Spruchweisheiten und Inschriften im Basler Rathaus
Wer regieren will, muss viel hĂśren, und nicht hĂśren
Im Basler Rathaus sind heute – je nach Zählweise – gut 60 Inschriften zu lesen ; weitere gegen 50 aus frßherer Zeit sind ßberliefert. Dieser Reichtum illustriert die zentrale Bedeutung des Rats und seines Gebäudes fßr eine Stadt, auch als einer Stätte der Kultur. Einen Rat zu bilden, Rat zu halten gehÜrt zu den klßgsten Errungenschaften der Menschheit. In Basel ist ein solcher seit rund 1000 Jahren nachgewiesen, und man wusste offensichtlich um seinen Wert. Nicht umsonst lautete eine der ältesten Inschriften :  Es ist besser, etwas mit Rat zu versuchen als mit Waffen.  In den Jahrhunderten zwischen dem Bau des Rathauses und dem tiefgreifenden Um- und Neubau von 1901 /  04 haben sich die Ratsherren immer wieder selbst Ratschläge und guten Zuspruch zur richtigen Fßhrung des Staates gegeben. Mit mahnenden Inschriften an den Treppen und Wänden, in den Sälen und Kammern haben sie sich lateinisch und deutsch der Regeln des guten Regiments versichert. Vor allem wird zu Masshalten, verantwortlichem und selbstlosem Handeln sowie zu persÜnlicher Integrität im Amt aufgefordert. Ferner wird an bauliche und politische Ereignisse erinnert, im Grossratssaal prominent an Basels Beitritt zur Schweiz anno 1501. Die Institution und das Gebäude des Basler Rates sind historisch gut erforscht. Die Wandsprßche jedoch sind noch nie gesamthaft erfasst worden. Manche von ihnen erscheinen schwer verständlich, so weise sie auch sein mÜgen. Hier schaffen die Autoren Zugänge. Weisheiten der Antike aus dem Geist des Humanismus stehen neben handfesten volksnahen Sprßchen, die in Form und Inhalt auch vom kritisch-ironischen Basler Geist zeugen. In ihnen sind von Mut bis zu Fatalismus die vielfältigsten Wertmuster und Stimmungen ausgedrßckt. Sie alle werden in Bild und Text dargestellt. Dazu gesellen sich die Erklärungen und Kommentare der Autoren, die fßr ßberraschende Entdeckungen sorgen und die ihrerseits dem kritischen Geist und Urteil aus heutiger Sicht nichts schuldig bleiben.
Wer regieren will, muss viel hĂśren, und nicht hĂśren Spruchweisheiten und Inschriften im Basler Rathaus
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Schwabe Verlag Basel www.schwabeverlag.ch
Schwabe
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Wer regieren will, muss viel hören, und nicht hören Spruchweisheiten und Inschriften im Basler Rathaus
Erhoben, transkribiert, identifiziert, übersetzt und kommentiert von Martin Carl, Peter Litwan, Beat von Scarpatetti und Rudolf Wachter, mit Fotos von Simone Hiltscher und Othmar Jaeggi sowie ausgewählten Plänen und Bildzeugnissen Herausgegeben von Markus Ritter
Schwabe Verlag Basel – 2014
Gedruckt mit freundlicher Unterstützung von Lucius und Annemarie Burckhardt-Stiftung Swisslos-Fonds Basel-Stadt
Copyright © 2014 Schwabe AG, Verlag, Basel Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Das Werk einschliesslich seiner Teile darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in keiner Form reproduziert oder elektronisch verarbeitet, vervielfältigt, zugänglich gemacht oder verbreitet werden. Lektorat: Elisabeth Balscheit-Osmer, Känerkinden Gestaltung Umschlag: Icona, Basel Gestaltung Inhalt: Thomas Lutz, Schwabe Schriften: Lexicon, Times New Roman Papier: Tatami Natural, 115 g/m² Gesamtherstellung: Schwabe AG, Muttenz/Basel, Schweiz Printed in Switzerland ISBN 978-3-7965-3335-8 rights@schwabe.ch www.schwabeverlag.ch
Inhaltsverzeichnis
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Geleitwort von Grossratspräsident Conradin Cramer
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Geleitwort von Regierungspräsident Guy Morin
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Vorwort des Herausgebers
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Das Basler Rathaus – Baugeschichte und politisches System
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Die Sprüche im Basler Rathaus
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Marktplatzfassade Sprüche 1–4
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Innenhof Sprüche 5–13
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Grossratssaal mit Vorzimmern Sprüche 14–27
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Vordere Ratsstube 1514 (Regierungsratssaal) mit Vorzimmer Sprüche 28–34
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Erdgeschoss und Treppenhaus mit Wartehallen Sprüche 35–39
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Erstes Stockwerk Sprüche 40–54
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Zweites und drittes Stockwerk Sprüche 55–60
180
Ausgang zur Martinsgasse Sprüche 61–65
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Der historische Grossratssaal von 1521 Sprüche 66–84
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Die von Ludwig Iselin kopierten Inschriften
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Verlorene Inschriften ausserhalb des alten Grossratssaales Sprüche 85–89
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Anhang
