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Macht und Gewalt im Widerstreit

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Arendts Machttheorie fördert die Wachheit gegenüber den ­vielfältigen Formen, in denen sich in Gesellschaft und Politik gewaltförmige Praktiken einnisten, und sie hält zugleich die politische Vision einer möglichst gewaltfreien Macht aufrecht. In dieser Verbindung einer kritisch-analytischen und einer normativen Perspektive bietet Arendts Philosophie der Macht für politische Theorien bis heute wichtige Anregungen.

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Katrin Meyer

Katrin Meyer

Macht und Gewalt im Widerstreit

PANTONE Orange 021 U

I S B N 978-3-7965-3556-7

Schwabe Verlag Basel www.schwabeverlag.ch

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783796 535567

Katrin Meyer

Macht und Gewalt im Widerstreit Politisches Denken nach Hannah Arendt


Hannah Arendt (1906-1975) hat die politische ­Theorie des 20. Jahrhunderts durch eine folgenreiche begriffliche Unterscheidung nachhaltig herausgefordert. Sie entwickelt in i­hren Schriften Vita activa, Über die Revolution und Macht und Gewalt die These, dass Macht und Gewalt zwei politische Phänomene darstellen, die gegenteilige Ursachen und Effekte haben und darum radikal zu unterscheiden sind. Arendt­unterzieht die politische Geschichte der Gegenwart im Lichte des Gegensatzes von Macht und Gewalt einer Relektüre und ent­wickelt ein neues Verständnis von Revolution und Demokratie, von ökonomischer Rationalität und totaler Herrschaft. Den Ausgangspunkt ihrer politischen Philosophie bildet die Über­ zeugung, dass sich der freiheitliche Charakter der Politik daran ­bemisst, wie weit sie Gewalt in ihren verschiedenen Facetten vermeiden und transformieren kann. Katrin Meyer analysiert Arendts politische Philosophie, indem sie die deskriptive und normative Unterscheidung von Macht und Gewalt ins Zentrum rückt. Der Gegensatz der beiden Konzepte bietet einen Schlüssel, um wichtige Aspekte von Arendts politischem Denken zu klären, die bei Arendt selber wie auch in der Sekundär­ literatur nur ansatzweise ausgeführt sind. Dies beinhaltet einerseits die genauere Bestimmung des Konzepts der Macht, verstanden als Ermöglichungs­macht und als Durchsetzungsmacht, und deren Abgrenzung zu Formen der politischen Gewalt. Andererseits geht es darum, Arendts emphatisches Verständnis von Macht als Praxis des Anfangens, ­Teilens und der Teilhabe kritisch nach seinen Grenzen und Ausschlüssen zu befragen. Das Buch bietet eine klare und detaillierte Rekonstruktion von ­Arendts Verständnis von Macht und Gewalt und diskutiert dessen aktuelle Bedeutung für eine politische Theorie demokratischer ­Praxis. Katrin Meyer, geb. 1962, ist Privatdozentin für Philosophie an der Universität Basel und Lehrbeauftragte für Philosophie und Gender Studies an verschiedenen Schweizer Universitäten. Sie promovierte über Friedrich Nietzsche und habilitierte sich mit einer Studie über Michel Foucault und Hannah Arendt. Ihre aktuellen Forschungsgebiete sind Theorien der Macht und Gewalt, (Post-)Demokratie, Kritik­der ­Sicherheit und feministische Theorien der Intersektionalität.


Katrin Meyer

Macht und Gewalt im Widerstreit Politisches Denken nach Hannah Arendt

Schwabe Verlag Basel


Publiziert mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung im Rahmen des Pilotprojekts OAPEN-CH

Schwabe Reflexe 47 Copyright © 2016 Schwabe AG, Verlag, Basel Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Das Werk einschließlich seiner Teile darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in keiner Form repro­ duziert oder elektronisch verarbeitet, vervielfältigt, zugänglich gemacht oder verbreitet werden. Lektorat: Barbara Handwerker Küchenhoff, Schwabe Verlag Umschlaggestaltung: Heike Ossenkop, h.o.pinxit//editorial design, Basel Gesamtherstellung: Schwabe AG, Druckerei, Muttenz/Basel, Schweiz Printed in Switzerland ISBN 978-3-7965-3556-7 ISBN E-Book (EPUB) 978-3-7965-3561-1 rigths@schwabe.ch www.schwabeverlag.ch


Inhalt Einleitung  .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 I. Macht ohne Gewalt: Arendts Vision sinnhafter Praxis   . . . . . . . 21 1. Macht und Gewalt als Gegensatz  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2. Macht als gemeinsame Praxis und die Dialektik der Ermächtigung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 3. Ermöglichungsmacht: gemeinsam anfangen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 4. Politik und das Recht auf Teilhabe an Macht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 II. Machtteilung: Ambivalenzen der Macht bei Arendt  . . . . . . . . . . . 87 1. Durchsetzungsmacht: Die Macht der Mehrheit  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 2. Machtteilung  .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 3. Agon und Antagonismus  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 4. Neue Perspektiven auf Gewalt  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 III. Macht und Gewalt im Widerstreit: Politisches Denken nach Arendt  .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 1. Auf der Suche nach der reinen potentia  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 2. Der Zirkel von Macht und Gewalt nach Arendt und Foucault  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 3. Intersektionale Machtteilung: Die Bedeutung Arendts für feministische Politik und Theorie  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 Nachweise und Danksagung  .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 Siglen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 Literaturverzeichnis  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191


