprüfen, ob sie über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, beispielsweise in welche Katasterkategorie ihre Wohnung fällt. Schließlich werden die Neuerungen zu einer spürbaren Beschleunigung der Verfahren führen. So können die Bearbeitungszeiten weiter reduziert werden und die Antragsteller und Antragstellerinnen müssen weniger lange auf die Gewährung des Förderungsbetrages warten. Beispielhaft kann hier das Ende der Kontrolle des Wohnvermögens der Eltern, Schwiegereltern bzw. Kinder genannt werden. Diese Kontrolle war sehr
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aufwendig und musste für viele Gesuche abgewickelt werden, wobei es in vielen Fällen zu keiner Ablehnung des Gesuchs kam, da der Ausschluss nur dann zu beschließen war, wenn das berechnete Wohnvermögen gewisse Parameter überschritt.
Förderungen für Bau, Kauf und Wiedergewinnung der Erstwohnung Der Bereich, der am meisten von der Wohnreform 2025 betroffen ist, ist jener der Erstwohnung. Hier wurden verschiedene Akzente gesetzt, damit all jene, die ihre Erstwohnung errichten, erwerben oder wiedergewinnen, eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten können: 1. Der einmalige Schenkungsbeitrag Das Wohnvermögen der Eltern, Schwiegereltern und Kinder wird wie eingangs erwähnt nicht mehr berücksichtigt und die bisherigen Auflagen zur förderbaren Wohnung (u.a. die Maximalgröße von 110m² bzw. 160m²) durch die Katasterkategorien A/2 bis A/7 ersetzt; ein einfaches und transparentes Kriterium. Diese Vereinfachungen greifen auch für bereits eingereichte Gesuche, welche bei Inkrafttreten der Wohnreform 2025 noch nicht abgeschlossen waren. Sobald der entsprechende Detailbeschluss der Landesregierung verabschiedet wird und Anwendung findet (geplant ist Jänner 2026), wird auch die Beitragsberechnung vereinfacht. Die Berechnung wird mit
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der Familiensituation starten und einen Grundbetrag im Ausmaß von 35.000€ für eine Einzelperson, 52.000€ für verheiratete oder in eheähnlicher Beziehung lebende Paare und zusätzliche 8.000€ für jedes weitere Mitglied der Familiengemeinschaft vorsehen. Um die Sanierung des Bestandes zu fördern, wird der Beitrag im Falle der Wiedergewinnung um 25% erhöht. Ebenso gilt eine Erhöhung von 25%, wenn beim Neubau Flächen gespart werden, indem anstelle von Reihenhäusern Etagenwohnungen in mehrstöckigen Wohngebäuden mit mehreren unabhängigen Wohnungen errichtet werden. Die konkrete Höhe variiert schließlich nach Einkommensund Vermögenslage, welche mittels der EEVE-Erklärungen erhoben wird. Diese Änderung betrifft alle Gesuche, welche ab Anwendung des Beschlusses eingereicht werden. 2. Zusätzlich hat die Wohnreform 2025 ein zinsbegünstigtes Darlehen eingeführt Der diesbezügliche Detailbeschluss wurde vor kurzem von der Landesregierung genehmigt. Grundsätzlich haben all jene, die einen Erstwohnungsbeitrag erhalten, Anrecht auf dieses zinsbegünstigte Darlehen. Die Banken, welche sich am zinsbegünstigten Darlehen beteiligen, gewähren einen „vorteilhaften“ Zinssatz, welcher fix oder variabel sein kann. Gleichzeitig erhalten die Bürger und Bürgerinnen eine jährliche Unterstützung für die Zinszahlung durch die Abteilung Wohnbau; die Antragstellung erfolgt diesbezüglich automatisch über
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Die Wohnreform 2025 (Landesgesetz Nr. 6/2025) ist am 20.06.2025 in Kraft getreten und wird schrittweise umgesetzt. Je nach Antragstellungsdatum gelten unterschiedliche Regeln. Einige Bestimmungen gelten sofort, andere erst nach den Beschlüssen der Landesregierung. Die neuen Bauspar-Kriterien gelten ab 01.09.2025.
