1803 gelangte das Fricktal zum Kanton Aargau. Bis zu ihrer Emanzipation 1862 wurden hier die schweizerischen Juden rechtlich, sozial und religiös als Bürger zweiter Klasse behandelt. Abstimmungsresultate wie jenes, das die vom Grossen Rat zum Gesetz erhobene Gleichstellung kurzfristig rückgängig machte, oder die Annahme des Schächtverbots zeugen davon, dass Juden auch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Kanton Aargau und damit auch im Fricktal weiterhin als unwillkommene Fremde angesehen wurden. Eine solche Haltung findet sich bis ins 20. Jahrhundert und äussert sich in Laufenburg und Rheinfelden in Form von Schikanen und Denunziationen gegen die wenigen dort niedergelassenen jüdischen Kaufleute und Viehhändler.
Die Autorin Diemuth Königs studierte an der Universität Basel Alte Geschichte, Geschichte des Mittelalters und Altgriechische Philologie. Seit ihrer Promotion im Fach Alte Geschichte arbeitet sie als freischaffende Historikerin und Publizistin. I S B N 978-3-7965-3522-2
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783796 535222
Juden im Fricktal
Angezogen durch neue Märkte und die judenfreundliche Politik der österreichischen Herzöge kamen Ende des 13. Jahrhunderts jüdische Geldverleiher und Kaufleute in die städtischen Neugründungen Rheinfelden und Laufenburg. Bis zu den Pestpogromen in der Mitte des 14. Jahrhunderts sind hier keine Übergriffe auf Juden dokumentiert. Danach verschlechterte sich der rechtliche und soziale Status der Juden in Vorderösterreich erheblich. Die Städte Laufenburg und Rheinfelden nahmen sie nur noch auf Zeit auf. In Rheinfelden führte die Verschuldung eines grossen Teils der Bürgerschaft bei drei jüdischen Händlern zu Spannungen, die sich in einer konzertierten Aktion von Geistlichen und Bürgern entluden. Nach der Vertreibung der Juden aus Vorderösterreich pflegten sie weiterhin Kontakt mit den Fricktalern. Nun reisten jüdische Waren-, Pferde- und Viehhändler aus dem Elsass, der Markgrafschaft Baden sowie aus Endingen und Lengnau durch das Fricktal und versorgten die Bevölkerung mit günstigen Waren, Nutztieren und kurzfristigen Krediten. Dies führte zum Widerstand der ortsansässigen Kaufmannschaft, die mit allen Mitteln danach trachtete, die erfolgreiche jüdische Konkurrenz von den Märkten zu verdrängen.
Diemuth Königs
Juden im Fricktal Geschichte einer Minderheit vom 13. bis zum 20. Jahrhundert
Diemuth Königs
Judenordnungen in Vorderösterreich, Sondergesetze im Kanton Aargau, kirchlicher Antijudaismus, Antisemitismus, Kommunikation und Konfrontation in den Städten Laufenburg und Rheinfelden, Geldverleih sowie Waren- und Viehhandel zählen zu den Konstanten jüdischen Lebens im Fricktal. Diemuth Königs untersucht die Lebenswirklichkeit der Fricktaler Juden im Laufe der Jahrhunderte. Sie legt dar, wie sich die rechtlichen, sozialen, wirtschaftlichen und religiösen Verhältnisse entwickelten und in welchen historischen Kontexten diese zu sehen sind.
Diemuth Kรถnigs
J U D E N I M F R I C K TA L GESCHICHTE EINER MINDERHEIT VOM 1 3 . B I S Z U M 2 0 . J A H R H U N D E RT
Schwabe Verlag Basel
Gedruckt mit Unterstützung
der Berta Hess-Cohn Stiftung, Basel der Stiftung Irène Bollag-Herzberger des Swisslos-Fonds – Kanton Aargau
Zum Umschlagbild: Judenordnung Ferdinand I. von 1550. Staatsarchiv Aargau. Altes Archiv 6386.