Einleitung Ein solches Absolutes ist auch die Macht; sie ist, wie man zu sagen pflegt, ein Selbstzweck. (H. Arendt) Macht ist Ausdruck menschlichen Handelns. Machtvolles Handeln macht Mögliches wirklich und ermöglicht, was wirklich werden soll; es gestaltet soziale Verhältnisse und realisiert subjektive Praktiken. Entsprechend weit ist die alltagssprachliche Bedeutungsspanne des Wortes, die von überlegener Kraft, Gewalt und Zwang bis zu Einfluss, Wirkung und Potenz reicht und die eine definitorische Bestimmung des Begriffs erschwert. Was Macht bedeutet, so lässt sich analog zu Augustinus’ berühmtem Diktum über die Zeit sagen, ist allgemein bekannt, aber nur solange niemand danach fragt, was sie sei. Die Unschärfe des Machtbegriffs ist gerade in philosophischen Darstellungen des Themas mittlerweile ein Gemeinplatz geworden. Doch ist sie auch ein Problem? Soll Macht überhaupt philosophisch bestimmt werden? Die Klärung des Machtbegriffs, um die es im Folgenden gehen wird, ist darum wichtig, weil der Machtbegriff seit der Neuzeit zu einem zentralen Bezugspunkt gesellschaftlicher und politischer Selbstverständigung geworden ist. Es ist die These dieses Buches, dass es möglich ist, anhand des Machtbegriffs geschichtliche ­Verhältnisse von naturhaften Ereignissen abzugrenzen und dem Verantwortungsbereich des Menschen zu unterstellen. Mit ihm lässt sich unterscheiden, welche sozialen Phänomene ethisch und politisch rechtfertigungsbedürftig sind und welche nicht. Zugleich regelt er, wann das Nachdenken über Widerstand gegen bestehende Verhältnisse überhaupt sinnvoll ist und wann individuelle und kollektive Handlungsmacht an ihre Grenzen stößt. Der Machtbegriff ist, mit anderen Worten, eine sozialphilosophische und politische Grundkategorie, weil er den Rahmen absteckt und die Bedingungen formuliert, unter denen gesellschaftliche Praktiken und politische Verhältnisse denkbar sind. Unter der Perspektive des Begriffs können, wie unter einem Brennglas, die unterschiedlichsten Möglich7


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keiten gebündelt werden, wie sich Menschen als aktiv handelnde, politisch wirkende und sozial eingebundene Wesen verstehen. In Anlehnung an Martin Heideggers Frage nach dem Sinn von Sein, die das Verstehen des eigenen Daseins strukturiert, eröffnet die Frage nach dem Sinn von Macht eine Perspektive auf das Politische als eine Praxis kollektiver und sinnhafter Selbstverständigung.1 Ein kurzer Blick auf die neuere Geschichte des Machtbegriffs und seiner Verwendung in politischen Theorien und Sozialphilosophien zeigt, dass sich der Sinn von Macht grundlegend unterscheidet, je nachdem ob Macht im Hinblick auf die eigene Handlungs- und Gestaltungsmacht thematisiert wird – mithin als Bedingung und Effekt von Autonomie, Freiheit, Emanzipation und Kreativität – oder aber als Begriff für gesellschaftliche Strukturen, die solche Handlungsformen für die meisten Menschen gerade ­verunmöglichen, weil Macht mit Unterdrückung, Ungleichheit, Herrschaft, Gewalt und Entmündigung gleichgesetzt wird. Diese gegensätzliche Bestimmung des Machtbegriffs wird in wenigen Debatten so deutlich wie in jenen des Feminismus. Vor ­allem von den radikalen Feministinnen der 1970er Jahre wird Macht mit einer durchwegs negativen, weil unterdrückenden und gewaltförmigen Herrschaftsstruktur gleichgesetzt. Das Patriarchat gilt als Name für eine gesellschaftliche Macht, die Frauen ökonomisch und sexuell ausbeutet, die in Familie, Politik, Wissenschaft und Kultur Normen etabliert, die Männlichkeit aufwerten und Weiblichkeit abwerten, und die es Frauen verunmöglicht, eigene Begehrens- und Handlungsformen zu entwickeln. Macht ist in diesem Kontext immer männlich konnotiert. «It’s hierarchical, it’s dominant, it’s authoritative», wie es Catharine MacKinnon in ihrem Text Desire and Power formuliert.2 Entsprechend ist die Vorstellung weiblicher Macht für MacKinnon ein Widerspruch in sich selbst.3 1 Vgl. zur konstitutiven Geschichtsverwiesenheit solcher Selbstverständigung Angehrn, Emil: Wozu Philosophiegeschichte? in: ders.: Wege des Verstehens. Hermeneutik und Geschichtsdenken, Würzburg 2008, S. 111–133. 2 MacKinnon, Catharine: Desire and Power, in: Theorizing Feminisms, hg. von Elizabeth Hackett und Sally Haslanger, New York/Oxford 2006, S. 256–265, hier S. 260. 3 Ebd.