die Bank, sobald das Darlehen mit dieser abgeschlossen wird. Im Moment sind das Land und die interessierten Banken dabei, die entsprechenden Abkommen zu unterzeichnen; die neue Förderschiene wird mit Jänner 2026 starten. 3. Als dritte Säule im Bereich der Erstwohnung ist das Bausparen zu erwähnen Für dieses gelten seit September 2025 neue vorteilhafte Bedingungen: der Zinssatz wurde von 1,0% auf 0,7% gesenkt. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 150.000€ für Einzelpersonen und 250.000€ für Paare, wobei in gewissen Fällen, die angesparte Summe erhöht berücksichtigt wird. Zusätzlich reicht in bestimmten Situationen ein verkürzter Ansparzeitraum von fünf statt acht Jahren. Auch Rückkehrer aus dem Ausland können diese Förderungen nutzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Alle drei Förderschienen sind innerhalb gewisser Obergrenzen miteinander kombinierbar.
» Dott. Rainer Giovanelli
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Gemeinnütziger Wohnbau Eine wichtige Rolle in der Wohnpolitik spielt auch der Mietmarkt. Diesem kommt in den Gesetzesänderungen eine zentrale Rolle zu. Insbesondere wurde der sogenannte gemeinnützige Wohnbau eingeführt: Gemeinden, Bezirksgemeinschaften oder private Körperschaften ohne Gewinnabsicht verpflichten sich für 30 Jahre Mietwohnungen für Personen bereitzustellen, die seit fünf Jahren in Südtirol ansässig sind oder einen Arbeitsvertrag vorweisen können. Die Mieten liegen dabei mindestens 5% unterhalb des Landesmietzinses. Es ist ein Beitrag in Höhe von 55% der anerkannten Kosten vorgesehen; wenn Leerstände für den gemeinnützigen Wohnbau zur Verfügung gestellt werden, wird die Beitragshöhe nochmals um 10% erhöht. Mit der Wohnreform wurde diese Beitragsschiene, welche in ähnlicher Form bereits vor einigen Jahren eingeführt wurde, angepasst und ausgeweitet. So kann neben der Wiedergewinnung mittlerweile auch der Neubau von Gebäuden von dieser Förderung profitieren. Zudem müssen sich die betroffenen Gebäude nicht mehr notwendigerweise auf freiem Baugrund befinden. Auch geförderte Flächen können von der Gemeinde für solche Projekte genutzt werden; die Gemeinde kann hierbei selbst das Projekt verwirklichen oder die Flächen einer Stiftung oder anderen Körperschaften ohne Gewinnabsicht übertragen.
„Die Wohnreform 2025 macht Wohnen in Südtirol einfacher, transparenter und leistbarer.“ Silvia Schmidt
Wohnen mit Preisbindung Die Bestimmungen zum Wohnen mit Preisbindung sind parallel zur Wohnreform überarbeitet worden. Gemeinden schließen mit Bauträgern Vereinbarungen als Voraussetzung für die Baugenehmigung ab. Die Bauträger verpflichten sich, die Wohnungen als Erstwohnungen zu einem festgelegten Höchstpreis zu verkaufen
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oder zum Landesmietzins zu vermieten. Wer kaufen oder mieten darf, wird über Rangordnungen der Gemeinde, die sich am geförderten Wohnbau orientieren, bestimmt. Vor jedem Verkauf oder jeder Vermietung muss die Gemeinde bestätigen, dass Voraussetzungen und Preise stimmen. Die Preisbindung gilt 20 Jahre ab Grundbucheintrag. Während dieser Zeit darf die Miete den Landesmietzins nicht übersteigen, und der Verkaufspreis ist gesetzlich festgelegt. In Gemeinden mit Wohnungsnot hat das WOBI beim Erstverkauf ein Vorkaufsrecht für bis zu 30% der Wohnungen, um diese für leistbare Mieten zu nutzen.