© 2016 Schwabe AG, Verlag, Basel Kein Teil des Werks darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder elektronisch verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Lektorat: Regina Langensteiner, Schwabe Gesamtherstellung: Schwabe AG, Druckerei, Muttenz/Basel Printed in Switzerland ISBN 978-3-7965-3522-2 www.schwabe.ch
Inhaltsverzeichnis Dank und Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
I. Juden im römisch-deutschen Reich bis zu den Pestpogromen 1348–1350 . . 15 1. Die rechtliche Verschlechterung nach den Kreuzzügen – 2. Ritualmordlegenden – 3. Hostienfrevel – 4. Konversionen, Zwangs- und Nottaufen – 5. Christen konvertieren zum Judentum – 6. Segrega tionsversuche – 7. Judenstereotypen – 8. Juden: stets erkennbar – 9. Verbindendes und Trennendes – 10. Der Wucher – 11. Die wirtschaftliche Entwicklung – 12. Schuldscheine und Pfänder – 13. Druck auf säumige Schuldner – 14. Gefahren – 15. Juden in der Stadt – 16. Die Verwaltung der jüdischen Gemeinden – 17. Die Bedeutung einer Synagoge – 18. Das Rabbinat – 19. Soziale Unterschiede – 20. Sprache – 21. Die Frauen – 22. Jüdische Frauen im Kreditgeschäft
II. Juden im Fricktal 1298–1349 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 1. Erste Zeugnisse – 2. Herkunft – 3. Der rechtliche Rahmen – 4. Das Privileg von König Albrecht I. – 5. Attraktive städtische Neugründungen – 6. Die Kunden – 7. Geschäfte mit der Olsberger Zisterze – 8. Basel eine feste Grösse – 9. Kleine jüdische Niederlassungen – 10. Die Ausübung der religiösen Pflichten – 11. Rheinfelden bis 1349 von Juden bewohnt – 12. Eine Minderheit – 13. Kontakte auf verschiedenen Ebenen – 14. Neid, Missgunst und Misstrauen – 15. Juden und Zünfte – 16. Steuern und Abgaben – 17. Ein Aggressionspotential wächst heran – 18. Das Auftreten der Pest – 19. Die Geissler – 20. Soziale Unrast sucht Blitzableiter – 21. Der Verlauf eines Pogroms am Beispiel Basels – 22. Rheinfelden
III. Juden im Fricktal vom 15. bis zum 18. Jahrhundert . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 1. Im 15. Jahrhundert Vertreibung aus den Städten – 2. Schlechtere Zeiten künden sich an – 3. Im 15. Jahrhundert wieder Juden in Rheinfelden – 4. Das Ende der jüdischen Gemeinde Basels – 5. Ein liberales Privileg – 6. Ein wohlhabender Geldverleiher – 7. Geldverleiher und Warenhändler in Einem – 8. Bürgeraufnahme in Konstanz, Zürich und Schaffhausen – 9. Der reiche Lew – 10. Könige, Kaiser und Juden im 15. und 16. Jahrhundert – 11. Drastische Wende in Vorderösterreich – 12. Neue Judenordnungen im 16. Jahrhundert – 13. Geld als Druckmittel – 14. Vom 15. bis zum 17. Jahrhundert jüdische Zeitaufenthalter – 15. Die Situation in Laufenburg vom 15. bis zum 17. Jahrhundert – 16. Zum ersten Mal dokumentiert – 17. Hohe Leibzölle für Juden – 18. Die Aufenthaltsgebühr – eine wichtige Einnahmequelle für Laufenburg – 19. Schikanen am Zoll – 20. Konversionen – 21. Konversionen in Rheinfelden – 22. Die Täuflinge – 23. Eine Konversion in Laufenburg – 24. Geldwechsler und Betteljuden im 16. und 17. Jahrhundert – 25. Kriminelle Betteljuden im Fricktal – 26. Die finanzielle Notlage bewirkt Aufnahme von jüdischen Geldverleihern – 27. Jüdische Kaufleute in Laufenburg nach dem Dreissigjährigen Krieg – 28. Juden in Rheinfelden nach dem Dreissigjährigen Krieg – 29. Das tägliche Leben – 30. Es braut sich etwas zusammen – 31. Die Revolte – 32. Die Geistlichen reagieren erneut – 33. Die Zeche zahlen die Juden – 34. Verärgerung wegen der Verlängerungsfrist – 35. Simon Moyses Schimmel versus Jakob Salomon
IV. Landjuden im 18. Jahrhundert im Fricktal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 1. Von der Stadt aufs Land – 2. Die Herkunft der jüdischen Pferde und Viehhändler – 3. Viehhaltung im Fricktal bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts – 4. Kreditvergabe eine Konstante des Geschäfts – 5. Das Geschäft – 6. Berufliche Kenntnisse – 7. Harte Männer – 8. Klischees – 9. Schwankende Einkünfte – 10. Geschäfte auf Kredit – 11. Die Viehverstellung – 12. Barkredite – 13. Diskriminierender
Protokollierungszwang – 14. Konflikte – 15. Michael Bollag, ein Beistand vor Gericht – 16. Warenhändler und Hausierer – 17. Die christliche Konkurrenz – 18. Der Alltag der jüdischen Händler und Hausierer – 19. „Der ewige Jude“ – 20. Raphael Kaula – 21. Obrigkeitliche Verordnungen im Geldgeschäft – 22. Beschränkte Verkaufszeiten – 23. Weitere obrigkeitliche Sanktionen – 24. Vorboten der Emanzipation
V. Die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 1. Der Kanton Fricktal – 2. Die trügerische Hoffung auf Emanzipation – 3. Der Rückschlag – 4. Das Hausierverbot – 5. Ein Anwalt der Juden – 6. Einsicht bedingt keinen Handlungszwang – 7. Die Hungerjahre 1816/1817 – 8. Selbsthilfe – 9. Fremde Hausierer und illegales Hausieren – 10. Die Vieh- und Warenmärkte – 11. Knaben belästigen Jüdische Krämer – 12. Doder Levi, ein französischer Jude in Rheinfelden – 13. Philipp Wehrle (Levi) und die Geschwister Bloch – 14. Französische Händler in Frick – 15. Konkurrenzneid