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Als Gegenentwurf zu dieser Analyse einer patriarchalen Entmündigung der Frauen etablieren Feministinnen ebenfalls in den 1970er und 1980er Jahren Ansätze zu einem weiblichen Verständnis von Macht, das Beziehungen der Solidarität und Wertschätzung unter Frauen Ausdruck geben soll. Die weibliche Macht, die sich in anerkennenden Interaktionen zwischen Frauen herausbildet, ist demgemäß eine der «liebevollen Autorität», wie es die italienische Philosophin Giannina Longobardi formuliert, «die diejenige umhüllt/umgibt, die ihr unterstellt ist», und die sie ermächtigt, «ihren Wunsch zu verwirklichen.»4 Macht kehrt sich so unter der Hand in eine Kraft, die Freiheit, Selbstbestimmung und die Verwirklichung von Wünschen und Zielen ermöglicht. Diese beiden Beispiele aus der jüngeren Theoriebildung des Feminismus sind exemplarisch dafür, wie sich das Verständnis von Macht in der Geschichte des Machtbegriffs nicht nur mehrdeutig, sondern sogar gegensätzlich entfaltet hat. In der anglophonen Theoriesprache wird diese Doppeldeutigkeit der Macht meist als power to und als power over unterschieden.5 Power to bedeutet die Macht, etwas zu bewirken. Sie beschreibt die Fähigkeit eines ­Akteurs oder einer Akteurin, etwas zu tun oder zu vollenden. Power over wiederum steht für asymmetrische Beherrschungs- und Dominanzverhältnisse, das heißt für Macht über Menschen. Diese Unterscheidung kann mit einer älteren philosophischen Tradition in Verbindung gebracht werden, auch wenn sie mit dieser nicht identisch ist, die Macht als ontologisches Vermögen (potentia) und als politische Herrschaft (potestas) reflektiert.6 4 Longobardi, Giannina: Frauen und Macht, in: Diotima. Philosophinnengruppe aus Verona: Der Mensch ist zwei. Das Denken der Geschlechterdifferenz, Wien 1989, S. 127–132, hier S. 131. 5 Vgl. Allen, Amy: Rethinking Power, in: Hypatia 13/1 (1998), S. 21–40, hier S. 22; Morriss, Peter: Power. A Philosophical Analysis, Manchester 1987, S. 32–35; Lukes, Steven: Power. A Radical View, 2. erw. Ausg., New York 2005, S. 34; Pitkin, Hanna F.: Wittgenstein and Justice, Berkeley 1972, S. 276f., Wartenberg, Thomas E.: The Forms of Power. From Domination to Trans­ formation, Philadelphia 1990, S. 19. 6 Vgl. zu dieser doppelten Tradition der Macht als potestas und potentia Röttgers, Kurt: Spuren der Macht. Begriffsgeschichte und Systematik, Freiburg i. Br./ München 1990.

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Macht im Sinne von Herrschaft und Übermacht wird in der ­ ntike durch die Begriffe arché und potestas wiedergegeben. Sie beA zeichnen Formen politischer Herrschaftsausübung, militärischer Führungsgewalt und gesetzgeberischer Autorität, die in der neuzeitlichen politischen Philosophie mit souveräner und legitimer Staatsmacht gleichgesetzt werden. Die Begriffe teilen mit dem Terminus der power over die Elemente der Übermacht und Herrschaft, der Über- und Unterordnung, der Hierarchie- und Dominanzverhältnisse. Macht als ontologisches Vermögen wiederum folgt der antiken Begrifflichkeit von dynamis und potentia. Aristoteles führt den Begriff der dynamis in der Metaphysik als «Prinzip der Bewegung oder Veränderung» ein.7 In der neuzeitlichen Philosophie, bei Thomas Hobbes und Baruch de Spinoza, bezeichnet potentia das Vermögen, Sein zu realisieren, Bewegung auszulösen und Ziele zu verwirk­ lichen – kurz, sie steht für eine allgemeine Wirkfähigkeit, die Macht als dynamisches Verhältnis qualifiziert, wobei sich diese ­ontologische Wirkkraft in der Folge eher handlungstheoretisch wie bei Hobbes oder eher seinsbezogen wie bei Spinoza entfalten lässt.8 Allerdings ist es trügerisch zu meinen, die unterschiedliche Begrifflichkeit von potestas und potentia werde im deutschen Wort Macht nur zufälligerweise zusammen geführt und es sei möglich, Vorherrschaft und ontologische Wirkmacht als getrennte Phänomene zu verstehen. Das Problem ist vielmehr ein umgekehrtes: ­Ontologische Wirkmacht und politisch-soziale Übermacht sind systematisch ineinander verstrickt. Macht als ontologische Wirkmacht lässt sich in jeder menschlichen Praxis rekonstruieren, in der Sein entfaltet, realisiert, verändert oder intensiviert wird, das heißt 7 Aristoteles: Metaphysik, übers. und hg. von F. Schwarz, Stuttgart, erg. Ausg. 1984, S. 133 und S. 135. Der Begriff der dynamis ist bereits vor Aristoteles im Griechischen gebräuchlich und dient als Bezeichnung für physische Kraft, politisch-militärische Macht, Vermögen, Stärke und Fähigkeit; vgl. Wolf, Ursula: Möglichkeit und Notwendigkeit bei Aristoteles und heute, München 1979. 8 Zu Hobbes s. unten Kapitel III.1. Zum ontologischen Machtverständnis von Spinoza vgl. die grundlegende Studie von Saar, Martin: Die Immanenz der Macht. Politische Theorie nach Spinoza, Berlin 2013.