Sozialbindung und Bindung Wohnung für Ansässige Ein zentraler Punkt der Reform ist die Verlängerung der Sozialbindung von 10 Jahre auf 20 Jahre (bei gefördertem Bauland von 20 Jahre auf 30 Jahre). Die Sozialbindung bedingt u.a., dass die Wohnung vom Förderungsempfänger und seiner Familie bewohnt werden muss und somit weder veräußert noch vermietet oder unter irgendwelchen Titeln Dritten überlassen werden kann. In Ausnahmefällen kann jedoch eine entsprechende Ermächtigung durch die Abteilung Wohnbau erteilt werden. Auch in diesem Bereich ist eine Durchführungsbestimmung in Ausarbeitung, die die Materie weiter vereinfachen und klar und transparent regeln soll. Gänzlich neu ist hingegen, dass für den Erstwohnungsbeitrag, das zinsbegünstigte Darlehen, das Bauspardarlehen und den gemeinnützigen Wohnbau auch die Bindung laut Artikel 39 des Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9, grundbücherlich eingetragen werden muss. In Südtirol gibt es rund 13.900 Zweitwohnungen und etwa 6.000 Airbnb-Wohnungen, die ausschließlich für touristische Zwecke genutzt werden. Die Politik setzt daher zunehmend auf Maßnahmen, die den Bestand an Wohnungen für Ansässige sichern und die Spekulation mit Wohnraum eindämmen sollen. Duch diese Neurungen wird sichergestellt, dass geförderte Wohnungen tatsächlich dem Grundwohnbedarf der ansässigen Bevölkerung zugutekommen. Die Erhöhung der Sozialbindung, sowie die notwendige Eintragung der Bindung laut Artikel 39 des Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9, gilt nur für Gesuche, die nach Inkrafttreten der Wohnreform 2025, d.h. ab dem 20. Juni 2025, eingereicht wurden.
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Was ist zu tun? Die Wohnbaureform 2025 markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der Wohnpolitik und bringt klare Verbesserungen mit sich: einfache und in den meisten Fällen vorteilhaftere Beitragsberechnung bei den Schenkungsbeiträgen, transparente und schlanke Regeln für schnellere Verfahren, zinsbegünstigte Darlehen als zusätzliche Hilfe, längere Bindungen zum Schutz der Wohnungen für die ansässige Bevölkerung. Dazu noch ein gestärktes Bausparmodell, neue Impulse im gemeinnützigen Wohnbau sowie klare Regeln für Wohnungen mit Preisbindung. Damit will das Land vor allem jungen Menschen, Familien und Rückkehrern und Rückkehrerinnen aus dem Ausland die Chance geben, in Südtirol leistbar zu wohnen. Ob als Eigentümer oder Mieter, die Reform eröffnet konkrete Wege, den Traum von den eigenen vier Wänden oder einer leistbaren Wohnung zu verwirklichen.
Die Bürger und Bürgerinnen sollten für den Schenkungsbeitrag für die Erstwohnung folgende „to dos“ beachten: • Einholen von Informationen am Schalter des Amtes für Wohnbauförderung in Bozen (Vormerkung ausschließlich über SPID), über die Telefonnummer 0471418700/01, per Mail an das Amt für Wohnbauförderung oder auf der Internetseite der Abteilung Wohnbau; • Abgabe des Gesuches mittels Post oder Mail/PEC, wobei folgende Termine zu beachten sind: • Kauf: innerhalb von 12 Monaten ab der Registrierung des definitiven Kaufvertrages (jedoch auch schon mit dem registrierten Kaufvorvertrag möglich); • Neubau: in der gesamten Bauphase, jedenfalls vor der Meldung der Bezugsfertigkeit; • Wiedergewinnung: mindestens 30 Tage vor Beginn der Arbeiten;
• Nach der Gewährung des Beitrages grundbücherliche Eintragung der Sozialbindung und der Bindung laut Artikel 39 des Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9, sowie Vorlage aller weiteren für die Auszahlung des Beitrages notwendigen Unterlagen. Bis zum Vorhandensein aller Unterlagen kann bei Vorlage einer Bankgarantie auch bereits eine vorzeitige Auszahlung beantragt werden. Für das Bauspardarlehen und das zinsbegünstigte Darlehen können sich alle Interessierten an die konventionierten Banken wenden. Voraussetzung ist auf alle Fälle im ersten Fall die Einschreibung in einen Zusatzrentenfonds und im zweiten Fall die Vorlage des Gesuches um den Schenkungsbeitrag für die Erstwohnung bzw. die dementsprechende Gewährung des Beitrages, die nicht mehr als 6 Monate zurück liegen darf.
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Erfolgsgeschichte
Familie Lampacher Zum achten Ma eine bäuerlichel Wurde Familie geehrt, die sich Volksgruppe ein für die deutsche setzt und aktiv zur Stärkung u ns Identität beiträ erer gt.