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Bibliographie und Abkürzungen
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Alphabetisches Verzeichnis der Sprüche
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Namenregister
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Die Texte und ihre Autoren
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Abbildungsnachweis
Geleitwort
Sehr geehrte Leserin Sehr geehrter Leser Im Grossratssaal sind die mahnenden Spruchweisheiten stets präsent. Die mächtigste ziert die Rückwand des Saales. In Majuskeln heisst es unter zwei grimmigen Löwen, die den bekränzten Baslerstab gleich mit drei Tatzen halten: SALVS PVBLICA SVPREMA LEX. Seit Generationen erinnert die Inschrift Politiker und seit gar nicht so langer Zeit auch Politikerinnen, dass das öffentliche Wohl das höchste Gesetz ist. Manchmal greift in der Debatte ein lateinisch gebildeter und seine Bildung gern zeigender Votant diesen Spruch auf und erläutert, dass die von ihm vertretene Meinung dem Wohl des Volkes am besten diene und sich die anderen doch gefälligst danach richten sollten. Vor solcher Simplifizierung sind selbst des kleinen Latinums Kundige nicht gefeit. Dennoch, welche Weisheit wäre würdiger für die Mitte unseres Ratssaals? An erster Stelle jeder Politik soll das öffentliche Wohl stehen. Diese Absage an die Klientelpolitik und an das Eigeninteresse zu Gunsten des Gemeinwohls war beim Bau des Saales 1904 nicht selbstverständlich, und sie ist es auch 2014 nicht. In güldnen Lettern prangen über allen vier Ausgängen des Ratssaals weitere Weisheiten. Man mag einwenden, dass damit der Pädagogik etwas viel ist. Tatsächlich gehören das Quidquid agis prudenter agas et respice finem und seine modernen Abwandlungen auch heute noch zum ständigen Repertoire von Eltern. Mich jedenfalls erinnert es an die Ermahnungen vor kindlichem Übermut, ähnlich wie der Spruch Quod licet Iovi non licet bovi. Dieser findet sich im Rathaus allerdings nicht und wäre auch wirkungslos, da Politiker sich selbst bekanntlich näher bei Jupiter als beim Rindsvieh verorten. Besonders erkenntnisreich ist für mich die Weisheit, die über dem meist von den Regierungsratsmitgliedern benutzten Ausgang leuchtet: Bis vincit qui se vincit in victoria. Zweimal siegt, wer sich im Sieg besiegt. Dieses Triumph verbot ist sicher schweizerischer, als es je römisch war. Es passt auf unsere Konkordanzdemokratie, die, ideal gedacht, ganz ohne Sieger auskommt und jedenfalls ohne Triumphatoren. Eine andere Weisheit bleibt verstörend. In welche Tiefen schickt uns der Spruch Fiat iustitia et pereat mundus? Luther übersetzte das unzimperlich mit «Es geschieht, was recht ist, und solt die welt drob vergehen.» In dieser Absolutheit bringt das «Fiat iustitia» für Politiker, die zwischen Rechtsgleichheit, Solidaritätsgedanken, Wirtschaftsfreiheit und Pragmatismus hin- und herschwanken, keine Leitlinie. Müsste man mit einigen Überset-
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zern das «und» dieser Weisheit freimütig in ein «oder» umdeuten? Es soll Gerechtigkeit herrschen oder die Welt möge untergehen? Das wäre als Mahnung für Legiferierende wohl tauglicher. Vielleicht ist aber bereits gut daran getan, die Schwierigkeit des Politisierens zwischen Recht und Gerechtigkeit nicht zu verschweigen, und möglicherweise liegt darin der Sinn der Spruchweisheit. Das schöne Buch, das Sie in den Händen halten, geht solchen Fragen nach und eröffnet neue. Es ist ein Glück für alle an Basel Interessierten, dass sich vier Autoren aufgemacht haben, alle Inschriften im Rathaus zu orten, in modernes Deutsch zu bringen und in ihrem historischen Umfeld zu würdigen. Dieses Buch schliesst eine Lücke. Ich kann mir keinen willkommeneren und symbolträchtigeren Beitrag für das 500-Jahre-Jubiläum unseres Rathauses denken. Namens des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt spreche ich den Autoren Martin Carl, Peter Litwan, Beat von Scarpatetti und R udolf Wachter sowie dem Herausgeber Markus Ritter für ihre Initiative, ihren Fleiss und ihre Kreativität meinen Dank und meine Bewunderung aus.
Conradin Cramer Grossratspräsident im Amtsjahr 2013/2014
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Geleitwort
Die zahlreichen Inschriften in unserem Rathaus sind auffallend. Sie stehen an den Mauern im Innenhof und an der Marktplatzfassade, im Parlamentsund im Regierungsratssaal, im Flur des Hauses und in manchen der Büros. Es sind Gedenkworte an historische Ereignisse oder Mahnworte und Gerechtigkeitssprüche, die die politische Führung zum Masshalten, zur Demut und zur Unparteilichkeit aufrufen. Dieses Buch führt uns durch die Interpretation der Inschriften und Sprüche unvermittelt in eine Sphäre, in der der Humanismus lebendig ist. In Basel, das angesichts seiner geistigen Traditionen die «Humanistenstadt» genannt wird, steht dieses Buch in einer prominenten und langen Reihe von Textinterpretationen und -übersetzungen. Die Erläuterungen der Autoren sind besonders deshalb reizvoll, weil sie immer wieder auf verschüttete und