VI. Weitere Diskriminierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 1. Laufenburg hält an den Leibzöllen für Juden fest – 2. Der Handel mit Schuldscheinen – 3. Formalitäten wie unter Vorderösterreich – 4. Neue Weisungen für Geldgeschäfte mit Juden – 5. Benachteiligung im Güterhandel – 6. Wein- und Speisebons erregen Ärgernis – 7. Die Recht fertigung – 8. Usus bei Versteigerungen – 9. Vorboten der Emanzipation – 10. Ein Gesetz mit Einschränkungen – 11. Meist nicht willkommen – 12. Der ortsansässige Handel reagiert – 13. Immer noch diskriminiert – 14. Frick – 15. David Wyler – 16. Leopold Wyler, der ehemalige Rabbiner von Oberendingen in Frick – 17. Jüdische Händler in der Stadt und im Bezirk Laufenburg unerwünscht – 18. „Judenansiedlung“ in Möhlin unerwünscht – 19. Lippmann Leopold Bollag in Möhlin erfolgreich – 20. Bezirksamtmann Stäubli versus Joseph Samuel Bollag – 21. Die Erneuerung der Niederlassung – 22. Seligmann Joseph Bollag will sich in Rheinfelden niederlassen – 23. In Rheinfelden regt sich Widerstand – 24. Seligmann Bollag im Fokus – 25. Nadelstiche – 26. Die Zugehörigkeit zur Endinger Synagoge – 27. Judas Wolf Wyler und Joseph Samuel Guggenheim – 28. Auch Lippmann Leopold Bollag scheitert an Rheinfelden
VII. Viehhausierer erhalten keine Niederlassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 1. Schwieriger Start – 2. Viehseuchen – 3. Die Gebrüder Wyler scheitern in Wittnau – 4. Leopold Joseph Bollag scheitert in Gipf-Oberfrick – 5. Berufsstolz
VIII. Das Ausland macht Druck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 1. Ausländische Juden und die Niederlassung – 2. Die Vereinigten Staaten, Frankreich und Gross britannien machen Druck – 3. Eine liberalere Haltung macht sich in der Regierung bemerkbar – 4. Mehr jüdische Kaufleute im Fricktal – 5. Ausnahmen – 6. Ortsansässige Kaufleute vertreiben einen jüdischen Kaufmann
IX. Die Emanzipation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 1. Trügerische Hoffnung – 2. Vorgeplänkel – 3. Reaktionen in Endingen und Lengnau – 4. Nepomuk Schleuniger – 5. Die Annahme des Emanzipationsgesetzes – 6. Der „Mannli–Sturm“ – 7. Die Debatte über die Absetzung des Grossen Rates im „Frickthaler“ – 8. Das Abstimmungsergebnis – 9. Die Aufhebung des Emanzipationsgesetzes – 10. Ein blamabler Rückschritt – 11. Die Ausübung des Wahlrechts – 12. Die Emanzipation – ein Thema in der Fricktaler Presse – 13. Die bürgerliche Gleich stellung vollendet
X. Das Schächten gerät in den Fokus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 1. Das Sondergesetz – 2. Auch in Rheinfelden und in Laufenburg wird geschächtet – 3. Das Schächten führt zu Denunziationen – 4. Der Weg zum Schächtverbot von 1893 – 5. Die Volksinitiative
XI. Die Entwicklung von der Emanzipation bis 1950 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 1. Der Zuzug von in- und ausländischen Juden ins Fricktal – 2. Jüdische Kaufleute, Fabrikanten und Privatiers – 3. Die Hochrhein- und Bözbergbahn: wichtig für Viehhändler und Kaufleute – 4. Mehr Händler, mehr Konflikte – 5. Jüdische Geschäftsfrauen – 6. Die Auswirkungen der Diaspora – 7. Die soziale Integration – 8. Beispiele für soziale Integration – 9. Der Alltag – 10. Jüdische Geschäftsleute im Fokus der Ortspolizisten – 11. Einwohner denunzieren jüdische Mitbürger – 12. Gemeinderäte und jüdische Einwohner – 13. Schikanen und Benachteiligungen – 14. Der Frontenfrühling am Anfang der Dreissigerjahre – 15. Jüdische Flüchtlinge – 16. Staatenlose und Emigranten in Rhein felden – 17. Die Lager – 18. Abwanderung – 19. Was blieb?
Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245 Anmerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 Quellen und Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273
Dank Ohne die grosszügige finanzielle Unterstützung von verschiedenen Institutionen würde dieses Buch nicht vorliegen. Ich möchte mich deshalb herzlich bei der Berta Hess-Cohn Stiftung, bei der Stiftung Irène Bollag-Herzberger, bei dem Swisslos-Fonds – Aargau sowie bei der Gemeinde Frick bedanken. Zu Dank bin ich auch Dr. Erik Petri und Dr. Linus Hüsser verpflichtet, die mich mit fachlichen Ratschlägen unterstützten. Für bereitwillig erteilte Auskünfte bedanke ich mich bei Frau Waldmeier, Prof. Dr. Raymond Battegay, Robert Berner, Georges Bollag, Paul Guggenheim und Alfred Luss. Dank schulde ich auch meinem Mann, Hans-Peter Königs, und Frau Renate Müller. Sie begleiteten die Entstehung dieses Buches von Anfang an stets mit grossem Interesse. Bedanken möchte ich mich auch beim Schwabe Verlag Basel, der dieses Buch herausbringt. Mein Dank geht auch an die Herzog Medien AG Rheinfelden für die Benutzung des Zeitungsarchivs.