Wer den Aussergatternhof in Sexten besucht, spürt sofort: Hier wird Tradition gelebt – und gleichzeitig mutig in die Zukunft geblickt. Musik erklingt, Kinder lachen, und überall steckt die Liebe zur Natur. Elisabeth und Thomas Lampacher zeigen, wie gelebte Werte, Zusammenhalt und Tatkraft eine Familie und ihre Heimat zum Strahlen bringen.
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Herz, Verstand und Tatkraft Elisabeth und Thomas Lampacher verbinden auf dem Aussergatternhof in Sexten Tradition und Moderne auf besondere Weise. Mit Umsicht, Fleiß und einem tiefen Bewusstsein für Nachhaltigkeit pflegen sie, was gewachsen ist, und öffnen sich gleichzeitig mutig neuen Ideen. Fest verwurzelt in ihrer Heimatgemeinde, engagieren sie sich nicht nur als Bauernfamilie, sondern auch als tragende Säulen des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in Sexten. Musik, Brauchtum und Gemeinschaft sind fester Bestandteil ihres Alltags. Elisabeth spielt seit 2010 Saxophon in der Musikkapelle Sexten – ein Engagement, das sie mit ihrem Vater, Großvater und ihren drei Schwestern teilt. Für die Familie ist Blasmusik mehr als ein Hobby: Sie ist gelebte Kulturtradition, die von Generation zu Generation weitergegeben wird. Thomas und Elisabeth sind zudem aktive Mitglieder der Schützenkompanie Sepp Innerkofler, er als Oberjäger und Ausschussmitglied, sie als engagierte Marketenderin. Auf diese Weise tragen sie dazu bei, dass Geschichte und Heimatbewusstsein in Sexten lebendig bleiben. Ein besonderes Anliegen der Familie ist die Förderung von Kindern, Bildung und Erziehung. Mit ihren drei Kindern Jakob, Johanna und Sofia leben Elisabeth und Thomas Werte wie Respekt vor der Natur, Liebe zur Musik, Freude am Lernen und Stolz auf das eigene Tun. Jakob spielt begeistert Steirische Harmonika und singt im Kinderchor, während Johanna bereits die ersten Schritte in der Musikschule macht. Die Eltern unterstützen die Talente ihrer Kinder auf allen Ebenen – schulisch, handwerklich und musikalisch – mit großem Engagement, damit sie selbstbewusste, weltoffene junge Menschen werden, die ihre Wurzeln nicht vergessen. Neben ihrer familiären Stärke engagieren sich Elisabeth und Thomas in vielfacher Weise gesellschaftlich. Elisabeth leitete drei Amtsperioden lang die Südtiroler Bauernjugend Ortsgruppe Sexten, engagierte sich im Krampusverein und war Elternvertreterin im Kindergarten. Heute ist sie als Gemeindereferentin für Kultur, Bildung und Landwirtschaft aktiv, organisiert Veranstaltungen, fördert die Gemeindebibliothek und unterstützt Projekte wie den Klaus-Gatterer-Preis.
» Jakob beim spielen mit seiner Steirischen Harmonika
Thomas prägt das gesellschaftliche Leben durch seine Aufgaben als Obmann des Ortsbauernrates, Verantwortlicher in Genossenschaften und Ausschussmitglied in diversen Organisationen. Beide stehen damit für Verlässlichkeit, Gemeinschaftssinn und Verantwortung – und verkörpern, was „Heimat“ wirklich bedeutet: gelebte Verantwortung für das, was uns verbindet. Auch im Alltag zeigt sich ihr Engagement: Kinder lernen bei Elisabeth schon früh Landwirtschaft hautnah kennen – beim Kartoffelsetzen, Ernten und Verkosten. Am eigenen Hof werden Fleisch, Marmeladen und Kräuter noch in Handarbeit hergestellt, und die Kinder lernen, Ressourcen der Natur mit Wertschätzung und Dankbarkeit zu behandeln. Auf den Bergwiesen mähen Thomas und Elisabeth bewusst von Hand, pflegen Lärchenweiden, reparieren Zäune, beseitigen Borkenkäferschäden und reinigen Wasserläufe – kleine, unspektakuläre Taten, die jedoch eine Haltung ausdrücken, die Südtirol seit Jahrhunderten prägt: Verantwortung übernehmen, bewahren und weitergeben. Die Familie Lampacher zeigt eindrucksvoll, dass Tradition und Zukunft kein Widerspruch sind, sondern sich gegenseitig beflügeln. Sie beweist, dass Fleiß, Gemeinschaftssinn und gelebte Verantwortung keine leeren Worte sind, sondern gelebte Wirklichkeit – ein leuchtendes Beispiel für Zusammenhalt, Mut und die Kraft der Familie.