verborgene Beziehungen in der Geistesgeschichte hinweisen. Das Buch vermittelt dadurch einen Eindruck, wie man sich einen genius loci vorzustellen hat, in welchem sich die Gelehrten über alle Wechselfälle der Zeitalter und Herrschaftssysteme hinweg die Einrichtung einer gerechten politischen Ordnung ausgedacht haben. Den fachgelehrten Autoren ist es zu verdanken, dass erstmals das gesamte Sprücheprogramm im Basler Rathaus gesammelt und kommentiert worden ist. Das Buch vermittelt einen tiefen Einblick in die ethischen und normativen Staatsauffassungen des christlich-jüdischen Abendlandes. Die Sprüche wurzeln im griechisch-lateinischen Altertum, im hebräischen Alten und im Neuen Testament und in der europäischen Literatur vom 12. bis ins 19. Jahrhundert. Insgesamt stellen sie an den Hauswänden unseres Rathauses ein Panoptikum von Alteuropa dar. In meinem Büro, das 1904 für den Vorsteher des Finanzdepartements hergerichtet wurde, schauen die Allegorien der sieben platonisch-christlichen Kardinaltugenden aus dem Deckengewölbe auf meine Tagesarbeit herunter. Im achten Gewölbe blickt Parsimonia, die Sparsamkeit, versonnen auf einen dicken Geldbeutel. In einem blauen Fries stehen ringsherum in goldenen Majuskeln Mahnworte wie: Parsimonia est magnum vectigal «Sparsamkeit ist ein grosses Staatseinkommen» und Crescentem sequitur cura pecuniam «Wachsendem Geldbesitz folgt (nur) Sorge.» Das Regieren und der Umgang mit den Staatsfinanzen werden auf normative Grundsätze gestellt, und mit den Grundsätzen sehen sich die Amtsträger in dieser Stube, nicht bloss ich, täglich konfrontiert. Die Rathausinschriften und -sprüche im Basler Rathaus werden in diesem mittlerweile von Bund und Kanton geschützten Denkmal sorgfältig über-
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liefert. Die territoriale Gliederung im Umfeld der Stadt ist aber wieder in Bewegung geraten, und Vernunftargumente eröffnen die Opportunität für Territorialreformen. Die Sprüche im Basler Rathaus können jeder territorialen Herrschaft als Leitstern dienen. Kein Gemeinwesen weit und breit hat wie Basel seine normative Basis programmatisch so redselig und gelehrsam gegenüber seiner Bürgerschaft in den verflossenen 500 Jahren deklariert. Eine prosperierende Stadt, die sich auf ihre humanistische Tradition stolz und gerne beruft, muss sich vergegenwärtigen, dass deren eurozentristisches Weltbild in ihrer aktuellen Wohnbevölkerung keineswegs mehr als selbstverständlich erscheint. Vielmehr sind die Werthaltungen in unse rer urbanen Gesellschaft weit vielfältiger, als sie noch vor drei oder fünf Jahrzehnten gewesen sind. Was die ethisch-moralischen Regeln einer guten Staatsführung für unsere Polis betrifft, sind sie im Sprücheprogramm im Rathaus erschöpfend dargestellt. Dieses Buch ist deshalb auch für Neuzuzügerinnen interessant, die sich mit den sittlichen Grundlagen unseres abendländischen Staatswesens auseinandersetzen wollen. Frustra nihil, auch dieser Spruch steht in meinem Büro in goldenen Lettern, und zwar über der Eingangstüre: «Nichts ist vergeblich.» Diese Mahnworte zur Unbeirrtheit und Gelassenheit begleiten meinen Arbeitsalltag. Aristoteles bezog diese Worte auf das Walten der Natur. Im Kontext unseres Rathauses beziehen sie sich zweifellos auf das Menschenwerk. Und sie rütteln mich zuweilen auf, die sittliche und spirituelle Dimension der politischen Arbeit nicht aus den Augen zu verlieren.
Basel, im Januar 2014 Dr. Guy Morin, Regierungspräsident Basel-Stadt
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Vorwort des Herausgebers Das Rathaus ist ein öffentliches Gebäude. Der gesamte Schmuck, das Bilderund das Sprücheprogramm richten sich an die Öffentlichkeit, die Polis, auch wenn in erster Linie die Amtsinhaber ermahnt werden und dies heutzutage auch für die Amtsinhaberinnen gilt. Es geht um Normierung in der Konstitution von Öffentlichkeit; das Ziel ist, Herrschaft zu legitimieren, oft aber auch, sie zu begrenzen. Hybris und selbstverliebte Suprematie, wie sie sich unter Amtsinhabern mit ihren Machtbefugnissen einschleichen, werden kritisch reflektiert, Korruption abgemahnt. Das Sprücheprogramm spiegelt implizit das politische Selbstverständnis dieser Stadtrepublik wider, der letzten in Europa, die als teilsouveränes Staatswesen bis heute existiert.1 Der «Ptolemäus»-Spruch ist mit der Jahrzahl 1510 der älteste bezeugte Spruch im heutigen Rathaus. 