FREIHEIT UND KRISIS FREIHEIT UND KRISIS
Autor Matthias Bertschinger arbeitet als Verwaltungsjurist mit Spezialisierung auf Strafrecht innerhalb der sozialen Sicherung. Daneben forscht er im Schnittstellenbereich von Psychoanalyse und Existenzialphilosophie über psychische Konfliktursachen und deren rechtstheoretische Dimension.
Matthias Bertschinger
www.schwabe.ch
Psychoanalyse des Autoritarismus und psychoanalytische Rechtsanthropologie Matthias Bertschinger
Wie kommt es zu Rassismus und Menschenfeindlichkeit ? Um das verstehbar zu machen, entwickelt Matthias Bertschinger ein Strukturmodell zur Affektabwehr der Psyche, in dem Philosophie und Psychoanalyse verbunden sind. Fremden-Schwachenund Intellektuellenfeindlichkeit, die idealtypisch für jeden Autoritarismus sind, erweisen sich existenzial-psychoanalytisch als Angst-, Scham- und Schuldabwehr. Ausserdem entwickelt der Autor eine existenzial-psychoanalytisch fundierte Rechtsanthropologie, die einen tieferen rationalen Sinn normativer Geltung ergibt als Habermas’ Diskurs theorie, weil ihr ein Freiheitsbegriff zugrunde liegt, der das Traumatische nicht ausschliesst. Diese Rechts anthropologie könnte ein wertvolles Denk- und Arbeitsinstrument sein – sowohl für Konfliktlösung und Politik als auch für die Rechtstheorie und Rechtspraxis.
«Matthias Bertschinger setzt im vorliegenden Werk da an, wo andere aufhören.» Daniel Hell
Matthias Bertschinger
Freiheit und Krisis Psychoanalyse des Autoritarismus und psychoanalytische Rechtsanthropologie
Schwabe Verlag
Unterstützt durch die Paul Schiller Stiftung.
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar. © 2020 Schwabe Verlag, Schwabe Verlagsgruppe AG, Basel, Schweiz Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Das Werk einschliesslich seiner Teile darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in keiner Form reproduziert oder elektronisch verarbeitet, vervielfältigt, zugänglich gemacht oder verbreitet werden. Umschlaggestaltung: icona basel gmbh, Basel Layout: icona basel gmbh, Basel Satz: 3w+p, Rimpar Druck: Hubert & Co., Göttingen Printed in Germany ISBN Printausgabe 978-3-7965-3898-8 ISBN eBook (PDF) 978-3-7965-4031-8 DOI 10.24894/978-3-7965-4031-8 Das eBook ist seitenidentisch mit der gedruckten Ausgabe und erlaubt Volltextsuche. Zudem sind Inhaltsverzeichnis und Überschriften verlinkt. rights@schwabe.ch www.schwabe.ch
Für Carole, Salome und Johanna
«Transzendenz des Daseins und Freiheit sind identisch!» (Martin Heidegger) «Alle wesentlichen Impulse zur Weiterentwicklung einer Disziplin sind übrigens immer von ausserhalb der Disziplin gekommen.» (Harald Welzer) Psychoanalyse ist das eigene Denken der Jurisprudenz.
Inhalt
Danksagung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11
Geleitwort von Daniel Hell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
13
Wie lässt sich Autoritarismus radikal (von der Wurzel her) verstehen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17
Teil I: Ein ‹neues› Strukturmodell der Psyche – Überblick . . . . . . . .
33
1. Freiheit und Krisis sind identisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
39
1.1.
Sieben Grundbegriffe: Aletheia, Krisis, Kairos, Ananke, Kenosis, Pleroma, Ekstasis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
42
Jacques Lacans «Begehren» und Melanie Kleins «projektive Identifizierung» . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
43
1.3.
Strukturmodell der Psyche: Graphik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
47
1.4.
Erläuterungen zur Graphik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
47
1.5.
Theoretische Grundgedanken: Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
57
1.2.