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Vorwort Bei der Beschäftigung mit der Geschichte des Olsberger Zisterzienserinnenklosters Hortus Dei stiess ich auf Immobiliengeschäfte, welche Olsberger Zisterzienserinnen im Spätmittelalter mit einer jüdischen Kauffrau aus Rheinfelden tätigten. Diese Geschäftstätigkeit weckte mein Interesse und ich begann, nach Juden im Fricktal1 zu forschen. Bis heute ist deren nahezu achthundertjährige Geschichte nicht aufgearbeitet. Zwar wird in älteren Laufenburger und Rheinfelder Stadtgeschichten2 erwähnt, dass im späten Mittel alter und in der Neuzeit Juden in Rheinfelden lebten. Doch wird das Thema mit wenigen Sätzen quasi zur Randnotiz. Dies ist insofern erstaunlich, da sich sowohl Karl Schib wie auch Sebastian Burkard, die beiden Verfasser dieser Stadtgeschichten, intensiv mit Quellen befassten, die erlaubt hätten, eingehender auf dieses Thema einzugehen. Doch spielt für die Vernachlässigung dieser Thematik wohl eine Rolle, dass erst seit dem letzten Drittel des 20. Jahrhunderts Frauen, Minderheiten und Randständige vermehrt in der Geschichtsschreibung berücksichtigt wurden. Vom Ende des 13. Jahrhunderts bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts, dem in der Monografie behandelten Zeitraum, lebten Juden, wenn auch manchmal mit grossen zeitlichen Intervallen, im Fricktal. Dabei hielten sie sich bis zu ihrer Vertreibung aus den österreichischen Vorlanden in der Mitte des 16. Jahrhunderts ausschliesslich in den beiden Städten Laufenburg und Rheinfelden auf, wo sie als Geldverleiher und Warenhändler tätig waren. Danach reisten vor allem Landjuden aus dem Elsass, aus der Markgrafschaft Baden sowie aus den Dörfern Endingen und Lengnau ins Fricktal, um hier Pferde, Vieh und Waren zu verkaufen. Diese Händler verlagerten ihre Tätigkeit zunehmend von den Städten auf die Dörfer. Nach wie vor gewährten auch diese Geschäftsleute Barkredite und Kredite auf Waren und Nutztiere. Juden bildeten im Fricktal stets einen verschwindend kleinen Bevölkerungsanteil. Sie wurden bis ins zwanzigste Jahrhundert als Fremde wahrgenommen, die nicht zur christlichen Gesellschaft gehören. Hierfür legten vor allem im Mittelalter die Bestrebungen der Amts kirche, Juden von Christen zu isolieren, sowie die Hetzpredigten der Dominikaner und Franziskaner die Grundsteine. Die Segregationspolitik der Kirche fand allmählich Einlass ins welt liche Recht. In der Folge setzten verschiedene Obrigkeiten Kennzeichnungen der Kleider sowie Kleiderordnungen wie zum Beispiel das Tragen des Judenhutes fest. Die andere Religion, die Ausübung von fremden religiösen Zeremonien sowie der Gebrauch einer anderen Sprache führten auch im Fricktal dazu, dass Juden als ausserhalb der christlichen Gesellschaft stehende Fremde wahrgenommen wurden. Auch hier rückten Juden wegen ihrer Berufe als Geldverleiher in den Fokus. Da sie nicht in die Zünfte aufgenommen wurden, somit kein Handwerk ausüben konnten, blieb ihnen nur 1 Das Fricktal gehört heute zum Kanton Aargau. Es grenzt im Norden an Deutschland, im Westen an den Kanton Basel-Landschaft und im Osten an das aargauische Zurzibiet. Bis 1799 gehörte es zu Vorderösterreich. Nach einem kurzen Intermezzo als eigener Kanton wurde es 1803 zum Kanton Aargau geschlagen. 2 Sebastian Burkard, Geschichte der Stadt Rheinfelden bis zu ihrer Vereinigung mit dem Kanton Aargau, Aarau 1909. Karl Schib, Geschichte der Stadt Rheinfelden, Rheinfelden 1963 und ders., Geschichte der Stadt Laufenburg, Aarau1951.
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das Kreditgeschäft zur Existenzsicherung. Gerade die Fixierung auf das Kreditgeschäft machte sie aber angreifbar. Denn im Fricktal war Bargeld stets Mangelware, so dass auf jüdische Kreditgeber zurückgegriffen werden musste, die Bar- und Warenkredite gewährten. Diese Abhängigkeit von «jüdischem» Geld weckte stets Aggressionen und Abwehrhaltungen gegenüber jüdischen Kreditgebern. Stellte sie doch die gängige Meinung über die soziale Ordnung «Christen oben Juden unten» auf den Kopf. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts waren die Dienste jüdische Kaufleute und Viehhändler für die Bevölkerung im Fricktal jedoch unverzichtbar. Da diese Geschäftsleute flexibler arbeiteten als die ortsansässigen Händler, wurden sie schnell von diesen als unliebsame Konkurrenz wahrgenommen, die es vom Markt fernzuhalten galt. Bis zur Judenemanzipation, die 1863 im Kanton Aargau erfolgte, bildeten Juden im Fricktal stets winzige Minderheiten, die auf rechtlicher, politischer, wirtschaftlicher und religiöser Ebene diskriminiert waren und von den verschiedenen Obrigkeiten vorrangig als finanzielle Abschöpfungsobjekte behandelt wurden. Dabei war es gleichgültig, unter welcher Herrschaft das Fricktal sich gerade befand. Wie ein roter Faden zieht sich durch die Geschichte der Juden im Fricktal, dass von Toleranz gegenüber dieser religiösen Minderheit vom Mittelalter bis ins Zwanzigste Jahrhundert wenig zu spüren war. Dies äusserte sich in verschiedenen Aktionen, die sich innerhalb des behandelten Zeitraums gegen die im Fricktal niedergelassenen Juden richteten. Auch die Regierung in Aarau war, nachdem das Fricktal zum Kanton Aargau gekommen war, nicht judenfreundlich gesinnt und machte sich erst auf Druck aus dem Ausland und aus Bern daran, die Judenemanzipation voranzutreiben. Dass diese von den Stimmbürgern, auch von denen aus dem Fricktal, mit grosser Mehrheit mit Hilfe eines Plebiszits für kurze Zeit rückgängig gemacht werden konnte, zeugt von einer judenfeindlichen Grundhaltung im gesamten Kanton Aargau. Auch die Annahme der Schächtinitiative, die auch im Fricktal mit einem überwältigenden Stimmenmehr angenommen wurde, zeugt von dieser Haltung. In der Monographie werden die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen herausgearbeitet, welche das Leben der Juden im Fricktal quer durch die Jahrhunderte bestimmten. Dabei wurde Archivmaterial aus verschiedenen Archiven ausgewertet. Da sich dieses für manche Zeitabschnitte, besonders für das Mittelalter als äusserst dürftig erwies, versuchte ich die Lücken mit Quervergleichen aus Sekundärliteratur zu jüdischen Lokal geschichten zu schliessen. Da aber auch mit dieser Methode keine «nahtlose» Darstellung erzielt werden konnte, kann das Buch dem Anspruch eines Nachschlagewerkes nicht genügen. Die Arbeit ist chronologisch aufgebaut. Dabei werden in jedem Hauptabschnitt die Juden, die in den Quellen fassbar sind, in einen historischen Kontext gesetzt und sowohl der historische Mikrokosmos in den Fricktaler Städten und Dörfern wie auch der überregionale historische Makrokosmos berücksichtigt, die jeweils für Änderungen des rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Status der Juden verantwortlich waren. Am Beispiel von einzelnen Personen, die in den Quellen fassbar werden, sollen diese Änderungen verdeutlicht werden. Es ist in diesem Zusammenhang bedauerlich, dass für keines der behandelten Jahrhunderte eine einzige schriftliche Hinterlassenschaft von jüdischer Hand existiert. So werden die 12
behandelten Personen nur aus amtlichen Dokumenten greifbar. Dort aber erscheinen sie einseitig, als rechtlose Bittsteller, die bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts von der Willkür der jeweiligen Obrigkeiten abhängig waren und von ihrem christlichen Umfeld ausgeschlossen und diskriminiert wurden. Da bis zum Ende des 13. Jahrhunderts keine Juden im Fricktal belegt sind, versuchte ich, im ersten Abschnitt meiner Ausführungen einen Überblick über jüdisches Leben im römischdeutschen Reich während des Hochmittelalters mit Hilfe von Sekundärliteratur zu erarbeiten. Dies schien mir wichtig, da in dieser Zeit die Grundsteine für die späteren Entwicklungen auf wirtschaftlichem, politischem, religiösem und sozialem Gebiet gelegt wurden, die auch für das Fricktal relevant waren. Die meisten Zitate habe ich dem heutigen Sprachgebrauch angeglichen, damit sie besser verständlich sind. Die Arbeit will einen ergänzenden Beitrag zur Geschichte der Juden in der Schweiz darstellen.
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I.
JUDEN IM RÖMIS CH - DEUTS CHEN REICH BIS ZU DEN PESTP O GROMEN 13 4 8 –13 5 0
I . J U D E N I M R Ö M I S C H - D E U T S C H E N RE I C H B I S Z U D E N P E S T P O G R O M E N 13 4 8 –13 5 0
1. Die rechtliche Verschlechterung nach den Kreuzzügen Im Hochmittelalter lebten Juden im römisch-deutschen Reich zunächst in den rheinischen Bischofstädten Worms, Mainz und Speyer und gründeten dort Gemeinden mit der dazuge hörenden religiösen Infrastruktur. Einige Zeit danach sind auch in Köln, Trier, Regensburg, Bamberg, Würzburg, Erfurt und Prag jüdische Gemeinden belegt.1 Bis ins 14. Jahrhundert verfügten diese über eine autonome Verwaltung. Diese Gemeinden entwickelten sich zu Zentren jüdischer Gelehrsamkeit und bildeten bis in die Mitte des 13. Jahrhunderts religiöse Mittelpunkte für das europäische Judentum.2 Bis zum ersten Kreuzzug im Jahre 1096 nahm der jüdische Bevölkerungsanteil in diesen Städten zu.3 Die Juden in Mitteleuropa werden Aschkenasim genannt.4 Diejenigen, die im römischdeutschen Reich lebten, unterstanden dem Schutz der römisch-deutschen Könige oder Kaiser. Für diesen Schutz entrichteten sie eine Steuer an die jeweiligen Herrscher. Diese statteten wiederum einzelne Personen oder Judengemeinden mit Privilegien aus. So privilegierte zum Beispiel der Salier Heinrich IV. (1050–1106) im Jahre 1090, anlässlich eines