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Kurzmitteilungen
Mitgliederversammlung „Wurzeln stärken, Heimat leben“, so lautet das Motto der 56. Ordentlichen Mitgliederversammlung am 8. März 2026 im Waltherhaus in Bozen. Höhepunkte der Versammlung sind die Vergabe des Raiffeisen-Jungbergbauernpreises, sowie die Gold Ehrungen. Die Bezirke Unterland und Bozen werden zwei lustige Bezirkseinlagen vorbereiten. Durch den Tätigkeitsbericht und die Tätigkeitsvorschau erfahren die Mitglieder was auf Landesebene los ist und können sich die Termine inzwischen schon frei halten. Die Mitgliederversammlung beginnt um 8.30 Uhr mit einem Wortgottesdienst.
MwSt.-Schuld
16. Februar 2026 Alle Ortsgruppen, die zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember eine Veranstaltung organisiert und damit gewerbliche Einnahmen erwirtschaftet haben, müssen die MwSt.-Schuld am 16. Februar mittels F24 elektronisch einzahlen. Wenn das SBJ-Landessekretariat die Zahlung vornehmen soll, ist der Auftrag dazu von den Ortsgruppen schriftlich, mittels F24 Formular bis zum 5. Februar zu erteilen. Es gilt der Steuerkodex 6034. Online-Formular: sbj.it/service
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Agrialp
SBJ-Seminar
Auch in diesem Jahr war die Südtiroler Bauernjugend auf der alpenländischen Landwirtschaftsschau Agrialp mit einem Messestand vertreten und stellte das Wissen der Südtiroler und Südtirolerinnen auf die Probe. Beim Spiel auf dem SBJ-Messestand musste jede/r Besucher/in Logos aus Südtirol erraten. Wer alles richtig machte, ziehte aus einem Glückstopf seinen Gewinn: ein heimisches Produkt. Auch heuer fand am Freitag wieder das Spiel mit der VR-Brille statt, dabei befinden sich die Teilnehmer in einer virtuellen Realität in der sie mit einer virtuellen Motorsäge einen Baum so schnell wie möglich entasten mussten. Hierbei kam es auf Geschick und Genauigkeit an. Die besten 20 Teilnehmer wurden um 15:30 Uhr auf der Aktionsbühne prämiert und erhielten einen tollen Preis. Der Sieger gewann eine Motorsäge.
Am 24. und 25. Oktober fand das SBJ-Seminar „Deko mit Naturmaterialien“ statt. 19 kreative Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiteten in zwei Gruppen an Kränzen aus Trockenblumen und dekorativen Weidenwerken. Im Südtiroler Bauernbund leitete am Vormittag Maria Unterholzner den Workshop mit Trockenblumen, am Nachmittag zeigte Monika Carli das kunstvolle Flechten von Weiden. Dabei entstanden vielfältige, liebevoll gestaltete Dekostücke. Das Seminar bot eine gelungene Mischung aus Handwerk, Kreativität und Geselligkeit. Am Ende präsentierten alle stolz ihre Werke.
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Innovativster Jungbauer ausgezeichnet Manuel Plattner vom Kelderer Hof in Ratschings ist der Gewinner des Innovationspreises IM.PULS der Südtiroler Bauernjugend. Daniel Thurner vom Gartenbachhof in Sarntal belegte Platz zwei, gefolgt von Alexander Springeth vom Hof Almiro in Bozen auf Rang drei.