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auch in jenen Interaktionsformen, die politische Herrschaft und soziale Hierarchien etablieren. Die ontologisch weite Dimension der Macht formuliert darum nicht so sehr den Gegensatz als vielmehr die Bedingung sozialer und politischer Übermacht, insofern diese immer auch als eine Wirkmacht zu verstehen ist. Damit aber wird eine normative Unterstellung fragwürdig, die in den obigen Beispielen der feministischen Machttheorien anklingt und die in vielen emanzipatorischen Befreiungstheorien impliziert wird: die Unterstellung nämlich, es lasse sich aus den Begriffen von potentia und potestas resp. von power to und power over eine normative ­Unterscheidung zwischen einer guten und einer schlechten Macht ableiten und beide Machtformen gegeneinander ausspielen. Die ­power to im Sinne der potentia wird als eine gute Macht definiert, weil sie Sein erschafft und Handlungsfähigkeit fördert, Vitalität, Lust und Fülle aktualisiert und zur Steigerung des (sozialen) Lebens beiträgt. Die Macht über jemanden oder über etwas gilt dagegen als eine schlechte Macht, weil sie Handlungsfähigkeit und Seinsmöglichkeiten zerstört. Sie steht für Unterdrückung und Repression.9 Übermächtig sein heißt, dass sich strukturell eine Partei auf Kosten einer anderen ermächtigt, dass sie ihre Interessen einseitig zum Schaden von anderen durchsetzt und deren Ziele missachtet.10 Die in der Moderne weit verbreitete These, Macht sei an sich böse, wie

9 Besonders prominent ist dieser normative Gegensatz im Werk von Gilles Deleuze, der ihn in der lateinischen Terminologie von potentia und potestas fasst; vgl. auch Deleuze, Gilles; Guattari, Félix: Tausend Plateaus. Kapitalismus und Schizophrenie, hg. von Günther Rösch, Berlin 1997, S. 90, 199; ähnlich auch Agamben, Giorgio: Lebens-Form, in: ders.: Mittel ohne Zweck. Noten zur Politik, Berlin 2001, S. 13–22. 10 Vgl. Lukes, Power, S. 30: «A exercises power over B when A affects B in a manner contrary to B’s interests.» Vgl. auch Habermas’ negativen Machtbegriff in den frühen Texten; er definiert Macht «als die Fähigkeit, andere Individuen oder Gruppen daran zu hindern, ihre Interessen wahrzunehmen». (Habermas, Jürgen: Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie? Eine Auseinandersetzung mit Niklas Luhmann, in: ders.; Luhmann, Niklas: Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie – Was leistet die Systemforschung?, Frankfurt a.M. 1971, S. 254.)

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es etwa Jacob Burckhardt formuliert, lässt sich aus dieser Perspektive dem Machtbegriff power over zuordnen.11 Eine solche normative Unterscheidung von power to und power over verkennt aber, dass die ontologische Wirkmacht soziale Herrschafts- und Übermachtsverhältnisse nicht notwendig ausschließt. Dem eigenen Handeln Wirkmacht zu geben und die gesellschaft­ lichen Verhältnisse zu prägen, ist im Gegenteil eine besonders starke Intention jener, die ihre eigenen Ziele verwirklichen wollen, und dies gelingt nicht selten dann am besten, wenn die eigene Handlungs- und Gestaltungsmacht jene von anderen Akteurinnen und Akteuren übersteigt. Die ontologische Macht ist mit anderen Worten in Bezug auf das, was sie ins Sein bringt, unterbestimmt: ihr Effekt kann ein Liebesverhältnis sein oder ein Akt der Ge­ setzgebung, die Schönheit eines Kunstwerks oder eine Befehlsgewalt. Es ist darum unmöglich, gesellschaftliche (Ungleichheits-) Phänomene als verwirklichte zu denken, ohne eine ontologische Wirkmacht vorauszusetzen. Aber impliziert dies auch umgekehrt, dass ontologische Wirkmacht immer Machtungleichheit beinhaltet? Oder wäre eine menschliche Potenz denkbar, durch die sich eine absolute ontologische Fülle realisiert und in der keine Spuren der Negation, Unterdrückung oder des Mangels enthalten sind? Ist es mit anderen Worten möglich, Handlungs- und Wirkungsmacht auszuüben, ohne anderes Handeln einzuschränken? Diese Fragen nach der wechselseitigen Konstitution von ontologischer Wirkmacht und sozial-politischer Übermacht bleiben in vielen politischen Theorien ungeklärt und münden in ein Problem, das Wendy Brown und Joan Scott als machttheoretisches Paradox bezeichnen – ein Paradox, das nicht nur, aber auch in feministischen Theorien virulent ist. 12 Das Paradox liegt darin, dass viele Utopien, die das Ziel einer herrschaftsfreien Gesellschaft verfolgen, für ihre Visionen Wirkmacht beanspruchen, die sich notfalls gegen oder über andere Positionen hinwegsetzen können soll, 11 Burckhardt, Jacob: Über das Studium der Geschichte, hg. von Peter Ganz, München 1982, S. 260, 302. 12 Brown, Wendy; Scott, Joan W.: Power, in: Critical Terms for the Study of Gender, hg. von Catharine R. Stimpson und Gilbert Herdt, Chicago 2014, S. 335– 357, hier S. 335.