Teil II: Existenziale Konfliktanalyse (Psychoanalyse des Autoritarismus) – Fremden-, Schwachen- und Intellektuellenfeindlichkeit: Angst-, Scham- und Schuldabwehr . . 111 2. Verschiebung des Begründungsansatzes vom Anderen auf das Subjekt beim kategorischen Imperativ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
8
Inhalt
2.1.
Synthese von Psychoanalyse und Sozialtheorie (Moshe Zuckermann) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
2.2.
Die Erkenntnistheorie verdrängt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
2.3.
Das «radicale Böse» (Kant) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
3. Erster Imperativ hinsichtlich eines ‹Seins›: imaginär-psychotische Angst- und Schamabwehr . . . . . . . . . . . . . 131
3.1.
«Zwiefältigkeit» der Subjektivität (Martin Buber) . . . . . . . . . . . . . 133
3.2.
Psychose und Neurose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
3.3.
Perversion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310
4. Zweiter Imperativ hinsichtlich eines ‹Tuns›: ideologisch-neurotische Hass- und Selbsthass-Abwehr . . . . . . . . 315
4.1.
Missbrauchsdiskurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318
4.2.
Zerstörung der Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343
5. Dritter Imperativ hinsichtlich eines ‹Wissens›: ideologisch-neurotische Schuldabwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373
5.1.
Kritik- und Intellektuellenfeindlichkeit: ideologische Verkehrung des ‹Tuns› (des Charakters, der Haltung) Dritter . . . . . . . . . . . . . . 379
5.2.
‹Sein›, ‹Tun› und ‹Wissen› (Freiheit, Abwehr und Gewissen) sind keine Gegenstände des erkenntnistheoretischen Denkens . . . 391
5.3.
Psychoanalytische Begründung des rationalen Sinns normativer Geltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401
Teil III: Grundlinien einer existenzialen Rechtsanthropologie . . . . . 411 6. Recht als Übertragungs objekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417
6.1.
Rechtsgemeinschaft als Gemeinschaft von Phantomjägern (Stefan Häußler) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 421
6.2.
Paulus: Das Gesetz konstituiert das Subjekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424
Inhalt
6.3.
Recht als Steuerungsmittel im Anerkennungswettbewerb . . . . . . . 427
7. Recht als Übergangs objekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435
7.1.
Sprache als Transzendenzdimension . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 438
7.2.
Paradoxalität der Kastration (Rolf Kühn) und Freiheit als Leerstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445
7.3.
Sokratische Wende und Heideggers (Überwindung der) Metaphysik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451
7.4.
«Versteifung auf die je erreichte Existenz» (Heidegger) . . . . . . . . . 454
7.5.
Todestrieb: Negierendes Verhältnis zum Sein und Seienden . . . . . 456
7.6.
Über-Ich-Diskurs als eine Art des Weghörens . . . . . . . . . . . . . . . . 457
7.7.
Vermengung von Abgrund mit Hass . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459
7.8.
Wille als Grundlage des Denkens (Stefan Gosepath) – ‹kleine Metanoia› des Denkens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462
7.9.
«Plus-de-jouir» (Lacan): überschiessender Anteil an Konflikten . . 465
7.10. ‹Denkverbote› sind Geniessverbote (Fabian Ludwig) . . . . . . . . . . . 467 7.11. Gesellschaftlich geleisteter «Vatermord» (Mord am Normendruck) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 472 8. Recht als Transzendenzdimension . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477
8.1.
Der Ruf des Gewissens «entbehrt jeglicher Verlautbarung» (Heidegger) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 482
8.2.
Recht auf Fremdheit (Irena Brež ná) und Recht auf eigene Urheberschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487
8.3.
Verdrängungsleistung der bisherigen Entfremdungstheorien . . . . 489
8.4.
Narzisstische Kränkungen der Menschheitsgeschichte . . . . . . . . . . 492
8.5.
Selbersein der Sache (Leonhard Ragaz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 494
8.6.
Recht als das «Heilige, was in der Welt ist» (Kant) . . . . . . . . . . . . 499
9
10
Inhalt
8.7.