1521 sind die Prophetenbüsten, die sich heute im Regierungsratssaal befinden, nachgewiesen. Die Iselin-Handschrift (unten p. 241ff.) enthält deutsche Verse mit der Jahrzahl 1455, die aus dem Vorgängerbau des heutigen Hinterhauses stammen. Aus mehr als fünf Jahrhunderten stammt somit die Auswahl der Inschriften – das zitierte Spruchgut umfasst gar den Zeitraum von 2500 Jahren. Die Inschriften im Rathaus haben Schriftenmaler gesetzt. Sie sind deshalb nicht Gegenstand der kunstgeschichtlichen Forschung, und auch die Denkmalpflege hat sie nicht dokumentiert. Eine peinliche Geringschätzung in neuerer Zeit war es, als der Denkmalpfleger Rudolf Riggenbach 1951 anlässlich der Restaurierung im Vorzimmer des Regierungsratssaales mehrere Inschriften kurzerhand wegrestaurierte, darunter das Zitat aus Senecas Tragödie Thyestes über die ewige Wandelbarkeit von Macht und Ohnmacht; Erasmus von Rotterdam (1466/69–1536) hatte die Tragödie 1529 bei Henric Petri erscheinen lassen. Eine künstlerisch eher bescheidene Laubwerkdekoration, freilich von 1510 und aus der Zeit vor den Basler Jahren des Erasmus, wurde 1951 restauratorisch freigelegt, neu gemalt und anstelle der humanistischen Mahnworte exponiert. Der vorliegende, vollständige Katalog der Rathaussprüche erlaubt es nun, alle Inschriften, auch die «wegdenkmalgepflegten», kennenzulernen. Die Autoren haben alles gesammelt, was an Sprüchen, Texten, auch einzelnen Begriffen oder Worten im Rathaus heute oder in früherer Zeit zu erfassen ist und entweder für sich steht oder einer der vielen Bilddarstellungen einen spezifischen Sinn, einen Wert, eine Bedeutung verleiht. Der Schalk kommt nicht zu kurz im Basler Rathaus. Hunde bewachen das politische Allerheiligste, sowohl vom Marktplatz wie von der Martinsgasse her. Ein grimmiger Hund aus dem Jahr 1608 wartet auch zuoberst an der alten Treppe des Rathauses. Hasen finden sich überall: Sie erinnern an den Bürgermeister und Nachbarn des Rathauses, Jakob Meyer zum
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Hasen, dessen Haus 1900 abgebrochen und ins Rathaus integriert worden ist (s. p. 16). Im Innenhof haben die beiden Fassadenmaler ein ironisches Bildnis ihrer selbst quasi hinter Gittern gemalt, denn unter der grossen Treppe gab es seinerzeit zwei Gefängniszellen. Was Gerechtigkeit, was Mässigung, was Weisheit für die Erfüllung der Staatsaufgaben sei, all dies ist das vornehmliche Thema von Sprüchen an einem Rathaus. In der heutigen Zeit, die der raschen Verbreitung von Affekten frönt, ist das über Jahrhunderte hinweg gewachsene Sprüche-Programm des Basler Rathauses sehr bedenkenswert und aktuell. Die Sprüche dienen, wie gesagt, der Herrschaftslegitimation. Es sind «Gnomen» im Sinne der aristotelischen Rhetorik: «Allgemeine Aussagen über handlungsrelevante Angelegenheiten und über Ziele, die in Handlungen angestrebt oder vermieden werden müssen.»2 Sie formulieren Normen, Regeln, Ziele des staatlichen Handelns. Sie richten sich situativ an �
den Gesetzgeber – im Grossratssaal und in seinen Vorzimmern, den Besucher, der das Haus als Staatsbürger oder als Fremder betritt, � den Verwaltungsleiter und seine Angestellten, � den Richter – in der Vorderen Ratsstube. �
Rathaussprüche, im Gegensatz zu Sprüchen an Privathäusern wie im Alpen raum, benennen Normatives, gesellschaftlich Allgemeingültiges und nicht persönliche Meinungen und private Werthaltungen. Sie dienen – wie auch die bildlichen Gerechtigkeitsdarstellungen – der Bildung von Gemeinschaft beruhend auf deren Grundwerten. Sie kennen keine Unterlegenen und Sieger. Sie zielen auf die allgemeingültigen Gerechtigkeitsvorstellungen. Sie benennen Positionen, in denen sich jede und jeder in der Gemeinschaft im Vorteil sehen kann. Welche Normen und Regeln setzen wir? Wie gehen wir mit der Missachtung und dem Bruch dieser Vorschriften um? Wer entscheidet über Schuld und Unschuld? Letztendlich ist es der moderne Rechtsstaat, der auf einer gesetzlichen Grundlage dafür sorgt, welche Strafen und welche Massnahmen wofür ergriffen werden. Michel Foucault, der scharfsinnige französische Philosoph und Begründer der kritischen Diskursanalyse, wandte sich den gesellschaftlichen Machtverhältnissen zu und erweiterte den herkömmlichen Machtbegriff. Er lehrte uns, Macht als «produktives Vermögen» und als ein Kräfteverhältnis zu verstehen. Eine Machtbeziehung ist mehr als offene oder versteckte Gewalt, mehr als ein Konsens, der stillschweigend eingehalten wird. Sie ist ein ganzes Ensemble von Haltungen und Handlungen, die eine Gesellschaft insgesamt anleitet, unter anderem durch Strafe und Belohnung. Macht bietet Anreize, verleitet, verführt, erleichtert oder erschwert. Sie erweitert Handlungsmöglichkeiten oder schränkt sie ein. Und im Grenzfall erzwingt oder verhindert sie Handlun-
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gen mit Sanktionen. Zur Macht gehört das Vermögen, schuldig zu sprechen, Wahnsinn zu diagnostizieren, sexuelle Praktiken zu bestrafen oder ganz einfach, Überwachung und Kontrolle auszuüben. Die Sprüche – teilweise Zitate aus der Antike und der frühen Neuzeit – gehen freilich von einem Machtbegriff aus, der von Foucault abweicht. Es ist reizvoll, im Sprüchekanon die Entwicklung dieses politischen Hauptbegriffs zu verfolgen. Träger der Macht waren früher Staats- und Kirchenoberhäupter, die «Obrigkeit»; seit dem Revolutionszeitalter ist es im westlichen Europa der «Souverän», das Volk. Die Sprüche können in diesem historischen Kontext auch als Fragen gelesen werden: «Wieviele Freiheiten können wir uns gestatten?» – «Wieviel Demokratie wagen wir?» So gelesen, sind die Sprüche Zeugnisse der Entwicklung unserer Vorstellung von politischer Selbstbestimmung. Solchen Überlegungen kann sich nicht verschliessen, wer sich mit den