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auch wenn die politische Bewegung beansprucht, gesellschaftliche Machtverhältnisse im Sinne von Über- und Unterordnung zu eliminieren.13 Dieses widersprüchliche Verhältnis zu Machtpraktiken erinnert an jene Konstellation, die Immanuel Kant als ‘ungesellige Geselligkeit des Menschen’ bezeichnet und von der er behauptet, dass sie der Mensch «nicht wohl leiden, von denen er aber auch nicht lassen kann»14. Um solche normativen Paradoxien aufzulösen, genügt es nicht, auf der begrifflichen Unterscheidung von potestas und poten­ tia zu beharren, so als könnte in dieser Unterscheidung schon eine Antwort auf das Problem widersprüchlicher Macht liegen. Wichtig ist vielmehr, das Verhältnis beider Machtkonzeptionen ins ­Zentrum zu rücken und zur Ausgangsfrage zu machen, um dem Sinn der Macht und damit auch dem Sinn des Politischen auf die Spur zu kommen. Gerade wenn die Idee herrschaftsfreier Sozialver­ hältnisse eine politische Vision ist, muss der Status der onto­ logischen Wirkmacht in ihrer fundierenden und normativen ­Dimension genauer analysiert und in ihren potentiellen Widersprüchlichkeiten als politischer Leitbegriff reflektiert werden. Soll im Verständnis der Macht als potentia ein Versprechen enthalten sein, Herrschaftsverhältnisse zu transzendieren, so ist der Sinn dieser ontologischen Macht nicht schon vorauszusetzen, sondern erst freizulegen. Eine Philosophin, die zu dieser Aufgabe Maßgebliches bei­ getragen hat, ist Hannah Arendt. Ihr Denken kann im weitesten Sinn als Philosophie der Macht bezeichnet werden, denn es umkreist die Frage, was Menschen gemeinsam verwirklichen können. In dieses politische Interesse eingeflochten ist auch bei Arendt die utopische Hoffnung, dass sich politische und soziale Verhältnisse jenseits von Hierarchien und Gewalt denken lassen. Ihre Philosophie der Macht ist von den großen politischen Katastrophen des 13 Ebd.: «Feminist visions of emancipation and equality, then, simultaneously required power, reviled power, and projected a world in which power was ­radically reduced if not eliminated.» 14 Kant, Immanuel: Ideen zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht (1784), in: ders.: Ausgewählte kleine Schriften, Hamburg 1963, S. 27–44, hier 32.

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20. Jahrhunderts geprägt, die auch ihr eigenes Leben gezeichnet haben.15 Die beiden Weltkriege, die totale Herrschaft Hitlers und Stalins, die Shoa, Nationalismus, Imperialismus und Kolonialismus, globale Flüchtlingsbewegungen und die Entwicklung der Atombombe bilden die historischen Bedingungen, die ihr politisches Denken grundieren. Viele dieser Ausgangsbedingungen wirken im 21. Jahrhundert weiter fort und sind von gleichbleibender Aktualität. Entsprechend bietet Arendts Denken – trotz seiner Grenzen und Lücken, über die im weiteren Verlauf dieses Buches immer wieder ausführlich zu sprechen sein wird – einen produk­ tiven Zugang, um den Sinn des Politischen und einer Politik gemeinsamer Macht für unsere Gegenwart zu erkunden. Arendts Machtverständnis lässt sich als Beitrag zu einem politischen Selbstverständnis lesen, in dem sich Menschen als Subjekte begreifen, die in der gemeinsamen Handlungsmacht eine spezifisch sinnhafte Erfahrung machen.16 Ihr Konzept einer gemein­ samen Macht wendet sich in diesem Sinn, in einer Formulierung von Étienne Balibar gefasst, gegen die Entfremdung des Menschen von sich selbst und seiner Welt.17 Diese Entfremdung als überwindbar überhaupt denken zu können, ist in Arendts Neubestimmung einer gemeinsamen Handlungsmacht als Versprechen angelegt. Es verweist auf eine im politischen Sinn emanzipatorische und freiheitliche Praxis, aber auch auf existenziell sinnhafte Erfahrungen und sozial sinnstiftende Formen der Interaktion und Kommunika15 Arendt wurde 1906 in Königsberg als deutsche Jüdin geboren. 1933 flüchtete sie aus Deutschland und lebte nach mehrjährigem Exil in Frankreich von 1944 bis zu ihrem Tod 1975 in den USA. Vgl. zu Arendts Biographie YoungBruehl, Elisabeth: Hannah Arendt. Leben, Werk und Zeit, Frankfurt a.M. 1991. 16 Paul Ricœur nennt Arendts Verständnis von Macht entsprechend das ‘Vergessene’ (l’oubli) der politischen Theorie, und in dieser Formulierung sind die Anklänge an Heideggers existenzialhermeneutisches Motiv der Seinsvergessenheit nicht zufällig; vgl. Ricœur, Paul: Pouvoir et violence, in: ­Colloque Hannah Arendt: Politique et pensée, Paris 2004, S. 205–232, hier S. 216ff. 17 Balibar, Étienne: (De)Constructing the Human as Human Institution, in: Hannah Arendt: Verborgene Tradition – Unzeitgemäße Aktualität?, hg. von der Heinrich-Böll-Stiftung, DZPhil Sonderband 16, Berlin 2007, S. 261–268, hier S. 262.