Existenziale Analyse als Kulturtechnik? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503
8.8.
Existenziale Dimension der Diskurstheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508
8.9.
Lacans Verschmelzung der Maximen Kants und Sades . . . . . . . . . . 510
8.10. Bilderverbot auf der Ebene der Politik? – Konkrete Utopie . . . . . . 513 8.11. Recht als Dike: «Dike ist logos», «Dike ist krisis» (Werner Hamacher) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520 9. Summa lex: Oberste Rechtsprinzipien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525
9.1.
Positiv (Gebot): Verhältnismässigkeit, Einzelfallgerechtigkeit . . . . 525
9.2.
Negativ (Verbot): Diskriminierungsverbot und Verbot der Volksverhetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 529
9.3.
Abwehr (Wegblicken) im Rahmen behördlicher Praxis . . . . . . . . . 533
10. Die Psychoanalyse ist das eigene Denken der Jurisprudenz . . . 539 Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 545 Personenregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559
Danksagung
Für Anregungen, Hinweise, Kritik, Gespräche, Begleitung, Ermutigung, Unterstützung, Vermittlung, Inspiration und nicht zuletzt Geduld danke ich Emil Angehrn, Carole Bertschinger, Thomas Dürst, Dirk Fabricius, Ulrich Gut, Amira Hafner, Daniel Hell, Louis Kuhn, Ueli Mäder, Jürgen Mohr, Jörg Paul Müller, Peter Ostermayer, Thomas Rentsch, Franziska Schutzbach, Julien Simonet und besonders Elisha Schneider. Besonderer Dank gilt meinen Lektorinnen Ursula Ganz-Blättler und Silvia Ittensohn, die in wochenlanger Lektoratsarbeit mit mir an Formulierungen gefeilt und in der Endphase an der vorliegenden Arbeit mitgeschrieben haben, sodann meiner Fachlektorin Michaela Wünsch, der Korrektorin Anna Ertel, dem Korrektor Christian Weibel und, last but not least, der Paul Schiller Stiftung für die grosszügige finanzielle Unterstützung. Ohne diese hätte die vorliegende Arbeit weder gedruckt noch geschrieben werden können.
Geleitwort von Daniel Hell
Freiheit ist krisenanfällig. Matthias Bertschinger geht es in seinem Buch Freiheit und Krisis aber um mehr. Er sieht die Gefährdung der Freiheit nicht in Krisen, sondern im Gegenteil in deren Vermeidung. Krisen können erhellen. Werden aber Krisen bloss verdrängt und dabei auftretende Gefühle abgewehrt, ist auch die Freiheit in Gefahr. Die damit einhergehende Einbusse an ethischem Verhalten kann letztlich zu Rassismus führen. Das ist brisant. Das vorliegende Buch brennt Lesenden nur deshalb nicht unter den Fingern, weil es sehr differenziert geschrieben ist und mit vielschichtigen Überlegungen Abstand zu seinem Brennpunkt hält. Matthias Bertschinger setzt im vorliegenden Werk da an, wo andere aufhören. Seine fundamentale Kritik am modernen Rechtsverständnis basiert auf der Überzeugung, dass in der modernen Rechtstheorie und ganz allgemein in der heutigen Soziokultur Grundlegendes von dem, was den Menschen letztlich ausmacht, verdrängt wird. Dazu zählt er vor allem existenzielle Grunderfahrungen, wie sie von verschiedenen Psychoanalytikern und Philosophen existenzanalytischer Ausrichtung herausgearbeitet worden sind. Bertschinger legt in einer dichten Zusammenschau vieler Werke unterschiedlicher Autoren dar, dass das, was diese Autoren als grundlegend bezeichnen und was heute verloren zu gehen droht, zwar viele Namen hat, aber in divergierenden Sprachspielen im Grunde das Gleiche bezeichnet. Gleich ob es das «Unbewusste», die «Transzendenz des Daseins», das «Sein» oder das «Absolute» (und manches andere mehr) genannt wird, handelt es sich immer um denselben Horizont, in dem Begegnendes erst als eigenständig, unantastbar, unverfügbar und nicht-verzerrt erscheint. Begegnenlassen kann – so ist zu folgern – mit Staunen oder Schreck einhergehen, ohne dass beides auf eine Sache oder Funktion reduzierbar ist. Matthias Bertschinger vergleicht es mit dem «Sakralen», wie es der Religionswissenschaftler Rudolf Otto als «tremens» (erschreckend) und «fascin-