Besuches in Speyer, die dortige jüdische Gemeinde: Das Privileg versprach Schutz an Leib und Leben sowie der beweglichen und unbewegliche Habe. Auch Sklaven waren in den Schutz mit einbezogen.5 Es verbot auch die Zwangstaufe von Kindern. Für Erwachsene, die zum Christentum übertreten wollten, bestand nur die Auflage, sich vor der Taufe einer dreitägigen Probezeit zu unterziehen.6 Des Weiteren sicherte der Kaiser dieser Gemeinde unbeschränkte Handelstätigkeit zu und erlaubte die Beschäftigung von christlichen Dienstboten. Bei Gerichtsverfahren konnten jüdische wie auch christliche Zeugen hinzugezogen werden. Privilegien mit ähnlichem Inhalt erteilte der Kaiser den jüdischen Gemeinden Worms, Regensburg, Mainz sowie einigen anderen Städten.7 Obwohl die Könige und Kaiser als oberste Schutzherren der Juden fungierten, waren einige Gemeinden schon im 11. Jahrhundert in «Schutz und Diensten» von Bischöfen gelangt, die im Gegenzug die Juden in ihren Städten besteuerten.8 Da es sich hierbei um begüterte Fernhandelskaufleute handelte, waren die Bischöfe bestrebt, möglichst viele Juden an ihre Bischofssitze zu ziehen. Bis zum Beginn des ersten Kreuzzuges im Jahre 1096, zu dem Papst Urban II. (um 1095– 1099) aufrief, gestaltete sich das Zusammenleben zwischen Juden und Christen meist als friedliche Koexistenz. Danach verschlechterten sich die Lebensbedingungen für Juden entschieden. Schnell breitete sich unter den Kreuzrittern die Devise aus, zunächst einmal das Blut Christi an den Juden, den Ungläubigen vor der eigenen Haustüre zu rächen. Sobald Heinrich IV. (1050–1106) von dieser Absicht erfuhr, erliess er zum Schutz der Juden ein Edikt. Darauf liess Gottfried von Bouillon, einer der Heerführer, von der Tötung der Juden im Rheingebiet ab, nachdem er zuvor den jüdischen Gemeinden Köln und Mainz enorme Geldsummen abgepresst hatte. Auch die Juden von Trier konnten zunächst mit der Zahlung von Geld ihr Leben retten. 16
1. D ie rechtliche V erschlechterung nach den K reuzz ü gen
Aus Frankreich zog jedoch neue Gefahr herauf: Dem Kreuzheer hatte sich eine Menge schlecht bewaffneter Leute angeschlossen, die, angespornt von religiösem Fanatismus und Habsucht, in Metz und Rouen ein Blutbad unter den dortigen Juden anrichteten. Anschlies send fielen sie in Rheinland ein.9 Dort verfolgten sie die Absicht, alle Juden, die sich nicht taufen liessen, zu töten. Bei ihrem Vorhaben konnten sie auf die Kooperationsbereitschaft vieler städtischer Bürger zählen,10 die der Verlockung, sich am Gut der Juden zu bereichern, nicht widerstehen konnten. In Worms und Mainz kosteten Ausschreitungen fast zweitausend Juden das Leben.11 Aber auch die jüdischen Gemeinden der Städte Trier, Köln, Speyer, Neuss und Xanten zahlten einen hohen Blutzoll, da es den Stadtherren, den Bischöfen nicht gelang, ihre Schutzversprechungen nachhaltig einzuhalten. Wie reagierten die Juden auf die Bedrängnis? Einigen gelang die Flucht. Andere retteten ihr Leben mit der Taufe. Die Mainzer Juden griffen zusammen mit den Soldaten des Bischofs zu den Waffen, um ihr Leben, wenn auch vergeblich, so gut wie möglich zu verteidigen. Die Regensburger Juden konnten die Zwangstaufe nicht umgehen. Sie wurden im Kollektiv mit einem Marsch durch die Donau getauft. Trotz dieser Verfolgungen hielten jedoch die meisten Juden an ihrem Glauben fest und wählten als Heiligung im Namen Gottes, als Kiddusch Ha-Schem, den freiwilligen Tod. Heinrich IV. erlaubte, die oft vollzogenen Zwangstaufen, trotz des Widerstandes von Papst Clemens III., rückgängig zu machen. Diese Juden, die nun ihren Glauben wieder öffentlich ausüben konnten, erweckten die rheinischen Gemeinden nicht nur zu neuem Leben sondern gründeten an anderen Orten auch neue Gemeinden. Zu ihnen gesellten sich diejenigen, denen die Flucht vor den Pogromen gelungen war und die jetzt wieder in ihre alten Gemeinden zurückkehrten.12 Als Folge der Ausschreitungen des ersten Kreuzzuges nahm Heinrich IV. die gesamte Judenheit des römisch-deutschen Reiches in den Reichsfrieden auf, der 1103 in Mainz beschworen wurde.13 Im Jahr 1146 rief Papst Eugen III. (Papst 1145–1153) zu einem weiteren Kreuzzug auf. Auch jetzt gab es Stimmen, die den Tod der Juden forderten. Als Anführer tat sich dabei der Zisterziensermönch Mönch Radulf aus dem Kloster Clairveaux hervor. Doch konnten die schlimmsten Ausschreitungen verhindert werden, weil sich der damals angesehenste Zister zienser, Bernhard von Clairveaux, vehement für den Schutz der Juden aussprach.14 Während des 3. Kreuzzuges (1189–1192) verhinderte die aktive Schutzpolitik Friedrichs I. Barbarossa (1122–1190) Ausschreitungen gegen Juden.15 Abschliessend ist festzuhalten, dass der erste Kreuzzug ein Fanal für Judenverfolgungen darstellte, so dass es seit dem 13. Jahrhundert fast jährlich zu Pogromen im römisch-deutschen Reich kam. Kaiser Friedrich II. (1194–1250) sprach 1236 die Juden von der Anklage des Ritual mordes frei und dehnte das Privileg, das Heinrich IV. 1090 den Wormser Juden erteilt hatte, auf alle Juden im römisch-deutschen Reich aus. In diesem Zusammenhang wird zum ersten Mal der Terminus «servi nostri et servi camerae nostri» «unsere Knechte und Knechte unserer 17