Verfassern auf den Weg macht und liest, was an den Wänden steht. Wir werden in diesem Buch, das zum 500-Jahre-Jubiläum des Rathausbaus erscheint, vielfach und vielfältig zum Nachdenken über den Staat angeregt. Abschliessend ist es mir Pflicht und Freude zu danken. Dieses Buch ist über beinahe fünf Jahre allmählich gereift. Dabei gebührt der erste Dank zweifellos dem Autorenteam, das dieses überlieferte Kulturgut aus moderner Perspektive mit detektivischem Geist und sehr viel Engagement, Entdeckerfreude und Gelehrsamkeit bearbeitet hat. Der Schwabe Verlag hat dem Buch alle erdenkliche Sorgfalt a ngedeihen lassen. Das Lektorat besorgte Elisabeth Balscheit-Osmer. Der kritischen Lektüre durch Marianne Wackernagel und Wolfgang Rother verdanken wir manchen nützlichen inhaltlichen Hinweis. Das Fototeam S imone Hiltscher und Othmar Jaeggi hat akribisch fast alle heute vorhandenen Inschriften dokumentiert und für die Buchpublikation aufbereitet. Der Rathausabwart Adrian Zumbach hat mit seinem Team die Erhebungen und die Fotodokumentation der Rathaussprüche sehr wohlwollend unterstützt. Dem Kontakt mit Martin Möhle von der Kantonalen Denkmalpflege sowie E sther Baur und Daniel Kress vom Staatsarchiv verdanken wir den geführten Zugang zu ihren Archivschätzen. Auf breite Unterstützung durften wir in der Universitätsbibliothek zählen. Historisches Bildmaterial verdanken wir dem Kunstmuseum Basel, der Basler Denkmalpflege, dem Basler Staatsarchiv und der Reproabteilung der Universitätsbibliothek. Die Witwe des Fotografen Hans Hinz in Allschwil erlaubte den Abdruck der Fotos von Glasmalereien. Erik Schmidt stellte uns das Foto der Münster-Rotunda zur Verfügung. Einzelne Fachkolleginnen und -kollegen gewährten dem Autorenteam wertvolle Auskünfte, wofür ihnen herzlich gedankt sei: Roland Fankhauser, Stefan Hess, Beat Rudolf Jenny, Michael Matzke, Emil Schaffner, Dorothea
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Schwinn und Claudius Sieber. Thomas Dähler und dem Büro des Grossen Rates sowie Guy Morin und der Staatskanzlei danken wir für den Beitrag zur Finanzierung einer Deckungslücke durch den Erwerb von Geschenkexemplaren. Einen willkommenen finanziellen Beitrag leistete die Lucius und Annemarie Burckhardt-Stiftung. Markus Ritter Basel, im Frühjahr 2014
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Das Basler Rathaus – Baugeschichte und politisches System
Unter den historischen Sehenswürdigkeiten Basels erwecken das Münster und das Rathaus die grösste Aufmerksamkeit. Das Rathaus ist der erste säku lare Repräsentationsbau Basels, nachdem vormals die Kirchen und K löster das Stadtbild dominiert hatten. In der warmen Jahreszeit ist der tägliche Besucherstrom zum Rathaus enorm, und ein Besuch gehört zum festen Programm der Reisegruppen. Das Interesse an politischen Repräsentationsbauten ist aber in den letzten zwei Jahrzehnten auch in den historischen Wissenschaften stark gestiegen. Nicht nur durch seine Architektur, sondern auch in der Auswahl unter den traditionellen Gerechtigkeits-Bildern im Rathaus offenbart sich das politische Denken dieser Stadt. Der Bilderzyklus von Hans Holbein d.J. war grundlegend wichtig. Er ist zwar leider verloren, kann aber heute dank zahlreicher Dokumente weitgehend rekonstruiert werden. Erhalten ist der Bilderzyklus der «Historien», den Hans Bock d.Ä. 1610–1613 in einem Zug geschaffen hat. Diese neun Gemälde in den Hallen und Sälen des Rathauses bilden einen umfassenden Zyklus allegorischer Darstellungen von Tugenden und Pflichten der Regenten, teilweise in historischer Szenerie. Nicht genug, dass allein schon die Zahl dieser Gerechtigkeitsdarstellungen im Vergleich mit den bautypologisch verwandten Rathäusern zwischen den Niederlanden und Süddeutschland herausragt, ist es besonders bemerkenswert, dass der Grossteil des Basler Bilderzyklus als Fassadenmalerei stets dem gesamten Volk zugänglich war. Dies gilt nicht für die Historienbilder im Grossratssaal von 1904, die der Bevölkerung nur selektiv zugänglich sind, wie schon der Holbeinzyklus im Ratssaal von 1521. Auch die Sprüche und Inschriften, die wir in diesem Buch präsentieren, sind eine Eigenart des Basler Rathauses. Der Bestand der Inschriften, die meistenteils öffentlich zugänglich über den Eingangsportalen, an den Wänden und auf Mobiliar im Rathaus über alle seine Bauphasen hinweg angebracht worden sind, stellt etwas Ausserordentliches dar. Dabei erstaunt nicht bloss die grosse Anzahl – neben je nach Zählweise über 60 erhaltenen sind gegen 50 nur überlieferte nachweisbar – , sondern vielmehr die breite und tiefe Verankerung des Sprüchekanons in der europäischen Geistesgeschichte, von Plato und König Saul bis Hölderlin und Uhland. Die Bedeutung, die einer solchen Spruchgut-Überlieferung im Kontext politischer Herrschaft zukommt, spiegelt den literarischen Humanismus wider, der in Erasmus von Rotterdam und seiner Adagia-Spruchsammlung seinen geistigen Vater hat. Sie bildete eines der Fundamente der Antikenrezeption, die auch in den Generationen des Basler Neo-Humanismus eine lebendige Kulturtradition war.