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tion. In dieser Perspektivierung ist Arendts Vision einer­gemeinsamen Macht in mehrfacher Hinsicht normativ aufgeladen, denn sie eröffnet politische, sozialphilosophische und existenzielle Handlungsmöglichkeiten. Arendts Aktualität schlägt sich entsprechend in Rezeptionslinien nieder, die ihr Denken für Theorien der radikalen Demokratie, des Neorepublikanismus und der feministischen Philosophie produktiv machen.18 Diese Perspektiven bilden auch den Hintergrund der hier vorgeschlagenen Arendt-Interpretation. Bezogen auf die Terminologie von potentia und potestas lässt sich Arendts Machtverständnis einem ontologisch weiten Verständnis von Macht zuordnen, in dem das oben erwähnte normative Paradox emanzipatorischer Machttheorien im Umgang mit ­(eigenen) politischen Herrschaftsansprüchen thematisiert und reflektiert wird. So entfaltet Arendt ein positives Verständnis politischer Handlungs- und Wirkungsmacht, in dem Dimensionen von Ungleichheit und Übermacht eliminiert sind. Dieses politische Ideal der Macht übersetzt Arendt in den begrifflichen Gegensatz von Macht und Gewalt. An ihm expliziert sie, wie Macht jenseits von Gewalt als eine schöpferische Kraft wirken kann, die kollektive Freiheit nicht negiert, sondern vermehrt. Für manche ist es kein Zufall, dass gerade Arendt, als eine der wenigen politischen Philosophinnen, ein solches Machtverständnis entwickelt. Sie sehen ­darin den Versuch, dem traditionell männlich konnotierten Modell der Macht als gewaltförmige Herrschaft ein alternatives Verständnis von Macht entgegenzusetzen, das auf positive Erfahrungen der Fürsorge und des Empowerment zurückgreift.19 Auch wenn Arendt 18 Vgl. dazu u.a. Agamben, Giorgio: Homo sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben, Frankfurt a.M. 2002; Butler, Judith: Am Scheideweg. Judentum und die Kritik am Zionismus, Frankfurt/New York 2013; Zerilli, Linda M.G.: Feminismus und der Abgrund der Freiheit, Wien 2010. Zur kritischen Abgrenzung von Arendt vgl. u.a. Rancière, Jacques: Zehn Thesen zur Politik, Zürich/Berlin 2008; Mouffe, Chantal: Das demokratische ­Paradox, Wien 2008. 19 Vgl. dazu Hartsock, Nancy C.M.: Community/Sexuality/Gender. Rethinking Power, in: Hirschmann, Nancy H.; Di Stefano, Christine (Hg.): Revisioning the Political. Feminist Reconstructions of Traditional Concepts in Western Political Theory, Boulder 1996, 27–49, besonders S. 32–34.

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selber solche Genealogien wohl eher befremdet hätten, lässt sich ihr Machtverständnis tatsächlich mit feministischen, emanzipatorisch-egalitären Gesellschaftsentwürfen in Verbindung bringen und in dieser Perspektive weiter entwickeln. Dabei verliert Arendt das normative Paradox emanzipatorischer Machttheorien, wie es oben skizziert wurde, nie aus dem Blick. Immer wieder thematisiert sie, wie Macht und Gewalt gesellschaftlich zusammenwirken, wie sich politische Herrschaftsinstitutionen auf Macht und Gewalt stützen, wie Revolutionen und emanzipatorische Bewegungen ihr Freiheitspotential verlieren und wie sich Macht in Gewalt kehrt. Ihr Werk erforscht die verschlungenen Pfade, in denen sich Macht und Gewalt in konkreten politischen Kontexten sowohl ausschließen als auch bestärken. Diese Wege durchkreuzen das Feld der Politik und Geschichte und geben ihnen ihre je unterschiedliche Gestalt. Für Arendt liegt der Sinn des Politischen darin, die prinzipielle ­Unverfügbarkeit solcher historischen Prozesse zu erkennen und unter deren Bedingungen politische Verantwortung für eine möglichst gewaltfreie Machtausübung zu entwickeln. Weil sich Arendts Machtbegriff an der Schnittstelle von Existenzphilosophie, politischer Theorie und Sozialphilosophie situieren lässt, ermöglicht er ein Verständnis sozialer Interaktionen, das die aktuellen Formen und Praktiken, in denen sich das Politische im 21. Jahrhundert manifestiert, in ihrer Breite erfassen kann. Ausgehend von Arendts Machttheorie lässt sich das Politische vom klassischen Verständnis staatlicher Herrschaft ablösen. Das Politische ist nicht mit der Herrschaft von Staaten identisch, sondern ­realisiert sich in alltäglichen Machtpraktiken, mit denen Menschen ihrem gemeinsamen Handeln Raum und Strukturen geben. Arendts Machtdenken kann somit auch den Ausgangspunkt bilden, um ein normatives Machtdenken zu entwickeln, dem es um die Sinnhaftigkeit gemeinsamer politischer Praxis geht. Macht­ handeln muss in einem ersten Schritt überhaupt als eine Praxis erkannt werden, in der Individuen auf persönlicher und politischer Ebene Sinnerfahrungen machen können. In Arendts Machtverständnis sind aber auch politisch-ethische Gerechtigkeitspostulate integriert, die die existenzialhermeneutische Sinnperspektive nicht begrenzen, sondern erweitern. Das bedeutet konkret, dass unter modernen, demokratischen Verhältnissen der individuelle Anspruch 16