» Die Sieger des Innovationspreises IM.PULS 2025
Die Südtiroler Bauernjugend zeigt sich begeistert: Zahlreiche findige Jungbäuerinnen und Jungbauern aus ganz Südtirol haben am Innovationspreis IM.PULS teilgenommen. Nach einem intensiven Auswahlverfahren wurden am Samstag um 15 Uhr auf der Aktionsbühne der Agrialp die drei Preisträger ausgezeichnet. 1. Platz: Manuel Plattner – voll elektrisch angetriebener Einachsmäher Mit seinem vollständig, elektrisch, angetriebenen Einachsmäher hat Manuel Plattner eine praxisnahe, nachhaltige und ergonomische Lösung für das alpine Gelände entwickelt. Der Mäher verfügt über einen elektro-mechanisch verstellbaren Holm, der sich während der Fahrt per Knopfdruck stufenlos anpassen lässt – ein großer Vorteil für Sicherheit und Effizienz. Von der Idee bis zum fertigen Prototypen entstand das gesamte Projekt eigenständig am Hof. Die Innovation zeigt eindrucksvoll, wie technisches Know-how und bäuerliche Erfahrung zusammenwirken können, um den Arbeitsalltag zu erleichtern und Ressourcen zu schonen. Als Sieger erhält Manuel einen Einkaufsgutschein der Landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaft (LHG) im Wert von 3.000 Euro.
2. Platz: Daniel Thurner – neue Wege mit Milchschafen Über den zweiten Platz und einen LHG-Gutschein im Wert von 1.500 Euro freut sich Daniel Thurner. Mit Mut zur Veränderung hat er am Gartenbachhof auf Milchschafhaltung umgestellt. Die Tiere beweiden steile Bergwiesen und liefern hochwertige Milch, die direkt am Hof zu Joghurt und Käse weiterverarbeitet wird. Daniel schafft damit eine neue Nische in Südtirol. Sein Projekt zeigt, dass Innovation auch darin liegt, traditionelle Bewirtschaftungsformen bewusst weiterzuentwickeln – nachhaltig, tiergerecht und standortangepasst. 3. Platz: Alexander Springeth – Aquaponik als Zukunftsmodell Der dritte Platz – dotiert mit einem LHG-Gutschein über 500 Euro – geht an Alexander Springeth. Gemeinsam mit Roman Rottensteiner betreibt er eine Aquaponik-Anlage, die Fischzucht und Gemüseanbau in einem geschlossenen Kreislauf effizient kombiniert. Der Afrikanische Raubwels liefert Nährstoffe für Kräuter und Gemüse, welche wiederum das Wasser reinigen. Das System spart Wasser, Dünger und Energie und ermöglicht eine ganzjährige Produktion
frischer regionaler Lebensmittel. Ein überzeugendes Beispiel dafür, wie Kreislaufwirtschaft und Qualität in der modernen Landwirtschaft erfolgreich verbunden werden können. Viktoria Kössler, SBJ-Landesleiterin unterstrich: „Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wettbewerbs haben einmal mehr bewiesen, wie kreativ und engagiert die Landwirtschaft in Südtirol ist. Ihr Einsatz und ihre Ideen zeigen, dass sie mit Leidenschaft bei der Sache sind. Wir sind wirklich stolz auf sie.“ Danke den Partnern Die sechste Auflage des Innovationspreises „IM.PULS“ ist ein Projekt der Südtiroler Bauernjugend und wird unterstützt vom Südtiroler Bauernbund, den Südtiroler Raiffeisenkassen, der Landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaft, der Abteilung für Innovation, Forschung und Universität der Provinz Bozen, der Messe Bozen sowie den Medienpartnern Dolomiten, stol.it, Südtirol 1, Radio Tirol und dem Südtiroler Landwirt.