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In diesem Buch erläutern wir die einzelnen Sprüche im Kontext der baulichen Entwicklung und der (historischen) Nutzung der einzelnen Räume. Die Baugeschichte und die Nutzung jedes Gebäudeteils werden deshalb einleitend knapp dargestellt. Die Sage wollte Basel zwar von einem mythischen «Basilius» begründet sehen. Das schien auf eine königliche Periode der Staatslenkung, mit einem monokratischen Sitz, einem Schloss im Weichbild der Stadt, hinzuweisen. Die Realität ist aber, dass wir vor einem Rathaus stehen, vor einer Institution also, in welcher die Räte die Politik gemeinschaftlich beraten und beschliessen. Das republikanische Modell hat sich hierzulande bleibend durchgesetzt und manifestiert sich im Rathaus durch seine ikonografische und literarische Ausschmückung ganz unzweideutig. Wie sich das politische System in Basel historisch herangebildet hat, wird nach der Baugeschichte in einem eigenen Abschnitt dargelegt. Der Rathausbau in seiner Entwicklung vom Spätmittelalter bis heute Das Basler Rathaus, wie wir es heute antreffen, stammt in seinem Gebäudebestand zu neun Zehnteln aus den Jahren 1898–1904. Der älteste bis heute erhaltene Bau: die ehemals «vordere Ratsstube», der heutige Regierungsratssaal, also das Stockwerk über den drei Arkaden, wurde 1504–1514 errichtet. Er steht an der Stelle, wo bereits nach dem grossen Basler Erdbeben von 1356 über Jahrzehnte hinweg das Richt- und Rathaus entstanden war. Der Neubau 1504–1514 umfasste zunächst nur den marktplatzseitigen Vorderbau, während das hofseitig an den Martinshügel angelehnte Hinterhaus mehrfach erweitert und umgebaut wurde, im Kernbestand aber bis 1898 stehen blieb. Dieser mittel alterliche Kernbau ist in mehreren Phasen im frühen 16. Jahrhundert, 1608–1610 und 1824–1828 erweitert worden. Beim grossen Um- und Neubau 1898–1904 wurden dann zwar im marktplatzseitigen Vorderbau die historischen Elemente möglichst geschont, der Hinterbau aber wurde komplett geschleift und vollständig neu errichtet; dabei wurde auch die Parzelle des frühneuzeitlichen Rathauses im Norden und im Süden beträchtlich erweitert. Im gleichen Zeitraum wurde auf der ehemaligen Adelsstatt der Herren von Eptingen das Staatsarchiv neu errichtet (1898–1899). Es ist mit dem Rathaus durch mehrere interne Wege verbunden und darf auch wegen seiner damaligen administrativen Zuordnung dem Rathausbaukomplex zugerechnet werden. Der Standort des Rathauses wird 1354 erstmals urkundlich erwähnt, zwei Jahre später zerstörte das grosse Erdbeben dieses Gebäude. 1359 wurde mit dem Wiederaufbau begonnen, und in der Folge wurde der Bau fortwährend erweitert. Um 1500 erfüllte er jedoch nicht mehr die Wünsche nach Herrschaftsrepräsentation jener führenden Patrizier, die sich nach dem Schwabenkrieg von 1499 in raschen Schritten vom Bischof als formellem Stadtherrn und vom schwächelnden Deutschen Reich, das für die Stadt kein relevanter Beschützer mehr war, lossagen wollten. Der Beschluss zum Neubau eines reprä-
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sentativen Rathauses, bei dem durch ausdrücklichen Vermerk des Rats keine Kosten zu sparen seien, fiel in der Ratssitzung am Stephanstag 1503. Mit der Ausführung wurde umgehend begonnen und der Bau wurde 1514 beendet. Der Beschluss zum Neubau des Rathauses entspringt der Jubelstimmung und dem im 15. Jahrhundert permanent gewachsenen Selbstbewusstsein der Stadt, das in den Sommerwochen des Jahres 1501 seinen Höhepunkt erreichte. Damals, als die Freie Reichsstadt Basel am Heinrichstag (13. Juli) gemeinsam mit den eidgenössischen Gesandten den Beitritt Basels zum Bund der Eidgenossenschaft besiegelte, wurde ein üppiges Volksfest auf dem Marktplatz und in den Zunftstuben gefeiert. Allerdings war die Zwietracht über den Bundesbeitritt ursprünglich gross gewesen, und etliche Bürger hatten die Stadt enttäuscht verlassen. Der folgenreiche Beschluss der Basler Räte leitete eine Entwicklung ein, die auch im Rathausbau zum Ausdruck kommt. Ein monumentales, dreiteiliges Historienbild von Emil Schill erinnert im Grossratssaal, vierhundert Jahre nach dem Bundesbeitritt, an dieses Ereignis. Das Hinterhaus wurde nach dem Bau des repräsentativen Vorderhauses am Marktplatz ebenfalls erneuert. 1517 bis 1521 wurde über dem Versammlungsraum des Kleinen Rates im ehemaligen Dachstock der Saal mit dem Holbein-Gemäldezyklus für die mehr als 200 Grossräte erbaut. Bisher tagte der Grosse Rat der Bürgerschaft in den Refektorien des Augustiner- und des Predigerklosters. 1534–1538 wurde der erste Erweiterungsbau, die hintere Kanzlei, an der Stelle des nördlich angrenzenden Hauses «Windeck» errichtet; hier befanden sich die Schatzkammer und die geheimen Archivstuben. 