14
Geleitwort von Daniel Hell
ans» (faszinierend) charakterisiert hat. Solche Erfahrungen können Betroffene aus dem ich-zentrierten Alltagsbewusstsein herausheben und auf sowohl beglückende wie erschreckende Weise überwältigen. Vom Einzelnen kann aber versucht werden, dieses erschütternde Erleben (beispielsweise mit heftigem Begehren oder Grössenideen) abzuwehren, um das eigene Ich zu retten. Soziokulturell kann in individualistischen Gesellschaften versucht werden, solche Erfahrungen zu pathologisieren und damit einzuschränken. Matthias Bertschinger sieht nun in der generellen Abwehr von Krisen und Erschütterungen erhebliche Gefahren. Als gravierende Folgeerscheinung führt er den abwehrenden Umgang mit wichtigen, aber unangenehmen Gefühlen an. Würden zum Beispiel so zentrale Gefühle wie Angst, Scham und Schuld nicht eingestanden, drohe eine Verkennung der eigenen Situation. Die Abwehr führe aber auch zur Übertragung eigener verdrängter Gefühle auf andere Personen. Diese würden als bedrohlich (bei Abwehr eigener Angst), als verachtenswert (bei Abwehr eigener Scham) oder als anmassend (bei Abwehr eigener Schuld) eingeschätzt. Davon besonders betroffen seien fremde, sozial schwache und «intellektuelle» Menschen. Das habe zur Folge, dass sie statt als empfindsame und verletzliche Mitmenschen als unpersönliche Objekte behandelt und diffamiert werden. Wenn Matthias Bertschinger in diesem Zusammenhang bekannte Abwehr- und Projektionsmechanismen anführt und sie auf neuartige Weise ordnet, so geht es ihm vor allem darum, bei diesen Abwehrvorgängen auf die Bedeutung von «Krisis» und «Kairos» aufmerksam zu machen. So bringt er die Abwehr von Angst mit dem verschlingenden und erschreckenden Aspekt der Krisis (Trauma) in Zusammenhang, die Schamabwehr mit dem persönlichen Ausgesetztsein in einer den Menschen enthüllenden Krise, die Schuldabwehr wiederum mit missbrauchter oder ungenutzter Freiheit. Sich der Krisis und Transzendenzerfahrung nicht zu stellen, so Bertschinger, mache eine Gesellschaft und ihre Rechtsgrundlagen unmenschlich. Letztlich führe eine Verweigerungs- und Abwehrhaltung gegenüber Angst, Scham und Schuld dazu, dass sich Fremdenhass, die Verachtung von Schwachen und Antiintellektualismus ausbreiten. Es geht Matthias Bertschinger in diesem anregenden und herausfordernden Werk vor allem darum, wichtige psychoanalytische und existenziale Gesichtspunkte zur humanen Gestaltung des Rechts und der Soziokultur herauszuarbeiten. Ein Hauptteil des Buches befasst sich denn auch mit der
Geleitwort von Daniel Hell
Darstellung existenzialer Aspekte, insbesondere mit existenzialanalytischen Überlegungen zu Trauma (Krisis) und Faszination (Kairos). Das ist eine komplexe Thematik. Doch gelingt es dem Autor, verschiedenartige Perspektiven dank einer starken Syntheseleistung und mithilfe kreativer Sprachbilder zu einem neuartigen, umfassenden Konzept zusammenzutragen. Dabei entsteht ein Panorama, in dem sich unter anderem psychoanalytische, phänomenologische, anthropologische und soziologische Elemente in einer Gesamtschau zusammengestellt finden. Es wird eine grosse Menge an Literatur mit zum Teil spezifischer Begrifflichkeit verarbeitet. Hierzu gilt es zu wissen, dass manche Begriffe (wie Kastration, Psychose, Depression etc.), die der Autor von bestimmten psychoanalytischen Schulen wie etwa derjenigen Lacans übernimmt, anders gebraucht werden als in der Psychiatrie oder der klassischen