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auf eine sinnhafte politische Praxis jedem Menschen idealiter zusteht und dass jeder Mensch das Recht haben sollte, sich als politisch gestaltend und kreativ zu erfahren. Arendts qualifiziertes Verständnis von Macht können wir demnach als normative Vision einer politischen Praxis lesen, die sinnhaft und gerecht sein soll. Die Leitfrage, die in diesem Buch behandelt wird, lautet, wie weit Arendts Konzept einer gemeinsamen Macht als Grundlage für ein Verständnis einer nicht gewaltsamen, nicht herrschaftlichen Praxis tragfähig ist. Es ist die Absicht dieses Buches zu zeigen, dass Arendts Machttheorie diesen Anspruch in vielen Hinsichten einlöst. Viele Aspekte, die sie an der Praxis gemeinsamer Macht betont, haben die Kraft, bestehende Ungleichheits- und Gewalt­ verhältnisse auf der Ebene der Gesellschaft, des Staates und der sozialen Interaktion im Alltag fragwürdig zu machen und ihrer Notwendigkeit zu entkleiden. Dabei verschließt sich Arendt nicht dem Problem der potentiellen Herrschafts- und Gewaltförmigkeit von Macht. Die Tragfähigkeit ihrer Machttheorie verdankt sich auch ihrer Einsicht, dass das gewaltförmige Potential der Macht politisch ernst genommen werden muss. Arendts emanzipatorisches Verständnis der Macht kann darum als Beitrag für ein kritisches politisches Denken gewürdigt werden, das Zwangs- und ­Gewaltverhältnisse zwischen Menschen als grundsätzlich unproduktiv überwinden will, ohne davon auszugehen, dass dieser Prozess realiter je gelingen und zu einem Abschluss kommen kann. Dieser Zusammenhang, der für aktuelle Demokratietheorien wie auch für Sozialphilosophien im weiteren Sinn zentral ist, wird in den folgenden Kapiteln dieses Buches ausführlich dargestellt. Dabei ist eine Lesart leitend, die systematisch ausgerichtet ist und ­Arendts philosophische Konzeptionalisierungen von Macht ins Zentrum rückt. Nachgeordnet sind dabei Überlegungen zum historischen Kontext, in denen Arendt ihre Schriften verfasst hat. Ihre wichtigsten politisch-philosophischen Werke – Elemente und Ur­ sprünge totaler Herrschaft (1951), Vita activa (1958), Über die Revolution (1963), Eichmann in Jerusalem (1964), Macht und Gewalt (1970) – setzen sich jeweils mit aktuellen politischen Phänomenen auseinander und reagieren auf spezifische politische Konflikte und Probleme. Zugleich entwickeln sie eine philosophische Theorie der Macht, die sich in allen Texten durchhält und lediglich modifiziert und ver­ 17


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feinert, aber nicht revidiert wird. Es ist die These dieses Buches, dass sich das normative Spannungsfeld von Macht und Gewalt durch Arendts gesamtes politisch-philosophisches Werk zieht.20 Im ersten Teil wird Arendts normatives Verständnis der gewaltfreien Macht rekonstruiert. Dabei geht es darum, ihre Vision der gemeinsamen Macht in einer systematischen Lektüre ideal­ typisch freizulegen und dabei vorerst alle Aspekte auszuklammern, die dieses Ideal in seinem Vollzug in Frage stellen. Entscheidend ist dabei, dass sich diese gemeinsame Macht durch einen Konsens bildet, der Handelnde mit gemeinsamen Intentionen zusammenbringt, dass sie aber in dieser Bestimmung nicht aufgeht. Damit eine gemeinsame Macht ihr normatives Potential voll ausschöpfen kann, muss sich die Gemeinsamkeit auch auf die Möglichkeit beziehen, gemeinsam Neues zu erschaffen und anfänglich-initiativ zu wirken. Dieses Verständnis gemeinsamer Macht, die als Ermög­ lichungsmacht qualifiziert wird, führt zur Erweiterung der normativen Kriterien sinnhafter Macht. Wichtiger als das Faktum, unter sich einig zu sein, wird die Art und Weise, wie eine Gemeinschaft mit Dissens und Differenz umgeht. Nur wenn garantiert ist, dass alle Menschen ebenbürtig und gleich behandelt und in ihrer jeweiligen Einzigartigkeit und Besonderheit anerkannt werden, sind die Bedingungen gegeben, dass Menschen tatsächlich mit­einander ­einen gemeinsamen Anfang schaffen können. Die Offenheit für Dissens ist darum für sinnhafte Machtpraktiken zentral und nur unter diesen Bedingungen kann ein konsensuelles Machthandeln normativ wünschbar sein. Entsprechend ist das Recht auf die Teilhabe an ­einer solchen gemeinsamen Macht auch gerechtigkeits­ theoretisch relevant, weil es die Bedingung dafür bildet, dass ­Menschen überhaupt als einer Gemeinschaft zugehörig anerkannt und in ihrer existenziellen Einzigartigkeit respektiert werden. Im 20 Eine Lektüre, die stärker die werkbiographischen Brüche und Veränderungen in Arendts Denken ins Zentrum rückt, leistet Margaret Canovan; vgl. Canovan, Margaret: The Contradictions of Hannah Arendt’s Political Thought, in: Political Theory 6 (1978) S. 5–26; Canovan, Margaret: Hannah Arendt: A Reinterpretation of Her Political Thought, London 1992; Brunkhorst, Hauke: Die Produktivität der Macht. Hannah Arendts Revolutionierung des klassischen Begriffs der Politik, in: Hannah Arendt weitergedacht, hg. von Lothar Fritze, Göttingen 2008, S. 57–70.