1737 wurden die Wände des Grossratssaals «mit grünem Tuch tapeziert», weil von den «verblichenen Gemählden, die dem Ansehen nach von dem Holbein oder einem anderen guten Meister gemahlt worden, das meiste nicht mehr zu erkennen sei.»3 Von diesem spätmittelalterlichen Hinterhaus mit seinen Erweiterungsbauten ist beim umfassenden Neubau 1898–1904 nichts erhalten geblieben. Hingegen hat sich vom alten Baubestand der nördliche Erweiterungsbau, die sogenannte vordere Kanzlei, die in den Jahren 1606–1608 erbaut worden war, in seiner Fassade und teilweise im Kern bis heute erhalten. In den Jahren 1824–1828 erfolgte ein letzter grösserer Umbau des Altbau-Komplexes. Im Innenhof entstand die breite Treppe, die zur Seite hin versetzt und seither am Standbild des Munatius Plancus vorbei zu den Ratssälen im ersten Stock des Vorder- und des Hinterbaus führt. Der Rat und das politische System von Basel: ein geschichtlicher Abriss Die Stadt bildete schon in der Antike eine Grundlage für gemeinschaftlich konstituierte Systeme von Politik und Herrschaft. Grosse Territorien und Reiche kannten eher monokratische Systeme, namentlich das Königtum
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und später auch die Kirche. Zwar hatten die frühen christlichen Gemeinden anfänglich synodale Modelle mit flachen Hierarchien, einschliesslich der noch bescheiden auftretenden Bischöfe, bald aber entwickelte sich im Westen das zentralistische System des Papsttums, und auf lokaler Ebene strebten auch die Bistümer faktisch auf absolute Monarchien hin. Da nach dem Zerfall der lateinischen Hälfte des Römerreichs im vierten und fünften Jahrhundert auch am Oberrhein ein Vakuum an weltlicher Macht bestand, vertrat der hiesige Bischof an den Bischofssynoden Augst und in der Folge Basel. Später, wenn die Quellen etwas reichhaltiger werden, erscheint er als Inhaber der Macht über die Stadt. In Basel war also hinfort das Bistum – erste Basler Bischofsnamen sind seit dem siebten Jahrhundert nachweisbar – Träger der Macht, sein Zentrum der Bischofshof an der heutigen Rittergasse, flankiert von Personen und Gebäuden des Domkapitels. Erst im Hochmittelalter werden Anfänge eines weltlichen Rates sichtbar. In der erstarkenden Stadt löste der Rat vom 14. Jahrhundert an den Bischof allgemach und schrittweise ab, bis er ihn im frühen 16. Jahrhundert der Stadtherrschaft ganz enthob. Fortan hatte die politische Macht einen neuen Sitz, nicht mehr auf dem Münsterhügel, sondern unten in der Talstadt nahe dem Rhein, wo die Bürgerschaft schon kurz nach dem Erdbeben von 1356 ein Rat- und Richthaus errichtet hatte. Damit war vorgezeichnet, dass sich in Basel eine politische Ratsherren-Aristokratie vor irgendwelcher Fürstenherrschaft etablieren und halten konnte. Basel ist also, abgesehen von der anfänglichen Dominanz des Bischofs, nie wirklich monarchisch regiert worden. Auf der Ebene der Reichspolitik gab es allerdings noch den deutschen König und das Kaisertum des römischen Reichs, dem auch die Städte verschiedene Verbindlichkeiten schuldig blieben. Seit dem 14. Jahrhundert beanspruchte Basel den Status einer Freien Reichsstadt, vor allem in Auseinandersetzung mit dem mächtigen österreichisch-habsburgischen Nachbarn, welcher viele reine Untertanenstädte besass. Die frühe innere Geschichte Basels ist durch Quellen nicht gut dokumentiert. Wir verdanken die erste Andeutung einer sich herausbildenden, ratsfähigen Schicht von Bürgern einer vereinzelt überlieferten, später abgeschriebenen kirchlichen Quelle: Im Gründungsbericht der Leonhardskirche aus dem frühen 12. Jahrhundert, heute im Staatsarchiv, ist erstmals die Rede von «Vornehmeren der Bürger» (nobiliores civium), mit welchen der begüterte Diakon Ezelin die Leonhardskirche auf dem freien Hügel gegenüber dem Münster gegründet haben soll. Am Ende des 12. Jahrhunderts urkundet Bischof Heinrich von Horburg über Rechte seines weltlichen Vogtes in der Stadt, und auf seinem Pergament sind sowohl burgenses wie auch ein consilium erwähnt – was immer das für ein «Rat» gewesen sein mag. Im 13. Jahrhundert werden Rat und Bürgermeister klar genannt, und als zentral für die aufstrebende Stadt darf die 1256 erlangte Markthoheit gelten; dazu
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gewährte der Bischof der Bürgerschaft eine ganze Reihe von weiteren Rechten in «Handfesten» genannten Urkunden von 1263 und 1337. In dieser sozialgeschichtlich bedeutsamen Zeit erlangte das Stadtbürgertum die Ratswürdigkeit, indem zu den vier ritterlichen und den acht Burger-Ratsherren auch fünfzehn nicht von den Zünften bestimmte (aber diesen angehörige) «Zunftratsherren» traten. Diese alle bildeten den Kleinen Rat, in den auch die 15 Zunftmeister Einsitz nahmen. Die Mitglieder des Kleinen Rates waren je ein Jahr tätig, wobei der alte (vorjährige, stillstehende) Rat in der Regel zusammen mit dem neuen (amtierenden) tagte. Dabei ist zu bedenken, dass die Ratsherren nach dem Stilstand üblicherweise nicht ersetzt, sondern wieder amtierend wurden, so dass durch dieses Alternieren wenig personelle Wechsel zu verzeichnen waren. Die Zünfte ihrerseits wählten je sechs Vertreter, die ebenfalls alternierenden «Sechser», die zusammen mit dem alten und dem neuen Kleinen Rat sowie Vertretern der Kleinbasler