Psychoanalyse üblich. Doch kann gerade der Umstand, dass sich der Autor nicht auf eine Spezialistensicht zurückzieht, sondern scheinbar Fremdartiges miteinander verbindet, bei allen methodischen Problemen durchaus weiterführend und fruchtbar sein. Die Weite des Ansatzes ist auch dadurch mitbedingt, dass der Autor als Jurist eine Öffnung für das Rechtsverständnis wünscht, die sich nur transdisziplinär einfordern lässt. So erhofft er sich von psychoanalytischen und existenzialen Einsichten für das Rechtsverständnis eine Erweiterung, ja eine Umkehr und Trendwende, die erkennt, dass die Verletzung von Menschenrechten auch eine Selbstverletzung des Täters bedingt. In der psychoanalytischen Fundierung der Rechtstheorie sieht Bertschinger Potenzial für die Offenheit der Gesellschaft. Die offene Gesellschaft setzt das Individuum aus und treibt es dadurch, ohne es zu wollen, in die haltgebenden Strukturen des Autoritarismus. Erst wenn man den Schwierigkeiten ins Auge blickt, die eine offene Gesellschaft hat, könne man nach Wegen suchen, die eine Gesellschaft offener machen. Dafür müsse das rechtstheoretische Denken selbst psychoanalytisch werden. Man kann eine solche Forderung als sehr weitreichend ansehen. Doch ist heute wohl jede Wissenschaft angehalten, sich interdisziplinär auseinanderzusetzen. Wenige werden es so engagiert, originell, klug und weitreichend wie Mattias Bertschinger anpacken. Sein Ansatz überschneidet sich dort mit meinem eigenen, wo er in der Abwehr von fundamentalen Gefühlen und Erlebensweisen eine erhebliche Gefahr für die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung sieht. Er weist auch feinsinnig darauf hin, dass die Abwehr von Angst blind macht für
15
16
Geleitwort von Daniel Hell
objekthafte beziehungsweise körperliche Gefährdungen des Menschen, während die Abwehr von Scham den Subjektpol des Menschen, sein Selbst, schwächt. Gewichtige moderne Probleme in Politik, Wissenschaft und selbst Religion haben mit Schamlosigkeit und Unverschämtheit zu tun. Statt persönlichen und sozialen Krisen ins Auge zu schauen, wird zunehmend in einer Art narzisstischer Hybris darüber hinweggeschaut oder gekränkt reagiert. Zu den Ausführungen von Matthias Bertschinger passt, was ich an anderer Stelle festgehalten habe: «Schamverlust, wie immer er auch zustande kommt – ob als unbewusste Abwehr oder durch bewusstes Bekämpfen von Scham –, hat zur Folge, dass Menschen einander rücksichtsloser begegnen und vermehrt beschämen. […] Wenn früher von Schuld- und Schamkulturen die Rede war, so frage ich mich, ob die moderne westliche Kultur nicht eher als Beschämungskultur zu bezeichnen ist.»1 Das Taktgefühl der Scham, das Kränkungen ausschliesst, steht jedenfalls selbst in der Psychologie und wohl auch in Rechtsstreitigkeiten nicht hoch im Kurs. Es abzulehnen, statt sich ihm zu stellen und zu prüfen, worauf es verweist, führt weder der eigenen noch der zwischenmenschlichen Wahrheit näher. Es scheint mir deshalb sehr angebracht, Abwehrprozesse auch in (rechts‐)wissenschaftlichen Bereichen so ernst zu nehmen, wie es Matthias Bertschinger empfiehlt. In Ergänzung zu seinem eher existenzanalytischen Ansatz könnte man sogar noch dialogische Wissenschaftsbereiche anführen. Gerade die Scham belegt, dass ein Gefühl nicht nur für das einzelne Individuum existenziell sein kann, sondern auch für die soziale Gemeinschaft von grösster Bedeutung ist. Scham ist eben nicht nur ein Selbstgefühl. Sie ist auch ein Sozialgefühl. Letzteres setzt Ersteres sogar voraus. Auch deshalb ist ihre unbesehene Abwehr so gefährlich und der Beitrag von Matthias Bertschinger so wichtig. Ich wünsche dem vorliegenden Werk interessierte und kritische Lesende. Es hat sie verdient.