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Bauernjugendlehrfahrt nach Triest Am frühen Morgen des 14. November startete die Gruppe der Südtiroler Bauernjugend in Richtung Triest. Die insgesamt 31 Teilnehmer/innen erwartete ein abwechslungsreiches Programm mit vielen neuen Eindrücken. Käserei und Lipizaner Gestüt Die Gruppe startete um 6 Uhr morgens von Bozen Richtung Triest. Auf dem Weg dorthin machten sie den ersten Halt in Borgnano und besichtigten die Fattoria Zoff. Der Familiengeführte BIO Betrieb haltet mehrere Kühe der Rasse Pezzata Rossa Italiana, aus deren Milch sie dann verschiedene Rohmilchkäse herstellen. Im Anschluss an die Führung durfte die Gruppe die verschiedenen Käseorten auch noch verkosten. Nach dem gemeinsamen Mittagessen ging es für die Gruppe weiter nach Lipica. Dort konnten die Teilnehmer die berühmten Lipizzaner Pferde besichtigen und haben einiges über die Haltung der Tiere und ihre Geschichte gelernt. Am späten Nachmittag erreichte die Gruppe schließlich Triest, checkte im Hotel ein und ließ den ersten Tag mit einem gemeinsamen Abendessen ausklingen. Fischzucht in Slowenien Am zweiten Tag ging es für die Südtiroler zur Besichtigung des Fischbetriebs Fonda, der sich am südlichen Teil der slowenischen Küste befindet. Zunächst fuhren sie mit einem Boot hinaus zu den Fischbecken, die sich im offenen Meer befinden, wo ihnen ein Mitarbeiter des Betriebes alles zu der Aufzucht der Fische erklärte. Wieder am Land angekommen gab es eine Verkostung. Das Mittagessen fand im Fischrestaurant Pavel statt, welches mit dem Fischzuchtbetrieb Fonda zusammenarbeitet. Nach der Rückkehr zum Hotel am Nachmittag blieb etwas freie Zeit, bevor der Tag mit einem gemeinsamen Abendessen in Triest beendet wurde.
Naturwunder und Rückkehr Am Sonntagmorgen stand nach dem Frühstück der Checkout aus dem Hotel an. Danach besuchte die Gruppe die beeindruckende Grotta Gigante, eine der größten Schauhöhlen der Welt, und erhielt faszinierende Einblicke in die unterirdische Naturwelt. Über 500 Treppenstufen ging es für die Bauernjugend in das Innere der Grotte, die schon mehrere Millionen Jahre alt ist. Nach einem letzten gemeinsamen Mittagessen trat die Gruppe die Heimreise an und kam gegen 18 Uhr wohlbehalten und voller neuer Eindrücke, kulinarischer Erlebnisse und schöner Erinnerungen in Bozen an.
„Das war wirklich ein sehr interessantes Programm, wir haben so viel Neues gesehen, gelernt und erlebt!“ Viktoria Kössler
» Die Teilnehmer der diesjährigen Landeslehrfahrt.
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Festliche Ballnacht in Tracht Im Farbenspiel der Trachten erstrahlt das Forum Brixen am Samstag, 24. Jänner, wenn die Südtiroler Bauernjugend wieder alle Freunde der Landwirtschaft zum traditionellen Bauernjugendball lädt. Die Besucher erwartet eine unvergessliche Ballnacht mit mehreren Highlights für Jung und Alt. Tischplätze können im SBJ-Landessekretariat reserviert werden.
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» Fesche Dirndln und bunte Trachten gibt es beim Bauernball jede Menge zu sehen.
Erstes Highlight wird auch heuer wieder der traditionelle Auftanz sein, bei dem Auftänzer der Südtiroler Bauernjugend aus dem ganzen Land den Ball eröffnen. Die Tänzer in ihren ortstypischen Trachten werden von der Gruppe „Bääm&Brass“ musikalisch begleitet, die auch im Anschluss den Tänzern mit volkstümlichen Klängen für ausgelassene Stimmung sorgen wird.
„Der Bauernjugendball ist Eine gute Gelegenheit alte freunde wieder zu treffen.“ Raffael Peer
Heimische Leckerbissen Kulinarisch verwöhnt werden die Gäste mit leckeren Gerichten und erlesenen Weinen aus Südtirol. Die Speisen werden vom Catering „Prost und Molzeit“ zubereitet und von der Südtiroler Bauernjugend serviert. Für den kleinen Hunger steht eine Leberkässemmel bereit. Die Weinlaube lädt zum Verweilen ein und bietet Platz für unterhaltsame Gespräche unter Freunden und Weinliebhabern. Für alle Jungen und Junggebliebenen sorgt DJ Tyrol in der Disco für Partystimmung. Die Mitternachtseinlage von den Schuh-
plattlern Stilfes Trens für viel Stimmung. Feiern mit Freunden Der Bauernball wird in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Bauernbund, der Südtiroler Bäuerinnenorganisation und der Seniorenvereinigung im Südtiroler Bauernbund veranstaltet. Einlass ist ab 19:30 Uhr. Der Eintritt beträgt 25 Euro inklusive Freigetränk, Tickets sind ausschließlich online über MYtix erhältlich – eine Abendkasse gibt es heuer nicht. Der Einlass ist erst ab 16 Jahren möglich. Das Tragen der Tracht verleiht der Veranstaltung einen besonders festlichen Rahmen. Tischreservierungen nehmen die Mitarbeiter im Landessekretariat entgegen, Tel. 0471999401 oder Whatzuapp 386596809, bauernjugend@sbb.it.