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Kammer» benutzt. Damit manifestierte der Kaiser seine persönlichen Ansprüche auf die Juden und deren Abgaben. Im damals bedeutendsten Rechtsbuch des Mittelalters, dem Sachsenspiegel, wird der Anspruch der deutschen Könige und Kaiser auf die Juden legitimiert und auf den römischen Kaiser Titus zurückgeführt. Dieser hatte 70 n. Chr. Jerusalem zerstört und die Juden versklavt.16 Die römisch-deutschen Könige und Kaiser, so wird begründet, hätten die direkte Nachfolge der römischen Kaiser angetreten; infolgedessen sei ihr Anspruch auf die Juden in ihrem Reich auch gerechtfertigt. Diese Argumentation machte sich König Rudolf von Habsburg (1218–1281) zunutze, und er erklärte die Juden und ihre Habe zu seinem Eigentum. Folgende Episode zeigt, dass der Habsburger seine Ansprüche durchaus in die Tat umsetzte: Im Jahr 1286 brach eine Gruppe von Juden mit ihren Familien ins Heilige Land auf. Ihr Anführer Rabbi Meir reiste mit seiner Familie und seinem Gesinde voraus und wollte seine Anhänger in Trient treffen. Nachdem der König von diesem Auszug erfahren hatte, rechnete er aus, wie viel Steuereinnahmen ihm wegen dieses Exodus entgingen. Um ein Exempel zu statuieren, erlaubte er den Herren, an welche die ausgewanderten Juden verpfändet waren, deren zurückgelassene Habe einzuziehen. Dass er selbst bei dieser Strafaktion nicht zu kurz kam, bedarf keiner Erklärung. Rudolf von Habsburg rechtfertigte sein Vorgehen damit, dass die Juden seine Kammerknechte seien, die gegen das Gesetz verstiessen, da sie keine Erlaubnis für ihren Wegzug eingeholt hatten. Es gelang schliesslich, den Rabbi gefangen zu nehmen und an den König auszuliefern. Seine Anhänger boten die enorme Summe von rund 30000 Mark Silber als Lösegeld an. Der Rabbi weigerte sich jedoch, freigekauft zu werden, da er befürchtete, einen Präzedenzfall zu schaffen.17 Ludwig der Bayer (1283–1347) legte schliesslich allen Jüdinnen und Juden, die mehr als zwölf Jahre alt waren, zum Zeichen ihrer Unfreiheit eine Kopfsteuer, den goldenen Pfennig, auf.18 Der Niedergang der Staufer und das Interregnum (1245–1273) trugen zur Schwächung der kaiserlichen Macht bei. Um sich eine feste Gefolgschaft zu sichern, gingen Könige und Kaiser dazu über, das Judenregal19 an verschiedene territoriale Herrschaften zu verschenken oder zu verpfänden.20 Nachdem Karl IV. (1346–1378) das Judenregal 1356 an die Kurfürsten verliehen hatte, entwickelte sich dieses zur regelrechten Handelsware: Es wurde verschenkt, verpfändet, verkauft, vertauscht und vererbt. Damit wurden die Juden im römisch-deutschen Reich zu Objekten degradiert, die der Willkür der Könige und derjenigen Herren ausgeliefert waren, deren Eigentum sie gerade waren. Als Folge davon verkam die Schutzverpflichtung zur quantité négligeable. Wenn sich ein Judenherr dann doch einmal an diese erinnerte und die Juden in seinem Territorium gegen Übergriffe zu schützen suchte, geschah dies aus finanziellen Überlegungen heraus. Stellten doch die Steuern der Juden einträgliche Einkünfte dar. 18
2 . Ritualmordlegenden
Trotz der Vergabe des Judenregals blieben die römisch-deutschen Herrscher oberste Herren der Juden. Die finanziellen Einbussen, die sie durch die Abtretung des Judenregals an verschiedenen Herren erlitten, suchen sie mit ausserordentlichen Steuererhebungen zu kompensieren. Dazu gehörten ausser dem goldenen Pfennig Buss- und Strafgelder in beträchtlicher Höhe. Seit dem Spätmittelalter wurde für jede Königs- oder Kaiserkrönung eine Sondersteuer erhoben, die euphemistisch als «Ehrung» bezeichnet wurde. Juden finanzierten auch mit einem beträchtlichen Anteil das Konstanzer Konzil (1414–1418) sowie die Hussiten- und späteren Türkenkriege. Auch für den Gemeinen Pfennig, der 1495 von dem römisch-deutschen König und späteren Kaiser Maximilan (1459–1519) eingeführten Reichssteuer, wurden Juden zur Kasse gebeten. Bei diesen Steuern wurden zunächst astronomisch hohe Summen verlangt, die auf die verschiedenen jüdischen Gemeinden umgelegt wurden. Es benötigte das Verhandlungs geschick jüdischer Unterhändler, um diese Steuern auf ein bezahlbares Mass zu reduzieren.21 Die finanziellen Abschöpfungen durch Könige, Kaiser und Judenherren trugen wesentlich zur Verarmung der jüdischen Gemeinden bei.