1
Hell 2018, S. 205.
Wie lässt sich Autoritarismus radikal (von der Wurzel her) verstehen?
Wir reden noch nicht über die grundlegenden Ursachen von Rassismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Autoritarismus, die im Bereich des Psychischen liegen. Diese Ursachen werden im Gegenteil durch kollektiv erzeugte ideologische Sprachspiele verdeckt. Damit bleibt auch Emanzipation in grundlegender Hinsicht unmöglich. Basierend auf einem Affektabwehr-Strukturmodell der Psyche wird nachfolgend gezeigt, wie die Fremden-, Schwachen- und Intellektuellenfeindlichkeit (Kritikfeindlichkeit) mit den Grundaffekten Angst, Scham und Schuld zusammenhängen (existenziale Konfliktanalyse).2 Dabei bedient sich die vorliegende Analyse sinnkritisch-psychoanalytischer, existenzial-ontologischer, phänomenologisch-hermeneutischer sowie ideologiekritischer und sprachanalytischer Methoden. Die namenlose Freiheit wird in drei übereinandergelagerten Graden des «Agierens» (des Inszenierens psychischer Brüche und Konflikte in der Welt) abgewehrt. Basierend auf dieser Analyse wird eine existenzial-psychoanalytisch fundierte Rechtstheorie entwickelt, die einen tieferen rationalen Sinn normativer Geltung ergibt als Habermas’ Diskurstheorie. Sie könnte ein wertvolles Denkund Arbeitsinstrument sein sowohl für Konfliktlösung und Politik als auch für die Rechtstheorie und Rechtspraxis. Weltweit erstarken nationalistische, autoritäre, reaktionäre, faschistoide, chauvinistische und anti-aufklärerische Bewegungen, die sich alle durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit auszeichnen. Der Historiker Timo-
2 Angst, Scham und Schuld sind «jene drei Emotionen, welche in existenzialer Sicht den Rang von (philosophischen) Grundstimmungen haben» (Holzhey-Kunz 2008, S. 218).
18
Wie lässt sich Autoritarismus radikal (von der Wurzel her) verstehen?