Mit freundlicher Unterstützung von: Südtiroler Bauernbund, Tenne Lodges, KronAir, Stockner Schellen, Roter Hahn, Federkielstickerei Thaler, Unterweger Wollmanufaktur, Amadeus Trend, Trachtenhitt , Würth, Unterfinserhof, Reider Pflanzen Center, Elektro Reichhalter, My Arbor, Golfclub Eppan, Amonti und Lunaris, Seehotel Reschen, Brimi- Milchhof Brixen, Taschlerhof, GRIBA Baumschulgenossenschaft, Eccli & Laimer, Progress, Kellerei Kurtatsch, Baumschule Malleier, Kellerei Meran, Graus Agrar, Leoliege, Unterhofer, Baumschule Gruber Genetti, LHG, Bauunternehmen Geom. Martin Gebhard, Progress, Sennereiverband, VOG, SmartFarmer, Lochmann, Osanna, ALPL, VOG Productsa, STS-Security.
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Tolle Preise
Ich wünsche dir Zeit cke Lotterieblö
alten Zeit,
Man hört viele schwärmen von der guten im Sommer war es warm, im Winter hat es geschneit. Doch auch in modernen Zeiten bleiben alte Werte bestehen, so wird wohl niemals ein Jahr ohne Weihnachtsfest vergehen.
Doch nicht alles unterliegt dabei dem Wandel der Zeit, nach wie vor machen wir uns jährlich für die Weihnachtszeit bereit. Drum wünschen wir auch euch in diesem Jahr nur das Beste, Gesundheit, Geschenke und noch mehr dieser Feste.
Wir wünschen euch Schnee, Glück und Aufmerksamkeiten, möge sich die Weihnachtsbotschaft nie ändern in den kommenden Zeiten.
Es sind nicht Geschenke sondern die Liebe in der Heiligen Nacht, die die besondere Magie der Weihnachtszeit entfacht. Wir wünschen euch Zeit zum Besinnen, viel Spaß und viele Gründe zum lachen, denn Familie, Freunde und Liebe sind wichtiger als all die anderen Sachen. Das Geheimnis der Weihnacht besteht darin, dass wir auf unserer Suche nach dem Großen und Außerordentlichen auf das Unscheinbare und Kleine hingewiesen werden.
» Im ganzen Land verkaufen die Bezirksauschüsse die Lose für den Bauernjugendball. Die Gewinner werden ab 26. Jänner unter www.sbj.it veröffentlicht. Preise: 1. Zweitägiger Wellnessgutschein im Hotel Tenne Lodges & Chalets für zwei Personen 2. Motorsäge 3. Hubschrauberrundflug bei Kronair 4. Roter Hahn Urlaubswochenende im Wert von 400 € 5. Törggeleabend für 10 Personen beim Unterfinserhof 6. Maßgefertigter Sarner Jangger von der Unterweger Wollmanufaktur 7. Gutschein für eine Geldtasche von der Federkielstickerei Thaler Sarntal 8. Gutschein Amadeus im Wert von 200 € 9. Gutschein Trachtenhitt im Wert von 200 € 10. Mehrere Day-Spa-Gutscheine in Südtiroler Wellnesshotels 11. Gutschein für 2 Tickets im Sektor „Gold“ zu einem Heimspiel des FC Südtirol im Drusus-Stadion Bozen … und viele weitere tolle Sachpreise
Impressum Eigentümer und Herausgeber: Südtiroler Bauernbundgenossenschaft Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 5, 39100 Bozen Druck: Longo AG • SpA Schriftleitung: Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 5, 39100 Bozen Tel.: 0471 999401 E-Mail: bauernjugend@sbb.it Chefredakteur: Bernhard Christanell Redaktion: Magdalena Dissertori, Anna Schenk und Sandra Scarizuola Grafisches Konzept: Effekt GmbH R.O.C.: 006699 Fotos: Stephan Matzoll, Bernhard Aichner und SBJ Erscheint viermal jährlich. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Autors wieder. AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL
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Deutsche Kultur
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