2. Ritualmordlegenden Motive für ein Pogrom stellten die Ritualmordbeschuldigungen dar. Dabei wurden Juden beschuldigt, christliche Knaben zu ermorden, um deren Blut für Arzneien und für die Herstellung von rituellen Speisen gebrauchen zu können. Die Ursprünge für diese Beschuldigung liegen im Dunkeln. Doch war schon in der Antike das Gerücht verbreitet, Juden würden alle sieben Jahre einen Griechen fangen, um ihn zu verspeisen. Die Forschung bezweifelt aber, dass die Ritualmordbeschuldigungen auf diese Legende zurückgehen und leitet diese von dem seit der Antike bestehenden Blutaberglauben ab. Dabei wurden zunächst Christen beschuldigt, das Blut von Kindern oder Jungfrauen als Heilmittel gegen Aussatz zu verwenden.22 Einige Zeit später änderte sich die Zielgruppe und jüdische Ärzte rückten in den Fokus. Sie sollten Kaiser Konstantin, Richard Löwenherz und Ludwig dem Heiligen geraten haben, in Kinderblut zu baden, um vom Aussatz geheilt zu werden.23 Im Mittelalter erfuhr die Beschuldigung eine Pauschalisierung, und alle Juden gerieten unter Verdacht, Knaben für rituelle Zwecke zu schlachten. Diese Beschuldigungen tauchten erstmals im 12. Jahrhundert in England und in Frankreich auf. Von dort fanden sie ihren Weg in die Stadt Fulda: Hier bezahlten am 28. Dezember 1235 vierunddreissig Menschen eine Ritualmordbeschuldigung mit ihrem Leben: Ihnen wurde die Ermordung von fünf Kindern zur Last gelegt, die beim Brand einer Mühle ums Leben gekommen waren, während ihre Eltern den Gottesdienst besuchten.24 Die Leichen wurden als Beweismaterial ins elsässische Hagenau gebracht, wo der Staufer kaiser Friedrich II. (1194–1250) gerade Hof hielt. Dieser bezweifelte jedoch den Wahrheitsgehalt der Beschuldigung und rief, um Klarheit zu schaffen, eine Expertenkommission zusam19
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men, die sich mit dem Fall beschäftigen sollte. Die Sachverständigen, Geistliche und getaufte Juden, kamen zur Überzeugung, dass die Anschuldigungen haltlos seien.25 Auch nachfolgende Fürsten und Könige, wie zum Beispiel Friedrich III. (1415–1493), wiesen die Ritualmordbeschuldigungen ins Reich der Legende. Selbst die damalige Amtskirche, an ihrer Spitze Papst Innozent IV. (Papst 1243–1254), war, im Gegensatz zum niederen Klerus, von der Absurdität dieser Beschuldigungen überzeugt und stufte sie im Jahre 1247 als Lügen ein.26 Bei den Juden wiederum rief die Unterstellung dieser Verbrechen grosse Empörung hervor und sie wehrten sich vehement dagegen. Aber die Ritualmordlegenden hatten sich schon derart verselbständigt, dass ihnen mit Vernunftgründen nicht beizukommen war. Auch die entlastende Argumentation, Juden sei jede Berührung mit Blut untersagt, griff nicht.27 So zogen sich die Ritualmordbeschuldigungen, trotz des Widerstandes der Amtskirche, als Konstante durch die Jahrhunderte. Nicht zuletzt waren hierfür die Predigten der Dominikaner verantwortlich, welche die Juden dämonisierten und zu Gottesmördern, Magiern und Blutsaugern erklärten, die im Bund mit dem Teufel nicht nur Christenkindern das Blut abzapften, sondern im übertragenen Sinne auch mit Wuchergeschäften Christen finanziell aussaugten. Es ist hierzu noch anzufügen, dass manchem Pfarrherrn ein angeblicher Ritualmord geradezu gelegen kam: Den angeblich von Juden ermordeten Knaben wurde Wunderkraft zugeschrieben. Aus diesem Grund waren Geistliche, in deren Kirchsprengel eine Kinderleiche gefunden wurde, bemüht, diese als Opfer eines Ritualmordes darzustellen. Konnte doch damit ein neuer Märtyrer geschaffen werden, dessen Verehrung einer Pfarrkirche viel Geld einbrachte. Das am besten dokumentierte Beispiel für einen solchen Märtyrerkult stellt Simon von Trient dar, dem zahlreiche Wunder zugeschrieben wurden: Nachdem an Ostern 1472 die Leiche des dreijährigen Knaben Simon aus der Etsch gezogen worden war, beschuldigte eine Untersuchungskommission die gesamte Judenschaft der Stadt des Mordes an dem Kind. Einigen Juden wurde unter der Anwendung von Folter ein Geständnis abgerungen. Darunter waren auch Frauen, die man zunächst verschont hatte. Vierzehn Männer, die man unter den Trienter Juden auswählte, bezahlten mit ihrem Leben für diese haltlose Beschuldigung. Die restlichen Männer wurden aus der Stadt verwiesen. Die Frauen und die Kinder wurden zwangsgetauft und das Vermögen der gesamten Trienter Judenschaft konfisziert. Auch im Gebiet der heutigen Schweiz kam es in Bern, Zürich, Schaffhausen, Diessenhofen und Winterthur zu Verfolgungen wegen angeblicher Ritualmorde.28 Es ist erstaunlich, wie lange sich diese Legenden im Volksglauben hielten. So kam es noch 1985 in Tirol zu heftigen Ausschreitungen und antisemitischen Äusserungen als der Tiroler Landesbischof die Gebeine des angeblich von Juden ermordeten «Anderl von Rinn» vom Hochaltar der «Judensteinkirche» an einen weniger prominenten Platz, in eine Seitenwand der Kirche, verlegen liess.29
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