thy Garton Ash spricht von einer weltweiten, antiliberalen Konterrevolution – vergleichbar mit der Restauration im 19. Jahrhundert, die sich gegen die Errungenschaften der Französischen Revolution richtete. «Das FreundFeind-Denken übernimmt zunehmend die in den Neunzigerjahren gewachsene Kooperations-Logik.»3 Ausgerechnet die Schweiz gilt sowohl in der Forschungsliteratur als auch in den internationalen Medien als Vorreiterin und Lehrbeispiel für den Aufschwung eines reaktionären Autoritarismus, der Sündenböcke braucht, denen die Schuld an irgendwelchen Übeln zugeschoben werden kann. Gemäss dem Historiker Damir Skenderovic weist die Schweiz eine bemerkenswerte Kontinuität der Präsenz politischer Akteure auf, die sich manichäischen Gesellschafts- und Weltbildern mit ihren dichotomischen Unterscheidungen zwischen Eigenem und Fremdem verschrieben haben.4 Geradezu amnestisch fehle ein diesbezügliches Problembewusstsein. Die wegweisende Rolle der Schweiz in der Geschichte reaktionärer Bewegungen werde hierzulande verdrängt.5 Dabei ist auch das formale positive Recht nicht frei von Diskriminierung (rechtstatsächliche Diskriminierung). Wie müssen Autoritarismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung gedacht werden, um ihre Attraktivität für das Subjekt zu verstehen, und welche wissenschaftlichen Disziplinen sollten Juristinnen Remo Hess, «Der Versuch, die bilateralen Verträge mal mit EU-Augen zu betrachten», in: www.aargauerzeitung.ch, 25. 06. 2019 [26. 06. 2019]. 4 Heute (und hier) wird der Begriff «manichäisch» verwendet, um Ideologien zu kennzeichnen, die die Welt ohne Zwischentöne in Gut und Böse einteilen. 5 Die Konsens- und Konkordanz-Demokratie mit ihrem Harmoniebedürfnis erleichtert diese Verdrängung. Dagegen fordern Autoren wie Damir Skenderovic, Jonas Scheible oder der Psychoanalytiker Carlo Strenger anstelle der Integration anti-aufklärerischer Kräfte eine Politik der Demarkation (der Abgrenzung, Distanzierung). In der ausgeprägten Konsens- und Konkordanz-Demokratie der Schweiz erkennt Skenderovic eine willkommene Ausrede, um nicht deutlich Stellung gegen anti-aufklärerische Kräfte zu beziehen, sich klar zu positionieren und damit auch exponieren zu müssen (Damir Skenderovic, «Die Schweiz als Avantgarde des europäischen Rechtspopulismus», in: www.geschichtedergegenwart.ch, 14. 12. 2016 [24. 08. 2018]. Auf die wegweisende Rolle der Schweiz hinsichtlich des Erstarkens reaktionärer und autoritärer Bewegungen weist auch Flavia Kleiner hin, in: «Switzerland has been a lab for toxic rightwing politics. We took that on», in: www.theguardian.com, 15. 11. 2018 [16. 11. 2018]). 3
Wie lässt sich Autoritarismus radikal (von der Wurzel her) verstehen?
und Juristen – aber nicht nur sie, sondern wir alle – für eine Analyse dieser Phänomene heranziehen? Der Anwalt Stephan Bernard fordert in seinem Essay über die rechtstatsächliche Diskriminierung eine Öffnung des Blickwinkels: Es bedürfe breiter fachlicher Zugänge, um ein umfassendes Bild der Diskriminierung gesellschaftlicher Randgruppen durch Rechtsanwendung, Rechtsprechung und Rechtsetzung zu erarbeiten.6 Ein solches Bild entstehe nur mit umfassenden Forschungsansätzen jenseits tradierter Fachgrenzen und jenseits üblicher Theorie- und Praxisgrenzen, so Bernard. Der Philosoph Alain Juranville spricht hinsichtlich eines solchen fächerübergreifenden Dialogs von einem Polylog.7 Aber reicht die Weite der universitären, wissenschaftlichen Interdisziplinarität aus, um Autoritarismus radikal (von der Wurzel her) zu verstehen? Wenn wir als Juristinnen und Juristen, Soziologinnen und Soziologen oder Historikerinnen und Historiker vom Einbezug anderer Fächer und Disziplinen sprechen, dann fragt es sich, ob die Weite des Wissens- und Denkraums schon in den Blick geraten ist, die notwendig ist, um Phänomene wie Menschenfeindlichkeit, Autoritarismus oder Diskriminierung à fond zu verstehen. Erst ein «Zusammenschauen» (Heinrich Barth)8 aller Wissens- und Denkbereiche jenseits des eigenen Kompetenzbereichs ermöglicht es, den
Stephan Bernard, «Rechtstatsächliche Diskriminierungsforschung – ein Denkanstoss», in: Jusletter, 19. 02. 2018. 7 Lipowatz 2014, S. 103, Fn. 2. 8 Heinrich Barth kritisiert wie Adorno, Heidegger und viele weitere Autoren eine Auflösung der Philosophie (lies: eines i. w. S. psychoanalytischen Denkens) in mehr oder weniger zusammenhanglose Einzelwissenschaften, in denen der Überblick verloren geht. Um zu begreifen, weshalb das Recht «auch egozentrische, triumphalistische, rigidisierte oder eskalative Charakterdispositionen» erzeugt, bedarf selbst die Rechtssoziologie, die bereits als transdisziplinär gilt, einer Weitung des Blicks. Der Philosoph und Sozialwissenschaftler Daniel Loick erwähnt in seinen «Konturen einer kritischen Theorie des Rechts» ausdrücklich die psychoanalytischen Rechtstheorien, die ontologischen Rechtsphilosophien sowie Walter Benjamins Rechtsgewaltkritik (Loick 2017, S. 14). Pathologien des Rechts werden sodann erst vor dem Hintergrund der Denkgeschichte verstehbar und bedürfen schliesslich eines Einbezugs der Selbstkritik (i. e. Subjektkritik) in die Gesellschaftskritik (ebd., S. 17). 6
19
20
Wie lässt sich Autoritarismus radikal (von der Wurzel her) verstehen?