Gremien den Grossen Rat bildeten. Dieser zählte somit weit über zweihundert Personen. Der Bischof anderseits, der mittlerweile zum Feudalherren geworden war und Fehden und Kriege führte, wurde durch chronischen Geldmangel genötigt, immer mehr von seinen Rechten und Herrschaften der Stadt zu verpfänden; etliche konnte er in der Folge nie mehr ablösen. Vielmehr begann er sich zusehends aus der Stadt in seine Residenzen im Jura zurückzuziehen, und die längst bestehende faktische Autonomie der Stadt sowie ihre und ihrer Behörden Hinwendung zur Reformation von 1524 an bedeutete für die bischöfliche Herrschaft den Todesstoss. Am 12. März 1521 sagten sich der Kleine und Grosse Rat in gemeinsamer Sitzung politisch vom Bischof los, und im Jahr des Bildersturms 1529 verliessen Bischof und Domkapitel endgültig die Stadt. Erst nach einem halben Jahrhundert, 1585, folgten vertraglich die juristische Trennung und die Ablösung aller Rechte und Servitute, für welche dem Fürstbischof Jakob Christoph Blarer von Wartensee 200 000 Gulden und dem Domstift 5000 Gulden zugesprochen wurden. Kein Wunder, dass Basels sich vom Bischof emanzipierende und vermögende Bürgerschaft anfangs des 16. Jahrhunderts ein neues Rathaus baute, welches ihre neue Stärke repräsentierte. Entsprechend erstarkte in jener Zeit auch der Rat als Forum der reichen Zünfter und Handelsherren. 1516 übernahm der erste nicht-adelige Bürgermeister Jakob Meyer zum Hasen das Stadtregiment. Um 1530 verschwand der aussterbende letzte Stadtadel aus dem nun rein bürgerlichen Rat, ebenso ein paar Jahre später auch die alte bürgerliche Oberschicht, die «Achtburger»; diese waren ursprünglich nach der festen Zahl Sitze im Rat (acht) benannt, aber allmählich hatte man mit diesem Begriff generell die Oberschicht dieser wählbaren Bürgerfamilien bezeichnet. Die neuen Herren der vornehmsten Z unftfamilien repräsentierten freilich immer noch eine Oberschicht, die immerhin nicht
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so abgeschottet lebte und schaltete wie etwa das Patriziat des politisch mächtigen Bern. Wählbare Vollbürger waren die Zunftvorstände, die oben genannten «Sechser»; um 1530 sassen nur noch Zunftvertreter im Rat. Das Regiment dieser neuen Herren, so schreibt Andreas Heusler in seiner immer noch grundlegenden Basler Verfassungsgeschichte des Mittelalters von 1860, «hat aber in der Folgezeit unläugbar neben manchem Guten auch faule Früchte gebracht», und er fährt fort: «Man wird erkennen, dass die Städte mit mächtigem Patriziat eine grossartigere Rolle gespielt haben als die, welche dem ausschliesslichen Zunftregiment zufielen» (S. 269f.). Auch dieser frühneuzeitliche Rat war nicht stark strukturiert und durchorganisiert, alles ging nach Absprache in verschiedenen Ausschüssen vor sich, wie den «Dreizehnern» und den «Neunern.» Ihr Wirkungsbereich war unbestimmt und somit gross. Die wichtigsten Entscheidungen fielen hinter verschlossenen Türen. In den verschiedenen Gremien lösten sich die Häupter im Jahresturnus ab, und alles wählte, ergänzte und kontrollierte sich intern selbst. Die Verwaltung arbeitete ehrenamtlich bis auf die Kanzlei und ihre Schreiber; deren Einfluss auf die Exekutive, die Geschäftsführung und die Diplomatie war beträchtlich. Im 17. Jahrhundert wurden die Zustände nachgerade «barock.» In unwürdiger Weise versanken die alten städtischen Bürgerfreiheiten in einem Sumpf von Klientelen, einem Günstlingswesen mit Privilegien und massivsten Bestechungen; alle in unserem Buch verzeichneten, gegen Korruption und private Interessenspolitik mahnenden Wandinschriften dämmerten vor sich hin und nützten weniger denn je. Ein «Filz» von zwei Dutzend Familien beherrschte Basel, die Handwerker waren ins Abseits gedrängt. Schliesslich wehrte sich 1691 eine Gruppe von Bürgern in einer kleinen Revolution (baslerisch diskret «Ainenynziger Wääse», d.h. «Einundneunziger Wesen», genannt), die aber pariert und blutig gerächt wurde. Nur noch ein unscheinbares Nebensträsschen im St. Johannsquartier erinnert an den vor dem Rathaus enthaupteten Anführer, den Arzt Johannes Fatio. Immerhin wurde in der Folge in einer Verfassungsänderung der Grosse Rat als oberste Behörde eingesetzt. Damals beherbergte das baulich noch kleine Rat- und Richthaus die Ratssäle, die Kanzlei sowie Sitzungsräume für die diversen Gremien (Baukollegium, Ehegericht u.a.m.). Eine nächste, massive Zäsur des Verfassungswesens setzte erst die Helvetische Revolution von 1798, die in Basel friedlich verlief. Sie ist köstlich beschrieben in Paul Burckhardts Basler Geschichte der Neuzeit, der Fortsetzung der Wackernagel’schen,4 ferner von André Salvisberg sowie in den zwei ersten Bänden der «Quellenedition der Peter Ochs Gesellschaft.»5 Obwohl das Modell der Helvetischen Republik unter französischer Fuchtel die ganze Eidgenossenschaft in einen so nicht überlebensfähigen Zentralstaat umkrempelte und mit allen anderen souveränen Orten auch Basel zum
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