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(Menschen-)Recht auf Machtteilhabe aktualisieren sich die Prinzipien der Gleichheit und Freiheit als Grundprinzipien politischer Gerechtigkeit. Im zweiten Teil des Buches wird Arendts idealtypisches Verständnis des gemeinsamen und anfänglichen Handelns in seinen Grenzen untersucht. Dabei wird deutlich, dass sich im Vollzug der gemeinsamen Macht gewaltförmige Elemente identifizieren lassen, die das Ideal der Ermöglichungsmacht durchziehen und mit Formen der Durchsetzungsmacht verschränken. Das gemeinsame Handeln folgt damit der Logik des Streits und erhält eine normative Ambivalenz. Mit dieser Perspektive wird der von Arendt ent­ wickelte, normative Gegensatz von Macht und Gewalt nicht überflüssig, aber er wird funktional brüchig und unscharf. Arendt reagiert auf dieses normative Dilemma mit dem Konzept der Machtteilung und dem Vorschlag, den Streit um Macht noch einmal nach seiner Macht- und Gewaltförmigkeit zu unterscheiden. Der normative Gegensatz von Macht und Gewalt wird also nicht aufgehoben, sondern lässt sich auf unterschiedlichen Analyseebenen jeweils als Differenzierungskriterium einsetzen, auch wenn es nicht möglich ist, die beiden Phänomene der Macht und Gewalt in ihrem konkreten Vollzug begrifflich vollständig voneinander zu trennen. Ausgehend von diesem Spannungsverhältnis zwischen nor­ mativ-analytischem Gegensatz und historisch-phänomenaler Verwobenheit von Macht und Gewalt, wird im letzten Teil des Buches das Verhältnis von Macht und Gewalt über Arendt hinaus als ein Grundproblem des politischen Denkens der Gegenwart ausge­ wiesen. In Abgrenzung zu jenen Ansätzen, die Macht im Sinne der power to als wertneutrales Phänomen behaupten, wird auf der politischen und sozialen Relevanz jeder Machtpraxis beharrt. Dieser Zusammenhang zeigt sich insbesondere dann, wenn nach dem Zirkel von Macht und Gewalt gefragt wird, der sich historisch darin zeigt, dass gemeinsames Handeln zu Gewaltakten ermächtigen oder aber Gewalt eine historische Wirkmacht entfalten kann. Zum Abschluss soll gezeigt werden, wie Arendts Konzept der Macht für aktuelle feministische Theorien anschlussfähig ist. Die Ermächtigung von Frauen als politische Subjekte wird im Sinne Arendts als Akt der Politisierung lesbar und sie führt zu einer ­Vision inter­ 19


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sektionaler Machtteilung, mit der sich die Fallstricke feministischer Identitätspolitik vermeiden lassen. Im Zentrum dieses Buches steht die Frage, ob und wie es überhaupt möglich ist, Macht von ihrer Gewaltförmigkeit abgelöst zu denken. Die normative Präzisierung eines ontologisch weiten Machtbegriffs führt dabei nicht aus der Machttheorie hinaus, sondern tiefer in sie hinein. Die These dieses Buches lautet, dass die normative Differenzierung eines ontologisch weiten Machtbegriffs möglich ist, wenn sie sich an der qualitativen Unterscheidung von Macht und Gewalt orientiert. Das Ziel dieser Überlegungen ist es, Kriterien zu gewinnen, um Machtverhältnisse zu definieren, die weder Gewalt produktiv machen noch zur Gewalt ermächtigen. Diese Kriterien können ein politisches Denken inspirieren, das sich im Anschluss an Arendt als radikaldemokratischer Republikanismus bezeichnen lässt und das die Demokratisierung der Macht in allen Bereichen der Gesellschaft, zu der auch die Ökonomie und die Familie gehören, einfordert. Wir können diese demokratische Vision einer gemeinsamen Macht jenseits von Gewalt nur dann ansatzweise konzipieren, wenn wir diese Vision als einen kontinuierlichen und unabschließbaren Prozess der Selbstkritik und Reflexion verstehen. Die Unterscheidung von Macht und Gewalt ist in jeder historisch konkreten Machtkonstellation aktuell, weil die Verbindung von Macht und Gewalt jedem Machthandeln latent eingeschrieben ist. Ein Ergebnis der vorliegenden Analyse liegt in der These, dass sich dieses Jenseits der Gewalt nur dann am Horizont abzeichnet, wenn der Bezug zwischen Macht und Gewalt nie aus dem Blick gerät.

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Macht und Gewalt im Widerstreit by Schwabe Verlag - Issuu