Sinn9 und die Abwehrmechanismen hinter Phänomenen wie Autoritarismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit überhaupt zu verstehen. Nicht oder kaum zur Sprache kommt in den herrschenden wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Konfliktanalysen der psychoanalytische Sinn (die psychoanalytische Bedeutung) gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit oder gesellschaftlicher Ausschlussdiskurse. Dieser Sinn ist die psychische Abwehr der Unverfügbarkeit des Daseins und eines so verstandenen Todes: die Abwehr des ontologischen Todes, Martin Heideggers «Sein zum Tode», die Abwehr der psychoanalytischen «Kastration». Dieser Sinn, der sich in Phänomenen wie der Menschenfeindlichkeit zeigt, erschliesst sich nicht funktionalistischen Fragestellungen. Alles Funktionale ist der Psyche fremd. In den Konfliktanalysen vorherrschend sind funktionale soziologische, politologische, ökonomische oder biologische Erklärungsmodelle, denen eine Absolutsetzung des Ich und seines instrumentellen Denkens zugrunde liegt: Subjektivität wird auf das gegenständlich denkende Ich (die Beobachterperspektive) reduziert. Vergessen respektive verdrängt wird die «traumatische Verfassung des Subjekts» (Peter Widmer), ohne deren Berücksichtigung Menschenfeindlichkeit nicht im Ansatz verstehbar ist.10 Ich nutze die wichtige Forderung von Stephan Bernard, Fragen der Diskriminierung und Emanzipation aus vielen Blickwinkeln zu betrachten, als Anlass, um in Erinnerung zu rufen, dass es neben der Rechtssoziologie und der erkenntnistheoretischen Rechtsphilosophie auch noch eine psychoanalytische Rechtstheorie gibt, die allerdings ein Randdasein fristet. Vermutlich wissen davon nur wenige, und noch weniger von diesen Wenigen dürften eine zureichende Vorstellung davon haben, was unter «psychoanalytischer Rechtstheorie» und einer psychoanalytischen Herangehensweise an Phänomene zu verstehen ist. Angesichts der real existierenden Psychoanalyse, die noch häufig keinen (oder keinen zureichenden) Begriff von der Freiheit hat, ist 9 Sinn im Sinne von significatio (Zeichen, Zeiger). (Gruppenbezogene) Menschenfeindlichkeit ist psychoanalytisch ein Symptom: Sie ist ein Zeiger, der auf einen verschlüsselten Sinn (hier im Sinne von Bedeutung, Sinngehalt) hinter dem Symptom zeigt. In der Menschenfeindlichkeit zeigt sich auf verschlüsselte Weise die Abwehr von Freiheit. Diese Abwehr ist verschlüsselter Sinn (die verschlüsselte Bedeutung) des Symptoms (des Zeichens). 10 Peter Widmer, Die traumatische Verfassung des Subjekts, Wien und Berlin 2016.